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CBM Positionspapier

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Literaturhinweise und weiterführendes Material:<br />

1 Gemeint sind z.B. nichtökonomische Aspekte im Leben eines Menschen, die unterschiedliche<br />

Facetten von Armut widerspiegeln wie etwa Zugang zu Bildung, Gesundheit, soziale Beziehungen,<br />

Wohlergehen, das Maß an Unsicherheit, Wohnsituation, Umweltbedingungen usw.<br />

2 Artikel 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stellt eindeutig einen Zusammenhang<br />

zwischen den Menschenrechten, Armutsbekämpfung und Entwicklung her. Die UN-Konvention<br />

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention,<br />

BRK) sieht in ihren Artikeln eine weitreichende Inklusion vor: Recht auf Bildung (Artikel 24),<br />

Recht auf Gesundheit (Artikel 25), Recht auf Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27), Recht auf<br />

angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz (Artikel 28).<br />

3 Umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sollte fester Bestandteil eines<br />

menschenrechtsbasierten Ansatzes sein, insbesondere sollten physische, kommunikative,<br />

politische und einstellungsbedingte Barrieren identifiziert und thematisiert werden. Ein<br />

menschenrechtsbasierter Ansatz würde auch Aspekte ins Blickfeld rücken, die die MDG<br />

außer Acht lassen, wie etwa den gleichberechtigten Zugang zur Justiz (Artikel 13 BRK),<br />

Rechtsstaatlichkeit (Artikel 12 BRK) und demokratische Teilhabe (Artikel 29 BRK: Recht<br />

auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) sowie Konzepte etwa von Rechtsansprüchen<br />

und Rechenschaftspflichten im Rahmen des Entwicklungsprozesses.<br />

4 Gemäß Artikel 31 BRK werden Länder, die die Konvention ratifiziert haben, statistische<br />

Erhebungen durchführen und Daten über Menschen mit Behinderungen sammeln und<br />

diese in barrierefreien Formaten zur Verfügung stellen.<br />

5 Die BRK ist der einzige völkerrechtliche Vertrag mit einem Artikel zur internationalen<br />

Zusammenarbeit; die BRK bietet einen umfassenden normativen Rahmen für das Mainstreaming<br />

von Behinderung in der Entwicklungsagenda. Länder, die die BRK ratifiziert<br />

haben, verpflichten sich sicherzustellen, dass die internationale Zusammenarbeit –<br />

darunter auch internationale Entwicklungsprogramme – inklusiv und für Menschen<br />

mit Behinderungen barrierefrei zugänglich ist.<br />

6 Darunter fallen Entwicklungshilfe, Schuldenpolitik, Handel, Steuern und Unternehmensrecht<br />

ebenso wie Rechenschaftspflichten, Fiskalpolitik und außenpolitische Unterstützung für die<br />

Umsetzung nationaler, regionaler und globaler Menschenrechtsmechanismen, aber auch<br />

diplomatische Unterstützung und Militärhilfe.<br />

7 Weltgesundheitsorganisation und Weltbank (2011) World Report on Disability. Genf: WHO<br />

Press.<br />

8 Disability and Poverty: a Survey of World Bank Poverty Assessments and Implications.<br />

Jeanine Braithwaite & Daniel Mont, SP discussion paper No. 0805, Weltbank, Februar 2008.<br />

9 So ist z.B. die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder mit Behinderungen die Schule besuchen, viel<br />

geringer als bei Kindern ohne Behinderungen. Weltgesundheitsorganisation und Weltbank<br />

(2011) World Report on Disability. Genf: WHO Press, S. 225.<br />

10 Weltgesundheitsorganisation und Weltbank (2011) World Report on Disability. Genf: WHO<br />

Press.<br />

<strong>Positionspapier</strong> der <strong>CBM</strong> zu den globalen Rahmenbedingungen einer „post-2015 MDG- Agenda“: April 2012, vorläufige Fassung.<br />

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