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2. Gebäude richtig abschreiben - Fehler schleichen sich schnell ein!

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<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> –<br />

<strong>Fehler</strong> <strong>schleichen</strong> <strong>sich</strong> <strong>schnell</strong> <strong>ein</strong>!<br />

Uwe Jüttner, EMA ®<br />

Präsident der EMAA – European Management<br />

Accountants Association e. V.


2<br />

I. Begriff und Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

bei Vermögensgegenständen (VG) und Wirtschaftsgütern (WG)<br />

II.<br />

III.<br />

IV.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Begriff und Aufgabe der Abschreibung bzw. Absetzung für<br />

Abnutzung (AfA)<br />

Abschreibungsmethode / AfA-Methoden<br />

<strong>Gebäude</strong>-AfA im Steuerrecht mit <strong>ein</strong>em Beispiel<br />

V. Grundstücke, <strong>Gebäude</strong> und <strong>Gebäude</strong>teile im Betriebsvermögen<br />

VI.<br />

<strong>Gebäude</strong> und Betriebsvorrichtungen<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


3<br />

Begriff und Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

Die Anschaffungskosten umfassen:<br />

- Kaufpreis<br />

- Aufwendungen zur Herstellung des betriebsbereiten Zustands<br />

- Anschaffungsnebenkosten<br />

- Nachträgliche Anschaffungskosten<br />

- Anschaffungspreisminderungen<br />

vgl.: § 255 Abs.1 HGB; R 6.2 EStR und H 6.2 EStH<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


4<br />

Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von:<br />

1) Grundstücken, <strong>Gebäude</strong>n und Außenanlagen<br />

Maklergebühren<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Notariats- und Grundbuchgebühren<br />

aber nicht: Aufwendungen für die Aufnahme und Eintragung <strong>ein</strong>er Hypotheken- und<br />

Grundschuld (sog. Finanzierungskosten)<br />

2) Anderen Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern<br />

Verpackungskosten<br />

Fracht- und Transportkosten<br />

Transportver<strong>sich</strong>erungskosten<br />

K<strong>ein</strong>e Anschaffungskosten sind:<br />

Geldbeschaffungs- und Finanzierungskosten, die im engen Zusammenhang mit der<br />

Finanzierung des Kaufpreises bzw. Erlangung des Kredits stehen.<br />

z.B.:<br />

- Damnum, Disagio, Agio<br />

- Zinsen, Spesen, Wechseldiskont, Wechselspesen<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


5<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


6<br />

Begriff und Umfang der Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht<br />

Die Herstellungskosten umfassen:<br />

Alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von<br />

Diensten<br />

- für die Herstellung <strong>ein</strong>es Vermögensgegenstandes<br />

- für s<strong>ein</strong>e Erweiterung oder<br />

- für s<strong>ein</strong>e über s<strong>ein</strong>en ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche<br />

Verbesserung<br />

entstehen<br />

vgl.: § 255 Abs. 2, 3 HGB; R 6.3 EStR und H 6.3 EStH<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


7<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


8<br />

Begriff und Umfang der Herstellungskosten im Steuerrecht<br />

Das Bundeskabinett hat am 20. März 2013 die EStÄR 2012 in der Fassung des<br />

Bundesratsbeschlusses verabschiedet, d.h. unter Berück<strong>sich</strong>tigung der Anhebung der<br />

steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze. Mit <strong>ein</strong>em Schreiben des<br />

Bundesfinanzministeriums vom 25. März soll aber die alte Regelung vorläufig in Kraft bleiben.<br />

Trotz Aufschub: Unternehmen müssen <strong>sich</strong> informieren<br />

Die Herstellungskostenuntergrenze wird für Unternehmen spürbar angehoben werden. Künftig<br />

sind angemessene Teile der Aufwendungen für die allgem<strong>ein</strong>e Verwaltung, für soziale<br />

Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche<br />

Altersversorgung in der steuerlichen Wertermittlung der Herstellungskosten mit <strong>ein</strong>zubeziehen.<br />

Zugleich wurde mit den EStÄR 2012 <strong>ein</strong> BMF-Schreiben mit Datum vom 25.03.2013 (IV C6 –<br />

S 2133/09/10001:004) veröffentlicht, dass die Beibehaltung der bisherigen<br />

Herstellungskostenuntergrenze nach R 6.3 Abs. 4 EStR 2008 solange ermöglicht, bis <strong>ein</strong>e<br />

abschließende Beurteilung der Bürokratiekosten vorgenommen wurde, jedoch spätestens bis<br />

zu <strong>ein</strong>er Neufassung der Einkommensteuerrichtlinien. Somit kommt es vorerst nicht zu <strong>ein</strong>er<br />

Anhebung der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


9<br />

Begriff und Aufgabe der Abschreibung bzw. Absetzung für Abnutzung (AfA)<br />

Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen<br />

(handelsrechtlicher Begriff) und Wirtschaftsgütern (steuerlicher Begriff) mit <strong>ein</strong>er<br />

Nutzungsdauer von mehr als <strong>ein</strong>em Jahr dürfen nicht sofort als Aufwand oder<br />

Betriebsausgabe behandelt werden.<br />

Derartige Aufwendungen sind, insbesondere wegen der periodengerechten<br />

Gewinnermittlung, grds. auf die voraus<strong>sich</strong>tliche Nutzungsdauer (im Handelsrecht) und<br />

die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (im Steuerrecht) zu verteilen.<br />

Die Verteilung der Aufwendungen des Jahres der Anschaffung oder Herstellung<br />

geschieht über die Abschreibung (handelsrechtlicher Begriff) und die Absetzung für<br />

Abnutzung – AfA – (steuerlicher Begriff)<br />

Handelsrechtlich sind die Bestimmungen über die Abschreibungen in § 253 HGB<br />

enthalten. Wir unterscheiden planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen.<br />

Die steuerlichen AfA- Vorschriften befinden <strong>sich</strong> vor allem in den<br />

den §§ 76 bis 82k EStDV.<br />

§§ 7 bis 7k EStG und<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


1<br />

0<br />

Abschreibungszeitraum/ AfA-Zeitraum und voraus<strong>sich</strong>tliche/ betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer<br />

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AK/ HK) bei Vermögensgegenständen des<br />

Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind im Handelsrecht planmäßig auf<br />

die voraus<strong>sich</strong>tliche Nutzungsdauer zu verteilen (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Dazu ist <strong>ein</strong><br />

Abschreibungsplan zu erstellen (§ 253 Abs. 3 S. 2 HGB).<br />

Die voraus<strong>sich</strong>tliche Nutzungsdauer ist nach dem Prinzip der kfm. Vor<strong>sich</strong>t ange<strong>sich</strong>ts der<br />

Un<strong>sich</strong>erheit künftiger geschäftlicher Entwicklung im Zweifelsfall eher zu kurz als zu lang zu<br />

veranschlagen.<br />

Steuerrechtlich ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (bgND) des erworbenen oder<br />

hergestellten WG zu ermitteln. Dabei sind die Erfahrungswerte des Betriebes aus der<br />

Vergangenheit zugrunde zulegen.<br />

Anhaltspunkte hierfür bietet die amtliche AfA-Tabelle, die nach <strong>ein</strong>zelnen Wirtschaftszweigen<br />

gegliedert ist.<br />

Sollte <strong>ein</strong> Wirtschaftsgut <strong>ein</strong>e kürzere oder längere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />

haben, als sie der amtlichen AfA-Tabelle entspricht, so ist diese von der Tabelle abweichende<br />

bgND bei dem Wirtschaftsgut zugrunde zu legen.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


Abschreibungsmethoden/ AfA-Methoden<br />

1<br />

1<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


1<br />

2<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


1<br />

3<br />

<strong>Gebäude</strong>-AfA im Steuerrecht<br />

Besonderheiten bei der <strong>Gebäude</strong>-AfA gem. § 7 Abs. 4, 5 EStG<br />

Lineare <strong>Gebäude</strong>-AfA<br />

<strong>Gebäude</strong>-AfA § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG a.F. (2000) 4%<br />

<strong>Gebäude</strong>-AfA § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG n.F. (2001) 3%<br />

<strong>Gebäude</strong>-AfA § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG 2%<br />

<strong>Gebäude</strong>-AfA § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b EStG 2,5%<br />

<strong>Gebäude</strong>-AfA § 7 Abs. 4 S. 2 EStG Prozentsatz<br />

nach<br />

tatsächlich<br />

kürzerer<br />

Nutzungsdauer<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


1<br />

4<br />

Die <strong>Gebäude</strong>abschreibung<br />

§ 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung<br />

(4) 1 Bei <strong>Gebäude</strong>n sind abweichend von Absatz 1 als Absetzung für Abnutzung die folgenden<br />

Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:<br />

1.<br />

bei <strong>Gebäude</strong>n, soweit sie zu <strong>ein</strong>em Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken<br />

dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist, jährlich 3<br />

Prozent (bis 31.1<strong>2.</strong>2000 4 Prozent),<br />

<strong>2.</strong><br />

bei <strong>Gebäude</strong>n, soweit sie die Voraussetzungen der Nummer 1 nicht erfüllen und die<br />

a)<br />

nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt worden sind, jährlich 2 Prozent,<br />

b)<br />

vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt worden sind, jährlich 2,5 Prozent<br />

der Anschaffungs- oder Herstellungskosten; Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


1<br />

5<br />

AfA im Jahr der Anschaffung und Herstellung<br />

Anschaffung:<br />

R 7.4 Abs. 1 und 2 S. 1 EStR<br />

H 7.4 „Teil des auf <strong>ein</strong> Jahr entfallenden AfA-<br />

Betrages“ EStH<br />

Herstellung:<br />

H 7.4 (Teil des auf … AfA-Betrages) EStH<br />

Bemessungsgrundlage bei nachträglichen AK/HK<br />

Grundsatz:<br />

R 7.3 Abs. 5 EStR, R 7.3 Abs. 3, 4 EStR<br />

H 7.3 „Nachträgliche AK/HK“ EStH<br />

Restnutzungsdauer:<br />

R 7.4 Abs. 9 S. 1, 2-4 und 5 EStR<br />

AfA-Satz bei AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG bleibt unverändert<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

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Datum: 10.06.2013


1<br />

6<br />

Beispiel <strong>ein</strong>er <strong>Gebäude</strong>abschreibung<br />

Daten:<br />

Anschaffungskosten per 01.01.1990 in Höhe von 5.000.000 EUR<br />

Vornahme der linearen <strong>Gebäude</strong>-AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG mit 4 %<br />

Unselbstständiger nutzbarer Anbau an der vorhandenen <strong>Gebäude</strong>substanz<br />

Anschaffungskosten per 01.01.2005 in Höhe von 3.000.000 EUR<br />

Vornahme der weiteren <strong>Gebäude</strong>-AfA bis zum Restbuchwert NULL.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

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Datum: 10.06.2013


1<br />

7<br />

Beispiel <strong>ein</strong>er <strong>Gebäude</strong>abschreibung<br />

Fakten:<br />

AHK 5.000.000 €<br />

AfA 5.000.000 € x 4 % x 15 Jahre (1990 – 2004; 200.000 €/Jahr) - 3.000.000 €<br />

------------------------<br />

Restbuchwert 31.1<strong>2.</strong>2004 <strong>2.</strong>000.000 €<br />

zzgl. nachträgliche AHK mit Fertigstellung per 01.01.2005 + 3.000.000 €<br />

------------------------<br />

Restbuchwert 01.01.2005 5.000.000 €<br />

AfA-Bemessungsgrundlage für die weitere AfA<br />

Ursprüngliche AHK 5.000.000 €<br />

nachträgliche AHK + 3.000.000 €<br />

------------------------<br />

AfA-BMG per 01.01.2005 8.000.000 €<br />

AfA 8.000.000 € x 4 % (ab 2005 320.000 €/Jahr)<br />

AfA-Dauer bis zum Erreichen des Restbuchwertes NULL<br />

ca. 15,63 Jahre<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

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Datum: 10.06.2013


1<br />

8<br />

Die <strong>Gebäude</strong>abschreibung<br />

§ 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung<br />

(4) 2 Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer <strong>ein</strong>es <strong>Gebäude</strong>s in den Fällen des Satzes 1<br />

Nummer 1 weniger als 33 Jahre, in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a weniger<br />

als 50 Jahre, in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b weniger als 40 Jahre, so<br />

können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer<br />

entsprechenden Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden. 3 Absatz 1 letzter Satz<br />

bleibt unberührt. 4 Bei <strong>Gebäude</strong>n im Sinne der Nummer 2 rechtfertigt die für <strong>Gebäude</strong> im Sinne<br />

der Nummer 1 geltende Regelung weder die Anwendung des Absatzes 1 letzter Satz noch den<br />

Ansatz des niedrigeren Teilwerts (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2).<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


1<br />

9<br />

Arithmetisch degressive <strong>Gebäude</strong>-AfA<br />

<strong>Gebäude</strong>-AfA <br />

Staffelung<br />

<strong>Gebäude</strong>-AfA <br />

Staffelung<br />

<strong>Gebäude</strong>-AfA <br />

Staffelung<br />

§ 7 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG<br />

4 Jahre 10% ; 3 Jahre 5% ; 18 Jahre 2,5%<br />

§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG<br />

8 Jahre 5% ; 6 Jahre 2,5% ; 36 Jahre 1,25%<br />

§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG<br />

4 Jahre 7% ; 6 Jahre 5% ; 6 Jahre 2% 24 Jahre 1,25%<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

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Datum: 10.06.2013


2<br />

0<br />

Wechsel der <strong>Gebäude</strong> AfA-Methode<br />

Lineare AfA (§ 7 Abs. 4 EStG) zu arithmetisch- degressiver AfA (§ 7 Abs. 5 EStG)<br />

nicht möglich (H 7.4 „Wechsel der AfA-Methode bei <strong>Gebäude</strong>n“ EStH)<br />

Arithmetisch-degressive AfA (§ 7 Abs. 5 EStG) zu linearer <strong>Gebäude</strong>-AfA (§ 7 Abs. 4<br />

EStG)<br />

grundsätzlich nicht möglich (H 7.4 „Wechsel der … bei <strong>Gebäude</strong>n“ EStH)<br />

möglich bei Ausnahme<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


2<br />

1<br />

Grundstücke, <strong>Gebäude</strong> und <strong>Gebäude</strong>teile im Betriebsvermögen<br />

Allgem<strong>ein</strong>es<br />

Grundstücke können zum Anlage- und Umlaufvermögen gehören. Zum<br />

Anlagevermögen rechnen Grundstücke, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd dem<br />

Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 274 Abs. 2 HGB).<br />

Ein Grundstück umfasst in der Regel:<br />

- Grund und Boden,<br />

- <strong>Gebäude</strong>,<br />

- Außenanlagen und<br />

- Zubehör<br />

Steuerlich handelt es <strong>sich</strong> dabei um jeweils selbständige Wirtschaftsgüter.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


2<br />

2<br />

Grundstücke, <strong>Gebäude</strong> und <strong>Gebäude</strong>teile im Betriebsvermögen<br />

Selbständige <strong>Gebäude</strong>teile - und damit selbständige Wirtschaftsgüter - sind solche<br />

<strong>Gebäude</strong>teile, die nicht in <strong>ein</strong>em <strong>ein</strong>heitlichen Nutzungs- und<br />

Funktionszusammenhang mit dem <strong>Gebäude</strong> stehen.<br />

In Betracht kommen:<br />

a) Einbauten für vorübergehende Zwecke<br />

b) Betriebsvorrichtungen<br />

c) Laden<strong>ein</strong>bauten, Schaufensteranlagen<br />

d) Sonstige selbständige <strong>Gebäude</strong>teile je nach Nutzung<br />

aa) Eigenbetrieblich genutzte <strong>Gebäude</strong>teile<br />

bb) Fremdbetrieblich genutzte <strong>Gebäude</strong>teile<br />

cc) Fremden Wohnzwecken dienende <strong>Gebäude</strong>teile<br />

dd) Eigenen Wohnzwecken dienende <strong>Gebäude</strong>teile<br />

e) Mieter<strong>ein</strong>bauten und Mieterumbauten<br />

aa) Sch<strong>ein</strong>bestandteile<br />

bb) Betriebsvorrichtungen<br />

cc) Sonstige Mieter<strong>ein</strong>bauten und Mieterumbauten<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


2<br />

3<br />

Betriebsvorrichtungen<br />

<strong>Gebäude</strong> selbst sind k<strong>ein</strong>e Betriebsvorrichtungen, nur <strong>ein</strong>zelne ihrer<br />

Bestandteile können Betriebsvorrichtungen s<strong>ein</strong>.<br />

Zu den Betriebsvorrichtungen gehören neben Maschinen<br />

und maschinenähnlichen Vorrichtungen alle Vorrichtungen,<br />

mit denen <strong>ein</strong> bestimmter Zweck (z.B. Theaterbühnen)<br />

oder <strong>ein</strong> Gewerbe (z.B. Kran) betrieben werden kann.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


2<br />

4<br />

Betriebsvorrichtungen<br />

<strong>Gebäude</strong> selbst sind k<strong>ein</strong>e Betriebsvorrichtungen, nur <strong>ein</strong>zelne ihrer<br />

Bestandteile können Betriebsvorrichtungen s<strong>ein</strong>.<br />

Unter den Begriff können auch selbständige Bauwerke oder Teile von<br />

Bauwerken fallen, die nach den Regeln der Baukunst geschaffen sind (z. B.<br />

Schornst<strong>ein</strong>e, Öfen, Kanäle).<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


2<br />

5<br />

Begriff des <strong>Gebäude</strong>s<br />

Maßgeblich für die Abgrenzung <strong>ein</strong>es <strong>Gebäude</strong>s von <strong>ein</strong>er Betriebsvorrichtung<br />

ist der <strong>Gebäude</strong>begriff.<br />

Generell ist deshalb zu prüfen, ob <strong>ein</strong> Bauwerk die Merkmale <strong>ein</strong>es <strong>Gebäude</strong>s<br />

aufweist. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung gilt <strong>ein</strong> Bauwerk als<br />

<strong>Gebäude</strong>, wenn es<br />

· Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungs<strong>ein</strong>flüsse<br />

gewährt,<br />

· den Aufenthalt von Menschen gestattet,<br />

· fest mit dem Grund und Boden verbunden,<br />

· von <strong>ein</strong>iger Beständigkeit und<br />

· ausreichend standfest<br />

ist.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


2<br />

6<br />

Begriff des <strong>Gebäude</strong>s<br />

Das Bauwerk muss nicht zwingend über die Erdoberfläche hinausragen.<br />

Tiefgaragen, unterirdische Betriebsräume, Lager- und Gärkeller können<br />

<strong>Gebäude</strong> s<strong>ein</strong>, ebenso wie in Berghänge <strong>ein</strong>gebaute Bauwerke.ist.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


<strong>Gebäude</strong>begriff<br />

2<br />

7<br />

Schutz gegen Witterungs<strong>ein</strong>flüsse durch räumliche Umschließung<br />

Die räumliche Umschließung verlangt nicht zwingend an allen Seiten<br />

Außenwände. So sind z.B. Markthallen, Industriehallen und Bahnsteighallen<br />

dann <strong>Gebäude</strong>, wenn die übrigen Merkmale <strong>ein</strong>es <strong>Gebäude</strong>s vorliegen. Frei<br />

stehende Überdachungen und sonstige Schutzdächer (z.B. wie bei Tankstellen)<br />

sind dagegen k<strong>ein</strong>e <strong>Gebäude</strong>. Ihnen fehlt die räumliche Umschließung.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


<strong>Gebäude</strong>begriff<br />

2<br />

8<br />

Aufenthalt von Menschen<br />

Diese Bedingung gilt dann als erfüllt, wenn das Bauwerk durch normale<br />

Eingänge betreten werden kann (nicht z.B. durch Luken, Leitern oder Stege) und<br />

man <strong>sich</strong> in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann. Deshalb sind<br />

Transformatorenhäuschen, Rohrnetzstationen, Pumpenhäuschen und ähnliche<br />

Bauten ohne weitere Prüfung als Betriebsvorrichtung anzusehen.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


<strong>Gebäude</strong>begriff<br />

2<br />

9<br />

Aufenthalt von Menschen<br />

Unwesentlich ist dabei, ob es <strong>sich</strong> bei dem Bauwerk um <strong>ein</strong> für den Aufenthalt<br />

von Menschen bestimmtes handelt. Bauliche Unzulänglichkeiten, wie z.B.<br />

schlechte Lichtverhältnisse oder Entlüftung, berühren die <strong>Gebäude</strong>eigenschaft<br />

nicht, ebenso wie Einwirkungen, die durch den Betrieb hervorgerufen werden<br />

und zu gesundheitlichen Schädigungen führen können. Deshalb gehören auch<br />

Laboratorien zu <strong>Gebäude</strong>n, auch wenn man sie während der Versuche verlassen<br />

muss.<br />

Allerdings gelten Bauwerke dann nicht als <strong>Gebäude</strong>, wenn sie aufgrund<br />

besonders hoher oder niedriger Temperaturen den Aufenthalt von Menschen<br />

nicht oder nur kurz oder mit Schutzkleidung zulassen. Das gilt auch für<br />

Bauwerke, in denen der Aufenthalt wegen des durch Betriebsvorgänge<br />

hervorgerufenen Lärmpegels nur kurz möglich ist.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


<strong>Gebäude</strong>begriff<br />

3<br />

0<br />

Feste Verbindung mit Grund und Boden<br />

Wesentliches Merkmal dieser Bedingung sind <strong>ein</strong>zelne Fundamente oder <strong>ein</strong><br />

durchgehendes Fundament, auch wenn das Bauwerk nur aufgrund s<strong>ein</strong>er<br />

Schwere auf dem Fundament ruht und nicht verankert ist, wie z.B. bei<br />

Fertiggaragen. Eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden ist dann<br />

anzunehmen, wenn bei Bauwerken im Fertigstellungszeitpunkt <strong>ein</strong>e auf Dauer<br />

angelegte Nutzung von mindestens sechs Jahren gegeben oder aufgrund der<br />

Zweckbestimmung zu erwarten ist.<br />

Als nicht mit dem Grund und Boden fest verbunden gelten Bauwerke, die all<strong>ein</strong><br />

durch Versorgungsleitungen in Grund und Boden verankerst sind, und<br />

Bauwerke, die zur Verwendung auf stets wechselnden Einsatzstellen<br />

vorgesehen sind.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


<strong>Gebäude</strong>begriff<br />

3<br />

1<br />

Beständigkeit des Bauwerks<br />

Die Beständigkeit <strong>ein</strong>es Bauwerks richtet <strong>sich</strong> nach s<strong>ein</strong>er Beschaffenheit<br />

(Material), nicht nach dem Zweck der Errichtung.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


<strong>Gebäude</strong>begriff<br />

3<br />

2<br />

Standfestigkeit<br />

Diese Bedingung ist erfüllt, wenn das <strong>Gebäude</strong> nach Entfernung der<br />

Betriebsvorrichtungen nicht <strong>ein</strong>stürzt. Deshalb muss die Standfestigkeit<br />

besonders geprüft werden, wenn Umschließungen ihre Standfestigkeit durch<br />

Bauteile erhalten, die auch <strong>ein</strong>er Betriebsvorrichtung dienen. Können die Teile<br />

der Betriebsvorrichtung im Falle deren Abriss stehen bleiben, so gilt das<br />

Bauwerk als standfest. Bestehen Außenwände bei Bauwerken im Wesentlichen<br />

aus Außenwänden <strong>ein</strong>er Betriebsvorrichtung, so sind sie als Betriebsvorrichtung<br />

zu aktivieren (z.B. Silos). Bauwerke mit pneumatischen Konstruktionen<br />

(Traglufthallen) sind nicht ausreichend standfest und deshalb k<strong>ein</strong>e <strong>Gebäude</strong>.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


<strong>Gebäude</strong>begriff<br />

3<br />

3<br />

Standfestigkeit<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


3<br />

4<br />

<strong>Gebäude</strong>begriff<br />

Abgrenzung der <strong>Gebäude</strong>bestandteile<br />

<strong>Gebäude</strong>bestandteile können nur dann als Betriebsvorrichtung betrachtet<br />

werden, wenn sie unmittelbar dem Betriebszweck oder <strong>ein</strong>em bestimmten<br />

Gewerbe dienen.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


3<br />

5<br />

<strong>Gebäude</strong>begriff<br />

Abgrenzung der <strong>Gebäude</strong>bestandteile<br />

<strong>Gebäude</strong>bestandteile können nur dann als Betriebsvorrichtung betrachtet<br />

werden, wenn sie unmittelbar dem Betriebszweck oder <strong>ein</strong>em bestimmten<br />

Gewerbe dienen.<br />

Ersteller: Uwe Jüttner, EMA ®<br />

<strong>Gebäude</strong> <strong>richtig</strong> <strong>abschreiben</strong> und <strong>Fehler</strong> vermeiden!<br />

Datum: 10.06.2013


Veranstaltungshinweis: BVBC-Seminar vom 15. - 20.07.2013 in Grafenau:<br />

Wochenlehrgang Anlagenbuchhalter/-in (BVBC)<br />

Referent: Uwe Jüttner EMA ®<br />

Anmeldung: www.bvbc.de

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