Gottfried Kneifel Vorsitzender der ÖVP-Bundesratsfraktion Sehr ...
Gottfried Kneifel Vorsitzender der ÖVP-Bundesratsfraktion Sehr ...
Gottfried Kneifel Vorsitzender der ÖVP-Bundesratsfraktion Sehr ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gottfried Kneifel Vorsitzender der ÖVP‐Bundesratsfraktion
_________________________________________
Sehr geehrter Herr Präsident, Lieber Andreas!
Namens der ÖVP‐BundesrätInnen habe ich zur Kenntnis genommen, dass du
seit mehreren Monaten die billige und sehr oberflächlich geführte Kampagne
dass die Mitglieder des Bundesrates zu viel kosten, nur halbe Arbeit leisten und
deshalb durch Landtagsabgeordnete ersetzt werden sollen, förderst.
Du kennst als langjähriger und erfahrener Politiker die Mechanismen und
Gesetze der öffentlichen Meinung, der Medien und die dazu notwendigen
Tasten, die man auf diesem Klavier betätigen kann.
Deshalb ist es für uns als ÖVP‐Bundesräte völlig unverständlich, daß du
unmittelbar nach den Koalitionsverhandlungen, bei denen dein Vorschlag keine
Mehrheit gefunden hat, neuerlich damit Stimmung machen willst.
Dir ist hinreichend bekannt, daß man mit dem Ruf „die Politiker sind zu teuer“
in großen Kreisen der Bevölkerung immer billigen Beifall finden wird.
Die jüngste, von NR‐Präsidentin Barbara Prammer losgetretene Diskussion mit
der Forderung „Bundesrat abschaffen“, die du mit allen Kräften unterstützt, hat
deutlich gezeigt, dass die Bundesländer, die Landtagspräsidenten und die
Landeshauptleute praktisch einhellig f ü r den Bestand des Bundesrates in der
derzeitigen Bestellungsform eintreten. Diese anfänglich kritische Diskussion hat
sich zuletzt völlig gedreht, und sogar Zeitungen, die bisher den Bundesrat
abschaffen wollten schrieben dann: “Wir brauchen eine Länderkammer!“
Allerdings mit mehr Rechten als bisher.
Dazu haben übrigens die Landtagspräsidenten und die Landeshauptleute einen
bei der LH‐Konferenz am 28. November 2012 in Innsbruck abgestimmten
Entwurf für ein BUNDESRATS‐REFORMGESETZ präsentiert.
Damit gibt es erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik einen von den
Bundesländern akkordierten Vorschlag zur Reform des Bundesrates.
Als Demokrat würde es dir gut anstehen, diesen Gesetzentwurf ernsthaft in die
Diskussion über eine Bundesstaatsreform einzubeziehen. Ich verstehe deine
Schmerzen als eingefleischter Zentralist, wenn man du mit deiner
Argumentation „Jedes Bundesland will eine andere Reform des Bundesrates“
nicht mehr durchkommst, weil es einen gemeinsamen Vorschlag der Länder –
über die Parteigrenzen von SP, VP und FP hinweg gibt.
Zu deiner Idee, im Bundesrat sollen Landtagsabgeordnete arbeiten, teile ich
dir mit, dass das bereits jetzt möglich ist, ohne auch nur einen Beistrich der
Verfassung zu ändern. Genauso gut könnten bereits jetzt die Länder ihre
Landesregierungsmitglieder, Landtagspräsidenten oder sogar die
Landeshauptleute in den Bundesrat entsenden.
Es muss offensichtlich gute Gründe dafür geben, dass es nicht so ist:
o Vermischung von Exekutive und Legislative
o Während bisher nur die Termine zwischen NR und BR koordiniert werden
mussten, wären es nach deinem Vorschlag n e u n Termine !
o Die Landtagsabgeordneten sind schon jetzt genügend ausgelastet.
o Während wir überall den Faktor 1+9 eher reduzieren, würden wir ihn in
diesem Fall einführen.
Das wichtigste Argument für den Bundesrat übersiehst du bei deiner
Argumentation immer: Die Rolle des Bundesrates als verlängerter Arm der
Länder bei der Mitgestaltung der EU‐Gesetze, Verordnungen, Richtlinien usw.
Gemäß Artikel 6 „ Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit“ ABl. C 306 vom 17.12.2007, S 150
(Lissabon‐Vertrag bzw EU‐Verfassung) …obliegt es der jeweiligen Kammer
eines nationalen Parlaments, gegebenfalls die r e g i o n a l e n Parlamente (d.h.
die Landtage) mit Gesetzgebungsbefugnissen zu konsultieren.
Das heißt konkret, daß der Bundesrat die wichtigsten EU‐Gesetzesinitiativen in
Verhandlung nimmt, mit Fachleuten diskutiert, bewertet und so die Meinung
der Bundesländer im europäischen Gesetzwerdungsverfahren einbringt.
Der Bundesrat prüft – salopp gesagt – die Ländertauglichkeit von EU‐Gesetzen!
Die Länder alleine haben zB. kein ein Klagsrecht beim Europäischen
Gerichtshof, der Bundesrat aber sehr wohl!
Diese Aufgabe erfüllt der Österreichische Bundesrat bisher ausgezeichnet. Nur
der schwedische Reichstag hat in den vergangenen fünf Jahren von allen –
damals noch 27 Eu‐Mitgliedsstaaten ‐ mehr Stellungnahmen im EU‐
Gesetzgebungsverfahren eingebracht als unser Österreichischer Bundesrat.
Du weißt genau, daß bereits rund 60 Prozent der nationalen österreichischen
Gesetze von der EU‐Kommission ihren Anfang nehmen. Umso wichtiger ist es,
gleich im Entwurf‐Stadium eines Gesetzes aus Bundesländersicht darauf
Einfluß zu nehmen und die Länderinteressen dabei zu vertreten.
Das dürfte auch meines Erachtens ein wesentlicher Grund gewesen sein,
warum nach dem jüngsten Vorschlag von Frau NR‐Präsidentin Prammer alle
LHs und Landtagspräsidenten praktisch einhellig gegen die Abschaffung des
Bundesrates aufgetreten sind.
Die Alternative dazu wäre, daß jedes Bundesland eine eigene Stellungnahme zu
EU‐Gesetzentwürfen abgeben muss. Also Faktor 1+9 . Dabei bleibt immer noch
die Frage offen: Wer koordiniert die Länder‐Stellungnahmen? Wer kann
garantieren, daß die Frist von acht Wochen eingehalten wird, bei sonstigem
Verlust der Mitgestaltungsmöglichkeit. Alle diese Sachverhalte, die zugegeben
nicht ganz einfach zu erklären sind – davon leben ja die populistischen und
oberflächlichen Bundesrats‐Abschaffer – wurden bei dieser Debatte nicht
überlegt.
Es sei noch in Erinnerung gerufen, dass es die Bundesländer schon
Jahrhunderte gibt und die Republik erst einmal 95 Jahre.
Die Bundesländer haben zweimal – 1919 und 1945 ‐ die Republik gegründet.
Deshalb ist Österreich auch kein Zentralstaat sondern ein Bundesstaat.
Du wirst verstehen, daß die Bundesländer auch bei der Bundesgesetzgebung
mitentscheiden und mitgestalten wollen. Dazu gibt es – nach der EU‐
Verfassung Lissabon‐Vertrag umso bedeutender – den Bundesrat.
Auch ein Blick über die Grenzen Österreichs hinaus beweist, dass es nicht die
schlechtest geführten Länder Europas sind, die ein Zwei‐Kammer‐System
haben:
Beispiele dafür sind: Schweiz, Spanien, Frankreich, Tschechien, Holland
Insgesamt leben in der EU 420 Millionen Bürger in Staaten mit einem Zwei‐
Kammer‐System wie in Österreich und nur rund 77 Millionen in Staaten mit
einem Zentralparlament.
Dass Kleinstaaten wie, Malta,Cypern,Litauen,Estland,Lettland nur ein
Einkammer‐System haben, ist verständlich.
Im Jahre 2013 sollte über Antrag der Regierung in Irland die Zweite Kammer
mit einer Volksabstimmung abgeschafft werden: Die Bevölkerung hat diesen
Antrag mit einer glatten Mehrheit von 51 Prozent abgelehnt. Irland bleibt auch
zukünftig beim Zwei‐Kammer‐System.
Die einwohnerstärksten Staaten Europas mit einem Ein‐Kammer‐System sind
Griechenland, Ungarn und Portugal. Alles keine unbedingten Vorbildstaaten .
Ungarn hat erst vor wenigen Jahren die Zweite Kammer abgeschafft, mit dem
Ergebnis, daß die jetzige neu vereinigte Kammer mehr Abgeordnete hat als
früher beide Kammern zusammen.
Abschließend noch einige persönliche Anmerkungen und Erfahrungen nach
rund 14 Jahren Tätigkeit als Mandatar im Bundesrat.
Im Parlament in Wien nehme ich an den Fraktions‐, Klub‐, Ausschuss‐,
Präsidial‐,und Plenarsitzungen teil und arbeite verfassungsgemäß am
Gesetzwerdungsprozess nach bestem Wissen und Gewissen mit. Ich bin in fast
alle EU‐Hauptstädte und nach Brüssel zu parlamentarischen Konferenzen und
Tagungen gefahren, mache immer wieder Führungen mit interessierten
Besuchergruppen im Parlament, und stehe als Gesprächspartner für
ausländische Parlamentariergruppen gerne zur Verfügung.
Es bereitet mir Freude, mit Schülerinnen und Schülern in der
Demokratiewerkstatt zu arbeiten, in meiner Heimatstadt Enns
finanziere ich ein eigenes Sprechtagsbüro und halte in weiteren vier
Gemeinden meines Heimatbezirkes Sprechtage ab. Zusätzlich nehme ich
Vertretungstermine für den LH bei diversen Veranstaltungen wahr, und
besuche die Landtagskubsitzungen und oft auch Landtagssitzungen und lese
die erforderlichen Entwürfe von Landesgesetzen und Resolutionen, beteilige
mich an den Bezirksparteileitungs‐ und Landesparteileitungskonferenzen,
damit ich möglichst gut vorbereitet bin, wenn es darum geht, im Bundesrat die
Interessen meines Landes im Bundesgesetzwerdungsprozess zu vertreten.
Auch wenn ich nicht immer sofort die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern
als Mandatar positiv erledigen kann, versuche ich es nach meinen Kräften.
Eine interessante Erfahrung als Politiker: Bei keiner Veranstaltung, bei der ich
meine Arbeit als Mandatar im Parlament erklären konnte, wurde
gefordert:„Bundesrat abschaffen!“
Und ich täusche mich nicht, dass meine KollegInnen im Bundesrat – und da
meine ich die Vertreter aller politischen Parteien und Fraktionen – haben
dieselben Erfahrungen gemacht. Denn eine Bürgerin oder ein Bürger, der/die
Rat und Hilfe bei einem Mandatar suchen ist es völlig wurscht, ob der Politiker
Nationalratsabgeordneter, Landtagsabgeordneter, Mitglied des Bundesrates ist
oder des Europäischen Parlaments. Und dass Demokratie auch Geld kostet ist
allen klar. Staaten ohne Demokratie kosten genauso viel oder mehr Geld.
Im Zweifelsfall ist die Demokratie das richtige System. Dazu braucht man
Personal, im konkreten Fall Politiker, die ihre Verantwortung mit Leidenschaft
und Augenmaß wahrnehmen!
Und bedenke in Zukunft: Auch Mitglieder des Bundesrates sind Menschen, die
es sich nicht verdienen, jeden Tag nicht nur von manchen Medienvertretern
und politischen Mitbewerbern, sondern neuerlich auch von Dir gedroschen zu
werden!
Mit besten Grüßen!
GOTTFRIED KNEIFEL e.h.