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Ausgabe 13 27.03.2013 - Gräfenberg

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Übertritt an das<br />

Gymnasium Fränkische Schweiz<br />

Georg-Wagner-Str. 17, 9<strong>13</strong>20 Ebermannstadt, Tel. 09194/7372-0<br />

Naturwissenschaftlich-technologisches,<br />

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium<br />

mit sozialwissenschaftlichem Profil<br />

Anmeldung für die 5. Jahrgangsstufe des Schuljahres 20<strong>13</strong>/2014<br />

werden im Sekretariat der Schule von Montag bis Mittwoch, 6.<br />

– 8. Mai 20<strong>13</strong> von 8 00 Uhr bis 16 00 Uhr und am Freitag, 10.<br />

Mai 20<strong>13</strong> von 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr durchgehend entgegengenommen.<br />

Übertritt aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule:<br />

Anmeldung wie bisher mit dem Übertrittszeugnis<br />

Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittel- und<br />

Realschule:<br />

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen<br />

oder staatlich anerkannten Haupt-/Mittelschule, die im Halbjahreszeugnis<br />

in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote<br />

von 2,0 oder besser bzw. Schülerinnen und Schüler<br />

der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen, kommunalen oder staatlich<br />

anerkannten Realschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern<br />

Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,5 oder<br />

besser aufweisen, können im Zeitraum vom 6. – 8. Mai 20<strong>13</strong> und<br />

am 10. Mai 20<strong>13</strong> für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums vorangemeldet<br />

werden.<br />

Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei<br />

Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses,<br />

in dem die o. g. Durchschnittsnoten nachgewiesen<br />

sein müssen.<br />

Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der<br />

Jahrgangsstufe 5 den jeweils erforderlichen Notendurchschnitt<br />

in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben,<br />

jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen,<br />

können sich ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei<br />

Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses<br />

anmelden.<br />

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der<br />

Montessorischule wird ein landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht<br />

für die drei (3) Gymnasien des Landkreises am<br />

Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim durchgeführt. Die Anmeldung<br />

erfolgt ebenso vom 6. – 8. Mai 20<strong>13</strong> und am 10. Mai 20<strong>13</strong>.<br />

Mitzubringen sind:<br />

- das Übertrittszeugnis (Original), für Schüler der 5. Jahrgangsstufe<br />

das Halbjahreszeugnis im Original<br />

- die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (nur zur<br />

Einsicht)<br />

- ggf. der Sorgerechtsbescheid<br />

- bei auswärtigen Schülern ein Passbild für den Fahrausweis.<br />

Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Homepage<br />

der Schule unter www.gfs-ebs.de<br />

Herrmann, Oberstudiendirektor<br />

Außensprechtag des Bezirks Oberfranken<br />

in Forchheim<br />

Mittwoch, 10.04.20<strong>13</strong>, 9 00 – 12 00 Uhr und <strong>13</strong> 00 – 17 00 Uhr,<br />

Landratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3,<br />

9<strong>13</strong>01 Forchheim, Ebene 1, Zimmer 123<br />

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sowie deren<br />

Angehörige aus der Stadt und dem Landkreis Forchheim haben die<br />

Möglichkeit, mit einem sachkundigen Mitarbeiter des Bezirks ihre<br />

persönlichen Anliegen zu besprechen. Anmeldung bitte unter 0921<br />

/ 7846-2200 oder E-Mail: gerhard.groetsch@bezirk-oberfranken.de<br />

Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung<br />

Achtung - Nur mit Terminvergabe!!<br />

Die Deutsche Rentenversicherung hält zur Aufklärung der versicherten<br />

Bevölkerung Sprechtage ab. Hierbei werden Auskünfte in<br />

allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt. In <strong>Gräfenberg</strong><br />

findet die nächste Sprechstunde ganztägig am Donnerstag, dem<br />

28. März 20<strong>13</strong>, im Amtsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft statt.<br />

Um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, müssen ab sofort<br />

Termine vereinbart werden. Zur Terminvergabe rufen Sie bitte<br />

im BürgerBüro unter der Telefonnummer 09192 / 709-0 an.<br />

Halten Sie hierzu bitte auch Ihre Rentenversicherungs-nummer<br />

bereit.<br />

Die Besucher werden gebeten, evtl. bereits vorhandene Versicherungsverläufe<br />

oder Rentenbescheide mitzubringen. Aus Datenschutzgründen<br />

kann die Vorlage des Personal- oder Versicherungsausweises<br />

erforderlich sein.<br />

Ländliche Entwicklung<br />

Verfahren Kunreuth<br />

Gemeinde Kunreuth, Landkreis Forchheim<br />

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer<br />

Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes -<br />

FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des<br />

Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes -<br />

AGFlurbG)<br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Kunreuth gehörenden<br />

Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten<br />

werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.<br />

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung<br />

Oberfranken statt am: Montag, dem 22.04.20<strong>13</strong>, um<br />

19 30 Uhr, Ort: Rathaus Kunreuth, Festsaal, Schlossstr. 3,<br />

9<strong>13</strong>58 Kunreuth.<br />

Tagesordnung<br />

1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft<br />

und des Wahlverfahrens<br />

2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter<br />

3. Allgemeine Aussprache<br />

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.<br />

Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen.<br />

Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer<br />

an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl<br />

der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter<br />

auf je 5 festgesetzt.<br />

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann<br />

somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 5 Personen in den<br />

Vorstand wählen.<br />

Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften<br />

sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung<br />

Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes<br />

bestimmt, dass im Verfahren<br />

je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft für<br />

Kunreuth<br />

je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft für<br />

Weingarts<br />

je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter die Ortschaft für<br />

Ermreus<br />

vertreten.<br />

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die<br />

Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke.<br />

Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1<br />

FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche<br />

Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche<br />

Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von<br />

der Wahl ausgeschlossen werden.<br />

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte<br />

haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche<br />

Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers<br />

öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche<br />

Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist<br />

jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer<br />

oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere<br />

Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung<br />

anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person<br />

bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

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