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Domainvergabe durch die DENIC

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Domainvergabe durch die DENIC

Johannes Diemke

johannes.diemke@uni-oldenburg.de

Vortrag im Rahmen des Seminars Internetrecht

im Wintersemester 2007/2008

14. November 2007

Domainvergabe durch die DENIC 1 / 22


Übersicht

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 2 / 22


Übersicht

Motivation

Bedürfnisse

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Motivation

Domainvergabe durch die DENIC 3 / 22


Bedürfnisse der Internetanbieter

Übersicht

Motivation

Bedürfnisse

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

■ Um im Internet auftreten zu können, brauchen

Internetanbieter:

◆ eine eindeutige Kennung (Domainrecht)

◆ Inhalte (Immaterialgüterrecht)

◆ Werbung und Marketing (Wettbewerbsrecht)

◆ den Kontakt zu Kunden (E-Commerce-Recht)

◆ Daten der Kunden (Datenschutzrecht)

■ Im Folgenden liegt der Schwerpunkt auf den Rechstfragen,

die sich aus der Domainvergabe durch die DENIC ergeben

Domainvergabe durch die DENIC 4 / 22


Übersicht

Motivation

Domains

Allgemeines

Aufbau

Struktur

TLDs

Intern. Strukturen

Die DENIC

Domains

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 5 / 22


Allgemeines zu Domains

Übersicht

Motivation

Domains

Allgemeines

Aufbau

Struktur

TLDs

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

■ Im Internet werden Computer über eindeutige IP-Nummern

erkannt (z.B. 209.85.129.147)

■ Für Menschen sind allerdings bezeichnende Namen leichter

zu merken

■ Einführung des Domain Name System (DNS)

■ DNS erlaubt die Abbildung eines Domain Namens auf eine

IP-Adresse

■ z.B. www.google.de auf 209.85.129.147

■ Die Wahl eines Domain Namens ist für die Internetpräsenz

von entscheidender Bedeutung

Domainvergabe durch die DENIC 6 / 22


Aufbau des Domain Name System

Übersicht

Motivation

Domains

Allgemeines

Aufbau

Struktur

TLDs

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

■ Das Domain Name System ist hierachisch aufgebaut

◆ Top Level Domains (TLDs)



country code Top Level Domains (ccTLDs)

generische Top Level Domains (gTLDs)

◆ Second Level Domains

■ Beispiel: www.uni-oldenburg.de

■ Jede TLD hat eine zentrale Registrierungsstelle

■ Die DENIC ist für die Vergabe von TLDs mit der

Länderkennung .de zuständig

Domainvergabe durch die DENIC 7 / 22


Struktur des Domain Name System

Übersicht

Motivation

Domains

Allgemeines

Aufbau

Struktur

TLDs

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Abbildung 1: Struktur des Domain Name System (DNS)

Domainvergabe durch die DENIC 8 / 22


Beispiele für Top Level Domains

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Motivation

Domains

Allgemeines

Aufbau

Struktur

TLDs

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

■ Beispiele für Top Level Domains:

◆ .com (kommerzielles Angebot)

◆ .edu (Bildungsorganisationen)

◆ .mil (US-Militär)

◆ .de (Deutschland)

◆ .fr (Frankreich)

■ Einen besonderen Reiz üben ccTLDs aus, die über ihren

Länderbezug hinaus Aussagekraft haben:

◆ .tv (Tuvalu)

◆ .ag (Antigua)

Domainvergabe durch die DENIC 9 / 22


Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

ICANN

Die DENIC

Rückblick

Internationale Strukturen

Domainvergabe durch die DENIC 10 / 22


ICANN

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

ICANN

Die DENIC

Rückblick

■ Internet Corporation for Assigned Names and Numbers

■ Kompetenzen:

◆ Kontrolle und Verwaltung des Root-Server-Systems

◆ Vergabe und Verwaltung von IP-Adressen

◆ Vergabe und Verwaltung von Top Level Domains

■ Für die Vergabe und Verwaltung der TLDs hat die ICANN

die sog. Registrars akkreditiert

Domainvergabe durch die DENIC 11 / 22


Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 12 / 22


Allgemeines

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

■ Deutsches Network Information Center

■ Eingetragene Genossenschaft

■ Die DENIC ist die zentrale Registrierungsstelle für Domains

unterhalb der Top Level Domain .de

■ Kompetenzen:

◆ Betrieb des Primary-Nameservers für die Top Level

Domain .de

◆ bundesweite zentrale Vergabe von Domains unterhalb

der Top Level Domain .de

◆ Administration des Internets

Domainvergabe durch die DENIC 13 / 22


Rechtstatsächliche Grundlagen

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Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

■ Nach h.M. umfasst das TKG nicht Domains und deren

Vergabe

■ Die Tätigkeit der DENIC erfolgt also auf rein zivilrechtlicher

Grundlage

■ Sie ist weder als Beliehener noch als untergeordnete

Behörde anzusehen

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 14 / 22


Domainregistrierung

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Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

■ Die Registrierung einer freien Domain erfolgt meistens über

Zwischenhändler

■ Dennoch besteht auch immer ein Vetragsverhältnis mit der

DENIC

■ Die Domainrichtlinien legen fest, welche Regeln für

Domains zu beachten sind

■ Bei Erfüllung der Domainrichtlinen kann es zu einem

Domainvertrag kommen

■ Für den Domainvetrag gelten die Domainbedingungen

■ Domains werden nach dem Prioritätsprinzip „first come, first

served“ vergeben

Domainvergabe durch die DENIC 15 / 22


Rechtsnatur des Domainregistrierungsvertrages

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Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

■ Die Registrierung einer Domain ist nicht mit deren Erwerb

gleichzusetzen

■ Die DENIC stellt eindeutig klar, dass die Domain durch die

Registrierung lediglich zur Nutzung überlassen wird

■ Der Domainregistrierungsvertrag ist also kein

Veräußerungsvetrag wie der Kauf gem. §§ 433 ff BGB

■ Die Domainregistrierung ist vielmehr als Pacht des Domain

Namens i.S.d §§ 581 ff BGB anzusehen

Domainvergabe durch die DENIC 16 / 22


Wer haftet für Namensrechtsverletzungen?

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Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

■ Nach den Domainbedingungen gelten folgende Regelungen:

◆ Die Verantwortung für marken- und namensrechtliche

Folgen aus der Registrierung des Domain Namens liegt

beim Kunden (§ 5 Abs. 4)

◆ Der Kunde versichert, dass er die Einhaltung

kennzeichenrechtlicher Vorgaben geprüft hat und keine

Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter

vorliegen (§ 3 Abs. 1)

■ Durch die Registrierung eines freien Domain Namens

entsteht folglich das Risiko, nachträglich markenrechtlich

auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden

Domainvergabe durch die DENIC 17 / 22


Urteil des Bundesgerichtshofes

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Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

■ Durch die Entscheidung des BGH um den Fall ambient.de

wird die Rechtsauffasung der DENIC bzgl. der

Vergabepraxis ausdrücklich bestätigt

■ Leitsatz zu dem Urteil:

◆ Die DENIC ist nicht verpflichtet, bei ihr angemeldete

Domain Namen auf ihre Vereinbarkeit mit Rechten

Dritter zu kontrollieren. Auch bei ausdrücklichem

Hinweis auf einen Rechtsverstoß durch einen Dritten ist

die DENIC nur zum Handeln verpflichtet, wenn dieser

Verstoß offenkundig und für sie ohne Weiteres

feststellbar ist.

BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 Az.: I ZR 251/99

Domainvergabe durch die DENIC 18 / 22


DISPUTE-Einträge

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Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

■ Der Domaininhaber ist Ansprechpartner für alle, die sich

durch eine Domain in ihren Rechten verletzt sehen

■ Die DENIC greift erst bei einem rechtskräftigen Urteil gegen

den Domaininhaber ein

■ Sie kann jedoch den Anspruchsteller durch einen

DISPUTE-Eintrag unterstützen

■ Durch einen DISPUTE-Eintrag wird:

◆ der DISPUTE-Inhaber automatisch neuer

Domaininhaber, wenn der bisherige Inhaber die Domain

aufgibt

◆ es dem Domaininhaber unmöglich gemacht, die

streitbehaftete Domain auf einen Dritten zu übertragen

Domainvergabe durch die DENIC 19 / 22


Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Rückblick

Literatur

Rückblick und Literatur

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Rückblick

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Rückblick

Literatur

■ Internetanbieter brauchen um im Internet auftreten zu

können eine eindeutige Kennung

■ Die DENIC ist die zentrale Registrierungsstelle für Domains

unterhalb der Top Level Domain .de

■ Die DENIC muss nur in Ausnahmefällen Namens- und

Markenrechte prüfen

■ Der Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dass

seine Domain keine Rechte Dritter verletzt

■ Es wird dem Anspruchsteller, der sich durch eine Domain in

seinen Rechten verletzt fühlt, die Möglichkeit eines

DISPUTE-Eintrags geboten

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Literatur und Quellen

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Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Rückblick

Literatur

[1] Hoeren, Thomas: Internetrecht. http://www.

uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/lehre/

lehrematerialien.htm (Stand: 7.11.2007)

[2] Cichon, Caroline: Internet-Verträge. Schmidt, 2005

[3] Pierson, Matthias: Internet-Recht im Unternehmen.

DTV-Beck, Oktober 2002

[4] Herberger, Maximilian: BGH Urteil vom 17. Mai 2001,

Az.: I ZR 251/99. http://www.jurpc.de/rechtspr/

20010220.htm (Stand: 7.11.2007)

[5] DENIC-Domainbedingungen. http://www.denic.de/de/

bedingungen.html (Stand: 7.11.2007)

Domainvergabe durch die DENIC 22 / 22

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