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Die Arbeitslosenkasse – Ihre Partnerin - SVA Schaffhausen

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<strong>Die</strong> <strong>Arbeitslosenkasse</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>Ihre</strong> <strong>Partnerin</strong>


Liebe Kundin<br />

Lieber Kunde<br />

Arbeitslosigkeit soll kein Dauerzustand sein. Ziel ist<br />

es, rasch einen neuen Arbeitsplatz zu finden.<br />

Bei diesen Bemühungen arbeiten wir von der <strong>Arbeitslosenkasse</strong>,<br />

das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum),<br />

Ihr ehemaliger sowie Ihr zukünftiger<br />

Arbeitgeber und Sie eng zusammen. <strong>Die</strong>se Zusammenarbeit<br />

sollte für alle Beteiligten so angenehm,<br />

speditiv und unkompliziert wie möglich verlaufen.<br />

Was im Detail genau nötig ist, sehen Sie in diesem<br />

Informationsprospekt.<br />

Zuständig für die Stellensuche sowie die Arbeitsvermittlung<br />

ist ausschliesslich das RAV. <strong>Die</strong> <strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />

hat hingegen die Aufgabe, den Anspruch<br />

abzuklären sowie die Leistungen zu berechnen und<br />

auszuzahlen.<br />

<strong>SVA</strong> <strong>Schaffhausen</strong><br />

<strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />

<strong>–</strong> <strong>Ihre</strong> <strong>Partnerin</strong><br />

Unsere Ziele:<br />

Kundenorientierte und effiziente <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

Kompetente Beratung<br />

Optimale Koordination mit anderen Sozialwerken<br />

Gegenseitiges Vertrauen schaffen<br />

Offene Kommunikation<br />

Rasche Auszahlung der Leistungen


Aufgaben der<br />

<strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />

ALK<br />

Abklärung <strong>Ihre</strong>r Anspruchsvoraussetzungen<br />

Festlegen <strong>Ihre</strong>s versicherten Verdienstes<br />

Taggeldberechnung<br />

Auszahlung von<br />

<strong>–</strong> Taggeldleistungen<br />

<strong>–</strong> Pendlerkosten<br />

<strong>–</strong> Lohnzahlungen aus Insolvenzentschädigungen<br />

<strong>–</strong> Einarbeitungszuschüssen, Ausbildungszuschüssen<br />

<strong>–</strong> Kursrechnungen und Kursauslagen<br />

<strong>–</strong> Kurzzeitarbeits- und Schlechtwetterentschädigung<br />

Berechnung und Auszahlung der Leistungen gemäss<br />

kantonalem Arbeitslosenhilfegesetz (AHG)<br />

<strong>–</strong> Anschlusstaggelder<br />

<strong>–</strong> Härtefallleistungen<br />

<strong>–</strong> Individuelle und kollektive Eingliederungsmassnahmen<br />

<strong>–</strong> Anstellungsprogramme<br />

Entrichtung der Beitragsleistungen an die Sozialversicherungen<br />

(AHV, IV, EO, UVG und BVG)<br />

Auskunftserteilung in versicherungstechnischen<br />

Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung<br />

und der Arbeitslosenhilfe<br />

Erlass von Sanktionen<br />

Zusammenarbeit mit anderen SoziaIversicherungsträgern<br />

und Institutionen<br />

<strong>–</strong> Invalidenversicherung<br />

<strong>–</strong> Unfallversicherungen, Krankenversicherungen<br />

<strong>–</strong> RAV / Arbeitsamt / SECO (Staatssekretariat für<br />

Wirtschaft)<br />

<strong>–</strong> Stiftung Impuls<br />

<strong>–</strong> Gemeindebehörden, Einwohnerkontrolle etc.<br />

<strong>–</strong> Soziale <strong>Die</strong>nste etc.


Taggeld<br />

Rechte<br />

und Pflichten<br />

Sie haben Anspruch auf fünf Taggelder pro Woche<br />

<strong>Ihre</strong> Auszahlung erfolgt in der Regel im Folgemonat<br />

immer auf Ihr Post- oder Bankkonto (keine Barauszahlungen)<br />

Keine Auszahlungen erfolgen bei bevorstehenden<br />

Sanktionen oder unvollständigen Unterlagen<br />

Wenn Sie <strong>Ihre</strong> Pflichten verletzen <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Kündigung der bisherigen Arbeitsstelle, ohne einen<br />

neuen Arbeitsplatz in Aussicht zu haben <strong>–</strong> können Sie<br />

in der Anspruchsberechtigung eingestellt werden.<br />

<strong>Die</strong> Anfechtung einer Einstellungsverfügung ist<br />

möglich.<br />

Datenschutz und<br />

Schweigepflicht<br />

Beratungsstellen<br />

und Informationen<br />

Das Beschwerdeverfahren ist für Sie kostenlos.<br />

Personen, die an der Durchführung, der Kontrolle<br />

oder Beaufsichtigung der Versicherung beteiligt sind,<br />

haben über die Wahrnehmungen gegenüber Dritten<br />

Schweigen zu bewahren.<br />

Verschiedene Institutionen bieten Ihnen Hilfe, wenn<br />

Sie persönliche und private Probleme haben. Weitere<br />

Informationen erhalten Sie beim RAV, bei der kantonalen<br />

<strong>Arbeitslosenkasse</strong> oder unter www.svash.ch.


Checkliste<br />

Neuanmeldung<br />

Wiederanmeldung<br />

Zwischenverdienst<br />

Kursbesuch<br />

Krankheit, Unfall<br />

Für eine rasche Auszahlung <strong>Ihre</strong>r Taggelder<br />

benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:<br />

Antrag auf Arbeitslosenentschädigung<br />

Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre<br />

Kopien Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate<br />

Schul- und Studiumsbestätigungen (nur für<br />

Schul- bzw. StudienabgängerInnen)<br />

Kopie Fähigkeitsausweis (nur für<br />

Lehrabgängerlnnen)<br />

Kopie AHV-Ausweis<br />

Kopie Ausländerauweis<br />

Kopie letzter Arbeitsvertrag<br />

Kopie Kündigungsschreiben<br />

Kinder<br />

<strong>–</strong> ab 16 Jahren: Kopie Lehrvertrag<br />

oder Schul-/Studiumsbestätigung<br />

<strong>–</strong> mit anderen Familiennamen: Kopie Geburtsschein<br />

Wohnsitzbescheinigung<br />

Weitere Unterlagen gemäss <strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />

Neuer Antrag auf Arbeitslosenentschädigung<br />

Arbeitgeberbescheinigung und Lohnabrechnungen<br />

Kopie Kündigungsschreiben<br />

Kopie letzter Arbeitsvertrag<br />

Bescheinigung über Zwischenverdienst (vom Arbeitgeber<br />

auszufüllen)<br />

Kursbescheinigung des Kursveranstalters<br />

Ab 3. Tag Krankheit oder Unfall:<br />

Arztzeugnis<br />

Unfall- oder Krankentaggeldbescheinigung


Oberstadt 9<br />

8200 <strong>Schaffhausen</strong><br />

Telefon 052 632 61 80<br />

Fax 052 632 61 99<br />

info@svash.ch<br />

www.svash.ch<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag bis Freitag<br />

08.00 bis 11.30 Uhr<br />

13.30 bis 16.30 Uhr<br />

AHV-Ausgleichskasse<br />

IV-Stelle<br />

Familienausgleichskasse<br />

<strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />

© <strong>SVA</strong> <strong>Schaffhausen</strong>, 01.2008

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