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Studienbeginn WS 2009/2010 - Department für Informatik ...

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Studieninformation Berufsziel Lehramt BBS – Unterrichtsfach <strong>Informatik</strong><br />

ANLAGE AUS DER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ZWEIFÄCHER-BACHELOR<br />

Auszug aus der<br />

Anlage 11a<br />

Fachspezifische Anlage für das Fach <strong>Informatik</strong> (Zweifächer-Bachelor) In der Fassung vom<br />

01.Oktober <strong>2009</strong><br />

Gültig für Studierende mit <strong>Studienbeginn</strong> ab dem Wintersemester <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong><br />

B. Zweifächer-Bachelor Wirtschaftspädagogik/Fach <strong>Informatik</strong> 30 KP<br />

1. Ziele des Studiums<br />

Es werden Grundkenntnisse in den Bereichen Praktische <strong>Informatik</strong>, Theoretische <strong>Informatik</strong> und<br />

Technische <strong>Informatik</strong> vermittelt, die insbesondere die Voraussetzung für eine Vertiefung im Master of<br />

Education-Studium bilden. Ziel ist eine wissenschaftliche Grundqualifizierung in <strong>Informatik</strong>. Diese<br />

bezieht sich schwerpunktmäßig auf den zentralen Aspekt der Erstellung von Software.<br />

Die Studierenden lernen die Grundlagen von Algorithmen und Datenstrukturen (BM 1 und BM 4) mit<br />

der praktischen Umsetzung (BM 2) kennen. Daneben ergänzen Grundlagen in den Feldern der<br />

Technischen <strong>Informatik</strong> (BM 3) und der Theoretischen <strong>Informatik</strong> (BM 5 oder AM 6) das<br />

Kompetenzprofil. Die Studierenden erhalten so eine Grundlagenbildung bezüglich der Software-<br />

Erstellung und der anderen Bereichen der <strong>Informatik</strong>.<br />

Absolventen/innen sind damit in der Lage, kleinere Softwareprojekte zu planen und zu steuern, die<br />

programmiertechnischen Grundlagen zu berücksichtigen und sich an der Realisierung zu beteiligen.<br />

Des Weiteren besitzen sie die fachlichen Basiskompetenzen, die für das Studium Master of Education<br />

(Wirtschaftspädagogik) mit dem Berufsziel Lehramt an berufsbildenden Schulen erforderlich sind.<br />

2. Curriculum<br />

3. Regelungen zu Prüfungsleistungen<br />

Bei Prüfungen in bis zu drei Modulen kann ein Freiversuch gemäß § 15 Abs. 5 dieser Ordnung in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

4. Bachelorarbeit<br />

Eine Bachelorarbeit ist in diesem Programm nicht möglich.<br />

Stand: Oktober <strong>2009</strong> 24

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