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pdf-Datei lesen - Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach

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EDITORIAL<br />

Wir brauchen den Meisterzwang im deutschen Handwerk<br />

Im August 2011 hatte das Bundesverwaltungsgericht<br />

in Leipzig unsere gesetzliche<br />

Regelung zum Meisterzwang<br />

bestätigt. Nach der in Deutschland<br />

geltenden Handwerksordnung dürfen<br />

bestimmte handwerkliche Berufe nur<br />

dann selbstständig ausgeübt werden,<br />

wenn der Betriebsinhaber erfolgreich<br />

die Meisterprüfung oder eine ihr<br />

gleichgestellte Prüfung abgelegt hat.<br />

Im Mai diesen Jahres legte die Europäische<br />

Kommission der Bundesregierung<br />

nahe, auf den Meisterzwang zu<br />

verzichten – ein erneuter Angriff auf<br />

unsere Handwerksordnung und die ihr<br />

zugrundeliegende Meisterpflicht!<br />

Die Empfehlung der EU-Kommission<br />

ist für mich widersprüchlich. Einerseits<br />

sieht die EU-Kommission eine<br />

ungerechtfertigte Marktzugangsbeschränkung<br />

im Bereich des Dienstleistungssektors,<br />

andererseits hebt sie<br />

die herausragende Qualität unserer<br />

dualen Ausbildung und der dadurch<br />

resultierenden geringen Jugendarbeitslosigkeit<br />

hervor.<br />

Tatsächlich gibt es im benachbarten<br />

Ausland keine gleichlautenden gesetzlichen<br />

Regelungen zur Ausübung eines<br />

selbständigen Handwerksberufes.<br />

In den meisten Ländern kann ohne<br />

besondere berufliche Qualifikation<br />

ein selbstständiges Gewerbe ausgeübt<br />

werden. Die Gründe, die für eine<br />

Marktzugangsbeschränkung durch<br />

den Meisterzwang sprechen, liegen<br />

auf der Hand. Der Meisterzwang<br />

besteht derzeit noch in insgesamt 41<br />

der sogenannten gefahrgeneigten<br />

Handwerksberufe. Der Meisterzwang<br />

als Zugangsbeschränkung in diesen<br />

gefahrgeneigten Berufen ist erforderlich,<br />

um Dritte vor Gefahren zu<br />

schützen, die mit der Ausübung dieser<br />

Handwerksberufe verbunden sind. Der<br />

Meistertitel bzw. eine vergleichbare<br />

berufliche Qualifikation gewährleisten<br />

hier, dass die handwerkliche Arbeit<br />

sauber und sicher abgeliefert wird.<br />

Auf den Punkt gebracht: Der Meisterbrief<br />

ist eine Garantie für Qualität!<br />

Diese Qualität dient in erster Linie<br />

dem Schutz des Kunden. Durch den<br />

Meisterbrief wird hinreichend gewährleistet,<br />

den Kunden vor (gefährlichen)<br />

Pfuschern zu schützen.<br />

Auch spricht unser hohes Ausbildungsniveau<br />

für den Erhalt des Meisterbriefes.<br />

Genau dieses hohe Niveau der beruflichen<br />

Bildung ist das Ergebnis einer auf<br />

Basis hoher Qualifikationen geregelten<br />

Zulassungspraxis. Nicht zuletzt haben<br />

wir der „meisterlichen Ausbildung“<br />

unserer Auszubildenden die geringste<br />

Jungendarbeitslosigkeit in ganz Europa<br />

zu verdanken.<br />

Wir Handwerker bleiben daher bei der<br />

Forderung, dass ohne Meistertitel ein<br />

handwerkliches Gewerbe nicht selbstständig<br />

ausgeübt werden darf.<br />

Es grüßt Sie herzlich<br />

Ihr Stefan Bresser<br />

Geschäftsführer<br />

IMPRESSUM<br />

Die KREIHA INFO ist das Mitteilungsmagazin der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Mönchengladbach</strong><br />

(Herausgeber). Verantwortlich für den Inhalt zeichnet Kreishandwerksmeister Frank Mund.<br />

Das Magazin erscheint alle zwei Monate in einer Auflage von 3.500 Stück, das nächste Mal<br />

am 16. Dezember 2013. Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten.<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Mönchengladbach</strong><br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Haus des Handwerks<br />

Pescher Str. 115 . 41065 <strong>Mönchengladbach</strong><br />

Tel.: 02161 4915-0 . Fax: 02161 4915-50<br />

E-Mail: info@kh-mg.de . www.kh-mg.de<br />

Foto: Julia Vogel<br />

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