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Antrag auf Absetzung von Wassermengen bei ... - Stadtwerke Aalen

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Vertragskonto: ________________________________________<br />

- bitte <strong>bei</strong> Schriftverkehr immer angeben -<br />

Telefon: _____________________________<br />

Fax: _____________________________<br />

Datum: _____________________________<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Aalen</strong><br />

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung<br />

Postfach 17 67<br />

73407 <strong>Aalen</strong><br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Absetzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wassermengen</strong> <strong>bei</strong> der Bemessung der Abwassergebühr<br />

durch die Installation eines <strong>Absetzung</strong>szählers<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

gemäß § 38 der Abwassersatzung der Stadt <strong>Aalen</strong> beantrage ich für die Dauer der Eichfrist des <strong>Absetzung</strong>szählers<br />

für das Grundstück<br />

______________________________________________<br />

-Ort, Straße, Hausnummer-<br />

Hauptwasserzähler<br />

Nr.<br />

Zählerstand<br />

Datum der Ablesung<br />

die jährliche Erstattung <strong>von</strong> Abwassergebühren <strong>von</strong> Frischwassermengen, die nicht in die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen eingeleitet wurden. Der Nachweis erfolgt durch einen gesonderten <strong>Absetzung</strong>szähler.<br />

Eine <strong>Absetzung</strong> kann nur vorgenommen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:<br />

• Der <strong>Absetzung</strong>szähler wurde durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Aalen</strong> GmbH oder ein im Installationsverzeichnis<br />

eingetragenes Installationsunternehmen eingebaut.<br />

• Der Einbau wurde <strong>von</strong> den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Aalen</strong> technisch abgenommen und verplombt.<br />

• Von einer Festinstallation des <strong>Absetzung</strong>szählers kann abgesehen werden, wenn die <strong>auf</strong> Seite 2<br />

<strong>auf</strong>geführten Ausnahmetatbestände erfüllt sind.<br />

• Die mobilen Zähler müssen mit einer Zählernummer der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Aalen</strong> versehen sein.<br />

• <strong>Absetzung</strong>szähler unterliegen dem Eichgesetz und sind daher vom Gebührenschuldner alle 6<br />

Jahre austauschen zu lassen. Ausgetauschte Zähler sind zur Abnahme schriftlich innerhalb <strong>von</strong><br />

2 Wochen den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Aalen</strong> anzuzeigen. Bei Überschreitung der Eichfrist werden die vom<br />

nicht ausgetauschten Zwischenzähler gemessenen <strong>Wassermengen</strong> <strong>bei</strong> der Abrechnung nicht<br />

mehr berücksichtigt.<br />

• <strong>Absetzung</strong>szähler stehen im Eigentum des Gebührenschuldners und sind <strong>von</strong> diesem <strong>auf</strong> eigene<br />

Kosten zu beschaffen, einzubauen, technisch abnehmen zu lassen, zu unterhalten und abzulesen.<br />

• Zur Überprüfung der Angaben über die Abwasserabsetzung sind die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Aalen</strong> berechtigt,<br />

das Grundstück jederzeit zu betreten und die Wasserleitungen in Augenschein zu nehmen.<br />

Dazu erteile ich mein Einverständnis.<br />

• Bei der Überprüfung der Plausibilität der <strong>Absetzung</strong> der Abwassermenge wird <strong>von</strong> einer<br />

verbleibenden Wassermenge für jede polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des<br />

Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend <strong>auf</strong>hält, <strong>von</strong> mindestens 30 m³/Jahr ausgegangen.<br />

Es gelten die Verhältnisse zum 31. Dezember des Veranlagungsjahres.<br />

Ich versichere wahrheitsgemäß, dass die durch den <strong>Absetzung</strong>szähler gemessene Wassermenge nicht<br />

(auch nicht teilweise) in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird.<br />

______________________________________________<br />

-Ort/Datum/Unterschrift-<br />

- 1 –<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Absetzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wassermengen</strong> <strong>bei</strong> der Bemessung der Abwassergebühr durch die Installation eines Zwischenzählers, Stand 26.02.2010


Der Ausnahmetatbestand ist durch ein zugelassenes Installationsunternehmen zu bestätigen. Falls dies<br />

nicht möglich ist, können Sie die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Aalen</strong> gegen Kostenersatz in Höhe <strong>von</strong> 40,00 € be<strong>auf</strong>tragen.<br />

Bestätigung Ausnahmetatbestand für die Notwendigkeit der Anwendung eines mobilen Zählers:<br />

(durch vom Kunden be<strong>auf</strong>tragtes Unternehmen auszufüllen)<br />

Eine Festinstallation ist technisch nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich, da separate<br />

Zapfstellen vorliegen, die leitungsmäßig über einen zentralen <strong>Absetzung</strong>szähler nicht eingebunden<br />

werden können bzw. <strong>auf</strong>grund der Anordnung der zu bewässernden Grundstücksflächen<br />

mehr als ein fest eingebauter <strong>Absetzung</strong>szähler installiert werden müsste.<br />

Unterschrift und Firmenstempel: ___________________________________________<br />

Ich be<strong>auf</strong>trage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Aalen</strong>, meinen geeichten mobilen Zähler gegen Kostenerstattung<br />

in Höhe <strong>von</strong> 14,88 € abzunehmen und mit einer Zählernummer zu versehen. Nach der Prüfung des<br />

<strong>Antrag</strong>es erhalte ich die Mitteilung, ab wann und wo die Abnahme und Registrierung erfolgt.<br />

Ich bestelle <strong>bei</strong> den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Aalen</strong> einen geeichten mobilen Zähler zum Preis <strong>von</strong> 41,65 €.<br />

Nach Prüfung des <strong>Antrag</strong>es erhalte ich eine Mitteilung, ab wann und wo der Zähler abgeholt<br />

werden kann.<br />

______________________________________________<br />

-Ort/Datum/Unterschrift-<br />

- 2 –<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Absetzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Wassermengen</strong> <strong>bei</strong> der Bemessung der Abwassergebühr durch die Installation eines Zwischenzählers, Stand 26.02.2010

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