§ 49 Zuchtprogramm âKnabstrupperâ § 49a Vorbemerkung § 49b ...
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§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Das <strong>Zuchtprogramm</strong> für diese Rasse befindet sich gegenwärtig in Überarbeitung durch die<br />
der FN angeschlossenen Verbände.<br />
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> „Knabstrupper“<br />
§ <strong>49</strong>a <strong>Vorbemerkung</strong><br />
Die Zucht von Knabstruppern wird beim Pferdestammbuch Schleswig-Holstein e.V.<br />
(PSB) als Filialzuchtbuch betrieben. Das PSB hält im Sinne der Vorgaben der EU<br />
und des deutschen Tierzuchtrechts die von der KNN (Danish Breeding Associations<br />
for the Knabstrupper Horses) aufgestellten Grundsätze ein. Die KNN ist die<br />
Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung<br />
der Rasse Knabstrupper führt.<br />
§ <strong>49</strong>b Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale<br />
Für die Zucht von Knabstruppern gilt folgendes Zuchtziel:<br />
Rasse<br />
Herkunft<br />
Größe<br />
Farben<br />
Knabstrupper<br />
Der Knabstrupper ist eine alte dänische Kulturrasse, die aus der<br />
Frederiksborger Rasse aufgrund der Farbvariante und unter<br />
Einwirkung der Alten Spanischen Pferderasse herausgezüchtet<br />
wurde. Nach dem Ende der Zucht auf Gut Knabstrupp<br />
entwickelten sich unterschiedliche Typen.<br />
Der Knabstrupper wird als Pferd und als Pony gezüchtet und<br />
wird unterteilt in:<br />
- Knabstrupper-Pferd über 148 cm Stm.<br />
- Knabstrupper-Pony Kat.I, zwischen 138 und 148 cm<br />
Stm.<br />
- Knabstrupper-Pony Kat. II, zwischen 128 und 138 cm<br />
Stm.<br />
- Knabstrupper-Pony Kat. III, zwischen 105 und 128 cm<br />
Stm.<br />
- Miniatur-Pony bis 104 cm Stm.<br />
Volltiger, Schabracktiger, Schneeflockentiger, Weißgeborene<br />
und Einfarbige (außer Schimmel)<br />
Volltiger: Einfarbiges weißes Fell mit Punkten in der Grundfarbe,<br />
die reingezeichnet und gleichmäßig über dem Kopf, Hals, Körper<br />
und Beine verteilt sind.<br />
Schabracktiger: Einfarbiges Fell in der Grundfarbe im Vorderteil<br />
des Pferdes/Ponys. Auf dem hinteren Teil befinden sich Punkte<br />
in der Grundfarbe auf weißem Grund.<br />
Schneeflockentiger: Einfarbiges Fell in der Grundfarbe mit<br />
weißen Punkten.<br />
Weißgeborene: Weiß geborene Pferde/Ponys mit oder ohne<br />
Melierungen und vereinzelten Punkten.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 1
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Einfarbige: Einfarbiges Fell in der Grundfarbe, Schimmel<br />
unerwünscht und bei den zulässigen Fremdrassen nicht erlaubt.<br />
Abweichende Färbungen der Tigerscheckung sind möglich und<br />
sind in der Zuchtbescheinigung zu vermerken. Bei allen<br />
Farbvarianten sind folgende sekundäre Merkmale erwünscht:<br />
Krötenmaul, gefleckte Geschlechtsteile und/oder After,<br />
weiß umrandete Iris und/oder gefleckte Lidränder, Melierungen<br />
und vertikal gestreifte Hufe.<br />
Langhaar Erwünscht ist volles Langhaar mit genügend Wachstum.<br />
Unerwünscht ist wenig Langhaar mit mangelndem Wachstum.<br />
Typ<br />
Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines korrekten und<br />
harmonischen Pferdes/Ponys mit trockenen und ausdrucksvollen<br />
Kopf mit großen, lebhaften und freundlichen Augen, einer gut<br />
geformter Halsung, einer plastischen Bemuskelung sowie<br />
korrekten, klaren Gliedmaßen. Eine leicht konvexe Nasenlinie ist<br />
rassetypisch und zu tolerieren. Erwünscht ist weiterhin ein<br />
deutlicher Geschlechtsausdruck.<br />
Unerwünscht sind insbesondere ein derbes, plumpes<br />
Erscheinungsbild, ein grober Kopf, verschwommene Konturen,<br />
unklare Gelenke und ein fehlender Geschlechtsausdruck.<br />
Körperbau<br />
Erwünscht ist ein harmonischer, für Reit- und Fahrzwecke jeder<br />
Art geeigneter Körperbau. Dazu gehören: ein mittellanger, breiter,<br />
gut aufgesetzter, sich zum Kopf hin verjüngender Hals mit<br />
genügender Ganaschenfreiheit, eine lange, schräge Schulter, eine<br />
breite, tiefe Brust; eine genügend ausgeprägte Sattellage; ein<br />
nicht zu langer Rücken; eine gut bemuskelte, mäßig abfallende<br />
Kruppe mit nicht zu hohem Schweifansatz.<br />
Unerwünscht sind ein zu langer Körper; eine kleine, steile<br />
Schulter; eine schmale Brust ein langer, nicht geschlossener<br />
Rücken; eine gerade, kurze Kruppe mit hohem Schweifansatz.<br />
Fundament<br />
Erwünscht sind ein trockenes Fundament in passender Stärke mit<br />
korrekten, großen Gelenken und korrekter Gliedmaßenstellung;<br />
mitellanger Fesselung und korrekt geformte, harte Hufe.<br />
Unerwünscht sind unkorrekte Gliedmaßen mit Fehlstellungen;<br />
kleine, schmale Gelenke, die schlecht eingeschient sind; zu kurze<br />
oder zu lange weiche Fesseln, zu kleine Hufe mit eingezogenen<br />
Trachten.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 2
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Bewegungsablauf Erwünscht sind fleißige, taktmäßige und raumgreifende<br />
Grundgangarten Schritt (4-Takt), Trab (2-Takt) und Galopp (3-<br />
Takt)<br />
Der Bewegungsablauf soll energisch, losgelassen und erhaben<br />
sein bei klarem Abfußen, im Trab und Galopp mit erkennbarer<br />
Schwebephase und ausbalanciert sowie mit genügend Schub aus<br />
der Hinterhand<br />
Erwünscht sind von Natur erhabene Bewegungen , etwas<br />
kniehoch in der Mechanik.<br />
Unerwünscht sind flache, gebundene, unelastische oder<br />
schwerfällige Bewegungen mit mangelndem Takt.<br />
Der Knabstrupper ist ein umgängliches, freundliches und gelehriges Pferd, das sich<br />
für alle Reit- und Fahrzwecke eignet.<br />
§ <strong>49</strong>c Zuchtmethode<br />
Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht, die offen ist für<br />
Pferde/Ponys anderer Populationen, deren Einbeziehung zur Erreichung des<br />
Zuchtzieles förderlich ist.<br />
Folgende Populationen werden anerkannt:<br />
- Frederiksborger<br />
- Schweres Warmblut<br />
- Dänisches Warmblut<br />
- Rassen des Deutschen Reitpferdes gem. ZVO der FN<br />
- Vollblut-, Shagya- und Anglo-Araber<br />
- Englisches Vollblut mit Eintragung in der Deutschen bzw. Dänischen<br />
Reitpferdezucht<br />
- Deutsches Reitpony<br />
- Dänisches Sportpony<br />
- New Forest<br />
- Welsh Sekt. A, B und C<br />
- Dartmoorpony<br />
- Shetlandpony<br />
- Deutsches Partbred-Shetlandpony<br />
- Dänische Miniaturpferde (nur für Miniatur-Pony bis 104 cm Stm)<br />
Anpaarungen mit Schimmeln bzw. Plattenschecken der Fremdpopulationen sind<br />
nicht zugelassen.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 3
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
§ <strong>49</strong>d Unterteilung der Zuchtbücher<br />
Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte:<br />
- Hengstbuch I<br />
- Hengstbuch II<br />
- Anhang<br />
Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte:<br />
- Stutbuch I (Hauptstutbuch)<br />
- Stutbuch II (Stutbuch)<br />
- Anhang<br />
Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist der Abschnitt:<br />
- Vorbuch (Hengste)<br />
Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist der Abschnitt:<br />
- Vorbuch (Stuten)<br />
§ <strong>49</strong>e Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher<br />
Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren<br />
Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet.<br />
Eintragungsmerkmale:<br />
- Typ (Rasse und Geschlechtstyp)<br />
- Körperbau<br />
- Korrektheit des Ganges<br />
- Schritt<br />
- Trab<br />
- Galopp (sofern bei der Zuchtbucheintragung erfasst)<br />
- Springen (sofern bei der Zuchtbucheintragung erfasst)<br />
- Gesamteindruck<br />
Die Eintragungsnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten<br />
Eintragungsmerkmale.<br />
Es werden Hengste und Stuten nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie<br />
identifiziert sind, ihre Abstammung nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellt<br />
wurde und sie die nachfolgend aufgeführten Eintragungsbedingungen erfüllen. Ein<br />
Tier aus einem anderen Zuchtbuch muss in den Abschnitt des Zuchtbuches<br />
eingetragen werden, dessen Kriterien es entspricht. Die Abstammung und<br />
Leistungen der Vorfahren des Tieres sind dabei ebenfalls zu beachten.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 4
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
(1) Zuchtbuch für Hengste<br />
(1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,<br />
- deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />
Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer<br />
Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />
- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />
Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer<br />
Züchtervereinigung eingetragen sind, wobei bei Hengsten ab Geburtsjahrgang<br />
2000 Mütter, Großmütter und Urgroßmütter mütterlicherseits in das Zuchtbuch<br />
eingetragen sein müssen und bei Hengsten bis Geburtsjahrgang 1999 Mütter<br />
und Großmütter mütterlicherseits in das Zuchtbuch eingetragen sein müssen.<br />
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />
Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />
deren mütterliche und väterliche Abstammung mittels DNA-Profil bestätigt ist.<br />
- die auf einer Sammelveranstaltung nach § 14 ZBO/M-V mindestens die<br />
Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem<br />
Teilkriterium unterschritten wurde,<br />
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />
gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) aufweisen,<br />
- die gemäß § <strong>49</strong>g in einer Hengstleistungsprüfung eine gewichtete Endnote<br />
von mindestens 6,5, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf,<br />
erreicht haben,<br />
Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der<br />
Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung<br />
des 5. Lebensjahres ablegen. Diese Frist kann im Einzelfall aufgrund besonderer<br />
Umstände um höchstens 15 Monate verlängert werden. Hengste, die die<br />
Eigenleistung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder<br />
eingetragen werden.<br />
Hengste, die die Eigenleistungsprüfung gemäß § <strong>49</strong>g mit einer gewichteten<br />
Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in<br />
Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder<br />
Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungshengst“.<br />
(2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />
Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,<br />
- die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können,<br />
- deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />
Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer<br />
Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />
- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />
Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer<br />
Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />
Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />
gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) aufweisen.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 5
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen<br />
Zuchtpferden eingetragen werden,<br />
- wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der<br />
Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,<br />
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden<br />
- die auf einer Sammelveranstaltung nach § 14 ZBO/M-V mindestens die<br />
Gesamtnote 6,0 erhalten haben,<br />
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />
gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) aufweisen,<br />
Darüber hinaus können männliche Nachkommen aus Vorbuchstuten eingetragen<br />
werden, deren Väter und Väter der Mütter und Großmütter im Hengstbuch I oder<br />
einem dem Hengstbuch I entsprechenden Zuchtbuch einer zugelassenen Rasse<br />
eingetragen sind oder eingetragen werden können, die zur Überprüfung der<br />
Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe Schimmel (G-Gen) noch<br />
Plattenschecken aufweisen, und die der Bewertung der äußeren Erscheinung<br />
eine Gesamtnote von mindestens 6,0 erhalten haben.<br />
(3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />
Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen,<br />
- deren Eltern in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung<br />
entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer<br />
Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />
- die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.<br />
(4) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)<br />
Es können Hengste eingetragen werden,<br />
- die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen<br />
werden können, aber dem Zuchtziel des Knabstruppers entsprechen,<br />
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />
Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />
- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote<br />
von 6,0 erreichen,<br />
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />
gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) aufweisen.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 6
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
(2) Zuchtbuch für Stuten<br />
(1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig<br />
sind,<br />
- deren Väter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden<br />
Abschnitt und deren Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter<br />
(insgesamt drei Generationen) in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der<br />
(zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />
- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung<br />
entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer<br />
Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />
Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,<br />
- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von<br />
6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal<br />
unterschritten wurde,<br />
- die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1)<br />
aufweisen.<br />
Stuten, die die Eigenleistungsprüfung gemäß § <strong>49</strong>h mit einer gewichteten Endnote<br />
von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in<br />
Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren<br />
aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungsstute“.<br />
(2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />
Es werden Stuten eingetragen, die Jahr der Eintragung mindestens dreijährig<br />
sind,<br />
- deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />
Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der<br />
(zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />
- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der<br />
Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der<br />
(zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />
Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />
- die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1)<br />
aufweisen.<br />
Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen<br />
Zuchtpferden eingetragen werden,<br />
- wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus<br />
der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,<br />
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />
Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />
- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote<br />
von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal<br />
unterschritten wurde,<br />
- die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1<br />
aufweisen.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 7
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen<br />
Zuchtpferden eingetragen werden,<br />
- wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der<br />
Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,<br />
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden<br />
- die auf einer Sammelveranstaltung nach § 14 ZBO/M-V mindestens die<br />
Gesamtnote 6,0 erhalten haben,<br />
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />
gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D Anlage 4)<br />
aufweisen,<br />
(3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)<br />
Auf Antrag werden alle Stuten frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen,<br />
- deren Eltern in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung<br />
entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer<br />
Züchtervereinigung eingetragen sind,<br />
- die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.<br />
(4) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)<br />
Es können Stuten eingetragen werden,<br />
- die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen<br />
werden können, aber dem Zuchtziel des Knabstruppers entsprechen,<br />
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und weder die Farbe<br />
Schimmel (G-Gen) noch Plattenschecken aufweisen,<br />
- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote<br />
von 6,0 erreichen,<br />
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO/M-V die<br />
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine<br />
gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 1) aufweisen.<br />
§ <strong>49</strong>f Ausstellung von Zuchtbescheinigungen<br />
Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter in einem<br />
der Abschnitte der Hauptabteilung (außer Anhang) der jeweiligen<br />
Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung als<br />
Abstammungsnachweis ausgestellt.<br />
Für Pferde, die ohne Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung ins<br />
Zuchtbuch eingetragen werden, gilt die Bescheinigung der Eintragung als<br />
Zuchtbescheinigung. Die Eintragung erfolgt in den Pferdepass.<br />
Für alle anderen Pferde wird eine Zuchtbescheinigung als Geburtsbescheinigung<br />
ausgestellt.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 8
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
§ <strong>49</strong>g Hengstleistungsprüfungen<br />
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und<br />
Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des<br />
Tierzuchtgesetzes.<br />
(A) Zuchtrichtung Reiten für Knabstrupper Hengste mit einem Stm. von<br />
mindestens 138 cm<br />
Die Prüfung wird nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports<br />
durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und<br />
können als Stationsprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden.<br />
(1) Stationsprüfung<br />
(1.1) Dauer<br />
Die Prüfung dauert mindestens 30 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und<br />
einem abschließenden Leistungstest.<br />
(1.2) Ort<br />
Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen<br />
(1.3) Zulassungsbedingungen<br />
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe<br />
vierjährige Hengste sind.<br />
Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />
Vereinigung erfüllen und geritten sein.<br />
(1.4) Vorprüfung<br />
Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung<br />
(Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests<br />
vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet:<br />
1. Interieur<br />
• Umgänglichkeit<br />
• Lern- und Leistungsbereitschaft<br />
• Leistungsfähigkeit<br />
2. Trab<br />
3. Galopp<br />
4. Schritt<br />
5. Rittigkeit<br />
6. Springanlage<br />
• Freispringen<br />
• Parcoursspringen<br />
7. Geländeprüfung<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 9
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
(1.5) Leistungstest<br />
Der abschließende Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen<br />
und mindestens zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste<br />
in folgenden Merkmalen bewertet:<br />
1. Trab<br />
2. Galopp<br />
3. Schritt<br />
4. Rittigkeit<br />
5. Springanlage<br />
• Freispringen<br />
• Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm)<br />
6. Geländeprüfung<br />
(1.500 m mit 6 Hindernissen, Hindernishöhe bis 90 cm)<br />
(1.6) Beurteilungsrichtlinien:<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO/M-V :<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.<br />
(1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie<br />
zu Merkmalsblöcken zusammengezogen:<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 10
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Merkmale<br />
Gewichtungsfaktoren<br />
Merkmalsblöcke<br />
Interieur Trab Galopp Schritt Rittigkeit<br />
Gesamtnote<br />
Springanlage<br />
Geländeprüfung<br />
Vorprüfung<br />
Umgänglichkeit 10,0 40<br />
Lern- und<br />
Leistungsbereitschaft<br />
10,0 40<br />
Leistungsfähigkeit 5,0 20<br />
Trab 2,5 33,3<br />
Galopp 2,5 33,3<br />
Schritt 2,5 33,3<br />
Rittigkeit 10,0 44,5<br />
Springanlage-Freispringen 5,0 25<br />
Springanlage-<br />
Parcoursspringen<br />
5,0 25<br />
Geländeprüfung 5,0 50<br />
Summe - Vorprüfung 57,5<br />
Abschl. Leistungstest<br />
Trab 5,0 66,7<br />
Galopp 5,0 66,7<br />
Schritt 5,0 66,7<br />
Rittigkeit 5,0 22,2<br />
Springanlage-Freispringen 5,0 25<br />
Springanlage-<br />
Parcoursspringen<br />
5,0 25<br />
Geländeprüfung 5,0 50<br />
Summe - Sachverständige 35,0<br />
Rittigkeit - Testreiter 7,5 33,3<br />
Summe - Leistungstest 42,5<br />
Gesamtsumme 100,<br />
0<br />
100 100 100 100 100 100 100<br />
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen,<br />
wenn der Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten<br />
Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an<br />
denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der<br />
Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur<br />
Berechnung des Endergebnisses.<br />
Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale<br />
bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen<br />
die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die<br />
hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 11
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100<br />
die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem von<br />
den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen anerkannten<br />
Rechenprogramm ausgewertet wurden.<br />
Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind<br />
vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und der Züchtervereinigungen<br />
mitzuteilen.<br />
(1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche<br />
Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes<br />
Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus<br />
dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen<br />
der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse<br />
ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken<br />
Interieur<br />
Trab<br />
Galopp<br />
Schritt<br />
Rittigkeit<br />
Springanlage<br />
Geländeprüfung<br />
zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.<br />
Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller<br />
Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt.<br />
(1.9) Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das<br />
Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der<br />
Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine<br />
Stationsprüfung nicht vor.<br />
(2) Kurzprüfung für Knabstrupper Hengste mit einem Stm. von mindestens<br />
138 cm<br />
(1.1) Dauer<br />
Die Prüfung dauert mindestens 2 Tage<br />
(1.2) Ort<br />
Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsstationen.<br />
(1.3) Zulassungsbedingungen<br />
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe<br />
vierjährige Hengste sind.<br />
Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />
Vereinigung erfüllen und geritten sein.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 12
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Merkmale<br />
(1.4) Leistungstest<br />
Der Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens<br />
zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste unter dem<br />
eigenen Reiter vorgestellt und in folgenden Merkmalen bewertet:<br />
1. Trab<br />
2. Galopp<br />
3. Schritt<br />
4. Rittigkeit<br />
5. Springanlage<br />
• Freispringen<br />
• Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm)<br />
(1.5) Beurteilungsrichtlinien<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Reiteigenschaften der Population.<br />
(1.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie<br />
zu Merkmalsblöcken zusammengezogen:<br />
Gewichtungsfaktoren<br />
Merkmalsblöcke<br />
Trab Galopp Schritt Rittigkeit<br />
Springanlag<br />
e<br />
Gesamtnote<br />
Kurztest<br />
Trab 10,0 100<br />
Galopp 10,0 100<br />
Schritt 10,0 100<br />
Rittigkeit 15,0 37,5<br />
Springanlage-Freispringen 20,0 66,66<br />
Springanlage-<br />
Parcoursspringen<br />
10,0 33,33<br />
Summe - Sachverständige 75,0<br />
Rittigkeit – Testreiter 25,0 62,5<br />
Gesamtsumme 100,<br />
0<br />
100 100 100 100 100<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 13
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
(1.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung der Kurzprüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der<br />
Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein<br />
Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen<br />
der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe<br />
ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der<br />
zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken<br />
Trab<br />
Galopp<br />
Schritt<br />
Rittigkeit<br />
Springanlage<br />
zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.<br />
(1.8) Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />
wiederholten Prüfung.<br />
(3) Turniersportprüfung<br />
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung nach (1) und (2) gilt die Leistungsprüfung<br />
auch dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen<br />
nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur,<br />
Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt.<br />
Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:<br />
die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in<br />
• Dressur Kl. L oder<br />
• Springen Kl. M* oder<br />
• Vielseitigkeit Kl. VA oder<br />
• im Fahren Kl. M (Einspänner, kombinierte Prüfung)<br />
(B) Zuchtrichtung Fahren für Knabstrupper Hengste mit einem Stm. von unter<br />
138 cm<br />
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports<br />
durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und<br />
können als Stations-, Feldprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden.<br />
(1) Stationsprüfung<br />
(1.1) Dauer<br />
Die Prüfung dauert 15 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem<br />
abschließenden Test.<br />
(1.2) Ort<br />
Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen.<br />
(1.3) Zulassungsbedingungen<br />
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe<br />
vierjährige Hengste sind.<br />
Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />
Vereinigung erfüllen und gefahren sein.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 14
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
(1.4) Vorprüfung<br />
Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung<br />
(Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests<br />
vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen beurteilt:<br />
1. Interieur<br />
• Umgänglichkeit<br />
• Lern- und Leistungsbereitschaft<br />
• Leistungsfähigkeit<br />
2. Schritt<br />
3. Trab<br />
4. Fahranlage im Viereck und im Gelände<br />
(1.5) Leistungstest<br />
Bewertung der Hengste im abschließenden Leistungstest von den<br />
Sachverständigen in folgenden Merkmalen:<br />
1. Fahranlage im Viereck und im Gelände<br />
Fahraufgabe: Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZVO.<br />
2. Schritt<br />
3. Trab<br />
(1.6) Beurteilungsrichtlinien<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Notenschlüssel<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 15
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Merkmale<br />
(1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie<br />
zu Merkmalsblöcken zusammengezogen:<br />
Gesamtnote<br />
Gewichtungsfaktoren<br />
Merkmalsblöcke<br />
Interieur Schritt Trab Fahranlage<br />
Vorprüfung<br />
Verhalten und<br />
Umgänglichkeit<br />
15 37,5<br />
Lern- und<br />
Leistungsbereitschaft<br />
15 37,5<br />
Leistungsfähigkeit 10 25,0<br />
Schritt 5 33,3<br />
Trab 5 33,3<br />
Fahranlage - Fahraufgabe 5 16,7<br />
Fahranlage - Geländefahren 5 16,7<br />
Summe - Vorprüfung 60<br />
Abschl. Leistungstest<br />
Schritt 10 66,7<br />
Trab 10 66,7<br />
Fahranlage - Fahraufgabe 10 33,3<br />
Fahranlage - Geländefahren 10 33,3<br />
Summe - Leistungstest 40<br />
Gesamtsumme 100 100 100 100 100<br />
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen,<br />
wenn der Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten<br />
Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an<br />
denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der<br />
Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur<br />
Berechnung des Endergebnisses.<br />
Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale<br />
bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen<br />
die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die<br />
hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />
Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100<br />
die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem von<br />
den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen anerkannten<br />
Rechenprogramm ausgewertet wurden.<br />
Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind<br />
vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und der Züchtervereinigungen<br />
mitzuteilen.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 16
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
(1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche<br />
Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes<br />
Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus<br />
dem die Bewertung der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen<br />
der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse<br />
ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken<br />
Interieur<br />
Schritt<br />
Trab<br />
Fahranlage<br />
zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.<br />
Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller<br />
Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt.<br />
(1.9) Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das<br />
Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der<br />
Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine<br />
Stationsprüfung nicht vor.<br />
(2) Feldprüfung<br />
(2.1) Dauer<br />
Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt.<br />
(2.2) Ort<br />
Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsorte.<br />
(2.3.) Zulassungsbedingungen<br />
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste.Die Hengste müssen die<br />
Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und<br />
gefahren sein.<br />
(2.4) Vorprüfung<br />
Bewertung der Hengste im abschließenden Test von den Sachverständigen in<br />
folgenden Merkmalen:<br />
1. Verhalten und Umgänglichkeit beim Anspannen<br />
2. Grundgangarten<br />
• Schritt<br />
• Trab<br />
3. Fahranlage<br />
• Anlehnung und Durchlässigkeit (Fahraufgabe)<br />
• Geländefahrt einschließlich Feststellung der Leistungsbereitschaft<br />
(Trabstrecke: Geradeausstrecke, Schlangenlinien, Zirkel links und rechts<br />
(Durchmesser 20 m), kurze Wendungen, Steigung und Gefälle, Halten und<br />
Wiederanfahren; Schrittstrecke; Gesamtlänge: ca. 900 m) Bei der<br />
Geländefahrt fährt ein Sachverständiger auf dem wagen mit.<br />
• Fahranlage (Testfahrer; Dauer ca. 5 min; Grasplatz mit Kegelhindernissen)<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 17
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Die Fahraufgabe erfolgt in Anlehnung an den Ausbildungstest bei<br />
Gebrauchsprüfungen für Fahrpferde nach Weisung der Richter einspännig im<br />
zweiachsigen Wagen. Fahraufgabe: Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZBO/M-V.<br />
(2.5) Beurteilungsrichtlinien<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />
(2.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jedes einzelnen<br />
Hengstes werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet.<br />
Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis<br />
(gewichtete Endnote).<br />
Merkmale<br />
Sachverständige<br />
Verhalten und Umgänglichkeit beim<br />
10<br />
Anspannen<br />
Schritt 10<br />
Trab 10<br />
Anlehnung und Durchlässigkeit 20<br />
Geländeprüfung einschl.<br />
25<br />
Leistungsbereitschaft<br />
Fahranlage (Testfahrer) 25<br />
Insgesamt 100<br />
(2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der<br />
Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein<br />
Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen<br />
der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe<br />
ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der<br />
zuständigen Stellen.<br />
Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller<br />
Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt.<br />
(2.8) Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das bessere<br />
Ergebnis.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 18
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
(3) Turniersportprüfung<br />
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch<br />
dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen<br />
nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in der Disziplin Fahren<br />
durchgeführt.<br />
Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:<br />
• die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle im Fahren mindestens in der<br />
Klasse A einspännig gemäß LPO der Deutschen Reiterlichen<br />
Vereinigung.<br />
§ <strong>49</strong>h Stutenleistungsprüfungen<br />
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und<br />
Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des<br />
Tierzuchtgesetzes.<br />
(A) Zuchtrichtung Reiten für Knabstrupper Stuten ab ca. 138 cm<br />
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports<br />
durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und<br />
können als Stationsprüfung, Feldprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt<br />
werden.<br />
(1) Stationsprüfung<br />
(1.1) Dauer<br />
Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und<br />
einem abschließenden Test.<br />
(1.2) Orte<br />
Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsstationen<br />
(1.3) Zulassungsbedingungen<br />
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten.<br />
Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />
Vereinigung erfüllen und geritten sein.<br />
(1.4) Vorprüfung<br />
Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung<br />
(Training) werden die Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom<br />
Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet:<br />
1. Interieur<br />
2. Grundgangarten<br />
• Trab<br />
• Galopp<br />
• Schritt<br />
3. Rittigkeit<br />
4. Springanlage<br />
• Freispringen<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 19
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
(1.5) Abschließender Test<br />
Der abschließende Test wird von mindestens zwei Sachverständigen und<br />
mindestens einem Testreiter abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten in<br />
folgenden Merkmalen bewertet:<br />
1. Grundgangarten<br />
• Trab<br />
• Galopp<br />
• Schritt<br />
2. Rittigkeit<br />
3. Springanlage<br />
• Freispringen<br />
(1.6) Beurteilungsrichtlinien<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.<br />
(1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen<br />
Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die<br />
Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete<br />
Endnote).<br />
Merkmale Vorprüfungsleiter Testreiter Sachverständi Gesamt<br />
ge<br />
Interieur 10 - - 10<br />
Grundgangarte 15 - 15 30<br />
n<br />
Rittigkeit 20 10 5 35<br />
Springanlage 15 - 10 25<br />
Insgesamt 60 10 30 100<br />
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen,<br />
wenn die Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale<br />
bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die<br />
Stute teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in<br />
obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des<br />
Endergebnisses.<br />
Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet<br />
worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die<br />
entsprechenden Noten aus der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen<br />
Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 20
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind<br />
vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen<br />
mitzuteilen.<br />
(1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe<br />
der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein<br />
Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der<br />
einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe<br />
ersichtlich sind.<br />
(1.9) Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das<br />
Ergebnis der wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der<br />
Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine<br />
Stationsprüfung nicht vor.<br />
(2) Feldprüfung für Knabstrupper Stuten mit einem Stm. von mindestens<br />
138 cm<br />
(2.1) Dauer<br />
Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt.<br />
(2.2) Orte<br />
Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsorte.<br />
(2.3) Zulassungsbedingungen<br />
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten.<br />
Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />
Vereinigung erfüllen und geritten sein.<br />
(2.4) Veranlagungstest<br />
Der Veranlagungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und<br />
mindestens einem Testreiter abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten in<br />
folgenden Merkmalen bewertet:<br />
(2.5) Beurteilungsrichtlinien<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Reiteigenschaften der Population.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 21
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
(1.3) Zulassungsbedingungen<br />
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten.<br />
Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />
Vereinigung erfüllen und gefahren sein.<br />
(1.4) Vorprüfung<br />
Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung<br />
(Training) werden die Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom<br />
Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet:<br />
1. Interieur<br />
• Charakter<br />
• Temperament<br />
• Leistungsbereitschaft<br />
2. Grundgangarten<br />
• Schritt<br />
• Trab<br />
3. Fahranlage<br />
(1.5) Abschließender Test<br />
Bewertung der Stuten im abschließenden Test von den Sachverständigen<br />
mindestens in folgenden Merkmalen:<br />
1. Grundgangarten<br />
• Schritt<br />
• Trab<br />
• Fahranlage (Anlehnung und Durchlässigkeit)<br />
Fahraufgabe: Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZBO/M.-V.<br />
Zusätzlich kann eine Geländefahrt und/oder ein Test mit einem Fremdfahrer<br />
Bestandteil der Prüfung sein.<br />
(1.6) Beurteilungsrichtlinien<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO/M-V:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstuten im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 23
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
(1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen<br />
Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die<br />
Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete<br />
Endnote).<br />
Merkmale Vorprüfungsleiter Sachverständige Gesamt<br />
Interieur 30 - 30<br />
Grundgangarten 15 20 35<br />
Fahranlage 15 20 35<br />
Insgesamt 60 40 100<br />
Bei Angebot einer Geländefahrt:<br />
Merkmale Vorprüfungsleiter Sachverständige Gesamt<br />
Interieur 30 - 30<br />
Grundgangarten 15 20 35<br />
Fahranlage<br />
10 10 20<br />
Fahraufgabe<br />
Fahranlage<br />
5 10 15<br />
Gelände<br />
Insgesamt 60 40 100<br />
Bei Angebot eines Testfahrers:<br />
Merkmale Vorprüfungsleiter Sachverständige Gesamt<br />
Interieur 30 - 30<br />
Grundgangarten 15 20 35<br />
Fahranlage<br />
15 5 20<br />
Fahraufgabe<br />
Fahranlage<br />
15 15<br />
Testfahrer<br />
Insgesamt 60 40 100<br />
Bei Angebot einer Geländefahrt und eines Testfahrers:<br />
Merkmale Vorprüfungsleiter Sachverständige Gesamt<br />
Interieur 30 - 30<br />
Grundgangarten 15 15 30<br />
Fahranlage<br />
10 5 15<br />
Fahraufgabe<br />
Fahranlage<br />
5 10 15<br />
Gelände<br />
Fahranlage<br />
10 10<br />
Testfahrer<br />
Insgesamt 60 40 100<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 24
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen,<br />
wenn die Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale<br />
bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die<br />
Stute teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in<br />
obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des<br />
Endergebnisses.<br />
Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet<br />
worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die<br />
entsprechenden Noten aus der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen<br />
Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />
Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind<br />
vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen<br />
mitzuteilen.<br />
(1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe<br />
der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein<br />
Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der<br />
einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe<br />
ersichtlich sind.<br />
(1.9) Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das<br />
Ergebnis der wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der<br />
Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine<br />
Stationsprüfung nicht vor.<br />
(2) Feldprüfung<br />
(2.1) Dauer<br />
Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt.<br />
(2.2) Orte<br />
Von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen ausgewählte<br />
Prüfungsorte.<br />
(2.3) Zulassungsbedingungen<br />
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten.<br />
Die Stuten müssen den Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen<br />
Vereinigung entsprechen und sollen sachgerecht eingefahren sein.<br />
(2.4) Veranlagungstest<br />
Bewertung der Stuten im abschließenden Test von den Sachverständigen in<br />
mindestens folgenden Merkmalen:<br />
1. Grundgangarten<br />
• Schritt<br />
• Trab<br />
2. Fahranlage (Anlehnung und Durchlässigkeit)<br />
Fahraufgabe: Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZBO/M-V.<br />
ZBO/M-V 20.04.2013 25
§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Zusätzlich kann eine Geländefahrt und/oder ein Test mit einem Fremdfahrer<br />
Bestandteil der Prüfung sein.<br />
(2.5) Beurteilungsrichtlinien<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO/M-V:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />
(2.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen<br />
Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die<br />
Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete<br />
Endnote).<br />
Merkmale<br />
Sachverständige<br />
Grundgangarten 50<br />
Fahranlage 50<br />
Insgesamt 100<br />
Bei Angebot einer Geländefahrt:<br />
Merkmale<br />
Sachverständige<br />
Grundgangarten 50<br />
Fahranlage<br />
25<br />
Fahraufgabe<br />
Fahranlage<br />
25<br />
Gelände<br />
Insgesamt 100<br />
Bei Angebot eines Testfahrers:<br />
Merkmale<br />
Sachverständige<br />
Grundgangarten 50<br />
Fahranlage<br />
25<br />
Fahraufgabe<br />
Fahranlage<br />
25<br />
Testfahrer<br />
Insgesamt 100<br />
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§ <strong>49</strong> <strong>Zuchtprogramm</strong> Knabstrupper<br />
Bei Angebot einer Geländefahrt und eines Testfahrers:<br />
Merkmale<br />
Sachverständige<br />
Grundgangarten 30<br />
Fahranlage<br />
20<br />
Fahraufgabe<br />
Fahranlage<br />
25<br />
Gelände<br />
Fahranlage<br />
25<br />
Fremdfahrer<br />
Insgesamt 100<br />
(2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der<br />
Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis<br />
über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen<br />
Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.<br />
(2.8) Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Feldprüfung kann wiederholt werden. In diesem Fall gilt das beste Ergebnis<br />
der Zuchtstutenprüfungen.<br />
(3)Turniersportprüfung<br />
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als<br />
abgelegt, wenn die Stuten Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können.<br />
Die Turniersportprüfung wird in der Disziplin Fahren durchgeführt.<br />
Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:<br />
• die 5malige nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung an 1. bis 3. Stelle<br />
im Fahren mindestens in der Klasse A einspännig gemäß LPO der<br />
Deutschen Reiterlichen Vereinigung.<br />
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