Zusatzvereinbarung - Vodafone
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<strong>Zusatzvereinbarung</strong><br />
zum Fachhändlervertrag<br />
zwischen<br />
<strong>Vodafone</strong> D2 GmbH<br />
Am Seestern 1<br />
40547 Düsseldorf<br />
nachfolgend „VF D2“ genannt<br />
und<br />
_______________________________<br />
_______________________________<br />
_______________________________<br />
nachfolgend „Fachhändler“ genannt<br />
<strong>Zusatzvereinbarung</strong>_Data Devices_07-07-06_2.doc
1. Diese <strong>Zusatzvereinbarung</strong> gilt für Endgeräte, die in der <strong>Vodafone</strong> Preisliste für den<br />
Vertriebsweg Fachhandel mit dem Hinweis „Verkauf nur in Verbindung mit der SuperFlat<br />
Internet“ gekennzeichnet sind. Die Vermarktung der so gekennzeichneten Endgeräte ist nur<br />
zulässig, wenn diese <strong>Zusatzvereinbarung</strong> zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.<br />
Bei den gekennzeichneten Endgeräten handelt es sich um „always-on“ Handys, die<br />
unabhängig vom Nutzungsverhalten des Kunden Datenverkehr verursachen. Ohne einen<br />
SuperFlat Internet-Tarif führt dieser hohe Datenverkehr unbewusst zu einer extrem hohen<br />
Mobilfunkrechnung für den Kunden. Daher müssen diese Endgeräte immer mit dem<br />
passenden SuperFlat Internet-Tarif verkauft werden.<br />
2. Der Fachhändler darf die unter Ziff. 1. genannten Endgeräte entweder in Verbindung mit der<br />
Vermittlung eines Tarifs aus dem <strong>Vodafone</strong> SuperFlat Internet Portfolio oder ohne jede<br />
Vermittlung eines oder Verlängerung eines Endkundentarifs an Endkunden verkaufen bzw.<br />
den Kaufvertrag zwischen VF D2 und dem Endkunden vermitteln. Er verpflichtet sich, die<br />
entsprechende IMEI in das Aktivierungssystem einzugeben. Die Vermarktung der Endgeräte<br />
mit anderen <strong>Vodafone</strong> Tarifen ist unzulässig.<br />
3. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben unter Ziff. 2. dieser <strong>Zusatzvereinbarung</strong> ist der<br />
Fachhändler verpflichtet, an VF D2 eine Vertragsstrafe i. H. v. Euro 400 je Einzelfall – unter<br />
Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs – zu zahlen. Darüberhinaus besteht<br />
bei Zuwiderhandlung kein Anspruch auf ggf. vertraglich vereinbarte Werbekostenzuschüsse<br />
für die unter Ziff. 1 genannten Endgeräte. Unbenommen davon bleibt das Recht von VF D2,<br />
weitergehenden Schadenersatz gegen den Fachhändler geltend zu machen oder diese<br />
<strong>Zusatzvereinbarung</strong> oder sämtliche mit dem Fachhändler geschlossenen Vertriebsverträge<br />
außerordentlich zu kündigen. Von dem Erfordernis einer vorhergehenden Abmahnung sehen<br />
die Parteien im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 2. ab.<br />
4. Die Parteien sind berechtigt, diese <strong>Zusatzvereinbarung</strong> jederzeit mit einer Frist von 1 Woche<br />
zum Ende eines Monats ordentlich zu kündigen.<br />
5. Soweit vorstehend nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die Regelungen des Rahmenvertrages<br />
zwischen den Parteien unverändert fort.<br />
6. Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die<br />
Wirksamkeit der anderen Regelungen davon unberührt. Die Parteien werden kurzfristig eine<br />
Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.<br />
Düsseldorf, den _____________<br />
______________, den _____________<br />
___________________________<br />
<strong>Vodafone</strong> D2 GmbH<br />
_______________________________<br />
Fachhändler<br />
<strong>Zusatzvereinbarung</strong>_Data Devices_07-07-06_2.doc