Newsletter International der IHK Kassel-Marburg
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<strong>Newsletter</strong> <strong>International</strong> <strong>der</strong> <strong>IHK</strong> <strong>Kassel</strong>-<strong>Marburg</strong> Oktober 2013 4<br />
Zunahme des weltweiten Handelsprotektionismus<br />
Die Europäische Kommission hat am 2. September 2013 einen Bericht über potenziell den Handel behin<strong>der</strong>nde<br />
Maßnahmen veröffentlicht, die die wichtigsten Handelspartner <strong>der</strong> EU im Zeitraum von Mai 2012 – Mai 2013<br />
eingeführt haben. Untersucht werden zum einen Maßnahmen, die direkt an <strong>der</strong> Grenze zur Anwendung kommen,<br />
also z. B. Einfuhrzölle. Darüber hinaus werden „behind the bor<strong>der</strong> measures“, wie z. B. <strong>der</strong> Zwang zur Verwendung<br />
inländischer Waren („local content“) bei <strong>der</strong> öffentlichen Beschaffung, einbezogen. Es geht aber auch<br />
um allgemeine Exportför<strong>der</strong>maßnahmen zur Konjunkturbelebung, die wettbewerbsverzerrende Wirkung zeigen<br />
können. Insgesamt sind bei den aufstrebenden Wirtschaftsmächten Argentinien, Brasilien, Indien, Indonesien<br />
und Russland die meisten Maßnahmen zu verzeichnen. Der Bericht listet die einzelnen Maßnahmen für jedes<br />
Land detailliert auf. Weitere Informationen. (D<strong>IHK</strong>)<br />
Ursprungslandangaben und Verbraucherschutz passen nicht zusammen<br />
Im Verordnungsentwurf über die Sicherheit von Verbraucherprodukten erneuert die EU-Kommission ihren Versuch,<br />
für Güter aus Drittstaaten eine verpflichtende Ursprungslandangabe "made in …" einzuführen. Dies soll<br />
dem Verbraucherschutz dienen und die Rückverfolgung gefährlicher Produkte erleichtern. Der D<strong>IHK</strong> lehnt den<br />
Vorschlag ab. Er bringe dem Verbraucher keinen Nutzen, den Betrieben mehr Dokumentationspflichten und die<br />
Gefahr weiterer Handelsbarrieren. Die bestehenden Regelungen und Pflichten seien vollkommen ausreichend.<br />
Weitere Informationen. (D<strong>IHK</strong>)<br />
Neue EU-Richtlinie stärkt Rechte deutscher Exporteure<br />
Deutsche Unternehmen, die Waren nach Südeuropa liefern, müssen zum Teil mehr als 100 Tage auf <strong>der</strong>en Bezahlung<br />
warten. Die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, die seit März in fast<br />
allen EU-Staaten gilt, schreibt Zahlungsfristen von maximal 60 Tagen vor. In Zukunft können deutsche Exporteure<br />
also damit rechnen, dass ihre Kunden schneller bezahlen – auch wenn Deutschland die Richtlinie noch nicht<br />
in nationales Recht umgesetzt hat. (NfA)<br />
ÄGYPTEN: Geän<strong>der</strong>te Zertifizierungsvorschriften für Textilien, Bekleidung und Le<strong>der</strong>waren<br />
Das erst verzögert zum Juni 2012 in Kraft getretene Konformitätsprogramm <strong>der</strong> ägyptischen General Organization<br />
for Export and Import Control (GOEIC) für Textilien, Bekleidung, Le<strong>der</strong>waren und <strong>der</strong>en Vorprodukte wurde<br />
bereits Anfang Dezember per Dekret 961/2012 des Ministeriums für Industrie und Außenhandel wie<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t.<br />
Bei <strong>der</strong> Einfuhr von Schuhen, Le<strong>der</strong>taschen, Konfektionskleidung, Heimtextilien, Teppichen und Bodenbelägen<br />
gibt es jetzt drei Möglichkeiten, die erfor<strong>der</strong>liche Zertifizierung vorzunehmen. Weitere Informationen. (gtai)<br />
BRASILIEN: Freihandelszone wird auf Hafen von Anápolis ausgedehnt<br />
In Brasilien steht eine Umlenkung <strong>der</strong> Warenströme erheblichen Ausmaßes an. So ist geplant, die Freihandelszone<br />
von Manaus im Amazonasgebiet auf den Trockenhafen von Anápolis (Bundesstaat Goiás) im Landesinneren<br />
auszudehnen. Der Staatsvertrag ist bereits geschlossen, die Annahme durch die zuständigen Behörden fand<br />
bereits statt, so dass das Gesetzgebungsverfahren initiiert werden konnte. Ein Importeur muss eine Reihe von<br />
Steuern und Abgaben nicht mehr o<strong>der</strong> in einem wesentlich geringerem Umfang zahlen, wenn er künftig seine<br />
Ware über Anápolis einführt und nicht mehr über einen <strong>der</strong> klassischen Häfen wie Santos o<strong>der</strong> Paranaguá. Die<br />
Zollbehörde in Anápolis wird für die Ausstellung <strong>der</strong> Dokumente für den Weitertransport in die an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong><br />
sorgen, was für Importeure sonst mitunter wegen <strong>der</strong> erheblichen Schwierigkeiten beim Ausfüllen für eine<br />
mittlere Katastrophe sorgt. Anschließend kann die Importware ohne Verzögerung weitertransportiert werden, was<br />
eine ungemeine Erleichterung des Warenverkehrs darstellt. Abgerundet wird das Programm durch eine Reihe<br />
von Anreizen, Anápolis auch als Hub für Güter und Dienstleistungen sowie als Produktionsstandort zu nutzen.<br />
(NfA)<br />
INDIEN: Freihandelsabkommen ergeben Preisvorteile für indische Exporteure<br />
Nach einem nur zögerlichen Abbau <strong>der</strong> Zugangsbarrieren des indischen Marktes öffnet sich dieser nun Zunehmend<br />
durch den Abschluss neuer Freihandelsabkommen. So wurde durch ein Abkommen mit den ASEAN-<br />
Staaten eine <strong>der</strong> größten Freihandelszonen, gemessen am Handelsvolumen, weltweit geschaffen. Außerdem<br />
sollen bestehende Vereinbarungen weiter intensiviert werden, beispielsweise mit Mercosur. Hieraus ergeben<br />
sich für indische Exporteure Preisvorteile gegenüber <strong>der</strong> deutschen Konkurrenz auf diesen Märkten. Vor allem<br />
<strong>der</strong> Bereich Maschinenbau stellt einen großen Anteil <strong>der</strong> indischen Exporte. (gtai) Weitere Informationen