10.02.2014 Aufrufe

§ 49 Zuchtprogramm „Knabstrupper“ § 49a Vorbemerkung § 49b ...

§ 49 Zuchtprogramm „Knabstrupper“ § 49a Vorbemerkung § 49b ...

§ 49 Zuchtprogramm „Knabstrupper“ § 49a Vorbemerkung § 49b ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Das <strong>Zuchtprogramm</strong> für diese Rasse befindet sich gegenwärtig in Überarbeitung durch die<br />

der FN angeschlossenen Verbände.<br />

§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> „Knabstrupper“<br />

§ <strong>49</strong>a <strong>Vorbemerkung</strong><br />

Die Zucht von Knabstruppern wird beim Pferdestammbuch Schleswig-Holstein e.V.<br />

(PSB) als Filialzuchtbuch betrieben. Das PSB hält im Sinne der Vorgaben der EU<br />

und des deutschen Tierzuchtrechts die von der KNN (Danish Breeding Associations<br />

for the Knabstrupper Horses) aufgestellten Grundsätze ein. Die KNN ist die<br />

Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung<br />

der Rasse Knabstrupper führt.<br />

§ <strong>49</strong>b Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale<br />

Für die Zucht von Knabstruppern gilt folgendes Zuchtziel:<br />

Rasse<br />

Herkunft<br />

Größe<br />

Farben<br />

Knabstrupper<br />

Der Knabstrupper ist eine alte dänische Kulturrasse, die aus der<br />

Frederiksborger Rasse aufgrund der Farbvariante und unter<br />

Einwirkung der Alten Spanischen Pferderasse herausgezüchtet<br />

wurde. Nach dem Ende der Zucht auf Gut Knabstrupp<br />

entwickelten sich unterschiedliche Typen.<br />

Der Knabstrupper wird als Pferd und als Pony gezüchtet und<br />

wird unterteilt in:<br />

- Knabstrupper-Pferd über 148 cm Stm.<br />

- Knabstrupper-Pony Kat.I, zwischen 138 und 148 cm<br />

Stm.<br />

- Knabstrupper-Pony Kat. II, zwischen 128 und 138 cm<br />

Stm.<br />

- Knabstrupper-Pony Kat. III, zwischen 105 und 128 cm<br />

Stm.<br />

- Miniatur-Pony bis 104 cm Stm.<br />

Volltiger, Schabracktiger, Schneeflockentiger, Weißgeborene<br />

und Einfarbige (außer Schimmel)<br />

Volltiger: Einfarbiges weißes Fell mit Punkten in der Grundfarbe,<br />

die reingezeichnet und gleichmäßig über dem Kopf, Hals, Körper<br />

und Beine verteilt sind.<br />

Schabracktiger: Einfarbiges Fell in der Grundfarbe im Vorderteil<br />

des Pferdes/Ponys. Auf dem hinteren Teil befinden sich Punkte<br />

in der Grundfarbe auf weißem Grund.<br />

Schneeflockentiger: Einfarbiges Fell in der Grundfarbe mit<br />

weißen Punkten.<br />

Weißgeborene: Weiß geborene Pferde/Ponys mit oder ohne<br />

Melierungen und vereinzelten Punkten.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 1


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Einfarbige: Einfarbiges Fell in der Grundfarbe, Schimmel<br />

unerwünscht und bei den zulässigen Fremdrassen nicht erlaubt.<br />

Abweichende Färbungen der Tigerscheckung sind möglich und<br />

sind in der Zuchtbescheinigung zu vermerken. Bei allen<br />

Farbvarianten sind folgende sekundäre Merkmale erwünscht:<br />

Krötenmaul, gefleckte Geschlechtsteile und/oder After,<br />

weiß umrandete Iris und/oder gefleckte Lidränder, Melierungen<br />

und vertikal gestreifte Hufe.<br />

Langhaar Erwünscht ist volles Langhaar mit genügend Wachstum.<br />

Unerwünscht ist wenig Langhaar mit mangelndem Wachstum.<br />

Typ<br />

Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines korrekten und<br />

harmonischen Pferdes/Ponys mit trockenen und ausdrucksvollen<br />

Kopf mit großen, lebhaften und freundlichen Augen, einer gut<br />

geformter Halsung, einer plastischen Bemuskelung sowie<br />

korrekten, klaren Gliedmaßen. Eine leicht konvexe Nasenlinie ist<br />

rassetypisch und zu tolerieren. Erwünscht ist weiterhin ein<br />

deutlicher Geschlechtsausdruck.<br />

Unerwünscht sind insbesondere ein derbes, plumpes<br />

Erscheinungsbild, ein grober Kopf, verschwommene Konturen,<br />

unklare Gelenke und ein fehlender Geschlechtsausdruck.<br />

Körperbau<br />

Erwünscht ist ein harmonischer, für Reit- und Fahrzwecke jeder<br />

Art geeigneter Körperbau. Dazu gehören: ein mittellanger, breiter,<br />

gut aufgesetzter, sich zum Kopf hin verjüngender Hals mit<br />

genügender Ganaschenfreiheit, eine lange, schräge Schulter, eine<br />

breite, tiefe Brust; eine genügend ausgeprägte Sattellage; ein<br />

nicht zu langer Rücken; eine gut bemuskelte, mäßig abfallende<br />

Kruppe mit nicht zu hohem Schweifansatz.<br />

Unerwünscht sind ein zu langer Körper; eine kleine, steile<br />

Schulter; eine schmale Brust ein langer, nicht geschlossener<br />

Rücken; eine gerade, kurze Kruppe mit hohem Schweifansatz.<br />

Fundament<br />

Erwünscht sind ein trockenes Fundament in passender Stärke mit<br />

korrekten, großen Gelenken und korrekter Gliedmaßenstellung;<br />

mitellanger Fesselung und korrekt geformte, harte Hufe.<br />

Unerwünscht sind unkorrekte Gliedmaßen mit Fehlstellungen;<br />

kleine, schmale Gelenke, die schlecht eingeschient sind; zu kurze<br />

oder zu lange weiche Fesseln, zu kleine Hufe mit eingezogenen<br />

Trachten.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 2


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Bewegungsablauf Erwünscht sind fleißige, taktmäßige und raumgreifende<br />

Grundgangarten Schritt (4-Takt), Trab (2-Takt) und Galopp (3-<br />

Takt)<br />

Der Bewegungsablauf soll energisch, losgelassen und erhaben<br />

sein bei klarem Abfußen, im Trab und Galopp mit erkennbarer<br />

Schwebephase und ausbalanciert sowie mit genügend Schub aus<br />

der Hinterhand<br />

Erwünscht sind von Natur erhabene Bewegungen , etwas<br />

kniehoch in der Mechanik.<br />

Unerwünscht sind flache, gebundene, unelastische oder<br />

schwerfällige Bewegungen mit mangelndem Takt.<br />

Der Knabstrupper ist ein umgängliches, freundliches und gelehriges Pferd, das sich<br />

für alle Reit- und Fahrzwecke eignet.<br />

§ <strong>49</strong>c Zuchtmethode<br />

Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht, die offen ist für<br />

Pferde/Ponys anderer Populationen, deren Einbeziehung zur Erreichung des<br />

Zuchtzieles förderlich ist.<br />

Folgende Populationen werden anerkannt:<br />

- Frederiksborger<br />

- Schweres Warmblut<br />

- Dänisches Warmblut<br />

- Rassen des Deutschen Reitpferdes gem. ZVO der FN<br />

- Vollblut-, Shagya- und Anglo-Araber<br />

- Englisches Vollblut mit Eintragung in der Deutschen bzw. Dänischen<br />

Reitpferdezucht<br />

- Deutsches Reitpony<br />

- Dänisches Sportpony<br />

- New Forest<br />

- Welsh Sekt. A, B und C<br />

- Dartmoorpony<br />

- Shetlandpony<br />

- Deutsches Partbred-Shetlandpony<br />

- Dänische Miniaturpferde (nur für Miniatur-Pony bis 104 cm Stm)<br />

Anpaarungen mit Schimmeln bzw. Plattenschecken der Fremdpopulationen sind<br />

nicht zugelassen.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 3


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

§ <strong>49</strong>d Unterteilung der Zuchtbücher<br />

Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte:<br />

- Hengstbuch I<br />

- Hengstbuch II<br />

- Anhang<br />

Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte:<br />

- Stutbuch I (Hauptstutbuch)<br />

- Stutbuch II (Stutbuch)<br />

- Anhang<br />

Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist der Abschnitt:<br />

- Vorbuch (Hengste)<br />

Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist der Abschnitt:<br />

- Vorbuch (Stuten)<br />

§ <strong>49</strong>e Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher<br />

Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren<br />

Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet.<br />

Eintragungsmerkmale:<br />

- Typ (Rasse und Geschlechtstyp)<br />

- Körperbau<br />

- Korrektheit des Ganges<br />

- Schritt<br />

- Trab<br />

- Galopp (sofern bei der Zuchtbucheintragung erfasst)<br />

- Springen (sofern bei der Zuchtbucheintragung erfasst)<br />

- Gesamteindruck<br />

Die Eintragungsnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten<br />

Eintragungsmerkmale.<br />

Es werden Hengste und Stuten nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie<br />

identifiziert sind, ihre Abstammung nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellt<br />

wurde und sie die nachfolgend aufgeführten Eintragungsbedingungen erfüllen. Ein<br />

Tier aus einem anderen Zuchtbuch muss in den Abschnitt des Zuchtbuches<br />

eingetragen werden, dessen Kriterien es entspricht. Die Abstammung und<br />

Leistungen der Vorfahren des Tieres sind dabei ebenfalls zu beachten.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 4


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

(1) Zuchtbuch für Hengste<br />

(1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,<br />

- deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />

Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer<br />

Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />

Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer<br />

Züchtervereinigung eingetragen sind, wobei bei Hengsten ab Geburtsjahrgang<br />

2000 Mütter, Großmütter und Urgroßmütter mütterlicherseits in das Zuchtbuch<br />

eingetragen sein müssen und bei Hengsten bis Geburtsjahrgang 1999 Mütter<br />

und Großmütter mütterlicherseits in das Zuchtbuch eingetragen sein müssen.<br />

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />

Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />

deren mütterliche und väterliche Abstammung mittels DNA-Profil bestätigt ist.<br />

- die auf einer Sammelveranstaltung nach § 14 ZBO/M-V mindestens die<br />

Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem<br />

Teilkriterium unterschritten wurde,<br />

- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />

Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />

gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) aufweisen,<br />

- die gemäß § <strong>49</strong>g in einer Hengstleistungsprüfung eine gewichtete Endnote<br />

von mindestens 6,5, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf,<br />

erreicht haben,<br />

Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der<br />

Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung<br />

des 5. Lebensjahres ablegen. Diese Frist kann im Einzelfall aufgrund besonderer<br />

Umstände um höchstens 15 Monate verlängert werden. Hengste, die die<br />

Eigenleistung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder<br />

eingetragen werden.<br />

Hengste, die die Eigenleistungsprüfung gemäß § <strong>49</strong>g mit einer gewichteten<br />

Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in<br />

Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder<br />

Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungshengst“.<br />

(2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />

Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,<br />

- die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können,<br />

- deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />

Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer<br />

Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />

Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer<br />

Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />

Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />

- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />

Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />

gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) aufweisen.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 5


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen<br />

Zuchtpferden eingetragen werden,<br />

- wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der<br />

Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,<br />

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden<br />

- die auf einer Sammelveranstaltung nach § 14 ZBO/M-V mindestens die<br />

Gesamtnote 6,0 erhalten haben,<br />

- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />

Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />

gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) aufweisen,<br />

Darüber hinaus können männliche Nachkommen aus Vorbuchstuten eingetragen<br />

werden, deren Väter und Väter der Mütter und Großmütter im Hengstbuch I oder<br />

einem dem Hengstbuch I entsprechenden Zuchtbuch einer zugelassenen Rasse<br />

eingetragen sind oder eingetragen werden können, die zur Überprüfung der<br />

Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe Schimmel (G-Gen) noch<br />

Plattenschecken aufweisen, und die der Bewertung der äußeren Erscheinung<br />

eine Gesamtnote von mindestens 6,0 erhalten haben.<br />

(3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />

Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen,<br />

- deren Eltern in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung<br />

entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer<br />

Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

- die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.<br />

(4) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)<br />

Es können Hengste eingetragen werden,<br />

- die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen<br />

werden können, aber dem Zuchtziel des Knabstruppers entsprechen,<br />

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />

Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />

- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote<br />

von 6,0 erreichen,<br />

- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />

Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />

gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) aufweisen.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 6


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

(2) Zuchtbuch für Stuten<br />

(1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig<br />

sind,<br />

- deren Väter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden<br />

Abschnitt und deren Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter<br />

(insgesamt drei Generationen) in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der<br />

(zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung<br />

entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer<br />

Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />

Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,<br />

- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von<br />

6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal<br />

unterschritten wurde,<br />

- die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1)<br />

aufweisen.<br />

Stuten, die die Eigenleistungsprüfung gemäß § <strong>49</strong>h mit einer gewichteten Endnote<br />

von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in<br />

Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren<br />

aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungsstute“.<br />

(2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />

Es werden Stuten eingetragen, die Jahr der Eintragung mindestens dreijährig<br />

sind,<br />

- deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />

Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der<br />

(zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />

Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der<br />

(zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />

Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />

- die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1)<br />

aufweisen.<br />

Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen<br />

Zuchtpferden eingetragen werden,<br />

- wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus<br />

der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,<br />

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />

Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />

- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote<br />

von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal<br />

unterschritten wurde,<br />

- die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1<br />

aufweisen.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 7


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen<br />

Zuchtpferden eingetragen werden,<br />

- wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der<br />

Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,<br />

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden<br />

- die auf einer Sammelveranstaltung nach § 14 ZBO/M-V mindestens die<br />

Gesamtnote 6,0 erhalten haben,<br />

- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />

Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />

gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D Anlage 4)<br />

aufweisen,<br />

(3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />

Auf Antrag werden alle Stuten frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen,<br />

- deren Eltern in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung<br />

entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer<br />

Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />

- die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.<br />

(4) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)<br />

Es können Stuten eingetragen werden,<br />

- die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen<br />

werden können, aber dem Zuchtziel des Knabstruppers entsprechen,<br />

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />

Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />

- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote<br />

von 6,0 erreichen,<br />

- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />

Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />

gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) aufweisen.<br />

§ <strong>49</strong>f Ausstellung von Zuchtbescheinigungen<br />

Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter in einem<br />

der Abschnitte der Hauptabteilung (außer Anhang) der jeweiligen<br />

Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung als<br />

Abstammungsnachweis ausgestellt.<br />

Für Pferde, die ohne Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung ins<br />

Zuchtbuch eingetragen werden, gilt die Bescheinigung der Eintragung als<br />

Zuchtbescheinigung. Die Eintragung erfolgt in den Pferdepass.<br />

Für alle anderen Pferde wird eine Zuchtbescheinigung als Geburtsbescheinigung<br />

ausgestellt.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 8


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

§ <strong>49</strong>g Hengstleistungsprüfungen<br />

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und<br />

Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des<br />

Tierzuchtgesetzes.<br />

(A) Zuchtrichtung Reiten für Knabstrupper Hengste mit einem Stm. von<br />

mindestens 138 cm<br />

Die Prüfung wird nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports<br />

durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und<br />

können als Stationsprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden.<br />

(1) Stationsprüfung<br />

(1.1) Dauer<br />

Die Prüfung dauert mindestens 30 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und<br />

einem abschließenden Leistungstest.<br />

(1.2) Ort<br />

Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen<br />

(1.3) Zulassungsbedingungen<br />

Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe<br />

vierjährige Hengste sind.<br />

Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />

Vereinigung erfüllen und geritten sein.<br />

(1.4) Vorprüfung<br />

Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung<br />

(Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests<br />

vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet:<br />

1. Interieur<br />

• Umgänglichkeit<br />

• Lern- und Leistungsbereitschaft<br />

• Leistungsfähigkeit<br />

2. Trab<br />

3. Galopp<br />

4. Schritt<br />

5. Rittigkeit<br />

6. Springanlage<br />

• Freispringen<br />

• Parcoursspringen<br />

7. Geländeprüfung<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 9


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

(1.5) Leistungstest<br />

Der abschließende Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen<br />

und mindestens zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste<br />

in folgenden Merkmalen bewertet:<br />

1. Trab<br />

2. Galopp<br />

3. Schritt<br />

4. Rittigkeit<br />

5. Springanlage<br />

• Freispringen<br />

• Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm)<br />

6. Geländeprüfung<br />

(1.500 m mit 6 Hindernissen, Hindernishöhe bis 90 cm)<br />

(1.6) Beurteilungsrichtlinien:<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO/M-V :<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.<br />

(1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie<br />

zu Merkmalsblöcken zusammengezogen:<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 10


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Merkmale<br />

Gewichtungsfaktoren<br />

Merkmalsblöcke<br />

Interieur Trab Galopp Schritt Rittigkeit<br />

Gesamtnote<br />

Springanlage<br />

Geländeprüfung<br />

Vorprüfung<br />

Umgänglichkeit 10,0 40<br />

Lern- und<br />

Leistungsbereitschaft<br />

10,0 40<br />

Leistungsfähigkeit 5,0 20<br />

Trab 2,5 33,3<br />

Galopp 2,5 33,3<br />

Schritt 2,5 33,3<br />

Rittigkeit 10,0 44,5<br />

Springanlage-Freispringen 5,0 25<br />

Springanlage-<br />

Parcoursspringen<br />

5,0 25<br />

Geländeprüfung 5,0 50<br />

Summe - Vorprüfung 57,5<br />

Abschl. Leistungstest<br />

Trab 5,0 66,7<br />

Galopp 5,0 66,7<br />

Schritt 5,0 66,7<br />

Rittigkeit 5,0 22,2<br />

Springanlage-Freispringen 5,0 25<br />

Springanlage-<br />

Parcoursspringen<br />

5,0 25<br />

Geländeprüfung 5,0 50<br />

Summe - Sachverständige 35,0<br />

Rittigkeit - Testreiter 7,5 33,3<br />

Summe - Leistungstest 42,5<br />

Gesamtsumme 100,<br />

0<br />

100 100 100 100 100 100 100<br />

Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen,<br />

wenn der Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten<br />

Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an<br />

denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der<br />

Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur<br />

Berechnung des Endergebnisses.<br />

Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale<br />

bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen<br />

die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die<br />

hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 11


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100<br />

die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem von<br />

den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen anerkannten<br />

Rechenprogramm ausgewertet wurden.<br />

Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind<br />

vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und der Züchtervereinigungen<br />

mitzuteilen.<br />

(1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche<br />

Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes<br />

Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus<br />

dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen<br />

der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse<br />

ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken<br />

Interieur<br />

Trab<br />

Galopp<br />

Schritt<br />

Rittigkeit<br />

Springanlage<br />

Geländeprüfung<br />

zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.<br />

Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller<br />

Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt.<br />

(1.9) Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das<br />

Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der<br />

Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine<br />

Stationsprüfung nicht vor.<br />

(2) Kurzprüfung für Knabstrupper Hengste mit einem Stm. von mindestens<br />

138 cm<br />

(1.1) Dauer<br />

Die Prüfung dauert mindestens 2 Tage<br />

(1.2) Ort<br />

Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsstationen.<br />

(1.3) Zulassungsbedingungen<br />

Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe<br />

vierjährige Hengste sind.<br />

Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />

Vereinigung erfüllen und geritten sein.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 12


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Merkmale<br />

(1.4) Leistungstest<br />

Der Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens<br />

zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste unter dem<br />

eigenen Reiter vorgestellt und in folgenden Merkmalen bewertet:<br />

1. Trab<br />

2. Galopp<br />

3. Schritt<br />

4. Rittigkeit<br />

5. Springanlage<br />

• Freispringen<br />

• Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm)<br />

(1.5) Beurteilungsrichtlinien<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Reiteigenschaften der Population.<br />

(1.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie<br />

zu Merkmalsblöcken zusammengezogen:<br />

Gewichtungsfaktoren<br />

Merkmalsblöcke<br />

Trab Galopp Schritt Rittigkeit<br />

Springanlag<br />

e<br />

Gesamtnote<br />

Kurztest<br />

Trab 10,0 100<br />

Galopp 10,0 100<br />

Schritt 10,0 100<br />

Rittigkeit 15,0 37,5<br />

Springanlage-Freispringen 20,0 66,66<br />

Springanlage-<br />

Parcoursspringen<br />

10,0 33,33<br />

Summe - Sachverständige 75,0<br />

Rittigkeit – Testreiter 25,0 62,5<br />

Gesamtsumme 100,<br />

0<br />

100 100 100 100 100<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 13


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

(1.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung der Kurzprüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der<br />

Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein<br />

Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen<br />

der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe<br />

ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der<br />

zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken<br />

Trab<br />

Galopp<br />

Schritt<br />

Rittigkeit<br />

Springanlage<br />

zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.<br />

(1.8) Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />

wiederholten Prüfung.<br />

(3) Turniersportprüfung<br />

Alternativ zur Eigenleistungsprüfung nach (1) und (2) gilt die Leistungsprüfung<br />

auch dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen<br />

nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur,<br />

Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt.<br />

Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:<br />

die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in<br />

• Dressur Kl. L oder<br />

• Springen Kl. M* oder<br />

• Vielseitigkeit Kl. VA oder<br />

• im Fahren Kl. M (Einspänner, kombinierte Prüfung)<br />

(B) Zuchtrichtung Fahren für Knabstrupper Hengste mit einem Stm. von unter<br />

138 cm<br />

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports<br />

durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und<br />

können als Stations-, Feldprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden.<br />

(1) Stationsprüfung<br />

(1.1) Dauer<br />

Die Prüfung dauert 15 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem<br />

abschließenden Test.<br />

(1.2) Ort<br />

Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen.<br />

(1.3) Zulassungsbedingungen<br />

Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe<br />

vierjährige Hengste sind.<br />

Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />

Vereinigung erfüllen und gefahren sein.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 14


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

(1.4) Vorprüfung<br />

Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung<br />

(Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests<br />

vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen beurteilt:<br />

1. Interieur<br />

• Umgänglichkeit<br />

• Lern- und Leistungsbereitschaft<br />

• Leistungsfähigkeit<br />

2. Schritt<br />

3. Trab<br />

4. Fahranlage im Viereck und im Gelände<br />

(1.5) Leistungstest<br />

Bewertung der Hengste im abschließenden Leistungstest von den<br />

Sachverständigen in folgenden Merkmalen:<br />

1. Fahranlage im Viereck und im Gelände<br />

Fahraufgabe: Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZVO.<br />

2. Schritt<br />

3. Trab<br />

(1.6) Beurteilungsrichtlinien<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Notenschlüssel<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 15


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Merkmale<br />

(1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie<br />

zu Merkmalsblöcken zusammengezogen:<br />

Gesamtnote<br />

Gewichtungsfaktoren<br />

Merkmalsblöcke<br />

Interieur Schritt Trab Fahranlage<br />

Vorprüfung<br />

Verhalten und<br />

Umgänglichkeit<br />

15 37,5<br />

Lern- und<br />

Leistungsbereitschaft<br />

15 37,5<br />

Leistungsfähigkeit 10 25,0<br />

Schritt 5 33,3<br />

Trab 5 33,3<br />

Fahranlage - Fahraufgabe 5 16,7<br />

Fahranlage - Geländefahren 5 16,7<br />

Summe - Vorprüfung 60<br />

Abschl. Leistungstest<br />

Schritt 10 66,7<br />

Trab 10 66,7<br />

Fahranlage - Fahraufgabe 10 33,3<br />

Fahranlage - Geländefahren 10 33,3<br />

Summe - Leistungstest 40<br />

Gesamtsumme 100 100 100 100 100<br />

Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen,<br />

wenn der Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten<br />

Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an<br />

denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der<br />

Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur<br />

Berechnung des Endergebnisses.<br />

Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale<br />

bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen<br />

die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die<br />

hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />

Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100<br />

die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem von<br />

den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen anerkannten<br />

Rechenprogramm ausgewertet wurden.<br />

Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind<br />

vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und der Züchtervereinigungen<br />

mitzuteilen.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 16


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

(1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche<br />

Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes<br />

Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus<br />

dem die Bewertung der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen<br />

der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse<br />

ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken<br />

Interieur<br />

Schritt<br />

Trab<br />

Fahranlage<br />

zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.<br />

Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller<br />

Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt.<br />

(1.9) Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das<br />

Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der<br />

Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine<br />

Stationsprüfung nicht vor.<br />

(2) Feldprüfung<br />

(2.1) Dauer<br />

Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt.<br />

(2.2) Ort<br />

Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsorte.<br />

(2.3.) Zulassungsbedingungen<br />

Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste.Die Hengste müssen die<br />

Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und<br />

gefahren sein.<br />

(2.4) Vorprüfung<br />

Bewertung der Hengste im abschließenden Test von den Sachverständigen in<br />

folgenden Merkmalen:<br />

1. Verhalten und Umgänglichkeit beim Anspannen<br />

2. Grundgangarten<br />

• Schritt<br />

• Trab<br />

3. Fahranlage<br />

• Anlehnung und Durchlässigkeit (Fahraufgabe)<br />

• Geländefahrt einschließlich Feststellung der Leistungsbereitschaft<br />

(Trabstrecke: Geradeausstrecke, Schlangenlinien, Zirkel links und rechts<br />

(Durchmesser 20 m), kurze Wendungen, Steigung und Gefälle, Halten und<br />

Wiederanfahren; Schrittstrecke; Gesamtlänge: ca. 900 m) Bei der<br />

Geländefahrt fährt ein Sachverständiger auf dem wagen mit.<br />

• Fahranlage (Testfahrer; Dauer ca. 5 min; Grasplatz mit Kegelhindernissen)<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 17


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Die Fahraufgabe erfolgt in Anlehnung an den Ausbildungstest bei<br />

Gebrauchsprüfungen für Fahrpferde nach Weisung der Richter einspännig im<br />

zweiachsigen Wagen. Fahraufgabe: Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZBO/M-V.<br />

(2.5) Beurteilungsrichtlinien<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />

(2.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jedes einzelnen<br />

Hengstes werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet.<br />

Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis<br />

(gewichtete Endnote).<br />

Merkmale<br />

Sachverständige<br />

Verhalten und Umgänglichkeit beim<br />

10<br />

Anspannen<br />

Schritt 10<br />

Trab 10<br />

Anlehnung und Durchlässigkeit 20<br />

Geländeprüfung einschl.<br />

25<br />

Leistungsbereitschaft<br />

Fahranlage (Testfahrer) 25<br />

Insgesamt 100<br />

(2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der<br />

Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein<br />

Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen<br />

der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe<br />

ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der<br />

zuständigen Stellen.<br />

Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller<br />

Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt.<br />

(2.8) Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das bessere<br />

Ergebnis.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 18


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

(3) Turniersportprüfung<br />

Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch<br />

dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen<br />

nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in der Disziplin Fahren<br />

durchgeführt.<br />

Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:<br />

• die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle im Fahren mindestens in der<br />

Klasse A einspännig gemäß LPO der Deutschen Reiterlichen<br />

Vereinigung.<br />

§ <strong>49</strong>h Stutenleistungsprüfungen<br />

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und<br />

Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des<br />

Tierzuchtgesetzes.<br />

(A) Zuchtrichtung Reiten für Knabstrupper Stuten ab ca. 138 cm<br />

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports<br />

durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und<br />

können als Stationsprüfung, Feldprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt<br />

werden.<br />

(1) Stationsprüfung<br />

(1.1) Dauer<br />

Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und<br />

einem abschließenden Test.<br />

(1.2) Orte<br />

Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsstationen<br />

(1.3) Zulassungsbedingungen<br />

Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten.<br />

Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />

Vereinigung erfüllen und geritten sein.<br />

(1.4) Vorprüfung<br />

Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung<br />

(Training) werden die Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom<br />

Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet:<br />

1. Interieur<br />

2. Grundgangarten<br />

• Trab<br />

• Galopp<br />

• Schritt<br />

3. Rittigkeit<br />

4. Springanlage<br />

• Freispringen<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 19


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

(1.5) Abschließender Test<br />

Der abschließende Test wird von mindestens zwei Sachverständigen und<br />

mindestens einem Testreiter abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten in<br />

folgenden Merkmalen bewertet:<br />

1. Grundgangarten<br />

• Trab<br />

• Galopp<br />

• Schritt<br />

2. Rittigkeit<br />

3. Springanlage<br />

• Freispringen<br />

(1.6) Beurteilungsrichtlinien<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.<br />

(1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen<br />

Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die<br />

Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete<br />

Endnote).<br />

Merkmale Vorprüfungsleiter Testreiter Sachverständi Gesamt<br />

ge<br />

Interieur 10 - - 10<br />

Grundgangarte 15 - 15 30<br />

n<br />

Rittigkeit 20 10 5 35<br />

Springanlage 15 - 10 25<br />

Insgesamt 60 10 30 100<br />

Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen,<br />

wenn die Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale<br />

bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die<br />

Stute teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in<br />

obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des<br />

Endergebnisses.<br />

Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet<br />

worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die<br />

entsprechenden Noten aus der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen<br />

Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 20


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind<br />

vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen<br />

mitzuteilen.<br />

(1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe<br />

der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein<br />

Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der<br />

einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe<br />

ersichtlich sind.<br />

(1.9) Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das<br />

Ergebnis der wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der<br />

Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine<br />

Stationsprüfung nicht vor.<br />

(2) Feldprüfung für Knabstrupper Stuten mit einem Stm. von mindestens<br />

138 cm<br />

(2.1) Dauer<br />

Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt.<br />

(2.2) Orte<br />

Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsorte.<br />

(2.3) Zulassungsbedingungen<br />

Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten.<br />

Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />

Vereinigung erfüllen und geritten sein.<br />

(2.4) Veranlagungstest<br />

Der Veranlagungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und<br />

mindestens einem Testreiter abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten in<br />

folgenden Merkmalen bewertet:<br />

(2.5) Beurteilungsrichtlinien<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Reiteigenschaften der Population.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 21


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

(1.3) Zulassungsbedingungen<br />

Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten.<br />

Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />

Vereinigung erfüllen und gefahren sein.<br />

(1.4) Vorprüfung<br />

Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung<br />

(Training) werden die Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom<br />

Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet:<br />

1. Interieur<br />

• Charakter<br />

• Temperament<br />

• Leistungsbereitschaft<br />

2. Grundgangarten<br />

• Schritt<br />

• Trab<br />

3. Fahranlage<br />

(1.5) Abschließender Test<br />

Bewertung der Stuten im abschließenden Test von den Sachverständigen<br />

mindestens in folgenden Merkmalen:<br />

1. Grundgangarten<br />

• Schritt<br />

• Trab<br />

• Fahranlage (Anlehnung und Durchlässigkeit)<br />

Fahraufgabe: Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZBO/M.-V.<br />

Zusätzlich kann eine Geländefahrt und/oder ein Test mit einem Fremdfahrer<br />

Bestandteil der Prüfung sein.<br />

(1.6) Beurteilungsrichtlinien<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO/M-V:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstuten im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 23


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

(1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen<br />

Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die<br />

Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete<br />

Endnote).<br />

Merkmale Vorprüfungsleiter Sachverständige Gesamt<br />

Interieur 30 - 30<br />

Grundgangarten 15 20 35<br />

Fahranlage 15 20 35<br />

Insgesamt 60 40 100<br />

Bei Angebot einer Geländefahrt:<br />

Merkmale Vorprüfungsleiter Sachverständige Gesamt<br />

Interieur 30 - 30<br />

Grundgangarten 15 20 35<br />

Fahranlage<br />

10 10 20<br />

Fahraufgabe<br />

Fahranlage<br />

5 10 15<br />

Gelände<br />

Insgesamt 60 40 100<br />

Bei Angebot eines Testfahrers:<br />

Merkmale Vorprüfungsleiter Sachverständige Gesamt<br />

Interieur 30 - 30<br />

Grundgangarten 15 20 35<br />

Fahranlage<br />

15 5 20<br />

Fahraufgabe<br />

Fahranlage<br />

15 15<br />

Testfahrer<br />

Insgesamt 60 40 100<br />

Bei Angebot einer Geländefahrt und eines Testfahrers:<br />

Merkmale Vorprüfungsleiter Sachverständige Gesamt<br />

Interieur 30 - 30<br />

Grundgangarten 15 15 30<br />

Fahranlage<br />

10 5 15<br />

Fahraufgabe<br />

Fahranlage<br />

5 10 15<br />

Gelände<br />

Fahranlage<br />

10 10<br />

Testfahrer<br />

Insgesamt 60 40 100<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 24


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen,<br />

wenn die Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale<br />

bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die<br />

Stute teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in<br />

obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des<br />

Endergebnisses.<br />

Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet<br />

worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die<br />

entsprechenden Noten aus der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen<br />

Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />

Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind<br />

vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen<br />

mitzuteilen.<br />

(1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe<br />

der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein<br />

Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der<br />

einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe<br />

ersichtlich sind.<br />

(1.9) Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das<br />

Ergebnis der wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der<br />

Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine<br />

Stationsprüfung nicht vor.<br />

(2) Feldprüfung<br />

(2.1) Dauer<br />

Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt.<br />

(2.2) Orte<br />

Von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen ausgewählte<br />

Prüfungsorte.<br />

(2.3) Zulassungsbedingungen<br />

Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten.<br />

Die Stuten müssen den Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />

Vereinigung entsprechen und sollen sachgerecht eingefahren sein.<br />

(2.4) Veranlagungstest<br />

Bewertung der Stuten im abschließenden Test von den Sachverständigen in<br />

mindestens folgenden Merkmalen:<br />

1. Grundgangarten<br />

• Schritt<br />

• Trab<br />

2. Fahranlage (Anlehnung und Durchlässigkeit)<br />

Fahraufgabe: Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZBO/M-V.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 25


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Zusätzlich kann eine Geländefahrt und/oder ein Test mit einem Fremdfahrer<br />

Bestandteil der Prüfung sein.<br />

(2.5) Beurteilungsrichtlinien<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO/M-V:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />

(2.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen<br />

Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die<br />

Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete<br />

Endnote).<br />

Merkmale<br />

Sachverständige<br />

Grundgangarten 50<br />

Fahranlage 50<br />

Insgesamt 100<br />

Bei Angebot einer Geländefahrt:<br />

Merkmale<br />

Sachverständige<br />

Grundgangarten 50<br />

Fahranlage<br />

25<br />

Fahraufgabe<br />

Fahranlage<br />

25<br />

Gelände<br />

Insgesamt 100<br />

Bei Angebot eines Testfahrers:<br />

Merkmale<br />

Sachverständige<br />

Grundgangarten 50<br />

Fahranlage<br />

25<br />

Fahraufgabe<br />

Fahranlage<br />

25<br />

Testfahrer<br />

Insgesamt 100<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 26


§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />

Bei Angebot einer Geländefahrt und eines Testfahrers:<br />

Merkmale<br />

Sachverständige<br />

Grundgangarten 30<br />

Fahranlage<br />

20<br />

Fahraufgabe<br />

Fahranlage<br />

25<br />

Gelände<br />

Fahranlage<br />

25<br />

Fremdfahrer<br />

Insgesamt 100<br />

(2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der<br />

Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis<br />

über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen<br />

Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.<br />

(2.8) Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Feldprüfung kann wiederholt werden. In diesem Fall gilt das beste Ergebnis<br />

der Zuchtstutenprüfungen.<br />

(3)Turniersportprüfung<br />

Alternativ zur Eigenleistungsprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als<br />

abgelegt, wenn die Stuten Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können.<br />

Die Turniersportprüfung wird in der Disziplin Fahren durchgeführt.<br />

Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:<br />

• die 5malige nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung an 1. bis 3. Stelle<br />

im Fahren mindestens in der Klasse A einspännig gemäß LPO der<br />

Deutschen Reiterlichen Vereinigung.<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!