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Auflistung der Lkw-Fahrverbote für Deutschland - Automotive

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Umweltzone seit 1. Januar 2009<br />

Stadt<br />

1. Stand <strong>der</strong> Luftreinhalteplanung (Maßnahmen-<br />

bzw. Aktionsplan)<br />

2. Planungsstand <strong>der</strong> Umweltzone (eingerichtet/angekündigt)<br />

3. Maßnahmen und Verkehrsverbote<br />

3.1 Stufung <strong>der</strong> Umweltzone? Bestehen<br />

darüber hinaus Durchfahrtsverbote?<br />

25. Karlsruhe<br />

Im Feinstaub-Aktionsplan Karlsruhe vom Januar 2008 erfasst sind:<br />

- Ganzjähriges Fahrverbot in <strong>der</strong> Umweltzone ab Januar 2009 <strong>für</strong> Kraftfahrzeuge<br />

<strong>der</strong> Schadstoffgruppe 1 gemäß <strong>der</strong> Kennzeichnungsverordnung<br />

(vorwiegend ältere Diesel-Kfz und Benzin-Fahrzeuge ohne geregelten<br />

Katalysator)<br />

- Vorgezogenes ganzjähriges LKW-Durchfahrtsverbot (soweit nicht<br />

Lieferverkehr) in <strong>der</strong> Reinhold-Frank-Straße zwischen <strong>der</strong> Kreuzung<br />

Kriegsstraße und dem Mühlburger Tor ab Mai 2008<br />

- Verringerung <strong>der</strong> Feinstaubbelastung aus verschiedenen Quellen in<br />

den Bereichen Handwerk, Gewerbe und Industrie<br />

- Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Einfluss <strong>der</strong> Holzfeuerungen auf<br />

die Feinstaubbelastung<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> Baustellenlogistik bei größeren Bauvorhaben im<br />

Stadtgebiet Karlsruhe, um Staubimmissionen zu vermin<strong>der</strong>n sowie<br />

- Intensivierung <strong>der</strong> Straßenbegrünung im Stadtgebiet Karlsruhe.<br />

Die Umweltzone <strong>der</strong> Stadt Karlsruhe ist am 1.1.2009 in Kraft getreten.<br />

Die Zone umfasst fast den kompletten Innenstadtbereich zwischen Durlacher<br />

Tor und Weststadt, inklusive <strong>der</strong> wichtigsten innerörtlichen Durchgangsstraße,<br />

<strong>der</strong> Kriegsstraße, die als Bundesstraße B10 klassifiziert<br />

wird.<br />

Vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 wird in Karlsruhe die erste<br />

Stufe <strong>der</strong> Umweltzone eingeführt. Damit dürfen Fahrzeuge <strong>der</strong> Schadstoffklasse<br />

eins (keine Umweltplakette) diese Zone nicht mehr befahren.<br />

Eine Ausweitung <strong>der</strong> Verbote soll mit Stufe zwei erfolgen. Diese tritt am 1.<br />

Januar 2012 ein und verbietet Fahrzeugen <strong>der</strong> Schadstoffklassen eins<br />

(keine Umweltplakette) und zwei (rote Umweltplakette) die Einfuhr in die<br />

Karlsruher Umweltzone.<br />

Die weitere Stufenplanung ist noch unklar.<br />

3.2 Sonstiges?<br />

4. Vollzug <strong>der</strong> Ausnahmeregelungen:<br />

Welche Ausnahmen sind über den Katalog<br />

<strong>der</strong> KennzeichnungsVO hinaus vorgesehen?<br />

4.1 Anlieger<br />

4.2 Gewerbe<br />

Es besteht seit Mai 2008 ein vorgezogenes LKW-Durchfahrtsverbot (soweit<br />

nicht Lieferverkehr) in <strong>der</strong> Reinhold-Frank-Straße zwischen <strong>der</strong> Kreuzung<br />

Kriegsstraße und dem Mühlburger Tor.<br />

4.1 Es ist keine Ausnahmegenehmigung vorgesehen.<br />

4.2 Außerhalb <strong>der</strong> unten aufgelisteten Ausnahmeregelungen, die auch<br />

das Gewerbe betreffen können, sind keine weiteren Ausnahmen vorgesehen.<br />

- Fahrten zur Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels, von<br />

Apotheken, von Altenheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren öffentlichen<br />

Einrichtungen, von Wochen- und Son<strong>der</strong>märkten.<br />

- Fahrten zur Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit lebensnotwendigen<br />

Dienstleistungen, insbeson<strong>der</strong>e Fahrten zum Erhalt und zur Reparatur<br />

betriebsnotwendiger technischer Anlagen, zur Behebung von Gebäudeschäden<br />

einschließlich <strong>der</strong> Beseitigung von Wasser-, Gas- und E-<br />

lektroschäden und <strong>für</strong> soziale und pflegerische Hilfsdienste.<br />

- Fahrten von:<br />

- Spezialfahrzeugen mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten<br />

und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen, wie z. B. Kräne<br />

und ähnliche Fahrzeuge (soweit nicht als Arbeitsmaschinen zugelassen),<br />

Schwerlasttransporter, Zugmaschinen von Schaustellern,<br />

- Fahrten von Oldtimern nach § 2 Nr. 22 Fahrzeug-<br />

Zulassungsverordnung i.V.m. § 23 StVZO ohne Oldtimerkennzeichen,<br />

- Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern<br />

03, 04, 09 und 11,<br />

DIHK Umweltzonen-Check 2009 38

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