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Emissionsprospektes - Trend-Invest.de

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ATLANTIC Australien 2<br />

Ein Unternehmen <strong>de</strong>r Rickmers Gruppe


VORTEILE DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

> <strong>Invest</strong>itionsstandort Australien: Stabilität, Wachstum und Lebensqualität<br />

> A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>: mo<strong>de</strong>rne Wirtschaftsmetropole und Hauptstadt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sstaates<br />

„South Australia“<br />

> „Gra<strong>de</strong> A“-Gebäu<strong>de</strong> (Immobilie mit hochwertiger Ausstattung in hervorragen<strong>de</strong>r Lage)<br />

> Mo<strong>de</strong>rnes 11stöckiges Bürogebäu<strong>de</strong> mit 22.936 Quadratmetern, ausgezeichnet mit<br />

4,5 NABERS Sternen<br />

> Kontinuierliche Werterhaltungsmaßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>r zukünftigen Gebäu<strong>de</strong>attraktivität<br />

sowie <strong>de</strong>r aktuellen Umweltstandards mit einem Gesamtumfang von<br />

ca. AUD 20,7 Millionen<br />

> Günstiger Ankaufsfaktor von 11,6-fach <strong>de</strong>r Jahresnettomiete 2010<br />

> Attraktive Lage im Central Business District („CBD“) in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

zum Parlament<br />

> Sicherheitskonzept:<br />

• Vermietungsstand bei Prospektaufstellung: 100 %<br />

• Einnahmensicherheit durch eine mehr als 98 %ige Vermietung an staatliche<br />

australische Mieter mit über 10jährigem Mietvertrag zzgl. Verlängerungsoption<br />

• Kosten- und Prognosesicherheit durch langfristige Mietverträge<br />

• Mietsteigerung von 4 % p.a. vertraglich vereinbart<br />

• 100 %iger Eigenkapitalfonds<br />

> Prognostizierte Auszahlungen: 7 % p.a. nach australischen Steuern bis 2021, erstmalig für<br />

2011 in 2012<br />

> Günstiges steuerliches Konzept:<br />

• Australien: Steuersatz von 7,5 % ab 2011 auf die laufen<strong>de</strong>n Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung sowie <strong>de</strong>n Veräußerungsgewinn<br />

• Deutschland: Progressionsvorbehalt für laufen<strong>de</strong> Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung aufgrund <strong>de</strong>s Doppelbesteuerungsabkommens<br />

• Veräußerungsgewinn steuerfrei nach Ablauf von zehn Jahren in Deutschland<br />

• Keine Steuererklärung <strong>de</strong>s Anlegers in Australien erfor<strong>de</strong>rlich


5<br />

WICHTIGE HINWEISE<br />

Wichtige Hinweise<br />

» ALLGEMEINE HINWEISE ZU BETEILIGUNGEN<br />

Bei <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebot han<strong>de</strong>lt es sich um eine unternehmerische<br />

Beteiligung. Der Anleger sollte die Bereitschaft mitbringen, sich an<br />

einem <strong>Invest</strong>ment zu beteiligen, das in wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht<br />

Risiken birgt. Der Anleger ist aufgefor<strong>de</strong>rt, dieses Beteiligungsangebot sorgfältig<br />

zu studieren, insbeson<strong>de</strong>re das Kapitel „Die Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes“<br />

(Seite 22).<br />

Dieser Verkaufsprospekt wen<strong>de</strong>t sich an Anleger, die sowohl rechtliche und steuerliche<br />

als auch wirtschaftliche Kenntnisse haben. Interessenten, die mit <strong>de</strong>r im<br />

Beteiligungsangebot dargestellten Materie nicht hinreichend vertraut sind o<strong>de</strong>r<br />

die Fragen zu <strong>de</strong>n Darlegungen haben, wird vor Beitritt eine Beratung durch<br />

einen fachkundigen Dritten empfohlen.<br />

» ANGABENVORBEHALT<br />

Die hier aufgeführten Angaben wur<strong>de</strong>n mit großer Sorgfalt und unter Mitwirkung<br />

von Fachleuten zusammengestellt. Eine Haftung für <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s<br />

wirtschaftlichen Erfolges wird nicht übernommen. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass sich die gesetzlichen Bestimmungen, die Rechtsprechung und die Praxis<br />

<strong>de</strong>r Finanzverwaltung än<strong>de</strong>rn können. Vom Beteiligungsangebot abweichen<strong>de</strong><br />

Angaben sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich von <strong>de</strong>r Emittentin bestätigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Vertriebsbeauftragte, die die Platzierung <strong>de</strong>s Kapitals vornehmen,<br />

sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem<br />

Verkaufsprospekt abweichen<strong>de</strong> Angaben o<strong>de</strong>r Zusicherungen zu machen. Eine<br />

über die gesetzliche Prospekthaftung hinausgehen<strong>de</strong> Haftung <strong>de</strong>r ATLANTIC<br />

Australien 2 GmbH & Co. KG (im Folgen<strong>de</strong>n: „ATLANTIC Australien 2“ o<strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler<br />

<strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG („ATLANTIC“) sowie <strong>de</strong>ren Vertriebspartner<br />

ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ansprüche sind innerhalb eines<br />

Jahres nach Kenntniserlangung durch <strong>de</strong>n Anleger geltend zu machen. Sie verjähren<br />

spätestens drei Jahre nach Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

soweit nicht zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Vorschriften o<strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong> vertragliche<br />

Regelungen entgegenstehen.


WICHTIGE HINWEISE<br />

6<br />

» ANBIETERIN / PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

Die ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH<br />

& Co. KG, Sitz: Hamburg, Geschäftsanschrift: Neumühlen 19, 22763 Hamburg,<br />

ist die Anbieterin <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebotes. Sie übernimmt die<br />

Verantwortung für <strong>de</strong>n Inhalt dieses Verkaufsprospektes und versichert, dass<br />

ihres Wissens die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig sind und keine<br />

wesentlichen Umstän<strong>de</strong> ausgelassen wur<strong>de</strong>n. Der Verkaufsprospekt beinhaltet<br />

die bis zum Datum seiner Aufstellung bekannten und erkennbaren Umstän<strong>de</strong>.<br />

Datum <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes: 21.07.2010<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH &<br />

Co. KG, Hamburg, vertreten durch die Komplementärin Verwaltung ATLANTIC<br />

Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH, Hamburg, vertreten<br />

durch <strong>de</strong>n Geschäftsführer:<br />

Dr. Martin Ollendorff


9<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Beteiligungsangebot<br />

ATLANTIC Australien 2<br />

» INHALTSVERZEICHNIS<br />

Kapitel ...................................................................................................................... Seite<br />

Wichtige Hinweise ............................................................................................................5<br />

Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................9<br />

Vorwort ............................................................................................................................10<br />

Das Angebot im Überblick .............................................................................................12<br />

Die Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes .........................................................................22<br />

Das Beteiligungsangebot ................................................................................................46<br />

Der <strong>Invest</strong>itionsstandort .............................................................................47<br />

Die Immobilie ..............................................................................................61<br />

Die Mieter ....................................................................................................69<br />

Der Asset-Manager ......................................................................................71<br />

Das Emissionshaus ......................................................................................72<br />

Der Berater ...................................................................................................78<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ........................................................................................79<br />

Wirtschaftliche Grundlagen ..........................................................................................80<br />

Konsolidierte Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase ..............................................................................80<br />

Liquiditäts- und Ertragsprognosen in <strong>de</strong>r Betriebsphase .......................87<br />

Prognoserechnung für einen exemplarischen Anleger................................................96<br />

Sensitivitätsanalysen .................................................................................100<br />

Rechtliche und steuerliche Grundlagen ......................................................................106<br />

Rechtliche Grundlagen .............................................................................106<br />

Steuerliche Grundlagen ............................................................................126<br />

Wesentliche Vertragspartner im Überblick ............................................136<br />

Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage .............................................146<br />

Verbraucherinformationen für <strong>de</strong>n Fernabsatz .........................................................152<br />

Anhang ..........................................................................................................................156<br />

Gesellschaftsvertrag ..................................................................................156<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag ........................................................168<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag ..........................................................174<br />

Abwicklungshinweise ................................................................................178<br />

Extras .............................................................................................................................182<br />

Glossar ........................................................................................................182<br />

Publikationen ............................................................................................186<br />

Impressum ................................................................................................188<br />

Der vorliegen<strong>de</strong> Verkaufsprospekt unterliegt nach <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

und <strong>de</strong>m Verkaufsprospektgesetz <strong>de</strong>r Prüfung auf formelle Vollständigkeit durch<br />

die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Die inhaltliche Richtigkeit<br />

<strong>de</strong>r in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Prüfung<br />

durch die BaFin.<br />

Bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Standard „Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen<br />

(IDW S4)“ <strong>de</strong>s Instituts <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer („IDW“) berücksichtigt.


Vorwort


11<br />

VORWORT<br />

Vorwort<br />

Seit unserer Gründung im Jahr 1998 konnte ATLANTIC Gesellschaft zur<br />

Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG („ATLANTIC“) mit<br />

inzwischen 41 Beteiligungsangeboten, davon drei Immobilienfonds, einem<br />

Gesamtinvestitionsvolumen von ca. EUR 1,5 Milliar<strong>de</strong>n und einem platzierten<br />

Eigenkapital von rund EUR 600 Millionen, das Vertrauen von rund 12.000<br />

Anlegern gewinnen.<br />

Nach <strong>de</strong>m großen Erfolg unseres ersten australischen Immobilienfonds<br />

ATLANTIC Australien 1 freuen wir uns, Ihnen mit ATLANTIC Australien 2<br />

einen weiteren attraktiven Immobilienfonds auf <strong>de</strong>m roten Kontinent anbieten<br />

zu können.<br />

In <strong>de</strong>n letzten Jahren konnte Australien als Immobilienstandort für ausländische<br />

<strong>Invest</strong>oren immer mehr an Be<strong>de</strong>utung gewinnen. Ein seit 1992 kontinuierlich<br />

hohes Wirtschaftswachstum, ein stabiles Rechts- und Steuersystem, das weitgehend<br />

<strong>de</strong>m angelsächsischen Recht entspricht und <strong>de</strong>r große Rohstoffreichtum<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s machen Australien als <strong>Invest</strong>itionsstandort langfristig attraktiv.<br />

Die geographische Nähe zu Asien lässt Australien zu<strong>de</strong>m von <strong>de</strong>n asiatischen<br />

Wachstumsmärkten profitieren.<br />

Mit <strong>de</strong>m Beteiligungsangebot ATLANTIC Australien 2 bieten wir Anlegern<br />

die Möglichkeit, sich über erbbaurechtsähnliche Nutzungsrechte an einer<br />

„Gra<strong>de</strong> A“-Immobilie im Zentrum A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>s zu beteiligen. Die plangemäße<br />

Fondslaufzeit beträgt ca. zehn Jahre. Hauptmieter <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s ist <strong>de</strong>r australische<br />

Bun<strong>de</strong>sstaat South Australia. Bei <strong>de</strong>r sorgfältigen Auswahl <strong>de</strong>r attraktiven<br />

Fondsimmobilie wur<strong>de</strong> seitens ATLANTIC beson<strong>de</strong>rer Wert auf Nachhaltigkeit<br />

gelegt (Umweltzertifikat nach NABERS mit 4,5 von 5 möglichen Sternen). Auch<br />

die Prospektunterlagen, die Sie in Ihren Hän<strong>de</strong>n halten, sind nach <strong>de</strong>m Standard<br />

<strong>de</strong>s Forest Stewardship Council („FSC“) zertifiziert. Ökotest bewertete <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>utschen FSC-Standard mit <strong>de</strong>r Note „sehr gut“.<br />

Eine langfristige Einnahmensicherheit, prognostizierte Auszahlungen von<br />

7 % p.a. nach australischen Steuern bis 2021, erstmalig für 2011 in 2012, und eine<br />

attraktive Objektlage durch <strong>de</strong>n Standort im CBD A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>s sind nur drei gute<br />

Grün<strong>de</strong>, die für das Immobilien-<strong>Invest</strong>ment ATLANTIC Australien 2 sprechen.<br />

Das Emissionshaus an <strong>de</strong>r Elbe freut sich, mit ATLANTIC Australien 2 ein weiteres<br />

zeitgemäßes Beteiligungsangebot realisiert zu haben, das unseren hohen<br />

Qualitätsansprüchen gerecht wird.<br />

Dr. Martin Ollendorff<br />

- Geschäftsführer ATLANTIC -


Das Angebot im Überblick


13<br />

DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

Das Angebot im Überblick<br />

Durch <strong>de</strong>n Beitritt zur ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG hat <strong>de</strong>r<br />

Anleger die Möglichkeit, in erbbaurechtsähnliche Rechte an einer australischen<br />

Immobilie (nachfolgend „die Immobilie“) zu investieren. Dabei han<strong>de</strong>lt es sich<br />

um <strong>de</strong>n als „A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Station and Environs Re<strong>de</strong>velopment“ („ASER“-Komplex)<br />

bekannten Immobilien-, Hotel- und Casinokomplex im Zentrum von A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>.<br />

» DER INVESTITIONSSTANDORT<br />

Die geographische Lage, die wirtschaftliche und politische Stabilität<br />

sowie reiche Rohstoffvorkommen begrün<strong>de</strong>n Australiens Attraktivität als<br />

<strong>Invest</strong>itionsstandort. Darüber hinaus gilt <strong>de</strong>r Kontinent als das Tor zur boomen<strong>de</strong>n<br />

südostasiatischen Region und überzeugt durch kulturelle Vielfalt.<br />

» DAS FSC-WARENZEICHEN<br />

Nachhaltiges Wirtschaften fängt schon im<br />

Kleinen an. So haben wir beim Druck dieses<br />

<strong>Emissionsprospektes</strong> darauf geachtet, nur<br />

Papiere mit <strong>de</strong>m FSC-Warenzeichen zu verwen<strong>de</strong>n<br />

und damit die Umwelt zu schonen.<br />

Mit diesem wer<strong>de</strong>n nur die Holzprodukte<br />

ausgezeichnet, die aus verantwortungsvoll<br />

bewirtschafteten Wäl<strong>de</strong>rn stammen. Die<br />

Zertifizierung verläuft nach <strong>de</strong>n strengen<br />

Richtlinien <strong>de</strong>s Forest Stewardship Council<br />

(„FSC“). Ökotest bewertete <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />

FSC-Standard mit <strong>de</strong>r Bestnote „sehr gut“.<br />

» DIE IMMOBILIE<br />

Das Riversi<strong>de</strong> Centre bil<strong>de</strong>t einen Teil <strong>de</strong>s 1989 fertig gestellten, als „ASER-<br />

Komplex“ bekannten Immobilienkomplexes und befin<strong>de</strong>t sich im „Core-<br />

Bereich“ am nördlichen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftszentrums. Zu <strong>de</strong>m „ASER-Komplex“<br />

gehören neben <strong>de</strong>m Riversi<strong>de</strong> Centre u.a. <strong>de</strong>r Zentralbahnhof A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>s, das<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre, das Hotel InterContinental sowie das einzige<br />

Casino im Bun<strong>de</strong>sstaat South Australia.<br />

Das Gebäu<strong>de</strong> ist nur 100 Meter von Parliament House und Government House<br />

und lediglich zwei Häuserblocks vom South Australian Museum und <strong>de</strong>r<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> University entfernt. Das 11stöckige Gebäu<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> so gestaltet, dass<br />

sich die Büroräume auf vier Gebäu<strong>de</strong>türme verteilen, in <strong>de</strong>ren Mitte sich ein<br />

zentrales Atrium befin<strong>de</strong>t. Das Gebäu<strong>de</strong> hat ein mo<strong>de</strong>rnes Erscheinungsbild und<br />

bietet attraktive Büroräume nach aktuellen Standards. Für Werterhaltungs- und<br />

Wertsteigerungsmaßnahmen sind insgesamt bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r prognostizierten<br />

Fondslaufzeit rund AUD 20,7 Millionen vorgesehen. Das Gebäu<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> zuletzt<br />

2008 / 2009 mo<strong>de</strong>rnisiert. Darüber hinaus investiert <strong>de</strong>r Hauptmieter, <strong>de</strong>r<br />

„Minister for Infrastructure“, weitere ca. AUD 2,77 Millionen in die Mietflächen.<br />

» DER MIETSTAND UND DIE MIETVERTRÄGE<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Prospektes sind 100 % <strong>de</strong>r vermietbaren<br />

Fläche <strong>de</strong>s Riversi<strong>de</strong> Centre vermietet. Mehr als 98 % <strong>de</strong>r Einnahmen <strong>de</strong>s<br />

Gebäu<strong>de</strong>s stammen aus Mietverträgen mit staatlichen Mietern. Hauptmieter<br />

sind <strong>de</strong>r „Minister for Infrastructure“ (Mietvertrag bis 31.12.2020 / Regierung<br />

South Australia) und „Australian Industrial Registry“ (Australische Regierung).<br />

» DAS FONDSKONZEPT / DAS ANLAGEOBJEKT<br />

Gegen Zahlung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage zuzüglich Agio beteiligen sich die<br />

Anleger zunächst als Treugeber über die Treuhandgesellschaft EVT Elbe<br />

Vermögens Treuhand GmbH („EVT“) an <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 GmbH &<br />

Co. KG. Das gesamte zeichnungsfähige Kommanditkapital beträgt min<strong>de</strong>stens<br />

AUD 84.959.000,-- und höchstens AUD 85.459.000,-- (bei Ausnutzung einer<br />

Platzierungsreserve von AUD 500.000,--).


DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

14<br />

Die ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG wird nach Rückführung einer<br />

kurzfristigen Zwischenfinanzierung sämtliche Anteile (direkt sowie mittelbar<br />

über die bei<strong>de</strong>n Beteiligungsgesellschaften Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG und Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

im Folgen<strong>de</strong>n Riversi<strong>de</strong> 1 KG und Riversi<strong>de</strong> 2 KG) an einem australischen<br />

Treu handvermögen, <strong>de</strong>m ATLANTIC Australia No. 2 Trust („Trust“) halten,<br />

welcher die erbbaurechtsähnlichen Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie „Riversi<strong>de</strong> Centre“<br />

in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> erworben hat.<br />

Die Anteile am australischen Trust und <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Riversi<strong>de</strong> Beteiligungsgesellschaften<br />

stellen das Anlageobjekt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft dar.<br />

Der Kaufpreis für diese Rechte soll plangemäß vollständig durch das eingeworbene<br />

Eigenkapital erbracht wer<strong>de</strong>n. Insofern han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Beteiligungsangebot planmäßig um einen reinen Eigenkapitalfonds.<br />

Für <strong>de</strong>n Zeitraum zwischen <strong>de</strong>m Erwerb am 21.07.2010 und <strong>de</strong>r Vollplatzierung<br />

wer<strong>de</strong>n Eigenkapitalzwischenfinanzierungen in Anspruch genommen.<br />

Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s australischen Treuhandvermögens wer<strong>de</strong>n Finanzierungen<br />

aufgenommen, um <strong>de</strong>n vereinbarten Kaufpreis für die Immobilienrechte sowie<br />

die Nebenkosten zu begleichen. Auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft haben sich stille<br />

Gesellschafter in Höhe von ca. AUD 4,7 Millionen beteiligt.<br />

Prognosegemäß wer<strong>de</strong>n diese Darlehen und die stillen Beteiligungen jedoch<br />

spätestens mit Vollplatzierung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zurückgezahlt.<br />

Zu Einzelheiten <strong>de</strong>r rechtlichen Struktur verweisen wir auf Seite 106 ff.<br />

» DIE BETEILIGUNGSSTRUKTUR IM ÜBERBLICK<br />

(VEREINFACHTE DARSTELLUNG)<br />

Anleger<br />

ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

Riversi<strong>de</strong> 1 KG<br />

Riversi<strong>de</strong> 2 KG<br />

ATLANTIC Australia No. 2 Trust<br />

(Australisches Treuhandvermögen)<br />

Riversi<strong>de</strong> Centre<br />

(Immobilienrechte)


15<br />

DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

Die wesentlichen Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption<br />

<strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Die Beteiligung an <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG vermittelt<br />

<strong>de</strong>n Anlegern laufen<strong>de</strong> Einkünfte aus <strong>de</strong>r Vermietung und Verpachtung einer<br />

in Australien belegenen Immobilie sowie Einkünfte aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

Nutzungsrechte an <strong>de</strong>r Immobilie zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fondslaufzeit.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und<br />

Australien („DBA“) wer<strong>de</strong>n die laufen<strong>de</strong>n Einkünfte aus <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r<br />

Immobilie nur in Australien besteuert. In Australien erfolgt die Besteuerung<br />

durch Erhebung einer Quellensteuer, die bei konzeptionsgemäßer Ausgestaltung<br />

<strong>de</strong>s australischen Trusts 7,5 % p.a. <strong>de</strong>r Nettomieteinnahmen beträgt und abgelten<strong>de</strong><br />

Wirkung hat. Die Anleger sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung in<br />

Australien verpflichtet. In Deutschland sind die laufen<strong>de</strong>n Einkünfte aus <strong>de</strong>r<br />

Vermietung und Verpachtung <strong>de</strong>r Immobilie von <strong>de</strong>r Besteuerung freigestellt,<br />

wer<strong>de</strong>n aber im Rahmen <strong>de</strong>s Progressionsvorbehaltes berücksichtigt.<br />

Einkünfte aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie unterliegen in Australien konzeptionsgemäß<br />

ebenfalls <strong>de</strong>r Quellensteuer mit Abgeltungswirkung in Höhe<br />

von 7,5 %. In Deutschland sind Einkünfte aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie<br />

nicht steuerpflichtig, sofern die Veräußerung nach Ablauf von zehn Jahren seit<br />

<strong>de</strong>m Erwerb <strong>de</strong>r Nutzungsrechte an <strong>de</strong>r Immobilie bzw. Beitritt <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Anlegers erfolgt.<br />

Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft vermittelt <strong>de</strong>n Anlegern darüber hinaus<br />

Zinseinkünfte, die in Deutschland <strong>de</strong>r Abgeltungsteuer unterliegen. Soweit in<br />

Australien Quellensteuer in Höhe von 10 % auf diese Einkünfte erhoben wird,<br />

kann diese auf die <strong>de</strong>utsche Abgeltungsteuer angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die für das <strong>de</strong>utsche Besteuerungsverfahren notwendigen Steuererklärungen <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n von einer durch die Fondsgesellschaft beauftragten<br />

<strong>de</strong>utschen Steuerberatungsgesellschaft erstellt.<br />

Die Anbieterin übernimmt nicht die Zahlung <strong>de</strong>r Steuern für die Anleger bzw.<br />

zugunsten <strong>de</strong>r Anleger.


DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

16<br />

Die Partner<br />

» EMISSIONSHAUS/ ANBIETERIN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH &<br />

Co. KG, Hamburg („ATLANTIC“), ist ein Unternehmen <strong>de</strong>r renommierten und<br />

traditionsreichen Rickmers Gruppe, Hamburg. ATLANTIC hat seit 1998 bereits<br />

41 Fonds mit einem Eigenkapital in Höhe von ca. EUR 600 Millionen und einem<br />

Gesamtinvestitionsvolumen von ca. EUR 1,5 Milliar<strong>de</strong>n platziert. Rund 12.000<br />

Anleger sind mittlerweile von ATLANTIC initiierten Beteiligungen beigetreten.<br />

» NATURSCHUTZGEBIET<br />

Mehr als 20 Prozent <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

staates South Australia sind als Naturschutzgebiet<br />

ausgewiesen. Das ist mehr als in<br />

je<strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sstaat <strong>de</strong>s australischen<br />

Festlands.<br />

» TREUHÄNDERIN<br />

Die im Jahr 1998 gegrün<strong>de</strong>te EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH („EVT“),<br />

Hamburg, verwaltet treuhän<strong>de</strong>risch die Kommanditanteile privater <strong>Invest</strong>oren<br />

an geschlossenen Fonds. Die EVT betreut mehr als 12.300 Anleger mit einem<br />

Eigenkapitalvolumen in Höhe von über EUR 545 Millionen, USD 52 Millionen<br />

und AUD 45 Millionen.<br />

» MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEUR<br />

BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Hamburg („BLS“). BLS ist eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

» DARLEHENSGEBER / EIGENKAPITALZWISCHENFINANZIERUNG<br />

Die Sicherstellung <strong>de</strong>r Eigenkapitalzwischenfinanzierung wird im Wesentlichen<br />

durch eine renommierte australische Geschäftsbank sowie durch die<br />

FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH, Göppingen, einem Unternehmen <strong>de</strong>r Five Minds Group<br />

(„Five Minds“), übernommen. Five Minds unterstützt Unternehmen und<br />

Privatpersonen bei <strong>de</strong>r Steuerung und Umsetzung von Finanzinvestitionen.<br />

» ASSET-MANAGER<br />

Die 1991 gegün<strong>de</strong>te Charter Hall Group verfügt über ein weites Netzwerk mit<br />

Büros in <strong>de</strong>n Metropolen Sydney, Melbourne, A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>, Brisbane, Perth und<br />

Auckland sowie in Chicago und London. In <strong>de</strong>n 19 Jahren seit Firmengründung<br />

konnte sich die Unternehmensgruppe erfolgreich am australischen Markt<br />

etablieren und gehört mit ca. 220 Mitarbeitern und einem Fondsvolumen in<br />

Höhe von mehr als AUD 10 Milliar<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n größten Immobilienspezialisten<br />

in Australien. Der Trust hat in Bezug auf das Immobilienobjekt einen Asset-<br />

Management-Vertrag mit <strong>de</strong>r Charter Hall Asset Services Limited („CHASL”),<br />

einem Unternehmen <strong>de</strong>r Charter Hall Group, abgeschlossen.<br />

» ANLEGERKREIS<br />

Das Angebot richtet sich an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />

Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont (vgl. Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“, S. 126 ff.). Die Anleger müssen bereit sein, die auf <strong>de</strong>n Seiten 22–45<br />

aufgeführten Risiken zu tragen.


17<br />

DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

Beteiligungskonzept / rechtliche und wirtschaftliche<br />

Grundlagen<br />

» BETEILIGUNGSART<br />

Es ist vorgesehen, dass sich die Anleger an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ATLANTIC<br />

Australien 2 GmbH & Co. KG mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligen. Die<br />

Treugeber haben die Möglichkeit, ihre treugeberischen Beteiligungen in direkte<br />

Beteiligungen als Kommanditisten zu wan<strong>de</strong>ln.<br />

» RECHTE DER ANLEGER UND HAUPTMERKMALE DER ANTEILE<br />

Mit einer Beteiligung an <strong>de</strong>r Vermögensanlage sind die in <strong>de</strong>n rechtlichen<br />

Grundlagen (Seiten 106 ff.) näher beschriebenen Rechte auf Beteiligung am<br />

Ergebnis, Auszahlungen <strong>de</strong>s Ergebnisses sowie eines etwaigen Liquidationserlöses,<br />

auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen,<br />

Stimmrechte, Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie das Recht auf<br />

Kündigung und Erhalt eines Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens und das Recht<br />

auf die Übertragung von Anteilen an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an Dritte verbun<strong>de</strong>n.<br />

Die in das Han<strong>de</strong>lsregister einzutragen<strong>de</strong> Hafteinlage beträgt EUR 0,50 je<br />

AUD 100,-- Pflichteinlage.<br />

» BEIRAT<br />

Die Gesellschafterversammlung kann je<strong>de</strong>rzeit beschließen, einen Beirat für die<br />

Fondsgesellschaft zu bestellen.<br />

» GESAMTBETRAG / EMISSIONSKAPITAL<br />

Das angebotene Kommanditkapital wird im Rahmen dieses<br />

Beteiligungsangebotes auf min<strong>de</strong>stens AUD 84.959.000,-- und höchstens<br />

AUD 85.459.000,-- erhöht. Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n bereits AUD 41.000,-- von<br />

<strong>de</strong>n Gründungskommanditisten gezeichnet und in voller Höhe eingezahlt.<br />

» ERWERBSPREIS / MINDESTZEICHNUNGSSUMME<br />

Die Min<strong>de</strong>stzeichnungssumme je<strong>de</strong>s Anlegers für eine Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG beträgt AUD 20.000,--. Höhere<br />

Beteiligungen müssen grundsätzlich ohne Restbetrag durch 1.000 teilbar sein.<br />

» ANZAHL DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGEN<br />

Die minimale Anzahl <strong>de</strong>r Anleger beträgt 11. Die maximale Anzahl <strong>de</strong>r Anleger /<br />

Anteile beträgt 4.248, bei Wahrnehmung <strong>de</strong>r Kapitalerhöhungsoption maximal<br />

4.273.<br />

» AGIO<br />

5 % auf die Zeichnungssumme.<br />

» ABWICKLUNGSWÄHRUNG<br />

Ein- und Auszahlungen erfolgen grundsätzlich in australischen Dollar (AUD).


DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

18<br />

» ZEICHNUNGSFRIST<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

über das öffentliche Angebot. Die Zeichnungsfrist en<strong>de</strong>t bei Vollplatzierung,<br />

spätestens am 30.06.2012.<br />

» DER FLUSS MURRAY<br />

Längster Fluss und wichtigste Trinkwasserquelle<br />

für <strong>de</strong>n Sü<strong>de</strong>n Australiens ist<br />

<strong>de</strong>r Fluss Murray mit einer Gesamtlänge von<br />

2.575 km.<br />

» ANGEBOT NUR IN DEUTSCHLAND<br />

Das Beteiligungsangebot wird nur in Deutschland öffentlich angeboten.<br />

» GEPLANTE LAUFZEIT<br />

Die Laufzeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist unbestimmt. Sie ist prognosegemäß bis<br />

zum 31.12.2021 vorgesehen.<br />

» BEITRITT<br />

Interessenten haben ihren Antrag auf <strong>de</strong>n treuhän<strong>de</strong>rischen Erwerb <strong>de</strong>r<br />

Kommanditbeteiligung (Beitrittserklärungen) durch die Treuhän<strong>de</strong>rin innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Zeichnungsfrist an ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler<br />

<strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG, Neumühlen 19, 22763 Hamburg zu<br />

sen<strong>de</strong>n. Die Übersendung <strong>de</strong>r Beitrittserklärung kann auch durch die jeweiligen<br />

Vertriebspartner vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

» EINZAHLUNGSMODALITÄTEN<br />

100 % <strong>de</strong>r Gesamtzeichnungssumme zuzüglich 5 % Agio auf die Gesamtzeichnungssumme<br />

14 Tage nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung und Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung<br />

durch die EVT. Die Einzahlung erfolgt per Überweisung auf folgen<strong>de</strong>s<br />

Konto:<br />

Kontoinhaberin: ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

Verwendungszweck: ATLANTIC Australien 2<br />

Kontonummer: 060 544 400<br />

Bank: Deutsche Bank AG<br />

BLZ: 200 700 00<br />

Für die Überweisung ist das Formular „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“<br />

zu verwen<strong>de</strong>n. Dieses wird <strong>de</strong>m Anleger durch die EVT zur<br />

Verfügung gestellt. Mit diesem Formular kann von einem AUD-Konto sowie auch<br />

von einem in Euro geführten Konto <strong>de</strong>r Beteiligungsbetrag (zuzüglich 5 % Agio)<br />

überwiesen wer<strong>de</strong>n. Bei einer Überweisung von einem EUR-Konto wird von <strong>de</strong>r<br />

kontoführen<strong>de</strong>n Bank <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Beteiligungsbetrag in AUD getauscht und<br />

anschließend an das oben genannte Konto überwiesen. Die für <strong>de</strong>n inner<strong>de</strong>utschen<br />

Zahlungsverkehr gebräuchlichen Überweisungsträger können nicht verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Es ist auf <strong>de</strong>r Überweisung die Entgeltregelung „Alle Entgelte zu Lasten <strong>de</strong>s<br />

Kontoinhabers“ zu wählen.


19<br />

DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

» ZAHLSTELLE<br />

> EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH, Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

(Treuhän<strong>de</strong>rin)<br />

> Der Verkaufsprospekt wird zur kostenlosen Herausgabe bereitgehalten von<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH<br />

& Co. KG, Neumühlen 19, 22763 Hamburg.<br />

» ÜBERTRAGUNGSMÖGLICHKEITEN DER BETEILIGUNG<br />

Kommanditisten können ihre Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft veräußern<br />

und übertragen. Die Beteiligung ist als langfristige Vermögensanlage konzipiert;<br />

sie ist nur eingeschränkt fungibel und eignet sich nicht für kurzfristige<br />

Anlageziele.<br />

Eine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung ist gemäß Gesellschaftsvertrag frühestens zum<br />

31.12.2021 möglich. Neben <strong>de</strong>r Kündigung kann <strong>de</strong>r Anleger seine Beteiligung<br />

je<strong>de</strong>rzeit an Dritte übertragen. Weitere Rückgabemöglichkeiten sind nicht<br />

vorgesehen. Über mögliche steuerliche Auswirkungen sollte rechtzeitig vor <strong>de</strong>r<br />

beabsichtigten Vertragsbeendigung steuerlicher Rat eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

» GESAMTHÖHE DER VERGÜTUNGEN<br />

Insgesamt fallen fondsabhängige Vergütungen in Höhe von AUD 12.312.400,--<br />

an (siehe „Konsolidierte Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose in<br />

<strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions phase“). Hiervon erhält ATLANTIC AUD 12.275.900,-- und die<br />

Elbe Vermögens Treuhand GmbH AUD 36.500,--.<br />

» AUF DIE BETEILIGUNG ANWENDBARES RECHT<br />

Deutsches Recht<br />

» UNTERSTELLTER WECHSELKURS<br />

Die Berechnungen im Verkaufsprospekt basieren auf AUD bzw. wur<strong>de</strong>n in AUD<br />

umgerechnet. Während <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsphase wur<strong>de</strong> von<br />

einem Kurs in Höhe von EUR/AUD 1,46 ausgegangen. Dieser Kurs wur<strong>de</strong> auch in<br />

<strong>de</strong>r Betriebsphase bis zum geplanten Veräußerungszeitpunkt in 2021 unterstellt.<br />

» KOSTEN DES ANLEGERS<br />

Für <strong>de</strong>n Anleger fallen folgen<strong>de</strong> Kosten für <strong>de</strong>n Erwerb, das Halten und die<br />

Veräußerung einer Beteiligung an ATLANTIC Australien 2 an:<br />

1. Agio<br />

Zusätzlich zu <strong>de</strong>r gezeichneten Beteiligungssumme hat <strong>de</strong>r Anleger ein Agio in<br />

Höhe von 5 % zu entrichten.<br />

2. Weitere Kosten<br />

Für <strong>de</strong>n Fall einer Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister hat <strong>de</strong>r Anleger die Kosten <strong>de</strong>r<br />

notariellen Beglaubigung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht zu tragen.


DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

20<br />

Im Falle einer Übertragung an Dritte erhebt die Treuhän<strong>de</strong>rin eine einheitliche<br />

Verwaltungspauschale in Höhe von insgesamt EUR 300,-- zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.<br />

Ferner ist die Treuhän<strong>de</strong>rin berechtigt, Anlegern, die während eines laufen<strong>de</strong>n<br />

Quartals die Umwandlung ihrer Einlage in eine Direktbeteiligung wünschen,<br />

eine Verwaltungspauschale zur Deckung <strong>de</strong>s zusätzlichen Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s<br />

in Höhe von EUR 150,-- zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer und <strong>de</strong>r jeweils<br />

entstehen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsregisterkosten in Rechnung zu stellen.<br />

Die Fondsgesellschaft ist ermächtigt, auf rückständige Zahlungen <strong>de</strong>r Anleger<br />

Verzugszinsen in Höhe von 1 % für je<strong>de</strong>n angefangenen Monat zu berechnen<br />

und gegebenenfalls weitere Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche geltend zu machen.<br />

Sollte <strong>de</strong>r Anleger von seinem Kündigungsrecht, welches erstmalig zum<br />

31.12.2021 besteht, Gebrauch machen, so hat er die Kosten <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />

zu tragen. Bei einem Streit über <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte an<br />

<strong>de</strong>r Immobilie gilt dies auch für 50 % <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s in diesem Fall zu erstellen<strong>de</strong>n<br />

Sachverständigengutachtens (vgl. § 14 Nr. 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

Gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong> Nebenkosten, wie z.B. Makler- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

Transaktionskosten, Notar- und Han<strong>de</strong>lsregisterkosten sowie eine eventuell<br />

zu zahlen<strong>de</strong> Vorfälligkeitsentschädigung aus einer individuellen Anteilsfinanzierung,<br />

sind bei Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

vom Anleger zu tragen.<br />

Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porto, Kontoführung und Zahlungsverkehr<br />

sowie für die Teilnahme an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen, z.B. Reisekosten,<br />

hat <strong>de</strong>r Anleger selbst zu tragen. Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen<br />

nicht an. Ferner hat <strong>de</strong>r Anleger individuelle Beratungskosten, z.B. für seinen<br />

persönlichen Steuerberater, selbst zu tragen.<br />

Darüber hinaus sind mit <strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage keine weiteren Kosten verbun<strong>de</strong>n.


Die Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes


23<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

Die Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

Mit <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG geht <strong>de</strong>r<br />

Anleger ein langfristiges unternehmerisches Engagement ein, das mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Risiken verbun<strong>de</strong>n ist. Sie ist somit keine Beteiligung, die einer sicheren,<br />

festverzinslichen Kapitalanlage mit schon heute feststehen<strong>de</strong>n Rückzahlungen<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt entspricht.<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen behan<strong>de</strong>ln die wesentlichen tatsächlichen,<br />

wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken, einschließlich <strong>de</strong>r mit<br />

einer persönlichen Anteilsfinanzierung einhergehen<strong>de</strong>n Risiken. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

bestehen wirtschaftliche, steuerliche und personenbezogene Risiken sowie<br />

Risiken im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n politischen und sozioökonomischen<br />

Rahmenbedingungen und auch solche Risiken, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung nicht vorhersehbar sind. Diese Darstellung soll <strong>de</strong>m Anleger<br />

die Risiken <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage ver<strong>de</strong>utlichen.<br />

Die Risikohinweise ersetzen nicht die in einem individuellen Fall gegebenenfalls<br />

notwendige Beratung durch einen fachkundigen Dritten.<br />

Die im Beteiligungsangebot getroffenen Aussagen basieren unter an<strong>de</strong>rem auf<br />

Prognosen, die vom tatsächlichen wirtschaftlichen Verlauf abweichen können.<br />

Grundsätzlich können die Risiken von geschlossenen Fonds in prognose-,<br />

anlage- und anlegergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n:<br />

Prognosegefähr<strong>de</strong>nd sind Risiken, <strong>de</strong>ren Eintritt die Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft belasten und somit die Höhe <strong>de</strong>r Auszahlungen an die Anleger<br />

verringern können. Die aufgeführten prognosegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Risiken können bei<br />

beson<strong>de</strong>rs starker Ausprägung o<strong>de</strong>r bei gemeinsamer Realisierung (Kumulation<br />

von Risiken) gegebenenfalls dazu führen, dass eine Anlagegefährdung o<strong>de</strong>r gar<br />

eine Anlegergefährdung eintritt.<br />

Unter <strong>de</strong>n anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Risiken sind diejenigen Risiken zu verstehen,<br />

die entwe<strong>de</strong>r das jeweilige Anlageobjekt – die Anteile an <strong>de</strong>m australischen<br />

Treuhandvermögen – und damit mittelbar die Immobilie o<strong>de</strong>r die gesamte<br />

Vermögensanlage gefähr<strong>de</strong>n und damit zu einem teilweisen o<strong>de</strong>r vollständigen<br />

Verlust <strong>de</strong>r Beteiligungssumme zuzüglich Agio führen können. Auch hier können<br />

einzelne Risiken beson<strong>de</strong>rs stark ausgeprägt sein o<strong>de</strong>r kumuliert auftreten,<br />

sodass die hier aufgeführten Risiken unter Umstän<strong>de</strong>n eine verstärkte Wirkung<br />

aufweisen und dadurch gegebenenfalls eine Anlegergefährdung resultiert.<br />

Als anlegergefähr<strong>de</strong>nd wer<strong>de</strong>n diejenigen Risiken bezeichnet, die bei <strong>de</strong>m<br />

Anleger nicht nur zum Verlust <strong>de</strong>r gesamten Zeichnungssumme zuzüglich.<br />

Agio führen, son<strong>de</strong>rn gegebenenfalls auch weiteres Privatvermögen <strong>de</strong>s<br />

Anlegers gefähr<strong>de</strong>n können.


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

24<br />

Die wesentlichen Risiken im Einzelnen:<br />

Prognosegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken<br />

» INSTANDHALTUNGSKOSTEN / REVITALISIERUNG / BETRIEBSKOSTEN /<br />

SONSTIGE KOSTEN<br />

Es besteht das Risiko, dass zusätzliche Kosten (z.B. für notwendig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Wartungs-, Instandhaltungs- o<strong>de</strong>r Reparaturarbeiten, <strong>Invest</strong>itionen einschließlich<br />

Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen sowie Rechts- und Steuerberatung) entstehen, die<br />

nicht o<strong>de</strong>r nicht in entsprechen<strong>de</strong>r Höhe budgetiert wur<strong>de</strong>n, nicht auf die Mieter<br />

umlegbar o<strong>de</strong>r nicht von <strong>de</strong>n insoweit gebil<strong>de</strong>ten Liquiditätsreserven ge <strong>de</strong>ckt sind<br />

und sich entsprechend negativ auf die Aus zahlungen auswirken. Dieses Risiko<br />

kann insbeson<strong>de</strong>re dadurch gesteigert sein, dass es sich um ein im Jahre 1989<br />

fertig gestelltes Gebäu<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lt. Zusätzlich können <strong>Invest</strong>itionen zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s bzw. umfangreichere Revitalisie rungsarbeiten o<strong>de</strong>r finanzielle<br />

Anreize notwendig wer<strong>de</strong>n, um eine Anschluss- bzw. Wie<strong>de</strong>rvermietung o<strong>de</strong>r<br />

eine Veräußerung zu ermöglichen. Sollten diese Kosten höher als prognostiziert<br />

ausfallen und auch nicht auf die Mieter umlegbar sein, kann dies ebenfalls zu einer<br />

Reduzierung <strong>de</strong>r Aus zahlungen führen. Gegebenenfalls müssten die notwendigen<br />

<strong>Invest</strong>itionen o<strong>de</strong>r unvorherge sehenen Reparaturen zumin<strong>de</strong>st teilweise durch<br />

Fremd kapital finanziert wer<strong>de</strong>n, was ebenfalls zu erhöhten Kos ten führen kann<br />

und mit <strong>de</strong>n üblichen Risiken einer Fremdfinanzierung (siehe unter „Risiken aus<br />

<strong>de</strong>r Finanzierung / Zinsän<strong>de</strong>rungsrisiko“) einhergeht.<br />

Es besteht das Risiko, dass die im Rahmen <strong>de</strong>r Betriebskosten zu berücksichtigen<strong>de</strong><br />

Kostenlast durch nicht zu beeinflussen<strong>de</strong> Entscheidungen <strong>de</strong>s Staates<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vertragspartner erhöht wird (z.B. Grundsteuer sog. „land tax“,<br />

Versicherungsprämien, Löhne, Energie, Wasser etc.) o<strong>de</strong>r dass neue Gebühren<br />

und Abgaben eingeführt wer<strong>de</strong>n, ohne dass diese Erhöhungen und zusätzlichen<br />

Kosten auf die Mieter umgelegt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Zusätzliche, in <strong>de</strong>r Prognoserechnung nicht berücksich tigte Kosten können unter<br />

an<strong>de</strong>rem auch daraus resultie ren, dass es wegen neuer gesetzlicher Vorschriften<br />

(ein schließlich neuer Gebühren, Abgaben o<strong>de</strong>r technischer Auflagen <strong>de</strong>r<br />

Behör<strong>de</strong>n, wie z.B. durch Umweltauflagen) sowie aufgrund von Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Mieter zu Mo<strong>de</strong>r nisierungs- o<strong>de</strong>r Umbauarbeiten bzw. zur Anschaffung<br />

neuer Geräte, Anlagen und Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong> kommen kann. Ebenso<br />

ist zur Zeit noch nicht absehbar, wie oft es zu einer Neuverhandlung von<br />

Verträgen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Miet-, o<strong>de</strong>r möglicher Finanzierungsverträge,<br />

soweit abge schlossen, kommen wird, so dass auch insoweit das Ri siko besteht,<br />

dass die tatsächlich anfallen<strong>de</strong>n Kosten, z.B. für die Beratung in Rechts-, Steuerund<br />

Finanzie rungsfragen, die prognostizierten Kosten übersteigen. Einzelne<br />

Verträge, wie z.B. <strong>de</strong>r Property-Management-Vertrag, wer<strong>de</strong>n jährlich neu ausgeschrieben.<br />

Hier besteht das Risiko, dass etwaige Erhöhungen <strong>de</strong>r Vergütungen


25<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

nicht auf die Mieter umlegbar sind. Weiterhin lässt sich nicht ausschließen, dass<br />

es während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r Mietverträge zu Streitigkeiten und ge richtlichen<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen kommt, die ebenfalls zu erhöhten Kosten führen können.<br />

Daneben kann es auch dann zu einer höheren Kostenbelastung kommen, sollten<br />

die Prämien für die abgeschlossenen bzw. abzu schließen<strong>de</strong>n Versicherungen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re nach Inan spruchnahme von Versicherungsleistungen, stärker<br />

an steigen als geplant.<br />

» RISIKO AUS GERINGER DIVERSIFIZIERUNG / ANSCHLUSSVERMIETUNG<br />

Die <strong>Invest</strong>ition erfolgt in eine Immobilie / erbbaurechtsähnliche Rechte mit<br />

faktisch nur einem Mieter, das heißt <strong>de</strong>m „Minister for Infrastructure“. Dies<br />

kann dazu führen, dass sich die Verwirklichung einzelner Risiken stärker auf das<br />

wirtschaftliche Ergebnis auswirkt als bei einem Portfolio aus mehreren Objekten<br />

o<strong>de</strong>r einer ausgewogenen Verteilung <strong>de</strong>r Mietfläche auf mehrere Mieter. So können<br />

z.B. Verluste o<strong>de</strong>r höhere Kosten aus <strong>de</strong>m einen Objekt nicht mit Einkünften<br />

aus an<strong>de</strong>ren Immobilien ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Auch kann z.B. eine Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Mietvertrages mit <strong>de</strong>m „Minister for Infrastructure“ zu einem wesentlichen<br />

Rückgang <strong>de</strong>r Mieteinnahmen und damit <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Auszahlungen, aber<br />

auch einer erheblichen Reduzierung <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r Immobilie führen, <strong>de</strong>r nicht<br />

durch Wertsteigerungen bei an<strong>de</strong>ren Objekten ausgeglichen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Prognoserechnung geht von einer Ausübung <strong>de</strong>r Verlängerungsoption<br />

durch <strong>de</strong>n Hauptmieter En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 2020 aus. Sollte <strong>de</strong>r Hauptmieter<br />

die Verlängerungsoption nicht ausüben, besteht das Risiko, dass sich die<br />

Anschlussvermietung verzögert und geringere Mieteinnahmen als prognostiziert<br />

erzielbar sind. Hinzu kommt, dass im Rahmen <strong>de</strong>r Anschlussvermietung nicht<br />

prognostizierte Kosten für Makler, Mietzuschüsse o<strong>de</strong>r Ausbaukosten anfallen.<br />

» DRITTVERWENDUNGSMÖGLICHKEIT<br />

Es besteht das Risiko, dass im Fall einer Neu- o<strong>de</strong>r Nachvermietung die Flächen<br />

nur an Mieter mit vergleichbaren Nutzungsanfor<strong>de</strong>rungen vermietet wer<strong>de</strong>n<br />

können und damit die Anzahl <strong>de</strong>r potentiellen Mieter begrenzt ist. Es kann<br />

nicht garantiert wer<strong>de</strong>n, dass bei Beendigung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Mietverträge<br />

umgehend Nachmieter für die Immobilie gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Infolge<strong>de</strong>ssen<br />

kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass die Immobilie für einen gewissen<br />

Zeitraum vollständig o<strong>de</strong>r teilweise leer steht und <strong>de</strong>r Trust während dieses<br />

Zeitraums keine Mieteinnahmen erzielen kann, während die laufen<strong>de</strong>n Kosten<br />

<strong>de</strong>r Immobilie (insbeson<strong>de</strong>re Betriebs- und Objektkosten) weiter anfallen.<br />

Zu<strong>de</strong>m können Umbaumaßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich sein, insbeson<strong>de</strong>re für eine<br />

kleinteilige Vermietung, <strong>de</strong>ren Kosten in <strong>de</strong>r Ertragsprognose nicht berücksichtigt<br />

sind und zu einer entsprechen<strong>de</strong>n Reduzierung <strong>de</strong>s prognostizierten Erfolgs<br />

und die für die Anleger prognostizierten Auszahlungen führen.<br />

» MARKT- UND STANDORTENTWICKLUNG / VERÄUSSERUNG<br />

Generell besteht das Risiko, dass sich <strong>de</strong>r Immobilienmarkt, insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Nachfrage nach Büroflächen in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> bzw. in <strong>de</strong>r näheren Umgebung, nicht<br />

wie prognostiziert o<strong>de</strong>r sogar rückläufig entwickelt. Die tatsächlich erzielbaren


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

26<br />

Mieteinnahmen bei zukünftig abzuschließen<strong>de</strong>n Mietverträgen und <strong>de</strong>r tatsächlich<br />

erzielbare Veräußerungserlös bei einem eventuellen späteren Verkauf<br />

<strong>de</strong>s Immobilienobjekts hängen von <strong>de</strong>n Preisentwicklungen am Markt ab<br />

und können <strong>de</strong>shalb Schwankungen unterliegen. Die Marktentwicklung wird<br />

dabei von verschie<strong>de</strong>nen regionalen und überregionalen Faktoren bestimmt,<br />

die alle nicht vorhersehbar sind, wie z.B. die Entwicklung <strong>de</strong>r Konjunktur<br />

und <strong>de</strong>r Finanzmärkte, Naturkatastrophen, Terroranschläge, aber auch die<br />

Än<strong>de</strong>rung von Gesetzen, <strong>de</strong>r Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Darüber<br />

hinaus kann es durch (Über-)Angebote ähnlicher Büroflächen bzw. -gebäu<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r durch einen Rückgang <strong>de</strong>r Nachfrage nach Büroflächen zu einer zumin<strong>de</strong>st<br />

teilweisen Unvermietbarkeit von neu zu vermieten<strong>de</strong>n Flächen bzw. <strong>de</strong>r<br />

Unverkäuflichkeit <strong>de</strong>s Immobilienobjekts kommen.<br />

Für die am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fondslaufzeit geplante Veräußerung <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen<br />

Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie sind die zu diesem Zeitpunkt herrschen<strong>de</strong>n<br />

Bedingungen <strong>de</strong>s Immobilienmarktes sowie <strong>de</strong>r Standort, <strong>de</strong>r Zustand <strong>de</strong>r<br />

Immobilie und <strong>de</strong>r Vermietungsstand von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung. Aus heutiger<br />

Sicht kann nicht vorhergesehen wer<strong>de</strong>n, wie sich die markt- und objektspezifischen<br />

Bedingungen in <strong>de</strong>n nächsten Jahren entwickeln wer<strong>de</strong>n und ob<br />

eine Veräußerung <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie zu <strong>de</strong>n<br />

angenommenen Bedingungen möglich sein wird. Dies gilt vor allem für <strong>de</strong>n<br />

Fall, dass <strong>de</strong>r Hauptmieter seine Verlängerungsoption nicht wahrnimmt und<br />

Anschlussmieter nicht o<strong>de</strong>r nicht zu vergleichbaren Konditionen gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

Der im Rahmen <strong>de</strong>r Prognoserechnung kalkulierte Verkaufserlös kann daher<br />

von <strong>de</strong>m tatsächlich erzielbaren Wert abweichen. Es besteht somit das Risiko,<br />

dass für die Immobilie ein niedrigerer Verkaufserlös erzielt wird o<strong>de</strong>r die mit<br />

<strong>de</strong>m Verkauf zusammenhängen<strong>de</strong>n Kosten höher sein können als prognostiziert<br />

und dass die tatsächlichen Auszahlungen an die Anleger folglich geringer ausfallen<br />

können als angenommen.<br />

In <strong>de</strong>r Prognoserechnung wird davon ausgegangen, dass die Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

erbbaurechtsähnlichen Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 2021 erfolgen<br />

wird. Sollte ein Verkauf <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Marktlage o<strong>de</strong>r Mietsituation zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich<br />

nicht sinnvoll sein, kann es zur Verlängerung <strong>de</strong>r Beteiligungsdauer <strong>de</strong>s<br />

Anlegers führen. Ist die Fondsgesellschaft durch externe Einflüsse gezwungen,<br />

in einem schwachen Marktumfeld zu verkaufen, kann unter Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Verkaufserlös geringer ausfallen als prognostiziert. Das hätte zur Folge, dass sich<br />

die Auszahlungen für <strong>de</strong>n Anleger reduzieren o<strong>de</strong>r entfallen könnten.<br />

» KOSTEN AUF EBENE DES AUSTRALISCHEN TRUSTS<br />

Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s australischen Trusts entstehen diverse Kosten für bestimmte<br />

Dienstleistungen, wie zum Beispiel Kosten für die Immobilienverwaltung, für<br />

<strong>de</strong>n Trustee, für die laufen<strong>de</strong> rechtliche und steuerliche Beratung sowie Kosten<br />

für die Buchhaltung und die Erstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses, die mittelbar


27<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu tragen sind. Ein Teil <strong>de</strong>r vorgenannten Kosten<br />

basiert auf Kosteneinschätzungen, so dass Abweichungen zu <strong>de</strong>n tatsächlich<br />

angefallenen Kosten entstehen können. Ferner ist nicht auszuschließen, dass<br />

zusätzliche nicht vorhergesehene laufen<strong>de</strong> Kosten auf Ebene <strong>de</strong>s australischen<br />

Treuhandvermögens anfallen, die in <strong>de</strong>n Prognoserechnungen nicht kalkuliert<br />

wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Diese unter Umstän<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Abweichungen von <strong>de</strong>n Ansätzen<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsprognose bzw. in <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n<br />

Prognoserechnungen können sich negativ auf die Rentabilität <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

und somit auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

» KOSTEN AUF DER EBENE DER DEUTSCHEN FONDSGESELLSCHAFT UND<br />

DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN<br />

Die Kosten auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

Beteiligungsgesellschaften wer<strong>de</strong>n durch die Kosten für die Rechts- und<br />

Steuerberatung geprägt. Hinzu kommen die Vergütungen <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Komplementärinnen sowie für die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft. Außer<strong>de</strong>m fallen Kosten für die Treuhandgesellschaft<br />

und für die Buchhaltung an. Auch diese Kosten wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Konzeption <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes sorgfältig kalkuliert und durch vertragliche<br />

Vereinbarungen hinterlegt. Ein Teil <strong>de</strong>r Kosten basiert jedoch auch hier auf<br />

Schätzungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Zugleich ist die zukünftige Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

einzelnen Kosten nicht vollständig prognostizierbar; an<strong>de</strong>re Kosten, die bisher<br />

nicht bekannt waren, können unter Umstän<strong>de</strong>n hinzukommen.<br />

Es besteht daher auch auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Gesellschaften ein Kostenrisiko.<br />

Sollten sich die Kosten zukünftig an<strong>de</strong>rs entwickeln als prognostiziert o<strong>de</strong>r weitere<br />

Kosten hinzukommen, wür<strong>de</strong> dies die Liquiditätslage <strong>de</strong>r Gesellschaften<br />

belasten und unter Umstän<strong>de</strong>n die Möglichkeit, die geplanten Auszahlungen an<br />

die Anleger prognosegemäß zu leisten, in Zukunft einschränken.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>r Vermögensanlage geht die Anbieterin davon<br />

aus, dass eine Prüfung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

Beteiligungsgesellschaften nicht notwendig ist. Gleiches gilt für die Einrichtung<br />

eines Beirates. Entsprechen<strong>de</strong> Kosten sind nicht kalkuliert und wür<strong>de</strong>n die<br />

Liquiditätslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zusätzlich belasten.<br />

» LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions- wie auch in <strong>de</strong>r Betriebsphase wur<strong>de</strong> eine<br />

Liquiditätsreserve auf <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Ebenen gebil<strong>de</strong>t, die zusätzliche<br />

anfängliche Aufwendungen ab<strong>de</strong>cken soll. Da <strong>de</strong>r Verlauf <strong>de</strong>r Einwerbung und<br />

die möglicherweise entstehen<strong>de</strong>n zusätzlichen Kosten während <strong>de</strong>r prognostizierten<br />

Laufzeit <strong>de</strong>r Beteiligung zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung nicht<br />

absehbar sind, besteht das Risiko, dass die Liquiditätslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

stärker belastet wird als prognostiziert. Dies hätte negativen Einfluss auf die<br />

Prognoserechnung sowie eventuell auf die Auszahlungen an die Anleger.


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

28<br />

» WECHSELKURSRISIKO<br />

Bei <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebot han<strong>de</strong>lt es sich um einen in australischen<br />

Dollar kalkulierten Fonds. Die Einlage in die Fondsgesellschaft (inkl.<br />

Agio) hat in australischen Dollar zu erfolgen. Anleger, die ihre Kapitaleinlage<br />

durch einen Umtausch von an<strong>de</strong>ren Währungen in australische Dollar leisten<br />

bzw. ihre Auszahlungen in Euro transferieren, sind einem Wechselkursrisiko<br />

ausgesetzt. Der Wechselkurs <strong>de</strong>s australischen Dollar zum Euro und zu an<strong>de</strong>ren<br />

Währungen unterliegt Schwankungen. Eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Wechsel- o<strong>de</strong>r<br />

Umtauschkurses zu Lasten <strong>de</strong>s Anlegers kann dann das gesamte Ergebnis <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung und vor allem <strong>de</strong>n gesamten Mittelrückfluss für <strong>de</strong>n Anleger massiv<br />

beeinträchtigen.<br />

Einige Ausgaben (u. a. für laufen<strong>de</strong> Vergütungen sowie für die Steuerberatung<br />

auf <strong>de</strong>utscher Seite) sind in Euro zu leisten. In <strong>de</strong>r Kalkulation wur<strong>de</strong> für<br />

diese Ausgaben ein Wechselkurs in Höhe von EUR/AUD 1,46 angesetzt.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Wechselkurses können sich nachteilig auf die Liquiditätslage<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und damit nachteilig auf die Auszahlungen für die Anleger<br />

auswirken.<br />

» MANAGEMENT UND ENTSCHEIDUNGSTRÄGER<br />

Unternehmerische Fehlentscheidungen <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>s Trustees, <strong>de</strong>s Asset- und Property-Managers o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer<br />

Entscheidungsträger bergen das Risiko, dass sich die Beteiligung schlechter<br />

entwickelt als prospektiert. Dieses kann zu einer Verschlechterung <strong>de</strong>r<br />

Liquiditätslage <strong>de</strong>s Trusts und damit zu einer Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Auszahlungen<br />

an die Anleger führen.<br />

Das Ergebnis <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes hängt im Wesentlichen von <strong>de</strong>r<br />

Kompetenz <strong>de</strong>s Managements und <strong>de</strong>r Entscheidungsträger bei <strong>de</strong>n Vertrags- und<br />

Geschäftspartnern sowie <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r externen Partner ab. Sollten bestimmte<br />

unternehmenstragen<strong>de</strong> Personen als Funktionsträger ausschei<strong>de</strong>n, kann sich dies<br />

negativ auf die weitere Entwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auswirken.<br />

Bei einer Kündigung <strong>de</strong>s Asset- und Property-Management-Vertrages, z.B. wegen<br />

wesentlicher Vertragsverletzungen durch <strong>de</strong>n Asset- bzw. Property-Manager<br />

besteht das Risiko, dass vor allem kurzfristig kein geeigneter Ersatz o<strong>de</strong>r aber<br />

Ersatz nur zu erheblich schlechteren Konditionen zu fin<strong>de</strong>n ist. Das gleiche Risiko<br />

besteht im Fall <strong>de</strong>s Auslaufens <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Dienstleistungsverträge.<br />

» EINLAGEPFLICHT DER ANLEGER / NACHSCHUSSPFLICHT<br />

Bei nicht vertragsgemäßer Einzahlung <strong>de</strong>r fälligen Einlage hat <strong>de</strong>r säumige<br />

Kommanditist nach § 2 Nr. 8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages Verzugszinsen in<br />

Höhe von 1 % pro angefangenen Monat an die Fondsgesellschaft zu entrichten.<br />

Ferner kann die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft bei nicht fristgerechter<br />

Einzahlung <strong>de</strong>r Einlage <strong>de</strong>s säumigen Anlegers Einlagen herabsetzen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Anleger aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausschließen. In diesem Fall ist <strong>de</strong>r<br />

Anleger zur Zahlung eines durch seine Säumnis gegebenenfalls entstan<strong>de</strong>nen


29<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

Scha<strong>de</strong>nersatzes verpflichtet; ein etwaiges Abfindungsguthaben ist in diesem<br />

Fall auf <strong>de</strong>n Buchwert <strong>de</strong>r Beteiligung ohne Agio begrenzt.<br />

Durch die versäumte Einzahlung erhöht sich die Zinsbelastung aus <strong>de</strong>r<br />

Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Zwischenfinanzierung durch <strong>de</strong>n Trust; dies führt mittelbar<br />

zu einer Belastung <strong>de</strong>r Liquiditätslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Sobald ein Anleger seine Einzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat,<br />

besteht für ihn keine Nachschusspflicht. Die Anleger können jedoch verpflichtet<br />

sein, Zahlungen, die sie von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erhalten haben,<br />

an diese zurückzuzahlen, sofern die Auszahlungen unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong>de</strong>s<br />

Wie<strong>de</strong>rabrufs erfolgten o<strong>de</strong>r eine gesetzliche Verpflichtung zu einer solchen<br />

Rückzahlung besteht (z.B. aufgrund han<strong>de</strong>lsrechtlicher Bestimmungen). Sollte<br />

<strong>de</strong>r Anleger über die erhaltenen Mittel bereits verfügt haben, muss er sich unter<br />

Umstän<strong>de</strong>n die für die Rückzahlung erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel an<strong>de</strong>rweitig beschaffen,<br />

wofür weitere Kosten anfallen können.<br />

Auch ohne ausdrückliche Nachschusspflicht kann sich für die Anleger in<br />

bestimmten Situationen – unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – die<br />

Notwendigkeit ergeben, <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Trust weitere Mittel<br />

zuzuführen. Können beispielsweise die laufen<strong>de</strong>n Kosten für die Immobilie<br />

nicht mehr durch die erzielbaren Mieteinnahmen ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, so ist die<br />

Erbringung weiterer liqui<strong>de</strong>r Mittel durch die Anleger unter Umstän<strong>de</strong>n die<br />

einzige Möglichkeit, eine entstehen<strong>de</strong> Liquiditätslücke o<strong>de</strong>r sogar eine Insolvenz<br />

<strong>de</strong>s Trusts (und damit auch einen Totalverlust <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Anlegern geleisteten<br />

Einlagen) abzuwen<strong>de</strong>n.<br />

» ANWENDUNG AUSLÄNDISCHEN RECHTS<br />

Die Anleger treten einer <strong>de</strong>utschen Kommanditgesellschaft bei, die direkt<br />

bzw. mittelbar Anteile an einem australischen Treuhandvermögen (Trust)<br />

hält, <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rum erbbaurechtsähnliche Rechte an einer in Australien belegenen<br />

Immobilie erworben hat. Damit unterliegen wesentliche Verträge dieses<br />

Beteiligungsangebotes australischem Recht.<br />

In <strong>de</strong>r Folge können Risiken<br />

> aus <strong>de</strong>m ausländischen Rechts- und Steuersystem sowie <strong>de</strong>ren Beziehungen<br />

zum <strong>de</strong>utschen System,<br />

> aus ausländischen Wirtschaftsusancen, sofern sie von <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen abweichen,<br />

> aus politischen und rechtlichen Entwicklungen in Australien, die zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt nicht absehbar sind,<br />

> aus höheren Kosten, die sich bei <strong>de</strong>r Durchsetzung von Rechtsansprüchen ergeben<br />

und insbeson<strong>de</strong>re die Liquiditätssituation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zusätzlich<br />

belasten wür<strong>de</strong>n,<br />

> aus <strong>de</strong>r Verzögerung bei <strong>de</strong>r Durchsetzung von Rechtsansprüchen<br />

entstehen. Dies kann zu Reduzierungen <strong>de</strong>r Auszahlungen führen.


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

30<br />

» GEPLANTE AUSZAHLUNGEN<br />

Höhe und Zeitpunkt <strong>de</strong>r in diesem Verkaufsprospekt prognostizierten<br />

Auszahlungen hängen von <strong>de</strong>r Liquidität <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ab. Die in<br />

<strong>de</strong>n vorhergehen<strong>de</strong>n Erläuterungen zu <strong>de</strong>n Mieteinnahmen, Zinsen und<br />

Aufwendungen genannten Faktoren wirken sich unmittelbar auf die Liquidität<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft aus und können zu einer Verschiebung o<strong>de</strong>r zum Ausfall<br />

von prognostizierten Auszahlungen führen. Die Auszahlungen sollten nicht<br />

zwingen<strong>de</strong>r Bestandteil <strong>de</strong>r Einkommensplanung <strong>de</strong>r Anleger sein.<br />

» AUSSAGEN UND ANGABEN DRITTER<br />

Der Verkaufsprospekt enthält Aussagen und Angaben von Dritten, <strong>de</strong>ren Richtigkeit<br />

von <strong>de</strong>r Anbieterin zwar auf Plausibilität, aber nicht abschließend geprüft wur<strong>de</strong>n.<br />

Dies gilt für die technische Prüfung, aber auch für das Wertgutachten zur<br />

Immobilie sowie die Angaben zur laufen<strong>de</strong>n Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Immobilie. So<br />

wur<strong>de</strong>n z.B. Gutachten zum technischen Zustand <strong>de</strong>r Immobilie und zum aktuellen<br />

Wert eingeholt.<br />

Dennoch besteht das Risiko, dass die Aussagen und Angaben <strong>de</strong>r Gutachter<br />

falsche Daten wie<strong>de</strong>rgeben o<strong>de</strong>r falsche Schlüsse ziehen, die zu Abweichungen<br />

<strong>de</strong>r Liquiditäts- und Ertragsprognosen und somit zu geringeren Auszahlungen<br />

an die Anleger führen können.<br />

» INTERESSENKONFLIKTE<br />

Zwischen <strong>de</strong>n wesentlichen Vertragspartnern, z.B. <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und<br />

<strong>de</strong>r Treuhandgesellschaft, <strong>de</strong>ren Geschäftsführungen und Mitarbeitern bestehen<br />

kapitalmäßige und personelle Verflechtungen. Dieses gilt auch für die australischen<br />

Gesellschaften und Partner.<br />

Die Verflechtungen können dazu führen, dass einzelne han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Personen ihre<br />

eigenen Interessen verfolgen und nicht im Sinne <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft han<strong>de</strong>ln.<br />

Dieses hätte unter Umstän<strong>de</strong>n nachteilige Auswirkungen auf <strong>de</strong>n wirtschaftlichen<br />

Erfolg <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Ferner ist die Geschäftsführung <strong>de</strong>r AAT ATLANTIC Australien Treuhand<br />

GmbH, <strong>de</strong>s Trustees <strong>de</strong>s ATLANTIC Australia No. 2 Trust, <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG und <strong>de</strong>r FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH zunächst personeni<strong>de</strong>ntisch.<br />

Erst nach Rückführung <strong>de</strong>r Eigenkapitalzwischenfinanzierungen inklusive<br />

Zinsen an die FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH wer<strong>de</strong>n die Anteile <strong>de</strong>r AAT ATLANTIC<br />

Australien Treuhand GmbH an ATLANTIC übertragen, und es wer<strong>de</strong>n neue<br />

Geschäftsführer bestellt, die dann voraussichtlich personeni<strong>de</strong>ntisch mit <strong>de</strong>n<br />

Geschäftsführern <strong>de</strong>r Anbieterin und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und ihrer Komplementärin sein wer<strong>de</strong>n. Es ist nicht<br />

ausgeschlossen, dass die ursprünglichen Geschäftsführer <strong>de</strong>r AAT ATLANTIC<br />

Australien Treuhand GmbH und die anfänglichen Mehrheitsgesellschafter im<br />

Trust eigene Interessen zum Nachteil <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft verfolgen. Ferner<br />

ist nicht auszuschließen, dass durch die Personeni<strong>de</strong>ntität zwischen AAT


31<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

ATLANTIC Australien Treuhand GmbH, geschäftsführen<strong>de</strong>r Kommanditistin,<br />

Komplementärin und Anbieterin Interessenkonflikte entstehen.<br />

» MAJORISIERUNG / STIMMRECHTSBEGRENZUNG<br />

Trotz <strong>de</strong>r im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Stimmrechtsbeschränkung<br />

eines je<strong>de</strong>n Anlegers / Kommanditisten auf weniger als 10 % <strong>de</strong>s insgesamt<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Kommanditkapitals, besteht das Risiko, dass einzelne<br />

Anleger / Anlegergruppen durch die Zeichnung eines maßgeblichen Anteils<br />

<strong>de</strong>s Kommanditkapitals und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Erwerb eines maßgeblichen Anteils am<br />

Zweitmarkt einen entsprechend hohen Anteil an Stimmrechten erhalten und<br />

dadurch beherrschen<strong>de</strong>n Einfluss auf die Fondsgesellschaft ausüben können.<br />

Das Interesse dieser einzelnen Anleger / Anlegergruppen kann im Wi<strong>de</strong>rspruch<br />

zu <strong>de</strong>n Interessen <strong>de</strong>r übrigen Anleger stehen.<br />

Ein entsprechen<strong>de</strong>s Risiko besteht bei Bün<strong>de</strong>lung von Vollmachten durch einzelne<br />

Anleger. Ferner kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass die <strong>de</strong>rzeit vorgesehene<br />

Stimmrechtsbeschränkung in Zukunft aufgehoben wird.<br />

Ferner besteht die Gefahr <strong>de</strong>r Majorisierung in <strong>de</strong>m ATLANTIC<br />

Australia No. 2 Trust, <strong>de</strong>nn dort ist die (mittelbare und unmittelbare)<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft bis zur vollständigen Rückzahlung <strong>de</strong>s<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens <strong>de</strong>r FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH auf<br />

49,9 % <strong>de</strong>s Kapitals beschränkt. Auch für <strong>de</strong>n Fall, dass die Fondsgesellschaft<br />

bis zum 30.06.2012 nicht ausreichend Eigenkapital zur vollständigen<br />

Rückführung <strong>de</strong>s Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens <strong>de</strong>r FM-<strong>Invest</strong><br />

XI GmbH eingesammelt hat und die FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH ihre - mittelbar<br />

über Beteiligungsgesellschaften gehaltenen - Anteile um <strong>de</strong>n ausstehen<strong>de</strong>n<br />

Darlehensbetrag erhöht, bleibt die Gefahr <strong>de</strong>r Majorisierung im Trust erhalten.<br />

Hinzu kommt, dass die FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH bis zur vollständigen Rückführung<br />

<strong>de</strong>s Gesellschafterdarlehens ein Mitspracherecht bei einer Verwertung <strong>de</strong>r<br />

Immobilie hat. Dies gilt auch für <strong>de</strong>n Fall, dass die FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH mittelbar<br />

mit min<strong>de</strong>stens 10 % am ATLANTIC Australia No. 2 Trust beteiligt bleibt.<br />

» POLITISCHE RISIKEN<br />

Zu <strong>de</strong>n politischen Risiken gehören beispielsweise gesetzgeberische o<strong>de</strong>r behördliche<br />

Maßnahmen, Aufruhr, kriegerische Ereignisse o<strong>de</strong>r Revolution im In- o<strong>de</strong>r<br />

Ausland, welche die Erfüllung <strong>de</strong>r vertraglichen Verpflichtungen verhin<strong>de</strong>rn,<br />

die dann zu <strong>de</strong>m Verlust von Ansprüchen infolge von Unmöglichkeit <strong>de</strong>r<br />

Vertragserfüllung führen können. Insbeson<strong>de</strong>re kann es zu einer vorzeitigen<br />

Beendigung <strong>de</strong>r geschlossenen Mietverträge kommen und <strong>de</strong>r Vermieter könnte<br />

nicht in <strong>de</strong>r Lage sein, eine adäquate Anschlussvermietung zu fin<strong>de</strong>n. Eventuell<br />

kann es während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r Vermögensanlage zu Beschränkungen <strong>de</strong>s<br />

freien Kapitalverkehrs kommen. Dies kann dazu führen, dass geschul<strong>de</strong>te<br />

Zahlungen beispielsweise <strong>de</strong>r Mieter nicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig in <strong>de</strong>r geschul<strong>de</strong>ten<br />

Währung erbracht wer<strong>de</strong>n können. Als Folge kann sich für die Beteiligung<br />

das Risiko ergeben, dass Währungsverluste entstehen o<strong>de</strong>r Zinsen für eine<br />

mögliche Zwischenfinanzierung <strong>de</strong>r verspätet eingehen<strong>de</strong>n Zahlungen anfallen.


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

32<br />

Anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken<br />

» PLATZIERUNGSRISIKO / RÜCKABWICKLUNG / FINANZIERUNG<br />

Um <strong>de</strong>n Ankauf <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte zu finanzieren, hat <strong>de</strong>r<br />

Trust eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung aufgenommen, die aus drei Teilen<br />

besteht:<br />

1. Ein Bankdarlehen einer australischen Bank über AUD 43.462.000,--<br />

2. Ein Darlehen <strong>de</strong>r Anbieterin über AUD 1.000.000,--<br />

3. Ein Gesellschafterdarlehen <strong>de</strong>r FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH, <strong>de</strong>r Muttergesellschaft<br />

<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Beteiligungsgesellschaften im Trust Riversi<strong>de</strong> 1 und Riversi<strong>de</strong> 2, in<br />

Höhe von bis AUD 21.500.000,--.<br />

Die vorgenannten Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehen sollen planmäßig<br />

aus <strong>de</strong>m eingeworbenen Kommanditkapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

anschließen<strong>de</strong>n Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an <strong>de</strong>n Trust bzw. <strong>de</strong>r<br />

Erhöhung <strong>de</strong>s Kapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft im Trust zurückgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dauert die Platzierung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals länger als prognostiziert, resultieren<br />

hieraus Risiken:<br />

Zunächst wür<strong>de</strong>n sich die Kosten <strong>de</strong>r Zwischenfinanzierung auf Ebene <strong>de</strong>s Trusts<br />

erhöhen, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Beteiligung auswirken<br />

wür<strong>de</strong>. Für <strong>de</strong>n Fall, dass die Platzierungsphase über <strong>de</strong>n 31.12.2010 hinaus<br />

andauert und damit länger als von <strong>de</strong>r Anbieterin in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

angenommen, erhöhen sich die Finanzierungskosten <strong>de</strong>s Trusts und damit mittelbar<br />

auch die <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass das von FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH gewährte Gesellschafterdarlehen<br />

nicht bis zum 31.03.2011 vollständig zurückgezahlt wor<strong>de</strong>n ist, hat FM-<strong>Invest</strong> XI<br />

GmbH die Option, sämtliche (auch treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene) Kommanditanteile<br />

<strong>de</strong>r Emittentin von <strong>de</strong>r EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH zu übernehmen.<br />

Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt treugeberisch beigetretenen Kommanditisten<br />

<strong>de</strong>r Emittentin wür<strong>de</strong>n dann aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ausschei<strong>de</strong>n. Der für<br />

die Kommanditanteile zu zahlen<strong>de</strong> Kaufpreis berechnet sich nach <strong>de</strong>r Höhe<br />

<strong>de</strong>s Kommanditkapitals abzüglich <strong>de</strong>r Fondsnebenkosten und zuzüglich einer<br />

Pauschale (bezogen auf alle Anteile) in Höhe von EUR 250.000,--, so dass <strong>de</strong>r an<br />

die einzelnen Anleger zu zahlen<strong>de</strong> Kaufpreis hinter <strong>de</strong>m Betrag <strong>de</strong>r eingezahlten<br />

Einlage zuzüglich Agio zurückbliebe. Für diesen Fall hat sich ATLANTIC verpflichtet,<br />

die erhaltene Vergütung an die EVT zur Weiterleitung an die Treugeber<br />

auszuzahlen. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Auszahlung <strong>de</strong>r von ATLANTIC vereinnahmten<br />

Vergütungen besteht zusätzlich ein Bonitätsrisiko.<br />

Der mit <strong>de</strong>r australischen Bank abgeschlossene Kreditvertrag sieht eine Rückführung<br />

<strong>de</strong>s Bankdarlehens spätestens ein Jahr nach Inanspruchnahme vor. Sollte das<br />

geplante Kommanditkapital bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig eingeworben<br />

wor<strong>de</strong>n sein, besteht das Risiko, dass <strong>de</strong>r Trust das Darlehen bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Kreditlaufzeit nicht vollständig zurückführen kann. Entsprechend besteht für <strong>de</strong>n


33<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

Trust in diesem Fall das Risiko, dass eine ausreichen<strong>de</strong> Anschlussfinanzierung gar<br />

nicht o<strong>de</strong>r nur zu schlechteren Konditionen möglich wäre. Sollte <strong>de</strong>r Trust nicht<br />

in <strong>de</strong>r Lage sein, eine Anschlussfinanzierung abzuschließen, müsste <strong>de</strong>r Trust die<br />

Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie vorzeitig und gegebenenfalls zwangsweise veräußern.<br />

Abhängig vom jeweiligen Wert <strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie und <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s<br />

ausstehen<strong>de</strong>n Darlehens könnte dies im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz <strong>de</strong>s<br />

Trusts und einem damit verbun<strong>de</strong>nen Totalverlust <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen <strong>de</strong>s<br />

Anlegers führen. Bei nicht vollständiger Platzierung <strong>de</strong>s Eigenkapitals darf die<br />

Geschäftsführung Fremdkapital aufnehmen. Der Kapitaldienst reduziert die für<br />

Auszahlungen an die Anleger zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Liquidität.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Finanzierungsvertrages mit <strong>de</strong>r Bank wur<strong>de</strong>n diverse Verpflichtungen<br />

und Anfor<strong>de</strong>rungen (financial covenants) eingegangen. Bei Nichteinhaltung dieser<br />

Verpflichtungen kann die finanzieren<strong>de</strong> Bank zusätzliche Sicherheiten einfor<strong>de</strong>rn.<br />

Dies kann unter an<strong>de</strong>rem dazu führen, dass z.B. die Mieterträge auf ein<br />

Sperrkonto <strong>de</strong>r Bank fließen und für <strong>de</strong>n australischen Trust und die <strong>de</strong>utsche<br />

Fondsgesellschaft nicht für Auszahlungszwecke an die Anleger zur Verfügung stehen,<br />

dass Son<strong>de</strong>r tilgungen geleistet wer<strong>de</strong>n müssen bis ein bestimmtes Verhältnis<br />

zwischen Darlehensvaluta und Immobilienwert (loan to value) unterschritten ist.<br />

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Teilbeträge <strong>de</strong>s Darlehens von <strong>de</strong>r Bank<br />

zurückgehalten wer<strong>de</strong>n und erst mit Fertigstellung von werterhöhen<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

freigegeben wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r dass <strong>de</strong>r Vertrag seitens <strong>de</strong>r Bank gekündigt wird.<br />

» VERTRAGSERFÜLLUNG<br />

Die Umsetzung und <strong>de</strong>r Erfolg <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes sind abhängig von<br />

<strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Erfüllung <strong>de</strong>r zahlreichen Verträge mit aktuellen wie<br />

auch mit zukünftigen Partnern. Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass jetzige<br />

o<strong>de</strong>r zukünftige Vertragspartner ihren Verpflichtungen aus mangeln<strong>de</strong>r<br />

wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, mangeln<strong>de</strong>r Vertragstreue o<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren<br />

Grün<strong>de</strong>n nicht o<strong>de</strong>r nur unzureichend nachkommen. Hieraus können sich für<br />

die Fondsgesellschaft erhebliche Nachteile ergeben, wie z.B. bei einer Kündigung<br />

<strong>de</strong>s langfristigen Mietvertrages <strong>de</strong>s Hauptmieters o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Darlehensverträge. Die<br />

Insolvenz <strong>de</strong>s Untermieters, in diesem Fall <strong>de</strong>s Minister for Infrastructure, stellt<br />

keinen Kündigungsgrund seitens <strong>de</strong>s Vermieters dar. Dies kann auch negative<br />

Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s vom Anleger an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft gehaltenen<br />

Anteils und damit negativen Einfluss auf die prognostizierten Auszahlungen haben.<br />

Die bei Kündigung <strong>de</strong>r Mietverträge erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Neuverhandlungen<br />

<strong>de</strong>r Verträge könnten zu schlechteren Konditionen führen mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Folgen für die Liquidität <strong>de</strong>r Gesellschaft. Im schlimmsten Falle, insbeson<strong>de</strong>re<br />

sofern Verträge nicht o<strong>de</strong>r nur zu schlechteren Konditionen abgeschlossen wer<strong>de</strong>n<br />

können, droht die Insolvenz <strong>de</strong>s Trust und damit mittelbar auch <strong>de</strong>r Verlust<br />

<strong>de</strong>r Einlage <strong>de</strong>s Anlegers (inkl. Agio).<br />

» EINNAHMEN AUS DER VERMIETUNG<br />

Die Prognoserechnung basiert auf <strong>de</strong>r Annahme, dass das Objekt über <strong>de</strong>n<br />

gesamten Prognosezeitraum zu 100 % vermietet ist und dass die Mieter während


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

34<br />

<strong>de</strong>s gesamten Prognosezeitraumes ihren mietvertraglichen Verpflichtungen<br />

nachkommen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Mieter <strong>de</strong>n aus ihren<br />

Mietverträgen obliegen<strong>de</strong>n Pflichten teilweise o<strong>de</strong>r im vollen Umfang nicht<br />

nachkommen – beispielsweise bei Mietmin<strong>de</strong>rung wegen angeblicher Schä<strong>de</strong>n<br />

– und <strong>de</strong>shalb die prognostizierten Mieten nicht eingenommen wer<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r nur geringere Mieteinnahmen erzielt wer<strong>de</strong>n können. Der Ausfall von<br />

Mietzahlungen kann zur Folge haben, dass sich die wirtschaftliche Situation<br />

<strong>de</strong>s Trusts und damit mittelbar auch die <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />

Beteiligungsgesellschaften bis hin zur Insolvenz verschlechtert. Dies kann zum<br />

vollständigen Verlust <strong>de</strong>r Kapitaleinlage <strong>de</strong>s Anlegers führen (inkl. Agio).<br />

Grundsätzlich können Vertragspartner langfristige (Miet-)Verträge aus wichtigem<br />

Grund kündigen; dieses Recht besteht dann, wenn eine Vertragspartei<br />

einer wesentlichen Vertragspflicht während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit nicht nachkommt<br />

bzw. diese erheblich verletzt.<br />

Wer<strong>de</strong>n Mietverträge (vorzeitig) gekündigt, laufen diese aus o<strong>de</strong>r fallen aus sonstigem<br />

Grun<strong>de</strong> weg, z.B. wenn diese mit einem Rechtsmangel behaftet und unwirksam<br />

sind, besteht im Rahmen einer Anschluss- o<strong>de</strong>r Neuvermietung das Risiko,<br />

dass diese überhaupt nicht o<strong>de</strong>r nur zu schlechteren Bedingungen als bisher bzw. als<br />

er wartet vermietet wer<strong>de</strong>n können und die Mieteinnahmen wesentlich geringer als<br />

in <strong>de</strong>r Prognoserechnung vorgesehen ausfallen. Insofern besteht auch die Gefahr,<br />

dass die Marktmieten rückläufig und Mietanpassungen nicht bzw. nicht in<br />

gleichem Umfang wie prognostiziert durchsetzbar sind. Gleichzeitig besteht<br />

das Risiko, dass eine Wie<strong>de</strong>rvermietung erst dann möglich ist, wenn bauliche<br />

Verän<strong>de</strong>rungen (z.B. um einen bestimmten Umweltstandard zu erreichen) vorgenommen<br />

bzw. zusätzliche <strong>Invest</strong>itionen in das Gebäu<strong>de</strong> getätigt o<strong>de</strong>r finanzielle<br />

Anreize an <strong>de</strong>n Mieter gewährt wer<strong>de</strong>n. Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung ebenfalls negativ beeinträchtigen. Sollte eine Wie<strong>de</strong>rvermietung nicht<br />

möglich sein, z.B. weil insoweit nützliche bzw. notwendige <strong>Invest</strong>itionen nicht<br />

(fremd-)finanziert wer<strong>de</strong>n können o<strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvermietung<br />

kein entsprechen<strong>de</strong>r Bedarf an Büroflächen vorherrscht, besteht das Risiko, dass<br />

das Immobilienobjekt in einem schwachen Marktumfeld verkauft wer<strong>de</strong>n muss,<br />

was sich beson<strong>de</strong>rs negativ auf die erzielbaren Erlöse auswirken kann. Des Weiteren<br />

hat <strong>de</strong>r Minister for Infrastructure ein Vormietrecht auf alle im Gebäu<strong>de</strong><br />

zur Vermietung anstehen<strong>de</strong>n Flächen. Dies kann zu einer Verzögerung bei einer<br />

möglicherweise notwendig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Drittvermietung führen.<br />

Ferner kann es zu rechtlichen o<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />

mit <strong>de</strong>m Mieter über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Mietzahlungs- und Neben kostenzahlungspflichten<br />

kommen. Dies kann zu Mietstreitigkeiten und Mietmin<strong>de</strong>rungen<br />

bis hin zur Kündigung <strong>de</strong>s Mietvertrags führen. Die Folge kann<br />

<strong>de</strong>r Ausfall von Mietzahlungen mit entsprechend negativen Folgen für die<br />

wirtschaftliche Situation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft bis hin zur Insolvenz und zum<br />

vollständigen Verlust <strong>de</strong>r Kapitaleinlage <strong>de</strong>s Anlegers nebst Agio sein. Während<br />

<strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Bankdarlehens hat die finanzieren<strong>de</strong> Bank ein Mitspracherecht<br />

über die Verwendung <strong>de</strong>r Mieteinnahmen.


35<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

» FONDSIMMOBILIE / BAUMÄNGEL / ALTLASTEN<br />

Trotz <strong>de</strong>r vorgenommenen Prüfungen ist nicht auszuschließen, dass die<br />

Fondsimmobilie mit Baumängeln behaftet ist, die bisher nicht i<strong>de</strong>ntifiziert wur<strong>de</strong>n.<br />

Ansprüche aus Gewährleistung wegen Mängeln an <strong>de</strong>m Immobilienobjekt<br />

sind gegenüber <strong>de</strong>m Verkäufer weitgehend ausgeschlossen. Sollten entsprechen<strong>de</strong><br />

Baumängel auftreten bzw. im Rahmen <strong>de</strong>r technischen Prüfung nicht erkannt<br />

wor<strong>de</strong>n sein, so können sich signifikante Werteinbußen und Mietausfälle bis hin<br />

zur Kündigung <strong>de</strong>s Mietvertrages ergeben.<br />

Es wur<strong>de</strong>n keine Untersuchungen zu Schadstoffrisiken durchgeführt. Es<br />

kann jedoch nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass in <strong>de</strong>r Zukunft Bo<strong>de</strong>n- o<strong>de</strong>r<br />

Grundwasserverunreinigungen auftreten o<strong>de</strong>r ent<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r verwen<strong>de</strong>te<br />

Baumaterialien zukünftig verboten wer<strong>de</strong>n. Die Kosten einer Beseitigung führen<br />

dann zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r Auszahlungen. Die Beseitigungsverpflichtung<br />

kann auch unabhängig davon bestehen, wer die Kontamination verursacht hat<br />

und ob diese bereits vor Erwerb <strong>de</strong>s Immobilienobjekts eingetreten bzw. verursacht<br />

war. Insofern besteht das Risiko, dass die entstan<strong>de</strong>nen Kosten nicht<br />

vom tatsächlichen Verursacher zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können, z.B. wenn <strong>de</strong>r<br />

Verursacher nicht ermittelbar o<strong>de</strong>r insolvent ist bzw. <strong>de</strong>r Anspruch nicht durchsetzbar<br />

o<strong>de</strong>r weggefallen ist. Letzteres kann insbeson<strong>de</strong>re daraus resultieren,<br />

dass <strong>de</strong>r Veräußerer für Mängel o<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Immobilienobjekts, wenn<br />

über haupt, nur in sehr geringem Umfang und nur für sehr kurze Zeit nach<br />

Erwerb haftet.<br />

Das Auftreten von Altlasten o<strong>de</strong>r Baumängeln kann zu einer <strong>de</strong>utlichen<br />

Reduzierung <strong>de</strong>s Verkehrswertes und <strong>de</strong>r Veräußerungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r<br />

Immobilie mit erheblichen Einbußen beim Veräußerungserlös führen. Dies<br />

könnte sich negativ auf die prognostizierten Auszahlungen auswirken und bis<br />

zum Totalverlust <strong>de</strong>r Kapitalanlage nebst Agio führen.<br />

» RISIKEN AUS EIGENTÜMERÄHNLICHER STELLUNG<br />

Durch <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte übernimmt <strong>de</strong>r Käufer<br />

umfangreiche Pflichten, die <strong>de</strong>nen eines Grundstückeigentümers vergleichbar<br />

sind. Insoweit tragen die Anleger grundsätzlich das wirtschaftliche Risiko<br />

<strong>de</strong>r vollständigen o<strong>de</strong>r teilweisen Zerstörung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s, was zu einem<br />

Totalverlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals führen kann. Daneben besteht das Risiko,<br />

dass Dritte Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche (z.B. für durch Unfälle erlittene Schä<strong>de</strong>n<br />

an Leib und Leben im Rahmen <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s durch die Mieter bzw.<br />

<strong>de</strong>s Publikumsverkehrs) geltend machen, die gegebenenfalls befriedigt wer<strong>de</strong>n<br />

müssen, was ebenfalls zu einer Verringerung <strong>de</strong>r Auszahlungen führen kann.<br />

» RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ASER SERVICE CORPORATION<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Zugehörigkeit <strong>de</strong>r Immobilie mit festgelegter<br />

Beteiligungsquote und entsprechen<strong>de</strong>r Anzahl an Stimmrechten zu <strong>de</strong>r ASER<br />

Services Corporation, die für das Unterhalten, Instandhalten und die Wartung<br />

<strong>de</strong>r Versorgungseinrichtungen <strong>de</strong>s gesamten Komplexes verantwortlich ist, besteht<br />

das Risiko, dass die Mehrheit notwendige Reparatur-, Instandhaltungs- und


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

36<br />

Wartungsarbeiten sowie <strong>Invest</strong>itionen ablehnt bzw. unnötige Arbeiten o<strong>de</strong>r<br />

<strong>Invest</strong>itionen beschließt und <strong>de</strong>nnoch die wirtschaftlichen Folgen, insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Kosten und eventuelle nachfolgen<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen (z.B. bei Ausfall <strong>de</strong>r<br />

Versorgungseinrichtungen und einer daraus folgen<strong>de</strong>n Nutzungseinschränkung<br />

<strong>de</strong>r Mieter <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s) von <strong>de</strong>m Trust bzw. <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu tragen sind.<br />

Gleiches gilt für einen daraus resultieren<strong>de</strong>n Wertverlust <strong>de</strong>r Immobilie, <strong>de</strong>r z.B. zu<br />

einem geringeren Erlös bei einem Verkauf führen kann.<br />

Hinzu kommt, dass die üblichen Gebäu<strong>de</strong>versicherungen für <strong>de</strong>n Gesamtkomplex<br />

über die ASER Service Corporation abgeschlossen wor<strong>de</strong>n sind. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass sich diese Tatsache negativ auf die Abwicklung von<br />

Scha<strong>de</strong>nsfällen auswirkt.<br />

» VERSICHERUNG<br />

Versicherungsschutz ist nicht für alle möglichen beziehungsweise <strong>de</strong>nkbaren<br />

Risiken erhältlich. Soweit Versicherungen gegen Schä<strong>de</strong>n, z.B. aufgrund von<br />

Feu er, Sturm, Überschwemmung o<strong>de</strong>r Diebstahl, abgeschlossen wur<strong>de</strong>n, besteht<br />

<strong>de</strong>nnoch das Risiko, dass bei einem Scha<strong>de</strong>nsfall die entstan<strong>de</strong>nen Schä<strong>de</strong>n<br />

an <strong>de</strong>r Immobilie beziehungsweise <strong>de</strong>ren Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von<br />

in Mitlei<strong>de</strong>nschaft gezogener Dritter nicht o<strong>de</strong>r nicht vollumfänglich ersetzt<br />

wer<strong>de</strong>n und insoweit die Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Trustvermögen beziehungsweise<br />

von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>n Beteiligungsgesellschaften ausgeglichen<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Grün<strong>de</strong> hierfür können unter an<strong>de</strong>rem eine zu geringe<br />

Versicherungssumme, ein nicht ausreichen<strong>de</strong>r Versicherungsschutz, Eintritt<br />

eines unversicherbaren Risikos o<strong>de</strong>r ein Haftungssausschluss sein. Letzteres<br />

kann insbeson<strong>de</strong>re bei einer Obliegenheitsverletzung (z.B. durch grob fahrlässiges<br />

Verhalten) <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers zum Tragen kommen. Darüber<br />

ist bei Versicherungen üblicherweise eine Selbstbeteiligung in bestimmter<br />

Höhe vereinbart, so dass es in einem Scha<strong>de</strong>nsfall stets zu einer zusätzlichen<br />

Kostenbelastung kommt.<br />

Es besteht das Risiko, dass eine Versicherungsgesellschaft ihre Verpflichtungen<br />

aus <strong>de</strong>n Verträgen nicht erfüllt. Weiterhin können Ausschlussgrün<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

unterschiedliche Auslegung <strong>de</strong>r Versicherungsbestimmungen dazu führen,<br />

dass im Scha<strong>de</strong>nsfall Ansprüche <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers nicht durchgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Dieses hätte zur Folge, dass aus einem Scha<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong><br />

Kosten vom Vermieter getragen wer<strong>de</strong>n müssen. Sollten grundsätzlich<br />

Versicherungsleistungen die entstehen<strong>de</strong>n Kosten nicht ab<strong>de</strong>cken, hat gegebenenfalls<br />

<strong>de</strong>r australische Trust und damit mittelbar die Fondsgesellschaft<br />

die Differenz zu tragen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die<br />

Liquiditätsprognose <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und kann somit Kürzungen bzw. die<br />

Aussetzung von Auszahlungen an die Anleger nach sich ziehen. Im Falle eines<br />

nicht versicherbaren Risikos, wie z.B. bei Zerstörung <strong>de</strong>r Immobilie aufgrund<br />

einer Naturkatastrophe o<strong>de</strong>r Krieg, trägt die Fondsgesellschaft mittelbar das<br />

volle Risiko. Ein Totalverlust <strong>de</strong>r Kapitaleinlage <strong>de</strong>s Anlegers nebst Agio ist bei<br />

Eintreten eines <strong>de</strong>rartigen Falles nicht auszuschließen.


37<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

Die Kosten für die Versicherungen wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Prognoserechnung auf Basis<br />

von Schätzungen australischer Experten berücksichtigt. Es ist aber nicht auszuschließen,<br />

dass tatsächlich höhere Versicherungsbeiträge entrichtet wer<strong>de</strong>n<br />

müssen o<strong>de</strong>r durch die gelten<strong>de</strong>n Selbstbeteiligungen zusätzliche Kosten entstehen.<br />

Höhere bzw. zusätzliche Kosten wür<strong>de</strong>n zur Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Rentabilität <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung und <strong>de</strong>r prognostizierten Auszahlungen führen.<br />

» LAUFZEIT UND FUNGIBILITÄT<br />

Die Beteiligung ist als langfristige Vermögensanlage konzipiert; sie ist nur eingeschränkt<br />

fungibel und eignet sich nicht für kurzfristige Anlageziele. Die Laufzeit<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist prognosegemäß bis zum Jahr 2021 angelegt. Eine or<strong>de</strong>ntliche<br />

Kündigung ist erstmals zum 31.12.2021 möglich. Vor diesem Zeitpunkt<br />

können Anleger ihre Anteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nur mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin veräußern, die nur aus sachlichem<br />

Grund versagt wer<strong>de</strong>n kann (vgl. § 11 Nr. 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages). Die<br />

Übertragung ist mit Kosten verbun<strong>de</strong>n.<br />

Trotz <strong>de</strong>r im Aufbau befindlichen „Zweitmärkte“ für Kommanditbeteiligungen<br />

an geschlossenen Fonds ist eine Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile, insbeson<strong>de</strong>re<br />

unter Realisierung eines angemessenen Preises, aufgrund fehlen<strong>de</strong>r geregelter<br />

Märkte nicht gewährleistet. Dieses kann dazu führen, dass möglicherweise<br />

kein angemessener Preis erzielt wer<strong>de</strong>n kann. Im Extremfall fin<strong>de</strong>t sich zu<br />

keinem Preis ein Käufer. Bezüglich <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lbarkeit ist die Beteiligung an<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nicht vergleichbar mit liqui<strong>de</strong>n, börsengehan<strong>de</strong>lten und<br />

fungiblen Wertpapieren.<br />

Auch mögliche steuerliche Folgen können einer Veräußerung <strong>de</strong>r Fondsanteile<br />

entgegenstehen: So ist beispielsweise ein Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung innerhalb<br />

<strong>de</strong>r zehnjährigen Haltefrist <strong>de</strong>s § 23 EStG grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.<br />

» FEHLENDE REGULIERUNG<br />

Die Fondsgesellschaft unterliegt in Deutschland nicht <strong>de</strong>r staatlichen Aufsicht.<br />

Daher besteht für sie keine beson<strong>de</strong>re öffentliche Kontrolle zum Schutz <strong>de</strong>r<br />

Anleger, wie dies z.B. für in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland beaufsichtigte<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen <strong>de</strong>r Fall ist. Daher kann das Vermögen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

einem höheren Risiko ausgesetzt sein, als dies bei einem beaufsichtigten<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen <strong>de</strong>r Fall wäre. Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass auch insbeson<strong>de</strong>re vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r gegenwärtigen Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise, Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n zukünftig von einer Regulierungspflicht<br />

ausgehen o<strong>de</strong>r eine solche während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r Beteiligung eingeführt<br />

wird. Dann besteht das Risiko, dass die geplante Geschäftstätigkeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

eingeschränkt o<strong>de</strong>r vollständig verboten wird. Dies könnte eine<br />

vorzeitige Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nötig machen, was erheblichen<br />

negativen Einfluss auf das Gesamtergebnis <strong>de</strong>s Anlegers haben kann o<strong>de</strong>r<br />

zu sätzliche Kosten erfor<strong>de</strong>rlich machen, um Auflagen zu erfüllen.


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

38<br />

» ERLAUBNISPFLICHTIGE TÄTIGKEITEN<br />

Es besteht das Risiko, dass Geschäfte <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

an <strong>de</strong>r Fondskonzeption beteiligten Gesellschaften nach Auffassung von<br />

Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n und gegebenenfalls Verwaltungsgerichten Tätigkeiten<br />

darstellen, die unter einem gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt stehen. Es ist<br />

möglich, dass die zuständigen Behör<strong>de</strong>n eine Erlaubnispflicht bejahen und<br />

Verwaltungsmaßnahmen treffen, die die Geschäftstätigkeit <strong>de</strong>r betroffenen<br />

Gesellschaft zeitweise o<strong>de</strong>r dauerhaft erschweren o<strong>de</strong>r unmöglich machen o<strong>de</strong>r<br />

auf Seiten <strong>de</strong>r betroffenen Gesellschaft zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand<br />

und zu erhöhten Anfor<strong>de</strong>rungen an die Geschäftsführung führen. Daraus entstehen<strong>de</strong>r<br />

finanzieller Mehraufwand kann zu einer Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r prognostizierten<br />

Ergebnisse bis zur Insolvenz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und für <strong>de</strong>n Anleger<br />

zum Verlust seiner Beteiligung inklusive Agio führen. Im ungünstigsten Fall<br />

könnte eine gewährte Genehmigung während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r Beteiligung wie<strong>de</strong>r<br />

entzogen wer<strong>de</strong>n. Dadurch könnte es zur Rückabwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

und damit zum Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals kommen.<br />

» KEINE SICHERUNG DER ANLEGERANSPRÜCHE<br />

Für die Ansprüche <strong>de</strong>r Anleger besteht kein Versicherungsschutz und<br />

keine Sicherung durch eine gesetzliche o<strong>de</strong>r freiwillige Einrichtung <strong>de</strong>r<br />

Einlagensicherung o<strong>de</strong>r Anlegerentschädigung.<br />

» VERBRAUCHERRECHTE / GESETZLICHE WIDERRUFSRECHTE<br />

Seit <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>s Gesetzes zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vorschriften über<br />

Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen (Fernabsatzgesetz) ist vorgesehen,<br />

dass Anleger zum Schutz vor einer unüberlegten <strong>Invest</strong>itionsentscheidung mit<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Verbraucherinformationen ausgestattet wer<strong>de</strong>n müssen. Darüber<br />

hinaus erhält <strong>de</strong>r Anleger ein 14tägiges Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ab Vertragsabschluss.<br />

Das Fernabsatzgesetz fin<strong>de</strong>t Anwendung, wenn die Zeichnung ausschließlich<br />

über Fernkommunikationsmittel (Telefon, Telefax, E-Mail, Internet) zustan<strong>de</strong><br />

gekommen ist.<br />

Wird eine Beitrittserklärung wirksam wi<strong>de</strong>rrufen, so ist <strong>de</strong>m jeweiligen<br />

Anleger die eventuell bereits geleistete Kommanditeinlage nebst Agio zurückzuzahlen.<br />

Soweit die gezeichnete Kommanditeinlage zum Zeitpunkt eines<br />

Wi<strong>de</strong>rrufs bereits investiert wur<strong>de</strong>, hat die Rückzahlung aus <strong>de</strong>n übrigen liqui<strong>de</strong>n<br />

Mitteln <strong>de</strong>r Emittentin zu erfolgen. Wer<strong>de</strong>n so viele Beitrittserklärungen<br />

wi<strong>de</strong>rrufen, dass die Rückzahlung aus <strong>de</strong>n liqui<strong>de</strong>n Mitteln nicht zu leisten<br />

ist, so wird die Fondsgesellschaft gezwungen sein, getätigte <strong>Invest</strong>itionen<br />

kurzfristig wie<strong>de</strong>r zu veräußern o<strong>de</strong>r durch Aufnahme von Fremdkapital<br />

Liquidität zu beschaffen. Gelingt dies nicht, kann im ungünstigsten Fall eine<br />

Insolvenz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Es besteht das<br />

Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund von Gerichts urteilen<br />

die Unwirksamkeit o<strong>de</strong>r Unvollständigkeit von Wi<strong>de</strong>rrufserklärungen und<br />

Verbraucherinformationen festgestellt wird. Dies kann dazu führen, dass<br />

auch nach einem sehr langen Zeitraum das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht <strong>de</strong>r Anleger noch<br />

nicht erloschen ist. Sofern einzelne o<strong>de</strong>r mehrere Anleger zu einem späteren


39<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

Zeitpunkt nach Schließung <strong>de</strong>s Fonds ihren Wi<strong>de</strong>rruf wirksam erklären, ist<br />

die Fondsgesellschaft verpflichtet, geleistete Einzahlungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

an die wi<strong>de</strong>rrufen<strong>de</strong>n Anleger auszuzahlen. Bei Eintritt eines Anspruchs gegen<br />

die Fondsgesellschaft besteht das Risiko, dass die Liquidität nicht ausreicht,<br />

um diese Ansprüche zu begleichen. Für die Fondsgesellschaft kann die daraus<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Verwertung <strong>de</strong>r Immobilie zur Insolvenz führen mit einem daraus<br />

resultieren<strong>de</strong>n Totalverlust <strong>de</strong>r Einlage <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Anleger.<br />

» PROSPEKTHAFTUNG<br />

Der gesetzliche Prospekthaftungsanspruch setzt voraus, dass <strong>de</strong>r Erwerb<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung <strong>de</strong>s<br />

Verkaufsprospektes abgeschlossen ist. Für Anleger, die ihre Beteiligung zu einem<br />

späteren Zeitpunkt erwerben, besteht das Risiko, dass ihnen eine Berufung auf<br />

die gesetzliche Prospekthaftung verwehrt ist.<br />

» MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />

Die vereinbarte Kontrolle <strong>de</strong>r Mittelverwendung beschränkt sich auf eine<br />

formale Kontrolle <strong>de</strong>r Freigabe und Verwendung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals <strong>de</strong>r<br />

Emittentin, insbeson<strong>de</strong>re darauf, ob bestimmte Voraussetzungen formal vorliegen.<br />

Die wesentlichen <strong>Invest</strong>itionen fin<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>s Trusts statt, <strong>de</strong>r<br />

nicht <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle unterliegt. Eine Kontrolle hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes,<br />

<strong>de</strong>r Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Werthaltigkeit von Garantien fin<strong>de</strong>t ebenfalls nicht statt. Die hiermit im<br />

Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Risiken bestehen soweit trotz Einschaltung eines<br />

Mittelverwendungskontrolleurs fort.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur <strong>de</strong>n<br />

ihm obliegen<strong>de</strong>n Prüfungspflichten nicht ausreichend nachkommt o<strong>de</strong>r die<br />

Fondsgesellschaft entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtung über Mittel<br />

auf <strong>de</strong>m Mittelverwendungskonto verfügt, was zum Risiko <strong>de</strong>r falschen<br />

Verwendung <strong>de</strong>r eingezahlten Kommanditeinlagen führen kann. Ferner ist<br />

nicht ausgeschlossen, dass auch bei ordnungsgemäßer Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Mittelverwendungskontrolle eine nicht zweckgerechte Verwendung <strong>de</strong>r Mittel<br />

vom Mittelverwendungskontrolleur nicht ent<strong>de</strong>ckt wird. Im schlechtesten Fall<br />

kann dies zu einer Insolvenz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft führen.<br />

» AUSSCHLUSS / AUSEINANDERSETZUNGSGUTHABEN<br />

Die Anleger können ihre Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft erstmals zum<br />

31.12.2021 or<strong>de</strong>ntlich kündigen. Vor diesem Zeitpunkt ist nur eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />

Kündigung möglich. Die Gesellschaft kann Anleger aus wichtigem<br />

Grund (z.B. bei <strong>de</strong>r Vornahme von Vollstreckungsmaßnahmen in <strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftsanteil) aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausschließen.<br />

Schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Anleger aufgrund einer Kündigung o<strong>de</strong>r eines Ausschlusses<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, erhält <strong>de</strong>r betroffene Anleger eine Abfindung nach


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

40<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s § 14 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages, die hinter <strong>de</strong>r Beteiligungssumme<br />

(inkl. Agio) zurückbleiben kann. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass das<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben mangels Liquidität erst später als vertraglich<br />

vorgesehen ausgezahlt wer<strong>de</strong>n kann (vgl. § 14 Nr. 5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

» ALLGEMEINE STEUERLICHE RISIKEN<br />

Das steuerliche Konzept <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r am<br />

Tag <strong>de</strong>r Prospekt aufstellung gelten<strong>de</strong>n Rechtslage entwickelt. Eventuell während<br />

<strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft eintreten<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rechtslage durch<br />

Än<strong>de</strong>rungen bzw. Neufassung <strong>de</strong>s Doppelbesteuerungs abkommens zwischen<br />

Deutschland und Australien, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen o<strong>de</strong>r australischen Steuergesetze und<br />

<strong>de</strong>r Ansichten <strong>de</strong>r Finanzverwaltung sowie <strong>de</strong>r Rechtsprechung können zu einer<br />

abweichen<strong>de</strong>n steuerlichen Beurteilung in Australien und/o<strong>de</strong>r in Deutschland<br />

führen, so dass Einkünfte <strong>de</strong>r Anleger in Australien und in Deutschland an<strong>de</strong>rs<br />

besteuert wer<strong>de</strong>n.<br />

Derzeit führen Deutschland und Australien Verhandlungen über ein neues<br />

Doppel besteuerungsabkommen. Der Abschluss eines geän<strong>de</strong>rten Doppelbesteuer<br />

ungsab kommens könnte für die Anleger zu einer im Vergleich zu dieser<br />

Darstellung abweichen<strong>de</strong>n, gegebenenfalls nach teiligen Besteuerung führen.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass die <strong>de</strong>utsche o<strong>de</strong>r australische<br />

Finanz verwaltung im Veranlagungsverfahren bzw. im Zuge einer späteren<br />

Prüfung eine an<strong>de</strong>re als die hier dargestellte Rechtsauffassung zur steuerlichen<br />

Behandlung <strong>de</strong>r Einkünfte vertritt.<br />

Aus Sicht <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Finanzverwaltung wird über die endgültige Höhe<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen Ergebnisse regelmäßig erst im Rahmen einer steuerlichen<br />

Außenprüfung (sog. „Betriebsprüfung“) abschließend entschie<strong>de</strong>n. Sofern die<br />

<strong>de</strong>utsche Finanzverwaltung zu einer abweichen<strong>de</strong>n steuerlichen Auffassung<br />

gelangt, kann es zu einem Einspruchs- und Klageverfahren kommen, <strong>de</strong>ssen<br />

Ausgang ungewiss ist und <strong>de</strong>ssen Kosten zu Lasten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft gehen<br />

können. Sollte es hiernach zu Steuernachzahlungen kommen, wären diese<br />

Nachfor<strong>de</strong>rungen ab <strong>de</strong>m 16. Monat nach Ablauf <strong>de</strong>sjenigen Jahres mit 6 %<br />

p.a. zu verzinsen, für das <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>r te Steuerbescheid ergeht. Eine Haftung<br />

für <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r prognostizierten steuerlichen Ergebnisse kann nicht übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r steuerlich transparenten Struktur <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, bei <strong>de</strong>r<br />

die Besteuerung erst auf Ebene <strong>de</strong>r Anleger erfolgt, besteht generell das Risiko,<br />

dass es aufgrund zugewiesener Einkünfte zu einer Belastung <strong>de</strong>s Anlegers<br />

mit Einkommen steuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer<br />

kommt, ohne dass die Fonds gesellschaft Auszahlungen in entsprechen<strong>de</strong>r Höhe<br />

vornimmt. Es besteht daher das Risiko, dass <strong>de</strong>r Anleger Steuerzahlungen aus<br />

sonstigem Vermögen leisten muss. Die Fondsgesellschaft übernimmt keine<br />

Zahlung von Steuern für die Anleger.


41<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

» STEUERLICHE RISIKEN IN DEUTSCHLAND<br />

Sollte die <strong>de</strong>utsche Finanzverwaltung <strong>de</strong>n Trust nicht als Treuhandverhältnis<br />

ansehen, könnten die Anleger mit <strong>de</strong>n Einkünften aus <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

in Deutschland in vollem Umfang <strong>de</strong>r Einkommensteuer zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer unterliegen.<br />

Sollte die Finanzverwaltung die australische Quellensteuer nicht als<br />

Einkommensteuer <strong>de</strong>r Anleger ansehen, könnte sie die Auffassung vertreten,<br />

dass die Anleger mit <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Einkünften aus <strong>de</strong>r australischen Immobilie<br />

in Australien nicht <strong>de</strong>r Einkommenbesteuerung unterliegen und dass dies<br />

auf die fehlen<strong>de</strong> Ansässigkeit <strong>de</strong>r Anleger in Australien zurückzuführen ist.<br />

In <strong>de</strong>r Folge könnte sie die Freistellung <strong>de</strong>r Einkünfte in Deutschland gemäß<br />

Doppelbesteuerungsabkommen versagen (§ 50d Abs. 9 EStG).<br />

Die nach <strong>de</strong>utschen steuerlichen Vorschriften ermittelten Einkünfte wür<strong>de</strong>n<br />

dann im Ergebnis bei <strong>de</strong>n Anlegern <strong>de</strong>r Besteuerung zu <strong>de</strong>ren persönlichem<br />

Steuersatz in Deutschland unterliegen und nicht nur im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Progressionsvorbehalts bei <strong>de</strong>r Besteuerung berücksichtigt. Eine Anrechnung<br />

<strong>de</strong>r australischen Quellensteuer könnte in diesem Fall ebenfalls versagt wer<strong>de</strong>n.<br />

Soweit Veräußerungsgewinne in Deutschland <strong>de</strong>r Besteuerung unterliegen,<br />

könnte die <strong>de</strong>utsche Finanzverwaltung die Anrechnung <strong>de</strong>r in Form einer<br />

Quellensteuer erhobenen Capital Gains Tax versagen.<br />

Die Veräußerung <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie<br />

und die Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 KG o<strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong><br />

2 KG bzw. an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft können in Verbindung mit weiteren<br />

Immobilienveräußerungen <strong>de</strong>s Anlegers unter Umstän<strong>de</strong>n einen gewerblichen<br />

Grundstückshan<strong>de</strong>l auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers begrün<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Anleger<br />

wenigstens 10 % <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>r Personengesellschaft hält o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkehrswert<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r anteilige Verkehrswert <strong>de</strong>s Grundstücks mehr als<br />

EUR 250.000,-- beträgt.<br />

Sollte die Finanzverwaltung die Fondsgesellschaft als gewerblich tätig o<strong>de</strong>r<br />

gewerblich infiziert einstufen, wür<strong>de</strong>n etwaige Zinseinkünfte und Einkünfte aus<br />

<strong>de</strong>r unmittelbaren o<strong>de</strong>r mittelbaren Veräußerung <strong>de</strong>r australischen Immobilie<br />

unabhängig von Haltedauer auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft <strong>de</strong>r Gewerbesteuer<br />

und auf Ebene <strong>de</strong>r Anleger als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)<br />

zum individuellen Steuersatz <strong>de</strong>r Einkommensteuer unterliegen. Sofern die<br />

Finanzverwaltung die Auffassung vertritt, dass die von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

bezogenen Leistungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht im Zusammenhang mit<br />

Leistungen stehen, die die Fondsgesellschaft gegen Entgelt an <strong>de</strong>n Trust erbringt<br />

(Sicherstellung <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r Immobilieninvestition), könnte insoweit<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft <strong>de</strong>r Vorsteuerabzug versagt wer<strong>de</strong>n. Sofern auf Leistungen<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>n Trust <strong>de</strong>utsche Umsatzsteuer erhoben wird, ist<br />

diese nicht erstattungsfähig.


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

42<br />

Die Finanzverwaltung könnte die Auffassung vertreten, dass die Anleger dieses<br />

Beteiligungsangebots eine Anzeige gem. § 138 Abs. 2 AO abgeben müssen. In<br />

diesem Fall wird die Emittentin bzw. die Treuhän<strong>de</strong>rin die Anzeige gem. § 138<br />

Abs. 2 AO für alle Anleger dieses Beteiligungsangebots bei <strong>de</strong>r zuständigen<br />

Finanzbehör<strong>de</strong> abgeben. Eine fehlen<strong>de</strong> Anzeige kann zu einer Kostenbelastung<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers führen.<br />

» STEUERLICHE RISIKEN IN AUSTRALIEN<br />

Konzeptionsgemäß soll <strong>de</strong>r australische Trust vor <strong>de</strong>r ersten Auszahlung die<br />

Voraussetzungen eines „Managed <strong>Invest</strong>ment Trust“ („MIT“) erfüllen.<br />

Sollte <strong>de</strong>r Trust die Voraussetzungen eines MIT nicht wie konzeptionsgemäß<br />

angestrebt erfüllen o<strong>de</strong>r die Einkünfte nicht konzeptionsgemäß innerhalb von<br />

drei Monaten nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Wirtschaftsjahres ausschütten, wür<strong>de</strong>n die<br />

Einkünfte aus <strong>de</strong>r Vermietung und <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Fondsimmobilie nicht<br />

mit <strong>de</strong>m Quellensteuersatz in Höhe von 7,5 % ab <strong>de</strong>m Fiskaljahr 2011 besteuert,<br />

son<strong>de</strong>rn mit einen Quellensteuersatz in Höhe von 30 %. Einer Erfüllung<br />

<strong>de</strong>r Voraussetzungen <strong>de</strong>s MIT könnte insbeson<strong>de</strong>re entgegenstehen, wenn die<br />

FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH bzw. eine <strong>de</strong>r hinter dieser stehen<strong>de</strong>n natürlichen Per sonen<br />

mittelbar zu min<strong>de</strong>stens 10 % als Begünstigte an <strong>de</strong>m Trust beteiligt ist.<br />

Die Konzeption <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots, insbeson<strong>de</strong>re auch die angestrebte<br />

Ausgestaltung <strong>de</strong>s Trusts zur Erfüllung <strong>de</strong>r Voraussetzung eines MIT, basiert auf<br />

<strong>de</strong>r am Tag <strong>de</strong>r Prospektaufstellung gelten<strong>de</strong>n Rechtslage. Im Juni 2010 haben<br />

sich durch eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s australischen Steuerrechts die Voraussetzungen<br />

eines MIT geän<strong>de</strong>rt. Es kann <strong>de</strong>rzeit noch nicht abschließend festgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, wie die australische Finanzverwaltung die geän<strong>de</strong>rten gesetzlichen<br />

Vorschriften im Detail auslegen und anwen<strong>de</strong>n wird. Allerdings ist beabsichtigt,<br />

dass <strong>de</strong>r australische Trust auch die nach <strong>de</strong>r Gesetzesän<strong>de</strong>rung maßgeblichen<br />

Voraussetzungen eines MIT erfüllen wird. Die Erfüllung weitergehen<strong>de</strong>r<br />

Voraussetzungen kann jedoch Kosten verursachen, die zu einer Vermin<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r prognostizierten Auszahlungen aus <strong>de</strong>m Trust führen kann.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Prognoserechnung wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s steuerpflichtigen<br />

Einkommens gemäß Division 250 bestimmte Annahmen zu Grun<strong>de</strong> gelegt<br />

(z.B. die Vermietung <strong>de</strong>s gesamten Objektes an einen staatlichen Mieter). Sofern<br />

<strong>de</strong>r Sachverhalt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r steuerlichen Veranlagung zu Grun<strong>de</strong> gelegt wird, von<br />

diesen Annahmen abweicht, könnte sich daraus ein höheres steuerpflichtiges<br />

Einkommen und damit eine höhere Steuerbelastung <strong>de</strong>s Einkommens in<br />

Australien ergeben.<br />

Sollte die Division 250 ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht anwendbar sein, könnte<br />

dies in <strong>de</strong>n ersten Veranlagungszeiträumen zu einer höheren Besteuerung<br />

<strong>de</strong>r Mieteinkünfte in Australien und <strong>de</strong>mentsprechend zu einer geringeren<br />

Auszahlung durch <strong>de</strong>n Trust führen.


43<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

Die australische Finanzverwaltung könnte die Abzugsfähigkeit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Trust in<br />

Rechnung gestellten Kosten abweichend beurteilen und eine Abzugsfähigkeit über<br />

einen an<strong>de</strong>ren Zeitraum annehmen o<strong>de</strong>r gegebenenfalls teilweise zusagen. Ferner<br />

könnte eine zusätzliche Belastung mit australischer Umsatzsteuer (GST) erfolgen.<br />

Sollte <strong>de</strong>r Beitritt <strong>de</strong>r Anleger o<strong>de</strong>r die zwischenzeitliche Einbindung <strong>de</strong>s<br />

Co-<strong>Invest</strong>ors nicht konzeptionsgemäß umgesetzt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die australische<br />

Finanz verwaltung eine abweichen<strong>de</strong> Auffassung vertreten, so könnte in <strong>de</strong>r<br />

Folge australische Stamp Duty anfallen.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass das sog. „Deed of Assignment“ (im Ergebnis die<br />

Vermittlung bzw. Abtretung <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r australischen Immobilie an <strong>de</strong>n<br />

Trust durch <strong>de</strong>n Vermittler Charter Hall) von <strong>de</strong>r australischen Finanzverwaltung<br />

als eine zusätzliche Veräußerung <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r Immobilie angesehen wird. In<br />

<strong>de</strong>r Folge wür<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Deed of Assignment ein weiteres Mal<br />

Stamp Duty in Höhe von ca. 5,5 % <strong>de</strong>s Kaufpreises <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r Immobilie<br />

anfallen. Darüber hinaus könnte die australische Finanzverwaltung für die einzelnen<br />

Stamp Duty relevanten Vorgänge eine höhere Bemessungsgrundlage zu<br />

Grun<strong>de</strong> legen.<br />

» HAFTUNG DER FONDSGESELLSCHAFT<br />

Die Fondsgesellschaft haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen unbeschränkt.<br />

Bei Eintritt eines möglichen Haftungsanspruchs gegen die Fondsgesellschaft<br />

besteht das Risiko, dass die Liquidität nicht ausreicht, um diese Ansprüche<br />

zu begleichen. Für die Fondsgesellschaft kann die daraus erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Verwertung <strong>de</strong>r Immobilie / erbbaurechtsähnlichen Rechte zur Insolvenz<br />

führen, mit einem daraus resultieren<strong>de</strong>n möglichen Totalverlust <strong>de</strong>r Einlage<br />

zuzüglich Agio <strong>de</strong>r Anleger.<br />

» HAFTUNG DER KOMPLEMENTÄRIN<br />

Die Komplementärin haftet gegenüber <strong>de</strong>n Kommanditisten, soweit gesetzlich<br />

zulässig, nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Han<strong>de</strong>ln o<strong>de</strong>r Unter lassen.<br />

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Pflichtverletzungen, soweit es sich<br />

um wesentliche Pflichten im Rahmen <strong>de</strong>s Gesellschaftsverhältnisses han<strong>de</strong>lt,<br />

und nicht für Verletzungen <strong>de</strong>s Lebens, körperliche Unversehrtheit o<strong>de</strong>r die<br />

Gesundheit <strong>de</strong>r Kommanditisten. Es besteht somit das Risiko, dass Anleger<br />

Ansprüche aufgrund nur leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nicht geltend<br />

machen können.


DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

44<br />

Anlegergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken<br />

» ANTEILSFINANZIERUNG<br />

Eine Finanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung und <strong>de</strong>r Kommanditeinlage eines Anleger ist<br />

nach <strong>de</strong>m Konzept dieser Vermögensanlage nicht vorgesehen und wird von <strong>de</strong>r<br />

Emittentin nicht angeboten. Für je<strong>de</strong>n Anleger besteht jedoch grundsätzlich die<br />

Möglichkeit, eine Anteilsfinanzierung über seine Hausbank vorzunehmen. Insoweit<br />

ergibt sich das Risiko, dass die prognostizierten Rückflüsse an die Anleger aus dieser<br />

Beteiligung aufgrund einer verschlechterten Liquiditätslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

nicht o<strong>de</strong>r nicht in voller Höhe erfolgen und somit die Zinszahlungen und die<br />

Tilgung <strong>de</strong>r Anteilsfinanzierung aus <strong>de</strong>n Rückflüssen nicht planmäßig vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n können. In diesem Fall muss <strong>de</strong>r Anleger in <strong>de</strong>r finanziellen Lage sein,<br />

<strong>de</strong>n Kapitaldienst aus an<strong>de</strong>ren Mitteln zu leisten. Auch bei einem Totalverlust <strong>de</strong>r<br />

Einlage ist <strong>de</strong>r Anleger verpflichtet <strong>de</strong>n Kapitaldienst zu leisten und die Restvaluta<br />

seiner gegebenenfalls in Anspruch genommenen Anteilsfinanzierung zu tilgen.<br />

» EINKOMMENSTEUER<br />

Soweit <strong>de</strong>r Anleger die aus <strong>de</strong>r Beteiligung resultieren<strong>de</strong> Einkommensteuer persönlich<br />

schul<strong>de</strong>t, kann dies dazu führen, dass <strong>de</strong>m Anleger die prognostizierten<br />

Auszahlungen zur Bedienung <strong>de</strong>r Steuerschuld nicht zur Verfügung stehen. Er<br />

muss diese somit aus eigenem Vermögen bedienen.<br />

» HAFTUNG DES ANLEGERS<br />

Der Anleger kann in bestimmten Fällen einer persönlichen Haftung für<br />

Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft unterliegen. Die Haftung ist allerdings<br />

durch die Rechtsform <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Hafteinlage begrenzt. Im Außenverhältnis<br />

haftet <strong>de</strong>r Kommanditist damit unmittelbar gegenüber <strong>de</strong>n Gläubigern <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft bis zur Höhe seiner im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen<br />

Haftsumme in Höhe von EUR 0,50 je AUD 100,-- Pflichteinlage. Die persönliche<br />

Haftung erlischt, sobald er die Einlage geleistet hat. Eine darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Nachschusspflicht ist grundsätzlich nicht vorgesehen.<br />

Wer<strong>de</strong>n jedoch Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger geleistet, durch die <strong>de</strong>r Stand<br />

seines relevanten Kapitalkontos unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Haftsumme sinkt, lebt die<br />

persönliche Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB wie<strong>de</strong>r auf. Auszahlungen an die<br />

Anleger sind gemäß Gesellschaftsvertrag auch dann zulässig, wenn dadurch die<br />

Kapitalkonten <strong>de</strong>r Anleger unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Hafteinlage fallen.<br />

Anleger haften auch nach ihrem Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft für die<br />

bis dahin entstan<strong>de</strong>nen Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, die bis zum<br />

Ablauf von fünf Jahren nach ihrem Ausschei<strong>de</strong>n fällig wer<strong>de</strong>n und gegen sie<br />

gerichtlich geltend gemacht o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft schriftlich anerkannt<br />

wur<strong>de</strong>n, bis zur Höhe ihrer Haftsumme (§ 160 Abs. 1 HGB).<br />

Die Frist beginnt mit Ablauf <strong>de</strong>s Tages, an <strong>de</strong>m das Ausschei<strong>de</strong>n in das<br />

Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wird. Bei Auflösung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft verjähren<br />

die Ansprüche <strong>de</strong>r Gläubiger <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft gegen <strong>de</strong>n Anleger


45<br />

DIE RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

spätestens fünf Jahre nach <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft in das<br />

Han<strong>de</strong>lsregister o<strong>de</strong>r, falls Ansprüche erst nach <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>r Auflösung<br />

fällig wer<strong>de</strong>n, fünf Jahre nach Fälligkeit <strong>de</strong>r Ansprüche. Im Innenverhältnis <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft haftet <strong>de</strong>r Anleger in Höhe seiner Einlage.<br />

Eine darüber hinausgehen<strong>de</strong> Haftung nach § 30 ff. GmbHG bis maximal zur Höhe<br />

<strong>de</strong>r insgesamt empfangenen Auszahlungen kommt nur dann in Betracht, wenn<br />

Barauszahlungen unter Verstoß gegen die Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

erfolgen, obwohl die Liquiditätslage <strong>de</strong>r Gesellschaft dieses nicht zulässt.<br />

» RISIKO EINER ANRECHNUNG AUF VERSORGUNGSZAHLUNGEN<br />

Bei Anlegern, die Sozialversicherungsrenten o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Versorgungsbezüge<br />

erhalten, dürfen bis zum Erreichen <strong>de</strong>r Regelaltersgrenzen bestimmte<br />

Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten wer<strong>de</strong>n. Ein steuerpflichtiges<br />

Einkommen könnte eventuell aus <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebot auf<br />

diesen Hinzuverdienst angerechnet wer<strong>de</strong>n. Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass dadurch die Hinzuverdienstgrenzen mit <strong>de</strong>r Folge einer Kürzung <strong>de</strong>r<br />

Versorgungszahlungen überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

Kumulation von Risiken / maximales Risiko<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass sich mehrere Risiken kumulieren, können sich erhebliche<br />

Abweichungen von <strong>de</strong>n geplanten Ergebnissen ergeben.<br />

Die vorstehend aufgeführten prognosegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Risiken können bei beson<strong>de</strong>rs starker Ausprägung o<strong>de</strong>r bei gemeinsamer<br />

Realisierung (Kumulation von Risiken) dazu führen, dass eine Anleger ge fährdung<br />

eintritt.<br />

Anleger, die eine unternehmerische Beteiligung wie das vorliegen<strong>de</strong> Angebot<br />

zeichnen, sollten daher auch das Risiko kennen, dass es bei Eintritt einzelner<br />

Risiken o<strong>de</strong>r bei einer Kumulation von Risiken zum Totalverlust <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

inkl. Agio kommen kann und <strong>de</strong>r Anleger seine Einlagerefinanzierung sowie<br />

etwaige noch anfallen<strong>de</strong> persönliche Einkommensteuerbeträge aus eigenem<br />

Vermögen bedienen muss. Die Haftung kann bis zur Höhe <strong>de</strong>r Haftungssumme<br />

mit einer entsprechen<strong>de</strong>n Einlageverpflichtung <strong>de</strong>s Anlegers wie<strong>de</strong>r aufleben.<br />

Darüber hinaus könnte ein ausländisches Gericht die Beschränkung <strong>de</strong>r<br />

Kommanditistenhaftung nicht anerkennen und Zugriff auf das Vermögen <strong>de</strong>s<br />

Anlegers in diesem Staat nehmen (maximales Risiko).<br />

Der Anbieterin <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes sind zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes keine weiteren von ihr als wesentlich eingestuften Risiken<br />

bekannt.


Das Beteiligungsangebot


47<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Der <strong>Invest</strong>itionsstandort<br />

Allgemeines<br />

Mit seiner geographischen Einzigartigkeit, seiner kulturellen Vielfalt sowie politischen<br />

und wirtschaftlichen Stabilität ist Australien das Bin<strong>de</strong>glied zwischen<br />

Europa, <strong>de</strong>n USA und seinen asiatischen Nachbarstaaten.<br />

Mit einer Fläche von 7,7 Millionen Quadratkilometern ist Australien das sechstgrößte<br />

Flächenland <strong>de</strong>r Welt und damit etwa 22mal so groß wie Deutschland.<br />

Das Land wird in sechs Teilstaaten und zwei Territorien unterteilt und von dort<br />

regional verwaltet. Aktuell zählt <strong>de</strong>r Kontinent rund 21,9 Millionen Einwohner.<br />

Dabei weist das Land eine <strong>de</strong>r höchsten Bevölkerungswachstumsraten <strong>de</strong>r entwickelten<br />

Industrielän<strong>de</strong>r weltweit auf; im Jahre 2009 wuchs die Bevölkerung um<br />

452.000 Einwohner o<strong>de</strong>r 2,1 %.<br />

Bezogen auf die Lan<strong>de</strong>sfläche ist die Bevölkerungsdichte wesentlich geringer<br />

als in Europa. Jedoch ballt sich die Bevölkerung zu über 60 % in <strong>de</strong>n fünf<br />

Metropolregionen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. Die Großstädte Sydney, Melbourne, Brisbane,<br />

Perth und A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> bieten rund 12 Millionen Einwohnern ein Zuhause. Die meisten<br />

Einwohner zählen dabei Sydney mit rund 4,2 Millionen sowie Melbourne<br />

mit rund 3,5 Millionen. Die Lan<strong>de</strong>shauptstadt Canberra beheimatet rund<br />

300.000 und A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> rund 1,16 Millionen Menschen.<br />

Die kulturelle Affinität zu Europa, <strong>de</strong>n USA und an<strong>de</strong>ren Teilen <strong>de</strong>s ehemaligen<br />

britischen Empire macht Australien traditionell zu einem beliebten<br />

Einwan<strong>de</strong>rungsland. Heute machen Asiaten einen wesentlichen Teil <strong>de</strong>r<br />

Immigranten aus.<br />

In Australien gilt eine konstitutionelle, fö<strong>de</strong>rale Demokratie in <strong>de</strong>r Staatsform<br />

<strong>de</strong>r parlamentarischen Monarchie. Formal ist weiterhin Königin Elisabeth II.<br />

Staatsoberhaupt. Über <strong>de</strong>n Wechsel zur Republik wur<strong>de</strong> zuletzt 1999 eine<br />

Volksabstimmung durchgeführt, die jedoch scheiterte. Ursprünglich wur<strong>de</strong><br />

Australien 1770 von James Cook als Kolonie <strong>de</strong>s britischen Empire in Besitz<br />

genommen und erlangte 1901 seine Unabhängigkeit vom britischen Mutterland.<br />

Das Rechtssystem Australiens zeigt noch vielerlei Einflüsse Englands. Das Land<br />

zeichnet sich insbeson<strong>de</strong>re durch die Stabilität von Verwaltung und Justiz aus.<br />

Die Lan<strong>de</strong>ssprache ist Englisch.<br />

Neben <strong>de</strong>r positiven Bevölkerungsentwicklung und Rechtssicherheit macht<br />

Australien insbeson<strong>de</strong>re sein Rohstoffreichtum attraktiv. Australien gehört zu<br />

<strong>de</strong>n weltweit führen<strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rlän<strong>de</strong>rn und erzielt mit Rohstoffen wesentliche<br />

Anteile seines Exports. Die Zukunftsaussichten in diesem Segment sind durch die<br />

zu erwarten<strong>de</strong> steigen<strong>de</strong> Nachfrage <strong>de</strong>r aufstreben<strong>de</strong>n Schwellenlän<strong>de</strong>r exzellent<br />

und geben <strong>de</strong>r gesamten australischen Volkswirtschaft ein gesun<strong>de</strong>s Fundament.


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

48<br />

Die volkswirtschaftliche Lage<br />

Mit einem Bruttoinlandsprodukt in Höhe von ca. AUD 1,2 Billionen im<br />

Berichtsjahr 2009 nimmt Australien weltweit <strong>de</strong>n dreizehnten Rang ein. Die<br />

Wirtschaft Australiens wuchs auch im Krisenjahr 2009, während sich an<strong>de</strong>re<br />

Volkswirtschaften in einer tiefen Rezession befan<strong>de</strong>n. Der Wert <strong>de</strong>r Exporte lag<br />

im gleichen Zeitraum bei AUD 230 Milliar<strong>de</strong>n.<br />

» WACHSTUM DES BIP 2008 – 2012, IN PROZENT P.A. (PROGNOSE)<br />

Angaben in %<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

-2<br />

-4<br />

-6<br />

2008 2009 2010 (Prognose) 2011 (Prognose)<br />

USA Japan<br />

Deutschland Frankreich<br />

China Grossbritannien Indien<br />

Australien<br />

Quelle: ANZ (2009), Economic Outlook September Quarter 2009, S. 16<br />

Seit <strong>de</strong>r Rezession in Australien in <strong>de</strong>n 1990er Jahren bestan<strong>de</strong>n günstige<br />

Bedingungen für die australische Wirtschaft mit stetigem Wachstum und auffälliger<br />

Reduzierung <strong>de</strong>r Arbeitslosigkeit seit 1992. Als einer <strong>de</strong>r wenigen Staaten<br />

konnte Australien in <strong>de</strong>r Zeit von 1998 bis zum Beginn <strong>de</strong>r Finanzkrise im Jahr<br />

2008 einen Überschuss <strong>de</strong>s Staatshaushaltes ausweisen. Mit einer Verschuldung<br />

in Höhe von 14 % <strong>de</strong>s Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2008 weist Australien die<br />

niedrigste Staatsverschuldung aller OECD-Län<strong>de</strong>r aus.


49<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

» ENTWICKLUNG DER AUSTRALISCHEN WIRTSCHAFT 2004 – 2010<br />

Juni<br />

2004<br />

Juni<br />

2005<br />

Juni<br />

2006<br />

Juni<br />

2007<br />

Juni<br />

2008<br />

Juni<br />

2009<br />

März<br />

2010<br />

4,5 % 2,5 % 2,8 % 4,0 % 3,0 % 0,3 % 2,7 %<br />

Entwicklung<br />

<strong>de</strong>s Bruttoinlandsprodukts<br />

Inflationsrate 2,5 % 2,5 % 4,0 % 2,1 % 4,5 % 1,5 % 2,9 %<br />

Arbeitslosenquote<br />

5,5 % 5,0 % 4,8 % 4,3 % 4,2 % 5,8 % 5,3 %<br />

Exportwachstum<br />

Importwachstum<br />

16,9 % 8,9 % 23,0 % - 1,9 % 28,1 % - 12,7 % 1,3 %<br />

15,4 % 4,4 % 15,0 % 5,9 % 17,8 % - 12,4 % 9,5 %<br />

Quelle: Australian Bureau of Statistics, März 2010<br />

Im Jahr 2008 lag die Auslandsverschuldung Australiens mit 94,8 % <strong>de</strong>s<br />

Bruttoinlandsprodukts (und einer Netto-Auslandsverschuldung von 53 %<br />

<strong>de</strong>s Bruttoinlandsprodukts) relativ hoch. Dabei entfielen auf <strong>de</strong>n öffentlichen<br />

Sektor nur knapp 8 %. Das Außenhan<strong>de</strong>ls<strong>de</strong>fizit betrug zum September<br />

2009 etwas mehr als AUD 16 Milliar<strong>de</strong>n; dies entspricht etwa 5,3 % <strong>de</strong>s<br />

Bruttoinlandsprodukts. Zu <strong>de</strong>n wichtigsten Importprodukten gehören<br />

Pkw, Rohöl, Computer, Medikamente, Telekommunikationsgüter sowie<br />

Industriemaschinen und -teile. Der <strong>Trend</strong> zum Außenhan<strong>de</strong>ls<strong>de</strong>fizit verstärkt<br />

sich durch die Erwerbs- und Vermögenseinkommen, vor allem durch<br />

die Gewinntransfers <strong>de</strong>r Minengesellschaften, die sich überwiegend in ausländischem<br />

Besitz befin<strong>de</strong>n. Deshalb muss auch für die Zukunft weiterhin mit<br />

einem Leistungsbilanz<strong>de</strong>fizit gerechnet wer<strong>de</strong>n. Es ist jedoch zu erwarten, dass<br />

die Finanzierung dieses Defizits aufgrund <strong>de</strong>s attraktiven Standorts für ausländische<br />

<strong>Invest</strong>itionen und <strong>de</strong>r sehr guten <strong>Invest</strong>itionsbedingungen auch in<br />

Zukunft ohne größere Probleme möglich sein wird.<br />

Auch die Wirtschaft Australiens konnte sich <strong>de</strong>r weltweiten Rezession und <strong>de</strong>r<br />

Finanzkrise nicht völlig entziehen. Der Wert <strong>de</strong>r Warenexporte lag im Jahr 2009<br />

knapp 25 % unter <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>s Vorjahres. Von November 2009 bis einschließlich<br />

April 2010 ist allerdings wie<strong>de</strong>r ein Anstieg <strong>de</strong>s Exports in Höhe von 18 % zu beobachten.<br />

Auch die Arbeitslosenquote ist von 5,8 % im August 2009 auf 5,2 % im<br />

Mai 2010 gefallen. Bei<strong>de</strong> Werte liegen <strong>de</strong>utlich unter <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r meisten führen<strong>de</strong>n<br />

Industrielän<strong>de</strong>r. Nur Japan und die Schweiz konnten im Mai 2010 mit 5,1 % und<br />

4,0 % eine geringere Arbeitslosenquote ausweisen.<br />

Als beson<strong>de</strong>rs positiv ist die Preisentwicklung herauszustellen. Nach einer<br />

Inflationsrate in Höhe von 5,0 % im September 2008 sank diese im März 2010<br />

auf 2,9 % .


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

50<br />

Insgesamt gesehen hat sich die australische Wirtschaft seit Beginn <strong>de</strong>r aktuellen<br />

Finanzkrise besser entwickelt als die <strong>de</strong>r meisten OECD-Staaten. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>s Wachstums im zweiten Quartal <strong>de</strong>s Jahres 2009 konnte die australische<br />

Wirtschaft aus volkswirtschaftlicher Sicht eine Rezession (<strong>de</strong>finiert als negatives<br />

Wachstum über zwei aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong> Quartale) vermei<strong>de</strong>n und scheint,<br />

die aktuelle Wirtschaftskrise schneller überwun<strong>de</strong>n zu haben als die meisten<br />

an<strong>de</strong>ren Volkswirtschaften in <strong>de</strong>r Welt.<br />

4<br />

» BRUTTOINLANDSPRODUKT<br />

(WACHSTUM GGÜ. VORANGEGANGENEN QUARTALEN)<br />

2<br />

0<br />

Angaben in %<br />

-2<br />

-4<br />

-6<br />

-8<br />

-10<br />

2008 2009 2010 (Prognose) 2011 (Prognose)<br />

Australien<br />

OECD Gesamt<br />

Quelle: OECD Outlook 2010, Flash file – quarterly projections<br />

» ARBEITSLOSENQUOTE<br />

(QUARTALSWEISE)<br />

10<br />

8<br />

Angaben in %<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

2008 2009 2010 (Prognose) 2011 (Prognose)<br />

Australien<br />

OECD Gesamt<br />

Quelle: OECD Outlook 2010, Flash file – quarterly projections


51<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

» HAUSHALTSDEFIZIT<br />

VOM BRUTTOINLANDSPRODUKT (JÄHRLICH)<br />

1<br />

0<br />

Angaben in %<br />

-2<br />

-4<br />

-6<br />

-8<br />

-10<br />

2008 2009 2010 (Prognose) 2011 (Prognose)<br />

Australien<br />

OECD Gesamt<br />

Quelle: OECD Outlook 2010, Flash file – quarterly projections<br />

» INFLATION<br />

(QUARTALSWEISE)<br />

10<br />

8<br />

6<br />

Angaben in %<br />

4<br />

2<br />

0<br />

-2<br />

2008 2009 2010 (Prognose) 2011 (Prognose)<br />

Australien<br />

OECD Gesamt<br />

Quelle: OECD Outlook 2010, Flash file – quarterly projections<br />

Ein Indiz für diese positive Entwicklung ist <strong>de</strong>r Umstand, dass die australische<br />

Zentralbank (Reserve Bank of Australia) innerhalb <strong>de</strong>s Zeitraums von<br />

Oktober 2009 bis Mai 2010 <strong>de</strong>n Zinssatz von 3,25 % auf 4,5 % erhöht hat, hingegen<br />

Län<strong>de</strong>r wie die USA o<strong>de</strong>r Großbritannien weiterhin eine Politik niedriger<br />

Zinsen verfolgen. Die gute Entwicklung <strong>de</strong>r australischen Wirtschaft wur<strong>de</strong><br />

auch durch einen im Vergleich zu <strong>de</strong>n USA und Großbritannien stärkeren<br />

Immobilienmarkt geför<strong>de</strong>rt. Die Implementierung umfangreicher staatlicher<br />

Anreize und <strong>Invest</strong>itionsprogramme belebten die Wirtschaft zusätzlich. Bis<br />

heute wer<strong>de</strong>n vor allem Infrastrukturmaßnahmen, <strong>de</strong>r Wohnungsbau und die<br />

Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>rnisierungen zur Energieeinsparung staatlich geför<strong>de</strong>rt.


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

52<br />

Den größten Beitrag liefern allerdings Australiens Bo<strong>de</strong>nschätze, die aufgrund<br />

ihrer Nähe zu <strong>de</strong>n asiatischen Wachstumsmärkten beson<strong>de</strong>rs gefragt sind.<br />

Australien ist einer <strong>de</strong>r Hauptlieferanten für Rohstoffe und verfügt weltweit über<br />

die größten Reserven an Braunkohle, Nickel, Uran und Zink. Es verfügt darüber<br />

hinaus über erhebliche Gold-, Silber-, Kupfer-, Bauxit- und Eisenerzvorkommen.<br />

Im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Industrielän<strong>de</strong>rn ist die Wirtschaft Australiens weniger<br />

vom verarbeiten<strong>de</strong>n Gewerbe als von <strong>de</strong>r Bergbauindustrie sowie <strong>de</strong>r Bau- und<br />

Dienstleistungswirtschaft geprägt. Der Dienstleistungssektor machte 2009 fast<br />

80 % <strong>de</strong>s Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus, auf die verarbeiten<strong>de</strong> Industrie entfielen<br />

10 % BIP-Anteil. Obwohl <strong>de</strong>r Landwirtschafts- und Bergbauanteil am BIP<br />

mit ca. 9 % vergleichsweise gering ist, ist <strong>de</strong>r Anteil dieser bei<strong>de</strong>n Bereiche an <strong>de</strong>n<br />

Exporten Australiens mit knapp 75 % immens. Der wichtigste Han<strong>de</strong>lspartner<br />

ist Japan, gefolgt von <strong>de</strong>n USA, China und Neuseeland.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist Australiens Wirtschaft<br />

auch für weiteres Wachstum gut positioniert. Das Bruttoinlandsprodukt hat im<br />

zweiten und dritten Quartal 2009 jeweils um 0,2 % und im ersten Quartal 2010<br />

um 2,7 % zugenommen.<br />

Allerdings wird das Ausmaß <strong>de</strong>s Wirtschaftswachstums in Australien ent -<br />

schei<strong>de</strong>nd davon abhängen, wann die umfangreichen weltweiten Konjunkturprogramme<br />

Wirkung zeigen und sich die internationalen Finanzmärkte stabilisieren.<br />

Das durchschnittliche Wirtschaftswachstum betrug in <strong>de</strong>n Jahren 1992 bis<br />

2009 etwa 3,5 % p.a. Nach aktuellen Schätzungen wird das Wirtschaftswachstum<br />

Australiens voraussichtlich für das Jahr 2010 bei 2,96 % liegen. Für 2010 wird mit<br />

einem Haushalts<strong>de</strong>fizit von 4,25 % <strong>de</strong>s Bruttoinlandsprodukts gerechnet.<br />

Die Bonität Australiens wur<strong>de</strong> von führen<strong>de</strong>n Ratingagenturen als weiterhin<br />

positiv bewertet. Die renommierte britische Zeitung „The Guardian“ verglich am<br />

19.07.2010 auf ihrer Website www.guardian.co.uk aktuelle Rating-Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />

marktführen<strong>de</strong>n Agenturen Moody’s, Fitch und Standard & Poor’s. Demnach<br />

bewertete Moody’s die Bonität Australiens zuletzt mit Bestnote „Aaa“, die nur vergeben<br />

wird, wenn es sich aus Agentursicht um zuverlässige und stabile Schuldner<br />

höchster Qualität han<strong>de</strong>lt. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> die langfristige Bonität australischer<br />

Staatsanleihen in australischen Dollar von Fitch mit einem sehr guten „AA+“ benotet.<br />

Der Ausblick wird sowohl von Moody’s als auch von Fitch als stabil angesehen.<br />

Standard & Poor’s bewertete die Bonität <strong>de</strong>s roten Kontinents mit einem hervorragen<strong>de</strong>n<br />

„AAA, bei stabilem Ausblick“, was ebenfalls <strong>de</strong>r Höchstnote entspricht.<br />

Am 18.07.2010 veröffentlichte zu<strong>de</strong>m die chinesische Firma Dagong Global Credit<br />

Rating Corporation seinen ersten eigenen Bonitätsbericht und bewertete darin 50<br />

Län<strong>de</strong>r. Das neue Unternehmen ist somit die erste östliche Ratingagentur, welche<br />

Staatsschul<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ren Ausfallrisiken beurteilt. Auch wenn die Ergebnisse<br />

von Dagong Global Credit Rating Corporation vielfach im Wi<strong>de</strong>rspruch zu <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>r-Ergebnissen <strong>de</strong>r drei eingangs genannten Marktführer stehen, konnte sich<br />

Australien auch hier erneut die Bestnote „AAA“ sichern.


53<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Insgesamt erscheint Australien aus makroökonomischer Sicht als ein attraktiver<br />

Markt für Immobilien-<strong>Invest</strong>itionen.<br />

Australiens Rohstoffreichtum<br />

Als eines <strong>de</strong>r weltweit größten För<strong>de</strong>rlän<strong>de</strong>r besitzt Australien enorme<br />

Rohstoffreserven. In <strong>de</strong>n vergangenen vier Jahren war Australien führend in <strong>de</strong>r<br />

För<strong>de</strong>rung von Bauxit, Mineralsan<strong>de</strong>n, Tantal, Uran, Eisenerz, Blei, Zink und<br />

Nickel. Insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>n Reserven an Gold, Braunkohle, Blei, Nickel, Uran<br />

o<strong>de</strong>r Zink liegt Australien im internationalen Vergleich in Führung. Von Vorteil<br />

ist zu<strong>de</strong>m, dass die Rohstoffe aufgrund <strong>de</strong>r Verfügbarkeit in geringen Bo<strong>de</strong>ntiefen<br />

vergleichsweise kostengünstig för<strong>de</strong>rfähig sind. Rohstoffe wer<strong>de</strong>n sowohl von<br />

<strong>de</strong>n Industrielän<strong>de</strong>rn als auch von <strong>de</strong>n aufstreben<strong>de</strong>n Schwellenlän<strong>de</strong>rn wie<br />

China, Indien o<strong>de</strong>r Brasilien stark nachgefragt und stellen einen wesentlichen<br />

Zukunftsfaktor Australiens dar. Der Beitrag <strong>de</strong>s Rohstoffsektors zum BIP betrug<br />

in 2006 bereits 7 % und stieg gegenüber Mitte <strong>de</strong>r 90er Jahre von damals 5 %<br />

signifikant an. Der Anteil <strong>de</strong>r Rohstoffexporte macht heute bereits 37 % aller<br />

australischen Ausfuhren aus. Der Rohstoffreichtum Australiens ist ein weiteres<br />

Argument für die erwartete Stabilität <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionsziels Australien.<br />

Demographie<br />

Wo Wachstum ist, ist auch Wertsteigerung – Australien bietet mit seiner prognostizierten<br />

Bevölkerungsentwicklung <strong>de</strong>shalb gute <strong>Invest</strong>itionsperspektiven.<br />

Die Bevölkerung wächst aktuell mit 2,3 % (2009) so schnell wie in fast keinem<br />

an<strong>de</strong>ren Industrieland. Auch die langfristigen Prognosen sind gut: Durch die<br />

große Anzahl an Einwan<strong>de</strong>rern und kontinuierliche Geburtenüberschüsse wird<br />

bis zur Mitte <strong>de</strong>s Jahrhun<strong>de</strong>rts ein Wachstum <strong>de</strong>r Bevölkerung von aktuell 22,3<br />

Millionen auf über 30,9 Millionen prognostiziert. Dem stehen Prognosen wie<br />

etwa für die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland entgegen, in <strong>de</strong>nen eine Schrumpfung<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung von aktuell 82 Millionen auf 70,5 Millionen im Jahre 2050 vorhergesagt<br />

wird. Beson<strong>de</strong>rs für die Ballungsräume Sydney, Melbourne, Brisbane,<br />

Perth und A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n hohe Wachstumsraten prognostiziert.<br />

Der australische Immobilienmarkt<br />

Nach <strong>de</strong>m aktuellen von Jones Lang LaSalle alle zwei Jahre aufgestellten<br />

Immobilien-Transparenzin<strong>de</strong>x 2010 (In<strong>de</strong>x zur internationalen Vergleichbarkeit<br />

von Immobilienmärkten) rangiert <strong>de</strong>r australische Immobilienmarkt weltweit<br />

auf Platz eins.


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

54<br />

» IMMOBILIEN-TRANSPARENZINDEX 2010<br />

1,50<br />

1,40<br />

1,38<br />

In<strong>de</strong>x-Wert<br />

1,30<br />

1,20<br />

1,10<br />

1,22 1,23 1,24 1,25 1,25 1,25<br />

1,27 1,28<br />

1,00<br />

Australien<br />

Kanada Vereinigtes<br />

Königreich Neuseeland<br />

Schwe<strong>de</strong>n USA Irland Frankreich Deutschland<br />

Quelle: Jones Lang LaSalle, LaSalle <strong>Invest</strong>ment Management, Juni 2010<br />

Diese gute Position bestätigt, dass ausländische <strong>Invest</strong>oren im australischen<br />

Markt die gleichen Marktbedingungen wie lokale <strong>Invest</strong>oren vorfin<strong>de</strong>n und<br />

genaue Markt- und Finanzinformationen, klare Vorgaben zu Steuern und behördlichen<br />

Anordnungen und Erlassen, gleiche Behandlung bei <strong>de</strong>r Umsetzung von<br />

Transaktionen, hohe ethische Standards und eine hervorragen<strong>de</strong> Marktexpertise<br />

erwarten können.<br />

Der Umweltschutz hat in Australien einen hohen Stellenwert. Standards für<br />

energie- und umweltbewusstes Bauen, wie das National Australian Built<br />

Environment Rating System („NABERS“) und das Green Building Council’s<br />

Green Star Rating, gehören daher im Büroimmobilienbereich in Australien<br />

inzwischen zur gängigen Praxis.<br />

Derzeit durchläuft <strong>de</strong>r australische Büroimmobilienmarkt eine Phase <strong>de</strong>r<br />

Neupositionierung und Neubewertung. Die Leerstandsrate für <strong>de</strong>n Büromarkt<br />

in <strong>de</strong>n Geschäftszentren in Bezug auf ganz Australien lag zum Juli 2009 mit etwa<br />

7,3 % unter <strong>de</strong>m langjährigen Durchschnitt von etwa 10,5 %.<br />

» NABERS-BEWERTUNGSSYSTEM<br />

Das NABERS-Bewertungssystem wur<strong>de</strong> im<br />

Jahr 1999 eingeführt, um sowohl die Energieeffizienz<br />

als auch die Umweltbelastung<br />

australischer Gebäu<strong>de</strong> einheitlich beurteilen<br />

zu können. Die Ergebnisse wer<strong>de</strong>n auf<br />

einer Skala von eins bis fünf Sternen abgebil<strong>de</strong>t,<br />

wobei eine Bewertung von fünf die<br />

niedrigsten Emissionswerte ausweist. Das<br />

Riversi<strong>de</strong> Centre erhielt ein gutes NABERS-<br />

Rating von 4,5 Sternen.<br />

In Bezug auf <strong>de</strong>n Verkauf von Immobilien sank im Jahr 2008 die Anzahl<br />

<strong>de</strong>r Transaktionen als Folge <strong>de</strong>r Wirtschaftskrise und <strong>de</strong>n zunehmen<strong>de</strong>n<br />

Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r Beschaffung von Fremdfinanzierungen. Jedoch konnte<br />

im Jahr 2009 bereits wie<strong>de</strong>r eine Zunahme <strong>de</strong>r Verkaufsaktivitäten festgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Es ist davon auszugehen, dass insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf bessere Lagen<br />

und Gebäu<strong>de</strong> die Talsohle bereits durchschritten ist.<br />

In Erwartung einer baldigen Marktbelebung wur<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>s gesamten<br />

Jahres 2009 eine große Anzahl ausländischer <strong>Invest</strong>oren als Käufer von<br />

Immobilien in Australien aktiv. Als Teil eines Konsortiums erwarb beispielsweise<br />

ein koreanischer Pensionsfonds das mo<strong>de</strong>rne Bürogebäu<strong>de</strong> „Aurora<br />

Place“ in Sydney, das mit einem Kaufpreis von AUD 685 Millionen die größte<br />

Immobilientransaktion <strong>de</strong>s Jahres 2009 war.


2<br />

81<br />

68<br />

11<br />

21<br />

WILLIAM<br />

KING<br />

50<br />

U<br />

1<br />

3<br />

85<br />

40<br />

39<br />

30<br />

13<br />

11<br />

RD<br />

55<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r nationalen Kaufaktivitäten ist zu beobachten, dass australische Real<br />

Estate <strong>Invest</strong>ment Trusts („A-REITS“) langsam wie<strong>de</strong>r als Käufer in Erscheinung<br />

treten. Zu nennen ist hier <strong>de</strong>r Colonial Office Fund, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Erwerb von zwei<br />

Objekten in Perth und Brisbane ankündigte. Mit einer allmählichen Erholung<br />

<strong>de</strong>r Preise für A-REITS von einem Tiefstand im März 2009 und <strong>de</strong>r vereinfachten<br />

Aufnahme von Bankkrediten für Gewerbeimmobilien sind gute Bedingungen für<br />

eine Rückkehr zu Kapitalwachstum während <strong>de</strong>s Jahres 2010 gegeben.<br />

Der Büromarkt A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

Der Gesamtbestand an Büroflächen in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> betrug im März 2010 rund 1,48<br />

Millionen Quadratmeter. Der Gesamtmarkt ist in die Teilmärkte „Core“ (68 %),<br />

„Frame“ (18 %) und „Fringe“ (14 %) unterteilt.<br />

» BÜRO-LAGEN IM "<br />

CENTRAL BUSINESS DISTRICT" ADELAIDES<br />

MEMORIAL<br />

ROME<br />

109<br />

MAGILL<br />

RD<br />

<br />

DR<br />

<br />

RO<br />

Botanic<br />

Gar<strong>de</strong>ns<br />

of A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

TCE<br />

RD<br />

COLLEGE<br />

MONTEFIORE<br />

RD<br />

RD NORTH<br />

ST<br />

R<br />

TCE<br />

WEST<br />

320<br />

254<br />

101<br />

141<br />

HINDLEY<br />

CURRIE<br />

WAYMOUTH<br />

FRANKLIN<br />

GOUGER<br />

WRIGHT<br />

STURT<br />

GILBERT<br />

ST<br />

GRAY<br />

NORTH<br />

9 87<br />

314<br />

304<br />

266<br />

GROTE<br />

294<br />

1<br />

SOUTH<br />

150<br />

247<br />

236<br />

236<br />

ST<br />

PL ELIZABETH ST CLARENDON<br />

BYRON<br />

141<br />

LIGHT<br />

WHITMORE<br />

165<br />

163<br />

142<br />

147<br />

241<br />

ST<br />

427<br />

MORPHETT<br />

157<br />

SQUARE<br />

SQUARE<br />

135<br />

RUSSELL ST<br />

ST<br />

ST<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

Core<br />

ST<br />

ST<br />

FLINDERS<br />

ST<br />

29<br />

8<br />

1 SQUARE<br />

2<br />

ST<br />

ANGAS<br />

ST<br />

113<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Frame<br />

ST<br />

ST<br />

ST<br />

2 2 Rundle<br />

1 1<br />

PIRIE<br />

HALIFAX<br />

SYMONDS PL<br />

PL<br />

ST<br />

ST<br />

GRENFELL<br />

GAWLER<br />

WYATT ST<br />

HINDMARSH<br />

VICTORIA 2<br />

140<br />

311<br />

KING WILLIAM<br />

2<br />

2<br />

1<br />

118<br />

188 240<br />

273<br />

CARRINGTON<br />

18<br />

27<br />

57<br />

64<br />

Mall<br />

169<br />

139<br />

RUNDLE<br />

WAKEFIELD<br />

ST<br />

SQUARE<br />

151 193<br />

HURTLE<br />

242<br />

SQUARE<br />

FROME<br />

ST<br />

ST<br />

ST<br />

GILLES<br />

ST<br />

TCE<br />

CARDWELL ST<br />

DALY ST<br />

EAST TCE<br />

BOTANIC<br />

PULTENEY<br />

442<br />

HUTT<br />

268<br />

TCE<br />

Rundle<br />

Park<br />

300<br />

RUNDLE<br />

RD<br />

ST<br />

111<br />

ST<br />

ST<br />

ST<br />

DEQUETTEVILLE<br />

SOUTH<br />

TCE<br />

RUNDLE<br />

BARTELS<br />

RD<br />

WAKEFIELD<br />

301<br />

159 378<br />

228<br />

40<br />

309<br />

300<br />

263<br />

302<br />

367<br />

394<br />

207<br />

TCE<br />

260<br />

193<br />

EAST<br />

FLINDERS<br />

Victoria<br />

Park<br />

Racecourse<br />

TCE<br />

RD<br />

RD<br />

ST ST<br />

RD<br />

FULLARTON<br />

134<br />

THE PARADE<br />

KENSINGTON<br />

RD<br />

RD<br />

SIR LEWIS COHEN<br />

AV<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

TCE<br />

DAVENPORT<br />

TCE<br />

BARTLEY<br />

CR<br />

KING WILLIAM<br />

RD<br />

PEACOCK RD<br />

Fringe<br />

Ynge<br />

RD<br />

HUTT<br />

RD<br />

PORTER<br />

ST<br />

GEORGE<br />

ST HUTT RD<br />

RD<br />

GREENHILL<br />

28 109 191<br />

GOODWOOD<br />

Park<br />

Lands<br />

UNLEY<br />

GLEN OSMOND<br />

2<br />

RD<br />

BEAUMONT<br />

BIRKIN ST<br />

220<br />

FULLARTON<br />

193<br />

RD<br />

Quelle: Property Council of Australia., März 2010<br />

Auf einer Fläche von rund 3,3 Quadratkilometer, die von einem Grüngürtel<br />

umschlossen wird, befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Teilmarkt „Frame“, <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rum auf einer<br />

Fläche von rund 0,81 Quadratkilometer <strong>de</strong>n „Core“-Bereich unter Einbeziehung<br />

<strong>de</strong>r Hauptgeschäftsstraßen Grenfell Street, Pirie Street und King William Street<br />

umfasst. Außerhalb <strong>de</strong>s Grüngürtels gelegene Büroimmobilien wer<strong>de</strong>n zum<br />

Teilmarkt „Fringe“ gezählt.<br />

Auf Grundlage aktueller, vom Property Council of Australia (einer Interessenvertretung<br />

für <strong>de</strong>n Immobilienbereich) veröffentlichter Marktstatistiken


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

56<br />

ist <strong>de</strong>r „Core“-Bereich mit ca. 68 % <strong>de</strong>r größte Teilmarkt für Büroimmobilien<br />

in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>. Die meisten <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>, die nach einer Einstufung durch <strong>de</strong>n<br />

Property Council of Australia als „Premium“- o<strong>de</strong>r „Gra<strong>de</strong> A“-Immobilien gelten,<br />

liegen in diesem Bereich. Demzufolge ist dieser Teilbereich traditionell ein<br />

für <strong>Invest</strong>oren beson<strong>de</strong>rs interessanter Markt.<br />

» LEERSTAND UND NACHFRAGE VON BÜRO-IMMOBILIEN<br />

Der Büroimmobilienmarkt in Australien befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit in einer besseren<br />

Verfassung als während <strong>de</strong>r Rezession in <strong>de</strong>n frühen 1990er Jahren. Folgen<strong>de</strong><br />

Hintergrün<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n dafür herangezogen:<br />

> historisch niedrige Leerstandsraten in allen Immobilienmärkten Australiens<br />

> relativ geringe Anzahl von Unternehmensinsolvenzen<br />

> geringer Personalabbau im Vergleich zu <strong>de</strong>n frühen 1990er Jahren<br />

> relativ wenige Neubauprojekte<br />

Diese Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s australischen Büroimmobilienmarktes gelten auch für<br />

<strong>de</strong>n „Core“-Bereich in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r in 2009 mit etwa 5,5 % die zweitniedrigste<br />

Leerstandsrate aller Büromärkte in <strong>de</strong>n australischen Lan<strong>de</strong>shauptstädten aufweist.<br />

Die Nachfrage nach Büroraum im „Core“-Bereich A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>s blieb auch während<br />

<strong>de</strong>s weltwirtschaftlichen Abschwungs relativ stabil, wobei bei <strong>de</strong>r Neuvermietung,<br />

mit 37.274 Quadratmetern in 2008, ein beson<strong>de</strong>rs gutes Ergebnis erzielt wer<strong>de</strong>n<br />

konnte. Während die Nachfrage nach Büroraum im ersten Halbjahr 2009<br />

insgesamt gesunken ist, hat sich <strong>de</strong>r „Core“-Bereich im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren<br />

Teilmärkten in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> gut entwickelt.<br />

Gesamter Leerstand in %<br />

» ENTWICKLUNG DER LEERSTANDSRATEN IN DEN GESCHÄFTSZENTREN<br />

(„CBD“) DER AUSTRALISCHEN METROLPOLREGIONEN<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Juli 00 Juli 01 Juli 02 Juli 03 Juli 04 Juli 05 Juli 06 Juli 07 Juli 08 Juli 09<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Core Brisbane CBD Melbourne CBD<br />

Perth CBD<br />

Sydney CBD<br />

Quelle: Property Council of Australia Office Market Report, Juli 2009, m3property Research.


57<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle zeigt die Nachfrage nach Büroraum im „Core“-Bereich<br />

von A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> über die letzten zehn Jahre im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Städten<br />

Australiens.<br />

250.000<br />

200.000<br />

» ENTWICKLUNG DER NACHFRAGE NACH BÜRORÄUMEN IN DEN<br />

AUSTRALISCHEN METROPOLREGIONEN<br />

» GREEN BUILDINGS<br />

„Green Buildings“ bieten <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />

und <strong>de</strong>r Umwelt zahlreiche Vorteile, wie<br />

etwa reduzierte Betriebskosten durch<br />

er höhte Produktivität und vermin<strong>de</strong>rten<br />

Verbrauch von Energie und Wasser. Auch<br />

eine Verbesserung <strong>de</strong>r Raumluft-Qualität hat<br />

positiven Einfluss auf die Gesundheit <strong>de</strong>r<br />

Gebäu<strong>de</strong>-Nutzer.<br />

Leerstandsrate in % Leerstandsrate in m 2<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

-50.000<br />

-100.000<br />

-150.000<br />

-200.000<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Brisbane Melbourne Sydney Perth<br />

Quelle: Property Council of Australia Office Market Report, Juli 2009.<br />

Die folgen<strong>de</strong> Grafik zeigt die Entwicklung <strong>de</strong>r Leerstandsraten in <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />

Marktsegmenten A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>s.<br />

» ENTWICKLUNG DER LEERSTANDSRATEN IN ADELAIDE 1990 – 2009<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09<br />

Geschäftsjahr<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> gesamt Core Frame Fringe<br />

Quelle: Property Council of Australia Office Market Report, Juli 2009.


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

58<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> Grafik zeigt, dass die Nachfrage nach Büroraum im „Core“-<br />

Bereich in <strong>de</strong>n vergangenen zehn Jahren, mit Ausnahme <strong>de</strong>s Jahres 2009, im<br />

Vergleich zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Teilmärkten überproportional groß war.<br />

» GROSSE NACHFRAGE NACH BÜROMIETFLÄCHEN IM „CORE“-BEREICH<br />

60.000<br />

50.000<br />

Nettoabsorption in m 2<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

-10.000<br />

2000 2001 2002 2003 2004<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

Premium & A-Gra<strong>de</strong><br />

B-Gra<strong>de</strong><br />

C-Gra<strong>de</strong><br />

Quelle: Property Council of Australia Office Market Report, Juli 2009.<br />

Über die letzten zehn Jahre lässt sich feststellen, dass – bis auf das Jahr 2006 – hohe<br />

bis mittlere Qualitätsstandards die Nachfrage nach Büroraum bestimmt haben.<br />

Gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Jahren 2008 und 2009 ist die Nachfrage nach Büroflächen im<br />

Premium- und Gra<strong>de</strong> A-Bereich stärker als in allen an<strong>de</strong>ren Bereichen gestiegen.


59<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

DIE MIETEN FÜR BÜROFLÄCHEN<br />

Die Büromieten im „Core“-Bereich von A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> sind traditionell niedriger als in<br />

<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Großstädten Australiens, selbst vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n letzten<br />

Jahren vor <strong>de</strong>r aktuellen Finanzkrise zu beobachten<strong>de</strong>n beständigen Anstiegs<br />

<strong>de</strong>r Mieten. Die günstigen Mieten machen A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> zu einem relativ attraktiven<br />

Standort für Mieter. In einer Studie von KPMG aus <strong>de</strong>m Jahr 2008 rangiert<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> als die kostengünstigste Geschäftsstadt Australiens auf Platz eins.<br />

Seit <strong>de</strong>m Höhepunkt in <strong>de</strong>r zweiten Hälfte <strong>de</strong>s Jahres 2008 haben sich die<br />

tatsächlichen Mieten mo<strong>de</strong>rat entwickelt, sind aber im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren<br />

Hauptstädten in Australien, insbeson<strong>de</strong>re Brisbane und Perth, relativ stabil<br />

geblieben. Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in <strong>de</strong>r gleich bleiben<strong>de</strong>n<br />

Nachfrage von Mietern und <strong>de</strong>r begrenzten Neubautätigkeit.<br />

Gemäß einer Studie von Colliers International aus <strong>de</strong>m Jahr 2009 liegen die<br />

Höchstmieten für Bürogebäu<strong>de</strong> im „Core“-Bereich in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> pro Quadratmeter<br />

zwischen AUD 375,-- und 510,--, während die Mietanreize zwischen 5 und 15 %<br />

dieser Bruttomiete liegen.<br />

Im Vergleich <strong>de</strong>r australischen Metropolregionen ist seit 2007 folgen<strong>de</strong><br />

Entwicklung zu verzeichnen:<br />

» ADELAIDE –<br />

EIN NAME MIT DEUTSCHEN WURZELN<br />

Die <strong>de</strong>utsche Prinzessin A<strong>de</strong>lheid Amalie<br />

Luise Therese Carolin wur<strong>de</strong> 1792 im Schloss<br />

von Meiningen geboren. Durch ihre Heirat<br />

im Juli 1818 mit Wilhelm Heinrich von<br />

Großbritannien, <strong>de</strong>m britischen Thronfolger,<br />

beschloss sie ihren ersten Vornamen von<br />

A<strong>de</strong>lheid in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> umzuwan<strong>de</strong>ln. 1830<br />

wur<strong>de</strong> Wilhelm zum König gekrönt und<br />

aus A<strong>de</strong>lheid, seiner Gemahlin, wur<strong>de</strong> nunmehr<br />

Queen A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>. Als 1836 die Kolonie<br />

Südaustralien offiziell proklamiert wur<strong>de</strong>,<br />

wur<strong>de</strong> die neue Hauptstadt nach Queen<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> benannt.<br />

1.000<br />

900<br />

800<br />

AUD / p.a. / m 2<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

» ENTWICKLUNG DER BÜROMIETEN<br />

Sydney Melbourne Brisbane Perth A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

2007 2008<br />

2009<br />

Quelle: Property Council of Australia Office Market Report, Juli 2009.


WILLIAM<br />

RD<br />

KING<br />

49<br />

61<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Die Immobilie<br />

» DER STANDORT<br />

Das Riversi<strong>de</strong> Centre ist Teil eines Gebäu<strong>de</strong>komplexes, <strong>de</strong>r als „A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Station<br />

and Environs Re<strong>de</strong>velopment“ („ASER“) bekannt ist. Zu <strong>de</strong>m ASER-Komplex<br />

gehören neben <strong>de</strong>m Riversi<strong>de</strong> Centre eine Reihe von Gebäu<strong>de</strong>n und öffentlichen<br />

Serviceeinrichtungen z.B.:<br />

> das A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Casino, das sich im historischen Bahnhofsgebäu<strong>de</strong> von A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

befin<strong>de</strong>t. Es ist das einzige Kasino im Bun<strong>de</strong>sstaat South Australia.<br />

> das Hotel InterContinental, das direkt am malerischen Ufer <strong>de</strong>s Flusses Torrens<br />

gelegen ist. Das Hotel bil<strong>de</strong>t einen wesentlichen Bestandteil <strong>de</strong>r spektakulären<br />

neuen Riverbank-Promena<strong>de</strong> von A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> und ist neben <strong>de</strong>m A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

Convention Centre, <strong>de</strong>m A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Casino und <strong>de</strong>m Festival Centre gelegen.<br />

> das A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre, das mehrfach ausgezeichnet wur<strong>de</strong>, bietet<br />

auf einer säulenfreien Fläche von 10.450 Quadratmeter Platz für Ausstellungen<br />

und Bankette mit bis zu 6.500 Gästen.<br />

> die A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Railway Station ist <strong>de</strong>r zentrale Endbahnhof <strong>de</strong>s Schienennetzes<br />

<strong>de</strong>r A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Metro. Sie liegt auf <strong>de</strong>r Nordseite <strong>de</strong>r North Terrace, westlich <strong>de</strong>s<br />

Parliament House.<br />

> <strong>de</strong>r A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre Carpark verfügt über 1.250 Parkplätze. Neben<br />

<strong>de</strong>n Zugängen vom A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre, <strong>de</strong>r Exhibition Hall und <strong>de</strong>r<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Plaza ist auch <strong>de</strong>r direkte Zugang vom Riversi<strong>de</strong> Centre gegeben.<br />

MEMORIAL<br />

RD<br />

FROME<br />

<br />

DR<br />

<br />

Botanic<br />

Gar<strong>de</strong>ns<br />

of A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

MONTEFIORE<br />

RD<br />

RD NORTH<br />

R<br />

TCE<br />

HINDLEY<br />

CURRIE<br />

WAYMOUTH<br />

FRANKLIN<br />

GOUGER<br />

WRIGHT<br />

STURT<br />

GILBERT<br />

ST<br />

30<br />

GRAY<br />

NORTH<br />

ST<br />

11<br />

PL ELIZABETH ST CLARENDON<br />

68<br />

BYRON<br />

LIGHT<br />

WHITMORE<br />

ST<br />

427<br />

MORPHETT<br />

SQUARE<br />

SQUARE<br />

RUSSELL ST<br />

ST<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

Core<br />

113<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Frame<br />

PL<br />

ST<br />

ST<br />

ST<br />

RUNDLE<br />

ST<br />

PIRIE<br />

ST<br />

FLINDERS<br />

1 SQUARE<br />

2<br />

ST<br />

ANGAS<br />

ST<br />

ST<br />

HALIFAX<br />

SYMONDS PL<br />

GRENFELL<br />

GAWLER<br />

WYATT ST<br />

HURTLE<br />

HINDMARSH<br />

139<br />

VICTORIA 2<br />

140<br />

ST<br />

WAKEFIELD<br />

ST<br />

CARRINGTON<br />

SQUARE<br />

242<br />

SQUARE<br />

FROME<br />

ST<br />

ST<br />

ST<br />

ST<br />

GILLES<br />

ST<br />

TCE<br />

CARDWELL ST<br />

DALY ST<br />

EAST TCE<br />

PULTENEY<br />

442<br />

HUTT<br />

268<br />

TCE<br />

BOTANIC<br />

ST<br />

111<br />

ST<br />

ST<br />

ST<br />

SOUTH<br />

TCE<br />

RUNDLE<br />

BARTELS<br />

RD<br />

WAKEFIELD<br />

301<br />

DEQUETTEVILLE<br />

AV<br />

D<br />

D<br />

2<br />

RO<br />

OM<br />

WEST<br />

21<br />

207<br />

TCE<br />

260<br />

193<br />

EAST<br />

320<br />

254<br />

81<br />

101<br />

141<br />

9 87<br />

314<br />

304<br />

266<br />

GROTE<br />

294<br />

1<br />

SOUTH<br />

150<br />

247<br />

236<br />

236<br />

141<br />

165<br />

163<br />

142<br />

147<br />

241<br />

157<br />

135<br />

29<br />

13<br />

ST<br />

2 2<br />

1 1<br />

8<br />

311<br />

KING WILLIAM<br />

2<br />

2<br />

1<br />

118<br />

18<br />

27<br />

188 240<br />

273<br />

Rundle<br />

57<br />

64<br />

Mall<br />

39<br />

169<br />

11<br />

151 193<br />

Rundle<br />

Park<br />

300<br />

RUNDLE<br />

RD<br />

159 378<br />

228<br />

40<br />

309<br />

300<br />

85<br />

40<br />

263<br />

302<br />

367<br />

394


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

62<br />

Der ASER-Komplex befin<strong>de</strong>t sich in einer Top-Lage im City Core-CBD („Central<br />

Business District“) und ist lediglich 100 Meter vom Parliament House und<br />

Government House entfernt. Zwei Häuserblocks weiter sind das South Australian<br />

Museum und die A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> University gelegen. Darüber hinaus profitiert das<br />

Riversi<strong>de</strong> Centre von seiner Nähe zur Haupteinkaufsmeile von A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r<br />

Rundle Mall.<br />

Darüber hinaus befin<strong>de</strong>t sich am gegenüberliegen<strong>de</strong>n Flussufer <strong>de</strong>s Torrens eine<br />

<strong>de</strong>r größten Sportanlagen A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>s, welches das „Memorial Drive Tennis Centre“<br />

und das Stadion „A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Oval“ umfasst. Die Regierung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sstaates<br />

"South Australia" gab im Dezember 2009 bekannt, das „A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Oval“-Stadion<br />

für AUD 450 Millionen ausbauen zu wollen, um seine Kapazität auf 50.000<br />

Zuschauer zu erhöhen und sowohl Spiele <strong>de</strong>r Australian Football League als auch<br />

Cricket-Spiele durchführen zu können. Die Ausbauarbeiten umfassen auch eine<br />

Fußgängerverbindung vom ASER-Komplex zum A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Oval, wodurch <strong>de</strong>r<br />

umgeben<strong>de</strong> Bezirk auf kurzen Wegen besser erschlossen wird.<br />

» MERKMALE DER IMMOBILIE<br />

Das Riversi<strong>de</strong> Centre liegt im „Core-Bereich“ am nördlichen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Geschäftszentrums und in unmittelbarer Nähe zum Parlament <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sstaates South Australia. Aus diesem Grund wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

von Regierungsstellen wie<strong>de</strong>rholt Büroflächen im Riversi<strong>de</strong> Centre angemietet.<br />

Das Riversi<strong>de</strong> Centre wur<strong>de</strong> so gestaltet, dass sich <strong>de</strong>r überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r<br />

Büroflächen in <strong>de</strong>n vier Gebäu<strong>de</strong>türmen befin<strong>de</strong>t. Ein zentrales Atrium verbin<strong>de</strong>t<br />

diese vier Gebäu<strong>de</strong>komplexe. Die Geschossflächen <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s betragen<br />

jeweils etwa 2.240 Quadratmeter, die insgesamt vermietbare Fläche beträgt<br />

22.936,5 Quadratmeter auf insgesamt elf Stockwerken. Neben <strong>de</strong>n Büroflächen<br />

verfügt das Gebäu<strong>de</strong> über einige Einzelhan<strong>de</strong>lsgeschäfte im Erdgeschoss und auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r Plaza. Direkt vor <strong>de</strong>m Hotel InterContinental neben <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong><br />

befin<strong>de</strong>t sich ein Café, das ebenfalls zum Riversi<strong>de</strong> Centre gehört.<br />

» GREEN BUILDING<br />

Als „Green Building“ bezeichnet man Gebäu<strong>de</strong>,<br />

die energiesparend, umweltfreundlich<br />

und gesundheitsgerecht gebaut sind und über<br />

ihre gesamte Nutzungsdauer auch entsprechend<br />

betrieben wer<strong>de</strong>n. Zertifizierungssysteme,<br />

wie etwa das NABERS-Rating, be -<br />

werten dabei die Erfüllung und Einhaltung<br />

dieser Umweltstandards.<br />

Das Gebäu<strong>de</strong> verfügt über mehrere Eingänge und einen direkten Zugang zum<br />

Parkhaus <strong>de</strong>s A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre.<br />

Das Riversi<strong>de</strong> Centre wur<strong>de</strong> 1989 fertig gestellt. Durch umfangreiche werterhalten<strong>de</strong><br />

und wertsteigern<strong>de</strong> Maßnahmen, die im Juli 2009 abgeschlossen<br />

wur<strong>de</strong>n, konnte das Fondsobjekt seinen Status als „Gra<strong>de</strong> A“-Immobilie für<br />

die Zukunft sicher stellen. Der in diesem Zusammenhang vom Verkäufer <strong>de</strong>s<br />

Immobilienobjekts aufgewen<strong>de</strong>te Betrag lag bei etwa AUD 6,5 Millionen.<br />

Bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 2010 wer<strong>de</strong>n insgesamt AUD 9,5 Millionen in<br />

die Aufwertung und Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Mietflächen <strong>de</strong>s „Minister for<br />

Infrastructure“ und <strong>de</strong>r „Australian Industrial Registry“ zur Verfügung gestellt,<br />

zur Absicherung <strong>de</strong>s „Gra<strong>de</strong> A“-Status <strong>de</strong>r Fondsimmobilie. Der Mieter selbst<br />

wen<strong>de</strong>t dafür einen Betrag in Höhe von min<strong>de</strong>stens AUD 2,77 Millionen


63<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

auf. Die Revitalisierungsmaßnahmen umfassten <strong>de</strong>n Bau neuer Eingänge,<br />

<strong>de</strong>n Einbau automatischer Schiebetüren auf je<strong>de</strong>r Mietebene, die Erneuerung<br />

<strong>de</strong>s Beleuchtungs- und Gebäu<strong>de</strong>management-Systems, <strong>de</strong>n Einbau neuer<br />

Steueranlagen für die Klimaanlage, die Erneuerung <strong>de</strong>r Waschräume, <strong>de</strong>n Bau<br />

eines barrierefreien WCs, die Erneuerung <strong>de</strong>r Kesselanlagen, die Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />

<strong>de</strong>r Fahrstühle, die Erneuerung <strong>de</strong>r Stromtransformatoren und Teppichbö<strong>de</strong>n<br />

sowie die Verbesserung <strong>de</strong>r elektrischen Systeme und <strong>de</strong>r Brandschutzanlage.<br />

Darüber hinaus wur<strong>de</strong> ein Penthouse-Ausbau vorgenommen.<br />

Bis En<strong>de</strong> 2020 ist geplant, weitere AUD 3,7 Millionen in die Erneuerung und<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r technischen Anlagen <strong>de</strong>r Fondsimmobilie zu investieren.<br />

Darüber hinaus ist vorgesehen, im gleichen Zeitraum rund AUD 2,6 Millionen<br />

für die Erneuerung und Aufrüstung <strong>de</strong>r gemeinsam genutzten technischen<br />

Einrichtungen <strong>de</strong>s ASER-Komplexes zur Verfügung zu stellen.<br />

Im Zuge einer möglichen Veräußerung wur<strong>de</strong>n ferner Revitalisierungskosten<br />

(Mieter-Incentives und sonstige <strong>Invest</strong>itionen in das Immobilienobjekt) in<br />

Höhe von ca. AUD 4,9 Millionen eingeplant, so dass damit insgesamt nahezu<br />

AUD 20,7 Millionen in das Immobilienobjekt fließen wer<strong>de</strong>n.


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

64<br />

» OBJEKTDATEN<br />

Adresse<br />

Eigentümer <strong>de</strong>s<br />

Grund und Bo<strong>de</strong>ns<br />

Eigentumsrecht am<br />

Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

Verkäufer<br />

North Terrace, A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>, South Australia<br />

Minister for Transport, Regierung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sstaates<br />

South Australia<br />

Leasehold, eine Art Erbbaurecht. Der Leasehold hat eine<br />

Laufzeit bis zum 2. Juli 2083 und kann bis zum 2. Juli 2103<br />

verlängert wer<strong>de</strong>n<br />

ISPT Pty Ltd, einer <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n australischen, in<br />

Immobilien investieren<strong>de</strong>n Pensionsfonds mit Sitz in<br />

Melbourne, Australien<br />

Baujahr 1989<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Stockwerke 11<br />

Nettomietfläche Büro: 20.077,1 m 2<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsgeschäfte: 2.859,4 m 2<br />

Summe: 22.936,5 m 2<br />

Parkplätze<br />

Keine zum Gebäu<strong>de</strong> gehören<strong>de</strong>n Parkplätze, aber im ASER-<br />

Komplex stehen 1.250 Stellplätze zur Verfügung<br />

Gegenwärtige Belegung 100 %<br />

Kaufpreis<br />

AUD 66,8 Mio. Einkaufsfaktor ca. 11,6-fache <strong>de</strong>r Jahresnettomiete<br />

2010<br />

Bewertung AUD 70,1 Mio. (zum 22. April 2010)<br />

Angaben zu <strong>de</strong>n Mietern in % <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s Laufzeit en<strong>de</strong><br />

Regierung von<br />

South Australia<br />

(Minister for Infrastructure)<br />

Australische Regierung<br />

(Australian<br />

Industrial Registry)<br />

90,85 % Dezember 2020<br />

4,72 % Dezember 2020<br />

Malaysian Airline 1,81 % Juni 2011<br />

Regierung von<br />

South Australia<br />

(A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

Convention Centre<br />

Corporation)<br />

1,73 % Oktober 2010<br />

Coffee-Shop 0,89 % Januar 2015


65<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

» ZITAT<br />

„Durch Nachhaltigkeit bei <strong>de</strong>r Energieeffizienz,<br />

ja sogar Energieautarkie,<br />

durch Nachhaltigkeit beim Bau und <strong>de</strong>r<br />

Funktionalität, lassen sich die umlagefähigen<br />

Betriebskosten, die Instandsetzungsund<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungskosten, die Instandhaltungskosten<br />

und das Mietausfallwagnis<br />

verkleinern und <strong>de</strong>r Reinertrag erhöhen“,<br />

so Wolfgang Kubatzki, Mitglied<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r bekannten<br />

Ratingagentur Feri EuroRating Services AG,<br />

beim Immobilienkongress <strong>de</strong>r Hochschule<br />

für Wirtschaft und Umwelt („HfWU“)<br />

Nürtingen-Geislingen, am 30.09.2009.<br />

» ALLGEMEINE BAUMERKMALE<br />

Struktur<br />

Fassa<strong>de</strong><br />

Fenster<br />

Dach<br />

Stahlrahmenstruktur mit Beton<strong>de</strong>cken<br />

Außenfassa<strong>de</strong> aus Aluminiumpaneele; Außenseite <strong>de</strong>r Treppenhaustürme<br />

aus rostfreiem Stahl, <strong>de</strong>r mit Beton bzw. zum Teil mit<br />

polierten Granitfliesen verklei<strong>de</strong>t ist.<br />

Doppelverglasung mit Bronze-eloxierten Aluminiumrahmen und innen<br />

liegen<strong>de</strong>n Jalousien<br />

Angeschrägte Stahl<strong>de</strong>cke auf Stahlgerüst mit Maschinenraum auf zwei<br />

Ebenen oberhalb <strong>de</strong>s Hauptteils, umgeben vom verglasten Dach <strong>de</strong>s<br />

Maschinenraums<br />

Bo<strong>de</strong>nbeläge<br />

Decken<br />

Polierter Granitbo<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Eingangsbereichen, Teppichbö<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n<br />

Büros und Keramikfliesen zur Fahrstuhl- und Fußgänger-Lobby<br />

Abgehängte, 600mm x 600mm Akustikplatten<br />

Wän<strong>de</strong> (innen)<br />

Gestrichene Gipswän<strong>de</strong> und Rigips-Karton mit Stoßleiste aus Metall<br />

Beleuchtung<br />

Versenkte Leuchtstoffröhren und energiesparen<strong>de</strong> T5-Beleuchtung<br />

Zugang,<br />

Fahrstühle<br />

Brandschutz<br />

Klimatechnik,<br />

Heizung<br />

Sicherheitstechnik<br />

Stromversorgung<br />

Sanitäranlagen<br />

Steuertechnik<br />

Sechs Personenfahrstühle im Zentralbereich, <strong>de</strong>r über Fußgängerbrücken<br />

mit Glasbalustra<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Türmen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />

Darüber hinaus verfügt das Gebäu<strong>de</strong> über einen speziellen Fahrstuhl<br />

für die Feuerwehr.<br />

Zur Verfügung stehen ein Wassertank auf <strong>de</strong>m Dach mit Druckerhöhungspumpen<br />

und ein Brandschutzraum im Erdgeschoss, die von<br />

ASER Central Fire Protection über eine Ringleitung versorgt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das gesamte Gebäu<strong>de</strong> ist mit einer Sprinkleranlage ausgerüstet.<br />

Zu<strong>de</strong>m gibt es in je<strong>de</strong>m Stockwerk Hydranten, Schlauchhaspeln und<br />

Feuerlöscher. Weiterhin stehen Rauchmel<strong>de</strong>r und ein Evakuierungssystem<br />

zur Verfügung.<br />

Die Heizungstechnik befin<strong>de</strong>t sich in einem Anlagenraum mit zwei Gasheizkesseln,<br />

Heißwasserpumpen und lokalem Heißwassersystem auf<br />

<strong>de</strong>m Dach. Das Gebäu<strong>de</strong> wird über eine zentrale Versorgungseinrichtung<br />

<strong>de</strong>r ASER Services Corporation, die sich im Hotel InterContinental<br />

befin<strong>de</strong>t, mit kaltem Wasser versorgt.<br />

Das Gebäu<strong>de</strong> ist mit einem Zugangssystem und Kartenlesegeräten in<br />

allen Aufzügen und Zugangsbereichen ausgestattet. Darüber hinaus<br />

verfügt das Gebäu<strong>de</strong> über eine Vi<strong>de</strong>o-Überwachungsanlage mit neun<br />

Kameras, die ausgewählte Bereiche überwachen.<br />

Die Stromversorgung erfolgt über eine seperate Starkstromleitung,<br />

die von <strong>de</strong>r zentralen Starkstrom-Ringleitung, die zum gemeinsamen<br />

genutzten ASER-Komplex gehört, versorgt wird. Der ASER-Komplex<br />

verfügt auch über zwei Diesel-Generatoren mit je 750 kW Leistung.<br />

Sowohl im Ost- wie auch im Westteil <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s befin<strong>de</strong>n sich<br />

auf je<strong>de</strong>m Stockwerk Damen- und Herrentoiletten. Eine Behin<strong>de</strong>rtentoilette<br />

ist auf je<strong>de</strong>m Stockwerk im Ostteil zusätzlich untergebracht.<br />

Eine Teeküche befin<strong>de</strong>t sich im Ostteil <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s.<br />

Das Gebäu<strong>de</strong> verfügt über ein digitales Überwachungs- und Managementsystem<br />

zur effizienten Steuerung wichtiger Gebäu<strong>de</strong>dienste.


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

66<br />

» RÄUMLICHKEITEN<br />

Der Zugang zur Eingangshalle im Erdgeschoss erfolgt über Stufen von <strong>de</strong>r<br />

North Terrace sowie über Eingänge an <strong>de</strong>r Ost-, Nord- und Westseite <strong>de</strong>r Plaza.<br />

Je<strong>de</strong>r Eingang verfügt über automatische Schiebetüren und ist durch Vordächer<br />

geschützt. Das Gebäu<strong>de</strong> verfügt in seiner Mitte über ein lichtdurchflutetes Atrium<br />

mit großen Traversen und einem lackierten Stahlgerüst sowie einem großzügigen<br />

Glaskuppeldach. Die mo<strong>de</strong>rnen Personenfahrstühle sind mit Rückwän<strong>de</strong>n<br />

aus Glas ausgestattet. Neben <strong>de</strong>m Fahrstuhl- und Versorgungsschacht im<br />

Zentrum <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s stehen weitere Verbindungsschächte im Ost- und<br />

Westflügel <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s zur Verfügung. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um frei stehen<strong>de</strong><br />

Türme mit Verbindungsbrücken, Notausgängen, Zugängen, Teeküchen,<br />

Toiletten sowie einem Lasten- und Feuerwehraufzug im Servicebereich.<br />

Zu<strong>de</strong>m befin<strong>de</strong>n sich dort Leitungssysteme für Strom, Feuerwehr, Haus- und<br />

Kommunikationstechnik.<br />

Die Büroetagen können über zwei Gänge erreicht wer<strong>de</strong>n, die nördlich und<br />

südlich <strong>de</strong>s zentralen Fahrstuhlschachts verlaufen. Alle Büroräume sind nach<br />

aktuellem Standard ausgestattet und verfügen aufgrund <strong>de</strong>r Außen- und<br />

Innenfenster (Atrium) über ausreichen<strong>de</strong>s natürliches Licht.<br />

Dank <strong>de</strong>s „Vier Türme“-Konzepts kann entwe<strong>de</strong>r eine ganze Etage, ein o<strong>de</strong>r<br />

mehrere Türme o<strong>de</strong>r Teile eines Turms belegt wer<strong>de</strong>n. Die Turmgröße und die<br />

Glaswand zum Atrium erlauben sehr kleine Unterteilungen.<br />

» TYPISCHER GRUNDRISS, 9. STOCK<br />

Flächenverteilung:<br />

Büro: 2.163,7 m 2<br />

Terrasse: 111,1 m 2<br />

Gesamt: 2.274,8 m 2<br />

Balcony<br />

Office<br />

Plant<br />

Plant<br />

Star/Amen<br />

Atrium<br />

Star/Amen<br />

Plant<br />

Plant<br />

North Terrace


67<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

» KRITERIEN DES NABERS-<br />

BEWERTUNGSSYSTEM<br />

Folgen<strong>de</strong> Kriterien misst das NABERS-Bewertungs<br />

system: 1.) Energieverbrauch und<br />

Emissionen, 2.) Wasserverbrauch, 3.) Abfallvermeidung<br />

und 4.) Raumklima. Das Riversi<strong>de</strong><br />

Centre konnte beim „Energy/Greenhouse“-<br />

Rating 4,5 und beim „Water“-Rating vier von<br />

fünf möglichen Sternen erreichen.<br />

» NACHHALTIGE WERTSICHERUNG DURCH NABERS-ZERTIFIKAT<br />

Das Thema Umweltschutz wird von <strong>de</strong>r australischen Regierung sehr ernst<br />

genommen, und die Einhaltung von Umweltstandards gilt heute als ein<br />

maßgebliches Kriterium für die erfolgreiche Vermietung von Büroflächen in<br />

Australien.<br />

Um die Attraktivität <strong>de</strong>r Fondsimmobilie für die Zukunft zu sichern, wur<strong>de</strong><br />

bei <strong>de</strong>n <strong>Invest</strong>itionen in das Objekt beson<strong>de</strong>rer Wert auf die Nachhaltigkeit<br />

gelegt. So konnte bereits eine vorläufige Zertifizierung nach <strong>de</strong>m „National<br />

Australian Built Environment Rating System“ („NABERS“) von 4,5 Sternen<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die NABERS-Bewertung basiert auf <strong>de</strong>r Messung <strong>de</strong>s Einflusses einer Immobilie<br />

auf seine Umwelt und schafft somit auch eine Vergleichbarkeit mit an<strong>de</strong>ren<br />

Gebäu<strong>de</strong>n. Die Messung erfolgt auf einer Skala von eins bis fünf, wobei eine<br />

Klassifizierung von fünf die niedrigsten Emissionswerte ausweist und somit die<br />

beste Bewertung darstellt.<br />

Gemessen wer<strong>de</strong>n dabei die folgen<strong>de</strong>n Kriterien:<br />

> Energieverbrauch und Emissionen<br />

Durch ein bewusstes Gebäu<strong>de</strong>management soll <strong>de</strong>r Energieverbrauch und<br />

Schadstoffausstoß signifikant beeinflusst wer<strong>de</strong>n.<br />

> Wasserverbrauch<br />

Durch die effiziente Nutzung <strong>de</strong>r Ressource Wasser kann eine starke Reduktion<br />

<strong>de</strong>s Frischwasserverbrauchs erreicht wer<strong>de</strong>n, was die Umweltverträglichkeit<br />

einer Immobilie erheblich beeinflusst.<br />

> Abfallvermeidung<br />

Die Vermeidung von Abfall ist einer <strong>de</strong>r Schlüssel zum nachhaltigen Management<br />

eines Gebäu<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>ssen Einfluss auf die Umwelt.<br />

> Raumklima<br />

Mit <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>s Raumklimas wird neben <strong>de</strong>r Beeinflussung <strong>de</strong>r Umwelt<br />

auch <strong>de</strong>r Einfluss <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s auf seine Nutzer gewertet und damit ihre<br />

Produktivität sicher gestellt.<br />

Die NABERS-Zertifizierung ist mit <strong>de</strong>r Einhaltung dieser Kriterien verbun<strong>de</strong>n<br />

und wird durch permanente Kontrollen entsprechend sichergestellt. Auf diese<br />

Weise wird die Fondsimmobilie das endgültige Rating im Jahr 2011 nach <strong>de</strong>r<br />

Auswertung <strong>de</strong>s ersten Betriebsjahres nach <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung erhalten.<br />

» MARKTBEWERTUNG DER IMMOBILIE<br />

Für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Riversi<strong>de</strong> Centre wur<strong>de</strong> ein Wertgutachten von M3 Property<br />

zum Stichtag 22.04.2010 eingeholt. Das Gutachten bewertet das Objekt mit<br />

einem Verkehrswert von AUD 70,1 Millionen Das Gutachten bestätigt insoweit<br />

die Angemessenheit <strong>de</strong>s Kaufpreises von AUD 66,8 Millionen. Nach Kenntnis<br />

<strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen existieren keine weiteren Bewertungsgutachten<br />

für das Anlageobjekt.


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

68<br />

M3 Property wur<strong>de</strong> im Jahr 1978 gegrün<strong>de</strong>t und gehört zur renommierten<br />

unabhängigen Immobilienberatungs- und Consulting-Gruppe M3 Property,<br />

Melbourne. M3 Property beschäftigt ein Team von 50 Mitarbeitern mit<br />

Erfahrungen in nahezu allen Bereichen, die mit Immobilien-<strong>Invest</strong>ments in<br />

Zusammenhang stehen.<br />

» GEBÄUDEAUSSTATTUNG UND TECHNISCHER ZUSTAND<br />

Es wur<strong>de</strong> darüber hinaus eine Prüfung <strong>de</strong>s bautechnischen Gebäu<strong>de</strong>zustan<strong>de</strong>s<br />

durch Cordia MacDonald Pty Limited hinsichtlich Mechanik, Elektrik,<br />

Liftanlagen, Hydraulik, Brandschutz, Fassa<strong>de</strong>, Struktur und Gebäu<strong>de</strong>technik<br />

durchgeführt. Ferner wur<strong>de</strong> in Zusammenarbeit mit Cordia MacDonald ein<br />

Gutachten zur Umweltverträglichkeit <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s erstellt. Die Ergebnisse<br />

dieser technischen Begutachtungen <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s sind in einem Gutachten<br />

vom 23.11. bzw. 12.12.2009 enthalten, das auch Empfehlungen für zukünftige<br />

Instandhaltungs- und Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen ausspricht, die in <strong>de</strong>m<br />

Budget und <strong>de</strong>r Prognoserechnung berücksichtigt wur<strong>de</strong>n (siehe dazu Seite 88 ff).


69<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Die Mieter<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung sind 100 % <strong>de</strong>r vermietbaren Fläche <strong>de</strong>s<br />

Riversi<strong>de</strong> Centre vermietet. Mehr als 98 % <strong>de</strong>r Einnahmen <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s stammen<br />

aus Mietverträgen mit staatlichen Mietern, vor allem <strong>de</strong>r Regierung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sstaates South Australia. Rund 97 % <strong>de</strong>r Mieteinnahmen stützt sich auf<br />

Mietverträge mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020. Folgen<strong>de</strong> Mieter sind zu nennen:<br />

» DIE ANTEILE AN DER VERMIETBAREN GESAMTFLÄCHE<br />

Minister for Infrastructure 90,85 %<br />

Commonwealth of Australia (Australian Industrial Registry) 4,72 %<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre Corporation 1,73 %<br />

Malaysian Airline 1,81 %<br />

Global Mineral Resources (Coffee Shop) 0,89 %<br />

Optus Communications (Mobilfunkantenne auf <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong>dach) –<br />

Summe 100 %<br />

Bei <strong>de</strong>m Mietvertrag mit Malaysian Airline han<strong>de</strong>lt es sich um einen so<br />

genannten „Brutto“-Mietvertrag, das heißt, <strong>de</strong>r Mieter ist nicht verpflichtet,<br />

neben <strong>de</strong>r Miete noch allgemeine Gebäu<strong>de</strong>- und Betriebskosten zu bezahlen. In<br />

<strong>de</strong>n Mietverträgen mit <strong>de</strong>m Minister for Infrastructure und <strong>de</strong>r Regierung <strong>de</strong>s<br />

Commonwealth of Australia ist geregelt, dass neben <strong>de</strong>r Miete alle Steuern und<br />

öffentliche Abgaben, soweit sie einen (im Jahr 2008 bzw. 2009) festgesetzten<br />

und mit <strong>de</strong>r Miete bereits abgegoltenen Teil übersteigen, vom Mieter anteilig<br />

(entsprechend <strong>de</strong>r vom jeweiligen Mieter gemieteten Fläche im Verhältnis zur<br />

Gesamtfläche) zusätzlich zu tragen sind. Die langfristige Bonität Australiens<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n führen<strong>de</strong>n Rating-Agenturen Moody's, Standard & Poor's<br />

und Fitch mit „Aaa“, „AAA“ und „AA+“ bewertet. Der Bun<strong>de</strong>sstaat South<br />

Australia wur<strong>de</strong> in einem separaten Rating von Standard & Poor's ebenfalls mit<br />

„AAA“ ausgezeichnet. Der Mietvertrag mit <strong>de</strong>r A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre<br />

Corporation sieht abweichend davon vor, dass neben allen Steuern und öffentlichen<br />

Abgaben auch Versicherungsprämien und sonstige, in Bezug auf <strong>de</strong>n<br />

ASER-Komplex anfallen<strong>de</strong> Betriebskosten vom Mieter anteilig zusätzlich zu<br />

tragen sind, soweit sie <strong>de</strong>n am 30.06.1999 dafür festgesetzten und mit <strong>de</strong>r Miete<br />

bereits abgegoltenen Betrag übersteigen.<br />

Sowohl in <strong>de</strong>m Mietvertrag für Büroräume mit <strong>de</strong>m Minister for Infrastructure<br />

als auch <strong>de</strong>m Commonwealth of Australia ist eine jährliche Mieterhöhung<br />

von 4 % vorgesehen; zum 01.07.2015 erfolgt allerdings eine Anpassung auf die<br />

Marktmiete, min<strong>de</strong>stens aber eine Erhöhung um 4 % p.a. Die durchschnittliche<br />

Laufzeit <strong>de</strong>r Mietverträge für das Riversi<strong>de</strong> Centre liegt bei 10,65 Jahren; die<br />

durchschnittliche Bruttomiete beträgt AUD 338,-- pro Quadratmeter. Die vom<br />

Gutachter (Stand: 22.04.2010) ermittelte durchschnittliche Marktmiete zum<br />

01.12.2009 liegt bei AUD 353,-- pro Quadratmeter.


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

70<br />

Der Mietvertrag mit Malaysian Airline en<strong>de</strong>t vorläufig En<strong>de</strong> Juni 2011. Jedoch<br />

besteht die Absprache, dass die Fläche noch darüber hinaus seitens <strong>de</strong>s Mieters<br />

weiter genutzt wer<strong>de</strong>n kann. Hierbei besteht dann eine Kündigungsfrist von<br />

einem Monat seitens <strong>de</strong>s Mieters. Bereits heute hat <strong>de</strong>r Minister for Infrastructure<br />

angezeigt, die dann frei wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Fläche von 405 Quadratmeter sofort zu belegen<br />

und einen weiterführen<strong>de</strong>n Mietvertrag zu schließen.<br />

Der Coffee-Shop, mit einer Mietfläche von 205 Quadratmeter, wur<strong>de</strong> durch<br />

Global Mineral Resources im Forecourt angemietet. Der Mietvertrag hat<br />

eine Laufzeit bis En<strong>de</strong> Januar 2015 und beinhaltet ebenfalls eine jährliche<br />

Mietanpassung in Höhe von 4 %. Dieser wird im Februar 2011 einer Prüfung<br />

unterzogen.<br />

Auf Grundlage dieser Mietverträge ergibt sich für das Gebäu<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong>r<br />

Mieter- und Belegungsplan:<br />

Anteil in %<br />

Level Mieter Mietfläche<br />

in m 2<br />

Shop 0101 Global Mineral Resources Australia 205,00 0,89<br />

Shop 0201A Minister for Infrastructure 102,00 0,44<br />

Shop 2B,<br />

Area 8C & Area Y<br />

Minister for Infrastructure 208,30 0,91<br />

Shop 0101A Malaysian Airline 416,00 1,81<br />

Ground, L1-8 Minister for Infrastructure 20.526,20 89,50<br />

Pt L2<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre<br />

Corporation<br />

396,00 1,73<br />

Pt L8 Australian Industrial Registry 1.083,00 4,72<br />

Aerial 1 Optus Communications – –<br />

Summe 22.936,50 100 %


71<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Der Asset-Manager<br />

Auf <strong>de</strong>m australischen Markt arbeitet ATLANTIC mit <strong>de</strong>r Unternehmensgruppe<br />

Charter Hall Group mit Sitz in Sydney zusammen.<br />

Die Charter Hall Group ist ein renommiertes Immobilienunternehmen, zu <strong>de</strong>ssen<br />

Aktivitäten sowohl das Auflegen und das Management von Immobilienver -<br />

mögen, die Immobilienverwaltung als auch die Entwicklung von Immobilienprojekten<br />

und die Akquisition attraktiver Immobilien-<strong>Invest</strong>ments gehören.<br />

» ZITAT<br />

„Beim Verkauf nachhaltiger Immobilien<br />

dürften sich höhere Preise erzielen lassen.“<br />

Zitat: Steffen Möller, Chefanalyst <strong>de</strong>r renommierten<br />

Ratingagentur Scope Analysis GmbH<br />

gegenüber DAS INVESTMENT 04/10<br />

Die Unternehmensgruppe wur<strong>de</strong> 1991 gegrün<strong>de</strong>t und verfügt inzwischen<br />

über ein weites Netzwerk mit Büros in <strong>de</strong>n Metropolen Sydney, Melbourne,<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>, Brisbane, Perth und Auckland sowie in Chicago und London. In <strong>de</strong>n<br />

19 Jahren seit Unternehmsgründung konnte sich die Charter Hall Group erfolgreich<br />

am australischen Markt etablieren. Mit ca. 220 Mitarbeitern und einem<br />

Fondsvolumen in Höhe von mehr als AUD 10 Milliar<strong>de</strong>n zählt sie inzwischen zu<br />

<strong>de</strong>n größten Immobilienspezialisten Australiens.<br />

Die Charter Hall Group ist an <strong>de</strong>r australischen Wertpapierbörse Australien<br />

Securities Exchange („ASX“) gelistet. Die Aktiengesellschaft wird im S&P/ASX All<br />

Ordinaries (genau S&P/ASX 200), <strong>de</strong>m ältesten Aktienin<strong>de</strong>x Australiens, geführt.<br />

Der Trust hat in Bezug auf das Immobilienobjekt einen Asset-Management-<br />

Vertrag für die Beratung, Betreuung und Unterstützung bei <strong>de</strong>r Verwaltung,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Vermietung und einem möglichen späteren Verkauf <strong>de</strong>s<br />

Bürogebäu<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Charter Hall Asset Services Limited („CHASL“) abgeschlossen,<br />

die als Mitglied <strong>de</strong>r Gruppe die Immobilienverwaltung übernimmt.<br />

CHASL übernimmt die Entwicklung und Ausführung <strong>de</strong>r Geschäftspläne <strong>de</strong>r<br />

durch sie betreuten Gebäu<strong>de</strong>, inklusive Strategien zur Vermietung, <strong>de</strong>m Halten<br />

o<strong>de</strong>r Veräußern <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Renovierung und Erhaltung, sowie <strong>de</strong>n<br />

Mietanpassungen inklusive <strong>de</strong>r dazugehörigen Managementverträge.<br />

Des Weiteren gehören zu <strong>de</strong>n Geschäftsfel<strong>de</strong>rn von CHASL die Überwachung<br />

von Umbaumaßnahmen, die Organisation von <strong>Invest</strong>itionen, die Erstellung<br />

von Due Dilligence-Prüfungen und die Sicherstellung <strong>de</strong>r ökologischen<br />

Nachhaltigkeit und Verträglichkeit <strong>de</strong>r Immobilien.<br />

www.charterhall.com.au


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

72<br />

Das Emissionshaus<br />

Die ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH &<br />

Co. KG hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1998 als Emissionshaus <strong>de</strong>r Rickmers<br />

Gruppe fest im Markt für geschlossene Fonds etabliert. Das Kerngeschäft von<br />

ATLANTIC liegt dabei in <strong>de</strong>r Konzeption und <strong>de</strong>r Realisierung von renditestarken<br />

Schiffsbeteiligungen. Seit 1998 wur<strong>de</strong>n 35 Schiffsbeteiligungen emittiert.<br />

Im Immobilienbereich hat ATLANTIC bis heute drei ausländische<br />

Immobilienprojekte emittiert: Im Jahr 2000 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r erste US-amerikanische<br />

Immobilienfonds aufgelegt, <strong>de</strong>r in ein Megaplex-Kinocenter in Chicago investierte.<br />

2004 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r zweite US-Immobilienfonds initiiert, ebenfalls ein<br />

Megaplex-Kinocenter in Tampa, Florida. Bei<strong>de</strong> Immobilien sind langfristig an<br />

AMC, <strong>de</strong>n zweitgrößten US-amerikanischen Kinobetreiber, vermietet.<br />

Im Dezember 2009 hat ATLANTIC <strong>de</strong>n Immobilienfonds ATLANTIC<br />

Australien 1 auf <strong>de</strong>m roten Kontinent aufgelegt. Anleger erhielten die Möglich -<br />

keit, mittelbar in ein mo<strong>de</strong>rnes Gebäu<strong>de</strong> in Sydney zu investieren, das noch<br />

bis Januar 2032 fest an die renommierte Hochschule „University of New South<br />

Wales“ vermietet ist. Eine langfristige Einnahmensicherheit, prognostizierte<br />

Auszahlungen ansteigend auf 7 % p.a. ab 2011 / 2012 und ein vorteilhaftes steuerliches<br />

Konzept sorgten für eine erfolgreiche Platzierung in lediglich drei Monaten.<br />

Die enge Zusammenarbeit ATLANTICs mit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin EVT gewährleistet<br />

nach wie vor die optimale Betreuung <strong>de</strong>r Anleger während <strong>de</strong>r gesamten<br />

Betriebsphase <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaften.<br />

Für das Emissionshaus ATLANTIC gilt: Konzeption, Vertrieb und langfristige<br />

Verwaltung durch die Treuhandgesellschaft gehören untrennbar zusammen.<br />

Nur eine enge und vertrauensvolle Arbeit in allen drei Phasen garantiert langfristigen<br />

Erfolg und sorgt für die Bindung von Anlegern und Vertriebspartnern<br />

gleichermaßen.<br />

Für die kommen<strong>de</strong>n Jahre strebt ATLANTIC an, neben <strong>de</strong>n maritimen<br />

Beteiligungsangeboten <strong>de</strong>n Geschäftsbereich Immobilien in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>r 2005 gegrün<strong>de</strong>ten Rickmers Immobilien Management GmbH &<br />

Co. KG <strong>de</strong>utlich auszubauen. Auf Erfahrung und Tradition beruhen<strong>de</strong><br />

Beteiligungskonzepte wer<strong>de</strong>n in Kooperation mit be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n und international<br />

erfahrenen Partnern das Portfolio erweitern.<br />

Mit <strong>de</strong>n Unternehmen <strong>de</strong>r Rickmers Gruppe stehen ATLANTIC dabei starke<br />

Partner bei <strong>de</strong>r Umsetzung und <strong>de</strong>r langfristigen Begleitung erfolgreicher<br />

Beteiligungsangebote zur Seite. Im Zuge <strong>de</strong>r engen Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r<br />

Muttergesellschaft sowie <strong>de</strong>r Kooperation mit weiteren international renommierten<br />

Partnern können Synergien genutzt wer<strong>de</strong>n, die in <strong>de</strong>n letzten Jahren für<br />

einen effizienten und erfolgreichen Fondsverlauf gesorgt haben und sicherlich auch<br />

zukünftig bei <strong>de</strong>r Entwicklung neuer Beteiligungsprojekte unterstützen wer<strong>de</strong>n.


73<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Die Leistungsbilanz<br />

ATLANTIC veröffentlicht jährlich eine geprüfte Leistungsbilanz. Im Rahmen<br />

dieser Leistungsbilanz können sich Anleger über die bisherige Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

einzelnen Fonds von ATLANTIC informieren.<br />

Die Leistungsbilanzen <strong>de</strong>r vergangenen Jahre dokumentieren <strong>de</strong>n Erfolg <strong>de</strong>r<br />

konservativen Fondskonzeptionen von ATLANTIC, <strong>de</strong>s professionellen Fonds-<br />

Managements und <strong>de</strong>n guten Ergebnissen <strong>de</strong>r emittierten Kapitalanlagen.<br />

Bis En<strong>de</strong> 2008 konnte ATLANTIC 35 Schiffsfonds, zwei US-Immobilienfonds<br />

sowie ein strukturiertes Wertpapier-Produkt mit einem <strong>Invest</strong>itions volumen<br />

von rund EUR 1,2 Milliar<strong>de</strong>n erfolgreich platzieren. Zu diesem Zeitpunkt<br />

wiesen über 75 % <strong>de</strong>r Schiffsfonds im Vergleich zu <strong>de</strong>n prospektierten Werten<br />

einen Tilgungsvor sprung aus. Insgesamt fünf Beteiligungsangebote konnten bis<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Berichts jahres ihre Schiffshypothekendarlehen sogar vorzeitig<br />

zurückführen. Über alle Fonds wur<strong>de</strong>n in 2008 Auszahlungen in Höhe von<br />

ca. EUR 20,6 Millionen geleistet.<br />

Auch die ATLANTIC Immobilienfonds zeigten eine positive Bilanz für das Jahr<br />

2008 auf. So haben sowohl <strong>de</strong>r ATLANTIC US-Fund I als auch <strong>de</strong>r ATLANTIC<br />

US-Fund II 2008 prospektgemäß ausgezahlt: Der ATLANTIC US-Fund I leistete<br />

2008 Auszahlungen in Höhe von 11 % auf das Nominalkapital und lag wie in<br />

<strong>de</strong>n Vorjahren auf Prospektniveau. Auch <strong>de</strong>r ATLANTIC US-Fund II erreichte<br />

2008 die im Prospekt ausgewiesene Auszahlung in Höhe von 9 %. Die kumulierten<br />

Auszahlungen <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Immobilienfonds betrugen zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Berichtsjahres 89 % (ATLANTIC US-Fund I) und 44 % (ATLANTIC US-Fund II).<br />

Somit haben bei<strong>de</strong> Kinocenter von Beginn an prospektierte Auszahlungen an<br />

die Anleger geleistet.<br />

Natürlich hat die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise auch Auswirkungen<br />

auf einige ATLANTIC-Fonds. Durch die wirtschaftliche Vorsorge in <strong>de</strong>n vorangegangenen<br />

Jahren und durch gutes Krisenmanagement konnten jedoch alle von<br />

ATLANTIC platzierten Schiffsfonds die Krise erfolgreich überstehen. Bei <strong>de</strong>n<br />

US-Funds ist - insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>m ATLANTIC US-Fund I - eine Anpassung<br />

<strong>de</strong>r Auszahlungen für 2009 an die wirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>r vergangenen<br />

Monate erfor<strong>de</strong>rlich (Auslauf <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung).<br />

Dem nach wie vor schwierigen Marktumfeld zum Trotz, dokumentiert dies die<br />

hohe Qualität <strong>de</strong>r Konzeption und <strong>de</strong>s Asset Managements von ATLANTIC. Das<br />

Emissionshaus <strong>de</strong>r Rickmers Gruppe ist damit seiner Philosophie, <strong>Invest</strong>oren<br />

attraktive Kapitalanlagen anzubieten, weiterhin gerecht gewor<strong>de</strong>n.<br />

Renommierte Analysten bewerteten die Leistung von ATLANTIC in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

als überdurchschnittlich. Die Leistungsbilanz 2008 ist im Internet abrufbar.<br />

Sobald die Leistungsbilanz für 2009 vorliegt, befin<strong>de</strong>t sich diese ebenfalls unter:<br />

www.atlantic-fonds.<strong>de</strong>


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

74<br />

» OBJEKTDATEN ATLANTIC AUSTRALIEN 1<br />

Standort: .................. Sydney<br />

Baujahr: ................... 2005<br />

Mieter: ..................... University of New South Wales Nutzungsart: ............ erbbaurechtsähnliche<br />

Nutzfläche: ............... 10.685 m 2 Nutzungsrechte<br />

Emissionsjahr: .......... 2009<br />

» WEITERE ECKDATEN:<br />

> Einnahmesicherheit durch die renommierte University of New South Wales als Mieter<br />

> Kostensicherheit durch „Triple Net“-Mietvertrag<br />

> Prognosesicherheit: Langfristiges Mietverhältnis bis 2032<br />

> Kein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht auf Seiten <strong>de</strong>s Mieters<br />

> Mietsteigerung von 3,0 % p.a. vertraglich vereinbart<br />

> Reiner Eigenkapitalfonds<br />

> Erbbaurechtsähnliche Nutzungsrechte bis 2106<br />

» INVESTITION UND FINANZIERUNG<br />

Fondsvolumen<br />

AUD ca. 46,76 Mio. inkl. 5 % Agio<br />

Eigenkapital<br />

AUD ca. 46,76 Mio. inkl. 5 % Agio<br />

Min<strong>de</strong>stbeteiligungssumme<br />

AUD 20.000,-- zzgl. 5 % Agio<br />

Plangemäße Fondslaufzeit ca. 10 Jahre bis 2019 / 2020<br />

Standort<br />

Sydney<br />

Kaufpreis<br />

AUD 36 Mio.<br />

Ankaufsrendite 8,14 %<br />

Vermietungsstand 100 %<br />

Baujahr / Nutzfläche 2005 / 10.685 m 2<br />

Mieter<br />

University of New South Wales<br />

Laufzeit Mietvertrag<br />

ca. 22 Jahre (bis 2032) mit 2 x 10jähriger<br />

Verlängerungs option <strong>de</strong>s Mieters<br />

Triple Net<br />

Mietvertrag<br />

Ein Triple Net"-Mietvertrag sieht vor, dass sämt liche<br />

"<br />

Neben- und Betriebskosten sowie die Instandhaltungen<br />

an Dach und Fassa<strong>de</strong> einschließlich struktureller<br />

Maßnahmen vom Mieter getragen wer<strong>de</strong>n<br />

müssen.<br />

Jahresmiete ca. AUD 2,9 Mio. (AUD 271,41 pro m 2 )<br />

Staffelmiete<br />

3,0 % Mietsteigerung p.a.<br />

prog. Auszahlungen<br />

anfänglich 5,21 %, ansteigend auf 7 % p.a.<br />

» GESCHÄFTSBETRIEB<br />

Das Objekt wur<strong>de</strong> planmäßig am 21.12.2009 übernommen. Das erste Geschäftsjahr en<strong>de</strong>te zum<br />

30.06.2010. Der Geschäftsbetrieb verläuft plangemäß.


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

76<br />

» OBJEKTDATEN 1) ATLANTIC US-FUND I<br />

Standort: ........................ Chicago (Illinois)<br />

Eröffnung: ..................... März 1998<br />

Kinosäle: ........................ 30<br />

Sitzplätze: ....................... 5.883<br />

Gebäu<strong>de</strong>fläche: .............. ca. 12.000 m 2<br />

Eigentumsgrundstück: .. 117.000 m 2<br />

Parkplätze: ...................... 2.800<br />

Emissionsjahr: ............... 2000<br />

» INVESTITION UND FINANZIERUNG PROSPEKT IST<br />

ATLANTIC-EPR I (Objektebene)<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen TUSD 35.700 35.700<br />

Eigenkapital TUSD 17.850 17.850<br />

Hypothekendarlehen TUSD 17.850 17.850<br />

ATLANTIC US-Fund I (Fondsebene)<br />

Fondsvolumen TUSD 32.000 32.000<br />

Kommanditkapital <strong>de</strong>s Fonds 1) TUSD 17.720 17.720<br />

Anteiliges Hypothekendarlehen TUSD 14.280 14.280<br />

» GESCHÄFTSBETRIEB ZUM 31.12.2009 PROSPEKT IST<br />

ATLANTIC-EPR I (Objektebene)<br />

Einnahmen TUSD 4.534 4.431<br />

Ausgaben TUSD 1.783 1.762<br />

Cash-Flow TUSD 2.750 2.669<br />

Fondsanteil am Cash-Flow TUSD 2.148 2.051<br />

Hypothekendarlehen, Stand 31.12.2009 TUSD 15.015 15.000<br />

ATLANTIC US-Fund I (Fondsebene)<br />

Einnahmen TUSD 2.182 1.807<br />

Ausgaben TUSD -166 -224<br />

Cash-Flow 2009 TUSD 2.016 1.583<br />

Cash-Flow, kumuliert TUSD 16.847 13.530<br />

Auszahlungen 2009 % 11,0<br />

3)<br />

Auszahlungen, kumuliert 2) % 100,0<br />

3)<br />

Liquidität zum 31.12.2009 TUSD 200 1.272<br />

1) Die Objektdaten beziehen sich auf das gesamte Objekt, das <strong>de</strong>r Joint-Venture-Gesellschaft ATLANTIC-EPR I zu 100 % über die Objektgesellschaft<br />

Cantera 30 Theatre, L.P. gehört. Am Joint-Venture ist <strong>de</strong>r ATLANTIC US-Fund I zu 80 % beteiligt gewesen. Das Eigenkapital <strong>de</strong>s Fonds beträgt zum<br />

31. Dezember 2008 TUSD 17.355,--. Die Beteiligung reduziert sich damit auf 78,35 %.<br />

2) Angabe gilt für einen Anleger mit Beitritt im Jahr 2000.<br />

3) Auszahlung auf 31.12.2010 verschoben.


77<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

» OBJEKTDATEN 1) ATLANTIC US-FUND II<br />

Standort: ........................ Tampa (Florida)<br />

Gebäu<strong>de</strong>fläche: .............. ca 9.000 m 2<br />

Eröffnung: ..................... Juli 1999<br />

Eigentumsgrundstück: .. 68.526 m 2<br />

Kinosäle: ........................ 24<br />

Parkplätze: ...................... 1.400<br />

Sitzplätze: ....................... 4.440 2) Emissionsjahr: ............... 2004<br />

» INVESTITION UND FINANZIERUNG PROSPEKT IST<br />

ATLANTIC-EPR II (Objektebene)<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen TUSD 25.000 25.000<br />

Eigenkapital TUSD 10.300 10.300<br />

Hypothekendarlehen TUSD 14.700 14.700<br />

ATLANTIC US-Fund II (Fondsebene)<br />

Fondsvolumen TUSD 22.460 22.460<br />

Kommanditkapital <strong>de</strong>s Fonds TUSD 10.700 10.700<br />

Anteiliges Hypothekendarlehen TUSD 11.760 11.760<br />

» GESCHÄFTSBETRIEB ZUM 31.12.2009 PROSPEKT IST<br />

ATLANTIC-EPR II (Objektebene)<br />

Einnahmen TUSD 2.661 2.778<br />

Ausgaben TUSD 1.212 1.245<br />

Cash-Flow TUSD 1.449 1.533<br />

Fondsanteil am Cash-Flow TUSD 1.118 1.104<br />

Hypothekendarlehen, Stand 31.12.2009 TUSD 12.964 12.950<br />

ATLANTIC US-Fund II (Fondsebene)<br />

Einnahmen TUSD 1.118 985<br />

Ausgaben TUSD -141 -162<br />

Cash-Flow 2009 TUSD 977 823<br />

Cash-Flow, kumuliert TUSD 5.699 5.000<br />

Auszahlungen 2009 % 9,0 8,0<br />

Auszahlungen, kumuliert 3) % 53,0 3) 52,0 3)<br />

Liquidität zum 31.12.2009 TUSD 187 530<br />

1) Die Objektdaten beziehen sich auf das gesamte Objekt, das <strong>de</strong>r Joint-Venture-Gesellschaft ATLANTIC-EPR II zu 100 % über die Objektgesellschaft<br />

Tampa Veterans 24, L.P. gehört. Am Joint-Venture ist <strong>de</strong>r ATLANTIC US-Fund II zu 80 % beteiligt gewesen. Das Eigenkapital <strong>de</strong>s Fonds beträgt zum<br />

31. Dezember 2008 TUSD 10.440,--. Die Beteiligung reduziert sich damit auf 78,07 %.<br />

2) Reduzierung von 4.780 auf 4.440 Sitzplätze durch gesetzlich vorgeschriebene Umbauten (Barrierefreiheit).<br />

3) Angabe gilt für einen Anleger mit Beitritt im Jahr 2004.


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

78<br />

Der Berater<br />

ATLANTIC hat die Rickmers Immobilien Management GmbH & Co. KG<br />

(„RIM“) mit <strong>de</strong>r Beratung bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebots<br />

beauftragt. Diese beinhaltet die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Auswahl und<br />

Prüfung <strong>de</strong>s Objektes sowie die Begleitung <strong>de</strong>s Ankaufsprozesses.<br />

RIM erwirbt, entwickelt und verwaltet erfolgreich Immobilienobjekte im<br />

In- und Ausland. Neben <strong>de</strong>r professionellen Begleitung in <strong>de</strong>r Akquisitionsund<br />

Ankaufsphase übernimmt RIM auch die Entwicklung und konsequente<br />

Umsetzung von Wertsteigerungspotenzialen in <strong>de</strong>r Bestandsphase sowie die<br />

Abwicklung von kaufmännischen und technischen Verwaltungsaufgaben.<br />

Ergänzt wer<strong>de</strong>n die Aktivitäten durch eine gezielte Strategieentwicklung und<br />

Prozessbegleitung in <strong>de</strong>r Verkaufsphase.<br />

Das Leistungsspektrum <strong>de</strong>s Unternehmens erstreckt sich über <strong>de</strong>n gesamten<br />

<strong>Invest</strong>mentzyklus einer Immobilie und wird komplettiert durch eine fundierte<br />

sowie maßgeschnei<strong>de</strong>rte <strong>Invest</strong>mentberatung für Partner.<br />

RIM betreut aktuell 28 Objekte in Deutschland mit einer Gesamtmietfläche von<br />

rund 250.000 Quadratmeter, daneben internationale Immobilienprojekte u.a. in<br />

Indien, Australien und Italien.<br />

Durch umfangreiche Marktkenntnisse bietet das Unternehmen außergewöhnliche<br />

<strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten, die ebenfalls im Rahmen von Joint Venture<br />

Partnerschaften o<strong>de</strong>r Fonds verwirklicht wer<strong>de</strong>n. Werte erhalten und Mehrwert<br />

schaffen – dies ist Zielsetzung <strong>de</strong>r RIM.<br />

www.rickmers-immobilien.com


79<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Die im Jahr 1998 gegrün<strong>de</strong>te EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH („EVT“),<br />

Hamburg, verwaltet treuhän<strong>de</strong>risch die Kommanditanteile privater Anleger an<br />

geschlossenen Fonds. Zum 31.03.2010 betreute die EVT mehr als 12.300 Anleger<br />

mit einem Eigenkapitalvolumen in Höhe von über EUR 545 Millionen, USD 52<br />

Millionen und AUD 45 Millionen. Neben Beteiligungen, die von ATLANTIC<br />

initiiert wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n auch für Dritte Beteiligungen verwaltet. Derzeit wer<strong>de</strong>n<br />

insgesamt 46 geschlossene Fonds u. a. aus <strong>de</strong>n Bereichen Schiffsbeteiligungen,<br />

Australien- und US-Immobilienfonds, US-Leben-Fonds, Bildrechte-Fonds und<br />

Game-Fonds betreut.<br />

Als Treuhän<strong>de</strong>rin nimmt die EVT die Interessen <strong>de</strong>r Anleger von<br />

Fondsgesellschaften wahr und ist <strong>de</strong>mentsprechend während <strong>de</strong>r gesamten<br />

Fondslaufzeit Ansprechpartner für <strong>Invest</strong>oren und die Geschäftsführungen<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Gesellschaften. Angefangen von <strong>de</strong>r Gründungsphase einer<br />

Fondsgesellschaft über die Betriebsphase bis zur Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

bietet die EVT Initiatoren und Anlegern umfangreiche Dienstleistungen.<br />

Hierzu gehören u.a. die laufen<strong>de</strong> Information <strong>de</strong>r Anleger über die wirtschaftliche<br />

Situation <strong>de</strong>r Gesellschaft im Rahmen von Zwischenberichten<br />

und Geschäftsberichten, die Organisation, Leitung und Protokollierung<br />

von Beiratssitzungen und Gesellschafterversammlungen, die Information<br />

<strong>de</strong>r Anleger über die steuerlichen Ergebnisse sowie die Bearbeitung von<br />

Übertragungsvorgängen zu <strong>de</strong>n Gesellschaftsanteilen im Rahmen von Erbfällen,<br />

Schenkungen und Verkäufen.<br />

Bei <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebot hat die EVT ihre Treuhandgebühr an<br />

die Anzahl <strong>de</strong>r Kommanditanteile gebun<strong>de</strong>n und nicht – wie marktüblich – prozentual<br />

auf das gesamte Kommanditkapital berechnet. Ziel dieser Vereinbarung<br />

ist, die Leistungen <strong>de</strong>r EVT und <strong>de</strong>ren Vergütung für die Anleger transparenter<br />

zu machen.<br />

www.evt-treuhand.<strong>de</strong>


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Konsolidierte Mittelverwendungs- und Mittelherkunfts<br />

prognose in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase


81<br />

KONSOLIDIERTE MITTELVERWENDUNGS- UND<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE IN DER INVESTITIONSPHASE<br />

Konsolidierte Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r Prognose zu Mittelverwendung und Mittelherkunft erfolgt<br />

jeweils konsolidiert für alle involvierten Gesellschaften auf <strong>de</strong>utscher und<br />

australischer Seite (zur rechtlichen Struktur und wesentlichen Verträgen vgl.<br />

Kapitel „Rechtliche Grundlagen“, Seite 106 ff.). Die Positionen fallen teilweise<br />

auf australischer, teilweise auf <strong>de</strong>utscher Seite an und wer<strong>de</strong>n hier konsolidiert<br />

dargestellt. Alle Positionen wer<strong>de</strong>n in australischen Dollar gezeigt. Für Kosten,<br />

die teilweise in Euro auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Gesellschaften anfallen, wur<strong>de</strong> ein<br />

Wechselkurs von EUR/AUD 1,46 angenommen.<br />

Konsolidierte Mittelverwendungsprognose in AUD in % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

... für <strong>de</strong>n Immobilienerwerb<br />

Kaufpreis für die erbbaurechtsähnlichen 59.301.982 66,45 %<br />

Nutzungsrechte an <strong>de</strong>r Immobilie<br />

Instandhaltungsrücklage 7.498.018 8,40 %<br />

1. Kaufpreis 66.800.000 74,85 %<br />

2. Stempelsteuer 3.667.951 4,11 %<br />

3. Maklergebühren 1.700.000 1,90 %<br />

4. Prüfkosten Immobilie (Due Diligence) 1.000.000 1,12 %<br />

5. Liquiditätsreserve 2.827.471 3,17 %<br />

Zwischensumme 75.995.422 85,15 %<br />

... für Fondskosten<br />

6. Kosten für die <strong>de</strong>utsche Treuhän<strong>de</strong>rin 36.500 0,04 %<br />

7. Bearbeitungsgebühren Equity Bridge 270.000 0,30 %<br />

8. Sicherstellung <strong>de</strong>r Finanzierung /<br />

6.027.950 6,75 %<br />

Vertriebskosten / Konzeption<br />

9. Kostenübernahmevergütung 1.200.000 1,34 %<br />

10. Kosten <strong>de</strong>r Anbindung <strong>de</strong>s Objektes 800.000 0,90 %<br />

11. Sonstige Kosten 619.275 0,69 %<br />

12. Nicht abzugsfähige Vorsteuer 50.853 0,06 %<br />

13. Agio 4.247.950 4,76 %<br />

Zwischensumme 13.252.528 14,85 %<br />

Summe Mittelverwendung 89.247.950 100,00 %<br />

Konsolidierte Mittelherkunftsprognose<br />

... für <strong>de</strong>n Immobilienerwerb<br />

14. Kommanditkapital 85.000.000 95,24 %<br />

Gründungsgesellschafter 41.000 0,05 %<br />

Anleger 84.959.000 95,19 %<br />

15. Agio 4.247.950 4,76 %<br />

Summe Mittelherkunft 89.247.950 100,00 %


KONSOLIDIERTE MITTELVERWENDUNGS- UND<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE IN DER INVESTITIONSPHASE<br />

82<br />

Erläuterungen zur konsolidierten Mittelverwendungsprognose<br />

1) Kaufpreis für die erbbaurechtsähnlichen Nutzungsrechte an <strong>de</strong>r Immobilie<br />

Der Kaufpreis für die durch <strong>de</strong>n australischen Trust erworbenen Nutzungsrechte<br />

an <strong>de</strong>r Immobilie beträgt AUD 66.800.000,--. Die Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie wur<strong>de</strong>n<br />

am 21.07.2010 erworben. Der Kaufpreis teilt sich auf in Anschaffungskosten<br />

und eine zweckgebun<strong>de</strong>ne Instandhaltungsrücklage, die voraussichtlich bis En<strong>de</strong><br />

2010 in die Mietflächen <strong>de</strong>r staatlichen Mieter investiert wird. Zu <strong>de</strong>n rechtlichen<br />

Details <strong>de</strong>r Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer <strong>de</strong>r Immobilie siehe<br />

Kapitel „Rechtliche Grundlagen“, Seite 106 ff.<br />

2) Stempelsteuer<br />

Ähnlich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer ist im australischen Bun<strong>de</strong>sstaat<br />

South Australia bei Erwerb von Immobilien o<strong>de</strong>r Rechten an Immobilien eine<br />

Stempelsteuer fällig. Für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Nutzungsrechtes kalkuliert die Anbieterin<br />

daher eine Stempelsteuer (Stamp Duty) in Höhe von AUD 3.667.830,-- sowie<br />

Kosten <strong>de</strong>r Grundbucheintragung in Höhe von AUD 121,--. Die Stempelsteuer<br />

beträgt etwa 5,5 % <strong>de</strong>s Kaufpreises.<br />

3) Maklergebühren<br />

Hier ist die Courtage für <strong>de</strong>n vermitteln<strong>de</strong>n Makler (AUD 1.700.000,--) erfasst.<br />

4) Prüfkosten Immobilie (Due Diligence)<br />

Die Kosten für die Objektprüfung (Immobilien Due Diligence) betragen AUD<br />

1.000.000,--.<br />

5) Liquiditätsreserve<br />

Ein Betrag von AUD 2.827.471,-- soll mit Abschluss <strong>de</strong>r Einwerbung <strong>de</strong>s<br />

Eigenkapitals in die Liquiditätsreserven eingestellt sein.<br />

6) Kosten für die <strong>de</strong>utsche Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Die EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH („EVT”) übernimmt als Treu hän<strong>de</strong>rin<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft die Einrichtung <strong>de</strong>r Anlegerverwaltung und die Betreuung<br />

<strong>de</strong>r Anleger in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itions- und Betriebsphase. Für ihre Tätigkeit kalkuliert<br />

die Anbieterin eine von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu zahlen<strong>de</strong> jährliche Vergütung<br />

in Höhe von EUR 100.000,-- zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. Ein Teilbetrag ist<br />

für das Jahr 2011 vorab mit EUR 25.000,-- im <strong>Invest</strong>itionsplan berücksichtigt, so<br />

dass die Anbieterin diese Kostenposition mit AUD 36.500,-- zuzüglich etwaiger<br />

Umsatzsteuer kalkuliert.<br />

7) Bearbeitungsgebühren Equity Bridge<br />

Es ist vorgesehen, dass die Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />

Eigenkapitalplatzierung allein mit Eigenkapital finanziert wer<strong>de</strong>n. Da die<br />

Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie bereits auf <strong>de</strong>n Trust übergegangen sind und <strong>de</strong>r<br />

Kaufpreis sowie Neben kosten bereits gezahlt wur<strong>de</strong>n, hat die Anbieterin zwei


83<br />

KONSOLIDIERTE MITTELVERWENDUNGS- UND<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE IN DER INVESTITIONSPHASE<br />

Eigen kapitalzwischen finanzierungen vereinbart. Dies ist zum einen eine kurzfristige<br />

Eigen kapital zwischenfinanzierung in Höhe von AUD 43.462.000,--<br />

über eine renommierte australische Geschäftsbank auf Ebene <strong>de</strong>s australischen<br />

Trusts (im Folgen<strong>de</strong>n „Bank-Kredit“). Für <strong>de</strong>n Bank-Kredit fällt eine<br />

Einrichtungsgebühr von kalkuliert AUD 270.000,-- inklusive <strong>de</strong>r Übernahme<br />

<strong>de</strong>r Kosten für rechtliche Beratung <strong>de</strong>r Bank an. Darüber hinaus hat die<br />

FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH sowohl die notwendige Zahlung <strong>de</strong>s unter <strong>de</strong>m<br />

Kaufvertrag fälligen Kaufpreises sowie <strong>de</strong>r Nebenkosten auf Ebene <strong>de</strong>s australischen<br />

Trusts in Höhe von insgesamt AUD 19,6 Millionen finanziert. Die<br />

im Zusammenhang mit dieser Zwischenfinanzierung bis zum 31.03.2011<br />

anfallen<strong>de</strong>n Kosten wer<strong>de</strong>n konzeptionsgemäß von <strong>de</strong>r Anbieterin getragen.<br />

Zu Details <strong>de</strong>r Finanzierungskonditionen <strong>de</strong>r Zwischenfinanzierung sowie<br />

<strong>de</strong>s Bank-Kredits siehe Kapitel „Rechtliche Grundlagen“, Seite 106 ff., sowie<br />

für die Risiken aus diesen Zwischenfinanzierungen das Kapitel „Die Risiken<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes“, Seite 22 ff. Des Weiteren wer<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft rund AUD 4,7 Millionen von stillen Gesellschaftern zur<br />

Verfügung gestellt, siehe Seite 106 ff.<br />

8) Sicherstellung <strong>de</strong>r Finanzierung / Vertriebskosten / Konzeption<br />

Für die Sicherstellung <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r Immobilieninvestition ein -<br />

schließlich <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes, <strong>de</strong>r Er stellung<br />

eines Verkaufsprospektes, <strong>de</strong>r Vermittlung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

und <strong>de</strong>r erfolgen<strong>de</strong>n Platzierung <strong>de</strong>s Eigenkapitals erhält<br />

die Anbieterin auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“<br />

näher erläuterten Geschäftsbesorgungsvertrages von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft eine<br />

Vergütung von insgesamt AUD 6.027.950,-- sowie das 5 %ige Agio in Höhe<br />

von AUD 4.247.950,-- auf das von Anlegern eingezahlte Kommanditkapital,<br />

insgesamt also AUD 10.275.900,--, zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. Bei einer<br />

Erhöhung <strong>de</strong>s Emissionskapitals im Rahmen <strong>de</strong>r Platzierungsreserve erhöht<br />

sich die Vergütung entsprechend. Die Anbieterin wird die Vermittlung <strong>de</strong>s<br />

Eigenkapitals überwiegend über dritte Vertriebspartner abwickeln und diesen<br />

Vertriebspartnern Eigenkapitalvermittlungsprovisionen zahlen. In welcher<br />

Höhe die Anbieterin Eigenkapitalvermittlungsprovisionen an Dritte zahlt,<br />

obliegt allein ihrer Verantwortung. Die <strong>de</strong>n Vertriebspartnern zufließen<strong>de</strong>n<br />

Provisionen können daher <strong>de</strong>n kalkulierten Betrag, bezogen auf das jeweils<br />

vermittelte Eigenkapital, über- aber auch unterschreiten. Soweit die Anbieterin<br />

Berater im eigenen Namen, aber im Interesse <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, beauftragt,<br />

erhält sie diese Kosten von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erstattet, soweit sie die kalkulierten<br />

Kosten nicht überschreiten. Vertragsgemäß fällt die Konzeptionsgebühr<br />

pro rata temporis zur Einzahlung <strong>de</strong>s Eigenkapitals an.<br />

9) Kostenübernahmevergütung<br />

Für die Übernahme <strong>de</strong>r Kosten, die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r durch die<br />

FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH gewährten Eigenkapitalzwischenfinanzierung bis zum<br />

31.03.2011 anfallen, erhält die Anbieterin eine Vergütung von AUD 1.200.000,--<br />

zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer vom Trust. Vertragsgemäß fällt diese Vergütung<br />

pro rata temporis zur Einzahlung <strong>de</strong>s Eigenkapitals an.


KONSOLIDIERTE MITTELVERWENDUNGS- UND<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE IN DER INVESTITIONSPHASE<br />

84<br />

10) Kosten <strong>de</strong>r Anbindung <strong>de</strong>s Objektes<br />

Für die Anbindung <strong>de</strong>s Projektes und die damit zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />

Beratungsleistungen erhält die Anbieterin vom Trust eine Vergütung von insgesamt<br />

AUD 800.000,--. Die Vergütung ist erst zur Zahlung fällig, wenn <strong>de</strong>r Trust die<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung von FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH zurückgeführt hat.<br />

11) Sonstige Kosten<br />

Hier kalkuliert die Anbieterin in Deutschland und Australien insgesamt Kosten<br />

von AUD 619.275,-- zuzüglich etwaiger <strong>de</strong>utscher und australischer Umsatzsteuer<br />

(GST). In diesen Kostenpositionen enthalten sind Aufwendungen für<br />

die Gründung und Errichtung, Kosten für Rechts- und Steuerberatung, <strong>de</strong>n<br />

Mittelverwendungskontrolleur, die einmaligen Vergütungen auf Ebene <strong>de</strong>s australischen<br />

Treuhandvermögens und ein Budget für sonstige Kosten. Teilweise,<br />

insbeson<strong>de</strong>re bei Rechts- und Steuerberatung sowie Mittel verwendungskontrolle,<br />

fallen die Vergütungen in Euro an.<br />

12) Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

Die Kosten für die vorgenannten Leistungen verstehen sich größtenteils je nach<br />

<strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>r involvierten Leistungserbringer zuzüglich <strong>de</strong>utscher Umsatzsteuer<br />

o<strong>de</strong>r australischer Umsatzsteuer (GST). Die Anbieterin geht davon aus, dass<br />

<strong>de</strong>r Großteil <strong>de</strong>r anfallen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Umsatzsteuer sowie <strong>de</strong>r australischen<br />

Umsatzsteuer bei <strong>de</strong>m jeweiligen Leistungsempfänger erstattungsfähig ist.<br />

Soweit auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Fondsgesellschaft gezahlte Umsatzsteuer hingegen<br />

nicht erstattungsfähig ist, wird diese hier ausgewiesen. Dies betrifft nach<br />

Auffassung <strong>de</strong>r Anbieterin die Aufwendungen für die <strong>de</strong>utsche Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

sowie auf Ebene <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG anfallen<strong>de</strong>n<br />

Aufwendungen gemäß <strong>de</strong>r oben angegebenen Position 10). Die nicht erstattungsfähige<br />

Umsatzsteuer ist in Euro fällig.<br />

13) Agio<br />

Das auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erhobene Agio in Höhe von 5 % (AUD<br />

4.247.950,--) <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>n Anlegern einzuwerben<strong>de</strong>n Kommanditkapitals wird,<br />

wie entsprechend <strong>de</strong>r Erläuterungen zu Position 8) verwen<strong>de</strong>t.<br />

Es gibt keine <strong>Invest</strong>itionen, mit Ausnahme <strong>de</strong>r dargestellten Finanzanlagen (vgl.<br />

„Das Fondskonzept / Das Anlageobjekt“ Seite 13 f.).<br />

Komprimierte Darstellung <strong>de</strong>r konsolidierten<br />

Mittelverwendungsprognose<br />

in AUD<br />

in % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

1. Anschaffungskosten Immobilie 73.167.951 81,98 %<br />

Anschaffungskosten Immobilie pro m 2 3.190<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen 12.312.400 13,80 %<br />

2.2 Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage 940.128 1,05 %<br />

3. Sonstiges 0 0,00 %<br />

4. Liquiditätsreserve 2.827.471 3,17 %<br />

Summe 89.247.950 100,00 %


85<br />

KONSOLIDIERTE MITTELVERWENDUNGS- UND<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE IN DER INVESTITIONSPHASE<br />

Erläuterungen zur konsolidierten Mittelherkunftsprognose<br />

14) Kommanditkapital<br />

Es ist geplant, dass sich <strong>de</strong>r Fonds nach vollständiger Platzierung ausschließlich<br />

aus Eigenkapital finanziert. Dazu soll auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft das geplante<br />

Kommanditkapital zzgl. <strong>de</strong>s Agios eingeworben wer<strong>de</strong>n. Diese Nettoeinnahmen<br />

wer<strong>de</strong>n zum Anteilserwerb an <strong>de</strong>m australischen Treuhandvermögen und <strong>de</strong>n<br />

bei<strong>de</strong>n Riversi<strong>de</strong> Beteiligungsgesellschaften verwen<strong>de</strong>t. Die Nettoeinnahmen<br />

wer<strong>de</strong>n für keine sonstigen Zwecke genutzt und reichen konzeptionsgemäß allein<br />

zur Realisierung <strong>de</strong>r Anlageziele aus. Vereinfachend wird im Folgen<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />

Anbieterin davon ausgegangen, dass zum 31.12.2010 das gesamte Eigenkapital<br />

in Höhe von AUD 85.000.000,-- zzgl. <strong>de</strong>s Agios voll platziert und eingezahlt<br />

wur<strong>de</strong>. Davon sollen AUD 41.000,-- aus Einlagen <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sowie AUD 84.959.900,-- von <strong>de</strong>n Anlegern <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft stammen.<br />

Da am 21.07.2010 <strong>de</strong>r Kaufpreis für die erbbaurechtsähnlichen Nutzungsrechte<br />

an <strong>de</strong>r Immobilie sowie die Stempelsteuer und die Nebenkosten gezahlt<br />

wur<strong>de</strong>n, wird dieser Betrag auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Trusts bis zur Einwerbung ausreichen<strong>de</strong>n<br />

Eigenkapitals zwischenfinanziert. Dazu wur<strong>de</strong>n Finanzierungen<br />

im Gesamtvolumen von AUD 68.807.000,-- in Anspruch genommen. Dies<br />

ist zum einen ein Zwischenfinanzierungskredit einer renommierten australischen<br />

Geschäftsbank auf Ebene <strong>de</strong>s australischen Trusts („Bank-Kredit“) und<br />

zum an<strong>de</strong>ren die durch die Anbieterin bzw. FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH gewährten<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen („EK-Zwischenfinanzierung“); vgl. auch<br />

die Ausführungen zu Position 7) <strong>de</strong>r Mittelverwendungsprognose sowie die<br />

Einlagen <strong>de</strong>r stillen Gesellschafter. Die Anbieterin hat sich verpflichtet, die<br />

Finanzierungskosten <strong>de</strong>r EK-Zwischenfinanzierung durch die FM-<strong>Invest</strong> XI<br />

GmbH bis zum 31.03.2011 vollständig zu übernehmen. Entsprechend geht die<br />

Prognoserechnung davon aus, dass mit Ausnahme <strong>de</strong>r kalkulierten Kosten für <strong>de</strong>n<br />

Bank-Kredit und <strong>de</strong>r Verzinsung für die stillen Beteiligungen keine zusätzlichen<br />

Finanzierungskosten anfallen. Alle an<strong>de</strong>ren Positionen <strong>de</strong>r Mittelverwendung<br />

wer<strong>de</strong>n pro rata temporis aus <strong>de</strong>m eingeworbenen Eigenkapital beglichen bzw.<br />

durch die Anbieterin vorfinanziert. Die Rückführung <strong>de</strong>s in Anspruch genommenen<br />

Fremdkapitals soll mit <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Eigenkapitaleinzahlungen <strong>de</strong>r<br />

Anleger erfolgen.<br />

Zu <strong>de</strong>n vertraglichen Grundlagen für die durch FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH bzw. durch<br />

die finanzieren<strong>de</strong> Bank in Anspruch genommenen Finanzierungen siehe Kapitel<br />

„Rechtliche Grundlagen“, Seite 106 ff. Zu <strong>de</strong>n Risiken einer längeren als <strong>de</strong>r geplanten<br />

Platzierungsdauer <strong>de</strong>s Eigenkapitals sowie aus <strong>de</strong>n Zwischenfinanzierungen siehe<br />

Kapitel „Die Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes“, Seite 22 ff.<br />

15) Agio<br />

Auf das von <strong>de</strong>n Anlegern einzuwerben<strong>de</strong> Kommanditkapital wird ein Agio in<br />

Höhe von 5 % (AUD 4.247.950,--) erhoben.


KONSOLIDIERTE MITTELVERWENDUNGS- UND<br />

MITTELHERKUNFTSPROGNOSE IN DER INVESTITIONSPHASE<br />

86<br />

Erläuterungen zur Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

auf Ebene <strong>de</strong>r Emittentin<br />

Die ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG wird mit Vollplatzierung sämtliche<br />

Anteile (direkt sowie mittelbar über die bei<strong>de</strong>n Beteiligungsgesellschaften<br />

Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und Riversi<strong>de</strong> 2<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) an einem australischen<br />

Treuhandvermögen, <strong>de</strong>m ATLANTIC Australia No. 2 Trust („Trust“) halten,<br />

welcher die erbbaurechtsähnlichen Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie „Riversi<strong>de</strong> Centre“<br />

in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> erworben hat.<br />

Der Trust wird zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung von <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />

Unit Hol<strong>de</strong>rn gehalten: Emittentin 49,90 %, Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG 49,90 % und Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG 0,20 %.<br />

Nachfolgend ist die prognostizierte Mittelverwendung auf Ebene <strong>de</strong>r Emittentin<br />

mit ihren direkten und mittelbaren Beteiligungen am Trust und an <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n<br />

Beteiligungsgesellschaften dargestellt, welche in <strong>de</strong>r konsolidierten Darstellung<br />

(vgl. Seite 81) mün<strong>de</strong>t.<br />

Auf Ebene <strong>de</strong>r Emittentin wur<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>n stillen Beteiligungen keine<br />

weiteren Mittel zur Zwischen- o<strong>de</strong>r Endfinanzierung aufgenommen.<br />

Mittelverwendungsprognose<br />

<strong>de</strong>r Emittentin<br />

in AUD<br />

in % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

… für <strong>de</strong>n Immobilienerwerb (Trust) 37.601.190 42,13 %<br />

… für Beteiligungserwerb<br />

Riversi<strong>de</strong> 1 GmbH & Co. KG 43.795.486 49,07 %<br />

Riversi<strong>de</strong> 2 GmbH & Co. KG 190.473 0,21 %<br />

… für Fondskosten<br />

Kosten für die <strong>de</strong>utsche Treuhän<strong>de</strong>rin 36.500 0,04 %<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer 50.853 0,06 %<br />

Sonstige Kosten 7.573.448 8,49 %<br />

Summe Mittelverwendung 89.247.950 100,00 %<br />

Mittelherkunftsprognose<br />

<strong>de</strong>r Emittentin<br />

in AUD<br />

in % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

Kommanditkapital 85.000.000 95,24 %<br />

Gründungsgesellschafter 41.000 0,05 %<br />

Anleger 84.959.000 95,19 %<br />

Agio 4.247.950 4,76 %<br />

Summe Mittelherkunft 89.247.950 100,00 %


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Liquiditäts- und Ertragsprognosen<br />

in <strong>de</strong>r Betriebsphase<br />

Liquiditäts- und Ertragsprognosen in <strong>de</strong>r Betriebsphase<br />

Die Anleger treten einer <strong>de</strong>utschen Publikumskommanditgesellschaft, <strong>de</strong>r<br />

„Fonds KG“, bei, die direkt und mittelbar über Anteile an einem australischen<br />

Treuhandvermögen erbbaurechtsähnliche Rechte an einer Immobilie erworben<br />

hat. Die Darstellung <strong>de</strong>r Liquiditäts- und Ertragsprognosen erfolgt für alle involvierten<br />

Gesellschaften auf <strong>de</strong>utscher und australischer Seite; vgl. zur rechtlichen<br />

Struktur und wesentlichen Verträgen Kapitel „Rechtliche Grundlagen“, Seite 106<br />

ff. Die Prognose beginnt ab <strong>de</strong>m 21.07.2010 mit <strong>de</strong>m Ankauf <strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>r<br />

Immobilie durch das australische Treuhandvermögen. Alle Positionen wer<strong>de</strong>n in<br />

australischen Dollar gezeigt; für die Kosten, die teilweise in Euro auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen Gesellschaften anfallen, wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n gesamten Prognosezeitraum<br />

ein Wechselkurs von EUR/AUD 1,46 angenommen. Soweit auf die einzelnen<br />

Positionen australische o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche Umsatzsteuer entfällt, wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>ren<br />

separaten Ausweis in <strong>de</strong>n Liquiditäts- und Ertragsprognosen verzichtet, da diese<br />

voraussichtlich erstattungsfähig sind o<strong>de</strong>r an die Mieter <strong>de</strong>r Immobilie weiter<br />

belastet wer<strong>de</strong>n. Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Gesellschaften wur<strong>de</strong>n als Kosten bei <strong>de</strong>n betroffenen Positionen erfasst.


LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

88<br />

» LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSE ATLANTIC AUSTRALIA NO. 2 TRUST IN AUD<br />

in AUD 2010 2011 2012 2013 2014<br />

1. Nettomieteinnahmen 2.615.766 6.222.029 6.504.730 6.799.416 7.106.579<br />

2. Veräußerungserlös 0 0 0 0 0<br />

3. Zinseinnahmen 0 86.729 128.570 111.260 99.064<br />

Summe Einnahmen 2.615.766 6.308.758 6.633.300 6.910.676 7.205.643<br />

4. Finanzierungskosten -1.609.749 0 0 0 0<br />

5.<br />

Laufen<strong>de</strong> <strong>Invest</strong>itions- und Instandhaltungskosten<br />

0 -568.600 -548.420 -493.064 -447.165<br />

6. Treuhandgebühren Australien -40.000 -120.000 -123.000 -126.075 -129.227<br />

7. Sonstige Verwaltungsgebühren Australien -53.012 -57.554 -58.993 -60.468 -61.980<br />

8. Immobilienverwaltung Australien -69.500 -142.475 -146.037 -149.688 -153.430<br />

Summe Ausgaben -1.772.261 -888.629 -876.450 -829.295 -791.801<br />

9. Einnahmeüberschuss vor Steuern 843.506 5.420.129 5.756.850 6.081.382 6.413.842<br />

10. Steueraufwand Australien 0 -251.260 -240.499 -270.597 -231.690<br />

11.<br />

Einnahmeüberschuss nach australischen<br />

Steuern<br />

843.506 5.168.869 5.516.351 5.810.785 6.182.151<br />

12. Auszahlung an <strong>de</strong>utsche KGs 0 0 -6.505.466 -6.507.726 -6.510.785<br />

13. Liquiditätsreserve 2.477.973 7.646.841 6.657.726 5.960.785 5.632.151<br />

» LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSE RIVERSIDE 1 BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG<br />

in AUD 2010 2011 2012 2013 2014<br />

14. Liquidität aus ATLANTIC Australia No. 2 Trust 0 0 3.246.228 3.247.355 3.248.882<br />

15. Verwaltungsgebühren -7.140 -7.735 -7.928 -8.127 -8.330<br />

16.<br />

Auszahlung an ATLANTIC Australien 2 GmbH &<br />

Co. KG<br />

0 0 -3.223.424 -3.239.229 -3.240.552<br />

17. Liquiditätsreserve 7.860 125 15.000 15.000 15.000<br />

» LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSE RIVERSIDE 2 BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG<br />

in AUD 2010 2011 2012 2013 2014<br />

14. Liquidität aus ATLANTIC Australia No. 2 Trust 0 0 13.011 13.015 13.022<br />

15. Verwaltungsgebühren -4.165 -4.641 -4.757 -4.876 -4.998<br />

16.<br />

Auszahlung an ATLANTIC Australien 2 GmbH &<br />

Co. KG<br />

0 0 0 -7.587 -8.024<br />

17. Liquiditätsreserve 10.835 6.194 14.448 15.000 15.000<br />

» LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSE ATLANTIC AUSTRALIEN 2 GMBH & CO. KG<br />

18.<br />

in AUD 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Liquidität aus Beteiligungen Trust<br />

und Beteiligungsgesellschaften<br />

0 0 6.469.652 6.494.171 6.497.457<br />

Summe Einnahmen 0 0 6.469.652 6.494.171 6.497.457<br />

19. Finanzierungskosten -166.530 0 0 0 0<br />

20. Treuhandgebühr Deutschland 0 -130.305 -178.084 -182.536 -187.099<br />

21. Verwaltungsgebühren -119.988 -343.053 -337.383 -345.817 -354.463<br />

Summe Ausgaben -286.518 -473.358 -515.466 -528.353 -541.562<br />

22. Liquiditätswirksame Auszahlung 0 0 -5.950.000 -5.950.000 -5.950.000<br />

23. Auszahlung an Anleger 0,00 % 0,00 % *) 7,00 % 7,00 % 7,00 %<br />

24. Liquiditätsreserve 488.358 15.000 19.186 35.004 40.900<br />

*) Die erste Auszahlung erfolgt für 2011 im ersten Quartal 2012


89<br />

LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Summe<br />

7.426.733 7.760.410 8.108.167 8.470.581 8.848.253 9.241.809 9.241.809 88.346.283<br />

0 0 0 0 0 0 99.118.402 99.118.402<br />

93.313 81.320 79.829 73.057 88.429 110.841 125.008 1.077.420<br />

7.520.046 7.841.731 8.187.996 8.543.638 8.936.682 9.352.650 108.485.218 188.542.105<br />

0 0 0 0 0 0 0 -1.609.749<br />

-947.546 -666.426 -1.106.960 -584.385 -378.944 -541.300 -4.955.920 -11.238.729<br />

-132.458 -135.769 -139.163 -142.642 -146.208 -149.864 -153.610 -1.538.016<br />

-63.529 -65.117 -66.745 -68.414 -70.124 -71.877 -73.674 -771.488<br />

-157.266 -161.197 -165.227 -169.358 -173.592 -780.216 -182.380 -2.450.366<br />

-1.300.798 -1.028.509 -1.478.095 -964.799 -768.868 -1.543.257 -5.365.584 -17.608.347<br />

6.219.247 6.813.222 6.709.901 7.578.839 8.167.814 7.809.393 103.119.634 170.933.757<br />

-392.372 -351.580 -335.198 -370.730 -322.031 -406.103 -2.825.331 -5.997.391<br />

5.826.875 6.461.642 6.374.702 7.208.109 7.845.783 7.403.290 100.294.303 164.936.366<br />

-6.512.151 -6.546.875 -6.761.642 -6.329.702 -6.565.109 -6.593.783 -107.737.593<br />

4.946.875 4.861.642 4.474.702 5.353.109 6.633.783 7.443.290 0<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Summe<br />

3.249.564 3.266.891 3.374.059 3.158.522 3.275.989 3.290.298 53.761.059 83.118.846<br />

-8.538 -8.751 -8.970 -9.194 -9.424 -9.660 -9.901 -103.700<br />

-3.241.026 -3.258.139 -3.365.089 -3.149.327 -3.266.565 -3.280.638 -53.766.157 -83.030.146<br />

15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 0<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Summe<br />

13.024 13.094 13.523 12.659 13.130 13.188 215.475 333.142<br />

-5.123 -5.251 -5.382 -5.517 -5.655 -5.796 -5.941 -62.101<br />

-7.902 -7.843 -8.141 -7.143 -7.476 -7.392 -224.534 -286.041<br />

15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 0<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Summe<br />

6.498.491 6.532.873 6.747.290 6.314.991 6.550.030 6.578.327 107.751.750 166.435.032<br />

6.498.491 6.532.873 6.747.290 6.314.991 6.550.030 6.578.327 107.751.750 166.435.032<br />

0 0 0 0 0 0 0<br />

-191.776 -196.571 -201.485 -206.522 -211.685 -216.977 -222.402 -2.125.442<br />

-363.324 -372.408 -381.718 -391.261 -401.042 -411.068 -421.345 -4.242.870<br />

-555.101 -568.978 -583.203 -597.783 -612.728 -628.046 -643.747 -6.368.312<br />

-5.950.000 -5.950.000 -5.950.000 -5.950.000 -5.950.000 -5.950.000 -107.125.066 -160.675.066<br />

7,00 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 126,03 % 189,03 %<br />

34.289 48.184 262.270 29.479 16.781 17.063 0


LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

90<br />

Erläuterungen zu <strong>de</strong>n Liquiditäts- und Ertragsprognosen<br />

» AUSTRALIEN<br />

1) Nettomieteinnahmen<br />

In dieser Position sind die Mieteinkünfte über <strong>de</strong>n Prognosezeitraum aus <strong>de</strong>r<br />

Vermietung <strong>de</strong>r Immobilie ab <strong>de</strong>m 21.07.2010 dargestellt. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung sind 100 % <strong>de</strong>r vermietbaren Fläche vermietet, <strong>de</strong>r größte<br />

Teil davon langfristig an staatliche Mieter. In <strong>de</strong>r Prognoserechnung wur<strong>de</strong><br />

angenommen, dass die Mieten über <strong>de</strong>n Prognosezeitraum gemäß <strong>de</strong>n mietvertraglichen<br />

Regelungen pünktlich monatlich gezahlt wer<strong>de</strong>n. Ausgewiesen sind<br />

die Nettomieten. Die Mieter zahlen grundsätzlich die Miete zuzüglich australischer<br />

Umsatzsteuer (GST) in Höhe von 10 %, die aber ähnlich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Umsatzsteuer abzuführen ist, sofern keine Verrechnung mit erstattungsfähiger<br />

GST erfolgen kann. Die Miete für <strong>de</strong>n Minister for Infrastructure und <strong>de</strong>n<br />

Australian Industrial Registry wird vertragsgemäß je<strong>de</strong>s Jahr um 4 % erhöht,<br />

sonstige Anpassungen sind während <strong>de</strong>s Prognosezeitraums nicht kalkuliert.<br />

Der Verkäufer bezuschusst einmalig die Mieteinnahmen mit AUD 85.000,--.<br />

Dieser Mietzuschuss wird zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zuflusses als Mieteinnahme verbucht.<br />

Bei <strong>de</strong>r hier dargestellten Nettomiete wur<strong>de</strong>n die nicht umlage fähigen<br />

Nebenkosten bereits in Abzug gebracht.<br />

2) Veräußerungserlös<br />

In <strong>de</strong>r Prognose wird unterstellt, dass die erbbaurechtsähnlichen Rechte an<br />

<strong>de</strong>r Immobilie En<strong>de</strong> 2021 vom australischen Treuhandvermögen verkauft wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Verkauf kann je nach Marktlage auch früher o<strong>de</strong>r später als zu <strong>de</strong>m<br />

angenommen Zeitpunkt erfolgen. Für <strong>de</strong>n Veräußerungserlös wird angenommen,<br />

dass ein Verkauf <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie<br />

mit einer Anfangsrendite für <strong>de</strong>n Käufer von 9,1 % (o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m 11,0-fachen <strong>de</strong>r<br />

Jahres miete 2021) erfolgen kann. Bei <strong>de</strong>r zum Verkaufszeitpunkt prognostizierten<br />

jährlichen Miete in Höhe von AUD 9.241.809,-- ergibt sich damit ein<br />

Brutto-Veräußerungserlös von AUD 101.659.899,--. Für die Revitalisierung<br />

zur Vorbereitung <strong>de</strong>s Verkaufs <strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie En<strong>de</strong> 2021<br />

wird 5 % zuzüglich etwaiger australischer Umsatzsteuer <strong>de</strong>s geplanten<br />

Veräußerungserlöses in Ansatz gebracht. Die AUD 4,95 Millionen entsprechen<br />

in etwa einer halben Netto-Jahresmiete 2021. Für sonstige Veräußerungskosten<br />

wer<strong>de</strong>n 2,5 % zuzüglich etwaiger australischer Umsatzsteuer <strong>de</strong>s geplanten Verkaufspreises<br />

kalkuliert. Davon wer<strong>de</strong>n 0,55 % zuzüglich etwaiger australischer<br />

Umsatzsteuer <strong>de</strong>s geplanten Verkaufspreises an <strong>de</strong>n Asset-Manager für die<br />

Begleitung <strong>de</strong>s Verkaufsprozesses prognostiziert, die weiteren 1,95 % zuzüglich<br />

etwaiger australischer Umsatzsteuer <strong>de</strong>s geplanten Verkaufspreises wer<strong>de</strong>n für<br />

sonstige Kosten, z.B. Makler, Treuhand und Rechtsberatung, kalkuliert.<br />

3) Zinseinnahmen<br />

Die Zinseinnahmen ergeben sich aus <strong>de</strong>r Anlage <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve. In die<br />

Liquiditätsreserve fließen auch die für die Auszahlung an die Anleger und die<br />

<strong>de</strong>utschen KGs vorgesehenen Beträge bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Auszahlung ein.


91<br />

LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Für <strong>de</strong>n gesamten Prognosezeitraum wur<strong>de</strong> ein Anlagezins von 3,5 % p.a. für<br />

die Liquiditätsreserve unterstellt.<br />

4) Finanzierungskosten<br />

Für die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Fremdkapitals bis zur Vollplatzierung <strong>de</strong>s<br />

Eigenkapitals wer<strong>de</strong>n die kalkulierten Zinsen auf Ebene <strong>de</strong>s australischen<br />

Treuhandvermögens erfasst.<br />

5) Laufen<strong>de</strong> <strong>Invest</strong>itions- und Instandhaltungskosten<br />

In dieser Position wird die laufen<strong>de</strong> Instandhaltung dargestellt. Für die laufen<strong>de</strong><br />

Instandhaltung wird ein Kostenverlauf unterstellt, <strong>de</strong>r sich an <strong>de</strong>n Werten <strong>de</strong>s<br />

technischen Gutachtens orientiert. In <strong>de</strong>r praktischen Umsetzung wird sich<br />

voraussichtlich jedoch ein an<strong>de</strong>rer Verlauf ergeben, da in einigen Jahren keine<br />

o<strong>de</strong>r nur geringe Instandhaltungsaufwendungen anfallen, in an<strong>de</strong>ren Jahren<br />

jedoch umfänglichere Arbeiten erfor<strong>de</strong>rlich sein können bzw. Maßnahmen aus<br />

zukünftigen Jahren aus kaufmännischer Sicht zusammengefasst und vorgezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

6) Treuhandgebühren Australien<br />

Für die Treuhän<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>s australischen Treuhandvermögens sowie die<br />

Aufsichtsgesellschaft <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin (Responsible Entity) wer<strong>de</strong>n die ausgewiesenen<br />

Kosten zuzüglich etwaiger australischer Umsatzsteuer kalkuliert.<br />

Die Kosten wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Prognoserechnung jährlich um 2,5 % gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Vorjahr gesteigert.<br />

7) Sonstige Verwaltungsgebühren Australien<br />

Für die laufen<strong>de</strong>n Kosten auf Ebene <strong>de</strong>s australischen Trusts, z.B. Kosten für<br />

Steuerberatung, Steuererklärungen, Buchhaltung und Sonstiges, wer<strong>de</strong>n die<br />

abgebil<strong>de</strong>ten Kosten zuzüglich etwaiger australischer Umsatzsteuer budgetiert.<br />

Diese Kosten wer<strong>de</strong>n jährlich um 2,5 % gegenüber <strong>de</strong>m Vorjahr gesteigert. In<br />

<strong>de</strong>m Betrag enthalten sind Kosten für die jährliche Bewertung <strong>de</strong>r Immobilie,<br />

die aufgrund <strong>de</strong>r australischen Regularien für Managed <strong>Invest</strong>ment Trusts notwendig<br />

ist.<br />

8) Immobilienverwaltung Australien<br />

Für das laufen<strong>de</strong> Asset-Management erhält Charter Hall Asset Services Limited<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von anfänglich AUD 139.000,-- gegebenenfalls<br />

zuzüglich GST. Die Vergütung fällt für 2010 zeitanteilig an. Des Weiteren ist hier<br />

die Vergütung für die Optionsausübung <strong>de</strong>s Minister for Transport berücksichtigt.<br />

9) Einnahmeüberschuss vor Steuern<br />

Die Summe <strong>de</strong>r Einnahmen (Positionen 1–3) abzüglich <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Ausgaben<br />

(Positionen 4–8) ergibt <strong>de</strong>n Einnahmeüberschuss vor Steuern.


LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

92<br />

10) Steueraufwand Australien<br />

Hier wird gemäß <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Anbieterin intendierten steuerlichen Struktur auf<br />

Basis <strong>de</strong>s relevanten steuerlichen Ergebnisses die prognostizierte, in Australien<br />

vom Trust einzubehalten<strong>de</strong> und zu entrichten<strong>de</strong> Steuer ausgewiesen. Dabei<br />

ist für die Berechnung <strong>de</strong>s Steueraufwands <strong>de</strong>r jeweils gültige Steuersatz für<br />

Mieterträge (7,5 % p.a.) sowie für etwaige Zinsen (10 %) berücksichtigt. Der<br />

Veräußerungsgewinn aus <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte an<br />

<strong>de</strong>r Immobilie in 2021 wird konzeptionsgemäß ebenfalls mit einem Steuersatz<br />

von 7,5 % p.a. besteuert. Die Steuerzahllast eines Geschäftsjahres ist liquiditätswirksam<br />

im September <strong>de</strong>s Folgejahres berücksichtigt. Abweichend davon ist<br />

die Steuerzahllast <strong>de</strong>s letzten Geschäftsjahres <strong>de</strong>s Prognosezeitraums aufgrund<br />

<strong>de</strong>r dann geplanten Fondsliquidation bereits zum En<strong>de</strong> dieses Geschäftsjahres<br />

berücksichtigt. Für die steuerlichen Grundlagen dieses Beteiligungsangebots und<br />

die steuerlichen Risiken vgl. die Kapitel „Die Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes“,<br />

Seite 22 ff., und „Steuerliche Grundlagen“, Seite 126 ff.<br />

11) Einnahmeüberschuss nach australischen Steuern<br />

Position 9) abzüglich <strong>de</strong>s in Australien in Position 10) prognostizierten<br />

Steueraufwands ergibt <strong>de</strong>n prognostizierten Einnahmeüberschuss nach australischen<br />

Steuern im ausgewiesenen Geschäftsjahr.<br />

12) Auszahlung an die <strong>de</strong>utschen KGs<br />

Hier wird die prognostizierte Auszahlung an die <strong>de</strong>utschen Riversi<strong>de</strong><br />

Beteiligungs gesellschaften und die Fonds KG berücksichtigt. Es wird angenommen,<br />

dass die Auszahlungen für ein Geschäftsjahr jeweils im ersten Quartal <strong>de</strong>s<br />

Folgejahres ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Abweichend davon ist die Auszahlung inklusive<br />

<strong>de</strong>s Liquidationserlöses <strong>de</strong>s letzten Geschäftsjahres <strong>de</strong>s Prognosezeitraums<br />

aufgrund <strong>de</strong>r dann geplanten Fondsliquidation bereits zum En<strong>de</strong> dieses<br />

Geschäftsjahres berücksichtigt.<br />

13) Liquiditätsreserve<br />

In dieser Position wird die jeweils zum Geschäftsjahresen<strong>de</strong> kalkulierte<br />

Liquiditätsreserve auf Ebene <strong>de</strong>s Trusts ausgewiesen. In die Liquiditätsreserve<br />

fließen auch die für die Auszahlung an die Anleger und die <strong>de</strong>utschen KGs vorgesehenen<br />

Beträge bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Auszahlung ein.<br />

» DEUTSCHLAND<br />

Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die Beteiligungserträge auf Ebene <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Beteiligungsgesellschaften Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG (49,9 %), Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (0,2 %) sowie<br />

<strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG (49,9 %) dargestellt.<br />

14) Liquidität aus ATLANTIC Australia No. 2 Trust<br />

In dieser Position wird die anteilige Auszahlung aus <strong>de</strong>m Trust an die bei<strong>de</strong>n<br />

Beteiligungsgesellschaften dargestellt.


93<br />

LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

15) Verwaltungsgebühren<br />

Hier wer<strong>de</strong>n die laufen<strong>de</strong>n jährlichen Kosten auf Ebene <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften<br />

budgetiert.<br />

16) Auszahlung an ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

Hier wird die prognostizierte Auszahlung an die Fondsgesellschaft berücksichtigt.<br />

Es wird angenommen, dass die Auszahlungen für ein Geschäftsjahr jeweils<br />

im ersten Quartal <strong>de</strong>s Folgejahres geleistet wer<strong>de</strong>n. Abweichend davon ist die<br />

Auszahlung inklusive <strong>de</strong>s Liquidationserlöses <strong>de</strong>s letzten Geschäftsjahres <strong>de</strong>s<br />

Prognosezeitraums aufgrund <strong>de</strong>r dann geplanten Fondsliquidation bereits zum<br />

En<strong>de</strong> dieses Geschäftsjahres berücksichtigt.<br />

17) Liquiditätsreserve<br />

In dieser Position wird die jeweils zum Geschäftsjahresen<strong>de</strong> kalkulierte<br />

Liquiditätsreserve auf Ebene <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften ausgewiesen.<br />

18) Liquidität aus Beteiligungen Trust und Beteiligungsgesellschaften<br />

In dieser Position wird die anteilige Auszahlung aus <strong>de</strong>m Trust und aus <strong>de</strong>n<br />

bei<strong>de</strong>n Beteiligungsgesellschaften dargestellt.<br />

19) Finanzierungskosten<br />

Die kalkulierten Zinsen für die stillen Beteiligungen auf Ebene <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft sind hier erfasst. Die stillen Beteiligungen wer<strong>de</strong>n im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Platzierung bis En<strong>de</strong> 2010 zurückgeführt.<br />

20) Treuhandgebühr Deutschland<br />

Mit <strong>de</strong>r EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH („EVT“) wur<strong>de</strong> ein Treuhandvertrag<br />

über die Anlegerverwaltung und die laufen<strong>de</strong> Betreuung <strong>de</strong>r Anleger auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft abgeschlossen. Die EVT erhält im Rahmen dieser<br />

Vereinbarung ab 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000,-- zuzüglich<br />

EUR 75,-- je verwalteten Anleger, jeweils zuzüglich <strong>de</strong>utscher Umsatz steuer.<br />

Die Prognoserechnung geht von 1.200 Anlegern aus, was ihren Erfahrungen aus <strong>de</strong>r<br />

Vergangenheit entspricht. Damit ist die jährliche Vergütung mit EUR 100.000,--<br />

zuzüglich <strong>de</strong>utscher Umsatzsteuer kalkuliert. Sollten sich mehr als 1.200<br />

Anleger beteiligen, hat sich die Anbieterin gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft verpflichtet,<br />

die hierdurch entstehen<strong>de</strong>n Mehrkosten zu übernehmen. Die Kosten<br />

wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Prognoserechnung ab 01.07.2012 jährlich um 2,5 % gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Vorjahr gesteigert. Für das Jahr 2011 erfolgt die laufen<strong>de</strong> Vergütung ab <strong>de</strong>m<br />

2. Quartal, mithin also EUR 75.000,--.<br />

21) Verwaltungsgebühren<br />

Auf <strong>de</strong>utscher Seite kalkuliert die Anbieterin für die Verwaltung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Gesellschaften (z.B. <strong>de</strong>ren laufen<strong>de</strong> Steuerberatung, Steuererklärungen,<br />

Buchhaltung, Jahresabschlüsse sowie für die laufen<strong>de</strong> Vergütung <strong>de</strong>r<br />

Komplementärin und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin sowie sonstiger


LIQUIDITÄTS- UND ERTRAGSPROGNOSEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

94<br />

Kosten) die ausgewiesenen Beträge inklusive <strong>de</strong>utscher Umsatzsteuer. Weiterhin<br />

wird angenommen, dass die Kosten jährlich um 2,5 % steigen. Diese Kosten auf<br />

<strong>de</strong>utscher Seite fallen in Euro an.<br />

22) Liquiditätswirksame Auszahlung<br />

Hier wird die prognostizierte Auszahlung an die Anleger berücksichtigt. Es<br />

wird angenommen, dass die Auszahlungen für ein Geschäftsjahr jeweils im<br />

ersten Quartal <strong>de</strong>s Folgejahres geleistet wer<strong>de</strong>n. Abweichend davon ist die<br />

Auszahlung inklusive <strong>de</strong>s Liquidationserlöses <strong>de</strong>s letzten Geschäftsjahres <strong>de</strong>s<br />

Prognosezeitraums aufgrund <strong>de</strong>r dann geplanten Fondsliquidation bereits zum<br />

En<strong>de</strong> dieses Geschäftsjahres berücksichtigt.<br />

23) Auszahlung an Anleger<br />

Hier erfolgt die Darstellung <strong>de</strong>r Auszahlung an die Anleger in Prozent <strong>de</strong>s<br />

Kommanditkapitals inklusive Gründungskommanditisten.<br />

24) Liquiditätsreserve<br />

In dieser Position wird die jeweils zum Geschäftsjahresen<strong>de</strong> kalkulierte<br />

Liquiditätsreserve auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ausgewiesen.


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Prognoserechnung für einen<br />

exemplarischen Anleger


97<br />

PROGNOSERECHNUNG FÜR EINEN EXEMPLARISCHEN ANLEGER<br />

Prognoserechnung für einen exemplarischen Anleger<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> Berechnung zeigt <strong>de</strong>n prognostizierten Kapitalrückfluss aus<br />

einer Beteiligung an <strong>de</strong>m hier vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebot für einen beispielhaften<br />

Anleger, <strong>de</strong>r sich zum 31.12.2010 mit einer Beteiligung von AUD<br />

100.000,-- an <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG beteiligt. Die<br />

geplanten Auszahlungen für das jeweilige Geschäftsjahr sollen bis zum 1. April<br />

<strong>de</strong>s jeweilig folgen<strong>de</strong>n Jahres erfolgen. Es wur<strong>de</strong> ferner angenommen, dass die<br />

Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie En<strong>de</strong> 2021 veräußert wer<strong>de</strong>n sowie dass die verfügbare<br />

Liquidität aus diesem Verkauf sowie die Liquiditätsreserve aufgrund <strong>de</strong>r dann<br />

geplanten Fondsliquidation bereits En<strong>de</strong> 2021 an <strong>de</strong>n Anleger ausgekehrt wird.<br />

Die Eigenkapitaleinzahlung stellt die zum Beginn <strong>de</strong>r Beteiligung zu leisten<strong>de</strong><br />

Einlage inklusive <strong>de</strong>s Agios in Höhe von 5 % dar. Die Auszahlungen wer<strong>de</strong>n von<br />

<strong>de</strong>m australischen Treuhandvermögen über die Beteiligungsgesellschaften und<br />

die Fondsgesellschaft an die Anleger geleistet. Sie wer<strong>de</strong>n wirtschaftlich durch<br />

<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r australischen Immobilie erwirtschafteten Einnahmeüberschuss<br />

abzüglich Fondskosten nach australischen Steuern gespeist. Auszahlungen<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft können aus Gewinnen sowie durch Rückzahlung von<br />

Eigenkapital erfolgen, sofern für die geplante Auszahlung kein entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Jahresüberschuss, aber eine entsprechen<strong>de</strong> Liquiditätsreserve zur Verfügung<br />

steht. Die für die Haftung gegenüber Gläubigern <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft maßgebliche<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Hafteinlage <strong>de</strong>r Anleger beträgt<br />

EUR 0,50 je AUD 100,-- <strong>de</strong>r Beteiligungssumme und damit für <strong>de</strong>n exemplarischen<br />

Anleger EUR 500,-- (AUD 730,--). Eine Haftung <strong>de</strong>s Anlegers ist mit<br />

entsprechend geleisteter Pflichteinlage <strong>de</strong>s Anlegers gegenüber <strong>de</strong>n Gläubigern<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nicht zu erwarten, es sei <strong>de</strong>nn, es wer<strong>de</strong>n Auszahlungen<br />

aus <strong>de</strong>m Eigenkapital geleistet, die die Hafteinlage angreifen. Mit geleisteter<br />

Pflichteinlage ist die Haftsumme bei prognostiziertem Zahlungsverlauf bis auf<br />

das letzte Jahr jeweils Null, im letzten Jahr wird das gesamte Eigenkapital annahmegemäß<br />

zurückgezahlt, daher ist die Hafteinlage auf Null zurückgeführt und<br />

im Außenverhältnis lebt eine 5jährige Haftung entsprechend <strong>de</strong>r Haftsumme<br />

von EUR 500,-- (AUD 730,--) wie<strong>de</strong>r auf.<br />

Die Einkünfte aus <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r Immobilie sind in Deutschland mit <strong>de</strong>m<br />

Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. Eine allgemeingültige Berechnung<br />

<strong>de</strong>r Wirkung <strong>de</strong>s Progressionsvorbehalts für alle Anleger kann nicht erfolgen,<br />

da diese Auswirkungen wesentlich von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r übrigen Einkünfte und<br />

<strong>de</strong>n weiteren individuellen steuerlichen Verhältnissen <strong>de</strong>s einzelnen Anlegers<br />

abhängen. Die Zinseinkünfte unterliegen in Deutschland auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />

einer Besteuerung mit <strong>de</strong>m Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Etwaige in Australien<br />

auf Zinserträge einbehaltene Quellensteuern können voraussichtlich auf die<br />

<strong>de</strong>utsche Steuer angerechnet wer<strong>de</strong>n.


PROGNOSERECHNUNG FÜR EINEN EXEMPLARISCHEN ANLEGER<br />

98<br />

» PROGNOSTIZIERTER KAPITALEINSATZ UND KAPITALRÜCKFLUSS (IN AUD)<br />

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt<br />

Gebun<strong>de</strong>nes<br />

Kapital zum<br />

Jahresanfang<br />

Gewinnausschüttung<br />

Steuerbelastung<br />

Eigenkapitaleinzahlung<br />

(-)<br />

/ Eigenkapitalrückzahlung<br />

(+)<br />

Liquiditätsabfluss<br />

(-) /<br />

Liquiditätszufluss<br />

(+)<br />

Haftungsvolumen<br />

0 105.000 105.017 98.041 91.063 84.082 77.099 70.115 63.130 56.144 49.161 42.182<br />

0 0 0 0 0 0 3.053 5.246 6.207 6.938 6.406 56.184 84.034<br />

0 -17 -25 -21 -19 -18 -16 -15 -14 -17 -21 -24 -208<br />

-105.000 0 7.000 7.000 7.000 7.000 3.947 1.754 793 62 595 69.848 105.000<br />

0 -17 6.975 6.979 6.981 6.982 6.984 6.985 6.986 6.983 6.979 126.008 188.826<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 730


WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Sensitivitätsanalysen


101<br />

SENSITIVITÄTSANALYSEN<br />

Der wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung an <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Angebot<br />

ist von verschie<strong>de</strong>nen Einflussfaktoren abhängig. Die in diesem Abschnitt<br />

gezeigten Sensitivitätsanalysen sollen zeigen, welche Wirkungen sich auf <strong>de</strong>n<br />

Kapitalrückfluss für einen Anleger ergeben, wenn sich ausgewählte wichtige<br />

Einflussfaktoren abweichend von <strong>de</strong>r Prognoserechnung entwickeln. Als wichtige<br />

Einflussfaktoren für <strong>de</strong>n Beteiligungserfolg wer<strong>de</strong>n variiert<br />

a) Der Veräußerungserlös bei Verkauf <strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie<br />

b) Die konsolidierten Verwaltungskosten <strong>de</strong>r Gesellschaften<br />

c) Alternative Szenarien zur Miethöhe im Jahr 2021<br />

Es wird zunächst die Variation <strong>de</strong>r gewählten Einflussfaktoren isoliert dargestellt.<br />

Dabei wird nur <strong>de</strong>r jeweilig gewählte Einflussfaktor verän<strong>de</strong>rt, während<br />

alle an<strong>de</strong>ren Prognoseparameter gleich bleiben. Abschließend wird die<br />

Wirkung gleichzeitiger Abweichung <strong>de</strong>r gewählten Parameter a) und c) dargestellt.<br />

Es wird in <strong>de</strong>n Sensitivitätsanalysen jeweils <strong>de</strong>r Gesamtmittelrückfluss<br />

nach Steuern auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers in Prozent <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

ohne Agio in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r ausgewählten und<br />

variierten Einflussfaktoren gezeigt. Im Basisszenario <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

beträgt <strong>de</strong>r Gesamtmittelrückfluss 189,03 % <strong>de</strong>s vom Anleger gezeichneten<br />

Kommanditkapitals ohne Agio nach australischen Steuern, aber vor <strong>de</strong>utschen<br />

Steuern. Die folgen<strong>de</strong>n Sensitivitätsanalysen zeigen nur drei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>nkbaren<br />

Faktoren, die das wirtschaftliche Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung wesentlich beeinflussen<br />

können. Auch an<strong>de</strong>re Parameter können einzeln o<strong>de</strong>r kumuliert wesentlich<br />

von <strong>de</strong>n Prognosewerten abweichen und auf diese Weise zu signifikanten<br />

Abweichungen von <strong>de</strong>n Prognoserechnungen führen, vgl. dazu auch „Die<br />

Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes“, Seite 22 ff.<br />

Variation <strong>de</strong>s Veräußerungserlöses bei Verkauf <strong>de</strong>r Rechte<br />

an <strong>de</strong>r Immobilie (Abweichungen von <strong>de</strong>r Prognose)<br />

Der für <strong>de</strong>n En<strong>de</strong> 2021 prognostizierte Veräußerungserlös <strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>r<br />

Immobilie beträgt gemäß <strong>de</strong>r Liquiditäts- und Ertragsprognosen auf Seite<br />

86 ff. AUD 99.118.402,--. Das entspricht einer Mietrendite für <strong>de</strong>n Käufer<br />

von ca. 9,1 % o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m 11,0-fachen <strong>de</strong>r dann prognostizierten Jahresmiete<br />

(Verkaufsfaktor). Die folgen<strong>de</strong> Abbildung zeigt, welche Auswirkungen eine<br />

Variation <strong>de</strong>s Verkaufsfaktors zwischen <strong>de</strong>m 10,0- und 12,0-fachen <strong>de</strong>r<br />

Jahresmiete auf <strong>de</strong>n Gesamtmittelrückfluss <strong>de</strong>s Anlegers (in Prozent <strong>de</strong>s<br />

Kommanditkapitals ohne Agio nach Steuern) haben. Dabei ist berücksichtigt,<br />

dass bei einem höheren Verkaufserlös als im Basisszenario unterstellt<br />

die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin 25 % <strong>de</strong>s Mehrerlöses erhält. Diese<br />

Variation bewirkt unterschiedliche Wertentwicklungen <strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>r<br />

Immobilie bis zum prognostizierten Veräußerungszeitpunkt und damit<br />

unterschiedliche Gesamtmittelrückflüsse an <strong>de</strong>n Anleger in <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />

Szenarien. So sinkt bei einem Verkaufsfaktor von 10,0 im<br />

Veräußerungszeitpunkt <strong>de</strong>r Gesamtmittelrückfluss <strong>de</strong>s Anlegers von 189,03 %


SENSITIVITÄTSANALYSEN<br />

102<br />

im Basisszenario auf 179,53 %; bzw. er steigt auf 198,53 % bei einem<br />

Verkaufsfaktor im Veräußerungszeitpunkt von 12,0.<br />

200%<br />

195 %<br />

190 %<br />

185 %<br />

180 %<br />

175 %<br />

1 2 3 4 5<br />

Szenario<br />

Szenario 1 2 3 4 5<br />

Verkaufsfaktor 10 10,5 11 11,5 12<br />

Veräußerungserlös<br />

bei Verkauf <strong>de</strong>r Rechte<br />

an <strong>de</strong>r Immobilie 90.107.638 94.613.020 99.118.402 103.623.783 108.129.165<br />

Gesamtmittelrückfluss<br />

in % <strong>de</strong>s<br />

Kommanditkapitals<br />

ohne Agio 179,53 184,28 189,03 193,78 198,53


103<br />

SENSITIVITÄTSANALYSEN<br />

Variation <strong>de</strong>r konsolidierten Verwaltungskosten <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaften (Abweichungen von <strong>de</strong>r Prognose)<br />

Für die Immobilienverwaltung, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen und australischen Treuhän<strong>de</strong>r<br />

sowie sonstige Verwaltungskosten <strong>de</strong>r involvierten Gesellschaften wur<strong>de</strong>n jährliche<br />

Kostenansätze von <strong>de</strong>r Anbieterin angenommen, siehe dazu die Positionen<br />

6, 7, 8, 15, 20 und 21 <strong>de</strong>r Liquiditäts- und Ertragsprognosen auf <strong>de</strong>r Seite 88 f. Die<br />

folgen<strong>de</strong> Abbildung zeigt, welche Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Gesamtmittelrückfluss<br />

<strong>de</strong>s Anlegers (in Prozent <strong>de</strong>s Kommanditkapitals ohne Agio nach Steuern)<br />

eine Variation <strong>de</strong>r konsolidierten Verwaltungskosten zwischen –10 % und<br />

+10 % gegenüber <strong>de</strong>m Basisszenario haben könnte. Sollten die Verwaltungskosten<br />

höher als prognostiziert ausfallen, wür<strong>de</strong>n gegebenenfalls weniger Mittel<br />

zur laufen<strong>de</strong>n Auszahlung zur Verfügung stehen, so dass damit eine Wirkung<br />

auf <strong>de</strong>n Gesamtmittelrückfluss <strong>de</strong>s Anlegers eintreten könnte.<br />

195 %<br />

190 %<br />

185 %<br />

1 2 3 4 5<br />

Szenario<br />

Szenario 1 2 3 4 5<br />

Variation <strong>de</strong>r konsolidierten Verwaltungskosten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaften 10 % 5 % 0 % –5 % –10 %<br />

Gesamtmittelrückfluss in % <strong>de</strong>s<br />

Kommanditkapitals ohne Agio 187,83 188,43 189,03 189,63 190,23


SENSITIVITÄTSANALYSEN<br />

104<br />

Variation <strong>de</strong>r Annahmen zur Anschlussvermietung<br />

(Abweichungen von <strong>de</strong>r Prognose)<br />

Der Mietvertrag mit <strong>de</strong>m Minister for Infrastructure hat eine Laufzeit bis<br />

Dezember 2020. In <strong>de</strong>r Basisvariante ist kalkuliert, dass <strong>de</strong>r Mieter seine Option<br />

zur Verlängerung <strong>de</strong>s Mietvertrages über fünf Jahre ausübt und <strong>de</strong>r Vertrag<br />

zu unverän<strong>de</strong>rten Konditionen weiterläuft. Die folgen<strong>de</strong>n Abbildungen zeigen,<br />

welche Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Gesamtmittelrückfluss <strong>de</strong>s Anlegers (in Prozent<br />

<strong>de</strong>s Kommanditkapitals ohne Agio nach Steuern) eine Variation <strong>de</strong>r gesamten<br />

Mieterträge für das Jahr 2021 zwischen –10 % und +10 % gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Basisszenario haben.<br />

205%<br />

200%<br />

195%<br />

190 %<br />

185 %<br />

180 %<br />

175 %<br />

1 2 3 4 5<br />

Szenario<br />

Szenario 1 2 3 4 5<br />

Variation <strong>de</strong>r Annnahmen<br />

zur Anschlussvermietung –10 % –5 % 0 % 5 % 10 %<br />

Gesamtmittelrückfluss in % <strong>de</strong>s<br />

Kommanditkapitals ohne Agio 177,57 183,30 189,03 194,76 200,49


105<br />

SENSITIVITÄTSANALYSEN<br />

Gleichzeitige Variation <strong>de</strong>s Veräußerungserlöses <strong>de</strong>r<br />

Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie und <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Miete<br />

(Abweichungen von <strong>de</strong>r Prognose)<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n zwei <strong>de</strong>r zuvor isoliert variierten Parameter gleichzeitig<br />

verän<strong>de</strong>rt. Die folgen<strong>de</strong> Abbildung zeigt, welche Auswirkungen auf <strong>de</strong>n<br />

Gesamtmittelrückfluss <strong>de</strong>s Anlegers (in Prozent <strong>de</strong>s Kommanditkapitals ohne<br />

Agio nach Steuern) eine gleichzeitige Variation <strong>de</strong>s Veräußerungserlöses sowie<br />

<strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Miete im Jahr 2021 gegenüber <strong>de</strong>m Basisszenario haben könnte.<br />

215%<br />

205 %<br />

195 %<br />

185 %<br />

175 %<br />

165 %<br />

1 2 3 4 5<br />

Szenario<br />

Szenario 1 2 3 4 5<br />

Verkaufsfaktor 10 10,5 11 11,5 12<br />

Variation <strong>de</strong>r Annnahmen<br />

zur Anschlussvermietung –10 % –5 % 0 % 5 % 10 %<br />

Gesamtmittelrückfluss in % <strong>de</strong>s<br />

Kommanditkapitals ohne Agio 169,02 178,78 189,03 199,75 210,94


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

In folgen<strong>de</strong>m Kapitel wer<strong>de</strong>n wesentliche rechtliche Aspekte <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

ATLANTIC Australien 2 dargestellt. Die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Erläuterungen stellen lediglich eine Zusammenfassung <strong>de</strong>r<br />

wesentlichen rechtlichen Grundlagen dar und ersetzen nicht das sorgfältige<br />

Studium <strong>de</strong>s gesamten Verkaufsprospektes, insbeson<strong>de</strong>re auch<br />

<strong>de</strong>r dazu gehören<strong>de</strong>n, im Anhang geson<strong>de</strong>rt abgedruckten Verträge.<br />

I. Beteiligungsstruktur<br />

Der Anleger beteiligt sich als Treugeber an <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2<br />

GmbH & Co. KG. Diese wird nach Rückführung <strong>de</strong>r Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

direkt und mittelbar sämtliche Anteile an einem<br />

australischen Treuhandvermögen, <strong>de</strong>m ATLANTIC Australia No. 2<br />

Trust („Trust“) halten, welcher die erbbaurechtsähnlichen Rechte an<br />

<strong>de</strong>m Riversi<strong>de</strong> Centre, Northern Terrace in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> erworben hat.<br />

Bis zur vollständigen Platzierung <strong>de</strong>s Eigenkapitals wird <strong>de</strong>r Ankauf<br />

durch einen institutionellen <strong>Invest</strong>or, die FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH, Göppingen,<br />

zwischenfinanziert. Diese hält zunächst die Mehrheit <strong>de</strong>r Anteile<br />

am Trust über zwei Beteiligungsgesellschaften, die Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG („Riversi<strong>de</strong> 1“) und die Riversi<strong>de</strong> 2<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG („Riversi<strong>de</strong> 2“). Nach <strong>de</strong>r vollständigen<br />

Rückführung <strong>de</strong>r Eigenkapitalzwischenfinanzierung wird die<br />

Fondsgesellschaft die Anteile an Riversi<strong>de</strong> 1 KG und Riversi<strong>de</strong> 2 KG zum<br />

Nominalwert erwerben und somit mittelbar alle Anteile am Trust halten.<br />

Die Beteiligungsstruktur nach vollständiger Umsetzung <strong>de</strong>s geplanten Erwerbsvorgangs<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n schematischen Darstellung:<br />

Finanzierungen wer<strong>de</strong>n<br />

durch Eigenkapital zurückgeführt<br />

Anleger<br />

Anzac Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(Komplementärin)<br />

EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH<br />

(„Treuhän<strong>de</strong>rin“)<br />

ATLANTIC Australien<br />

Geschäftsführung GmbH<br />

(geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin)<br />

Stille Gesellschafter<br />

Riversi<strong>de</strong> I<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

ATLANTIC Australien 2<br />

GmbH & Co. KG (Fonds KG)<br />

Riversi<strong>de</strong> 2<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

49,9 % 49,9 % 0,2 %<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung<br />

internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG<br />

(Anbieterin / Darlehensgeberin)<br />

AAT ATLANTIC Australien<br />

Treuhand GmbH<br />

FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH<br />

(Darlehensgeberin)<br />

100 % Trustanteile<br />

ATLANTIC Australia No. 2 Trust<br />

(Australisches Treuhandvermögen)<br />

Deutschland<br />

Australien<br />

australische Bank<br />

(Darlehensgeberin)<br />

Riversi<strong>de</strong> Center<br />

(Immobilienrechte)


107 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

II. Die Beteiligten<br />

» DIE EMITTENTIN<br />

Die wesentlichen Angaben zur Emittentin und ihren Gründungsgesellschaftern<br />

enthält das Kapitel „Wesentliche Vertragspartner im Überblick“<br />

auf Seite 136 ff.<br />

Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Emittentin<br />

» VORBEMERKUNGEN - GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die wesentlichen Punkte <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

dargestellt. Teilweise sind bestimmte Punkte in mehreren Verträgen<br />

gleichzeitig geregelt bzw. die Verträge verweisen aufeinan<strong>de</strong>r (z.B.<br />

Gesellschafts-, Treuhand- und Verwaltungsvertrag). In diesen Fällen<br />

wer<strong>de</strong>n die Regelungen bei lediglich einem <strong>de</strong>r Verträge <strong>de</strong>tailliert aufgeführt.<br />

Ergänzend wird auf <strong>de</strong>n im Vertragsteil (Kapitel Gesellschaftsvertrag)<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrag verwiesen.<br />

» ABWEICHUNGEN DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES VON<br />

DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN<br />

Die Emittentin ist eine sog. Publikumskommanditgesellschaft. Diese<br />

Gesellschaftsform hat sich in <strong>de</strong>n vergangenen Jahrzehnten entwickelt,<br />

ist jedoch im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Im Gegensatz zur<br />

personalistisch geprägten Kommanditgesellschaft, wie sie im Gesetz<br />

vorgesehen ist, ist die Publikumskommanditgesellschaft eher kapitalistisch<br />

geprägt.<br />

Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Emittentin weicht entsprechend in <strong>de</strong>n<br />

§§ 2 – 16 von <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen zur Kommanditgesellschaft<br />

ab. Im Einzelnen bestehen folgen<strong>de</strong> Abweichungen:<br />

› Aufnahme in die Gesellschaft und Kapitalerhöhungen in <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

(§ 2)<br />

› Beteiligung <strong>de</strong>r Komplementärin (§ 2)<br />

› Möglichkeit <strong>de</strong>r mittelbaren Beteiligung über die Treuhän<strong>de</strong>rin (§ 2)<br />

› Abweichung von Hafteinlage und Pflichteinlage (§ 2)<br />

› Einzahlung <strong>de</strong>r Einlagen (§ 2)<br />

› Kapitalkonten (§ 3)<br />

› Umfang <strong>de</strong>r Geschäftsführungsbefugnis (§ 4)<br />

› Stimmrechte und Beschlussfassungen <strong>de</strong>r Gesellschafter (§ 6)<br />

› Bildung eines Beirates (§ 5)<br />

› Ausübung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rspruchs- und Kontrollrechte durch die Gesellschafterversammlung<br />

bzw. <strong>de</strong>n Beirat (§ 4) sowie übrige Mitwirkungs-<br />

und Informationsrechte (§ 10)<br />

› Ergebnisverteilung und Entnahmeregelungen (§ 9)<br />

› Übertragung <strong>de</strong>r Gesellschaftsanteile (§ 11)<br />

› Verfügungen im To<strong>de</strong>sfall (§ 12)<br />

› Kündigung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (§ 13)<br />

› Fortsetzung und Auflösung sowie Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

(§ 13, 15)<br />

› Ausschluss von Gesellschaftern (§ 13)<br />

› Auseinan<strong>de</strong>rsetzung (§ 14)<br />

› Zugang von Erklärungen (§ 16)<br />

› Verjährung von Ansprüchen (§ 16)<br />

› Gerichtsstand (§ 16)<br />

» BEITRITT / KOMMANDITKAPITAL<br />

Anleger können sich mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin, die EVT Elbe<br />

Vermögens Treuhand GmbH („EVT“), als Treugeber an <strong>de</strong>r Emittentin<br />

beteiligen („Treuhandbeteiligung“ als so genannter „Treuhandkommanditist“).<br />

Die Treuhandbeteiligungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r EVT als<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin für <strong>de</strong>n Anleger veranlasst und verwaltet. Nach Erfüllung<br />

<strong>de</strong>r Einlageverpflichtung und Platzierung eines Fondskommanditkapitals<br />

von min<strong>de</strong>stens AUD 25.000.000,-- können die Anleger von <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin die Übertragung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage und die damit<br />

verbun<strong>de</strong>ne Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister verlangen. Die Kommanditanteile<br />

wer<strong>de</strong>n auch in diesem Fall weiterhin von <strong>de</strong>r EVT nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages verwaltet (siehe auch<br />

Abschnitt „Treuhand- und Verwaltungsvertrag“, S. 168 ff.).<br />

Das Kapital <strong>de</strong>r Emittentin wird im Rahmen dieses Beteiligungsan<br />

gebotes auf min<strong>de</strong>stens AUD 85.000.000,--, höchstens auf AUD<br />

85.500.000,-- (inklusive Gründungsgesellschafter), erhöht. Daneben ist<br />

die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin berechtigt, stille Gesellschafter<br />

mit einem Beteiligungsbetrag von bis zu EUR 5 Millionen aufzunehmen<br />

(vgl. hierzu Abschnitt „Stille Beteiligungen“).<br />

Die Beteiligung je<strong>de</strong>s einzelnen Anlegers ist auf weniger als 10 % <strong>de</strong>s<br />

Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beschränkt. Die Min<strong>de</strong>stzeichnungssumme<br />

je<strong>de</strong>s Anlegers für eine Beteiligung an <strong>de</strong>r ATLANTIC<br />

Australien 2 GmbH & Co. KG beträgt AUD 20.000,-- (zuzüglich Agio<br />

in Höhe von 5 %).<br />

Treugeber haben die jeweilige Pflichteinlage und das hierauf entfallen<strong>de</strong><br />

Agio in Höhe von 5 % nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung entsprechend<br />

<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung genannten Fälligkeitstermins in<br />

AUD zu erbringen. Die Emittentin ist berechtigt, auf rückständige Zahlungen<br />

Verzugszinsen in Höhe von 1 % für je<strong>de</strong>n angefangenen Monat<br />

zu berechnen (§ 2 Nr. 8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

» GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die ATLANTIC Australien<br />

Geschäftsführung GmbH, ist allein zur Geschäftsführung berechtigt<br />

und verpflichtet. Sie und ihre Organe sind von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB befreit. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Einzelheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

wird auf <strong>de</strong>n Abschnitt „Wesentliche Vertragspartner im Überblick“<br />

auf Seite 136 ff. verweisen. Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditisten enthält keine wesentlichen Abweichungen von<br />

<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Die Komplementärin, die Anzac Verwaltungsgesellschaft mbH, ist von<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführung ausgeschlossen, sie vertritt die Emittentin auf<br />

Weisung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin. Sie und ihre Organe<br />

sind von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit. Hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Einzelheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft wird auf <strong>de</strong>n Abschnitt „Wesentliche<br />

Vertragspartner im Überblick“ auf Seite 136 ff. verweisen. Der Gesell-


RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

108<br />

schaftsvertrag <strong>de</strong>r Komplementärin enthält keine wesentlichen Abweichungen<br />

von <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist im Außenverhältnis zur Vertretung<br />

<strong>de</strong>r Emittentin in vollem Umfang berechtigt und bevollmächtigt. Alle<br />

Geschäfte, die nach Art, Umfang o<strong>de</strong>r Risiko <strong>de</strong>n Rahmen <strong>de</strong>s gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen gem. § 4 Nr. 3 und 4 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung,<br />

soweit die Gesellschaft nicht einen Beirat bestellt hat und diesem<br />

bestimmte Rechtsgeschäfte zur Entscheidung zugewiesen hat o<strong>de</strong>r sich aus<br />

<strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag Abweichen<strong>de</strong>s ergibt. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für die<br />

Ausübung <strong>de</strong>r Stimmrechte <strong>de</strong>r Emittentin in Gesellschaften, an <strong>de</strong>nen die<br />

Emittentin beteiligt ist, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>m ATLANTIC Australia No. 2<br />

Trust. Keiner Zustimmung bedürfen <strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>s Trust Deeds, <strong>de</strong>s Asset<br />

Management Vertrages sowie alle weiteren Verträge im Rahmen <strong>de</strong>r konsolidierten<br />

Mittelverwendungs- und -herkunftsprognose. Gleiches gilt auch<br />

für eine etwaige Verlängerung <strong>de</strong>r durch die finanzieren<strong>de</strong> Bank zum Ankauf<br />

<strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte gewährten Zwischenfinanzierung. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin ist ferner berechtigt, einer Aufnahme von<br />

Fremdkapital in <strong>de</strong>m ATLANTIC Australia No. 2 Trust zuzustimmen, soweit<br />

die jeweilige Einzelmaßnahme 10 % und alle Maßnahmen zusammen<br />

insgesamt 30 % <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen nicht übersteigt und<br />

<strong>de</strong>r Finanzierung von <strong>Invest</strong>itionen in die Immobilie, insbeson<strong>de</strong>re für Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />

und Sanierung, sowie für Betriebsmittelkredite dient und die<br />

dafür gebil<strong>de</strong>ten Rücklagen und Liquiditätsreserven nicht ausreichen sollten.<br />

Gemäß § 4 Nr. 7 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages darf die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin in Not- o<strong>de</strong>r Eilfällen Entscheidungen auch ohne die<br />

sonst notwendige Zustimmung vornehmen.<br />

» BEIRAT<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung ist kein Beirat o<strong>de</strong>r eine sonstige<br />

Aufsichtsperson bestellt. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch<br />

entschei<strong>de</strong>n, einen Beirat zu bestellen. In diesem Fall wer<strong>de</strong>n zwei<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirates von <strong>de</strong>n Anlegern gewählt, ein Mitglied wird<br />

von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin ernannt.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin hat das Recht, die Bewerbung<br />

von Interessenten zur Beiratswahl aus wichtigem Grund zurückzuweisen<br />

o<strong>de</strong>r eine entsprechen<strong>de</strong> Person nicht zur Wahl zuzulassen. Ein<br />

wichtiger Grund besteht insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn das fragliche Beiratsmitglied<br />

bereits mehr als zehn vergleichbare Beiratsmandate wahrnimmt<br />

o<strong>de</strong>r im Wettbewerb mit einem Gründungsgesellschafter steht<br />

(vgl. § 5 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

Über die Vergütung <strong>de</strong>s Beirates entschei<strong>de</strong>t ebenfalls die Gesellschafterversammlung.<br />

Die Beirat haftet nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen.<br />

» RECHTE DER GESELLSCHAFTER / ANLEGER<br />

Die Kommanditisten und Treugeber haben das Recht zur Teilnahme an<br />

Gesellschafterversammlungen und sonstigen Beschlussfassungen sowie<br />

auf Teilhabe am Ergebnis und einem etwaigen Liquidationsüberschuss.<br />

Damit verbun<strong>de</strong>n ist das Recht auf Entnahmen bzw. Teilnahme an Auszahlungen.<br />

Sie haben ferner bestimmte Informations- und Kontrollrechte.<br />

Soweit in diesem Kapitel nichts an<strong>de</strong>res dargestellt ist, wie z. B. Geschäftsführungsbefugnis<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin,<br />

Zustimmungsbefugnis <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin, Beiratsbestellung, Vergütungen<br />

<strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter, Einberufung und Leitung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung, Stimmrecht, Teilnahmerechte an Beiratssitzungen,<br />

Zustimmung bei Verfügungen und Ausschluss von Gesellschaftern,<br />

Haftung (EUR 10,-- je AUD 100,--) und kein Aufgeld sowie<br />

keine Geschäftsführungsbefugnis, keine Einlage und kein Stimmrecht<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin, stehen <strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

beteiligten Kommanditisten dieselben Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

wie <strong>de</strong>n zukünftigen Kommanditisten zu. Die Stillen Gesellschafter<br />

haben kein Stimmrecht, sie haben nur ein Recht auf Zahlung<br />

<strong>de</strong>s vereinbarten Zinses und <strong>de</strong>r Rückzahlung <strong>de</strong>r Beteiligungssumme<br />

nach einer Kündigung bzw. spätestens am 15.07.2011. Die Kündigungsrechte<br />

und-fristen unterschei<strong>de</strong>n sich von <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r übrigen Gesellschafter<br />

(vgl. Seite 111).<br />

» BESCHLUSSFASSUNGEN / WEISUNGSRECHT<br />

Innerhalb von zehn Monaten nach Ablauf <strong>de</strong>s Geschäftsjahres soll eine<br />

or<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung stattfin<strong>de</strong>n. Die Gesellschafterversammlung<br />

ist das höchste Organ <strong>de</strong>r Emittentin mit weit reichen<strong>de</strong>n<br />

Befugnissen. Sie entschei<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>n zentralen und weiteren wichtigen<br />

Fragen <strong>de</strong>r Gesellschaft. Die für Gesellschafterversammlungen und<br />

Gesellschafterbeschlüsse gelten<strong>de</strong>n Grundsätze und Formalien sind in<br />

§ 6 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages im Einzelnen geregelt; die Kompetenzen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung ergeben sich insbeson<strong>de</strong>re aus § 6 Nr.<br />

11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages. Or<strong>de</strong>ntliche und außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlungen<br />

wer<strong>de</strong>n durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

einberufen. Diese kann auch von einer Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung als Präsenzversammlung absehen und ein<br />

schriftliches Beschlussverfahren durchführen.<br />

Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>de</strong>n grundsätzlich, sofern nicht durch Gesetz<br />

o<strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag etwas an<strong>de</strong>res bestimmt ist, mit einfacher<br />

Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

Die Treugeber sind von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin bevollmächtigt, an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen und ihr Stimmrecht selbst<br />

auszuüben.<br />

Das individuelle Stimmrecht richtet sich nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Beteiligung.<br />

Je AUD 1.000,-- Pflichteinlage ergeben eine Stimme (§ 6 Nr. 5 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

Das Stimmrecht je<strong>de</strong>s einzelnen Anlegers ist beschränkt auf maximal<br />

10 % <strong>de</strong>s insgesamt vorhan<strong>de</strong>nen Kommanditkapitals.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Treugeber nicht an <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung teilnehmen<br />

möchte, steht ihm ein umfassen<strong>de</strong>s Weisungsrecht hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Ausübung <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>n treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

ergeben<strong>de</strong>n Mitgliedschaftsrechte gegenüber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

zu. Sofern die Treuhän<strong>de</strong>rin keine Weisungen erhält, wird sie sich<br />

(anteilig) <strong>de</strong>r Stimme enthalten.


109 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

» BETEILIGUNG AM ERGEBNIS, LIQUIDITÄTSÜBERSCHÜSSEN,<br />

ENTNAHMEN<br />

Das nach Abzug <strong>de</strong>s Aufwan<strong>de</strong>s und Berücksichtigung etwaiger nachfolgend<br />

dargestellter Ergebnisbeteiligungen <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />

verbleiben<strong>de</strong> Jahresergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis<br />

ihrer Einlagekonten verteilt.<br />

» ERGEBNISBETEILIGUNGEN<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin erhält bei einer erfolgreichen<br />

Veräußerung eine Ergebnisbeteiligung in Höhe von 25 % <strong>de</strong>s Liquidationserlöses,<br />

<strong>de</strong>r 105 % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

überschreitet (siehe auch Erläuterung zur Ergebnisbeteiligung <strong>de</strong>r<br />

Gründungsgesellschafter auf S. 123 f.).<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält für Ihre Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft eine vorrangige Ergebnisbeteiligung in Höhe von 0,55 %<br />

<strong>de</strong>s Teils <strong>de</strong>s Liquidationserlöses, <strong>de</strong>r auf das von ihr treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene<br />

bzw. verwaltete Kommanditkapital entfällt und tatsächlich zur<br />

Auszahlung vorgesehen ist.<br />

» ENTNAHMEN<br />

Über Entnahmen (Auszahlungen) entschei<strong>de</strong>t grundsätzlich die Gesellschafterversammlung.<br />

Kommanditisten bzw. Anleger, die <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

erst im Jahr 2011 beitreten, erhalten die für 2011 vorgesehene<br />

Entnahme pro rata temporis gerechnet ab <strong>de</strong>m 1. <strong>de</strong>s auf die vollständige<br />

Einzahlung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage folgen<strong>de</strong>n Monats.<br />

Auszahlungen sind auch zulässig, soweit dadurch <strong>de</strong>r Saldo <strong>de</strong>r Kapitalkonten<br />

unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Hafteinlage gemin<strong>de</strong>rt wird. In diesem Fall<br />

kann die Haftung <strong>de</strong>r Kommanditisten gem. § 172 Abs. 4 HGB jedoch<br />

wie<strong>de</strong>r aufleben.<br />

Der Anleger kann in bestimmten Fällen einer persönlichen Haftung für<br />

Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Emittentin unterliegen. Die Haftung ist allerdings<br />

durch die Rechtsform <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Hafteinlage begrenzt. Im Außenverhältnis<br />

haftet <strong>de</strong>r Kommanditist damit unmittelbar gegenüber <strong>de</strong>n Gläubigern<br />

<strong>de</strong>r Emittentin bis zur Höhe seiner im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen<br />

Haftsumme in Höhe von EUR 0,50 EUR je AUD 100,-- Pflichteinlage.<br />

Die persönliche Haftung erlischt, sobald er die Einlage geleistet hat. Eine<br />

darüber hinausgehen<strong>de</strong> Nachschusspflicht ist nicht vorgesehen.<br />

Wer<strong>de</strong>n jedoch Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger geleistet, durch die <strong>de</strong>r<br />

Stand seiner relevanten Kapitalkonten unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Haftsumme<br />

sinkt, lebt die persönliche Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB wie<strong>de</strong>r auf.<br />

Anleger haften auch nach ihrem Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Gesellschaft für<br />

die bis dahin entstan<strong>de</strong>nen Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Emittentin, die bis<br />

zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrem Ausschei<strong>de</strong>n fällig wer<strong>de</strong>n und<br />

gegen sie gerichtlich geltend gemacht o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Emittentin schriftlich<br />

anerkannt wur<strong>de</strong>n, bis zur Höhe ihrer Haftsumme.<br />

Die Frist beginnt mit Ablauf <strong>de</strong>s Tages, an <strong>de</strong>m das Ausschei<strong>de</strong>n in das<br />

Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wird. Bei Auflösung <strong>de</strong>r Emittentin verjähren<br />

die Ansprüche <strong>de</strong>r Gläubiger <strong>de</strong>r Emittentin gegen <strong>de</strong>n Anleger spätestens<br />

fünf Jahre nach <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft in<br />

das Han<strong>de</strong>lsregister o<strong>de</strong>r, falls Ansprüche erst nach <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>r<br />

Auflösung fällig wer<strong>de</strong>n, fünf Jahre nach Fälligkeit <strong>de</strong>r Ansprüche. Im Innenverhältnis<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft haftet <strong>de</strong>r Anleger in Höhe seiner Einlage.<br />

Eine darüber hinausgehen<strong>de</strong> Haftung nach § 30 ff. GmbHG bis maximal<br />

zur Höhe <strong>de</strong>r insgesamt empfangenen Auszahlungen kommt nur<br />

dann in Betracht, wenn Barauszahlungen unter Verstoß gegen die Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages erfolgen, obwohl die Liquiditätslage<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft dieses nicht zulässt.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin kann einer Vornahme von beschlossenen<br />

Auszahlungen aus wirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n wi<strong>de</strong>rsprechen<br />

o<strong>de</strong>r diese verschieben, an<strong>de</strong>rerseits kann sie auch die jeweils prospektierten<br />

Auszahlungen ohne Gesellschafterbeschluss vornehmen,<br />

soweit die Liquiditätslage <strong>de</strong>r Gesellschaft dies erlaubt.<br />

» INFORMATIONS- UND KONTROLLRECHTE<br />

Das sich aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis ergeben<strong>de</strong> Informationsrecht<br />

<strong>de</strong>r Anleger wird durch das Weisungsrecht <strong>de</strong>r Anleger und durch die<br />

Möglichkeit <strong>de</strong>r Bestellung und Wahl eines Beirates, <strong>de</strong>r dann die Informationsrechte<br />

<strong>de</strong>r Anleger gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ausübt,<br />

gewährleistet. Anleger können je<strong>de</strong>rzeit vom Beirat o<strong>de</strong>r – soweit kein<br />

Beirat bestellt wird – auch von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

Auskünfte über die Angelegenheiten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft verlangen<br />

und über eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Person Einsicht in die<br />

Bücher nehmen.<br />

» HAFTUNG DER KOMMANDITISTEN / ANLEGER<br />

Auszahlungen an die Anleger sind gemäß Gesellschaftsvertrag auch<br />

dann zulässig, wenn dadurch die Kapitalkonten <strong>de</strong>r Anleger unter <strong>de</strong>n<br />

Betrag <strong>de</strong>r Hafteinlage fallen.<br />

Weitere Umstän<strong>de</strong>, nach <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbeson<strong>de</strong>re weitere<br />

Zahlungen zu leisten, bestehen nicht.<br />

» GERICHTSSTAND<br />

Der Gerichtsstand ist Hamburg; <strong>de</strong>r Vertrag unterliegt ausschließlich<br />

<strong>de</strong>utschem Recht.<br />

Angaben zur Beendigung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

» LAUFZEIT / KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEIT<br />

Die Gesellschaft hat gem. § 1 Nr. 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages eine unbestimmte<br />

Laufzeit.<br />

Die Prognoserechnung geht von einer Laufzeit von rund 11 Jahren aus.<br />

Entsprechend sieht <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag in § 13 Nr. 1 vor, dass Anleger<br />

(sowohl Direktkommanditisten als auch Treugeber) die Gesellschaft<br />

erstmals zum 31.12.2021 mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist<br />

zum Schluss eines Geschäftsjahres or<strong>de</strong>ntlich kündigen können.<br />

Die Kündigung erfolgt mittels eingeschriebenen, an die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

gerichteten, Briefes.


RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

110<br />

» AUSSCHLUSS AUS DER GESELLSCHAFT<br />

Sollten einzelne Anleger ihrer Beitragsverpflichtung nicht nachkommen<br />

o<strong>de</strong>r sollte sonst ein <strong>de</strong>n Ausschluss dieses Anlegers rechtfertigen<strong>de</strong>r<br />

wichtiger Grund vorliegen, kann dieser aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n (§ 13 Nr. 2 lit. a – d)) und § 2 Nr. 8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

» AUSEINANDERSETZUNGSGUTHABEN<br />

Anleger, die, z.B. aufgrund einer Kündigung o<strong>de</strong>r eines Ausschlusses,<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausschei<strong>de</strong>n, haben gem. § 14 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

Anspruch auf ein Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben. Dieses ist<br />

aufgrund einer Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz, die zum Bilanzstichtag am<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres erstellt wird, zu ermitteln. Das Guthaben entspricht<br />

<strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Kapitalkonten I–III (vgl. § 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages)<br />

mit <strong>de</strong>r Ausnahme, dass die mittelbar gehaltenen Rechte an <strong>de</strong>r<br />

Immobilie mit ihrem Verkehrswert nach Abzug <strong>de</strong>r üblichen mit <strong>de</strong>r<br />

Veräußerung verbun<strong>de</strong>nen Kosten angesetzt wer<strong>de</strong>n (z.B. Maklerprovisionen,<br />

Anwaltskosten, Asset-Manager Vergütung, etc.). Die Ergebnisbeteiligungen<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin ist bei <strong>de</strong>r<br />

Bewertung <strong>de</strong>s Verkehrswertes zu berücksichtigen.<br />

Beim Ausschluss eines Anlegers, <strong>de</strong>r seiner Verpflichtung zur Zahlung<br />

<strong>de</strong>r Einlage ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht nachgekommen ist, entspricht das<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben <strong>de</strong>m Buchwert, allerdings begrenzt auf<br />

<strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r geleisteten Einlage (ohne Agio).<br />

Das <strong>de</strong>m Anleger zustehen<strong>de</strong> Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben wird in<br />

vier gleichen Halbjahresraten ausgezahlt. Die erste Rate ist ein halbes<br />

Jahr nach Feststellung <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens fällig. Die<br />

Zahlung <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens steht jeweils unter <strong>de</strong>m<br />

Vorbehalt <strong>de</strong>r ausreichen<strong>de</strong>n Liquiditätslage <strong>de</strong>r Gesellschaft. Das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben<br />

ist vom Tage <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns an mit 2 %<br />

p. a. zu verzinsen.<br />

» LIQUIDATION DER EMITTENTIN<br />

Die Gesellschaft wird liquidiert, wenn dieses von <strong>de</strong>ren Gesellschafterversammlung<br />

beschlossen wird (§ 6 Nr. 11 lit. b <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Liquidation erfolgt gem. § 15 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin. Bei Verkauf <strong>de</strong>r mittelbar<br />

und unmittelbar gehaltenen erbbaurechtsähnlichen Rechte wird<br />

die Gesellschaft aufgelöst und liquidiert, ohne dass hierfür ein Gesellschaftsbeschluss<br />

notwendig wäre (§ 15 Nr. 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Gesellschafterversammlung kann mit einer Mehrheit von<br />

75 % und <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

auch die Fortsetzung <strong>de</strong>r Gesellschaft beschließen.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft wird <strong>de</strong>r nach Ausgleich von<br />

<strong>de</strong>ren Verbindlichkeiten verbleiben<strong>de</strong> Liquidationserlös nach Berücksichtigung<br />

einer etwaigen Ergebnisbeteiligung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin und <strong>de</strong>r EVT auf alle Kommanditisten im Verhältnis<br />

<strong>de</strong>r gezeichneten Kommanditeinlagen verteilt (§ 15 Nr. 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

» VERFÜGUNGEN ÜBER KOMMANDITANTEILE<br />

Die Kommanditisten können ihre Beteiligungen an <strong>de</strong>r Emittentin mit<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin veräußern und<br />

übertragen. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund versagt<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei Verfügungen im Laufe eines Geschäftsjahres ist das steuerliche<br />

Jahresergebnis entsprechend <strong>de</strong>r unterjährigen Haltedauer monatsgenau<br />

auf <strong>de</strong>n Veräußerer und <strong>de</strong>n Erwerber aufzuteilen (§ 11 Nr. 2<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

Teilübertragungen sind nur dann zulässig, wenn die dadurch entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditanteile einen Nominalwert von AUD 20.000,--<br />

nicht unterschreiten und durch 1.000 teilbar sind. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin kann Ausnahmen zulassen.<br />

Ein geregelter Markt für Kommanditbeteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds besteht nicht. Der Anleger ist also im Zweifel darauf angewiesen,<br />

selber einen Käufer zu fin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r einen angemessenen Preis für <strong>de</strong>n<br />

Kommanditanteil zahlt.<br />

Bei Anteilsübertragungen, die von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin im Auftrag <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft abgewickelt wer<strong>de</strong>n, entstehen Kosten. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

ist berechtigt, diese im Wege einer Aufwandspauschale von<br />

EUR 300,-- zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer <strong>de</strong>m verfügen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber in Rechnung zu stellen (§ 11<br />

Nr. 8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages). Ferner kann die Gesellschaft <strong>de</strong>m<br />

Kommanditisten die mit <strong>de</strong>r Umtragung im Han<strong>de</strong>lsregister verbun<strong>de</strong>nen<br />

Notar- und Han<strong>de</strong>lsregisterkosten in Rechnung stellen.<br />

Die Umwandlung von Treugeberanteilen in eine Direktkommanditistenstellung<br />

(§ 2 Nr. 11 in Verbindung mit § 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages)<br />

wird im Abschnitt „Treuhand- und Verwaltungsvertrag“ (S. 168 ff.)<br />

dargestellt.<br />

» RÜCKABWICKLUNG / KAUFOPTION<br />

Sollte die Fondsgesellschaft bis zum 31.03.2011 nicht in <strong>de</strong>r Lage sein,<br />

<strong>de</strong>m ATLANTIC Australia No. 2 Trust ein Gesellschafterdarlehen in<br />

Höhe von bis zu AUD 21.000.000,-- zu gewähren, kann die FM-<strong>Invest</strong><br />

XI GmbH aufgrund <strong>de</strong>r ihr gewährten Kaufoptionen sämtliche Kommanditanteile<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft von <strong>de</strong>r EVT Elbe Vermögen<br />

Treuhand GmbH übernehmen. Dies gilt auch für die von <strong>de</strong>r EVT<br />

treuhän<strong>de</strong>risch für die Anleger gehaltenen Anteile. Der Kaufpreis für<br />

die Kommanditanteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft entspricht <strong>de</strong>m Kommanditkapital<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft abzüglich <strong>de</strong>r Fondsnebenkosten<br />

zuzüglich eines Pauschalbetrages von EUR 250.000,--. Gleichzeitig hat<br />

sich ATLANTIC gegenüber <strong>de</strong>r EVT verpflichtet, die von ihr vereinnahmten<br />

Vergütungen in diesem Fall an die EVT (treuhän<strong>de</strong>risch für<br />

die Anleger) auszuzahlen. Gleichwohl wird <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Anleger von <strong>de</strong>r<br />

EVT zu zahlen<strong>de</strong> Betrag im Falle einer Ausübung <strong>de</strong>r bedingten Kaufoption<br />

durch FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH hinter <strong>de</strong>m eingezahlten Betrag zurückbleiben.<br />

Die Ausübung <strong>de</strong>r bedingten Kaufoption durch FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH<br />

käme einer Rückabwicklung <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes gleich.


111 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Der Anleger hat im Falle einer Rückabwicklung keinen Anspruch auf<br />

eine vollständige Rückzahlung seines eingesetzten Kapitals und sonstiger<br />

Vergütungen (vgl. S. 32 f. Platzierungsrisiko).<br />

Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG: AUD 4.990,--<br />

Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG: AUD 20,--<br />

Fondsgesellschaft: AUD 4.990,--<br />

» STEUERLICHE FOLGEN DER BEENDIGUNG DER<br />

VERMÖGENSANLAGE<br />

Zu <strong>de</strong>n steuerlichen Folgen bei Verfügungen über die Kommanditanteile<br />

und bei Ausschluss aus <strong>de</strong>r Gesellschaft verweisen wir auf die<br />

Ausführungen zu Einkünften aus <strong>de</strong>r Veräußerung von Anteilen an <strong>de</strong>r<br />

ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG in <strong>de</strong>n steuerlichen Grundlagen<br />

(Seite 128 und 131 f.). Im Falle einer Liquidation <strong>de</strong>r ATLANTIC<br />

Australien 2 GmbH & Co. KG gelten die in <strong>de</strong>n steuerlichen Grundlagen<br />

dargestellten steuerlichen Folgen <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Rechte an<br />

<strong>de</strong>r Immobilie entsprechend.<br />

Eine Rückabwicklung führt i.d.R. nicht zu einem steuerlich relevanten<br />

Veräußerungsgewinn.<br />

» STILLE BETEILIGUNGEN<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ermächtigung in § 2 Nr. 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

hat die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin Verträge über stille<br />

Beteiligungen mit Privatpersonen abgeschlossen, die <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

insgesamt EUR 3.250.000,-- als stilles Gesellschaftskapital zur Verfügung<br />

gestellt haben. Die Stillen Gesellschafter erhalten eine Verzinsung von<br />

7 % p.a. Die Beteiligungen haben jeweils eine Laufzeit bis zum 15.07.2011,<br />

die Fondsgesellschaft ist jedoch berechtigt, je<strong>de</strong>rzeit mit einer Frist von 14<br />

Tagen zum Monatsen<strong>de</strong> zu kündigen. Das Kapital einschließlich aufgelaufener<br />

Zinsen ist nach Kündigung spätestens aber zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Laufzeit<br />

am 15.07.2011 zurückzuzahlen. Der Vertrag unterliegt <strong>de</strong>utschem Recht.<br />

Der Vertrag unterliegt <strong>de</strong>utschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort<br />

ist Hamburg.<br />

Der ATLANTIC Australia No. 2 Trust<br />

Die AAT ATLANTIC Australien Treuhand GmbH mit Sitz in Hamburg<br />

(vormals: Anzac Trust GmbH) hat am 6. Mai 2010 <strong>de</strong>n ATLANTIC<br />

Australia No. 2 Trust („Trust“) als Treuhän<strong>de</strong>r („Trustee“) auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r Trust Constitution nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>s australischen<br />

Bun<strong>de</strong>sstaats New South Wales gegrün<strong>de</strong>t.<br />

Ein nach australischem Recht errichteter Trust ist eine rechtlich bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Vereinbarung, aufgrund <strong>de</strong>rer <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r Eigentum an im<br />

Trust gehaltenen Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n (<strong>de</strong>m Treuhandvermögen)<br />

in eigenem Namen, aber für Rechnung und auf Risiko <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>m Trust<br />

Beteiligten („Unit Hol<strong>de</strong>r“) hält. Entsprechend hält <strong>de</strong>r Trustee die<br />

erbbaurechtsähnlichen Rechte (einschließlich <strong>de</strong>s darauf errichteten<br />

Riversi<strong>de</strong> Centre in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>) treuhän<strong>de</strong>risch für die Unit Hol<strong>de</strong>r als wirtschaftlich<br />

berechtigter Treugeber <strong>de</strong>s ATLANTIC Australia No. 2 Trust.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes wird das gesamte<br />

Kapital <strong>de</strong>s Trusts in Höhe von AUD 10.000,-- von <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />

Unit Hol<strong>de</strong>rn gehalten:<br />

Nach vollständiger Umsetzung <strong>de</strong>s geplanten Beteiligungskonzeptes ist<br />

beabsichtigt, dass die Unit Hol<strong>de</strong>r ihr Kapital im Trust erhöhen. Dabei<br />

muß die Beteiligung aller Unit Hol<strong>de</strong>r jeweils unterhalb von 50 %<br />

bleiben.<br />

Die Trust Constitution sieht vor, dass <strong>de</strong>r Trustee, außer in Notfällen,<br />

wesentliche, das Treuhandvermögen betreffen<strong>de</strong> Entscheidungen (sog.<br />

specified matters) nur nach ausdrücklicher Weisung aller Unit Hol<strong>de</strong>r<br />

ausführen darf. Hierunter fallen Entscheidungen im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Abschluss und <strong>de</strong>r Beendigung von Mietverträgen, mit Darlehensverträgen,<br />

<strong>de</strong>m An- und Verkauf von Immobilienvermögen, die<br />

Durchführung von Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen mit einem Wert von<br />

mehr als AUD 10.000,-- pro Jahr <strong>de</strong>m Abschluss von Zinsswaps o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer<br />

Finanz<strong>de</strong>rivate im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Aufnahme von Darlehen,<br />

<strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s jährlichen Budget, <strong>de</strong>m Abschluss und <strong>de</strong>r<br />

Eingehung von Verträgen und Verbindlichkeiten mit einem jährlichen<br />

Volumen von mehr als AUD 10.000,-- soweit diese Ausgaben nicht bereits<br />

vom Trust genehmigt waren. Weitere Entscheidungen können mit<br />

einer einfachen Mehrheit <strong>de</strong>r Stimmen <strong>de</strong>r Unit Hol<strong>de</strong>r gefasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Ferner sieht die Trust Constitution vor, dass die Unit Hol<strong>de</strong>r Erträge aus<br />

<strong>de</strong>m Trust erhalten sowie die bis zum Jahr 2090 laufen<strong>de</strong> Trust Constitution<br />

je<strong>de</strong>rzeit vorzeitig kündigen und als Folge dieser Kündigung die Herausgabe<br />

<strong>de</strong>s treuhän<strong>de</strong>risch verwalteten Vermögens verlangen können.<br />

Der Trustee erhält eine jährliche Vergütung von AUD 40.000,--, die jeweils<br />

vorschüssig und quartalsweise zahlbar ist. Die Vergütung erhöht<br />

sich jährlich um 2,5 %. Hinsichtlich seiner For<strong>de</strong>rungen hat <strong>de</strong>r Trustee<br />

ein Pfandrecht an <strong>de</strong>m treuhän<strong>de</strong>risch verwalteten Vermögen. Laut<br />

Prognosrechnung liegt <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Vergütungen für <strong>de</strong>n Trustee<br />

bei AUD 40.000. Für die ab <strong>de</strong>m Jahr 2011 einzusetzen<strong>de</strong> Responsible<br />

Entity liegt <strong>de</strong>r prognostizierte Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Vergütungen bei<br />

AUD 1.498.016.<br />

Der Trustee wird seinen Verpflichtungen aus <strong>de</strong>r Trust Constitution<br />

ausschließlich in seiner Eigenschaft als Trustee nachkommen. We<strong>de</strong>r<br />

er noch seine Organe haften daher für Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s Trusts, es<br />

sei <strong>de</strong>nn, dass er vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig han<strong>de</strong>lt. Eine Haftung<br />

<strong>de</strong>s Trustees gegenüber <strong>de</strong>n Unit Hol<strong>de</strong>rn ist ebenfalls ausgeschlossen.<br />

Der Trustee hat gegenüber <strong>de</strong>m Trust einen Anspruch auf Freistellung<br />

von jeglicher Haftung, die ihn im Rahmen <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Tätigkeit<br />

als Trustee trifft. Sollte das Treuhandvermögen <strong>de</strong>s Trust für die<br />

Erfüllung <strong>de</strong>s Freistellungsanspruchs nicht ausreichen, besteht <strong>de</strong>r Anspruch<br />

auch gegenüber <strong>de</strong>n Unit Hol<strong>de</strong>rn als Begünstigte. Neben <strong>de</strong>r<br />

Regelung über die jährlich zu zahlen<strong>de</strong> Vergütung gewährt die Trust<br />

Constitution <strong>de</strong>m Trustee auch einen Anspruch auf Kostenerstattung<br />

aus <strong>de</strong>m Treuhandvermögen <strong>de</strong>s Trust für alle Verpflichtungen und<br />

Verbindlichkeiten, die <strong>de</strong>m Trustee als Treuhän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Trust entstan<strong>de</strong>n


RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

112<br />

sind. Der Trustee ist berechtigt, seine Aufgaben o<strong>de</strong>r Teile davon, insbeson<strong>de</strong>re<br />

das Management <strong>de</strong>r Immobilie, für Rechnung <strong>de</strong>s Trust auf<br />

Dritte zu übertragen, wenn er dies für sinnvoll erachtet. Dementsprechend<br />

wird er mit einem Asset-Manager einen entsprechen<strong>de</strong>n Dienstleistungsvertrag<br />

abschließen. Nach diesem Vertrag wird <strong>de</strong>r Trustee bei<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung und einer späteren Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie durch<br />

einen geeigneten Asset-Manager unterstützt (zum Asset-Manager und<br />

<strong>de</strong>ssen Vergütung siehe Seite 122). Der Inhalt <strong>de</strong>r Trust Constitution<br />

entspricht insoweit <strong>de</strong>n üblichen Regelungen für Treuhandvereinbarungen<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Bestimmungen gemäß<br />

<strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>s australischen Bun<strong>de</strong>sstaats New South Wales.<br />

Gesellschaftervereinbarung <strong>de</strong>r Gesellschafter <strong>de</strong>s<br />

ATLANTIC Australia No. 2 Trust<br />

Die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Unit Hol<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s ATLANTIC Australia<br />

No. 2 Trust wer<strong>de</strong>n ergänzt durch eine Vereinbarung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

mit <strong>de</strong>r FM-<strong>Invest</strong> Xl GmbH und <strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften<br />

River si<strong>de</strong> 1 und Riversi<strong>de</strong> 2, <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin sowie ATLANTIC. Diese<br />

Vereinbarung regelt insbeson<strong>de</strong>re die näheren Voraussetzungen <strong>de</strong>r Gewährung,<br />

Verzinsung und Rückzahlung von Darlehen <strong>de</strong>r genannten<br />

Parteien an <strong>de</strong>n Trust zum Zwecke <strong>de</strong>r Zwischenfinanzierung <strong>de</strong>s benötigten<br />

Eigenkapitals bis zur Schließung dieses Beteiligungsangebotes.<br />

Die Unit Hol<strong>de</strong>r sind je<strong>de</strong>rzeit berechtigt, <strong>de</strong>n Trustee abzuberufen und<br />

an seiner Stelle einen neuen Trustee einzusetzen. Auch <strong>de</strong>r Trustee ist<br />

berechtigt, mit einer Frist von zwei Monaten seine Stellung als Trustee<br />

je<strong>de</strong>rzeit aufzugeben. In bei<strong>de</strong>n Fällen muss <strong>de</strong>r Trustee sämtliche das<br />

Treuhandvermögen betreffen<strong>de</strong>n Unterlagen unverzüglich herausgeben.<br />

Im Rahmen eines Nachtrages zur Trust Constitution vom 16.07.2010<br />

(sog. Supplementary Deed) ist <strong>de</strong>r Trustee auf Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r finanzieren<strong>de</strong>n<br />

Bank von <strong>de</strong>n Unit Hol<strong>de</strong>r ermächtigt wor<strong>de</strong>n, sämtliche unter<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Bankfinanzierung erfor<strong>de</strong>rlichen Handlungen vorzunehmen.<br />

Gleichzeitig sind die Unit Hol<strong>de</strong>r verpflichtet, <strong>de</strong>m Trustee<br />

keine Anweisungen zu geben, die zu einem Vertragsbruch <strong>de</strong>s Trustees<br />

unter <strong>de</strong>m Darlehensvertrag führen wür<strong>de</strong>n.<br />

Neben <strong>de</strong>m von ATLANTIC zur Vorfinanzierung <strong>de</strong>r Anzahlung<br />

<strong>de</strong>s Kaufpreises über <strong>de</strong>n Euro-Gegenwert von AUD 1 Million<br />

am 07.05.2010 gewährten Darlehen („ATLANTIC-Darlehen“) hat<br />

FM- <strong>Invest</strong> Xl GmbH <strong>de</strong>m Trust zur teilweisen Finanzierung <strong>de</strong>s Kaufpreises<br />

<strong>de</strong>s Anlageobjekts (Eigenkapitalzwischenfinanzierung) ein<br />

Darlehen („FM-<strong>Invest</strong> Darlehen“) in Höhe eines Euro-Gegenwerts von<br />

AUD 19,6 Millionen zur Verfügung gestellt. Bei<strong>de</strong> Darlehen sind im<br />

Grundsatz vom Trust zu verzinsen. ATLANTIC hat sich jedoch auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r nachfolgend dargestellten Vereinbarung verpflichtet, die<br />

Kosten <strong>de</strong>r Eigenkapitalzwischenfinanzierung bis zum 31.03.2011 zu<br />

übernehmen. Das FM-<strong>Invest</strong> Darlehen ist nicht vor Ablauf von 90 Tagen<br />

nach Inanspruchnahme und spätestens zum 31.03.2011 vollständig<br />

o<strong>de</strong>r in Teilbeträgen von min<strong>de</strong>stens EUR 2 Millionen zurückzuzahlen.<br />

Die Anteile am Trust wur<strong>de</strong> durch die Emittentin bereits erworben. Mit<br />

Rückzahlung <strong>de</strong>s FM-<strong>Invest</strong> Darlehens gehen die von <strong>de</strong>r FM-<strong>Invest</strong> Xl<br />

GmbH gehaltenen Kommanditanteile an <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe <strong>de</strong>s nominellen<br />

Kommanditkapitals auf die Fondsgesellschaft über.<br />

» AUSGESTALTUNG DES ATLANTIC AUSTRALIA NO. 2 TRUST<br />

ALS SO GENANNTER MANAGED INVESTMENT TRUST („MIT“)<br />

Um die geplante steuerliche Struktur umsetzen zu können, muss <strong>de</strong>r<br />

ATLANTIC Australia No. 2 Trust vor <strong>de</strong>r ersten Gewinnausschüttung<br />

als ein sog. Managed <strong>Invest</strong>ment Trust („MIT“) ausgestaltet wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung für eine Ausgestaltung als MIT ist unter an<strong>de</strong>rem, dass<br />

<strong>de</strong>r Trust bei <strong>de</strong>r australischen Finanzaufsichtsbehör<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Australian<br />

Securities and <strong>Invest</strong>ments Commission („ASIC“), registriert wer<strong>de</strong>n<br />

muss. Ferner muss eine sog. Responsible Entity mit Geschäftsleitung in<br />

Australien <strong>de</strong>n Trust managen. Diese Responsible Entity benötigt eine<br />

beson<strong>de</strong>re Lizenz, die <strong>de</strong>r jetzige Trustee nicht hält, so dass <strong>de</strong>r Trust<br />

<strong>de</strong>rzeit die Voraussetzungen für eine Einstufung als MIT nicht erfüllen<br />

kann. Es ist daher vorgesehen, dass <strong>de</strong>r aktuelle Trustee voraussichtlich<br />

im Laufe <strong>de</strong>s Jahres 2011 ausschei<strong>de</strong>t und ein neuer Trustee als Responsible<br />

Entity ernannt wird (vgl. hierzu Kapitel „Steuerliche Grundlagen“,<br />

Seite 126 ff.). Für die ab 2011 einzusetzen<strong>de</strong> Responsible Entity ist eine<br />

Vergütung in Höhe von AUD 120.000,-- p.a. kalkuliert.<br />

Ferner muss <strong>de</strong>r Trust Deed <strong>de</strong>r ASIC vorgelegt wer<strong>de</strong>n, die ihrerseits auf Än<strong>de</strong>rungen<br />

bestehen kann, bevor <strong>de</strong>r Trust zur Registrierung zugelassen wird.<br />

Sollte das FM-<strong>Invest</strong> Darlehen nicht bis zum 31.03.2011 vollständig zurückgezahlt<br />

wor<strong>de</strong>n sein, hat die FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH o<strong>de</strong>r ein von dieser<br />

zu benennen<strong>de</strong>r Dritter das Recht, sämtliche Kommanditanteile an<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft von <strong>de</strong>r EVT (als Treuhän<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>r Anleger) zum<br />

Optionspreis zu erwerben. Der Optionspreis entspricht <strong>de</strong>m Kommanditkapital<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>r Option<br />

abzüglich aller Fondsnebenkosten, aber zuzüglich EUR 250.000,--.<br />

Sofern die FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH diese Option nicht ausüben sollte,<br />

bleibt die Fondsgesellschaft weiterhin zur Gewährung ihres Darlehens<br />

sowie zur Fortführung <strong>de</strong>r Einwerbung von Kommanditkapital bis zum<br />

30.06.2012 verpflichtet. Gleichzeitig än<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Zinssatz für das<br />

FM-<strong>Invest</strong> Darlehen ab <strong>de</strong>m 01.04.2011 auf EURIBOR zuzüglich 6,0 %.<br />

Wur<strong>de</strong> das FM-<strong>Invest</strong> Darlehen auch bis zum 30.06.2012 nicht vollständig<br />

zurückgeführt, wer<strong>de</strong>n die dann jeweils ausstehen<strong>de</strong>n Darlehensfor<strong>de</strong>rungen<br />

von <strong>de</strong>r FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH und <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auf die<br />

am Trust beteiligten Unit Hol<strong>de</strong>rs, d.h. die Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, die Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG und die Fondsgesellschaft, verteilt bzw. eingebracht und in Eigenkapital<br />

umgewan<strong>de</strong>lt. Dabei wird sichergestellt, dass keine <strong>de</strong>r drei Kommanditgesellschaften<br />

einen Anteil von mehr als 49,9 % <strong>de</strong>r Anteile am<br />

Trust hält und die direkten und indirekten Beteiligungsverhältnisse <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH am Trust <strong>de</strong>m Verhältnis<br />

<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Darlehensfor<strong>de</strong>rungen entspricht. Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, wird<br />

die Fondsgesellschaft zuvor alle Kommanditanteile an <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gegen Zahlung eines Kaufpreises<br />

in Höhe <strong>de</strong>s nominellen Kommanditkapitals erwerben.


113 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Das ATLANTIC-Darlehen ist erst nach vollständiger Tilgung <strong>de</strong>r Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

zurückzuzahlen. Es ist durch <strong>de</strong>n gegebenenfalls<br />

entstehen<strong>de</strong>n Rückzahlungsanspruch auf die Anzahlung besichert.<br />

Das FM-<strong>Invest</strong> Darlehen wird durch Abtretung <strong>de</strong>r Ansprüche<br />

<strong>de</strong>s Trustee gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft auf Leistung <strong>de</strong>s von dieser<br />

an <strong>de</strong>n Trust zu gewähren<strong>de</strong>n und nachfolgend beschriebenen Gesellschafterdarlehens<br />

besichert.<br />

Um <strong>de</strong>n Trustee in die Lage zu versetzen, das FM-<strong>Invest</strong> Darlehen zurückzuzahlen,<br />

hat sich die Fondsgesellschaft dazu verpflichtet, diesem<br />

in Abhängigkeit vom eingeworbenen Kommanditkapital ein zinsloses<br />

Darlehen in Höhe von bis zu AUD 21,5 Millionen. zur Verfügung zu<br />

stellen. Dieses Darlehen ist unbesichert und erst rückzahlbar, wenn das<br />

FM-<strong>Invest</strong> Darlehen vollständig zurückgeführt wur<strong>de</strong>.<br />

Mit Rückzahlung <strong>de</strong>s FM-<strong>Invest</strong> Darlehens gehen die von <strong>de</strong>r FM-<strong>Invest</strong><br />

Xl GmbH gehaltenen Kommanditanteile an <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe<br />

<strong>de</strong>s nominellen Kommanditkapitals auf die Fondsgesellschaft über. Im<br />

Anschluss wird <strong>de</strong>r Fonds das Kapital im Trust unmittelbar und mittelbar<br />

über die Riversi<strong>de</strong> Gesellschaften erhöhen, so dass dann auch das<br />

ATLANTIC-Darlehen getilgt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Vereinbarung <strong>de</strong>r Unit Hol<strong>de</strong>r sieht ferner vor, dass bis zur vollständigen<br />

Rückführung aller Darlehen keine Ausschüttungen <strong>de</strong>s Trusts<br />

an die Unit Hol<strong>de</strong>r erfolgen, es sei <strong>de</strong>nn, es liegt ein einstimmiger Beschluss<br />

aller Unit Hol<strong>de</strong>r vor. Diese Ausschüttungsbeschränkung gilt<br />

nicht hinsichtlich <strong>de</strong>r prospektierten Auszahlungen an die Fondsgesellschaft<br />

in Höhe von 7 % auf <strong>de</strong>n jeweils ausstehen<strong>de</strong>n Darlehensbetrag,<br />

vorausgesetzt, die Liquidität <strong>de</strong>s Trusts reicht unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n sechs Monaten zu leisten<strong>de</strong>n Ausgaben aus und<br />

die Zinsen und Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m FM-<strong>Invest</strong> Darlehen<br />

wur<strong>de</strong>n vollständig geleistet.<br />

Die Vereinbarung <strong>de</strong>r Unit Hol<strong>de</strong>r sieht schließlich folgen<strong>de</strong> Kostenund<br />

Gebührenregelung vor:<br />

1. Die Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG erhält während<br />

<strong>de</strong>r Dauer ihrer Beteiligung am Trust eine jährliche pauschale Verwaltungsvergütung<br />

in Höhe von EUR 10.000,-- p.r.t. zuzüglich etwaiger<br />

Umsatzsteuer, die als halbjährliche Teilbeträge jeweils zum 30.06. und<br />

31.12. eines Jahres zahlbar ist.<br />

2. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, alle bei ihr im Zusammenhang<br />

mit diesem Beteiligungsangebot entstan<strong>de</strong>nen und noch entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kosten und Vergütungen an <strong>de</strong>n Trust weiterzubelasten, es sei <strong>de</strong>nn, das<br />

FM-<strong>Invest</strong> Darlehen wur<strong>de</strong> auch bis zum 30.06.2012 nicht vollständig<br />

zurückgezahlt. In diesem Fall erhält die Fondsgesellschaft von <strong>de</strong>r FM-<br />

<strong>Invest</strong> XI GmbH einen Ausgleichsbetrag, <strong>de</strong>r sich als Produkt aus <strong>de</strong>m<br />

prozentualen (indirekt gehaltenen) Anteil <strong>de</strong>r FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH am<br />

Trust, multipliziert mit EUR 250.000.-- errechnet.<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Göppingen. Es gilt <strong>de</strong>utsches Recht.<br />

Die Riversi<strong>de</strong>-Gesellschaften<br />

Die Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und die Riversi<strong>de</strong><br />

2 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wur<strong>de</strong>n am 05.03.2010<br />

bzw. 06.05.2010 gegrün<strong>de</strong>t. Bei <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 han<strong>de</strong>lt es sich um eine<br />

wirtschaftliche Neugründung durch Übernahme einer bestehen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaft und <strong>de</strong>r vollständigen Neuformulierung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Eintragung <strong>de</strong>r Namensän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 KG erfolgte am<br />

11.05.2010 beim Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts Berlin Charlottenburg<br />

unter HRA 43639 B. Die Eintragung <strong>de</strong>s Kommanditistenwechsels<br />

ist noch nicht erfolgt. Die Riversi<strong>de</strong> 2 KG ist unter <strong>de</strong>r Nr. HRA 44110<br />

ebenfalls beim Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts Berlin Charlottenburg<br />

eingetragen wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Gesellschaftszweck bei<strong>de</strong>r Gesellschaften ist <strong>de</strong>r direkte und/o<strong>de</strong>r<br />

über Treuhandverhältnisse indirekte Erwerb eines Anteiles an einem<br />

Grundstück bzw. grundstückgleichem Recht in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> sowie die Verwaltung<br />

und Vermietung <strong>de</strong>s Objektes.<br />

Bei<strong>de</strong> Gesellschaften sind – wie vorstehend beschrieben – Unit Hol<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s ATLANTIC Australia No. 2 Trust und verfügen gemeinsam über die<br />

Mehrheit <strong>de</strong>r Anteile am Trust.<br />

Das Kommanditkapital <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> Gesellschaften beträgt jeweils<br />

EUR 100,--. Das Kommanditkapital wird jeweils vollständig von <strong>de</strong>r<br />

FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH gehalten. Die i<strong>de</strong>ntischen Gesellschaftsverträge<br />

richten sich nach <strong>de</strong>utschem Recht.<br />

FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH hat <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in <strong>de</strong>r nachfolgend<br />

erläuterten Gesellschaftervereinbarung eine Option zum Erwerb<br />

sämtlicher Kommanditanteile an <strong>de</strong>n Riversi<strong>de</strong> Gesellschaften eingeräumt.<br />

Der Erwerbspreis entspricht <strong>de</strong>m Kommanditkapital <strong>de</strong>r Gesellschaften.<br />

Es ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft ihr Kapital<br />

in <strong>de</strong>n Riversi<strong>de</strong>-Gesellschaften im Anschluss an die Übernahme <strong>de</strong>r<br />

Kommanditanteile an <strong>de</strong>n Riversi<strong>de</strong>-Gesellschaften erhöht, so dass die<br />

Riversi<strong>de</strong>-Gesellschaften ihrerseits ihr Kapital im Trust in <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />

Höhe erhöhen können.<br />

Die Emittentin erzielt mittelbare Mieterlöse aus ihrem (treugeberischen)<br />

Anteil an <strong>de</strong>n erbbaurechtsähnlichen Rechten und hat ein Recht<br />

auf Teilnahme am Liquidationserlös. Ferner hat die Emittentin Stimmund<br />

Informationsrechte im Rahmen <strong>de</strong>r Trust Constitution. Aus <strong>de</strong>n<br />

Beteiligungen an <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Riversi<strong>de</strong> Beteiligungsgesellschaften ergibt<br />

sich das Recht zur Beteiligung an <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Ergebnissen sowie am<br />

Liquidationserlös. Ferner hat die Emittentin im Rahmen <strong>de</strong>r gleichlauten<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftsverträge <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> Beteiligungsgesellschaften<br />

Stimm- und Informationsrechte in diesen Gesellschaften.<br />

III. Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Anleger können sich im Rahmen <strong>de</strong>s Angebotes ATLANTIC Austra lien<br />

2 an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

über die Treuhän<strong>de</strong>rin, die EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH, mit


RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

114<br />

Sitz in Neumühlen 19, 22763 Hamburg, beteiligen. Mit <strong>de</strong>r Annahme<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung durch die Treuhän<strong>de</strong>rin kommt mit <strong>de</strong>m Anleger<br />

<strong>de</strong>r in diesem Prospekt auf <strong>de</strong>n Seiten 168 ff. abgedruckte Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag (nachfolgend auch „Treuhandvertrag“)<br />

zustan<strong>de</strong>.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist mit einer eigenen Pflichteinlage von AUD 15.000,--<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligt. Im Zuge <strong>de</strong>r Übernahme und Platzierung<br />

<strong>de</strong>s Emissionskapitals soll die Treuhän<strong>de</strong>rin nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />

Treuhandvertrages und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages ihre Beteiligung an<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft um min<strong>de</strong>stens AUD 84.959.000,-- und höchstens<br />

AUD 85.459.000,-- erhöhen, in<strong>de</strong>m sie sich treuhän<strong>de</strong>risch für<br />

die Anleger als Kommanditistin an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligt. Sie<br />

kann ihre Kommanditeinlage auch um einen geringeren Betrag erhöhen,<br />

sofern die Übernahme <strong>de</strong>s Gesamtkapitals durch Dritte gesichert ist<br />

(§ 2 Nr. 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages verwaltet die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin die Kommanditanteile treuhän<strong>de</strong>risch (für die Treugeber)<br />

im eigenen Namen, aber für Rechnung und auf Gefahr <strong>de</strong>r<br />

Treugeber (§ 1 Nr. 2 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages). Nach Platzierung eines<br />

Kommanditkapitals in Höhe von min<strong>de</strong>stens AUD 25.000.000,-- und<br />

vollständiger Einzahlung <strong>de</strong>r jeweils fälligen individuellen Pflichteinlage<br />

können die Treugeber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft verlangen, dass die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin die auf ihre Beteiligung entfallen<strong>de</strong>n Einlagen an <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft auf sie überträgt und die Treugeber mit <strong>de</strong>r auf sie<br />

entfallen<strong>de</strong>n Hafteinlage als Kommanditisten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in<br />

das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wer<strong>de</strong>n (§ 11 Nr. 1 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

in Verbindung mit § 2 Nr. 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages). Die<br />

eingetragenen Kommanditisten wer<strong>de</strong>n dann von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

weiterhin als Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin betreut (§ 11 Nr. 3 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages).<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r erstmaligen Wandlung in eine unmittelbare Beteiligung<br />

(mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für die notariell beglaubigte Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht)<br />

trägt die Fondsgesellschaft, sofern diese zu <strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft bestimmten Terminen erfolgt. An<strong>de</strong>rnfalls<br />

kann die Treuhän<strong>de</strong>rin eine Verwaltungspauschale in Höhe von bis zu<br />

EUR 150,-- zuzüglich gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

in Rechnung stellen (§ 11 Nr. 2 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages in Verbindung<br />

mit § 2 Nr. 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

Wirtschaftlich ist <strong>de</strong>r nicht im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Treugeber<br />

wie ein Kommanditist an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligt. Die Vorschriften<br />

über die Kommanditistenhaftung, auch über ein Wie<strong>de</strong>raufleben<br />

<strong>de</strong>r Haftung, gelten entsprechend. Der Treugeber ist verpflichtet,<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin von allen Verbindlichkeiten freizuhalten, die sich aus<br />

<strong>de</strong>n treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditeinlagen ergeben (§ 3 <strong>de</strong>s<br />

Treuhandvertrages).<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin und ihre Organe sind von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s<br />

§ 181 BGB befreit. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, die aus <strong>de</strong>n Kommanditeinlagen<br />

resultieren<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten nach <strong>de</strong>n Weisungen<br />

<strong>de</strong>s Treugebers bzw. nach pflichtgemäßem Ermessen im berechtigten<br />

Interesse <strong>de</strong>s Treugebers, <strong>de</strong>r Gesamtheit <strong>de</strong>r Treugeber und nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages sowie <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

auszuüben (§ 1 Nr. 2 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages).<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird <strong>de</strong>n Treugebern unverzüglich Abschriften <strong>de</strong>r<br />

Einladungen zu Gesellschafterversammlungen, Tagesordnungen, Protokolle<br />

und Geschäftsberichte weiterleiten und über anstehen<strong>de</strong> Gesellschafterbeschlüsse<br />

informieren (§ 3 Nr. 7 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages)<br />

und Weisungen einholen (§ 4 Nr. 1 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages). Weisungen<br />

sind jedoch für die Treuhän<strong>de</strong>rin nicht bin<strong>de</strong>nd, soweit sie nach ihrer<br />

pflichtgemäßen Prüfung mit <strong>de</strong>m Gesetz, <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag,<br />

<strong>de</strong>n Treuepflichten gegenüber Gesellschaft und / o<strong>de</strong>r Gesellschaftern<br />

bzw. Treugebern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Treuhandvertrag nicht vereinbar sind. Sofern<br />

und soweit <strong>de</strong>r Treugeber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin nicht rechtzeitig eine<br />

Weisung erteilt und auch nicht persönlich an <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

teilnimmt, enthält sich die Treuhän<strong>de</strong>rin anteilig <strong>de</strong>r Stimme.<br />

Nur in Fällen beson<strong>de</strong>rer Dringlichkeit, insbeson<strong>de</strong>re bei Gefahr im<br />

Verzug, wenn Weisungen nicht rechtzeitig eingeholt wer<strong>de</strong>n können, ist<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin berechtigt, im mutmaßlichen Interesse <strong>de</strong>r Treugeber<br />

abzustimmen (§ 4 Nr. 3 und Nr. 4 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages). Der Treugeber<br />

ist berechtigt und von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unwi<strong>de</strong>rruflich bevollmächtigt,<br />

das Stimmrecht auf Gesellschafterversammlungen hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r für ihn treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

auszuüben (§ 4 Nr. 5 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages).<br />

Neben <strong>de</strong>m Recht zur Teilnahme an Beschlussfassungen stehen <strong>de</strong>m<br />

Treugeber auch die Informations- und Kontrollrechte eines Kommanditisten<br />

zu. So hat er das Recht, sich an <strong>de</strong>r Beiratswahl zu beteiligen<br />

und vom Beirat Auskunft über die Lage <strong>de</strong>r Gesellschaft zu erfragen.<br />

Kommt <strong>de</strong>r Beirat <strong>de</strong>m Auskunftsersuchen nicht nach o<strong>de</strong>r ist kein<br />

Beirat bestellt, ist er berechtigt, auch von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

Auskunft zu verlangen o<strong>de</strong>r durch einen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Berater die Bücher <strong>de</strong>r Gesellschaft einsehen zu<br />

lassen (§ 10 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 2 Nr. 3 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

Soweit <strong>de</strong>r jeweilige Treugeber mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>r Einlage in Verzug<br />

gerät, kann die Treuhän<strong>de</strong>rin nach ihrer Wahl das Treuhandverhältnis<br />

kündigen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag auf <strong>de</strong>n bereits eingezahlten Betrag<br />

(abzüglich Agio) herabsetzen. Auch nach einer Kündigung bleibt<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin berechtigt, neben <strong>de</strong>n vereinbarten Verzugszinsen<br />

auch die durch die Nichteinzahlung verursachten Nachteile als Scha<strong>de</strong>nersatz<br />

beim Anleger geltend zu machen.<br />

Die EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH erhält eine pauschale Einrichtungsgebühr<br />

in Höhe von EUR 25.000,-- sowie eine laufen<strong>de</strong> Vergütung<br />

für die Betreuung <strong>de</strong>r Treugeber und Kommanditisten in Höhe<br />

von EUR 10.000,-- p.a. zuzüglich EUR 75,-- je verwalteten Kommanditanteil.<br />

Die Einrichtungsgebühr ist nach Vollplatzierung <strong>de</strong>s Emissionskapitals,<br />

spätestens am 01.04.2011, zur Zahlung fällig. Die laufen<strong>de</strong><br />

Vergütung ist erstmals für das zweite Quartal 2011 im Voraus zum<br />

01.04.2011 zahlbar. In <strong>de</strong>r Folgezeit ist sie jeweils halbjährlich im Voraus<br />

zahlbar. Die laufen<strong>de</strong> Vergütung ist alle drei Jahre, erstmals am<br />

01.01.2014, mit Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

an die allgemeinen Kostensteigerungen anzupassen. Bei Verfügungen


115 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

über die Kommanditbeteiligungen erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin eine Kostenpauschale<br />

gemäß § 11 Nr. 8 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages. Die Vergütungen<br />

verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin und ihre Organe haften <strong>de</strong>m Treugeber gegenüber<br />

nur für Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit – bei <strong>de</strong>r Verletzung von<br />

wesentlichen Vertragspflichten auch für einfache Fahrlässigkeit. Im<br />

letzteren Fall ist die Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin auf <strong>de</strong>n typischen vorhersehbaren<br />

Scha<strong>de</strong>n maximal jedoch auf die Höhe <strong>de</strong>r Pflichteinlage<br />

begrenzt (§ 7 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages).<br />

Der Treugeber kann <strong>de</strong>n Treuhandvertrag nur kündigen, wenn und<br />

soweit auch die Kündigung durch Kommanditisten nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages möglich ist. Im Übrigen en<strong>de</strong>t das Treuhandbzw.<br />

Verwaltungsverhältnis mit Abschluss <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass die Fondsgesellschaft <strong>de</strong>m Trust nicht bis zum<br />

31.3.2011 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von min<strong>de</strong>stens AUD<br />

21.000.000,- zur Verfügung gestellt hat, kann die FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH<br />

eine Kaufoption ausüben und sämtliche von <strong>de</strong>r EVT Elbe Vermögens<br />

Treuhand GmbH gehaltenen Kommanditanteile an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

von <strong>de</strong>r EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH erwerben. Dies<br />

gilt auch für die von <strong>de</strong>r EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH treuhän<strong>de</strong>risch<br />

(für die Anleger) gehaltenen Kommanditanteile. Entsprechend<br />

enthält § 12 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages eine Vollmacht, mit <strong>de</strong>r die<br />

Anleger die Treuhän<strong>de</strong>rin bevollmächtigen, die treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />

Kommanditanteile zu <strong>de</strong>n genannten Bedingungen an die FM-<br />

<strong>Invest</strong> XI GmbH zu veräußern.<br />

Alles Weitere regelt <strong>de</strong>r in diesem Prospekt auf S. 168 ff. abgedruckte<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag.<br />

ATLANTIC Australien Treuhand GmbH (vormals Anzac Trust GmbH)<br />

in ihrer Eigenschaft als Trustee <strong>de</strong>s ATLANTIC Australia No. 2 Trust<br />

und damit wirtschaftlich mittelbar die Fondsgesellschaft am 21.07.2010<br />

einen Leasehold (ein erbbaurechtliches Nutzungsrecht am Grund und<br />

Bo<strong>de</strong>n) nebst <strong>de</strong>m darauf errichteten Bürogebäu<strong>de</strong> (in diesem Abschnitt<br />

gemeinsam als „Immobilie“ bezeichnet) erworben.<br />

Der Trust ist aufgrund <strong>de</strong>r Abtretungsvereinbarung („Deed of Assignment<br />

of Contract“) mit Wirkung vom 07.05.2010 in alle Rechte und<br />

Pflichten aus <strong>de</strong>m Kaufvertrag vom 18.12.2009 zwischen <strong>de</strong>m Verkäufer,<br />

<strong>de</strong>r ISPT Pty Ltd, Melbourne, Australien, und <strong>de</strong>r Charter Hall Asset<br />

Services Limited, (nachfolgend „Charter Hall“) Sydney, Australien, insbeson<strong>de</strong>re<br />

in die Pflicht zur Zahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises und aller mit <strong>de</strong>m<br />

Erwerb verbun<strong>de</strong>nen Kosten und Gebühren sowie aller anfallen<strong>de</strong>n<br />

Stempelsteuern (sog. Stamp Duties, siehe hierzu die Ausführungen in<br />

Abschnitt “Steuerliche Grundlagen“) eingetreten. Der Verkäufer hat <strong>de</strong>r<br />

zwischen AAT ATLANTIC Australien Treuhand GmbH und Charter<br />

Hall abgeschlossenen Abtretungsvereinbarung zugestimmt. Die Abtretung<br />

unterliegt <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>s Staates South Australia und <strong>de</strong>m Commonwealth<br />

of Australia.<br />

Der Kaufpreis für die Immobilie beträgt AUD 66.800.000,-- abzüglich<br />

<strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Abschlusses (Closing) <strong>de</strong>s Kaufvertrags vom<br />

Mieter noch nicht in Anspruch genommene zweckgebun<strong>de</strong>ne Rücklage<br />

für Ausbauten und mietfreie Zeit (sog. incentives) in Höhe von<br />

AUD 7.498.018,--. Der auf diese Weise errechnete Kaufpreis in Höhe von<br />

AUD 59.301.982,-- ist am 21.07.2010 an <strong>de</strong>n Verkäufer gezahlt wor<strong>de</strong>n.<br />

Zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Käufer mit <strong>de</strong>r Übertragung<br />

verbun<strong>de</strong>ne Stempelsteuern (Stamp Duties) in Höhe von rund<br />

AUD 3,67 Millionen und die Kosten <strong>de</strong>r Eintragung in Höhe von rund<br />

AUD 121,-- zu tragen.<br />

Laut Prognoserechnung liegt <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Vergütungen <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin bei rund AUD 2.680.016,-- inklusive Umsatzsteuer. Da<br />

die Kosten für die Treuhän<strong>de</strong>rin in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase und die laufen<strong>de</strong><br />

Anlegerverwaltung variable Positionen dieser Gesamtvergütung<br />

sind, können sich Abweichungen von diesem Wert ergeben.<br />

Der Erfüllungsort ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin; <strong>de</strong>r Vertrag unterliegt<br />

<strong>de</strong>utschem Recht.<br />

IV. Weitere wesentliche Verträge im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Erwerbes, <strong>de</strong>r Vermietung und <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie<br />

» 1.<br />

KAUFVERTRAG ÜBER DIE ERBBAURECHTSÄHNLICHEN RECHTE<br />

AN DER IMMOBILIE UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE<br />

VEREINBARUNGEN<br />

Da <strong>de</strong>r ATLANTIC Australia No. 2 Trust nach australischem Recht<br />

nicht selbst Rechtssubjekt und daher nicht Träger von Rechten, insbeson<strong>de</strong>re<br />

von Eigentumsrechten sein kann, hat ausschließlich die AAT<br />

Die sonstigen wesentlichen Bestimmungen <strong>de</strong>s Kaufvertrags über die<br />

Immobilie lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Mit Zahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises und damit Closing <strong>de</strong>s Kaufvertrags am<br />

21.07.2010 sind alle Mietverhältnisse, die für das Gebäu<strong>de</strong> abgeschlossen<br />

wur<strong>de</strong>n, auf <strong>de</strong>n Trust übergegangen. Alle Risiken, Verpflichtungen<br />

und Nutzungen, einschließlich <strong>de</strong>s Anspruchs auf Zahlung <strong>de</strong>r Miete<br />

und <strong>de</strong>s Pachtzins sind mit Wirkung <strong>de</strong>s Übertragungstages auf <strong>de</strong>n<br />

Erwerber übergegangen. Der Käufer erwirbt die Immobilie „wie es<br />

steht und liegt“. Mit <strong>de</strong>m Übergang <strong>de</strong>r Mietverhältnisse geht auch die<br />

Verpflichtung, <strong>de</strong>m Mieter (die im Rahmen <strong>de</strong>r Kaufpreises bereits verrechnete)<br />

zweckgebun<strong>de</strong>ne Rücklage für Ausbauten und mietfreie Zeit<br />

zu gewähren und die Verpflichtung in <strong>de</strong>n vom Minister for Infrastructure<br />

angemieteten Räumen <strong>de</strong>n Teppichbo<strong>de</strong>n zu erneuern, auf <strong>de</strong>n<br />

Erwerber über.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r durchgeführten umfangreichen rechtlichen und technischen<br />

Prüfung („Due Diligence“) enthält <strong>de</strong>r Kaufvertrag nur eine geringe<br />

Anzahl von Gewährleistungen. Insbeson<strong>de</strong>re sind alle Ansprüche<br />

auf Scha<strong>de</strong>nsersatz wegen technischer Mängel ausgeschlossen. Dieser<br />

Haftungs- und Gewährleistungsausschluss erstreckt sich auch auf Alt-


RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

116<br />

lasten und sonstige Kontaminierungen <strong>de</strong>r Immobilie. Soweit gegenüber<br />

Dritten noch Gewährleistungsansprüche wegen Baumaßnahmen<br />

bestehen, tritt <strong>de</strong>r Verkäufer diese an <strong>de</strong>n Erwerber ab o<strong>de</strong>r, soweit eine<br />

Abtretung nicht möglich ist, übt er sie im Interesse <strong>de</strong>s Erwerbers aus.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb <strong>de</strong>r Immobilie hat <strong>de</strong>r Trust mit<br />

Charter Hall im Rahmen eines sogenannten „Fee Letters“ vereinbart, an<br />

diese als Gegenleistung für bestimmte Dienstleistungen folgen<strong>de</strong> Gebühren<br />

zu zahlen:<br />

1. Als Ersatz von Auslagen für die rechtliche, steuerliche und technische<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Immobilie und <strong>de</strong>r damit im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n<br />

Dokumentation sowie <strong>de</strong>r Einholung eines Wertgutachtens (so genannte<br />

„Due Diligence“) einen Betrag von AUD 1 Million.<br />

2. Als Vermittlungsgebühr („Asset Procurement Fee“) einen Betrag von<br />

AUD 1,7 Millionen.<br />

3.Eine jährliche Gebühr in Höhe von 0,2 % <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>s Immobilienobjektes<br />

für die laufen<strong>de</strong> Verwaltung und Betreuung <strong>de</strong>r Immobilie<br />

durch Charter Hall o<strong>de</strong>r einem von diesen beauftragten Dritten<br />

entsprechend <strong>de</strong>n allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen<br />

von Charter Hall für diese Art von Leistungen (vgl. Erläuterungen zum<br />

Asset Management-Vertrag).<br />

Alle vorgenannten Gebühren verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong>r<br />

GST sowie aller an<strong>de</strong>ren Steuern und Abgaben. Die Vergütungen<br />

nach Nr. 1 und 2 sind spätestens am 15.10.2010 an Charter Hall zu zahlen.<br />

Diese Vereinbarung unterliegt <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>s Staates New South Wales<br />

und <strong>de</strong>m Commonwealth of Australia.<br />

» 2.<br />

DER LEASEHOLD / DAS ERBBAURECHTSÄHNLICHE<br />

NUTZUNGSRECHT<br />

Bei <strong>de</strong>m Leasehold han<strong>de</strong>lt es sich um ein erbbaurechtsähnliches Nutzungsrecht<br />

am Grund und Bo<strong>de</strong>n, das <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer, <strong>de</strong>r<br />

Minister for Transport <strong>de</strong>r Regierung South Australias, ursprünglich <strong>de</strong>m<br />

Verkäufer <strong>de</strong>r Immobilie mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2083 eingeräumt<br />

hat. Der Leasehold kann auf Wunsch <strong>de</strong>s Eigentümers <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />

um weitere 20 Jahre bis zum 01.07.2103 verlängert wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>m<br />

Leasehold darf <strong>de</strong>r Grund und Bo<strong>de</strong>n für die Errichtung und Nutzung<br />

eines Bürogebäu<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r für Einzelhan<strong>de</strong>lsgeschäfte genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Beendigung <strong>de</strong>s Leasehold hat <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer eine Art<br />

Heimfallanspruch, das heißt, alle Rechte an <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> fallen an <strong>de</strong>n<br />

Grundstückseigentümer. Sollte <strong>de</strong>r Marktwert <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s zu diesem<br />

Zeitpunkt weniger Wert sein als die Abrisskosten, ist die Differenz von<br />

<strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>m Leasehold Berechtigten zu tragen. Bei erheblichen Vertragsverletzungen<br />

durch <strong>de</strong>n Leasehold-Berechtigten kann <strong>de</strong>r Minister<br />

for Transport das Nutzungsrecht vorzeitig kündigen mit <strong>de</strong>r Folge, dass<br />

<strong>de</strong>r Leasehold erlischt und alle Rechte an <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n Minister<br />

for Transport übergehen. In diesem Fall erhält <strong>de</strong>r Berechtigte eine Entschädigung,<br />

die erheblich unter <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Kündigung liegen wird.<br />

Die erbbauzinsähnliche jährliche Miete für die Nutzung <strong>de</strong>s Grund<br />

und Bo<strong>de</strong>ns beträgt für das Geschäftsjahr 2009/2010 AUD 117.833,--.<br />

Sie kann entsprechend <strong>de</strong>m In<strong>de</strong>x für Lebenshaltungskosten für A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong><br />

jeweils zum 01.07. eines Jahres angehoben wer<strong>de</strong>n, soweit sich<br />

die Parteien nicht zwischen <strong>de</strong>m 01.06. und 01.07. eines Jahres auf<br />

eine Anpassung geeinigt haben. Zusätzlich ist <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Leasehold-<br />

Berechtigte, also <strong>de</strong>r Trust, zur anteiligen Zahlung aller Gebühren,<br />

Steuern, Abgaben und Verbrauchskosten) verpflichtet, soweit sich<br />

diese auf <strong>de</strong>n ASER-Komplex beziehen und nicht <strong>de</strong>m Riversi<strong>de</strong> Centre<br />

direkt zuzuordnen sind. Dabei berechnen sich die für die gemeinschaftlich<br />

genutzten Bereiche anfallen<strong>de</strong>n Kosten nach <strong>de</strong>m Anteil <strong>de</strong>s<br />

Wertes <strong>de</strong>s Immobilienobjekts am Gesamtwert <strong>de</strong>s ASER-Komplexes.<br />

Der Grundstückeigentümer kommt nur für die Gebühren und Steuern<br />

auf, die ihm gegenüber allein aufgrund seiner Eigenschaft als südaustralischer<br />

Verkehrsminister und nicht als Eigentümer <strong>de</strong>s ASER-<br />

Komplexes (welches das Convention Centre, <strong>de</strong>n Northern Car Park,<br />

<strong>de</strong>n Southern Car Park, das Hotel, das Casino und das Riversi<strong>de</strong> Centre<br />

umfasst) erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />

Dem Leasehold-Berechtigten obliegen die Instandhaltung und die Reparatur<br />

<strong>de</strong>r Immobilie sowie alle dazugehörigen Einrichtungen und<br />

Anlagen (einschließlich gegebenenfalls durchgeführter Umbauten) mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r üblichen Abnutzung. Die Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen<br />

sind vom Alter und <strong>de</strong>r Nutzungsart <strong>de</strong>r Immobilie<br />

abhängig. Der Leasehold-Berechtigte ist ferner für die Müllentsorgung<br />

verantwortlich. Sollte <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte gegen diese Verpflichtungen<br />

verstoßen und <strong>de</strong>r Marktwert <strong>de</strong>s Immobilienobjekt unter<br />

einen im Vertrag festgelegten Betrag gefallen sein, kann <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer<br />

vom Leasehold-Berechtigten verlangen, dass dieser<br />

eine Bankgarantie über diesen Betrag stellt. Zu diesem Zweck kann <strong>de</strong>r<br />

Grundstückseigentümer je<strong>de</strong>rzeit eine Bewertung <strong>de</strong>r Immobilie verlangen.<br />

Die Bankgarantie kann dazu verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, die Instandhaltungs-<br />

und Reparaturmaßnahmen o<strong>de</strong>r im Falle <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s<br />

Vertrags die Kosten für die <strong>de</strong>m Leasehold-Berechtigten obliegen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen zu <strong>de</strong>cken.<br />

Wesentliche Verän<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n aufstreben<strong>de</strong>n Bauten müssen <strong>de</strong>m<br />

Grundstückseigentümer angezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Leasehold-Berechtigte ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Grundstückseigentümer<br />

unabhängig vom Grund, von allen For<strong>de</strong>rungen und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />

aufgrund von Verlusten, Sachschä<strong>de</strong>n, Verletzung o<strong>de</strong>r Tod,<br />

innerhalb o<strong>de</strong>r außerhalb <strong>de</strong>r Immobilie, freizustellen, die durch die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Immobilie verursacht o<strong>de</strong>r mit verursacht wur<strong>de</strong>n. Diese<br />

Freistellung gilt nicht, sofern <strong>de</strong>r Anspruch o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n durch vorsätzliche<br />

o<strong>de</strong>r fahrlässige Handlungen o<strong>de</strong>r Unterlassungen <strong>de</strong>s Grundstückeigentümers<br />

entstan<strong>de</strong>n ist.<br />

Die Mietzahlungen und an<strong>de</strong>re vertragliche Zahlungsverpflichtungen<br />

min<strong>de</strong>rn sich nicht bei Schä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Zerstörung eines Teils <strong>de</strong>r Immobilie.<br />

Im Falle eines Teilscha<strong>de</strong>ns, d.h. eines Scha<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>r mehr als ein<br />

Drittel <strong>de</strong>r nutzbaren Nettogeschossfläche <strong>de</strong>r Immobilie betrifft, muss


117 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte Versicherungsleistungen beantragen und<br />

diese dazu verwen<strong>de</strong>n, die Immobilie unverzüglich zu reparieren und<br />

wie<strong>de</strong>r instand zu setzen sowie das Tragwerk, das Teil <strong>de</strong>r Immobilie<br />

ist, wie<strong>de</strong>r aufzubauen. Die Differenz zwischen <strong>de</strong>n tatsächlichen Kosten<br />

<strong>de</strong>s Wie<strong>de</strong>raufbaus und <strong>de</strong>r Versicherungszahlungen trägt <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte.<br />

Bei einer vollständigen Zerstörung, d.h. einer über<br />

einen Teilscha<strong>de</strong>n hinausgehen<strong>de</strong>n Beschädigung <strong>de</strong>r Immobilie, kann<br />

<strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte <strong>de</strong>n Leasehold mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens<br />

einem Monat kündigen. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Immobilie<br />

abzureißen und die Liegenschaft zu planieren sowie eine Entschädigung<br />

durch die Versicherungsgesellschaft zu beantragen. Die nach Abzug <strong>de</strong>r<br />

Kosten verbleiben<strong>de</strong>n Versicherungszahlungen stehen <strong>de</strong>m Leasehold-<br />

Berechtigten zu. Sofern <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte <strong>de</strong>n Leasehold nicht<br />

kündigt, ist er verpflichtet, unverzüglich, nach<strong>de</strong>m er alle hierfür erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Einwilligungen und Genehmigungen eingeholt hat, ein neues<br />

Immobilienobjekt zu errichten sowie Versicherungsleistungen zu beantragen.<br />

Die Differenz zwischen <strong>de</strong>n tatsächlichen Kosten <strong>de</strong>s Wie<strong>de</strong>raufbaus<br />

und <strong>de</strong>r Versicherungsleistungen trägt <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte.<br />

Verletzt <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit seine<br />

vertraglichen Pflichten und hat <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer <strong>de</strong>n Leasehold-Berechtigten<br />

darauf schriftlich hingewiesen, kann <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer,<br />

sofern die Vertragsverletzung geheilt o<strong>de</strong>r durch eine<br />

Entschädigungszahlung ausgeglichen wer<strong>de</strong>n kann, nach Ablauf eines<br />

Zeitraums von drei Monaten, und im Falle <strong>de</strong>r Verletzung von Instandhaltungs-<br />

und Reparaturpflichten, innerhalb von sechs Monaten kündigen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte in diesem Zeitraum die Vertragsverletzung<br />

nicht behebt. Kann die Vertragsverletzung nicht behoben wer<strong>de</strong>n,<br />

steht <strong>de</strong>m Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht zu, wenn <strong>de</strong>r<br />

Leasehold-Berechtigte innerhalb <strong>de</strong>r vorgenannten Zeiträume keine Entschädigung<br />

zahlt, auf die er sich mit <strong>de</strong>m Grundstückseigentümer geeinigt<br />

hatte o<strong>de</strong>r die von einem Gutachter in Ermangelung einer Einigung<br />

festgesetzt wur<strong>de</strong>. Unabhängig davon kann <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer<br />

für je<strong>de</strong> Verletzung einer nicht wesentlichen Pflicht Scha<strong>de</strong>ns- und Kostenersatz<br />

einschließlich <strong>de</strong>r entgangenen Miete o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s entgangenen<br />

Gewinns vom Leasehold-Berechtigten verlangen. Zu solchen Pflichten<br />

gehören insbeson<strong>de</strong>re die Miet- und Betriebskostenzahlungspflicht.<br />

Wenn aufgrund eines Verschul<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s Leasehold-Berechtigten vom<br />

Grundstückseigentümer gekündigt wird, erwirbt <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer<br />

die Immobilie und zahlt an <strong>de</strong>n Leasehold-Berechtigten entwe<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Nettomarktwert <strong>de</strong>r Immobilie zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Kündigung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n vertraglich vereinbarten Betrag, was immer geringer ist.<br />

Der vertraglich vereinbarte Betrag errechnet sich aus <strong>de</strong>r Summe aus<br />

AUD 40 Millionen, multipliziert mit <strong>de</strong>m Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n<br />

Jahres im Verhältnis zum Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x seit Beginn <strong>de</strong>s<br />

Hauptmietvertrags und abzüglich <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n Jahre bis zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Gesamtlaufzeit und <strong>de</strong>r Vertragsverlängerung im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit<br />

<strong>de</strong>s Hauptmietvertrags und <strong>de</strong>r Vertragsverlängerung.<br />

Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit muss <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte die Immobilie<br />

zurückgeben und, sofern <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer dies for<strong>de</strong>rt,<br />

alle festen Einbauten, Einrichtungen, Anlagen, Ausrüstungen, Beschil<strong>de</strong>rungen<br />

und beweglichen Sachen <strong>de</strong>s Mieters beseitigen, alle Abfälle entsorgen<br />

und alle dabei entstehen<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n sofort reparieren.<br />

Innerhalb von 60 Tagen nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit müssen <strong>de</strong>r<br />

Grundstückseigentümer und <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte außer<strong>de</strong>m ein<br />

Gutachten in Auftrag geben, aus <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r Nettomarktwert <strong>de</strong>r Immobilie<br />

und die Abrisskosten ergeben soll. Sollten die Abrisskosten <strong>de</strong>n<br />

Nettomarktwert übersteigen, muss <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte die Differenz<br />

innerhalb von 14 Tagen an <strong>de</strong>n Grundstückseigentümer zahlen.<br />

Einige <strong>de</strong>r Regelungen in <strong>de</strong>m Leasehold sind in <strong>de</strong>r gleichen Form auch<br />

in an<strong>de</strong>ren Verträgen mit an<strong>de</strong>ren Leasehold-Berechtigten <strong>de</strong>s ASER-<br />

Komplexes enthalten und dürfen nur mit vorheriger Zustimmung aller<br />

an<strong>de</strong>ren Berechtigten geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte <strong>de</strong>s<br />

ASER-Komplexes ist berechtigt, diese Regelung selbst gegenüber einem<br />

an<strong>de</strong>ren Berechtigten <strong>de</strong>s ASER-Komplexes durchsetzen. Zu diesen Regelungen<br />

gehören insbeson<strong>de</strong>re Reparatur- und Instandhaltungspflichten,<br />

die Pflicht <strong>de</strong>s Leasehold-Berechtigten, die ASER Corporation zu<br />

veranlassen, die vereinbarten Versicherungen abzuschließen, die Pflicht<br />

zur Zahlung <strong>de</strong>r anteiligen Wasserent- und -versorgungsgebühren, die<br />

Pflicht in Bezug auf Reparaturen und Erneuerungen im Falle <strong>de</strong>r Beschädigung<br />

o<strong>de</strong>r Zerstörung <strong>de</strong>r Immobilie sowie die Pflicht, angemessene<br />

Vereinbarungen mit allen Parteien auszuhan<strong>de</strong>ln und zu schließen,<br />

sollte <strong>de</strong>r ASER (Restructure) Act, 1997 außer Kraft treten.<br />

Im Falle einer wesentlichen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n ASER-Komplex<br />

und insbeson<strong>de</strong>re die Kostenverteilung innerhalb dieser Liegenschaft<br />

maßgeblichen Gesetze sind die Vertragsparteien verpflichtet, innerhalb<br />

eines Zeitraums von min<strong>de</strong>stens sechs Wochen eine Anpassung <strong>de</strong>r vertraglichen<br />

Vereinbarungen zu verhan<strong>de</strong>ln. Wenn diese Verhandlungen<br />

scheitern, kann je<strong>de</strong> Partei die Angelegenheit einem Schiedsgericht<br />

übergeben. Zu <strong>de</strong>n wesentlichen gesetzlichen Än<strong>de</strong>rungen in diesem<br />

Sinne gehören die Erhebung einer Steuer o<strong>de</strong>r Abgabe o<strong>de</strong>r die Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>rer Berechnungsmetho<strong>de</strong>, eine neue Kostenbelastung und je<strong>de</strong><br />

Vorschrift, die sich auf die Nutzung <strong>de</strong>r Immobilie auswirkt. Davon<br />

ausgeschlossen sind jedoch Gesetzesän<strong>de</strong>rungen, welche einer Vertragspartei<br />

Belastungen auferlegen, die für die an<strong>de</strong>re Vertragspartei<br />

zu keinem Vorteil führen, o<strong>de</strong>r die keine wesentliche Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Position einer Vertragspartei verursachen.<br />

Die Übertragung <strong>de</strong>s Leaseholds bedarf <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

Grundstückseigentümers, die dieser jedoch nicht ohne triftigen Grund<br />

verweigern darf. Der Leasehold-Berechtigte muss sicherstellen, dass <strong>de</strong>r<br />

Dritte in diesem Fall mit <strong>de</strong>m Grundstückseigentümer eine Vereinbarung<br />

schließt, in <strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r Dritte bereit erklärt, die Regelungen <strong>de</strong>s<br />

Leasehold einzuhalten. Eine Untervermietung, Verpfändung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />

Belastung bedarf keiner Zustimmung <strong>de</strong>s Grundstückseigentümers.<br />

Wenn <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übertragung<br />

<strong>de</strong>s Vertrags auf <strong>de</strong>n Dritten vom Vermieter auf eine bestehen<strong>de</strong><br />

Vertragsverletzung nicht hingewiesen wur<strong>de</strong>, wird <strong>de</strong>r Leasehold-Berechtigte<br />

von allen Verpflichtungen nach <strong>de</strong>m Leasehold befreit.<br />

Der Leasehold unterliegt <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sstaates South Australia.


RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

118<br />

» 3.<br />

DIE MIETVERTRÄGE<br />

zweckgebun<strong>de</strong>ne Rücklage ausgewiesen sind, nunmehr vom Trust als<br />

neuen Vermieter einfor<strong>de</strong>rn.<br />

ÜBERBLICK<br />

Neben <strong>de</strong>m Hauptmieter, <strong>de</strong>m Minister for Infrastructure, sind Mietverträge<br />

mit <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Mietern abgeschlossen wor<strong>de</strong>n:<br />

› Commonwealth of Australia (Australian Industrial Registry),<br />

› A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre Corporation,<br />

› Malaysian Airline System Berhad<br />

› Optus Communications, die eine Antenne für <strong>de</strong>n Mobilfunk auf<br />

<strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s betreiben, und<br />

› Global Mineral Resources Australia.<br />

In <strong>de</strong>n Mietverträgen mit <strong>de</strong>m Minister for Infrastructure und <strong>de</strong>r Regierung<br />

<strong>de</strong>s Commonwealth of Australia ist geregelt, dass neben <strong>de</strong>r Miete<br />

alle Steuern und öffentliche Abgaben, soweit sie einen (im Jahr 2008 bzw.<br />

2009) festgesetzten und mit <strong>de</strong>r Miete bereits abgegoltenen Teil übersteigen,<br />

vom Mieter anteilig (entsprechend <strong>de</strong>r vom jeweiligen Mieter gemieteten<br />

Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche) zusätzlich zu tragen sind.<br />

Der Mietvertrag mit <strong>de</strong>r A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre Corporation sieht<br />

abweichend davon vor, dass neben allen Steuern und öffentliche Abgaben<br />

auch Versicherungsprämien und sonstige, in Bezug auf <strong>de</strong>n ASER-<br />

Komplex anfallen<strong>de</strong>n Betriebskosten vom Mieter anteilig zusätzlich zu<br />

tragen sind, soweit sie <strong>de</strong>n am 30.06.1999 dafür festgesetzten und mit <strong>de</strong>r<br />

Miete bereits abgegoltenen Betrag übersteigen. Bei <strong>de</strong>m Mietvertrag mit<br />

Malaysian Airlines han<strong>de</strong>lt es sich um einen so genannten „Brutto“-Mietvertrag,<br />

das heißt, <strong>de</strong>r Mieter ist nicht verpflichtet, neben <strong>de</strong>r Miete noch<br />

allgemeine Gebäu<strong>de</strong>- und Betriebskosten zu bezahlen.<br />

Sowohl in <strong>de</strong>m Mietvertrag für Büroräume mit <strong>de</strong>m Minister for Infrastructure<br />

als auch <strong>de</strong>m Commonwealth of Australia ist eine jährliche<br />

Mieterhöhung von 4 % vorgesehen; zum 01.07.2015 erfolgt allerdings eine<br />

Anpassung auf die Marktmiete, min<strong>de</strong>stens aber eine Erhöhung um 4 %.<br />

Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Mietern Minister for Infrastructure<br />

und Australian Industrial Registry Leistungen in Höhe von rund AUD<br />

9.455.000,-- für die teilweise Verbesserung und Renovierung <strong>de</strong>r von<br />

ihnen angemieteten Büroflächen bzw. als Mietnachlass zugesagt (sog.<br />

incentives). Diese Mittel, die <strong>de</strong>r Verkäufer <strong>de</strong>m Trustee, soweit diese<br />

noch nicht vollständig abgerufen wur<strong>de</strong>n, zugunsten <strong>de</strong>s Trusts beim<br />

Inkrafttreten <strong>de</strong>s Kaufvertrags über das Objekt zur Verfügung stellt,<br />

müssen von diesen Mietern bis zum 15.07.2015 abgerufen wer<strong>de</strong>n, um<br />

nicht an <strong>de</strong>n Eigentümer, das heißt <strong>de</strong>n Trustee zugunsten <strong>de</strong>s Trusts<br />

(und damit indirekt zugunsten <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft) <strong>de</strong>s Objekts<br />

zu fallen. Sie können als Kostenzuschuss für die durch <strong>de</strong>n Mieter<br />

ausgeführten Ausbauarbeiten o<strong>de</strong>r (in Höhe von maximal 25 % <strong>de</strong>s<br />

Gesamtbetrages) als Mietnachlass in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung sind bereits Mittel in Höhe von<br />

rund AUD 1,9 Millionen zuzüglich GST abgerufen wor<strong>de</strong>n. Der verbleiben<strong>de</strong><br />

Teil <strong>de</strong>r Incentives ist im Zuge <strong>de</strong>s Übergangs <strong>de</strong>r Immobilie<br />

auf <strong>de</strong>n Trust mit <strong>de</strong>m Kaufpreis verrechnet wor<strong>de</strong>n. Der Mieter kann<br />

die verbleiben<strong>de</strong>n Incentives, die in <strong>de</strong>r Mittelverwendungsprognose als<br />

Alle Miet- und Lizenzverträge unterliegen <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>s Staates South<br />

Australia.<br />

Die einzelnen Mietverträge<br />

» DIE MIETVERTRÄGE MIT DER REGIERUNG DES<br />

BUNDES STAATES SOUTH AUSTRALIA, MINISTER FOR<br />

INFRASTRUCTURE<br />

Die Mietverträge über Büroraum mit einer Gesamtfläche von 20.945,4<br />

Quadratmeter (davon ca. 110 Quadratmeter Balkon) mit <strong>de</strong>m Minister<br />

for Infrastructure haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 und sehen<br />

eine Option zur Verlängerung um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2025<br />

vor, die vom Minister for Infrastructure bis zum 31.12.2019 ausgeübt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Vorbehaltlich eines Wi<strong>de</strong>rspruchs <strong>de</strong>s Mieters mit nachfolgen<strong>de</strong>r<br />

Festsetzung <strong>de</strong>r Miete durch einen Gutachter (<strong>de</strong>ssen Kosten<br />

von bei<strong>de</strong>n Parteien zu gleichen Teilen zu tragen ist) entspricht die<br />

Anfangsmiete für die Verlängerungsphase <strong>de</strong>r Marktmiete zu diesem<br />

Zeitpunkt, die sich danach jährlich um 4 % erhöht. Zusätzlich zu dieser<br />

Miete hat <strong>de</strong>r Mieter lediglich Erhöhungen <strong>de</strong>r öffentlichen Gebühren<br />

und Abgaben zu tragen.<br />

Die jährliche Bruttomiete beträgt seit <strong>de</strong>m 01.07.2009 rund AUD 6,77<br />

Millionen zuzüglich Goods and Sales Tax („GST“). Ab <strong>de</strong>m 01.07.2010<br />

erhöht sich die Miete um 4 % auf insgesamt rund AUD 7,05 Millionen<br />

(zuzüglich GST). Der Vermieter hat sich bei Abschluss <strong>de</strong>s Mietvertrages<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Mieter verpflichtet, insgesamt AUD 6,5 Millionen<br />

in <strong>de</strong>n Ausbau und die Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s zu investieren.<br />

Diese <strong>Invest</strong>itionen sind abgeschlossen. Auch die Gewährleistung<br />

für diese Maßnahmen ist mit <strong>de</strong>m 30.06.2010 abgelaufen.<br />

Die direkt zurechenbaren Verbrauchskosten (Strom, Klima / Heizung,<br />

Wasser) sowie die anteiligen Kosten <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>reinigung sind vom<br />

Mieter zusätzlich zu tragen.<br />

Dem Mieter ist ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Vermieters nicht gestattet, Umbauten<br />

am Mietobjekt vorzunehmen. Zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Mietvertrags<br />

ist <strong>de</strong>r Mieter verpflichtet, die Räumlichkeiten neu zu streichen,<br />

sowie gewisse Einbauten <strong>de</strong>s Vermieters (d.h. die festen Einbauten, Einrichtungen,<br />

Anlagen und Ausrüstungen, die <strong>de</strong>r Vermieter bezahlt hat)<br />

und Anlagen <strong>de</strong>s Mieters (d.h. alle festen Einbauten, Einrichtungen,<br />

Anlagen und Ausrüstungen, die in <strong>de</strong>n Räumlichkeiten vom Mieter<br />

installiert und vom Vermieter bezahlt wur<strong>de</strong>n) zu beseitigen und die<br />

Räumlichkeiten in <strong>de</strong>m ursprünglichen Zustand zu übergeben.<br />

Vorbehaltlich <strong>de</strong>r üblichen Abnutzungen ist <strong>de</strong>r Mieter hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

von ihm angemieteten Flächen verpflichtet, die Innenräume in gutem<br />

und vermietbarem Zustand zu halten sowie die Wasser- und Abwasserrohre<br />

instand zu halten. Mit Ausnahme dieser Reparatur- und Instandhaltungspflichten<br />

<strong>de</strong>s Mieters ist <strong>de</strong>r Vermieter seinerseits verpflichtet,<br />

das Gebäu<strong>de</strong> sowie die festen Einbauten und Einrichtungen (ohne die<br />

fest verlegten Bo<strong>de</strong>nbeläge in <strong>de</strong>n Räumlichkeiten, aber einschließlich


119 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

<strong>de</strong>r Fenster und Beleuchtungskörper) in gutem Zustand und die Gebäu<strong>de</strong>versorgung<br />

funktionstüchtig zu halten.<br />

Der Mietvertrag verpflichtet <strong>de</strong>n Vermieter allerdings nicht, die Räumlichkeiten<br />

o<strong>de</strong>r das Gebäu<strong>de</strong> aufrechtzuerhalten. Im Falle einer Zerstörung<br />

ist er auch nicht verpflichtet, die Räumlichkeiten wie<strong>de</strong>rherzustellen.<br />

Allerdings besteht ein Kündigungsrecht für bei<strong>de</strong> Vertragsparteien,<br />

wenn (1) <strong>de</strong>r Vermieter die Räumlichkeiten nicht innerhalb von sechs<br />

Monaten nach <strong>de</strong>m Eintritt eines Scha<strong>de</strong>ns o<strong>de</strong>r einer Zerstörung,<br />

durch die die gesamte Nutzung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s praktisch unmöglich<br />

wird, wie<strong>de</strong>rhergestellt hat und (2) <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Zerstörung<br />

nicht direkt o<strong>de</strong>r indirekt auf eine Handlung o<strong>de</strong>r ein Unterlassen <strong>de</strong>s<br />

Mieters zurückzuführen ist. Ansonsten hat <strong>de</strong>r Mieter das Recht, <strong>de</strong>n<br />

Mietzins o<strong>de</strong>r einen angemessenen Teil davon – je nach Art und Umfang<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns – in einem <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Umfang zu<br />

min<strong>de</strong>rn. Das gilt solange, bis das Mietobjekt wie<strong>de</strong>r genutzt und belegt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Die Mietmin<strong>de</strong>rung greift nicht, wenn <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

die Zerstörung durch eine vorsätzliche o<strong>de</strong>r fahrlässige Handlung bzw.<br />

Unterlassung, eine Vertragsverletzung o<strong>de</strong>r die vertragswidrige Nutzung<br />

<strong>de</strong>r Räumlichkeiten durch <strong>de</strong>n Mieter verursacht wur<strong>de</strong>.<br />

Wenn bestimmte Bereiche <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>versorgung (Stromversorgung<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Beleuchtung, mechanische Versorgung einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Klimatisierung, Brandschutz, Sanitäreinrichtungen einschließlich<br />

aller Wasser- und Abwasserleitungen, Warmwassereinheiten und<br />

Toiletten, Fahrstühle sowie sonstige vom Vermieter erbrachte, die <strong>de</strong>m<br />

Gebäu<strong>de</strong> zu Gute kommen) dauernd o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholt ausfallen und <strong>de</strong>r<br />

Vermieter diese Störung nicht innerhalb einer Frist von 72 Stun<strong>de</strong>n beseitigt<br />

hat, kann <strong>de</strong>r Mieter diesen Mangel auf Kosten <strong>de</strong>s Vermieters<br />

beseitigen und die Kosten mit <strong>de</strong>r Miete verrechnen.<br />

Der Vermieter gibt im Rahmen <strong>de</strong>s Mietvertrags zahlreiche Zusicherungen<br />

ab. Insbeson<strong>de</strong>re sichert er zu, alle Gebühren und Steuern sowie<br />

alle Kosten für die Bereitstellung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>versorgung zu zahlen, die<br />

nicht ausdrücklich durch <strong>de</strong>n Mieter zu leisten sind, die gesetzlichen<br />

Pflichten eines Gebäu<strong>de</strong>eigentümers bezüglich <strong>de</strong>r Arbeits(platz)-<br />

sicherheit zu erfüllen, das Gebäu<strong>de</strong> gegen Brandschä<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>re<br />

übliche Risiken zum vollen Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswert zu versichern,<br />

eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftsumme von min<strong>de</strong>stens<br />

AUD 20 Millionen abzuschließen, das Gebäu<strong>de</strong> in gutem baulichen Zustand<br />

und die gesamte Gebäu<strong>de</strong>versorgung funktionstüchtig zu halten,<br />

die Gebäu<strong>de</strong>versorgung bereitzustellen sowie seine Pflichten gemäß<br />

<strong>de</strong>m ASER (Restructure) Act von 1997 zu erfüllen. Der Vermieter sichert<br />

auch zu, dass die Räumlichkeiten vom Mieter in Besitz genommen<br />

und genutzt wer<strong>de</strong>n können. Ferner garantiert er, dass das Gebäu<strong>de</strong> zu<br />

Vertragsbeginn frei von Asbest und an<strong>de</strong>ren Baustoffen ist, die in <strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Vorschriften als Gefahrenstoffe ausgewiesen sind.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Vermieter seine Ansprüche aus <strong>de</strong>m Mietvertrag an einen<br />

Dritten abtritt, muss er darauf hinwirken, dass die Regelungen aus<br />

dieser Mietvereinbarung auch zwischen <strong>de</strong>m Dritten und <strong>de</strong>m Mieter<br />

gelten und <strong>de</strong>r Dritte in alle verbleiben<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten aus <strong>de</strong>r<br />

Mietvereinbarung eintritt.<br />

Weiterhin bestehen nach <strong>de</strong>n Mietverträgen verschie<strong>de</strong>ne Bestimmungen<br />

im Hinblick auf die Verpflichtung <strong>de</strong>s Vermieters und <strong>de</strong>s Mieters sicherzustellen,<br />

dass die Immobilie ein sogenanntes NABERS (ehemals ABGR)<br />

- Grundgebäu<strong>de</strong>-Rating von 4-Sterne erzielt und behält. Der Vermieter<br />

ist verpflichtet, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um das<br />

NABERS-Rating innerhalb von 12 Monaten nach <strong>de</strong>r Fertigstellung <strong>de</strong>r<br />

anfänglichen Ausbau- bzw. Mo<strong>de</strong>rnisierungsarbeiten auf vier Sterne zu<br />

verbessern und die Betriebsabläufe zur Feinabstimmung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>managementsystems<br />

einzuführen, so dass das Grundgebäu<strong>de</strong> anfangs<br />

min<strong>de</strong>stens ein Rating von 4.5 erreicht und dieses Rating auch danach<br />

während <strong>de</strong>r Mietdauer beibehält. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

ist dieses Rating [zunächst vorläufig] bestätigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Mieter stellt <strong>de</strong>n Vermieter von allen Ansprüchen, Kosten und<br />

Ähnlichem frei, die <strong>de</strong>m Vermieter im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Tod,<br />

Körper- o<strong>de</strong>r Eigentumsverletzung im o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Mietobjekts<br />

entstehen, falls diese vom Mieter, seinen Angestellten o<strong>de</strong>r Verrichtungsgehilfen<br />

durch eine Handlung o<strong>de</strong>r durch Unterlassen verursacht<br />

wur <strong>de</strong>n. Der Mieter haftet außer<strong>de</strong>m für eine Beschädigung <strong>de</strong>r<br />

Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vermieters o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Mietobjekts, die <strong>de</strong>r<br />

Mieter, seine Angestellten, Verrichtungsgehilfen o<strong>de</strong>r Besucher zu vertreten<br />

haben.<br />

Neben einem Recht zur Kündigung im Falle <strong>de</strong>r Beschädigung o<strong>de</strong>r<br />

Zerstörung <strong>de</strong>s Mietobjektes steht <strong>de</strong>m Vermieter die Berechtigung,<br />

<strong>de</strong>n Mietvertrag zu kündigen, zu, sofern <strong>de</strong>r Mieter seine vertraglichen<br />

Verpflichtungen verletzt hat und diese nicht innerhalb von<br />

14 Tagen nach einer Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Vermieter durch <strong>de</strong>n Mieter<br />

geheilt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mieter angemessene Anstrengungen unternommen<br />

hat, diese zu heilen. Das gilt insbeson<strong>de</strong>re bei einem Verzug<br />

<strong>de</strong>r Mietzahlung. Der Mieter kann seinerseits <strong>de</strong>n Mietvertrag kündigen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Vermieter die Pflichten und Vorgaben <strong>de</strong>s Dangerous<br />

Substances Act von 1979 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Occupational Health Safety and<br />

Welfare Act von 1986 nicht erfüllt, soweit sich diese Pflichten auf <strong>de</strong>n<br />

Eigentümer eines Gebäu<strong>de</strong>s beziehen, in <strong>de</strong>m sich Arbeitsplätze befin<strong>de</strong>n,<br />

o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Vermieter es versäumt, in einem angemessenen<br />

Zeitraum Maßnahmen zu ergreifen, um die von <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> ausgehen<strong>de</strong>n<br />

Gefahren für die Gesundheit <strong>de</strong>r Mieter auszuschließen. Die<br />

Zahlungsunfähigkeit <strong>de</strong>s Mieters stellt keine zur Kündigung führen<strong>de</strong><br />

Vertragsverletzung dar.<br />

Der Vermieter muss das Gebäu<strong>de</strong> gegen Brandschä<strong>de</strong>n und sonstige übliche<br />

Risiken zum vollen Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswert versichern und eine<br />

öffentliche Risikoversicherung über min<strong>de</strong>stens AUD 20 Millionen je<br />

Scha<strong>de</strong>nsfall abschließen.<br />

» DIE MIETVERTRÄGE MIT DEM COMMONWEALTH OF<br />

AUSTRALIA (AUSTRALIAN INDUSTRIAL REGISTRY)<br />

Der Mietvertrag mit <strong>de</strong>m Australian Industrial Registry über 1.083<br />

Quadratmeter Bürofläche mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020 hat<br />

gleichfalls eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2025, die ebenfalls<br />

bis zum 31.12.2019 ausgeübt wer<strong>de</strong>n kann. Die Bruttojahresmiete (zzgl.<br />

GST) beträgt seit <strong>de</strong>m 01.07.2009 AUD 360.556,-- und erhöht sich zum<br />

01.07.2010 um 4 %.


RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

120<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r jährlichen Erhöhungen <strong>de</strong>r Miete, <strong>de</strong>r Versicherungsbestimmungen<br />

sowie <strong>de</strong>r Kündigungsregelungen bestehen die gleichen<br />

Regelungen, wie in <strong>de</strong>n Mietverträgen mit <strong>de</strong>m Minister for Infrastructure<br />

(vgl. vorstehen<strong>de</strong>n Abschnitt).<br />

» DIE MIETVERTRÄGE MIT DEM ADELAIDE CONVENTION<br />

CENTRE<br />

Der Mietvertrag mit <strong>de</strong>r A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Convention Centre Corporation über<br />

396 Quadratmeter hat eine Laufzeit bis zum 31.10.2010; es besteht keine<br />

Verlängerungsoption. Die Bruttojahresmiete (zuzüglich Goods and<br />

Sales Tax („GST“) seit <strong>de</strong>m 01.12.2009 beläuft sich auf AUD 133.177,--.<br />

In Bezug auf Versicherungspflichten und Kündigungsregelungen gelten<br />

die gleichen o<strong>de</strong>r ähnliche Regelungen wie bei <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n vorgenannten<br />

Mietern. Dem Mieter liegt ein Angebot über eine Verlängerung <strong>de</strong>s<br />

Mietvertrages vor, er hat dieses bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

allerdings noch nicht akzeptiert.<br />

» DER MIETVERTRAG MIT MALAYSIAN AIRLINE SYSTEM<br />

BERHAD<br />

Der Mietvertrag mit Malaysian Airline System Berhad über 416 Quadrat<br />

meter hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2011; es besteht keine Verlängerungsoption.<br />

Der Hauptmieter hat Interesse an dieser Mietfläche<br />

angemel<strong>de</strong>t. Die Bruttojahresmiete (zuzüglich GST) beträgt seit <strong>de</strong>m<br />

01.07.2009 AUD 150.213,--. Der Mietvertrag kann vom Vermieter bei<br />

Vertragsverletzungen durch <strong>de</strong>n Mieter, unter an<strong>de</strong>rem bei einer Insolvenz<br />

<strong>de</strong>s Mieters, gekündigt wer<strong>de</strong>n. Der Mieter kann <strong>de</strong>n Vertrag<br />

kündigen, wenn Beschädigungen <strong>de</strong>r Räume die Nutzung unmöglich<br />

machen und diese Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist<br />

beseitigt wur<strong>de</strong>n. Malaysian Airlines ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung<br />

für eine Scha<strong>de</strong>nssumme von min<strong>de</strong>stens AUD 20 Millionen<br />

pro Scha<strong>de</strong>nsfall, eine Sachhaftpflicht in Bezug auf die in die<br />

Mieträume eingebrachten Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, eine Glasbruchversicherung<br />

sowie eine Arbeitnehmerunfallversicherung für die Dauer<br />

<strong>de</strong>s Mietverhältnisses abzuschließen.<br />

» MIETVERTRAG MIT ASER SERVICES CORPORATION<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s am 30.06.1998 abgeschlossenen Mietvertrages mit<br />

ASER Services Corporation („ASER“) sind verschie<strong>de</strong>ne Anlagenräume,<br />

die ASER für die Verwaltung <strong>de</strong>s ASER Complexes benötigt für eine<br />

symbolische Miete von einem AUD pro Jahr an ASER für einen Zeitraum<br />

von 75 Jahren (zzgl. einer Option von 20 Jahren) vermietet. Ein<br />

Kündigungsrecht ist nicht vorgesehen.<br />

» LIZENZVERTRAG MIT OPTUS MOBILE PTY LTD.<br />

Der Lizenzvertrag mit Optus über die Installation und Nutzung einer<br />

Dachantenne für <strong>de</strong>n Mobilfunk hat eine Laufzeit bis zum 30.04.2012.<br />

Der Vertrag sieht die Möglichkeit vor, die Laufzeit drei Mal um jeweils<br />

fünf Jahre zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss durch Optus<br />

jeweils sechs Monate vor Ablauf <strong>de</strong>r Laufzeit ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die jährliche Lizenzgebühr beträgt (zuzüglich GST) seit <strong>de</strong>m 01.12.2009<br />

AUD 17.675,--. Sie erhöht sich jährlich zum 01.05. um 3,5 %. Neben dieser<br />

Lizenzgebühr hat Optus die anfallen<strong>de</strong>n Stromkosten zu zahlen.<br />

Optus ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für eine Scha<strong>de</strong>nssumme<br />

von min<strong>de</strong>stens AUD 20 Millionen pro Scha<strong>de</strong>nsfall, eine Sachhaftpflicht<br />

in Bezug auf Vermögensgegenstän<strong>de</strong> von Optus sowie eine<br />

Arbeitnehmerunfallversicherung für die Dauer <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses<br />

abzuschließen.<br />

V. Weitere wesentliche Verträge<br />

» DARLEHENSVERTRAG („LOAN AGREEMENT“)<br />

Der ATLANTIC Australia No. 2 Trust hat am 10.06.2010 einen Darlehensvertrag<br />

mit einer australischen Bank für die Zwischenfinanzierung<br />

<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie notwendigen Eigenkapitals<br />

in Höhe von bis zu AUD 43.462.000,-- mit einer Laufzeit von bis zu<br />

einem Jahr abgeschlossen. Von <strong>de</strong>m Auszahlungsbetrag wer<strong>de</strong>n zunächst<br />

AUD 5.000.000,-- auf ein Son<strong>de</strong>rkonto gezahlt, welches allein <strong>de</strong>r Finanzierung<br />

<strong>de</strong>r beim Übergang <strong>de</strong>r Immobilie vom Kaufpreis abgezogenen,<br />

bisher nicht vom Mieter in Anspruch genommenen, sog. Incentives dient.<br />

» DER MIETVERTRAG MIT GLOBAL MINERAL RESOURCES<br />

AUSTRALIA PTY LTD.<br />

Der am 08.02.2010 abgeschlossene Mietvertrag mit Global Mineral Resources<br />

Australia Pty Ltd über eine Fläche von 205 Quadratmeter hat<br />

eine Laufzeit bis zum 31.01.2015. Es besteht eine Verlängerungsoption<br />

um weitere fünf Jahre. Der Verlängerungswunsch muss spätestens sechs<br />

Monate vor Ablauf <strong>de</strong>r Mietzeit durch <strong>de</strong>n Mieter geäußert wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Bruttojahresmiete (zuzüglich GST) seit <strong>de</strong>m 01.02.2010 beläuft sich auf<br />

AUD 37.500,--.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Kündigungsrechte bestehen die gleichen Konditionen<br />

wie bei <strong>de</strong>m Mietvertrag mit Malaysian Airline. Die Insolvenz <strong>de</strong>s Mieters<br />

ist ein Kündigungsgrund. Der Mieter ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung<br />

für eine Scha<strong>de</strong>nssumme von min<strong>de</strong>stens AUD 20<br />

Millionen pro Scha<strong>de</strong>nsfall, eine Sachhaftpflicht in Bezug auf die vom<br />

Mieter in die Mieträume eingebrachten Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, eine<br />

Glasbruchversicherung sowie eine Arbeitnehmerunfallversicherung für<br />

die Dauer <strong>de</strong>s Mietverhältnisses abzuschließen.<br />

Das Darlehen wird mit einer Sicherungshypothek (registered mortgage)<br />

an <strong>de</strong>n erbbaurechtsähnlichen Rechten, <strong>de</strong>m Head Lease, und <strong>de</strong>n<br />

Mietverträgen sowie einer Verpfändung („fixed and floating charge“)<br />

<strong>de</strong>s gesamten Vermögens <strong>de</strong>s ATLANTIC Australia No. 2 Trust abgesichert.<br />

Dazu gehört auch, dass die Bank for<strong>de</strong>rn kann, dass sämtliche<br />

Einnahmen aus <strong>de</strong>m Sicherungseigentum zunächst auf ein Son<strong>de</strong>rkonto<br />

<strong>de</strong>r Bank („blocked account“) eingezahlt wer<strong>de</strong>n. Die Verwendung<br />

<strong>de</strong>r Einnahmen steht unter einem generellen Vorbehalt <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Bank. Zusätzlich verpflichtet sich <strong>de</strong>r Darlehensnehmer bestimmte<br />

Finanzkennzahlen einzuhalten. Hierzu gehören vornehmlich<br />

die Einhaltung eines bestimmten Verschuldungsgra<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r sog. „loan<br />

to value ratio“ („LVR“) von 62 % die zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r einjährigen Laufzeit<br />

auf 60 % sinkt, sowie die Einhaltung eines Verhältnisses zum Ergebnis<br />

vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen („EBITDA“) zu <strong>de</strong>n jährlichen<br />

Zinsaufwendungen (Zins<strong>de</strong>ckungsgrad) in Höhe von 1,4.<br />

Die Bank erhält eine Einrichtungsprovision („establishment fee“) in<br />

Höhe von AUD 250.000,--, die in Höhe von AUD 200.000,-- bei Ab-


121 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

schluss <strong>de</strong>s Darlehensvertrages und in Höhe von AUD 50.000,-- spätestens<br />

zum 31.03.2011 fällig ist. Das Darlehen wird verzinst mit <strong>de</strong>m<br />

australischen Basiszins („base rate“) zuzüglich einer sogenannten „line<br />

fee“ von 2,2 % p.a., die monatlich im Voraus zahlbar ist. Sollte <strong>de</strong>r Darlehensbetrag<br />

innerhalb von 10 Monaten vollständig zurückgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

fällt eine zusätzliche sog. „exit fee“ in Höhe 0,3 % bezogen auf <strong>de</strong>n<br />

Darlehensbetrag an. Ferner sind <strong>de</strong>r Bank sämtliche im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Errichtung und Ausführung <strong>de</strong>s Darlehensvertrages stehen<strong>de</strong><br />

Kosten (einschließlich <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bank eingeschalteten Berater)<br />

vom Darlehensnehmer zu erstatten.<br />

Der Darlehensvertrag enthält eine Reihe von Zustimmungserfor<strong>de</strong>rnissen<br />

während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Darlehens. So bedürfen Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Mietverträge und wesentliche Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r Immobilie <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Darlehensgebers. Auch dürfen Auszahlungen an die Unit<br />

Hol<strong>de</strong>r nur vorgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn die Einhaltung <strong>de</strong>r oben genannten<br />

Finanzkennzahlen auch nach <strong>de</strong>r Auszahlung gewährleistet ist.<br />

Der Darlehensvertrag ist von Seiten <strong>de</strong>s Darlehensgebers während <strong>de</strong>r<br />

Laufzeit bei Vorliegen einer Vertragsverletzung (sog. event of <strong>de</strong>fault)<br />

je<strong>de</strong>rzeit außeror<strong>de</strong>ntlich kündbar. Dies ist u.a. <strong>de</strong>r Fall, wenn <strong>de</strong>r Darlehensnehmer<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag<br />

nicht nachkommt, Verbindlichkeiten gegenüber Dritten in Höhe von<br />

mehr als AUD 250.000,- nicht erfüllt, sich herausstellt, dass eine <strong>de</strong>r<br />

vom Darlehensnehmer im Rahmen dieses Vertrages abgegeben Garantien<br />

nicht richtig ist, sich die Kontrolle über <strong>de</strong>n Darlehensnehmer än<strong>de</strong>rt<br />

(Change of Control), die Finanzkennzahlen (financial covenants)<br />

nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wesentliche Verträge ohne Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Bank geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Kann <strong>de</strong>r Darlehensnehmer nach einer Kündigung<br />

die Darlehensvaluta nicht zurückführen, ist die Bank berechtigt,<br />

die Kreditsicherheiten zu vewerten.<br />

Die Vereinbarung kann gekündigt wer<strong>de</strong>n, soweit die Fondsgesellschaft<br />

<strong>de</strong>m Trust bis zum 31.03.2011 nicht AUD 25.000.000,-- als Gesellschafterdarlehen<br />

zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n kann. Im Übrigen ist die Vereinbarung<br />

nur aus wichtigem Grund kündbar.<br />

» GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG ZWISCHEN DEM<br />

ATLANTIC AUSTRALIA NO. 2 TRUST UND ATLANTIC<br />

ATLANTIC hat <strong>de</strong>m ATLANTIC Australia No. 2 Trust im Rahmen<br />

eines Geschäftsbesorgungsvertrages vom 06.05.2010 <strong>de</strong>n Ankauf <strong>de</strong>s<br />

Projektes vermittelt und im Rahmen <strong>de</strong>r Ankaufsphase die notwendige<br />

transaktionsbegleiten<strong>de</strong> Beratung, insbeson<strong>de</strong>re die Auswahl und<br />

Steuerung <strong>de</strong>r beauftragten Be ra ter und <strong>de</strong>r Unterstützung bei <strong>de</strong>r Verhandlung<br />

<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Verträge übernommen. Ferner hat sich<br />

ATLANTIC gegenüber <strong>de</strong>m Trust verpflichtet, sämtliche Kosten <strong>de</strong>r<br />

von FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH gewährten Zwischenfinanzierung (kalkuliert<br />

in australischen Dollar) bis zum 31.03.2011 zu übernehmen. Dies gilt<br />

auch für etwaige Währungsverluste. Für <strong>de</strong>n Fall, dass diese Zwischenfinanzierung<br />

auch über <strong>de</strong>n 31.03.2011 hinaus in Anspruch genommen<br />

wer<strong>de</strong>n muss, übernimmt ATLANTIC auch weiterhin die Kosten, die<br />

einen Betrag von 7 % p.a. übersteigen.<br />

ATLANTIC erhält für die Anbindung <strong>de</strong>s Projektes eine Vergütung<br />

von AUD 600.000,--; für die transaktionsbegleiten<strong>de</strong>n Beratungsleistungen<br />

einen Betrag von AUD 200.000,-- und für die Übernahme<br />

<strong>de</strong>r Zwischenfinanzierungskosten einen Betrag von AUD 1.200.000,-<br />

-. Weiterhin erhält ATLANTIC etwaige Währungsgewinne, die beim<br />

Trust durch die währungsinkongruente Finanzierung in EUR entstehen<br />

könnten. ATLANTIC ist auch berechtigt, vom Trust zu verlangen, dass<br />

dieser für Rechnung von ATLANTIC Währungsabsicherungsgeschäfte<br />

abschließt.<br />

Der Darlehensvertrag richtet sich nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>s australischen<br />

Bun<strong>de</strong>sstaats New South Wales.<br />

» GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG ZWISCHEN DEM ATLANTIC<br />

AUSTRALIA NO. 2 TRUST UND DER FONDSGESELLSCHAFT<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich auf <strong>de</strong>r Grundlage eines am 10.06.2010<br />

mit <strong>de</strong>m ATLANTIC Australia No. 2 Trust abgeschlossen Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

(„Services Agreement“) gegenüber <strong>de</strong>m Trust<br />

verpflichtet, das notwendige Eigenkapital für <strong>de</strong>n Erwerb eines erbbaurechtsähnlichen<br />

langjährigen Nutzungsrechts an <strong>de</strong>r Immobilie Riversi<strong>de</strong><br />

Centre, North Terrace, A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> einzubringen und die damit im<br />

Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Dienstleistungen zu erbringen.<br />

Unter diesem Geschäftsbesorgungsvertrag erhält die Fondsgesellschaft<br />

eine pauschale Vergütung in Höhe <strong>de</strong>r Kosten, die ihr für die Einbringung<br />

<strong>de</strong>s Eigenkapitals entstan<strong>de</strong>n sind, o<strong>de</strong>r noch entstehen, jeweils<br />

zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird erst zur<br />

Zahlung fällig, wenn die Fondsgesellschaft ihr Kommanditkapital auf<br />

min<strong>de</strong>stens AUD 25.000.000,-- erhöht hat und <strong>de</strong>m Trust ein entsprechen<strong>de</strong>s<br />

Gesellschafterdarlehen zu Verfügung gestellt hat. Sollte die<br />

Fondsgesellschaft einen geringeren Anteil am Kommanditkapital halten,<br />

bezieht sich die Vergütung lediglich auf <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

gehaltenen Anteil <strong>de</strong>s Kommanditkapitals.<br />

Die Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger GST und sind erst<br />

fällig, wenn das durch FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH gewährte Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

vollständig zurückgezahlt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Die Vereinbarung kann von ATLANTIC gekündigt wer<strong>de</strong>n, soweit das<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen vom Trust nicht bis zum 31.03.2011<br />

zurückgezahlt wor<strong>de</strong>n ist und FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH von ihrem Ankaufsrecht<br />

Gebrauch macht. Im Übrigen ist die Vereinbarung nur aus<br />

wichtigem Grund kündbar.<br />

» GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG DER<br />

FONDSGESELLSCHAFT MIT ATLANTIC<br />

ATLANTIC hat am 10.06.2010 mit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

abgeschlossen, auf <strong>de</strong>ssen Grundlage sich<br />

ATLANTIC verpflichtet hat, die für die Einwerbung <strong>de</strong>s Kapitals erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Voraussetzungen zu schaffen, und die Platzierung <strong>de</strong>s für die<br />

Finanzierung <strong>de</strong>s Erwerbes <strong>de</strong>r Immobilie erfor<strong>de</strong>rlichen Kommanditkapitals<br />

und allen damit im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Leistungen zu<br />

übernehmen. Ferner hat sich ATLANTIC verpflichtet, eine Zwischenfinanzierung<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s Trusts zu vermitteln.<br />

Letztlich übernimmt ATLANTIC auf <strong>de</strong>r Basis dieser Vereinbarung<br />

etwaige Mehrkosten die im Rahmen <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>rischen Verwaltung


RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

122<br />

durch die EVT dadurch anfallen, dass sich mehr als die von <strong>de</strong>r Anbieterin<br />

kalkulierten 1.200 Anleger an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

ATLANTIC erhält von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft die folgen<strong>de</strong>n Vergütungen:<br />

Für die Vermittlung <strong>de</strong>s Eigenkapitals und <strong>de</strong>n damit zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />

Vorbereitungsleistungen einschließlich Kostengarantie<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r EVT erhält ATLANTIC eine pauschale<br />

Vergütung in Höhe von AUD 5.289.950,-- sowie EUR 300.000,-- (für<br />

die Vermittlung <strong>de</strong>r Stillen Beteiligungen) sowie das auf das platzierte<br />

Kommanditkapital entfallen<strong>de</strong> Agio in Höhe von AUD 4.247.950,--.<br />

Bei einer Erhöhung <strong>de</strong>s Emissionskapitals im Rahmen <strong>de</strong>r Platzierungsreserve<br />

erhöht sich die Vergütung für die Platzierung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

entsprechend. Die vorbezeichneten Vergütungen sind<br />

entsprechend <strong>de</strong>r bereits platzierten Beträge verdient und fällig, soweit<br />

die Liquiditätslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />

eine Auszahlung erlauben.<br />

Ferner erhält ATLANTIC eine Vergütung von AUD 300.000,-- für die<br />

Vermittlung <strong>de</strong>r Eigenkapitalzwischenfinanzierungen, die bei Auszahlung<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Zwischenfinanzierungsbeträge fällig ist.<br />

Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Die Haftung von ATLANTIC nach diesem Vertrag ist auf Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von wesentlichen<br />

Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Falle und im<br />

Falle von grober Fahrlässigkeit auf <strong>de</strong>n typischen Scha<strong>de</strong>n begrenzt.<br />

Der Vertrag en<strong>de</strong>t jeweils mit vollständiger Leistungserbringung, eine<br />

or<strong>de</strong>ntliche Kündigung ist ausgeschlossen.<br />

Es gilt <strong>de</strong>utsches Recht, Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung sind vor<br />

einem Schiedsgericht in Hamburg geltend zu machen.<br />

» ASSET MANAGEMENT-VERTRAG MIT CHARTER HALL<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s am 19.07.2010 mit Charter Hall Asset Services Limited<br />

abgeschlossenen Asset Manager-Vertrages wird Charter Hall mit <strong>de</strong>m<br />

laufen<strong>de</strong>n Asset Management beauftragt.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>s Asset-Managers ist beschränkt auf die Verletzung von<br />

wesentlichen vertraglichen Pflichten durch <strong>de</strong>n Asset-Manager o<strong>de</strong>r<br />

vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen.<br />

Der Vertrag richtet sich nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>s australischen Bun<strong>de</strong>sstaats<br />

New South Wales.<br />

» PROPERTY MANAGEMENT-VERTRAG MIT CHARTER HALL<br />

Neben <strong>de</strong>m Asset-Management hat <strong>de</strong>r Trust Charter Hall Asset Services<br />

Limited auch mit <strong>de</strong>m laufen<strong>de</strong>n Property-Management auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

eines am 19.07.2010 abgeschlossenen Vertrages betraut.<br />

Dabei ist vereinbart, dass Charter Hall diese Leistungen an Dritte im<br />

Rahmen einer Ausschreibung weitergibt.<br />

Das Property-Management umfasst wesentliche Aufgaben, die mit <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Immobilie im Zusammenhang stehen. Hierzu gehören<br />

z.B. die Einziehung <strong>de</strong>r Mieten, die Verwaltung <strong>de</strong>r Betriebskosten, die<br />

Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>n Mietern, etc.<br />

Charter Hall erhält <strong>de</strong>n Betrag, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>m jeweils im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Ausschreibung ausgewählten Angebot <strong>de</strong>s Dienstleisters ergibt. Im ersten<br />

Jahr darf dieser Betrag maximal AUD 146.505,-- nicht überschreiten.<br />

Darüber hinaus erhält Charter Hall eine Vergütung im Falle einer Verlängerung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Neuabschlusses eines Mietvertrages. Abhängig von<br />

<strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Mietvertrages beträgt diese Vergütung zwischen 10 %<br />

und 12 % <strong>de</strong>r ersten Jahresmiete, bei Verlängerungen nur die Hälfte.<br />

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 bzw. – wenn dies früher<br />

geschieht – bis zu einer Veräußerung <strong>de</strong>s verwalteten Objektes. In <strong>de</strong>r Zwischenzeit<br />

können die Parteien <strong>de</strong>n Vertrag nur außeror<strong>de</strong>ntlich kündigen.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>s Asset-Managers ist beschränkt auf die Verletzung von<br />

wesentlichen vertraglichen Pflichten durch <strong>de</strong>n Asset-Manager o<strong>de</strong>r<br />

vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen.<br />

Der Vertrag richtet sich nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>s australischen Bun<strong>de</strong>sstaats<br />

New South Wales.<br />

Dazu gehören unter an<strong>de</strong>rem die Überwachung <strong>de</strong>s Property Managers,<br />

das Management von Liquiditätsüberschüssen sowie die Erstellung von<br />

Budgets und regelmäßigen Berichten.<br />

Für die Übernahme <strong>de</strong>r vorgenannten Serviceleistungen erhält Charter<br />

Hall eine laufen<strong>de</strong> Vergütung in Höhe von 0,2 % p.a. <strong>de</strong>s Kaufpreises<br />

für die Immobilie zuzüglich AUD 2,7 Millionen, also AUD 139.000,--,<br />

zuzüglich etwaiger australischer Umsatzsteuer (GST). Die Vergütung<br />

ist jeweils monatlich im Voraus zu zahlen und erhöht sich jährlich um<br />

1,75 %.<br />

Der Vertrag läuft entwe<strong>de</strong>r bis zum 31.12.2021 o<strong>de</strong>r – wenn dies früher<br />

passiert – bis zur Veräußerung <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte. Im<br />

Übrigen ist <strong>de</strong>r Vertrag nur aus wichtigem Grund kündbar.<br />

» MITTELVERWENDUNGS-KONTROLLVERTRAG<br />

Die Fondsgesellschaft hat gemeinsam mit <strong>de</strong>r EVT und <strong>de</strong>r BLS Revisions-<br />

und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer unabhängigen<br />

in <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle erfahrenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

mit Sitz im Valentinskamp 89–90, 20354 Hamburg,<br />

am 21.07.2010 <strong>de</strong>n Mittelverwendungs-Kontrollvertrag abgeschlossen.<br />

Durch <strong>de</strong>n Mittelverwendungs-Kontrollvertrag soll sichergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

dass das von <strong>de</strong>n Anlegern auf <strong>de</strong>m Einzahlungskonto <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

eingezahlte Eigenkapital entsprechend <strong>de</strong>n in diesem Prospekt<br />

gemachten Aussagen verwen<strong>de</strong>t wird. Die Verfügung über das<br />

Einzahlungskonto ist nur nach vorheriger Freigabe <strong>de</strong>r Mittel und Gegenzeichnung<br />

<strong>de</strong>r Überweisungsträger durch <strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrolleur<br />

möglich.


123 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Die Freigabe <strong>de</strong>r Mittel auf <strong>de</strong>m Mittelverwendungs-Kontrollkonto<br />

erfolgt, soweit die im § 2 <strong>de</strong>s Mittelverwendungs-Kontrollvertrag festgelegten<br />

Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen und <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

die formale Übereinstimmung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Zahlungsanweisung mit <strong>de</strong>m konsolidierten <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes geprüft hat.<br />

versichert. Versichert sind alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ASER Services Corporation<br />

und damit auch <strong>de</strong>r Trustee.<br />

Ferner hat <strong>de</strong>r Trust eine kombinierte allgemeine Haftpflichtversicherung<br />

mit <strong>de</strong>r CGU Insurance Limited (Australia) Limited über eine Versicherungssumme<br />

von AUD 50 Millionen abgeschlossen.<br />

Die vereinbarte Vergütung beträgt EUR 25.000,-- zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist bei Vollplatzierung, spätestens<br />

jedoch am 31.12.2010 zur Zahlung fällig.<br />

Die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages ist ausgeschlossen, <strong>de</strong>r Vertrag<br />

en<strong>de</strong>t grundsätzlich mit <strong>de</strong>r bestimmungsgemäßen Verwendung<br />

<strong>de</strong>r Mittel. Die Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs ist auf<br />

EUR 4 Millionen, bei Serienschä<strong>de</strong>n auf EUR 5 Millionen beschränkt.<br />

Alles Weitere regelt <strong>de</strong>r im Verkaufsprospekt auf S. 174 ff. abgedruckte<br />

Mittelverwendungs-Kontrollvertrag. Dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

stand o<strong>de</strong>r steht kein Eigentum an <strong>de</strong>n Anlageobjekten o<strong>de</strong>r<br />

wesentlichen Teilen <strong>de</strong>sselben zu. Er hat auch aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n<br />

keine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt und erbringt keine Lieferungen<br />

und Leistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s<br />

Anlageobjektes.<br />

Die Anteile <strong>de</strong>r BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

liegen zu 100 % bei Frau Silke Krüger, die zugleich<br />

Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Gesellschaft ist.<br />

Umstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Beziehungen, die Interessenkonflikte <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

begrün<strong>de</strong>n könnten, liegen nicht vor.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten unter <strong>de</strong>m Vertrag<br />

ist Hamburg. Es fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>utsches Recht Anwendung.<br />

» ANWENDBARES RECHT<br />

Soweit nicht an<strong>de</strong>rs dargestellt, gilt für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>n genannten Verträgen das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland.<br />

VI. Sonstige Angaben<br />

» FREMDFINANZIERUNG DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

Eine Fremdfinanzierung <strong>de</strong>r Vermögensanlage wird we<strong>de</strong>r durch die<br />

finanzieren<strong>de</strong> Bank noch durch die Anbieterin angeboten.<br />

» DINGLICHE BELASTUNGEN<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Aufstellung existieren keine dinglichen Belastungen<br />

am Anlageobjekt.<br />

GESAMTHÖHE DER PROVISIONEN / ZAHLUNGEN AN DIE GRÜN-<br />

DUNGSGESELLSCHAFTER<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> Aufstellung vermittelt <strong>de</strong>m Anleger einen Überblick<br />

über die während <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase an die Gründungsgesellschafter<br />

für die Übernahme bestimmter Dienstleistungen zu zahlen<strong>de</strong>n Vergütungen<br />

(Provisionen) sowie die Vergütungen während <strong>de</strong>r gesamten<br />

Laufzeit an die Gründungsgesellschafter.<br />

» GESAMTHÖHE DER PROVISIONEN<br />

ATLANTIC erhält für die Konzeption <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes und<br />

die Sicherstellung <strong>de</strong>r Finanzierung einschließlich <strong>de</strong>r Platzierung<br />

<strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlichen Eigenkapitals eine Vergütung von insgesamt AUD<br />

12.275.900,--. Diese Vergütung reduziert sich um die von ATLANTIC<br />

übernommen Finanzierungskosten auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Trusts.<br />

Für die Sicherstellung <strong>de</strong>r Finanzierung einschließlich <strong>de</strong>r Vermittlung<br />

<strong>de</strong>s Eigenkapitals <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und <strong>de</strong>r Zwischenfinanzierung<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s Trusts durch ATLANTIC wer<strong>de</strong>n im Rahmen dieses<br />

Beteiligungsangebotes Provisionen (Kosten) in Höhe von rund<br />

AUD 10.275.900,-- (inklusive Agio) fällig. Im Fall einer Erhöhung <strong>de</strong>s<br />

Emissionskapitals erhöht sich die Provision entsprechend. Bei einer<br />

Ausschöpfung <strong>de</strong>r Platzierungsreserve beträgt die Gesamthöhe <strong>de</strong>r<br />

Provisionen maximal AUD 10.525.900,-- (inklusive Agio).<br />

Für eine Übersicht <strong>de</strong>r einzelnen Positionen vgl. „Geschäftsbesorgungsverträge<br />

mit ATLANTIC“ (S. 121).<br />

» VERGÜTUNGEN / GEWINN-VORAB DER<br />

GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER<br />

Die EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH erhält für die treuhän<strong>de</strong>rische<br />

Anlegerbetreuung eine einmalige Einrichtungsvergütung in<br />

Höhe von EUR 25.000,-- sowie eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

pauschal EUR 10.000,-- zuzüglich EUR 75,-- je verwalteter Kommanditeinlage.<br />

Über die gesamte Laufzeit kumuliert beträgt die Vergütung<br />

AUD 2.125.442,-- inklusive Umsatzsteuer. Ferner erhält die EVT für die<br />

Mitarbeit bei <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft einen einmaligen Gewinnvorab<br />

in Höhe von 0,55 % <strong>de</strong>s Teils <strong>de</strong>s Liquidationserlöses, <strong>de</strong>r auf<br />

das von ihr treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene bzw. verwaltete Kommanditkapital<br />

entfällt und tatsächlich zur Auszahlung vorgesehen ist. In <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

ist ein Betrag in Höhe von AUD 511.139,-- kalkuliert.<br />

» VERSICHERUNGEN<br />

Die Immobilie ist <strong>de</strong>rzeit über eine gemeinsame Versicherungspolice<br />

zusammen mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Objekten <strong>de</strong>s ASER-Komplexes zu marktüblichen<br />

Bedingungen und Einschränkungen gegen <strong>de</strong>n tatsächlichen<br />

Verlust und die Beschädigung sowie gegen Betriebsunterbrechungen als<br />

Folge eines solchen Verlusts in Höhe von insgesamt AUD 950 Millionen<br />

ATLANTIC hält sämtliche Anteile <strong>de</strong>r Komplementärin und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Die Komplementärin<br />

erhält für die Übernahme <strong>de</strong>r persönlichen Haftung eine<br />

jährliche Vergütung von EUR 15.000,--, die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

eine jährliche Geschäftsführungsvergütung in Höhe von<br />

AUD 127.500,--. Bei<strong>de</strong> Vergütungen erhöhen sich jährlich um 2,5 % <strong>de</strong>s


RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

124<br />

ursprünglichen Betrages. Gemäß Prognoserechnung beträgt die Vergütung<br />

AUD 2.219.386,-- inklusive Umsatzsteuer, kumuliert über die<br />

gesamte Laufzeit <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes.<br />

ATLANTIC erhält für die Konzeption <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes und<br />

die Sicherstellung <strong>de</strong>r Finanzierung einschließlich <strong>de</strong>r Platzierung<br />

<strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlichen Eigenkapitals eine Vergütung von insgesamt<br />

AUD 12.275.900,--. Diese Vergütung reduziert sich um die von ATLANTIC<br />

übernommen Finanzierungskosten auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Trusts.<br />

Bei einer erfolgreichen Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie erhält die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin eine außeror<strong>de</strong>ntliche Ergebnisbeteiligung<br />

in Höhe von 25 % <strong>de</strong>s ausschüttungsfähigen Betrages, <strong>de</strong>r 105 % <strong>de</strong>s<br />

Kommanditkapitals übersteigt. Prognosegemäß beträgt dieser Ergebnisvorab<br />

AUD 1.228.120,--.<br />

Die EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH erhält bei <strong>de</strong>r Übertragung<br />

von Anteilen die auf Seite 20 ausgewiesenen Verwaltungspauschalen in<br />

Höhe von EUR 300 pro Fall.<br />

Neben <strong>de</strong>n vorgenannten Beträgen stehen <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte o<strong>de</strong>r sonstige<br />

Gesamtbezüge (insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

je<strong>de</strong>r Art) innerhalb und außerhalb <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

zu.<br />

» BESCHRÄNKUNGEN DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

Die Anlageobjekte, also die Anteile an <strong>de</strong>n Riversi<strong>de</strong> Gesellschaften und<br />

die Beteiligung am Trust unterliegen keinen tatsächlichen und rechtlichen<br />

Beschränkungen.<br />

Die Immobilie unterliegt <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n tatsächlichen und rechtlichen<br />

Beschränkungen:<br />

1. Abgesehen von <strong>de</strong>r Bindung an die mehrheitlich gefassten Beschlüsse<br />

<strong>de</strong>r ASER Services Corporation über die gemeinschaftlich genutzten<br />

Einrichtungen und <strong>de</strong>r Beschränkung unter <strong>de</strong>m Leasehold, dass das<br />

Gebäu<strong>de</strong> nur als Bürogebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r für Einzelhan<strong>de</strong>lsgeschäfte genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n darf, welche sich auf die Immobilie beziehen, bestehen keine<br />

rechtlichen o<strong>de</strong>r tatsächlichen Beschränkungen <strong>de</strong>r Verwendungsmöglichkeiten<br />

<strong>de</strong>s Anlageobjekts, insbeson<strong>de</strong>re nicht im Hinblick auf das<br />

Anlageziel (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 <strong>de</strong>r Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt-<br />

Verordnung).<br />

2. Die Übertragung <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Nutzungsrechte an <strong>de</strong>r<br />

Immobilie bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung durch <strong>de</strong>n Minister for Transport.<br />

3. Der Darlehensvertrag für die Gewährung <strong>de</strong>s prognostizierten Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

wird Auflagen bzw. Zustimmungserfor<strong>de</strong>rnisse<br />

<strong>de</strong>r Banken bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Leasehold-Vertrages und <strong>de</strong>s<br />

Mietvertrages sowie bei einer Übertragung <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen<br />

Nutzungsrechte an <strong>de</strong>r Immobilie enthalten.<br />

» BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN<br />

Nach Kenntnis <strong>de</strong>r Anbieterin liegen sämtliche zur Erreichung<br />

<strong>de</strong>r Anlageziele und Anlagepolitik notwendigen Genehmigungen<br />

vor.<br />

» ABHÄNGIGKEIT VON VERTRÄGEN / PATENTEN / LIZENZEN<br />

ODER HERSTELLUNGSVERFAHREN<br />

Die Geschäftstätigkeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist abhängig von <strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>m Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ beschriebenen Verträgen<br />

(also <strong>de</strong>m Kaufvertrag, <strong>de</strong>m Leasehold-Vertrag, <strong>de</strong>n Mietverträgen,<br />

<strong>de</strong>n Finanzierungsverträgen und <strong>de</strong>n Geschäftsbesorgungsverträgen).<br />

Risiken, die sich aufgrund <strong>de</strong>r vorgenannten Verträge ergeben können,<br />

sind im Kapitel „Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes (S. 22 ff.) näher<br />

erläutert. Darüber hinaus besteht keine Abhängigkeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

von Verträgen, Patenten, Lizenzen o<strong>de</strong>r neuen Herstellungsverfahren,<br />

die von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung für die Geschäftstätigkeit o<strong>de</strong>r<br />

Ertragslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind.<br />

GERICHTS- ODER SCHIEDSVERFAHREN<br />

Gerichts- o<strong>de</strong>r Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf<br />

die wirtschaftliche Lage <strong>de</strong>r Emittentin haben können, sind nicht anhängig.<br />

» PERSONELLE UND KAPITALMÄSSIGE VERFLECHTUNGEN<br />

Die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft obliegt <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, <strong>de</strong>ren Geschäftsanteile von <strong>de</strong>r ATLANTIC<br />

Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH &<br />

Co. KG vollständig gehalten wer<strong>de</strong>n. Gleiches gilt für die Geschäftsanteile<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin. Gleichzeitig sind zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung (mit Ausnahme <strong>de</strong>r stillen Gesellschafter) ausschließlich<br />

ATLANTIC, die EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH<br />

sowie die ATLANTIC Australien Geschäftsführung GmbH Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Diese drei Gesellschaften gehören<br />

mehrheitlich zum Konzern <strong>de</strong>r Rickmers Holding GmbH & Co. KG.<br />

So kann die Fondsgesellschaft <strong>de</strong>rzeit, entsprechend § 18 AktG i. V.<br />

m. § 290 HGB, <strong>de</strong>r Rickmers Holding GmbH & Co. KG zugeordnet<br />

wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>r planmäßigen Erhöhung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nicht um<br />

ein Konzernunternehmen.<br />

» MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Herr Dr. Martin Ollendorff und Herr Henning Schnoor (Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft)sind für die Anbieterin <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes,<br />

die ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler<br />

<strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG, tätig. Die Anbieterin wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Konzeption<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes und mit <strong>de</strong>r Sicherstellung <strong>de</strong>r Finanzierung<br />

durch die Platzierung <strong>de</strong>s vorgesehenen Kommanditkapitals<br />

beauftragt und hat <strong>de</strong>m Trust ein Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

in Höhe von AUD 1.000.000,-- gewährt.<br />

Hierdurch entstehen<strong>de</strong> Interessenkonflikte können nicht vollständig<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.


125 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Im Übrigen sind die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Emittentin<br />

nicht für Unternehmen tätig, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>s Emissionskapitals<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft betraut sind, die <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen o<strong>de</strong>r die im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen.<br />

Den Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wur<strong>de</strong>n für<br />

das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keinerlei Gesamtbezüge, insbeson<strong>de</strong>re<br />

keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen o<strong>de</strong>r Nebenleistungen, gewährt.<br />

Ein Beirat ist in <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zwar<br />

grundsätzlich vorgesehen, seine Bestellung ist aber davon abhängig,<br />

dass sich die Gesellschafterversammlung für die Einrichtung eines Beirates<br />

ausspricht. Derzeit ist kein Beirat bestellt. Weitere Aufsichtsgremien<br />

bestehen nicht.<br />

Darüber hinaus haben we<strong>de</strong>r ATLANTIC als Prospektverantwortliche,<br />

noch die Gründungsgesellschafter, noch die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, noch die Treuhän<strong>de</strong>rin, noch <strong>de</strong>r<br />

Trustee o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur nicht mehr als nur<br />

geringfügig anzusehen<strong>de</strong> Leistungen und Lieferungen, erbracht.<br />

» WEITERE ERKLÄRUNGEN<br />

Keine juristische Person o<strong>de</strong>r Gesellschaft hat die Gewährleistung für<br />

das Angebot <strong>de</strong>r Kommanditanteile, für <strong>de</strong>ren Verzinsung o<strong>de</strong>r Rückzahlung<br />

übernommen.<br />

Es gibt keine sonstigen Personen, die die Herausgabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt<br />

dieses Verkaufssprospektes o<strong>de</strong>r die Abgabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Angebotes<br />

<strong>de</strong>r Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />

» KEINE AUSSERGEWÖHNLICHEN EREIGNISSE<br />

Die Tätigkeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst wor<strong>de</strong>n.<br />

» GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER<br />

Es bestehen keine unmittelbaren o<strong>de</strong>r mittelbaren Beteiligungen von Prospektverantwortlichen,<br />

Treuhän<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r Gründungsgesellschaftern an<br />

Unternehmen, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r emittierten Vermögensanlage beauftragt<br />

sind, die <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />

o<strong>de</strong>r die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen.<br />

Da <strong>de</strong>r ATLANTIC Australia No. 2 Trust nach australischem Recht<br />

nicht selbst Rechtssubjekt und daher nicht Träger von Rechten, insbeson<strong>de</strong>re<br />

von Eigentumsrechten sein kann, hat ausschließlich die AAT<br />

ATLANTIC Australien Treuhand GmbH in ihrer Eigenschaft als Trustee<br />

<strong>de</strong>s ATLANTIC Australia No. 2 Trust einen Leasehold (ein erbbaurechtliches<br />

Nutzungsrecht am Grund und Bo<strong>de</strong>n) nebst <strong>de</strong>m darauf<br />

errichteten Bürogebäu<strong>de</strong> erworben. Darüber hinaus stand o<strong>de</strong>r steht<br />

we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen, noch <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin, noch <strong>de</strong>n<br />

Gründungsgesellschaftern, noch <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung,<br />

noch <strong>de</strong>m Trustee o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur das<br />

Eigentum an <strong>de</strong>n Anlageobjekten o<strong>de</strong>r wesentlichen Teilen <strong>de</strong>sselben<br />

zu. Diese Personen haben auch aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n keine dingliche<br />

Berechtigung am Anlageobjekt.<br />

» NICHT NUR GERINGFÜGIGE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN<br />

ATLANTIC übernimmt die Prospektverantwortung (S. 6) und ist von<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft unter an<strong>de</strong>rem mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r Vermögensanlagen<br />

betraut (s. S. 121).<br />

Die EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH übernimmt als Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

die Anlegerverwaltung für die Fondsgesellschaft (S. 113 ff.). Die<br />

BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

übernimmt die Mittelverwendungskontrolle <strong>de</strong>r eingezahlten Kommanditeinlagen<br />

(S. 122).


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

» VORBEMERKUNGEN<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen enthalten die Prospektangaben zu<br />

<strong>de</strong>n wesentlichen steuerlichen Grundlagen einer Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG (nachfolgend: „Fondsgesellschaft“)<br />

durch <strong>de</strong>utsche Anleger, ersetzen jedoch nicht die steuerliche<br />

Beratung <strong>de</strong>s Anlegers im Einzelfall.<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r steuerlichen Grundlagen erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

<strong>de</strong>r am Tag <strong>de</strong>r Prospektaufstellung gelten<strong>de</strong>n Rechtslage, die<br />

sich aus <strong>de</strong>n zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuergesetzen, veröffentlichten<br />

Verwaltungsanweisungen und Gerichtsurteilen in Deutschland<br />

und Australien ergibt. Geplante Gesetzesän<strong>de</strong>rungen, nicht<br />

offiziell veröffentlichte Verwaltungsanweisungen und sonstige nicht<br />

verbindliche Äußerungen zum <strong>de</strong>utschen und australischen Steuerrecht<br />

wur<strong>de</strong>n nicht berücksichtigt, soweit darauf nachfolgend nicht<br />

ausdrücklich Bezug genommen wird. Es wird daher ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Fonds gegebenenfalls<br />

eintreten<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rechtslage durch Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und<br />

Australien sowie Än<strong>de</strong>rungen von Steuergesetzen, erstmalige o<strong>de</strong>r<br />

geän<strong>de</strong>rte Auffassungen <strong>de</strong>r Finanzverwaltung und die Fortentwicklung<br />

<strong>de</strong>r Rechtsprechung in Deutschland und Australien dazu führen<br />

können, dass eine an<strong>de</strong>re steuerliche Bewertung geboten ist. Eine<br />

Haftung für <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r dargestellten steuerlichen Grundlagen<br />

wird nicht übernommen.<br />

Den nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen liegen bestimmte Annahmen zu<br />

Grun<strong>de</strong>, die Voraussetzung für <strong>de</strong>ren Gültigkeit sind. So sollen die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen nur für in Deutschland unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtige natürliche Personen gelten, welche die<br />

Beteiligungen grundsätzlich in vollem Umfang aus Eigenkapital<br />

finanzieren und im Privatvermögen halten. Des Weiteren wird davon<br />

ausgegangen, dass die Anleger nicht Staatsbürger von Australien sind,<br />

keinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r eine vergleichbare Anknüpfung an das australische<br />

Besteuerungsrecht haben und neben <strong>de</strong>n Einkünften aus <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft keine weiteren Einkünfte in Australien erzielen.<br />

Sofern die vorstehen<strong>de</strong>n Annahmen auf einen Anleger nicht zutreffen,<br />

können sich abweichen<strong>de</strong> steuerliche Auswirkungen ergeben, die nachfolgend<br />

nicht dargestellt wer<strong>de</strong>n. Ferner sind etwaige steuerliche Konsequenzen,<br />

die sich aufgrund <strong>de</strong>r jeweiligen persönlichen steuerlichen<br />

Verhältnisse <strong>de</strong>s einzelnen Anlegers ergeben, nicht Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen. Da nachfolgend nicht alle steuerlichen<br />

Aspekte, die mit einer Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers im Einzelfall verbun<strong>de</strong>n<br />

sind, dargestellt wer<strong>de</strong>n können, wird je<strong>de</strong>m Anleger empfohlen, die<br />

persönlichen steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung mit seinem<br />

Steuerberater zu erörtern.<br />

Einkommensteuer<br />

» DOPPELBESTEUERUNG / ZUWEISUNG DES<br />

BESTEUERUNGSRECHTS<br />

In Deutschland ansässige Personen haben grundsätzlich ihre sämtlichen<br />

Einkünfte in Deutschland zu versteuern („Welteinkommensprinzip“).<br />

Für Einkünfte aus australischen Quellen kann zu<strong>de</strong>m auch<br />

Australien ein Besteuerungsrecht beanspruchen. Zur Vermeidung einer<br />

Doppelbesteuerung haben die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland und Australien<br />

ein Abkommen zur Vermeidung <strong>de</strong>r Doppelbesteuerung (nachfolgend<br />

„DBA“) geschlossen, in <strong>de</strong>m die Zuordnung <strong>de</strong>s Besteuerungsrechts<br />

zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Staaten geregelt wird.<br />

Da die Fondsgesellschaft sowie <strong>de</strong>ren Tochtergesellschaften Riversi<strong>de</strong> 1<br />

und Riversi<strong>de</strong> 2 als vermögensverwalten<strong>de</strong> Personengesellschaften und<br />

<strong>de</strong>r australische Trust (nachfolgend „Trust“) für steuerliche Zwecke als<br />

transparent anzusehen sind, wer<strong>de</strong>n die <strong>de</strong>utschen Anleger nach <strong>de</strong>utscher<br />

Abkommensauslegung im Grundsatz steuerlich so behan<strong>de</strong>lt, als<br />

wenn sie direkt in das Recht an <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie<br />

investiert hätten.<br />

Nach Art. 6 DBA steht das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus <strong>de</strong>r<br />

Vermietung <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie aus <strong>de</strong>utscher und<br />

australischer Sicht Australien zu. In Deutschland sind diese Einkünfte<br />

gem. Art. 22 Abs. 2 lit. a DBA bei <strong>de</strong>n Anlegern <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft


127 STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

unter Progressionsvorbehalt von <strong>de</strong>r Besteuerung freigestellt.<br />

Für Einkünfte aus <strong>de</strong>r Veräußerung von unbeweglichem Vermögen<br />

enthält das DBA keine geson<strong>de</strong>rte Regelung. Nach <strong>de</strong>r herrschen<strong>de</strong>n<br />

Meinung umfasst <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen<br />

i.S.d. Art. 6 DBA nicht die Einkünfte aus <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

dieses Vermögens. Des Weiteren soll die in Australien auf Veräußerungsgewinne<br />

erhobene Capital Gains Tax nach Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

nicht als eine vom DBA erfasste Steuer anzusehen<br />

sein. Im Ergebnis wird die Vermeidung einer Doppelbesteuerung hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Einkünfte aus <strong>de</strong>r Veräußerung von Immobilien in <strong>de</strong>m<br />

DBA nicht geregelt. Dementsprechend richtet sich die Besteuerung von<br />

Veräußerungsvorgängen nach <strong>de</strong>m nationalen Steuerrecht in Deutschland<br />

und Australien.<br />

In Deutschland sind die Einkünfte aus <strong>de</strong>r Veräußerung von unbeweglichem<br />

Vermögen daher auch nicht gem. Art. 22 Abs. 2 lit. a DBA von<br />

<strong>de</strong>r Besteuerung freigestellt, son<strong>de</strong>rn unterliegen im Fall eines steuerpflichtigen<br />

Veräußerungsvorgangs <strong>de</strong>r persönlichen Einkommensteuer<br />

<strong>de</strong>r Anleger.<br />

Für Zinseinkünfte aus australischen Quellen steht gem. gemäß Art. 11<br />

Abs. 1 DBA Deutschland das Besteuerungsrecht zu, wenn es sich nicht<br />

ausnahmsweise um Nebeneinkünfte zu <strong>de</strong>n Einkünften aus unbeweglichem<br />

Vermögen han<strong>de</strong>lt. Zusätzlich kann Australien Quellensteuern<br />

in Höhe von bis zu 10 % <strong>de</strong>s Bruttobetrags <strong>de</strong>r Zinseinkünfte einbehalten.<br />

In Australien einbehaltene Quellensteuern können gem. Art. 22<br />

Abs. 2 lit. b DBA auf die <strong>de</strong>utsche Steuer angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Besteuerung in Australien<br />

» ZURECHNUNG DER EINKÜNFTE / STEUERSUBJEKT<br />

Für Zwecke <strong>de</strong>r australischen Einkommensbesteuerung wird <strong>de</strong>r australische<br />

Trust steuerlich grundsätzlich als transparent behan<strong>de</strong>lt,<br />

sofern die Einkünfte <strong>de</strong>s Trusts gemäß <strong>de</strong>m Treuhandvertrag (Trust<br />

Deed) <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 KG<br />

als Begünstigten zustehen.<br />

Die von <strong>de</strong>m Trust erzielten Einkünfte gelten daher grundsätzlich<br />

unabhängig von einer Ausschüttung <strong>de</strong>s Trusts als von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 KG bezogen. Die Besteuerung<br />

<strong>de</strong>r nicht in Australien ansässigen Gesellschaften erfolgt durch Erhebung<br />

einer Quellensteuer, die durch <strong>de</strong>n sog. „Trustee“ (Treuhän<strong>de</strong>r)<br />

<strong>de</strong>s Trusts, <strong>de</strong>r AAT Atlantic Australien Treuhand GmbH, einzubehalten<br />

und abzuführen ist. Die einbehaltene Quellensteuer hat abgelten<strong>de</strong><br />

Wirkung. Diese wird bei Ausschüttung von Einkünften <strong>de</strong>s Trusts,<br />

nicht aber bei Ausschüttung überschüssiger Liquidität einbehalten.<br />

» BESTEUERUNG DER EINKÜNFTE<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Quellensteuer hängt von <strong>de</strong>r Qualifikation <strong>de</strong>s Trusts<br />

und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Einkünfte innerhalb eines Veranlagungszeitraums ab.<br />

Vorliegend soll <strong>de</strong>r australische Trust die Voraussetzungen eines sog.<br />

„Managed <strong>Invest</strong>ment Trusts“ („MIT“) erfüllen.<br />

Voraussetzung für die Qualifikation eines Trusts als MIT ist zum einen,<br />

dass <strong>de</strong>r Trustee im Zeitpunkt <strong>de</strong>r ersten Ausschüttung eine in Australien<br />

ansässige Person ist o<strong>de</strong>r die Geschäftsleitung <strong>de</strong>s Trusts in Australien<br />

erfolgt.<br />

Darüber hinaus ist es erfor<strong>de</strong>rlich, dass das sog. „<strong>Invest</strong>ment Management“<br />

(z.B. Buchführung, regelmäßige Überprüfung <strong>de</strong>r Anlageobjekte<br />

<strong>de</strong>s Trusts, Marktanalysen, das Treffen von <strong>Invest</strong>itionsentscheidungen<br />

für <strong>de</strong>n Trust und gegebenenfalls auch vom <strong>Invest</strong>ment Management an<br />

an<strong>de</strong>re Dienstleister <strong>de</strong>legierte Aufgaben) in je<strong>de</strong>m Wirtschaftsjahr im<br />

Wesentlichen in Australien erfolgt.<br />

Außer<strong>de</strong>m muss <strong>de</strong>r Trust von einer von <strong>de</strong>r australischen Finanzaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />

zugelassenen Person o<strong>de</strong>r Gesellschaft mit beson<strong>de</strong>rer<br />

Lizenz zur Leitung eines solchen <strong>Invest</strong>mentvermögens (sog. „Responsible<br />

Entity“) geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ferner muss <strong>de</strong>r Trust als „wi<strong>de</strong>ly held“ eingestuft wer<strong>de</strong>n, d.h., es<br />

müssen min<strong>de</strong>stens 25 Anleger an <strong>de</strong>m Trust beteiligt sein. Dies kann<br />

unter an<strong>de</strong>rem erreicht wer<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m die Anteile an <strong>de</strong>m Trust von<br />

einem Begünstigten gehalten wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r die Anfor<strong>de</strong>rungen eines<br />

sog. „Managed <strong>Invest</strong>ment Scheme“ australischen Rechts erfüllt. Die<br />

Fondsgesellschaft als Begünstigte <strong>de</strong>s Trusts wird diese Voraussetzung<br />

voraussichtlich erfüllen, sofern sich konzeptionsgemäß min<strong>de</strong>stens 50<br />

Anleger mittelbar über die Treuhandgesellschaft an ihr beteiligen. In<br />

diesem Fall gelten sowohl die Riversi<strong>de</strong> 1 KG und die Riversi<strong>de</strong> 2 KG als<br />

auch 50 weitere Anleger als an <strong>de</strong>m Trust beteiligt.<br />

Ferner darf kein Anleger (mittelbar) min<strong>de</strong>stens 10 % <strong>de</strong>r Anteile an<br />

<strong>de</strong>m Trust halten. Darüber hinaus dürfen zehn o<strong>de</strong>r weniger Anleger<br />

insgesamt nicht min<strong>de</strong>stens 75 % <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>m Trust halten. Eine<br />

Beteiligung von Anlegern in dieser Höhe ist konzeptionsgemäß nicht<br />

vorgesehen.<br />

Letztlich darf <strong>de</strong>r MIT nur bestimmte passive Einkünfte erzielen, wie<br />

Vermietungseinkünfte und bestimmte Kapitaleinkünfte. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

dürfen keine Einkünfte aus eigener gewerblicher Tätigkeit (sog. Business<br />

Income) erzielt wer<strong>de</strong>n.<br />

Konzeptionsgemäß sollen die Voraussetzungen für die Qualifikation<br />

<strong>de</strong>s Trusts als MIT spätestens bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r ersten Ausschüttung<br />

vorliegen. Darüber hinaus ist geplant, im Wege eines Antrags auf<br />

Erteilung einer verbindlichen Auskunft mit <strong>de</strong>r australischen Finanzverwaltung<br />

abzustimmen, ob <strong>de</strong>r Trust konzeptionsgemäß die Voraussetzungen<br />

eines australischen MIT erfüllt.<br />

Wer<strong>de</strong>n die Voraussetzungen für die Qualifikation <strong>de</strong>s Trusts als MIT<br />

konzeptionsgemäß vor <strong>de</strong>r ersten Ausschüttung erfüllt, gelten die folgen<strong>de</strong>n<br />

steuerlichen Ausführungen.<br />

» LAUFENDE EINKÜNFTE AUS DER VERMIETUNG<br />

Der Trust erzielt aus <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r Immobilie Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung.


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

128<br />

Da das Objekt vornehmlich an einen behördlichen Mieter vermietet ist,<br />

<strong>de</strong>r in Australien keiner Besteuerung unterliegt, fin<strong>de</strong>t bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />

<strong>de</strong>s steuerpflichtigen Einkommens <strong>de</strong>s Trusts in Australien insoweit die<br />

sog. „Divison 250-Regelung“ <strong>de</strong>s australischen Steuerrechts Anwendung.<br />

Etwaige Werbungskosten <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Anleger im Zusammenhang<br />

mit ihrer Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Fondsgesellschaft können in<br />

Australien bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage <strong>de</strong>r Quellensteuer<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s MIT hingegen nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Divison 250 ist eine Gewinnermittlungsvorschrift nach australischem<br />

Steuerrecht, die jedoch keine Auswirkungen auf die Qualifikation<br />

<strong>de</strong>r Einkünfte hat. Dementsprechend erzielt <strong>de</strong>r Trust auch bei<br />

Anwendung dieser Vorschrift weiterhin Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung. Die Einkünfte wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re nicht in Zinseinkünfte<br />

umqualifiziert.<br />

Etwaige Verluste, die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r Immobilie<br />

entstehen, können grundsätzlich in Australien auf <strong>de</strong>r Ebene<br />

<strong>de</strong>s Trusts vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen aus <strong>de</strong>r Vermietung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie verrechnet wer<strong>de</strong>n. Der Beitritt <strong>de</strong>r Anleger führt<br />

allerdings voraussichtlich zu einem Untergang <strong>de</strong>r grundsätzlich vortragsfähigen<br />

Verluste am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s ersten Wirtschaftsjahres.<br />

Durch die Anwendung <strong>de</strong>r Division 250 wird für die Ermittlung <strong>de</strong>r<br />

Bemessungsgrundlage <strong>de</strong>r Quellensteuer unterstellt, dass <strong>de</strong>r Trust <strong>de</strong>m<br />

Mieter ein (fiktives) Darlehen gewährt hat. Dementsprechend wer<strong>de</strong>n<br />

die Mietzahlungen in einen steuerpflichtigen Zinsanteil und einen steuerfreien<br />

Tilgungsanteil aufgeteilt. Infolge <strong>de</strong>r Annahme eines fiktiven<br />

Darlehens dürfen bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage keine<br />

jährlichen Abschreibungen auf die Immobilie geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Trustee ist verpflichtet, auf die steuerpflichtigen laufen<strong>de</strong>n Einkünfte<br />

aus <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r Immobilie unabhängig von einer Ausschüttung<br />

eine Quellensteuer einzubehalten.<br />

Der Steuersatz beträgt ab <strong>de</strong>m Jahr 2011 7,5 % <strong>de</strong>r Netto-Mieteinkünfte,<br />

sofern diese konzeptionsgemäß innerhalb von drei Monaten nach En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Wirtschaftsjahres <strong>de</strong>s Trusts ausgeschüttet wer<strong>de</strong>n.<br />

Abschreibungen auf die Immobilie können <strong>de</strong>mentsprechend nur insoweit<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, wie die Immobilie an nicht-behördliche<br />

Mieter vermietet ist.<br />

Auf Ebene <strong>de</strong>s MIT können für die Ermittlung <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage<br />

<strong>de</strong>r Quellensteuer in Australien von <strong>de</strong>m steuerpflichtigen Anteil<br />

<strong>de</strong>r Mieterträge ferner verschie<strong>de</strong>ne Ausgaben, die im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>n steuerpflichtigen Vermietungseinkünften <strong>de</strong>r Immobilie stehen,<br />

abgezogen wer<strong>de</strong>n. Dies gilt voraussichtlich auch soweit Aufwendungen<br />

für Leistungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>n Trust entstehen.<br />

Ausgaben, die mit <strong>de</strong>r Erzielung <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Vermietungseinkünfte<br />

unmittelbar in Zusammenhang stehen (z.B. Kosten für die Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie, Zahlungen für die Nutzung <strong>de</strong>r Versorgungseinrichtungen<br />

<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s an die ASER Service Corporation, <strong>de</strong>n Trustee)<br />

sind hierbei sofort abzugsfähig. Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Errichtung<br />

<strong>de</strong>r Fondsstruktur (z.B. Vertriebskosten, anteilige Rechtsberatungskosten<br />

und bestimmte Steuerberatungskosten) sind hingegen nur<br />

über einen Zeitraum von fünf Jahren zeitanteilig steuerlich abzugsfähig.<br />

Kosten <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung sind nach australischem Steuerrecht nur<br />

dann abzugsfähig, wenn das Fremdkapital nicht mehr als 75 % <strong>de</strong>s Buchwertes<br />

<strong>de</strong>s Anlagevermögens beträgt und diese Kosten fremdüblich sind.<br />

Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb <strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>r in Australien<br />

belegenen Immobilie (z.B. Stamp Duty, Kosten für die Bewertung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie, Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>m Erwerb <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie) sind<br />

ebenso wie <strong>de</strong>r Kaufpreis für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r in Australien<br />

belegenen Immobilie, insbeson<strong>de</strong>re soweit sie auf das Grundstück entfallen,<br />

nur im Rahmen <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r in Australien<br />

belegenen Immobilie zu berücksichtigen.<br />

» EINKÜNFTE AUS VERÄUSSERUNGSVORGÄNGEN<br />

Ein Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r in Australien belegenen<br />

Immobilie ist in Australien steuerpflichtig und unterliegt ebenfalls<br />

<strong>de</strong>r Quellensteuer in Höhe von 7,5 % ab <strong>de</strong>m Jahr 2011, sofern<br />

dieser konzeptionsgemäß innerhalb von drei Monaten nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Wirtschaftsjahres ausgeschüttet wird.<br />

Der steuerpflichtige Gewinn ermittelt sich aus <strong>de</strong>m Veräußerungspreis<br />

abzüglich <strong>de</strong>r um zulässige Abschreibungen und um Tilgungsleistungen<br />

<strong>de</strong>s fiktiven Darlehens gemäß Division 250 gemin<strong>de</strong>rten Anschaffungskosten<br />

zuzüglich Anschaffungsnebenkosten für das Recht<br />

an <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie.<br />

Ein Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>m Trust durch die<br />

Fondsgesellschaft, die Riversi<strong>de</strong> 1 KG und die Riversi<strong>de</strong> 2 KG ebenso<br />

wie ein Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1<br />

KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 KG durch die Fondsgesellschaft ist in Australien<br />

ebenfalls steuerpflichtig, da das Anlagevermögen <strong>de</strong>s Trusts zu mehr<br />

als 50 % aus Immobilienvermögen besteht. Der Quellensteuersatz für<br />

einen solchen Veräußerungsgewinn beträgt 30 %.<br />

Veräußert <strong>de</strong>r Anleger seine Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und<br />

damit mittelbar Anteile an <strong>de</strong>m Trust, ist ein Gewinn in Australien<br />

nicht steuerpflichtig, sofern <strong>de</strong>r Anleger nicht zu min<strong>de</strong>stens 10 % an<br />

<strong>de</strong>r Fonds KG beteiligt ist.<br />

» ZINSEINKÜNFTE<br />

Erzielt <strong>de</strong>r Trust Zinseinkünfte aus <strong>de</strong>r Anlage von Kapital, so unterliegen<br />

diese Einkünfte auf Ebene <strong>de</strong>s Trusts nicht <strong>de</strong>r Besteuerung. Bei<br />

Ausschüttung <strong>de</strong>r Zinsen durch <strong>de</strong>n Trust an die Fondsgesellschaft hat<br />

<strong>de</strong>r Trustee jedoch Quellensteuer mit einem Steuersatz in Höhe von 10 %<br />

einzubehalten.


129 STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

» BESTEUERUNGSVERFAHREN<br />

Die Quellensteuer wird durch <strong>de</strong>n MIT bzw. <strong>de</strong>n Trustee für Rechnung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 KG und Riversi<strong>de</strong> 2 KG einbehalten<br />

und an die australische Finanzverwaltung abgeführt. Die Quellensteuer<br />

hat abgelten<strong>de</strong> Wirkung. Die Fondsgesellschaft, die Riversi<strong>de</strong> 1<br />

KG, die Riversi<strong>de</strong> 2 KG und die <strong>de</strong>utschen Anleger unterliegen in Australien<br />

daher nicht <strong>de</strong>r Pflicht zur Abgabe einer eigenen Steuererklärung.<br />

Besteuerung in Deutschland<br />

» EINKÜNFTEERZIELUNGSABSICHT<br />

Die steuerliche Anerkennung von Einkünften setzt eine Einkünfteerzielungsabsicht<br />

voraus.<br />

Einkünfteerzielungsabsicht setzt das Streben nach einem positiven<br />

steuerlichen Gesamtergebnis (sog. „Totalüberschuss“) während <strong>de</strong>r voraussichtlichen<br />

Dauer <strong>de</strong>r Betätigung (sog. „Totalperio<strong>de</strong>“) voraus. Bei<br />

<strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Totalüberschusses bleiben Gewinne aus privaten<br />

Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) außer Betracht.<br />

» ZURECHNUNG DER EINKÜNFTE / STEUERSUBJEKT<br />

Die Fondsgesellschaft, die Riversi<strong>de</strong> 1 KG und die Riversi<strong>de</strong> 2 KG sind<br />

nach <strong>de</strong>utschem Recht steuerlich als transparente Personengesellschaften<br />

zu qualifizieren. Daher unterliegen nicht die Fondsgesellschaft,<br />

die Riversi<strong>de</strong> 1 KG o<strong>de</strong>r die Riversi<strong>de</strong> 2 KG, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r einzelne<br />

Anleger <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Einkommensteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer).<br />

Für die steuerliche Zurechnung ist nicht erheblich, dass sich die Anleger<br />

grundsätzlich mittelbar über eine Treuhandgesellschaft als Treugeber<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligen. Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

wird steuerlich <strong>de</strong>n einzelnen Anlegern als Treugebern anteilig<br />

zugerechnet (§ 39 AO). Die Treuhandgesellschaft wird konzeptionsgemäß<br />

zwar in eigenem Namen, jedoch für Rechnung <strong>de</strong>r Anleger tätig.<br />

Die Anleger tragen das vollständige wirtschaftliche Risiko <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Die Treuhandgesellschaft ist an die Weisungen<br />

<strong>de</strong>r Anleger gebun<strong>de</strong>n. Es steht <strong>de</strong>n Anlegern darüber hinaus<br />

frei, Gesellschafterrechte (z.B. das Stimmrecht) selbst auszuüben. Die<br />

Anleger wer<strong>de</strong>n daher steuerlich so gestellt, als ob sie die Einkünfte aus<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft direkt beziehen wür<strong>de</strong>n.<br />

Ferner ist <strong>de</strong>r australische Trust für Zwecke <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Besteuerung<br />

voraussichtlich als Treuhandvermögen anzusehen und ist daher ebenfalls<br />

für steuerliche Zwecke in Deutschland transparent.<br />

Der Trust bzw. <strong>de</strong>r Trustee ist zwar zivilrechtlich Eigentümer <strong>de</strong>s Rechts<br />

an <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie, hält dieses jedoch treuhän<strong>de</strong>risch<br />

im eigenen Namen und für Rechnung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 KG. Um die steuerliche Transparenz<br />

<strong>de</strong>s Trusts zu gewährleisten, ist das Treuhandverhältnis so ausgestaltet,<br />

dass die Fondsgesellschaft, die Riversi<strong>de</strong> 1 KG und die Riversi<strong>de</strong><br />

2 KG als Treugeber gegenüber <strong>de</strong>m Trustee als Treuhän<strong>de</strong>r die wesentlichen<br />

Entscheidungen über das Vermögen <strong>de</strong>s Trusts, d.h. das Recht an<br />

<strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie, treffen können. Zu<strong>de</strong>m sind die<br />

Fondsgesellschaft, die Riversi<strong>de</strong> 1 KG und die Riversi<strong>de</strong> 2 KG zur Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses berechtigt und können gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Trust die Herausgabe <strong>de</strong>s Treuhandvermögens verlangen. Ferner<br />

stehen die Erträge und Lasten aus <strong>de</strong>m Treuhandvermögen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 KG zu.<br />

Die Einkünfte aus <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie wer<strong>de</strong>n für<br />

Zwecke <strong>de</strong>r Einkommenbesteuerung daher im Ergebnis voraussichtlich<br />

<strong>de</strong>n Anlegern zugewiesen.<br />

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist nach ständiger<br />

Rechtsprechung und <strong>de</strong>r Verwaltungsauffassung grundsätzlich ohne<br />

weitere Prüfung von einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Etwas<br />

an<strong>de</strong>res gilt nur, wenn konkrete Umstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Beweisanzeichen<br />

dagegen sprechen. Derartige Umstän<strong>de</strong> liegen auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

nicht vor. Ihre Einkünfteerzielungsabsicht ergibt sich zu<strong>de</strong>m<br />

daraus, dass sie während ihrer Laufzeit konzeptionsgemäß einen Totalüberschuss<br />

erzielt.<br />

Allerdings muss auch auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers eine Einkünfteerzielungsabsicht<br />

vorliegen. Etwaige Aufwendungen eines Anlegers in Zusammenhang<br />

mit seiner Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft (sog.<br />

„Son<strong>de</strong>rwerbungskosten“) können dazu führen, dass auf Ebene dieses<br />

Anlegers kein Totalüberschuss erzielt wird. Dies gilt auch, falls ein Anleger<br />

seine Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu einem Zeitpunkt<br />

vorzeitig veräußert o<strong>de</strong>r unentgeltlich überträgt, in <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Ebene<br />

dieses Anlegers (noch) kein Totalüberschuss entstan<strong>de</strong>n ist.<br />

» QUALIFIKATION DER EINKÜNFTE / EINKUNFTSARTEN<br />

Die Anleger erzielen aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft laufen<strong>de</strong><br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG. Bei<br />

einer Veräußerung <strong>de</strong>s Fondsobjekts durch <strong>de</strong>n australischen Trust,<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung von Trust Units durch die Fondsgesellschaft, die Riversi<strong>de</strong><br />

1 KG und die Riversi<strong>de</strong> 2 KG o<strong>de</strong>r bei einer Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft an <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong><br />

2 KG sowie bei einer Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung eines Anlegers<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erzielen die Anleger gegebenenfalls Einkünfte<br />

aus privaten Veräußerungs geschäften gem. § 23 EStG. Zu<strong>de</strong>m erzielen<br />

die Anleger gegebenenfalls aus <strong>de</strong>r verzinslichen Anlage etwaiger Liquiditätsüberschüsse<br />

o<strong>de</strong>r Liquiditäts reserven Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

gem. § 20 EStG.<br />

Die Annahme <strong>de</strong>r vorgenannten Einkunftsarten setzt voraus, dass die<br />

Tätigkeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft keinen Gewerbebetrieb darstellt. An<strong>de</strong>rnfalls<br />

wür<strong>de</strong>n die Einkünfte <strong>de</strong>r Anleger in solche aus Gewerbebetrieb<br />

gem. § 15 EStG umqualifiziert.<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht als Gewerbebetrieb anzusehen, weil sie<br />

durch die Immobilieninvestition über die Riversi<strong>de</strong> 1 KG, die Riversi<strong>de</strong><br />

2 KG und <strong>de</strong>n Trust we<strong>de</strong>r eine eigene gewerbliche Tätigkeit ausübt noch<br />

gewerblich geprägt ist. Ferner übt sie neben dieser Immobilieninvestition<br />

keine Tätigkeit aus, die zu einer gewerblichen Infektion führen könnte.<br />

Ein Gewerbebetrieb ist je<strong>de</strong> selbstständige nachhaltige Betätigung, die


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

130<br />

mit <strong>de</strong>r Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung<br />

am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und <strong>de</strong>n<br />

Rahmen <strong>de</strong>r privaten Vermögensverwaltung überschreitet.<br />

Die Tätigkeit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft überschreitet nicht <strong>de</strong>n Rahmen <strong>de</strong>r<br />

privaten Vermögens verwaltung. Der Rahmen <strong>de</strong>r privaten Vermögensverwaltung<br />

ist nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofes überschritten,<br />

wenn entwe<strong>de</strong>r die Vermietungstätigkeit über die reine Gebrauchsüberlassung<br />

hinausgeht (so genannte gewerbliche Vermietung),<br />

o<strong>de</strong>r wenn ein gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l vorliegt.<br />

Eine gewerbliche Vermietung wäre z.B. bei kurzfristigen Vermietungen<br />

o<strong>de</strong>r bei nicht nur unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Nebenleistungen zur Vermietung gegeben.<br />

Die Fondsgesellschaft wird das mittelbar zu erwerben<strong>de</strong> Recht<br />

an <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie konzeptionsgemäß länger als<br />

zehn Jahre halten, diese Immobilie langfristig über <strong>de</strong>n australischen<br />

Trust vermieten und zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Laufzeit veräußern. Die Fondsgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r australische Trust wer<strong>de</strong>n auch keine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Nebenleistungen (z. B. Marketing, kurzfristige Vermietung von Parkplätzen)<br />

erbringen.<br />

könne gewerblich sein, wenn sie mit <strong>de</strong>m An- und Verkauf von Wirtschaftsgütern<br />

auf Grund eines einheitlichen Geschäftskonzeptes „verklammert“<br />

ist. Ein <strong>de</strong>rartiges einheitliches Geschäftskonzept liege vor,<br />

wenn <strong>de</strong>r angestrebte Totalgewinn erst durch die Erzielung eines Veräußerungserlöses,<br />

das heißt <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r vermieteten Wirtschaftsgüter,<br />

zu erreichen sei und von vornherein geplant ist, die vermieteten<br />

Wirtschaftsgüter vor Ablauf ihrer Nutzungsdauer zu veräußern. In diesem<br />

Fall liege händlertypisches Verhalten vor, das gewerblich sei. Nach<br />

Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 01.04.2009, IV<br />

C 6 – S 2240/08/10008) kann dieses Abgrenzungskriterium unter bestimmten<br />

Voraussetzungen auch bei so genannten Einzelobjekt- o<strong>de</strong>r<br />

Ein-Objekt-Gesellschaften anwendbar sein. Die Finanzverwaltung<br />

hat allerdings offen gelassen, ob sie die Grundsätze nur auf bewegliche<br />

Wirtschaftsgüter o<strong>de</strong>r auch auf Immobilien anwen<strong>de</strong>n will. Selbst wenn<br />

die Finanzverwaltung die vorgenannten Grundsätze auch auf die Fondsgesellschaft<br />

anwen<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>, läge ein einheitliches Geschäftskonzept<br />

nicht vor. Zwar ist die Veräußerung <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r Immobilie zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Laufzeit vorgesehen. Der angestrebte Totalüberschuss auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wird aber konzeptionsgemäß nicht erst<br />

durch die Veräußerung, son<strong>de</strong>rn bereits durch die Vermietung erzielt.<br />

Die Fondsgesellschaft betreibt ferner keinen gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>l.<br />

Nach ständiger Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofes<br />

kann ein gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l vorliegen, wenn in einem<br />

engen zeitlichen Zusammenhang von fünf Jahren, in bestimmten Fällen<br />

auch von zehn Jahren, mehr als drei Objekte angeschafft o<strong>de</strong>r hergestellt<br />

und veräußert wer<strong>de</strong>n (so genannte „Drei-Objekt“-Grenze). Da<br />

die Fondsgesellschaft lediglich ein Recht an einer in Australien belegenen<br />

Immobilie (mittelbar über die Riversi<strong>de</strong> 1 KG, die Riversi<strong>de</strong> 2 KG<br />

und <strong>de</strong>n Trust) erwirbt und erst nach Ablauf von zehn Jahren veräußern<br />

wird, liegt auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft kein gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

vor.<br />

Die Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft innerhalb<br />

von zehn Jahren nach <strong>de</strong>m Beitritt könnte allerdings als Veräußerung<br />

eines Objekts durch <strong>de</strong>n Anleger anzusehen sein und daher in Verbindung<br />

mit weiteren Immobilienveräußerungen <strong>de</strong>s Anlegers unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

einen gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>l auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />

begrün<strong>de</strong>n. So wird in <strong>de</strong>r Regel bei <strong>de</strong>r „Drei-Objekt-Grenze“ nicht nur<br />

die direkte Veräußerung von Grundstücken berücksichtigt, son<strong>de</strong>rn<br />

auch die Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften mit<br />

Grundbesitz. Nach einem Schreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzministeriums<br />

sind solche Veräußerungen jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn<br />

<strong>de</strong>r Anleger wenigstens 10 % an <strong>de</strong>r Personengesellschaft hält o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Verkehrswert <strong>de</strong>r Beteiligung mehr als EUR 250.000,-- beträgt. <strong>Invest</strong>oren,<br />

die beabsichtigen, einen Anteil in dieser Höhe an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

zu zeichnen, wird empfohlen, die möglichen persönlichen<br />

steuerlichen Konsequenzen mit ihrem steuerlichen Berater zu erörtern.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sfinanzhof vertritt in einer jüngeren Entscheidung (Urteil<br />

vom 26. Juni 2007, IV R 49/04, DStR 2007, 1574 – Flugzeuge) die Auffassung,<br />

auch eine Vermietungstätigkeit, die bloße Gebrauchsüberlassung<br />

ist und keine weiteren (Son<strong>de</strong>r-)Leistungen bzw. Pflichten beinhaltet,<br />

Ferner gilt als Gewerbebetrieb auch die mit Einkünfteerzielungsabsicht<br />

unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, bei <strong>de</strong>r<br />

ausschließlich eine o<strong>de</strong>r mehrere Kapitalgesellschaften persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafter sind und nur diese o<strong>de</strong>r Personen, die nicht<br />

Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (gewerblich geprägte<br />

Personengesellschaft). Die Fondsgesellschaft ist auch nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>r Finanzverwaltung nicht gewerblich geprägt, da die Kommanditistin<br />

ATLANTIC Australien Geschäftsführungsgesellschaft<br />

mbH geschäftsführungsbefugt ist (R 15.8 Absatz 6 Satz 3 EStR).<br />

Die Fondsgesellschaft ist auch nicht gewerblich infiziert, da sie neben <strong>de</strong>r<br />

(mittelbaren) <strong>Invest</strong>ition in die in Australien belegene Immobilie konzeptionsgemäß<br />

keine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Insbeson<strong>de</strong>re führen<br />

<strong>de</strong>r Bezug und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Strukturierung und Finanzierung <strong>de</strong>r Immobilieninvestition zu<br />

Selbstkosten nicht zur Begründung einer gewerblichen Tätigkeit.<br />

Besteuerung <strong>de</strong>r Einkünfte<br />

» EINKÜNFTE AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG<br />

Die laufen<strong>de</strong>n Vermietungseinkünfte aus <strong>de</strong>r in Australien belegenen<br />

Immobilie sind in Deutschland lediglich bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s persönlichen<br />

Einkommensteuersatzes zu berücksichtigen (sog. Progressionsvorbehalt).<br />

Durch <strong>de</strong>n Progressionsvorbehalt wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Steuersatzes<br />

für die in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte <strong>de</strong>s Anlegers<br />

auch die ausländischen, nach <strong>de</strong>m DBA steuerfreien Einkünfte<br />

berücksichtigt. Um <strong>de</strong>n Steuersatz <strong>de</strong>s Anlegers für seine steuerpflichtigen<br />

Einkünfte zu ermitteln, wer<strong>de</strong>n daher die steuerpflichtigen und die<br />

steuerfreien Einkünfte <strong>de</strong>s Anlegers zusammengerechnet, für diesen<br />

Betrag <strong>de</strong>r durchschnittliche Steuersatz ermittelt und dieser Steuersatz


131 STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

sodann auf die steuerpflichtigen Einkünfte (also nach Abzug <strong>de</strong>r steuerfreien<br />

Einkünfte) angewandt.<br />

Die für die Berechnung <strong>de</strong>s Progressionsvorbehalts maßgeblichen<br />

Vermietungseinkünfte wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen<br />

Steuerrechts ermittelt. Da die Fondsgesellschaft steuerlich eine vermögensverwalten<strong>de</strong><br />

Gesellschaft ist, sind die Einkünfte <strong>de</strong>r Anleger für<br />

einkommensteuerliche Zwecke als Überschuss <strong>de</strong>r Einnahmen über die<br />

Werbungskosten zu ermitteln.<br />

Demnach sind zum einen die Kosten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft bzw. <strong>de</strong>s<br />

Trusts sowie eine Abschreibung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s und zum an<strong>de</strong>ren auch<br />

die Son<strong>de</strong>rwerbungskosten <strong>de</strong>r einzelnen Anleger bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />

<strong>de</strong>s steuerlichen Ergebnisses für <strong>de</strong>n Progressionsvorbehalt min<strong>de</strong>rnd<br />

zu berücksichtigen. Werbungskosten <strong>de</strong>s Anlegers im Zusammenhang<br />

mit seiner Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft können, soweit sie auf<br />

die Mieteinkünfte in Australien entfallen, ebenfalls im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Progressionsvorbehalts steuermin<strong>de</strong>rnd berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Einkünfteermittlung auf Ebene <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist zu<br />

beachten, dass bestimmte Aufwendungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in <strong>de</strong>r<br />

Gründungs- und Anlaufphase nicht als sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />

anzusetzen sind, son<strong>de</strong>rn als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,<br />

die über einen längeren Zeit raum jährlich abzuschreiben sind.<br />

(BMF-Schreiben vom 20.10.2003, IV C 3 – S 2253a – 48/03, sog. „5. Bauherrenerlass“).<br />

Sollte nach <strong>de</strong>n steuerlichen Vorschriften ein Verlust aus <strong>de</strong>r Vermietung<br />

<strong>de</strong>r australischen Immobilie ermittelt wer<strong>de</strong>n, kann dieser nur im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Progressionsvorbehalts berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Dieser führt<br />

entsprechend § 2a EStG nicht zu einem negativen Progressionsvorbehalt,<br />

son<strong>de</strong>rn lediglich zur Min<strong>de</strong>rung von positiven Einkünften <strong>de</strong>r gleichen<br />

Art aus Australien im Jahr <strong>de</strong>r Verlustentstehung o<strong>de</strong>r in Folgejahren.<br />

Die Verlustnutzungsbeschränkungen bei beschränkter Haftung (§ 15a<br />

EStG) und bei Steuerstundungsmo<strong>de</strong>llen (§ 15b EStG) die grundsätzlich<br />

auch im Progressionsvorbehalt zu beachten sind, führen bei konzeptionsgemäßem<br />

Verlauf <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>ments voraussichtlich nicht zu<br />

weiteren Beschränkungen bei <strong>de</strong>r Verlustnutzung.<br />

» KEINE ABWEICHUNG VOM DOPPELBESTEUERUNGS-<br />

ABKOMMEN NACH NATIONALEM RECHT<br />

Die Freistellung <strong>de</strong>r Einkünfte <strong>de</strong>r Anleger aus <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r in<br />

Australien belegenen Immobilie in Deutschland nach <strong>de</strong>m DBA wird<br />

voraussichtlich nicht durch § 50d Abs. 9 EStG ausgeschlossen. Nach dieser<br />

Vorschrift wird die Freistellung von nach <strong>de</strong>n Regelungen eines DBA<br />

festgestellten Einkünften in Deutschland versagt, wenn <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Staat<br />

die Einkünfte ebenfalls nicht o<strong>de</strong>r nur zu einem vermin<strong>de</strong>rten Steuersatz<br />

besteuert und dies auf einer abweichen<strong>de</strong>n Anwendung <strong>de</strong>s DBA<br />

beruht (Qualifikationskonflikt) o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Staat die Einkünfte<br />

nicht besteuert und dies darauf beruht, dass <strong>de</strong>r Steuerpflichtige<br />

nicht in diesem Staat ansässig ist.<br />

Da vorliegend sowohl aus <strong>de</strong>utscher als auch aus australischer Sicht<br />

Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen im Sinne <strong>de</strong>s DBA vorliegen,<br />

ist ein Qualifikationskonflikt im Sinne <strong>de</strong>s § 50d Abs. 9 EStG nicht<br />

gegeben. Ferner erfolgt in Australien keine Nichtbesteuerung <strong>de</strong>r Einkünfte,<br />

die dadurch begrün<strong>de</strong>t ist, dass die Anleger in Australien nicht<br />

unbeschränkt steuerpflichtig sind. Vielmehr erfolgt in Australien eine<br />

Besteuerung dieser Einkünfte in Form einer Quellensteuer mit Abgeltungs<br />

wirkung. Die vom Trustee einbehaltene Steuer ist nach <strong>de</strong>m<br />

australischen Steuerrecht keine Steuer <strong>de</strong>s Trusts, son<strong>de</strong>rn wird von<br />

<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Anlegern <strong>de</strong>s Trusts zuzurechnen<strong>de</strong>n Einkünften einbehalten.<br />

Hierbei ist für Zwecke <strong>de</strong>s § 50d Abs. 9 EStG unerheblich, dass <strong>de</strong>r Steuersatz<br />

in Höhe von 7,5 % ausschließlich nicht in Australien ansässigen<br />

Steuerpflichtigen gewährt wird, da § 50d Abs. 9 EStG voraussetzt, dass<br />

die fehlen<strong>de</strong> Ansässigkeit in <strong>de</strong>m Staat zu einer Nichtbesteuerung führt.<br />

Eine geringere Besteuerung ist nach <strong>de</strong>m Gesetzeswortlaut unschädlich.<br />

Auch die Anwendung <strong>de</strong>r Division 250 australischen Steuerrechts führt<br />

we<strong>de</strong>r zu einem Qualifikationskonflikt noch zu einer Nichtbesteuerung<br />

<strong>de</strong>r Einkünfte aufgrund <strong>de</strong>r Ansässigkeit <strong>de</strong>r Anleger in Deutschland.<br />

Bei <strong>de</strong>r Division 250 han<strong>de</strong>lt es sich um eine Vorschrift zur Ermittlung<br />

<strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r steuerpflichtigen Vermietungseinkünfte. Eine Umqualifizierung<br />

<strong>de</strong>r Einkunftsart erfolgt hierdurch nicht. Ferner gilt die Division<br />

250 nicht nur für außerhalb von Australien ansässige Personen.<br />

» EINKÜNFTE AUS VERÄUSSERUNGSVORGÄNGEN<br />

Die Veräußerung <strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie<br />

durch <strong>de</strong>n Trust, <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>m Trust durch die Fondsgesellschaft,<br />

die Riversi<strong>de</strong> 1 KG und die Riversi<strong>de</strong> 2 KG, <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong><br />

1 KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 KG durch die Fondsgesellschaft und<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft durch <strong>de</strong>n Anleger sind aus<br />

<strong>de</strong>utscher steuerlicher Sicht als (anteilige) Veräußerung <strong>de</strong>r Rechte an<br />

<strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie durch <strong>de</strong>n Anleger anzusehen.<br />

Die Besteuerung <strong>de</strong>r Einkünfte aus einer mittelbaren o<strong>de</strong>r unmittelbaren<br />

Veräußerung <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie<br />

richtet sich aufgrund <strong>de</strong>r Nichtanwendbarkeit <strong>de</strong>s DBA ausschließlich<br />

nach <strong>de</strong>m nationalen Steuerrecht.<br />

Gewinne aus solchen Veräußerungen sind gegenwärtig nicht steuerbar,<br />

wenn <strong>de</strong>r Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als<br />

zehn Jahre beträgt (§ 22 Nr. 2 und § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).<br />

Erfolgt eine Veräußerung innerhalb <strong>de</strong>r zehnjährigen Haltefrist <strong>de</strong>s<br />

§ 23 EStG, so ist ein Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung in Deutschland steuerpflichtig.<br />

Die Anleger unterliegen insoweit <strong>de</strong>r Einkommensbesteuerung<br />

mit ihrem individuellen Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer.<br />

Für die Beurteilung, ob eine Veräußerung innerhalb <strong>de</strong>r zehnjährigen<br />

Haltefrist erfolgt, ist bei <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r in Australien<br />

belegenen Immobilie auf <strong>de</strong>n Zeitraum zwischen Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Anlegers an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und Veräußerung <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r<br />

in Australien belegenen Immobilie abzustellen. Bei Veräußerung <strong>de</strong>r Be-


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

132<br />

teiligung eines Anlegers an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist entsprechend auf <strong>de</strong>n<br />

Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung abzustellen.<br />

Die in Australien gegebenenfalls in Form <strong>de</strong>r Quellensteuer erhobene sog.<br />

„Capital Gains Tax“ kann voraussichtlich anteilig gem. § 34c EStG auf die<br />

<strong>de</strong>utsche Steuer <strong>de</strong>r Anleger angerechnet wer<strong>de</strong>n. So entspricht die Capital<br />

Gains Tax nach Auffassung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Finanzverwaltung grundsätzlich<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Einkommensteuer. Eine Anrechnung sollte <strong>de</strong>mentsprechend<br />

auch bei Erhebung in Form einer Quellensteuer erfolgen.<br />

Ein Verlust aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r in Australien belegenen<br />

Immobilie innerhalb <strong>de</strong>r Haltefrist darf nicht mit an<strong>de</strong>ren Einkünften<br />

<strong>de</strong>r Anleger verrechnet wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn nur mit Gewinnen <strong>de</strong>s<br />

Anlegers aus an<strong>de</strong>ren privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG<br />

im gleichen Kalen<strong>de</strong>rjahr ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Ein verbleiben<strong>de</strong>r Verlust<br />

kann nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 10d EStG zur Min<strong>de</strong>rung von Gewinnen<br />

aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG im vorangegangenen<br />

sowie in folgen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahren genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

» ZINSEINKÜNFTE<br />

Etwaige Einkünfte <strong>de</strong>r Anleger aus <strong>de</strong>r verzinslichen Anlage von Liquiditätsüberschüssen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

bzw. <strong>de</strong>s Trusts können nach <strong>de</strong>m DBA in Deutschland besteuert wer<strong>de</strong>n,<br />

sofern diese nicht ausnahmsweise als Nebenerträge <strong>de</strong>r Vermietung<br />

qualifiziert wer<strong>de</strong>n. Sie unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

i.S.d. § 20 EStG <strong>de</strong>r Besteuerung mit <strong>de</strong>m Abgeltungsteuersatz in Höhe<br />

von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.<br />

Werbungskosten können bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die<br />

<strong>de</strong>r Abgeltungsteuer unterliegen, grundsätzlich nicht geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n. Abzugsfähig ist für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

insoweit nur <strong>de</strong>r Sparer-Pauschalbetrag in Höhe von EUR 801,-- (EUR<br />

1.602,-- bei zusammen veranlagten Ehegatten).<br />

Etwaige in Australien einbehaltene Quellensteuern können gem. § 32d<br />

EStG auf die <strong>de</strong>utsche Steuer angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

» VERANLAGUNG DER FONDSGESELLSCHAFT,<br />

FESTSTELLUNGSVERFAHREN<br />

Das Ergebnis (Gewinn o<strong>de</strong>r Verlust) und die sonstigen Besteuerungsgrundlagen<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n ebenso wie das Ergebnis <strong>de</strong>r<br />

Riversi<strong>de</strong> 1 KG, <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 KG und <strong>de</strong>s Trusts für Zwecke <strong>de</strong>r Besteuerung<br />

in Deutschland einheitlich und geson<strong>de</strong>rt festgestellt (§ 180 Absatz<br />

1 Nr. 2 AO). Der einzelne Anleger hat das anteilige auf ihn entfallen<strong>de</strong><br />

Ergebnis in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.<br />

Nach § 138 Abs. 2 AO muss die Gründung und <strong>de</strong>r Erwerb von Betrieben<br />

und Betriebstätten im Ausland, die Beteiligung an ausländischen<br />

Personengesellschaften o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Aufgabe o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung sowie die<br />

Beteiligung von min<strong>de</strong>stens 25 Prozent am Kapital o<strong>de</strong>r am Vermögen<br />

einer Körperschaft, Personenvereinigung o<strong>de</strong>r Vermögensmasse o<strong>de</strong>r<br />

wenn die Summe <strong>de</strong>r Anschaffungskosten aller Beteiligungen mehr als<br />

EUR 150 000,-- beträgt, <strong>de</strong>m zuständigen Finanzamt angezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>m Wortlaut <strong>de</strong>s § 138 Abs. 2 AO fallen Anleger dieses Beteiligungsangebots<br />

nicht unter diese Vorschrift, da die Anleger (mittelbar<br />

über die Fondsgesellschaft) und <strong>de</strong>n Trust als Treuhän<strong>de</strong>r in eine australische<br />

Immobilie investieren.<br />

» BESTEUERUNG NACH DEN VORSCHRIFTEN DES<br />

INVESTMENTSTEUERGESETZES<br />

Die Einkünfte <strong>de</strong>r Anleger aus <strong>de</strong>r Beteiligung unterliegen nicht <strong>de</strong>r Besteuerung<br />

nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>mentsteuergesetzes. Eine Anwendung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>mentsteuergesetzes wür<strong>de</strong> unter an<strong>de</strong>rem voraussetzen,<br />

dass <strong>de</strong>r australische Trust als ein Vermögen zur gemeinschaftlichen<br />

Kapitalanlage anzusehen ist, das nach <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Risikomischung<br />

in bestimmten Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n angelegt ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 InvStG<br />

i.V.m. § 2 Abs. 4 InvG). Zu diesen Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n zählen<br />

auch Immobilien. Eine Risikomischung in diesem Sinne liegt bei Immobilieninvestitionen<br />

allerdings nur vor, wenn das Vermögen min<strong>de</strong>stens<br />

vier Immobilien erwirbt. Da <strong>de</strong>r Trust lediglich in das Recht an einer in<br />

Australien belegenen Immobilie investiert, ist er bereits mangels einer entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Risikomischung nicht als <strong>Invest</strong>mentvermögen anzusehen.<br />

» AUSSENSTEUERGESETZ<br />

Auf die Einkünfte <strong>de</strong>r Anleger aus <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

fin<strong>de</strong>n ferner nicht die Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 7–14 o<strong>de</strong>r 20 <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen<br />

Außensteuergesetzes Anwendung. Die Anwendung dieser Regelungen<br />

setzt u.a. voraus, dass es sich bei <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Anlegern erzielten<br />

Einkünften um sog. „Zwischeneinkünfte“ han<strong>de</strong>lt.<br />

Einkünfte aus <strong>de</strong>r Vermietung einer Immobilie, die gemäß DBA in<br />

Deutschland von <strong>de</strong>r Besteuerung freigestellt sind, sind jedoch nicht als<br />

Zwischeneinkünfte im Sinne <strong>de</strong>r Vorschriften anzusehen.<br />

Gewerbesteuer<br />

» AUSTRALIEN<br />

Eine Gewerbesteuer wird in Australien nicht erhoben.<br />

» DEUTSCHLAND<br />

Die Fondsgesellschaft unterliegt als vermögensverwalten<strong>de</strong> Personengesellschaft<br />

in Deutschland nicht <strong>de</strong>r Gewerbesteuer (§ 2 GewStG). Die<br />

Fondsgesellschaft übt keine gewerbliche Tätigkeit aus und ist nicht gewerblich<br />

geprägt o<strong>de</strong>r durch eine weitere Tätigkeit gewerblich infiziert.<br />

Grundsteuer / Immobiliensteuer<br />

» AUSTRALIEN<br />

Der in South Australia belegene Grundbesitz unterliegt voraussichtlich<br />

nicht <strong>de</strong>r lokalen Grundsteuer („Land Tax“).<br />

» DEUTSCHLAND<br />

In Deutschland wird keine Grundsteuer erhoben, da nur inländischer<br />

Grundbesitz <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Grundsteuer unterliegt.


133 STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer / Stempelsteuer („Stamp<br />

Duty“)<br />

» AUSTRALIEN<br />

Der Erwerb <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie durch<br />

<strong>de</strong>n Trust unterliegt <strong>de</strong>r australischen Stempelsteuer („Stamp Duty“) in<br />

Höhe von ca. 5,5 % <strong>de</strong>s Kaufpreises.<br />

Ferner unterliegt <strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>s sog. „Deed of Assignment“, welches die<br />

Abtretung <strong>de</strong>s Rechts aus <strong>de</strong>m Grundstückskaufvertrag von <strong>de</strong>m Vermittler<br />

Chart Hall an <strong>de</strong>n Trust regelt, <strong>de</strong>r Stamp Duty in Höhe von ca. 5,5 %<br />

<strong>de</strong>s vereinbarten Entgelts zuzüglich GST in Höhe von AUD 110.000,--.<br />

Der Beitritt <strong>de</strong>r Anleger zur Fondsgesellschaft löst voraussichtlich keine<br />

zusätzliche Stamp Duty aus.<br />

Die Veräußerung <strong>de</strong>s Rechts an <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>m Trust am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Fonds wird<br />

ebenfalls Stamp Duty auslösen. Üblicherweise wird in diesem Fall <strong>de</strong>r<br />

Erwerber vertraglich verpflichtet, die Stamp Duty zu tragen.<br />

Neben <strong>de</strong>r Stamp Duty wird in Australien keine Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

erhoben.<br />

» DEUTSCHLAND<br />

Deutsche Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer wird ausschließlich bei Erwerb von im<br />

Inland belegenen Grundstücken erhoben. In Bezug auf die in Australien<br />

belegene Immobilie fällt daher keine <strong>de</strong>utsche Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer an.<br />

Eine Stempelsteuer wird in Deutschland nicht erhoben.<br />

Umsatzsteuer<br />

» AUSTRALIEN („GOODS AND SERVICE TAX“)<br />

Bestimmte Lieferungen und Leistungen unterliegen in Australien <strong>de</strong>r<br />

Umsatzsteuer (Goods and Service Tax „GST“). Der Erwerb <strong>de</strong>s Rechts<br />

an einer in Australien belegenen Immobilie unterliegt als Geschäftsveräußerung<br />

im Ganzen grundsätzlich nicht <strong>de</strong>r GST.<br />

Dagegen unterliegt die bloße Abtretung <strong>de</strong>r Rechte aus <strong>de</strong>m Grundstückskaufvertrag<br />

an <strong>de</strong>r in Australien belegenen Immobilie an <strong>de</strong>n<br />

australischen Trust voraussichtlich <strong>de</strong>r GST. Die bloße Abtretung qualifiziert<br />

insoweit nicht als Geschäftsveräußerung im Ganzen. Allerdings<br />

ist <strong>de</strong>r Trust im Hinblick auf die in Rechnung gestellte GST vorsteuerabzugsberechtigt.<br />

Die Vermietung <strong>de</strong>r Immobilie unterliegt in Australien <strong>de</strong>r GST. Die<br />

GST wird jedoch von <strong>de</strong>n Mietern getragen.<br />

Von <strong>de</strong>m australischen Trust im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb und<br />

<strong>de</strong>r Unterhaltung <strong>de</strong>s Fondsobjekts empfangene Dienstleistungen in<br />

Australien ansässiger Dienstleister unterliegen grundsätzlich <strong>de</strong>r GST.<br />

Der Trust ist im Hinblick auf die in Rechnung gestellte GST vorsteuerabzugsberechtigt.<br />

Leistungen, die die Fondsgesellschaft gegenüber <strong>de</strong>m Trust im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r Immobileninvestition erbringt und<br />

die <strong>de</strong>r Trust von Dritten bezieht, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen<br />

in Australien <strong>de</strong>r GST. Allerdings ist <strong>de</strong>r Trust im Hinblick<br />

auf die in Rechnung gestellte GST vorsteuerabzugsberechtigt, so dass auf<br />

Ebene <strong>de</strong>s Trusts eine Belastung mit GST voraussichtlich nicht entsteht.<br />

» DEUTSCHLAND<br />

Die Vermietung <strong>de</strong>r Immobilie durch <strong>de</strong>n Trust unterliegt nicht <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen Umsatzsteuer.<br />

Soweit die Fondsgesellschaft Leistungen insbeson<strong>de</strong>re im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r Immobilieninvestition erbringt, wird sie<br />

unternehmerisch tätig. Soweit diese Leistungen künftig an einen australischen<br />

Trustee erbracht wer<strong>de</strong>n, unterliegen diese jedoch nicht <strong>de</strong>r<br />

Umsatzsteuer. Die Fondsgesellschaft ist insoweit im Hinblick auf die<br />

ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt.<br />

Die AAT Atlantic Australien Treuhand GmbH erbringt keine umsatzsteuerbaren<br />

Leistungen. Wer<strong>de</strong>n umsatzsteuerpflichtige Leistungen an<br />

die AAT Atlantic Australien Treuhand GmbH erbracht, ist sie insofern<br />

nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

» AUSTRALIEN<br />

In Australien wird <strong>de</strong>rzeit we<strong>de</strong>r eine Erbschaftsteuer noch eine Schenkungsteuer<br />

erhoben.<br />

» DEUTSCHLAND<br />

Die Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft durch Erbfolge<br />

o<strong>de</strong>r Schenkung unterliegt <strong>de</strong>r unbeschränkten <strong>de</strong>utschen Erbschaft<br />

bzw. Schenkungsteuerpflicht, wenn und soweit <strong>de</strong>r Erblasser<br />

bzw. Schenker und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Erbe bzw. Beschenkte in Deutschland<br />

ansässig sind.<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwalten<strong>de</strong> Personengesellschaft.<br />

Dementsprechend sind die einzelnen Wirtschaftsgüter und<br />

übrigen Besitzpositionen sowie die Gesellschaftsschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Anlegern als Bruchteilseigentum zuzurechnen (§ 10 Absatz 1 Satz<br />

4 ErbStG). Die Bewertung <strong>de</strong>r übertragenen Wirtschaftsgüter erfolgt<br />

daher mit <strong>de</strong>m anteiligen Wert <strong>de</strong>r einzelnen Wirtschaftsgüter, sonstigen<br />

Besitzposten und Schul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Die australische<br />

Immobilie wird mit <strong>de</strong>m gemeinen Wert bewertet (§ 12 Absatz<br />

7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG). Beim Erwerb von To<strong>de</strong>s wegen können die<br />

anteiligen Gesellschaftsschul<strong>de</strong>n als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen<br />

wer<strong>de</strong>n. Im Falle einer Schenkung min<strong>de</strong>rn die Gesellschaftsschul<strong>de</strong>n<br />

nach <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r gemischten Schenkung die steuerpflichtige<br />

Bereicherung <strong>de</strong>s Beschenkten.<br />

Für Übertragungen an Ehegatten wird ein Freibetrag in Höhe von EUR<br />

500.000,-- gewährt, für Übertragungen an Kin<strong>de</strong>r ein Freibetrag in


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

134<br />

Höhe von EUR 400.000,--. Der Steuersatz für Übertragungen zwischen<br />

Ehegatten sowie an Kin<strong>de</strong>r und Eltern beträgt zwischen 7 % und 30 %.<br />

Bei Übertragungen an an<strong>de</strong>re Personen betragen die Steuer sätze zwischen<br />

15 % und 50 %. Mehrere innerhalb von zehn Jahren von <strong>de</strong>rselben<br />

Person empfangene Vermögensvorteile wer<strong>de</strong>n zusammengerechnet.<br />

Eine für <strong>de</strong>n früheren Erwerb erhobene Steuer wird hierbei<br />

angerechnet.<br />

Im Fall <strong>de</strong>r Übertragung einer treugeberisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

bil<strong>de</strong>t nach Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung (Erlass <strong>de</strong>s<br />

Finanzministeriums Ba<strong>de</strong>n-Württemberg vom 27.06.2005) <strong>de</strong>r Herausgabeanspruch<br />

<strong>de</strong>s Treugebers gegen <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Gegenstand<br />

<strong>de</strong>r Zuwendung. Dieser Herausgabeanspruch ist mit <strong>de</strong>m gemeinen<br />

Wert anzusetzen. Im Ergebnis besteht hinsichtlich <strong>de</strong>r Bewertung<br />

kein Unterschied zu Erwerben von To<strong>de</strong>s wegen o<strong>de</strong>r Schenkungen<br />

von direkt beteiligten Anlegern, da auch hier eine Bewertung <strong>de</strong>r Immobilie<br />

mit <strong>de</strong>m Verkehrswert erfolgt und die Gesellschaftsschul<strong>de</strong>n<br />

abgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Hinweise zu <strong>de</strong>n steuerlichen Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots sind auf<br />

<strong>de</strong>n Seiten 40 bis 43 abgebil<strong>de</strong>t.


RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Wesentliche Vertragspartner<br />

im Überblick


137<br />

WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER IM ÜBERBLICK<br />

ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

Funktion<br />

Gründung / Tag <strong>de</strong>r<br />

ersten Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft /<br />

wichtigste<br />

Tätigkeitsbereiche<br />

Emittentin <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes / Fondsgesellschaft<br />

Die Gründung <strong>de</strong>r Gesellschaft erfolgte am 28.04.2010, die Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister erfolgte am<br />

05.05.2010. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegrün<strong>de</strong>t.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist <strong>de</strong>r direkte und/o<strong>de</strong>r über Treuhandverhältnisse indirekte Erwerb eines<br />

Anteils an einem Grundstück bzw. grundstücksgleichen Recht in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> sowie die Verwaltung und Vermietung<br />

<strong>de</strong>s Objekts.<br />

Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt,die geeignet erscheinen, <strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftszweck unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar zu för<strong>de</strong>rn. Die Gesellschaft kann zur Erreichung <strong>de</strong>s Gesellschaftszwecks<br />

auch Beteiligungen an an<strong>de</strong>ren Gesellschaften eingehen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die<br />

einer Genehmigung o<strong>de</strong>r Erlaubnis bedürfen, insbeson<strong>de</strong>re nach § 1 <strong>de</strong>s Gesetzes über das Kreditwesen.<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 111511<br />

Sitz /<br />

Geschäftsanschrift<br />

Rechtsform /<br />

Rechtsordnung<br />

Komplementärin<br />

Kommanditisten<br />

Beirat<br />

Leistungen und<br />

Lieferungen <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />

Kommanditkapital<br />

Stille Beteiligungen<br />

Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) und unterliegt <strong>de</strong>utschem Recht. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Gesellschaft bestehen keine Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechte auf Aktien. Die Komplementärin<br />

<strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft haftet grundsätzlich unbegrenzt. Aufgrund <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

als GmbH haftet diese jedoch nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />

Anzac Verwaltungsgesellschaft mbH, Göppingen<br />

› ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG, Hamburg, mit einer gezeichneten<br />

Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe von AUD 25.000,--<br />

› EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer gezeichneten Kommanditeinlage (Pflichteinlage)<br />

in Höhe von AUD 15.000,--<br />

› ATLANTIC Australien Geschäftsführung GmbH, Hamburg, mit einer gezeichneten Kommanditeinlage (Pflichteinlage)<br />

in Höhe von AUD 1.000,--<br />

› Die Einlagen <strong>de</strong>r Kommanditisten (entsprechen <strong>de</strong>n Gründungskommanditisten) in Höhe von insgesamt<br />

AUD 41.000,-- sind vollständig eingezahlt. Ausstehen<strong>de</strong> Einlagen bestehen nicht.<br />

Die Fondsgesellschaft hat zunächst keinen Beirat. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch beschließen,<br />

einen Beirat zu bestellen.<br />

Die Gründungsgesellschafter erbringen die in <strong>de</strong>n „Rechtlichen Grundlagen“ beschriebenen mit <strong>de</strong>n Anlagezielen<br />

und <strong>de</strong>r Anlagepolitik <strong>de</strong>r Emittentin im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Leistungen und Lieferungen und<br />

erhalten hierfür entsprechen<strong>de</strong> Vergütungen.<br />

Es ist beabsichtigt, das Kommanditkapital auf höchstens AUD 85.500.000,-- (inklusive Gründungsgesellschafter)<br />

zu erhöhen.<br />

Es wur<strong>de</strong>n vier stille Beteiligungen in Höhe von insgesamt EUR 3,25 Millionen eingeworben. Die stillen Beteiligungen<br />

wur<strong>de</strong>n am 09.07.2010 vollständig eingezahlt.<br />

Die Emittentin ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Die Gesellschaft hat bei Aufstellung<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes über die im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes beschriebenen Kommanditeinlagen<br />

in Höhe von AUD 41.000 sowie vier stille Beteiligungen in Höhe von insgesamt EUR 3,25 Millionen<br />

keine Wertpapiere o<strong>de</strong>r Vermögensanlagen ausgegeben.


WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER IM ÜBERBLICK<br />

138<br />

Anzac Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Funktion<br />

Komplementärin und Gründungsgesellschafter <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

Gründung 02.10.2009<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft<br />

Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie <strong>de</strong>r Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz im In- und Ausland,<br />

<strong>de</strong>r Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an an<strong>de</strong>ren Unternehmen und die Übernahme <strong>de</strong>r persönlichen<br />

Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei Han<strong>de</strong>lsgeschäften. Die Gesellschaft kann Geschäfte<br />

je<strong>de</strong>r Art tätigen, die <strong>de</strong>m Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschaft unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar dienen, soweit keine beson<strong>de</strong>re<br />

behördliche Genehmigung erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 724277<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Stammkapital<br />

Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

EUR 25.000,--. Das Stammkapital ist zur Hälfte eingezahlt.<br />

Gesellschafterin ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG, Hamburg, 100 %<br />

Geschäftsführer<br />

Haftung<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft /<br />

Ergebnisbeteiligung<br />

› Dr. Martin Ollendorff, Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

› Henning Schnoor, Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

Eine Zuteilung von speziellen Funktionen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung ist nicht erfolgt.<br />

Die Geschäftsführer sind einzeln vertretungsberechtigt.<br />

Da es sich bei <strong>de</strong>r Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft in <strong>de</strong>r Form einer GmbH han<strong>de</strong>lt, haftet diese insoweit<br />

nur beschränkt mit ihrem Vermögen.<br />

Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft nicht<br />

beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Komplementärin weist keine Abweichungen zum gesetzlichen Leitbild<br />

auf.<br />

Vergütung Sie erhält für die Übernahme <strong>de</strong>r persönlichen Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000,--<br />

ab <strong>de</strong>m 01.01.2011.<br />

ATLANTIC Australien Geschäftsführung GmbH<br />

Funktion<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten<br />

Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft<br />

Gründungskommanditistin, Geschäftsführung <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co.<br />

04.09.2009<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist <strong>de</strong>r direkte und/o<strong>de</strong>r indirekte Erwerb, die Verwaltung – insbeson<strong>de</strong>re<br />

durch Vermietung und Verpachtung – sowie die Veräußerung von Immobilien. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten,<br />

die einer Genehmigung o<strong>de</strong>r Erlaubnis bedürfen, insbeson<strong>de</strong>re nach §1 <strong>de</strong>s Gesetzes über das Kreditwesen.<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 110770<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Stammkapital<br />

Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

EUR 25.000,--. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.


139<br />

WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER IM ÜBERBLICK<br />

Gesellschafterin ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG, Hamburg (100 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Haftung<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft /<br />

Ergebnisbeteiligung<br />

Vergütung<br />

› Dr. Martin Ollendorff, Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

› Henning Schnoor, Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

Eine Zuteilung von speziellen Funktionen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung ist nicht erfolgt.<br />

Die Geschäftsführer sind einzeln vertretungsberechtigt.<br />

Die Gesellschaft haftet grundsätzlich unbeschränkt gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgsellschaft. Da es sich bei <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

um eine Kapitalgesellschaft in <strong>de</strong>r Form einer GmbH han<strong>de</strong>lt, haftet diese insoweit nur beschränkt<br />

mit ihrem Vermögen.<br />

Die ATLANTIC Australien Geschäftsführung GmbH ist mit AUD 1.000,-- an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligt und<br />

nimmt entsprechend ihrer Einlage an <strong>de</strong>ren Ergebnis teil.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin erhält für ihre Geschäftsführungstätigkeit ab <strong>de</strong>m 01.01.2011 eine Vergütung<br />

von jährlich AUD 127.500,-- sowie ein Gewinnvorab in Höhe von 25 % <strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Hurdle-Betrag von 105 %<br />

überschreiten<strong>de</strong>n Liquidationserlöses.<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG<br />

Funktion<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten<br />

Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft<br />

Gründungskommanditistin <strong>de</strong>r Emittentin, Anteilseignerin <strong>de</strong>r Komplementärin <strong>de</strong>r Emittentin und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, Prospektverantwortliche, Anbieterin <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes, Vertriebsbeauftragte<br />

10.02.1998<br />

Konzeption, Vermittlung und Betreuung von <strong>Invest</strong>itionen in <strong>de</strong>r Schifffahrt, im Immobilien-, Energie-, Transport-,<br />

Medien- und Unterhaltungsbereich und in an<strong>de</strong>ren Bereichen, die für <strong>Invest</strong>itionen privater und institutioneller<br />

Anleger geeignet sind, Vertrieb von Beteiligungen an <strong>de</strong>rartigen <strong>Invest</strong>itionsprojekten und alle damit<br />

im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Geschäfte. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Rechts- und Steuerberatung,<br />

ferner Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften fallen o<strong>de</strong>r Bank- o<strong>de</strong>r Versicherungsgeschäfte<br />

im engeren Sinne (§ 1 KWG) darstellen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen,<br />

die geeignet sind, <strong>de</strong>n Gesellschaftszweck zu för<strong>de</strong>rn. Sie ist berechtigt, Zweignie<strong>de</strong>rlassungen zu errichten,<br />

an<strong>de</strong>re ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben o<strong>de</strong>r sich an solchen zu beteiligen.<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 91525<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

Kommanditkapital EUR 512.500,--<br />

Kommanditistin<br />

Komplementärin<br />

Haftung<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft /<br />

Ergebnisbeteiligung<br />

Vergütungen<br />

Rickmers Holding GmbH & Cie. KG, Hamburg, mit mehr als 50 % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals<br />

Verwaltung ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH, Hamburg<br />

Die Gesellschaft haftet mit ihrer Hafteinlage.<br />

Sie ist mit AUD 25.000,-- an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligt und nimmt entsprechend ihrer Einlage an <strong>de</strong>ren<br />

Ergebnis teil.<br />

ATLANTIC erhält die im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ beschriebenen Vergütungen u.a. für die Konzeption <strong>de</strong>s<br />

Beteiligungsangebotes und für die Einwerbung <strong>de</strong>s Eigenkapitals, insgesamt ca. AUD 12,3 Millionen.


WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER IM ÜBERBLICK<br />

140<br />

Verwaltung ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH<br />

Funktion<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten<br />

Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft<br />

Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin <strong>de</strong>r ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen<br />

mbH & Co. KG<br />

13.11.1997<br />

Geschäftsführung <strong>de</strong>r ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 66509<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

Stammkapital EUR 26.000,--<br />

Rechtsform<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Gesellschafterin ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG, Hamburg, 100 %<br />

Geschäftsführer<br />

Dr. Martin Ollendorff, Hamburg<br />

EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH<br />

Funktion<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten<br />

Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft<br />

Gründungskommanditistin <strong>de</strong>r Emittentin und zugleich Treuhän<strong>de</strong>rin für die Treuhandkommanditisten <strong>de</strong>r<br />

Emittentin; Übernahme <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligungen für die Anleger <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

03.03.1998<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist die treuhän<strong>de</strong>rische Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen<br />

und sonstigen Gesellschaftsrechten, insbeson<strong>de</strong>re zum Zwecke <strong>de</strong>r Kapitalanlage, für Rechnung Dritter,<br />

ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 66741<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

Stammkapital EUR 180.000,--<br />

Gesellschafterin<br />

Geschäftsführer<br />

Haftung<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft /<br />

Ergebnisbeteiligung<br />

Vergütungen<br />

Interessenkonflikte<br />

Rickmers dritte Beteiligungs-Holding GmbH mit über 50 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />

Jan Schellenberger, Hamburg<br />

Die Gesellschaft haftet mit ihrer Hafteinlage.<br />

Sie ist mit AUD 15.000,-- an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beteiligt und nimmt entsprechend ihrer Einlage am<br />

Ergebnis teil.<br />

Die EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH ist als Treuhän<strong>de</strong>rin mit <strong>de</strong>r Betreuung <strong>de</strong>r Anleger in <strong>de</strong>r <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

und während <strong>de</strong>r Laufzeit betraut. Für ihre Tätigkeit erhält sie eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

EUR 10.000,-- zzgl. EUR 75,-- je verwalteten Kommanditanteil. Die Vergütung versteht sich zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer sowie einen Vorabgewinn in Höhe von 0,55 % <strong>de</strong>s Liquiditätserlöses, <strong>de</strong>r auf das von ihr<br />

treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene bzw. verwaltete Kommanditkapital entfällt und tatsächlich zur Auszahlung gelangt.<br />

Die Gesellschafterin Rickmers dritte Beteiligungs-Holding GmbH ist mit <strong>de</strong>r Hauptgesellschafterin <strong>de</strong>r<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG verbun<strong>de</strong>n i. S. d. § 15 ff.<br />

AktG. Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass hieraus Interessenkonflikte entstehen.


141<br />

WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER IM ÜBERBLICK<br />

Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Funktion<br />

Gründung / Tag <strong>de</strong>r<br />

ersten Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft<br />

Han<strong>de</strong>lsregister<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Rechtsform /<br />

Rechtsordnung<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Gründung und Eintragung <strong>de</strong>r Gesellschaft im Han<strong>de</strong>lsregister erfolgte am 05.03.2010.<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegrün<strong>de</strong>t.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist <strong>de</strong>r direkte und/o<strong>de</strong>r über Treuhandverhältnisse indirekte Erwerb eines<br />

Anteiles an einem Grundstück bzw. eines grundstücksgleichen Rechtes in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>, sowie die Verwaltung und<br />

Vermietung <strong>de</strong>s Objektes.<br />

Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43639 B<br />

Torstraße 138, 10119 Berlin<br />

Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) und unterliegt <strong>de</strong>utschem Recht. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Gesellschaft bestehen keine Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechte auf Aktien. Die Komplementärin<br />

<strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft haftet grundsätzlich unbegrenzt. Aufgrund <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

als GmbH haften diese jedoch nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />

Komplementärin Verwaltungsgesellschaft Riversi<strong>de</strong> mbH HRB 124472 B)<br />

Kommanditist<br />

› FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH, Göppingen, mit einer gezeichneten Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe von<br />

AUD 100,--<br />

Die Einlage <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter in Höhe von insgesamt AUD 100,-- sind vollständig eingezahlt. Ausstehen<strong>de</strong><br />

Einlagen bestehen nicht.<br />

Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Funktion<br />

Gründung / Tag <strong>de</strong>r<br />

ersten Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Gründung und Eintragung <strong>de</strong>r Gesellschaft im Han<strong>de</strong>lsregister erfolgte am 06.05.2010.<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegrün<strong>de</strong>t.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist <strong>de</strong>r direkte und/o<strong>de</strong>r über Treuhandverhältnisse indirekte Erwerb eines<br />

Anteiles an einem Grundstück bzw. eines grundstücksgleichen Rechtes in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> sowie die Verwaltung und<br />

Vermietung <strong>de</strong>s Objektes.<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44110<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Rechtsform /<br />

Rechtsordnung<br />

Torstraße 138, 10119 Berlin<br />

Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) und unterliegt <strong>de</strong>utschem Recht. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Gesellschaft bestehen keine Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechte auf Aktien. Die Komplementärin<br />

<strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft haftet grundsätzlich unbegrenzt. Aufgrund <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

als GmbH haften diese jedoch nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />

Komplementärin Verwaltungsgesellschaft Riversi<strong>de</strong> mbH HRB 124472 B)<br />

Kommanditist<br />

› FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH, Göppingen, mit einer gezeichneten Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe von<br />

AUD 100,--<br />

Die Einlagen <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter in Höhe von insgesamt AUD 100,-- sind vollständig eingezahlt.<br />

Ausstehen<strong>de</strong> Einlagen bestehen nicht.


WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER IM ÜBERBLICK<br />

142<br />

Komplementärin <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaften<br />

Verwaltungsgesellschaft Riversi<strong>de</strong> mbH<br />

Funktion<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten<br />

Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft<br />

Han<strong>de</strong>lsregister<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Stammkapital<br />

Komplementärin <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

28.01.2010<br />

Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie <strong>de</strong>r Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz im In- und<br />

Ausland, <strong>de</strong>r Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an an<strong>de</strong>ren Unternehmen und die Übernahme <strong>de</strong>r<br />

persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei Han<strong>de</strong>lsgeschäften. Die Gesellschaft kann Geschäfte<br />

je<strong>de</strong>r Art tätigen, die <strong>de</strong>m Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschaft unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar dienen, soweit<br />

keine beson<strong>de</strong>re behördliche Genehmigung erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124472 B<br />

Torstraße 138, 10119 Berlin<br />

EUR 25.000,--. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.<br />

Gesellschafterin FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH, Göppingen, 100 %<br />

Geschäftsführer<br />

Haftung<br />

Vergütung<br />

› Joseph H. Schrull III, Göppingen<br />

› Carsten Hocevar, Göppingen<br />

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB<br />

befreit.<br />

Da es sich bei <strong>de</strong>r Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft in <strong>de</strong>r Form einer GmbH han<strong>de</strong>lt, haftet diese insoweit<br />

nur beschränkt mit ihrem Vermögen.<br />

Sie erhält für die Übernahme <strong>de</strong>r persönlichen Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 2.500,-- ab<br />

<strong>de</strong>m 01.01.2010 p.r.t.


143<br />

WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER IM ÜBERBLICK<br />

FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH<br />

Funktion<br />

Gründung / Tag <strong>de</strong>r<br />

ersten Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft<br />

<strong>Invest</strong>orin / Darlehensgeberin<br />

Die Gründung und Eintragung <strong>de</strong>r Gesellschaft im Han<strong>de</strong>lsregister erfolgte am 22.10.2009.<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegrün<strong>de</strong>t.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie <strong>de</strong>r Erwerb und die<br />

Verwaltung von Grundbesitz im In- und Ausland, <strong>de</strong>r Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an an<strong>de</strong>ren<br />

Unternehmen und die Übernahme <strong>de</strong>r persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei Han<strong>de</strong>lsgesellschaften.<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Ulm, HRB 724209<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafterin<br />

Geschäftsführer<br />

Manfred-Wörner-Straße 115, 73037 Göppingen<br />

EUR 25.000,--. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.<br />

SDNIM UG<br />

› Carsten Hocevar; Göppingen<br />

› Joseph H. Schrull III; Göppingen<br />

Einzelvertretungsberechtigt mit <strong>de</strong>r Befugnis, im Namen <strong>de</strong>r Gesellschaft mit sich im eigenen Namen o<strong>de</strong>r als<br />

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.<br />

BLS Revisions- und Treuhand GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Funktion<br />

Tag <strong>de</strong>r ersten<br />

Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft<br />

Aufgaben, Rechte,<br />

Pflichten<br />

Mittelverwendungskontrolleurin<br />

04.06.2004<br />

Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in<br />

Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO. Han<strong>de</strong>ls- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleurin soll durch eine formale Prüfung bestimmter Kriterien sicherstellen, dass<br />

das Eigenkapital entsprechend <strong>de</strong>n im Prospekt gemachten Aussagen verwen<strong>de</strong>t wird. Sie gibt die Gel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Treuhandkontos erst nach Verwendungsprüfung frei (vgl. auch „Rechtliche Grundlagen“, Seite 106 ff.).<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 90740<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Valentinskamp 89–90, 20354 Hamburg<br />

Stammkapital EUR 26.000,--<br />

Gesellschafterin<br />

Geschäftsführerin<br />

Vergütungen<br />

Interessenkonflikte<br />

Silke Krüger, Hamburg<br />

Silke Krüger, Hamburg<br />

Die Vergütung für die Tätigkeit <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleurin beträgt einmalig EUR 25.000,-- zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Es liegen keine Umstän<strong>de</strong> bzw. Beziehungen vor, die Interessenkonflikte begrün<strong>de</strong>n.


WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER IM ÜBERBLICK<br />

144<br />

Minister for Infrastructure<br />

Funktion<br />

Australische<br />

Firmennummer<br />

Hauptmieter<br />

ABN 92 366 288 135<br />

Geschäftssitz 12 th Floor, Roman Mitchell House, 136 North Terrace, A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>, SA 5000<br />

Charter Hall Asset Services Limited<br />

Funktion<br />

Australische<br />

Firmennummer<br />

Durchführung <strong>de</strong>s Asset Management für die Immobilie<br />

ABN 17 081 706 167<br />

Geschäftssitz Level 11, 333–339 George Street, Sydney, NSW Australia 2000<br />

ISPT PTY LTD<br />

Funktion<br />

Australische<br />

Firmennummer<br />

Verkäufer<br />

ABN 28 064 041 283<br />

Geschäftssitz Level 13, 114 William Street, Melbourne, VIC 3000


145<br />

WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER IM ÜBERBLICK<br />

AAT ATLANTIC Australien Treuhand GmbH<br />

Funktion<br />

Gründung / Tag <strong>de</strong>r<br />

ersten Eintragung<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s<br />

Unternehmens<br />

Rechte und Pflichten<br />

Geschäftsführer<br />

Treuhän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s ATLANTIC Australia No. 2 Trust<br />

Die Gründung und Eintragung <strong>de</strong>r Gesellschaft im Han<strong>de</strong>lsregister erfolgte am 18.01.2010. Die Gesellschaft<br />

ist auf unbestimmte Zeit gegrün<strong>de</strong>t. Gesellschafterin FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH; 100 %<br />

ist <strong>de</strong>r Ankauf, die Vermietung und Verpachtung von Immobilienprojekten in Australien, und Treuhän<strong>de</strong>r und<br />

alle damit in Zusammenhang stehen<strong>de</strong>r Geschäfte, die <strong>de</strong>r Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r vertritt <strong>de</strong>n Trust nach außen und übernimmt die adminstrative Verwaltung <strong>de</strong>s Trusts. Bei<br />

wesentlichen Geschäftsvorfällen darf er nur auf Weisung <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>ment-Managers bzw. <strong>de</strong>r Treugeber han<strong>de</strong>ln.<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r kann je<strong>de</strong>rzeit abberufen wer<strong>de</strong>n. Er erhält eine jährliche Vergütung ab 2011 in Höhe von<br />

AUD 40.000,--, die jährlich um 2,5 % angehoben wird.<br />

› Joseph H. Schrull III, Göppingen<br />

› Carsten Hocevar, Göppingen<br />

Einzelvertregungsberechtigt mit <strong>de</strong>r Befugnis, im Namen <strong>de</strong>r Gesellschaft mit sich im eigenen Namen o<strong>de</strong>r als<br />

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 112629<br />

Stammkapital<br />

Sitz / Geschäftsanschrift<br />

Interessenkonflikte<br />

EUR 25.000,--, davon EUR 12.500,-- eingezahlt<br />

Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

Es liegen keine Umstän<strong>de</strong> bzw. Beziehungen vor, die Interessenkonflikte begrün<strong>de</strong>n.<br />

ATLANTIC Australia No. 2 Trust<br />

Funktion<br />

„Trust”, australisches Treuhandvermögen<br />

Treuhän<strong>de</strong>r<br />

AAT ATLANTIC Australien Treuhand GmbH


Prognostizierte Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage


147<br />

PROGNOSTIZIERTE VERMÖGENS-,<br />

FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

» BILANZ DER ATLANTIC AUSTRALIEN 2 GMBH & CO. KG<br />

Beträge<br />

Eröffnungsbilanz<br />

zum 28.04 2010<br />

Kurs 1,46<br />

Zwischenbilanz<br />

zum 30.06.2010<br />

Kurs 1,4247<br />

Planbilanz<br />

zum 31.12.2010<br />

(Prognose)<br />

Planbilanz<br />

zum 31.12.2011<br />

(Prognose)<br />

in EUR in AUD in EUR in AUD in AUD in AUD<br />

Aktiva<br />

Anlagevermögen<br />

Anteile an verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen 0 0 0 0 43.985.959 43.985.959<br />

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte<br />

und Bauten einschließlich <strong>de</strong>r Bauten<br />

auf frem<strong>de</strong>n Grundstücken<br />

0 0 0 0 32.441.604 31.786.218<br />

Umlaufvermögen<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 28.082 41.000 28.778 41.000 1.724.867 3.830.774<br />

28.082 41.000 28.778 41.000 78.152.430 79.602.951<br />

Passiva (AUD)<br />

Eigenkapital<br />

Kommanditeinlagen 28.082 41.000 28.778 41.000 85.000.000 85.000.000<br />

Kapitalrücklagen 0 0 0 0 0 0<br />

Entnahmen 0 0 0 0 0 0<br />

Bilanzgewinn / -verlust 0 0 0 0 -6.847.570 -5.397.049<br />

28.082 41.000 28.778 41.000 78.152.430 79.602.951<br />

» GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER ATLANTIC AUSTRALIEN 2 GMBH & CO. KG (PROGNOSE)<br />

Zwischenübersicht vom<br />

28.04.2010 - 30.06.2010<br />

Plan-GuV 2010<br />

28.04.2010 - 31.12.2010<br />

Plan-GuV 2011<br />

01.01.2011 - 31.12.2011<br />

in EUR in AUD in AUD in AUD<br />

Umsatzerlöse (Mieterträge) 0 0 1.305.267 3.104.792<br />

Abschreibungen 0 0 -327.693 -655.386<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 -4.649.220 -916.784<br />

außeror<strong>de</strong>ntliche Aufwendungen 0 0 0 0<br />

Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0<br />

Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 43.278<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 -1.703.325 0<br />

Ergebnis gewöhnliche Geschäftstätigkeit 0 0 -5.374.971 1.575.900<br />

Außeror<strong>de</strong>ntliche Erträge 0 0 5.743.478 0<br />

Außeror<strong>de</strong>ntliche Aufwendungen 0 0 -11.464.028 0<br />

Steuer vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 -125.379<br />

Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss 0 0 -11.095.520 1.450.521<br />

» PLANZAHLEN DER ATLANTIC AUSTRALIEN 2 GMBH & CO. KG (PROGNOSE)<br />

Betrag in AUD 2010 2011 2012 2013<br />

<strong>Invest</strong>itionen 76.725.256<br />

Umsatzerlöse (Mieterträge) 1.305.267 3.104.792 3.245.860 3.392.909<br />

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag -11.095.520 1.450.521 1.581.807 1.715.843


PROGNOSTIZIERTE VERMÖGENS-,<br />

FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

148<br />

» CASH FLOW-PROGNOSE DER ATLANTIC AUSTRALIEN 2 GMBH & CO. KG<br />

Betrag in AUD 2010 2011<br />

Cash Flow aus operativer Tätigkeit<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -11.095.520 1.450.521<br />

Abschreibungen 327.693 655.386<br />

Cash Flow aus operativer Tätigkeit -10.767.828 2.105.907<br />

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit<br />

Kapitaleinzahlungen 89.247.950 0<br />

Auszahlungen an Anleger 0 0<br />

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 89.247.950 0<br />

Cash Flow aus <strong>Invest</strong>itionstätigkeit<br />

<strong>Invest</strong>itionen -76.755.256<br />

Cash Flow aus <strong>Invest</strong>itionstätigkeit -76.755.256 0<br />

Zahlungsmittel gesamt<br />

Verän<strong>de</strong>rung liqui<strong>de</strong> Mittel 1.724.867 2.105.907<br />

Liqui<strong>de</strong> Mittel am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 1.724.867 3.830.774<br />

Die Planbilanzen, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen und die Planzahlen<br />

basieren auf <strong>de</strong>n bereits geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen und <strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>n Prognoserechnungen beschriebenen Annahmen bei <strong>de</strong>m geplanten<br />

Eigenkapital von AUD 85 Millionen. Die Planbilanzen und Plan-Gewinn- und<br />

Verlustrechnungen wur<strong>de</strong>n nach han<strong>de</strong>lsrechtlichen Grundsätzen erstellt,<br />

wobei zur besseren Vergleichbarkeit alle Beträge in AUD mit <strong>de</strong>m im übrigen<br />

Verkaufsprospekt verwen<strong>de</strong>ten Umrechnungskurs EUR/AUD 1,46 dargestellt<br />

wur<strong>de</strong>n. Die Eröffnungsbilanz wur<strong>de</strong> zusätzlich in Euro dargestellt. Zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung am 21.07.2010 wur<strong>de</strong>n die erbbaurechtsähnliche<br />

Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie durch <strong>de</strong>n australischen Trust erworben. Die<br />

Fondsgesellschaft hält direkt 49,9 % <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>m australischen Trust.<br />

Mit Vollplatzierung und Rückführung <strong>de</strong>r Zwischenfinanzierungen wird die<br />

Fondsgesellschaft mittelbar über die Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG weitere 49,9 % <strong>de</strong>r Anteile und über die Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungs gesell<br />

schaft mbH & Co. KG weitere 0,2 % <strong>de</strong>r Anteile am Trust halten. Die wesentliche<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge sind nachfolgend dargestellt.


149<br />

PROGNOSTIZIERTE VERMÖGENS-,<br />

FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Bilanzen<br />

Die Planbilanzen zeigen die vorgesehene Höhe <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen und<br />

<strong>de</strong>r Kapitalrücklagen bei unterstellter Platzierung <strong>de</strong>s Fondskapitals bis zum<br />

31.12.2010. Des Weiteren zeigt die Aktivseite <strong>de</strong>r Planbilanzen <strong>de</strong>n Buchwert <strong>de</strong>r<br />

Anteile <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie die unmittelbar gehaltenen erbbaurechtsähnlichen<br />

Rechte, die <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft wirtschaftlich zu 49,9 %<br />

zuzurechnen sind. Auf <strong>de</strong>r Passivseite ist das Eigenkapital jeweils um <strong>de</strong>n Jahresfehlbetrag<br />

vermin<strong>de</strong>rt.<br />

Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt Mieterlöse aus ihrem Anteil an <strong>de</strong>n erbbaurechtsähnlichen<br />

Rechten. Dementsprechend enthalten die sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen neben <strong>de</strong>n originären Aufwendungen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

anteilig die Aufwendungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r<br />

Immobilie. In <strong>de</strong>n Prognosen wur<strong>de</strong> angenommen, dass die Mieteinnahmen <strong>de</strong>s<br />

australischen Trusts bzw. anfallen<strong>de</strong> Aufwendungen als Ertrag bzw. Aufwand<br />

vollständig <strong>de</strong>m Geschäftsjahr <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zuzurechnen sind, in<br />

<strong>de</strong>m sie gezahlt wer<strong>de</strong>n. Unter <strong>de</strong>r Position Abschreibung ist die anteilige<br />

Abschreibung <strong>de</strong>r Immobilie erfasst. In <strong>de</strong>r Prognoserechnung wur<strong>de</strong> unterstellt,<br />

dass keine Abschreibungen auf die Anteile an <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Riversi<strong>de</strong><br />

Beteiligungsgesellschaften erfolgen. Die außeror<strong>de</strong>ntlichen Erträge enthalten<br />

in <strong>de</strong>m am 31.12.2010 en<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Wirtschaftsjahr Erträge aus Leistungen <strong>de</strong>r<br />

Fonds-KG an <strong>de</strong>n Trust im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Strukturierung und <strong>de</strong>r<br />

Finanzierung <strong>de</strong>r Immobilieninvestition. Die außeror<strong>de</strong>ntlichen Aufwendungen<br />

enthalten in <strong>de</strong>m am 31.12.2010 en<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Wirtschaftsjahr <strong>de</strong>r Fonds-KG<br />

in Rechnung gestellte Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Strukturierung<br />

und <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r Immobilieninvestition. Die Zinsen und ähnlichen<br />

Aufwendungen enthalten die Kosten für die Zwischenfinanzierung <strong>de</strong>s<br />

Eigenkapitals.<br />

Planzahlen<br />

Die <strong>Invest</strong>ition enthält die Anschaffungskosten <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 1<br />

Be teiligungs gesellschaft mbH & Co. KG und <strong>de</strong>r Riversi<strong>de</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG sowie anteilig die erbbaurechtsähnlichen Rechte.<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt Mieterlöse aus ihrem Anteil an <strong>de</strong>n erbbaurechtsähnlichen<br />

Rechten. Der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ergibt sich aus <strong>de</strong>n Plan-<br />

Gewinn- und Verlustrechnungen. Angaben zur Produktion können nicht gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n, da die Fondsgesellschaft keinen Produktionsbetrieb unterhält.


PROGNOSTIZIERTE VERMÖGENS-,<br />

FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

150<br />

Cash-Flow-Prognose<br />

Die Cash-Flow-Prognose bil<strong>de</strong>t die in <strong>de</strong>n am 31.12.2010 und 31.12.2011<br />

en<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Wirtschaftsjahren geplanten Zahlungsströme ab. Diese entsprechen<br />

<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r konsolidierten Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

(Seite 80 ff.) sowie <strong>de</strong>n Liquiditäts- und Ertragsprognosen (Seite 86 ff.)<br />

kalkulierten Beträgen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r doppelstöckigen<br />

Gesellschaftsstruktur bestehend aus <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 und <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n<br />

Riversi<strong>de</strong> Beteiligungsgesellschaften.


INFORMATIONSPFLICHTEN NACH ART. 246 § 1 EGBGB FÜR<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Verbraucherinformationen<br />

für <strong>de</strong>n Fernabsatz<br />

Informationspflichten nach Art. 246 § 1 EG-<br />

BGB für das Beteiligungsangebot ATLANTIC<br />

Australien 2<br />

b) Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH<br />

Für Verträge zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher, die<br />

unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,<br />

dazu zählen Brief, Telefon, E-Mail, Fax o<strong>de</strong>r Tele- und Mediendienste<br />

(Internet), zustan<strong>de</strong> kommen, hat <strong>de</strong>r Unternehmer <strong>de</strong>m Verbraucher<br />

bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen<br />

wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n geliefert. Die Informationen wer<strong>de</strong>n ergänzt<br />

durch die weiteren Informationen <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Verkaufsprospekts<br />

und <strong>de</strong>r Beitrittserklärung einschließlich <strong>de</strong>r dort abgedruckten Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung.<br />

» 1.<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM ANBIETER UND ZU<br />

ANDEREN MIT DEM VERBRAUCHER IN KONTAKT TRETENDEN<br />

GEWERBLICH TÄTIGEN PERSONEN<br />

a) Emittentin<br />

vertreten durch ihren Geschäftsführer Jan Schellenberger<br />

Anschrift<br />

Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

HANDELSREGISTER<br />

HRB 66741 Amtsgericht Hamburg<br />

HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist die treuhän<strong>de</strong>rische Übernahme und Verwaltung<br />

von Kommanditbeteiligungen und sonstigen Gesellschaftsrechten, insbeson<strong>de</strong>re<br />

zum Zwecke <strong>de</strong>r Kapitalanlage, für Rechnung Dritter, soweit<br />

dies keine erlaubnispflichtigen Geschäfte sind.<br />

c) Konzeption <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots, Anbieterin<br />

ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

vertreten durch die Komplementärin Anzac Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Martin Ollendorff<br />

und Henning Schnoor<br />

Anschrift<br />

Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

HANDELSREGISTER<br />

HRA 111511 Amtsgericht Hamburg<br />

HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />

<strong>de</strong>r Emittentin ist <strong>de</strong>r direkte o<strong>de</strong>r indirekte Erwerb erbbaurechtsähnlicher<br />

Rechte an <strong>de</strong>m Grundstück Riversi<strong>de</strong> Centre, North Terrace,<br />

A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> sowie die Vermietung und Verwaltung <strong>de</strong>r Immobilie und eine<br />

etwaige spätere Veräußerung.<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen<br />

mbH & Co. KG,<br />

vertreten durch die Komplementärin Verwaltung ATLANTIC Gesellschaft<br />

zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH,<br />

Hamburg, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Martin Ollendorff<br />

Anschrift<br />

Neumühlen 19, 22763 Hamburg<br />

HANDELSREGISTER<br />

HRA 91525 Hamburg<br />

HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />

von <strong>de</strong>r ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler<br />

<strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG ist die Konzeption, Vermittlung und


153 VERBRAUCHERINFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ<br />

Betreuung von <strong>Invest</strong>itionen in <strong>de</strong>r Schifffahrt, im Immobilien-, Energie-,<br />

Transport-, Medien- und Unterhaltungsbereich und in an<strong>de</strong>ren<br />

Bereichen, die für <strong>Invest</strong>itionen privater und institutioneller Anleger<br />

geeignet sind, <strong>de</strong>r Vertrieb von Beteiligungen an <strong>de</strong>rartigen <strong>Invest</strong>itionsprojekten<br />

und alle damit im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Geschäfte.<br />

d) <strong>de</strong>r Vermittler<br />

» 3.<br />

INFORMATIONEN ZU DEN RISIKEN DES BETEILIGUNGSANGEBOTS<br />

Die Risiken <strong>de</strong>r Beteiligung sind auf Seite 22 ff., dargestellt.<br />

» 4.<br />

INFORMATIONEN ZUR MINDESTLAUFZEIT DER BETEILIGUNG,<br />

KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEITEN, KÜNDIGUNG<br />

Die Angaben über <strong>de</strong>n Vermittler <strong>de</strong>r Beteiligung und seine ladungsfähigen<br />

Anschrift sind in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung und <strong>de</strong>n weiteren<br />

von <strong>de</strong>m jeweiligen Vermittler zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />

zu entnehmen.<br />

AUFSICHTSBEHÖRDEN<br />

Die in diesem Abschnitt unter a) und b) genannten Vertragspartner unterliegen<br />

mit Ausnahme <strong>de</strong>r Gewerbeaufsicht keiner staatlichen Aufsicht.<br />

» 2.<br />

WESENTLICHE MERKMALE DER BETEILIGUNG UND ÜBER DAS<br />

ZUSTANDEKOMMEN DES BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSES<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r konkreten Beteiligungsmöglichkeit und das Zustan<strong>de</strong>kommen<br />

<strong>de</strong>r hierfür erfor<strong>de</strong>rlichen Verträge ist entwe<strong>de</strong>r die direkte<br />

Beteiligung als Kommanditist o<strong>de</strong>r die mittelbare Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers<br />

als Treugeber über die Treuhandkommanditistin an <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Die wesentlichen Merkmale sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Anleger vorliegt, beschrieben. Um <strong>de</strong>r Gesellschaft beizutreten,<br />

hat <strong>de</strong>r Anleger eine vollständig ausgefüllte und von ihm unterzeichnete<br />

Beitrittserklärung bei seinem Anlageberater o<strong>de</strong>r direkt bei<br />

<strong>de</strong>r Anbieterin einzureichen.<br />

Entschei<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Anleger für eine direkte Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

tritt er unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r Eintragung<br />

seiner Haftungssumme in das Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

bei. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zur Erhöhung ihrer in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

einzutragen<strong>de</strong>n Haftsumme erst verpflichtet, sobald <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

die Geldmittel <strong>de</strong>s Anlegers zur Verfügung stehen. Nach Annahme <strong>de</strong>s<br />

Vertragsangebots durch die Gesellschaft und vor Eintragung seiner<br />

Haftungssumme ist <strong>de</strong>r Anleger bereits als atypischer stiller Gesellschafter<br />

mitunternehmerisch beteiligt.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r mittelbaren Beteiligung beauftragt <strong>de</strong>r Anleger<br />

die EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH (Treuhän<strong>de</strong>rin) auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r Beitrittserklärung eine Beteiligung an <strong>de</strong>r Emittentin<br />

im eigenen Namen, jedoch treuhän<strong>de</strong>risch auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages für Rechnung <strong>de</strong>s Anlegers in<br />

Höhe <strong>de</strong>r von diesem gewählten Zeichnungssumme zu erwerben, zu<br />

halten und zu verwalten. Der Abschluss <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

kommt erst mit Annahme <strong>de</strong>s Vertragsangebotes (Beitrittserklärung)<br />

durch die Treuhän<strong>de</strong>rin, Hamburg, zustan<strong>de</strong>. Der<br />

Anleger verzichtet auf <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>r Annahmeerklärung. Er erhält<br />

unverzüglich eine Mitteilung über die Annahme <strong>de</strong>s Vertragsangebotes<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Verweigerung.<br />

KÜNDIGUNG<br />

Ein Anleger kann seine (ggf. treuhän<strong>de</strong>rische) Gesellschafterstellung in<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten or<strong>de</strong>ntlich auf <strong>de</strong>n<br />

Schluss eines Geschäftsjahres kündigen, jedoch erstmals zum 31.12.2021<br />

(§ 13 Abs. 1 und Abs. 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages). Entsprechend ist vor<br />

Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung auf <strong>de</strong>n Kommanditisten die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

hinsichtlich ihrer treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligungen zu einer<br />

teilweisen Kündigung berechtigt, wenn sie zuvor nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 4<br />

<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages die Weisung <strong>de</strong>s Treugebers<br />

(also <strong>de</strong>s Anlegers) erhalten hat, aus <strong>de</strong>r Gesellschaft auszuschei<strong>de</strong>n.<br />

Ansonsten steht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin hinsichtlich <strong>de</strong>s treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />

Anteils kein or<strong>de</strong>ntliches Kündigungsrecht zu.<br />

Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt.<br />

Der Anleger hat die Kündigung durch eingeschriebenen Brief an die<br />

EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH, Neumühlen 19, 22763 Hamburg,<br />

zu erklären, und zwar unabhängig davon, ob er mittelbar über<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligt o<strong>de</strong>r ein im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragener<br />

Kommanditist ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Kündigung<br />

ist <strong>de</strong>r Eingang <strong>de</strong>s Kündigungsschreibens.<br />

AUSSCHLUSS AUS WICHTIGEM GRUND<br />

Die Gesellschaft kann Anleger (Kommanditisten) aus wichtigem<br />

Grund, insbeson<strong>de</strong>re bei Nichtleistung ihrer Kommanditeinlage, aus<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 8 sowie § 13 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

ausschließen. Gleiches gilt für die Treuhän<strong>de</strong>rin hinsichtlich<br />

ihrer treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligungen. Der jeweilige Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag wird nach einer Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

auf <strong>de</strong>n Anleger gemäß <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

als Verwaltungsvertrag fortgeführt. Dieser kann vom Anleger<br />

nur zusammen mit <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Hiervon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund.<br />

Diese ist je<strong>de</strong>rzeit möglich, wenn ein zum Ausschluss berechtigen<strong>de</strong>r<br />

Grund entsprechend § 2 Abs. 8 o<strong>de</strong>r 13 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

bei <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin vorliegt o<strong>de</strong>r ein zur außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kündigung <strong>de</strong>r Gesellschaft berechtigen<strong>de</strong>r Grund für <strong>de</strong>n Anleger<br />

besteht.


VERBRAUCHERINFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ<br />

154<br />

» 5.<br />

BETEILIGUNGSMODALITÄTEN<br />

BEITRITT<br />

Um <strong>de</strong>r Gesellschaft beizutreten, hat <strong>de</strong>r Anleger eine vollständig ausgefüllte<br />

und von ihm unterzeichnete Beitrittserklärung bei seinem Anlageberater<br />

o<strong>de</strong>r direkt bei <strong>de</strong>r Prospektherausgeberin einzureichen.<br />

Der Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages kommt erst mit <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>s<br />

Vertragsangebots (Beitrittserklärung) durch die Treuhän<strong>de</strong>rin, Hamburg,<br />

zustan<strong>de</strong>.<br />

AGIO<br />

Zusätzlich zu <strong>de</strong>r gezeichneten Beteiligungssumme hat <strong>de</strong>r Anleger ein<br />

Agio in <strong>de</strong>r Höhe von 5 % zu entrichten.<br />

VOM ANLEGER ZU TRAGENDE KOSTEN<br />

Die Kosten für die Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung durch die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

Entschei<strong>de</strong>t sich ein Anleger, selbst in das Han<strong>de</strong>lsregister als Kommanditist<br />

eingetragen zu wer<strong>de</strong>n, so hat er die Kosten für die notarielle<br />

Beglaubigung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht zu tragen. Die Kosten für<br />

die Eintragung beim Amtsgericht sowie die <strong>de</strong>s eintragen<strong>de</strong>n Notars<br />

wer<strong>de</strong>n durch die Gesellschaft getragen. Ferner ist die Treuhän<strong>de</strong>rin berechtigt,<br />

Anleger, die während eines laufen<strong>de</strong>n Quartals die Umwandlung<br />

in eine Direktbeteiligung wünschen, eine Verwaltungspauschale<br />

in Höhe von EUR 150,-- zuzüglich gegebenfalls anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer zur Deckung <strong>de</strong>s zusätzlichen Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s<br />

und <strong>de</strong>r jeweils entstehen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsregisterkosten in Rechnung zu<br />

stellen.<br />

Portokosten <strong>de</strong>r Gesellschaft wer<strong>de</strong>n nicht in Rechnung gestellt. Eigene<br />

Kosten für Telefon, Internet, Porto, Kontoführung und Zahlungsverkehr<br />

sowie für die Teilnahme an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />

(z.B. Reisekosten), hat <strong>de</strong>r Anleger selbst zu tragen. Da die Fondswährung<br />

australische Dollar sind, gilt dies insbeson<strong>de</strong>re für etwaige Kosten<br />

und Umrechnungsverluste, die im Zusammenhang mit Überweisungen<br />

von und auf in Euro geführte Konten <strong>de</strong>s Anlegers entstehen. Zusätzliche<br />

Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Ferner hat <strong>de</strong>r Anleger<br />

individuelle Beratungskosten, z.B. für einen persönlichen Steuerberater,<br />

selbst zu tragen.<br />

Im Falle einer Übertragung an Dritte (Kauf, Verkauf) erhebt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

eine Verwaltungspauschale in Höhe von EUR 300,-- zuzüglich<br />

gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber<br />

hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, <strong>de</strong>n Kommanditisten<br />

mit bei <strong>de</strong>r Umtragung entstehen<strong>de</strong>n Notar- und Han<strong>de</strong>lsregisterkosten<br />

zu belasten. Dies gilt nicht für die Übertragung von<br />

treugeberisch gehaltenen Anteilen, weil in diesem Fall eine Han<strong>de</strong>lsregisterän<strong>de</strong>rung<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong> Nebenkosten, wie z.B. Makler- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

Transaktionskosten, sind bei Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung vom Anleger<br />

zu tragen.<br />

Im Übrigen fallen keine weiteren Kosten für <strong>de</strong>n Erwerb o<strong>de</strong>r die Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung an.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist gesetzlich verpflichtet, die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r Anleger zu<br />

prüfen. Sie hat diese Pflicht auf die Vermittler übertragen, soweit nicht<br />

das sog. „Post I<strong>de</strong>nt“-Verfahren durchgeführt wird. Die jeweiligen Vermittler<br />

wer<strong>de</strong>n die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r Anleger prüfen und <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

eine Kopie <strong>de</strong>s Personalausweises beilegen.<br />

VOM ANLEGER ZU TRAGENDE STEUERN<br />

Zu <strong>de</strong>n steuerlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r Beteiligung für <strong>de</strong>n Anleger wird<br />

auf die Ausführungen im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“, Seite 126 ff.,<br />

dieses Verkaufsprospekts verwiesen. Insbeson<strong>de</strong>re trägt <strong>de</strong>r Anleger die<br />

in Bezug auf <strong>de</strong>n Kommanditanteil anfallen<strong>de</strong>n persönlichen Steuern.<br />

VERTRAGSSTRAFEN<br />

Neben <strong>de</strong>r Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 1 % für je<strong>de</strong>n angefangenen<br />

Monat bei <strong>de</strong>r verspäteten Einzahlung und <strong>de</strong>r Erstattung<br />

weiterer mit <strong>de</strong>m Zahlungsverzug verbun<strong>de</strong>ner Kosten sind keine Vertragsstrafen<br />

vorgesehen.<br />

ZAHLUNGSMODALITÄTEN/GESAMTPREIS<br />

Die vom Anleger zu bezahlen<strong>de</strong> Gesamtssumme ist abhängig von <strong>de</strong>r<br />

Höhe, mit <strong>de</strong>r er sich am Beteiligungsangebot ATLANTIC Australien<br />

2 beteiligen will. Die Zeichnungssumme je<strong>de</strong>s Anlegers für eine Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>m Beteiligungsangebot ATLANTIC Australien 2 beträgt<br />

min<strong>de</strong>stens AUD 20.000,-- zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 %.<br />

Höhere Zeichnungsbeträge müssen grundsätzlich ohne Restbetrag<br />

durch 1.000 teilbar sein. Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft ist jeweils<br />

beschränkt auf einen Kommanditanteil im Nominalwert von weniger<br />

als 10 % <strong>de</strong>s gesamten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

100 % <strong>de</strong>r Gesamtzeichnungssumme zuzüglich 5 % Agio auf die Gesamtzeichnungssumme<br />

14 Tage nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

und Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung durch die EVT. Die Einzahlung erfolgt per<br />

Überweisung auf folgen<strong>de</strong>s Konto:<br />

Kontoinhaberin: ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

Verwendungszweck: ATLANTIC Australien 2<br />

Kontonummer: 060 544 400<br />

Bank: Deutsche Bank AG<br />

BLZ: 200 700 00<br />

Für die Überweisung ist das Formular „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“<br />

zu verwen<strong>de</strong>n. Dieses wird <strong>de</strong>m Anleger durch<br />

die EVT zur Verfügung gestellt. Mit diesem Formular kann von<br />

einem AUD-Konto sowie auch von einem in Euro geführten Konto<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungsbetrag (zuzüglich 5 % Agio) überwiesen wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

einer Überweisung von einem EUR-Konto wird von <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n<br />

Bank <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Beteiligungsbetrag in AUD getauscht<br />

und anschließend an das oben genannte Konto überwiesen. Die für


155 VERBRAUCHERINFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ<br />

<strong>de</strong>n inner<strong>de</strong>utschen Zahlungsverkehr gebräuchlichen Überweisungsträger<br />

können nicht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Es ist auf <strong>de</strong>r Überweisung<br />

die Entgeltregelung „Alle Entgelte zu Lasten <strong>de</strong>s Kontoinhabers“ zu<br />

wählen.<br />

BEITRITTSVORBEHALT<br />

Die Annahme <strong>de</strong>r Beteiligungsangebote durch die Treuhandkommanditistin<br />

ist freibleibend und insbeson<strong>de</strong>re abhängig vom Stand <strong>de</strong>r<br />

Platzierung. Sollte das Beteiligungsangebot aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n undurchführbar<br />

wer<strong>de</strong>n, kann nicht völlig ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />

das Beteiligungsangebot rückabgewickelt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

» 6.<br />

ANWENDBARES RECHT, SPRACHEN<br />

» 8. INFORMATIONEN ZU ETWAIGEN RECHTSBEHELFEN UND<br />

DAS BESTEHEN VON GARANTIEFONDS<br />

AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLEN<br />

Die Möglichkeit zum Anrufen einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle<br />

ist vertraglich nicht vorgesehen. Soweit <strong>de</strong>r Anleger die Beteiligungen<br />

im Wege <strong>de</strong>s Fernabsatzes erworben hat, kann er bei Streitigkeiten<br />

aus <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Vorschriften <strong>de</strong>s BGB betreffend<br />

Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen unbescha<strong>de</strong>t seines<br />

Rechtes, die or<strong>de</strong>ntlichen Gerichte anzurufen auch die<br />

Deutsche Bun<strong>de</strong>sbank, Schlichtungsstelle,<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND<br />

Die Gesellschaft und die Beziehung zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>n<br />

Anlegern sowie <strong>de</strong>r Vertrag über die Vermittlung <strong>de</strong>r Beteiligung gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Anlegern einschließlich <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>r Anleger unterliegen<br />

<strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich<br />

aus <strong>de</strong>m Gesellschafts- und Treuhandvertrag ergeben<strong>de</strong>n Ansprüche<br />

und Streitigkeiten ist <strong>de</strong>r jeweilige Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin.<br />

Tel: +49 (0) 69 / 23 88 19 07 / 19 06<br />

Fax: +49 (0) 69 / 23 88 19 19<br />

als eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. Der Beschwer<strong>de</strong>führer<br />

hat zu versichern, dass er in <strong>de</strong>r Streitigkeit noch kein Gericht, keine<br />

Schlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt,<br />

angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen<br />

hat.<br />

SPRACHE<br />

Der Verkaufsprospekt einschließlich <strong>de</strong>r darin enthaltenen wesentlichen<br />

Verträge ist in <strong>de</strong>utscher Sprache verfasst. Die Kommunikation<br />

zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin und <strong>de</strong>m Anleger<br />

erfolgt in <strong>de</strong>utscher Sprache.<br />

GARANTIEFONDS<br />

Ein Garantiefonds besteht nicht.<br />

» 7.<br />

WIDERRUFSRECHT<br />

Der Anleger kann sein Vertragsangebot wi<strong>de</strong>rrufen, wenn es sich um<br />

ein Fernabsatzgeschäft (§ 312 b BGB) o<strong>de</strong>r ein Haustürgeschäft (§ 312<br />

BGB) han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r wenn das Vertragsangebot mit einem Verbraucherdarlehensvertrag<br />

geschlossen wur<strong>de</strong>. Die Einzelheiten <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufsrechts<br />

ergeben sich aus <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung abgedruckten<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung.


ANHANG<br />

Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />

in Firma<br />

ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

» § 1<br />

FIRMA, SITZ, GEGENSTAND UND DAUER DES UNTERNEHMENS<br />

1. Die Firma <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft lautet: ATLANTIC Australien 2<br />

GmbH & Co. KG – nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt –<br />

2. Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Hamburg.<br />

3. Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens ist <strong>de</strong>r Erwerb, die Verwaltung<br />

– insbeson<strong>de</strong>re durch Vermietung und Verpachtung – sowie die Veräußerung<br />

von Grundstücken o<strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechten. Die<br />

Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt,<br />

die geeignet erscheinen, <strong>de</strong>n Gesellschaftszweck unmittelbar o<strong>de</strong>r<br />

mittelbar zu för<strong>de</strong>rn. Die Gesellschaft kann zur Erreichung <strong>de</strong>s Gesellschaftszwecks<br />

auch Beteiligungen an an<strong>de</strong>ren Gesellschaften eingehen.<br />

Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer Genehmigung o<strong>de</strong>r Erlaubnis<br />

bedürfen, insbeson<strong>de</strong>re nach § 1 <strong>de</strong>s Gesetzes über das Kreditwesen.<br />

4. Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung ins Han<strong>de</strong>lsregister<br />

und ist auf unbestimmte Zeit eingegangen.<br />

» § 2<br />

GESELLSCHAFTER UND KAPITALEINLAGEN<br />

1. Komplementärin ist:<br />

die Anzac Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg,<br />

– nachstehend „Komplementärin“ genannt –<br />

Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie<br />

am Ergebnis <strong>de</strong>r Gesellschaft vorbehaltlich <strong>de</strong>r Regelung in § 7 nicht<br />

beteiligt. Sie ist berechtigt, auch bei an<strong>de</strong>ren Kommanditgesellschaften<br />

als Komplementärin tätig zu sein.<br />

2. Kommanditisten sind:<br />

a) die ATLANTIC Australien Geschäftsführung GmbH<br />

– (nachfolgend auch „geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin“) –<br />

mit einer Kommanditeinlage in Höhe von AUD 1.000,-- (Pflichteinlage);<br />

b) die ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung<br />

internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG<br />

– (nachfolgend auch „ATLANTIC“) –<br />

mit einer Kommanditeinlage in Höhe von AUD 25.000,-- (Pflichteinlage);<br />

c) die EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH<br />

– (nachfolgend auch „die Treuhän<strong>de</strong>rin“) –<br />

mit einer Kommanditeinlage in Höhe von zunächst AUD 15.000,--<br />

(Pflichteinlage);<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt, ihre Kommanditeinlage durch<br />

einseitige schriftliche Erklärung gegenüber <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin bis zum 31.06.2012 um insgesamt höchstens AUD<br />

84.959.000,-- bzw. auf Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

um bis zu weiteren AUD 500.000,-- („Platzierungsreserve“) auf<br />

dann insgesamt höchstens AUD 85.474.000,-- zu erhöhen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

übernimmt die Erhöhung ihrer Kommanditeinlage treuhän<strong>de</strong>risch<br />

für dritte Treugeber – nachfolgend „Treugeber“ genannt – auf<br />

<strong>de</strong>r Grundlage dieses Vertrages und <strong>de</strong>s als Anlage 1 beiliegen<strong>de</strong>n<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Der Begriff „Kommanditist“<br />

umfasst in diesem Vertrag auch die nach diesem Abschnitt mittelbar<br />

beteiligten Treugeber, soweit nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res geregelt<br />

ist. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist auch berechtigt, ihre Kommanditeinlage um<br />

einen geringeren Betrag zu erhöhen, sofern die Übernahme <strong>de</strong>s an <strong>de</strong>m<br />

Gesamtbetrag von AUD 85.000.000,-- fehlen<strong>de</strong>n Kommanditkapitals<br />

durch Dritte gesichert ist.


157 GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

4. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, <strong>Invest</strong>oren als<br />

stille Gesellschaft mit einer Einlage in Höhe von bis zu EUR 5.000.000,--<br />

aufzunehmen, sofern gewährleistet ist, dass sich die prospektierte Kalkulation<br />

hierdurch nicht verschlechtert, die Gesellschaft berechtigt ist, das<br />

Kapital spätestens bei Vollplatzierung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals nach Nr. 3<br />

vollständig zurückzuzahlen und die Stille(n) Gesellschaft(en) zu been<strong>de</strong>n.<br />

5. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zur Erhöhung ihrer in das Han<strong>de</strong>lsregister einzutragen<strong>de</strong>n<br />

Haftsummen erst verpflichtet, sobald <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n Geldmittel <strong>de</strong>s jeweiligen Treugebers zur Verfügung<br />

stehen. Die Kommanditisten sind in <strong>de</strong>r Zeit vor ihrem Beitritt<br />

zur Gesellschaft bis zu ihrer Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister bereits als<br />

atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch beteiligt. Dieser Gesellschaftsvertrag<br />

fin<strong>de</strong>t bereits für diesen Zeitraum entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />

Die Haftung gegenüber Dritten ist während dieses Zeitraums<br />

auf einen Betrag von EUR 0,50 je AUD 100,-- <strong>de</strong>r vereinbarten Kommanditeinlage<br />

begrenzt. Mit <strong>de</strong>r Eintragung wan<strong>de</strong>lt sich die atypisch<br />

stille Beteiligung in eine Kommanditbeteiligung um.<br />

6. Die Kommanditisten haben ihre Kommanditeinlagen auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin zuzüglich eines Aufgel<strong>de</strong>s<br />

in Höhe von 5 % („Aufgeld“) vollständig in australischen Dollar und frei<br />

von etwaigen Lasten o<strong>de</strong>r Kosten einzuzahlen. Für die in Nr. 2 genannten<br />

Kommanditeinlagen ist kein Aufgeld zu zahlen. Das Aufgeld ist zunächst<br />

als Kapitalrücklage zu verbuchen, die zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres,<br />

in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r jeweilige Gesellschafter beigetreten ist o<strong>de</strong>r gegebenenfalls<br />

auch in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahren teilweise o<strong>de</strong>r vollständig auf alle<br />

Kommanditisten im Verhältnis <strong>de</strong>r gezeichneten Kommanditeinlage<br />

aufzulösen ist. In Anfangsjahren soll die Auflösung <strong>de</strong>r Kapitalrücklage<br />

je<strong>de</strong>nfalls in Höhe etwaiger Jahresfehlbeträge erfolgen. Die Fälligkeit<br />

<strong>de</strong>r Einlagen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin auf das von ihr für die Treugeber treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltene Kommanditkapital ergibt sich aus <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

schriftlichen Beitrittserklärungen <strong>de</strong>r Treugeber. Mit Gutschrift <strong>de</strong>r<br />

Kommanditeinlage auf <strong>de</strong>m Einzahlungskonto <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die<br />

Verpflichtung zur Zahlung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

erfüllt und die gesetzliche Kommanditistenhaftung gem. § 171<br />

Abs. 1 HGB erlischt. § 172 Abs. 4 HGB bleibt unberührt.<br />

7. Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft ist jeweils beschränkt auf einen<br />

Kommanditanteil im Nominalwert von weniger als 10 % <strong>de</strong>s gesamten<br />

Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft. Dies gilt nicht für die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin, soweit sie Kommanditanteile treuhän<strong>de</strong>risch hält.<br />

Kommanditisten wer<strong>de</strong>n mit Haftsummen in Höhe von EUR 0,50 je<br />

AUD 100,-- Pflichteinlage in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Dies gilt<br />

nicht für Einlagen <strong>de</strong>r Kommanditisten nach Nr. 2, hier entspricht die<br />

Haftsumme EUR 10,-- EUR je AUD 100,-- Pflichteinlage.<br />

8. Die Gesellschaft ist berechtigt, auf rückständige Zahlungen Verzugszinsen<br />

in Höhe von 1 % für je<strong>de</strong>n angefangenen Monat zu berechnen.<br />

Die Geltendmachung weiter gehen<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche bleibt<br />

vorbehalten. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist ermäch tigt,<br />

einen Kommanditisten, <strong>de</strong>r seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />

Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht rechtzeitig<br />

erbringt, durch schriftliche Mitteilung aus <strong>de</strong>r Gesellschaft auszuschließen<br />

bzw. seine Beteiligung herabzusetzen, ohne dass es eines<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf, und an seiner Stelle neue Kommanditisten<br />

aufzunehmen. § 13 Nr. 3 (anteiliger Ausschluss <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin)<br />

gilt entsprechend.<br />

9. An<strong>de</strong>re Kommanditisten als die Treuhän<strong>de</strong>rin dürfen erst nach<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin ihre Einlage ganz o<strong>de</strong>r teilweise treuhän<strong>de</strong>risch für<br />

Dritte o<strong>de</strong>r für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts halten. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin darf ihre Zustimmung nur aus wichtigem<br />

Grund verweigern.<br />

10. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt, ihre Einlage- und Aufgeldverpflichtung<br />

gem. Nr. 3 zu erfüllen, in<strong>de</strong>m sie ihre Zahlungsansprüche gegen<br />

Treugeber an Erfüllung statt an die Gesellschaft abtritt. Sie bleibt jedoch<br />

zur außergerichtlichen Geltendmachung <strong>de</strong>r Zahlungsansprüche<br />

gegen die Treugeber berechtigt und ist hierzu auch im Innenverhältnis<br />

verpflichtet.<br />

11. Nach Zeichnung und Einzahlung eines Kommanditkapitals – einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungen <strong>de</strong>r Kommanditisten gem. Nr. 2 – in<br />

Höhe von insgesamt min<strong>de</strong>stens AUD 25.000.000,-- haben Treugeber<br />

die Möglichkeit, ihre treugeberische Beteiligung – mit einer Frist von<br />

drei Wochen zum Quartalsen<strong>de</strong> – mit Wirkung zum jeweils nächsten<br />

Quartal in eine direkte Beteiligung als Kommanditist zu wan<strong>de</strong>ln. Die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin ist auf schriftliche Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s jeweiligen Treugebers<br />

daher verpflichtet, <strong>de</strong>n für diesen treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Anteil<br />

ihrer Kommanditbeteiligung auf <strong>de</strong>n Treugeber im Wege <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolge<br />

zu übertragen, sofern dieser die fälligen Pflichteinlagen<br />

sowie das Aufgeld voll eingezahlt hat und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin zuvor unwi<strong>de</strong>rrufliche, über<br />

<strong>de</strong>n Tod hinaus wirksame Han<strong>de</strong>lsregistervollmachten erteilt hat, die<br />

insbeson<strong>de</strong>re zu folgen<strong>de</strong>n Anmeldungen berechtigen:<br />

› Eintritt und Ausschei<strong>de</strong>n von Kommanditisten; auch <strong>de</strong>s Vollmachtgebers,<br />

› Eintritt und Ausschei<strong>de</strong>n von Komplementär(inn)en,<br />

› Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Beteiligungsverhältnisse,<br />

› Än<strong>de</strong>rung von Firma, Sitz und Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Die mit <strong>de</strong>r erstmaligen Eintragung ins Han<strong>de</strong>lsregister verbun<strong>de</strong>nen<br />

Kosten (dies gilt nicht für die vom Treugeber zu tragen<strong>de</strong>n Kosten für<br />

die Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht) trägt die Gesellschaft. Sofern Treugeber<br />

im Einzelfall abweichend von Satz 1 eine Übertragung innerhalb eines<br />

Quartals wünschen, ist die Treuhän<strong>de</strong>rin berechtigt, hierfür eine Verwaltungspauschale<br />

von bis zu EUR 150,-- in Rechnung zu stellen. Die<br />

Übertragung wird mit <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

wirksam. Das Treuhandverhältnis wird als Verwaltungsvertrag<br />

fortgeführt.<br />

12. Kommanditisten, die ihre Kommanditeinlagen vor Fälligkeit einzahlen,<br />

erhalten von <strong>de</strong>r Gesellschaft keine Verzinsung.


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

158<br />

» § 3<br />

KOMMANDITISTENKONTEN<br />

1. Für je<strong>de</strong>n Kommanditisten wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Gesellschaft ein Einlagekonto,<br />

ein Ergebniskonto und ein Verrechnungskonto geführt.<br />

2. Die vereinbarten Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen) sind Festeinlagen<br />

und wer<strong>de</strong>n jeweils auf <strong>de</strong>m Kapitalkonto I gebucht (Einlagekonto).<br />

Der Stand dieser Konten ist maßgeblich für die Mitgliedschaftsrechte,<br />

insbeson<strong>de</strong>re das Stimmrecht, die Ergebnisverteilung und die<br />

Beteiligung am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

3. Auf das Kapitalkonto II (Ergebniskonto) wer<strong>de</strong>n die jeweils zugewiesenen<br />

Gewinn- und Verlustanteile gebucht.<br />

4. Die Erfassung <strong>de</strong>s übrigen Zahlungsverkehrs zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

und <strong>de</strong>m Kommanditisten, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Entnahmen, erfolgt<br />

über das Kapitalkonto III (Verrechnungskonto).<br />

alle Verträge im Rahmen <strong>de</strong>r Etablierung <strong>de</strong>s australischen Treuhandvermögens<br />

einschließlich <strong>de</strong>s Wechsels <strong>de</strong>s Trustees und <strong>de</strong>s Ankaufs sowie<br />

<strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r erbbaurechtsähnlichen Rechte für das Grundstück<br />

Riversi<strong>de</strong> Centre, North Terrace, A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> („Immobilie“), <strong>de</strong>n Asset<br />

Management-Vertrag mit Charter Hall Asset Management sowie alle<br />

weiteren Verträge im Rahmen <strong>de</strong>s konsolidierten <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplans.<br />

Gleiches gilt auch für eine etwaige Verlängerung <strong>de</strong>r<br />

durch die finanzieren<strong>de</strong> Bank zum Ankauf <strong>de</strong>r Immobilie gewährten<br />

Zwischenfinanzierung. Durch die Regelungen in Nr. 4 und § 6 Nr. 11 wird<br />

das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht <strong>de</strong>r Kommanditisten gem. § 164 HGB ersetzt.<br />

4. Der vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>s Gesellschafterversammlung<br />

bedür fen vorbehaltlich Nr. 3 Satz 2 insbeson<strong>de</strong>re:<br />

a) die Veräußerung von Grundstücken o<strong>de</strong>r grundstücksähnlichen<br />

Rechten;<br />

b) die Aufgabe <strong>de</strong>s Geschäftsbetriebs;<br />

5. Guthaben auf <strong>de</strong>n Konten <strong>de</strong>r Kommanditisten wer<strong>de</strong>n nicht verzinst.<br />

Negativsal<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Kapitalkonten II und III begrün<strong>de</strong>n keine<br />

Nachschussverpflichtung <strong>de</strong>s jeweiligen Kommanditisten.<br />

c) die Aufnahme und Aufgabe weiterer unternehmerischer Aktivitäten,<br />

die nicht mit <strong>de</strong>m (mittelbaren) Erwerb, <strong>de</strong>r Vermietung und <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie in unmittelbarem Zusammenhang stehen;<br />

» § 4<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />

1. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist nach Maßgabe dieses Paragraphen<br />

zur Geschäftsführung und zur Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

im Rechtsverkehr berechtigt und verpflichtet. Sie ist von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB und <strong>de</strong>s § 112 HGB befreit. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin ist berechtigt, <strong>de</strong>r Komplementärin Weisungen in Bezug<br />

auf die Ausübung ihrer Vertretungsbefugnis zu erteilen. Die Komplementärin<br />

ist von <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft – soweit gesetzlich<br />

möglich – ausgeschlossen. Sie ist jedoch befugt, die Gesellschaft<br />

auf Weisung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditisten zu vertreten.<br />

d) Abschluss, Beendigung und Än<strong>de</strong>rung von Unternehmensverträgen<br />

(z.B. Kooperations- und Ergebnisübernahmeverträge) sowie von Verträgen,<br />

die Gesellschaftern o<strong>de</strong>r Dritten in sonstiger Weise eine Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>n Erträgen o<strong>de</strong>r Ergebnissen <strong>de</strong>r Gesellschaft einräumen<br />

(Ausnahmen: übliche Maklerprovisionen);<br />

e) Abschluss, Beendigung und Än<strong>de</strong>rung von Verträgen mit Unternehmen,<br />

die mit <strong>de</strong>r Gesellschaft, ihren Organen und <strong>de</strong>ren Angehörigen<br />

o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin i.S.v. §§ 15 ff. AktG<br />

verbun<strong>de</strong>n sind; mit Gesellschaftern und <strong>de</strong>ren Angehörigen o<strong>de</strong>r mit<br />

Unternehmen, an <strong>de</strong>nen Gesellschafter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Angehörige beteiligt<br />

sind;<br />

2. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin hat die Geschäfte <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns zu führen. Der<br />

als Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag konsolidierte kumulierte <strong>Invest</strong>itions-<br />

und Finanzierungsplan ist für sie verbindlich, soweit es sich<br />

nicht um sachlich begrün<strong>de</strong>te und aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin erfor<strong>de</strong>rliche Abweichungen in Höhe von bis zu 2,5 %<br />

<strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itionsvolumens han<strong>de</strong>lt. Unberücksichtigt bleiben hierbei<br />

solche Än<strong>de</strong>rungen im konsolidierten <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan,<br />

die sich aus Wechselkursschwankungen ergeben. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin, die Komplementärin und ihre Geschäftsführer<br />

haben Anspruch auf <strong>de</strong>n Abschluss einer D&O-Versicherung.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin kann einzelne Aufgaben <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung auf Dritte übertragen.<br />

3. Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang o<strong>de</strong>r Risiko <strong>de</strong>n Rahmen <strong>de</strong>s<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung soweit sich aus diesem<br />

Vertrag Abweichen<strong>de</strong>s nicht ergibt. Keiner Zustimmung bedürfen<br />

f) Aufnahme von Krediten und Eingehung sonstiger Verbindlichkeiten,<br />

die im Einzelfall AUD 100.000,-- übersteigen;<br />

g) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie Übernahme von<br />

Bürgschaften und Garantien o<strong>de</strong>r sonstigen Haftungen für Dritte;<br />

h) Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten für <strong>de</strong>n gesamten<br />

Geschäftsbetrieb sowie Erteilung sonstiger Vollmachten zur Veräußerung<br />

und Belastung <strong>de</strong>r Immobilie;<br />

i) Abschluss, Beendigung und Än<strong>de</strong>rung von Anstellungs- und Mitarbeiterverträgen<br />

im Namen bzw. für Rechnung <strong>de</strong>r Gesellschaft;<br />

j) Erteilung von Pensions- und Versorgungszusagen und Gewährung<br />

von Tantiemen sowie die Erhöhung solcher Zusagen;<br />

k) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s konsolidierten <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplans,<br />

die kumuliert einen Betrag in Höhe von 2,5 % <strong>de</strong>s <strong>Invest</strong>itions-


159 GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

volumens übersteigen, soweit diese nicht auf Wechselkursschwankungen<br />

beruhen.<br />

5. Die Nummern 3 und 4 gelten für die Ausübung <strong>de</strong>r Stimmrechte <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft in Tochtergesellschaften einschließlich <strong>de</strong>s australischen<br />

Treuhandvermögens ATLANTIC Australia No. 2 Trust („Trust“) durch<br />

die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin entsprechend. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin ist jedoch ohne Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

berechtigt, <strong>de</strong>r Aufnahme von Fremdkapital<br />

durch <strong>de</strong>n Trust zuzustimmen, soweit die jeweilige Einzelmaßnahme<br />

10 % und alle Maßnahmen zusammen insgesamt 30 % <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r<br />

Kommanditeinlagen nicht übersteigt und <strong>de</strong>r Finanzierung von <strong>Invest</strong>itionen<br />

in die Immobilie, insbeson<strong>de</strong>re für Mo<strong>de</strong>rnisierung und Sanierung,<br />

sowie für Betriebsmittelkredite dient und die dafür im Trust<br />

gebil<strong>de</strong>ten Rücklagen und Liquiditätsreserven nicht ausreichen sollten.<br />

6. Soweit die Gesellschafterversammlung einen Beirat bestellt, kann sie<br />

diesem einen Katalog mit einzelnen <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>n Nummern 4 und 5<br />

aufgeführten zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte zur Entscheidung<br />

zuweisen. Die Gesellschafterversammlung bleibt aber auch in diesem<br />

Fall berechtigt, die dann <strong>de</strong>m Beirat obliegen<strong>de</strong>n Entscheidungen<br />

im Einzelfall – und nur mit Wirkung für die Zukunft – durch Beschluss<br />

an sich zu ziehen.<br />

7. In Not- und Eilfällen hat die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin das<br />

Recht, unaufschiebbare Geschäfte, die gem. Nr. 3 - 5 <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

bedürfen, auch ohne die erfor<strong>de</strong>rliche Zustimmung vorzunehmen. Die<br />

geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin hat die Gesellschafterversammlung<br />

bzw. gegebenenfalls <strong>de</strong>n Beirat hierüber anschließend unverzüglich<br />

schriftlich zu informieren.<br />

8. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist verpflichtet, die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

und gegebenenfalls <strong>de</strong>n Beirat jeweils halbjährlich schriftlich<br />

über die eingetretene und zu erwarten<strong>de</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r Liquidität,<br />

<strong>de</strong>s Umsatzes, <strong>de</strong>r Beschäftigung, <strong>de</strong>r Kosten und weitere wesentliche<br />

wirtschaftliche Eckdaten zu informieren. Auch über außergewöhnliche<br />

Geschäftsvorfälle von erheblicher wirtschaftlicher Be<strong>de</strong>utung hat sie<br />

unverzüglich zu berichten.<br />

2. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, eine Bewerbung<br />

von Interessenten für die Beiratswahl aus wichtigem Grund zurückzuweisen<br />

und die entsprechen<strong>de</strong> Person nicht zur Wahl zuzulassen.<br />

Als wichtiger Grund ist insbeson<strong>de</strong>re anzusehen, wenn <strong>de</strong>r zur Wahl<br />

stehen<strong>de</strong> bzw. gewählte Beirat bereits mehr als zehn Beiratsposten bei<br />

an<strong>de</strong>ren Publikumskommanditgesellschaften beklei<strong>de</strong>t, er im Wettbewerb<br />

zur Gesellschaft o<strong>de</strong>r zu einem <strong>de</strong>r Kommanditisten nach § 2<br />

Nr. 2 steht o<strong>de</strong>r für ein Unternehmen tätig ist, das im Wettbewerb zur<br />

Gesellschaft o<strong>de</strong>r einem <strong>de</strong>r Kommanditisten nach § 2 Nr. 2 steht. Im<br />

Wettbewerb zur Gesellschaft stehen auch solche Unternehmen, <strong>de</strong>ren<br />

Geschäftszweck darin liegt, gezielt Beteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds zu erwerben.<br />

3. Soweit die Gesellschafterversammlung sich für die Bestellung eines<br />

Beirates entschei<strong>de</strong>t, ist es die Aufgabe <strong>de</strong>s Beirates, die Interessen <strong>de</strong>r<br />

Gesamtheit <strong>de</strong>r Gesellschafter wahrzunehmen. Er unterstützt, berät<br />

und überwacht die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

4. Ein von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung gewählter Beirat kann von<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin umfassend Auskunft über<br />

die Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft und Einsicht in <strong>de</strong>ren Bücher und<br />

Schriften verlangen, soweit hierdurch <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntliche Geschäftsbetrieb<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft nicht unzumutbar behin<strong>de</strong>rt wird.<br />

» § 6<br />

GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG,<br />

GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

1. Innerhalb <strong>de</strong>r ersten zehn Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

soll eine Gesellschafterversammlung am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft stattfin<strong>de</strong>n.<br />

Gesellschafterversammlungen können auf entsprechen<strong>de</strong> Einladung<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin an einem an<strong>de</strong>ren Ort<br />

stattfin<strong>de</strong>n, wenn nicht min<strong>de</strong>stens 25 % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft diesem Versammlungsort schriftlich wi<strong>de</strong>rsprechen. Abweichend<br />

von Satz 1 kann die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen entschei<strong>de</strong>n, anstelle einer Gesellschafterversammlung<br />

die erfor<strong>de</strong>rlichen Gesellschafterbeschlüsse im Abstimmungsverfahren<br />

in Textform nach Nr. 13 fassen zu lassen. Dies soll nur<br />

geschehen, wenn es im vergangenen Geschäftsjahr keine beson<strong>de</strong>ren<br />

Vorkommnisse gab, die eine mündliche Erörterung aus Sicht <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin erfor<strong>de</strong>rten, und nicht Kommanditisten,<br />

die zusammen min<strong>de</strong>stens 10 % <strong>de</strong>s Kommanditkapitals auf sich<br />

vereinigen, eine Gesellschafterversammlung als Präsenzversammlung<br />

schriftlich und unter Angabe von Grün<strong>de</strong>n gegenüber <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin verlangen.<br />

» § 5<br />

BEIRAT<br />

1. Die Gesellschafterversammlung kann je<strong>de</strong>rzeit beschließen, einen<br />

Beirat, <strong>de</strong>r aus drei natürlichen Personen bestehen soll, zu bestellen und<br />

diesem einen Katalog mit zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften<br />

zur Entscheidung zuzuweisen. Zwei Mitglie<strong>de</strong>r dieses Beirates sind dabei<br />

von <strong>de</strong>n Kommanditisten zu wählen, das dritte Mitglied wird von<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin bestellt.<br />

2. Eine außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung ist einzuberufen,<br />

wenn dies <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin im Interesse <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft geboten erscheint bzw. ein gegebenenfalls bestellter Beirat<br />

o<strong>de</strong>r Kommanditisten, die zusammen min<strong>de</strong>stens 20 % <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen<br />

halten, die Einberufung unter Angabe <strong>de</strong>s Zweckes und <strong>de</strong>r<br />

Tagesordnung schriftlich verlangen. Kommt die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin dieser Auffor<strong>de</strong>rung nicht binnen zwei Wochen nach<br />

Absendung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung (Poststempel) nach, so sind <strong>de</strong>r Beirat<br />

o<strong>de</strong>r die Kommanditisten selbst zur Einberufung berechtigt.<br />

3. Die Einladung zu Gesellschafterversammlungen erfolgt durch die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin bzw. in <strong>de</strong>ren Auftrag durch die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

schriftlich unter Angabe <strong>de</strong>r Tagesordnung, <strong>de</strong>s Versammlungsortes<br />

sowie <strong>de</strong>r Versammlungszeit mit einer Frist von drei Wochen,<br />

jeweils gerechnet vom Tage <strong>de</strong>r Absendung (Poststempel); sie gilt mit


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

160<br />

Aufgabe zur Post als zugegangen. Etwaige Mitglie<strong>de</strong>r eines Beirates sollen<br />

ebenfalls unter Einhaltung dieser Voraussetzungen gela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin und mehr als 50 % <strong>de</strong>s stimmberechtigten<br />

Kommanditkapitals vertreten sind. Bei mangeln<strong>de</strong>r Beschlussfähigkeit<br />

ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit<br />

gleicher Form und Tagesordnung und einer Frist von min<strong>de</strong>stens zehn<br />

Tagen, gerechnet vom Tage <strong>de</strong>r Absendung (Poststempel), einzuberufen,<br />

die ohne Rücksicht auf die Höhe <strong>de</strong>s vertretenen Kommanditkapitals<br />

beschlussfähig ist, sofern hierauf in <strong>de</strong>r Einladung beson<strong>de</strong>rs hingewiesen<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

5. Je AUD 1.000,-- <strong>de</strong>r Kommanditeinlage gewähren eine Stimme. Das<br />

Stimmrecht je<strong>de</strong>s Kommanditisten ist jedoch auf 10 % <strong>de</strong>s insgesamt<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Kommanditkapitals begrenzt. Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s<br />

Stimmenanteils nach Satz 2 wer<strong>de</strong>n Stimmen verbun<strong>de</strong>ner Unternehmen<br />

i.S.d. §§ 15 ff. AktG o<strong>de</strong>r einan<strong>de</strong>r nahe stehen<strong>de</strong>r Personen i.S.d. § 15 AO<br />

zusammengerechnet. Als verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen nach Satz 3 gelten<br />

auch Kommanditgesellschaften, bei <strong>de</strong>nen die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

jeweils vom selbem Unternehmensträger beherrscht wird<br />

o<strong>de</strong>r dieser auf an<strong>de</strong>re Weise Einfluss auf die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaften<br />

ausüben kann. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für die Fälle, in<br />

<strong>de</strong>nen sich Kommanditisten aufgrund sonstiger Vereinbarungen (z.B.<br />

Stimmrechtsvereinbarungen) verpflichtet haben, zusammen mit an<strong>de</strong>ren<br />

Kommanditisten einheitlich abzustimmen. Vorstehen<strong>de</strong> Stimmrechtsbegrenzung<br />

gilt entsprechend für Bevollmächtigte, sodass kein Bevollmächtigter<br />

mehr Stimmen vertreten darf, als sich aus höchstens 10 % <strong>de</strong>s<br />

gesamten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft ergeben. Für die von <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin abgegebenen Stimmen gilt die Stimmrechtsbeschränkung<br />

jeweils nur im Hinblick auf die von ihr jeweils vertretenen Treugeber.<br />

7. Die über die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligten Treugeber sind von ihr unwi<strong>de</strong>rruflich<br />

ermächtigt, persönlich an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen und die rechnerisch auf sie entfallen<strong>de</strong>n Stimmrechte<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin selbst o<strong>de</strong>r durch Unterbevollmächtigte auszuüben.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin verzichtet in diesen Fällen auf die Ausübung ihres<br />

Stimmrechts, soweit Treugeber o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Bevollmächtigte selbst an<br />

<strong>de</strong>n Abstimmungen teilnehmen. Nr. 6 gilt entsprechend.<br />

8. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird im Vorfeld von Gesellschafterversammlungen<br />

bzw. Abstimmungsverfahren in Textform (gem. Nr. 13) Treugebern<br />

die Möglichkeit einräumen, Weisungen zu erteilen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

ist berechtigt, von ihren Stimmrechten unterschiedlich Gebrauch<br />

zu machen (gespaltenes Stimmrecht) und zwar nach Maßgabe <strong>de</strong>r ihr<br />

erteilten Weisungen. Erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin keine Weisungen, wird<br />

sie sich (anteilig) <strong>de</strong>r Stimme enthalten. Dies gilt nicht, wenn in Fällen<br />

beson<strong>de</strong>rer Dringlichkeit, insbeson<strong>de</strong>re bei Gefahr in Verzug, Weisungen<br />

nicht rechtzeitig eingeholt wer<strong>de</strong>n können. In diesem Fall bleibt<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin berechtigt, im mutmaßlichen Interesse <strong>de</strong>s Treugebers<br />

abzustimmen. Nr. 7 bleibt unberührt.<br />

9. Sobald Treugeber gem. § 2 Nr. 11 unmittelbar als Kommanditisten im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wor<strong>de</strong>n sind, ist die Treuhän<strong>de</strong>rin hiermit<br />

bevollmächtigt, die Stimmrechte <strong>de</strong>r verwalteten Kommanditeinlagen<br />

auszuüben, sofern die Kommanditisten ihr Stimmrecht nicht selbst<br />

ausüben o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Person gemäß Nr. 6 bevollmächtigt haben.<br />

Die Bestimmungen <strong>de</strong>r Nr. 8 gelten bei <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>r Vollmacht<br />

sinngemäß.<br />

10. Die Gesellschafterversammlungen wer<strong>de</strong>n von einer durch die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin benannten Person geleitet, die auch<br />

das Protokoll führt bzw. führen lässt. Das Protokoll ist von <strong>de</strong>m Protokollführer<br />

und <strong>de</strong>m Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Eine Kopie<br />

<strong>de</strong>s Protokolls ist an alle Kommanditisten zu versen<strong>de</strong>n. Der Inhalt <strong>de</strong>s<br />

Protokolls gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten<br />

nach Absendung <strong>de</strong>s Protokolls (Poststempel) Klage am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

erhoben wird. Zur Erhebung dieser Klage sind alle Kommanditisten<br />

berechtigt.<br />

11. Die Gesellschafterversammlung beschließt über alle ihr gesetzlich<br />

und durch diesen Vertrag zugewiesenen Angelegenheiten, insbeson<strong>de</strong>re:<br />

a) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages;<br />

6. Die Kommanditisten können sich durch einen mit einer schriftlichen<br />

Vollmacht versehenen Dritten vertreten lassen. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin kann <strong>de</strong>n Bevollmächtigten von <strong>de</strong>r Stimmabgabe<br />

ausschließen, wenn er o<strong>de</strong>r ein Unternehmen, <strong>de</strong>ssen Geschäftsführer<br />

er ist o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>m er beteiligt ist, zur Gesellschaft o<strong>de</strong>r einem ihrer<br />

Kommanditisten gem. § 2 Nr. 2 in Wettbewerb steht. Im Zweifelsfall<br />

beschließt über die Zulassung <strong>de</strong>s Bevollmächtigten zur Stimmabgabe<br />

die Gesellschafterversammlung, wobei <strong>de</strong>r Bevollmächtigte bei diesem<br />

Beschluss kein Stimmrecht hat.<br />

b) die Auflösung bzw. Fortsetzung <strong>de</strong>r Gesellschaft;<br />

c) die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses <strong>de</strong>s abgelaufenen Geschäftsjahres;<br />

d) die Verwendung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses;<br />

e) die Vornahme von Entnahmen/Auszahlungen; § 9 Nr. 9 bleibt unberührt;<br />

f) die Entlastung <strong>de</strong>r Komplementärin, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

und <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r eines etwaigen Beirates;<br />

g) die Entscheidung über die Vornahme einer Abschlussprüfung sowie<br />

die Wahl <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer für das laufen<strong>de</strong><br />

Geschäftsjahr; in <strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>r ersten or<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung<br />

abgelaufenen Geschäftsjahre(n) fin<strong>de</strong>t keine Abschlussprüfung<br />

statt;<br />

h) die Bestellung eines Beirates und die Wahl bzw. Abberufung <strong>de</strong>r<br />

Beiratsmitglie<strong>de</strong>r sowie <strong>de</strong>ren Vergütung;


161 GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

i) <strong>de</strong>n Ausschluss von Gesellschaftern; § 2 Nr. 8 bleibt unberührt;<br />

j) die Aufnahme einer neuen Komplementärin;<br />

k) die Anpassung <strong>de</strong>r Vergütung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

und <strong>de</strong>r Komplementärin gemäß § 7 Nr. 1;<br />

l) die einheitliche Ausübung steuerlicher Wahlrechte für die Gesellschaft.<br />

m) <strong>de</strong>n Ausschluss von Bevollmächtigten von <strong>de</strong>r Stimmabgabe gem.<br />

Nr. 6;<br />

n) zustimmungsbedürftige Geschäftsführungsmaßnahmen gemäß § 4;<br />

<strong>de</strong>s Beirates zum jeweiligen Beschlussthema beigefügt sein. Kommt ein<br />

Beschluss auf diese Weise zustan<strong>de</strong>, so hat die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

<strong>de</strong>n Kommanditisten und <strong>de</strong>m Beirat unverzüglich das Ergebnis<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

14. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses o<strong>de</strong>r ein Fehler<br />

bei <strong>de</strong>r Beiratswahl kann nur binnen einer Ausschlussfrist von drei<br />

Monaten nach Absendung <strong>de</strong>s Protokolls bzw. <strong>de</strong>r schriftlichen Mitteilung<br />

gem. Nr. 13 durch Klage am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n. Zur Erhebung <strong>de</strong>r Klage sind alle Kommanditisten berechtigt.<br />

Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. Auch bei<br />

fristgemäßer Klage kann die Unwirksamkeit o<strong>de</strong>r Nichtigkeit nicht auf<br />

formelle Mängel gestützt wer<strong>de</strong>n, wenn diese Mängel offensichtlich keinen<br />

Einfluss auf das Ergebnis <strong>de</strong>r Abstimmung hatten.<br />

12. Vorbehaltlich abweichen<strong>de</strong>r zwingen<strong>de</strong>r gesetzlicher o<strong>de</strong>r vertraglicher<br />

Bestimmungen wer<strong>de</strong>n Gesellschafterbeschlüsse mit einfacher<br />

Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen und<br />

ungültige Stimmen gelten dabei als nicht abgegeben. Beschlüsse gemäß<br />

Nr. 11 lit. a), b) sowie n), letztere nur soweit sie die (mittelbare) Veräußerung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie betreffen, bedürfen einer Mehrheit von 75 %<br />

aller abgegebenen Stimmen („qualifizierte Mehrheit“). Beschlüsse gemäß<br />

Nr. 11 lit. a) und Beschlüsse über die (mittelbare) Veräußerung<br />

o<strong>de</strong>r Belastung <strong>de</strong>r Immobilie bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin; dies gilt auch für Beschlüsse nach Nr. 11<br />

lit. a), sofern dadurch zusätzliche Pflichten für die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

sind im Übrigen mit <strong>de</strong>r qualifizierten Mehrheit auch dann<br />

zulässig, wenn sie beson<strong>de</strong>rs schwerwiegen<strong>de</strong> und für <strong>de</strong>n Geschäftsbetrieb<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft wirtschaftlich beson<strong>de</strong>rs gravieren<strong>de</strong> Auswirkungen<br />

haben, die sich auch auf die wirtschaftliche und/o<strong>de</strong>r rechtliche<br />

Position <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Gesellschafters auswirken können. Ohne Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s betroffenen Gesellschafters sind jedoch Beschlüsse über<br />

die Vermehrung seiner Beitragspflichten und/o<strong>de</strong>r die Erweiterung seiner<br />

Haftung o<strong>de</strong>r die Verän<strong>de</strong>rung seines Stimmrechtes gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages nicht wirksam. Unberührt<br />

bleibt die Befugnis, mit qualifizierter Mehrheit Kapitalmaßnahmen zu<br />

beschließen, die sich auf <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s Gesellschafters am Vermögen<br />

und/o<strong>de</strong>r Ertrag <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie auf seine Beteiligungsquote insgesamt<br />

auswirken können.<br />

13. Gesellschafterbeschlüsse können auch im Abstimmungsverfahren<br />

in Textform (Brief, Fax, E-Mail o<strong>de</strong>r online-Abstimmung) herbeigeführt<br />

wer<strong>de</strong>n, sofern allen Kommanditisten Gelegenheit gegeben<br />

wur<strong>de</strong>, sich hieran zu beteiligen. Bei diesen Abstimmungsverfahren<br />

in Textform beträgt die Abstimmungsfrist drei Wochen nach Versendung.<br />

In beson<strong>de</strong>rs zu begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Eilfällen kann die Frist nach Satz<br />

1 auf zehn Tage verkürzt wer<strong>de</strong>n. Stimmenthaltungen und verspätete<br />

o<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />

Die Abstimmungsfrist beginnt mit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>s<br />

Schreibens in Textform (Poststempel, Faxbestätigung, E-Mail Protokoll;<br />

etc..), mit <strong>de</strong>m zur schriftlichen Stimmabgabe aufgefor<strong>de</strong>rt wird.<br />

Soweit ein Beirat bestellt ist, soll diesem Schreiben eine Stellungnahme<br />

» § 7<br />

BESONDERE VERGÜTUNGEN UND AUFWENDUNGSERSATZ<br />

1. Die Komplementärin erhält für die Übernahme <strong>de</strong>r persönlichen<br />

Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000,--, die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin erhält für die laufen<strong>de</strong> Geschäftsführung<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von AUD 127.500,--. Bei<strong>de</strong> Vergütungen<br />

sind ab <strong>de</strong>m 01.04.2011 in gleichen Teilbeträgen jeweils zum<br />

Quartalsen<strong>de</strong> fällig; sie erhöhen sich um jährlich 2,5 % <strong>de</strong>s ursprünglichen<br />

Betrages. Zusätzlich wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

alle im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft erfor<strong>de</strong>rlichen und auf <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft beruhen<strong>de</strong>n Aufwendungen erstattet.<br />

2. Für die Konzeption und Strukturierung sowie für die Sicherstellung<br />

<strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>s Erwerbes <strong>de</strong>r Nutzungsrechte an <strong>de</strong>r Immobilie,<br />

einschließlich <strong>de</strong>r damit zusammenhängen<strong>de</strong>n Platzierung von<br />

Kommanditkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft erhält ATLANTIC Gesellschaft<br />

zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage geson<strong>de</strong>rt abgeschlossener Geschäftsbesorgungsverträge die<br />

im konsolidierten <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan ausgewiesenen<br />

Vergütungen.<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin übernimmt nach Maßgabe <strong>de</strong>s als Anlage 1 beigefügten<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages vom heutigen Tag gegenüber<br />

Treugebern Betreuungs- und Verwaltungsleistungen, die die Gesellschaft<br />

ohne die Einschaltung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin selbst erbringen müsste.<br />

Für die Betreuung und Verwaltung <strong>de</strong>r Treugeber erhält sie <strong>de</strong>shalb die<br />

im Treuhand- und Verwaltungsvertrag vorgesehenen Vergütungen.<br />

4. Die in Nr. 2 und 3 genannten Vertragspartner sind ermächtigt, leistungsfähige<br />

Dritte ganz o<strong>de</strong>r teilweise mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r von ihnen<br />

geschul<strong>de</strong>ten Leistungen zu beauftragen, und zwar auch im Namen<br />

und für Rechnung <strong>de</strong>r Gesellschaft, wobei sich ihre vereinbarte Vergütung<br />

um die Dritten von <strong>de</strong>r Gesellschaft geschul<strong>de</strong>ten Vergütungen<br />

reduziert. Sie bleiben jedoch in je<strong>de</strong>m Fall für die ordnungsgemäße<br />

Vertragserfüllung verantwortlich.<br />

5. Sämtliche vorgenannten Vergütungen und Erstattungen für Aufwendungen<br />

sind unabhängig vom Ergebnis <strong>de</strong>r Gesellschaft vorab zu leisten


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

162<br />

und gelten als Aufwand <strong>de</strong>r Gesellschaft. Sie verstehen sich jeweils zuzüglich<br />

etwaiger Umsatzsteuer.<br />

» § 8<br />

GESCHÄFTSJAHR, BUCHFÜHRUNG, JAHRESABSCHLUSS<br />

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr, das erste Geschäftsjahr ist ein<br />

Rumpfgeschäftsjahr.<br />

2. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin hat für die Gesellschaft geson<strong>de</strong>rt<br />

Buch zu führen und die Geldmittel <strong>de</strong>r Gesellschaft getrennt<br />

von ihrem übrigen Vermögen zu halten und zu verwalten. Sie ist berechtigt,<br />

die Führung <strong>de</strong>r Bücher <strong>de</strong>r Gesellschaft auf Dritte zu übertragen,<br />

<strong>de</strong>r ihrerseits zu verpflichten sind, die diesbezüglichen Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages einzuhalten.<br />

3. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung sowie<br />

Anhang) ist nach <strong>de</strong>n Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung innerhalb<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Fristen von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

aufzustellen und – soweit die Gesellschafterversammlung dies<br />

beschließen sollte – durch einen von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

bestimmten Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. § 6 Nr. 11 lit. g) bleibt<br />

unberührt. Soweit ein Beirat bestellt ist, ist <strong>de</strong>r Jahresabschluss unverzüglich<br />

<strong>de</strong>m Beirat im Entwurf zur Stellungnahme zuzuleiten und in<br />

seiner Endfassung <strong>de</strong>n Kommanditisten zusammen mit <strong>de</strong>m Jahresbericht<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin unverzüglich, spätestens<br />

drei Wochen vor <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung (Poststempel),<br />

zuzusen<strong>de</strong>n.<br />

4. Nachträgliche Än<strong>de</strong>rungen aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung<br />

sind, sofern sie Bestandskraft erlangen, für alle Gesellschafter bin<strong>de</strong>nd.<br />

Der Jahresabschluss <strong>de</strong>r Gesellschaft ist zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt entsprechend anzupassen.<br />

eine ergebnis- und vermögensmäßige Gleichstellung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

erreicht ist. Die Gleichstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von<br />

Vorabgewinnen, Entnahmen und sonstigem Zahlungsverkehr zwischen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>n Kommanditisten.<br />

3. Für ihre Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft erhält die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin – einen entsprechen<strong>de</strong>n Jahresgewinn <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

vorausgesetzt – einen Vorabgewinnn in Höhe von 0,55 % <strong>de</strong>s Teils <strong>de</strong>s<br />

Liquidationserlöses, <strong>de</strong>r auf das von ihr treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene bzw.<br />

verwaltete Kommanditkapital entfällt und tatsächlich zur Auszahlung<br />

vorgesehen ist.<br />

4. Für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r an die Kommanditisten auszuzahlen<strong>de</strong> Liquidationserlös<br />

(„Liquidationseigenkapital“) einen Betrag von 105 %<br />

bezogen auf das Kommanditkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft (ohne Agio)<br />

(„Hurdle-Betrag“) überschreitet, erhält die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

einen Gewinnvorab in Höhe von 25 % <strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Hurdle-<br />

Betrag überschreiten<strong>de</strong>n Liquidationseigenkapitals.<br />

5. Das nach Anwendung <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Nummern 2 - 4 ermittelte<br />

Ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlagekonten<br />

gem. § 3 Nr. 2 verteilt.<br />

6. Entnahmen <strong>de</strong>r Kommanditisten (Auszahlungen) wer<strong>de</strong>n nur auf<br />

<strong>de</strong>r Grundlage eines Auszahlungsbeschlusses <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

gemäß § 6 Nr. 11 e) vorgenommen. Nr. 2 Satz 1 bleibt unberührt.<br />

Auszahlungen an die Kommanditisten dürfen jedoch nur so<br />

weit beschlossen wer<strong>de</strong>n, wie keine Auflagen von Kreditinstituten einer<br />

Auszahlung entgegenstehen und die Liquiditätslage <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

auch im Übrigen, insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf die vorauszusehen<strong>de</strong><br />

Geschäftsentwicklung, eine Auszahlung erlaubt. Auszahlungen wer<strong>de</strong>n<br />

zunächst mit fälligen Zahlungsverpflichtungen <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />

verrechnet.<br />

» § 9<br />

ERGEBNISVERTEILUNG, ENTNAHMEN, HAFTUNG<br />

1. Das nach Abzug aller Aufwendungen resultieren<strong>de</strong> Ergebnis (einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Vergütungen nach § 7) wird nach Maßgabe und Reihenfolge<br />

<strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Absätze verteilt.<br />

2. Soweit Kommanditisten erst nach <strong>de</strong>m 31.12.2010 beitreten, erhalten<br />

diese das für 2011 vorgesehene Ergebnis bzw. die entsprechen<strong>de</strong> Entnahmeberechtigung<br />

jeweils pro rata temporis ab <strong>de</strong>m Ersten <strong>de</strong>s auf die<br />

vollständige Einzahlung folgen<strong>de</strong>n Monats. Um nach Berücksichtigung<br />

von Satz 1 im Übrigen eine ergebnis- und vermögensmäßige Gleichstellung<br />

aller Gesellschafter zu erreichen, wird das Jahresergebnis <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft in 2010 und 2011 zunächst von <strong>de</strong>n Gesellschaftern in <strong>de</strong>m<br />

Umfang allein getragen, in <strong>de</strong>m die übrigen Gesellschafter Ergebnisse<br />

bereits zugewiesen bekommen haben. Nach Abzug dieser Beträge wer<strong>de</strong>n<br />

die verbleiben<strong>de</strong>n Ergebnisanteile auf die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer Einlagen verteilt. Sofern die Ergebnisse nicht ausreichen,<br />

um alle Gesellschafter gleichzustellen, ist in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren 2012 –<br />

ggf. auch in weiteren Jahren – entsprechend zu verfahren, bis insgesamt<br />

7. Auszahlungen sind auch dann zulässig, wenn dadurch <strong>de</strong>r Kapitalkontensaldo<br />

I bis III (vgl. § 3) unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r jeweiligen Hafteinlage<br />

gemin<strong>de</strong>rt wird. Soweit Letzteres <strong>de</strong>r Fall ist, kann bei einer<br />

Auszahlung die Haftung <strong>de</strong>r Kommanditisten gegenüber Gläubigern<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft bis zur Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme wie<strong>de</strong>r aufleben (vgl.<br />

§ 172 Abs. 4 HGB). Auch in diesem Fall besteht jedoch keine Nachschusspflicht<br />

<strong>de</strong>r Kommanditisten gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft. Die<br />

Kommanditisten sind nicht verpflichtet, beschlossene Auszahlungen<br />

auch tatsächlich zu entnehmen, bleiben aber berechtigt, dies zu einem<br />

späteren Zeitpunkt zu tun.<br />

8. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, Auszahlungen<br />

zu wi<strong>de</strong>rsprechen. Sie kann auch bereits beschlossene bzw. vertraglich<br />

vorgesehene Auszahlungen nicht ausführen bzw. verschieben, wenn<br />

es nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen die Geschäftslage <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

auch unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r vorauszusehen<strong>de</strong>n Geschäftsentwicklung<br />

erfor<strong>de</strong>rt.<br />

9. Abweichend von Nr. 6 kann die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin


163 GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

die prospektierten Auszahlungen an die Kommanditisten auch ohne<br />

Gesellschafterbeschluss teilweise bis vollständig vornehmen, sofern es<br />

die Liquiditätslage – auch im Hinblick auf die weitere Geschäftsentwicklung<br />

– erlaubt.<br />

» § 10<br />

INFORMATIONS- UND KONTROLLRECHTE<br />

1. Sofern ein Beirat bestellt ist, können die Kommanditisten vom Beirat<br />

Auskünfte über die Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft verlangen. Sofern<br />

ein Beirat nicht bestellt ist o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beirat einem begrün<strong>de</strong>ten Auskunftsverlangen<br />

eines Kommanditisten in angemessener Frist nicht<br />

nachkommt, sind die Kommanditisten berechtigt, von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin Auskunft über die Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft und Einsichtnahme in die Han<strong>de</strong>lsbücher zu verlangen,<br />

sofern dies <strong>de</strong>n or<strong>de</strong>ntlichen Betrieb <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht beeinträchtigt.<br />

Sie müssen sich hierbei zur Berufsverschwiegenheit verpflichteter<br />

Personen, die jedoch selbst o<strong>de</strong>r als Berater nicht in Konkurrenz zur<br />

Gesellschaft o<strong>de</strong>r einem ihrer Kommanditisten nach § 2 Nr. 2 stehen<br />

dürfen, bedienen. Die Kosten hierfür haben die Kommanditisten selbst<br />

zu tragen.<br />

2. Die Informations- und Kontrollrechte eines etwaigen Beirats bleiben<br />

unberührt.<br />

» § 11<br />

VERFÜGUNGEN ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE UNTER<br />

LEBENDEN<br />

1. Die vollständige o<strong>de</strong>r teilweise Verfügung über Kommanditanteile<br />

sowie über Rechte an Kommanditanteilen unter Leben<strong>de</strong>n sowie <strong>de</strong>ren<br />

Belastung bedarf <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

darf ihre Zustimmung aus sachlichem Grun<strong>de</strong> versagen. Als<br />

sachliche Grün<strong>de</strong> sind insbeson<strong>de</strong>re anzusehen:<br />

› wenn <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin fällige Ansprüche (inklusive<br />

<strong>de</strong>r Ansprüche <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin nach Nr. 8) gegen <strong>de</strong>n verfügungswilligen<br />

Kommanditisten zustehen o<strong>de</strong>r<br />

› <strong>de</strong>r Übertragungsempfänger im Wettbewerb zur Gesellschaft o<strong>de</strong>r zu<br />

einem <strong>de</strong>r Kommanditisten nach § 2 Nr. 2 steht. Hierzu gehören auch<br />

solche Gesellschaften, <strong>de</strong>ren Geschäftszweck darin liegt, gezielt Beteiligungen<br />

an geschlossenen Fonds zu erwerben<br />

› <strong>de</strong>r Übertragungsempfänger durch die Übertragung die maximale<br />

Beteiligungshöhe am Gesamtkommanditkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft von<br />

10 % überschreiten wür<strong>de</strong>.<br />

3. Die Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung eines Treugebers gem. § 8 <strong>de</strong>s Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages vom heutigen Tage ist nur bei gleichzeitiger<br />

Übertragung <strong>de</strong>r Rechte und Pflichten aus jenem Vertrag möglich<br />

und von <strong>de</strong>r weiteren Voraussetzung abhängig, dass <strong>de</strong>r Erwerber<br />

<strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r eine Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht gem. § 2 Nr. 11 erteilt;<br />

im Übrigen fin<strong>de</strong>n die Nummern 1, 2, 7, 8 und 9 dieses Paragrafen entsprechen<strong>de</strong><br />

Anwendung.<br />

4. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zur Übertragung <strong>de</strong>r gesamten treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltenen Kommanditeinlage auf einen Dritten berechtigt und<br />

verpflichtet, wenn dieser Dritte zuvor durch Beschluss <strong>de</strong>r Treugeber<br />

gemäß § 10 <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages und mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin als neuer Treuhän<strong>de</strong>r<br />

bestellt wur<strong>de</strong>. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin kann die Zustimmung<br />

nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />

5. Die Übertragung von treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditanteilen<br />

von <strong>de</strong>r Treu hän<strong>de</strong>rin auf <strong>de</strong>n Treugeber gemäß § 2 Nr. 11 dieses<br />

Vertrages sowie gemäß § 12 Nr. 3 <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

bedürfen jedoch nicht <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin. Dies gilt auch für Belastungen im Zusammenhang<br />

mit einer Anteilsfremdfinanzierung.<br />

6. Die Übertragung von Kommanditanteilen, die gemäß § 2 Nr. 11 entstehen,<br />

ist ferner durch die Erteilung einer Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

gem. § 2 Nr. 11 aufschiebend bedingt.<br />

7. Je<strong>de</strong> vollzogene Verfügung über Gesellschafteranteile ist unverzüglich<br />

bei <strong>de</strong>r Gesellschaft durch Vorlage einer Ausfertigung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

anzumel<strong>de</strong>n. Erst mit <strong>de</strong>r Anmeldung <strong>de</strong>r Übertragung bzw. Belastung<br />

treten gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft die Rechtsfolgen <strong>de</strong>r Verfügung ein.<br />

8. Bei Übertragungen von Kommanditanteilen entstehen bei <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Verwaltungsaufwand und Kosten. Die Administration von<br />

Übertragungen von Kommanditanteilen übernimmt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

im Auftrag für die Gesellschaft. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist daher berechtigt,<br />

<strong>de</strong>m verfügen<strong>de</strong>n Kommanditisten bei Verfügungen über Kommanditanteile<br />

eine Verwaltungspauschale in Höhe von insgesamt EUR 300,--<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.<br />

Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet,<br />

die mit <strong>de</strong>r Umtragung verbun<strong>de</strong>nen Notar- und Han<strong>de</strong>lsregisterkosten<br />

<strong>de</strong>n Kommanditisten weiterzubelasten. Satz 3 und 4 gelten nicht<br />

bei Verfügungen im Zusammenhang mit einer Anteilsfinanzierung<br />

und soweit die Kommanditanteile auf Ehegatten o<strong>de</strong>r Verwandte ersten<br />

Gra<strong>de</strong>s übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Verfügungen sind jeweils nur mit Wirkung zum Beginn o<strong>de</strong>r En<strong>de</strong><br />

eines Monats möglich. Bei Verfügungen im Laufe eines Geschäftsjahres<br />

ist das steuerliche Jahresergebnis im Verhältnis <strong>de</strong>s Veräusserers zum<br />

Erwerber linear nach Monaten aufzuteilen. Die durch eine Verfügung<br />

entstehen<strong>de</strong>n Kommanditanteile (ohne Aufgeld) sollen min<strong>de</strong>stens<br />

AUD 20.000,-- betragen und ohne Rest durch AUD 1.000,-- teilbar sein.<br />

Hiervon kann nur mit Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

abgewichen wer<strong>de</strong>n.<br />

9. Soweit durch eine Übertragung für die Gesellschaft ein Gewerbesteuermehraufwand<br />

entstehen sollte o<strong>de</strong>r zukünftig entstehen wird, hat <strong>de</strong>r<br />

Erwerber diesen Mehraufwand <strong>de</strong>r Gesellschaft zu ersetzen. Entsprechen<strong>de</strong>s<br />

gilt für <strong>de</strong>n Fall, dass die Gesellschaft aufgrund <strong>de</strong>r Übertragung<br />

verpflichtet sein sollte, Ergänzungs- bzw. Son<strong>de</strong>rbilanzen für <strong>de</strong>n<br />

Erwerber aufzustellen. Der übertragungswillige Kommanditist hat <strong>de</strong>n<br />

Erwerber auf diese Regelung hinzuweisen.


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

164<br />

» § 12<br />

TOD EINES KOMMANDITISTEN<br />

1. Stirbt ein Kommanditist, so gehen alle Rechte und Pflichten aus <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung auf <strong>de</strong>n/die Erben über. Die Gesellschaft wird mit diesen fortgesetzt.<br />

Die Rechtsnachfolger haben sich durch Vorlage eines Erbscheines<br />

gegenüber <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin zu legitimieren.<br />

2. Mehrere Rechtsnachfolger können bis zum Abschluss <strong>de</strong>r Erbauseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />

die Mitgliedschaftsrechte, insbeson<strong>de</strong>re das<br />

Stimmrecht, nur einheitlich durch einen gemeinsamen, schriftlich gegenüber<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin umfassend bevollmächtigten<br />

Vertreter ausüben. Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt,<br />

so nimmt dieser diese Rechte wahr. Bis zum Zugang <strong>de</strong>r schriftlichen<br />

Vollmachtserklärung bzw. <strong>de</strong>s Testamentsvollstreckerzeugnisses kann<br />

die Gesellschaft Zustellungen und Zahlungen an je<strong>de</strong>n Rechtsnachfolger<br />

mit Wirkung für und gegen alle übrigen Rechtsnachfolger vornehmen.<br />

Wird <strong>de</strong>r Gesellschaftsanteil unter <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

gehalten o<strong>de</strong>r von ihr verwaltet, nimmt die Treuhän<strong>de</strong>rin die<br />

Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Rechtsnachfolger wahr. Eine geson<strong>de</strong>rte Bevollmächtigung<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

durch einen eingeschriebenen Brief gegenüber <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin.<br />

2. Der Ausschluss eines Gesellschafters ist bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grun<strong>de</strong>s durch Gesellschafterbeschluss, im Falle eines Ausschlusses<br />

nach § 2 Nr. 8 auch ohne Gesellschafterbeschluss, möglich. Der vom<br />

Ausschluss betroffene Gesellschafter ist hierbei nicht stimmberechtigt.<br />

Ein wichtiger Grund ist insbeson<strong>de</strong>re gegeben, wenn<br />

a) in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Gesellschafters ein wichtiger Grund im Sinne <strong>de</strong>r<br />

§§ 133, 140 HGB vorliegt;<br />

b) über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet<br />

o<strong>de</strong>r die Eröffnung mangels Masse abgelehnt ist o<strong>de</strong>r die Eröffnung<br />

eines solchen Verfahrens beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter<br />

eingesetzt wor<strong>de</strong>n ist;<br />

c) die Zwangsvollstreckung in das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben eines<br />

Gesell schafters o<strong>de</strong>r in ein sonstiges Gesellschafterrecht betrieben und<br />

nicht innerhalb von einem Monat aufgehoben o<strong>de</strong>r eingestellt wird;<br />

3. Solange die Legitimation durch Erbschein bzw. Testamentsvollstreckerzeugnis<br />

nicht erfolgt o<strong>de</strong>r ein gemeinsamer Vertreter – mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r Fälle <strong>de</strong>r Verwaltungstreuhand – nicht bevollmächtigt<br />

ist, ruhen die auf <strong>de</strong>n Gesellschaftsanteil bezogenen mitgliedschaftlichen<br />

Rechte, insbeson<strong>de</strong>re das Stimmrecht und das Entnahmerecht.<br />

Das Gewinnbezugsrecht bleibt unberührt.<br />

4. Bei Verfügungen im Rahmen von Erbauseinan<strong>de</strong>rsetzungen o<strong>de</strong>r zur<br />

Erfüllung von Vermächtnissen fin<strong>de</strong>t § 11 entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />

5. Die weiteren Rechtsfolgen <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Treugebers, <strong>de</strong>r nicht als<br />

Kommanditist im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen ist, ergeben sich aus <strong>de</strong>n<br />

einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

» § 13<br />

AUSSCHEIDEN EINES GESELLSCHAFTERS<br />

1. Ein Kommanditist kann mit einer Frist von sechs Monaten auf <strong>de</strong>n<br />

Schluss eines Geschäftsjahres or<strong>de</strong>ntlich kündigen, jedoch erstmals<br />

zum 31.12.2021. Entsprechend ist die Treuhän<strong>de</strong>rin hinsichtlich ihrer<br />

treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligung zu einer teilweisen Kündigung<br />

berechtigt, wenn sie zuvor nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

die Weisung <strong>de</strong>s treugeben<strong>de</strong>n Treugebers erhalten hat,<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft auszuschei<strong>de</strong>n. Ansonsten steht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Anteils kein or<strong>de</strong>ntliches<br />

Kündigungsrecht zu. Die Kündigung eines Kommanditisten hat durch<br />

eingeschriebenen Brief an die Treuhän<strong>de</strong>rin zu erfolgen. Diese Kündigung<br />

gilt auch gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird<br />

die Kündigung unverzüglich an die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

weiterleiten. Maßgeblich für die Einhaltung <strong>de</strong>r Kündigungsfrist<br />

ist <strong>de</strong>r Eingang <strong>de</strong>s Kündigungsschreibens. Der Komplementärin steht<br />

ein or<strong>de</strong>ntliches Kündigungsrecht nicht zu. Eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />

Kündigung aus wichtigem Grund seitens <strong>de</strong>r Komplementärin erfolgt<br />

d) wenn ein Gesellschafter auf Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft klagt bzw.<br />

eine gerichtliche Entscheidung nach § 161 Abs. 2 HGB i. V. m. §§ 133,<br />

140 HGB ergeht;<br />

3. Nr. 2 gilt entsprechend bei Vorliegen eines wichtigen Grun<strong>de</strong>s bei<br />

einem Treugeber als Treugeber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin mit <strong>de</strong>r Maßgabe,<br />

dass dann die Treuhän<strong>de</strong>rin anteilig mit <strong>de</strong>m Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausschei<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>n sie treuhän<strong>de</strong>risch für<br />

<strong>de</strong>n betroffenen Treugeber hält. Diese Rechtsfolge gilt auch bei einer<br />

wirksamen außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />

durch <strong>de</strong>n Treugeber, <strong>de</strong>r dann unmittelbar Kommanditist wird (vgl.<br />

§ 12 Nr. 1 und 2 <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />

4. Die Kündigung wird mit Zugang <strong>de</strong>s Kündigungsschreibens und <strong>de</strong>r<br />

Ausschluss mit Zugang <strong>de</strong>s Ausschließungsbeschlusses beim Kommanditisten<br />

bzw. im Falle von Nr. 3 beim Treugeber wirksam, auch wenn eine<br />

Einigung über das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben gemäß § 14 noch nicht<br />

erzielt wor<strong>de</strong>n ist. Vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Kündigung, <strong>de</strong>s<br />

Austritts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ausschlusses an ruhen die Mitgliedschaftsrechte <strong>de</strong>s<br />

Gesellschafters; die wirtschaftliche Wirkung tritt zum Jahresen<strong>de</strong> ein.<br />

5. Das Ausschei<strong>de</strong>n eines Gesellschafters und die Erhebung bzw. Entscheidung<br />

einer Auflösungsklage führen nicht zur Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

die unter <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Gesellschaftern fortgesetzt wird.<br />

Beschließt jedoch die Gesellschafterversammlung innerhalb einer Frist<br />

von sechs Monaten nach Wirksamkeit <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns die Liquidation<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft, so nimmt auch <strong>de</strong>r ausgeschie<strong>de</strong>ne Gesellschafter an<br />

<strong>de</strong>r Liquidation teil.<br />

6. Schei<strong>de</strong>t die Komplementärin aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, so ist unverzüglich<br />

durch die Gesellschafterversammlung eine neue Komplementärin<br />

als Nachfolgerin zu bestimmen.


165 GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

» § 14<br />

AUSEINANDERSETZUNG<br />

1. Je<strong>de</strong>r ausgeschie<strong>de</strong>ne Kommanditist, dies gilt entsprechend für das<br />

anteilige Aus schei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin, hat Anspruch auf das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben.<br />

Das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben ist von<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin aufgrund einer Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz<br />

zu ermitteln, die aus <strong>de</strong>r Jahresabschlussbilanz <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

wie folgt abzuleiten ist:<br />

a) Stichtag <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz ist das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres,<br />

in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kommanditist ausgeschie<strong>de</strong>n ist. Schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Kommanditist<br />

zum Geschäftsjahresen<strong>de</strong> aus, so ist Stichtag <strong>de</strong>r 30.12. <strong>de</strong>s<br />

betreffen<strong>de</strong>n Jahres;<br />

b) Die Immobilie ist mit ihrem Verkehrswert nach Abzug <strong>de</strong>r üblichen<br />

im Verkaufsfall anfallen<strong>de</strong>n Kosten (wie z.B. Maklerprovisionen, Anwaltskosten,<br />

Vergütung <strong>de</strong>s Asset Managers, etc.,) und unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r im Verkaufsfall vereinbarten Ergebnisbeteiligung nach<br />

§ 9 Nr. 3, die übrigen Vermögenswerte sind mit ihren Buchwerten anzusetzen.<br />

Schweben<strong>de</strong> Geschäfte bleiben im Übrigen unberücksichtigt.<br />

Ein Ertragswert wird nicht angesetzt, soweit er nicht im Verkehrswert<br />

<strong>de</strong>r Immobilie berücksichtigt ist.<br />

2. Der <strong>de</strong>m ausgeschie<strong>de</strong>nen Kommanditisten zustehen<strong>de</strong> Anteil wird<br />

auf <strong>de</strong>ssen Ergebniskonto (Kapitalkonto II) gebucht. Das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben<br />

errechnet sich aus <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Kapitalkonten I<br />

bis III zuzüglich eines etwaigen Anteils an weiteren Kapitalrücklagen<br />

abzüglich eventueller noch ausstehen<strong>de</strong>r Einlagen nebst Zinsen. Sonstige<br />

Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s ausgeschie<strong>de</strong>nen Kommanditisten gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft sind abzuziehen. Das Abfindungsguthaben darf<br />

jedoch insgesamt <strong>de</strong>n Wert nicht übersteigen, <strong>de</strong>r sich ergäbe, wenn<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns die Liquidation durchgeführt wor<strong>de</strong>n<br />

wäre. Ergibt sich ein negativer Saldo, so beträgt das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben<br />

EUR 0,--.<br />

3. Entsteht Streit über <strong>de</strong>n Verkehrswert <strong>de</strong>r Immobilie, so wird dieser<br />

von einem durch die Han<strong>de</strong>lskammer Hamburg als Schiedsgutachter<br />

bestellten Sachverständigen, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Bewertung von Immobilien<br />

vertraut sein muss, verbindlich festgelegt. Die Kosten <strong>de</strong>s Schiedsgutachters<br />

tragen die Gesellschaft und <strong>de</strong>r ausgeschie<strong>de</strong>ne Kommanditist<br />

je zur Hälfte; die übrigen Kosten <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzung trägt <strong>de</strong>r Ausgeschie<strong>de</strong>ne<br />

allein.<br />

4. Ist für mehrere ausgeschie<strong>de</strong>ne Kommanditisten <strong>de</strong>rselbe Stichtag für<br />

die Aufstellung <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz und die Berechnung <strong>de</strong>s<br />

Guthabens maßgeblich, so wer<strong>de</strong>n die Kosten <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />

auf diese zu gleichen Teilen verteilt.<br />

5. Die Auszahlung <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens erfolgt in vier<br />

gleichen Halbjahresraten. Die erste Rate ist ein halbes Jahr nach Feststellung<br />

<strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens fällig. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, das Guthaben auch vorzeitig ganz o<strong>de</strong>r teilweise auszuzahlen.<br />

Die Gesellschaft ist zur Sicherheitsleistung für das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben<br />

nicht verpflichtet. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zahlungen<br />

auszusetzen, solange die Liquiditätslage <strong>de</strong>r Gesellschaft eine<br />

Auszahlung ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Kredite nicht ermöglicht.<br />

Das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben ist vom Tage <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

an mit 2 % p. a. zu verzinsen.<br />

6. Nachträgliche Än<strong>de</strong>rungen aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung<br />

berühren das bereits festgestellte Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben nicht.<br />

7. Abweichend hiervon errechnet sich das Abfindungsguthaben eines<br />

gemäß § 2 Nr. 8 ausgeschlossenen Kommanditisten nach <strong>de</strong>m Buchwert<br />

seiner Kommanditbeteiligung zum Stichtag <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz<br />

(ohne Aufgeld). Sein Abfindungsguthaben ist jedoch maximal auf<br />

<strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r eingezahlten Kommanditeinlage (ohne Aufgeld) begrenzt.<br />

» § 15<br />

AUFLÖSUNG UND LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT<br />

1. Ist die Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft beschlossen, erfolgt die Liquidation<br />

durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin. Die Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

mittelbar gehaltenen erbbaurechtsähnlichen Rechte an <strong>de</strong>r Immobilie<br />

hat die Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft zur Folge, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf.<br />

2. Der Liquidationserlös wird nach Ausgleich <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und nach Berücksichtigung <strong>de</strong>r Ergebnisbeteiligungen<br />

nach § 9 Nr. 3 und 4 auf alle Kommanditisten im Verhältnis <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Kommanditeinlagen verteilt.<br />

3. Die Liquidationsschlussbilanz ist von einem durch Gesellschafterbeschluss<br />

zu benennen<strong>de</strong>n Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />

4. Im Falle <strong>de</strong>s Verkaufes o<strong>de</strong>r Totalverlustes <strong>de</strong>r Immobilie kann die<br />

Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 75 % aller vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Stimmen und mit Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

die Fortsetzung <strong>de</strong>r Gesellschaft beschließen.<br />

» § 16<br />

SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Für alle Zustellungen an die Kommanditisten ist die letzte Anschrift<br />

maßgebend, die sie <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin schriftlich<br />

mitgeteilt haben. Schriftliche Mitteilungen an diese Anschrift gelten<br />

nach <strong>de</strong>m gewöhnlichen Postlauf als <strong>de</strong>m Gesellschafter zugegangen.<br />

2. Die Kosten <strong>de</strong>r Gesellschaftsgründung trägt die Gesellschaft.<br />

3. Erfüllungsort und Gerichtsort für alle sich aus diesem Vertrag o<strong>de</strong>r<br />

aufgrund dieses Vertrages ergeben<strong>de</strong>n Ansprüche ist – soweit gesetzlich<br />

zulässig – <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft. Der Vertrag unterliegt ausschließlich<br />

<strong>de</strong>utschem Recht.<br />

4. Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n nicht getroffen. Än<strong>de</strong>rungen und


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

166<br />

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform, auf die nur<br />

schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n kann. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.<br />

5. Sofern nicht eine kürzere gesetzliche Frist gilt, verjähren die Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter aus diesem Vertrag drei Jahre<br />

nach ihrer Entstehung. Nach sechs Monaten ab Kenntnis <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />

ist die Geltendmachung ausgeschlossen.<br />

6. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam o<strong>de</strong>r undurchführbar<br />

sein o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vertrag Lücken enthalten, so wird dadurch<br />

die Wirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle <strong>de</strong>r<br />

unwirksamen, undurchführbaren o<strong>de</strong>r lückenhaften Regelung gilt das<br />

als vereinbart, was <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>n Parteien Gewollten nach <strong>de</strong>m Sinn und<br />

Zweck dieses Vertrages in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am<br />

nächsten kommt.<br />

Hamburg, <strong>de</strong>n 21.07.2010<br />

gez. Dr. Martin Ollendorff / Henning Schnoor<br />

Anzac Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

gez. Dr. Martin Ollendorff / Henning Schnoor<br />

ATLANTIC Australien Geschäftsführung GmbH<br />

gez. Dr. Martin Ollendorff<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung<br />

internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG<br />

gez. Jan Schellenberger<br />

EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH


ANHANG<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag über eine Kommanditeinlage an<br />

<strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

zwischen<br />

1. <strong>de</strong>r EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH<br />

– nachfolgend „Treuhän<strong>de</strong>rin“ genannt –<br />

und<br />

2. <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung genannten Gesellschafter / Treugeber<br />

– nachfolgend „Treugeber“ genannt –<br />

unter Hinzutritt<br />

2. Nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 2 Nr. 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages ist <strong>de</strong>r Treugeber<br />

berechtigt, nach vollständiger Zeichnung <strong>de</strong>s im Gesellschaftsvertrag<br />

min<strong>de</strong>stens vorgesehenen Kommanditkapitals im Wege <strong>de</strong>r<br />

Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolge die Übertragung <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch für ihn<br />

gehaltenen Kommanditeinlage auf sich selbst zu for<strong>de</strong>rn und als Kommanditist<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft mit <strong>de</strong>r dann auf ihn entfallen<strong>de</strong>n Haftsumme<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen zu wer<strong>de</strong>n. Das bisherige<br />

Treuhandverhältnis wird nach seiner Eintragung als Verwaltungsverhältnis<br />

fortgesetzt. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird dann weiterhin die mit <strong>de</strong>r<br />

Kommanditeinlage verbun<strong>de</strong>nen Mitgliedschaftsrechte uneigennützig<br />

für <strong>de</strong>n Treugeber wahrnehmen, soweit dieser diese nicht selbst ausübt.<br />

3. Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen Treuhän<strong>de</strong>rin und<br />

Treugeber, zwischen Gesellschaft und Treugeber sowie das Verhältnis<br />

<strong>de</strong>r Treugeber untereinan<strong>de</strong>r, soweit dies nicht bereits im Gesellschaftsvertrag<br />

geschehen ist. In diesem Vertrag wer<strong>de</strong>n auch die Gesellschafter<br />

als Treugeber bezeichnet, die selbst im Han<strong>de</strong>lsregister als Kommanditisten<br />

eingetragen sind.<br />

3. <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –<br />

PRÄAMBEL<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist Kommanditistin <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien 2<br />

GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in<br />

Höhe von zunächst AUD 15.000--. Gemäß § 2 Nr. 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft vom heutigen Tage ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

berechtigt, ihre Kommanditeinlage um höchstens AUD 84.974.000,--<br />

bzw. höchstens AUD 85.474.000,-- (bei Ausübung <strong>de</strong>r Platzierungsreserve)<br />

zu erhöhen, in<strong>de</strong>m sie für Treugeber nach Maßgabe dieses<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages zunächst treuhän<strong>de</strong>risch eine<br />

Kommanditeinlage übernimmt und verwaltet. § 2 Nr. 3 Satz 3 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages bleibt unberührt. Ihre Hafteinlage <strong>de</strong>s Erhöhungskapitals<br />

nach Satz 2 beträgt EUR 0,50 je AUD 100,-- <strong>de</strong>r Kommanditeinlage<br />

(Pflichteinlage).<br />

4. Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Gesellschaft ist <strong>de</strong>m Treugeber mit <strong>de</strong>m<br />

Prospekt <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgehändigt und von diesem zur Kenntnis<br />

genommen wor<strong>de</strong>n. Die Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages in<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Fassung gelten vorrangig. Der Gesellschaftsvertrag wird<br />

für die über die Treuhän<strong>de</strong>rin mittelbar an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligten<br />

Anleger durch diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag ergänzt.<br />

» § 1<br />

ZUSTANDEKOMMEN DES TREUHANDVERHÄLTNISSES UND<br />

HAUPTPFLICHTEN<br />

1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag kommt zwischen <strong>de</strong>n Vertragschließen<strong>de</strong>n<br />

zu 1. und 3. am heutigen Tage und mit je<strong>de</strong>m einzelnen<br />

Treugeber mit <strong>de</strong>r Gegenzeichnung <strong>de</strong>r von ihm jeweils ausgefüllten<br />

und unterschriebenen Beitrittserklärung durch die Treuhän<strong>de</strong>rin zustan<strong>de</strong>.<br />

Über <strong>de</strong>n Vertragsschluss hat die Treuhän<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>n Treugeber<br />

durch Zusendung einer Kopie <strong>de</strong>r gegengezeichneten Beitrittserklärung<br />

unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


169 TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

2. Der Treugeber beauftragt die Treuhän<strong>de</strong>rin unter Befreiung von<br />

<strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB, eine Kommanditeinlage treuhän<strong>de</strong>risch<br />

im eigenen Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers zu übernehmen und im Interesse <strong>de</strong>s Treugebers nach<br />

Maßgabe dieses Vertrages sowie <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages uneigennützig<br />

zu verwalten.<br />

3. Der Treugeber verpflichtet sich, die in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung genannten<br />

Beträge zu <strong>de</strong>n dort angegebenen Fälligkeitsterminen auf das für die<br />

Gesellschaft eingerichtete Treuhandkonto einzuzahlen.<br />

4. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt, Zahlungsansprüche gegen <strong>de</strong>n<br />

Treugeber an Erfüllung statt an die Gesellschaft abzutreten, sofern die<br />

Voraussetzungen zur Übernahme <strong>de</strong>r gesamten Kommanditeinlage<br />

nach Nr. 3 vorliegen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin bleibt jedoch zur außergerichtlichen<br />

Geltendmachung gegen <strong>de</strong>n Treugeber berechtigt und ist hierzu<br />

auch verpflichtet.<br />

» § 3<br />

TREUHANDVERHÄLTNIS<br />

1. Die Kommanditeinlage wird treuhän<strong>de</strong>risch für <strong>de</strong>n Treugeber gehalten<br />

und uneigennützig verwaltet. Hierbei sind die Treuhän<strong>de</strong>rin und<br />

ihre Organe von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

ist verpflichtet, die aus <strong>de</strong>r Kommanditeinlage resultieren<strong>de</strong>n<br />

Rechte und Pflichten nach <strong>de</strong>n Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers bzw. nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen im berechtigten Interesse <strong>de</strong>s Treugebers,<br />

<strong>de</strong>r Gesamtheit <strong>de</strong>r Treugeber und nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschaftssowie<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages auszuüben.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, das im Rahmen <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />

erworbene Vermögen geson<strong>de</strong>rt zu halten und zu verwalten.<br />

3. Wirtschaftlich ist <strong>de</strong>r nicht im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Treugeber<br />

wie ein Kommanditist an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt. Entsprechend<br />

trägt er das anteilige wirtschaftliche Risiko in Höhe <strong>de</strong>r von ihm mittelbar<br />

gehaltenen Kommanditeinlage. Die Vorschriften über die Kommanditistenhaftung,<br />

auch über ein Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung, gelten<br />

entsprechend. Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhän<strong>de</strong>rin von<br />

allen Verbindlichkeiten freizuhalten, die sich aus <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltenen Kommanditeinlage ergeben.<br />

5. Die Treuhän<strong>de</strong>rin schließt gleichlauten<strong>de</strong> Treuhand- und Verwaltungsverträge<br />

mit an<strong>de</strong>ren Treugebern, die sich in gleicher Weise<br />

mittelbar an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin hält die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Beteiligungen im Außenverhältnis als einheitliche<br />

Kommanditeinlage.<br />

6. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt, sich auch an an<strong>de</strong>ren Gesellschaften<br />

treuhän<strong>de</strong>risch o<strong>de</strong>r für eigene Rechnung zu beteiligen.<br />

» § 2<br />

SÄUMNIS DES TREUGEBERS<br />

1. Zahlt <strong>de</strong>r Treugeber die geschul<strong>de</strong>ten Beträge ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

nicht fristgerecht auf das Treuhandkonto ein, so stehen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist und Androhung <strong>de</strong>r<br />

Rechtsfolgen die folgen<strong>de</strong>n Rechte zu:<br />

a) Kündigung <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages im Hinblick<br />

auf die gesamte Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r<br />

b) Herabsetzung <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft auf <strong>de</strong>n bereits eingezahlten<br />

Betrag (abzüglich <strong>de</strong>s darauf entfallen<strong>de</strong>n Aufgel<strong>de</strong>s).<br />

4. Eine weiter gehen<strong>de</strong> Pflicht <strong>de</strong>s Treugebers zum Ersatz von Aufwendungen<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Treuhandverwaltung bzw. zur<br />

Zahlung einer Vergütung besteht nicht.<br />

5. Auch <strong>de</strong>r nicht im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Treugeber nimmt im<br />

Verhältnis seiner mittelbar gehaltenen Beteiligung zum gesamten Kommanditkapital<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft an <strong>de</strong>ren Ergebnis und Vermögen teil.<br />

Alle auf die für ihn gehaltene Kommanditeinlage bezogenen Leistungen<br />

hat die Treuhän<strong>de</strong>rin unverzüglich an <strong>de</strong>n Treugeber herauszugeben.<br />

Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re anteilige Ergebniszuweisungen, Auszahlungen<br />

und Abfindungsguthaben.<br />

6. In steuerlicher Hinsicht ist <strong>de</strong>r Treugeber Inhaber <strong>de</strong>r für ihn treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltenen Kommanditeinlage. Deshalb treffen die sich aus<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung ergeben<strong>de</strong>n steuerlichen Wirkungen ausschließlich <strong>de</strong>n<br />

Treugeber.<br />

7. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, Abschriften <strong>de</strong>r Einladungen zu<br />

Gesellschafterversammlungen, Tagesordnungen, Protokolle und Geschäftsberichte<br />

unverzüglich an <strong>de</strong>n Treugeber weiterzugeben und ihn<br />

über anstehen<strong>de</strong> Gesellschafterbeschlüsse zu informieren.<br />

2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbeson<strong>de</strong>re von Verzugszinsen<br />

in <strong>de</strong>r hiermit verbindlich vereinbarten Höhe von 1 % pro<br />

angefangenen Monat, bleibt hiervon unberührt. Der Treugeber hat die<br />

Kosten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Kündigung bzw.<br />

<strong>de</strong>r Herabsetzung <strong>de</strong>r Beteiligung zu ersetzen. Sowohl Kündigung als<br />

auch Herabsetzung erfolgen durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Treugeber.<br />

» § 4<br />

WEISUNGS- UND MITGLIEDSCHAFTSRECHTE<br />

1. Der Treugeber hat das Recht, <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin Weisungen im Hinblick<br />

auf die mit <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen bzw. verwalteten Kommanditeinlage<br />

verbun<strong>de</strong>nen Mitgliedschaftsrechte, insbeson<strong>de</strong>re das<br />

Stimmrecht, zu erteilen. Dieses Weisungsrecht übt <strong>de</strong>r Treugeber aus,<br />

in<strong>de</strong>m er für die ihm zuzurechnen<strong>de</strong> Kommanditeinlage Einzelweisungen<br />

erteilt.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat <strong>de</strong>n Treugeber von einer bevorstehen<strong>de</strong>n Abstimmung<br />

in <strong>de</strong>r Gesellschaft rechtzeitig zu unterrichten und seine<br />

Weisungen einzuholen; dabei kann sie jeweils einen Abstimmungsvorschlag<br />

unterbreiten.


TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

170<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat hinsichtlich <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen<br />

Kommanditeinlage ein gespaltenes Stimmrecht, um <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>r<br />

verschie<strong>de</strong>nen Treugeber Rechnung zu tragen. Hiervon macht sie in<br />

<strong>de</strong>r Weise Gebrauch, dass sie bei <strong>de</strong>r Stimmabgabe entsprechend <strong>de</strong>r<br />

Weisung <strong>de</strong>s jeweiligen Treugebers mit <strong>de</strong>n auf seinen treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltenen Kapitalanteil entfallen<strong>de</strong>n Stimmen abstimmt. Weisungen<br />

sind jedoch für die Treuhän<strong>de</strong>rin nicht bin<strong>de</strong>nd, soweit sie nach ihrer<br />

pflichtgemäßen Prüfung mit <strong>de</strong>m Gesetz, <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag,<br />

<strong>de</strong>n Treuepflichten gegenüber Gesellschaft und/o<strong>de</strong>r Gesellschaftern<br />

o<strong>de</strong>r diesem Vertrag nicht vereinbar sind.<br />

4. Sofern und soweit <strong>de</strong>r Treugeber keine Weisung erteilt bzw. von <strong>de</strong>r<br />

persönlichen Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechtes gemäß Nr. 5 keinen Gebrauch<br />

macht, wird sich die Treuhän<strong>de</strong>rin (anteilig) <strong>de</strong>r Stimme enthalten.<br />

Dies gilt nicht, wenn in Fällen beson<strong>de</strong>rer Dringlichkeit, insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei Gefahr in Verzug, Weisungen nicht rechtzeitig eingeholt<br />

wer<strong>de</strong>n können. In diesem Fall bleibt die Treuhän<strong>de</strong>rin berechtigt, im<br />

mutmaßlichen Interesse <strong>de</strong>s Treugebers abzustimmen.<br />

4. Je AUD 1.000,-- <strong>de</strong>s direkt bzw. indirekt gehaltenen Kommanditkapitals<br />

gewähren eine Stimme.<br />

5. Durch diesen Vertrag wird für die Treugeber untereinan<strong>de</strong>r we<strong>de</strong>r eine<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch eine Gemeinschaft begrün<strong>de</strong>t.<br />

» § 6<br />

VERGÜTUNG DER TREUHÄNDERIN, VERJÄHRUNG<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin übernimmt auf <strong>de</strong>r Grundlage dieses Vertrages<br />

gegenüber Treugebern bestimmte Treuhand- bzw. Verwaltungsleistungen,<br />

die die Gesellschaft ohne die Einschaltung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin selbst<br />

erbringen müsste, z.B. Tätigkeiten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Beitritt<br />

<strong>de</strong>r Treugeber, die Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>n Treugebern, die Vorbereitung,<br />

Durchführung und Nachbereitung von Treugeberversammlungen<br />

und von Gesellschafterversammlungen – letztere in Abstim mung mit<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin <strong>de</strong>r Gesellschaft – die Verwaltung<br />

<strong>de</strong>s Treugeberregisters etc. Ihre Vergütung wird <strong>de</strong>shalb von <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft getragen.<br />

5. Der mittelbar beteiligte Treugeber ist seitens <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unwi<strong>de</strong>rruflich<br />

bevollmächtigt, das Stimmrecht auf Gesellschafterversammlungen<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r für ihn treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

auszuüben. Macht <strong>de</strong>r Treugeber von dieser Vollmacht<br />

Gebrauch, so verzichtet die Treuhän<strong>de</strong>rin auf die persönliche Ausübung<br />

<strong>de</strong>s ihr zustehen<strong>de</strong>n anteiligen Stimmrechts.<br />

» § 5<br />

TREUGEBERVERSAMMLUNG UND -BESCHLÜSSE<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r Treugeber, auf die zusammen min<strong>de</strong>stens 25 %<br />

<strong>de</strong>s durch Treugeber direkt bzw. indirekt gehaltenen Kommanditkapitals<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft entfallen, können die Einberufung einer Treugeberversammlung<br />

verlangen. Treugeberversammlungen können parallel<br />

zur Gesellschafterversammlung abgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Treugeberversammlungen können von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin schriftlich<br />

unter Angabe von Tagungsort, -zeit und -ordnung mit einer Frist von<br />

drei Wochen, gerechnet vom Tag <strong>de</strong>r Absendung, je<strong>de</strong>rzeit einberufen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Einladung zur Treugeberversammlung gilt mit Aufgabe<br />

zur Post als zugegangen. Die Komplementärin, die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin und etwaige Beiratsmitglie<strong>de</strong>r sind teilnahmeberechtigt<br />

und zu la<strong>de</strong>n. Den Vorsitz in <strong>de</strong>r Versammlung hat die Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

Sie führt ein Versammlungsprotokoll. Dieses ist <strong>de</strong>n Treugebern<br />

zuzusen<strong>de</strong>n.<br />

Gemäß § 7 Nr. 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages erhält sie hierfür ab <strong>de</strong>m<br />

01.04.2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000,-- zuzüglich<br />

EUR 75,-- je verwalteten Kommanditanteil. Mehrere Kommanditanteile<br />

<strong>de</strong>rselben natürlichen o<strong>de</strong>r juristischen Person wer<strong>de</strong>n nicht zu<br />

einem Kommanditanteil zusammengefasst.<br />

Die Vergütung ist für das zweite Quartal 2011 im Voraus zum 01.04.2011<br />

fällig, danach, erstmals zum 01.07.2011 halbjährlich im Voraus. Die Vergütung<br />

ist mit Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

alle drei Jahre, erstmals zum 01.01.2014 an die allgemeinen Kostensteigerungen<br />

anzupassen. Zur Orientierung ist die Entwicklung <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>xes<br />

heranzuziehen.<br />

Zusätzlich erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin eine pauschale Einrichtungsgebühr<br />

von EUR 25.000,--, die mit Vollplatzierung <strong>de</strong>s Kommanditkapitals,<br />

spätestens zum 01.04.2011 zur Zahlung fällig ist. Ferner erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Reise- und Unterbringungskosten für bis zu zwei Mitarbeiter<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Teilnahme an physischen Gesellschafterversammlungen<br />

o<strong>de</strong>r sonstiger durch die Gesellschaft anberaumter Termine außerhalb<br />

Hamburgs von <strong>de</strong>r Gesellschaft erstattet.<br />

Dienstleistungen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin, die nicht im Rahmen <strong>de</strong>s gewählten<br />

Tarifes (vgl. Leistungsverzeichnis) abge<strong>de</strong>ckt sind, sind im Einzelfall<br />

geson<strong>de</strong>rt zu vereinbaren.<br />

3. Die Treugeberversammlung ist zuständig und beschließt als Gremium<br />

über die Abberufung und Neubestellung einer Treuhän<strong>de</strong>rin für alle<br />

Treugeber gemäß § 10 Nr. 1. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn<br />

min<strong>de</strong>stens 50 % <strong>de</strong>s durch Treugeber direkt bzw. indirekt gehaltenen<br />

Kommanditkapitals vertreten sind. An<strong>de</strong>renfalls hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

mit gleicher Form und Frist eine weitere Versammlung einzuberufen,<br />

die unabhängig von <strong>de</strong>r Präsenz beschlussfähig ist. Die Beschlüsse wer<strong>de</strong>n<br />

mit einfacher Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen gefasst. Ungültige<br />

Stimmen und Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben.<br />

2. Für die Abwicklung von Übertragungen und Verfügungen von<br />

Kommandit- bzw. Treugeberanteilen erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin EUR 300,--<br />

je übertragenem Kommandit- bzw. Treugeberanteil.<br />

3. Sämtliche Zahlungen nach diesem Abschnitt verstehen sich zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

4. Die Ansprüche <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gegen <strong>de</strong>n Treugeber im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Abschluss und <strong>de</strong>r Durchführung dieses Vertrages


171 TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

verjähren in drei Jahren nach Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r nach<br />

Beendigung dieses Vertragsverhältnisses, je nach<strong>de</strong>m, welches Ereignis<br />

eher eintritt.<br />

» § 7<br />

HAFTUNG<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin und die Personen, die sie vertreten, haften – auch<br />

für ein vor Vertragsschluss liegen<strong>de</strong>s Verhalten – nur für Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />

grobe Fahrlässigkeit o<strong>de</strong>r, wenn eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten<br />

(Kardinalpflichten) vorliegt, auch bei leichter Fahrlässigkeit.<br />

Die Begrenzung nach Satz 1 gilt nicht bei <strong>de</strong>r Verletzung von<br />

Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit eines Treugebers.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat die Prospektangaben keiner eigenen Überprüfung<br />

unterzogen. Sie haftet daher nicht für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Prospektes,<br />

<strong>de</strong>r die Grundlage für die Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers bil<strong>de</strong>t, insbeson<strong>de</strong>re<br />

nicht für die Angaben zu <strong>de</strong>n Chancen und Risiken sowie <strong>de</strong>r<br />

Rentabilität und <strong>de</strong>n steuerlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r Beteiligung. Auch<br />

darüber hinaus haftet die Treuhän<strong>de</strong>rin nicht für <strong>de</strong>n Eintritt angestrebter<br />

Steuervorteile sowie die Werthaltigkeit und Ertragsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung. Sie übernimmt auch keine Haftung für die Leistungsfähigkeit<br />

und Vertragstreue <strong>de</strong>r beteiligten Vertragspartner <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r einzelnen Treugeber o<strong>de</strong>r für eine Pflichterfüllung seitens<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin, ihrer Organe und eines<br />

etwaigen Beirates.<br />

3. Bei <strong>de</strong>r Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

auf <strong>de</strong>n typischen vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n maximal jedoch<br />

auf die Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen Pflichteinlage begrenzt.<br />

entsprechend, Nr. 7 mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass die Anmeldung bei <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

zu erfolgen hat.<br />

2. Bei sonstigen Verfügungen, insbeson<strong>de</strong>re Verpfändungen und bei<br />

<strong>de</strong>r Begründung von Untertreuhandverhältnissen, gelten diese Vorschriften<br />

entsprechend. Verfügungen im Zusammenhang mit einer<br />

Fremdfinanzierung bei <strong>de</strong>m Ersterwerb einer Beteiligung sind jedoch<br />

nicht zustimmungspflichtig.<br />

3. Die teilweise Übertragung ist nur möglich, wenn die daraus hervorgehen<strong>de</strong>n<br />

mittelbaren Beteiligungen jeweils min<strong>de</strong>stens AUD 20.000,--<br />

(ohne Aufgeld) betragen und durch AUD 1.000,-- ohne Restbetrag teilbar<br />

sind. Abweichungen hiervon erfor<strong>de</strong>rn die Zustimmung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

4. Besteht lediglich ein Verwaltungsverhältnis, so richtet sich die Zulässigkeit<br />

<strong>de</strong>r Verfügung nach § 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages, auch in<br />

diesem Falle geht jedoch das Verwaltungsverhältnis auf <strong>de</strong>n Rechtsnachfolger<br />

über.<br />

» § 9<br />

TOD EINES TREUGEBERS<br />

1. Stirbt ein Treugeber, so gehen alle Rechte und Pflichten aus diesem<br />

Vertrag auf <strong>de</strong>n/die Erben über. Das Treuhand- bzw. Verwaltungsverhältnis<br />

wird mit diesen fortgesetzt. Die Erben haben sich durch Vorlage<br />

eines Erbscheines gegenüber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin zu legitimieren.<br />

Die Rechtsnachfolger haben <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin auf eigene Kosten eine<br />

Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht gemäß § 2 Nr. 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

zu erteilen, wenn nur ein Verwaltungsverhältnis fortgeführt wird.<br />

4. Ein etwaiger Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch <strong>de</strong>s Treugebers gegen die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

verjährt, soweit er nicht auf Vorsatz beruht, innerhalb von<br />

zwölf Monaten, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Treugeber die Möglichkeit hatte, von<br />

<strong>de</strong>n haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Tatsachen Kenntnis zu nehmen, soweit er<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt. Ansprüche,<br />

die auf Vorsatz beruhen, verjähren innerhalb <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Frist. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von zwölf Monaten nach <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r Kenntniserlangung von<br />

<strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n (z.B. aufgrund <strong>de</strong>r Übermittlung eines Berichtes <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

durch die Treuhän<strong>de</strong>rin) gegenüber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

durch einen eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />

» § 8<br />

VERFÜGUNGEN ÜBER DIE MITTELBARE BETEILIGUNG<br />

1. Der Treugeber kann seine mittelbare Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin ganz o<strong>de</strong>r teilweise an einen Dritten übertragen.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r übertragenen Beteiligung kommt zwischen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

und <strong>de</strong>m Erwerber ein Treuhandverhältnis nach Maßgabe dieses<br />

Vertrages zustan<strong>de</strong>. Die Treuhän<strong>de</strong>rin darf die Zustimmung zur Übertragung<br />

von <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>r Kosten nach § 6 Nr. 2 abhängig machen<br />

und im Übrigen die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.<br />

Im Übrigen gelten § 11 Nrn. 1, 2 und 7–9 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

2. Mehrere Rechtsnachfolger können bis zum Abschluss <strong>de</strong>r Erbauseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />

ihre Rechte, insbeson<strong>de</strong>re die Ausübung <strong>de</strong>s<br />

Weisungsrechts und <strong>de</strong>r Stimmrechtsvollmacht in <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

nur einheitlich durch einen gemeinsamen, schriftlich umfassend<br />

bevollmächtigten Vertreter ausüben. Bis zum Zugang <strong>de</strong>r schriftlichen<br />

Vollmachtserklärung bei <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin kann diese Zustellungen<br />

und Zahlungen an je<strong>de</strong>n Rechtsnachfolger mit Wirkung<br />

für und gegen alle übrigen Rechtsnachfolger vornehmen. Im Falle<br />

<strong>de</strong>r Testamentsvollstreckung nimmt <strong>de</strong>r Testamentsvollstrecker die<br />

Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Rechtsnachfolger wahr. Eine geson<strong>de</strong>rte Bevollmächtigung<br />

ist neben <strong>de</strong>m Testamentsvollstreckerzeugnis nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

3. Solange die Legitimation durch Erbschein bzw. Testamentsvollstreckerzeugnis<br />

nicht erfolgt o<strong>de</strong>r ein gemeinsamer Vertreter nicht<br />

bevollmächtigt ist, ruhen die Rechte <strong>de</strong>s Treugebers aus <strong>de</strong>m Treuhand-<br />

bzw. Verwaltungsverhältnis, insbeson<strong>de</strong>re das Weisungsrecht,<br />

das Stimmrecht in <strong>de</strong>r Treugeberversammlung, mit Ausnahme <strong>de</strong>s<br />

Gewinnbezugsrechtes. Während dieses Zeitraums wird das Stimmrecht<br />

<strong>de</strong>r Erben auf <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung von <strong>de</strong>r Treugeberin<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen ausgeübt.<br />

4. Wird das Treuhandverhältnis fortgeführt, so ist eine Verfügung im


TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

172<br />

Zuge <strong>de</strong>r Erbauseinan<strong>de</strong>rsetzung nur nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 8 wirksam.<br />

Wird ausschließlich ein Verwaltungsverhältnis fortgeführt, so gelten<br />

für Verfügungen die §§ 11 und 12 Nr. 4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

» § 10<br />

AUSWECHSLUNG DER TREUHÄNDERIN<br />

1. Die Treugeberversammlung kann aus wichtigem Grund die Auswechslung<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin beschließen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt,<br />

diesen Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresen<strong>de</strong><br />

schriftlich einheitlich gegenüber allen Treugebern zu kündigen, erstmals<br />

jedoch zum 30.12.2021.<br />

im eigenen, son<strong>de</strong>rn im Namen <strong>de</strong>s Treugebers auf. Sie ist hiermit seitens<br />

<strong>de</strong>s Treugebers über <strong>de</strong>ssen Tod hinaus und unter Befreiung von <strong>de</strong>n<br />

Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB bevollmächtigt, <strong>de</strong>ssen Mitgliedschaftsrechte<br />

aus <strong>de</strong>r direkten Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft, insbeson<strong>de</strong>re das<br />

Stimmrecht und die Informations- und Kontrollrechte, auszuüben. Die<br />

Vollmacht kann nur aus wichtigem Grun<strong>de</strong> wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n. Die Vorschriften<br />

dieses Vertrages gelten entsprechend fort, sofern sich nicht aus<br />

<strong>de</strong>r Natur <strong>de</strong>r direkten Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers an <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>m dann unmittelbar gelten<strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrag,<br />

zwingend etwas an<strong>de</strong>res ergibt. Das Recht <strong>de</strong>s Treugebers, seine Mitgliedschaftsrechte<br />

selbst wahrzunehmen, bleibt unberührt.<br />

2. In bei<strong>de</strong>n Fällen ist die Treuhän<strong>de</strong>rin zur Übertragung <strong>de</strong>r gesamten<br />

treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditeinlagen sowie <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n<br />

Verwaltungsverhältnisse im Sinne <strong>de</strong>s § 11 Nr. 3 auf einen Dritten verpflichtet,<br />

wenn dieser Übertragungsempfänger zuvor durch Beschluss<br />

<strong>de</strong>r Treugeber und mit Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

als neuer Treuhän<strong>de</strong>r bestellt wur<strong>de</strong>. Die geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />

Der neue Treuhän<strong>de</strong>r tritt unter Fortführung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n<br />

Treuhand- bzw. Verwaltungsverhältnisse in die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Rechte und Pflichten gegenüber <strong>de</strong>n Treugebern und <strong>de</strong>r Gesellschaft ein.<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist nach vorheriger Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin berechtigt, die treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene<br />

Kommanditeinlage im Ganzen sowie alle bestehen<strong>de</strong>n Verwaltungsverhältnisse<br />

auf eine Tochtergesellschaft zu übertragen, an <strong>de</strong>r sie mit<br />

min<strong>de</strong>stens 50 % beteiligt ist. Die Tochtergesellschaft tritt in die Rechte<br />

und Pflichten aus allen bestehen<strong>de</strong>n Treuhand- und Verwaltungsverhältnissen<br />

ein. Diese Übertragung ist frühestens nach Vollzeichnung<br />

<strong>de</strong>s min<strong>de</strong>stens erfor<strong>de</strong>rlichen Kommanditkapitals und Eintragung<br />

<strong>de</strong>r Hafteinlagen gemäß § 2 Nr. 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages möglich.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin darf die Zustimmung nur aus<br />

wichtigem Grund verweigern.<br />

» § 11<br />

ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG AUF DEN TREUGEBER<br />

1. Nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 2 Nr. 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages kann <strong>de</strong>r<br />

Treugeber die Übertragung <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch für ihn gehaltenen<br />

Kommanditeinlagen und seine Eintragung in das Han<strong>de</strong>lsregister als<br />

Kommanditist mit <strong>de</strong>r auf ihn entfallen<strong>de</strong>n Hafteinlage verlangen.<br />

2. Die Treuhän<strong>de</strong>rin darf jedoch die Übertragung verweigern, solange<br />

<strong>de</strong>r Treugeber nicht seine Einlage zuzüglich Aufgeld vollständig geleistet<br />

und eine Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht gemäß § 2 Nr. 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

in notariell beglaubigter Form erteilt hat. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

ist ferner berechtigt, ihre Zustimmung von <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>r<br />

mit <strong>de</strong>r Übertragung verbun<strong>de</strong>nen Kosten, einschließlich etwaiger Pauschalen<br />

nach § 2 Nr. 11 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages, die vom Treugeber zu<br />

zahlen sind, abhängig zu machen.<br />

3. Mit Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers als Kommanditist in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

wird dieser Vertrag als Verwaltungsvertrag entsprechend fortgeführt.<br />

Im Außenverhältnis tritt die Treuhän<strong>de</strong>rin insoweit nicht mehr<br />

4. Den als Verwaltungsvertrag fortgeführten Vertrag kann <strong>de</strong>r Treugeber<br />

nur zusammen mit <strong>de</strong>r Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft mit gleicher<br />

Frist schriftlich kündigen. § 13 bleibt unberührt.<br />

» § 12<br />

VERKAUFSOPTION / VERKAUFSVOLLMACHT<br />

1. Im Rahmen <strong>de</strong>r Eigenkapitalzwischenfinanzierung hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH eine Kaufoption zum Erwerb sämtlicher von<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gehaltenen Anteile an <strong>de</strong>r Gesellschaft gewährt. FM-<br />

<strong>Invest</strong> XI GmbH kann die Kaufoption nur unter <strong>de</strong>r Bedingung ausüben,<br />

dass das von FM-<strong>Invest</strong> XI GmbH an <strong>de</strong>n ATLANTIC Australia<br />

No. 2 Trust gewährte Darlehen nicht bis zum 31.03.2011 vollständig<br />

zurückgezahlt wor<strong>de</strong>n ist. Der Kaufpreis für die Anteile entspricht <strong>de</strong>r<br />

Höhe <strong>de</strong>s eingezahlten Kommanditkapitals (ohne Agio) abzüglich <strong>de</strong>r<br />

auf <strong>de</strong>n jeweiligen Kommanditanteil entfallen<strong>de</strong>n Fondsnebenkosten<br />

zuzüglich einem Anteil an <strong>de</strong>r Pauschale in Höhe von EUR 250.000,--<br />

(bezogen auf das gesamte Kommanditkapital).<br />

2. Der Treugeber bevollmächtigt hiermit die Treuhän<strong>de</strong>rin unwi<strong>de</strong>rruflich,<br />

die von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditanteile<br />

im Falle einer Ausübung <strong>de</strong>r Kaufoption durch FM-<strong>Invest</strong> XI<br />

GmbH auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r im vorstehen<strong>de</strong>n Absatz beschriebenen<br />

Bedingungen zu verkaufen und zu übertragen.<br />

» § 13<br />

AUSSERORDENTLICHE BEENDIGUNG DES VERTRAGES<br />

1. Der einzelne Treugeber kann <strong>de</strong>n Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

insgesamt nur kündigen, wenn auch die Kündigung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

durch <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r nach Maßgabe <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>s Gesetzes möglich ist. Die Kündigung<br />

<strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrags hat durch einen eingeschriebenen<br />

Brief an die Treuhän<strong>de</strong>rin zu erfolgen. Die Kündigung<br />

muss <strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r vor Ablauf <strong>de</strong>r Kündigungsfrist nach § 13 Nr. 1<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages zugehen.<br />

2. In diesem Falle wird nicht nur das Treuhand-, son<strong>de</strong>rn auch das Verwaltungsverhältnis<br />

been<strong>de</strong>t. Die Treuhän<strong>de</strong>rin schei<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n<br />

Treugeber entfallen<strong>de</strong>n Kommanditeinlage aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus,<br />

während <strong>de</strong>r Treugeber unmittelbar Kommanditist wird.<br />

3. Abweichend hiervon erklärt die Treuhän<strong>de</strong>rin in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Fällen<br />

schon jetzt die Übertragung <strong>de</strong>s treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Geschäfts-


173 TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

anteils auf <strong>de</strong>n Treugeber unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r Eintragung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers in das Han<strong>de</strong>lsregister und <strong>de</strong>r Erteilung einer<br />

<strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag entsprechen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht,<br />

a) ...wenn über das Vermögen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet o<strong>de</strong>r mangels Masse nicht eröffnet o<strong>de</strong>r eingestellt wird, auch<br />

wenn eine entsprechen<strong>de</strong> Gerichtsentscheidung noch nicht rechtskräftig<br />

ist;<br />

b) ...wenn gegen die Treuhän<strong>de</strong>rin aus einem rechtskräftigen Titel die<br />

Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von drei Monaten<br />

aufgehoben o<strong>de</strong>r eingestellt wird.<br />

einverstan<strong>de</strong>n, dass die in die Platzierung <strong>de</strong>s Eigenkapitals eingeschaltete<br />

Gesellschaft im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang über die Verhältnisse <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft unterrichtet wird. Der Treugeber ist verpflichtet, Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r ihn betreffen<strong>de</strong>n Daten unverzüglich <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen.<br />

» § 15<br />

SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Für alle Zustellungen an <strong>de</strong>n Treugeber ist die letzte Anschrift maßgeblich,<br />

die er <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin schriftlich mitgeteilt hat. Schriftliche<br />

Mitteilungen an diese Anschrift gelten nach <strong>de</strong>m gewöhnlichen Postlauf<br />

als <strong>de</strong>m Treugeber zugegangen.<br />

Der Treugeber nimmt diese Übertragung bereits hiermit an. Die in Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>r Übertragung entstehen<strong>de</strong>n Kosten trägt <strong>de</strong>r Treugeber.<br />

4. Im Falle <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft en<strong>de</strong>t das Vertragsverhältnis<br />

mit <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>r Liquidation (Vollbeendigung) <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

» § 14<br />

TREUGEBERREGISTER UND DATENSCHUTZ<br />

1. Die Treuhän<strong>de</strong>rin führt alle Kommanditisten und Treugeber in einem<br />

Register. Der Kommanditist bzw. <strong>de</strong>r Treugeber wird nach Annahme <strong>de</strong>s<br />

Treuhandvertrages durch die Treuhän<strong>de</strong>rin in das Register aufgenommen.<br />

2. In <strong>de</strong>m Register wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Name, die Anschrift, die Höhe <strong>de</strong>r Beteiligung,<br />

das zuständige Finanzamt, die Steuernummer <strong>de</strong>s Kommanditisten<br />

bzw. <strong>de</strong>s Treugebers sowie sonstige wesentliche Angaben, die diesen betreffen<br />

und im Zusammenhang mit <strong>de</strong>ssen Beteiligung stehen, aufgeführt.<br />

3. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist nicht verpflichtet, <strong>de</strong>m Kommanditisten bzw.<br />

<strong>de</strong>m Treugeber Angaben über weitere Anleger zu machen o<strong>de</strong>r diesem<br />

Einsicht in das Register zu gewähren. Sofern <strong>de</strong>r Kommanditist bzw.<br />

<strong>de</strong>r Treugeber nicht schriftlich eingewilligt hat, ist die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

nicht berechtigt, an<strong>de</strong>ren Personen als <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>ren Wirtschaftsprüfern<br />

o<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin <strong>de</strong>r Gesellschaft, etwaigen Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s<br />

Beirats <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>m zuständigen Finanzamt o<strong>de</strong>r Kreditgebern<br />

Auskünfte über die Eintragungen im Register zu erteilen. Die Einschränkung,<br />

Auskunft zu erteilen, gilt auch nicht gegenüber gesetzlich<br />

zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen, sofern diese als<br />

Berater <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin tätig wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Erfüllungsort ist für alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />

und seinem Zustan<strong>de</strong>kommen ergeben<strong>de</strong>n Ansprüche bzw. Streitigkeiten<br />

<strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin. Hat <strong>de</strong>r Treugeber keinen allgemeinen<br />

Gerichtsstand im Inland o<strong>de</strong>r ist sein Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlicher Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand<br />

<strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

3. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam o<strong>de</strong>r undurchführbar<br />

sein o<strong>de</strong>r sollte <strong>de</strong>r Vertrag Lücken enthalten, so wird dadurch<br />

die Wirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle<br />

<strong>de</strong>r unwirksamen, undurchführbaren o<strong>de</strong>r lückenhaften Regelung<br />

gilt das als vereinbart, was <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>n Parteien Gewollten nach <strong>de</strong>m<br />

Sinn und Zweck dieses Vertrages in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich<br />

am nächsten kommt.<br />

4. Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n nicht getroffen. Än<strong>de</strong>rungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages können nur einheitlich mit allen Treugebern<br />

in schriftlicher Form, auf die nur schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n<br />

kann, vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Hamburg, <strong>de</strong>n 21.07.2010<br />

EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH<br />

4. Der Kommanditist bzw. <strong>de</strong>r Treugeber nimmt zur Kenntnis und ist<br />

damit einverstan<strong>de</strong>n, dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />

Daten auf EDV-Anlagen gespeichert wer<strong>de</strong>n. Er ist zu<strong>de</strong>m damit<br />

ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG


ANHANG<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Vertrag über die Kontrolle <strong>de</strong>r Mittelverwendung<br />

zwischen<br />

ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

– nachfolgend "Gesellschaft" genannt –<br />

EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH<br />

– nachfolgend „Treuhandkommanditistin“ genannt –<br />

und<br />

BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

– nachfolgend "Mittelverwendungskontrolleur" genannt –<br />

VORBEMERKUNG<br />

Anlegern wird nach Maßgabe <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes sowie <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Vertrags- und sonstiger Zeichnungsunterlagen angeboten,<br />

gegen Zahlung von Einlagen sowie eines Agios (nachfolgend zusammen<br />

als "Gesellschaftereinlagen" bezeichnet) <strong>de</strong>r Gesellschaft beizutreten.<br />

Zur Sicherstellung <strong>de</strong>r zweckgerechten Verwendung <strong>de</strong>r Gesellschaftereinlagen<br />

wird Folgen<strong>de</strong>s vereinbart:<br />

Deutsche Bank AG, Hamburg, Konto-Nr. 0605 444 00, BLZ 200 700 00<br />

einzahlen.<br />

2. Sämtliche das Mittelverwendungskonto betreffen<strong>de</strong>n Verfügungen<br />

bedürfen sowohl <strong>de</strong>r Mitzeichnung <strong>de</strong>r Gesellschaft als auch <strong>de</strong>s<br />

Mittelverwendungskontrolleurs. Än<strong>de</strong>rungen bezüglich <strong>de</strong>r Vertretungsberechtigungen<br />

und Kontovollmachten dürfen nur dann vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn sowohl die Gesellschaft als auch <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

diesen zustimmen. Der kontoführen<strong>de</strong>n<br />

Bank wird eine Kopie dieses Vertrages zur Kenntnisnahme vorgelegt.<br />

3. Das Kontoguthaben auf <strong>de</strong>n Konten ist nach Maßgabe dieses Vertrages<br />

für Zwecke <strong>de</strong>r Gesellschaft zu verwen<strong>de</strong>n. Dabei sind Verbindlichkeiten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft unmittelbar vom Mittelverwendungskonto<br />

zu begleichen. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Mittel zwecks Zahlung bzw. Einzugs auf an<strong>de</strong>re Konten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft zu transferieren. Dabei ist durch Absprache mit <strong>de</strong>r<br />

kontoführen<strong>de</strong>n Bank sicherzustellen, dass die Mittel nicht zweckwidrig<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können.<br />

§ 2<br />

DURCHFÜHRUNG DER MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />

1. Die Vertragsparteien wer<strong>de</strong>n sich jeglicher Verfügungen bezüglich<br />

<strong>de</strong>s Mittelverwendungskontos enthalten, solange sich <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

nicht von <strong>de</strong>m Eintritt <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />

überzeugt hat:<br />

» § 1<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTO<br />

1. Die von <strong>de</strong>n Anlegern gezeichneten Gesellschaftereinlagen sind nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>r jeweiligen Beitrittserklärung zur Zahlung fällig. Die Gesellschafter<br />

müssen die Gesellschaftereinlagen in australischen Dollar<br />

(nachfolgend als „AUD“ bezeichnet) auf das das gemeinschaftlich von<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur eingerichtete<br />

AUD-Son<strong>de</strong>rkonto (nachfolgend als „Mittelverwendungskonto“ bezeichnet)<br />

mit <strong>de</strong>m Verwendungszweck ATLANTIC Australien 2 bei <strong>de</strong>r<br />

a) Eintragung <strong>de</strong>r Gesellschaft in das Han<strong>de</strong>lsregister;<br />

b) Eintragung <strong>de</strong>r ATLANTIC Australien Geschäftsführung GmbH<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister und Vorlage <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r<br />

ATLANTIC Australien Geschäftsführung GmbH;<br />

c) Nachweis über die Errichtung <strong>de</strong>s ATLANTIC Australia No. 2 Trust<br />

durch Vorlage <strong>de</strong>s vom Trustee, <strong>de</strong>r AAT ATLANTIC Australien Treuhand<br />

GmbH, unterzeichneten Trust Deeds;


175 MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

d) Vorliegen eines Kaufvertrages über <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r erbaurechtsähnlichen<br />

Nutzungsrechte an <strong>de</strong>m Grundstück 500 North Terrace, A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong>,<br />

South Australia zum prospektierten Preis in Höhe von AUD 66.800.000,--;<br />

e) Nachweis <strong>de</strong>r Kaufpreiszahlung im Rahmen <strong>de</strong>s Kaufvertrages nach<br />

lit. d) durch Vorlage einer entsprechen<strong>de</strong>n Bestätigung <strong>de</strong>s abwickeln<strong>de</strong>n<br />

Rechtsanwalts, wobei sich die Höhe <strong>de</strong>s zu zahlen<strong>de</strong>n Kaufpreises<br />

aus <strong>de</strong>r vom Verkäufer zu erstellen<strong>de</strong>n Kaufpreisabrechnung ergibt;<br />

o<strong>de</strong>r<br />

f) Vollplatzierung <strong>de</strong>s min<strong>de</strong>stens einzuwerben<strong>de</strong>n Kommanditkapitals<br />

in Höhe von AUD 85.000.000,-- (ohne Agio) durch Vorlage ordnungsgemäß<br />

unterschriebener und gegengezeichneter Beitrittserklärungen<br />

o<strong>de</strong>r von Platzierungsgarantien über ausstehen<strong>de</strong> Zeichnungsbeträge;<br />

g) Gestattung <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

gemäß § 8 i Abs. 2 S. 1 Verkaufsprospektgesetz.<br />

2. Hat sich <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur vom Vorliegen <strong>de</strong>r in<br />

Ziffer 1 genannten Voraussetzungen überzeugt, wer<strong>de</strong>n die Gesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur in <strong>de</strong>r Weise über das<br />

Konto verfügen, dass <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur die unter<br />

Vorlage eines Überweisungsträgers von <strong>de</strong>r Gesellschaft angefor<strong>de</strong>rten<br />

Mittel nach Maßgabe <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Bedingungen gegenzeichnet.<br />

Bei Überweisungen im elektronischen Zahlungsverkehr wird <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

<strong>de</strong>n ihm elektronisch übermittelten Überweisungsauftrag<br />

elektronisch gegenzeichnen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

wird <strong>de</strong>n Überweisungsträger elektronisch gegenzeichnen,<br />

wenn er geprüft hat, dass<br />

a) Verwendungszweck und Höhe <strong>de</strong>r angefor<strong>de</strong>rten Mittel <strong>de</strong>m als Anlage<br />

beigefügten konsolidierten <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan<br />

entsprechen;<br />

b) die Kontoverbindung <strong>de</strong>s Empfängers laut <strong>de</strong>m übermittelten Überweisungsträger<br />

mit <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Kontoverbindung gemäß <strong>de</strong>m<br />

betreffen<strong>de</strong>n schriftlichen Nachweis im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Ziff. 2 dieses Vertrags<br />

übereinstimmt;<br />

c) die Unterschrift auf <strong>de</strong>m vorzulegen<strong>de</strong>n Überweisungsträger mit <strong>de</strong>r<br />

Unterschrift <strong>de</strong>s Unterschriftenblattes gemäß § 3 Ziff. 2 Satz 6 dieses<br />

Vertrags übereinstimmt bzw. <strong>de</strong>r elektronisch übermittelte Überweisungsauftrag<br />

die erfor<strong>de</strong>rliche elektronische Unterschrift <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

aufweist.<br />

3. Verauslagt die Gesellschaft o<strong>de</strong>r für sie ein Dritter Gel<strong>de</strong>r, so ist <strong>de</strong>r<br />

Mittelverwendungskontrolleur in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r in<br />

Ziffer 2 genannten Voraussetzungen auch berechtigt, die verauslagten<br />

Beträge an die Gesellschaft bzw. die verauslagen<strong>de</strong> Person auszuzahlen.<br />

4. Bei Überzahlungen von Anlegern ist <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

unter <strong>de</strong>n in Ziffer 2 Satz 2 lit. b) und c) genannten Voraussetzungen<br />

befugt, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft bezifferten Überzahlungsbeträge<br />

an die betreffen<strong>de</strong>n Anleger zu erstatten, wenn die Überzahlung<br />

durch geeignete Unterlagen formal dargelegt wird. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt<br />

in <strong>de</strong>m Fall, dass Anleger aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

» § 3<br />

VORZULEGENDE UNTERLAGEN<br />

1. Dem Mittelverwendungskontrolleur sind die zur Prüfung <strong>de</strong>r<br />

Voraussetzungen gem. § 2 dieses Vertrags erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen<br />

zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft bestätigt mit <strong>de</strong>r Vorlage <strong>de</strong>r<br />

Dokumente, dass diese vollständig sind und dass keine weiteren Umstän<strong>de</strong><br />

bestehen, die für die von <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

vorzunehmen<strong>de</strong> Prüfung von Be<strong>de</strong>utung sind o<strong>de</strong>r sein könnten.<br />

2. Der im Rahmen <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mittel vorzulegen<strong>de</strong> Überweisungsträger<br />

(vgl. § 2 Ziff. 2) muss von zur Vertretung <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft berechtigten Personen unterzeichnet sein bzw. im<br />

Falle eines elektronisch übermittelten Überweisungsauftrags die korrekte<br />

elektronische Unterschrift aufweisen. Bei Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mittel<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur schriftliche Nachweise, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Verträge, Rechnungen, Zahlungsauffor<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>rgleichen<br />

vorgelegt, <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Verwendungszweck, die Höhe <strong>de</strong>s Geldbetrags<br />

und die Kontoverbindung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers zu entnehmen sind.<br />

Dies gilt auch, wenn die Mittel gem. § 1 Ziff. 3 dieses Vertrags ausnahmsweise<br />

zwecks Begleichung von Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft auf<br />

Konten <strong>de</strong>r Gesellschaft transferiert wer<strong>de</strong>n. Verauslagt die Gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r für sie ein Dritter Gel<strong>de</strong>r, so sind über die vorerwähnten Unterlagen<br />

hinaus geeignete schriftliche Nachweise vorzulegen, die die Verauslagung<br />

dokumentieren und aus <strong>de</strong>nen die Kontoverbindung <strong>de</strong>s Verauslagen<strong>de</strong>n<br />

ersichtlich ist. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

je<strong>de</strong>rzeit auch im Wege eines anerkannten Online<br />

Banking-Verfahrens Einblick in das Mittelverwendungskonto und sämtliche<br />

Kontounterlagen hat. Ferner ist <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

seitens <strong>de</strong>s Komplementärs <strong>de</strong>r Gesellschaft ein Unterschriftenblatt <strong>de</strong>r<br />

Personen zur Verfügung zu stellen, die zur Zeichnung <strong>de</strong>s bei Anfor<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Mittelfreigabe vorzulegen<strong>de</strong>n Überweisungsträgers berechtigt<br />

sind, um auf Verlangen die Vertretungsberechtigung dieser Personen in<br />

geeigneter Form nachzuweisen.<br />

3. Soweit nach <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen schriftliche Nachweise zu<br />

erbringen sind, genügt die Vorlage von Fotokopien. Als Fotokopie im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Satz 1 gilt auch die Vorlage von Dokumenten per E-Mail o<strong>de</strong>r<br />

Telefax. Die Gesellschaft versichert hiermit, dass sie <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

Fotokopien nur dann vorlegen wird, wenn ihr die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Originale vorliegen. Die Prüfung, ob die vorgelegten<br />

Kopien mit <strong>de</strong>n jeweiligen Originalen übereinstimmen o<strong>de</strong>r die Unterschriften<br />

auf Fotokopien o<strong>de</strong>r Originalurkun<strong>de</strong>n von zeichnungsberechtigten<br />

Personen stammen, ist nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle.<br />

» § 4<br />

UMFANG DER KONTROLLTÄTIGKEIT<br />

Der Mittelverwendungskontrolle unterliegen lediglich die Gesellschaftereinlagen,<br />

nicht dagegen die Fremdmittel o<strong>de</strong>r sonstige Eigen-


MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

176<br />

mittel. Die Prüfung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs beschränkt<br />

sich darauf, ob die Freigabevoraussetzungen gem. § 2 Ziffer 1 bis 4 formal<br />

vorliegen. Darüber hinaus wird er keine Kontrolltätigkeiten ausüben,<br />

insbeson<strong>de</strong>re nicht die Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen<br />

und Vertragspartnern o<strong>de</strong>r die Werthaltigkeit von Garantien<br />

prüfen. Ferner prüft <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur nicht, ob die<br />

erwünschten Zahlungen und vorgelegten Unterlagen rechtmäßig o<strong>de</strong>r<br />

unter wirtschaftlichen, rechtlichen o<strong>de</strong>r steuerlichen Gesichtspunkten<br />

wirksam, notwendig, zweckdienlich o<strong>de</strong>r sinnvoll sind. Die Prüfung<br />

<strong>de</strong>r Echtheit <strong>de</strong>r Unterschriften im Sinne <strong>de</strong>r § 2 Ziffer 2 c) gehört ebenfalls<br />

nicht zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs.<br />

» § 7<br />

VERTRAGSDAUER<br />

1. Die Kontrolltätigkeit en<strong>de</strong>t<br />

a) ... mit <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r auf das Mittelverwendungskonto eingezahlten<br />

Gesellschaftereinlagen und <strong>de</strong>r Auszahlung etwaiger danach<br />

verbleiben<strong>de</strong>r Beträge an die Gesellschaft,<br />

b) ... in <strong>de</strong>m Fall, dass die Voraussetzungen gem. § 2 Ziff. 1 dieses<br />

Vertrags endgültig nicht eintreten, mit <strong>de</strong>r Rückzahlung <strong>de</strong>r Gesellschaftereinlagen<br />

an die Anleger o<strong>de</strong>r<br />

» § 5<br />

VERGÜTUNG<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung<br />

in Höhe von EUR 25.000,-- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist am 31.12.2010 o<strong>de</strong>r bei vollständiger Platzierung <strong>de</strong>s<br />

in § 2 Ziffer 1 f) dieses Vertrags bezifferten Kommanditkapitals fällig.<br />

» § 6<br />

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />

1. Für die Durchführung <strong>de</strong>r Kontrolltätigkeit und die Haftung <strong>de</strong>s<br />

Mittelverwendungskontrolleurs auch gegenüber Dritten gelten die vom<br />

Institut <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. herausgegebenen<br />

und als wesentlicher Bestandteil diesem Vertrag beigefügten "Allgemeinen<br />

Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

vom 01.01.2002". In diesem Zusammenhang ist darauf<br />

hinzuweisen, dass die Haftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs<br />

für fahrlässig verursachte Schä<strong>de</strong>n nach Maßgabe von Ziffer 9 Abs. 2 <strong>de</strong>r<br />

vorgenannten Auftragsbedingungen grundsätzlich auf EUR 4,0 Millionen<br />

beschränkt ist.<br />

2. Für Serienschä<strong>de</strong>n, die fahrlässig verursacht wer<strong>de</strong>n, ist die Haftung<br />

<strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs auf EUR 5,0 Millionen beschränkt.<br />

Als Serienschä<strong>de</strong>n gelten mehrere Schä<strong>de</strong>n, die auf <strong>de</strong>r gleichen<br />

Pflichtverletzung im Rahmen mehrerer gleichartiger Tätigkeiten bzw.<br />

Leistungen beruhen.<br />

3. Treffen mehrere Scha<strong>de</strong>nsursachen zusammen, haftet <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

nur insoweit als ein Verschul<strong>de</strong>n seinerseits im<br />

Verhältnis zu an<strong>de</strong>ren Ursachen an <strong>de</strong>r Entstehung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns mitgewirkt<br />

hat.<br />

c) ... im Sicherungsfall, soweit die das Projekt finanzieren<strong>de</strong>n Banken<br />

von ihren Sicherungsrechten Gebrauch machen.<br />

2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grun<strong>de</strong> gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Bei Kündigung dieses Vertrages darf <strong>de</strong>r Mittelverwendungs kontrolleur<br />

keine Zahlungen mehr veranlassen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

darf in diesem Fall seine bezüglich <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontos<br />

bestehen<strong>de</strong>n Befugnisse nur aufgeben, wenn ein an<strong>de</strong>rer<br />

Mittelverwendungskontrolleur, <strong>de</strong>r ein Steuerberater, eine Steuerberatungsgesellschaft,<br />

ein Wirtschaftsprüfer o<strong>de</strong>r eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

sein muss, in diesen Vertrag eingetreten ist und<br />

anstelle <strong>de</strong>s Beauftragten die Mitverfügung über das Mittelverwendungskonto<br />

übernommen hat.<br />

§ 8<br />

SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Vor <strong>de</strong>r Einreichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes zur Gestattung seiner<br />

Veröffentlichung bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

wird die Gesellschaft die diesen Vertrag, die Mittelverwendungskontrolle<br />

und <strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrolleur betreffen<strong>de</strong>n Passagen<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes mit <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

abstimmen.<br />

2. Nebenabre<strong>de</strong>n sind nicht getroffen wor<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Ergänzung<br />

dieses Vertrages – einschließlich dieser Bestimmung – bedarf<br />

<strong>de</strong>r Schriftform, die mündlich nicht abbedungen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

3. Alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen<br />

<strong>de</strong>utschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle<br />

Ansprüche aus diesem Vertrag ist Hamburg.<br />

4. Die vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber solchen<br />

Dritten, für die dieser Vertrag Wirkung entfaltet. Die aggregierte<br />

Gesamthaftung <strong>de</strong>s Mittelverwendungskontrolleurs gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

und je<strong>de</strong>m Dritten, für <strong>de</strong>n dieser Vertrag Wirkung entfaltet,<br />

ist begrenzt auf die maximale Höhe von insgesamt EUR 4,0 bzw. bei<br />

Serienschä<strong>de</strong>n EUR 5,0 Millionen. Die Aufteilung <strong>de</strong>r Haftungshöchstsumme<br />

von EUR 4,0 bzw. 5,0 Millionen zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie<br />

<strong>de</strong>n Dritten ist allein Angelegenheit dieser Parteien.<br />

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />

o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird die Gültigkeit <strong>de</strong>s Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />

Anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung<br />

treten, die <strong>de</strong>m wirtschaftlichen Sinn <strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmung<br />

möglichst nahe kommt. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt, wenn dieser Vertrag lückenhaft<br />

sein sollte.


177 MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

Hamburg, <strong>de</strong>n 21.07.2010<br />

ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

BLS Revisions- und Treuhand-GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH


ANLAGE<br />

Abwicklungshinweise<br />

» 1.<br />

ART DER BETEILIGUNG<br />

Es ist vorgesehen, dass sich Anleger am Beteiligungsangebot ATLANTIC<br />

Australien 2 mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligen. Eine Wandlung<br />

in eine ummittelbare Beteiligung ist erst nach Einwerbung eines<br />

Kommanditkapitals von AUD 25.000.000,-- und <strong>de</strong>r Vorlage einer Registervollmacht<br />

möglich, die <strong>de</strong>r Anleger automatisch zusammen mit<br />

<strong>de</strong>m Annahmeschreiben <strong>de</strong>r EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH<br />

(„EVT“) erhält. Sie ist mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung versehen<br />

an die EVT zurückzusen<strong>de</strong>n.<br />

» 4.<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Grundlage für die Übernahme einer Beteiligung am Beteiligungsangebot<br />

ATLANTIC Australien 2 sind ausschließlich <strong>de</strong>r Verkaufsprospekt<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes ATLANTIC Australien 2 einschließlich <strong>de</strong>s<br />

abgedruckten Gesellschafts- sowie <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages,<br />

die vom Anleger unterzeichnete Beitrittserklärung und etwaiger<br />

veröffentlichter Nachträge zum Verkaufsprospekt.<br />

Die Beitrittserklärung ist vom Anleger wie folgt auszufüllen:<br />

Sollte <strong>de</strong>r Anleger eine unmittelbare Eintragung in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

wünschen, hat er die beglaubigte Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht <strong>de</strong>r EVT<br />

Elbe Vermögens Treuhand GmbH jeweils drei Wochen zum Quartalsen<strong>de</strong><br />

zur Verfügung zu stellen. Die Eintragung erfolgt dann mit Wirkung<br />

zum jeweils nächsten Quartal.<br />

» 2.<br />

MINDESTZEICHNUNGSBETRAG<br />

Die Zeichnungssumme je<strong>de</strong>s Anlegers für eine Beteiligung an <strong>de</strong>m<br />

Beteiligungsangebot ATLANTIC Australien 2 beträgt min<strong>de</strong>stens<br />

AUD 20.000,-- zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 % <strong>de</strong>r Zeichnungssumme.<br />

Höhere Zeichnungsbeträge müssen grundsätzlich ohne Restbetrag<br />

durch 1.000 teilbar sein.<br />

» 3.<br />

ZEICHNUNGSFRIST<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt frühestens einen Werktag nach Bekanntmachung<br />

<strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

ATLANTIC Australien 2. Anleger wer<strong>de</strong>n als Kommanditisten<br />

in das Beteiligungsangebot so lange aufgenommen, bis die<br />

Summe aller Kapitaleinlagen einschließlich <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />

AUD 85.000.000,-- (zuzüglich Agio) erreicht. Es ist nicht möglich,<br />

die Zeichnung vorzeitig zu schließen o<strong>de</strong>r Zeichnungen, Anteile o<strong>de</strong>r<br />

Beteiligungen zu kürzen. Zusätzlich kann das Kommanditkapital um<br />

bis zu AUD 500.000,-- erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />

Es sind die aufgeführten persönlichen Daten <strong>de</strong>s Anlegers (Name,<br />

Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Finanzamt,<br />

Steuernummer und Steuer-I<strong>de</strong>ntifikationsnummer) vollständig<br />

einzutragen. Der Anleger gibt die Gesamthöhe <strong>de</strong>r Zeichnungssumme<br />

(ohne Agio) in australischen Dollar (AUD) beim Beteiligungsangebot<br />

ATLANTIC Australien 2 an. Es folgen die Bedingungen für<br />

die Einzahlung <strong>de</strong>r Zeichnungssumme und <strong>de</strong>s Ausgabeaufschlages<br />

(Agio) durch <strong>de</strong>n Anleger. Die Beitrittserklärung enthält die Angaben<br />

über die Fälligkeit <strong>de</strong>r Zahlung.<br />

Die Beitrittserklärung ist vom Anleger zu datieren und zu unterschreiben.<br />

Der Anleger hat mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er die Informationen<br />

über die vertraglichen und sonstigen Grundlagen <strong>de</strong>r Zeichnung,<br />

die Verbraucherinformation bei Fernabsatzgeschäften sowie <strong>de</strong>n<br />

ausdrücklichen Hinweis auf die im Verkaufsprospekt abgedruckten Risikohinweise<br />

zur Kenntnis genommen hat.<br />

Die Beitrittserklärung enthält eine Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung sowie Informationen<br />

zu <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten bei Fernabsatzgeschäften. Der<br />

Anleger wird darüber belehrt, wie er seine Beteiligungsentscheidung<br />

wi<strong>de</strong>rrufen kann. Diese Belehrung sollte <strong>de</strong>r Anleger sorgfältig lesen.<br />

Der Gesetzgeber schreibt zu<strong>de</strong>m vor, dass bei sogenannten Fernabsatzverträgen<br />

<strong>de</strong>m Anleger ausgewählte Informationen über die betreffen<strong>de</strong><br />

Finanzdienstleistung zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Die im


179 ABWICKLUNGSHINWEISE<br />

Verkaufsprospekt abgedruckten „Verbraucherinformationen“ dienen<br />

<strong>de</strong>r Erfüllung dieser gesetzlichen Anfor<strong>de</strong>rungen. Unter einem Fernabsatzvertrag<br />

wird ein Vertrag verstan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r zwischen einem Unternehmer<br />

und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung<br />

von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet<br />

etc.) abgeschlossen wird. Die Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung ist durch <strong>de</strong>n<br />

Anleger zu unterzeichnen.<br />

Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass Anleger einerseits erklären, dass<br />

sie auf eigene Rechnung han<strong>de</strong>ln bzw. <strong>de</strong>n wirtschaftlich Berechtigten<br />

angeben und an<strong>de</strong>rerseits entsprechend zu i<strong>de</strong>ntifizieren sind.<br />

Die I<strong>de</strong>ntifikationspflicht wird in <strong>de</strong>r Regel durch die jeweiligen Vermittler<br />

ausgeübt. Die Vermittler haben die in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

gemachten Angaben anhand eines im Original vorzulegen<strong>de</strong>n Personalausweises<br />

zu prüfen und eine Kopie <strong>de</strong>s Personalausweis zusammen<br />

mit einer Erklärung über die erfolgte I<strong>de</strong>ntifikation an die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

zu sen<strong>de</strong>n.<br />

Alternativ kann eine I<strong>de</strong>ntifikation durch die Deutsche Post AG („Post-<br />

I<strong>de</strong>nt“), die Hausbank, einen Notar o<strong>de</strong>r einen Steuerberater erfolgen.<br />

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung ist<br />

im Original zusammen mit einer Kopie <strong>de</strong>s Ausweispapiers an die nachfolgen<strong>de</strong><br />

Adresse zu sen<strong>de</strong>n:<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung<br />

internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG<br />

Neumühlen 19<br />

22763 Hamburg<br />

Selbstverständlich kann die Beitrittserklärung auch bei <strong>de</strong>m Berater<br />

abgegeben wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r das Beteiligungsangebot vorgestellt hat. Die<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen<br />

mbH & Co. KG wird die Beitrittserklärung an die EVT weiterleiten.<br />

» 5.<br />

MITTEILUNG ÜBER DIE ANNAHME DES<br />

ZEICHNUNGS ANGEBOTES<br />

Die Annahme <strong>de</strong>s Zeichnungsangebotes durch die EVT ist ein interner<br />

Vorgang und <strong>de</strong>r Anleger verzichtet auf <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>r Annahmeerklärung.<br />

Er erhält jedoch unverzüglich durch die EVT eine<br />

Mitteilung über die erfolgte Annahme in Textform. Der Zugang dieser<br />

Mitteilung ist jedoch keine Voraussetzung für die Wirksamkeit<br />

<strong>de</strong>s Beitritts und <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

Kontoinhaberin: ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

Verwendungszweck: ATLANTIC Australien 2<br />

Kontonummer: 060 544 400<br />

Bank: Deutsche Bank AG<br />

BLZ: 200 700 00<br />

Für die Überweisung ist das Formular „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“<br />

zu verwen<strong>de</strong>n. Dieses wird <strong>de</strong>m Anleger durch<br />

die EVT zur Verfügung gestellt. Mit diesem Formular kann von einem<br />

AUD-Konto sowie auch von einem in Euro geführten Konto <strong>de</strong>r Beteiligungsbetrag<br />

(zuzüglich 5 % Agio) überwiesen wer<strong>de</strong>n. Bei einer Überweisung<br />

von einem EUR-Konto wird von <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n Bank <strong>de</strong>r<br />

entsprechen<strong>de</strong> Beteiligungsbetrag in AUD getauscht und anschließend<br />

an das oben genannte Konto überwiesen. Die für <strong>de</strong>n inner<strong>de</strong>utschen<br />

Zahlungsverkehr gebräuchlichen Überweisungsträger können nicht<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Es ist auf <strong>de</strong>r Überweisung die Entgeltregelung „Alle<br />

Entgelte zu Lasten <strong>de</strong>s Kontoinhabers“ zu wählen.<br />

» 7.<br />

BETREUUNG WÄHREND DER LAUFZEIT<br />

Die EVT ist während <strong>de</strong>r gesamten Fondslaufzeit Ansprechpartner für<br />

<strong>de</strong>n Anleger. Sie bietet von <strong>de</strong>r Gründungsphase über die Betriebsphase<br />

bis zur Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaften umfangreiche Dienstleistungen.<br />

Hierzu gehören unter an<strong>de</strong>rem die laufen<strong>de</strong> Information <strong>de</strong>r Anleger<br />

über die wirtschaftliche Situation <strong>de</strong>r Gesellschaft im Rahmen von<br />

Zwischenberichten und Geschäftsberichten, die Organisation und Protokollierung<br />

von Beiratssitzungen und Gesellschafterversammlungen,<br />

die Information <strong>de</strong>r Anleger über die steuerlichen Ergebnisse sowie die<br />

Bearbeitung von Übertragungsvorgängen zu <strong>de</strong>n Gesellschaftsanteilen<br />

im Rahmen von Erbfällen, Schenkungen und Verkäufen. Daneben steht<br />

die EVT <strong>de</strong>n Anlegern für alle weiteren individuellen Fragen je<strong>de</strong>rzeit<br />

zur Verfügung.<br />

» 8.<br />

BEITRITT DURCH MINDERJÄHRIGE<br />

Bei Beitritt von Min<strong>de</strong>rjährigen ist <strong>de</strong>r Nachweis einer vormundschaftsrechtlichen<br />

Genehmigung notwendig.<br />

» 9.<br />

BEITRITT DURCH EINE JURISTISCHE PERSONEN (KAPITAL- /<br />

PERSONENGESELLSCHAFT)<br />

Bei Beitritt durch juristische Personen hat/haben sich <strong>de</strong>r/die<br />

Zeichnungsberechtigte/n durch eine Kopie <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsregisterauszuges<br />

sowie <strong>de</strong>r Personalausweise zu legitimieren. Die steuerlichen<br />

Auswirkungen <strong>de</strong>r Beteiligung sollten unbedingt mit <strong>de</strong>m persönlichen<br />

Steuerberater geklärt wer<strong>de</strong>n.<br />

» 6.<br />

ZAHLUNG DES ZEICHNUNGSBETRAGES UND DES AGIOS PER<br />

ÜBERWEISUNG DURCH DEN ANLEGER<br />

100 % <strong>de</strong>r Gesamtzeichnungssumme zuzüglich 5 % Agio auf die Gesamtzeichnungssumme<br />

14 Tage nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

und Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung durch die EVT. Die Einzahlung erfolgt per<br />

Überweisung auf folgen<strong>de</strong>s Konto:<br />

» 10.<br />

ZEICHNUNG DURCH EHEGATTEN<br />

Ein gemeinsamer Beitritt von Ehegatten zum Beteiligungsangebot<br />

ATLANTIC Australien 2 ist generell nicht möglich. Möglich ist die getrennte<br />

Zeichnung mit jeweils hälftigem Betrag unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stzeichnungssumme.


ABWICKLUNGSHINWEISE<br />

180<br />

» 11.<br />

MELDUNG NACH § 138 AO<br />

Die Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt nach § 138 AO erfolgt<br />

durch die EVT.<br />

In Zweifelsfällen halten Anleger bitte Rücksprache mit ihrem Berater<br />

o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler<br />

<strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG.


EXTRAS<br />

Glossar<br />

» AGIO<br />

Aufgeld, das bei <strong>de</strong>r Ausgabe über <strong>de</strong>n Nennwert (100 %) hinaus gezahlt<br />

wird.<br />

» ANKAUFSRENDITE<br />

Prozentuales Verhältnis <strong>de</strong>r beim Ankauf erzielten jährlichen Mieteinnahme<br />

zum Kaufpreis (ohne Berücksichtigung von Ankaufsnebenkosten).<br />

» BRUTTOINLANDSPRODUKT (BIP)<br />

Gesamtwert aller Güter (Waren und Dienstleistungen), die innerhalb eines<br />

Jahres innerhalb <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgrenzen einer Volkswirtschaft hergestellt wer<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>m Endverbrauch dienen. Es ist ein wichtiges Maß für die wirtschaftliche<br />

Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum.<br />

» CAPITAL GAIN<br />

Veräußerungsgewinn<br />

» ASSET-MANAGER<br />

Vermögensverwalter<br />

» CAPITAL GAINS TAX<br />

Ausländische Steuer auf Veräußerungsgewinne<br />

» AUD (AUSTRALISCHER DOLLAR)<br />

Der australische Dollar ist das gesetzliche Zahlungsmittel <strong>de</strong>s Commonwealth<br />

of Australia.<br />

» AUSZAHLUNG<br />

Betrag, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft an die Anleger gezahlt wird<br />

und <strong>de</strong>r sich aus laufen<strong>de</strong>n Erträgen, Kapitalrückzahlungen, Veräußerungsgewinnen<br />

o<strong>de</strong>r Zinsen zusammensetzen kann.<br />

» CAPITALIZATION RATE (CAP RATE)<br />

Anfangsrendite eines Immobilienobjektes, die sich aus <strong>de</strong>n Netto-<br />

Mieteinnahmen in Relation zum Kaufpreis ergibt. Die cap rate ist <strong>de</strong>r<br />

Kehrwert <strong>de</strong>s in Deutschland üblichen Einkaufsfaktors (Kaufpreis/<br />

Netto-Jahresmiete).<br />

» CONTRACT FOR SALE<br />

Kaufvertrag<br />

» BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Schriftliches Angebot <strong>de</strong>s Anlegers, sich an einer Vermögensanlage zu<br />

beteiligen, das mit <strong>de</strong>r Annahme zum Vertragsschluss führt (Synonym:<br />

Zeichnungsschein).<br />

» BETEILIGUNGSVOLUMEN<br />

Summe aller Kommanditeinlagen.<br />

» BONITÄT<br />

Zahlungsfähigkeit und -willigkeit von Personen o<strong>de</strong>r Unternehmen als<br />

Basis für ihre Kreditwürdigkeit.<br />

» BMF<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Finanzen<br />

» CORE-IMMOBILIEN<br />

Als Core-Immobilien wer<strong>de</strong>n gut vermietete Immobilien in guten Lagen<br />

mit langfristigen Mietverträgen und bonitätsstarken Mietern bezeichnet.<br />

» DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (DBA)<br />

Abkommen zwischen zwei Staaten zur Vermeidung <strong>de</strong>r Doppelbesteuerung.<br />

Hier: DBA zwischen Australien und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland,<br />

in <strong>de</strong>m die Zuordnung <strong>de</strong>s Besteuerungsrechtes zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n<br />

Staaten geregelt wird.<br />

» EMITTENTIN<br />

Diejenige, welche eine Vermögensanlage erstmalig auf <strong>de</strong>n Markt bringt<br />

und für ihre Rechnung unmittelbar o<strong>de</strong>r durch Dritte öffentlich zum<br />

Erwerb anbietet.


183 GLOSSAR<br />

» FUNGIBILITÄT<br />

Übertragbarkeit bzw. Han<strong>de</strong>lbarkeit. Die Han<strong>de</strong>lbarkeit von Anteilen<br />

an geschlossenen Fonds ist nur eingeschränkt möglich, da kein geregelter<br />

Markt existiert. Der Anleger geht eine langfristige Beteiligung ein.<br />

» GESCHLOSSENER FONDS<br />

Kapitalsammelstelle für Einzahlungen von Kapitalanlegern für eine <strong>Invest</strong>ition<br />

in regelmäßig feststehen<strong>de</strong>r Höhe. Ist das erfor<strong>de</strong>rliche Kapital<br />

eingezahlt, wird <strong>de</strong>r Fonds geschlossen; die Anzahl <strong>de</strong>r Kapitalanleger<br />

ist also begrenzt.<br />

» GRADE A<br />

Der Begriff „Gra<strong>de</strong> A“ <strong>de</strong>finiert unter <strong>de</strong>m Anglo-Amerikanischen<br />

Gesichtpunkt in <strong>de</strong>r Betrachtung einer Immobilie die Qualität eines<br />

Standortes sowie Ausstattungsmerkmale einer Immobilie / Liegenschaft,<br />

gleichzusetzen mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Definition 1 A o<strong>de</strong>r 1 B Lage<br />

nebst Qualität <strong>de</strong>r Immobilie. Den Marktberichten von Unternehmen<br />

wie SAVILLS und Colliers International ist die generelle Unterteilung<br />

<strong>de</strong>s australischen Immobilienmarktes in die Kategorien „Premium“,<br />

„Gra<strong>de</strong> A“ und „Gra<strong>de</strong> B“ nebst entsprechen<strong>de</strong>n Definitionen<br />

zu entnehmen.<br />

» GROUND LEASE<br />

Hauptmietvertrag<br />

» GST (GOODS AND SERVICES TAX)<br />

Bei <strong>de</strong>r Goods and Services Tax han<strong>de</strong>lt es sich um eine mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Umsatzsteuer vergleichbare australische Steuer.<br />

» HAFTEINLAGE<br />

Die Hafteinlage ist <strong>de</strong>r Betrag, mit <strong>de</strong>m ein Kommanditist im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragen ist und auf <strong>de</strong>n die Haftung dieses Kommanditisten<br />

gegenüber Gläubigern <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft begrenzt ist.<br />

» HURDLE RATE<br />

Vorrangige Bedienung <strong>de</strong>s Anlegers. Erst bei Überschreiten <strong>de</strong>r Hür<strong>de</strong><br />

hat die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin einen Anspruch auf variable<br />

Gewinnbeteiligung.<br />

» KAUFPREISFAKTOR<br />

Multiplikator zur Ermittlung <strong>de</strong>s Kaufpreises auf Basis <strong>de</strong>r Jahresnettomieteinnahmen.<br />

» KOMMANDITIST<br />

Beschränkt haften<strong>de</strong>r Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Ein<br />

Kommanditist ist <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft gegenüber zur Leistung<br />

<strong>de</strong>r vereinbarten Kommanditeinlage verpflichtet. Im Innenverhältnis,<br />

d. h. gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft und seinen Mitgesellschaftern, haftet<br />

ein Kommanditist in Höhe seiner Kommanditeinlage. Im Außenverhältnis,<br />

d. h. gegenüber Dritten, haftet ein Kommanditist hingegen<br />

grundsätzlich nur in Höhe <strong>de</strong>r im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Haftsumme,<br />

die regelmäßig niedriger ist als die Kommanditeinlage. Die<br />

Außenhaftung ist ausgeschlossen, soweit diese Haftsumme geleistet ist.<br />

» LESSEE<br />

Nutzungsberechtigter<br />

» LIEGENSCHAFT<br />

Eine Liegenschaft ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück<br />

inklusive darauf befindlicher Gebäu<strong>de</strong> und <strong>de</strong>ren Zubehör. In Hinblick<br />

auf ATLANTIC Australien 2 <strong>de</strong>finiert sich <strong>de</strong>r Begriff Liegenschaft<br />

durch das Riversi<strong>de</strong> Centre, North Terrace in A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> sowie das Erbpachtrecht<br />

für das Grundstück auf <strong>de</strong>m sich das Objekt befin<strong>de</strong>t.<br />

» LOAN TO VALUE (RATIO)<br />

Beleihungswert<br />

» MAJORISIERUNG<br />

Beherrschung durch Stimmenmehrheit.<br />

» MANAGED INVESTMENT TRUST<br />

Kapitalanlagegesellschaft<br />

» NABERS (NATIONAL AUSTRALIAN BUILT ENVIRONMENT<br />

RATING SYSTEM)<br />

Das NABERS Bewertungssystem wur<strong>de</strong> im Jahr 1999 eingeführt, um<br />

sowohl die Energieeffizienz als auch die Umweltbelastung australischer<br />

Gebäu<strong>de</strong> einheitlich beurteilen zu können. Die Ergebnisse wer<strong>de</strong>n auf<br />

einer Skala von eins bis fünf abgebil<strong>de</strong>t, wobei eine Bewertung von fünf<br />

die niedrigsten Emissionswerte ausweist.<br />

» OECD<br />

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

(„OECD“/englisch: Organisation for Economic Cooperation and<br />

Development) ist eine internationale Organisation mit 30 Mitgliedslän<strong>de</strong>rn,<br />

die sich Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen.<br />

Die meisten OECD-Mitglie<strong>de</strong>r gehören zu <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn mit hohem Pro-<br />

Kopf-Einkommen und gelten als entwickelte Län<strong>de</strong>r. Sitz <strong>de</strong>r Organisation<br />

ist Paris.<br />

» PROGRESSIONSVORBEHALT<br />

Ausländische Vermietungseinkünfte wer<strong>de</strong>n in Deutschland in <strong>de</strong>r<br />

Regel gemäß Doppelbesteuerungsabkommen unter Progressionsvorbehalt<br />

von <strong>de</strong>r Besteuerung freigestellt. Die im jeweiligen Ausland steuerpflichtigen<br />

Einkünfte wer<strong>de</strong>n in Deutschland für die Ermittlung <strong>de</strong>s<br />

einkommensbezogenen Steuersatzes (Progressionsstufe) <strong>de</strong>m inländischen<br />

steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet. Der so ermittelte<br />

Durchschnittssteuersatz wird ausschließlich auf die in Deutschland zu<br />

versteuern<strong>de</strong>n Einkünfte angewen<strong>de</strong>t.<br />

» PROPERTY MANAGER<br />

Immobilienverwalter (direkt im und am Gebäu<strong>de</strong> tätig; starke Ausrichtung<br />

auf Mieterpflege)<br />

» RATING<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Bonität bzw. Qualität eines Vertragspartners durch externe<br />

Agenturen.


GLOSSAR<br />

184<br />

» SENSITIVITÄT<br />

Empfindlichkeit einer Prognoserechnung auf die Variation bestimmter<br />

einzelner o<strong>de</strong>r kumulierter Einflussfaktoren.<br />

» STEMPELSTEUER (STAMP DUTY)<br />

Der Erwerb von Grundbesitz im australischen Bun<strong>de</strong>sstaat "South<br />

Australia" ist grundsätzlich in Höhe von rund 5,5 % <strong>de</strong>s lastenfreien<br />

Marktwerts eines Grundstücks o<strong>de</strong>r, soweit dieser Betrag höher ist, <strong>de</strong>s<br />

gezahlten Kaufpreises stempelsteuerpflichtig.<br />

» TRUST<br />

Treuhandvermögen, Treuhand<br />

» TRUST DEED<br />

Treuhandvertrag<br />

» TRUSTEE (AUSTRALIEN)<br />

Treuhän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Trust


EXTRAS<br />

Publikationen<br />

» LEISTUNGSBILANZ<br />

Die geprüfte Leistungsbilanz informiert <strong>de</strong>n Anleger über die Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

bisher von ATLANTIC emittierten Beteiligungen. Die Leistungsbilanz 2008 ist<br />

als PDF-Version verfügbar und kann über die Internetseite abgerufen o<strong>de</strong>r direkt<br />

per E-Mail an info@atlantic-fonds.<strong>de</strong> bei uns angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

» IMAGEBROSCHÜRE „MARE PECUNIA“<br />

Lesen Sie, was sich hinter <strong>de</strong>m außergewöhnlichen Titel „MARE PECUNIA“<br />

verbirgt und erfahren Sie mehr über die Geschichte, die Partner und die<br />

Unternehmensphilosophie von ATLANTIC. „MARE PECUNIA“ gibt Ihnen auf<br />

41 Seiten einen Überblick und steht auch als PDF-Datei unter www.atlanticfonds.<strong>de</strong><br />

zum Download zur Verfügung. Bei Interesse kann diese unverbindlich<br />

über ATLANTIC angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.


gen<br />

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187<br />

PUBLIKATIONEN<br />

» INTERNETSEITE<br />

Unsere Internetseite bietet umfassen<strong>de</strong> Informationen zum Hause ATLANTIC<br />

und informiert rund um unsere aktuellen Beteiligungsangebote. Überdies stehen<br />

<strong>de</strong>m Besucher Unterlagen aus <strong>de</strong>n Bereichen Beteiligungsangebote, Markt<br />

und Ratings zum Download zur Verfügung. Aktuelle Nachrichten aus <strong>de</strong>m<br />

Fondsbereich befin<strong>de</strong>n sich auf <strong>de</strong>r Eingangsseite unserer Website. Unter www.<br />

atlantic-fonds.<strong>de</strong> stellen wir Ihnen regelmäßig die wichtigsten Nachrichten und<br />

Neuerungen zusammen.<br />

» PROJEKTWEBSITE ATLANTIC AUSTRALIEN 2<br />

Für die Dauer <strong>de</strong>r Platzierungsphase stellen wir Interessenten unter www.atlantic-australien2.<strong>de</strong><br />

ausführliche Informationen zu unserem Immobilienfonds<br />

ATLANTIC Australien 2 zur Verfügung. Neben einer Produktbeschreibung<br />

fin<strong>de</strong>n sich hier Informationen zum Hause ATLANTIC, eine Bil<strong>de</strong>rgalerie,<br />

Informationen zu Markt, Standort und Steuern, sowie sämtliche verfügbare<br />

Verkaufsunterlagen zum kostenlosen Download.<br />

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Faktenblatt<br />

ATLANTIC Australien 2<br />

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Ein Unternehmen <strong>de</strong>r Rickmers Gruppe<br />

» FAKTENBLATT ATLANTIC AUSTRALIEN 2<br />

Unser 6seitiges Faktenblatt bietet Ihnen eine kurze Zusammenfassung aller<br />

Eckdaten zum Fonds, zum <strong>Invest</strong>itionsstandort, zur Immobilie, zum Mieter, zu<br />

Partnern sowie zur Mittelverwendung.<br />

» KURZÜBERSICHT ATLANTIC AUSTRALIEN 2<br />

Mit unserer kompakten Kurzübersicht haben Sie unser Beteiligungsangebot auf<br />

lediglich zwei Seiten komplett im Blick.<br />

» ATLANTIC AKADEMIE<br />

Die I<strong>de</strong>e und <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>r ATLANTIC Aka<strong>de</strong>mie ist es, Fachwissen zu <strong>de</strong>n<br />

Themen Schifffahrt und Fondsgeschäft zu vermitteln. Nach Inhalten sortiert fin<strong>de</strong>n<br />

Sie Reportagen zu Einzelthemen, die Sie aufgrund Ihres geringen Umfangs<br />

schnell und auf <strong>de</strong>n Punkt informieren sollen. Die Unterlagen zur ATLANTIC<br />

Aka<strong>de</strong>mie fin<strong>de</strong>n Sie zum kostenlosen Download auf unserer Internetseite.<br />

» ATLANTIC NEWS<br />

In unserem 14täglichen Newsletter informieren wir Interessenten und Partner<br />

über Wissenswertes zu geschlossenen Fonds. Überdies berichten wir über unsere<br />

aktuellen Beteiligungsangebote und Verän<strong>de</strong>rungen bei ATLANTIC. Die<br />

Anmeldung für <strong>de</strong>n Newsletter ist kostenlos und kann über unsere Website o<strong>de</strong>r<br />

E-Mail an marketing@atlantic-fonds.<strong>de</strong> vorgenommen wer<strong>de</strong>n.


Impressum / Angabenvorbehalt<br />

» HERAUSGEBER<br />

ATLANTIC<br />

Gesellschaft zur Vermittlung internationaler<br />

<strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG<br />

Ein Unternehmen <strong>de</strong>r Rickmers Gruppe<br />

Neumühlen 19 • 22763 Hamburg<br />

Tel.: +49 (0)40 / 38 91 77 90 0 • Fax: +49 (0)40 / 38 91 77 95 1<br />

info@atlantic-fonds.<strong>de</strong> • www.atlantic-fonds.<strong>de</strong><br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Martin Ollendorff<br />

Amtsgericht Hamburg, HRA 91525 • USt.-IdNr.: DE193304609<br />

Verwaltung ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler<br />

<strong>Invest</strong>itionen mbH<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 66509<br />

» REDAKTION<br />

ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler<br />

<strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG<br />

» DESIGN UND REALISATION<br />

shr communication GmbH<br />

www.shr.cc<br />

» BILDNACHWEIS<br />

Alle verwen<strong>de</strong>ten Bil<strong>de</strong>r stammen aus <strong>de</strong>m eigenen Archiv o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n<br />

mit freundlicher Genehmigung <strong>de</strong>r nachfolgend aufgeführten Personen /<br />

Unternehmen zur Verfügung gestellt:<br />

> Fotolia > istockphoto<br />

© ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler <strong>Invest</strong>itionen mbH & Co. KG 2010 Alle Rechte vorbehalten.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re dürfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste und Internet und Vervielfältigung auf<br />

Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>r ATLANTIC<br />

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Obwohl hinsichtlich aller Angaben, die in diesem Emissionsprospekt enthalten sind, die größte Sorgfalt angewandt<br />

wur<strong>de</strong>, bleiben Irrtümer, Auslassungen und Än<strong>de</strong>rungen vorbehalten.


ATLANTIC<br />

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Ein Unternehmen <strong>de</strong>r Rickmers Gruppe<br />

Neumühlen 19 • 22763 Hamburg<br />

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