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Sat-Montage auf dem Balkon<br />
Antenne verstecken<br />
So wie im Bild<br />
erlauben nur die<br />
wenigsten Vermieter<br />
eine Sat-Antennenmontage<br />
Regelmäßig kommt es zu Reibereien zwischen Mieter und Vermieter, bei der Balkonmontage einer eigenen Sat-Anlage. Wir verraten<br />
Ihnen, wie die rechtlichen Grundlagen aussehen und wie Sie trotz Verbot nicht auf Satellitenfernsehen verzichten müssen.<br />
Die Gründe für die Montage einer<br />
Sat-Anlage sind vielfältig. Derzeit<br />
wechseln viele Kabelkunden zum<br />
Satelliten empfang – zum einen aus Kostengründen,<br />
zum anderen, um eine größere<br />
Programmvielfalt genießen zu können.<br />
Ausländische Fernsehzuschauer bestehen<br />
darauf, mit dem Empfang von heimischen<br />
TV-Sendern ihre kulturelle und sprachliche<br />
Verbindung aufrechtzuerhalten<br />
und sich über das dortige Geschehen<br />
zu informieren. Aber<br />
auch aus beruflichen Gründen<br />
ist des Öfteren die Installation einer<br />
Sat-Anlage vonnöten. Leider<br />
steht Sat-Freunden dabei jedoch<br />
nicht selten das Interesse des<br />
Vermieters im Weg.<br />
Recht auf Sat-Empfang<br />
Zum Ärgernis vieler Mieter gibt<br />
es keine einheitliche gesetzliche<br />
Regelung, auf die man sich berufen<br />
kann, sondern nur Einzelfallentscheidungen,<br />
wenn es um die<br />
Montage einer Sat-Anlage auf<br />
dem Balkon geht. Ein pauschales<br />
Verbot seitens der Vermieter ist<br />
ebenfalls nicht zulässig, wie in einem Urteil<br />
vom Bundesgerichtshof 2005 entschieden<br />
wurde. Der Vermieter ist allerdings auch<br />
nicht dazu verpflichtet, seinen Mieter Fernsehempfang<br />
zu ermöglichen. Doch wer mehr<br />
als fünf Programme sehen möchte, hat prinzipiell<br />
das Recht, auf eigene Kosten eine Satellitenschüssel<br />
zu installieren. Das geht auf<br />
das Recht auf Informationsfreiheit (Artikel<br />
5, Grundgesetz) zurück. Einen Haken gibt es<br />
hierbei jedoch: Der Mieter befindet sich nur<br />
dann auf der sicheren Seite, wenn bestimmte<br />
Voraussetzungen erfüllt sind. So darf das<br />
Haus nicht über einen gemeinschaftlichen<br />
Satellitenspiegel oder über einen Breitbandanschluss<br />
verfügen. Weiterhin ist der Mieter<br />
dazu gezwungen, alle anfallenden Kosten der<br />
Montage selbst zu übernehmen. Die Installation<br />
der Sat-Anlage muss zudem fachmännisch<br />
Solche von Sat-Schüsseln übersäten Fassaden wollen viele Vermieter vermeiden, indem sie eine Montage<br />
verbieten<br />
durchgeführt werden. Zu guter Letzt muss<br />
die Bedingung erfüllt sein, dass die Satellitenschüssel<br />
unauffällig und an einem technisch<br />
geeigneten Ort, der vom Vermieter vorgegeben<br />
werden kann, montiert wird. Nach einer<br />
Rechtssprechung vom Hamburger Landesgericht<br />
aus dem Jahr 2002 ging hervor, dass Mieter<br />
auch ohne ausdrückliche Genehmigung<br />
des Vermieters berechtigt sind, eine mobile<br />
Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen.<br />
Dafür müssen jedoch auf jeden Fall die zuvor<br />
genannten Bedingungen erfüllt sein. Wenn<br />
nur eine der Voraussetzungen nicht eingehalten,<br />
aber trotzdem eine Installation vom Mieter<br />
vorgenommen wurde, kann der Vermieter<br />
den Abbau der Sat-Anlage verlangen.<br />
Eigentumsrecht<br />
Im Gegensatz zum Informationsrecht der<br />
Mieter stehen immer die Interessen<br />
der Vermieter. Gesetzlich<br />
greift hier das Eigentumsrecht<br />
(Artikel 14, Grundgesetz).<br />
Es muss beispielsweise das Interesse<br />
des Vermieters berücksichtigt<br />
werden, dass die Hausfassade<br />
nicht von grauen Satellitenschüsseln<br />
überdeckt wird. Die Antenne<br />
darf auf dem Balkon nicht so<br />
angebracht sein, dass sie zu weit<br />
hinausragt und das Gebäude verunstaltet.<br />
Das wurde in einem<br />
Gerichtsurteil vom Münchener<br />
Landesgericht 2003 entschieden.<br />
Neben ästhetischen Gründen ist<br />
vonseiten des Vermieters zudem<br />
äußerst wichtig, dass keine Beschädigungen<br />
durch Bohrlöcher<br />
entstehen. Solange keine Veränderungen in<br />
der Bausubstanz vorgenommen werden, hat<br />
der Mieter meist gute Chancen auf die Erlaubnis<br />
einer Montage. Schließlich hat es<br />
Ende der 90er Jahre bereits mehrere Rechtssprüche<br />
gegeben, die klar festgehalten haben,<br />
dass das Aufstellen einer Parabolantenne<br />
auf dem Balkon nicht vom Vermieter<br />
untersagt werden kann, solange es keinen<br />
Eingriff in die Bausubstanz gibt, denn genau-<br />
Bilder: Auerbach verlag/Thomas Riegler<br />
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<strong>EMPFANG</strong> + <strong>TECHNIK</strong><br />
4.2012 | Empfang