Andere Verkehrsteilnehmer beachten - Landwirtschaftskammer ...
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40 Technik BAUERNBLATT l 23. Februar 2013 ■<br />
Landwirtschaftliche Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs<br />
<strong>Andere</strong> <strong>Verkehrsteilnehmer</strong> <strong>beachten</strong><br />
<strong>Andere</strong><strong>Verkehrsteilnehmer</strong> haben<br />
so ihre Erlebnisse mit land- oder<br />
forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen<br />
bei Fahrten auf öffentlichenStraßen.Manbegegnetihnen<br />
oder fährt hinterher. Besonders in<br />
der Ernte- oder Kampagnezeit<br />
oder während des Güllefahrens<br />
sind die lof-Fahrzeuge unterwegs.<br />
Diese Fahrzeuge fahren relativ<br />
langsam oder auch schneller.<br />
Die gefahrene Geschwindigkeit<br />
lässt sich nicht immer als Hinterherfahrender<br />
feststellen. Beispielsweise<br />
kann man das „25“-Schild am zulassungsfreien<br />
Anhänger aus der Entfernung<br />
nicht ohne Weiteres erkennen.<br />
Ein dreieckiges rotes Schild, wie<br />
es in anderen EU-Ländern an den<br />
lof-Fahrzeugen vorhanden ist, zeigt<br />
ein langsameres Fahrzeug deutlicher<br />
an. Beim Abbiegen von lof-<br />
Fahrzeugen muss man damit rechnen,<br />
dass die Fahrbahnbreite plötzlich<br />
eingeschränkt wird. <strong>Andere</strong> <strong>Verkehrsteilnehmer</strong><br />
sind damit nicht immer<br />
vertraut. Fahrer, die mit lof-<br />
Fahrzeugen unterwegs sind, haben<br />
die Aufgabe, dies zu berücksichtigen.<br />
Es gibt auch <strong>Verkehrsteilnehmer</strong>,<br />
die bei blinkendem Fahrtrichtungsanzeiger<br />
trotzdem zum Überholen<br />
neigen. Man muss als Fahrer<br />
eines lof-Fahrzeugs mehrfach nach<br />
hinten und auch nach vorn schauen,<br />
um ein sichereres Abbiegen einzuleiten.<br />
In der Regel dürfen die Traktoren<br />
oder Anhänger über Breitbereifung<br />
und Arbeitsgeräte beziehungsweise<br />
Arbeitsmaschinen bis 3m<br />
breit ausgeführt sein. Im Rahmen<br />
von Genehmigungsverfahren sind<br />
auch breitere Ausführungen möglich.<br />
Häufig nimmt das breitere lof-<br />
Fahrzeug die eine Fahrbahnseite,<br />
teilweise auch schon über die Mittelinie<br />
gehend, ein. Der Fahrer des lof-<br />
Fahrzeugs kann nicht davon ausgehen,<br />
dass andere <strong>Verkehrsteilnehmer</strong><br />
beim Näherkommen beispielsweise<br />
rechts heranfahren beziehungsweise<br />
anhalten und das breitere<br />
lof-Fahrzeug vorbeilassen. Der<br />
Fahrer des lof-Fahrzeugs sollte von<br />
sich aus die Fahrgeschwindigkeit<br />
verringern und möglichst weit rechts<br />
am Fahrbahnrand fahren.<br />
Unfälle mit land- oder forstwirtschaftlichen<br />
Fahrzeugen sind bei<br />
Fahrten auf öffentlichen Straßen<br />
vergleichsweise erfreulich selten. Die<br />
Fahrzeuge werden überwiegend<br />
auf dem Betriebsgelände oder Acker<br />
Aus der Sicht anderer <strong>Verkehrsteilnehmer</strong> erkennt man die Traktoren von vorn häufig an den eng beieinanderliegenden<br />
Scheinwerfern und den Begrenzungsleuchten. Diese müssen funktionsfähig und schmutzfrei sein.<br />
Da Traktoren häufig Anbaugeräte mitführen und damit durchaus auch die<br />
Gesamtlänge von 6müberschreiten, sollten sie serienmäßig mit seitlich angebrachten<br />
gelben Strahlern ausgerüstet sein.<br />
eingesetzt. Nur etwa 15 %bis 20 %<br />
des Gesamteinsatzes finden durchschnittlich<br />
auf der Straße statt. Bei<br />
Lohnunternehmern liegt der Anteil<br />
etwas höher. Das sind im Wesentlichen<br />
Fahrten zum Feld oder zu den<br />
Verwertungsstellen.<br />
Bei etwaigen Unfällen sind weniger<br />
technische Mängel die Ursache.<br />
Meistens ist fehlerhaftes Verhalten<br />
festzustellen. Beim Abbiegen in Straßen<br />
oder Überqueren von Straßen<br />
mit den relativ langsamen lof-Fahrzeugen<br />
werden die meisten Unfälle<br />
verursacht. <strong>Andere</strong> <strong>Verkehrsteilnehmer</strong><br />
sind häufig nicht mit den Gegebenheiten<br />
der lof-Fahrzeuge vertraut.<br />
Deshalb ist besonders die allgemein<br />
gehaltene Vorschrift der Straßenverkehrsordnung<br />
von Bedeutung:<br />
„Die Teilnahme am Straßenverkehr<br />
erfordert ständige Vorsicht<br />
und gegenseitige Rücksicht. Jeder<br />
<strong>Verkehrsteilnehmer</strong> hat sich so zu<br />
verhalten, dass kein anderer geschädigt,<br />
gefährdet oder mehr, als nach<br />
den Umständen unvermeidbar, behindert<br />
oder belästigt wird.“<br />
Die Teilnahme am Straßenverkehr<br />
stellt hohe Anforderungen an die<br />
Führer von Kraftfahrzeugen. Sie<br />
müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen<br />
geeignet sein. Geeignet zum<br />
Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer<br />
die notwendigen körperlichen und<br />
geistigen Anforderungen erfüllt<br />
und nicht erheblich oder nicht wiederholt<br />
gegen verkehrsrechtliche<br />
Vorschriften oder gegen Strafgesetze<br />
verstoßen hat. Die aid-Broschüre<br />
„Landwirtschaftliche Fahrzeuge im<br />
Straßenverkehr“ beinhaltet auch<br />
entsprechende Themen.<br />
Sichthindernisse<br />
vermeiden<br />
Werineine bevorrechtigte Straße<br />
abbiegen oder sie überqueren will,<br />
muss den <strong>Verkehrsteilnehmer</strong>n auf<br />
dieser Straße die Vorfahrt gewähren.<br />
Weraus einem Grundstück in eine<br />
Straße einfahren will, muss alle,<br />
die sich auf dieser Straße befinden,<br />
erst durchlassen. Beim Abbiegen auf<br />
die Straße kann der Zug über längere<br />
Zeit relativ langsam auf der Fahrbahn<br />
verweilen. Besonders bei unübersichtlichen<br />
Straßen kann das<br />
Queren und Abbiegen mit lof-Zügen<br />
für andere <strong>Verkehrsteilnehmer</strong> gefährlich<br />
werden. Beim Ausfahren
■ BAUERNBLATT l 23. Februar 2013<br />
41<br />
Die seitliche Kenntlichmachung durch reflektierende Leuchtstreifen an lof-<br />
Fahrzeugenhatsichbewährt.HeutzutageobliegtdasmeistensnurdenHaltern<br />
dieser Fahrzeuge, wenige Hersteller rüsten ihre Anhänger serienmäßig mit<br />
dieser Konturmarkierung aus. Reflektierende Leuchtstreifen sind beim Anstrahlen<br />
durch Scheinwerfer deutlich zu erkennen.<br />
aus schmalen Toreinfahrten ragten<br />
bei Schleppern mit Frontladern oder<br />
Frontgewichten diese oft schon in<br />
den Verkehrsraum hinein, bevor der<br />
Fahrer die Straße einsehen kann.<br />
Dort muss er sich gegebenenfalls<br />
durch eine zuverlässige Person einweisen<br />
lassen. Fahrzeuge, die sich im<br />
Straßenverkehr bewegen, dürfen<br />
niemanden durch ihre besondere<br />
Beschaffenheit gefährden. Deshalb<br />
dürfen am Umriss von Fahrzeugen<br />
keine Teile so herausragen, dass sie<br />
den Verkehr mehr als unvermeidbar<br />
gefährden. Sie müssen im Regelfall<br />
mit rot-weißen Warntafeln kenntlich<br />
gemacht werden. Frontlader<br />
müssen in höchster Stellung, zumindest<br />
jedoch 2müber der Fahrbahn<br />
gefahren werden, nur dann sind sie<br />
als nicht verkehrsgefährdend eingestuft.<br />
Ansonsten sind sie kenntlich zu<br />
machen.<br />
Beleuchtungseinrichtungen<br />
überprüfen<br />
An Kraftfahrzeugen und ihren<br />
Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen<br />
und die für zulässig erklärten<br />
lichttechnischen Einrichtungen<br />
angebracht sein. Die lichttechnischen<br />
Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig,<br />
fest angebracht und<br />
ständig betriebsfertig sein. Allerdings<br />
dürfen einige Teile der Beleuchtungseinrichtung<br />
an landwirtschaftlichen<br />
Arbeitsgeräten und Anhängern<br />
abnehmbar sein. Die Beleuchtungseinrichtungen<br />
dürfen<br />
Der Traktor mit Frontgewicht und Anbaugerät hat die Länge von 12 meinzuhalten.<br />
Die seitlich gelbe Markierung mit Leuchtstreifen ist möglich. So ist diese<br />
Fahrzeugkombination insbesondere beim Abbiegen und Queren deutlicher<br />
von anderen <strong>Verkehrsteilnehmer</strong>n zu erkennen. Fotos: Günter Heitmann
42 Umwelt BAUERNBLATT l 23. Februar 2013 ■<br />
weder verdeckt (durch Ladung oder<br />
Arbeitsgeräte) noch verschmutzt<br />
sein. Es ist wichtig, sie vor der Einfahrt<br />
in den Straßenverkehr zu kontrollieren<br />
und gegebenenfalls zu reparieren<br />
oder zu säubern.<br />
Seitliche Kennzeichnung<br />
mit gelben Leuchtstreifen<br />
Zahlreiche Transporter führen<br />
Leuchtstreifen an den Längsseiten<br />
und teilweise auch heckseitig mit.<br />
Diese Aktion unter anderem der Zucker-<br />
beziehungsweise Stärkefabriken<br />
und Landwirte oder Lohnunternehmer<br />
hat sich bewährt. <strong>Andere</strong><br />
<strong>Verkehrsteilnehmer</strong> und die Polizei<br />
haben dies bestätigt. Die Fahrzeuge<br />
sind insbesondere bei schlechter<br />
Schneller,höher,breiter<br />
Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr<br />
Immer größere landwirtschaftliche<br />
Flächen erfordern eine wachsende<br />
Schlagkraft von Schleppern<br />
und Maschinen. Doch die großen<br />
und schnellen landwirtschaftlichen<br />
Fahrzeuge machen Fahrten<br />
im öffentlichen Straßenverkehr<br />
zunehmend anspruchsvoller. Umso<br />
wichtiger ist es für Landwirte,<br />
Lohnunternehmer<br />
und Mitglieder von<br />
Maschinenringen, bei<br />
Straßenfahrten für<br />
maximale Sicherheit<br />
zu sorgen. Das gelingt<br />
am einfachsten, indem<br />
man die Regeln<br />
und Vorgaben der<br />
Straßenverkehrsordnung<br />
kennt und gewissenhaft<br />
umsetzt.<br />
Die komplett überarbeitete<br />
und aktualisierte 22. Auflage<br />
des aid-Heftes „Landwirtschaftliche<br />
Fahrzeuge im Straßenverkehr“<br />
beleuchtet auf 100 Seiten<br />
alle Bereiche, die für Fahrer<br />
beziehungsweise Halter landwirtschaftlicher<br />
Fahrzeuge auf öffentlichen<br />
Straßen von Belang sind.<br />
Dazu gehören zum Beispiel Fragen<br />
rund um die Fahrerlaubnis,<br />
einschließlich der neuen EU- und<br />
nationalen lof-Fahrerlaubnisklassen<br />
Lund T, die Straßenverkehrs-<br />
Zulassungsverordnung, die Zulassungspflicht<br />
und die Vorschriften<br />
Sicht, bei Nebel, früh einsetzender<br />
Dunkelheit und auch beim Queren<br />
oder Einbiegen auf Straßen besser<br />
zu erkennen. An den Längsseiten<br />
von Kraftfahrzeugen mit Anhängern<br />
oder Anbaugeräten sind bei<br />
mehr als 6m Länge nach der Seite<br />
wirkende gelbe Rückstrahler anzubringen.<br />
Nur so lässt sich bei schlechten<br />
Licht- oder Sichtverhältnissen<br />
seitlich ein Fahrzeug kenntlich machen.<br />
Besser sind retroreflektierende<br />
gelbe Streifen zu erkennen, die<br />
längs oder heckseitig aufgebracht<br />
sind und so auch die Fahrzeugkonturen<br />
deutlicher aufzeigen.<br />
Günter Heitmann<br />
DVR-Referent „Sicher fahren<br />
in der Land-und Forstwirtschaft“<br />
zu Beleuchtungseinrichtungen<br />
und zur Kenntlichmachung landwirtschaftlicher<br />
Fahrzeuge. Neu<br />
aufgenommen sind die Besonderheiten<br />
beim Umgang mit der Joystickbremse<br />
in modernen Schleppern<br />
und Empfehlungen zur rücksichtsvollen<br />
Fahrweise bei Großtransporten,<br />
speziell in Wohngebieten.<br />
Ein umfangreicher Anhang<br />
bietet ergänzende praxisnahe<br />
Informationen, etwa zu den<br />
Sonderregelungen bei Schleppern<br />
mit einer Höchstgeschwindigkeit<br />
über<br />
40 km/h, zum Großraum-<br />
und Schwerverkehr<br />
in der Landwirtschaft<br />
und zur Ladungssicherung.<br />
Das<br />
Heft bereitet das vielschichtige<br />
Thema<br />
leicht verständlich und<br />
praxisnah auf. Damit<br />
empfiehlt es sich für<br />
alle, die regelmäßig<br />
mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen<br />
im Straßenverkehr unterwegs<br />
sind und deshalb bei allen Vorschriften<br />
immer auf dem neusten<br />
Stand sein sollten.<br />
Das aid-Heft „Landwirtschaftliche<br />
Fahrzeuge im Straßenverkehr“,<br />
100 Seiten, 22. Auflage, 2012, Bestell-Nr.:<br />
DW65-1035, ISBN/EAN:<br />
978-3-8308-1066-7, Preis: 4 €, zuzüglich<br />
einer Versandkostenpauschale<br />
von 3 € gegen Rechnung<br />
kann bestellt werden bei: aid infodienst<br />
e. V.,Heilsbachstraße 16,<br />
53123 Bonn, Tel.: 01 80-3 84 99 00,<br />
Fax: 02 28-84 99-200 oder per E-<br />
Mail: Bestellung@aid.de, Internet:<br />
www.aid-medienshop.de<br />
PM, aid infodienst<br />
Trocken- und Magerbiotop Groß Rheide<br />
VomAcker zum<br />
geschützten Lebensraum<br />
Etwa2 kmsüdlichvonGroßRheide<br />
liegt ein neu entstandenes Magerbiotop.<br />
Das im Naturraum Schleswiger<br />
Vorgeest gelegene Gebiet<br />
hat eine Größe von knapp 20 ha.<br />
Im Jahre 1988 hat die Gemeinde<br />
Groß Rheide mit Unterstützung<br />
des Kreises und der Stiftung Naturschutz<br />
Acker- und Grünlandflächen<br />
erworben, um sie für Naturschutzzwecke<br />
zu einem Magerbiotop<br />
beziehungsweise Heidelebensraum<br />
zu entwickeln. Bei der<br />
Festlegung des Zieles hat man sich<br />
an der königlich preußischen Landesaufnahme<br />
aus dem Jahre 1880<br />
orientiert, einem Zeitpunkt, als die<br />
Landschaft hier großräumig mit<br />
Heide ausgestattet war. Die Planung<br />
wurde gemeinsam mit der<br />
Gemeinde Groß Rheide, der unteren<br />
Naturschutzbehörde des Kreises<br />
Schleswig-Flensburg und der<br />
oberen Naturschutzbehörde des<br />
Landes Schleswig-Holstein erarbeitet.<br />
Um die Entwicklung der ehemaligen<br />
landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen zu beschleunigen, wurde im<br />
Jahre 1990 versuchsweise auf Teilflächen<br />
ein Tiefumbruch vorgenommen.<br />
Ziel der Maßnahmen war es,<br />
nährstoffarmes Substrat an die<br />
Oberfläche zu holen, um auf Nährstoffarmut<br />
angewiesene Lebensgemeinschaften<br />
entsprechend fördern<br />
zu können. In Teilbereichen wurden<br />
Schafschwingel oder Heidekraut<br />
ausgesät, um die Entwicklung der<br />
Flächen zusätzlich zu beschleunigen.<br />
Vorhandene Knicks und ein Kleinge-<br />
wässer wurden als Strukturelemente<br />
in die Flächen einbezogen. Für eine<br />
Fläche von rund 8haist eine Aufforstungsgenehmigung<br />
erteilt worden.<br />
Nährstoffsituation<br />
des Bodens<br />
Zentral für die Entwicklung von<br />
Magerlebensräumen steht die Frage<br />
nach der Nährstoffsituation der Böden.<br />
Es ist daher zwingend erforderlich,<br />
die Böden gezielt auf ein sehr<br />
niedriges Maß auszumagern. Bereits<br />
seit dem Jahre 1991 wird im Gebiet<br />
eine Beweidung durch Schafe in Hütehaltung<br />
mit einem Schäfer und<br />
Hütehunden durchgeführt. Die Tiere<br />
weiden jeweils im zeitigen Frühjahr<br />
und im Herbst/Winter an zirka<br />
zwölf Tagen im Gebiet. Ziel der Beweidung<br />
ist es, die Bildung von<br />
Streuschichten zu unterbinden, den<br />
Aufwuchs zu verbeißen und dadurch<br />
dem Boden vorhandene Nährstoffe<br />
zu entziehen. Damit eine Ausmagerung<br />
der Böden erfolgen kann,<br />
werden die Schafe über Nacht auf<br />
sogenannte Pferchflächen gestellt,<br />
wo sie abkoten können. Als Ergebnis<br />
gehen Nährstoffe anzeigende Pflanzen<br />
auf zentralen Entwicklungsflächen<br />
zurück. Auch die nur wenigen<br />
im Gebiet vorkommenden Maulwurfshügel<br />
weisen auf ein fortgeschrittenes<br />
Stadium der Bodenausmagerung<br />
hin. Die Vegetationsbestände<br />
im zentralen Bereich sind bereits<br />
schütter.<br />
Mit der Ansiedlung von vielen<br />
Magerkeitszeigern kann das Ge-<br />
Trocken- und Magerbiotop Groß Rheide –beginnende Heideansiedlung.