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Dortmund, Pfarrer-Rüter-Weg Hoch, höher, „Am Höchsten“ Grundrisse Doppelhäuser Häuser 1-4 und 1-5 Dachgeschoss Eltern 19,26 m² Kind 12,50 m² Flur 3,02 m² Bad 4,35 m² Wohnfläche 39,13 m² Spitzboden 13,11 m² Erdgeschoss 55,92 m² Dachgeschoss 39,13 m² Spitzboden 13,11 m² Gesamtwohnfläche 108,16 m² Wohn-/ Nutzfläche gesamt 160,72 m² Alle Massangaben sind ca.-Angaben.
Dortmund, Pfarrer-Rüter-Weg Hoch, höher, „Am Höchsten“ Baubeschreibung Doppelhäuser 1-4 und 1-5 Allgemeines NCC baut Ihr Haus als Teil eines Doppelhauses in Massivbauweise unter Beachtung der behördlichen Bestimmungen und Auflagen und Einhaltung der bautechnischen und bauphysikalischen Nachweise. Das Haus wird gemäß der Energieeinsparverordnung 2009 geplant und errichtet. Grundlage für die Ausführung sind die zu beurkundenden Bau- und Lagepläne. Das Doppelhaus wird nach Maßgabe der spezielleren Beschreibungen im Einzelnen (vgl. dazu unten) auf einer durchgehenden, nicht getrennten Sohlplatte, mit durchgehenden Kelleraußenwänden, mit durchgehendem Wärmedämmverbundsystem, sowie einer durchgehenden einheitlichen Dachfläche errichtet. 1. Erdarbeiten 1.1 Abtragen des Oberbodens im Bereich des Hauses und Zwischenlagerung. 1.2 Baugrubenaushub für Keller. 1.3 Arbeitsraumverfüllung mit vorhandenem Boden. Überschüssiger Boden wird abgefahren. 2. Hausanschlüsse Verlegung und Anschlüsse aller Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser, Abwasser) an das öffentliche Versorgungsnetz, einschließlich Verlegung der Zuleitung für den Telefonanschluss. Die Bereitstellung des Telefon-Abschlusspunktes Linientechnik (APL) erfolgt durch den Käufer in Verbindung mit dem Netzanbieter. Konzentrierte Verlegung der Hausanschlüsse im Hausanschlussbereich im Keller (straßenseitig). Die Anschlüsse an die öffentliche Versorgung sowie die Hausanschlussgebühren (außer Telekom) sind im Kaufpreis enthalten. 3. Sohlplatte 3.1 Sohlplatte entsprechend Statik und Vorschriften aus dem Baustoff WU-Beton in Ortbeton. 3.2 Unterhalb der Sohlplatte werden 2 Lagen PE-Folie (d=0,2 mm) als Sauberkeitsschicht verlegt. Im Bereich des Kellervorraums erfolgt eine horizontale Abdichtung. 4. Decken 4.1 Die Keller-, Erd- und Dachgeschossdecke als Stahlbeton-Fertigdecke (Filigranplatten), Deckenstärke nach statischen Erfordernissen. 4.2 Die Fugen der Kellervorraum-, der Erdgeschossund Dachgeschossdecken werden tapezierfähig geschlossen. Die Fugen der restlichen Kellerdecke werden grob geschlossen. 5. Wände 5.1 Außenwände Zur Abdichtung eines Doppelhauses werden die Kelleraußenwände unabhängig von den jeweiligen Kellereinheiten durchgehend, ohne Trennfuge zwischen den Häusern, aus zweischaligen Filigranhohlwandelementen mit WU–Betonkern hergestellt (vgl. dazu Baupläne für den Keller). Die Fugen zwischen Sohlplatte und aufgehenden Filigranhohlwandelementen sowie die vertikalen Fugen zwischen den Elementen werden von außen geschlossen (in Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit wie Abdichtungssystem Swelltite 3000). Die Kelleraußenwände erhalten Dämmung bis OK Gelände gemäß ENEV. Die massiven Außenwände ab EG gemäß Planung und Statik aus Kalksandsteinmauerwerk. Die Trennwände zwischen den Häusern aus Kalksandstein mit Luftfuge gemäß Planung. Eine horizontale Abdichtung erfolgt zwischen Kellerdecke und aufgehendem Mauerwerk mittels Bitumendachdichtungsbahn. Im Spritzwasserbereich erfolgt eine ca. 60 cm hohe vertikale Abdichtung mittels kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (KMB) (in Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit wie Fabrikat Deitermann oder Bornit) gegen nichtdrückendes Wasser. Jedes Doppelhaus wird als zusammenhängendes Dämmsystem ausgeführt. Die Trennfugen zwischen den Hauseinheiten werden mit einem durchgehenden Wärmedämmverbundsystem überbaut. Dämmdicke gemäß ENEV. Oberputz als Kunstharzputz / Silikonharzputz mit Korngröße ca. 2 mm. Farbgestaltung von Dach, Fassade und Sockel entsprechend Farbkonzept NCC. Anordnung von Dehnungsfugen nach statischen Erfordernissen. 5.2 Innenwände Die das Treppenhaus umfassenden tragenden Kellerwände werden aus Gründen des Wärmeschutzes zu angrenzenden und nicht beheizten
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Dortmund, Pfarrer-Rüter-Weg<br />
Hoch, höher, „Am Höchsten“<br />
Baubeschreibung<br />
Doppelhäuser 1-4 und 1-5<br />
Allgemeines<br />
NCC baut Ihr Haus <strong>als</strong> Teil eines Doppelhauses in Massivbauweise<br />
unter Beachtung der behördlichen Bestimmungen<br />
und Auflagen und Einhaltung der bautechnischen und<br />
bauphysikalischen Nachweise. Das Haus wird gemäß der<br />
Energieeinsparverordnung 2009 geplant und errichtet.<br />
Grundlage für die Ausführung sind die zu beurkundenden<br />
Bau- und Lagepläne.<br />
Das Doppelhaus wird nach Maßgabe der spezielleren<br />
Beschreibungen im Einzelnen (vgl. dazu unten) auf einer<br />
durchgehenden, nicht getrennten Sohlplatte, mit durchgehenden<br />
Kelleraußenwänden, mit durchgehendem Wärmedämmverbundsystem,<br />
sowie einer durchgehenden einheitlichen<br />
Dachfläche errichtet.<br />
1. Erdarbeiten<br />
1.1 Abtragen des Oberbodens im Bereich des Hauses<br />
und Zwischenlagerung.<br />
1.2 Baugrubenaushub für Keller.<br />
1.3 Arbeitsraumverfüllung mit vorhandenem Boden.<br />
Überschüssiger Boden wird abgefahren.<br />
2. Hausanschlüsse<br />
Verlegung und Anschlüsse aller Versorgungsleitungen<br />
(Gas, Strom, Wasser, Abwasser) an <strong>das</strong> öffentliche<br />
Versorgungsnetz, einschließlich Verlegung<br />
der Zuleitung für den Telefonanschluss. Die<br />
Bereitstellung des Telefon-Abschlusspunktes Linientechnik<br />
(APL) erfolgt durch den Käufer in<br />
Verbindung mit dem Netzanbieter.<br />
Konzentrierte Verlegung der Hausanschlüsse im<br />
Hausanschlussbereich im Keller (straßenseitig).<br />
Die Anschlüsse an die öffentliche Versorgung sowie<br />
die Hausanschlussgebühren (außer Telekom)<br />
sind im Kaufpreis enthalten.<br />
3. Sohlplatte<br />
3.1 Sohlplatte entsprechend Statik und Vorschriften<br />
aus dem Baustoff WU-Beton in Ortbeton.<br />
3.2 Unterhalb der Sohlplatte werden 2 Lagen PE-Folie<br />
(d=0,2 mm) <strong>als</strong> Sauberkeitsschicht verlegt. Im Bereich<br />
des Kellervorraums erfolgt eine horizontale<br />
Abdichtung.<br />
4. Decken<br />
4.1 Die Keller-, Erd- und Dachgeschossdecke <strong>als</strong><br />
Stahlbeton-Fertigdecke (Filigranplatten), Deckenstärke<br />
nach statischen Erfordernissen.<br />
4.2 Die Fugen der Kellervorraum-, der Erdgeschossund<br />
Dachgeschossdecken werden tapezierfähig<br />
geschlossen. Die Fugen der restlichen Kellerdecke<br />
werden grob geschlossen.<br />
5. Wände<br />
5.1 Außenwände<br />
Zur Abdichtung eines Doppelhauses werden die<br />
Kelleraußenwände unabhängig von den jeweiligen<br />
Kellereinheiten durchgehend, ohne Trennfuge<br />
zwischen den Häusern, aus zweischaligen Filigranhohlwandelementen<br />
mit WU–Betonkern hergestellt<br />
(vgl. dazu Baupläne für den Keller). Die<br />
Fugen zwischen Sohlplatte und aufgehenden Filigranhohlwandelementen<br />
sowie die vertikalen Fugen<br />
zwischen den Elementen werden von außen<br />
geschlossen (in Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit<br />
wie Abdichtungssystem Swelltite 3000).<br />
Die Kelleraußenwände <strong>erhalten</strong> Dämmung bis OK<br />
Gelände gemäß ENEV.<br />
Die massiven Außenwände ab EG gemäß Planung<br />
und Statik aus Kalksandsteinmauerwerk. Die<br />
Trennwände zwischen den Häusern aus Kalksandstein<br />
mit Luftfuge gemäß Planung.<br />
Eine horizontale Abdichtung erfolgt zwischen<br />
Kellerdecke und aufgehendem Mauerwerk mittels<br />
Bitumendachdichtungsbahn.<br />
Im Spritzwasserbereich erfolgt eine ca. 60 cm<br />
hohe vertikale Abdichtung mittels kunststoffmodifizierter<br />
Bitumendickbeschichtung (KMB) (in Güte,<br />
Wert und Gebrauchsfähigkeit wie Fabrikat<br />
Deitermann oder Bornit) gegen nichtdrückendes<br />
Wasser.<br />
Jedes Doppelhaus wird <strong>als</strong> zusammenhängendes<br />
Dämmsystem ausgeführt. Die Trennfugen zwischen<br />
den Hauseinheiten werden mit einem<br />
durchgehenden Wärmedämmverbundsystem<br />
überbaut. Dämmdicke gemäß ENEV. Oberputz <strong>als</strong><br />
Kunstharzputz / Silikonharzputz mit Korngröße<br />
ca. 2 mm. Farbgestaltung von Dach, Fassade und<br />
Sockel entsprechend Farbkonzept NCC. Anordnung<br />
von Dehnungsfugen nach statischen Erfordernissen.<br />
5.2 Innenwände<br />
Die <strong>das</strong> Treppenhaus umfassenden tragenden<br />
Kellerwände werden aus Gründen des Wärmeschutzes<br />
zu angrenzenden und nicht beheizten