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Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

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Än<strong>der</strong>ung des Verhaltens <strong>der</strong> Steuerprüfer<br />

Diskrepanz zwischen dem Verhalten <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

des Wirtschaftsministeriums und <strong>der</strong> Steuerverwaltung<br />

Es ist grundsätzlich ein Problem, dass eine Diskrepanz zwischen dem für<br />

Steuern zuständigen Wirtschaftsministerium und <strong>der</strong> Finanzverwaltung existiert.<br />

Während die Experten des Wirtschaftsministeriums, die Fremdsprachen<br />

sprechen und sich an strenge Regeln halten, auf Firmenanfragen fachlich<br />

fundiert reagieren, kann man bei den Experten <strong>der</strong> staatlichen Finanzverwaltung<br />

im Zuge <strong>der</strong> Steuerprüfungen auch fachliche Lücken erkennen.<br />

Die Investoren treffen natürlich ihre Entscheidungen aufgrund <strong>der</strong> von den<br />

Experten des Wirtschaftsministeriums übermittelten Daten. Es ist sehr wichtig,<br />

dass die Vertreter <strong>der</strong> Firmen in diesen Erstgesprächen positive Erfahrungen<br />

sammeln. Genauso wichtig wäre aber dann auch, dass sich die gleichen Firmen<br />

bei <strong>der</strong> ersten Prüfung nach einigen Monaten eine ähnlich positive Meinung<br />

über die Vorgehensweise <strong>der</strong> Steuerprüfer bilden können. In <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Stimmung <strong>der</strong> Investoren würde das unheimlich viel helfen, und hoffentlich<br />

dazu führen, dass weitere Investitionen in Ungarn verwirklicht werden.<br />

Höhere Rechtssicherheit durch offizielle Stellungnahmen<br />

Es gibt immer wie<strong>der</strong> Geschäftsvorfälle, <strong>der</strong>en steuerliche Behandlung nicht<br />

eindeutig ist. In diesen Fällen richten die Firmen Anträge auf eine offizielle<br />

Stellungnahme an das zuständige Steueramt. Die vom Steueramt erstellten<br />

Stellungnahmen sind fast immer sehr professionell und gründlich. Lei<strong>der</strong><br />

binden diese Stellungnahmen das Steueramt nicht daran, in einigen Jahren bei<br />

<strong>der</strong> Steuerprüfung anhand dieser Stellungnahmen vorzugehen. Es existiert<br />

zwar die sogenannte „verbindliche“ Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums,<br />

aber diese gilt nur für Fälle, die erst in Zukunft (nach <strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Stellungnahme) praktiziert werden. Darüber hinaus kosten diese verbindlichen<br />

Stellungnahmen so viel Geld, dass sich ein großer Teil <strong>der</strong> Firmen<br />

die Bezahlung dieser Stellungnahmen nicht leisten kann.<br />

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