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Fortschreibung des Integrationskonzepts - Ministerium für ...

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Sie tragen immer wieder Initiativen in die Politik u.a. zu den Themen Vielfalt, Toleranz<br />

und Respekt in unserer Gesellschaft, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe,<br />

soziale Gerechtigkeit und Asylpolitik in unserem Land. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse<br />

<strong>für</strong> Jugendliche werden auf Lan<strong>des</strong>ebene beraten und soweit möglich<br />

berücksichtigt.<br />

Teilziel: Werben <strong>für</strong> und Fördern von Einbürgerung in Rheinland-Pfalz<br />

Wer sich einbürgern lässt und die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, wird gleichberechtigte<br />

Bürgerin bzw. gleichberechtigter Bürger mit allen Rechten und Pflichten.<br />

Seit 2012 ist die Zuständigkeit <strong>für</strong> Einbürgerung vom ISIM ins MIFKJF übergegangen.<br />

Das ermöglicht die Bündelung und stärkere Abstimmung der rechtlichen und<br />

integrationspolitischen Zuständigkeiten auch in der Frage der Einbürgerung.<br />

Die Einbürgerungskampagne Rheinland-Pfalz: „Ja zur Einbürgerung“ wird unter<br />

Einbeziehung vieler Partnerinnen und Partner der Migrations- und Integrationsarbeit<br />

weiterentwickelt und fortgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Verstärkung<br />

der Unterstützung auf der kommunalen Ebene. Hierzu erforderlich ist ein Ausbau der<br />

Zusammenarbeit von Akteuren vor Ort und die Werbung <strong>für</strong> Einbürgerung und Informationen<br />

durch kommunale Kampagnen. Als Grundlage haben die Kommunen Informationen<br />

über die kommunalen Einbürgerungsquoten erhalten. Es wurden Statistiken<br />

zum Bestand der ausländischen Bevölkerung, Checklisten, Musterschreiben<br />

und Vorschläge <strong>für</strong> kommunale Maßnahmen entwickelt und zur Verfügung gestellt.<br />

Gemeinsam mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern der Kampagne werden<br />

lan<strong>des</strong>weite Fachtagungen <strong>für</strong> Multiplikatorinnen und Multiplikatoren entwickelt und<br />

durchgeführt. Die Einbürgerungsbehörden sind einbezogen. Ziele der Veranstaltungen<br />

sind Information, Fortbildung und fachlicher Austausch.<br />

Es wird Material zur Information und Werbung zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört<br />

die regelmäßig neu aufgelegte Broschüre „Fragen und Antworten zur Einbürgerung“.<br />

Die Optionspflicht ist als eigenes Thema in die Einbürgerungskampagne eingebunden.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung hat hierzu ebenfalls eine Broschüre herausgegeben. Die<br />

Publikationen und weitere Informationen werden auf der Internetseite<br />

www.einbuergerung.rlp.de bereitgestellt. Aktivitäten und gute Beispiele werden dokumentiert<br />

und es wird an der Herausgabe eines Leitfadens zur Kampagne gearbeitet.<br />

Abschaffung der Optionspflicht, Erleichterung der Einbürgerung durch Zulassung<br />

der doppelten Staatsangehörigkeit.<br />

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist vom Grundsatz der Vermeidung von<br />

Mehrstaatigkeit geprägt. Dementsprechend müssen hier geborene bzw. aufgewachsene<br />

Kinder ausländischer Eltern ab Volljährigkeit optieren, d. h. sich zwischen ihrer<br />

deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Die unterschiedliche<br />

Behandlung gegenüber Kindern, die durch Abstammung die deutsche Staatsbürgerschaft<br />

und eine ausländische Staatsangehörigkeit erhalten haben, wirkt ausgrenzend.<br />

Außerdem ist das Verfahren hochkompliziert und bürokratisch.<br />

Für die Einbürgerung wird grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit<br />

gefordert. Das ist ein Hemmnis <strong>für</strong> die Beantragung der Einbürgerung. Die<br />

bisherige Staatsangehörigkeit ist vielfach selbstverständlicher Teil der Identität, der<br />

beibehalten werden soll. Die Praxis zeigt, dass aufgrund zahlreicher Ausnahmerege-

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