Merkblatt Electronic Monitoring - Polizei
Merkblatt Electronic Monitoring - Polizei
Merkblatt Electronic Monitoring - Polizei
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Vollzug von Freiheitsstrafen in Form des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> (EM) 1<br />
Anwendungsbereich<br />
<strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> ist eine besondere Form des Strafvollzugs. Sie kann bei Freiheitsstrafen<br />
von 20 Tagen bis 12 Monaten 2 anstelle des Normalvollzugs bewilligt werden. Der Antrag muss<br />
innert 10 Tagen nach Erhalt der Aufgebots- und Vollzugsverfügung gestellt werden.<br />
Voraussetzungen für den Vollzug in der Form des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> sind,<br />
─ dass der Verurteilte 3 rechtzeitig diese Vollzugsform beantragt und sich bereiterklärt hat,<br />
sich dem Vollzugsprogramm sowie den Weisungen und Auflagen zu unterziehen,<br />
─ dass der Verurteilte die bisherige Arbeit oder Ausbildung fortsetzen kann 4 ,<br />
─ dass der Verurteilte weder gemeingefährlich noch fluchtgefährdet ist,<br />
─ dass das Einverständnis der erwachsenen Mitbewohner des Verurteilten vorliegt,<br />
─ dass anzunehmen ist, der Verurteilte werde der Belastung des Vollzugs in Form des<br />
<strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> gewachsen sein und das entgegengebrachte Vertrauen nicht<br />
missbrauchen,<br />
─ dass der Verurteilte bereit ist, einen Kostenbeitrag von CHF 20.00 pro Tag zu leisten sowie<br />
die Telefongebühren zu bezahlen 5 .<br />
Bewilligungsverfahren und Vollzug<br />
1. Das Gesuch für den Vollzug in der Form des EM ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der<br />
Aufgebots- und Vollzugsverfügung bei der zuständigen Regionalstelle des Straf- und<br />
Massnahmenvollzugs am Wohnsitz einzureichen. Nebst dem Gesuch sind folgende weitere<br />
Unterlagen einzureichen:<br />
Selbständig Erwerbend<br />
- AHV-Nachweis<br />
- Einkommensnachweis / Lohnabrechnung / AHV / IV<br />
- Mietvertrag / Eigenmietwert<br />
- Krankenversicherungspolice<br />
Angestellt<br />
- Einkommensnachweis / Lohnabrechnung / AHV / IV<br />
- Arbeitsvertrag<br />
- Mietvertrag / Eigenmietwert<br />
- Krankenversicherungspolice<br />
Beschäftigungsprogramm<br />
- Einkommensnachweis / Lohnabrechnung / AHV / IV<br />
- Vertrag des Beschäftigungsprogramms<br />
- Mietvertrag / Eigenmietwert<br />
- Krankenversicherungspolice<br />
1 Gestützt auf die Verordnung vom 26. Mai 1999 / 18.12.2002 über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des<br />
<strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> und die Bewilligung des EJPD vom 14. Dezember 2007.<br />
2 Beim Vollzug mehrerer Strafen ist die Gesamtdauer massgebend.<br />
3 Das <strong>Merkblatt</strong> gilt für Straftäter beider Geschlechter. Der Verständlichkeit halber wird die weibliche Form nicht<br />
zusätzlich erwähnt.<br />
4 D.h. eine geregelte Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung im Umfang von mind. 20 Stunden pro Woche nachweist<br />
oder mit Unterstützung der Behörden eine solche findet oder eine solche zugewiesen werden kann.<br />
5 Eine Gebührenreduktion kann auf Gesuch hin unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse geprüft werden.<br />
Die Kosten der Datenübertragung sind in jedem Fall zu bezahlen.
Hausfrau / -mann<br />
- Einkommensnachweis des/der erwerbstätigen Partners/Partnerin<br />
- Mietvertrag / Eigenmietwert<br />
- Krankenversicherungspolice<br />
Nach Abklärung und Antragstellung durch die Abteilung Bewährungshilfe und alternativer<br />
Strafvollzug (Vollzugsstelle EM) entscheidet die zuständige Regionalstelle des Straf- und<br />
Massnahmenvollzugs über das Gesuch.<br />
2. Kommt das EM grundsätzlich in Frage, so hat der Verurteilte (und ggf. seine erwachsenen<br />
Mitbewohner) eine Zustimmungserklärung zu unterzeichnen.<br />
3. Die Vollzugsstelle EM erstellt zusammen mit dem Verurteilten das Vollzugsprogramm.<br />
Dieses ist vom Verurteilten mit seiner Unterschrift zu bestätigen.<br />
4. Die Vollzugsstelle EM begleitet und beaufsichtigt die Durchführung des EM-Vollzugs und<br />
übernimmt in Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe die psychosoziale Beratung und<br />
Betreuung des Verurteilten.<br />
5. Die zuständige Regionalstelle des Straf- und Massnahmenvollzugs kann dem Verurteilten<br />
Weisungen und Auflagen erteilen. Werden diese nicht eingehalten, kann sie die Bewilligung<br />
widerrufen und den Normalvollzug der restlichen Freiheitsstrafe anordnen.<br />
Pflichten im Vollzug<br />
1. Der Verurteilte hat die Weisungen der Vollzugsbehörde und der Vollzugsstelle EM zu befolgen.<br />
Andernfalls kann die Bewilligung widerrufen werden.<br />
2. Beim Vollzug in Form des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> verbringt der Verurteilte die Ruhe und<br />
Freizeit (inkl. Wochenende) in seiner Wohnung. Der Vollzug erfolgt an einem Stück. Für<br />
Abwesenheiten ausserhalb der bewilligten Zeiten ist vorgängig die Bewilligung durch die<br />
Vollzugsstelle EM einzuholen, unvorhergesehene Abwesenheiten sind ihr sofort zu melden.<br />
3. Für den EM-Vollzug hat der Verurteilte einen Kostenbeitrag von CHF 20.00 pro Tag, jeweils<br />
für 30 Tage im Voraus, zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gilt die Bewilligung zur<br />
Strafverbüssung im EM als widerrufen und der Rest der Strafe ist im Normalvollzug zu<br />
verbüssen. Die Vollzugsbehörde kann in einzelnen Fällen ausnahmsweise die Zahlungsfristen<br />
erstrecken.<br />
4. Der Versicherungsschutz während des Strafvollzugs ist Sache des Verurteilten.<br />
Rechtsschutz<br />
Gegen Verfügungen gestützt auf die Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der<br />
Form des EM kann bei der <strong>Polizei</strong>- und Militärdirektion des Kantons Bern innert 30 Tagen<br />
Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des<br />
Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege.
Name, Vorname<br />
Strasse, Nr.<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
Telefon P: __________________ N: __________________________<br />
PLZ, Wohnort<br />
Strafdauer<br />
Kontrollnummer<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
____________________________________________________<br />
Gesuch zum Strafvollzug in Form des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong><br />
Was ist <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> (EM)<br />
<strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> ist eine Sondervollzugsform. Ich bin verpflichtet, mich während der in<br />
einem Vollzugsprogramm festgelegten Zeit im Hausarrest aufzuhalten. Der Arrest wird elektronisch<br />
kontrolliert (<strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong>). Ich trage am Körper einen Sender, dessen Signale von<br />
einem Empfänger an eine Überwachungszentrale übermittelt werden.<br />
Technische Voraussetzungen<br />
• Ich verfüge über ein festes Domizil und gewähre der EM-Koordinationsstelle auch ohne<br />
Voranmeldung jederzeit Zugang zu dieser Wohnung.<br />
• Alle erwachsenen Personen, die mit mir im gleichen Haushalt leben, müssen unterschriftlich<br />
ihr Einverständnis erteilen.<br />
Vollzugsprogramm<br />
• Ich habe das <strong>Merkblatt</strong> über das <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> erhalten.<br />
• Ich nehme zur Kenntnis, dass die Vollzugsstelle EM (Telefon 031 633 54 56) mit mir ein<br />
Vollzugsprogramm erstellen wird und dass ich zu einem Gespräch aufgeboten werde.<br />
• Ich bestätige, dass ich gesund bin und dass ich mich den Einschränkungen des <strong>Electronic</strong><br />
<strong>Monitoring</strong> unterziehen will.<br />
• Im Vollzugsprogramm wird genau festgelegt, zu welchen Zeiten ich mich zuhause aufhalten<br />
muss, ebenso wird der übrige Tagesablauf strukturiert (Arbeit u.ä.).<br />
• Ich gehe einer geregelten Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung im Umfang von mindestens<br />
20 Stunden pro Woche nach; Änderungen melde ich sofort der Vollzugsstelle EM.<br />
• Ich verpflichte mich, das Vollzugsprogramm und alle Weisungen der Vollzugsbehörde und der<br />
Vollzugsstelle EM strikte einzuhalten.<br />
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong>. Ich nehme zur Kenntnis, dass die<br />
Vollzugsbehörde die Bewilligung nur erteilen wird, wenn ich mich mit der Vollzugsstelle EM<br />
auf ein angemessenes Vollzugsprogramm einigen kann.
Ende des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong><br />
• Ich nehme zur Kenntnis, dass mir nach zwei Dritteln der Strafe (Mindestdauer der Strafe muss<br />
in diesem Fall 3 Monate betragen) die bedingte Entlassung gewährt werden kann, wenn ich<br />
alle Bedingungen des Vollzugsprogramms erfülle und wenn eine gute Prognose gestellt werden<br />
kann. Bei teilbedingten Urteilen ist eine bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug nicht<br />
möglich.<br />
• Ich nehme zur Kenntnis, dass das <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> sofort widerrufen wird, wenn ich in<br />
schwerer Weise oder wiederholt gegen Vollzugsanordnungen der Vollzugsstelle EM oder der<br />
Vollzugsbehörde verstosse, namentlich wenn ich deren Vertrauen missbrauche, die zuständigen<br />
Vollzugsorgane täusche oder die technischen Kontrolleinrichtungen manipuliere.<br />
• Bei einem Widerruf des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> muss ich den Rest der Strafe im Normalvollzug<br />
oder in Halbgefangenschaft verbüssen.<br />
Kosten<br />
• Mir entstehen folgende Kosten:<br />
- Telefongebühren ca. CHF 50.00 pro Monat oder Mobilfunkübermittlungskosten von CHF<br />
2.00 pro Tag<br />
- Kostenbeitrag von CHF 20.00 pro Tag<br />
• Bei schwierigen finanziellen Verhältnissen kann mir die Vollzugsbehörde den Kostenbeitrag<br />
von CHF 20.00 pro Tag ganz oder teilweise erlassen. Der Kostenerlass wird nur ausnahmsweise<br />
gewährt; es braucht dazu eine genaue Aufstellung über Einkommen und Vermögen<br />
sowie über die wichtigsten monatlichen Ausgaben (Mietzins, Krankenkassenprämie,<br />
Grösse der Familie etc.). Die Telefongebühr bzw. die Mobilfunkübermittlungskosten muss ich<br />
auf jeden Fall selber bezahlen.<br />
Antrag<br />
Ich beantrage, meine bevorstehende(n) Freiheitsstrafe(n) durch <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> (elektronisch<br />
überwachter Hausarrest) gemäss <strong>Merkblatt</strong> zu verbüssen. Ich bin durch die Vollzugsbehörde<br />
über diese Vollzugsform informiert worden und habe das <strong>Merkblatt</strong> verstanden.<br />
_______________ ___________________ _________________________<br />
Ort Datum Unterschrift Gesuchsteller/-in<br />
_______________ ___________________ __________________________<br />
Ort Datum Unterschrift Ehe-/Lebenspartner/-in<br />
_______________ ___________________ __________________________<br />
Ort Datum Unterschrift Mitbewohner/-in<br />
Einzureichen bei der zuständigen Regionalstelle des Straf- und Massnahmenvollzugs