download - KEW Kommunale Energie
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VEREINBARUNG ZUR FÖRDERUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN MIT<br />
ERDGASANTRIEB<br />
zwischen<br />
Name/Firma<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Telefon<br />
Vertragsnummer:<br />
- nachstehend Kunde genannt –<br />
und<br />
der <strong>KEW</strong> <strong>Kommunale</strong> <strong>Energie</strong>- und Wasserversorgung AG, Händelstr. 5, 66538 Neunkirchen<br />
- nachstehend <strong>Energie</strong>versorger genannt –<br />
wird zur Förderung des mit Erdgas angetriebenen Fahrzeuges:<br />
Hersteller<br />
Typ<br />
Fahrgestellnummer<br />
Tag der ersten Zulassung<br />
amtliches Kennzeichen<br />
– nachfolgend Fahrzeug genannt –<br />
07.01.2014
folgende Vereinbarung getroffen:<br />
Um nachhaltig den Umwelt- und Klimaschutz zu verbessern, fördert die <strong>KEW</strong> den Einsatz<br />
von bivalenten und monovalenten Erdgasfahrzeugen.<br />
Das Förderprogramm ist derzeit befristet bis 31. Dezember 2014. Der Kunde, mit dem<br />
innerhalb der Laufzeit des Förderungsprogramms eine Fördervereinbarung geschlossen<br />
wird, hat die Möglichkeit, beginnend ab Vereinbarungsabschluss bzw. spätestens mit<br />
Ausgabe der Tankkarte, innerhalb eines Jahres (Förderjahr), jedoch maximal 800 kg Erdgas,<br />
als Kraftstoff kostenfrei mit dem oben genannten Fahrzeug an folgender Tankstelle:<br />
Name: Esso Station Dante Tel.: 0 68 21 / 2 50 05<br />
Straße: Mozartstr. 7-9 Ort: 66538 Neunkirchen<br />
zu beziehen.<br />
Die Förderung wird für erstzugelassene Kraftfahrzeuge oder für Jahreswagen (Erstzulassung<br />
nicht älter als 6 Monate) mit Erdgasantrieb (monovalent/bivalent) vergeben.<br />
Berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer des Erdgasfahrzeuges<br />
sind (Nachweis per Kopie des Fahrzeugbriefs/-scheins).<br />
Die Förderung erfolgt durch Aushändigung einer Stations-Tankkarte für die oben aufgeführte<br />
Tankstelle. Diese Tankkarten verbleiben innerhalb des Förderjahres im Eigentum der <strong>KEW</strong><br />
AG. Im Gegenzug zu der Möglichkeit an den aufgeführten Tankstellen kostenfrei Erdgas<br />
innerhalb des Förderjahres zu tanken, verpflichtet sich der Kunde, die Anbringung eines<br />
Werbeaufklebers (Größe ca. 60 x 5 cm) auf seinem Fahrzeug zu dulden. Die Anbringung des<br />
von <strong>KEW</strong> gestellten Werbeaufklebers erfolgt am Heckbereich des Fahrzeuges. Der Kunde<br />
verpflichtet sich, diesen Werbeaufkleber für zwei Jahre ab Vereinbarungsabschluss am<br />
Fahrzeug zu belassen.<br />
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die ihm überlassene Tankkarte lediglich für den<br />
Eigengebrauch, d. h. zur Betankung des geförderten Fahrzeuges, zu verwenden; eine<br />
Weitergabe an unbefugte Dritte ist ausdrücklich untersagt.<br />
Ein bereits gefördertes Fahrzeug ist von einer weiteren Förderung, so genannte<br />
Doppelförderung, ausgeschlossen (Kumulierungsverbot; dies gilt auch für Förderungen<br />
durch andere Stellen). Der Kunde ist verpflichtet, eine bereits bestehende Förderung<br />
gegenüber der <strong>KEW</strong> anzuzeigen.<br />
Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Verpflichtungen, behält sich die <strong>KEW</strong> das<br />
Recht vor, die Tankkarte mit sofortiger Wirkung zu sperren. Die <strong>KEW</strong> hat bei zumindest grob<br />
fahrlässigem Verstoß gegen obige Verpflichtungen das Recht zum Rücktritt von dieser<br />
Vereinbarung.<br />
07.01.2014
Zum Zwecke der Kundenbetreuung und der Abwicklung der Vereinbarung erhebt, verarbeitet<br />
und nutzt die <strong>KEW</strong> die ihr bekannt gegebenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.<br />
Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an<br />
Unternehmen außerhalb Versorger zum Zwecke der Kontrolle des Verbotes der<br />
Doppelförderung übermittelt werden.<br />
Der Kunde wird nach Ablauf der Förderung alle zu leistenden Zahlungen durch Teilnahme<br />
am Bankeinzugsverfahren entrichten. Dazu ermächtigt er die <strong>KEW</strong> mit Unterzeichnung<br />
dieses Vertrages, die jeweils zu leistende Zahlung mittels Lastschrift vom nachfolgenden<br />
Konto einzuziehen:<br />
Konto Nr.: BLZ:<br />
Kreditinstitut: gültig ab:<br />
Gerichtsstand ist Saarbrücken.<br />
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung<br />
dieser Klausel. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Vereinbarung als<br />
unwirksam erweisen, werden dadurch die übrigen Bedingungen nicht berührt.<br />
Die <strong>KEW</strong> und der Kunde verpflichten sich, etwaige unwirksame Bestimmungen durch die<br />
Vereinbarung einer wirksamen Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der<br />
ungültigen Bestimmung in rechtmäßiger Weise Rechnung trägt.<br />
Ort, Datum<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift Kunde<br />
Unterschrift Versorger<br />
Ich bin mit der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung meiner Daten nach<br />
oben genannten Grundsätzen ausdrücklich einverstanden.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift Kunde<br />
07.01.2014