CBM Positionspapier
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Literaturhinweise und weiterführendes Material:<br />
1 Gemeint sind z.B. nichtökonomische Aspekte im Leben eines Menschen, die unterschiedliche<br />
Facetten von Armut widerspiegeln wie etwa Zugang zu Bildung, Gesundheit, soziale Beziehungen,<br />
Wohlergehen, das Maß an Unsicherheit, Wohnsituation, Umweltbedingungen usw.<br />
2 Artikel 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stellt eindeutig einen Zusammenhang<br />
zwischen den Menschenrechten, Armutsbekämpfung und Entwicklung her. Die UN-Konvention<br />
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention,<br />
BRK) sieht in ihren Artikeln eine weitreichende Inklusion vor: Recht auf Bildung (Artikel 24),<br />
Recht auf Gesundheit (Artikel 25), Recht auf Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27), Recht auf<br />
angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz (Artikel 28).<br />
3 Umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sollte fester Bestandteil eines<br />
menschenrechtsbasierten Ansatzes sein, insbesondere sollten physische, kommunikative,<br />
politische und einstellungsbedingte Barrieren identifiziert und thematisiert werden. Ein<br />
menschenrechtsbasierter Ansatz würde auch Aspekte ins Blickfeld rücken, die die MDG<br />
außer Acht lassen, wie etwa den gleichberechtigten Zugang zur Justiz (Artikel 13 BRK),<br />
Rechtsstaatlichkeit (Artikel 12 BRK) und demokratische Teilhabe (Artikel 29 BRK: Recht<br />
auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) sowie Konzepte etwa von Rechtsansprüchen<br />
und Rechenschaftspflichten im Rahmen des Entwicklungsprozesses.<br />
4 Gemäß Artikel 31 BRK werden Länder, die die Konvention ratifiziert haben, statistische<br />
Erhebungen durchführen und Daten über Menschen mit Behinderungen sammeln und<br />
diese in barrierefreien Formaten zur Verfügung stellen.<br />
5 Die BRK ist der einzige völkerrechtliche Vertrag mit einem Artikel zur internationalen<br />
Zusammenarbeit; die BRK bietet einen umfassenden normativen Rahmen für das Mainstreaming<br />
von Behinderung in der Entwicklungsagenda. Länder, die die BRK ratifiziert<br />
haben, verpflichten sich sicherzustellen, dass die internationale Zusammenarbeit –<br />
darunter auch internationale Entwicklungsprogramme – inklusiv und für Menschen<br />
mit Behinderungen barrierefrei zugänglich ist.<br />
6 Darunter fallen Entwicklungshilfe, Schuldenpolitik, Handel, Steuern und Unternehmensrecht<br />
ebenso wie Rechenschaftspflichten, Fiskalpolitik und außenpolitische Unterstützung für die<br />
Umsetzung nationaler, regionaler und globaler Menschenrechtsmechanismen, aber auch<br />
diplomatische Unterstützung und Militärhilfe.<br />
7 Weltgesundheitsorganisation und Weltbank (2011) World Report on Disability. Genf: WHO<br />
Press.<br />
8 Disability and Poverty: a Survey of World Bank Poverty Assessments and Implications.<br />
Jeanine Braithwaite & Daniel Mont, SP discussion paper No. 0805, Weltbank, Februar 2008.<br />
9 So ist z.B. die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder mit Behinderungen die Schule besuchen, viel<br />
geringer als bei Kindern ohne Behinderungen. Weltgesundheitsorganisation und Weltbank<br />
(2011) World Report on Disability. Genf: WHO Press, S. 225.<br />
10 Weltgesundheitsorganisation und Weltbank (2011) World Report on Disability. Genf: WHO<br />
Press.<br />
<strong>Positionspapier</strong> der <strong>CBM</strong> zu den globalen Rahmenbedingungen einer „post-2015 MDG- Agenda“: April 2012, vorläufige Fassung.<br />
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