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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis

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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />

<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

Anlass Revision<br />

Ortsplanung<br />

Bestandteile Teilrevisionsvorlage<br />

Nutzungsplanung<br />

Im Rahmen des gültigen<br />

Richtplanes möglich<br />

Die heute gültigen Instrumente der Ortsplanung haben sich in<br />

den letzten Jahren durchaus bewährt. Im Laufe der Zeit sind<br />

aber neue Themenbereiche und Bedürfnisse dazugekommen,<br />

welche durch die heutigen Instrumente nicht oder nur ungenügend<br />

abgedeckt werden. Aus der Bevölkerung wurden verschiedene<br />

Anliegen an die <strong>Gemeinde</strong> herangetragen und aufgrund<br />

der überkommunalen Vorgaben sind insbesondere im<br />

Kernzonenbereich Anpassungen angezeigt. Ausserdem haben<br />

sich bei der Arbeit der Baubehörde verschiedene Probleme ergeben,<br />

die im Zuge einer Revision der Ortsplanung angegangen<br />

werden sollten.<br />

Die vorliegende Teilrevisionsvorlage der Nutzungsplanung<br />

besteht aus:<br />

• Kernzonenpläne Nr. 1 bis 13<br />

• Anpassung Zonenplan<br />

• Anpassung Bau- und Zonenordnung<br />

• Erläuternder <strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />

• <strong>Bericht</strong> der nicht berücksichtigten Einwendungen<br />

(wird nach der öffentlichen Auflage erstellt)<br />

In einer separaten Vorlage wird gleichzeitig auch die kommunale<br />

Richtplanung überprüft und angepasst.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Um- und Einzonungen<br />

gemäss dieser Vorlage sowohl im Rahmen des gültigen kantonalen<br />

Richtplanes vom 31.1.1995 (Teilrevision Landschaft vom<br />

2.4.2001) als auch mit dem neuen kantonalen Richtplan möglich<br />

sind.<br />

Projektorganisation<br />

6 Suter • von Känel • Wild • AG

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