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Zusatzvereinbarung - Vodafone

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<strong>Zusatzvereinbarung</strong><br />

zum Fachhändlervertrag<br />

zwischen<br />

<strong>Vodafone</strong> D2 GmbH<br />

Am Seestern 1<br />

40547 Düsseldorf<br />

nachfolgend „VF D2“ genannt<br />

und<br />

_______________________________<br />

_______________________________<br />

_______________________________<br />

nachfolgend „Fachhändler“ genannt<br />

<strong>Zusatzvereinbarung</strong>_Data Devices_07-07-06_2.doc


1. Diese <strong>Zusatzvereinbarung</strong> gilt für Endgeräte, die in der <strong>Vodafone</strong> Preisliste für den<br />

Vertriebsweg Fachhandel mit dem Hinweis „Verkauf nur in Verbindung mit der SuperFlat<br />

Internet“ gekennzeichnet sind. Die Vermarktung der so gekennzeichneten Endgeräte ist nur<br />

zulässig, wenn diese <strong>Zusatzvereinbarung</strong> zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.<br />

Bei den gekennzeichneten Endgeräten handelt es sich um „always-on“ Handys, die<br />

unabhängig vom Nutzungsverhalten des Kunden Datenverkehr verursachen. Ohne einen<br />

SuperFlat Internet-Tarif führt dieser hohe Datenverkehr unbewusst zu einer extrem hohen<br />

Mobilfunkrechnung für den Kunden. Daher müssen diese Endgeräte immer mit dem<br />

passenden SuperFlat Internet-Tarif verkauft werden.<br />

2. Der Fachhändler darf die unter Ziff. 1. genannten Endgeräte entweder in Verbindung mit der<br />

Vermittlung eines Tarifs aus dem <strong>Vodafone</strong> SuperFlat Internet Portfolio oder ohne jede<br />

Vermittlung eines oder Verlängerung eines Endkundentarifs an Endkunden verkaufen bzw.<br />

den Kaufvertrag zwischen VF D2 und dem Endkunden vermitteln. Er verpflichtet sich, die<br />

entsprechende IMEI in das Aktivierungssystem einzugeben. Die Vermarktung der Endgeräte<br />

mit anderen <strong>Vodafone</strong> Tarifen ist unzulässig.<br />

3. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben unter Ziff. 2. dieser <strong>Zusatzvereinbarung</strong> ist der<br />

Fachhändler verpflichtet, an VF D2 eine Vertragsstrafe i. H. v. Euro 400 je Einzelfall – unter<br />

Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs – zu zahlen. Darüberhinaus besteht<br />

bei Zuwiderhandlung kein Anspruch auf ggf. vertraglich vereinbarte Werbekostenzuschüsse<br />

für die unter Ziff. 1 genannten Endgeräte. Unbenommen davon bleibt das Recht von VF D2,<br />

weitergehenden Schadenersatz gegen den Fachhändler geltend zu machen oder diese<br />

<strong>Zusatzvereinbarung</strong> oder sämtliche mit dem Fachhändler geschlossenen Vertriebsverträge<br />

außerordentlich zu kündigen. Von dem Erfordernis einer vorhergehenden Abmahnung sehen<br />

die Parteien im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 2. ab.<br />

4. Die Parteien sind berechtigt, diese <strong>Zusatzvereinbarung</strong> jederzeit mit einer Frist von 1 Woche<br />

zum Ende eines Monats ordentlich zu kündigen.<br />

5. Soweit vorstehend nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die Regelungen des Rahmenvertrages<br />

zwischen den Parteien unverändert fort.<br />

6. Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die<br />

Wirksamkeit der anderen Regelungen davon unberührt. Die Parteien werden kurzfristig eine<br />

Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.<br />

Düsseldorf, den _____________<br />

______________, den _____________<br />

___________________________<br />

<strong>Vodafone</strong> D2 GmbH<br />

_______________________________<br />

Fachhändler<br />

<strong>Zusatzvereinbarung</strong>_Data Devices_07-07-06_2.doc

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