Bericht gemäss Art. 47 RPV - Gemeinde Hausen am Albis
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Teilrevision Nutzungsplanung <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong><br />
<strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
Anlass Revision<br />
Ortsplanung<br />
Bestandteile Teilrevisionsvorlage<br />
Nutzungsplanung<br />
Im Rahmen des gültigen<br />
Richtplanes möglich<br />
Die heute gültigen Instrumente der Ortsplanung haben sich in<br />
den letzten Jahren durchaus bewährt. Im Laufe der Zeit sind<br />
aber neue Themenbereiche und Bedürfnisse dazugekommen,<br />
welche durch die heutigen Instrumente nicht oder nur ungenügend<br />
abgedeckt werden. Aus der Bevölkerung wurden verschiedene<br />
Anliegen an die <strong>Gemeinde</strong> herangetragen und aufgrund<br />
der überkommunalen Vorgaben sind insbesondere im<br />
Kernzonenbereich Anpassungen angezeigt. Ausserdem haben<br />
sich bei der Arbeit der Baubehörde verschiedene Probleme ergeben,<br />
die im Zuge einer Revision der Ortsplanung angegangen<br />
werden sollten.<br />
Die vorliegende Teilrevisionsvorlage der Nutzungsplanung<br />
besteht aus:<br />
• Kernzonenpläne Nr. 1 bis 13<br />
• Anpassung Zonenplan<br />
• Anpassung Bau- und Zonenordnung<br />
• Erläuternder <strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong><br />
• <strong>Bericht</strong> der nicht berücksichtigten Einwendungen<br />
(wird nach der öffentlichen Auflage erstellt)<br />
In einer separaten Vorlage wird gleichzeitig auch die kommunale<br />
Richtplanung überprüft und angepasst.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Um- und Einzonungen<br />
gemäss dieser Vorlage sowohl im Rahmen des gültigen kantonalen<br />
Richtplanes vom 31.1.1995 (Teilrevision Landschaft vom<br />
2.4.2001) als auch mit dem neuen kantonalen Richtplan möglich<br />
sind.<br />
Projektorganisation<br />
6 Suter • von Känel • Wild • AG