Ausgabe 13 27.03.2013 - Gräfenberg
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Übertritt an das<br />
Gymnasium Fränkische Schweiz<br />
Georg-Wagner-Str. 17, 9<strong>13</strong>20 Ebermannstadt, Tel. 09194/7372-0<br />
Naturwissenschaftlich-technologisches,<br />
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium<br />
mit sozialwissenschaftlichem Profil<br />
Anmeldung für die 5. Jahrgangsstufe des Schuljahres 20<strong>13</strong>/2014<br />
werden im Sekretariat der Schule von Montag bis Mittwoch, 6.<br />
– 8. Mai 20<strong>13</strong> von 8 00 Uhr bis 16 00 Uhr und am Freitag, 10.<br />
Mai 20<strong>13</strong> von 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr durchgehend entgegengenommen.<br />
Übertritt aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule:<br />
Anmeldung wie bisher mit dem Übertrittszeugnis<br />
Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittel- und<br />
Realschule:<br />
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen<br />
oder staatlich anerkannten Haupt-/Mittelschule, die im Halbjahreszeugnis<br />
in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote<br />
von 2,0 oder besser bzw. Schülerinnen und Schüler<br />
der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen, kommunalen oder staatlich<br />
anerkannten Realschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern<br />
Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,5 oder<br />
besser aufweisen, können im Zeitraum vom 6. – 8. Mai 20<strong>13</strong> und<br />
am 10. Mai 20<strong>13</strong> für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums vorangemeldet<br />
werden.<br />
Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei<br />
Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses,<br />
in dem die o. g. Durchschnittsnoten nachgewiesen<br />
sein müssen.<br />
Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der<br />
Jahrgangsstufe 5 den jeweils erforderlichen Notendurchschnitt<br />
in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben,<br />
jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen,<br />
können sich ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei<br />
Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses<br />
anmelden.<br />
Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der<br />
Montessorischule wird ein landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht<br />
für die drei (3) Gymnasien des Landkreises am<br />
Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim durchgeführt. Die Anmeldung<br />
erfolgt ebenso vom 6. – 8. Mai 20<strong>13</strong> und am 10. Mai 20<strong>13</strong>.<br />
Mitzubringen sind:<br />
- das Übertrittszeugnis (Original), für Schüler der 5. Jahrgangsstufe<br />
das Halbjahreszeugnis im Original<br />
- die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (nur zur<br />
Einsicht)<br />
- ggf. der Sorgerechtsbescheid<br />
- bei auswärtigen Schülern ein Passbild für den Fahrausweis.<br />
Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Homepage<br />
der Schule unter www.gfs-ebs.de<br />
Herrmann, Oberstudiendirektor<br />
Außensprechtag des Bezirks Oberfranken<br />
in Forchheim<br />
Mittwoch, 10.04.20<strong>13</strong>, 9 00 – 12 00 Uhr und <strong>13</strong> 00 – 17 00 Uhr,<br />
Landratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3,<br />
9<strong>13</strong>01 Forchheim, Ebene 1, Zimmer 123<br />
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sowie deren<br />
Angehörige aus der Stadt und dem Landkreis Forchheim haben die<br />
Möglichkeit, mit einem sachkundigen Mitarbeiter des Bezirks ihre<br />
persönlichen Anliegen zu besprechen. Anmeldung bitte unter 0921<br />
/ 7846-2200 oder E-Mail: gerhard.groetsch@bezirk-oberfranken.de<br />
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung<br />
Achtung - Nur mit Terminvergabe!!<br />
Die Deutsche Rentenversicherung hält zur Aufklärung der versicherten<br />
Bevölkerung Sprechtage ab. Hierbei werden Auskünfte in<br />
allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt. In <strong>Gräfenberg</strong><br />
findet die nächste Sprechstunde ganztägig am Donnerstag, dem<br />
28. März 20<strong>13</strong>, im Amtsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft statt.<br />
Um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, müssen ab sofort<br />
Termine vereinbart werden. Zur Terminvergabe rufen Sie bitte<br />
im BürgerBüro unter der Telefonnummer 09192 / 709-0 an.<br />
Halten Sie hierzu bitte auch Ihre Rentenversicherungs-nummer<br />
bereit.<br />
Die Besucher werden gebeten, evtl. bereits vorhandene Versicherungsverläufe<br />
oder Rentenbescheide mitzubringen. Aus Datenschutzgründen<br />
kann die Vorlage des Personal- oder Versicherungsausweises<br />
erforderlich sein.<br />
Ländliche Entwicklung<br />
Verfahren Kunreuth<br />
Gemeinde Kunreuth, Landkreis Forchheim<br />
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer<br />
Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes -<br />
FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des<br />
Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes -<br />
AGFlurbG)<br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Kunreuth gehörenden<br />
Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten<br />
werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.<br />
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung<br />
Oberfranken statt am: Montag, dem 22.04.20<strong>13</strong>, um<br />
19 30 Uhr, Ort: Rathaus Kunreuth, Festsaal, Schlossstr. 3,<br />
9<strong>13</strong>58 Kunreuth.<br />
Tagesordnung<br />
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft<br />
und des Wahlverfahrens<br />
2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter<br />
3. Allgemeine Aussprache<br />
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.<br />
Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen.<br />
Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer<br />
an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl<br />
der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter<br />
auf je 5 festgesetzt.<br />
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann<br />
somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 5 Personen in den<br />
Vorstand wählen.<br />
Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften<br />
sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung<br />
Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes<br />
bestimmt, dass im Verfahren<br />
je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft für<br />
Kunreuth<br />
je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft für<br />
Weingarts<br />
je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter die Ortschaft für<br />
Ermreus<br />
vertreten.<br />
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die<br />
Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke.<br />
Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1<br />
FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche<br />
Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche<br />
Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von<br />
der Wahl ausgeschlossen werden.<br />
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte<br />
haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche<br />
Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers<br />
öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche<br />
Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist<br />
jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer<br />
oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere<br />
Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung<br />
anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person<br />
bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.