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Angebote - Alb-Donau-Kreis

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Wichtige Informationen zur Abrechnung<br />

Unsere <strong>Angebote</strong> der Offenen Hilfen haben zur Aufgabe, die Angehörigen zu Hause<br />

zu entlasten. Die Teilnahme an familienentlastenden <strong>Angebote</strong>n wird im Rahmen der<br />

Verhinderungspflege von den Pflegekassen finanziell unterstützt.<br />

Pflegebedürftige Personen (Pflegestufe 1 bis 3) können bei den Kassen jährlich bis zu<br />

1510 Euro beantragen. (Sozialgesetzbuch 11 § 39 Verhinderungspflege). Stellen Sie<br />

einen Antrag an die Pflegekasse. Dies nennt sich Verhinderungspflege.<br />

Manche Menschen mit Behinderungen haben auch Anspruch auf zusätzliche Betreuungs-<br />

Leistungen (Sozialgesetzbuch 11 § 45 b Zusätzliche Betreuungsleistungen).<br />

Sie können zusätzlich 100 Euro monatlich und bei höherem Betreuungsaufwand bis zu<br />

200 Euro monatlich erhalten. Sie benötigen dafür eine Pflegeeinstufung.<br />

Fragen Sie bei Ihren Pflegekassen nach, ob Sie dieses Geld erhalten.<br />

Der medizinische Dienst kann dies auch prüfen und zu Ihnen nach Hause kommen.<br />

Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und anstehenden Fragen.<br />

Martina Auer Telefon 0731 4013-340 oder<br />

Gottfried Eisner Telefon 07333 92545-10

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