pdf-Datei lesen - Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach
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EDITORIAL<br />
Wir brauchen den Meisterzwang im deutschen Handwerk<br />
Im August 2011 hatte das Bundesverwaltungsgericht<br />
in Leipzig unsere gesetzliche<br />
Regelung zum Meisterzwang<br />
bestätigt. Nach der in Deutschland<br />
geltenden Handwerksordnung dürfen<br />
bestimmte handwerkliche Berufe nur<br />
dann selbstständig ausgeübt werden,<br />
wenn der Betriebsinhaber erfolgreich<br />
die Meisterprüfung oder eine ihr<br />
gleichgestellte Prüfung abgelegt hat.<br />
Im Mai diesen Jahres legte die Europäische<br />
Kommission der Bundesregierung<br />
nahe, auf den Meisterzwang zu<br />
verzichten – ein erneuter Angriff auf<br />
unsere Handwerksordnung und die ihr<br />
zugrundeliegende Meisterpflicht!<br />
Die Empfehlung der EU-Kommission<br />
ist für mich widersprüchlich. Einerseits<br />
sieht die EU-Kommission eine<br />
ungerechtfertigte Marktzugangsbeschränkung<br />
im Bereich des Dienstleistungssektors,<br />
andererseits hebt sie<br />
die herausragende Qualität unserer<br />
dualen Ausbildung und der dadurch<br />
resultierenden geringen Jugendarbeitslosigkeit<br />
hervor.<br />
Tatsächlich gibt es im benachbarten<br />
Ausland keine gleichlautenden gesetzlichen<br />
Regelungen zur Ausübung eines<br />
selbständigen Handwerksberufes.<br />
In den meisten Ländern kann ohne<br />
besondere berufliche Qualifikation<br />
ein selbstständiges Gewerbe ausgeübt<br />
werden. Die Gründe, die für eine<br />
Marktzugangsbeschränkung durch<br />
den Meisterzwang sprechen, liegen<br />
auf der Hand. Der Meisterzwang<br />
besteht derzeit noch in insgesamt 41<br />
der sogenannten gefahrgeneigten<br />
Handwerksberufe. Der Meisterzwang<br />
als Zugangsbeschränkung in diesen<br />
gefahrgeneigten Berufen ist erforderlich,<br />
um Dritte vor Gefahren zu<br />
schützen, die mit der Ausübung dieser<br />
Handwerksberufe verbunden sind. Der<br />
Meistertitel bzw. eine vergleichbare<br />
berufliche Qualifikation gewährleisten<br />
hier, dass die handwerkliche Arbeit<br />
sauber und sicher abgeliefert wird.<br />
Auf den Punkt gebracht: Der Meisterbrief<br />
ist eine Garantie für Qualität!<br />
Diese Qualität dient in erster Linie<br />
dem Schutz des Kunden. Durch den<br />
Meisterbrief wird hinreichend gewährleistet,<br />
den Kunden vor (gefährlichen)<br />
Pfuschern zu schützen.<br />
Auch spricht unser hohes Ausbildungsniveau<br />
für den Erhalt des Meisterbriefes.<br />
Genau dieses hohe Niveau der beruflichen<br />
Bildung ist das Ergebnis einer auf<br />
Basis hoher Qualifikationen geregelten<br />
Zulassungspraxis. Nicht zuletzt haben<br />
wir der „meisterlichen Ausbildung“<br />
unserer Auszubildenden die geringste<br />
Jungendarbeitslosigkeit in ganz Europa<br />
zu verdanken.<br />
Wir Handwerker bleiben daher bei der<br />
Forderung, dass ohne Meistertitel ein<br />
handwerkliches Gewerbe nicht selbstständig<br />
ausgeübt werden darf.<br />
Es grüßt Sie herzlich<br />
Ihr Stefan Bresser<br />
Geschäftsführer<br />
IMPRESSUM<br />
Die KREIHA INFO ist das Mitteilungsmagazin der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Mönchengladbach</strong><br />
(Herausgeber). Verantwortlich für den Inhalt zeichnet Kreishandwerksmeister Frank Mund.<br />
Das Magazin erscheint alle zwei Monate in einer Auflage von 3.500 Stück, das nächste Mal<br />
am 16. Dezember 2013. Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten.<br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Mönchengladbach</strong><br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Haus des Handwerks<br />
Pescher Str. 115 . 41065 <strong>Mönchengladbach</strong><br />
Tel.: 02161 4915-0 . Fax: 02161 4915-50<br />
E-Mail: info@kh-mg.de . www.kh-mg.de<br />
Foto: Julia Vogel<br />
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