FAQ Riesterrente Fragen und Antworten zur ... - vmc-metzner.de
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<strong>FAQ</strong> – <strong>Riesterrente</strong> Seite 10<br />
Die verbesserte Entnahmeregelung gilt auch für bereits bestehen<strong>de</strong> Altersvorsorgeverträge. Allerdings ist aus Grün<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Vertrauensschutzes <strong>und</strong> wegen <strong>de</strong>r verwaltungspraktischen Umsetzung für die Jahre 2008 <strong>und</strong> 2009 eine<br />
Übergangsregelung vorgesehen. Für alle Riester-Verträge, die vor <strong>de</strong>m 1.Januar 2008 abgeschlossen wor<strong>de</strong>n sind,<br />
gilt für die bei<strong>de</strong>n Jahre die (alte) Min<strong>de</strong>stentnahmegrenze von 10.000 Euro.<br />
Das (entnommene) steuerlich geför<strong>de</strong>rte Kapital wird dann in einer fiktiven Auszahlungsphase besteuert. (s. Punkt 7)<br />
35. Wer hat Anspruch auf „Wohn-Riester“?<br />
Die Riester-För<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> damit auch <strong>de</strong>n „Wohn-Riester“ können alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in Anspruch<br />
nehmen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig <strong>und</strong> unmittelbar för<strong>de</strong>rberechtigt sind. Zum unmittelbar<br />
för<strong>de</strong>rberechtigten Personenkreis gehören, analog Punk 7, beispielsweise:<br />
★ Pflichtversicherte in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />
★ Pflichtversicherte in <strong>de</strong>r Alterssicherung <strong>de</strong>r Landwirte<br />
★ Beamte <strong>und</strong> Empfänger von Amtsbezügen<br />
★ Arbeitssuchen<strong>de</strong> ohne Leistungsbezug wegen mangeln<strong>de</strong>r Bedürftigkeit<br />
★ Kin<strong>de</strong>rerziehen<strong>de</strong> während <strong>de</strong>r rentenrechtlich zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Zeiten<br />
36. Welche Vorteile bietet „Wohn-Riester“?<br />
Wer sich ein Eigenheim für seinen Ruhestand anschaffen will, muss nicht mehr unbedingt zusätzlich dazu Sparpläne<br />
verfolgen, um an die staatliche För<strong>de</strong>rung zu gelangen. Die Vorsorge-Sparer erhalten dadurch einen größeren<br />
Gestaltungsspielraum.<br />
37. Wie funktioniert „Wohn-Riester“?<br />
Das in <strong>de</strong>r Immobilie geb<strong>und</strong>ene steuerlich geför<strong>de</strong>rte Altersvorsorgekapital wird auf einem geson<strong>de</strong>rten „Konto“<br />
– <strong>de</strong>m Wohnför<strong>de</strong>rkonto – erfasst. Die dort eingestellten Beträge wer<strong>de</strong>n jährlich um 2 Prozent erhöht <strong>und</strong> dienen<br />
als Gr<strong>und</strong>lage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Es wird somit nicht auf <strong>de</strong>n konkreten Nutzungswert <strong>de</strong>r<br />
Immobilie im Alter abgestellt, son<strong>de</strong>rn nur auf die vom För<strong>de</strong>rberechtigten tatsächlich bezogene För<strong>de</strong>rung. Das<br />
heißt: Beträgt <strong>de</strong>r Stand <strong>de</strong>s Wohnför<strong>de</strong>rkontos 10.000 Euro, dann wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch<br />
wenn sich <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Immobilie zwischenzeitlich verdoppelt hat <strong>und</strong> somit die Nutzungen aus <strong>de</strong>m mietfreien<br />
Wohnen mehr „Wert“ sind als bei Inanspruchnahme <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung vorhergesehen wur<strong>de</strong>.<br />
38. Wie wird „Wohn-Riester“ im Alter besteuert?<br />
Bei <strong>de</strong>r so genannten nachgelagerten Besteuerung haben die För<strong>de</strong>rberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich<br />
zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entschei<strong>de</strong>n.<br />
Alternativ ist eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Wohnimmobilie geb<strong>und</strong>enen steuerlich<br />
geför<strong>de</strong>rten Kapitals zu Beginn <strong>de</strong>r Rentenphase möglich. Welche <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Besteuerungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rberechtigte<br />
wählt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Hiervon hängt auch ab, ob es letztendlich zu einer<br />
konkreten Steuerlast kommt. Der Steuerpflichtige hat allerdings je<strong>de</strong>rzeit die Möglichkeit <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>s Wohnför<strong>de</strong>rkontos<br />
zu reduzieren, in <strong>de</strong>m er einen entsprechen<strong>de</strong>n Betrag in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt.<br />
Bekommt er zum Beispiel eine Erbschaft, so kann er diese <strong>zur</strong> Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Wohnför<strong>de</strong>rkontos verwen<strong>de</strong>n, so<br />
dass er nur Steuern auf die vom ihm tatsächlich bezogene Rente zahlen muss. Das Eigenheimrentengesetz eröffnet<br />
insoweit vielfältige Möglichkeiten.