Lohnsteuer 2012 - Finanzamt Biberach
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Liebe Mitbürgerinnen,<br />
liebe Mitbürger,<br />
anhand der in diesem Ratgeber zusammengestellten Informationen können<br />
Sie sich einen ersten Überblick über die Regelungen zum <strong>Lohnsteuer</strong>abzug<br />
verschaffen. Neuerungen ergeben sich insbesondere durch das ab <strong>2012</strong><br />
an die Stelle der <strong>Lohnsteuer</strong>karte tretende Verfahren zum Abruf der elektronischen<br />
<strong>Lohnsteuer</strong>abzugsmerkmale. Danach werden die bislang auf<br />
der <strong>Lohnsteuer</strong>karte eingetragenen persönlichen Besteuerungsmerkmale<br />
des Arbeitnehmers, wie beispielsweise Steuerklasse und Faktor, Zahl der<br />
Kinderfreibeträge, andere Freibeträge, aber auch das Kirchensteuermerkmal,<br />
von der Finanzverwaltung in einer zentralen Datenbank als sogenannten<br />
Elektronische <strong>Lohnsteuer</strong>abzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und dem<br />
Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt.<br />
Prüfen Sie bitte auch, ob sich durch die Berücksichtigung eines Freibetrags für Sie bereits im laufenden<br />
Kalenderjahr eine Steuerentlastung ergeben kann. Denn die Steuerabzugsbeträge (<strong>Lohnsteuer</strong>,<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) können sich beispielsweise aufgrund der Berücksichtigung einer<br />
anderen Steuerklasse, einer abweichenden Zahl der Kinderfreibeträge sowie der Berücksichtigung eines<br />
Freibetrags für erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen erheblich<br />
verringern.<br />
Verwenden Sie hierzu bitte die bei den Finanzämtern erhältlichen Vordrucke „Antrag auf <strong>Lohnsteuer</strong>-<br />
Ermäßigung“ oder „Vereinfachter Antrag auf <strong>Lohnsteuer</strong>-Ermäßigung“. Die Steuerentlastungen können<br />
Sie aber auch erst nach Ablauf des Jahres <strong>2012</strong> durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend<br />
machen. Sämtliche Vordrucke finden Sie auch auf der Internetseite https://www.formulare-bfinv.de unter<br />
Formularcenter / Steuerformulare / Einkommensteuer. Ihre Einkommensteuererklärung können Sie im<br />
Übrigen auch über das Internet an Ihr <strong>Finanzamt</strong> übermitteln; weitere Informationen hierzu finden Sie unter<br />
https://www.elster.de unter Produkte / ElsterFormular.<br />
Sollten Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres <strong>Finanzamt</strong>s gerne<br />
weiter. Darüber hinaus steht Ihnen auch die Steuerratgeberreihe des Ministeriums für Finanzen und<br />
Wirtschaft Baden-Württemberg zur Verfügung. Diese erhalten Sie bei Ihrem <strong>Finanzamt</strong> oder beim Ministerium<br />
für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart. Sämtliche<br />
Steuerratgeber finden Sie auch auf unserer Internetseite http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de unter<br />
Service / Publikationen / Steuern.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Dr. Nils Schmid MdL<br />
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft<br />
des Landes Baden-Württemberg