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scania bewegt 2013-02

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SERVICE<br />

Text: Markus Bauer, Susanne Spotz, Georg Weinand, Fotos: Scania<br />

Gewinnspiel<br />

SCANIA BEWEGT verlost unter allen richtigen<br />

Ein sendungen<br />

20 praktische Kühltaschen in Grün mit<br />

weißem Scania Symbol.<br />

Mit den Maßen 39 x 29 x 20 Zentimeter nimmt die knallgrüne<br />

Kühltasche Getränke und Speisen auch für längere<br />

Touren auf. Innen wie außen lassen sich Kleinigkeiten in<br />

Extrataschen verstauen. Beantworten Sie die drei Fragen<br />

rechts, stecken Sie den Coupon mit den richtigen<br />

Antworten in ein Kuvert (Absender nicht vergessen) und<br />

senden oder faxen ihn an folgende Adresse:<br />

Scania Deutschland GmbH<br />

SCANIA BEWEGT · Stichwort Gewinnspiel<br />

August-Horch-Straße 10 · D-56070 Koblenz<br />

Fax: <strong>02</strong> 61/8 97-92 08<br />

Die zehn Gewinner der Scania Jahrbücher<br />

aus dem letzten Rätsel heißen:<br />

Rainer Semmelmann<br />

Jakob Lang<br />

Frank Meißner<br />

Dirk Kuhn<br />

Steven Arndt<br />

Jens Natusch<br />

Georg Schmidt<br />

Karl-Josef Hacker<br />

Oliver Dahn<br />

Henning Kothe<br />

GEWINNFRAGEN<br />

1<br />

2<br />

In welcher Halle stellt Scania<br />

auf der „transport logistic“ aus?<br />

In welchem Jahr hat Scania den<br />

ersten Streamline vorgestellt?<br />

Auf welche Baureihe von Scania<br />

3<br />

setzt Kranspezialist Schlamann?<br />

ABSENDER<br />

Vorname Name Telefon-Nr.<br />

Adresse<br />

E-Mail-Adresse<br />

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass Scania meine angegebenen Daten zu Werbezwecken per Post und E-Mail<br />

nutzen und verarbeiten darf. Scania versichert, dass eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte für Werbezwecke<br />

nicht erfolgt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen,<br />

es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung auf dem Postweg oder per E-Mail.<br />

Mitarbeiter der Scania Deutschland Organisation sind von der Teilnahme<br />

am Gewinnspiel ausgenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

EINSENDESCHLUSS:<br />

17. Juni <strong>2013</strong><br />

Kennzeichnungspflicht für Busse<br />

Ein Busunternehmer muss den Namen und den Sitz seiner Firma gut sichtbar und deutlich<br />

lesbar an seinen Bussen anbringen. Eine lediglich wenige Zentimeter große Beschriftung<br />

unter den Außenspiegeln des Fahrzeugs erfüllt diese Anforderungen nach Ansicht des Oberlandesgerichts<br />

Hamm nicht (Az.: III-5 RBs 16/13). In dem vorliegenden Fall ging es laut RA-<br />

Online um ein Busunternehmen, dessen im Schulbusverkehr eingesetztes Fahrzeug lediglich<br />

die oben genannte Beschriftung trug. Das Unternehmen bekam deshalb nach BOKraft (Verordnung<br />

über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr) eine Geldbuße<br />

von 50 Euro auferlegt. Daraufhin klagte der Busunternehmer unter anderem vor dem Hintergrund,<br />

dass er etwa 1.000 Busse im Betrieb hatte, die auf gleiche Art und Weise beschriftet<br />

waren. Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit des Bußgelds. Fahrgäste<br />

sollten sich im Interesse eines reibungslosen Betriebsablaufs klar und schnell über das<br />

Beförderungsunternehmen informieren können. Deshalb müssten an beiden Längsseiten des<br />

Fahrzeugs Name und Sitz des Unternehmens gut lesbar für die Fahrgäste angebracht sein.<br />

Fördermittel knacken<br />

die Milliardenmarke<br />

Dank der Mautharmonisierung erhielten die Unternehmen in der<br />

Transportbranche seit 2009 insgesamt eine Milliarde Euro als<br />

Fördermittel zurück.<br />

Rund 780 Millionen Euro Fördermittel sind bis Ende März im Zuge<br />

der Mautharmonisierung für De-minimis-Maßnahmen an die Transporteure<br />

zurückgeflossen. Das hat Bundesverkehrsminister Peter<br />

Ramsauer jüngst in Berlin mitgeteilt. Weitere 220 Millionen flossen<br />

bisher in Weiterbildungsmaßnahmen und die Förderung von Ausbildungsverhältnissen<br />

zum Berufskraftfahrer. Die Summe von insgesamt<br />

etwa einer Milliarde Euro wurde auf rund 170.000 Förderanträge<br />

aufgeteilt, die von Güterkraftverkehrsunternehmen seit Auflage<br />

der Förderprogramme im Jahr 2009 gestellt worden sind.<br />

Urteil: Vorfahrtrecht<br />

ist kein<br />

Freifahrtschein<br />

Auch wer Vorfahrt genießt, kann<br />

nicht völlig unbedacht in eine Kreuzung<br />

fahren.<br />

Hätte eine Kollision durch maßvolles<br />

Bremsen des vorfahrtberechtigten<br />

Fahrzeugs vermieden werden können,<br />

so muss der eigentlich zum<br />

Warten verpflichtete Fahrer nicht<br />

den gesamten Schaden tragen,<br />

sondern nur 70 Prozent. So hat<br />

zumindest das Oberlandesgericht<br />

München entschieden (Az.: 10 U<br />

2595/12). Auf dieses Urteil weist<br />

die Deutsche Anwaltshotline hin. Im<br />

vorliegenden Fall hatte eine Autofahrerin<br />

einem Motorradfahrer die<br />

Vorfahrt genommen. Das bei der<br />

Kollision erheblich beschädigte<br />

Krad kam zwar von links, fuhr aber<br />

auf einer vorfahrtberechtigten<br />

Hauptstraße. Beide Unfallbeteiligten<br />

sind ortskundig und wussten um<br />

die schlechten Sichtverhältnisse an<br />

dieser Straßeneinmündung.<br />

Der Kradfahrer hatte kurz zuvor am<br />

Ortsschild sein Tempo von 60 km/h<br />

reduziert, war aber, als die Pkw-<br />

Fahrerin einbog, noch mindestens<br />

29 Meter entfernt. Hätte er, so der<br />

Gutachter, mit einer Bremsverzögerung<br />

von sechs Meter pro Sekunde<br />

gebremst, wäre er ohne Sturzgefahr<br />

nach 27 Metern zum Halten gekommen.<br />

Der Zusammenstoß hätte so<br />

vermieden werden können. Grundsätzlich<br />

könne sich zwar ein Vorfahrtberechtiger<br />

darauf verlassen,<br />

dass andere sein Recht beachten.<br />

Allerdings hätte der Kradfahrer in<br />

diesem Fall adäquat reagieren und<br />

vorsorglich bremsen müssen.<br />

34 SCANIA BEWEGT • 2.<strong>2013</strong> www.<strong>scania</strong>.de

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