2. Gebäude richtig abschreiben - Fehler schleichen sich schnell ein!
2. Gebäude richtig abschreiben - Fehler schleichen sich schnell ein!
2. Gebäude richtig abschreiben - Fehler schleichen sich schnell ein!
Verwandeln Sie Ihre PDFs in ePaper und steigern Sie Ihre Umsätze!
Nutzen Sie SEO-optimierte ePaper, starke Backlinks und multimediale Inhalte, um Ihre Produkte professionell zu präsentieren und Ihre Reichweite signifikant zu maximieren.
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> –<br />
<strong>Fehler</strong> <strong>schleichen</strong> <strong>sich</strong> <strong>schnell</strong> <strong>ein</strong>!<br />
Uwe Jüttner, EMA ®<br />
Präsident der EMAA – European Management<br />
Accountants Association e. V.
2<br />
I. Begriff und Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
bei Vermögensgegenständen (VG) und Wirtschaftsgütern (WG)<br />
II.<br />
III.<br />
IV.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Begriff und Aufgabe der Abschreibung bzw. Absetzung für<br />
Abnutzung (AfA)<br />
Abschreibungsmethode / AfA-Methoden<br />
<strong>Gebäude</strong>-AfA im Steuerrecht mit <strong>ein</strong>em Beispiel<br />
V. Grundstücke, <strong>Gebäude</strong> und <strong>Gebäude</strong>teile im Betriebsvermögen<br />
VI.<br />
<strong>Gebäude</strong> und Betriebsvorrichtungen<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
3<br />
Begriff und Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
Die Anschaffungskosten umfassen:<br />
- Kaufpreis<br />
- Aufwendungen zur Herstellung des betriebsbereiten Zustands<br />
- Anschaffungsnebenkosten<br />
- Nachträgliche Anschaffungskosten<br />
- Anschaffungspreisminderungen<br />
vgl.: § 255 Abs.1 HGB; R 6.2 EStR und H 6.2 EStH<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
4<br />
Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von:<br />
1) Grundstücken, <strong>Gebäude</strong>n und Außenanlagen<br />
Maklergebühren<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Notariats- und Grundbuchgebühren<br />
aber nicht: Aufwendungen für die Aufnahme und Eintragung <strong>ein</strong>er Hypotheken- und<br />
Grundschuld (sog. Finanzierungskosten)<br />
2) Anderen Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern<br />
Verpackungskosten<br />
Fracht- und Transportkosten<br />
Transportver<strong>sich</strong>erungskosten<br />
K<strong>ein</strong>e Anschaffungskosten sind:<br />
Geldbeschaffungs- und Finanzierungskosten, die im engen Zusammenhang mit der<br />
Finanzierung des Kaufpreises bzw. Erlangung des Kredits stehen.<br />
z.B.:<br />
- Damnum, Disagio, Agio<br />
- Zinsen, Spesen, Wechseldiskont, Wechselspesen<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
5<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
6<br />
Begriff und Umfang der Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht<br />
Die Herstellungskosten umfassen:<br />
Alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von<br />
Diensten<br />
- für die Herstellung <strong>ein</strong>es Vermögensgegenstandes<br />
- für s<strong>ein</strong>e Erweiterung oder<br />
- für s<strong>ein</strong>e über s<strong>ein</strong>en ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche<br />
Verbesserung<br />
entstehen<br />
vgl.: § 255 Abs. 2, 3 HGB; R 6.3 EStR und H 6.3 EStH<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
7<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
8<br />
Begriff und Umfang der Herstellungskosten im Steuerrecht<br />
Das Bundeskabinett hat am 20. März 2013 die EStÄR 2012 in der Fassung des<br />
Bundesratsbeschlusses verabschiedet, d.h. unter Berück<strong>sich</strong>tigung der Anhebung der<br />
steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze. Mit <strong>ein</strong>em Schreiben des<br />
Bundesfinanzministeriums vom 25. März soll aber die alte Regelung vorläufig in Kraft bleiben.<br />
Trotz Aufschub: Unternehmen müssen <strong>sich</strong> informieren<br />
Die Herstellungskostenuntergrenze wird für Unternehmen spürbar angehoben werden. Künftig<br />
sind angemessene Teile der Aufwendungen für die allgem<strong>ein</strong>e Verwaltung, für soziale<br />
Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche<br />
Altersversorgung in der steuerlichen Wertermittlung der Herstellungskosten mit <strong>ein</strong>zubeziehen.<br />
Zugleich wurde mit den EStÄR 2012 <strong>ein</strong> BMF-Schreiben mit Datum vom 25.03.2013 (IV C6 –<br />
S 2133/09/10001:004) veröffentlicht, dass die Beibehaltung der bisherigen<br />
Herstellungskostenuntergrenze nach R 6.3 Abs. 4 EStR 2008 solange ermöglicht, bis <strong>ein</strong>e<br />
abschließende Beurteilung der Bürokratiekosten vorgenommen wurde, jedoch spätestens bis<br />
zu <strong>ein</strong>er Neufassung der Einkommensteuerrichtlinien. Somit kommt es vorerst nicht zu <strong>ein</strong>er<br />
Anhebung der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
9<br />
Begriff und Aufgabe der Abschreibung bzw. Absetzung für Abnutzung (AfA)<br />
Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen<br />
(handelsrechtlicher Begriff) und Wirtschaftsgütern (steuerlicher Begriff) mit <strong>ein</strong>er<br />
Nutzungsdauer von mehr als <strong>ein</strong>em Jahr dürfen nicht sofort als Aufwand oder<br />
Betriebsausgabe behandelt werden.<br />
Derartige Aufwendungen sind, insbesondere wegen der periodengerechten<br />
Gewinnermittlung, grds. auf die voraus<strong>sich</strong>tliche Nutzungsdauer (im Handelsrecht) und<br />
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (im Steuerrecht) zu verteilen.<br />
Die Verteilung der Aufwendungen des Jahres der Anschaffung oder Herstellung<br />
geschieht über die Abschreibung (handelsrechtlicher Begriff) und die Absetzung für<br />
Abnutzung – AfA – (steuerlicher Begriff)<br />
Handelsrechtlich sind die Bestimmungen über die Abschreibungen in § 253 HGB<br />
enthalten. Wir unterscheiden planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen.<br />
Die steuerlichen AfA- Vorschriften befinden <strong>sich</strong> vor allem in den<br />
den §§ 76 bis 82k EStDV.<br />
§§ 7 bis 7k EStG und<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
1<br />
0<br />
Abschreibungszeitraum/ AfA-Zeitraum und voraus<strong>sich</strong>tliche/ betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer<br />
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AK/ HK) bei Vermögensgegenständen des<br />
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind im Handelsrecht planmäßig auf<br />
die voraus<strong>sich</strong>tliche Nutzungsdauer zu verteilen (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Dazu ist <strong>ein</strong><br />
Abschreibungsplan zu erstellen (§ 253 Abs. 3 S. 2 HGB).<br />
Die voraus<strong>sich</strong>tliche Nutzungsdauer ist nach dem Prinzip der kfm. Vor<strong>sich</strong>t ange<strong>sich</strong>ts der<br />
Un<strong>sich</strong>erheit künftiger geschäftlicher Entwicklung im Zweifelsfall eher zu kurz als zu lang zu<br />
veranschlagen.<br />
Steuerrechtlich ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (bgND) des erworbenen oder<br />
hergestellten WG zu ermitteln. Dabei sind die Erfahrungswerte des Betriebes aus der<br />
Vergangenheit zugrunde zulegen.<br />
Anhaltspunkte hierfür bietet die amtliche AfA-Tabelle, die nach <strong>ein</strong>zelnen Wirtschaftszweigen<br />
gegliedert ist.<br />
Sollte <strong>ein</strong> Wirtschaftsgut <strong>ein</strong>e kürzere oder längere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />
haben, als sie der amtlichen AfA-Tabelle entspricht, so ist diese von der Tabelle abweichende<br />
bgND bei dem Wirtschaftsgut zugrunde zu legen.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
Abschreibungsmethoden/ AfA-Methoden<br />
1<br />
1<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
1<br />
2<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
1<br />
3<br />
<strong>Gebäude</strong>-AfA im Steuerrecht<br />
Besonderheiten bei der <strong>Gebäude</strong>-AfA gem. § 7 Abs. 4, 5 EStG<br />
Lineare <strong>Gebäude</strong>-AfA<br />
<strong>Gebäude</strong>-AfA § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG a.F. (2000) 4%<br />
<strong>Gebäude</strong>-AfA § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG n.F. (2001) 3%<br />
<strong>Gebäude</strong>-AfA § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG 2%<br />
<strong>Gebäude</strong>-AfA § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b EStG 2,5%<br />
<strong>Gebäude</strong>-AfA § 7 Abs. 4 S. 2 EStG Prozentsatz<br />
nach<br />
tatsächlich<br />
kürzerer<br />
Nutzungsdauer<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
1<br />
4<br />
Die <strong>Gebäude</strong>abschreibung<br />
§ 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung<br />
(4) 1 Bei <strong>Gebäude</strong>n sind abweichend von Absatz 1 als Absetzung für Abnutzung die folgenden<br />
Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:<br />
1.<br />
bei <strong>Gebäude</strong>n, soweit sie zu <strong>ein</strong>em Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken<br />
dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist, jährlich 3<br />
Prozent (bis 31.1<strong>2.</strong>2000 4 Prozent),<br />
<strong>2.</strong><br />
bei <strong>Gebäude</strong>n, soweit sie die Voraussetzungen der Nummer 1 nicht erfüllen und die<br />
a)<br />
nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt worden sind, jährlich 2 Prozent,<br />
b)<br />
vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt worden sind, jährlich 2,5 Prozent<br />
der Anschaffungs- oder Herstellungskosten; Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
1<br />
5<br />
AfA im Jahr der Anschaffung und Herstellung<br />
Anschaffung:<br />
R 7.4 Abs. 1 und 2 S. 1 EStR<br />
H 7.4 „Teil des auf <strong>ein</strong> Jahr entfallenden AfA-<br />
Betrages“ EStH<br />
Herstellung:<br />
H 7.4 (Teil des auf … AfA-Betrages) EStH<br />
Bemessungsgrundlage bei nachträglichen AK/HK<br />
Grundsatz:<br />
R 7.3 Abs. 5 EStR, R 7.3 Abs. 3, 4 EStR<br />
H 7.3 „Nachträgliche AK/HK“ EStH<br />
Restnutzungsdauer:<br />
R 7.4 Abs. 9 S. 1, 2-4 und 5 EStR<br />
AfA-Satz bei AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG bleibt unverändert<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
1<br />
6<br />
Beispiel <strong>ein</strong>er <strong>Gebäude</strong>abschreibung<br />
Daten:<br />
Anschaffungskosten per 01.01.1990 in Höhe von 5.000.000 EUR<br />
Vornahme der linearen <strong>Gebäude</strong>-AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG mit 4 %<br />
Unselbstständiger nutzbarer Anbau an der vorhandenen <strong>Gebäude</strong>substanz<br />
Anschaffungskosten per 01.01.2005 in Höhe von 3.000.000 EUR<br />
Vornahme der weiteren <strong>Gebäude</strong>-AfA bis zum Restbuchwert NULL.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
1<br />
7<br />
Beispiel <strong>ein</strong>er <strong>Gebäude</strong>abschreibung<br />
Fakten:<br />
AHK 5.000.000 €<br />
AfA 5.000.000 € x 4 % x 15 Jahre (1990 – 2004; 200.000 €/Jahr) - 3.000.000 €<br />
------------------------<br />
Restbuchwert 31.1<strong>2.</strong>2004 <strong>2.</strong>000.000 €<br />
zzgl. nachträgliche AHK mit Fertigstellung per 01.01.2005 + 3.000.000 €<br />
------------------------<br />
Restbuchwert 01.01.2005 5.000.000 €<br />
AfA-Bemessungsgrundlage für die weitere AfA<br />
Ursprüngliche AHK 5.000.000 €<br />
nachträgliche AHK + 3.000.000 €<br />
------------------------<br />
AfA-BMG per 01.01.2005 8.000.000 €<br />
AfA 8.000.000 € x 4 % (ab 2005 320.000 €/Jahr)<br />
AfA-Dauer bis zum Erreichen des Restbuchwertes NULL<br />
ca. 15,63 Jahre<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
1<br />
8<br />
Die <strong>Gebäude</strong>abschreibung<br />
§ 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung<br />
(4) 2 Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer <strong>ein</strong>es <strong>Gebäude</strong>s in den Fällen des Satzes 1<br />
Nummer 1 weniger als 33 Jahre, in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a weniger<br />
als 50 Jahre, in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b weniger als 40 Jahre, so<br />
können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer<br />
entsprechenden Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden. 3 Absatz 1 letzter Satz<br />
bleibt unberührt. 4 Bei <strong>Gebäude</strong>n im Sinne der Nummer 2 rechtfertigt die für <strong>Gebäude</strong> im Sinne<br />
der Nummer 1 geltende Regelung weder die Anwendung des Absatzes 1 letzter Satz noch den<br />
Ansatz des niedrigeren Teilwerts (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2).<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
1<br />
9<br />
Arithmetisch degressive <strong>Gebäude</strong>-AfA<br />
<strong>Gebäude</strong>-AfA <br />
Staffelung<br />
<strong>Gebäude</strong>-AfA <br />
Staffelung<br />
<strong>Gebäude</strong>-AfA <br />
Staffelung<br />
§ 7 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG<br />
4 Jahre 10% ; 3 Jahre 5% ; 18 Jahre 2,5%<br />
§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG<br />
8 Jahre 5% ; 6 Jahre 2,5% ; 36 Jahre 1,25%<br />
§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG<br />
4 Jahre 7% ; 6 Jahre 5% ; 6 Jahre 2% 24 Jahre 1,25%<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
2<br />
0<br />
Wechsel der <strong>Gebäude</strong> AfA-Methode<br />
Lineare AfA (§ 7 Abs. 4 EStG) zu arithmetisch- degressiver AfA (§ 7 Abs. 5 EStG)<br />
nicht möglich (H 7.4 „Wechsel der AfA-Methode bei <strong>Gebäude</strong>n“ EStH)<br />
Arithmetisch-degressive AfA (§ 7 Abs. 5 EStG) zu linearer <strong>Gebäude</strong>-AfA (§ 7 Abs. 4<br />
EStG)<br />
grundsätzlich nicht möglich (H 7.4 „Wechsel der … bei <strong>Gebäude</strong>n“ EStH)<br />
möglich bei Ausnahme<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
2<br />
1<br />
Grundstücke, <strong>Gebäude</strong> und <strong>Gebäude</strong>teile im Betriebsvermögen<br />
Allgem<strong>ein</strong>es<br />
Grundstücke können zum Anlage- und Umlaufvermögen gehören. Zum<br />
Anlagevermögen rechnen Grundstücke, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd dem<br />
Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 274 Abs. 2 HGB).<br />
Ein Grundstück umfasst in der Regel:<br />
- Grund und Boden,<br />
- <strong>Gebäude</strong>,<br />
- Außenanlagen und<br />
- Zubehör<br />
Steuerlich handelt es <strong>sich</strong> dabei um jeweils selbständige Wirtschaftsgüter.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
2<br />
2<br />
Grundstücke, <strong>Gebäude</strong> und <strong>Gebäude</strong>teile im Betriebsvermögen<br />
Selbständige <strong>Gebäude</strong>teile - und damit selbständige Wirtschaftsgüter - sind solche<br />
<strong>Gebäude</strong>teile, die nicht in <strong>ein</strong>em <strong>ein</strong>heitlichen Nutzungs- und<br />
Funktionszusammenhang mit dem <strong>Gebäude</strong> stehen.<br />
In Betracht kommen:<br />
a) Einbauten für vorübergehende Zwecke<br />
b) Betriebsvorrichtungen<br />
c) Laden<strong>ein</strong>bauten, Schaufensteranlagen<br />
d) Sonstige selbständige <strong>Gebäude</strong>teile je nach Nutzung<br />
aa) Eigenbetrieblich genutzte <strong>Gebäude</strong>teile<br />
bb) Fremdbetrieblich genutzte <strong>Gebäude</strong>teile<br />
cc) Fremden Wohnzwecken dienende <strong>Gebäude</strong>teile<br />
dd) Eigenen Wohnzwecken dienende <strong>Gebäude</strong>teile<br />
e) Mieter<strong>ein</strong>bauten und Mieterumbauten<br />
aa) Sch<strong>ein</strong>bestandteile<br />
bb) Betriebsvorrichtungen<br />
cc) Sonstige Mieter<strong>ein</strong>bauten und Mieterumbauten<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
2<br />
3<br />
Betriebsvorrichtungen<br />
<strong>Gebäude</strong> selbst sind k<strong>ein</strong>e Betriebsvorrichtungen, nur <strong>ein</strong>zelne ihrer<br />
Bestandteile können Betriebsvorrichtungen s<strong>ein</strong>.<br />
Zu den Betriebsvorrichtungen gehören neben Maschinen<br />
und maschinenähnlichen Vorrichtungen alle Vorrichtungen,<br />
mit denen <strong>ein</strong> bestimmter Zweck (z.B. Theaterbühnen)<br />
oder <strong>ein</strong> Gewerbe (z.B. Kran) betrieben werden kann.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
2<br />
4<br />
Betriebsvorrichtungen<br />
<strong>Gebäude</strong> selbst sind k<strong>ein</strong>e Betriebsvorrichtungen, nur <strong>ein</strong>zelne ihrer<br />
Bestandteile können Betriebsvorrichtungen s<strong>ein</strong>.<br />
Unter den Begriff können auch selbständige Bauwerke oder Teile von<br />
Bauwerken fallen, die nach den Regeln der Baukunst geschaffen sind (z. B.<br />
Schornst<strong>ein</strong>e, Öfen, Kanäle).<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
2<br />
5<br />
Begriff des <strong>Gebäude</strong>s<br />
Maßgeblich für die Abgrenzung <strong>ein</strong>es <strong>Gebäude</strong>s von <strong>ein</strong>er Betriebsvorrichtung<br />
ist der <strong>Gebäude</strong>begriff.<br />
Generell ist deshalb zu prüfen, ob <strong>ein</strong> Bauwerk die Merkmale <strong>ein</strong>es <strong>Gebäude</strong>s<br />
aufweist. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung gilt <strong>ein</strong> Bauwerk als<br />
<strong>Gebäude</strong>, wenn es<br />
· Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungs<strong>ein</strong>flüsse<br />
gewährt,<br />
· den Aufenthalt von Menschen gestattet,<br />
· fest mit dem Grund und Boden verbunden,<br />
· von <strong>ein</strong>iger Beständigkeit und<br />
· ausreichend standfest<br />
ist.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
2<br />
6<br />
Begriff des <strong>Gebäude</strong>s<br />
Das Bauwerk muss nicht zwingend über die Erdoberfläche hinausragen.<br />
Tiefgaragen, unterirdische Betriebsräume, Lager- und Gärkeller können<br />
<strong>Gebäude</strong> s<strong>ein</strong>, ebenso wie in Berghänge <strong>ein</strong>gebaute Bauwerke.ist.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
<strong>Gebäude</strong>begriff<br />
2<br />
7<br />
Schutz gegen Witterungs<strong>ein</strong>flüsse durch räumliche Umschließung<br />
Die räumliche Umschließung verlangt nicht zwingend an allen Seiten<br />
Außenwände. So sind z.B. Markthallen, Industriehallen und Bahnsteighallen<br />
dann <strong>Gebäude</strong>, wenn die übrigen Merkmale <strong>ein</strong>es <strong>Gebäude</strong>s vorliegen. Frei<br />
stehende Überdachungen und sonstige Schutzdächer (z.B. wie bei Tankstellen)<br />
sind dagegen k<strong>ein</strong>e <strong>Gebäude</strong>. Ihnen fehlt die räumliche Umschließung.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
<strong>Gebäude</strong>begriff<br />
2<br />
8<br />
Aufenthalt von Menschen<br />
Diese Bedingung gilt dann als erfüllt, wenn das Bauwerk durch normale<br />
Eingänge betreten werden kann (nicht z.B. durch Luken, Leitern oder Stege) und<br />
man <strong>sich</strong> in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann. Deshalb sind<br />
Transformatorenhäuschen, Rohrnetzstationen, Pumpenhäuschen und ähnliche<br />
Bauten ohne weitere Prüfung als Betriebsvorrichtung anzusehen.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
<strong>Gebäude</strong>begriff<br />
2<br />
9<br />
Aufenthalt von Menschen<br />
Unwesentlich ist dabei, ob es <strong>sich</strong> bei dem Bauwerk um <strong>ein</strong> für den Aufenthalt<br />
von Menschen bestimmtes handelt. Bauliche Unzulänglichkeiten, wie z.B.<br />
schlechte Lichtverhältnisse oder Entlüftung, berühren die <strong>Gebäude</strong>eigenschaft<br />
nicht, ebenso wie Einwirkungen, die durch den Betrieb hervorgerufen werden<br />
und zu gesundheitlichen Schädigungen führen können. Deshalb gehören auch<br />
Laboratorien zu <strong>Gebäude</strong>n, auch wenn man sie während der Versuche verlassen<br />
muss.<br />
Allerdings gelten Bauwerke dann nicht als <strong>Gebäude</strong>, wenn sie aufgrund<br />
besonders hoher oder niedriger Temperaturen den Aufenthalt von Menschen<br />
nicht oder nur kurz oder mit Schutzkleidung zulassen. Das gilt auch für<br />
Bauwerke, in denen der Aufenthalt wegen des durch Betriebsvorgänge<br />
hervorgerufenen Lärmpegels nur kurz möglich ist.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
<strong>Gebäude</strong>begriff<br />
3<br />
0<br />
Feste Verbindung mit Grund und Boden<br />
Wesentliches Merkmal dieser Bedingung sind <strong>ein</strong>zelne Fundamente oder <strong>ein</strong><br />
durchgehendes Fundament, auch wenn das Bauwerk nur aufgrund s<strong>ein</strong>er<br />
Schwere auf dem Fundament ruht und nicht verankert ist, wie z.B. bei<br />
Fertiggaragen. Eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden ist dann<br />
anzunehmen, wenn bei Bauwerken im Fertigstellungszeitpunkt <strong>ein</strong>e auf Dauer<br />
angelegte Nutzung von mindestens sechs Jahren gegeben oder aufgrund der<br />
Zweckbestimmung zu erwarten ist.<br />
Als nicht mit dem Grund und Boden fest verbunden gelten Bauwerke, die all<strong>ein</strong><br />
durch Versorgungsleitungen in Grund und Boden verankerst sind, und<br />
Bauwerke, die zur Verwendung auf stets wechselnden Einsatzstellen<br />
vorgesehen sind.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
<strong>Gebäude</strong>begriff<br />
3<br />
1<br />
Beständigkeit des Bauwerks<br />
Die Beständigkeit <strong>ein</strong>es Bauwerks richtet <strong>sich</strong> nach s<strong>ein</strong>er Beschaffenheit<br />
(Material), nicht nach dem Zweck der Errichtung.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
<strong>Gebäude</strong>begriff<br />
3<br />
2<br />
Standfestigkeit<br />
Diese Bedingung ist erfüllt, wenn das <strong>Gebäude</strong> nach Entfernung der<br />
Betriebsvorrichtungen nicht <strong>ein</strong>stürzt. Deshalb muss die Standfestigkeit<br />
besonders geprüft werden, wenn Umschließungen ihre Standfestigkeit durch<br />
Bauteile erhalten, die auch <strong>ein</strong>er Betriebsvorrichtung dienen. Können die Teile<br />
der Betriebsvorrichtung im Falle deren Abriss stehen bleiben, so gilt das<br />
Bauwerk als standfest. Bestehen Außenwände bei Bauwerken im Wesentlichen<br />
aus Außenwänden <strong>ein</strong>er Betriebsvorrichtung, so sind sie als Betriebsvorrichtung<br />
zu aktivieren (z.B. Silos). Bauwerke mit pneumatischen Konstruktionen<br />
(Traglufthallen) sind nicht ausreichend standfest und deshalb k<strong>ein</strong>e <strong>Gebäude</strong>.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
<strong>Gebäude</strong>begriff<br />
3<br />
3<br />
Standfestigkeit<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
3<br />
4<br />
<strong>Gebäude</strong>begriff<br />
Abgrenzung der <strong>Gebäude</strong>bestandteile<br />
<strong>Gebäude</strong>bestandteile können nur dann als Betriebsvorrichtung betrachtet<br />
werden, wenn sie unmittelbar dem Betriebszweck oder <strong>ein</strong>em bestimmten<br />
Gewerbe dienen.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
3<br />
5<br />
<strong>Gebäude</strong>begriff<br />
Abgrenzung der <strong>Gebäude</strong>bestandteile<br />
<strong>Gebäude</strong>bestandteile können nur dann als Betriebsvorrichtung betrachtet<br />
werden, wenn sie unmittelbar dem Betriebszweck oder <strong>ein</strong>em bestimmten<br />
Gewerbe dienen.<br />
Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />
<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />
Datum: 10.06.2013
Veranstaltungshinweis: BVBC-Seminar vom 15. - 20.07.2013 in Grafenau:<br />
Wochenlehrgang Anlagenbuchhalter/-in (BVBC)<br />
Referent: Uwe Jüttner EMA ®<br />
Anmeldung: www.bvbc.de