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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und ...

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• ein gutes Verständnis für die notwendige Bindung bei den jüngeren Kin<strong>der</strong>n,<br />

• die Fähigkeit, breit gefächerte Bildungsangebote zu unterschiedlichen Schwerpunkten anzubieten,<br />

• die Fähigkeit, die pädagogische Arbeit für das Team <strong>und</strong> die Eltern transparent zu machen.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsprofil für die sozialpädagogischen Assistentinnen bzw. Assistenten:<br />

• eine abgeschlossene Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/ zum sozialpädagogischen<br />

Assistenten,<br />

• die Mitarbeit <strong>und</strong> Unterstützung <strong>der</strong> pädagogischen Arbeit <strong>der</strong> Gruppenleitung,<br />

• die Fähigkeit zur eigenständigen Leitung von Kleingruppen,<br />

• die Fähigkeit zur Wahrnehmung von Vertretungstätigkeiten innerhalb <strong>der</strong> Gruppe,<br />

• die Fähigkeit zur Beobachtung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> sowie zur Dokumentation <strong>der</strong> pädagogischen<br />

Arbeit,<br />

• Einfühlungsvermögen <strong>und</strong> einen wertschätzen<strong>der</strong> Umgang mit den Kin<strong>der</strong>n, den Eltern <strong>und</strong><br />

dem Team.<br />

Die Einstellung erfolgt im Rahmen von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die Eingruppierung<br />

erfolgt nach den Bestimmungen des TvöD (Erzieher/innen: S6, sozialpäd. Assistentinnen<br />

bzw. Assistenten: S3).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Mönkeberg setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehin<strong>der</strong>ten Menschen<br />

ein. Daher werden schwerbehin<strong>der</strong>te Bewerber/innen bei entsprechen<strong>der</strong> Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.<br />

Bewerbungen mit Lebenslauf <strong>und</strong> Nachweisen zu den bisherigen Qualifikationen werden<br />

schriftlich o<strong>der</strong> per E-Mail bis zum 14.04.2013 an die Amtsverwaltung Schrevenborn, Fachdienst<br />

10, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, E-Mail anja.kock@amt-schrevenborn.de erbeten.<br />

Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, Telefon: 0431-24 09 410.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter teilt mit, dass <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss des Amtes Schrevenborn<br />

am Freitag, den 12.04.2013 um 18:00 Uhr im Leseraum des Rathauses Heikendorf, Dorfplatz<br />

2, 24226 Heikendorf, über die Zulassung <strong>der</strong> eingereichten Wahlvorschläge für die <strong>Gemeinde</strong>wahlen<br />

am 26. Mai 2013 in Heikendorf, Mönkeberg <strong>und</strong> <strong>Schönkirchen</strong> beschließt. Die<br />

Sitzung findet öffentlich statt.<br />

Wahlhelfer gesucht<br />

Am 26. Mai 2013 findet in Schleswig-Holstein die Kommunalwahl (<strong>Gemeinde</strong>- <strong>und</strong> Kreiswahl)<br />

statt. An diesem Wahltag sind wie<strong>der</strong> in jedem <strong>der</strong> fünf Heikendorfer, drei Mönkeberger<br />

<strong>und</strong> sechs <strong>Schönkirchen</strong>er Wahllokale je sechs bis acht Mitglie<strong>der</strong> eines Wahlvorstandes für den<br />

reibungslosen Ablauf <strong>der</strong> Wahlhandlung von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr <strong>und</strong> für die anschließende<br />

Ermittlung <strong>der</strong> Wahlergebnisse in dem Wahlbezirk zuständig. Den Mitglie<strong>der</strong>n des Wahlvorstandes,<br />

die sich in zwei Schichten die Arbeit am Wahltag teilen, wird für den Wahlsonntag eine<br />

Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro gezahlt.<br />

Wenn Sie Interesse an <strong>der</strong> Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, melden Sie<br />

sich bitte möglichst umgehend, spätestens bis zum 10. April 2013, beim Amt Schrevenborn im<br />

Rathaus bei Herrn Plagmann, Zimmer E.05, Telefon 0431 – 2409120, o<strong>der</strong> in dem für Sie<br />

zuständigen <strong>Gemeinde</strong>büro in Mönkeberg bei Herrn Sell, Telefon 0431 – 23972500, o<strong>der</strong> in<br />

<strong>Schönkirchen</strong> bei Frau Witt, Telefon 04348 – 709400.<br />

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