scania bewegt 2013-02
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SERVICE<br />
Text: Markus Bauer, Susanne Spotz, Georg Weinand, Fotos: Scania<br />
Gewinnspiel<br />
SCANIA BEWEGT verlost unter allen richtigen<br />
Ein sendungen<br />
20 praktische Kühltaschen in Grün mit<br />
weißem Scania Symbol.<br />
Mit den Maßen 39 x 29 x 20 Zentimeter nimmt die knallgrüne<br />
Kühltasche Getränke und Speisen auch für längere<br />
Touren auf. Innen wie außen lassen sich Kleinigkeiten in<br />
Extrataschen verstauen. Beantworten Sie die drei Fragen<br />
rechts, stecken Sie den Coupon mit den richtigen<br />
Antworten in ein Kuvert (Absender nicht vergessen) und<br />
senden oder faxen ihn an folgende Adresse:<br />
Scania Deutschland GmbH<br />
SCANIA BEWEGT · Stichwort Gewinnspiel<br />
August-Horch-Straße 10 · D-56070 Koblenz<br />
Fax: <strong>02</strong> 61/8 97-92 08<br />
Die zehn Gewinner der Scania Jahrbücher<br />
aus dem letzten Rätsel heißen:<br />
Rainer Semmelmann<br />
Jakob Lang<br />
Frank Meißner<br />
Dirk Kuhn<br />
Steven Arndt<br />
Jens Natusch<br />
Georg Schmidt<br />
Karl-Josef Hacker<br />
Oliver Dahn<br />
Henning Kothe<br />
GEWINNFRAGEN<br />
1<br />
2<br />
In welcher Halle stellt Scania<br />
auf der „transport logistic“ aus?<br />
In welchem Jahr hat Scania den<br />
ersten Streamline vorgestellt?<br />
Auf welche Baureihe von Scania<br />
3<br />
setzt Kranspezialist Schlamann?<br />
ABSENDER<br />
Vorname Name Telefon-Nr.<br />
Adresse<br />
E-Mail-Adresse<br />
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass Scania meine angegebenen Daten zu Werbezwecken per Post und E-Mail<br />
nutzen und verarbeiten darf. Scania versichert, dass eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte für Werbezwecke<br />
nicht erfolgt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen,<br />
es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung auf dem Postweg oder per E-Mail.<br />
Mitarbeiter der Scania Deutschland Organisation sind von der Teilnahme<br />
am Gewinnspiel ausgenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
EINSENDESCHLUSS:<br />
17. Juni <strong>2013</strong><br />
Kennzeichnungspflicht für Busse<br />
Ein Busunternehmer muss den Namen und den Sitz seiner Firma gut sichtbar und deutlich<br />
lesbar an seinen Bussen anbringen. Eine lediglich wenige Zentimeter große Beschriftung<br />
unter den Außenspiegeln des Fahrzeugs erfüllt diese Anforderungen nach Ansicht des Oberlandesgerichts<br />
Hamm nicht (Az.: III-5 RBs 16/13). In dem vorliegenden Fall ging es laut RA-<br />
Online um ein Busunternehmen, dessen im Schulbusverkehr eingesetztes Fahrzeug lediglich<br />
die oben genannte Beschriftung trug. Das Unternehmen bekam deshalb nach BOKraft (Verordnung<br />
über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr) eine Geldbuße<br />
von 50 Euro auferlegt. Daraufhin klagte der Busunternehmer unter anderem vor dem Hintergrund,<br />
dass er etwa 1.000 Busse im Betrieb hatte, die auf gleiche Art und Weise beschriftet<br />
waren. Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit des Bußgelds. Fahrgäste<br />
sollten sich im Interesse eines reibungslosen Betriebsablaufs klar und schnell über das<br />
Beförderungsunternehmen informieren können. Deshalb müssten an beiden Längsseiten des<br />
Fahrzeugs Name und Sitz des Unternehmens gut lesbar für die Fahrgäste angebracht sein.<br />
Fördermittel knacken<br />
die Milliardenmarke<br />
Dank der Mautharmonisierung erhielten die Unternehmen in der<br />
Transportbranche seit 2009 insgesamt eine Milliarde Euro als<br />
Fördermittel zurück.<br />
Rund 780 Millionen Euro Fördermittel sind bis Ende März im Zuge<br />
der Mautharmonisierung für De-minimis-Maßnahmen an die Transporteure<br />
zurückgeflossen. Das hat Bundesverkehrsminister Peter<br />
Ramsauer jüngst in Berlin mitgeteilt. Weitere 220 Millionen flossen<br />
bisher in Weiterbildungsmaßnahmen und die Förderung von Ausbildungsverhältnissen<br />
zum Berufskraftfahrer. Die Summe von insgesamt<br />
etwa einer Milliarde Euro wurde auf rund 170.000 Förderanträge<br />
aufgeteilt, die von Güterkraftverkehrsunternehmen seit Auflage<br />
der Förderprogramme im Jahr 2009 gestellt worden sind.<br />
Urteil: Vorfahrtrecht<br />
ist kein<br />
Freifahrtschein<br />
Auch wer Vorfahrt genießt, kann<br />
nicht völlig unbedacht in eine Kreuzung<br />
fahren.<br />
Hätte eine Kollision durch maßvolles<br />
Bremsen des vorfahrtberechtigten<br />
Fahrzeugs vermieden werden können,<br />
so muss der eigentlich zum<br />
Warten verpflichtete Fahrer nicht<br />
den gesamten Schaden tragen,<br />
sondern nur 70 Prozent. So hat<br />
zumindest das Oberlandesgericht<br />
München entschieden (Az.: 10 U<br />
2595/12). Auf dieses Urteil weist<br />
die Deutsche Anwaltshotline hin. Im<br />
vorliegenden Fall hatte eine Autofahrerin<br />
einem Motorradfahrer die<br />
Vorfahrt genommen. Das bei der<br />
Kollision erheblich beschädigte<br />
Krad kam zwar von links, fuhr aber<br />
auf einer vorfahrtberechtigten<br />
Hauptstraße. Beide Unfallbeteiligten<br />
sind ortskundig und wussten um<br />
die schlechten Sichtverhältnisse an<br />
dieser Straßeneinmündung.<br />
Der Kradfahrer hatte kurz zuvor am<br />
Ortsschild sein Tempo von 60 km/h<br />
reduziert, war aber, als die Pkw-<br />
Fahrerin einbog, noch mindestens<br />
29 Meter entfernt. Hätte er, so der<br />
Gutachter, mit einer Bremsverzögerung<br />
von sechs Meter pro Sekunde<br />
gebremst, wäre er ohne Sturzgefahr<br />
nach 27 Metern zum Halten gekommen.<br />
Der Zusammenstoß hätte so<br />
vermieden werden können. Grundsätzlich<br />
könne sich zwar ein Vorfahrtberechtiger<br />
darauf verlassen,<br />
dass andere sein Recht beachten.<br />
Allerdings hätte der Kradfahrer in<br />
diesem Fall adäquat reagieren und<br />
vorsorglich bremsen müssen.<br />
34 SCANIA BEWEGT • 2.<strong>2013</strong> www.<strong>scania</strong>.de