QuoVadis - Jugendhilfe Projekt - Quo Vadis
QuoVadis - Jugendhilfe Projekt - Quo Vadis
QuoVadis - Jugendhilfe Projekt - Quo Vadis
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<strong>Jugendhilfe</strong>projekte<br />
<strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
Träger der <strong>Jugendhilfe</strong><br />
Konzept
<strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
<strong>Jugendhilfe</strong>projekte<br />
1. rechtliche Grundlagen / Leitbild<br />
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung<br />
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und<br />
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“<br />
(§ 1 Abs. 1 SGB VIII)<br />
Nach §§ 27 ff.(34, 35, 35a, 41 sowie § 19) SGB VIII (KJHG) soll<br />
Jugendlichen Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />
(INSPE) gewährt werden, wenn sie dieser zur sozialen Integration<br />
und eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.<br />
Hierzu bietet <strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong> verschiedene individualpädagogische<br />
Betreuungsmodelle an, welche Jugendlichen die<br />
Chance geben, neue Handlungsstrategien jenseits von Kriminalität,<br />
Drogenkonsum und belastender Familiensituation zu<br />
entdecken und zu erleben.<br />
Aus Grundüberzeugung legen wir hierzu ein positives Menschenbild<br />
zugrunde, welches jedem Jugendlichen ermöglicht,<br />
seine persönlichen Begabungen und Neigungen auszubauen<br />
und Defizite auszugleichen. Eine funktionierende Pädagogik<br />
kann ohne Beziehung nicht stattfinden. Die Grundlage für den<br />
Prozess der Betreuung ist eine gelungene Interaktion zwischen<br />
den Betreuern und den Jugendlichen.<br />
Für den Personenkreis, welcher in der <strong>Jugendhilfe</strong> mit herkömmlichen<br />
Hilfsangeboten nicht mehr zu erreichen ist, sind<br />
häufig die Distanz zu problematischen familiären Hintergründen<br />
sowie gefährdendem Umfeld wichtig. Ebenso bedarf es<br />
einer umfassenden Antwort auf die aktuelle Lebenssituation<br />
und Bedürftigkeit. Ein entsprechendes gesundes Umfeld in<br />
einer Lebensphase, in welcher auch biologisch ein Entwicklungssprung<br />
passiert, unterstützt diese Lebenschance positiv.<br />
Ein Element unserer Betreuungsform ist das Erlebnis und die<br />
daraus resultierende Erfahrung. In einer Lebensphase, welche<br />
für Entwicklungsschritte besonders geeignet ist (Adoleszenz),<br />
bietet u.a. die Individualpädagogik Möglichkeiten, identitätsbildende<br />
und stabilisierende Erfahrungen zu machen.<br />
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<strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
<strong>Jugendhilfe</strong>projekte<br />
2. Berufs- und lebensnahe Individualpädagogik<br />
Eine Möglichkeit der individuellen Arbeit ist die Zusammenarbeit<br />
einer pädagogischen Fachkraft (Erzieher,Sozialarbeiter<br />
und Pädagogen) und einer erwachsenen Persönlichkeit aus<br />
einem fachfremden Berufsfeld. In dieser Konstellation können<br />
die Jugendlichen zeitgleich mit verschiedenen Ansätzen persönlichkeits-<br />
und berufsfördernd betreut werden.<br />
In der Krise haben Jugendliche hier die Möglichkeit, zwischen<br />
zwei Ansprechpartnern zu wählen. Ebenso ergeben sich für<br />
die Betreuer durch diese sehr enge Zusammenarbeit Ansätze,<br />
spezielle Handlungsstrategien gegenüber dem jeweiligen Jugendlichen<br />
und der Situation entsprechend zu entwickeln.<br />
Neben dieser Form der 1:1 Betreuung bieten wir auch spezielle<br />
individualpädagogische Lebensgemeinschaften an.<br />
Pädagogische Grundlage ist hier, den Kindern und Jugendlichen<br />
die Entwicklung einer authentischen, familienanalogen<br />
Beziehung zu den Betreuern zu ermöglichen.<br />
Der Jugendliche wird aus seinem ihn negativ beeinflussenden<br />
Umfeld herausgeholt, er erhält die Möglichkeit, für einen individuell<br />
den Bedürfnissen entsprechenden Zeitraum sich in<br />
einem gesunden Umfeld, mit neuen Bezugspersonen zu entwickeln.<br />
Das Umfeld wird passend für den Jugendlichen gesucht,<br />
wobei ein Schwerpunkt die inländische Unterbringung<br />
ist.<br />
3. <strong>Projekt</strong>standorte<br />
Standort- und Reiseprojekte sollen nach Möglichkeit in<br />
Deutschland durchgeführt werden. Zeitlich begrenzte Standort-<br />
und Reiseprojekte im Ausland sind im Bedarfsfall möglich<br />
und werden individuell geplant.<br />
Vor- und Nachbereitung der <strong>Projekt</strong>e:<br />
• Psychologische und / oder pädagogische Eingangsdiagnostik<br />
liegt vor, oder wird durch externe Fachkräfte erstellt<br />
(Zusatzleistung)<br />
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<strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
<strong>Jugendhilfe</strong>projekte<br />
• Ärztlichen Untersuchungen<br />
• Abklärung mit Gerichten und anderen Behörden<br />
Die Jugendlichen und Erziehungsberechtigten bekommen vor<br />
<strong>Projekt</strong>beginn konkrete Informationen zum <strong>Projekt</strong> und lernen<br />
nach Möglichkeit die <strong>Projekt</strong>betreuer kennen (Erlebnispädagogische<br />
Elemente).<br />
Das Standortprojekt führt den Jugendlichen in eine Verselbstständigungsphase<br />
entlässt ihn im Idealfall in die Selbstständigkeit.<br />
Die einzelnen <strong>Projekt</strong>e werden hierzu individuell für den<br />
jeweiligen Jugendlichen am Hilfebedarf orientiert konzipiert.<br />
4. Qualitätssicherung<br />
Qualitätssicherung / entwicklung ist ein fortlaufender Prozess,<br />
der über die Hilfeplanung hinaus bis in das alltägliche Handeln<br />
herein reicht. Qualitätsentwicklung ist ein offener Prozess,<br />
in dem die pädagogische Arbeit stets in Überprüfung steht.<br />
Dennoch muss Qualitätsentwicklung nicht um ihrer selbst willen<br />
stattfinden, - sie muss sich am Kind und seinem individuellen<br />
Bedarf orientieren.<br />
Qualitätsentwicklung fordert zur Flexibilität im praktischen<br />
Handeln auf, aber auch zur Bereitschaft, eigene Stärken und<br />
Schwächen zu formulieren, zu reflektieren und letztendlich<br />
wieder gewinnbringend in den Alltag einzuflechten. Erster<br />
und bedeutendster Indikator für Qualität ist das einzelne Kind<br />
und seine Rückmeldungen. Die gemeinsamen Zielsetzungen<br />
orientieren sich an den Möglichkeiten und Bedürfnissen des<br />
einzelnen Kindes oder Jugendlichen.<br />
5.1 Ziele<br />
Wie bereits beschrieben ist das oberste Ziel unserer Arbeit,<br />
dem Kind oder Jugendlichen bestmögliche Hilfe anzubieteund<br />
innovativ und flexibel neue Hilfeformen zu konzipieren<br />
und einzurichten, um wachsenden Anforderungen im Bereich<br />
der <strong>Jugendhilfe</strong> entsprechen zu können.<br />
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<strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
<strong>Jugendhilfe</strong>projekte<br />
Besondere Schwerpunkte hierbei sind:<br />
• Rückführung des Kindes/Jugendlichen in seine Herkunftsfamilie<br />
• Nutzung der Ressourcen des Familiensystems, u.a. Ausbau<br />
der Erziehungskompetenz der Bezugspersonen<br />
• Regelmäßige Überprüfung der Unterbringungsdauer – „so<br />
lange wie nötig, so kurz wie möglich“<br />
• Vermeidung kurzfristiger Betreuungsabbrüche<br />
• Evaluation der Arbeit und Effekte<br />
5.2 Schlüsselprozesse<br />
Die folgenden Schlüsselprozesse und Instrumente der<br />
Qualitätssicherung/-entwicklung haben wir verbindlich geregelt.<br />
Sie sind standardisiert, und werden kontinuierlich überprüft.<br />
• Aufnahmeverfahren (wird individuell gestaltet)<br />
• Alltagsgestaltung<br />
• Zusammenarbeit mit Schulen und Ausbildungsstellen<br />
• Mitgestaltung der Hilfeplanung<br />
• Erziehungsplanung<br />
• Krisenintervention<br />
• Informationswege und -weitergabe<br />
• Wechsel von Kindern / Jugendlichen in eine andere<br />
Betreuungsform<br />
• Kommunikation (intern / extern)<br />
5.3 Instrumente der Qualitätssicherung / Qualitätsmerkmale<br />
• Supervisionsangebote für alle Mitarbeiter und Betreuer<br />
• Fremdbewertung durch Organisationsberatung des<br />
Leistungsteams<br />
• Regelmäßige interne Fortbildungsveranstaltungsangebote<br />
(ca. 2 pro Jahr) für die Betreuer sowie individuelle externe<br />
Fortbildungen<br />
• Dokumentation der Arbeit gegenüber den jeweiligen Jugendämtern<br />
• Mitarbeiter- und Betreuergespräche über Arbeitsleistung<br />
Vorstellungen und Wünsche bei Bedarf<br />
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<strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
<strong>Jugendhilfe</strong>projekte<br />
Seitens der Koordinatoren werden die jeweiligen Betreuungsstellen<br />
regelmäßig (bedarfsorientiert oder gemäß den Vorgaben<br />
des jew. LJA) besucht.<br />
5.4 Aufgaben der Bereichsleitung / Koordination<br />
• Ständige Erreichbarkeit und Möglichkeit zum Austausch<br />
über den aktuellen <strong>Projekt</strong>verlauf für Erziehungsberechtigte<br />
und Mitarbeiter öffentlicher Träger<br />
• 24-stündige Rufbereitschaft für Betreuer und Jugendliche<br />
• Regelmäßiger Austausch mit den Betreuern<br />
6. Hilfeplanung § 36 SGB VIII (KJHG)<br />
• Erstes Hilfeplangespräch (HPG) sollte vor Beginn der Hilfe<br />
stattfinden<br />
• Ermittlung des Hilfebedarfs in Kooperation mit dem zuständigen<br />
Jugendamt<br />
• Konkrete Formulierung der Erziehungsziele (Beteiligung aller<br />
am HPG).<br />
• Planung des Betreuungssettings<br />
• Regelmäßige kritische Überprüfung der pädagogischen<br />
Zielformulierungen und deren Realisierung<br />
• Schriftliche Vorabinformation an den zuständigen Sachbearbeiter<br />
des Jugendamtes 14 Tage vor HPG - Termin<br />
• Fortschreibung der Hilfeplanung<br />
• Der Jugendliche wird seinen Möglichkeiten entsprechend<br />
in die <strong>Projekt</strong>planung mit einbezogen<br />
• Ggf. Videobegleitung des <strong>Projekt</strong>es als Teil der Biographiearbeit<br />
unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte<br />
des Jugendlichen<br />
• Beteiligung des Jugendlichen bei der Beendigung des<br />
<strong>Projekt</strong>es<br />
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<strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
<strong>Jugendhilfe</strong>projekte<br />
Leitlinien Bundeskinderschutzgesetz, Beschwerdekonzept<br />
und Beteiligung<br />
Im Hinblick auf die Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes<br />
gelten für den <strong>Jugendhilfe</strong>träger <strong>Quo</strong> <strong>Vadis</strong> folgende<br />
Leitlinien: Beschwerden<br />
1. Kinder und Jugendliche, die in den Betreuungsstellen des<br />
<strong>Jugendhilfe</strong>trägers <strong>Quo</strong> <strong>Vadis</strong> untergebracht sind werden<br />
über ihr Beschwerderecht informiert. Sie können diese aktiv<br />
ausüben.<br />
2. Das Kind/der Jugendliche kann sich beschweren, kennt die<br />
Möglichkeiten und Wege und wird im Prozess der Beschwerde<br />
begleitet. Das Ergebnis wird ihm zeitnah mitgeteilt.<br />
3. Bereits bei der Aufnahme wird das Kind/Jugendlicher über<br />
sein Beschwerderecht informiert, welches er/es frei ausüben<br />
kann. Zu diesem Zweck erhält er alle notwendigen Informationen<br />
(Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Visitenkarte) etc.<br />
des zuständigen Koordinators an den er sich jederzeit wenden<br />
kann, wenn er einen Anlass zur Beschwerde hat. Alltagsbeschwerden<br />
werden zwischen Koordinator, Betreuungsstelle<br />
und Jugendlichen umgehend geklärt.<br />
4. Die Betreuungsstelle ist verpflichtet, dem Jugendlichen zu<br />
diesem Zweck ungehindert und unbeeinflusst Telefon und Internet<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
5. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich im individuellen Gespräch<br />
mit dem Koordinator bei dessen regulären Besuchen<br />
zu beschweren (4-Augen-Gespräch).<br />
6. Der Koordinator dokumentiert die Beschwerde und bittet<br />
den Betreuer möglichst umgehend um eine Stellungnahme<br />
oder Besprechung. Das Ergebnis wird dem Jugendlichen anschießend<br />
telefonisch/persönlich mitgeteilt.<br />
7. Schriftliche Beschwerden werden umgehend der Geschäftsführung/Leitung<br />
mitgeteilt.<br />
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<strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
<strong>Jugendhilfe</strong>projekte<br />
8. Das Ergebnis wird der betreuenden Stelle und nach Rücksprache<br />
mit dem Jugendamt, den Eltern, dem Vormund und<br />
dem Träger umgehend zugesandt.<br />
9. Bei Kindeswohlgefährdung wird der 8a Beauftragte des<br />
Trägers eingeschaltet.<br />
Partizipation<br />
1. Kinder und Jugendliche, die in den Betreuungsstellen des<br />
<strong>Jugendhilfe</strong>trägers <strong>Quo</strong> <strong>Vadis</strong> untergebracht sind werden<br />
über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungs-möglichkeiten informiert.<br />
Sie können diese aktiv ausüben.<br />
2. Das Beteiligungskonzept, die Partizipation wird vom Träger<br />
und der Leitung aktiv gefördert und unterstützt.<br />
3. Im Sinne der Partizipation/Beteiligung werden Kinder/Jugendliche<br />
bzw. deren gesetzliche Vertreter bei Beginn der Betreuung<br />
nach ihren Zielvorstellungen und Wünschen befragt.<br />
Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung mit ein. Das Ergebnisprotokoll/Hilfeplanfortschreibung<br />
werden mit den vereinbarten<br />
Zielen allen Beteiligten vom zuständigen Jugendamt<br />
möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt.<br />
4. Die Betreuer besprechen aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag<br />
mit den Kindern und Jugendlichen unter Einbezug<br />
deren Vorstellung, so dass diese sie möglichst verstehen können.<br />
Die Prozessverantwortung bleibt dabei bei den Betreuern.<br />
5. Der Entwicklungsbericht wird je nach Entwicklungsstand mit<br />
den Jugendlichen besprochen. Er wird den Jugendlichen zur<br />
Kenntnis vorgelegt.<br />
6. Bei gravierenden Vorhaben/Maßnahmen, die einschneidenden<br />
Charakter haben, sind Koordinator und ggf. Geschäftsführung,<br />
Jugendamt, Eltern/Vormund einzubeziehen.
<strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
<strong>Jugendhilfe</strong>projekte<br />
Träger der Einrichtung<br />
<strong>Jugendhilfe</strong>projekte <strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
Leitung:<br />
Peter Golly Tel.: +49 (0)202 - 31 71 546 Mobil: 0176 - 240 927 73<br />
Tom Pilgenröder Tel.: +49 (0)202 - 31 71 546 Mobil: 0171 - 470 2 470<br />
Sitz:<br />
<strong><strong>Quo</strong><strong>Vadis</strong></strong><br />
Werkerbend 27<br />
52224 Stolberg<br />
E-mail: info@quovadis-jugendhilfe.de<br />
Web : www.quovadis-jugendhilfe.de<br />
Betriebserlaubnisse durch die LandesjugendämterRheinland,Rheinland-Pfalz, Westfalen-Lippe,<br />
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt und Brandenburg gemäß §45 SGB VIII (KJHG).