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download - KEW Kommunale Energie

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VEREINBARUNG ZUR FÖRDERUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN MIT<br />

ERDGASANTRIEB<br />

zwischen<br />

Name/Firma<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Telefon<br />

Vertragsnummer:<br />

- nachstehend Kunde genannt –<br />

und<br />

der <strong>KEW</strong> <strong>Kommunale</strong> <strong>Energie</strong>- und Wasserversorgung AG, Händelstr. 5, 66538 Neunkirchen<br />

- nachstehend <strong>Energie</strong>versorger genannt –<br />

wird zur Förderung des mit Erdgas angetriebenen Fahrzeuges:<br />

Hersteller<br />

Typ<br />

Fahrgestellnummer<br />

Tag der ersten Zulassung<br />

amtliches Kennzeichen<br />

– nachfolgend Fahrzeug genannt –<br />

07.01.2014


folgende Vereinbarung getroffen:<br />

Um nachhaltig den Umwelt- und Klimaschutz zu verbessern, fördert die <strong>KEW</strong> den Einsatz<br />

von bivalenten und monovalenten Erdgasfahrzeugen.<br />

Das Förderprogramm ist derzeit befristet bis 31. Dezember 2014. Der Kunde, mit dem<br />

innerhalb der Laufzeit des Förderungsprogramms eine Fördervereinbarung geschlossen<br />

wird, hat die Möglichkeit, beginnend ab Vereinbarungsabschluss bzw. spätestens mit<br />

Ausgabe der Tankkarte, innerhalb eines Jahres (Förderjahr), jedoch maximal 800 kg Erdgas,<br />

als Kraftstoff kostenfrei mit dem oben genannten Fahrzeug an folgender Tankstelle:<br />

Name: Esso Station Dante Tel.: 0 68 21 / 2 50 05<br />

Straße: Mozartstr. 7-9 Ort: 66538 Neunkirchen<br />

zu beziehen.<br />

Die Förderung wird für erstzugelassene Kraftfahrzeuge oder für Jahreswagen (Erstzulassung<br />

nicht älter als 6 Monate) mit Erdgasantrieb (monovalent/bivalent) vergeben.<br />

Berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer des Erdgasfahrzeuges<br />

sind (Nachweis per Kopie des Fahrzeugbriefs/-scheins).<br />

Die Förderung erfolgt durch Aushändigung einer Stations-Tankkarte für die oben aufgeführte<br />

Tankstelle. Diese Tankkarten verbleiben innerhalb des Förderjahres im Eigentum der <strong>KEW</strong><br />

AG. Im Gegenzug zu der Möglichkeit an den aufgeführten Tankstellen kostenfrei Erdgas<br />

innerhalb des Förderjahres zu tanken, verpflichtet sich der Kunde, die Anbringung eines<br />

Werbeaufklebers (Größe ca. 60 x 5 cm) auf seinem Fahrzeug zu dulden. Die Anbringung des<br />

von <strong>KEW</strong> gestellten Werbeaufklebers erfolgt am Heckbereich des Fahrzeuges. Der Kunde<br />

verpflichtet sich, diesen Werbeaufkleber für zwei Jahre ab Vereinbarungsabschluss am<br />

Fahrzeug zu belassen.<br />

Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die ihm überlassene Tankkarte lediglich für den<br />

Eigengebrauch, d. h. zur Betankung des geförderten Fahrzeuges, zu verwenden; eine<br />

Weitergabe an unbefugte Dritte ist ausdrücklich untersagt.<br />

Ein bereits gefördertes Fahrzeug ist von einer weiteren Förderung, so genannte<br />

Doppelförderung, ausgeschlossen (Kumulierungsverbot; dies gilt auch für Förderungen<br />

durch andere Stellen). Der Kunde ist verpflichtet, eine bereits bestehende Förderung<br />

gegenüber der <strong>KEW</strong> anzuzeigen.<br />

Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Verpflichtungen, behält sich die <strong>KEW</strong> das<br />

Recht vor, die Tankkarte mit sofortiger Wirkung zu sperren. Die <strong>KEW</strong> hat bei zumindest grob<br />

fahrlässigem Verstoß gegen obige Verpflichtungen das Recht zum Rücktritt von dieser<br />

Vereinbarung.<br />

07.01.2014


Zum Zwecke der Kundenbetreuung und der Abwicklung der Vereinbarung erhebt, verarbeitet<br />

und nutzt die <strong>KEW</strong> die ihr bekannt gegebenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.<br />

Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an<br />

Unternehmen außerhalb Versorger zum Zwecke der Kontrolle des Verbotes der<br />

Doppelförderung übermittelt werden.<br />

Der Kunde wird nach Ablauf der Förderung alle zu leistenden Zahlungen durch Teilnahme<br />

am Bankeinzugsverfahren entrichten. Dazu ermächtigt er die <strong>KEW</strong> mit Unterzeichnung<br />

dieses Vertrages, die jeweils zu leistende Zahlung mittels Lastschrift vom nachfolgenden<br />

Konto einzuziehen:<br />

Konto Nr.: BLZ:<br />

Kreditinstitut: gültig ab:<br />

Gerichtsstand ist Saarbrücken.<br />

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung<br />

dieser Klausel. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Vereinbarung als<br />

unwirksam erweisen, werden dadurch die übrigen Bedingungen nicht berührt.<br />

Die <strong>KEW</strong> und der Kunde verpflichten sich, etwaige unwirksame Bestimmungen durch die<br />

Vereinbarung einer wirksamen Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der<br />

ungültigen Bestimmung in rechtmäßiger Weise Rechnung trägt.<br />

Ort, Datum<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift Kunde<br />

Unterschrift Versorger<br />

Ich bin mit der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung meiner Daten nach<br />

oben genannten Grundsätzen ausdrücklich einverstanden.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift Kunde<br />

07.01.2014

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