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Merkblatt Electronic Monitoring - Polizei

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Vollzug von Freiheitsstrafen in Form des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> (EM) 1<br />

Anwendungsbereich<br />

<strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> ist eine besondere Form des Strafvollzugs. Sie kann bei Freiheitsstrafen<br />

von 20 Tagen bis 12 Monaten 2 anstelle des Normalvollzugs bewilligt werden. Der Antrag muss<br />

innert 10 Tagen nach Erhalt der Aufgebots- und Vollzugsverfügung gestellt werden.<br />

Voraussetzungen für den Vollzug in der Form des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> sind,<br />

─ dass der Verurteilte 3 rechtzeitig diese Vollzugsform beantragt und sich bereiterklärt hat,<br />

sich dem Vollzugsprogramm sowie den Weisungen und Auflagen zu unterziehen,<br />

─ dass der Verurteilte die bisherige Arbeit oder Ausbildung fortsetzen kann 4 ,<br />

─ dass der Verurteilte weder gemeingefährlich noch fluchtgefährdet ist,<br />

─ dass das Einverständnis der erwachsenen Mitbewohner des Verurteilten vorliegt,<br />

─ dass anzunehmen ist, der Verurteilte werde der Belastung des Vollzugs in Form des<br />

<strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> gewachsen sein und das entgegengebrachte Vertrauen nicht<br />

missbrauchen,<br />

─ dass der Verurteilte bereit ist, einen Kostenbeitrag von CHF 20.00 pro Tag zu leisten sowie<br />

die Telefongebühren zu bezahlen 5 .<br />

Bewilligungsverfahren und Vollzug<br />

1. Das Gesuch für den Vollzug in der Form des EM ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der<br />

Aufgebots- und Vollzugsverfügung bei der zuständigen Regionalstelle des Straf- und<br />

Massnahmenvollzugs am Wohnsitz einzureichen. Nebst dem Gesuch sind folgende weitere<br />

Unterlagen einzureichen:<br />

Selbständig Erwerbend<br />

- AHV-Nachweis<br />

- Einkommensnachweis / Lohnabrechnung / AHV / IV<br />

- Mietvertrag / Eigenmietwert<br />

- Krankenversicherungspolice<br />

Angestellt<br />

- Einkommensnachweis / Lohnabrechnung / AHV / IV<br />

- Arbeitsvertrag<br />

- Mietvertrag / Eigenmietwert<br />

- Krankenversicherungspolice<br />

Beschäftigungsprogramm<br />

- Einkommensnachweis / Lohnabrechnung / AHV / IV<br />

- Vertrag des Beschäftigungsprogramms<br />

- Mietvertrag / Eigenmietwert<br />

- Krankenversicherungspolice<br />

1 Gestützt auf die Verordnung vom 26. Mai 1999 / 18.12.2002 über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des<br />

<strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> und die Bewilligung des EJPD vom 14. Dezember 2007.<br />

2 Beim Vollzug mehrerer Strafen ist die Gesamtdauer massgebend.<br />

3 Das <strong>Merkblatt</strong> gilt für Straftäter beider Geschlechter. Der Verständlichkeit halber wird die weibliche Form nicht<br />

zusätzlich erwähnt.<br />

4 D.h. eine geregelte Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung im Umfang von mind. 20 Stunden pro Woche nachweist<br />

oder mit Unterstützung der Behörden eine solche findet oder eine solche zugewiesen werden kann.<br />

5 Eine Gebührenreduktion kann auf Gesuch hin unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse geprüft werden.<br />

Die Kosten der Datenübertragung sind in jedem Fall zu bezahlen.


Hausfrau / -mann<br />

- Einkommensnachweis des/der erwerbstätigen Partners/Partnerin<br />

- Mietvertrag / Eigenmietwert<br />

- Krankenversicherungspolice<br />

Nach Abklärung und Antragstellung durch die Abteilung Bewährungshilfe und alternativer<br />

Strafvollzug (Vollzugsstelle EM) entscheidet die zuständige Regionalstelle des Straf- und<br />

Massnahmenvollzugs über das Gesuch.<br />

2. Kommt das EM grundsätzlich in Frage, so hat der Verurteilte (und ggf. seine erwachsenen<br />

Mitbewohner) eine Zustimmungserklärung zu unterzeichnen.<br />

3. Die Vollzugsstelle EM erstellt zusammen mit dem Verurteilten das Vollzugsprogramm.<br />

Dieses ist vom Verurteilten mit seiner Unterschrift zu bestätigen.<br />

4. Die Vollzugsstelle EM begleitet und beaufsichtigt die Durchführung des EM-Vollzugs und<br />

übernimmt in Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe die psychosoziale Beratung und<br />

Betreuung des Verurteilten.<br />

5. Die zuständige Regionalstelle des Straf- und Massnahmenvollzugs kann dem Verurteilten<br />

Weisungen und Auflagen erteilen. Werden diese nicht eingehalten, kann sie die Bewilligung<br />

widerrufen und den Normalvollzug der restlichen Freiheitsstrafe anordnen.<br />

Pflichten im Vollzug<br />

1. Der Verurteilte hat die Weisungen der Vollzugsbehörde und der Vollzugsstelle EM zu befolgen.<br />

Andernfalls kann die Bewilligung widerrufen werden.<br />

2. Beim Vollzug in Form des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> verbringt der Verurteilte die Ruhe und<br />

Freizeit (inkl. Wochenende) in seiner Wohnung. Der Vollzug erfolgt an einem Stück. Für<br />

Abwesenheiten ausserhalb der bewilligten Zeiten ist vorgängig die Bewilligung durch die<br />

Vollzugsstelle EM einzuholen, unvorhergesehene Abwesenheiten sind ihr sofort zu melden.<br />

3. Für den EM-Vollzug hat der Verurteilte einen Kostenbeitrag von CHF 20.00 pro Tag, jeweils<br />

für 30 Tage im Voraus, zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gilt die Bewilligung zur<br />

Strafverbüssung im EM als widerrufen und der Rest der Strafe ist im Normalvollzug zu<br />

verbüssen. Die Vollzugsbehörde kann in einzelnen Fällen ausnahmsweise die Zahlungsfristen<br />

erstrecken.<br />

4. Der Versicherungsschutz während des Strafvollzugs ist Sache des Verurteilten.<br />

Rechtsschutz<br />

Gegen Verfügungen gestützt auf die Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der<br />

Form des EM kann bei der <strong>Polizei</strong>- und Militärdirektion des Kantons Bern innert 30 Tagen<br />

Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des<br />

Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege.


Name, Vorname<br />

Strasse, Nr.<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

Telefon P: __________________ N: __________________________<br />

PLZ, Wohnort<br />

Strafdauer<br />

Kontrollnummer<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

____________________________________________________<br />

Gesuch zum Strafvollzug in Form des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong><br />

Was ist <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> (EM)<br />

<strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> ist eine Sondervollzugsform. Ich bin verpflichtet, mich während der in<br />

einem Vollzugsprogramm festgelegten Zeit im Hausarrest aufzuhalten. Der Arrest wird elektronisch<br />

kontrolliert (<strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong>). Ich trage am Körper einen Sender, dessen Signale von<br />

einem Empfänger an eine Überwachungszentrale übermittelt werden.<br />

Technische Voraussetzungen<br />

• Ich verfüge über ein festes Domizil und gewähre der EM-Koordinationsstelle auch ohne<br />

Voranmeldung jederzeit Zugang zu dieser Wohnung.<br />

• Alle erwachsenen Personen, die mit mir im gleichen Haushalt leben, müssen unterschriftlich<br />

ihr Einverständnis erteilen.<br />

Vollzugsprogramm<br />

• Ich habe das <strong>Merkblatt</strong> über das <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> erhalten.<br />

• Ich nehme zur Kenntnis, dass die Vollzugsstelle EM (Telefon 031 633 54 56) mit mir ein<br />

Vollzugsprogramm erstellen wird und dass ich zu einem Gespräch aufgeboten werde.<br />

• Ich bestätige, dass ich gesund bin und dass ich mich den Einschränkungen des <strong>Electronic</strong><br />

<strong>Monitoring</strong> unterziehen will.<br />

• Im Vollzugsprogramm wird genau festgelegt, zu welchen Zeiten ich mich zuhause aufhalten<br />

muss, ebenso wird der übrige Tagesablauf strukturiert (Arbeit u.ä.).<br />

• Ich gehe einer geregelten Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung im Umfang von mindestens<br />

20 Stunden pro Woche nach; Änderungen melde ich sofort der Vollzugsstelle EM.<br />

• Ich verpflichte mich, das Vollzugsprogramm und alle Weisungen der Vollzugsbehörde und der<br />

Vollzugsstelle EM strikte einzuhalten.<br />

• Es besteht kein Rechtsanspruch auf <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong>. Ich nehme zur Kenntnis, dass die<br />

Vollzugsbehörde die Bewilligung nur erteilen wird, wenn ich mich mit der Vollzugsstelle EM<br />

auf ein angemessenes Vollzugsprogramm einigen kann.


Ende des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong><br />

• Ich nehme zur Kenntnis, dass mir nach zwei Dritteln der Strafe (Mindestdauer der Strafe muss<br />

in diesem Fall 3 Monate betragen) die bedingte Entlassung gewährt werden kann, wenn ich<br />

alle Bedingungen des Vollzugsprogramms erfülle und wenn eine gute Prognose gestellt werden<br />

kann. Bei teilbedingten Urteilen ist eine bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug nicht<br />

möglich.<br />

• Ich nehme zur Kenntnis, dass das <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> sofort widerrufen wird, wenn ich in<br />

schwerer Weise oder wiederholt gegen Vollzugsanordnungen der Vollzugsstelle EM oder der<br />

Vollzugsbehörde verstosse, namentlich wenn ich deren Vertrauen missbrauche, die zuständigen<br />

Vollzugsorgane täusche oder die technischen Kontrolleinrichtungen manipuliere.<br />

• Bei einem Widerruf des <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> muss ich den Rest der Strafe im Normalvollzug<br />

oder in Halbgefangenschaft verbüssen.<br />

Kosten<br />

• Mir entstehen folgende Kosten:<br />

- Telefongebühren ca. CHF 50.00 pro Monat oder Mobilfunkübermittlungskosten von CHF<br />

2.00 pro Tag<br />

- Kostenbeitrag von CHF 20.00 pro Tag<br />

• Bei schwierigen finanziellen Verhältnissen kann mir die Vollzugsbehörde den Kostenbeitrag<br />

von CHF 20.00 pro Tag ganz oder teilweise erlassen. Der Kostenerlass wird nur ausnahmsweise<br />

gewährt; es braucht dazu eine genaue Aufstellung über Einkommen und Vermögen<br />

sowie über die wichtigsten monatlichen Ausgaben (Mietzins, Krankenkassenprämie,<br />

Grösse der Familie etc.). Die Telefongebühr bzw. die Mobilfunkübermittlungskosten muss ich<br />

auf jeden Fall selber bezahlen.<br />

Antrag<br />

Ich beantrage, meine bevorstehende(n) Freiheitsstrafe(n) durch <strong>Electronic</strong> <strong>Monitoring</strong> (elektronisch<br />

überwachter Hausarrest) gemäss <strong>Merkblatt</strong> zu verbüssen. Ich bin durch die Vollzugsbehörde<br />

über diese Vollzugsform informiert worden und habe das <strong>Merkblatt</strong> verstanden.<br />

_______________ ___________________ _________________________<br />

Ort Datum Unterschrift Gesuchsteller/-in<br />

_______________ ___________________ __________________________<br />

Ort Datum Unterschrift Ehe-/Lebenspartner/-in<br />

_______________ ___________________ __________________________<br />

Ort Datum Unterschrift Mitbewohner/-in<br />

Einzureichen bei der zuständigen Regionalstelle des Straf- und Massnahmenvollzugs

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