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satellit EMPFANG + TECHNIK HDTV-Megatest (Vorschau)

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Sat-Montage auf dem Balkon<br />

Antenne verstecken<br />

So wie im Bild<br />

erlauben nur die<br />

wenigsten Vermieter<br />

eine Sat-Antennenmontage<br />

Regelmäßig kommt es zu Reibereien zwischen Mieter und Vermieter, bei der Balkonmontage einer eigenen Sat-Anlage. Wir verraten<br />

Ihnen, wie die rechtlichen Grundlagen aussehen und wie Sie trotz Verbot nicht auf Satellitenfernsehen verzichten müssen.<br />

Die Gründe für die Montage einer<br />

Sat-Anlage sind vielfältig. Derzeit<br />

wechseln viele Kabelkunden zum<br />

Satelliten empfang – zum einen aus Kostengründen,<br />

zum anderen, um eine größere<br />

Programmvielfalt genießen zu können.<br />

Ausländische Fernsehzuschauer bestehen<br />

darauf, mit dem Empfang von heimischen<br />

TV-Sendern ihre kulturelle und sprachliche<br />

Verbindung aufrechtzuerhalten<br />

und sich über das dortige Geschehen<br />

zu informieren. Aber<br />

auch aus beruflichen Gründen<br />

ist des Öfteren die Installation einer<br />

Sat-Anlage vonnöten. Leider<br />

steht Sat-Freunden dabei jedoch<br />

nicht selten das Interesse des<br />

Vermieters im Weg.<br />

Recht auf Sat-Empfang<br />

Zum Ärgernis vieler Mieter gibt<br />

es keine einheitliche gesetzliche<br />

Regelung, auf die man sich berufen<br />

kann, sondern nur Einzelfallentscheidungen,<br />

wenn es um die<br />

Montage einer Sat-Anlage auf<br />

dem Balkon geht. Ein pauschales<br />

Verbot seitens der Vermieter ist<br />

ebenfalls nicht zulässig, wie in einem Urteil<br />

vom Bundesgerichtshof 2005 entschieden<br />

wurde. Der Vermieter ist allerdings auch<br />

nicht dazu verpflichtet, seinen Mieter Fernsehempfang<br />

zu ermöglichen. Doch wer mehr<br />

als fünf Programme sehen möchte, hat prinzipiell<br />

das Recht, auf eigene Kosten eine Satellitenschüssel<br />

zu installieren. Das geht auf<br />

das Recht auf Informationsfreiheit (Artikel<br />

5, Grundgesetz) zurück. Einen Haken gibt es<br />

hierbei jedoch: Der Mieter befindet sich nur<br />

dann auf der sicheren Seite, wenn bestimmte<br />

Voraussetzungen erfüllt sind. So darf das<br />

Haus nicht über einen gemeinschaftlichen<br />

Satellitenspiegel oder über einen Breitbandanschluss<br />

verfügen. Weiterhin ist der Mieter<br />

dazu gezwungen, alle anfallenden Kosten der<br />

Montage selbst zu übernehmen. Die Installation<br />

der Sat-Anlage muss zudem fachmännisch<br />

Solche von Sat-Schüsseln übersäten Fassaden wollen viele Vermieter vermeiden, indem sie eine Montage<br />

verbieten<br />

durchgeführt werden. Zu guter Letzt muss<br />

die Bedingung erfüllt sein, dass die Satellitenschüssel<br />

unauffällig und an einem technisch<br />

geeigneten Ort, der vom Vermieter vorgegeben<br />

werden kann, montiert wird. Nach einer<br />

Rechtssprechung vom Hamburger Landesgericht<br />

aus dem Jahr 2002 ging hervor, dass Mieter<br />

auch ohne ausdrückliche Genehmigung<br />

des Vermieters berechtigt sind, eine mobile<br />

Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen.<br />

Dafür müssen jedoch auf jeden Fall die zuvor<br />

genannten Bedingungen erfüllt sein. Wenn<br />

nur eine der Voraussetzungen nicht eingehalten,<br />

aber trotzdem eine Installation vom Mieter<br />

vorgenommen wurde, kann der Vermieter<br />

den Abbau der Sat-Anlage verlangen.<br />

Eigentumsrecht<br />

Im Gegensatz zum Informationsrecht der<br />

Mieter stehen immer die Interessen<br />

der Vermieter. Gesetzlich<br />

greift hier das Eigentumsrecht<br />

(Artikel 14, Grundgesetz).<br />

Es muss beispielsweise das Interesse<br />

des Vermieters berücksichtigt<br />

werden, dass die Hausfassade<br />

nicht von grauen Satellitenschüsseln<br />

überdeckt wird. Die Antenne<br />

darf auf dem Balkon nicht so<br />

angebracht sein, dass sie zu weit<br />

hinausragt und das Gebäude verunstaltet.<br />

Das wurde in einem<br />

Gerichtsurteil vom Münchener<br />

Landesgericht 2003 entschieden.<br />

Neben ästhetischen Gründen ist<br />

vonseiten des Vermieters zudem<br />

äußerst wichtig, dass keine Beschädigungen<br />

durch Bohrlöcher<br />

entstehen. Solange keine Veränderungen in<br />

der Bausubstanz vorgenommen werden, hat<br />

der Mieter meist gute Chancen auf die Erlaubnis<br />

einer Montage. Schließlich hat es<br />

Ende der 90er Jahre bereits mehrere Rechtssprüche<br />

gegeben, die klar festgehalten haben,<br />

dass das Aufstellen einer Parabolantenne<br />

auf dem Balkon nicht vom Vermieter<br />

untersagt werden kann, solange es keinen<br />

Eingriff in die Bausubstanz gibt, denn genau-<br />

Bilder: Auerbach verlag/Thomas Riegler<br />

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<strong>EMPFANG</strong> + <strong>TECHNIK</strong><br />

4.2012 | Empfang

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