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Andere Verkehrsteilnehmer beachten - Landwirtschaftskammer ...

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40 Technik BAUERNBLATT l 23. Februar 2013 ■<br />

Landwirtschaftliche Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs<br />

<strong>Andere</strong> <strong>Verkehrsteilnehmer</strong> <strong>beachten</strong><br />

<strong>Andere</strong><strong>Verkehrsteilnehmer</strong> haben<br />

so ihre Erlebnisse mit land- oder<br />

forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen<br />

bei Fahrten auf öffentlichenStraßen.Manbegegnetihnen<br />

oder fährt hinterher. Besonders in<br />

der Ernte- oder Kampagnezeit<br />

oder während des Güllefahrens<br />

sind die lof-Fahrzeuge unterwegs.<br />

Diese Fahrzeuge fahren relativ<br />

langsam oder auch schneller.<br />

Die gefahrene Geschwindigkeit<br />

lässt sich nicht immer als Hinterherfahrender<br />

feststellen. Beispielsweise<br />

kann man das „25“-Schild am zulassungsfreien<br />

Anhänger aus der Entfernung<br />

nicht ohne Weiteres erkennen.<br />

Ein dreieckiges rotes Schild, wie<br />

es in anderen EU-Ländern an den<br />

lof-Fahrzeugen vorhanden ist, zeigt<br />

ein langsameres Fahrzeug deutlicher<br />

an. Beim Abbiegen von lof-<br />

Fahrzeugen muss man damit rechnen,<br />

dass die Fahrbahnbreite plötzlich<br />

eingeschränkt wird. <strong>Andere</strong> <strong>Verkehrsteilnehmer</strong><br />

sind damit nicht immer<br />

vertraut. Fahrer, die mit lof-<br />

Fahrzeugen unterwegs sind, haben<br />

die Aufgabe, dies zu berücksichtigen.<br />

Es gibt auch <strong>Verkehrsteilnehmer</strong>,<br />

die bei blinkendem Fahrtrichtungsanzeiger<br />

trotzdem zum Überholen<br />

neigen. Man muss als Fahrer<br />

eines lof-Fahrzeugs mehrfach nach<br />

hinten und auch nach vorn schauen,<br />

um ein sichereres Abbiegen einzuleiten.<br />

In der Regel dürfen die Traktoren<br />

oder Anhänger über Breitbereifung<br />

und Arbeitsgeräte beziehungsweise<br />

Arbeitsmaschinen bis 3m<br />

breit ausgeführt sein. Im Rahmen<br />

von Genehmigungsverfahren sind<br />

auch breitere Ausführungen möglich.<br />

Häufig nimmt das breitere lof-<br />

Fahrzeug die eine Fahrbahnseite,<br />

teilweise auch schon über die Mittelinie<br />

gehend, ein. Der Fahrer des lof-<br />

Fahrzeugs kann nicht davon ausgehen,<br />

dass andere <strong>Verkehrsteilnehmer</strong><br />

beim Näherkommen beispielsweise<br />

rechts heranfahren beziehungsweise<br />

anhalten und das breitere<br />

lof-Fahrzeug vorbeilassen. Der<br />

Fahrer des lof-Fahrzeugs sollte von<br />

sich aus die Fahrgeschwindigkeit<br />

verringern und möglichst weit rechts<br />

am Fahrbahnrand fahren.<br />

Unfälle mit land- oder forstwirtschaftlichen<br />

Fahrzeugen sind bei<br />

Fahrten auf öffentlichen Straßen<br />

vergleichsweise erfreulich selten. Die<br />

Fahrzeuge werden überwiegend<br />

auf dem Betriebsgelände oder Acker<br />

Aus der Sicht anderer <strong>Verkehrsteilnehmer</strong> erkennt man die Traktoren von vorn häufig an den eng beieinanderliegenden<br />

Scheinwerfern und den Begrenzungsleuchten. Diese müssen funktionsfähig und schmutzfrei sein.<br />

Da Traktoren häufig Anbaugeräte mitführen und damit durchaus auch die<br />

Gesamtlänge von 6müberschreiten, sollten sie serienmäßig mit seitlich angebrachten<br />

gelben Strahlern ausgerüstet sein.<br />

eingesetzt. Nur etwa 15 %bis 20 %<br />

des Gesamteinsatzes finden durchschnittlich<br />

auf der Straße statt. Bei<br />

Lohnunternehmern liegt der Anteil<br />

etwas höher. Das sind im Wesentlichen<br />

Fahrten zum Feld oder zu den<br />

Verwertungsstellen.<br />

Bei etwaigen Unfällen sind weniger<br />

technische Mängel die Ursache.<br />

Meistens ist fehlerhaftes Verhalten<br />

festzustellen. Beim Abbiegen in Straßen<br />

oder Überqueren von Straßen<br />

mit den relativ langsamen lof-Fahrzeugen<br />

werden die meisten Unfälle<br />

verursacht. <strong>Andere</strong> <strong>Verkehrsteilnehmer</strong><br />

sind häufig nicht mit den Gegebenheiten<br />

der lof-Fahrzeuge vertraut.<br />

Deshalb ist besonders die allgemein<br />

gehaltene Vorschrift der Straßenverkehrsordnung<br />

von Bedeutung:<br />

„Die Teilnahme am Straßenverkehr<br />

erfordert ständige Vorsicht<br />

und gegenseitige Rücksicht. Jeder<br />

<strong>Verkehrsteilnehmer</strong> hat sich so zu<br />

verhalten, dass kein anderer geschädigt,<br />

gefährdet oder mehr, als nach<br />

den Umständen unvermeidbar, behindert<br />

oder belästigt wird.“<br />

Die Teilnahme am Straßenverkehr<br />

stellt hohe Anforderungen an die<br />

Führer von Kraftfahrzeugen. Sie<br />

müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen<br />

geeignet sein. Geeignet zum<br />

Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer<br />

die notwendigen körperlichen und<br />

geistigen Anforderungen erfüllt<br />

und nicht erheblich oder nicht wiederholt<br />

gegen verkehrsrechtliche<br />

Vorschriften oder gegen Strafgesetze<br />

verstoßen hat. Die aid-Broschüre<br />

„Landwirtschaftliche Fahrzeuge im<br />

Straßenverkehr“ beinhaltet auch<br />

entsprechende Themen.<br />

Sichthindernisse<br />

vermeiden<br />

Werineine bevorrechtigte Straße<br />

abbiegen oder sie überqueren will,<br />

muss den <strong>Verkehrsteilnehmer</strong>n auf<br />

dieser Straße die Vorfahrt gewähren.<br />

Weraus einem Grundstück in eine<br />

Straße einfahren will, muss alle,<br />

die sich auf dieser Straße befinden,<br />

erst durchlassen. Beim Abbiegen auf<br />

die Straße kann der Zug über längere<br />

Zeit relativ langsam auf der Fahrbahn<br />

verweilen. Besonders bei unübersichtlichen<br />

Straßen kann das<br />

Queren und Abbiegen mit lof-Zügen<br />

für andere <strong>Verkehrsteilnehmer</strong> gefährlich<br />

werden. Beim Ausfahren


■ BAUERNBLATT l 23. Februar 2013<br />

41<br />

Die seitliche Kenntlichmachung durch reflektierende Leuchtstreifen an lof-<br />

Fahrzeugenhatsichbewährt.HeutzutageobliegtdasmeistensnurdenHaltern<br />

dieser Fahrzeuge, wenige Hersteller rüsten ihre Anhänger serienmäßig mit<br />

dieser Konturmarkierung aus. Reflektierende Leuchtstreifen sind beim Anstrahlen<br />

durch Scheinwerfer deutlich zu erkennen.<br />

aus schmalen Toreinfahrten ragten<br />

bei Schleppern mit Frontladern oder<br />

Frontgewichten diese oft schon in<br />

den Verkehrsraum hinein, bevor der<br />

Fahrer die Straße einsehen kann.<br />

Dort muss er sich gegebenenfalls<br />

durch eine zuverlässige Person einweisen<br />

lassen. Fahrzeuge, die sich im<br />

Straßenverkehr bewegen, dürfen<br />

niemanden durch ihre besondere<br />

Beschaffenheit gefährden. Deshalb<br />

dürfen am Umriss von Fahrzeugen<br />

keine Teile so herausragen, dass sie<br />

den Verkehr mehr als unvermeidbar<br />

gefährden. Sie müssen im Regelfall<br />

mit rot-weißen Warntafeln kenntlich<br />

gemacht werden. Frontlader<br />

müssen in höchster Stellung, zumindest<br />

jedoch 2müber der Fahrbahn<br />

gefahren werden, nur dann sind sie<br />

als nicht verkehrsgefährdend eingestuft.<br />

Ansonsten sind sie kenntlich zu<br />

machen.<br />

Beleuchtungseinrichtungen<br />

überprüfen<br />

An Kraftfahrzeugen und ihren<br />

Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen<br />

und die für zulässig erklärten<br />

lichttechnischen Einrichtungen<br />

angebracht sein. Die lichttechnischen<br />

Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig,<br />

fest angebracht und<br />

ständig betriebsfertig sein. Allerdings<br />

dürfen einige Teile der Beleuchtungseinrichtung<br />

an landwirtschaftlichen<br />

Arbeitsgeräten und Anhängern<br />

abnehmbar sein. Die Beleuchtungseinrichtungen<br />

dürfen<br />

Der Traktor mit Frontgewicht und Anbaugerät hat die Länge von 12 meinzuhalten.<br />

Die seitlich gelbe Markierung mit Leuchtstreifen ist möglich. So ist diese<br />

Fahrzeugkombination insbesondere beim Abbiegen und Queren deutlicher<br />

von anderen <strong>Verkehrsteilnehmer</strong>n zu erkennen. Fotos: Günter Heitmann


42 Umwelt BAUERNBLATT l 23. Februar 2013 ■<br />

weder verdeckt (durch Ladung oder<br />

Arbeitsgeräte) noch verschmutzt<br />

sein. Es ist wichtig, sie vor der Einfahrt<br />

in den Straßenverkehr zu kontrollieren<br />

und gegebenenfalls zu reparieren<br />

oder zu säubern.<br />

Seitliche Kennzeichnung<br />

mit gelben Leuchtstreifen<br />

Zahlreiche Transporter führen<br />

Leuchtstreifen an den Längsseiten<br />

und teilweise auch heckseitig mit.<br />

Diese Aktion unter anderem der Zucker-<br />

beziehungsweise Stärkefabriken<br />

und Landwirte oder Lohnunternehmer<br />

hat sich bewährt. <strong>Andere</strong><br />

<strong>Verkehrsteilnehmer</strong> und die Polizei<br />

haben dies bestätigt. Die Fahrzeuge<br />

sind insbesondere bei schlechter<br />

Schneller,höher,breiter<br />

Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr<br />

Immer größere landwirtschaftliche<br />

Flächen erfordern eine wachsende<br />

Schlagkraft von Schleppern<br />

und Maschinen. Doch die großen<br />

und schnellen landwirtschaftlichen<br />

Fahrzeuge machen Fahrten<br />

im öffentlichen Straßenverkehr<br />

zunehmend anspruchsvoller. Umso<br />

wichtiger ist es für Landwirte,<br />

Lohnunternehmer<br />

und Mitglieder von<br />

Maschinenringen, bei<br />

Straßenfahrten für<br />

maximale Sicherheit<br />

zu sorgen. Das gelingt<br />

am einfachsten, indem<br />

man die Regeln<br />

und Vorgaben der<br />

Straßenverkehrsordnung<br />

kennt und gewissenhaft<br />

umsetzt.<br />

Die komplett überarbeitete<br />

und aktualisierte 22. Auflage<br />

des aid-Heftes „Landwirtschaftliche<br />

Fahrzeuge im Straßenverkehr“<br />

beleuchtet auf 100 Seiten<br />

alle Bereiche, die für Fahrer<br />

beziehungsweise Halter landwirtschaftlicher<br />

Fahrzeuge auf öffentlichen<br />

Straßen von Belang sind.<br />

Dazu gehören zum Beispiel Fragen<br />

rund um die Fahrerlaubnis,<br />

einschließlich der neuen EU- und<br />

nationalen lof-Fahrerlaubnisklassen<br />

Lund T, die Straßenverkehrs-<br />

Zulassungsverordnung, die Zulassungspflicht<br />

und die Vorschriften<br />

Sicht, bei Nebel, früh einsetzender<br />

Dunkelheit und auch beim Queren<br />

oder Einbiegen auf Straßen besser<br />

zu erkennen. An den Längsseiten<br />

von Kraftfahrzeugen mit Anhängern<br />

oder Anbaugeräten sind bei<br />

mehr als 6m Länge nach der Seite<br />

wirkende gelbe Rückstrahler anzubringen.<br />

Nur so lässt sich bei schlechten<br />

Licht- oder Sichtverhältnissen<br />

seitlich ein Fahrzeug kenntlich machen.<br />

Besser sind retroreflektierende<br />

gelbe Streifen zu erkennen, die<br />

längs oder heckseitig aufgebracht<br />

sind und so auch die Fahrzeugkonturen<br />

deutlicher aufzeigen.<br />

Günter Heitmann<br />

DVR-Referent „Sicher fahren<br />

in der Land-und Forstwirtschaft“<br />

zu Beleuchtungseinrichtungen<br />

und zur Kenntlichmachung landwirtschaftlicher<br />

Fahrzeuge. Neu<br />

aufgenommen sind die Besonderheiten<br />

beim Umgang mit der Joystickbremse<br />

in modernen Schleppern<br />

und Empfehlungen zur rücksichtsvollen<br />

Fahrweise bei Großtransporten,<br />

speziell in Wohngebieten.<br />

Ein umfangreicher Anhang<br />

bietet ergänzende praxisnahe<br />

Informationen, etwa zu den<br />

Sonderregelungen bei Schleppern<br />

mit einer Höchstgeschwindigkeit<br />

über<br />

40 km/h, zum Großraum-<br />

und Schwerverkehr<br />

in der Landwirtschaft<br />

und zur Ladungssicherung.<br />

Das<br />

Heft bereitet das vielschichtige<br />

Thema<br />

leicht verständlich und<br />

praxisnah auf. Damit<br />

empfiehlt es sich für<br />

alle, die regelmäßig<br />

mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen<br />

im Straßenverkehr unterwegs<br />

sind und deshalb bei allen Vorschriften<br />

immer auf dem neusten<br />

Stand sein sollten.<br />

Das aid-Heft „Landwirtschaftliche<br />

Fahrzeuge im Straßenverkehr“,<br />

100 Seiten, 22. Auflage, 2012, Bestell-Nr.:<br />

DW65-1035, ISBN/EAN:<br />

978-3-8308-1066-7, Preis: 4 €, zuzüglich<br />

einer Versandkostenpauschale<br />

von 3 € gegen Rechnung<br />

kann bestellt werden bei: aid infodienst<br />

e. V.,Heilsbachstraße 16,<br />

53123 Bonn, Tel.: 01 80-3 84 99 00,<br />

Fax: 02 28-84 99-200 oder per E-<br />

Mail: Bestellung@aid.de, Internet:<br />

www.aid-medienshop.de<br />

PM, aid infodienst<br />

Trocken- und Magerbiotop Groß Rheide<br />

VomAcker zum<br />

geschützten Lebensraum<br />

Etwa2 kmsüdlichvonGroßRheide<br />

liegt ein neu entstandenes Magerbiotop.<br />

Das im Naturraum Schleswiger<br />

Vorgeest gelegene Gebiet<br />

hat eine Größe von knapp 20 ha.<br />

Im Jahre 1988 hat die Gemeinde<br />

Groß Rheide mit Unterstützung<br />

des Kreises und der Stiftung Naturschutz<br />

Acker- und Grünlandflächen<br />

erworben, um sie für Naturschutzzwecke<br />

zu einem Magerbiotop<br />

beziehungsweise Heidelebensraum<br />

zu entwickeln. Bei der<br />

Festlegung des Zieles hat man sich<br />

an der königlich preußischen Landesaufnahme<br />

aus dem Jahre 1880<br />

orientiert, einem Zeitpunkt, als die<br />

Landschaft hier großräumig mit<br />

Heide ausgestattet war. Die Planung<br />

wurde gemeinsam mit der<br />

Gemeinde Groß Rheide, der unteren<br />

Naturschutzbehörde des Kreises<br />

Schleswig-Flensburg und der<br />

oberen Naturschutzbehörde des<br />

Landes Schleswig-Holstein erarbeitet.<br />

Um die Entwicklung der ehemaligen<br />

landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen zu beschleunigen, wurde im<br />

Jahre 1990 versuchsweise auf Teilflächen<br />

ein Tiefumbruch vorgenommen.<br />

Ziel der Maßnahmen war es,<br />

nährstoffarmes Substrat an die<br />

Oberfläche zu holen, um auf Nährstoffarmut<br />

angewiesene Lebensgemeinschaften<br />

entsprechend fördern<br />

zu können. In Teilbereichen wurden<br />

Schafschwingel oder Heidekraut<br />

ausgesät, um die Entwicklung der<br />

Flächen zusätzlich zu beschleunigen.<br />

Vorhandene Knicks und ein Kleinge-<br />

wässer wurden als Strukturelemente<br />

in die Flächen einbezogen. Für eine<br />

Fläche von rund 8haist eine Aufforstungsgenehmigung<br />

erteilt worden.<br />

Nährstoffsituation<br />

des Bodens<br />

Zentral für die Entwicklung von<br />

Magerlebensräumen steht die Frage<br />

nach der Nährstoffsituation der Böden.<br />

Es ist daher zwingend erforderlich,<br />

die Böden gezielt auf ein sehr<br />

niedriges Maß auszumagern. Bereits<br />

seit dem Jahre 1991 wird im Gebiet<br />

eine Beweidung durch Schafe in Hütehaltung<br />

mit einem Schäfer und<br />

Hütehunden durchgeführt. Die Tiere<br />

weiden jeweils im zeitigen Frühjahr<br />

und im Herbst/Winter an zirka<br />

zwölf Tagen im Gebiet. Ziel der Beweidung<br />

ist es, die Bildung von<br />

Streuschichten zu unterbinden, den<br />

Aufwuchs zu verbeißen und dadurch<br />

dem Boden vorhandene Nährstoffe<br />

zu entziehen. Damit eine Ausmagerung<br />

der Böden erfolgen kann,<br />

werden die Schafe über Nacht auf<br />

sogenannte Pferchflächen gestellt,<br />

wo sie abkoten können. Als Ergebnis<br />

gehen Nährstoffe anzeigende Pflanzen<br />

auf zentralen Entwicklungsflächen<br />

zurück. Auch die nur wenigen<br />

im Gebiet vorkommenden Maulwurfshügel<br />

weisen auf ein fortgeschrittenes<br />

Stadium der Bodenausmagerung<br />

hin. Die Vegetationsbestände<br />

im zentralen Bereich sind bereits<br />

schütter.<br />

Mit der Ansiedlung von vielen<br />

Magerkeitszeigern kann das Ge-<br />

Trocken- und Magerbiotop Groß Rheide –beginnende Heideansiedlung.

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