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Protokoll 7 / 13 - Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik

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5. Praktikum Mikrorechentechnik II – Stand<br />

Auf Nachfrage der Studierendenvertreter konnten noch keine neuen Praktikumstermine bekanntgegeben<br />

werden. Die aktuell von Prof. Hofmann vorgeschlagenen vier neuen Termine<br />

innerhalb der Prüfungszeit können nicht als Lösung des Problems angesehen werden.<br />

Als Ausweg wird vorgeschlagen, in diesem Semester lediglich vier (statt fünf vorgesehener)<br />

Versuche für die Notenbildung zu berücksichtigen. Sollten fünf Versuche vorliegen, so werden<br />

die vier besten Versuche in die Wertung einbezogen.<br />

Das soll aber nur als Ausnahmeregel für die eingetretene Situation gelten. Es wird weiterhin<br />

unter Beachtung der unterschiedlichen Lehrbelastungen in der <strong>Fakultät</strong> versucht, mehr Praktikumsversuche<br />

<strong>und</strong> -termine anzubieten <strong>und</strong> so unseren Qualitätsanspruch zu erfüllen.<br />

Kümmerer: Studiendekan, Prof. Urbas<br />

6. Freiversuchsregelung<br />

In den zugesandten Studiendokumenten ist zur Freiversuchregelung im § 14 folgender<br />

Kompromissvorschlag entsprechend dem bisherigen Diskussionsstand innerhalb der Studienkommission<br />

<strong>Elektrotechnik</strong> enthalten:<br />

„(1) Modulprüfungen nach Anlage 1, Teil 2, Ziffern 1, 2, 3, 4 <strong>und</strong> Buchstaben aa bis hh der<br />

gewählten Studienrichtung können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auch vor<br />

den im Studienablaufplan (Anlage 3 der Studienordnung) festgelegten Semestern abgelegt<br />

werden (Freiversuch).“ (§ 14, PO Stand 16.07.20<strong>13</strong>)<br />

Ein Zusatzvorschlag der FSR-Vertreter (entsprechend Vorlage) kann nicht berücksichtigt<br />

werden, da er nicht konform mit dem SächsHSFG ist.<br />

Zur Abstimmung kommt die Frage „Wer ist dafür, dass die Freiversuchsregelung mit der<br />

hier dargestellten Fassung erfolgen soll?“ Die Fassung wird mit einer Enthaltung <strong>und</strong> ohne<br />

Gegenstimme bestätigt.<br />

7. Verschiedenes<br />

7.1. Bericht Abstimmungsr<strong>und</strong>e ET-RES-MT-IST<br />

- Praktikumsordnung:<br />

Die Formulierung aus dem <strong>Protokoll</strong> 6/<strong>13</strong> der Studienkommission ET wurde bestätigt. Der<br />

Satz „Bei Zweifeln wird eine Konsultation beim Studienrichtungsleiter empfohlen“ entfällt,<br />

da es in den anderen Studiengängen keine Studienrichtungsleiter gibt.<br />

Infolge dessen ist ein Fachpraktikum auch in einer Forschungseinrichtung prinzipiell möglich.<br />

Es wird jedoch keine speziell genannt bzw. hervorgehoben.<br />

- Zulassungsbedingungen für Prüfungen ab 3. FS:<br />

Hierzu konnte auch in der Abstimmungsr<strong>und</strong>e keine Einigung erzielt werden. Die Studienkommission<br />

RES möchte eine Alternative zur bestehenden Regel festschreiben. Die Entscheidung<br />

muss demzufolge im <strong>Fakultät</strong>srat getroffen werden.<br />

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