Protokoll 7 / 13 - Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
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5. Praktikum Mikrorechentechnik II – Stand<br />
Auf Nachfrage der Studierendenvertreter konnten noch keine neuen Praktikumstermine bekanntgegeben<br />
werden. Die aktuell von Prof. Hofmann vorgeschlagenen vier neuen Termine<br />
innerhalb der Prüfungszeit können nicht als Lösung des Problems angesehen werden.<br />
Als Ausweg wird vorgeschlagen, in diesem Semester lediglich vier (statt fünf vorgesehener)<br />
Versuche für die Notenbildung zu berücksichtigen. Sollten fünf Versuche vorliegen, so werden<br />
die vier besten Versuche in die Wertung einbezogen.<br />
Das soll aber nur als Ausnahmeregel für die eingetretene Situation gelten. Es wird weiterhin<br />
unter Beachtung der unterschiedlichen Lehrbelastungen in der <strong>Fakultät</strong> versucht, mehr Praktikumsversuche<br />
<strong>und</strong> -termine anzubieten <strong>und</strong> so unseren Qualitätsanspruch zu erfüllen.<br />
Kümmerer: Studiendekan, Prof. Urbas<br />
6. Freiversuchsregelung<br />
In den zugesandten Studiendokumenten ist zur Freiversuchregelung im § 14 folgender<br />
Kompromissvorschlag entsprechend dem bisherigen Diskussionsstand innerhalb der Studienkommission<br />
<strong>Elektrotechnik</strong> enthalten:<br />
„(1) Modulprüfungen nach Anlage 1, Teil 2, Ziffern 1, 2, 3, 4 <strong>und</strong> Buchstaben aa bis hh der<br />
gewählten Studienrichtung können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auch vor<br />
den im Studienablaufplan (Anlage 3 der Studienordnung) festgelegten Semestern abgelegt<br />
werden (Freiversuch).“ (§ 14, PO Stand 16.07.20<strong>13</strong>)<br />
Ein Zusatzvorschlag der FSR-Vertreter (entsprechend Vorlage) kann nicht berücksichtigt<br />
werden, da er nicht konform mit dem SächsHSFG ist.<br />
Zur Abstimmung kommt die Frage „Wer ist dafür, dass die Freiversuchsregelung mit der<br />
hier dargestellten Fassung erfolgen soll?“ Die Fassung wird mit einer Enthaltung <strong>und</strong> ohne<br />
Gegenstimme bestätigt.<br />
7. Verschiedenes<br />
7.1. Bericht Abstimmungsr<strong>und</strong>e ET-RES-MT-IST<br />
- Praktikumsordnung:<br />
Die Formulierung aus dem <strong>Protokoll</strong> 6/<strong>13</strong> der Studienkommission ET wurde bestätigt. Der<br />
Satz „Bei Zweifeln wird eine Konsultation beim Studienrichtungsleiter empfohlen“ entfällt,<br />
da es in den anderen Studiengängen keine Studienrichtungsleiter gibt.<br />
Infolge dessen ist ein Fachpraktikum auch in einer Forschungseinrichtung prinzipiell möglich.<br />
Es wird jedoch keine speziell genannt bzw. hervorgehoben.<br />
- Zulassungsbedingungen für Prüfungen ab 3. FS:<br />
Hierzu konnte auch in der Abstimmungsr<strong>und</strong>e keine Einigung erzielt werden. Die Studienkommission<br />
RES möchte eine Alternative zur bestehenden Regel festschreiben. Die Entscheidung<br />
muss demzufolge im <strong>Fakultät</strong>srat getroffen werden.<br />
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