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Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland

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Junge Menschen mit Behinderung<br />

<strong>Rheinland</strong><br />

Le7ikon<br />

<strong>Fit</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong><br />

Berufsorientierung von A – Z<br />

Infos<br />

Kontakt<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Projekt<br />

Qualität <strong>für</strong> Menschen<br />

www.lvr.de


ZB <strong>Rheinland</strong> LE7IKON<br />

Junge Menschen mit Behinderung<br />

<strong>Fit</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong><br />

Berufsorientierung von A – Z


ZB <strong>Rheinland</strong> LE7IKON<br />

Junge Menschen mit Behinderung<br />

<strong>Fit</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong><br />

Berufsorientierung von A – Z<br />

Qualität <strong>für</strong> Menschen


Inhalt<br />

ZB <strong>Rheinland</strong> LE7IKON<br />

Junge Menschen mit Behinderung<br />

<strong>Fit</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong><br />

Berufsorientierung von A – Z<br />

1. Ausgabe 2013<br />

Inhalt<br />

Vorwort 6<br />

Lexikon 7<br />

Anhang 210<br />

Herausgeber: <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong> – LVR-Integrationsamt,<br />

50663 Köln, www.soziales.lvr.de, integrationsamt@lvr.de<br />

Autoren: Rüdiger Bach, Elly Lämmlen<br />

Redaktion: Klaus-Peter Rohde (verantw. <strong>für</strong> <strong>den</strong> Hrsg.), Elly Lämmlen<br />

Herstellung: Harald Koch<br />

Verlag: Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesba<strong>den</strong><br />

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Siegfried Pabst und Frank-Ivo Lube.<br />

Die Verlagsanschrift ist zugleich auch ladungsfähige Anschrift <strong>für</strong> die im<br />

Impressum genannten Verantwortlichen und Vertretungsberechtigten.<br />

Umschlaggestaltung, Layout, Satz: Atelier Stepp, Speyer<br />

Titelfoto: iStockphoto/Thinkstock<br />

Fotos: Creatas: S. 8; iStockphoto: asiseeit S. 119, Brainsil S. 61, damircudic S. 34,<br />

38, 81, 176, 191, Dean Mitchell S. 25, 162, GoodLifeStudio S. 168, hughalison S. 106,<br />

LivingImages S. 129, MichaelSvoboda S. 104, sturti S. 12, 20, 86, 87, 111, 113, 120, 133,<br />

155, 166, 195, 198, 200, 202, 205, Yuri Arcurs S. 157, zeremski S. 94; LVR: S. 6; Thinkstock:<br />

fuse S. 98, 158, 161, 210, iStockphoto S. 48, 72, 89, 90, 125, 145, 152, 170, 209<br />

Druck und buchbinderische Verarbeitung: Kösel GmbH & Co. KG, Am Buchweg 1,<br />

87452 Altusried-Krugzell<br />

Auflagenhöhe: 5.000<br />

Redaktionsschluss: Juni 2013<br />

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Einverständnis<br />

des Herausgebers unter Quellenangabe gestattet. Diese Publikation wird im<br />

Rahmen der Aufklärungsmaßnahmen des LVR-Inte grationsamtes kostenlos herausgegeben.<br />

Sie ist nicht zur wirtschaft lichen Verwertung, das heißt, auch nicht<br />

zum Weiterverkauf bestimmt.<br />

ISBN 978-3-89869-402-5<br />

Editorische Notiz<br />

Verweise: In <strong>den</strong> Lexikonartikeln wird nicht auf alle Stichworte verwiesen, sondern<br />

nur auf Artikel, die im jeweiligen Kontext relevant sind.<br />

Schreibweise weiblich/männlich: Wir bitten um Verständnis, dass aus Grün<strong>den</strong><br />

der Lesbar keit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen<br />

Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in<br />

gleicher Weise auf Frauen und Männer.<br />

ß<br />

Literatur 210<br />

Internet 212<br />

Publikationen 214<br />

Adressen 214<br />

Abkürzungen 215<br />

Mitwirkende 217<br />

Index 218<br />

Hinweis<br />

In diesem Lexikon fin<strong>den</strong> Sie an einigen Stellen<br />

Hinweise auf weiterführende Informationen im<br />

Internet. Diese Internet adressen sind zusätzlich<br />

als QR-Code dargestellt. Zum Entschlüsseln der<br />

QR-Codes benötigen Sie ein Smartphone und eine<br />

entsprechende (kostenlose) App: Einfach <strong>den</strong><br />

Code mit der Kamera des Smart phones scannen,<br />

anschließend öffnet der Browser die entsprechende<br />

Internetseite. Achtung: Internetadressen können<br />

sich ändern, die Codes sind dann nicht mehr gültig.<br />

QR-Code


Vorwort<br />

Liebe Leserin, lieber Leser!<br />

erade junge Menschen mit Behinderung<br />

frühzeitig und intensiv in<br />

G<br />

der Phase der beruflichen Orientierung<br />

zu unterstützen, ist ein zentrales Ziel des<br />

<strong>Landschaftsverband</strong>es <strong>Rheinland</strong> (LVR).<br />

In <strong>den</strong> letzten Jahren haben der LVR<br />

sowie viele andere Akteure verschie<strong>den</strong>e<br />

Strategien, Programme und Angebote<br />

entwickelt, um Schülerinnen und Schüler<br />

mit Handicap frühzeitig auf die Anforderungen<br />

des Arbeitsmarktes vorzubereiten,<br />

ihren Blick auf ihre Stärken zu richten<br />

und sie beim Einstieg ins Berufsleben zu<br />

unterstützen.<br />

Und das lohnt sich: Die Erfahrungen des<br />

LVR-Integrationsamtes zeigen, dass eine<br />

intensive und frühzeitige Begleitung<br />

während der Schulzeit die Chancen<br />

von Jugendlichen mit Behinderung auf<br />

betriebliche Ausbildung und Beschäftigung<br />

deutlich erhöhen. Gleichzeitig ist<br />

Fakt, dass der Weg <strong>für</strong> zu viele junge<br />

Frauen und Männer mit Handicap nach<br />

dem Ende der Schulzeit noch immer in<br />

die Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

führt. Daran wollen wir als LVR etwas<br />

ändern. Unser Ziel lautet: Inklusion –<br />

auch im Arbeitsleben.<br />

Dieses Lexikon reiht sich ein in die vielfältigen<br />

Maßnahmen im Rahmen des<br />

NRW-weiten Programms „Kein Abschluss<br />

ohne Anschluss“. Als LVR möchten wir<br />

dazu beitragen, die Chancengleichheit<br />

von behinderten Jugendlichen auf dem<br />

Arbeitsmarkt zu fördern. Denn Arbeit<br />

ist ein Stück Lebensqualität – <strong>für</strong> alle<br />

Menschen.<br />

Wir hoffen, dass dieses Lexikon dabei<br />

hilft, dass noch mehr junge Menschen<br />

mit Handicap Anschluss im <strong>Job</strong> fin<strong>den</strong>.<br />

Viel Spaß bei der Lektüre!<br />

Lexikon<br />

Martina Hoffmann-Badache<br />

LVR-Dezernentin Soziales und Integration<br />

6 Le7ikon Berufsorientierung


A<br />

Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze – A<br />

Der Service der Agentur <strong>für</strong> Arbeit umfasst insbesondere …<br />

> Medien zur Selbstinformation: z.B. > Berufsinformationszentrum,<br />

> BerufeNet, > <strong>Job</strong>börse,<br />

> individuelle Beratung und Vermittlung <strong>für</strong> Ausbildung, Weiterbildung<br />

und Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt.<br />

Service<br />

Zentrale Aufgaben und<br />

Zuständigkeiten<br />

Abklärung der beruflichen Eignung<br />

> Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung<br />

> Arbeitserprobung<br />

> Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener<br />

behinderter Menschen<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

Die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit gliedert sich in drei Ebenen:<br />

> die Zentrale in Nürnberg auf der oberen Verwaltungsebene<br />

> die Regionaldirektionen auf der regionalen (mittleren) Verwaltungsebene<br />

> die Agenturen <strong>für</strong> Arbeit mit ihren Geschäftsstellen auf der<br />

örtlichen Ebene<br />

Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit ist zuständig <strong>für</strong> …<br />

> Beratung und Vermittlung,<br />

> Förderung und Leistungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung,<br />

> > Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />

> Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II,<br />

> Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungsund<br />

Arbeitsplätzen,<br />

> die > Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen und<br />

> die Durchführung des Anzeigeverfahrens im Rahmen der > Beschäftigungspflicht<br />

der Arbeitgeber.<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Behinderte Menschen können sich an das > Reha-<br />

Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit wen<strong>den</strong>, die <strong>für</strong> ihren<br />

Wohnort zuständig ist. Das Reha-Team wird bei<br />

seiner Arbeit unterstützt durch <strong>den</strong> > Berufspsychologischen<br />

Service sowie <strong>den</strong> > Ärztlichen Dienst und<br />

nutzt bei Bedarf verschie<strong>den</strong>e Vermittlungsservices.<br />

Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze<br />

Mit der Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze <strong>für</strong> behinderte<br />

Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen’’ bieten<br />

das Land NRW und die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit jedes Jahr<br />

100 Ausbildungsplätze <strong>für</strong> Jugendliche mit Behinderungen an, die<br />

noch keinen regulären Ausbildungsplatz gefun<strong>den</strong> haben.<br />

Mit dem Förderprogramm wer<strong>den</strong> in der Regel zwei- bis dreieinhalbjährige<br />

Ausbildungen gefördert. Das Ziel ist eine anschließende<br />

Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Lernorte<br />

sind die Betriebe, die Berufskollegs sowie die an der Aktion beteiligten<br />

Bildungsträger, zum Beispiel Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke.<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> die Durchführung der Ausbildung sind die Bildungsträger.<br />

Sie stehen <strong>den</strong> teilnehmen<strong>den</strong> Jugendlichen und <strong>den</strong><br />

Förderung<br />

Durchführung<br />

8 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

9


A – Aktion5<br />

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – A<br />

Betriebsnähe<br />

bei der Ausbildung mitwirken<strong>den</strong> Betrieben mit Rat und Tat zur<br />

Seite und lotsen durch die Ausbildung. Der jeweilige Bildungsträger<br />

berät die Jugendlichen bei ihrer Berufswahl, schließt mit ihnen<br />

<strong>den</strong> Ausbildungsvertrag ab und stellt ihnen einen Ausbildungscoach<br />

zur Seite. Außerdem koordiniert er die Ausbildung an <strong>den</strong><br />

verschie<strong>den</strong>en Lernorten und führt individuellen Stütz- und Förderunterricht<br />

durch.<br />

Die praktische Ausbildung erfolgt überwiegend in Betrieben auf<br />

dem allgemeinen Arbeitsmarkt, um die Wirtschaftsnähe der Ausbildungen<br />

zu gewährleisten. Die beteiligten Betriebe wer<strong>den</strong> vom<br />

Bildungsträger bei der behinderungsgerechten Ausbildung beraten<br />

und während der gesamten Ausbildungszeit unterstützt.<br />

Mehr Informationen<br />

www.arbeit.nrw.de > Ausbildung > Ausbildung<br />

fördern > Ausbildung mit Behinderung<br />

> 5.000 Euro als Erfolgsprämie bei unbefristeter Übernahme<br />

nach Ausbildungsabschluss<br />

> 2.500 Euro bei befristeter Übernahme (mindestens zwölf Monate),<br />

weitere 2.500 Euro bei unbefristeter Weiterbeschäftigung<br />

Orientiert an <strong>den</strong> individuellen Erfordernissen und Möglichkeiten<br />

können schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler bereits<br />

vor der Schulentlassung gezielt unterstützt und damit auf einen<br />

Übergang in <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet wer<strong>den</strong>.<br />

Vor und nach Beginn eines Arbeitsverhältnisses können am Einzelfall<br />

orientierte Unterstützungsleistungen erbracht wer<strong>den</strong>, die<br />

<strong>den</strong> Integrationsprozess bestmöglich abrun<strong>den</strong> und damit das<br />

Ziel einer nachhaltigen Integration unterstreichen (z.B. Arbeitstraining,<br />

Maßnahmen der Behinderungsverarbeitung oder der Stärkung<br />

sozialer Kompetenzen).<br />

Mehr Informationen<br />

Vorbereitungsbudget<br />

Integrationsbudget<br />

www.aktion5.de<br />

aktion5<br />

Ausbildungsprämie<br />

Das regionale Arbeitsmarktprogramm der Landschaftsverbände<br />

Westfalen-Lippe und <strong>Rheinland</strong> unterstützt die berufliche Eingliederung<br />

von Menschen mit einer > Schwerbehinderung, insbesondere<br />

<strong>den</strong> Übergang von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf und von Beschäftigten einer Werkstatt<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen auf <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

Neben einer Einstellungsprämie und Lohnkostenzuschüssen können<br />

Arbeitgeber eine Ausbildungsprämie erhalten:<br />

> 3.000 Euro als Startprämie bei Beginn einer betrieblichen Ausbildung<br />

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es,<br />

Benachteiligungen aus Grün<strong>den</strong> der Rasse oder wegen der ethnischen<br />

Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,<br />

einer > Behinderung, des Alters oder der sexuellen I<strong>den</strong>tität zu<br />

verhindern oder zu beseitigen.<br />

Das Benachteiligungsverbot im beruflichen Bereich <strong>für</strong>:<br />

> Bewerbungsverfahren,<br />

Benachteiligungsverbot<br />

10 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

11


A – Ambulant Betreutes Wohnen<br />

Anerkannte Ausbildungsberufe – A<br />

Folgen eines<br />

Verstoßes<br />

> beruflichen Aufstieg (Beförderung),<br />

> Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen,<br />

> Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung,<br />

Weiterbildung und Umschulung sowie <strong>für</strong><br />

> Mitwirkung in der Beschäftigtenvertretung und deren Inanspruchnahme.<br />

Diskriminierende Vereinbarungen und Maßnahmen sind unwirksam.<br />

Außerdem haben die Benachteiligten einen Rechtsanspruch<br />

auf Entschädigung und Scha<strong>den</strong>sersatz gegen Arbeitgeber und<br />

Private, die das Benachteiligungsverbot verletzen.<br />

Wer sich benachteiligt sieht, muss lediglich Tatsachen glaubhaft<br />

machen, die auf eine Benachteiligung schließen lassen. Die andere<br />

Partei, zum Beispiel der Arbeitgeber, muss beweisen, dass keine<br />

Benachteiligung vorliegt.<br />

Die Hilfsangebote beim Ambulant Betreuten Wohnen sind so<br />

vielfältig und individuell wie die Bedürfnisse der Menschen mit<br />

Behinderungen. Sie reichen von Unterstützung bei der Haushaltsführung<br />

und bei finanziellen Angelegenheiten, im Umgang mit<br />

Behör<strong>den</strong>, bei Freizeitaktivitäten, persönlichen Problemen und<br />

Konflikten bis hin zur Gesundheitsvorsorge.<br />

Ein flächendeckendes Netz von ambulanten Diensten, Einrichtungen<br />

oder Vereinen helfen <strong>den</strong> Betroffenen bei der „betreuten<br />

Selbstständigkeit“. Grundlage <strong>für</strong> die Leistung ist ein individueller<br />

Hilfe- und Betreuungsplan.<br />

Mehr Informationen<br />

www.lvr.de > Soziales > Menschen mit Behinderung<br />

> Wohnen<br />

Hilfsangebote<br />

Anerkannte Ausbildungsberufe<br />

Niemand darf wegen<br />

seiner Behinderung<br />

benachteiligt wer<strong>den</strong>!<br />

Ambulant Betreutes Wohnen<br />

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen, die selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben<br />

möchten, hierbei aber Unterstützung benötigen.<br />

Ein Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt, wenn <strong>für</strong> ihn eine<br />

Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassen<br />

wurde. Ziel aller Ausbildungsregelungen ist es, > berufliche<br />

Handlungsfähigkeit herzustellen.<br />

Neue Ausbildungsordnungen wer<strong>den</strong> in das Verzeichnis der anerkannten<br />

Ausbildungsberufe aufgenommen, das vom Bundesinstitut<br />

<strong>für</strong> Berufsbildung (BIBB) geführt und jährlich veröffentlicht<br />

wird. Derzeit gibt es 344 anerkannte Ausbildungsberufe (Stand: August<br />

2012). Die anerkannten Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass<br />

sie dual ausgebildet wer<strong>den</strong>, also im Betrieb und in der > Berufsschule.<br />

Daneben wer<strong>den</strong> in Deutschland bundes- und landesrechtlich<br />

geregelte schulische Ausbildungsgänge an > Berufsfachschulen<br />

Duale Ausbildung<br />

12 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

13


A – Anforderungsprofil<br />

Arbeitserprobung – A<br />

angeboten, zum Beispiel <strong>für</strong> die Berufe Altenpfleger oder Erzieher.<br />

Für behinderte junge Menschen gilt, dass sie (möglichst) in anerkannten<br />

Berufen ausgebildet wer<strong>den</strong> sollen und dabei – wo<br />

nötig – auf ihre besonderen Verhältnisse in der Ausbildung Rücksicht<br />

genommen wer<strong>den</strong> soll, zum Beispiel durch die Gestaltung<br />

der Ausbildung, die Zulassung von Hilfsmitteln oder die Inanspruchnahme<br />

von Hilfeleistungen.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Anforderungsprofil<br />

> Profilmethode<br />

Anlerntätigkeit<br />

> Helfertätigkeit<br />

Arbeitsassistenz<br />

Auf der Internetseite > BerufeNet der Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit kann man sich näher über einzelne Berufe<br />

und die entsprechende Ausbildung informieren:<br />

www.berufenet.arbeitsagentur.de<br />

Die Assistenzkraft hilft dem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei<br />

allen Tätigkeiten, die er nicht selbst ausführen kann. Diese Unterstützung<br />

erfolgt regelmäßig und wiederkehrend und geht vom<br />

zeitlichen Umfang her über gelegentliche Handreichungen hinaus.<br />

Dabei darf die Assistenzkraft nur Hilfsarbeiten übernehmen. Zum<br />

Beispiel kopieren, vorlesen, Unterlagen zusammenstellen. Über die<br />

Fachkenntnisse, die <strong>den</strong> Beruf ausmachen, muss der schwerbehinderte<br />

Arbeitnehmer selber verfügen und die hiermit verbun<strong>den</strong>en<br />

Kernaufgaben selber ausführen können.<br />

Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf<br />

Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Es<br />

müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Auch Personen<br />

in > Berufsausbildung oder > Praktikum können eine Arbeitsassistenz<br />

beanspruchen.<br />

Für Leistungen der Arbeitsassistenz kann nicht nur das Integrationsamt,<br />

sondern auch ein Rehabilitationsträger bis zu einer Dauer<br />

von drei Jahren zuständig sein, vor allem bei der > beruflichen Ersteingliederung.<br />

Eine Besonderheit bei dieser Leistung liegt darin, dass das Integrationsamt<br />

die Leistung <strong>für</strong> <strong>den</strong> zuständigen Rehabilitationsträger<br />

„ausführt“, also <strong>den</strong> Förderbescheid erteilt und vom Rehabilitationsträger<br />

eine Erstattung erhält. Häufig wird das Integrationsamt<br />

nach dieser Zeit die Arbeitsassistenz in eigener Zuständigkeit weiter<br />

erbringen.<br />

Arbeitserprobung<br />

Die Arbeitserprobung kann bei einem feststehen<strong>den</strong> Berufsziel<br />

letzte Klarheit schaffen. Sie dient der Abklärung der beruflichen ><br />

Eignung und der Auswahl von erforderlichen > Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben.<br />

Gemeinsam mit dem behinderten Menschen lassen sich Zweifelsfragen<br />

in Bezug auf die konkreten Anforderungen einer Ausbildung<br />

bzw. eines Arbeitsplatzes klären. Die Teilnehmer einer<br />

Arbeitserprobung lernen typische Tätigkeiten eines Berufes oder<br />

Tätigkeiten<br />

Rechtsanspruch<br />

Zuständigkeit<br />

Inhalt und Ablauf<br />

14 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

15


A – Arbeitshilfen<br />

Arbeitsmarkt – A<br />

eines Berufsfeldes kennen. Durch praktisches Ausprobieren können<br />

sie mehr über ihre eigenen Fähigkeiten, Stärken und Einschränkungen<br />

herausfin<strong>den</strong>. Dabei zeigt sich auch, ob <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Arbeitsplatz eine bestimmte Ausstattung (z.B. > technische Arbeitshilfen)<br />

gebraucht wird und ob im Unterricht der Berufsschule<br />

stützende Hilfen erforderlich sind.<br />

Die Arbeitserprobung wird in einer > Einrichtung der beruflichen<br />

Rehabilitation, zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk, durchgeführt.<br />

Sie dauert in der Regel bis zu vier Wochen.<br />

Arbeitshilfen<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Ansprechpartner <strong>für</strong> Fragen zur Arbeitserprobung<br />

ist das > Reha-Team bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

> Technische Arbeitshilfe<br />

Arbeitsmarkt<br />

Auf dem Arbeitsmarkt treffen Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften<br />

aufeinander. Über die Entwicklung am Arbeitsmarkt<br />

berichtet regelmäßig die > Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Es wird zwischen verschie<strong>den</strong>en Formen unterschie<strong>den</strong>:<br />

> Allgemeiner (erster) Arbeitsmarkt: alle regulären Beschäftigungsverhältnisse<br />

zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern<br />

auf dem freien Markt, einschließlich der > Integrationsprojekte.<br />

> Besonderer (zweiter) Arbeitsmarkt: staatlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse,<br />

zum Beispiel in Werkstätten <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.<br />

Das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit …<br />

> berät über konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem<br />

Arbeitsmarkt,<br />

> informiert über die Voraussetzungen und mögliche > Leistungen<br />

zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />

> vermittelt Ausbildungs- und Arbeitsplätze und nutzt dabei im<br />

Einzelfall auch weitere Vermittlungs-Services,<br />

> berät die Betriebe über passende Einsatzmöglichkeiten und<br />

spezifische Hilfen.<br />

Allgemeiner und besonderer<br />

Arbeitsmarkt<br />

Beratung, Vermittlung<br />

und Förderung<br />

Arbeitslehre<br />

Arbeitslehre umfasst die Fächer Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft<br />

und Technik. Sie steht in <strong>den</strong> Klassen 7 bis Klasse 10 auf dem Lehrplan.<br />

Der Unterricht vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten<br />

und Einsichten im technischen, wirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen<br />

Bereich. Damit leistet Arbeitslehre auch einen<br />

Beitrag zur > Berufsorientierung und unterstützt <strong>den</strong> Übergang<br />

von der Schule in <strong>den</strong> Beruf. Dies geschieht zum Beispiel durch Projektarbeit,<br />

> Betriebserkundungen oder > Betriebspraktika.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

In der > <strong>Job</strong>börse der Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann<br />

man sich selbst über Angebote auf dem Arbeitsmarkt<br />

informieren: www.arbeitsagentur.de.<br />

16 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

17


A – Arbeitstraining<br />

Ausbildungsbegleitende Hilfen – A<br />

Gutachten<br />

Eignung<br />

Arbeitstraining<br />

> Betriebliches Arbeitstraining<br />

Ärztlicher Dienst<br />

Der Ärztliche Dienst der Agentur <strong>für</strong> Arbeit unterstützt das > Reha-<br />

Team bei der Beratung. Er kann gesundheitliche Einschränkungen<br />

und ihre Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit feststellen. Damit<br />

kann die > Eignung einer Person <strong>für</strong> bestimmte Ausbildungen<br />

und Berufe beurteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Nicht in jedem Fall ist eine komplette körperliche Untersuchung<br />

notwendig. Oft ist eine Befragung und Teiluntersuchung ausreichend.<br />

Der Ärztliche Dienst kann mit dem Einverständnis des<br />

behinderten Menschen auch auf vorhan<strong>den</strong>e Befunde und Krankheitsunterlagen<br />

zurückgreifen, um ein ärztliches Gutachten zu erstellen.<br />

Ausbilder<br />

In Deutschland muss in jedem ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Betrieb mindestens<br />

ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung tätig sein. Er<br />

ist sowohl Ansprechpartner <strong>für</strong> die Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> als auch verantwortliche<br />

Person <strong>für</strong> die Ausbildung insgesamt.<br />

Das > Berufsbildungsgesetz (BBiG) verlangt, dass ein Ausbilder persönlich<br />

und fachlich geeignet sein muss. Das heißt, er muss nicht<br />

nur die fachliche Qualifikation im entsprechen<strong>den</strong> Beruf besitzen,<br />

sondern auch über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse,<br />

Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die <strong>für</strong> die Vermittlung der<br />

Ausbildungsinhalte erforderlich sind.<br />

Ausbildung <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

> Besondere Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

> Werkerausbildung<br />

> Fachpraktiker<br />

Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sollen die Aufnahme und<br />

<strong>den</strong> erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen > betrieblichen Berufsausbildung<br />

ermöglichen und einen Ausbildungsabbruch verhindern.<br />

An mindestens drei Stun<strong>den</strong> in der Woche erhält der Jugendliche<br />

die persönliche Unterstützung, die er oder sie braucht:<br />

> Nachhilfe in Theorie und Praxis,<br />

> Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen,<br />

> Nachhilfe in Deutsch,<br />

> Unterstützung bei Alltagsproblemen oder<br />

> vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und<br />

Eltern.<br />

Ein Bildungsträger mit erfahrenen Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagogen<br />

betreut <strong>den</strong> Jugendlichen während der gesamten<br />

Ausbildungszeit.<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit vermittelt<br />

die Plätze <strong>für</strong> ausbildungsbegleitende Hilfen.<br />

Inhalt und Ablauf<br />

18 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

19


A – Ausbildungsberater der Kammern<br />

Ausbildungsgeld – A<br />

Ausbildungserleichterungen<br />

Bei Ausbildungsproblemen<br />

helfen die Kammern weiter<br />

Behinderte Menschen erhalten bei Bedarf verschie<strong>den</strong>e Ausbildungserleichterungen,<br />

die Nachteile aufgrund der Behinderung<br />

ausgleichen sollen: zum Beispiel eine Verlängerung der Ausbildungszeit<br />

bei > anerkannten Ausbildungsberufen oder > Prüfungsmodifikationen.<br />

Darüber hinaus können auch > technische<br />

Arbeitshilfen und eine behinderungsgerechte Ausstattung am<br />

Ausbildungsplatz sowie > ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) –<br />

etwa in Form von Stützunterricht – eine reguläre betriebliche Berufsausbildung<br />

ermöglichen. Wenn diese Hilfen nicht ausreichen,<br />

kommt unter Umstän<strong>den</strong> eine Ausbildung nach > besonderen Ausbildungsregelungen<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen in Betracht.<br />

Zusammenarbeit<br />

Aufgaben<br />

Ausbildungsberater der Kammern<br />

Die Ausbildungsberatung ist eine zentrale Aufgabe der > Kammern.<br />

Das > Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, dass die Kammern<br />

zur Durchführung und Überwachung der Berufsausbildung<br />

sowie <strong>für</strong> die Beratung von Betrieben und Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> Ausbildungsberater<br />

bestellen müssen.<br />

Der Ausbildungsberater arbeitet mit <strong>den</strong> Betrieben, dem Betriebsoder<br />

Personalrat sowie mit der > Berufsberatung, <strong>den</strong> > beruflichen<br />

Schulen, dem staatlichen Amt <strong>für</strong> Arbeitsschutz und sonstigen<br />

Stellen zusammen.<br />

Eine wichtige Aufgabe des Ausbildungsberaters liegt demnach in<br />

der Beratung und Unterstützung aller an der Ausbildung beteiligten<br />

Personen und Stellen. Er ist zum Beispiel Ansprechpartner<br />

bei Problemen in der Berufsausbildung bzw. bei drohendem Ausbildungsabbruch.<br />

Daneben nimmt der Ausbildungsberater aber<br />

auch eine Kontrollfunktion wahr, um die Qualität der > dualen<br />

Ausbildung sicherzustellen.<br />

Ausbildungsgeld<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Ausbildungserleichterungen wer<strong>den</strong> mit der<br />

zuständigen Kammer vereinbart. Ansprechpartner<br />

sind dort die > Ausbildungsberater der Kammern.<br />

Während der Berufsausbildung können behinderte junge Menschen<br />

von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit Ausbildungsgeld erhalten. Es<br />

dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Ausbildungsgeld ist<br />

eine besondere > Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.<br />

Das Ausbildungsgeld wird in der Regel an behinderte Menschen<br />

gezahlt, die …<br />

> erstmalig eine berufliche Ausbildung absolvieren oder<br />

> an einer > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahme einschließlich<br />

einer Grundausbildung teilnehmen oder<br />

Voraussetzungen<br />

20 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

21


A – Ausbildungskonsens NRW<br />

Ausbildungsmarkt – A<br />

Übergang<br />

Schule-Ausbildung<br />

> eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der<br />

> Unterstützten Beschäftigung durchlaufen oder<br />

> sich im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer<br />

> Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen befin<strong>den</strong>.<br />

Mehr Informationen<br />

www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger ><br />

Menschen mit Behinderung > Finanzielle Hilfen ><br />

Ausbildungsgeld<br />

Ausbildungskonsens NRW<br />

Im nordrhein-westfälischen Ausbildungskonsens haben sich die<br />

Landesregierung, die Organisationen der Wirtschaft, die Gewerkschaften,<br />

die Arbeitsverwaltung und die Kommunen zusammengeschlossen.<br />

Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, jedem Jugendlichen,<br />

der ausbildungsfähig und ausbildungswillig ist, eine Berufsausbildung<br />

zu ermöglichen.<br />

Die Partner im Ausbildungskonsens NRW haben beschlossen, ab<br />

dem Schuljahr 2012/2013 einen landesweiten und systematischen<br />

Übergang von der Schule in die Ausbildung einzuführen (> Kein<br />

Abschluss ohne Anschluss). Im Vordergrund stehen dabei eine individuelle<br />

Potenzialanalyse und die Förderung jedes einzelnen<br />

Jugendlichen. Ausbildungsreife junge Menschen sollen nach der<br />

Schule möglichst rasch <strong>den</strong> Einstieg in eine Berufsausbildung<br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Ausbildungsmarkt<br />

Der Ausbildungsmarkt ist bestimmt durch Angebot und Nachfrage<br />

von Ausbildungsstellen <strong>für</strong> eine betriebliche Berufsausbildung.<br />

Je nach Beruf und Region gibt es dabei zum Teil erhebliche Unterschiede.<br />

Generell gilt, dass die schulischen Voraussetzungen und die Art<br />

des Schulabschlusses die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt wesentlich<br />

mitbestimmen. Ohne Schulabschluss ist mit gravieren<strong>den</strong><br />

Problemen zu rechnen und es sind umfassende Hilfen notwendig,<br />

damit eine Berufsausbildung erreichbar wird. Diese Kriterien gelten<br />

auch <strong>für</strong> behinderte Menschen.<br />

Nach Angaben der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit gab es im Ausbildungsjahr<br />

2011/2012 in Nordrhein-Westfalen 135.815 Bewerber <strong>für</strong><br />

einen Ausbildungsplatz. Darunter waren 1.098 junge Menschen<br />

mit einer Schwerbehinderung. Gleichzeitig meldeten die Unternehmer<br />

insgesamt 99.720 freie Ausbildungsstellen. Ende August<br />

2012 waren 21.154 Bewerber noch unversorgt.<br />

Junge Menschen mit Behinderung haben es trotz wachsender<br />

Angebote auf dem Ausbildungsmarkt schwer, einen betrieblichen<br />

Ausbildungsplatz zu bekommen. Eine betriebliche Ausbildung sollte<br />

aber angestrebt wer<strong>den</strong>, weil sie die Chancen, später auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, verbessert. Verschie<strong>den</strong>e<br />

Maßnahmen wie das Landesprogramm > Aktion 100 zusätzliche<br />

Ausbildungsplätze <strong>für</strong> behinderte Jugendliche und junge Erwachsene<br />

in Nordrhein-Westfalen fördern deshalb eine möglichst betriebsnahe<br />

Ausbildung.<br />

Das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit und die > Integrationsfachdienste<br />

unterstützen behinderte Menschen bei der Suche nach einem<br />

Ausbildungsplatz. Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit und auch das Integrationsamt<br />

können die Ausbildung finanziell fördern.<br />

Zahlen und Fakten<br />

Vermittlung und<br />

Förderung<br />

22 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

23


A – Ausbildungsmesse<br />

Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung – A<br />

Ausbildungsmesse<br />

> Berufsbildungsmesse<br />

Ausbildungsordnung<br />

Inhalte<br />

Verzeichnis<br />

Ausbildungsordnungen nach dem > Berufsbildungsgesetz sind<br />

Vorschriften, welche Ziele, Inhalte und Prüfungsanforderungen<br />

<strong>für</strong> die Ausbildung in einem > anerkannten Ausbildungsberuf festlegen.<br />

Sie bil<strong>den</strong> die Grundlage <strong>für</strong> eine geordnete und bundesweit<br />

einheitliche Berufsausbildung.<br />

Eine Ausbildungsordnung enthält unter anderen folgende Informationen:<br />

> Dauer der Ausbildung<br />

> Bezeichnung des Ausbildungsberufes<br />

> Berufsbild (Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten)<br />

> > Ausbildungsrahmenplan<br />

> Prüfungsanforderungen<br />

Neue Ausbildungsordnungen wer<strong>den</strong> in das „Verzeichnis der anerkannten<br />

Ausbildungsberufe“ aufgenommen, das vom Bundesinstitut<br />

<strong>für</strong> Berufsbildung (BIBB) geführt und jährlich in aktualisierter<br />

Version veröffentlicht wird.<br />

Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung<br />

Schülerinnen und Schüler, die in der allgemeinen Schule in ihrer<br />

persönlichen Entwicklung und ihren Leistungen nicht hinreichend<br />

gefördert wer<strong>den</strong> können, erhalten eine entsprechende sonderpädagogische<br />

Förderung (> sonderpädagogischer Förderbedarf).<br />

Die „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, <strong>den</strong><br />

Hausunterricht und die Schule <strong>für</strong> Kranke“ (Ausbildungsordnung<br />

Sonderpädagogische Förderung – kurz: AO-SF) regelt das Verfahren<br />

zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und<br />

des Förderortes. Außerdem enthält sie Bestimmungen zu <strong>den</strong> einzelnen<br />

Förderschwerpunkten und zum > Gemeinsamen Unterricht.<br />

Auch die sonderpädagogische<br />

Förderung ist<br />

rechtlich geregelt<br />

Rechtliche Grundlage<br />

ß<br />

Hinweis<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Behinderte junge Menschen können auch abweichend<br />

von bestehen<strong>den</strong> Ausbildungsord nungen<br />

nach > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen ausgebildet wer<strong>den</strong>.<br />

Die Verordnung ist auf der Internetseite des Ministeriums<br />

<strong>für</strong> Schule und Weiterbildung des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen zu fin<strong>den</strong>:<br />

www.schulministerium.nrw.de > Schulrecht ><br />

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen<br />

24 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

25


A – Ausbildungsplan<br />

Ausbildungsvermittlung – A<br />

Merkmale <strong>für</strong><br />

Ausbildungsreife<br />

Ausbildungsplan<br />

Die > Ausbildungsordnung kann <strong>den</strong> betrieblichen Ausbildungsablauf<br />

nicht in allen Einzelheiten festlegen. Deshalb muss der Arbeitgeber<br />

einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der die<br />

sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung im jeweiligen<br />

Betrieb festlegt. Der Ausbildungsplan ist Teil des > Ausbildungsvertrages.<br />

Ausbildungsrahmenplan<br />

Der Ausbildungsrahmenplan ist generell Bestandteil einer > Ausbildungsordnung,<br />

mit der nach dem > Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein<br />

> anerkannter Ausbildungsberuf rechtsverbindlich eingeführt wird.<br />

Dieses Gesetz definiert unter anderem das Ausbildungsberufsbild<br />

als „die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die<br />

mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind“. Der Ausbildungsrahmenplan<br />

ist „eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen<br />

Gliederung“ der Vermittlung von Ausbildungsinhalten.<br />

Ausbildungsreife<br />

Ein junger Mensch ist ausbildungsreif, wenn er die Mindestvoraussetzungen<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Einstieg in eine berufliche Ausbildung mitbringt.<br />

Ausbildungsreife sagt jedoch nichts aus über die berufliche<br />

> Eignung des Betroffenen.<br />

Die Ausbildungsreife eines jungen Menschen lässt sich anhand<br />

bestimmter Kriterien einschätzen:<br />

> Schulische Basiskenntnisse (z.B. Rechtschreibung, mathematische<br />

Grundkenntnisse)<br />

> Psychologische Leistungsmerkmale (z.B. Konzentrationsvermögen<br />

und Sprachbeherrschung)<br />

> Physische Merkmale (z.B. altersgerechter Entwicklungsstand,<br />

gesundheitliche Voraussetzungen)<br />

> Psychologische Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit<br />

(z.B. Kritikfähigkeit und Leistungsbereitschaft)<br />

> Berufswahlreife: Selbsteinschätzungs- und Informationskompetenz<br />

Für jedes dieser Merkmale haben Experten Mindestanforderungen<br />

zur Beurteilung der Ausbildungsreife entwickelt. Ausbildungsreife<br />

kann durch Maßnahmen der > Berufsorientierung und > Berufsvorbereitung<br />

gefördert wer<strong>den</strong>.<br />

Ausbildungsvergütung<br />

Während einer > betrieblichen Berufsausbildung erhält man eine<br />

Ausbildungsvergütung und ist sozialversichert (siehe > sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung). Die Höhe der Ausbildungsvergütung<br />

ist unterschiedlich, abhängig vom Beruf und Ausbildungsjahr.<br />

Sie wird zumeist durch Tarifverträge geregelt. Im<br />

Ausbildungsvertrag steht, welche Ausbildungsvergütung in welchem<br />

Ausbildungsjahr gezahlt wird.<br />

Ausbildungsvermittlung<br />

Für die Ausbildungsvermittlung behinderter und schwerbehinderter<br />

junger Menschen ist das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

zuständig. Dort sind speziell geschulte Mitarbeiter <strong>für</strong> diesen Personenkreis<br />

tätig. Sie helfen bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen<br />

und -betrieben.<br />

Wenn die Voraussetzungen und Startbedingungen <strong>für</strong> eine Berufsausbildung<br />

verbessert wer<strong>den</strong> müssen oder wenn sich zunächst<br />

keine geeignete Ausbildungsstelle fin<strong>den</strong> lässt, kommen berufsvorbereitende<br />

Maßnahmen (> Berufsvorbereitung) in Betracht.<br />

Alternativen<br />

26 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

27


A – Ausbildungsvertrag<br />

Ausbildungszuschuss – A<br />

Zusätzliche<br />

Unterstützung<br />

Inhalt des<br />

Ausbildungsvertrages<br />

Es ist auch möglich, die Berufsausbildung in einer > außerbetrieblichen<br />

Einrichtung zu beginnen und im Betrieb fortzusetzen.<br />

Für die Suche und gezielte Vermittlung geeigneter Ausbildungsplätze<br />

können die Reha-Teams auch Dritte, zum Beispiel > Integrationsfachdienste,<br />

beauftragen. Sie unterstützen insbesondere<br />

schwerbehinderte und behinderte Menschen, die bei der Eingliederung<br />

in <strong>den</strong> allgemeinen Ausbildungsmarkt einen besonderen<br />

Bedarf an Betreuung benötigen. Finanzielle Leistungen der Agentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit und des Integrationsamtes an Arbeitgeber können<br />

die Vermittlung in eine Ausbildung unterstützen (siehe > Ausbildungszuschuss).<br />

Ausbildungsvertrag<br />

Vor Beginn einer > betrieblichen Berufsausbildung wird ein schriftlicher<br />

Ausbildungsvertrag geschlossen. Was dieser Vertrag enthalten<br />

muss, ist gesetzlich festgelegt.<br />

Im Ausbildungsvertrag steht …<br />

> die genaue Berufsbezeichnung,<br />

> die Dauer der Ausbildung,<br />

> der Ausbildungsort,<br />

> die Dauer der Probezeit,<br />

> die zuständige Person <strong>für</strong> die Ausbildung im Betrieb, zum Beispiel<br />

eine Meisterin oder ein Ausbilder,<br />

> die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung – sie ist tariflich<br />

geregelt,<br />

> die tägliche Arbeitszeit und<br />

> die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr.<br />

Der Ausbildungsvertrag wird vom Betrieb und dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

unterschrieben. Wenn der Auszubil<strong>den</strong>de noch keine 18 Jahre<br />

alt ist, müssen zusätzlich die Eltern unterschreiben. Auch bei einer<br />

Ausbildung in einer > außerbetrieblichen Einrichtung oder in einer<br />

> Einrichtung der beruflichen Rehabilitation wird ein Vertrag abgeschlossen.<br />

Ein Ausbildungsvertrag ist mit Rechten und Pflichten verbun<strong>den</strong>:<br />

Der Ausbildungsbetrieb oder die Einrichtung muss <strong>für</strong> eine qualifizierte<br />

Ausbildung nach der > Ausbildungsordnung sorgen. Der<br />

Auszubil<strong>den</strong>de muss aktiv an der Ausbildung mitwirken und die<br />

gestellten Aufgaben gewissenhaft erledigen.<br />

Ausbildungszuschuss<br />

Arbeitgeber, die einen behinderten Menschen ausbil<strong>den</strong>, können<br />

vom > Integrationsamt und von der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit finanziell<br />

gefördert wer<strong>den</strong>.<br />

Leistungen der Agentur <strong>für</strong> Arbeit:<br />

> Zuschüsse zur > Ausbildungsvergütung<br />

Leistungen des Integrationsamtes:<br />

> Zuschüsse zu <strong>den</strong> Gebühren bei der Berufsausbildung besonders<br />

betroffener schwerbehinderter junger Menschen (z.B.<br />

Prüfungsgebühren). Als „besonders betroffen“ gelten unter<br />

anderem Auszubil<strong>den</strong>de mit einer geistigen oder seelischen<br />

Behinderung.<br />

> Prämien und Zuschüsse zu <strong>den</strong> Kosten der Berufsausbildung<br />

behinderter junger Menschen, die während der Ausbildung<br />

schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (> Gleichstellung)<br />

sind. Zu <strong>den</strong> Kosten zählen zum Beispiel Personalkosten der<br />

Ausbilder, Kosten <strong>für</strong> Lernmaterial, Berufskleidung und <strong>für</strong> externe<br />

Lehrgänge.<br />

> Zuschüsse <strong>für</strong> die Schaffung neuer Ausbildungsplätze <strong>für</strong><br />

schwer behinderte Menschen (Investitionskosten).<br />

Rechte und Pflichten<br />

28 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

29


A – Ausgleichsabgabe<br />

Autismus – A<br />

Anrechnung von<br />

behinderten<br />

Aus zu bil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

ß<br />

Hinweis<br />

Ausgleichsabgabe<br />

Das > LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit und das Sonder programm<br />

> Initiative Inklusion ergänzen die regu lären<br />

gesetzlichen Fördermöglichkeiten. Die verschie<strong>den</strong>en<br />

Leistungen können im Einzelfall flexibel, je nach<br />

Bedarf miteinander kombiniert wer<strong>den</strong>.<br />

Für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gilt eine gesetzliche<br />

Beschäftigungspflicht: Sie müssen fünf Prozent ihrer<br />

Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten (> Schwerbehinderung)<br />

besetzen. Erreichen sie die entsprechende Anzahl an<br />

Pflichtplätzen nicht, müssen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe<br />

an das > Integrationsamt abführen. Damit finanziert das Integrationsamt<br />

Maßnahmen zur Förderung behinderter Menschen im<br />

Beruf und ihrer Arbeitgeber. Die Ausgleichsabgabe wird durch das<br />

> Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt.<br />

Auszubil<strong>den</strong>de, die schwerbehindert oder gleichgestellt (> Gleichstellung)<br />

sind, wer<strong>den</strong> jeweils auf zwei, unter besonderen Voraussetzungen<br />

auf drei Pflichtplätze angerechnet. So können Arbeitgeber<br />

leichter ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und müssen<br />

weniger oder keine Ausgleichsabgabe bezahlen.<br />

Außerbetriebliche Einrichtung<br />

Eine Ausbildung kann in einer außerbetrieblichen Einrichtung<br />

stattfin<strong>den</strong>, wenn sich trotz intensiver Bewerbung keine Ausbildungsstelle<br />

in einem Betrieb fin<strong>den</strong> lässt. Solche Einrichtungen<br />

gibt es meist in der Nähe des Wohnortes.<br />

Die Ausbildung in > anerkannten Ausbildungsberufen oder nach<br />

> besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen erfolgt<br />

in <strong>den</strong> Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Die<br />

Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> besuchen zudem <strong>den</strong> Unterricht der > Berufsschule.<br />

Für eine berufliche Erstausbildung schließt man einen > Ausbildungsvertrag.<br />

Während der Ausbildung fin<strong>den</strong> mehrwöchige > Betriebspraktika<br />

statt. Ziel ist es, die Ausbildung in einem Betrieb fortzusetzen,<br />

wenn möglich, bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr,<br />

falls erforderlich mit > ausbildungsbegleiten<strong>den</strong> Hilfen (abH). Zum<br />

Teil erfolgt die Ausbildung auch in einem direkten Verbund mit<br />

Ausbildungsbetrieben.<br />

Während der Ausbildung in einer Einrichtung erhalten die Jugendlichen<br />

eine > Ausbildungsvergütung und sie sind sozialversichert<br />

(> sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). Wenn die Voraussetzungen<br />

gegeben sind, kann man auch > Berufsausbildungsbeihilfe<br />

beantragen. Für die Fahrten zu <strong>den</strong> Ausbildungsorten ist<br />

ein Zuschuss möglich. Die Ausbildungsplätze wer<strong>den</strong> durch das<br />

> Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit direkt vermittelt.<br />

Ausbildungsablauf<br />

Vermittlung<br />

Außenarbeitsplätze<br />

> Betriebsintegrierte Arbeitsplätze<br />

Autismus<br />

Autismus ist eine angeborene, tiefgreifende Entwicklungsstörung.<br />

Sie führt zu einer veränderten Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitung<br />

im Gehirn. Die Symptome und ihre individuellen<br />

Ausprägungen sind vielfältig. Sie äußern sich vor allem im sozialen<br />

Umgang mit Mitmenschen und in der Kommunikation.<br />

30 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

31


A – Autismus<br />

Autismus – A<br />

Behinderungsbilder<br />

Merkmale<br />

Als typisches Behinderungsbild gilt der frühkindliche Autismus,<br />

das Kanner-Syndrom, mit 139.000 betroffenen Menschen in<br />

Deutschland. Rund 69.000 Personen lei<strong>den</strong> an einer leichteren<br />

Form des Autismus, dem Asperger-Syndrom.<br />

Eine autistische Störung äußert sich in bestimmten Verhaltensweisen<br />

und Eigenschaften.<br />

> Sozialverhalten: Einer der ersten Hinweise auf eine Form von<br />

Autismus ist der fehlende Blickkontakt. Autisten neigen dazu,<br />

sich von ihrer Umwelt abzukapseln. Es fällt ihnen schwer, sich<br />

in die Gefühle anderer Menschen hineinzuversetzen und deren<br />

Gedanken zu verstehen. Im Vergleich zu ihren gesun<strong>den</strong> Altersgenossen<br />

zeigen Kinder mit Autismus kaum Nachahmungsverhalten.<br />

Vielen Autisten fällt es schwer, auch ihre eigenen<br />

Gefühle wahrzunehmen und zu äußern.<br />

> Kommunikation: Etwa die Hälfte der Menschen mit frühkindlichem<br />

Autismus erwirbt nie eine sinnvolle Sprache. Andere sind<br />

in ihrem Sprachgebrauch stark auf sich selbst bezogen und re<strong>den</strong><br />

eher auf ihr Gegenüber ein, als mit ihm zu sprechen. Menschen<br />

mit Autismus sind meist nicht in der Lage, die Mimik und<br />

Gestik ihres Gegenübers zu deuten. In der sprachlichen Kommunikation<br />

haben sie Probleme mit dem „Lesen zwischen <strong>den</strong><br />

Zeilen“. Oft nehmen sie Sprichwörter und Redewendungen<br />

wörtlich.<br />

> Rituale und Spezialinteressen: Ein <strong>für</strong> Autismus typisches<br />

Symptom ist die ständige Wiederholung bestimmter Körperbewegungen,<br />

so genannte Stereotypen, sowie rituelle Verhaltensweisen.<br />

Autisten reagieren äußerst unwillig auf Veränderungen,<br />

schon das Verrücken eines Möbelstücks kann bei ihnen<br />

heftige Aufregung auslösen.<br />

anderen profitieren die Betroffenen heute von einer frühen therapeutischen<br />

Begleitung und einer verbesserten schulischen Förderung.<br />

Damit haben sich die individuellen Voraussetzungen dieser<br />

Gruppe <strong>für</strong> eine Teilhabe am Arbeitsleben deutlich verbessert.<br />

Tatsachlich verfügen autistische Menschen über Eigenschaften,<br />

die sie <strong>für</strong> bestimmte Tätigkeiten prädestinieren. Sie zeigen beispielsweise<br />

eine überdurchschnittliche Beobachtungsgabe, eine<br />

ausgeprägte Merkfähigkeit auch <strong>für</strong> kleinste Details sowie oft großes<br />

Interesse an technischen Dingen. Ihnen liegen Aufgaben, die<br />

monoton sind, aber eine hohe Konzentration verlangen.<br />

Gleichwohl stellt die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen<br />

mit autistischen Zügen <strong>für</strong> Betriebe eine ungewöhnliche<br />

Herausforderung dar. Hierbei brauchen sie vor allem Unterstützung<br />

durch kompetente Fachkräfte, etwa durch einen entsprechend<br />

qualifizierten > Integrationsfachdienst. Sie können zum<br />

Beispiel die Einarbeitung durch einen <strong>Job</strong>-Coach (> Betriebliches<br />

Arbeitstraining) organisieren, passende Unterweisungsstrategien<br />

vermitteln sowie Vorgesetzte und Kollegen über die Behinderung<br />

aufklären.<br />

Mehr Informationen<br />

www.autismus.de<br />

Stärken im Beruf<br />

Individuelle Lösungen<br />

Berufliche<br />

Möglichkeiten<br />

Lange Zeit herrschte die Meinung, dass Autisten nur in Ausnahmefällen<br />

einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

nachgehen können. Dies hat sich geändert. Zum einen wächst die<br />

Zahl der Menschen mit einer leichteren Form von Autismus, dem<br />

Asperger-Syndrom, aufgrund einer verbesserten Diagnostik. Zum<br />

32 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

33


B<br />

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben – B<br />

die eine > betriebliche Berufsausbildung anstreben, aber aufgrund<br />

ihrer Behinderung besondere Unterstützung benötigen.<br />

Beispiele<br />

Gesetz<br />

BAföG<br />

> Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

Barrierefreiheit<br />

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle gestalteten Lebensbereiche <strong>für</strong><br />

Menschen mit > Behinderungen in der allgemein üblichen Weise,<br />

ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde<br />

Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen. Unter gestalteten<br />

Lebensbereichen sind beispielsweise bauliche Anlagen, Verkehrsmittel,<br />

technische Gebrauchsgegenstände, Informationsquellen<br />

und Kommunikationseinrichtungen zu verstehen.<br />

Zur Barrierefreiheit tragen zum Beispiel bei: Publikationen in einfacher<br />

Sprache <strong>für</strong> Menschen mit geistiger Behinderung, die Beseitigung<br />

räumlicher Barrieren <strong>für</strong> Rollstuhlfahrer, die kontrastreiche<br />

Gestaltung der Lebensumwelt <strong>für</strong> sehbehinderte Menschen sowie<br />

Gebär<strong>den</strong>sprachdolmetscher <strong>für</strong> gehörlose Menschen.<br />

Rechtliche Vorschriften zur Barrierefreiheit sind im > Behindertengleichstellungsgesetz<br />

geregelt.<br />

BBW-unterstützte Ausbildung<br />

Die BBW-unterstützte Ausbildung ist ein Angebot der > Berufsbildungswerke<br />

(BBW). Zielgruppe sind behinderte junge Menschen,<br />

In Abgrenzung zur überbetrieblichen Ausbildung im Berufsbildungswerk<br />

findet der fachpraktische Teil der Ausbildung in Betrieben<br />

und Unternehmen der freien Wirtschaft statt. Die Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

und die Betriebe wer<strong>den</strong> dabei durch das gesamte<br />

Leistungsspektrum der Berufsbildungswerke unterstützt. Der<br />

Schwerpunkt liegt hier auf <strong>den</strong> behindertenspezifischen Leistungen.<br />

Die Ausbildungsverantwortung verbleibt bei <strong>den</strong> Betrieben.<br />

Die Koordination der Maßnahmen erfolgt durch das Berufsbildungswerk.<br />

Während ihrer Ausbildung besuchen die Jugendlichen<br />

die > Berufsschule. Ziel der unterstützen<strong>den</strong> Maßnahmen ist ein<br />

erfolgreicher Berufsabschluss.<br />

Ein ähnliches betriebsnahes Angebot ist die > verzahnte Ausbildung.<br />

Hier schließen die jungen Menschen <strong>den</strong> Ausbildungsvertrag<br />

nicht mit dem Betrieb, sondern mit dem Berufsbildungswerk<br />

ab. Gefördert wird die BBW-unterstützte Ausbildung durch die<br />

> Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Eine Förderung der ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Betriebe ist<br />

ebenfalls möglich.<br />

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben<br />

Die begleitende Hilfe der > Integrationsämter richtet sich an<br />

schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber. Sie umfasst<br />

Maßnahmen und Leistungen, mit <strong>den</strong>en Arbeits- und Ausbildungsplätze<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte Menschen geschaffen und gesichert<br />

wer<strong>den</strong>. Ein breit gefächertes Angebot an Unterstützung und Beratung<br />

steht da<strong>für</strong> zur Verfügung – personeller, technischer wie<br />

auch finanzieller Art.<br />

Schwerbehinderte Menschen können erhalten ...<br />

> individuelle Beratung, zum Beispiel in allen Fragen, die im Zusammenhang<br />

mit der Schwerbehinderung und dem Arbeitsle-<br />

Praktische Ausbildung<br />

im Betrieb<br />

Ähnliches Angebot<br />

Leistungen an schwerbehinderte<br />

Menschen<br />

34 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

35


B – Begleitende Hilfe im Arbeitsleben<br />

Behinderung – B<br />

Leistungen an <br />

Arbeitgeber<br />

ben stehen, insbesondere bei persönlichen Schwierigkeiten am<br />

Arbeitsplatz.<br />

> psychosoziale Betreuung, zum Beispiel schwerwiegende Konflikte<br />

zu lösen, etwa mit Kollegen, Vorgesetzten oder dem<br />

Arbeit geber.<br />

> finanzielle Leistungen, zum Beispiel <strong>für</strong> technische Arbeitshilfen,<br />

zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten, <strong>für</strong> Hilfen in besonderen Lebenslagen sowie <strong>für</strong><br />

eine notwendige Arbeitsassistenz.<br />

Arbeitgeber können erhalten ...<br />

> individuelle Information und Beratung, zum Beispiel bei der<br />

Auswahl geeigneter Arbeitsplätze, ihrer behinderungsgerechten<br />

Gestaltung und bei allen Fragen, die die Beschäftigung<br />

schwerbehinderter Menschen betreffen.<br />

> psychosoziale Beratung, um zum Beispiel Probleme zu lösen,<br />

die behinderungsbedingt bei der Beschäftigung schwerbehinderter<br />

Menschen entstehen können.<br />

> finanzielle Leistungen (in Form von Zuschüssen, Darlehen<br />

und Prämien), um zum Beispiel neue behinderungsgerechte<br />

Arbeitsplätze zu schaffen, bereits vorhan<strong>den</strong>e behinderungsgerecht<br />

auszustatten und die Beschäftigung bzw. Berufsausbildung<br />

> besonders betroffener schwerbehinderter Menschen,<br />

aber auch behinderter junger Menschen zu fördern.<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Über mögliche Hilfen und Leistungen im konkreten<br />

Fall berät das LVR-Integrationsamt:<br />

www.integrationsamt.lvr.de<br />

Behindertengleichstellungsgesetz<br />

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll Benachteiligungen<br />

von behinderten Menschen beseitigen und verhindern. Ziel ist es, <strong>den</strong><br />

Betroffenen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />

und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.<br />

Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt <strong>für</strong> alle Bundesministerien<br />

und <strong>für</strong> alle Behör<strong>den</strong>, die Bundesaufgaben erfüllen. Auch Versorgungs-<br />

oder Sozialämter, die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit und die<br />

Deutsche Rentenversicherung müssen sich nach diesem Gesetz<br />

richten. Inzwischen sind zudem in allen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze<br />

in Kraft getreten.<br />

Kernstücke des BGG sind das Benachteiligungsverbot und Vorschriften<br />

zur > Barrierefreiheit. Nach dem BGG haben behinderte<br />

Menschen zum Beispiel das Recht, in Behör<strong>den</strong>angelegenheiten<br />

die Gebär<strong>den</strong>sprache zu verwen<strong>den</strong>. Außerdem müssen die Internetseiten<br />

der Ministerien und Behör<strong>den</strong> barrierefrei gestaltet<br />

sein.<br />

Behinderung<br />

Nach dem > Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen als behindert,<br />

wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistige Fähigkeit oder seelische<br />

Gesundheit nicht nur vorübergehend (das heißt länger als sechs<br />

Monate) von dem altersentsprechen<strong>den</strong> Zustand abweichen und<br />

daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.<br />

Die gesundheitlichen Schädigungen und Beeinträchtigungen<br />

können angeboren, die Folge eines Unfalls oder einer Krankheit<br />

sein. Je nach Art der Schädigungen und ihrer Auswirkungen wird<br />

zwischen verschie<strong>den</strong>en > Behinderungsarten unterschie<strong>den</strong>. Eindeutige<br />

Abgrenzungen zwischen körperlichen, geistigen und seelischen<br />

Behinderungen sind jedoch nicht immer möglich.<br />

Geltungsbereich<br />

Kernstücke<br />

Ursachen<br />

36 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

37


B – Behinderungsarten<br />

Beratungslehrer – B<br />

Schwerbehinderung<br />

Es können auch mehrere Behinderungen zusammentreffen, die<br />

entweder unabhängig voneinander bestehen oder die sich in ihren<br />

Auswirkungen gegenseitig überschnei<strong>den</strong> und verstärken. Die<br />

förmliche Feststellung des > Grades der Behinderung (GdB) und einer<br />

> Schwerbehinderung ist nur notwendig und von Bedeutung,<br />

wenn es um <strong>den</strong> Anspruch auf besondere > Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben, um > Nachteilsausgleiche und um <strong>den</strong> besonderen<br />

> Kündigungsschutz geht.<br />

Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung<br />

> Grundausbildung, behinderungsbedingt erforderliche<br />

Behindertenrechtskonvention der UN<br />

> UN-Behindertenrechtskonvention<br />

Behinderungsarten<br />

> Autismus<br />

> Blindheit und Sehbehinderung<br />

> Geistige Behinderung<br />

> Hörschädigungen<br />

> Körperbehinderungen<br />

> Lernbehinderung<br />

> Seelische Behinderungen<br />

> Sprachbehinderung<br />

Beirat Schule und Beruf<br />

Zur schulübergreifen<strong>den</strong> örtlichen Abstimmung und Unterstützung<br />

aller am Prozess der > Berufsorientierung Beteiligten wurde<br />

in Nordrhein-Westfalen auf der Ebene der kreisfreien Städte und<br />

der Kreise jeweils ein „Beirat Schule und Beruf“ eingerichtet.<br />

Der Beirat berät die Entwicklung auf dem regionalen > Ausbildungsmarkt<br />

und aktuelle Probleme des Übergangs von der Schule<br />

in <strong>den</strong> Beruf. Außerdem koordiniert er die Nutzung von > Betriebspraktika<br />

<strong>für</strong> Schüler und Lehrer. Aufgaben und Zusammensetzung<br />

des Beirats sind geregelt im > Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung<br />

in NRW.<br />

Beratende Ingenieure<br />

> Technischer Beratungsdienst<br />

Beratungslehrer<br />

Was heißt „behindert“?<br />

Die Antwort steht im<br />

Sozialgesetzbuch IX<br />

> Vertrauenslehrer<br />

38 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

39


B – Berufenet<br />

Berufliche Erfahrung und Orientierung (Projekt) – B<br />

Suchfunktion<br />

BerufeNet<br />

Das Internetportal „BerufeNet“ der Agentur <strong>für</strong> Arbeit informiert<br />

mit Texten, Bildern und Filmen ausführlich über nahezu alle Berufe.<br />

Berufsbeschreibungen geben Auskunft über Zugangsvoraussetzungen,<br />

Ausbildungsverlauf, Tätigkeiten, Fachrichtungen und<br />

Verdienstmöglichkeiten. Außerdem erfährt man mehr über Perspektiven,<br />

berufliche Alternativen, Trends und Entwicklungen der<br />

einzelnen Berufe.<br />

Mit der Suchfunktion kann man gezielt nach bestimmten Berufen<br />

suchen. Über die Auswahl von Berufsfeldern lassen sich Berufe aus<br />

einem Interessensgebiet anzeigen, zum Beispiel „Berufe rund ums<br />

Internet“.<br />

Berufliche Eignung<br />

Mehr Informationen<br />

> Eignung<br />

> Kompetenzfeststellung<br />

www.berufenet.arbeitsagentur.de<br />

Berufliche Erfahrung und Orientierung (Projekt)<br />

Das Projekt „Berufliche Erfahrung und Orientierung“ (bEO) wurde<br />

von der Hamburger Arbeitsassistenz, einem Fachdienst zur beruflichen<br />

Eingliederung von Menschen mit Behinderung, in <strong>den</strong> Jahren<br />

2004 bis 2006 entwickelt und durchgeführt. Es richtet sich an<br />

Schüler mit Lernschwierigkeiten in der Abschlussstufe der Schule<br />

<strong>für</strong> geistige Entwicklung (in Hamburg: Schule <strong>für</strong> Geistigbehinderte)<br />

oder an Schüler mit Förderbedarf in Integrationsklassen der<br />

8. oder 9. Jahrgangsstufe.<br />

Ziel des Projektes ist es, Projektteilnehmern die Möglichkeit zu<br />

geben, sich mit ihren beruflichen Perspektiven, insbesondere auf<br />

dem allgemeinen > Arbeitsmarkt, auseinanderzusetzen. Die Teilnehmer<br />

sollen Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Diese Einblicke<br />

wer<strong>den</strong> intensiv vorbereitet, begleitet und besprochen.<br />

Im Rahmen des bEO-Projektes bil<strong>den</strong> jeweils acht bis zehn Schüler<br />

eine Lerngruppe. Diese durchläuft eine Sequenz, bestehend aus<br />

folgen<strong>den</strong> Elementen:<br />

> Vorbereitung<br />

> Projektwoche<br />

> Betriebserkundungen<br />

> Praktikum<br />

> Auswertung<br />

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Hamburger Landesinstitut<br />

<strong>für</strong> Lehrerbildung und Schulentwicklung entstand eine Fortbildungsreihe.<br />

Diese wurde projektbeteiligten Lehrern und interessierten<br />

Kollegen angeboten.<br />

Projekt<br />

Die Ergebnisse und Materialien von bEO wur<strong>den</strong> als<br />

Buch mit CD-ROM veröffentlicht. Auf der CD-ROM<br />

befin<strong>den</strong> sich unter anderem Arbeitsblätter sowie<br />

über 300 Illustrationen. Zu bestellen bei der Hamburger<br />

Arbeitsassistenz:<br />

www.hamburger-arbeitsassistenz.de > Projekte ><br />

bEO<br />

Ziele<br />

Inhalt<br />

40 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

41


B – Berufliche Ersteingliederung<br />

Berufsabschluss, nachträglicher – B<br />

Maßnahmen<br />

Förderung<br />

Berufliche Ersteingliederung<br />

Ziel der beruflichen Ersteingliederung ist die möglichst vollständige<br />

und dauerhafte Eingliederung junger Menschen mit einer Behinderung<br />

in <strong>den</strong> allgemeinen > Arbeitsmarkt.<br />

Dabei sollen die individuelle Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit<br />

der Jugendlichen sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Beratung sowie Auswahl und Förderung geeigneter Maßnahmen<br />

spielen somit eine Schlüsselrolle <strong>für</strong> eine erfolgreiche berufliche<br />

Ersteingliederung behinderter Menschen. In <strong>den</strong> meisten Fällen ist<br />

die > Agentur <strong>für</strong> Arbeit zuständiger Ansprechpartner. Für die > Berufsberatung<br />

und die > Berufsorientierung in <strong>den</strong> Schulen können<br />

die Arbeitsagenturen auch > Integrationsfachdienste beauftragen.<br />

Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit und das Integrationsamt können die berufliche<br />

Ersteingliederung mit > Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

finanziell fördern.<br />

Berufliche Handlungsfähigkeit<br />

Es ist das Ziel der Berufsbildung, die berufliche Handlungsfähigkeit<br />

(Handlungskompetenz) junger Menschen zu entwickeln und<br />

zu erweitern: Sie sollen fähig und bereit sein, ihre Kenntnisse, Fertigkeiten<br />

sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten<br />

sowohl in Arbeitssituationen als auch <strong>für</strong> die berufliche und persönliche<br />

Entwicklung zu nutzen.<br />

Berufliche Schulen<br />

In Nordrhein-Westfalen sind alle beruflichen Schulen im so genannten<br />

Berufskolleg zusammengefasst. Bei Berufskollegs handelt<br />

es sich um Schulen der Sekundarstufe II. Sie können von jun-<br />

gen Menschen in der Regel nach Beendigung des 10. Schuljahres<br />

besucht wer<strong>den</strong>.<br />

Folgende berufliche Schulen sind Teil des Berufskollegs:<br />

> > Berufsschule<br />

> > Berufsfachschule<br />

> Höhere Berufsfachschule<br />

> Berufliches Gymnasium<br />

> Fachoberschule<br />

> > Fachschule<br />

Die Bildungsgänge im Berufskolleg führen zu einer beruflichen<br />

Qualifizierung. Außerdem können mit <strong>den</strong> einzelnen Bildungsgängen<br />

in der Regel alle Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschlüsse,<br />

Fachoberschulreife) nachgeholt und sämtliche<br />

allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Abschlüsse der Sekundarstufe II (Fachhochschulreife,<br />

fachgebun<strong>den</strong>e Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife)<br />

erworben wer<strong>den</strong>.<br />

Berufsabschluss, nachträglicher<br />

Vorrangiges Ziel des dualen Ausbildungssystems in Deutschland<br />

ist es, im Anschluss an <strong>den</strong> Besuch der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule<br />

einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Zurzeit kann<br />

dieses Ziel in etwa 345 > anerkannten Ausbildungsberufen, darunter<br />

59 > Werkerausbildungen, also Ausbildungen <strong>für</strong> Menschen mit<br />

Behinderung, erreicht wer<strong>den</strong>. Hinzu kommen Ausbildungsgänge<br />

außerhalb des dualen Systems, etwa in berufsqualifizieren<strong>den</strong> vollzeitschulischen<br />

Ausbildungsgängen an Berufsfachschulen (> schulische<br />

Berufsausbildung). Die Vielzahl der Berufsbilder darf jedoch<br />

nicht darüber hinwegtäuschen, dass Jugendlichen mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf in der Regel eine begrenzte Auswahl an<br />

Ausbildungsberufen offen stehen bzw. im Rahmen der regional zur<br />

Verfügung stehen<strong>den</strong> Förderangebote erlernt wer<strong>den</strong> können.<br />

Schularten<br />

Bildungsgänge<br />

42 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

43


B – Berufsabschluss, nachträglicher<br />

Berufsausbildung in auSSerbetrieblichen Einrichtungen – B<br />

Schulabschluss<br />

Nachqualifizierung<br />

Förderprogramme<br />

Formal können die Ausbildungsgänge ohne Schulabschluss begonnen<br />

wer<strong>den</strong>. In der Praxis setzen viele Unternehmen und<br />

Berufsfachschulen bestimmte Bildungsabschlüsse voraus. Eine<br />

erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung führt in der Regel<br />

gleichzeitig zum Erwerb des Hauptschulabschlusses.<br />

Bei Jugendlichen mit Förderbedarf oder in problematischen Lebenslagen<br />

kommt es häufiger vor, dass sie nicht direkt im Anschluss an<br />

die allgemeinbil<strong>den</strong>de Schule eine Ausbildung beginnen und Ausbildungen<br />

abbrechen. Da eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />

die Chancen am Arbeitsmarkt jedoch erheblich erleichtert, gibt<br />

es Ansätze, Jugendlichen ohne abgeschlossene Ausbildung nachträglich<br />

einen Berufsabschluss zu ermöglichen. Ansprechpartner<br />

<strong>für</strong> Betroffene ist in der Regel der zuständige Berater der Agentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit.<br />

Programme wie „Perspektive Berufsabschluss“ und „JOBSTARTER<br />

CONNECT“ des Bundesministeriums <strong>für</strong> Bildung und Forschung<br />

fördern Projekte, die zu einem nachträglichen Berufsabschluss<br />

führen sollen. Hierbei wird vor allem der Ansatz der modularen<br />

Nachqualifizierung verfolgt: In 14 Berufen wer<strong>den</strong> derzeit bundeseinheitliche<br />

Ausbildungsbausteine (siehe > Qualifizierungsbausteine)<br />

modellhaft erprobt.<br />

Mehr Informationen<br />

www.jobstarter.de/connect<br />

www.perspektive-berufsabschluss.de/<br />

Berufsausbildung<br />

Die berufliche Ausbildung kann durch > Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben gefördert wer<strong>den</strong>. Je nach <strong>den</strong> persönlichen Wünschen<br />

und Voraussetzungen gibt es verschie<strong>den</strong>e Wege und Möglichkeiten<br />

zur Berufsausbildung:<br />

> Eine Ausbildung in einem > anerkannten Ausbildungsberuf oder<br />

nach > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

kann in einem Betrieb (> betriebliche Berufsausbildung)<br />

oder in einer Einrichtung erfolgen (> Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />

Einrichtungen). Wenn besondere Leistungen<br />

und Hilfen notwendig sind, kommt eine Ausbildung in einem ><br />

Berufsbildungswerk oder einer anderen > Einrichtung der beruflichen<br />

Rehabilitation in Betracht.<br />

> Eine > schulische Berufsausbildung kann durch die Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit nur dann gefördert wer<strong>den</strong>, wenn sie in einer > Einrichtung<br />

der beruflichen Rehabilitation stattfindet. Ansonsten ist<br />

eine Förderung nach dem > Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) möglich.<br />

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen<br />

Eine Ausbildung kann in einer außerbetrieblichen Einrichtung<br />

stattfin<strong>den</strong>, wenn sich trotz intensiver Bewerbung keine Ausbildungsstelle<br />

in einem Betrieb fin<strong>den</strong> lässt. Solche Einrichtungen,<br />

die von einem Bildungsträger geführt wer<strong>den</strong>, gibt es meist in der<br />

Nähe des Wohnortes.<br />

Ausbildung in <br />

anerkannten <br />

Ausbildungsberufen<br />

Schulische <br />

Berufsausbildung<br />

Die Ausbildung erfolgt in > anerkannten Ausbildungsberufen oder<br />

nach > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

in <strong>den</strong> Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Hier<br />

gibt es nicht nur Ausbilder, sondern auch Sozialpädagogen und<br />

Förderlehrer. Die Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> besuchen <strong>den</strong> Unterricht der<br />

44 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

45


B – Berufsausbildung in auSSerbetrieblichen Einrichtungen<br />

Berufsausbildung in auSSerbetrieblichen Einrichtungen NRW 3. Weg – B<br />

Integrative BaE<br />

Kooperative BaE<br />

Berufsschule. Für eine berufliche Erstausbildung wird mit dem Bildungsträger<br />

ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Der Jugendliche<br />

erhält eine > Ausbildungsvergütung und ist sozialversichert.<br />

Man unterscheidet zwei Formen der Berufsausbildungen in außerbetrieblichen<br />

Einrichtungen (BaE):<br />

> Der Bildungsträger ist sowohl <strong>für</strong> die fachtheoretische als auch<br />

die fachpraktische Unterweisung zuständig. Während der Ausbildung<br />

fin<strong>den</strong> mehrwöchige > Betriebspraktika statt (mindestens<br />

40, maximal 120 Arbeitstage je Ausbildungsjahr).<br />

> Die fachpraktische Unterweisung wird durch einen Kooperationsbetrieb<br />

durchgeführt. Auch hier ist der Bildungsträger <strong>für</strong><br />

die Koordinierung der Ausbildung und die weitere sozialpädagogische<br />

Begleitung zuständig.<br />

Ziel ist es in jedem Fall, die Ausbildung in einem Betrieb fortzusetzen.<br />

Wenn möglich, bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr, falls<br />

erforderlich, mit ausbildungsbegleiten<strong>den</strong> Hilfen. Ausbildungsplätze<br />

wer<strong>den</strong> von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit, die auch die Ausbildung<br />

finanziert, direkt vermittelt.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, kann<br />

man > Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Für die<br />

Fahrten zu <strong>den</strong> Ausbildungsorten ist ein Zuschuss<br />

möglich. Auskunft gibt der Berufsberater bei der<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen<br />

NRW 3. Weg<br />

Der „3. Weg“ ist eine spezielle Form der > Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />

Einrichtungen (BaE) in Nordrhein-Westfalen. Die<br />

offizielle Bezeichnung lautet: „Individuelle integrative Berufsausbildungen<br />

in außerbetrieblichen Einrichtungen NRW (BaE) 3. Weg“.<br />

Ausbildungswilligen Jugendlichen wird damit eine zusätzliche Gelegenheit<br />

eröffnet, <strong>den</strong> Einstieg in das Berufsleben möglichst über<br />

einen regulären Berufsabschluss zu erreichen. Sie erhalten eine<br />

besonders intensive Förderung an allen Lernorten: in der > Berufsschule,<br />

in der außerbetrieblichen Einrichtung und im Betrieb. Zur<br />

Zielgruppe gehören vor allem lernbeeinträchtigte und/oder sozial<br />

benachteiligte junge Menschen.<br />

Die Teilnehmer erwerben anerkannte berufliche Kompetenzen in<br />

Form von zertifizierten Ausbildungsbausteinen bis hin zu einem<br />

vollwertigen Berufsabschluss. Die Grundlage bildet ein regulärer<br />

> Ausbildungsvertrag mit dem Bildungsträger nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

beziehungsweise der Handwerksordnung. Zur<br />

Ausbildung gehören weiterhin > Betriebspraktika sowie Unterricht<br />

in der Regel in einer eigenständigen Fachklasse mit kleinen Lerngruppen.<br />

Die Jugendlichen erhalten je nach Bedarf zusätzlichen<br />

Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung.<br />

Der Ausbildungsverlauf wird in der landesweit einheitlichen > <strong>Job</strong>mappe<br />

NRW dokumentiert.<br />

Die Ausbildung ist nur in ausgewählten Berufen möglich. Es handelt<br />

sich in der Regel um zweijährige Ausbildungsberufe. Der<br />

„3. Weg“ lässt Unterbrechungen der Ausbildung von bis zu sechs<br />

Monaten zu. Jeder Auszubil<strong>den</strong>de hat die Option auf eine Verlängerung<br />

der Ausbildung auf maximal fünf Jahre.<br />

Ausbildungsbausteine<br />

Besonderheiten<br />

46 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

47


B – Berufsausbildungsbeihilfe<br />

Berufsberatung – B<br />

hinderung es erfordern und ohne die Förderung eine dauerhafte<br />

Teilhabe am Arbeitsleben nicht erreicht wer<strong>den</strong> kann.<br />

> Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht auch, wenn der<br />

behinderte Mensch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils<br />

wohnt.<br />

Eine Ausbildung bedeutet<br />

oft auch Abschied<br />

nehmen vom Elternhaus<br />

Voraussetzungen<br />

Berufsausbildungsbeihilfe<br />

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Leistung<br />

der Agentur <strong>für</strong> Arbeit <strong>für</strong> Auszubil<strong>den</strong>de, die während der Ausbildung<br />

nicht bei <strong>den</strong> Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb<br />

vom Elternhaus zu weit entfernt ist.<br />

Behinderte Menschen erhalten bei Teilnahme an allgemeinen<br />

Maßnahmen der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe. Ob sie<br />

während der Ausbildung, der Teilnahme an einer > berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />

Bildungsmaßnahme, während einer > behinderungsbedingt<br />

erforderlichen Grundausbildung oder anderer > Leistungen<br />

zur Teilhabe am Arbeitsleben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe<br />

oder auf > Ausbildungsgeld haben, können Betroffene beim<br />

> Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit erfragen.<br />

Besonderheiten <strong>für</strong> behinderte Menschen:<br />

> Förderfähig sind auch berufliche Ausbildungen, die abweichend<br />

von <strong>den</strong> Ausbildungsordnungen <strong>für</strong> staatlich anerkannte<br />

Ausbildungsberufe oder in Sonderformen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

> Eine Verlängerung der Ausbildungszeit, eine Wiederholung der<br />

Ausbildung ganz oder in Teilen sowie eine erneute berufliche<br />

Ausbildung wer<strong>den</strong> gefördert, wenn Art oder Schwere der Be-<br />

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt vom Gesamtbedarf<br />

und bei beruflicher Ausbildung vom anzurechnen<strong>den</strong> Einkommen ab.<br />

Mehr Informationen<br />

www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger ><br />

Menschen mit Behinderung > Finanzielle Hilfen ><br />

Berufsausbildungsbeihilfe<br />

Berufsausbildungsvorbereitung<br />

> Berufsvorbereitung<br />

Berufsberatung<br />

Die Berufsberatung der Agentur <strong>für</strong> Arbeit unterstützt Jugendliche<br />

und junge Erwachsene bei ihrer Berufswahl, während ihrer<br />

Berufsausbildung und am Anfang ihres Berufslebens. Um die Anliegen<br />

behinderter Menschen kümmert sich das > Reha-Team.<br />

Die Berufsberatung bietet im Einzelnen:<br />

> > Berufsorientierung in Schulen<br />

> (Einzel-)Beratung zu Fragen der > Berufswahl<br />

> Vermittlung von betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen<br />

Angebot<br />

48 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

49


B – Berufsbildungsgesetz<br />

Berufsbildungswerke – B<br />

> Beratung über schulische Ausbildungsmöglichkeiten (> Schulische<br />

Berufsausbildung)<br />

> berufs- und studienkundliche Vorträge, Berufserkundungen,<br />

Messen mit Arbeitgebern usw.<br />

> Medien und Veranstaltungen zur Berufswahl im > Berufsinformationszentrum<br />

(BIZ)<br />

> Online-Medien zur Berufserkundung und -wahl (z.B. www.<br />

planet-berufe.de, www.berufe.tv)<br />

> Hilfe bei der Abklärung der beruflichen Eignung (z.B. > Berufswahltest)<br />

> Unterstützung bei der > Bewerbung<br />

> bei Bedarf > Berufseinstiegsbegleitung <strong>für</strong> einzelne Schüler<br />

> Förderung von > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen und<br />

anderer Wege in Ausbildung und Beruf<br />

> Förderung der Berufsausbildung und Unterstützung bei Problemen<br />

während der Ausbildung (z.B. durch > ausbildungsbegleitende<br />

Hilfen)<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Mit dem „eSERVICE“ der Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann<br />

man per E-Mail einen Termin <strong>für</strong> ein persönliches<br />

Gespräch mit dem Berufsberater oder der Berufsberaterin<br />

vereinbaren: www.arbeitsagentur.de/<br />

eService > Kontakt zur Berufsberatung<br />

Berufsbildungsmessen<br />

Auf <strong>den</strong> Messen stellen sich regionale und überregionale Unternehmen<br />

verschie<strong>den</strong>er Branchen, Innungen, Verbände, Behör<strong>den</strong><br />

sowie Institutionen vor und geben Einblick in die praktischen Tätigkeiten<br />

der Ausbildungsberufe in ihrem Haus.<br />

Man kann sich auf <strong>den</strong> Messen mit Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> über ihre<br />

Ausbildung unterhalten, Kontakte zu Arbeitgebern knüpfen oder<br />

zuschauen, wie in verschie<strong>den</strong>en Berufen gearbeitet wird. Vor Ort<br />

sind meistens auch Beratungseinrichtungen wie die > Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit oder die > Kammern. Sie geben allgemeine Informationen<br />

zu Berufswahl und Ausbildung. Auf <strong>den</strong> Messebesuch sollte man<br />

sich gut vorbereiten, zum Beispiel eine Liste mit Fragen erstellen<br />

oder Bewerbungsunterlagen mitnehmen.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Einen Veranstaltungskalender mit Terminen im<br />

ganzen Bundesgebiet zusammen mit weiteren<br />

Tipps <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch einer Messe findet man unter<br />

www.planet-berufe.de > Schüler > Mein Fahrplan ><br />

Infoboard > Termine Ausbildungsmessen<br />

Angebote<br />

Berufsbildungswerke<br />

Berufsbildungsgesetz<br />

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthält die rechtlichen Grundlagen<br />

und Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung in > anerkannten<br />

Ausbildungsberufen und zu > besonderen Ausbildungsregelungen<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen.<br />

Die Berufsbildungswerke (BBW) sind Rehabilitationseinrichtungen<br />

zur beruflichen Erstausbildung von behinderten Jugendlichen,<br />

die auf besondere Hilfen angewiesen sind. Die Ausbildung erfolgt<br />

in > anerkannten Ausbildungsberufen oder nach > besonderen<br />

Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen – wie bei einer<br />

betrieblichen Berufsausbildung.<br />

50 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

51


B – Berufseinstiegsbegleiter<br />

Berufseinstiegsbegleitung – B<br />

Leistungen<br />

Standorte<br />

Jede dieser außerbetrieblichen Einrichtungen ist auf bestimmte<br />

Behinderungsarten spezialisiert. Der praktische und theoretische<br />

Unterricht erfolgt durch qualifizierte Ausbilder, Meister und Lehrkräfte.<br />

Für eine ärztliche, psychologische und sozialpädagogische<br />

Versorgung stehen Fachdienste zur Verfügung. Außerdem gibt es<br />

Freizeit- und Sportangebote. Meist wohnen die Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> in<br />

einem Internat oder in einer Wohngruppe.<br />

Es wer<strong>den</strong> auch > Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung<br />

(Maßnahmen zur Eignungsfeststellung), der > Arbeitserprobung<br />

und der > Berufsvorbereitung durchgeführt, soweit die Ausbildungs-<br />

oder Berufsreife noch nicht vorhan<strong>den</strong> ist. Viele BBWs<br />

bieten inzwischen auch eine > verzahnte Ausbildung an. Hier haben<br />

Jugendliche die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate ihrer praktischen<br />

Ausbildung in einem Betrieb zu absolvieren. Teilweise ist<br />

auch eine > BBW-unterstützte Ausbildung möglich.<br />

Es gibt in Deutschland insgesamt 52 Berufsbildungswerke, die<br />

in mehr als 240 Berufen ausbil<strong>den</strong>. Da<strong>für</strong> stehen 14.000 Ausbildungsplätze<br />

in eigenen Betriebsstätten zur Verfügung. In Nordrhein-Westfalen<br />

sind Berufsbildungswerke vorhan<strong>den</strong> in Bad<br />

Oeynhausen, Brakel, Bielefeld, Dortmund, Essen, Moers, Reken, Frechen,<br />

Wetter, Soest, Olsberg.<br />

Berufseinstiegsbegleiter<br />

Die Berufseinstiegsbegleiter (> Berufseinstiegsbegleitung) unterstützen<br />

Schüler beim Übergang von der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Schule in eine berufliche Ausbildung. Die Träger der Maßnahme<br />

beschäftigen da<strong>für</strong> Personen, die aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung<br />

besonders <strong>für</strong> diese Aufgabe geeignet sind. Hierzu<br />

zählen vor allem Menschen mit praktischer Berufserfahrung<br />

in <strong>den</strong> dualen Ausbildungsberufen, Führungserfahrung, Ausbildungserfahrung<br />

oder sozialpädagogischer Berufserfahrung.<br />

Berufseinstiegsbegleitung<br />

Bei der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) wer<strong>den</strong> „förderungsbedürftige“<br />

Jugendliche beim Übergang von der Schule in eine<br />

> Berufsausbildung unterstützt. Es handelt sich hierbei um leistungsschwächere<br />

Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich<br />

Schwierigkeiten haben wer<strong>den</strong>, einen Haupt- oder Förderschulabschluss<br />

zu erreichen und <strong>den</strong> Einstieg in eine berufliche Ausbildung<br />

zu bewältigen.<br />

Die Berufseinstiegsbegleitung bietet Unterstützung <strong>für</strong>:<br />

> Erreichen des Schulabschlusses,<br />

> > Berufsorientierung und > Berufswahl,<br />

> Ausbildungsplatzsuche,<br />

> Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.<br />

Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt bereits während der Vorabgangsklasse<br />

und endet ein halbes Jahr nach Beginn einer beruflichen<br />

Ausbildung, spätestens 24 Monate nach Beendigung der<br />

allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule.<br />

Im Rahmen einer modellhaften Erprobung an 1.000 Schulen unterstützen<br />

seit Februar 2009 > Berufseinstiegsbegleiter Schülerinnen<br />

und Schüler beim Übergang von der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Schule in die Ausbildung und erleichtern dadurch deren berufliche<br />

Eingliederung.<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Interessierte Schüler können an ihrer Schule<br />

nachfragen, ob <strong>für</strong> sie eine Teilnahmemöglichkeit<br />

besteht. Auskunft erteilen auch die Berufsberater<br />

der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit vor Ort.<br />

Inhalt<br />

Dauer<br />

Erprobung<br />

52 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

53


B – Berufsfachschule<br />

Berufsgrundschuljahr – B<br />

Ziel<br />

Inhalt<br />

Berufsfachschule<br />

Die Berufsfachschule in Nordrhein-Westfalen ist Teil des > Berufskollegs.<br />

Sie führt zu beruflichen Qualifikationen und zum mittleren<br />

Schulabschluss (Fachoberschulreife). Dabei unterscheidet<br />

man zum einen Bildungsgänge, die mit einer beruflichen Grundbildung<br />

auf eine Berufsausbildung vorbereiten, und zum anderen<br />

Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht<br />

führen. Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme an diesen Bildungsgängen<br />

ist mindestens der Hauptschulabschluss nach Klasse 9.<br />

Berufsfelderkundung<br />

Die Berufsfelderkundung ist ein wichtiger Baustein der > Berufsorientierung<br />

von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Schulen in Nordrhein-Westfalen (siehe > Kein Abschluss ohne Anschluss).<br />

Sie wird auch in der Berufsorientierung von schwerbehinderten<br />

jungen Menschen eingesetzt, zum Beispiel im Rahmen des<br />

Projektes > Schule trifft Arbeitswelt (STAR).<br />

Die Berufsfelderkundung vermittelt exemplarisch Einblicke in<br />

berufliche Tätigkeiten und in die betriebliche Praxis. Die Jugendlichen<br />

können so ihre Interessen und Fähigkeiten im Hinblick auf<br />

die Berufswahl überprüfen und herausfin<strong>den</strong>.<br />

Jugendliche lernen berufliche Tätigkeiten in mindestens drei Berufsfeldern<br />

praxisnah kennen, zum Beispiel auch in „typischen“<br />

Berufsfeldern des anderen Geschlechts. Die Berufsfelderkundung<br />

wird in der Regel ab Klasse 8 vor dem schulischen > Betriebspraktikum<br />

angeboten. Sie findet vorrangig in Betrieben statt. Zur Berufsfelderkundung<br />

können auch Aktivitäten, wie die Teilnahme am ><br />

Girls´Day bzw. > Boys´Day und der Besuch von > Berufsbildungsmessen<br />

genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Berufsförderungswerke<br />

Berufsförderungswerke (BFW) sind > Einrichtungen der beruflichen<br />

Rehabilitation <strong>für</strong> behinderte Erwachsene. Die an einem BFW angebotenen<br />

Lehrgänge in > anerkannten Ausbildungsberufen schließen<br />

in der Regel mit einer Prüfung vor einer > Kammer ab.<br />

Eigene medizinische, psychologische und soziale Fachdienste begleiten<br />

die Ausbildung. Im Gegensatz zu <strong>den</strong> > Berufsbildungswerken<br />

(BBW) sollen die Teilnehmer über eine abgeschlossene<br />

Erstausbildung verfügen bzw. nicht mehr schulpflichtig sein. Die<br />

Einrichtungen sind auf unterschiedliche Behinderungsarten eingestellt.<br />

Das BFW in Düren beispielsweise ist spezialisiert auf blinde<br />

und sehbehinderte Menschen.<br />

Bundesweit bieten 28 Berufsförderungswerke insgesamt etwa<br />

14.500 Plätze an. Es gibt auch Spezialeinrichtungen, zum Beispiel<br />

<strong>für</strong> blinde und sehbehinderte Menschen. In Nordrhein-Westfalen<br />

gibt es Berufsförderungswerke in Dortmund, Düren, Köln, Oberhausen<br />

und Hamm.<br />

Berufsgrundschuljahr<br />

Das Berufsgrundschuljahr (BGJ) in Nordrhein-Westfalen ist ein<br />

Bildungsangebot der > Berufsschule. Es zielt auf <strong>den</strong> Erwerb des<br />

Hauptschulabschlusses nach Klasse 10. Bei einer Durchschnittsnote<br />

von mindestens 3,0 in <strong>den</strong> Fächern Deutsch/Kommunikation,<br />

Englisch und Mathematik ist sogar der mittlere Schulabschluss<br />

(Fachoberschulreife) erreicht. Das Berufsgrundschuljahr vermittelt<br />

eine berufliche Grundbildung im gewählten Berufsfeld.<br />

Interessierte Jugendliche bewerben sich fristgerecht beim zuständigen<br />

Berufskolleg um einen Platz. Da<strong>für</strong> muss die Schulpflicht<br />

erfüllt (in Nordrhein-Westfalen zehn Jahre) und der Hauptschulabschluss<br />

nach Klasse 9 erworben wor<strong>den</strong> sein. Der erfolgreiche<br />

Leistungen<br />

Standorte<br />

Voraussetzungen<br />

54 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

55


B – Berufsinformationszentrum<br />

Berufsorientierung – B<br />

Dauer<br />

Standorte<br />

Angebot<br />

Besuch des > Berufsorientierungsjahrs berechtigt ebenfalls zur Teilnahme<br />

am Berufsgrundschuljahr.<br />

Der Bildungsgang dauert ein Jahr. In der Regel wer<strong>den</strong> 34 Wochenstun<strong>den</strong><br />

erteilt. Eine Anrechnung als erstes Ausbildungsjahr (im<br />

Umfang von sechs bis zwölf Monaten) ist möglich, wenn Ausbilder<br />

und Auszubil<strong>den</strong>der zustimmen.<br />

Berufsinformationszentrum<br />

Im Berufsinformationszentrum (BiZ) kann man sich über Arbeitsund<br />

Ausbildungsmarkt, Berufswahl, Stellensuche sowie Weiterbildung<br />

selbst informieren und nach passen<strong>den</strong> Arbeits- und Ausbildungsplätzen<br />

suchen. Jeder kann das Angebot so lange und so oft<br />

nutzen wie er möchte – ohne Anmeldung. Bei Fragen stehen <strong>den</strong><br />

Besuchern fachkundige Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Ein Berufsinformationszentrum gibt es in jeder > Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Zusätzlich sind auch mobile Berufsinformationszentren („BiZ-<br />

MOBIL“) zum Beispiel in Schulen oder auf > Berufsbildungsmessen<br />

unterwegs.<br />

Es gibt verschie<strong>den</strong>e Informationsmöglichkeiten, wie illustrierte<br />

Informationsmappen mit Berichten aus der Berufspraxis sowie<br />

Bücher und Zeitschriften. Wer die Berufs- und Arbeitswelt über<br />

Filme erschließen möchte, dem steht ein Filmportal mit Videos zu<br />

Ausbildungs- und Studienberufen zur Verfügung. Viele Flyer und<br />

Broschüren gibt es auch zum Mitnehmen. Die im BiZ vorhan<strong>den</strong>en<br />

Internetarbeitsplätze sind zur Nutzung der Online-Angebote der<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit sowie <strong>für</strong> andere berufliche Recherchen<br />

im Internet frei zugänglich.<br />

Zusätzlich zum umfassen<strong>den</strong> Informationsangebot findet in <strong>den</strong><br />

Gruppenräumen des BiZ eine Vielzahl von Veranstaltungen statt,<br />

zum Beispiel zu <strong>den</strong> Themen Berufswahl und Bewerbung.<br />

Berufskolleg<br />

> Berufliche Schulen<br />

Berufsorientierung<br />

Am Ende der Schulzeit steht mit der > Berufswahl eine wichtige<br />

Entscheidung <strong>für</strong> <strong>den</strong> persönlichen und beruflichen Werdegang<br />

an. Während der Berufsorientierung wird sie planmäßig vorbereitet.<br />

Die Berufsorientierung beginnt in der Regel in <strong>den</strong> vorletzten<br />

Klassen der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen. Dabei arbeiten die<br />

Schulen eng mit der > Berufsberatung der Agentur <strong>für</strong> Arbeit und<br />

bei schwerbehinderten Jugendlichen mit dem > Integrationsfachdienst<br />

zusammen. Auch die Unterstützung der Eltern und die Einbeziehung<br />

von Betrieben sind in der Phase der beruflichen Orientierung<br />

von großer Bedeutung.<br />

Bei der Berufsorientierung geht es <strong>für</strong> die Jugendlichen darum,<br />

die eigenen Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu erkun<strong>den</strong>.<br />

Dazu passend sollen sie geeignete Berufe fin<strong>den</strong>, über die sie weitere<br />

Informationen einholen, um Fähigkeiten und Anforderungen<br />

abgleichen zu können. Die eigenen Vorstellungen und die persönliche<br />

Eignung können die Jugendlichen durch praktische Erfahrungen<br />

überprüfen, zum Beispiel durch ein > Betriebspraktikum oder<br />

eine > Berufsfelderkundung.<br />

Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen oder Angeboten, welche<br />

die berufliche Orientierung unterstützen. Sie sollten geschlechtersensibel<br />

sein (> Gender Mainstreaming) und die besonderen Bedürfnisse<br />

und Probleme von Jugendlichen mit Migrationshintergrund<br />

mitberücksichtigen.<br />

Angebote der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit unterstützt die berufliche Orientierung<br />

insbesondere durch Informationsveranstaltungen <strong>für</strong> Schüler und<br />

Inhalt<br />

56 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

57


B – Berufsorientierungsbüro<br />

Berufsorientierungscamp – B<br />

Eltern sowie durch Angebote zur Selbstinformation, wie sie im<br />

> Berufsinformationszentrum zur Verfügung stehen.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

(Erweiterte) vertiefte<br />

Berufsorientierung<br />

Nutzungsmöglichkeiten<br />

Um unsichere oder falsche Entscheidungen bei der Berufswahl<br />

zu vermei<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> zusätzliche Maßnahmen angeboten, die<br />

bis zu vier Wochen dauern und meist in der unterrichtsfreien Zeit<br />

stattfin<strong>den</strong>. Bei der erweiterten vertieften Berufsorientierung<br />

dauern die Maßnahmen länger und können in der Unterrichtszeit<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Berufliches Orientierungsverfahren<br />

Für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf, deren Fähigkeiten im Grenzbereich<br />

zwischen einer Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen und dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt liegen, gibt es in Nordrhein-Westfalen ein<br />

spezielles berufliches Orientierungsverfahren. Dieses wird im Rahmen<br />

des Projektes > Schule trifft Arbeitswelt (STAR) umgesetzt und<br />

durch die > Initiative Inklusion gefördert.<br />

Berufsorientierungsbüro<br />

Das Berufsorientierungsbüro (BOB) dient als zentrale Anlaufstelle<br />

<strong>für</strong> alle Aktivitäten der Berufs- und Studienorientierung innerhalb<br />

einer Schule. Es ist Informations- und Beratungszentrum <strong>für</strong><br />

Schüler, Eltern und andere an der > Berufsorientierung beteiligte<br />

Personen.<br />

Im Berufsorientierungsbüro können Informationsmaterialien gesammelt<br />

und gesichtet wer<strong>den</strong>. Es eignet sich ebenso als Büro des<br />

> Studien- und Berufswahlkoordinators (StuBo) sowie zur Durchführung<br />

der Gespräche mit dem Berufsberater der Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit und <strong>für</strong> Treffen mit außerschulischen Experten. Das Berufsorientierungsbüro<br />

kann zudem als Ort <strong>für</strong> Bewerbungstrainings,<br />

Internetsuche und individuelle Beratungsgespräche, etwa im Rahmen<br />

der > Förderplanung berufliche Integration, genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Einrichtung eines Berufsorientierungsbüros<br />

kann im Rahmen der Projektes > Zukunft fördern<br />

gefördert wer<strong>den</strong>.<br />

Berufsorientierungscamp<br />

Berufsorientierungscamps wollen Jugendliche spielerisch an das<br />

Thema > Berufsorientierung heranführen. Anhand erlebnis- und<br />

handlungsorientierter Metho<strong>den</strong> und Bausteine motivieren sie<br />

Schülerinnen und Schüler, sich intensiv mit ihrer beruflichen Zukunft<br />

auseinanderzusetzen. Berufswahlcamps erstrecken sich über<br />

wenige Tage bis zu vier Wochen.<br />

Da sich Berufsorientierungscamps durch eine große Themenvielfalt<br />

auszeichnen, kann die inhaltliche Ausgestaltung nur exemplarisch<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Während eines Berufsorientierungscamps<br />

können Jugendliche …<br />

> sich selbst und ihre individuellen Stärken und Fähigkeiten entdecken,<br />

> erste eigene Wünsche hinsichtlich einer persönlichen und beruflichen<br />

Zukunft definieren und formulieren,<br />

> das bisherige berufliche Spektrum erweitern (Kennenlernen<br />

unterschiedlicher Anforderungen aus verschie<strong>den</strong>en Berufsfeldern)<br />

und sich darin orientieren,<br />

> frühzeitig erste eigene Bewerbungsstrategien entwickeln (z.B.<br />

Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Simulation von Vorstellungsgesprächen),<br />

> Sozial- und Teamfähigkeit trainieren.<br />

Durchgeführt wer<strong>den</strong> Camps sowohl in Eigenverantwortung der<br />

Schulen wie auch durch andere Akteure, zum Beispiel durch die<br />

Themen<br />

Förderung<br />

58 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

59


B – Berufsorientierungsjahr<br />

Berufspsychologischer Service – B<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder durch > Kammern. Berufsorientierungscamps<br />

können im Rahmen der erweiterten vertieften > Berufsorientierung<br />

von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit gefördert wer<strong>den</strong>.<br />

haben, setzen sie in der Einarbeitungsphase <strong>den</strong> Unterricht im gewählten<br />

Berufsfeld fort. Es sollen > Betriebspraktika durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Umfangreiche positive Erfahrungen liegen bereits<br />

mit dem Berufsorientierungscamp des Projektes<br />

> Zukunft fördern vor.<br />

Berufsorientierungsjahr<br />

Voraussetzungen<br />

Inhalt<br />

Das Berufsorientierungsjahr (BOJ) in Nordrhein-Westfalen ist ein<br />

Bildungsangebot der > Berufsschule. Es zielt auf <strong>den</strong> Erwerb des<br />

Hauptschulabschlusses und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

aus mehreren Berufsfeldern. Das Berufsorientierungsjahr kann<br />

die Grundlage <strong>für</strong> die Berufswahl verbessern und <strong>den</strong> Übergang in<br />

ein betriebliches Ausbildungsverhältnis fördern (> Berufsvorbereitung).<br />

Die Teilnehmer erhalten außerdem die Berechtigung zum<br />

Besuch des > Berufsgrundschuljahres und sie haben ihre Berufsschulpflicht<br />

erfüllt.<br />

Interessierte Jugendliche bewerben sich fristgerecht beim zuständigen<br />

> Berufskolleg um einen Platz. Da<strong>für</strong> muss in der Regel die<br />

Schulpflicht erfüllt sein (in Nordrhein-Westfalen zehn Jahre) und<br />

es darf noch kein Hauptschul- oder gleichwertiger Abschluss erworben<br />

wor<strong>den</strong> sein. In Einzelfällen kann mit dem Berufsorientierungsjahr<br />

im 10. Schulbesuchsjahr die Schulpflicht erfüllt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Bildungsgang dauert ein Jahr. In der Regel wer<strong>den</strong> 34 Wochenstun<strong>den</strong><br />

erteilt. Nachdem die Teilnehmer in der Orientierungsphase<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten in mehreren Berufsfeldern erlangt<br />

Berufspraxisstufe<br />

Die Berufspraxisstufe (früher „Werkstufe“) ist die letzte Stufe vor<br />

der Schulentlassung in > Förderschulen mit dem Schwerpunkt<br />

geistige Entwicklung (in der Regel das 12. und 13. Schulbesuchsjahr).<br />

Mit ihrem Besuch ist die Berufsschulpflicht erfüllt. Ziel der<br />

Berufspraxisstufe ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler<br />

auf <strong>den</strong> Übergang ins Arbeitsleben.<br />

Berufspsychologischer Service<br />

Der Berufspsychologische Service der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit unterstützt<br />

das > Reha-Team bei der Beratung. Dieser Service ist gefragt,<br />

wenn die konkrete Eignung <strong>für</strong> bestimmte Berufe oder die Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> eine erfolgreiche Ausbildung zu klären sind. Zum<br />

Beispiel: Wo liegen die persönlichen Stärken und Fähigkeiten? Wie<br />

Berufswahl: Die Weichen<br />

<strong>für</strong> die Zukunft stellen!<br />

60 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

61


B – Berufsschule<br />

Berufsvorbereitende BildungsmaSSnahmen – B<br />

Berufsschulpflicht<br />

Angebote<br />

können sie <strong>für</strong> Ausbildung und Beruf genutzt wer<strong>den</strong>? Welche individuelle<br />

Förderung wird gebraucht?<br />

Im Berufspsychologischen Service arbeiten Psychologinnen und<br />

Psychologen, die auch über spezielle Kenntnisse der Arbeits- und<br />

Betriebspsychologie verfügen. Sie beurteilen durch Gespräche<br />

und verschie<strong>den</strong>e Testverfahren die individuelle berufliche ><br />

Eignung. Die Ergebnisse wer<strong>den</strong> gemeinsam besprochen und erklärt.<br />

Berufsschule<br />

An <strong>den</strong> Berufsschulen in Nordrhein-Westfalen wer<strong>den</strong> berufliche<br />

Qualifikationen und allgemeinbil<strong>den</strong>de Abschlüsse vergeben. Die<br />

Berufsschule ist Teil des > Berufskollegs.<br />

Die Berufsschulpflicht beginnt mit Vollendung der zehnjährigen<br />

Schulpflicht. Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr, auch dann, wenn sie in keinem Berufsausbildungsverhältnis<br />

stehen. Wird im Anschluss an die Schulpflicht<br />

die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis angestrebt, muss<br />

der Jugendliche in diesem Fall an einem Tag in der Woche die Berufsschule<br />

besuchen.<br />

Die Teilnahme an > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen<br />

entbindet ebenfalls nicht von der Berufsschulpflicht. In der Regel<br />

arbeiten dabei die Bildungsträger und die zuständigen Berufsschulen<br />

eng zusammen.<br />

Im Rahmen der > dualen Ausbildung wird der schulische Teil der<br />

Berufsausbildung in <strong>den</strong> Fachklassen der Berufsschule durchgeführt.<br />

Dabei ist der Unterricht auf die besonderen Anforderungen<br />

des jeweiligen Berufs abgestimmt. Er umfasst durchschnittlich<br />

1,5 Tage Unterricht pro Woche und wird regelmäßig oder im Block<br />

durchgeführt. Die duale Ausbildung endet mit einer Berufsab-<br />

schlussprüfung vor der zuständigen > Kammer. In der Berufsschule<br />

wird zudem der Berufsschulabschluss und damit der Hauptschulabschluss<br />

nach Klasse 10 vergeben.<br />

Weitere Bildungsangebote der Berufsschule sind das > Berufsorientierungsjahr<br />

und das > Berufsgrundschuljahr.<br />

Jugendliche mit besonderem Förderbedarf können an über 20<br />

Standorten in Nordrhein-Westfalen an Förderberufskollegs ihre<br />

Berufsschulpflicht ableisten. Dort erhalten sie zusätzliche individuelle<br />

Förderung. Häufig sind diese Berufskollegs an > Berufsbildungswerke<br />

angegliedert.<br />

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />

In manchen Fällen ist vor der Aufnahme einer > Berufsausbildung<br />

noch eine gezielte Vorbereitung notwendig, damit der Start in<br />

Ausbildung und Beruf erfolgreich verlaufen kann. Hierzu gibt es<br />

berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) der > Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit.<br />

Teilnehmen können junge Menschen unter 25 Jahren, die ihre<br />

Schulpflicht erfüllt und noch keine Ausbildung abgeschlossen<br />

haben. Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen, die<br />

noch nicht über die erforderliche > Ausbildungsreife oder berufliche<br />

> Eignung verfügen.<br />

Die Teilnehmer einer berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahme<br />

können …<br />

> ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im Hinblick auf die Berufswahl<br />

erproben,<br />

> die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten <strong>für</strong> die Aufnahme<br />

einer Berufsausbildung oder Beschäftigung erwerben und<br />

> <strong>den</strong> Hauptschulabschluss nachholen.<br />

Förderberufskolleg<br />

Teilnehmer<br />

Ziele<br />

62 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

63


B – Berufsvorbereitende BildungsmaSSnahmen<br />

Berufsvorbereitung – B<br />

Qualifizierungsstufen<br />

Durchführung<br />

Förderdauer<br />

Die Maßnahmen gliedern sich in Qualifizierungsstufen, in die Teilnehmer<br />

nach ihrem individuellen Förderbedarf flexibel ein- und<br />

umsteigen können:<br />

> Grundstufe: Berufsorientierung und Berufswahl<br />

> Förderstufe: Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten<br />

> Übergangsqualifizierung: berufs- und betriebsorientierte Qualifizierung<br />

(z.B. durch Betriebspraktikum oder Bewerbungstraining)<br />

Vor der Grundstufe wird in der Regel eine bis zu vierwöchige<br />

Eignungsanalyse vorgeschaltet. Sie dient dazu, die individuellen<br />

Stärken und Schwächen mit Blick auf die beruflichen Anforderungen<br />

realistisch einzuschätzen.<br />

Die berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen wer<strong>den</strong> von Bildungsträgern<br />

durchgeführt. Die Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten<br />

erfolgt auf der Grundlage von > Qualifizierungsbausteinen,<br />

die bescheinigt wer<strong>den</strong>. Während der Maßnahmen steht<br />

ein Bildungsbegleiter als fester Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>den</strong> behinderten<br />

jungen Menschen zur Verfügung (siehe > Bildungsbegleitung).<br />

Die maximale Förderdauer einer berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahme<br />

beträgt <strong>für</strong> behinderte Menschen in der Regel elf<br />

Monate bis maximal 18 Monate (wenn ausschließlich eine Arbeitsaufnahme<br />

angestrebt wird).<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Nähere Auskünfte über eine Teilnahme an berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />

Bildungsmaßnahmen erhalten<br />

behinderte Menschen beim > Reha-Team der<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Berufsvorbereitende Einrichtung<br />

Eine berufsvorbereitende Einrichtung ist ein Maßnahmenträger<br />

der beruflichen Rehabilitation. Sie führt Maßnahmen zur > Berufsvorbereitung,<br />

zur > Berufsausbildung sowie zur > Abklärung der<br />

beruflichen Eignung bzw. > Arbeitserprobung vor Beginn einer Ausbildung<br />

durch.<br />

Die Teilnehmer erhalten berufsspezifische Qualifizierungsangebote<br />

und bei Bedarf sozialpädagogische, psychologische und medizinische<br />

Unterstützung. In vielen Fällen bieten die berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />

Einrichtungen <strong>den</strong> Teilnehmern auch die Möglichkeit,<br />

innerhalb der Einrichtung zu wohnen und Freizeitangebote wahrzunehmen.<br />

Die tatsächlich verfügbaren Angebote unterschei<strong>den</strong> sich je<br />

nach Maßnahmenträger und Region. Die Zuweisung zu einzelnen<br />

berufsvorbereiten<strong>den</strong> Einrichtungen erfolgt in der Regel<br />

durch <strong>den</strong> Kostenträger, meist die Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Eine generelle<br />

Wahlfreiheit gibt es nicht. Am bekanntesten sind die<br />

> Berufsbildungswerke und die > Berufsförderungswerke.<br />

Träger berufsvorbereitender Einrichtungen sind regionale oder<br />

überregionale, kommerzielle, private, gemeinnützige oder öffentliche<br />

Bildungseinrichtungen und Wohlfahrtsverbände. Dazu gehören<br />

zum Beispiel das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland, der<br />

Internationale Bund oder das Kolpingwerk Deutschland.<br />

Berufsvorbereitung<br />

Berufsvorbereitung soll <strong>den</strong> Einstieg in Ausbildung und Beruf erleichtern<br />

oder erst ermöglichen. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> Jugendliche,<br />

die nach dem Verlassen der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule noch<br />

nicht die erforderliche > Ausbildungsreife besitzen.<br />

Angebot<br />

Träger<br />

64 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

65


B – Berufsvorbereitungsjahr<br />

Berufswahl – B<br />

Aufgaben<br />

Maßnahmen der <br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

Schulische Berufsvorbereitung<br />

Berufsvorbereitende Angebote verstehen sich als Starthilfe. Je<br />

nach Schwerpunkt und Zielgruppe …<br />

> unterstützen sie die > Berufsorientierung und > Berufswahl,<br />

> vermitteln sie Grundbildung in einem Beruf oder Berufsfeld,<br />

> schließen sie Bildungslücken durch allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht,<br />

> ermöglichen sie das Nachholen von Berufsabschlüssen.<br />

Mit ihrem 2005 eingeführten Fachkonzept <strong>für</strong> berufsvorbereitende<br />

Maßnahmen hat die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit das alte<br />

Lehrgangskonzept durch eine individuellere und flexiblere Förderung<br />

junger Menschen ersetzt. Es steht ein differenziertes Angebot<br />

zur Verfügung, um dem individuellen Förderbedarf von jungen<br />

Menschen – auch solchen mit einer Behinderung – gerecht<br />

zu wer<strong>den</strong>:<br />

> > Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />

> > Einstiegsqualifizierung<br />

> > Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung<br />

Die > beruflichen Schulen in NRW bieten Berufsvorbereitung insbesondere<br />

in Form des > Berufsorien tie rungsjahres und des > Berufsgrundschuljahres<br />

an. Auch der Bes uch der > Berufsfachschule lässt<br />

sich zur Berufsvorbereitung nutzen.<br />

Berufsvorbereitungsjahr<br />

> Berufsorientierungsjahr<br />

Berufswahl<br />

Die Entscheidung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Berufseinstieg ist ein wichtiger Schritt<br />

im Leben. Bei der Berufswahl stehen drei Fragen im Vordergrund:<br />

Was kann ich? Was will ich? Und welche Ausbildungsmöglichkeiten<br />

gibt es?<br />

Die planmäßige Vorbereitung der Berufswahl beginnt bereits in<br />

der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule im Rahmen der > Berufsorientierung.<br />

Ziel ist die Entwicklung einer persönlichen Berufswahlkompetenz.<br />

In diesen Prozess sind auch die Eltern und die Berufsberatung<br />

der Agentur <strong>für</strong> Arbeit eingebun<strong>den</strong>. Die Berufswahl lässt<br />

sich in drei Phasen gliedern:<br />

> Berufsorientierung<br />

> Entscheidungsfindung<br />

> Realisierung (Bewerbung)<br />

Schule und Agentur <strong>für</strong> Arbeit arbeiten zur Unterstützung der Berufswahl<br />

eng zusammen und übernehmen dabei jeweils originäre<br />

Aufgaben, die sich zum Teil auch überschnei<strong>den</strong>. Die Schule leistet<br />

einen wichtigen Beitrag durch vorberufliche Bildung und berufsorientieren<strong>den</strong><br />

Unterricht (> Arbeitslehre), der ergänzt wird durch<br />

handlungsorientierte Bausteine, zum Beispiel > Betriebspraktikum,<br />

> Betriebserkundung oder die Teilnahme am > Girls’Day bzw.<br />

> Boys’Day.<br />

An beruflichen Schulen gibt es Bildungsangebote zur > Berufsvorbereitung,<br />

wenn nach dem Besuch der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule die<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> eine Berufsausbildung noch nicht gegeben ist.<br />

Berufsorientierung und > Berufsberatung sind gesetzliche Aufgaben<br />

der Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Sie bietet unter anderem eine Abklärung<br />

der beruflichen > Eignung, > berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />

und die Förderung der beruflichen Rehabilitation<br />

junger Menschen (siehe > Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation).<br />

Zur Berufsorientierung und Berufswahl stellt die Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit ein umfangreiches Medienangebot im > Berufsinformationszentrum<br />

(BiZ) und im Internet (www.arbeitsagentur.<br />

de) zur Verfügung.<br />

Den Weg zur Berufswahl und die dabei erworbenen Kompetenzen<br />

kann man zum Beispiel mit dem > Berufswahlpass dokumentieren<br />

und nachweisen.<br />

Phasen der Berufswahl<br />

Beitrag der Schulen<br />

Angebot der Agentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit<br />

Berufswahlpass<br />

66 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

67


B – Berufswahlkoordinator<br />

Berufswahlunterricht – B<br />

Dokumentation<br />

Berufswahlkoordinator<br />

> Studien- und Berufswahlkoordinatoren<br />

Berufswahlpass<br />

Der Berufswahlpass unterstützt junge Menschen bei der > Berufsorientierung<br />

und > Berufswahl. Eingesetzt wird der Berufswahlpass<br />

teilweise schon ab der 7. Klasse im Unterricht aller Schulformen.<br />

Mit dem Berufswahlpass kann man seinen Weg zur Berufswahl<br />

dokumentieren. Er fasst alle notwendigen Informationen und Unterlagen<br />

zusammen, die <strong>für</strong> eine überlegte Berufswahl nützlich<br />

sind. Dazu gehören persönliche Daten, Interessen, Stärken, Berufsziele,<br />

Praktika und anderweitige Praxiserfahrungen sowie entsprechende<br />

Bescheinigungen.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Berufswahltest<br />

Der Berufswahlpass – bestehend aus einem Ringordner<br />

mit Arbeits- und Informationsblättern –<br />

kann bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufswahlpass<br />

bestellt wer<strong>den</strong>: www.berufswahlpass.de<br />

> Bezugsquellen<br />

Der Berufswahltest (BWT) ist ein Service der Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Er<br />

dient als Orientierungshilfe <strong>für</strong> die berufliche Entscheidung und<br />

hilft bei der Klärung von Fragen wie:<br />

> Bringe ich die Voraussetzungen <strong>für</strong> meine Wunschberufe mit?<br />

> Wie kann ich mehr über meine Fähigkeiten und beruflichen Interessen<br />

erfahren?<br />

> Welche Berufe/Berufsbereiche passen zu mir?<br />

Der Berufswahltest umfasst verschie<strong>den</strong>e Leistungstests sowie einen<br />

Berufsfragebogen. Bei <strong>den</strong> meisten Tests spielt es keine Rolle,<br />

was der Teilnehmer bereits in der Schule gelernt hat oder wie gut<br />

seine Schulnoten sind. Das Testverfahren wird vom > Berufspsychologischen<br />

Service der Agentur <strong>für</strong> Arbeit durchgeführt. Die Teilnahme<br />

ist freiwillig.<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Behinderte Menschen, die an einem Berufswahltest<br />

interessiert sind, können sich an das > Reha-<br />

Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit wen<strong>den</strong>.<br />

Berufswahlunterricht<br />

Der Berufswahlunterricht ist in Nordrhein-Westfalen kein eigenes<br />

Unterrichtsfach, gewinnt im Rahmen der > Arbeitslehre, aber auch<br />

fachübergreifend, spätestens ab Klasse 8 zunehmend an Bedeutung.<br />

Die inhaltliche Abgrenzung zur > Berufsvorbereitung oder der<br />

> Berufsorientierung ist am ehesten darin zu sehen, dass die Verantwortung<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Berufswahlunterricht im Bereich der Schule<br />

liegt. Berufsvorbereitung und Berufsorientierung wer<strong>den</strong> dagegen<br />

von Schulen und außerschulischen Institutionen, gemeinsam verantwortet.<br />

Ziel ist es, die Schüler zur Berufswahlreife zu führen, das heißt, sie<br />

sollen eine begründete Entscheidung hinsichtlich ihrer Berufs-<br />

Durchführung<br />

Elemente<br />

68 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

69


B – Berufswegekonferenz<br />

Beschäftigung von besonders betroffenen Jugendlichen ... – B<br />

Gestaltung<br />

Teilnehmer<br />

wahl treffen können. Elemente des Berufswahlunterrichtes können<br />

sein:<br />

> Ökonomische Bildung<br />

> Individuelle Förderplanung<br />

> Erstellung eines Kompetenzprofils<br />

> Praktische Lernangebote<br />

> Praktika<br />

> Beratung<br />

Für <strong>den</strong> Berufswahlunterricht wer<strong>den</strong> Lernorte in und außerhalb<br />

der Schule genutzt (> Betriebserkundungen, > Betriebspraktikum<br />

etc.). Außerschulische Experten können in <strong>den</strong> Berufswahlunterricht<br />

eingela<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> oder diesen teilweise übernehmen. Die<br />

inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung des Berufswahlunterrichtes<br />

ist von Schulform und Schulstandort abhängig. Häufig<br />

bieten hier die Schulprogramme eine erste Orientierung.<br />

Berufswegekonferenz<br />

In Berufswegekonferenzen findet die individuelle > Berufswegeplanung<br />

von Schülerinnen und Schülern statt. Hier stehen der<br />

Jugendliche und seine berufliche Zukunft im Mittelpunkt. Bei<br />

schwerbehinderten jungen Menschen wird die Berufswegekonferenz<br />

durchgeführt, wenn die beruflichen Perspektiven im Grenzbereich<br />

zwischen einer Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen und dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt liegen.<br />

Teilnehmer der Berufswegekonferenz sind: der Schüler, seine<br />

Eltern bzw. Betreuer, Lehrer, Berater des Integrationsfachdienstes,<br />

Reha-Berater der Agentur <strong>für</strong> Arbeit und bei Bedarf weitere Personen,<br />

zum Beispiel Vertreter von Betrieben, Bildungseinrichtungen<br />

oder Leistungsträgern. Es wer<strong>den</strong> verbindliche Absprachen getroffen<br />

und gemeinsam umgesetzt.<br />

Berufswegeplanung<br />

Berufswegeplanung ist eine Maßnahme, um Schülerinnen und<br />

Schüler beim Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf individuell zu<br />

begleiten und zu unterstützen. Der Jugendliche kann dabei eine<br />

realistische berufliche Perspektive entwickeln und diese in der<br />

Praxis erproben. Die erforderlichen Qualifizierungswege <strong>für</strong> eine<br />

berufliche Tätigkeit wer<strong>den</strong> geplant und weitere Maßnahmen zur<br />

individuellen Förderung, wie Mobilitätstraining oder Training sozialer<br />

Kompetenzen, umgesetzt.<br />

Die Berufswegeplanung von schwerbehinderten jungen Menschen<br />

mit > sonderpädagogischem Förderbedarf beginnt in der<br />

Regel zwei bis drei Jahre vor Schulende und erfolgt in > Berufswegekonferenzen.<br />

Beschäftigung von besonders betroffenen<br />

jugend lichen Schwerbehinderten beim <strong>Landschaftsverband</strong><br />

<strong>Rheinland</strong><br />

Im Jahr 1997 wurde beim <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong> (LVR) ein<br />

Stellenpool eingerichtet, um > besonders betroffenen schwerbehinderten<br />

Menschen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu geben.<br />

Ziel dieser Trainingsmaßnahme ist es, auf eine spätere Ausbildung<br />

vorzubereiten bzw. die Ausbildungsfähigkeit zu erproben. Voraussetzung<br />

ist, dass die Teilnehmer nicht älter als 25 Jahre sind und<br />

einfache Tätigkeiten ohne ständige Betreuung selbstständig ausführen<br />

können.<br />

Die Einsätze wer<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten<br />

der Bewerberinnen und Bewerber ausgesucht (z.B. einfache<br />

Tätigkeiten in <strong>den</strong> Bereichen Poststelle, Botendienst, Registratur<br />

oder leichte Tätigkeiten am PC). Einsatzorte können neben der<br />

Dienststelle Köln-Deutz auch sämtliche Dienststellen des LVR sein.<br />

Die Maßnahme ist auf ein Jahr befristet, kann aber bei besonderer<br />

Durchführung<br />

Einsätze<br />

70 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

71


B – Beschäftigungspflicht<br />

Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen – B<br />

Bewährung um bis zu ein Jahr verlängert wer<strong>den</strong>. Die Teilnahme<br />

an der Trainingsmaßnahme begründet keinen Anspruch auf einen<br />

späteren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.<br />

Die Ausbildung orientiert sich inhaltlich an <strong>den</strong> Berufsbildern der<br />

> anerkannten Ausbildungsberufe. Gleichzeitig ist sie an die Bedarfe<br />

und Einschränkungen von behinderten jungen Menschen angepasst.<br />

Die besonderen Regelungen können zum Beispiel festlegen,<br />

dass fachpraktische Inhalte und Prüfungsanforderungen im Vergleich<br />

zur Fachtheorie stärker zu gewichten sind. Oder es wer<strong>den</strong><br />

solche fachpraktischen Anteile der Ausbildung ausgeklammert,<br />

die mit einer körperlichen Behinderung nicht ausgeführt wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Abweichende <br />

Ausbildungsordnung<br />

Die Berufswegeplanung<br />

beginnt zwei bis drei<br />

Jahre vor Schulende<br />

Beschäftigungspflicht<br />

> Ausgleichsabgabe<br />

Besondere Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen<br />

Wenn aufgrund der Behinderung eine reguläre Berufsausbildung<br />

nach der jeweiligen > Ausbildungsordnung nicht möglich ist, können<br />

bei der zuständigen > Kammer besondere Ausbildungsregelungen<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen beantragt wer<strong>den</strong>. Berufe mit<br />

besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen erkennt<br />

man häufig an der Bezeichnung > Fachpraktiker oder Werker.<br />

Die Ausbildung kann sowohl betrieblich als auch außerbetrieblich<br />

(z.B. in einem Berufsbildungswerk) erfolgen.<br />

Bevor eine Ausbildung nach besonderen Regelungen <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen ins Auge gefasst wird, ist stets zu prüfen, ob mit entsprechender<br />

Unterstützung eine Ausbildung nach der regulären<br />

Ausbildungsordnung möglich ist: zum Beispiel mit > technischen<br />

Arbeitshilfen, > ausbildungsbegleiten<strong>den</strong> Hilfen (abH), > Prüfungsmodifikationen<br />

oder > Ausbildungserleichterungen.<br />

Die besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

sind im Berufsbildungsgesetz (§ 66 BBiG) und in der Handwerksordnung<br />

(§ 42 HwO) rechtlich geregelt.<br />

Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen<br />

Laut > Sozialgesetzbuch IX sind schwerbehinderte Menschen „nach<br />

Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders<br />

betroffen“, wenn …<br />

> sie zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine besondere<br />

Hilfskraft benötigen oder<br />

> ihre Beschäftigung mit außergewöhnlichen Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitgeber verbun<strong>den</strong> ist oder<br />

> sie nur eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen<br />

können oder<br />

> sie allein infolge einer geistigen Behinderung oder seelischer<br />

Behinderung oder eines Anfallslei<strong>den</strong>s schwerbehindert sind<br />

oder<br />

Vorrang anderer <br />

Hilfen<br />

Gesetze<br />

72 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

73


B – Betreutes Wohnen<br />

Betriebliche Berufsausbildung – B<br />

> sie wegen der Behinderung keine abgeschlossene > Berufsausbildung<br />

oder > Berufsausbildungsvorbereitung haben.<br />

Betreutes Wohnen<br />

> Ambulant Betreutes Wohnen<br />

> Aufbau einer realistischen Berufsorientierung<br />

> Erwerb des Hauptschulabschlusses<br />

Die Betriebe haben die Möglichkeit, einen Jugendlichen über<br />

einen längeren Zeitraum kennenzulernen und seine Eignung zu<br />

überprüfen. Eine im Herbst 2009 durchgeführte Betriebsbe fragung<br />

ergab, dass etwa 25 Prozent der Jugendlichen im Anschluss an das<br />

Projekt in reguläre Ausbildungen übernommen wur<strong>den</strong>.<br />

Erfolgsquote<br />

Betreuung am Ausbildungs- und Arbeitsplatz<br />

Durchführung<br />

Ziele<br />

> Integrationsfachdienst<br />

Betrieb und Schule (Projekt)<br />

Das Projekt „Betrieb und Schule“ (BUS) in Nordrhein-Westfalen<br />

richtet sich an benachteiligte Jugendliche von Haupt- und Förderschulen<br />

im letzten Pflichtschuljahr. Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme<br />

ist, dass die Jugendlichen voraussichtlich keinen Hauptschulabschluss<br />

erwerben und die Schule ohne konkrete Chance auf<br />

einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz verlassen. Die Teilnahme ist<br />

freiwillig und erfolgt auf Vorschlag der Schule.<br />

Die Jugendlichen lernen während des ganzen Schuljahres an drei<br />

Tagen in der Woche in der Schule und an zwei Tagen als Praktikanten<br />

im Betrieb. Die Lehrer unterstützen die Jugendlichen bei der<br />

Wahl eines geeigneten Betriebes, betreuen sie im Praktikum und<br />

stehen als Ansprechpartner <strong>für</strong> die Betriebe zur Verfügung.<br />

Mit der Teilnahme wer<strong>den</strong> folgende Ziele angestrebt:<br />

> Erfolgreicher Übergang in Arbeit oder Ausbildung im Anschluss<br />

an das letzte Schuljahr<br />

> (Neu-)Motivierung der Jugendlichen<br />

> Erkennen des Zusammenhangs zwischen beruflichen und<br />

schulischen Anforderungen<br />

Projekt<br />

Interessierte Schulen und Jugendliche fin<strong>den</strong><br />

auf dem „BUS-Portal“, der Internet-Plattform<br />

des Projekts, wichtige Informationen:<br />

www.businnrw.de<br />

Betriebliche Berufsausbildung<br />

Bei einer betrieblichen Berufsausbildung findet der praktische Teil<br />

der Ausbildung in einem Betrieb statt. Die Fachtheorie wird in der<br />

> Berufsschule vermittelt. Weil es zwei Lernorte gibt, spricht man<br />

auch von einer > dualen Ausbildung.<br />

Die Ausbildung erfolgt in > anerkannten Ausbildungsberufen, bei<br />

Bedarf mit zusätzlichen > ausbildungsbegleiten<strong>den</strong> Hilfen (abH),<br />

oder nach > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen. Falls notwendig, kann der Ausbildungsplatz im Betrieb<br />

behinderungsgerecht gestaltet wer<strong>den</strong>.<br />

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die<br />

Bewerbung erfolgt bei <strong>den</strong> Betrieben (> Ausbildungsmarkt), diese<br />

achten auch auf die Schulzeugnisse.<br />

Voraussetzungen<br />

74 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

75


B – Betriebliche Berufsausbildung<br />

Betriebliches Arbeitstraining – B<br />

Ablauf<br />

Vertrag<br />

Gesetze<br />

Wichtig <strong>für</strong> <br />

behinderte Menschen<br />

Die Berufsausbildung erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher<br />

> Ausbildungsordnungen. Sie dauert meist zwei bis dreieinhalb<br />

Jahre. Im Betrieb sind > Ausbilder und Meister verantwortlich<br />

<strong>für</strong> die Vermittlung der Ausbildungsinhalte. Die > Kammern sind<br />

die zuständigen Stellen <strong>für</strong> die betriebliche Ausbildung. Mit der<br />

bestan<strong>den</strong>en Abschlussprüfung vor der Kammer wird eine Gesellen-,<br />

Fachangestellten- oder Facharbeiterqualifikation erworben.<br />

Der Auszubil<strong>den</strong>de erhält auch vom Betrieb ein Abschlusszeugnis.<br />

Vor Beginn einer Ausbildung wird zwischen dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

und dem Betrieb ein schriftlicher > Ausbildungsvertrag geschlossen.<br />

Der Auszubil<strong>den</strong>de erhält eine > Ausbildungsvergütung und ist<br />

sozialversichert (Krankheit, Pflege, Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit).<br />

Die Probezeit beträgt zwischen einem und vier Monaten.<br />

Die betriebliche Berufsausbildung ist im Wesentlichen im > Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) und in der > Handwerksordnung (HwO) rechtlich<br />

geregelt. Spezielle Vorschriften <strong>für</strong> behinderte Menschen fin<strong>den</strong><br />

sich im > Sozialgesetzbuch IX.<br />

Bei der betrieblichen Berufsausbildung von behinderten jungen<br />

Menschen sind einige Dinge zu beachten:<br />

> Einem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> dürfen nur Aufgaben übertragen wer<strong>den</strong>,<br />

die u.a. seinen körperlichen Kräften angemessen sind.<br />

> Die Kammer soll die besondere Situation des behinderten<br />

Menschen berücksichtigen. Dies gilt vor allem bei der zeitlichen<br />

und sachlichen Gliederung der Ausbildung (siehe auch<br />

> Ausbildungserleichterungen und > Prüfungsmodifikationen).<br />

> Behinderte Menschen sind zur Abschlussprüfung auch dann<br />

zuzulassen, wenn die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen<br />

nicht erfolgte oder vorgeschriebene schriftliche<br />

Ausbildungsnachweise nicht geführt wur<strong>den</strong> oder wenn das<br />

Ausbildungsverhältnis nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />

bzw. in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.<br />

> Abweichend von <strong>den</strong> Ausbildungsordnungen sind > besondere<br />

Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen auf Antrag<br />

des Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> oder seines gesetzlichen Vertreters bei der<br />

zuständigen Kammer möglich.<br />

> Da Auszubil<strong>den</strong>de arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen<br />

sind, genießen schwerbehinderte Auszubil<strong>den</strong>de <strong>den</strong> besonderen<br />

> Kündigungsschutz.<br />

> Während der Zeit der Berufsausbildung wer<strong>den</strong> behinderte<br />

Jugendliche und junge Erwachsene schwerbehinderten Menschen<br />

auch dann gleichgestellt (> Gleichstellung), wenn der<br />

> Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad<br />

der Behinderung nicht festgestellt ist.<br />

Arbeitgeber, die behinderte junge Menschen ausbil<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> finanziell<br />

gefördert (siehe > Ausbildungszuschuss). Vergünstigungen<br />

sind auch im Rahmen der > Ausgleichsabgabe möglich.<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit und die ><br />

Ausbildungsberater der Kammern stehen behinderten<br />

jungen Menschen und ihren Arbeitgebern bei<br />

Fragen rund um die betriebliche Ausbildung zur<br />

Verfügung.<br />

Betriebliche Einstiegsqualifizierung<br />

> Einstiegsqualifizierung<br />

Betriebliches Arbeitstraining<br />

Beim betrieblichen Arbeitstraining – auch <strong>Job</strong>coaching oder Training-on-the-job<br />

genannt – wer<strong>den</strong> Menschen mit einer > Schwer-<br />

Förderung<br />

76 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

77


B – Betriebserkundung<br />

Betriebspraktikum – B<br />

Einsatz<br />

Individuelle <br />

Qualifizierung<br />

behinderung unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz qualifiziert. Ziel ist<br />

es, arbeitsrelevante Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die<br />

Arbeitsleistung der Betroffenen zu verbessern und die Beschäftigung<br />

langfristig zu sichern.<br />

Das Arbeitstraining kann bei Problemen am Arbeitsplatz, bei der<br />

Einführung einer neuen Technologie, bei einer innerbetrieblichen<br />

Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder bei der Einarbeitung<br />

in eine andere Tätigkeit durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Das betriebliche Arbeitstraining wird auf die individuellen Bedürfnisse<br />

des betroffenen Mitarbeiters und des Betriebes abgestimmt,<br />

richtet sich also genau nach der beruflichen Tätigkeit und <strong>den</strong><br />

behinderungsbedingten Einschränkungen. Ein Trainer (<strong>Job</strong>coach)<br />

betreut <strong>den</strong> Arbeitnehmer aktiv an seinem Arbeitsplatz und leitet<br />

ihn an. Zudem vermittelt er zwischen dem behinderten Mitarbeiter<br />

und dem Betrieb. Im Durchschnitt dauert eine Arbeitstrainingsmaßnahme<br />

drei bis sechs Monate.<br />

Betriebserkundungen wer<strong>den</strong> meist im Vorfeld eines > Betriebspraktikums<br />

durchgeführt.<br />

Betriebsintegrierte Arbeitsplätze<br />

Es handelt sich dabei um ausgelagerte Arbeitsplätze einer > Werkstatt<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) in Unternehmen des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes. Die dort Beschäftigten bleiben vom<br />

Status her Beschäftigte der WfbM und wer<strong>den</strong> weiterhin von<br />

speziellen Fachkräften begleitet. Gleichzeitig sind sie aber in die<br />

Arbeits- und Produktionsabläufe der Betriebe eingebun<strong>den</strong>. Durch<br />

diese „Außenarbeitsplätze“ soll der Übergang von der Werkstatt in<br />

<strong>den</strong> allgemeinen > Arbeitsmarkt vorbereitet und erleichtert wer<strong>den</strong>.<br />

Betriebsintegrierte Arbeitsplätze oder -gruppen können befristet<br />

oder auf Dauer eingerichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Betriebspraktikum<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Das > Integrationsamt kann im Rahmen der > Beglei<br />

ten<strong>den</strong> Hilfe im Arbeitsleben ein betrieb liches<br />

Arbeitstraining oder <strong>Job</strong>coaching fördern.<br />

Praktika geben Einblicke in <strong>den</strong> Berufsalltag. Sie können die Berufsorientierung<br />

unterstützen, ausbildungs- und berufsrelevante<br />

Kompetenzen fördern, dem Erwerb von Berufserfahrung dienen<br />

und eine betriebliche Ausbildung oder Beschäftigung anbahnen.<br />

Betriebliche Praktika wer<strong>den</strong> in unterschiedlichen Situationen eingesetzt.<br />

Betriebserkundung<br />

Sie unterstützt die > Berufsorientierung von Schülerinnen und<br />

Schülern. Bei einer Betriebserkundung besichtigen die Jugendlichen<br />

Arbeitsplätze, die <strong>für</strong> sie grundsätzlich in Betracht kommen<br />

und in der Region verfügbar sind. Sie können dadurch genauere<br />

Vorstellungen zu möglichen beruflichen Perspektiven entwickeln.<br />

Schon während der Schulzeit sind verschie<strong>den</strong>e Praktika vorgesehen:<br />

> Ein Schnupperpraktikum dauert nur wenige Tage. Die Schüler<br />

erhalten einen ersten Einblick in die Berufspraxis und lernen<br />

betriebliche Arbeits- und Ausbildungsbedingungen kennen.<br />

> Im Rahmen der schulischen Berufsorientierung sind zwei- bis<br />

dreiwöchige > Schülerbetriebspraktika vorgeschrieben. Die Organisation<br />

ist auch in Form eines > Langzeitpraktikums möglich.<br />

Schülerbetriebspraktikum<br />

78 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

79


B – Bewerbung<br />

Bildungsbegleitung – B<br />

Bei berufsfördern<strong>den</strong><br />

Maßnahmen<br />

Bei schulischer <br />

Berufsausbildung<br />

Betriebspraktika sind integrierter Bestandteil bei allen berufsfördern<strong>den</strong><br />

Maßnahmen der Agentur <strong>für</strong> Arbeit: zum Beispiel bei ><br />

berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen, bei der > Einstiegsqualifizierung<br />

und auch bei > Berufsausbildungen in außerbetrieblichen<br />

Einrichtungen sowie in > Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation,<br />

zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk. Die Teilnehmer wer<strong>den</strong><br />

während des Praktikums durch Bezugspersonen der Einrichtung<br />

begleitend betreut. Die Einrichtung ist ebenfalls verantwortlich <strong>für</strong><br />

die Auswahl und Vermittlung von Praktikumsstellen.<br />

Bei einer > schulischen Berufsausbildung wer<strong>den</strong>, je nach Beruf, bis<br />

zu einjährige Vorpraktika vorausgesetzt. Darüber hinaus können<br />

Praktika in verschie<strong>den</strong>en Formen eine sinnvolle Überbrückung zu<br />

einer Ausbildung darstellen oder zur Entscheidungsfindung bei<br />

der Berufswahl beitragen.<br />

Bewerbung<br />

Wer einen betrieblichen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz<br />

sucht, muss sich bei <strong>den</strong> Betrieben selbst bewerben. Eine engagierte<br />

und formal korrekte Bewerbung ist sehr wichtig.<br />

behandlungsgesetz). Der Arbeitgeber muss die betroffene Person<br />

aber nicht einstellen.<br />

Bildungsbegleitung<br />

Bildungsbegleitung ist Bestandteil der > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen<br />

der Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Sie soll <strong>den</strong> Eingliederungserfolg<br />

junger Menschen sicherstellen. Bei Eintritt in die Maßnahme<br />

bekommt daher jeder Teilnehmer einen Bildungsbegleiter<br />

zur Seite gestellt. Diese Person ist Ansprechpartner während des<br />

gesamten Förder- und Qualifizierungsprozesses.<br />

Der Bildungsbegleiter soll in Absprache mit dem Teilnehmer, der<br />

Berufsberatung und dem beteiligten Bildungsträger einen Qualifizierungsplan<br />

erstellen und fortschreiben. Er plant, organisiert und<br />

dokumentiert kontinuierlich <strong>den</strong> individuellen Qualifizierungsverlauf<br />

über verschie<strong>den</strong>e Lernorte (Bildungsträger, Betrieb, Berufsschule)<br />

und Förderangebote hinweg. Die Bildungsbegleitung umfasst<br />

Beratung, sozialpädagogische Betreuung, Begleitung sowie<br />

Koordination.<br />

Aufgabe des <br />

Bildungsbegleiters<br />

Behinderte Menschen wer<strong>den</strong> in der Bewerbungsphase vom ><br />

Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit durch Beratung und Vermittlung<br />

individuell unterstützt. Falls erforderlich, kann ein gezieltes<br />

Bewerbungstraining gefördert wer<strong>den</strong>. Bei der Aus- oder Weiterbildung<br />

in einer Einrichtung gehört das bereits zum Ausbildungsprogramm.<br />

Bewerbungskosten, zum Beispiel <strong>für</strong> Porto und<br />

Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, können von der Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit erstattet wer<strong>den</strong>. In der > <strong>Job</strong>börse der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

kann man nach Stellenangeboten <strong>für</strong> eine Ausbildung oder eine<br />

Beschäftigung suchen.<br />

Wird ein Bewerber wegen seiner Behinderung benachteiligt, so<br />

hat er einen Anspruch auf Entschädigung (> Allgemeines Gleich-<br />

Unterstützungsangebot<br />

Benachteiligungsverbot<br />

Mit dem Bildungsbegleiter<br />

alle Hür<strong>den</strong> überwin<strong>den</strong><br />

80 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

81


B – Bildungsbüro<br />

Blindheit und Sehbehinderungen – B<br />

Blindheit<br />

Hochgradige <br />

Sehbehinderung<br />

Sehbehinderung<br />

Bildungsbüro<br />

Die Bildungsbüros in Nordrhein-Westfalen haben die Aufgabe, institutionell<br />

übergreifende > regionale Bildungsnetzwerke aufzubauen,<br />

um bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote <strong>für</strong> Kinder<br />

und Jugendliche bekannter und leichter zugänglich zu machen.<br />

Sie erleichtern <strong>den</strong> Austausch und die Zusammenarbeit zwischen<br />

Schulen, Schulträgern, der Schulaufsicht und Partnern aus allen relevanten<br />

Bereichen der Gesellschaft, wenn es zum Beispiel um die<br />

Berufsorientierung an Schulen geht.<br />

Blindheit und Sehbehinderungen<br />

Blindheit und Sehbehinderung wer<strong>den</strong> unter dem Oberbegriff<br />

„Sehschädigung“ zusammengefasst. Sie können durch angeborene<br />

und erbliche Veränderungen des Auges, durch Verletzungen<br />

oder Erkrankungen des Sehnervs oder der Netzhaut entstehen.<br />

Klassifizierung der Sehschädigung<br />

In der Augenheilkunde und im Sozialrecht gilt als blind, wem das<br />

Augenlicht vollständig fehlt oder wessen Sehschärfe auf weniger<br />

als zwei Prozent des normalen Sehvermögens herabgesetzt ist.<br />

Eine vorliegende Blindheit wird als > Schwerbehinderung mit dem<br />

Merkzeichen Bl in <strong>den</strong> > Schwerbehindertenausweis eingetragen.<br />

Als hochgradig sehbehindert wer<strong>den</strong> Menschen bezeichnet, deren<br />

Sehschärfe auf fünf bis zwei Prozent der Norm herabgesetzt<br />

ist. Sie können blin<strong>den</strong> Menschen gleichgestellt (> Gleichstellung)<br />

wer<strong>den</strong>, wenn sie sich in Ausbildung und Beruf wie blinde Menschen<br />

verhalten und auf entsprechende technische Hilfen angewiesen<br />

sind.<br />

Sehbehindert sind Menschen, deren Sehschärfe trotz Korrekturen<br />

durch optische Hilfsmittel, zum Beispiel Brillen und Kontaktlinsen,<br />

auf dem besseren Auge nicht mehr als 30 Prozent beträgt, oder<br />

wenn Ausfälle des Gesichtsfeldes, Störungen des Lichtsinns, des<br />

Farbensinns und der Augenbewegungen von entsprechendem<br />

Schweregrad vorliegen.<br />

Sehgeschädigte Menschen im Beruf<br />

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen sind auf dem Arbeitsmarkt<br />

besonders benachteiligt. Dies liegt zum einen daran,<br />

dass die Zahl beruflicher Tätigkeiten, die <strong>für</strong> die Betroffenen in Frage<br />

kommen, behinderungsbedingt begrenzt ist. Zudem sind in <strong>den</strong><br />

vergangenen Jahren Arbeitsplätze verloren gegangen, weil traditionelle<br />

„Blin<strong>den</strong>berufe“, wie der Telefonist in der Vermittlung oder der<br />

Masseur, kaum noch nachgefragt wer<strong>den</strong>.<br />

Die IT-Branche bietet zunehmend Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> blinde Menschen, etwa als Fachinformatiker, IT-Kaufmann oder<br />

Webdesigner. Auch Call-Center – sofern sie seriös arbeiten – sind<br />

ein Zukunftsmarkt <strong>für</strong> Betroffene. Gleichzeitig entstehen neue Berufsbilder<br />

und Einsatzfelder, zum Beispiel die medizinische Tastuntersucherin<br />

in der Brustkrebsvorsorge oder die Schreibkraft mit einer<br />

Zusatzqualifikation <strong>für</strong> das Verfassen medizinischer Fachtexte.<br />

Mittlerweile wer<strong>den</strong> eine ganze Reihe kreativer Ansätze <strong>für</strong> neue<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten entwickelt und erprobt: Sie reichen<br />

von der Sprachanalyse bei der Polizei bis hin zur Sensorik, der Geruchs-<br />

und Geschmacksprüfung in der Lebensmittelproduktion.<br />

Hilfen <strong>für</strong> eine Berufstätigkeit<br />

Die neuen technischen Entwicklungen können gute Dienste leisten:<br />

> Die Braillezeile am Computer erschließt auch blin<strong>den</strong> Menschen<br />

<strong>den</strong> Zugang zu Daten und ihrer Verarbeitung.<br />

> Gedruckte Texte können mit Hilfe von Scannern eingelesen und<br />

mit einem Brailledrucker in Blin<strong>den</strong>schrift ausgedruckt wer<strong>den</strong>.<br />

> Optische Signale können durch akustische Signale ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

> Zusätzlich können Spracheingabe und Sprachausgabe genutzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Arbeitsmarkt<br />

Neue berufliche <br />

Perspektiven<br />

Technische <br />

Arbeitshilfen<br />

82 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

83


B – Boys’Day<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetz – B<br />

Persönliche Hilfen<br />

Berufliche<br />

Rehabilitation<br />

> Hochgradig sehbehinderten Menschen stehen Großbildsysteme<br />

zur Verfügung, die eine Vergrößerung des Computerbildes<br />

ermöglichen.<br />

Trotz dieser technischen Fortschritte kann auf persönliche Hilfe<br />

nicht verzichtet wer<strong>den</strong>:<br />

> Bei manchen Tätigkeiten ist eine > Arbeitsassistenz, zum Beispiel<br />

eine Vorlesekraft, unentbehrlich.<br />

> Durch ein > Mobilitätstraining kann ein großes Maß an selbstständiger<br />

Orientierung erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

> Sind Sehende im Umgang mit blin<strong>den</strong> Menschen unsicher,<br />

sollte offen angesprochen wer<strong>den</strong>, welche Hilfen notwendig<br />

sind und erwartet wer<strong>den</strong>.<br />

Spezifische Einrichtungen, wie > Berufs bildungswerke und > Berufsförderungswerke<br />

<strong>für</strong> blinde und sehbehinderte Menschen, bieten ><br />

berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungen sowie<br />

Umschulungen an. Hier können auch neue Techniken erprobt<br />

und ihre Anwendung trainiert wer<strong>den</strong>.<br />

Boys’Day<br />

Für Jungen ab der 5. Klasse findet parallel zum > Girls’Day der Jungen-Zukunftstag<br />

„Boys’Day“ statt. Bundesweit la<strong>den</strong> Einrichtungen,<br />

Organisationen, Schulen und Hochschulen sowie Unternehmen<br />

Schüler ab der 5. Klasse ein. Sie lernen an diesem Tag Dienstleistungsberufe<br />

kennen, zum Beispiel in <strong>den</strong> Bereichen Erziehung, Soziales,<br />

Gesundheit und Pflege sowie weitere Berufsfelder, in <strong>den</strong>en<br />

bislang wenige Männer arbeiten. Oder sie besuchen Angebote zu<br />

<strong>den</strong> Themen Lebensplanung und soziale Kompetenzen.<br />

Der Boys’Day soll dazu beitragen, traditionelle Geschlechterrollen<br />

bei der > Berufswahl zu überwin<strong>den</strong> (siehe > Gender Mainstreaming).<br />

Budget <strong>für</strong> Arbeit<br />

Mehr Informationen<br />

www.boys-day.de<br />

> LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

> Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche<br />

Unterstützung <strong>für</strong> die Ausbildung von Schülern und Stu<strong>den</strong>ten<br />

in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich<br />

auch die Förderung selbst bezeichnet.<br />

Gefördert wer<strong>den</strong> kann der Besuch von allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen<br />

ab Klasse 10, von > Fachschulen und > Berufsfachschulen, von<br />

Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen.<br />

Für die Förderung von Schülern bestehen jedoch erhebliche<br />

Einschränkungen. Im Gegensatz dazu können Ausbildungen<br />

im dualen System (> betriebliche Berufsausbildung) nicht nach dem<br />

BAföG gefördert wer<strong>den</strong>, hier kommt aber > Berufsausbildungsbeihilfe<br />

in Betracht.<br />

Geförderte <br />

Ausbildungen<br />

84 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

85


C<br />

D<br />

CAP-Märkte<br />

In <strong>den</strong> Lebensmittelmärkten arbeiten Menschen mit und ohne<br />

Behinderungen gemeinsam. Der Name leitet sich von „handicap“<br />

ab, der englischen Bezeichnung <strong>für</strong> Behinderung. Betrieben wer<strong>den</strong><br />

die CAP-Märkte von örtlichen Integrationsunternehmen oder<br />

Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen im Rahmen eines „Social<br />

Franchisings“. Die Konzeption geht auf die Gemeinnützige Werkund<br />

Wohnstätten GmbH Sindelfingen (GWW) zurück und wird seit<br />

2001 von der in Stuttgart ansässigen Genossenschaft der Werkstätten<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen Süd eG (GDW Süd) verantwortet.<br />

CAP-Märkte wollen nicht nur geeignete Arbeitsplätze <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen,<br />

sondern auch die Nahversorgung in Orts- und Stadtteilzentren ermöglichen.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Die Standorte der CAP-Märkte in Nordrhein-Westfalen<br />

findet man im Internet unter<br />

www.capmarkt.de > Die Märkte<br />

Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders<br />

betroffener behinderter Menschen<br />

Die Maßnahme – abgekürzt DIA-AM – richtet sich speziell an Menschen,<br />

bei <strong>den</strong>en nicht klar ist, ob sie <strong>den</strong> Anforderungen einer<br />

beruflichen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewachsen<br />

sind oder ob eine Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM)<br />

als Arbeitsplatz geeigneter wäre. Zur Zielgruppe zählen vor allem<br />

Menschen mit einer Lernbehinderung im Grenzbereich zur geistigen<br />

Behinderung sowie Menschen mit nachhaltigen psychischen<br />

Störungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten.<br />

Die maximal zwölf Wochen dauernde Maßnahme teilt sich in zwei<br />

Phasen auf: Die erste Phase dient der Eignungsprüfung. Verläuft<br />

diese positiv, kann der Teilnehmer in der zweiten Phase das Arbeiten<br />

unter realistischen Bedingungen in einem Betrieb erproben.<br />

Der Reha-Berater der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit entscheidet, ob eine Person<br />

<strong>für</strong> das DIA-AM-Verfahren in Frage kommt.<br />

DIA-TRAIN<br />

Der Name DIA-TRAIN leitet sich ab von „Diagnose und Training“.<br />

Es handelt sich um ein > Kompetenzfeststellungsverfahren. Das<br />

Programm untersucht und trainiert Kompetenzen und Ressourcen<br />

von Jugendlichen im Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf.<br />

Ablauf<br />

Das Angebot wendet sich an benachteiligte Jugendliche. Das<br />

können Schüler allgemeinbil<strong>den</strong>der Schulen, Berufsschüler oder<br />

Bausteine<br />

86 Le7ikon Berufsorientierung<br />

87


D – Duale Ausbildung<br />

Duale Ausbildung – D<br />

Maßnahmeteilnehmer sein. Das zehntägige Programm beinhaltet<br />

verschie<strong>den</strong>e Bausteine:<br />

> ein Sozialtraining mit 17 Übungen,<br />

> ein biographisches Interview,<br />

> ein Kreativitätstraining,<br />

> zwölf erlebnispädagogische Übungen,<br />

> ein zweitägiges Assessment-Center mit neun Aufträgen,<br />

> ein Lerntraining und<br />

> eine Zukunftswerkstatt.<br />

Rahmenlehrplan <strong>für</strong> <strong>den</strong> berufsbezogenen Unterricht. Beide Pläne<br />

bil<strong>den</strong> die gemeinsame Grundlage <strong>für</strong> die Ausbildung im dualen<br />

System.<br />

Mehr Informationen<br />

www.ausbildungsvorbereitung.de/diatrain<br />

Duale Ausbildung<br />

Die duale Ausbildung oder > betriebliche Berufsausbildung ist die<br />

am weitesten verbreitete Ausbildungsart in Deutschland. „Dual“<br />

meint in diesem Zusammenhang die Kombination der bei<strong>den</strong><br />

Lernorte Betrieb (Praxis) und Berufsschule (Theorie).<br />

Dual bedeutet: Lernen im<br />

Betrieb und in der Berufsschule<br />

Lernorte<br />

Lehrpläne<br />

In der Regel arbeitet der Auszubil<strong>den</strong>de an drei bis vier Tagen in<br />

der Woche im Betrieb, wo er die fachpraktischen bzw. handwerklichen<br />

Fähigkeiten seines Ausbildungsberufes erlernt. Zusätzlich<br />

besucht er 1,5 Tage in der Woche die Berufsschule. Der Unterricht<br />

ist aufgeteilt in fachtheoretische Inhalte, die speziell auf <strong>den</strong> Beruf<br />

zugeschnitten sind, und allgemeine Inhalte (z.B. Deutsch/Kommunikation,<br />

Politik/Gesellschaftslehre).<br />

Die Ausbildung am Lernort Betrieb regelt der Bund durch eine<br />

Ausbildungsordnung mit dem > Ausbildungsrahmenplan. Für <strong>den</strong><br />

Lernort Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz <strong>den</strong><br />

88 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

89


E<br />

ärztliche und psychologische Gutachten sowie Stellungnahmen<br />

der Schulen.<br />

Eingliederungshilfe – E<br />

Eignung und<br />

Berufswahl<br />

Voraussetzung <strong>für</strong><br />

Förderung<br />

Eignung<br />

Die Einschätzung der beruflichen Eignung bildet die Grundlage <strong>für</strong><br />

eine erfolgreiche > Berufswahl. Sie wird auch bei einer Förderung<br />

der Teilhabe am Arbeitsleben vorausgesetzt.<br />

Um die berufliche Eignung einer Person beurteilen zu können,<br />

müssen ihre individuellen Neigungen, Interessen und Fähigkeiten<br />

ermittelt (> Kompetenzfeststellung) und zu <strong>den</strong> beruflichen<br />

Anforderungen ins Verhältnis gesetzt wer<strong>den</strong>. Neben kognitiven<br />

und psychischen Merkmalen spielen <strong>für</strong> die Eignung auch gesundheitliche<br />

Fragen und körperliche Voraussetzungen eine Rolle.<br />

Eine realistische Einschätzung der Eignung ist wichtig, um Fehlentwicklungen,<br />

zum Beispiel einen Ausbildungsabbruch oder eine<br />

berufliche Überforderung, zu vermei<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen der > Berufsorientierung können schwerbehinderte<br />

Schülerinnen und Schüler ihre berufliche Eignung klären. Eine<br />

wichtige Rolle spielen hierbei die > Potenzialanalyse und das > Betriebspraktikum.<br />

Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit unterstützt <strong>den</strong> Klärungsprozess<br />

durch persönliche Beratung, verschie<strong>den</strong>e Berufswahl-<br />

Medien und <strong>den</strong> > Berufswahltest (BWT).<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> > Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,<br />

dass in jedem Einzelfall die Behinderung und die spezifische berufliche<br />

Eignung des betroffenen Menschen festgestellt wer<strong>den</strong>. Für<br />

die Beurteilung kann das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit <strong>den</strong><br />

> Berufspsychologischen Service und <strong>den</strong> > Ärztlichen Dienst hinzuziehen.<br />

Berücksichtigt wer<strong>den</strong> dabei auch bereits vorliegende<br />

Wenn sich die Eignung nur durch eine zusätzliche praktische Erprobung<br />

klären lässt, kommt eine > Maßnahme zur Abklärung der<br />

beruflichen Eignung oder eine > Arbeitserprobung in Frage. Diese<br />

Maßnahmen wer<strong>den</strong> bei Schulabgängern in der Regel durch die<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit vermittelt und finanziert.<br />

Eignungsabklärung<br />

> Eignung<br />

Eingliederungshilfe<br />

Die Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen ist eine besondere<br />

Leistungsform der Sozialhilfe. Sie soll dazu beitragen, eine drohende<br />

> Behinderung zu verhüten, eine vorhan<strong>den</strong>e Behinderung<br />

und ihre Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten<br />

Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Eingliederungshilfe<br />

soll die Betroffenen zu einem weitgehend selbstständigen<br />

Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass sie einen angemessenen<br />

Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben<br />

können.<br />

Die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII ist eine<br />

nachrangige Leistung, das heißt, Vorrang haben Leistungen anderer<br />

Rehabilitationsträger.<br />

Der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

umfasst:<br />

> Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,<br />

> Versorgung mit Körperersatzstücken sowie mit orthopädischen<br />

oder anderen Hilfsmitteln,<br />

Abklärung<br />

Leistungen<br />

90 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

91


E – Eingliederungsplan<br />

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation – E<br />

Zuständigkeit<br />

> Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie sonstige Hilfen<br />

zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben,<br />

> Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung,<br />

> Hilfen zur schulischen Ausbildung <strong>für</strong> einen angemessenen<br />

Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule,<br />

> Hilfe zur Ausbildung <strong>für</strong> eine sonstige angemessene Tätigkeit,<br />

> Leistungen in anerkannten Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

oder in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten,<br />

> Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie<br />

> nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen<br />

und ärztlich verordneten Maßnahmen und zur Sicherung<br />

der Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben.<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe können auch als Teil eines<br />

trägerübergreifen<strong>den</strong> > Persönlichen Budgets erfolgen. Nähere<br />

Aus künfte zu <strong>den</strong> Leistungen der Eingliederungshilfe und zur etwaigen<br />

Heranziehung des behinderten Menschen und seiner Angehörigen<br />

zu <strong>den</strong> entstehen<strong>den</strong> Kosten erteilt das jeweils zuständige<br />

Sozialamt.<br />

Eingliederungsplan<br />

Bei der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen wer<strong>den</strong><br />

alle notwendigen Schritte der Förderung in einem Eingliederungsplan<br />

festgelegt. Für > Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird<br />

ein Antrag gestellt. Wenn die Agentur <strong>für</strong> Arbeit selbst als > Rehabilitationsträger<br />

zuständig ist, klärt das > Reha-Team die Voraussetzungen<br />

der Behinderung und die berufliche > Eignung. In persönlichen<br />

Beratungsgesprächen wer<strong>den</strong> die individuellen Erwartungen<br />

an Ausbildung und Beruf sowie Interessen und Fähigkeiten genau<br />

besprochen.<br />

Eingliederungszuschüsse<br />

Die Eingliederungszuschüsse gehören zu <strong>den</strong> Leistungen der<br />

> Agentur <strong>für</strong> Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III im Rahmen<br />

der Arbeitsförderung. Sie wer<strong>den</strong> als Zuschüsse zum Arbeitsentgelt<br />

gezahlt.<br />

Eingliederungszuschüsse können <strong>für</strong> Arbeitnehmerinnen und<br />

Ar beitnehmer mit Vermittlungshemmnissen erbracht wer<strong>den</strong>.<br />

Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang einer<br />

Minderleistung des Arbeitnehmers und nach <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Eingliederungserfordernissen. Für > besonders betroffene schwerbehinderte<br />

Menschen sind spezifische Eingliederungszuschüsse<br />

vorgesehen.<br />

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation<br />

Behinderte Menschen, die auf besondere > Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben angewiesen sind, können ihre Ausbildung in<br />

einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren. Dort<br />

ist eine umfassende behindertenspezifische Unterstützung gewährleistet,<br />

zum Beispiel durch medizinische, psychologische und<br />

sozialpädagogische Fachdienste. Zum Angebot der Einrichtungen<br />

zählen auch Maßnahmen der > Berufsvorbereitung.<br />

Es gibt verschie<strong>den</strong>e Arten von Einrichtungen:<br />

> > Berufsbildungswerk (BBW): Für die berufliche Erstausbildung.<br />

> > Berufsförderungswerk (BFW): Für die berufliche Weiterbildung.<br />

> Berufliches Trainingszentrum (BTZ): Berufsvorbereitung und<br />

berufliche Wiedereingliederung vor allem <strong>für</strong> Menschen mit<br />

starken psychischen Belastungen oder einer seelischen Behinderung.<br />

> Sonstige Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation: Berufliche<br />

Erstausbildung oder Weiterbildung bei Einrichtungen freier<br />

und gemeinnütziger Träger.<br />

Voraussetzungen<br />

Einrichtungsarten<br />

92 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

93


E – Einstiegsqualifizierung<br />

Ein-Topf (Projekt) – E<br />

Langzeitpraktikum<br />

> Einrichtung der > wohnortnahen beruflichen Rehabilitation: Die<br />

Besonderheit dieser Einrichtungen ist ihre Wohnort- und Betriebs<br />

nähe.<br />

Einstiegsqualifizierung<br />

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein nachschulisches betriebliches<br />

> Langzeitpraktikum. Es dauert mindestens sechs und<br />

höchstens zwölf Monate. Zielgruppe sind besonders Jugendliche<br />

mit eingeschränkten Vermittlungschancen in die betriebliche Ausbildung.<br />

Dazu gehören auch Jugendliche, die noch nicht über die<br />

erforder liche Ausbildungsfähigkeit verfügen. Die Maßnahme kann<br />

dabei als Brücke in die Berufsausbildung dienen.<br />

Teilnehmende Betriebe sollen <strong>den</strong> Praktikanten berufsspezifische<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Die Verbindlichkeit des<br />

Praktikums wird dadurch unterstrichen, dass die Betriebe <strong>den</strong> EQ-<br />

Platz bei der zuständigen > Kammer eintragen bzw. die Praktikanten<br />

bei der Berufsgenossenschaft und (bei bestehender Berufsschulpflicht)<br />

im > Berufskolleg anmel<strong>den</strong>. Die Berufsschulpflicht wird in<br />

der entsprechen<strong>den</strong> Fachklasse der Berufsschule abgeleistet.<br />

Die Vermittlung in die Einstiegsqualifizierung erfolgt in vielen<br />

Fällen über die > Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Der Arbeitgeber kann einen<br />

Zuschuss zur Vergütung von derzeit bis zu 216 Euro pro Monat und<br />

einen Zuschuss zu <strong>den</strong> Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.<br />

Nach erfolgreichem Abschluss stellt die jeweilige Kammer dem<br />

Teilnehmer ein Zertifikat aus. Die Maßnahme kann auf die Dauer<br />

einer nachfolgen<strong>den</strong> Berufsausbildung angerechnet wer<strong>den</strong>.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Ein-Topf (Projekt)<br />

Im Rahmen des Nationalen Paktes <strong>für</strong> Ausbildung<br />

und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (2010 –<br />

2014) strebt die Wirtschaft an, jährlich 10.000 EQ-<br />

Plätze speziell <strong>für</strong> förderungsbedürftige Jugendliche<br />

bereitzustellen und da<strong>für</strong> gezielt Unterstützungsan<br />

gebote, wie > ausbildungsbegleitende Hilfen, zu<br />

nutzen („EQ Plus“).<br />

Zertifikat<br />

Das Modellprojekt „Ein-Topf“ ist keine weitere Maßnahme zur beruflichen<br />

Eingliederung einer bestimmten Zielgruppe. Es handelt<br />

sich vielmehr um ein strukturelles Konzept der Förderung Jugendlicher<br />

im Rahmen der > Berufsvorbereitung. Hintergrund ist die<br />

mangelnde Wirksamkeit und Transparenz vorhan<strong>den</strong>er Maßnahmen<br />

und Angebote.<br />

Manche Jugendlichen<br />

entwickeln erst in der<br />

Praxis ungeahnte Stärken<br />

Ziel ist daher die Schaffung einer einheitlichen und transparenten<br />

Angebotsstruktur zur Berufsvorbereitung auf regionaler Ebene.<br />

Angesprochen sind Jugendliche mit Förderbedarf nach Erfüllung<br />

der allgemeinen Schulpflicht. Präventiv wer<strong>den</strong> jedoch auch Schüler<br />

der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen ab der 8. Klasse einbezogen,<br />

Klare Angebotsstrukturen<br />

94 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

95


E – Einzelfallhilfe<br />

Elternarbeit – E<br />

Teilnahme<br />

Bausteine<br />

wenn diese voraussichtlich nicht die > Ausbildungsreife erreichen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die Schule stellt <strong>den</strong> Förderbedarf der Jugendlichen fest und organisiert,<br />

in Kooperation mit anderen Institutionen, entsprechende<br />

Qualifizierungsangebote. Im letzten Pflichtschuljahr wird im Rahmen<br />

einer Fallkonferenz durch ein Beratungs- und Förderteam der<br />

individuelle Förderbedarf der Jugendlichen überprüft und dokumentiert.<br />

Bei weiterhin fehlender Ausbildungsreife wer<strong>den</strong> geeignete<br />

berufsvorbereitende Maßnahmen angeboten. Die Federführung<br />

innerhalb dieses Prozesses liegt bei der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Je nach Fördervoraussetzungen wer<strong>den</strong> Qualifizierungsangebote<br />

in <strong>den</strong> Bereichen Allgemein- und Grundbildung, Sozialverhalten,<br />

berufsfachliche Fähigkeiten sowie > Schlüsselqualifikationen vermittelt.<br />

> Betriebspraktika und > Kompetenzfeststellungsverfahren<br />

sind fester Bestandteil des Konzeptes. Alle durchgeführten Maßnahmen<br />

wer<strong>den</strong> in der so genannten > <strong>Job</strong>mappe NRW dokumentiert.<br />

Einzelfallhilfe<br />

Projekt<br />

Das 2007 gestartete Projekt „Ein-Topf“ ist<br />

inzwischen in das Programm > Kein Abschluss<br />

ohne Anschluss überführt wor<strong>den</strong>.<br />

zu unterstützen, dass er in die Lage versetzt wird, Probleme zu erkennen,<br />

Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und die Schwierigkeiten<br />

letztlich auch zu meistern. Dabei wird nicht nur der Jugendliche,<br />

sondern auch sein gesamtes Umfeld einbezogen.<br />

Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist ein Leistungsangebot<br />

der Kinder- und Jugendhilfe und kann auch jungen Volljährigen<br />

gewährt wer<strong>den</strong>. Sie umfasst Aufgaben wie Förderung des Sozialverhaltens,<br />

Förderung des Selbstbewusstseins, Umgang mit<br />

Aggressionen usw. Die Maßnahme ist geeignet, <strong>den</strong> Prozess der<br />

beruflichen Integration zu unterstützen und zu begleiten.<br />

Elternarbeit<br />

Die Eltern von Schülerinnen und Schülern wer<strong>den</strong> frühzeitig in<br />

die > Berufsorientierung eingebun<strong>den</strong>. Die Schule berät und informiert<br />

sie über <strong>den</strong> Ablauf und die Inhalte der beruflichen Orientierungsphase,<br />

die in der Regel in der Klasse 8 beginnt. Das Ziel ist, die<br />

Eltern <strong>für</strong> eine aktive Mitarbeit und die Unterstützung der Jugendlichen<br />

zu gewinnen.<br />

Elternarbeit ist Teil des beruflichen Orientierungsverfahrens <strong>für</strong><br />

schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen,<br />

das im Rahmen des Projektes > Schule trifft Arbeitswelt (STAR)<br />

umgesetzt und durch die > Initiative Inklusion gefördert wird.<br />

Angeboten wer<strong>den</strong> Elternseminare, die <strong>den</strong> Austausch der Eltern<br />

untereinander ermöglichen, und individuelle Elterngespräche. Die<br />

Eltern sollen sich dem Spannungsfeld zwischen Festhalten und<br />

Loslassen des eigenen behinderten Kindes bewusst wer<strong>den</strong> und<br />

sich mit dessen persönlicher Zukunftsplanung beschäftigen.<br />

Kinder- und<br />

Jugendhilfe<br />

Angebote<br />

Einzelfallhilfe ist eine sozialpädagogische Form der Unterstützung<br />

bei Problemen gesundheitlicher, finanzieller, psychischer oder sozialer<br />

Art. Dies schließt Schwierigkeiten im Übergang Schule-Beruf<br />

ein. Die Einzelfallhilfe ist darauf ausgerichtet, <strong>den</strong> Jugendlichen so<br />

96 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

97


F<br />

Fachausschuss der WfbM<br />

Jede > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) muss einen<br />

Fachausschuss bil<strong>den</strong>. Diesem gehören in gleicher Zahl Vertreter<br />

der Werkstatt, Vertreter der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit sowie Vertreter<br />

des überörtlichen Sozialhilfeträgers an. Der Fachausschuss<br />

kann auch andere Personen zur Beratung hinzuziehen und soll,<br />

soweit erforderlich, Sachverständige (z.B. Integrationsfachdienst,<br />

behandelnde Ärzte, Psychologen) anhören.<br />

behinderungsgerechten Gestaltung von Ausbildungs- und<br />

Arbeits plätzen;<br />

> informiert Arbeitgeber über mögliche Investitions-, Lohnkosten-<br />

und Umbauzuschüsse;<br />

> erstellt Anforderungsprofile, knüpft Kontakte zu <strong>den</strong> Kostenträgern<br />

und stellt Antragsunterlagen zusammen;<br />

> informiert schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

detailliert über Leistungen der zuständigen > Rehabilitationsträger<br />

im Arbeitsleben.<br />

Die Fachberater unterstützen wie die > Ausbildungsberater der<br />

Kammern auch bei Fragen der betrieblichen Ausbildung und Qualifizierung<br />

von behinderten jungen Menschen.<br />

Fachpraktiker<br />

Fachpraktiker<br />

–<br />

F<br />

Beratendes Gremium<br />

Aufgaben<br />

Der Fachausschuss ist ein beratendes Gremium, das auf der Grundlage<br />

eines Vorschlages des Werkstattträgers oder des zuständigen<br />

Rehabilitationsträgers Stellungnahmen abgibt oder Empfehlungen<br />

ausspricht. Der Ausschuss muss sowohl vor Aufnahme in die Werkstatt<br />

als auch zum Abschluss des Eingangsverfahrens eine Stellungnahme<br />

darüber abgeben, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung<br />

zur Eingliederung ins Arbeitsleben darstellt oder ob andere<br />

> Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen.<br />

Fachberater (<strong>für</strong> Integration) der Kammern<br />

Im Auftrag des > Integrationsamtes sind Fachberater bei Handwerkskammern<br />

sowie bei Industrie- und Handelskammern tätig.<br />

Sie helfen Betrieben und Mitarbeitern bei allen Fragen rund um<br />

die Beschäftigung von Menschen mit einer > Schwerbehinderung.<br />

Der zuständige Fach- oder Integrationsberater …<br />

> berät Betriebe und Dienststellen vor Ort bei allen Fragen zur<br />

„Fachpraktiker“ bezeichnet einen Ausbildungsberuf <strong>für</strong> Menschen<br />

mit Behinderung. Die zwei- oder dreijährige duale Berufsausbildung<br />

erfolgt nach > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen. Diese Art der Ausbildung richtet sich vor allem an<br />

junge Menschen mit einer > Lernbehinderung.<br />

Die entsprechen<strong>den</strong> Berufe wur<strong>den</strong> früher auch „Werker- und Helferberufe“<br />

genannt. Derzeit bestehen jedoch noch verschie<strong>den</strong>e Bezeichnungen<br />

nebeneinander.<br />

Wie bei allen dualen Ausbildungen wer<strong>den</strong> die Ausbildungsinhalte<br />

im Betrieb (ggf. überbetrieblich) und in der > Berufsschule vermittelt.<br />

Die Abschlussprüfung muss vor der zuständigen > Kammer<br />

abgelegt wer<strong>den</strong>. Die Inhalte orientieren sich an <strong>den</strong> Ausbildungsinhalten<br />

der > anerkannten Ausbildungsberufe. Hierbei spricht<br />

man auch von „theoriereduzierten Ausbildungen“.<br />

Ausbildungen in einem Fachpraktiker- oder Werkerberuf können<br />

von Jugendlichen dann begonnen wer<strong>den</strong>, wenn die regional zu-<br />

Frühere Bezeichnungen<br />

Ausbildungsinhalte<br />

Voraussetzung<br />

98<br />

99


F –<br />

Fachschulen<br />

Förderplanung berufliche Integration<br />

–<br />

F<br />

ständige > Agentur <strong>für</strong> Arbeit, hier in der Regel der Reha-Berater,<br />

nach Beratung und Testung beim > Berufspsychologischen Service,<br />

<strong>den</strong> gesetzlichen Anspruch festgestellt hat. Zusätzlich muss <strong>für</strong><br />

eine Förderung durch die Agentur <strong>für</strong> Arbeit die > Ausbildungsreife<br />

festgestellt sein oder im Rahmen einer berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />

Maßnahme erst erlangt wer<strong>den</strong>.<br />

Fachstelle <strong>für</strong> behinderte Menschen im Beruf<br />

> Fürsorgestelle<br />

Fähigkeitsdiagnostik<br />

Berufsspektrum<br />

Abschlüsse<br />

Berufsbereiche<br />

Die Datenbank der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit > BerufeNet listet<br />

derzeit rund 60 Ausbildungsberufe <strong>für</strong> behinderte Menschen, zum<br />

Beispiel „Fachpraktiker <strong>für</strong> Holzverarbeitung“ oder „Fachpraktiker<br />

im Verkauf“. Tatsächlich gibt es aber weit mehr. Hier wird eine Vereinheitlichung<br />

angestrebt.<br />

Fachschulen<br />

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung.<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch der Fachschulen sind eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung, ein Berufsschulabschluss und eine<br />

mindestens einjährige Berufserfahrung in dem erlernten Beruf.<br />

Anstelle des Berufsabschlusses kann auch eine langjährige Berufstätigkeit<br />

anerkannt wer<strong>den</strong>.<br />

Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule führt zu der Berufsbezeichnung<br />

„staatlich geprüfte/staatlich geprüfter …“ mit Angabe<br />

des Fachbereichs, der Fachrichtung und ggf. des Schwerpunktes.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Fachhochschulreife<br />

erworben wer<strong>den</strong>.<br />

In Nordrhein-Westfalen gibt es in <strong>den</strong> > Berufskollegs Fachschulen,<br />

die in folgen<strong>den</strong> Bereichen weiterbil<strong>den</strong>:<br />

Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Gestaltung,<br />

Sozialwesen (abweichend: „staatlich anerkannte/staatlich anerkannter<br />

…“), Technik, Wirtschaft.<br />

> Kompetenzfeststellung<br />

Fahrtraining<br />

> Mobilitätstraining<br />

Förderplanung berufliche Integration<br />

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wer<strong>den</strong> individuell<br />

gefördert. Hier<strong>für</strong> erstellen die Klassenlehrer nach Beratung<br />

mit allen an der Förderung beteiligten Personen einen individuellen<br />

Förderplan. (vgl. > Ausbildungsordnung Sonderpädagogische<br />

Förderung) Dieser muss regelmäßig überprüft und fortgeschrieben<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Das Konzept der Förderplanung berufliche Integration unterscheidet<br />

sich von der allgemeinen Förderplanung in wesentlichen<br />

Punkten. Es dient ebenso wie die allgemeine Förderplanung als Instrument<br />

zur Diagnose, Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen,<br />

richtet diese jedoch auf das Ziel der beruflichen Integration<br />

aus. Die Jugendlichen sollen durch die Schule in ihrer > beruflichen<br />

Handlungsfähigkeit so gefördert wer<strong>den</strong>, dass ein Übergang in Arbeit,<br />

Ausbildung, schulische Maßnahme oder berufsvorbereitende<br />

Maßnahmen bestmöglich und nachhaltig gelingen kann.<br />

Der Schüler ist aktiv an der Förderplanung beteiligt. An Schülersprechtagen<br />

wer<strong>den</strong> die Leistungen, insbesondere in <strong>den</strong> Kern-<br />

Konzept<br />

Beteiligung der<br />

Jugendlichen<br />

100 101


F – Förderrecht Förderschulen<br />

– F<br />

Netzwerkarbeit<br />

Systematik<br />

fächern Deutsch und Mathematik berufsrelevante Kompetenzen<br />

(Leistungsfähigkeit, Metho<strong>den</strong>kompetenz, Motivation usw.) sowie<br />

Praktikumserfahrungen und -rückmeldungen besprochen. Selbstund<br />

Fremdeinschätzungsbögen fördern ein realistisches Selbstbild<br />

und einen angemessenen Berufswunsch. Zur individuellen<br />

Weiterentwicklung wer<strong>den</strong> gemeinsam Ziele formuliert und Maßnahmen<br />

vereinbart.<br />

Neben Schülern und Lehrern können Eltern, Betriebsvertreter, Berufsberater<br />

oder Vertreter der Jugendberufshilfe, Mediziner, Psychologen<br />

und weitere Personen an der Förderplanung beteiligt<br />

sein bzw. deren Aussagen oder Beobachtungen Beachtung fin<strong>den</strong><br />

(> Netzwerkarbeit). Im Idealfall dient bei Schulentlassung der schulische<br />

Förderplan aufnehmen<strong>den</strong> Institutionen der beruflichen<br />

Bildung oder der > Berufsvorbereitung als Grundlage von Förderplanung<br />

und Fördermaßnahmen.<br />

Förderrecht<br />

Sonderpädagogischer Förderbedarf im Sinne des Schulgesetzes<br />

<strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen begründet keinen Anspruch auf<br />

finanzielle Förderung der beruflichen Eingliederung. Maßgeblich<br />

ist die Zuordnung zu einer der anspruchsberechtigten Personengruppen<br />

durch <strong>den</strong> zuständigen Reha-Berater der > Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit.<br />

Die Systematik des Förderrechts im Rahmen der beruflichen Integration<br />

unterscheidet grundsätzlich:<br />

a) die Förderung behinderter Menschen, wie sie sich aus dem<br />

> Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />

Menschen) in Verbindung mit dem SGB III (Arbeitsförderung)<br />

ableiten lässt. Behindert im Sinne des § 2 SGB IV sind<br />

Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit<br />

oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger<br />

als sechs Monate von dem <strong>für</strong> das Lebensalter typischen<br />

Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />

beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht,<br />

wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Der Status der<br />

> Schwerbehinderung ist keine notwendige Voraussetzung, um<br />

> Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten.<br />

b) die Förderung lernbehinderter Menschen im Sinne des § 19 SGB III.<br />

c) die Benachteiligtenförderung im Sinne des § 245 SGB III <strong>für</strong> Jugendliche,<br />

die lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind.<br />

In der Praxis bedeutet diese Unterscheidung, dass <strong>den</strong> jugendlichen<br />

Schulabgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

unterschiedliche Förderangebote zur Verfügung stehen. Diese unterschei<strong>den</strong><br />

sich in Dauer, Umfang und Förderort. Auch der Zugang<br />

zu bestimmten Ausbildungsberufen ist abhängig vom anerkannten<br />

Status (siehe > Werkerausbildung).<br />

Welche Anspruchsgrundlage maßgeblich ist, entscheidet der Berater<br />

der Agentur <strong>für</strong> Arbeit in jedem Einzelfall. Soweit gesundheitliche<br />

Einschränkungen nicht offenkundig sind oder entsprechende<br />

Gutachten nicht vorliegen, schaltet der Berufsberater zur weiteren<br />

Klärung <strong>den</strong> > Ärztlichen Dienst und/oder <strong>den</strong> > Berufspsychologischen<br />

Service der Agentur <strong>für</strong> Arbeit ein. Dies ist regelmäßig bei<br />

Schülern der Förderschulen Lernen und der Förderschulen Emotionale<br />

und soziale Entwicklung der Fall.<br />

Förderschulen<br />

Gemäß dem Schulgesetz <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen wer<strong>den</strong><br />

Schüler, die wegen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen<br />

Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten<br />

Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule (allgemeinbil<strong>den</strong>de<br />

oder berufsbil<strong>den</strong>de Schule) teilnehmen können,<br />

nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.<br />

Die Förderschule ist ein möglicher Ort, an dem diese Förderung<br />

erfolgen kann.<br />

Unterschiedliche<br />

Förderangebote<br />

Anspruchsgrundlage<br />

102 103


F – Förderschulen Fürsorgestellen<br />

– F<br />

Systematik<br />

Statistik<br />

Trägerschaft<br />

In Nordrhein-Westfalen sind die Förderschulen nach folgen<strong>den</strong><br />

Förderschwerpunkten gegliedert:<br />

> Lernen<br />

> Sprache<br />

> Emotionale und soziale Entwicklung<br />

> Hören und Kommunikation<br />

> Sehen<br />

> Geistige Entwicklung<br />

> Körperliche und motorische Entwicklung<br />

Im Jahr 2008/2009 gab es in Nordrhein-Westfalen 745 Förderschulen<br />

mit insgesamt 110.867 Schülerinnen und Schülern. Davon gehörten<br />

21 Förderschulen zum berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Bereich (7.374 Schüler).<br />

Träger der öffentlichen Förderschulen sind in der Regel die Gemein<strong>den</strong>.<br />

Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und<br />

Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung<br />

sowie Sprache (nur ab Klasse 5) sind in der Trägerschaft der Landschaftsverbände.<br />

Förderschulen in freier Trägerschaft (so genannte<br />

Ersatzschulen) ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen.<br />

So gab es beispielsweise 2008 genau 16 Förderschulen im Bereich<br />

der freien Waldorfschulen. Alle 21 Förderschulen im Berufsbildungsbereich<br />

waren 2007 Ersatzschulen.<br />

Förderung der Ausbildung<br />

> Ausbildungszuschuss<br />

Füngeling Router<br />

Als Integrationsunternehmen richtet sich die gemeinnützige Füngeling<br />

Router gGmbH an junge Menschen mit Handicap, die aufgrund<br />

ihrer Beeinträchtigungen besondere Unterstützung benötigen.<br />

Gemeinsam mit regionalen Unternehmen qualifiziert und<br />

beschäftigt Füngeling Router schwerbehinderte Menschen und<br />

begleitet sie auf ihrem Weg in die Arbeit.<br />

Die Integration erfolgt durch eine betriebliche Qualifizierung in<br />

Partnerunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, integrative<br />

Arbeitnehmerüberlassung (in Einzelfällen) und Werkverträge.<br />

Mehr Informationen<br />

www.projekt-router.de<br />

Fürsorgestellen<br />

Mehr als 110.000 Jugendliche<br />

besuchen eine<br />

Förderschule in NRW<br />

Die örtlichen Fürsorgestellen in Nordrhein-Westfalen übernehmen<br />

einige der Aufgaben des > Integrationsamtes nach dem Schwerbehindertenrecht<br />

(Teil 2 Sozialgesetzbuch IX). Dies betrifft Teile der ><br />

Begleiten<strong>den</strong> Hilfe im Arbeitsleben und des > Kündigungsschutzes.<br />

Die Fürsorgestelle ist im Allgemeinen dem Sozialamt beim Kreis<br />

oder der kreisfreien Stadt zugeordnet.<br />

104 105


G<br />

Gebär<strong>den</strong>sprache<br />

Die Gebär<strong>den</strong>sprache ist die natürliche Sprache der gehörlosen<br />

Menschen. Bei der Gebär<strong>den</strong>sprache wer<strong>den</strong> nicht nur Handzeichen,<br />

die Gebär<strong>den</strong>, sondern auch Mimik und Gestik eingesetzt.<br />

Mit ihrem umfassen<strong>den</strong> Wortschatz und einer differenzierten<br />

Grammatik stellt sie eine eigenständige, vollwertige Sprache dar.<br />

Im Jahr 2002 wurde sie durch das > Behindertengleichstellungsgesetz<br />

auch offiziell anerkannt. Hörbehinderte Menschen haben das<br />

Recht, <strong>für</strong> die Kommunikation mit Behör<strong>den</strong> die Gebär<strong>den</strong>sprache<br />

zu verwen<strong>den</strong>. Die Kosten übernimmt die Behörde oder der Träger,<br />

der <strong>für</strong> die Sozialleistung zuständig ist.<br />

Geistige Behinderung<br />

Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung handelt es sich<br />

keinesfalls um eine einheitliche Gruppe mit fest umschriebenen<br />

Eigenschaften. Ihre kognitive und motorische Leistungsfähigkeit<br />

sowie das sozial-emotionale Verhalten sind vielmehr unterschiedlich<br />

ausgeprägt.<br />

Es gibt geistig behinderte Menschen, die alltägliche Abläufe weitgehend<br />

selbstständig bewältigen und sich an Schriftzeichen und<br />

Symbolen orientieren können. Andere hingegen können sich zum<br />

Beispiel nicht allein in einem Gebäude zurechtfin<strong>den</strong> und benötigen<br />

bei nahezu allen täglich wiederkehren<strong>den</strong> Verrichtungen die<br />

Hilfe anderer.<br />

Das zentrale Merkmal einer geistigen Behinderung ist eine erhebliche<br />

Lernbeeinträchtigung, hervorgerufen in der Regel durch eine<br />

Hirnschädigung oder Hirnfunktionsstörung. Die Lernbeeinträchtigung<br />

zeigt sich zum Beispiel im frühkindlichen Alter als deutliche<br />

Entwicklungsverzögerung, die alle Bereiche der kindlichen<br />

Entwicklung betrifft, an <strong>den</strong>en Lernen wesentlich beteiligt ist. Im<br />

Zusammenhang damit ist beispielsweise die Beeinträchtigung der<br />

Wahrnehmung und der Sprache zu sehen. Der Spracherwerb setzt<br />

oft später und verlangsamt ein. Es treten Schwierigkeiten beim Erlernen<br />

von Wortbedeutungen und grammatikalischen Regeln auf.<br />

Es wird zwischen leichter, mäßiger und schwerer geistiger Behinderung<br />

unterschie<strong>den</strong>. Allerdings können ärztliche Gutachten,<br />

Ergebnisse von Intelligenztests oder der > Grad der Behinderung<br />

(GdB) im Schwerbehindertenausweis kaum etwas darüber aussagen,<br />

welchen Anforderungen – etwa an einem regulären Arbeitsplatz<br />

– ein geistig behinderter Mensch gewachsen ist.<br />

In <strong>den</strong> Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Versorgungsmedizin-Verordnung)<br />

wer<strong>den</strong> die Begriffe „Lernbehinderung” und<br />

„geistige Behinderung” nicht mehr verwendet. Stattdessen wird<br />

von „Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung” gesprochen.<br />

Folgende Kriterien wur<strong>den</strong> zur Unterscheidung und Einstufung<br />

festgelegt:<br />

> Ein GdB von 30 bis 40 wird festgestellt, wenn nach Abschluss<br />

der Schule noch weitere Bildungsfähigkeit besteht und zum<br />

Beispiel eine Berufsausbildung unter Nutzung von Sonderregelungen<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen möglich ist.<br />

> In einer weiteren Stufe kann ein GdB von 50 bis 70 und damit<br />

eine Schwerbehinderung unterstellt wer<strong>den</strong>, wenn ein behinderter<br />

Mensch nicht in der Lage ist, sich selbst unter Nutzung<br />

der Sonderregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen in anerkannten<br />

Ausbildungsgängen beruflich zu qualifizieren.<br />

> Bei schweren Intelligenzmängeln ergeben sich je nach Schwere<br />

ein GdB von 80 bis 90 oder 100.<br />

Geistige Behinderung – G<br />

Merkmal Lernbeeinträchtigung<br />

Grad der Behinderung<br />

106 107


G – Geistige Behinderung Gemeinsamer Unterricht<br />

– G<br />

Berufliche<br />

Möglichkeiten<br />

Tipps <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Arbeitsplatz<br />

Viele junge geistig behinderte Menschen fin<strong>den</strong> nach der Schulentlassung<br />

Trainings- und Beschäftigungsmöglichkeiten in einer<br />

> Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM). Allerdings zeigen<br />

jüngere Erkenntnisse und Erfahrungen, dass der Weg in die WfbM<br />

nicht zwingend sein muss: Ein Teil der geistig behinderten Menschen<br />

kann mit mehr Aussicht auf Erfolg in <strong>den</strong> allgemeinen > Arbeitsmarkt<br />

integriert wer<strong>den</strong> als bisher angenommen. In vielen Betrieben<br />

und Dienststellen gibt es Arbeiten, die geistig behinderte<br />

Menschen erlernen und dann auch relativ selbstständig ausführen<br />

können, zum Beispiel Hilfstätigkeiten in Bauberufen, in der Lagerhaltung,<br />

in Gärtnereien, in Küchen und in sozialen Einrichtungen<br />

wie Krankenhäusern oder Heimen.<br />

Je nach Schwere der Beeinträchtigung sind geistig behinderte<br />

Menschen in der Lage, durch Handeln in lebensnahen Situationen<br />

zu lernen. Bei frühzeitiger Förderung können sie vergleichbare Arbeitsleistungen<br />

wie nicht behinderte Menschen erreichen. Diese<br />

Integration bedarf allerdings der fachlichen Begleitung. Der Erfolg<br />

hängt von der Beratung, der Auswahl des Arbeitsplatzes und der<br />

Betreuung ab.<br />

Die Erfahrung zeigt, dass geistig behinderte Menschen vielfach<br />

hoch motiviert und zuverlässig arbeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllt sind. Vorgehensweisen, die sich in der Praxis<br />

bewährt haben:<br />

> Es sollte einen festen Ansprechpartner im Betrieb geben, mit<br />

dem die Arbeit wie auch die betrieblichen Angelegenheiten besprochen<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

> Die betrieblichen Aufgaben sollten zeitlich, räumlich und vom<br />

Ablauf her klar definiert sein. Überschaubare Routinetätigkeiten<br />

eignen sich besonders gut.<br />

> Arbeitsaufgaben sollten – mit entsprechender Hilfestellung –<br />

so lange eingeübt wer<strong>den</strong>, bis der Arbeitnehmer sie verstan<strong>den</strong><br />

hat.<br />

> Dem Mitarbeiter sollten soziale Kontakte im Arbeitsumfeld ermöglicht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

> Der Arbeitsplatz sollte keine größeren Gefahrenquellen bergen,<br />

da diese möglicherweise nicht als solche erkannt wer<strong>den</strong>.<br />

Es wer<strong>den</strong> heute verstärkt Anstrengungen unternommen, geistig<br />

behinderten Menschen <strong>den</strong> Weg in <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

zu öffnen. Dies gilt auch <strong>für</strong> Mitarbeiter einer WfbM. Es ist Aufgabe<br />

einer WfbM, <strong>den</strong> Übergang geeigneter Beschäftigter auf <strong>den</strong><br />

allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Maßnahmen zu<br />

fördern. Daran können die von <strong>den</strong> Integrationsämtern beauftragten<br />

> Integrationsfachdienste beteiligt wer<strong>den</strong>. Zu ihren Aufgaben<br />

gehören unter anderem Beratung und Betreuung von Arbeitnehmern<br />

sowie deren Arbeitgebern. Das heißt, in der Praxis trainieren<br />

und begleiten beispielsweise Ergotherapeuten geistig behinderte<br />

Menschen so lange am Arbeitsplatz, bis eine stabile Beschäftigung<br />

erreicht ist (> Betriebliches Arbeitstraining). Neben fachlich-technischen<br />

Fähigkeiten wer<strong>den</strong> vor allem allgemeine Fähigkeiten des<br />

Arbeitsverhaltens trainiert, wie zeitliche und räumliche Orientierung,<br />

Kontaktaufnahme, Motivation und Ausdauer, Verantwortung<br />

<strong>für</strong> die Arbeit, Verstehen von Anweisungen.<br />

Es hat sich herausgestellt, dass > Praktika oder eine > Probebeschäftigung<br />

gerade bei geistig behinderten Menschen die erfolgreiche<br />

Eingliederung erleichtern. Sie ermöglichen ein gegenseitiges Kennenlernen,<br />

das sowohl dem Betrieb als auch dem behinderten<br />

Menschen Rückzugsmöglichkeiten offen lässt.<br />

Gemeinsamer Unterricht<br />

Der Gemeinsame Unterricht beschreibt <strong>für</strong> alle Schulstufen das<br />

gemeinsame Lernen von Schülern mit sonderpädagogischem<br />

und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (> Integrative Beschulung).<br />

Der gemeinsame Unterricht wird als „zielgleich“ bezeichnet, wenn<br />

die behinderten und nicht behinderten Schüler das gleiche Lern-<br />

Hilfen <strong>für</strong> die<br />

Eingliederung<br />

zielgleich/zieldifferent<br />

108 109


G – Gender Mainstreaming Girls’Day<br />

– G<br />

ziel anstreben. Verfolgen die Schüler mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf andere Lernziele und andere Bildungsabschlüsse, erfolgt<br />

der Unterricht „zieldifferent“. Dies ist der Fall bei integrativen<br />

Lerngruppen.<br />

Gender Mainstreaming<br />

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben<br />

die unterschiedlichen Lebenssituationen, Bedürfnisse und<br />

Interessen von Frauen und Männern bzw. Mädchen und Jungen<br />

von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen.<br />

Gerätepool des LVR-Sozialamtes<br />

> Inklusionspauschale<br />

Gestützte Kommunikation<br />

Bei der Gestützten Kommunikation (engl. „Facilitated Communication“,<br />

kurz: FC) handelt es sich um eine Methode aus dem Spektrum<br />

der „Unterstützten Kommunikation“, die es Menschen mit<br />

schweren kommunikativen Beeinträchtigungen ermöglicht, durch<br />

gestütztes Zeigen zum Beispiel auf Objekte, Bilder oder Buchstaben<br />

zu kommunizieren. Die stützende Person gibt physische, verbale<br />

und emotionale Hilfestellungen. Die Gestützte Kommunikation<br />

wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Hauptkritikpunkt ist<br />

dabei, dass der behinderte Mensch bei der Wahl der Schriftzeichen<br />

oder Symbole durch <strong>den</strong> Helfer unbewusst oder absichtlich beeinflusst<br />

wird.<br />

Girls’Day<br />

Am Mädchen-Zukunftstag, dem Girls’Day, öffnen vor allem technische<br />

Unternehmen, Betriebe mit technischen Abteilungen<br />

und Ausbildungen, Hochschulen und Forschungszentren in ganz<br />

Deutschland ihre Türen <strong>für</strong> Schülerinnen ab der Klasse 5.<br />

Die Mädchen lernen am Girls’Day Ausbildungsberufe und Studiengänge<br />

in Technik, IT, Handwerk und Naturwissenschaften<br />

kennen, in <strong>den</strong>en Frauen bisher eher selten vertreten sind oder<br />

begegnen weiblichen Vorbildern in Führungspositionen aus Wirtschaft<br />

oder Politik. Der Girls’Day soll dazu beitragen, traditionelle<br />

Geschlechterrollen bei der > Berufswahl zu überwin<strong>den</strong> (siehe<br />

> Gender Mainstreaming).<br />

Der Girl’sDay findet jedes Jahr am vierten Donnerstag im April<br />

statt. Für Jungen gibt es am selben Tag <strong>den</strong> > Boys’Day.<br />

Mehr Informationen<br />

In technischen und<br />

naturwissenschaftlichen<br />

Berufen ist qualifizierter<br />

Nachwuchs gesucht!<br />

www.girls-day.de<br />

110 111


G –<br />

Gleichstellung<br />

Gleichstellung<br />

H<br />

In der Berufsausbildung<br />

Nach dem > Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann eine Person mit einem<br />

> Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, einem<br />

> schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wer<strong>den</strong>, wenn<br />

er infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung keinen geeigneten<br />

Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten kann.<br />

Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene können <strong>für</strong> die Zeit<br />

einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen per Gesetz<br />

gleichgestellt wer<strong>den</strong>, auch wenn der Grad der Behinderung weniger<br />

als 30 beträgt oder eine Behinderung noch nicht amtlich festgestellt<br />

wurde. Als Nachweis genügt eine Stellungnahme der ><br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder ein Bescheid über > Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben.<br />

Grad der Behinderung<br />

Der Grad der Behinderung (GdB) gilt als Maß <strong>für</strong> die körperlichen,<br />

geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer > Behinderung.<br />

Er wird nach bundesweit einheitlichen Versorgungsmedizinischen<br />

Grundsätzen (Versorgungsmedizin-Verordnung) bemessen.<br />

Der GdB wird in Zehnergra<strong>den</strong> von 20 bis 100 wiedergegeben.<br />

Grundausbildung, behinderungsbedingt erforderliche<br />

Wenn <strong>für</strong> eine Ausbildung oder Beschäftigung die notwendigen<br />

Fähigkeiten in Orientierung und Mobilität, in Kommunikationstechniken<br />

und lebenspraktischen Fertigkeiten nicht ausreichen,<br />

ist ein spezifisches Training möglich: die blin<strong>den</strong>technische und<br />

vergleichbare Grundausbildung. Das Training dauert bis zu einem<br />

Jahr und wird von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit im Rahmen der > Berufsvorbereitung<br />

gefördert.<br />

hamet 2<br />

Hamet 2 ist ein vom Berufsbildungswerk Waiblingen entwickeltes<br />

handlungsorientiertes PC-gestütztes Testverfahren zur Erfassung<br />

und Förderung beruflicher Kompetenzen (> Kompetenzfeststellungsverfahren).<br />

Das Verfahren wurde insbesondere <strong>für</strong> die berufliche<br />

Diagnostik von Menschen mit erhöhtem Förderbedarf, Benachteiligungen<br />

und > Behinderungen konzipiert.<br />

Schwerpunkt des Verfahrens sind Berufe mit vorwiegend manueller<br />

Tätigkeit („handwerklich-motorischer Eignungstest“ – hamet).<br />

Das Verfahren umfasst vier Module, die sowohl einzeln als auch<br />

in Kombination angewandt wer<strong>den</strong> können und in <strong>den</strong>en Basiskompetenzen,<br />

Lernfähigkeit, soziale Kompetenzen und Problemlösungskompetenzen<br />

ermittelt wer<strong>den</strong>.<br />

Hamet e ist ein handlungsorientiertes Testverfahren zur Erfassung<br />

und Förderung elementarer handwerklich motorischer Kompetenzen.<br />

Es wurde <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einsatz in Werkstätten <strong>für</strong> geistig behinderte<br />

Menschen entwickelt. Als eigenständiges Testverfahren ergänzt<br />

es hamet 2 Modul 1 (berufliche Basiskompetenzen), um damit die<br />

individuellen motorischen Fertigkeiten im unteren Leistungsbereich<br />

genauer ermitteln zu können.<br />

Mehr Informationen<br />

www.hamet.de<br />

Manuelle Tätigkeiten<br />

Ergänzung durch<br />

hamet e<br />

112<br />

113


h –<br />

HAMET E<br />

Hörschädigungen<br />

–<br />

h<br />

hamet e<br />

> hamet 2<br />

des LVR-Integrationsamtes einen Pool <strong>für</strong> sehbehindertenspezifische<br />

Hilfsmittel eingerichtet. Damit kann kurzfristig eine behinderungsbedingt<br />

erforderliche Arbeitsplatzausstattung zur Verfügung<br />

gestellt und die berufliche Integration erleichtert wer<strong>den</strong>.<br />

Handwerkskammer<br />

> Kammern<br />

Handwerksordnung<br />

Die Handwerksordnung (HwO) enthält rechtliche Grundlagen und<br />

Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung in > anerkannten Ausbildungsberufen<br />

und zu > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen.<br />

Helfertätigkeit<br />

Menschen ohne Berufsausbildung können als Helfer auf dem allgemeinen<br />

> Arbeitsmarkt beschäftigt sein. Sie wer<strong>den</strong> in der Regel<br />

direkt am Arbeitsplatz eingewiesen und üben meist einfachere<br />

oder zuarbeitende Tätigkeiten aus. Einschlägige praktische Erfahrungen<br />

sind bei der Suche nach einer Helfertätigkeit von Vorteil.<br />

Auch als Helfer lernt man etwas. Oft fällt das Lernen leichter, wenn<br />

man schon praktische Berufserfahrungen gesammelt hat. Es besteht<br />

dann immer noch die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu<br />

machen, zum Beispiel eine so genannte > Werkerausbildung.<br />

Hilfsmittelverleih<br />

Das > Berufsförderungswerk in Düren hat als Zentrum <strong>für</strong> berufliche<br />

Bildung blinder und sehbehinderter Menschen mit Unterstützung<br />

Hörschädigungen<br />

Mehr Informationen<br />

www.bfw-dueren.de > Integration und<br />

Nachsorge > Hilfsmittelverleih<br />

Zur Gruppe der hörgeschädigten Menschen zählen gehörlose,<br />

(spät-)ertaubte und schwerhörige Menschen. Die Übergänge zwischen<br />

Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit sind fließend.<br />

Gehörlose Menschen wer<strong>den</strong> ohne Hörvermögen geboren oder sie<br />

haben es noch vor dem Spracherwerb verloren. Sie können Lautsprache<br />

akustisch nicht wahrnehmen und somit auch Sprache auf<br />

natürlichem Wege nicht erlernen. Ihr eigenes Sprechen können sie<br />

nicht über das Gehör kontrollieren. In der Regel haben gehörlose<br />

Menschen gute Kenntnisse der Gebär<strong>den</strong>sprache.<br />

Für spätertaubte Menschen ist entschei<strong>den</strong>d, dass der Hörverlust<br />

erst nach dem Spracherwerb eingetreten ist. Sie konnten<br />

über einen längeren Zeitraum hören und haben in dieser Zeit so<br />

viel Sprachkompetenz erworben, dass der Hörverlust nicht mehr<br />

zum Verlust der Sprechfähigkeit führen muss. Je älter die Betroffenen<br />

bei Eintritt der Ertaubung waren, desto stärker ist in der<br />

Regel die lautsprachliche Orientierung. Spätertaubte Menschen<br />

beherrschen die Gebär<strong>den</strong>sprache häufig nicht oder nur in geringem<br />

Umfang.<br />

Gehörlosigkeit<br />

114 115


h –<br />

Hörschädigungen<br />

Hörschädigungen<br />

–<br />

h<br />

Schwerhörigkeit<br />

Elektronische Hörhilfe<br />

Kommunikation<br />

Schwerhörige Menschen besitzen in jedem Fall ein Restgehör, mit<br />

dem sie – unterstützt durch individuell angepasste Hörgeräte –<br />

Sprache in begrenztem Umfang wahrnehmen können. Allerdings ist<br />

das qualitativ andere Hören bei schwerhörigen Menschen oft nicht<br />

ausreichend, um <strong>den</strong> Gesprächspartner ohne besondere Schwierigkeiten<br />

zu verstehen. Je nach Alter bei Eintritt der Schwerhörigkeit<br />

und je nach Form und Umfang des Hörverlustes sind Sprechfähigkeit<br />

und Gebär<strong>den</strong>sprache individuell sehr unterschiedlich entwickelt.<br />

Die Gebär<strong>den</strong>sprache wird häufig noch abgelehnt oder nur in<br />

Form lautsprachbegleitender Gebär<strong>den</strong> eingesetzt.<br />

Bei gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen kann<br />

unter bestimmten medizinischen und sozialen Voraussetzungen<br />

durch ein Cochlear-Implantat, eine so genannte elektronische<br />

Hörhilfe, die Hörfähigkeit in unterschiedlichem Grad wiederhergestellt<br />

wer<strong>den</strong> und somit ist auch Spracherwerb in individuellem<br />

Umfang möglich.<br />

Das zentrale Problem hörgeschädigter Menschen ist die Kommunikation<br />

mit Hören<strong>den</strong>. Der Laut- und Schriftsprachenerwerb ist<br />

erheblich erschwert und erreicht nur selten <strong>den</strong> Grad der Beherrschung,<br />

<strong>den</strong> Hörende aufweisen. Aufgrund des fehlen<strong>den</strong> Hörvermögens<br />

müssen gehörlose Menschen die Lautsprache über das<br />

Auge erlernen, indem sie vom Mund des Gesprächspartners die<br />

Worte absehen. Ihre Sprechweise klingt daher oft ungewohnt oder<br />

verzerrt. Da die Schriftsprache auf Lautsprache aufbaut, ist die Fähigkeit<br />

vieler gehörloser Menschen, sich schriftlich mitzuteilen,<br />

eingeschränkt. Der Wortschatz ist häufig reduziert, der Satzbau<br />

entspricht nicht der Norm. Auch bereitet es vielfach Schwierigkeiten,<br />

gelesene Texte zu verstehen.<br />

Zwar sind hörgeschädigte Menschen in der Lage, vom Mund abzusehen,<br />

doch sichert dies nicht die ausreichende und umfassende<br />

Informationsaufnahme. Mundabsehen erfordert hohe Konzentrations-<br />

und auch Kombinationsfähigkeit, <strong>den</strong>n die Anzahl der<br />

eindeutigen Mundbilder ist begrenzt. Wörter wie „Mutter“ und<br />

„Butter“ haben kaum unterscheidbare Mundbilder. Die meisten<br />

gehörlosen Menschen verständigen sich untereinander oder mit<br />

Gebär<strong>den</strong>sprachkundigen in Gebär<strong>den</strong>sprache. Gebär<strong>den</strong>sprache<br />

ist ein eigenständiges Sprachsystem. Wie es in der Lautsprache<br />

zahlreiche regionale Unterschiede gibt, hat auch die Gebär<strong>den</strong>sprache<br />

zahlreiche Varianten. Die Deutsche Gebär<strong>den</strong>sprache<br />

(DGS) sowie das Lautsprachenbegleitende Gebär<strong>den</strong> (LBG) wur<strong>den</strong><br />

durch das > Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ausdrücklich<br />

als eigenständige Sprache beziehungsweise Kommunikationsform<br />

anerkannt.<br />

Schwerhörige Menschen können sich oft mit Hilfe eines Hörgerätes<br />

gut verständigen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Hörgerät<br />

individuell optimal angepasst ist. Die Leistungsfähigkeit<br />

von Hörgeräten darf allerdings nicht überschätzt wer<strong>den</strong>; ein zu<br />

starker Hörverlust kann durch Hörgeräte nicht mehr ausgeglichen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die Integration in das Arbeitsleben hängt in hohem Maße vom<br />

Stand der Sprachentwicklung und <strong>den</strong> kommunikativen Fähigkeiten<br />

ab. Grundsätzlich stehen <strong>den</strong> betroffenen Menschen – wenn<br />

Bildungsvoraussetzungen und individuelle Eignung vorhan<strong>den</strong> sind<br />

– viele Berufsbilder offen. Durch entsprechende Maßnahmen am Arbeitsplatz<br />

können die Einschränkungen leicht ausgeglichen wer<strong>den</strong>.<br />

In Bezug auf Hilfen am Arbeitsplatz ist es besonders wichtig, die Kollegen<br />

und Vorgesetzten über die Auswirkungen der Hörschädigung<br />

und die individuelle Kommunikationssituation zu informieren.<br />

Darauf sollte im Arbeitsleben geachtet wer<strong>den</strong>:<br />

> Hörgeschädigte Menschen verstehen Anweisungen oft nur<br />

unvollkommen oder falsch. Deshalb ist immer zu prüfen, ob<br />

Anweisungen verstan<strong>den</strong> wur<strong>den</strong>.<br />

> Vormachen und Zeigen kann mündliche Instruktionen verdeutlichen<br />

oder überflüssig machen.<br />

> Schriftliche Aufzeichnungen können zur Verdeutlichung beitragen.<br />

Zur beruflichen<br />

Situation<br />

Tipps <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Arbeitsplatz<br />

116 117


h –<br />

Hörschädigungen<br />

Hörschädigungen<br />

–<br />

h<br />

> Hörgeschädigte Menschen sollten mit normaler Lautstärke<br />

langsam und deutlich angesprochen wer<strong>den</strong>.<br />

> Auf inhaltliche Verständnisprobleme (auch in Texten) muss<br />

Rücksicht genommen wer<strong>den</strong>.<br />

> Die Kenntnis einiger grundlegender Gebär<strong>den</strong> vereinfacht die<br />

Kommunikation.<br />

> Der Arbeitsplatz sollte gut ausgeleuchtet sein. Das Absehen<br />

vom Mund kann durch günstige Lichtverhältnisse erleichtert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

> Arbeitsvorgänge und der Arbeitsplatz müssen eindeutig beschrieben<br />

und erklärt wer<strong>den</strong>.<br />

> Neue Kommunikationssysteme, bei <strong>den</strong>en der Informationsaustausch<br />

optisch erfolgt, sind wichtige Hilfen.<br />

> Wichtig <strong>für</strong> gehörlose Menschen ist die Bereitstellung einer<br />

Kontaktperson, die entsprechend geschult ist. Hier bietet sich<br />

zum Beispiel die > Schwerbehindertenvertretung an.<br />

> Bild- und Schreibtelefone oder Einsatz von E-Mail<br />

> Mobilfunkgeräte (zur Kommunikation per E-Mail, SMS u. a.)<br />

> Mikroportanlagen<br />

> optische Signale an Maschinen, Schall- und Lärmschutz<br />

Vor allem die Entwicklung der Computertechnik bietet neue<br />

Chancen. Die Vernetzung mit anderen EDV-Arbeitsplätzen trägt<br />

dazu bei, von lautsprachlicher Kommunikation unabhängiger zu<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Beratung und<br />

Betreuung<br />

Um sich im Betrieb zurechtzufin<strong>den</strong>, benötigen hörgeschädigte<br />

Menschen > technische Arbeitshilfen – vor allem jedoch Beratung<br />

und soziale Betreuung. Erste Anlaufstelle <strong>für</strong> Information und<br />

Beratung ist das Integrationsamt mit seinem > Technischen Beratungsdienst<br />

und <strong>den</strong> beauftragten > Integrationsfachdiensten.<br />

Hörgeschädigte Arbeitnehmer sowie ihre Arbeitgeber wer<strong>den</strong><br />

umfassend in allen Fragen beraten, die im Betrieb und am Arbeitsplatz<br />

auftreten, von Fragen der Verständigung, über berufliche<br />

Weiterbildung bis hin zur Planung gezielter Maßnahmen. Wichtig<br />

ist auch der Einsatz von Gebär<strong>den</strong>sprachdolmetschern, Schriftdolmetschern<br />

oder einer Arbeitsassistenz, zum Beispiel durch Telesign,<br />

ein speziell <strong>für</strong> <strong>den</strong> beruflichen Bereich geschaffener Bildtelefon-Dolmetschdienst.<br />

Die Kosten übernimmt das Integrationsamt.<br />

Smartphones & Co. erleichtern<br />

die Kommunikation<br />

gehörloser Menschen<br />

Technische<br />

Arbeitshilfen<br />

Der Beratende Ingenieur des Integrationsamtes informiert und berät<br />

umfassend über die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln.<br />

Dazu gehören:<br />

> Telefonhörer mit Verstärkersystemen<br />

> Lichtsignalanlagen<br />

118 119


I<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

Inklusion<br />

–<br />

I<br />

> Kammern<br />

Initiative Inklusion<br />

Ida<br />

Mit Ida („Instrumentarium zur Diagnostik von Arbeitsfähigkeiten“)<br />

lassen sich die arbeitsrelevanten Schlüsselqualifikationen, die mit<br />

> MELBA dokumentiert wer<strong>den</strong>, erheben und beurteilen.<br />

Ida besteht aus 14 standardisierten Arbeitsproben. Untersucht<br />

wer<strong>den</strong> damit vor allem:<br />

> kognitive Fähigkeiten,<br />

> Fähigkeiten zur Art der Arbeitsausführung,<br />

> psychomotorische Fähigkeiten und<br />

> Fähigkeiten aus dem Bereich Kulturtechniken/Kommunikation.<br />

Individueller Hilfeplan<br />

Die individuelle Hilfeplanung des <strong>Landschaftsverband</strong>es <strong>Rheinland</strong><br />

(LVR) ist ein Verfahren zur Erfassung des individuellen Hilfebedarfs<br />

von Menschen mit Behinderung. Es dient dazu, <strong>den</strong><br />

Dialog mit dem behinderten Menschen zu strukturieren, um so<br />

Ziele, Wünsche, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der<br />

betroffenen Person unbürokratisch aber präzise erfassen zu können.<br />

Im individuellen Hilfeplan (IHP) wer<strong>den</strong> anschließend Art<br />

und Umfang der Unterstützungsleistungen beschrieben, die der<br />

Betroffene zu einem selbstständigen Leben benötigt. Der Hilfeplan<br />

bildet die Grundlage <strong>für</strong> einen Antrag auf Wohnunterstützung<br />

beim LVR.<br />

Die Initiative Inklusion ist ein bundesweites Förderprogramm<br />

<strong>für</strong> mehr Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten<br />

Menschen. Es läuft von 2011 bis 2018 und wird mit 100 Millionen<br />

Euro vom Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales (BMAS) aus<br />

dem Ausgleichsfonds finanziert. Das Programm ist Teil des Nationalen<br />

Aktionsplans zur Umsetzung der > UN-Behindertenrechtskonvention.<br />

Die Säulen des Förderprogramms sind:<br />

> Förderung der beruflichen Orientierung <strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Schülerinnen und Schüler<br />

> Förderung von betrieblichen Ausbildungsplätzen und der Hinführung<br />

zu Ausbildung und Beschäftigung<br />

> Förderung der Beschäftigung von älteren schwerbehinderten<br />

Menschen<br />

Inklusion<br />

Inklusion meint die volle und gleichberechtigte > Teilhabe aller<br />

Menschen am Leben in der Gesellschaft. Sie betont die Vielfalt –<br />

kulturell und individuell. Inklusion bedeutet aber auch, Teilhabe<br />

und Zugänglichkeit zu ermöglichen zu allen gesellschaftlichen<br />

Bereichen – etwa in Schule und Beruf. Inklusion geht über <strong>den</strong><br />

Begriff der Integration hinaus: Nicht die Menschen mit Behinderung<br />

sollen sich an die bestehen<strong>den</strong> Strukturen anpassen. Vielmehr<br />

sollen die Strukturen so beschaffen sein, dass jede und jeder<br />

teilhaben kann, von Anfang an. Inklusion ist die zentrale Idee der<br />

> UN-Behindertenrechtskonvention.<br />

Schwerpunkte<br />

120 121


i – Inklusionskoordinatoren<br />

Integration lernbehinderter Jugendlicher in Ausbildung (Projekt)<br />

–<br />

i<br />

Information und<br />

Beratung<br />

Inklusionskoordinatoren<br />

Inklusionskoordinatoren begleiten und unterstützen die Entwicklung<br />

der allgemeinen Schulen auf dem Weg zu einer „inklusiven<br />

Schule“. Dadurch sollen mehr Kinder und Jugendliche mit Behinderungen<br />

eine Regelschule besuchen können (> integrative Beschulung).<br />

Inklusionskoordinatoren helfen bei der Wahl einer geeigneten<br />

Schule und beim Wechsel des Förderorts, zum Beispiel beim Übergang<br />

von einer Förderschule in eine allgemeine Schule, die > gemeinsamen<br />

Unterricht mit nicht behinderten Schülern anbietet.<br />

Außerdem informieren die Koordinatoren über alle Fragen im Zusammenhang<br />

mit > sonderpädagogischem Förderbedarf, über spezielle<br />

Themen wie Medikamentengabe, Schülertransport, Nachteilsausgleich<br />

oder Integrationshelfer. Sie geben ihr Wissen auch in<br />

Lehrerfortbildungen weiter. An allen 53 Schulämtern in Nordrhein-<br />

Westfalen gibt es Inklusionskoordinatoren.<br />

Inklusionspauschale<br />

Integration lernbehinderter Jugendlicher in<br />

Ausbildung (Projekt)<br />

Das Pilotprojekt „Integration lernbehinderter Jugendlicher in Ausbildung“<br />

(ILJA) hat das Ziel, die Berufschancen von Jugendlichen<br />

mit dem Förderbedarf Lernen zu verbessern. Es richtet sich konkret<br />

an Schüler der Förderschule Lernen, Schüler im gemeinsamen Unterricht<br />

und Schüler anderer Förderschulen, die zusätzlichen Förderbedarf<br />

Lernen haben. Teilnehmer einer berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />

Maßnahme (> Berufsvorbereitung) ohne anschließendes Ausbildungsangebot<br />

sowie Jugendliche, die aus dem Prozess der Berufseingliederung<br />

ausgestiegen sind, gehören ebenfalls dazu.<br />

Das soll im Einzelnen erreicht wer<strong>den</strong>:<br />

> Individuelle Förderung lernbehinderter Jugendlicher ab Klasse 8<br />

> Festlegung und Organisation individueller Übergänge im letzten<br />

Schulbesuchsjahr<br />

> Einmündung in Ausbildungs- bzw. Berufsvorbereitung bei fehlender<br />

Ausbildungsreife<br />

> Einmündung in eine Berufsausbildung (vorrangig > Werkerausbildungen)<br />

Zielsetzungen<br />

Mit der Inklusionspauschale fördert der <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong><br />

(LVR) auf freiwilliger Basis das gemeinsame Lernen von Kindern<br />

und Jugendlichen mit und ohne Behinderung (> gemeinsamer Unterricht).<br />

Die Schulträger können so finanzielle Mittel erhalten, um<br />

die notwendigen Rahmenbedingungen <strong>für</strong> eine inklusive Beschulung<br />

zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise Umbaumaßnahmen,<br />

Anschaffung von technischen Hilfsmitteln oder Personaleinsatz <strong>für</strong><br />

Therapie und Pflege. Die früher bestehen<strong>den</strong> Fördermöglichkeiten<br />

des Finanz- und Gerätepools sind heute Bestandteile der Inklusionspauschale.<br />

Der Gesamtprozess wird durch eine verantwortliche Stelle/Person<br />

beim jeweils zuständigen Dezernat der beteiligten Kreise bzw.<br />

kreisfreien Städte koordiniert. Angefangen von Klasse 8 bis zum<br />

Verbleib der Jugendlichen nach der Ausbildung wer<strong>den</strong> alle Maßnahmen<br />

und die Vielzahl der beteiligten Institutionen aufeinander<br />

abgestimmt. Fallkonferenzen und ehrenamtliche Lotsen ab Klasse<br />

10 (siehe > Bildungsbegleitung) sind Beispiele <strong>für</strong> projektspezifische<br />

Förderansätze.<br />

Im Jahr 2010 nahmen neun Kreise und kreisfreie Städte an dem<br />

Projekt teil. Hinzu kommen die Regionen des Landes, die sich am<br />

Modellvorhaben > Ein-Topf beteiligen. Ergänzend gefördert wird das<br />

Projekt durch <strong>den</strong> Europäischen Sozialfonds und das Ministerium<br />

<strong>für</strong> Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.<br />

Koordination<br />

Förderung<br />

122 123


i – Integration unternehmen! (Programm)<br />

Integrationsamt<br />

–<br />

i<br />

Projekt<br />

Das Projekt ILJA ist inzwischen beendet. Ergebnisse<br />

einer empirischen Untersuchung zur Umsetzung<br />

in <strong>den</strong> beteiligten Modellkommunen ist verfügbar<br />

unter www.gib.nrw.de (Stichwort „ilja“)<br />

Integration unternehmen! (Programm)<br />

Das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ fördert die<br />

Schaffung neuer Arbeitsplätze <strong>für</strong> > schwerbehinderte Menschen<br />

in > Integrationsprojekten. Es sollen Arbeitsplätze <strong>für</strong> Menschen<br />

entstehen, die aufgrund ihrer Behinderung kaum Chancen auf<br />

dem allgemeinen > Arbeitsmarkt haben.<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt da<strong>für</strong> im Rahmen der<br />

verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse zu <strong>den</strong> notwendigen Gesamtinvestitionen.<br />

Diese Zuschüsse können von <strong>den</strong> Integrationsämtern<br />

der Landschaftsverbände <strong>Rheinland</strong> (LVR) und Westfalen-<br />

Lippe (LWL) aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

Die kombinierte Gesamtförderung kann bis zu 80 Prozent der notwendigen<br />

Gesamtinvestitionen betragen. Je neuer Arbeitsplatz <strong>für</strong><br />

einen schwerbehinderten Menschen beträgt die Förderung maximal<br />

20.000 Euro.<br />

Integrationsamt<br />

Die Aufgaben des Integrationsamtes ergeben sich aus dem zweiten<br />

Teil des > Sozialgesetzbuches (SGB) IX und umfassen vor allem:<br />

> die > Begleitende Hilfe im Arbeitsleben,<br />

> <strong>den</strong> besonderen > Kündigungsschutz <strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen,<br />

> Bildungs- und Informationsangebote <strong>für</strong> das betriebliche > Integrationsteam<br />

> die Erhebung und Verwendung der > Ausgleichsabgabe.<br />

Das Integrationsamt<br />

fördert die berufliche<br />

Eingliederung schwerbehinderter<br />

Menschen<br />

Mehr Informationen<br />

www.arbeit.nrw.de > Arbeit > Wege in Arbeit<br />

fin<strong>den</strong> > Integration unternehmen<br />

Ansprechpartner/Kontakt<br />

Das Integrationsamt des <strong>Landschaftsverband</strong>es<br />

<strong>Rheinland</strong> (LVR) findet man im Internet unter<br />

www.integrationsamt.lvr.de<br />

Kontaktadresse: siehe Anhang, Seite 214<br />

124 125


i – Integrationsfachdienst<br />

Integrative Beschulung<br />

–<br />

i<br />

Integrationsfachdienst<br />

Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die im Auftrag der ><br />

Integrationsämter, der > Agenturen <strong>für</strong> Arbeit und weiterer > Rehabilitationsträger<br />

arbeiten. Die Integrationsfachdienste unterstützen,<br />

begleiten und betreuen schwerbehinderte Menschen, die<br />

einen besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung benötigen,<br />

um in <strong>den</strong> allgemeinen > Arbeitsmarkt integriert zu wer<strong>den</strong>.<br />

Dazu gehören auch behinderte Schulabgänger.<br />

Für Arbeitgeber sind diese Fachdienste ein wichtiger Ansprechpartner<br />

in allen Angelegenheiten der Beschäftigung schwerbehinderter<br />

Menschen. Sie informieren und beraten die Betriebe<br />

umfassend, klären die in Frage kommen<strong>den</strong> Leistungen <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Arbeitgeber ab und unterstützen ihn bei der Beantragung.<br />

men häufig gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Deutsches Rotes<br />

Kreuz, Malteser Hilfsdienst).<br />

Integrationsprojekte<br />

Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige<br />

Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe<br />

oder Abteilungen auf dem allgemeinen > Arbeitsmarkt. Integrationsprojekte<br />

beschäftigen vor allem > besonders betroffene<br />

schwerbehinderte Menschen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch,<br />

schwerbehinderte Schulabgänger von Förderschulen mit der<br />

Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

zu qualifizieren.<br />

Integrationsfirmen<br />

> Integrationsprojekte<br />

Integrationshelfer<br />

Um die Beschulung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

zu ermöglichen, kann ein Integrationshelfer (auch<br />

Schulbegleiter genannt) eingesetzt wer<strong>den</strong>. Ein Integrationshelfer<br />

ist eine Person, die <strong>den</strong> Schüler während eines Teils oder auch der<br />

gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulwegs) begleitet, um<br />

Defizite zu kompensieren und Hilfestellung zu leisten. Meistens<br />

handelt es sich dabei um einen Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen<br />

Jahr. Im Einzelfall können aber auch Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen,<br />

Hausfrauen oder Hausmänner als Integrationshelfer<br />

eingesetzt wer<strong>den</strong>. Die Kosten <strong>für</strong> Integrationshelfer übernehmen<br />

die <strong>für</strong> <strong>den</strong> Wohnort zuständigen Sozialhilfeträger (Stadt, Gemeinde)<br />

auf Antrag. Die Vermittlung von geeigneten Kräften überneh-<br />

Integrationsteam<br />

Die > Schwerbehindertenvertretung bildet zusammen mit dem Betriebs-<br />

oder Personalrat und einem vom Arbeitgeber bestimmten<br />

Beauftragten <strong>für</strong> die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen<br />

das betriebliche Integrationsteam. Es ist <strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitgeber<br />

ein wichtiger Partner, wenn es um die betrieblichen Belange der<br />

schwerbehinderten Beschäftigten geht.<br />

Integrative Beschulung<br />

Bei der integrativen Beschulung wer<strong>den</strong> Kinder und Jugendliche mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit nicht behinderten<br />

Schülern in einer Regelschule unterrichtet. Die sonderpädagogische<br />

Förderung findet im Rahmen enger fachlicher Kooperation<br />

zwischen einer sonderpädagogischen Lehrkraft und <strong>den</strong> Lehrern der<br />

allgemeinen Schule statt. Um behinderungsbedingte Nachteile zu<br />

vermei<strong>den</strong>, können die Unterrichtsgestaltung und die Lerninhalte<br />

individuell angepasst wer<strong>den</strong>. Die behinderten Schüler erhalten<br />

126 127


i – Integrative Lerngruppe<br />

<strong>den</strong> gleichen Umfang an sonderpädagogischer Förderung, <strong>den</strong> sie<br />

auch an einer entsprechen<strong>den</strong> > Förderschule bekommen wür<strong>den</strong>.<br />

J<br />

Gemeinsamer<br />

Unterricht<br />

Integrative<br />

Lerngruppen<br />

Man unterscheidet bei der integrativen Beschulung zwischen dem<br />

> gemeinsamen Unterricht und integrativen Lerngruppen. Beide<br />

Formen können in allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I (bis<br />

Klasse 10) eingerichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Gemeinsamer Unterricht ist möglich, wenn die behinderten Schüler<br />

das Lernziel der allgemeinen Schule erreichen können. Dies sind<br />

in der Regel Kinder und Jugendliche mit <strong>den</strong> Förderschwerpunkten<br />

Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung<br />

sowie emotionale und soziale Entwicklung. Beim gemeinsamen<br />

Unterricht wird der behinderte Schüler im Klassenverband seiner<br />

Altersstufe unterrichtet.<br />

Integrative Lerngruppen ermöglichen auch Schülern mit <strong>den</strong> Förderschwerpunkten<br />

Lernen und Geistige Entwicklung die Fortführung<br />

gemeinsamen Lernens in einer allgemeinen Schule nach<br />

Beendigung ihrer Grundschulzeit. Eine integrative Lerngruppe<br />

besteht in der Regel aus mindestens fünf Schülerinnen und Schülern<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die teilweise andere<br />

Lernziele und andere Bildungsabschlüsse verfolgen als der Rest der<br />

Klasse. Häufig ist eine integrative Lerngruppe integraler Bestandteil<br />

einer Jahrgangsklasse und tritt somit nicht als „gesonderte“<br />

Gruppe in Erscheinung.<br />

Jahrgangsstufenkonferenz<br />

> Klassenkonferenz<br />

<strong>Job</strong>börse<br />

Es gibt heute viele <strong>Job</strong>börsen, also Online-Stellenmärkte. Das<br />

größte deutsche Angebot ist die JOBBÖRSE der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Man kann darin nach freien Stellen oder Ausbildungsplätzen<br />

suchen. Die Suchmaske der JOBBÖRSE lässt sich um „weitere<br />

Suchkriterien“ erweitern: zum Beispiel können ausschließlich <strong>für</strong><br />

schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen gemeldete<br />

Stellenangebote angezeigt wer<strong>den</strong>.<br />

Mehr Informationen<br />

www.jobboerse.arbeitsagentur.de<br />

Integrative Lerngruppe<br />

> Integrative Beschulung<br />

Interessen- und Fähigkeitsprofil<br />

<strong>Job</strong>coach<br />

> Betriebliches Arbeitstraining<br />

> Potenzialanalyse<br />

128<br />

129


J – <strong>Job</strong>coaching<br />

Jugendsozialarbeit<br />

–<br />

j<br />

Bestandteile<br />

<strong>Job</strong>coaching<br />

> Betriebliches Arbeitstraining<br />

<strong>Job</strong>mappe NRW<br />

Um individuelle Kompetenzen von Jugendlichen mit weniger geradlinigen<br />

Ausbildungsbiografien zu erkennen und besser sichtbar<br />

zu machen, gibt es die „<strong>Job</strong>mappe NRW“. Mit diesem Instrument<br />

können Jugendliche beim Übergang Schule-Beruf eigenständig ihren<br />

Ausbildungs- und Berufsweg planen und ihre Lernergebnisse<br />

dokumentieren. Die <strong>Job</strong>mappe NRW ist zugleich ein Instrument<br />

der pädagogischen Förderbegleitung und unterstützt die Arbeit<br />

der Bildungsträger.<br />

Die <strong>Job</strong>mappe NRW besteht aus drei Teilen: einem DIN A4-Ordner<br />

mit gedruckten Unterlagen, einem USB-Stick (zur digitalen Bearbeitung<br />

und Speicherung aller Formulare und Dokumente) und<br />

dem Internetportal www.jobmappe.nrw.de. Herausgegeben wird<br />

die <strong>Job</strong>mappe NRW vom nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium.<br />

Seit September 2008 wird sie in verschie<strong>den</strong>en Programmen<br />

zur > Berufsvorbereitung, Beschäftigung und Ausbildung von Jugendlichen<br />

eingesetzt.<br />

Mehr Informationen<br />

www.jobmappe.nrw.de<br />

Jugendberufshilfe<br />

Die Jugendberufshilfe ist ein Handlungsfeld der > Jugendsozialarbeit.<br />

Sie unterliegt damit dem Verantwortungsbereich der Kommunen<br />

und Kreise. Die Aufgaben der Jugendberufshilfe können jedoch<br />

in deren Auftrag durch externe Träger übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Die einzelnen Angebote der Jugendberufshilfe unterschei<strong>den</strong> sich<br />

daher regional.<br />

Die Jugendberufshilfe richtet sich an sozial benachteiligte und individuell<br />

beeinträchtigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.<br />

Sie bietet <strong>für</strong> diese Zielgruppe Angebote zur beruflichen Orientierung<br />

und Qualifizierung. Sie berät, fördert schulische Abschlüsse,<br />

leistet einen Beitrag zur > Berufsvorbereitung und > Berufsorientierung,<br />

unterstützt in der > Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung<br />

und Qualifizierung sowie der Arbeitsvermittlung und<br />

Beschäftigung. Sie nutzt dabei eigene Konzepte und besondere<br />

Metho<strong>den</strong> (Individuelle Förderplanung, > Kompetenzfeststellungsverfahren,<br />

Casemanagement u.a.). Die inhaltliche Nähe zu anderen<br />

Institutionen der Berufsvorbereitung führt zu einer engen Kooperation<br />

mit diesen Partnern.<br />

Jugendsozialarbeit<br />

Als Teil der Kinder- und Jugendhilfe ist es Aufgabe der Jugendsozialarbeit,<br />

sozial benachteiligte junge Menschen bis 27 Jahre besonders<br />

zu unterstützen sowie deren berufliche und gesellschaftliche<br />

Integration und aktive Teilhabe am Gemeinwesen zu fördern.<br />

Dabei geht es um junge Menschen, deren Lebensweg durch ein<br />

problematisches soziales Umfeld, familiäre Bedingungen oder<br />

kulturelle Aspekte erschwert ist. Aber auch um individuell beeinträchtigte<br />

Jugendliche, die beispielsweise durch Lernstörungen,<br />

psychische Belastungen oder Drogen eine verminderte Lebensqualität<br />

erfahren.<br />

Berufliche<br />

Orientierung und<br />

Qualifizierung<br />

130 131


j – Jugendwerkstatt<br />

Benachteiligtenförderung<br />

Die pädagogische Arbeit der Jugendsozialarbeit beschränkt sich<br />

nicht darauf, berufliche Kenntnisse und Qualifikationen zu vermitteln,<br />

sondern auch die Persönlichkeit der Jugendlichen sowie<br />

ihr Umfeld zu stärken. Deshalb ist das Spektrum der Jugendsozialarbeit<br />

weit gefasst mit <strong>den</strong> Bereichen Bildung und Arbeitsmarkt,<br />

Migration und Integration sowie Soziales und Wohnen. Vor allem<br />

die Benachteiligtenförderung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt<br />

nimmt einen breiten Raum ein.<br />

Kammern<br />

K<br />

Förderangebot<br />

Jugendwerkstatt<br />

Jugendwerkstätten bieten sozial benachteiligten und individuell<br />

beeinträchtigten Jugendlichen Hilfestellung beim Übergang von<br />

der Schule in <strong>den</strong> Beruf sowie bei der Entwicklung einer <strong>für</strong> sie realistischen<br />

Lebensplanung. Ziele sind Stabilisierung der Persönlichkeit,<br />

Erlernen von Schlüsselqualifikationen, Erkennen der eigenen<br />

Kompetenzen, Lebensweltorientierung sowie Berufs- und Arbeitsmarktorientierung.<br />

Jugendliche ohne oder mit nur unterdurchschnittlichem Schulabschluss<br />

erhalten gezielte sozialpädagogische Förderung im<br />

Rahmen handwerklich orientierter Projekte. An drei Tagen in der<br />

Woche wer<strong>den</strong> sie in einer Ausbildungswerkstatt von erfahrenen<br />

Ausbildern angelernt. An <strong>den</strong> übrigen zwei Tagen besuchen sie<br />

<strong>den</strong> Unterricht in Ausbildungsvorbereitungsklassen des > Berufskollegs.<br />

Auf diesem Weg können die Jugendlichen <strong>für</strong> das spätere<br />

Berufsleben wichtige Kompetenzen und Fertigkeiten erwerben<br />

und gleichzeitig berufsrelevante Anforderungen kennen lernen.<br />

Die Maßnahme dauert neun Monate.<br />

Die Kammern sind die Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft. Sie<br />

sind nach Wirtschaftsbereichen und Regionen gegliedert (Handwerkskammer,<br />

Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer,<br />

Kammern der Freien Berufe). Nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

sind die Kammern die zuständigen Stellen <strong>für</strong> die Aus- und<br />

Weiterbildung in > anerkannten Ausbildungsberufen oder nach<br />

> besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen. Bei<br />

<strong>den</strong> Kammern wer<strong>den</strong> die Ausbildungsverhältnisse eingetragen<br />

und sie nehmen auch die Zwischen- und Abschlussprüfungen ab.<br />

Für Fragen zur Ausbildung stehen die > Ausbildungsberater der Kammern<br />

zur Verfügung. Sie sind Ansprechpartner, wenn es beispielsweise<br />

um > Ausbildungserleichterungen und um die Möglichkeit<br />

einer Ausbildung nach besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen geht (siehe auch > Fachberater der Kammern).<br />

Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf<br />

in NRW (Programm)<br />

Mit dem Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird ein neues<br />

Übergangssystem Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen eingeführt.<br />

Es unterstützt junge Menschen frühzeitig bei der Berufsorientierung,<br />

der Berufswahl und beim Eintritt in eine Ausbildung.<br />

Ziel ist es, <strong>den</strong> Jugendlichen nach der Schule möglichst rasch eine<br />

Anschlussperspektive <strong>für</strong> eine Berufsausbildung oder ein Studium<br />

zu eröffnen.<br />

Ausbildungsberater<br />

132<br />

133


k –<br />

Kein Abschluss ohne Anschluss (PROGRAMM)<br />

Klassenkonferenz<br />

–<br />

k<br />

Zentrale Elemente<br />

Schrittweise<br />

Einführung<br />

Das neue Übergangssystem konzentriert sich auf die folgen<strong>den</strong><br />

Maßnahmen:<br />

> > Berufsorientierung an <strong>den</strong> allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen stärken:<br />

Spätestens ab Klasse 8 erhalten alle Schülerinnen und<br />

Schüler eine verbindliche, systematische Berufs- und Studienorientierung.<br />

Ein wichtiges Element ist dabei das > Betriebspraktikum.<br />

> Übergang in Ausbildung oder Studium organisieren: Vor Schulende<br />

wird <strong>den</strong> Jugendlichen eine konkrete persönliche Anschlussvereinbarung<br />

gegeben. In der 10. Klasse erhalten die<br />

Jugendlichen mit entsprechender > Ausbildungsreife ein Ausbildungsangebot,<br />

vorrangig in Betrieben. Alle nicht ausbildungsreifen<br />

Jugendlichen erhalten unmittelbar im Anschluss an die<br />

allgemeinbil<strong>den</strong>de Schule ein individuell abgestimmtes Übergangsangebot.<br />

Ziel ist die Förderung der Ausbildungsreife, um<br />

baldmöglichst eine > Berufsausbildung beginnen zu können.<br />

> Aktivitäten auf kommunaler Ebene koordinieren: Ziel der kommunalen<br />

Koordinierung ist es, einen nachhaltigen und systematischen<br />

Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf zu fördern<br />

und erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren. Darüber<br />

hinaus soll sie zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung<br />

und gezielten Systematisierung der unübersichtlichen<br />

Maßnahmenvielfalt beitragen.<br />

Angesichts der großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern wird<br />

das neue Übergangssystem Schule-Beruf schrittweise eingeführt.<br />

Bis Ende 2016 soll es vollständig ausgebaut sein.<br />

Mehr Informationen<br />

www.keinabschlussohneanschluss.nrw.de<br />

Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler ohne<br />

Berufsausbildungsverhältnis<br />

Die Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />

(KSoB) soll <strong>den</strong> Übergang in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis<br />

erleichtern. Der Bildungsgang am > Berufskolleg dauert<br />

ein Jahr. Die Jugendlichen erwerben berufliche Kenntnisse, die auf<br />

eine betriebliche Ausbildung vorbereiten und ihre Chancen auf dem<br />

Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern sollen. Außerdem können<br />

sie <strong>den</strong> Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) nachholen.<br />

Die Jugendlichen besuchen an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.<br />

An <strong>den</strong> übrigen drei Tagen nehmen sie teil …<br />

> an einer > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahme der Agentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit oder<br />

> am > Werkstattjahr oder<br />

> an einem > Betriebspraktikum (von Schulseite begleitet).<br />

Absolviert der Schüler ein Betriebspraktikum, wird der Unterricht<br />

der Berufsschule eng mit der Arbeit im Betrieb abgestimmt.<br />

Klassenkonferenz<br />

Nach dem Schulgesetz <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen sind<br />

Mitglieder der Klassenkonferenz die Lehrerinnen und Lehrer sowie<br />

das pädagogische und sozialpädagogische Personal. Den Vorsitz<br />

führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.<br />

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit<br />

der Klasse. Sie berät über <strong>den</strong> Leistungsstand der<br />

Schülerinnen und Schüler und trifft die Entscheidungen über<br />

Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse.<br />

Inhalt und Ablauf<br />

Aufgaben<br />

Wenn kein Klassenverband besteht, wer<strong>den</strong> die Aufgaben der<br />

Klassenkonferenz von der Jahrgangsstufenkonferenz wahrgenommen.<br />

Mitglieder der Jahrgangsstufenkonferenz sind alle in der je-<br />

Jahrgangsstufenkonferenz<br />

134 135


k –<br />

Komm auf Tour (Projekt)<br />

Kommunale Integrationszentren<br />

–<br />

k<br />

weiligen Jahrgangsstufe unterrichten<strong>den</strong> Lehrerinnen und Lehrer.<br />

Den Vorsitz führt der Stufenleiter, der mit der Organisation der<br />

Jahrgangsstufe beauftragt ist.<br />

Komm auf Tour (Projekt)<br />

Komm mit! (Projekt)<br />

„Komm mit! Fördern statt Sitzenbleiben“ ist eine gemeinsame Initiative<br />

des Schulministeriums und Vertretern von Lehrerorganisationen<br />

in Nordrhein-Westfalen. Mit ihr soll die Sitzenbleiber-Quote in<br />

<strong>den</strong> Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 schrittweise reduziert wer<strong>den</strong>.<br />

Berufsorientierung<br />

und Lebensplanung<br />

Erlebnisparcours<br />

„Komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ ist ein Projekt<br />

der Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Es<br />

unterstützt Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 und 8 primär<br />

an Haupt-, Gesamt- und Förderschulen darin, ihre Interessen und<br />

Stärken frühzeitig zu entdecken.<br />

Studien zeigen, dass eine drohende Perspektivlosigkeit bei Jugendlichen<br />

Auswirkungen auf die gesamte Lebensplanung, insbesondere<br />

auch auf die Berufsplanung, hat. Ten<strong>den</strong>ziell riskieren<br />

bildungsfernere Jugendliche häufiger eine ungewollte Schwangerschaft<br />

und haben größere Schwierigkeiten, eine gleichberechtigte<br />

Beziehung aufzubauen. Deshalb wer<strong>den</strong> die Jugendlichen<br />

darin unterstützt, realisierbare Zukunftspläne zu entwickeln.<br />

Zentrales Angebot ist ein 500 Quadratmeter großer mobiler<br />

Erlebnis parcours. Vorbereitend fin<strong>den</strong> ein Workshop <strong>für</strong> Lehrer und<br />

ein Informationsabend <strong>für</strong> Eltern statt. Die Projektumsetzung und<br />

die nachhaltige Einbettung in regionale Maßnahmen wer<strong>den</strong> in<br />

Kooperationstreffen der örtlichen Institutionen der > Berufsorientierung<br />

und der Lebensplanung vereinbart.<br />

Projekt<br />

Mehr Informationen zu dem Angebot, darunter<br />

ein virtueller Rundgang durch <strong>den</strong> Erlebnis -<br />

parcours, unter www.komm-auf-tour.de<br />

Projekt<br />

Das Projekt „Komm mit!“ wird wissenschaftlich<br />

begleitet. Mehr Informationen unter<br />

www.zukunftsschulen-nrw.de<br />

Kommunale Integrationszentren<br />

Kommunale Integrationszentren in Nordrhein-Westfalen unterstützen<br />

die interkulturelle Schulentwicklung, die auf eine durchgängige<br />

Sprachbildung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund<br />

und auf die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus<br />

setzt. Besondere Aufmerksamkeit liegt auf <strong>den</strong> Übergängen zwischen<br />

<strong>den</strong> Bildungsstufen – von der Kindertagesstätte bis zum<br />

Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf.<br />

Die kommunalen Integrationszentren führen seit 2012 die bisherige<br />

Arbeit der > Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern<br />

und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) und der so genannten<br />

KOMM-IN-Projekte (<strong>für</strong> kommunale Integrationsarbeit)<br />

zusammen.<br />

136 137


k –<br />

Kompetenzcheck<br />

Kompetenzzentrum<br />

–<br />

k<br />

Inhalt und Ablauf<br />

Berufliche Eignung<br />

Kompetenzcheck<br />

Der „Kompetenzcheck Ausbildung NRW“ ist ein > Kompetenzfeststellungsverfahren,<br />

das sich 2006 in Nordrhein-Westfalen<br />

erstmalig an die 9. Klassen der > Förderschulen sowie der Haupt-,<br />

Real- und Gesamtschulen richtete. Der Kompetenzcheck soll die<br />

individuellen Fähigkeiten, Stärken sowie Interessen des Jugendlichen<br />

bewusst machen und berufliche Perspektiven aufzeigen.<br />

Während des zweitägigen Programms durchlaufen die Jugendlichen<br />

verschie<strong>den</strong>e Gruppenübungen, Berufsinteressentests und<br />

computergestützte (Schul-)Leistungstests. Hierbei wer<strong>den</strong> sie von<br />

qualifiziertem Personal beobachtet und begleitet. Der Fokus liegt<br />

dabei auf <strong>den</strong> personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen<br />

der Jugendlichen (> Schlüsselqualifikationen) Darüber hinaus<br />

wer<strong>den</strong> berufsbezogene Neigungen und Fähigkeiten ermittelt.<br />

Der flächendeckend angebotene und geförderte Kompetenzcheck<br />

wird mittlerweile in Einzelmaßnahmen angeboten und kann dort<br />

auch in abgewandelter Form durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Kompetenzfeststellung<br />

Die Auseinandersetzung mit <strong>den</strong> eigenen Interessen, Fähigkeiten<br />

und Bedürfnissen zu fördern, ist ein zentraler Baustein in der > Berufsorientierung<br />

junger Menschen. Verfahren zur Kompetenzfeststellung,<br />

wie die > Potenzialanalyse, können Schülern helfen, ihre<br />

individuellen Voraussetzungen mit Blick auf berufliche und schulische<br />

Anschlüsse <strong>für</strong> sich zu klären.<br />

Der Abgleich zwischen individuellem Kompetenzprofil und Anforderungsprofil<br />

eines Berufsbildes erlaubt es, die > Eignung einer<br />

Person <strong>für</strong> eine bestimmte Ausbildung oder Beschäftigung einzuschätzen.<br />

Für Menschen mit Behinderungen gibt es eine ganze<br />

Reihe spezieller > Kompetenzfeststellungsverfahren.<br />

Kompetenzfeststellungsverfahren<br />

Verfahren zur > Kompetenzfeststellung sind Instrumente, mit <strong>den</strong>en<br />

informell und formell erworbene Kompetenzen erfasst, beurteilt<br />

und überprüft wer<strong>den</strong>. Sie dienen dazu herauszufin<strong>den</strong>, über<br />

welche beruflichen Kompetenzen, > Schlüsselkompetenzen und<br />

persönlichen Ressourcen eine Person verfügt.<br />

Sie wer<strong>den</strong> eingesetzt, um berufliche Begabungen zu entdecken<br />

und adäquate Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen empfehlen<br />

zu können.<br />

Die Mehrzahl der Kompetenzfeststellungsverfahren bedient sich<br />

meist einfacher, teilweise EDV-gestützter Befragungen, bei <strong>den</strong>en<br />

junge Menschen eigenständig Fragen zu Interessen, Erfahrungen<br />

und Fähigkeiten beantworten. Eine andere Möglichkeit ist die Beobachtung<br />

und Beurteilung junger Menschen und ihrer Kompetenzen<br />

durch Lehrer, Ausbilder und sonstige Anleiter. Schließlich<br />

gibt es noch die meist deutlich aufwändigeren und zeitintensiveren<br />

Assessment-Center-Verfahren. Hier bearbeiten die Teilnehmer<br />

Gruppen- oder Einzelaufgaben, wobei sie von geschulten Fachkräften<br />

in Bezug auf unterschiedliche Kompetenzen beobachtet und<br />

anschließend beurteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann Kompetenzfeststellungsverfahren als<br />

Bestandteil der (erweiterten) vertieften > Berufsorientierung fördern.<br />

Ein Standardverfahren in der Berufsorientierung an Schulen<br />

in Nordrhein-Westfalen ist die > Potenzialanalyse.<br />

Kompetenzzentrum<br />

Nach dem Schulgesetz <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen kann<br />

der Schulträger > Förderschulen zu Kompetenzzentren <strong>für</strong> die sonderpädagogische<br />

Förderung ausbauen. Sie dienen vor allem der<br />

schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit son-<br />

Ziel<br />

Metho<strong>den</strong><br />

Berufsorientierung<br />

138 139


k –<br />

Kooperationsklassen Hauptschule-Berufsorientierungsjahr<br />

Kooperationsnetz Unternehmen der Region ... (Initiative)<br />

–<br />

k<br />

Förderung<br />

an Regelschulen<br />

derpädagogischem Förderbedarf. Im Fall umfassender schulischer<br />

Schwierigkeiten bietet das Kompetenzzentrum besondere Angebote<br />

zur Diagnose, Beratung und wohnortnahen Förderung.<br />

Seit dem Schuljahr 2008/2009 wird dieses Konzept in Nordrhein-<br />

Westfalen in 20 Pilotregionen erprobt. Im Mittelpunkt der Erprobungsphase<br />

stehen Förderschulen der Förderschwerpunkte<br />

Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache. Die<br />

wohnortnahe Förderung soll dazu beitragen, verstärkt sonderpädagogische<br />

Förderung an der allgemeinen Schule anzubieten<br />

bzw. <strong>den</strong> Bedarf an sonderpädagogischer Förderung erst gar<br />

nicht entstehen zu lassen (vgl. Leitideen der > UN-Behindertenrechtskonvention).<br />

Im Grundsatz bedeutet dies, dass die Sonderpädagogen<br />

individuellen Förderbedarf in der Regelschule abdecken.<br />

Der Wechsel an eine Förderschule soll so vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Grundvoraussetzung ist die Vernetzung der Kompetenzzentren<br />

mit weiteren Schulen, Trägern der Jugendhilfe, außerschulischen<br />

und medizinischen Einrichtungen sowie unterschiedlichen Beratungsstellen<br />

(siehe auch > Netzwerkarbeit).<br />

Erste Untersuchungen zeigen, dass Kompetenzzentren eine flexiblere<br />

sonderpädagogische Unterstützung in <strong>den</strong> allgemeinen<br />

Schulen ermöglichen. Im Prozess der > Inklusion wer<strong>den</strong> Kompetenzzentren<br />

nur als Zwischenschritt angesehen. Ausbau und Fortbestand<br />

sind in Nordrhein-Westfalen nicht geplant.<br />

Kooperationsklassen<br />

Hauptschule-Berufsorientierungs jahr<br />

Die Kooperationsklasse richtet sich an schulmüde Jugendliche<br />

nach der 8. Klasse, die voraussichtlich <strong>den</strong> Hauptschulabschluss<br />

nicht schaffen wer<strong>den</strong>. Sie können in einer zweijährigen Phase die<br />

Kooperationsklasse am > Berufskolleg besuchen.<br />

Der fachpraktische und fachtheoretische Unterricht (etwa ein Drit-<br />

tel des Unterrichts) orientiert sich an <strong>den</strong> ministeriellen Vorgaben<br />

zum > Berufsorientierungsjahr. Der Unterricht in allen Fächern ist<br />

am Lehrplan der Hauptschule angelehnt. Ziel ist der Erwerb des<br />

Hauptschulabschlusses mit gleichzeitiger Berufsorientierung in<br />

mehreren Berufsfeldern.<br />

Auf dem Stun<strong>den</strong>plan der Kooperationsklasse Hauptschule-<br />

Berufsorientierungsjahr stehen:<br />

> Hauptschule mit 19 Wochenstun<strong>den</strong>,<br />

> Berufskolleg mit 12 Wochenstun<strong>den</strong>,<br />

> mehrwöchige > Betriebspraktika sowie<br />

> Kompetenzchecks und Bewerbungstrainings (im ersten Jahr).<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Die Maßnahme „Kooperationsklasse“ befindet sich<br />

derzeit (Stand: 2013) noch im Erprobungsstadium.<br />

Kooperationsnetz Unternehmen<br />

der Region und Schulen (Initiative)<br />

Das „Kooperationsnetz Unternehmen der Region und Schulen“<br />

(KURS) macht aus Schulen und benachbarten Betrieben Lernpartner,<br />

die auf der Basis fester Vereinbarungen zum gegenseitigen<br />

Nutzen miteinander kooperieren.<br />

Die Initiative KURS unterstützt Schulen dabei, Wirtschaft am konkreten<br />

Beispiel eines Partnerunternehmens <strong>für</strong> Schülerinnen und<br />

Schüler anschaulich und greifbar zu machen. Die teilnehmen<strong>den</strong><br />

Betriebe wiederum können sich als Arbeitgeber und „gute Nachbarn“<br />

präsentieren. Schulen und Betriebe wer<strong>den</strong> durch Koordinatoren<br />

– das sind speziell geschulte Lehrkräfte – beim Aufbau der<br />

Unterrichtsorganisation<br />

Lernpartnerschaften<br />

140 141


k –<br />

Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle<br />

Körperbehinderungen<br />

–<br />

k<br />

Träger<br />

> Lernpartnerschaften unterstützt und in der Zusammenarbeit begleitet.<br />

KURS ist eine Gemeinschaftsinitiative der Bezirksregierung Köln<br />

so wie der Industrie- und Handelskammern zu Aachen, Bonn/<br />

Rhein-Sieg und Köln und der Handwerkskammer zu Köln. Sie ist<br />

in allen elf Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks<br />

Köln mit jeweils einem Basisbüro (im zuständigen Schulamt) vertreten.<br />

Das KURS-Zentralbüro beim Bonner Institut Unternehmen<br />

& Schule ist das Bindeglied zwischen <strong>den</strong> Trägerorganisationen<br />

und <strong>den</strong> regionalen Kooperationsnetzen.<br />

Körperbehinderungen<br />

Der Begriff der Körperbehinderung ist eine Sammelbezeichnung<br />

<strong>für</strong> sämtliche Erscheinungsformen und Schweregrade körperlicher<br />

Bewegungseinschränkungen, die sich aus Schädigungen des<br />

Stütz- und Bewegungsapparates und aus anderen inneren oder<br />

äußeren Schädigungen des Körpers und seiner Funktionen ergeben.<br />

Während die körperliche Bewegungsfähigkeit in der Regel<br />

beeinträchtigt ist, entsprechen die individuellen Ausprägungen im<br />

Denken, Fühlen und Handeln der Vielfalt menschlicher Leistungsfähigkeit<br />

und Verhaltensweisen.<br />

Mehr Informationen<br />

www.kurs-koeln.de<br />

Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle<br />

Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) bil<strong>den</strong><br />

ein rheinlandweites Beratungsnetz <strong>für</strong> Menschen mit geistiger<br />

Behinderung. In <strong>den</strong> KoKoBe erhalten Betroffene und auch<br />

Angehörige individuelle Beratung, Unterstützung bei der Hilfeplanung,<br />

Informationen zu Freizeitangeboten sowie zu <strong>den</strong> Themen<br />

Wohnen und Arbeiten. Das Beratungsangebot ist kostenlos.<br />

Darüber hinaus sollen KoKoBe dazu beitragen, die ambulanten<br />

Unterstützungsangebote <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen in der<br />

jeweiligen Region zu koordinieren und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.<br />

Finanziert wer<strong>den</strong> die KoKoBe durch <strong>den</strong> <strong>Landschaftsverband</strong><br />

<strong>Rheinland</strong> (LVR).<br />

Für die Gruppe der Menschen mit Körperbehinderungen steht<br />

grundsätzlich die ganze Bandbreite beruflicher Rehabilitation offen.<br />

Selbst bei schwerster motorischer Schädigung können akademische<br />

Berufe erreichbar sein. Genauso ist es <strong>den</strong>kbar, dass mehrfache<br />

Behinderungen die Teilnahme an Arbeit und Beruf massiv<br />

einschränken, so dass auch ein Leben ohne Erwerbsarbeit Realität<br />

sein kann. Die jeweilige tatsächliche Leistungsfähigkeit ist erst in<br />

der praktischen Erprobung zu beurteilen.<br />

Körperbehinderungen können in verschie<strong>den</strong>e Erscheinungsformen<br />

unterteilt wer<strong>den</strong>:<br />

Schädigungen des Zentralnervensystems:<br />

> Querschnittslähmung<br />

> Hirnschädigungen, zerebrale Bewegungsstörungen (Spastik,<br />

Athe tose, Ataxie)<br />

> Multiple Sklerose<br />

Schädigungen des Skelettsystems:<br />

> Fehlstellung der Wirbelsäule und Rückgratverkrümmungen<br />

(Sko liosen, Lordosen, Kyphosen)<br />

> Wirbelgleiten<br />

> Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)<br />

> Gelenkfehlstellungen (Luxationen)<br />

Erscheinungsformen<br />

142 143


k –<br />

Kündigungsschutz<br />

Schädigungen der Gliedmaßen:<br />

> Gliedmaßenverlust (Amputationen)<br />

> Gliedmaßenfehlbildungen (Dysmelien)<br />

L<br />

Muskelsystemerkrankungen: Muskelatrophie, Muskeldystrophie<br />

u.a.<br />

Hilfen im Arbeitsleben<br />

Rheumatische Gelenkerkrankungen: Arthrose, Arthritis, Polyarthritis<br />

u.a.<br />

Neben der Kompensation der vorhan<strong>den</strong>en Bewegungseinschränkungen<br />

geht es auch darum, einseitige Belastungen und Fehlhaltungen<br />

durch unergonomische Arbeitsbedingungen zu vermei<strong>den</strong>. Die<br />

behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes um fasst drei<br />

wesentliche Aspekte: Erstens, die Ausstattung des Arbeitsplatzes,<br />

etwa durch <strong>den</strong> Einsatz von > technischen Arbeitshilfen. Zweitens,<br />

die Arbeitsorganisation. Das betrifft zum Beispiel <strong>den</strong> Arbeitsablauf,<br />

die Zusammenarbeit im Team, die Arbeitszeit oder Pausenregelungen.<br />

Drittens, bei Bedarf die Schulung des behinderten Mitarbeiters<br />

im Umgang mit einem technischen Hilfsmittel. Der > Technische Beratungsdienst<br />

des Integrationsamtes bietet Unterstützung bei der<br />

behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung vor Ort.<br />

Kündigungsschutz<br />

Der besondere Kündigungsschutz besagt, dass ein Arbeitgeber<br />

zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten<br />

Beschäftigten die vorherige Zustimmung des > Integrationsamtes<br />

benötigt. Dadurch sollen behinderte Beschäftigte vor Nachteilen<br />

geschützt wer<strong>den</strong>, die aufgrund ihrer Behinderung entstehen.<br />

Gleichzeitig kann das Integrationsamt dem Arbeitgeber seine professionelle<br />

Hilfe anbieten, um <strong>den</strong> Arbeitsplatz zu erhalten.<br />

Langzeitpraktikum<br />

Langzeitpraktika sind > Betriebspraktika, die sich über mehrere<br />

Monate bis zu einem Jahr erstrecken können. Sie wer<strong>den</strong> inzwischen<br />

auch von Schulen eingesetzt, um Jugendliche mit besonderem<br />

Förderbedarf beim Übergang in Ausbildung und Beruf zu unterstützen.<br />

Dies betrifft viele Schüler an Förderschulen und auch<br />

Hauptschulen. Für sie reichen die > Schülerbetriebspraktika zur beruflichen<br />

Orientierung allein nicht aus.<br />

Ein Langzeitpraktikum bietet mit seiner Nähe zur Arbeits- und Berufswelt<br />

viele Vorteile:<br />

> Die Schüler können bereits vorhan<strong>den</strong>e Kompetenzen einbringen,<br />

die im schulischen Alltag nicht in dem Maße gefordert<br />

sind.<br />

> Durch die unmittelbare Erfahrung der Anforderungen lernen<br />

sie, sich selbst besser einzuschätzen.<br />

> Die „Ernstsituation“ der Arbeit im Betrieb steigert die Motivation<br />

auch <strong>für</strong> schulisches Lernen.<br />

> Sie erhalten eine zusätzliche Möglichkeit, sich um Ausbildungsstellen<br />

zu bewerben.<br />

In der Regel beginnt das Langzeitpraktikum mit einem zwei- bis<br />

dreiwöchigen Block im Betrieb, um sich mit dem Betrieb und seinen<br />

Abläufen vertraut zu machen. Danach arbeiten die Schülerinnen<br />

und Schüler über das weitere Schuljahr an einem oder zwei<br />

Tagen in der Woche im Betrieb und an <strong>den</strong> anderen Tagen besuchen<br />

sie <strong>den</strong> Schulunterricht. Der Betrieb stellt über das Praktikum<br />

eine Bescheinigung bzw. eine Beurteilung aus.<br />

Vorteile<br />

Verlauf<br />

144<br />

145


l –<br />

Lehrerbetriebspraktikum<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

–<br />

l<br />

Voraussetzung<br />

Unterstützende<br />

Strukturen<br />

Ablauf<br />

Die Teilnahme an einem Langzeitpraktikum setzt eine Empfehlung<br />

der > Klassenkonferenz sowie die Zustimmung der Schülerin oder<br />

des Schülers und der Eltern voraus. Langzeitpraktika sind jeweils<br />

an <strong>den</strong> individuell vereinbarten Zielen ausgerichtet und wer<strong>den</strong><br />

daher als Instrument flexibel eingesetzt.<br />

Mit dem Projekt > „Betrieb und Schule“ <strong>für</strong> die Sekundarstufe I und<br />

der > Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />

am Berufskolleg sind Strukturen geschaffen wor<strong>den</strong>, die<br />

Schulen, Jugendliche und Betriebe bei Langzeitpraktika unterstützen.<br />

Lehrerbetriebspraktikum<br />

Um die Beratungskompetenz von Lehrkräften zu erhöhen, sollen<br />

Schulen laut > Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in<br />

NRW eigenverantwortlich Lehrerbetriebspraktika durchführen.<br />

In diesem Rahmen können Lehrkräfte der Sekundarstufen I und<br />

II außerhalb ihres üblichen Tätigkeitsfeldes die Wirtschafts- und<br />

Arbeitswelt in Betrieben kennen lernen und die so gewonnenen<br />

Erkenntnisse mit in ihre Arbeit mit <strong>den</strong> Schülern einfließen lassen.<br />

Die Praktika gelten als dienstliche Veranstaltungen und sollen zwischen<br />

zwei Wochen (Lehrkräfte an allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen)<br />

und vier Wochen (Lehrkräfte am Berufskolleg) dauern. Angestrebt<br />

wird auch ein Personalaustausch zwischen Lehrkräften und mit<br />

der betrieblichen Ausbildung befassten Personen aus ortsansässigen<br />

Wirtschaftsbetrieben. In diesem Fall übernehmen die Beteiligten<br />

jeweils Aufgaben in Schule bzw. Betrieb, die ihren Fähigkeiten<br />

entsprechen.<br />

Lehrerfortbildung LVR<br />

Im Schuljahr 2006/2007 begann eine Fortbildungsreihe <strong>für</strong> Lehrerinnen<br />

und Lehrer an > Förderschulen. In insgesamt vier Staffeln<br />

qualifizierten sich Lehrkräfte jeweils ein Jahr lang in Wochenend-<br />

Seminaren und -Workshops, um <strong>den</strong> Einstieg ihrer Schülerinnen<br />

und Schüler ins Arbeitsleben noch besser fördern können. Das Ziel<br />

war insbesondere, die Lehrer <strong>für</strong> die Übergangsproblematik der<br />

Jugendlichen in der Abschlussstufe zu sensibilisieren, die schulischen<br />

Kräfte <strong>für</strong> die Unterstützung der Jugendlichen zu mobilisieren<br />

und Hilfen <strong>für</strong> die schulische Praxis zu geben.<br />

In der aus sieben Modulen bestehen<strong>den</strong> Fortbildung ging es darum,<br />

Lehrern die aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt nahe zu<br />

bringen und sie über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen zu informieren. Auf dem Programm<br />

stan<strong>den</strong> weiterhin Themen wie > Elternarbeit, Personalauswahl<br />

in Unternehmen, Umgang mit Behinderung, Techniken der Erhebung<br />

von Fähigkeiten (> Kompetenzfeststellung) sowie die Arbeit<br />

in und mit Netzwerken (> Netzwerkarbeit).<br />

Die Fortbildungsreihe wurde mit Mitteln des regionalen Arbeitsmarktprogramms<br />

> aktion5 finanziert. Das infas-Institut <strong>für</strong> angewandte<br />

Sozialwissenschaft führte die Begleitforschung durch.<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit<br />

behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit<br />

zu erhalten, zu verbessern oder (wieder) herzustellen. Bei der<br />

Auswahl der Leistungen wer<strong>den</strong> Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit<br />

sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen<br />

berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche<br />

> Eignung abgeklärt oder eine > Arbeitserprobung durchgeführt.<br />

Können behinderte Menschen an <strong>den</strong> üblichen Maßnahmen der<br />

Aus- und Weiterbildung teilnehmen, erhalten sie grundsätzlich die<br />

gleichen Leistungen wie nicht behinderte Menschen („allgemeine<br />

Leistungen“). Wenn jedoch aufgrund der Art und Schwere der<br />

Module<br />

Projektförderung<br />

Allgemeine und<br />

besondere Leistungen<br />

146 147


l –<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

Lernbehinderung<br />

–<br />

l<br />

Art der Leistungen<br />

Auskunft und Beratung<br />

Behinderung spezifische Maßnahmen oder Einrichtungen erforderlich<br />

sind, können so genannte „besondere Leistungen“ erbracht<br />

wer<strong>den</strong>, beispielsweise <strong>für</strong> eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk.<br />

Für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gibt es<br />

vielfältige Leistungen, zum Beispiel:<br />

> Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, darunter<br />

Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten zur<br />

Vorstellung, Trainingsmaßnahmen, > Arbeitsassistenz, > technische<br />

Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe (Hilfen zur Beschaffung<br />

eines Kraftfahrzeugs usw.), Mobilitätshilfen;<br />

> Leistungen zur Berufsvorbereitung einschließlich einer > behinderungsbedingt<br />

erforderlichen Grundausbildung (zum Beispiel<br />

<strong>für</strong> blinde Menschen);<br />

> Leistungen <strong>für</strong> eine Berufsausbildung, wie die Ausbildung in<br />

einer > Einrichtung der beruflichen Rehabilitation;<br />

> Übernahme der Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung während<br />

einer Maßnahme;<br />

> Übernahme weiterer Kosten zur Durchführung einer Maßnahme,<br />

vor allem <strong>für</strong> Lehrgänge, Prüfungsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung<br />

und Arbeitsgerät;<br />

> Leistungen zur individuellen Qualifizierung im Rahmen der<br />

> Unterstützten Beschäftigung;<br />

> Leistungen an Arbeitgeber, wie Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung<br />

und zu Prüfungsgebühren;<br />

> Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich sowie<br />

Arbeitsbereich in einer > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

(WfbM).<br />

Über mögliche Leistungen im Einzelfall beraten die Mitarbeiter<br />

der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit und der > Integrationsfachdienste. Sie sind<br />

auch bei der Antragstellung behilflich.<br />

Lernbehinderung<br />

In der Schule gelten solche Kinder und Jugendliche als lernbehindert,<br />

die in ihrem Lern- und Leistungsvermögen umfassend von<br />

der Altersnorm abweichen und zusätzliche sonderpädagogische<br />

Förderung benötigen.<br />

Eine Lernbehinderung kann verschie<strong>den</strong>e Ursachen haben. In der<br />

Regel wirken mehrere begünstigende Faktoren zusammen. Dazu<br />

können eine angeborene deutlich unterdurchschnittliche Intelligenz<br />

gehören, hirnorganische Störungen, eine verzögerte körperliche<br />

Entwicklung, andere Behinderungen (etwa eine Hörschädigung)<br />

oder psychische Probleme wie massive Schulangst. Eine<br />

wichtige Rolle scheint auch das soziale Umfeld – die Familienverhältnisse,<br />

Erziehung und Sozialisation – zu spielen.<br />

Eine Lernbehinderung wirkt sich in vielen Fällen nicht nur auf die<br />

kognitiven Fähigkeiten aus, sondern auch auf das Verhalten und<br />

die Einstellung der Betroffenen. Dies äußert sich zum Beispiel in<br />

Aggressionen oder Rückzug, Schwerfälligkeit, Distanzlosigkeit<br />

im Umgang mit anderen Menschen, starker Verunsicherung und<br />

mangelnder realistischer Selbsteinschätzung.<br />

Beeinträchtigungen im Lern- und Leistungsvermögen mindern die<br />

Chancen junger Menschen in Schule und Beruf erheblich. Durch<br />

ein möglichst früh greifendes Netz von Hilfen der Früherkennung<br />

und Frühförderung, der sonderpädagogischen Förderung in der<br />

Schule, der beruflichen > Rehabilitation sowie in Freizeit und Lebensgestaltung<br />

haben die Betroffenen jedoch gute Aussichten auf<br />

Integration in allen Lebensbereichen.<br />

Lernbehinderte Menschen benötigen häufig besondere Unterstützung,<br />

um auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt<br />

Fuß zu fassen. Nur wenigen ist es möglich, eine Berufsausbildung<br />

in einem > anerkannten Ausbildungsberuf zu absolvieren.<br />

Alternativ gibt es Ausbildungen nach > besonderen Ausbildungsrege-<br />

Ursachen und<br />

Merkmale<br />

Berufliche<br />

Ersteingliederung<br />

148 149


l – Lernpartnerschaft LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit – l<br />

Tipps <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Arbeitsplatz<br />

Hilfen in Ausbildung<br />

und Beruf<br />

lungen <strong>für</strong> behinderte Menschen. Hierbei handelt es sich um Ausbildungen<br />

mit reduziertem Theorieanteil. Aber auch Qualifizierungen<br />

unterhalb formaler Ausbildungsgänge und Trainingsmaßnahmen<br />

(> berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) kommen in Frage. Die<br />

> Unterstützte Beschäftigung kann durch eine Qualifizierung an einem<br />

konkreten Arbeitsplatz <strong>den</strong> Weg ins Arbeitsleben ebnen.<br />

Darauf sollte im Arbeitsleben geachtet wer<strong>den</strong>:<br />

> Arbeitsanweisungen müssen klar, leicht verständlich und überschaubar<br />

sein.<br />

> Betroffene ermutigen nachzufragen, wenn sie etwas nicht verstan<strong>den</strong><br />

haben.<br />

> Routineaufgaben sind meist gut geeignet, da sie Sicherheit<br />

vermitteln.<br />

> Betroffene Jugendliche sollten im Betrieb eine Bezugsperson<br />

bzw. einen festen Ansprechpartner <strong>für</strong> alle Fragen haben.<br />

Lernbehinderte junge Menschen können während einer Berufsausbildung<br />

in Betrieben oder Dienststellen schwerbehinderten Menschen<br />

per Gesetz gleichgestellt wer<strong>den</strong>, auch wenn der > Grad der<br />

Behinderung weniger als 30 beträgt oder noch nicht festgestellt<br />

wurde. Der Nachweis der Behinderung wird durch eine Stellungnahme<br />

der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder durch einen Bescheid über<br />

> Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Diese Gleichstellung<br />

ermöglicht zusätzliche Förderleistungen durch das > Integrationsamt,<br />

zum Beispiel eine umfassende Betreuung durch einen<br />

> Integrationsfachdienst sowie Prämien und Zuschüsse zu <strong>den</strong> Kosten<br />

einer betrieblichen Berufsausbildung. Integrationsfachdienste<br />

geben Tipps <strong>für</strong> <strong>den</strong> individuellen Fall und bieten begleitende Betreuung<br />

an, bei Bedarf auch über die Einarbeitungszeit hinaus.<br />

Lernpartnerschaft<br />

Im Rahmen einer Lernpartnerschaft arbeitet eine Schule mit einem<br />

Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen zusammen. In der Re-<br />

gel schließen beide eine Kooperationsvereinbarung ab. Lernpartnerschaften<br />

gehen über einzelne, eher zufällige Kontakte hinaus<br />

und entwickeln eine nachhaltige und systematische Form der Zusammenarbeit.<br />

Das Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

des Unternehmens <strong>für</strong> einen wirtschaftsorientierteren Unterricht<br />

der Schule ist ein zentrales Merkmal der Partnerschaft.<br />

So wird Wirtschaft und Arbeitswelt am Beispiel des Partnerunternehmens<br />

<strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler anschaulich. Lernpartnerschaften<br />

tragen auch dazu bei, die Ausbildungsfähigkeit der<br />

Jugendlichen zu verbessern. Unternehmen können durch Lernpartnerschaften<br />

ihre Beziehungen zum regionalen Umfeld verbessern<br />

und potentielle Nachwuchskräfte gezielter ansprechen.<br />

Verschie<strong>den</strong>e Initiativen, wie das > „Kooperationsnetz Unternehmen<br />

der Region und Schulen“ (KURS), unterstützen interessierte<br />

Schulen und Betriebe beim Aufbau einer Lernpartnerschaft.<br />

LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit<br />

Das „Budget <strong>für</strong> Arbeit“ des <strong>Landschaftsverband</strong>s <strong>Rheinland</strong> (LVR)<br />

bündelt regionale Förderleistungen und Modellprojekte, die <strong>den</strong><br />

Übergang aus einer Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen oder aus<br />

einer Schule in <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Die<br />

verschie<strong>den</strong>en Angebote können im Einzelfall flexibel je nach Bedarf<br />

miteinander kombiniert wer<strong>den</strong>:<br />

> > aktion5<br />

> > Übergang 500plus – mit dem LVR-Kombilohn<br />

> > Schule trifft Arbeitswelt (STAR)<br />

> > Initiative Inklusion<br />

> Zuverdienst (Förderung einer stun<strong>den</strong>weisen Beschäftigung<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt)<br />

Das LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit ergänzt die regulären gesetzlichen Fördermöglichkeiten.<br />

Nutzen<br />

Initiativen<br />

150 151


–<br />

M<br />

Methodische Arbeitshilfen der Berufsorientierung<br />

–<br />

M<br />

plätze anrechnen darf. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> > besonders betroffene<br />

schwerbehinderte Menschen. Die Entscheidung über die<br />

Mehrfachanrechnung trifft die > Agentur <strong>für</strong> Arbeit auf Antrag.<br />

Schwerbehinderte Auszubil<strong>den</strong>de wer<strong>den</strong> ohne besondere Zulassung<br />

auf zwei Pflichtplätze angerechnet.<br />

Inhalt und Ablauf<br />

Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung<br />

Die Maßnahme kann jungen Menschen mit Behinderung, die keine<br />

festen Berufsvorstellungen haben, bei der > Berufswahl unterstützen.<br />

Am Ende sollen begründete Vorschläge <strong>für</strong> Ausbildungsberufe<br />

oder berufliche Tätigkeiten vorliegen, einschließlich berufsvorbereitender<br />

Bildungsmaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.<br />

Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung dienen wie<br />

die > Arbeitserprobung zur Klärung der beruflichen > Eignung.<br />

Es wer<strong>den</strong> praktische Erprobungsmöglichkeiten in mehreren Berufsfeldern<br />

angeboten (z.B. Büro/Verwaltung, Metall, Elektro, Zeichnen,<br />

Textil, Hauswirtschaft/Ernährung). Die Teilnehmer lernen praktische<br />

und theoretische Anforderungen verschie<strong>den</strong>er Berufe kennen.<br />

Hinzu kommen medizinische, psychologische und sozialpädagogische<br />

Begleitung, Beratung und entsprechende Gutachten.<br />

Die Maßnahme wird in > Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation,<br />

zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk, durchgeführt. Sie<br />

dauert in der Regel bis zu zwölf Wochen. Ansprechpartner ist das<br />

> Reha-Team bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Mehrfachanrechnung<br />

Besondere Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu bekommen oder<br />

zu erhalten, können im Einzelfall dadurch ausgeglichen wer<strong>den</strong>,<br />

dass der Arbeitgeber bei der Veranlagung zur > Ausgleichsabgabe<br />

einen schwerbehinderten Arbeitnehmer auf zwei oder drei Pflicht-<br />

MELBA<br />

Die Abkürzung MELBA steht <strong>für</strong> „Merkmalprofile zur Eingliederung<br />

Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit“. Es handelt<br />

sich dabei um ein Verfahren, mit dem einerseits die Fähigkeiten<br />

einer Person und andererseits die Anforderungen einer Tätigkeit<br />

dokumentiert wer<strong>den</strong> können. Der Vergleich von Fähigkeits- und<br />

Anforderungsprofil ermöglicht eine <strong>den</strong> Fähigkeiten entsprechende<br />

Platzierung (> Profilmethode). Bei allen untersuchten Merkmalen<br />

handelt es sich um > Schlüsselqualifikationen.<br />

Das Modul MELBA SL kann ergänzend zur Standardversion von<br />

MELBA eingesetzt wer<strong>den</strong>. Es ermöglicht eine feiner abgestufte<br />

Dokumentation bei geringer Leistungsfähigkeit der Testperson<br />

bzw. bei niedrigen Anforderungen.<br />

Methodische Arbeitshilfen der Berufsorientierung<br />

Fachleute, die im Bereich der > Berufsorientierung von schwerbehinderten<br />

Schülerinnen und Schülern tätig sind, verwen<strong>den</strong> eine<br />

Reihe von methodischen Arbeitshilfen:<br />

Diagnostische Verfahren:<br />

Die handlungsorientierten Testverfahren > hamet 2 und > hamet e<br />

konzentrieren sich auf elementare berufliche Kompetenzen.<br />

> Ida ermittelt mit standardisierten Arbeitsproben die Arbeitsfähigkeit<br />

einer Person.<br />

MELBA SL<br />

hamet 2 und hamet e<br />

Ida<br />

152<br />

153


M – Methodische Arbeitshilfen der Berufsorientierung<br />

Ministerium <strong>für</strong> ARBEIT, INTEGRATION UND SOZIALES<br />

– m<br />

MELBA und MELBA SL<br />

bEO<br />

Bu<strong>den</strong>bergprogramm<br />

Cogpack<br />

Dokumentation:<br />

Mit > MELBA und MELBA SL können einerseits Fähigkeiten einer<br />

Person und andererseits die Anforderungen einer Tätigkeit dokumentiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Trainingsmöglichkeiten und weitere Metho<strong>den</strong>:<br />

Das Programm bEO zur > „Beruflichen Erfahrung und Orientierung“<br />

richtet sich gezielt an Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten.<br />

Das Bu<strong>den</strong>bergprogramm ist eine Software, mit der interaktiv und<br />

teilweise spielerisch Grundkenntnisse in Mathematik und Deutsch<br />

abgefragt und geübt wer<strong>den</strong> können. Geeignet <strong>für</strong> Schüler mit<br />

Lernschwierigkeiten.<br />

Das computergestützte Hirnleistungstraining Cogpack beinhaltet<br />

500 Aufgaben bei Konzentrations-, Leistungs- und Motivationsstörungen.<br />

Es wird in neurologischen, psychiatrischen, rehabilitativen<br />

und pädagogischen Einrichtungen eingesetzt.<br />

Hinblick auf die spezifischen Anforderungen bei der beruflichen<br />

Eingliederung von jungen Frauen mit Lernschwierigkeiten“.<br />

Das Gruppentrainingsprogramm ZERA („Zusammenhang zwischen<br />

Erkrankung, Rehabilitation und Arbeit“) unterstützt die berufliche<br />

Rehabilitation psychisch kranker Menschen.<br />

ZERA<br />

Gruppentraining<br />

sozialer Kompetenzen<br />

Das Gruppentraining sozialer Kompetenzen (GSK) nach Rüdiger<br />

Hinsch und Ulrich Pfingsten ist ein anerkanntes psychologisches<br />

Standardverfahren zur verhaltenstherapeutisch orientierten Förderung<br />

sozialer Kompetenzen.<br />

Gerade lernbehinderte<br />

Jugendliche brauchen jeman<strong>den</strong>,<br />

der an sie glaubt!<br />

Hamburger<br />

Arbeitsassistenz<br />

kukuk<br />

Talente<br />

Die Hamburger Arbeitsassistenz ist ein Fachdienst zur beruflichen<br />

Eingliederung von Menschen mit Behinderung (> Integrationsfachdienst).<br />

Für Experten wer<strong>den</strong> Projektdokumentationen, Materialien<br />

zum Bestellen und Fortbildungen angeboten.<br />

Das Seminarprogramm kukuk („Kommunikation – Konfliktbewältigung<br />

– Kooperation“) der Hamburger Arbeitsassistenz vermittelt<br />

Menschen mit Lernschwierigkeiten > Schlüsselqualifikationen.<br />

Das Projekt Talente (2005 – 2007) befasste sich mit der „Entwicklung<br />

von besonderen Qualifizierungs- und Bildungsangeboten in<br />

Ministerium <strong>für</strong> Arbeit, Integration und Soziales<br />

Aufgabe des Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit, Integration und Soziales<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) ist es, die Lebensbedingungen<br />

der Menschen in Nordrhein-Westfalen mitzugestalten<br />

und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.<br />

Das Ministerium ist zuständig <strong>für</strong> die Bereiche Ausbildung und<br />

Beschäftigung, Integration von Menschen mit ausländischen<br />

Wurzeln sowie <strong>für</strong> das soziale Netz inklusive der Teilhabe von behinderten<br />

Menschen.<br />

154 155


m – Ministerium <strong>für</strong> Schule und Weiterbildung<br />

Mobilitätstraining –<br />

m<br />

Mehr Informationen<br />

www.mais.nrw.de<br />

zu einem möglichst selbstständigen Leben zu verhelfen. Beispielsweise<br />

wird das Fahren mit dem öffentlichen Personennahverkehr<br />

trainiert, damit Schüler in der Lage sind, eigenständig eine Praktikums-<br />

oder Arbeitsstelle aufzusuchen, ohne auf fremde Hilfe in<br />

Form eines Fahrdienstes angewiesen zu sein.<br />

Ministerium <strong>für</strong> Schule und Weiterbildung<br />

Das Ministerium <strong>für</strong> Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Zu seinen Aufgaben<br />

gehört unter anderem die Sicherung und Weiterentwicklung<br />

der Schul- und Unterrichtsqualität.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Das vom Ministerium betriebene Bildungsportal im<br />

Internet enthält umfassende Informationen, beispielsweise<br />

zu Schulformen, Förderangeboten und<br />

Modellprojekten:<br />

www.schulministerium.nrw.de<br />

Selbstständig leben:<br />

Mobil sein gehört dazu<br />

Mobilitätstraining<br />

Mobilitätstraining (auch Fahrtraining oder Wegetraining) ist ein<br />

individuelles und behinderungsspezifisches Training, welches die<br />

Fortbewegungsmöglichkeiten von behinderten Menschen erweitern<br />

soll. Es wird zum Beispiel im Rahmen der > Berufspraxisstufe<br />

an Förderschulen angeboten. Das Training dient dazu, bei Schülerinnen<br />

und Schülern mit unterschiedlichen Behinderungen ein<br />

möglichst hohes Maß an Mobilität zu erreichen und ihnen somit<br />

156<br />

157


N<br />

Nachteilsausgleiche<br />

Netzwerkarbeit<br />

–<br />

n<br />

Passgenaue Angebote<br />

Mögliche<br />

Maßnahmen<br />

Nachschulische Fördermöglichkeiten<br />

Für <strong>den</strong> Übergang in Arbeit oder Ausbildung gibt es eine Vielzahl<br />

nachschulischer Fördermöglichkeiten. Häufig wird in diesem Zusammenhang<br />

von einem so genannten „Maßnahmendschungel“<br />

gesprochen.<br />

Abhängig vom Rechtsstatus der Jugendlichen (> Förderrecht), ihrem<br />

individuellen Förderbedarf, <strong>den</strong> regionalen Angeboten und<br />

verfügbaren Maßnahmenplätzen erhalten die Jugendlichen ein<br />

möglichst passgenaues Angebot nachschulischer, beruflicher Förderung.<br />

Das Programm > Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang<br />

Schule-Beruf in NRW soll dazu beitragen, passgenaue Angebote <strong>für</strong><br />

jugendliche Schulabgänger zu fin<strong>den</strong> und die Fülle an Angeboten<br />

transparenter zu machen.<br />

Durchgeführt wer<strong>den</strong> die Maßnahmen von unterschiedlichsten<br />

Trägern. Die Kosten übernimmt in vielen Fällen die > Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit. Erste Ansprechpartner <strong>für</strong> Schüler und ihre Eltern sind die<br />

speziell ausgebildeten Berater im > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

oder sachkundige Lehrer.<br />

Denkbar sind Maßnahmen der > Berufsvorbereitung, beispielsweise<br />

berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), geförderte<br />

überbetriebliche und betriebliche Ausbildungen, Formen geschützter<br />

Beschäftigung (z.B. > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen)<br />

und eine Vielzahl weiterer Angebote.<br />

Behinderte und schwerbehinderte Menschen können als Ausgleich<br />

<strong>für</strong> behinderungsbedingte Nachteile so genannte „Nachteilsausgleiche“<br />

<strong>für</strong> sich in Anspruch nehmen: beispielsweise Steuervergünstigungen,<br />

gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen<br />

und Bahnen oder Zusatzurlaub und Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.<br />

Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und<br />

vom Grad der Behinderung (GdB) und wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> > Schwerbehindertenausweis<br />

nachgewiesen.<br />

Auch bei der Berufsausbildung sind Nachteilsausgleiche möglich,<br />

zum Beispiel in Form von > Prüfungsmodifikationen. Nähere Auskünfte<br />

erhält man beim > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Nachträglicher Berufsabschluss<br />

> Berufsabschluss, nachträglicher<br />

Nationaler Aktionsplan<br />

> UN-Behindertenrechtskonvention<br />

Netzwerkarbeit<br />

Die vielfältigen Angebote zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung<br />

<strong>für</strong> behinderte junge Menschen sind weder <strong>für</strong> die Betroffenen<br />

noch <strong>für</strong> die beteiligten Akteure und Institutionen immer<br />

durchschaubar. Mit Netzwerkarbeit kann man viel <strong>für</strong> das Gelingen<br />

der beruflichen Integration tun. Sie verlangt das Zusammenwirken<br />

möglichst aller am Eingliederungsprozess beteiligten Partner:<br />

Schule, Eltern, > Agentur <strong>für</strong> Arbeit, > Integrationsfachdienst,<br />

Unternehmen, Bildungsträger, Beratungsstellen und andere.<br />

158 159


n – Netzwerkkonferenz Nischenarbeitsplätze – n<br />

Netzwerkkonferenz<br />

Die Partner stimmen auf > Netzwerkkonferenzen ihre Überlegungen<br />

und Planungen ab. Verfügbare Ressourcen (Know-how, Erfahrungen,<br />

Kontakte usw.) wer<strong>den</strong> gebündelt. Ziel ist es, durch gemeinsame<br />

Anstrengungen die beruflichen Perspektiven von behinderten<br />

jungen Menschen zu verbessern. Hauptverantwortung und Koordination<br />

liegen bei einer zentralen Stelle. Deren Rolle und Aufgaben<br />

sind ebenso geklärt wie die der übrigen beteiligten Akteure.<br />

Netzwerkkonferenz<br />

> Netzwerkarbeit<br />

Paradigmenwechsel<br />

Rahmenkonzept<br />

Neue Förderstruktur (Entwicklungsinitiative)<br />

Die Entwicklungsinitiative „Neue Förderstruktur <strong>für</strong> Jugendliche<br />

mit besonderem Förderbedarf“ (2001 – 2006) war ein zentrales<br />

Vorhaben im Programm des Bundesbildungsministeriums „Kompetenzen<br />

fördern – Berufliche Qualifizierung <strong>für</strong> Zielgruppen mit<br />

besonderem Förderbedarf“ (BQF).<br />

Mit der Entwicklungsinitiative wurde ein Paradigmenwechsel in der<br />

beruflichen Förderung benachteiligter Jugendlicher eingeleitet:<br />

Weg von einer Maßnahmenorientierung hin zu einer Personenorien<br />

tierung. Die Vielzahl bisheriger Fördermaßnahmen wurde aufgelöst<br />

und durch ein zielgruppenübergreifendes Angebot ersetzt.<br />

Dieses Angebot ermöglicht eine praxisnahe Qualifizierung, die auf<br />

<strong>den</strong> individuellen Bedarf der Jugendlichen zugeschnitten ist.<br />

In regionalen Modellversuchen wurde ein Rahmenkonzept <strong>für</strong><br />

eine individualisierte Förderstruktur entwickelt und erprobt. Die<br />

gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse waren Grundlage <strong>für</strong><br />

die Einführung des „Neuen Fachkonzepts“ der > berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />

Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit im<br />

Jahr 2004.<br />

Nischenarbeitsplätze<br />

Nischenarbeitsplätze sind meist zusätzlich eingerichtete Arbeitsplätze,<br />

die auch Teile eines regulären Arbeitsplatzes umfassen<br />

können. Sie wer<strong>den</strong> stets an die Fähigkeiten und Fertigkeiten des<br />

behinderten Menschen angepasst. Der Stun<strong>den</strong>umfang orientiert<br />

sich an der Zeit, die diese Person <strong>für</strong> die Arbeit benötigt. Ausgangspunkt<br />

eines Nischenarbeitsplatzes ist somit der behinderte<br />

Mensch mit seinen individuellen Fähigkeiten, <strong>für</strong> <strong>den</strong> geeignete<br />

und betrieblich notwendige Arbeiten gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Die Bezahlung<br />

richtet sich nach dem individuellen Leistungsvermögen<br />

und der da<strong>für</strong> üblichen betrieblichen Vergütung.<br />

Darauf kommt es an:<br />

Die Stärken und Talente<br />

des Einzelnen fördern<br />

160 161


P<br />

tionsamt oder die Agentur <strong>für</strong> Arbeit, schließt mit dem behinderten<br />

Menschen eine Zielvereinbarung ab. Darin ist ein individueller<br />

Förder- und Hilfeplan enthalten. Außerdem wird geregelt, wie die<br />

Verwendung des Budgets nachzuweisen ist und welche Anforderungen<br />

an die Qualität der eingekauften Leistung gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Potenzialanalyse<br />

–<br />

p<br />

Aufgaben eines Paten<br />

Patenschaft<br />

Patenschaftsmodelle gibt es in zahlreichen Projekten zum Übergang<br />

Schule-Beruf. Die Grundidee ist, dass in der Regel ehrenamtliche<br />

Helfer die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen darin<br />

unterstützen, in Arbeit oder Ausbildung zu gelangen und dort zu<br />

verbleiben.<br />

Die Paten wirken pädagogisch auf die Jugendlichen ein und versuchen,<br />

ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihnen aufzubauen. Sie<br />

begleiten die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum der<br />

Berufsfindung, vermitteln Praktikumsplätze, beraten bei der Ausbildungsplatzsuche<br />

und bei der Bewerbung. Paten sind auch Ansprechpartner<br />

<strong>für</strong> Schulen, Betriebe, Eltern, Institutionen der beruflichen<br />

Eingliederung und Behör<strong>den</strong>. In <strong>den</strong> meisten Fällen wer<strong>den</strong><br />

sie dabei von Projektkoordinatoren unterstützt und begleitet. Supervisionsangebote<br />

können Paten helfen, Fragen und Konflikte in<br />

ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu lösen. Die konkreten Ziele einer<br />

Patenschaft und die Aufgaben der Paten sind <strong>den</strong> jeweiligen Projektbeschreibungen<br />

zu entnehmen. Dort wird auch die Zielgruppe<br />

genauer definiert.<br />

Persönliches Budget<br />

Behinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches<br />

Budget, mit dem sie sich erforderliche Hilfeleistungen<br />

einkaufen können. Sie erhalten also einen entsprechen<strong>den</strong> Geldbetrag.<br />

Der zuständige Leistungsträger, zum Beispiel das Integra-<br />

Portfolio<br />

> Berufswahlpass<br />

Potenzialanalyse<br />

Die Potenzialanalyse ist ein wichtiger Baustein der > Berufsorientierung<br />

von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Schulen in Nordrhein-Westfalen (siehe auch > Kein Abschluss ohne<br />

Anschluss). Die > Initiative Inklusion fördert ge zielt Berufsorientierungsmaßnahmen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte Schü lerinnen und Schüler,<br />

die eine Kompetenz- oder Potenzialanalyse enthalten. Hierzu<br />

gehört beispielsweise das Projekt > Schule trifft Arbeitswelt (STAR).<br />

Mit Hilfe der Potenzialanalyse wird ein individuelles Interessenund<br />

Fähigkeitsprofil erstellt (> Kompetenzfeststellung). Es bildet<br />

eine wichtige Grundlage <strong>für</strong> <strong>den</strong> weiteren Entwicklungs- und<br />

Förderungs prozess bis zum Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung.<br />

Die Potenzialanalyse kombiniert wissenschaftlich anerkannte<br />

Testverfahren (> Kompetenzfeststellungsverfahren), Fragebögen,<br />

handlungsorientierte Aufgaben und Elemente von Assessment-<br />

Verfahren. Erfasst wer<strong>den</strong> kognitive Leistungsmerkmale, berufliche<br />

Interessen, Neigungen, Merkmale des Arbeitsverhaltens, der<br />

Persönlichkeit und praktische Fertigkeiten.<br />

Ziel<br />

Methode<br />

162 163


p –<br />

Praktikum<br />

Prüfungsmodifikationen<br />

–<br />

p<br />

Förderung<br />

Meldung<br />

Praktikum<br />

> Betriebspraktikum<br />

Praxisstufe<br />

> Berufspraxisstufe<br />

Probebeschäftigung<br />

Eine Probebeschäftigung soll schwerbehinderten Menschen <strong>den</strong><br />

Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in<br />

dieser Zeit die Zusammenarbeit ausprobieren. Eine Probebeschäftigung<br />

ist innerhalb eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnisses<br />

möglich.<br />

Die Personalkosten <strong>für</strong> eine befristete Probebeschäftigung eines<br />

schwerbehinderten Menschen können bis zu drei Monate von der<br />

> Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder einem anderen Rehabilitationsträger finanziell<br />

gefördert wer<strong>den</strong>. Voraussetzung ist, dass die Chancen<br />

des Betroffenen auf eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben verbessert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Ein Probearbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen<br />

muss der Arbeitgeber dem Integrationsamt innerhalb von<br />

vier Tagen mel<strong>den</strong>. Auf diese Weise sollen in der wichtigen Startphase<br />

einer Beschäftigung alle Möglichkeiten der > Begleiten<strong>den</strong><br />

Hilfe im Arbeitsleben ausgeschöpft wer<strong>den</strong>. Die gleiche Frist gilt <strong>für</strong><br />

die Beendigung des Probearbeitsverhältnisses.<br />

Probewohnen<br />

> Trainingswohnung<br />

Profilmethode<br />

Mit der Profilmethode wird ermittelt, ob ein Arbeitnehmer auf<br />

einem bestimmten Arbeitsplatz einsetzbar ist. Dazu wer<strong>den</strong> mit<br />

Hilfe bestimmter Merkmale die einzelnen Anforderungen des Arbeitsplatzes<br />

<strong>den</strong> Fähigkeiten und Kenntnissen des behinderten<br />

Menschen gegenübergestellt.<br />

Zum Einsatz kommen verschie<strong>den</strong>e arbeitsmedizinische und -psychologische<br />

Verfahren, zum Beispiel standardisierte Tests und<br />

anerkannte Profilvergleichssysteme wie > MELBA oder IMBA („Integration<br />

von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt“).<br />

Berücksichtigt wer<strong>den</strong> Merkmale wie Körperhaltung, Körperteilbewegung,<br />

Information und Kommunikation, Arbeitssicherheit,<br />

Arbeitsorganisation oder > Schlüsselqualifikationen.<br />

Prüfungsgebührenzuschuss<br />

Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten können vom > Integrationsamt<br />

Zuschüsse zu <strong>den</strong> Gebühren bei der Berufsausbildung<br />

> besonders betroffener schwerbehinderter Menschen erhalten, etwa<br />

Zuschüsse zu <strong>den</strong> Prüfungsgebühren.<br />

Prüfungsmodifikationen<br />

Prüfungsmodifikationen sind > Ausbildungserleichterungen, die behinderungsbedingte<br />

Nachteile ausgleichen, ohne die eigentlichen<br />

Prüfungsanforderungen qualitativ zu verändern.<br />

Folgende Prüfungsmodifikationen sind möglich:<br />

> Besondere Organisation der Prüfung, zum Beispiel in vertrauter<br />

Umgebung am eigenen Ausbildungsplatz oder Einzel- statt<br />

Gruppenprüfung, um belasten<strong>den</strong> Konkurrenzdruck zu mindern<br />

Verfahren<br />

Beispiele<br />

164 165


p – Prüfungsmodifikationen Psychologischer Dienst – p<br />

Beantragung<br />

> Besondere Gestaltung der Prüfung, zum Beispiel mündliche<br />

statt schriftliche Prüfung oder umgekehrt, Zeitverlängerung,<br />

zusätzliche Pausen, Abwandlung der Prüfungsaufgaben oder<br />

zusätzliche Erläuterung der Prüfungsaufgaben<br />

> Zulassung spezieller Hilfen, zum Beispiel größere Schriftbilder<br />

<strong>für</strong> sehbehinderte Prüfungsteilnehmer, technische Hilfsmittel<br />

oder Gebär<strong>den</strong>sprachdolmetscher<br />

Bei der Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung muss<br />

der zuständigen > Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer<br />

oder Handwerkskammer) mitgeteilt wer<strong>den</strong>, ob eine behinderungsbedingte<br />

Modifikation erforderlich ist. Dabei verlangt die<br />

Kammer in der Regel einen Nachweis der Behinderung durch ein<br />

amtsärztliches Gutachten, soweit der Nachweis nicht bereits im<br />

Rahmen der Ausbildung erfolgt ist.<br />

Psychologischer Eignungstest<br />

Der > Berufspsychologische Service der Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann die<br />

berufliche Orientierung von behinderten Schülerinnen und Schülern<br />

durch eine psychologische Begutachtung unterstützen. Hier<br />

geht es um Fragen wie:<br />

> Ist eine Berufswahlreife oder Berufsreife vorhan<strong>den</strong>?<br />

> Welche Interessen, Fähigkeiten und sonstige Voraussetzungen<br />

bringt die Person mit?<br />

> Welche Berufe kommen in Frage?<br />

> Welche Bedingungen müssen <strong>für</strong> eine erfolgreiche Beratung<br />

und Vermittlung erfüllt sein?<br />

Psychologische Begutachtungen sind vor allem angezeigt, wenn<br />

Fragen der beruflichen > Eignung im Vordergrund stehen. Bei jeder<br />

Begutachtung findet eine Beratung statt, die auf das persönliche<br />

Anliegen des jungen Menschen ausgerichtet ist.<br />

Gutachten<br />

Psychologischer Dienst<br />

> Berufspsychologischer Service<br />

Nicht immer so einfach zu<br />

beantworten: Was will ich?<br />

Was kann ich?<br />

166 167


Q<br />

Qualifizierungsbausteine<br />

Im Gegensatz dazu gibt es <strong>für</strong> das Konzept der „Ausbildungsbausteine“<br />

keine vergleichbare rechtliche Grundlage. Die Bausteine<br />

weisen aber ebenfalls einen klaren Bezug sowohl zum Ausbildungsrahmenplan<br />

als auch zum Rahmenplan der Berufsschule<br />

auf. Zielgruppe sind hier ausbildungsreife Jugendliche, die sich<br />

mindestens ein Jahr erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht<br />

haben.<br />

Qualifizierungsbausteine – q<br />

Ausbildungsbausteine<br />

Qualifizierungsbausteine sind ein relativ neues Instrument in der<br />

betrieblichen Berufsausbildungsvorbereitung (> Berufsvorbereitung).<br />

Sie dienen dazu, Jugendlichen, <strong>den</strong>en noch die notwendige<br />

> Ausbildungsreife fehlt, Grundlagen > beruflicher Handlungsfähigkeit<br />

zu vermitteln.<br />

Lerneinheiten<br />

Einsatz<br />

Gesetz<br />

Qualifizierungsbausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzte<br />

Lerneinheiten. Sie befähigen zur Ausübung einer Tätigkeit, die<br />

Teil einer Ausbildung in einem > anerkannten Ausbildungsberuf<br />

oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist. Qualifizierungsbausteine<br />

beschreiben in sich abgeschlossene Kompetenzen, die<br />

sich auf <strong>den</strong> > Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe<br />

beziehen. Die Teilnehmer wer<strong>den</strong> geprüft und erhalten<br />

ein Zeugnis bzw. Zertifikat als Nachweis der erworbenen<br />

Qualifikationen. Die Maßnahme wird überwiegend bei Bildungsträgern<br />

durchgeführt.<br />

Qualifizierungsbausteine können in allen Bereichen der Berufsausbildungsvorbereitung<br />

eingesetzt wer<strong>den</strong>: in Betrieben, in > beruflichen<br />

Schulen und bei Bildungsmaßnahmen der Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit (z.B. bei > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen).<br />

Das > Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt, dass die Berufsausbildungsvorbereitung<br />

insbesondere durch Qualifizierungsbausteine<br />

erfolgen kann und konkretisiert deren Ausgestaltung in<br />

der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung<br />

(BAVBVO).<br />

168 169


R<br />

<strong>den</strong> im Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses ebenso näher<br />

erläutert wie die Aufgaben der Berufsberatung.<br />

Regelausbildung<br />

–<br />

r<br />

Rahmenzielvereinbarung WfbM<br />

Berufsorientierung<br />

in der Schule<br />

Rahmenlehrplan<br />

> Duale Ausbildung<br />

Rahmenvereinbarung Schule-Berufsberatung<br />

Die „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und<br />

Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“<br />

wurde im September 2007 durch das Ministerium <strong>für</strong> Schule und<br />

Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und die<br />

Regionaldirektion NRW der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit abgeschlossen.<br />

Sie basiert auf dem Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses<br />

NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen<br />

individuellen Förderung“ vom 16.05.2007. Dessen Inhalte haben<br />

durch Erlass Eingang in die Bereinigten Amtlichen Schulvorschriften<br />

(BASS) gefun<strong>den</strong> und damit einen verbindlichen Charakter <strong>für</strong><br />

die Schulen (> Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in<br />

NRW).<br />

Die Vereinbarung zielt darauf, allen Schülerinnen und Schülern<br />

einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung oder Studium zu<br />

ermöglichen. Berufs- und Studienorientierung ist fester Bestandteil<br />

des Schulprogramms. Dabei soll auch die Gleichstellung von<br />

Mädchen und Jungen berücksichtigt wer<strong>den</strong>, um der Verfestigung<br />

typischer Mädchen- bzw. Jungenberufe entgegenzuwirken.<br />

Als Vertreter der Schulen helfen > Studien- und Berufswahlkoordinatoren<br />

(StuBo) dabei, diese Ziele zu erreichen. Die Nutzung des<br />

> Berufswahlpasses wird empfohlen. Die Aufgaben der Schule wer-<br />

Der <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong> (LVR) und die rheinischen<br />

Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben im Dezember<br />

2007 eine Rahmenzielvereinbarung abgeschlossen. Vor dem<br />

Hintergrund einer stetig ansteigen<strong>den</strong> Zahl von Beschäftigten in<br />

Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) und einer schwierigen<br />

Arbeitsmarktsituation verpflichten sich in dieser Vereinbarung<br />

beide Seiten, weitere Angebote zur > Teilhabe am Arbeitsleben<br />

<strong>für</strong> Menschen mit Behinderung zu entwickeln bzw. bestehende<br />

Angebote auszubauen.<br />

Fünf Handlungsfelder sind in der Vereinbarung genannt:<br />

> Verbesserung der > Berufswegeplanung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

> Erhöhung der Anzahl der Übergänge auf <strong>den</strong> allgemeinen<br />

> Arbeitsmarkt<br />

> Aufbau und Ausbau differenzierter Beschäftigungsangebote<br />

der Werkstätten<br />

> Entwicklung von Konzeptionen <strong>für</strong> die Inanspruchnahme des<br />

> Persönlichen Budgets<br />

> Entwicklung von Eckpunkten zur Förderung besonderer Personengruppen<br />

in <strong>den</strong> Werkstätten<br />

In der Rahmenzielvereinbarung wurde ein rheinlandweit angestrebter<br />

Standard definiert.<br />

Regelausbildung<br />

Behinderten jungen Menschen stehen grundsätzlich alle Möglichkeiten<br />

der beruflichen Bildung offen, um einen staatlich > aner-<br />

Handlungsfelder<br />

170 171


– Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern ...<br />

Rehabilitationsträger<br />

–<br />

r<br />

Mögliche<br />

Unterstützung<br />

kannten Ausbildungsberuf zu erlernen. In einigen Fällen kann aber<br />

besondere Unterstützung notwendig sein, damit behinderte Menschen<br />

eine Regelausbildung absolvieren können.<br />

Eine Regelausbildung kann erleichtert wer<strong>den</strong> durch:<br />

> behinderungsgerechte Gestaltung des Ausbildungsplatzes,<br />

> > Ausbildungserleichterungen, z.B. Verlängerung der Ausbildungszeit<br />

und > Prüfungsmodifikationen,<br />

> Förderung seitens einer Bildungseinrichtung (z.B. Berufsbildungswerk),<br />

> sonderpädagogische Förderung in der Berufsschule oder<br />

> > ausbildungsbegleitende Hilfen (abH).<br />

Regionale Bildungsnetzwerke<br />

Regionale Bildungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen fördern <strong>den</strong><br />

Austausch und die Zusammenarbeit von lokalen Bildungs-, Erziehungs-<br />

und Beratungsinstitutionen. Dazu gehören Schulen, Schulträger,<br />

Schulaufsicht – aber auch Jugendämter, Bibliotheken, Museen,<br />

Volkshochschulen, Medienzentren, Kirchen, Polizei, Kammern,<br />

Musikschulen, Sportvereine und weitere. Aufgebaut wer<strong>den</strong> die Bildungsnetzwerke<br />

von regionalen > Bildungsbüros.<br />

Regionales Übergangsmanagement<br />

Das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit berät und unterstützt bei<br />

der Auswahl und Umsetzung der erforderlichen Hilfen.<br />

> Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW<br />

Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern<br />

und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien<br />

Reha-Berater<br />

> Reha-Team<br />

Übergang<br />

Schule-Beruf<br />

Die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen<br />

aus Zuwandererfamilien (RAA) sind Einrichtungen in<br />

Kommunen und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit ihren<br />

Angeboten in der Elementarerziehung, in der Schule und beim<br />

Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf setzen sich die Regionalen<br />

Arbeitsstellen <strong>für</strong> gleiche Bildungschancen und <strong>für</strong> die berufliche<br />

Integration von jungen Migrantinnen und Migranten ein.<br />

Im Bereich Übergang Schule-Beruf beraten die Regionalen Arbeitsstellen<br />

Jugendliche und ihre Eltern, arbeiten mit Schulen und Partnern<br />

der Berufsorientierung zusammen, bieten Fortbildung an,<br />

stellen Materialien bereit, vermitteln Kontakte, kooperieren mit<br />

<strong>den</strong> Partnern vor Ort und bauen Netzwerke auf.<br />

Die Regionalen Arbeitsstellen wer<strong>den</strong> seit 2012 mit der Einführung<br />

> kommunaler Integrationszentren weiterentwickelt.<br />

Rehabilitation<br />

Die Praxis der Rehabilitation und die erforderlichen Leistungen<br />

sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte > Teilhabe<br />

behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft fördern, Benachteiligungen<br />

vermei<strong>den</strong> oder ihnen entgegenwirken. Rehabilitation<br />

beinhaltet im Wesentlichen medizinische, schulische,<br />

berufsfördernde und soziale Maßnahmen und Hilfen.<br />

Rehabilitationsträger<br />

Träger der Maßnahmen und Leistungen zur > Rehabilitation und<br />

zur > Teilhabe behinderter Menschen sind:<br />

> Gesetzliche Krankenversicherung<br />

172 173


– Reha-team Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in NRW – r<br />

> Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

> Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen)<br />

> Gesetzliche Rentenversicherung<br />

> Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge (Versorgungsämter,<br />

Haupt<strong>für</strong>sorgestellen, örtliche Fürsorgestellen)<br />

> Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />

> Träger der öffentlichen Sozialhilfe<br />

Die Integrationsämter, die selbst kein Rehabilitationsträger sind,<br />

ergänzen diese Leistungen mit der > Begleiten<strong>den</strong> Hilfe im Arbeitsleben<br />

<strong>für</strong> die Gruppe der schwerbehinderten Menschen.<br />

Vorgaben <strong>für</strong> schulische Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung.<br />

Hierzu gehören zum Beispiel die Benennung von > Studien-<br />

und Berufswahlkoordinatoren (StuBO) und deren Aufgaben.<br />

Weitere Bestimmungen betreffen die regionale Koordination, die<br />

Zusammenarbeit von Schulen, Berufsberatung und Hochschulen,<br />

die Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit, das Schülerbetriebspraktikum<br />

sowie die Qualifizierung der Lehrkräfte.<br />

Unter dem Punkt 5 des Erlasses wer<strong>den</strong> besondere Hinweise zur<br />

Berufsorientierung bei sonderpädagogischer Förderung gegeben:<br />

„Hier gilt es in besonderem Maße, die Anschlussfähigkeit beim<br />

Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf <strong>den</strong> heterogenen Lernbedingungen<br />

und Kompetenzen dieser Schülergruppe anzupassen.“<br />

Sonderpädagogische<br />

Förderung<br />

Reha-Team<br />

Als besonderen Service <strong>für</strong> behinderte Menschen gibt es in jeder<br />

> Agentur <strong>für</strong> Arbeit speziell qualifizierte Beratungskräfte. Dieses<br />

Reha-Team versucht, behinderten Menschen einen passen<strong>den</strong><br />

Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu vermitteln, und berät bei allen<br />

Fragen rund um Ausbildung und Beruf. Dabei wer<strong>den</strong> die Neigung,<br />

Eignung und Leistungsfähigkeit der betroffenen Person sowie die<br />

Anforderungen der angebotenen Stelle berücksichtigt.<br />

Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann <strong>den</strong> > Integrationsfachdienst am beruflichen<br />

Orientierungsverfahren (> Berufsorientierung) und bei<br />

der Vermittlung von geeigneten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen<br />

beteiligen.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Der Runderlass ist im Internet als PDF-Dokument<br />

abrufbar:<br />

www.schulministerium.nrw.de > Schulrecht ><br />

Erlasse > Berufsorientierung in der Sekundarstufe I,<br />

in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und<br />

im Weiterbildungskolleg<br />

Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in NRW<br />

Der Runderlass des Ministeriums <strong>für</strong> Schule und Weiterbildung<br />

vom 21.10.2010 zur „Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in<br />

der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg“<br />

formuliert Ziele, Aufgaben und organisatorische<br />

174 175


S<br />

Schlüsselqualifikationen<br />

Schlüsselqualifikationen sind überfachliche Kompetenzen. Hier<br />

geht es nicht um spezielles Fachwissen, sondern vielmehr um die<br />

Art und Weise, wie man mit diesem Wissen arbeitet oder wie man<br />

Wissen neu erschließt. Diese Schlüsselkompetenzen lassen sich<br />

auch auf andere Arbeitsbereiche übertragen und sind somit der<br />

„Schlüssel“, um <strong>den</strong> wechseln<strong>den</strong> Anforderungen einer dynamischen<br />

Arbeitswelt gewachsen zu sein. Man unterscheidet:<br />

> Sozialkompetenz („Soft Skills“): die Fähigkeit zu situationsgerechtem<br />

Handeln im Umgang mit Anderen (z.B. Kommunikationsfähigkeit,<br />

Teamgeist, Kritikfähigkeit)<br />

> Selbstkompetenz (Personale Kompetenz): die individuelle Einstellung<br />

zur Arbeit (z.B. Engagement, Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft)<br />

> Metho<strong>den</strong>kompetenz: die Fähigkeit, Erlerntes sinnvoll umzusetzen<br />

und Lösungen zu entwickeln (z.B. Analysefähigkeit, Lernbereitschaft,<br />

Organisationstalent)<br />

Die > berufliche Handlungsfähigkeit entsteht aus dem Zusammenspiel<br />

von Fachwissen und Schlüsselkompetenzen.<br />

Schulabschlüsse an Haupt- und Förderschulen<br />

An Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen wer<strong>den</strong> nach dem Schulgesetz<br />

des Landes drei unterschiedliche Abschlüsse vergeben:<br />

> Am Ende der Klasse 9 wird ohne zentrales Abschlussverfahren<br />

(mit der Versetzung) der Hauptschulabschluss erworben.<br />

> Am Ende der Klasse 10 Typ A wird in einem zentralen Abschlussverfahren<br />

der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben.<br />

> Am Ende der Klasse 10 Typ B steht nach einem erfolgreichen<br />

zentralen Abschlussverfahren der mittlere Schulabschluss<br />

(Fachoberschulreife). Bei besonders guten Leistungen wird<br />

über <strong>den</strong> mittleren Schulabschluss hinaus die Berechtigung<br />

zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt.<br />

An Förderschulen mit <strong>den</strong> Förderschwerpunkten Lernen und Geistige<br />

Entwicklung wer<strong>den</strong> die Schülerinnen und Schüler zu eigenen<br />

Abschlüssen geführt. Im Förderschwerpunkt Lernen ist der<br />

Erwerb eines dem Hauptschulabschluss Klasse 9 gleichwertigen<br />

Abschlusses möglich.<br />

Schulbegleiter<br />

> Integrationshelfer<br />

Schulbehörde<br />

> Schulorganisation<br />

Schule <strong>für</strong> Kranke<br />

Die Schule <strong>für</strong> Kranke unterrichtet Schülerinnen und Schüler, die<br />

wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer<br />

vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung mindestens<br />

vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen<br />

können. Sie unterrichtet auch kranke Schülerinnen und Schüler<br />

mit > sonderpädagogischem Förderbedarf.<br />

Die betroffenen jungen Menschen sollen individuell so gefördert<br />

wer<strong>den</strong>, dass sie auch nach längerer Abwesenheit von ihrer Schule<br />

Schule <strong>für</strong> Kranke<br />

–<br />

s<br />

176 177


s –<br />

Schule trifft Arbeitswelt (Projekt)<br />

Schülerbetriebspraktikum<br />

–<br />

s<br />

Berufliches<br />

Orientierungsverfahren<br />

Weiterentwicklung<br />

Projektpartner<br />

wieder Anschluss an <strong>den</strong> Unterricht ihrer Klasse bzw. ihrer Jahrgangsstufe<br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Schule trifft Arbeitswelt – zur Integration schwerbehinderter<br />

Jugendlicher (Projekt)<br />

Ziel des Projektes ist es, mehr Schülerinnen und Schüler mit <strong>den</strong> Förderschwerpunkten<br />

Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation,<br />

Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Sprache<br />

(siehe > Förderschulen) in Beschäftigung und Ausbildung auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Bisher führte bei vielen behinderten<br />

Jugendlichen der Weg von der Förderschule fast automatisch<br />

in eine > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen. Dies soll sich in<br />

Zukunft ändern.<br />

Mit STAR wird der individuell bestmögliche Übergang von der<br />

Schule in <strong>den</strong> Beruf organisiert. Die Schülerinnen und Schüler<br />

wer<strong>den</strong> ab der 8. Klasse und während des ganzen beruflichen Orientierungsverfahrens<br />

von speziell qualifizierten Mitarbeitern der<br />

> Integrationsfachdienste intensiv begleitet und unterstützt. Dabei<br />

wer<strong>den</strong> gezielt bestimmte Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel ><br />

Berufswegeplanung, > Potenzialanalyse, > Betriebspraktikum und ><br />

Betriebserkundung.<br />

Neben der individuellen Förderung dient das STAR-Vorhaben auch<br />

dazu, Maßnahmen wie die Berufswegeplanung weiterzuentwickeln<br />

sowie Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Übergangsbereich<br />

Schule-Beruf zu verbessern.<br />

STAR wird durchgeführt vom <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong> (LVR)<br />

und dem <strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-Lippe (LWL). An dem gemeinsamen<br />

Vorhaben sind weitere Partner beteiligt: das > Ministerium<br />

<strong>für</strong> Arbeit, Integration und Soziales, die Regionaldirektion der<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit NRW und das > Ministerium <strong>für</strong> Schule<br />

und Weiterbildung.<br />

Projekt<br />

Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird das bisherige<br />

Modellprojekt flächendeckend in Nordrhein-<br />

Westfalen ausgebaut. Mehr Informationen unter<br />

www.arbeit.nrw.de > Ausbildung > Übergang<br />

Schule – Beruf > Laufende Maßnahmen und<br />

Modelle > STAR<br />

Schülerbetriebspraktikum<br />

Ein Schülerbetriebspraktikum bietet die Möglichkeit, die Berufsund<br />

Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und sich mit ihr<br />

auseinanderzusetzen. Es unterstützt Jugendliche dabei, ihre<br />

> Eignung <strong>für</strong> bestimmte berufliche Tätigkeiten besser einzuschätzen<br />

und ihre Vorstellungen vom Beruf zu vertiefen oder auch<br />

zu korrigieren. Darüber hinaus kann ein Schülerbetriebspraktikum<br />

<strong>den</strong> Zugang zu einem passen<strong>den</strong> Ausbildungsplatz erleichtern.<br />

Die > Initiative Inklusion fördert gezielt Berufsorientierungsmaßnahmen,<br />

die Praktika – vor allem in Betrieben auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt – beinhalten.<br />

In <strong>den</strong> Klassen 9 oder 10 ist ein zwei- bis dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum<br />

verbindlich (in Gymnasien auch später). Zusätzlich<br />

ist ein zweites Praktikum von ein- bis dreiwöchiger Dauer möglich.<br />

Für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang ins<br />

Berufsleben, zum Beispiel <strong>für</strong> Jugendliche mit > sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf, können Schülerbetriebspraktika auch in anderen<br />

Organisationsformen und zeitlich flexibel durchgeführt wer<strong>den</strong>,<br />

zum Beispiel als > Langzeitpraktikum.<br />

Die Schule stimmt mit <strong>den</strong> Betrieben die organisatorische Durchführung<br />

des Praktikums ab. Während des Praktikums bleiben die<br />

Praktikumsdauer<br />

Organisation<br />

178 179


s – Schülerfirmen SCHULEWIRTSCHAFT (Initiative) – s<br />

Akquise von<br />

Praktikumsstellen<br />

Betreuung<br />

Nutzen und Vorteile<br />

Jugendlichen Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. Sie sind nicht<br />

Arbeitnehmer des Praktikumsbetriebs und erhalten auch keine<br />

Vergütung.<br />

Bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle unterstützt<br />

die Schule die Jugendlichen. Dabei können vorhan<strong>den</strong>e Kontakte<br />

der Schule zu Betrieben (z.B. > Lernpartnerschaften) genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Auch die Berufsberater der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit und die > Ausbildungsberater<br />

der Kammern sind behilflich. Die Schülerinnen und<br />

Schüler bewerben sich selbst bei <strong>den</strong> Betrieben.<br />

Das Praktikum wird im Schulunterricht intensiv vor- und nachbereitet.<br />

Da<strong>für</strong> kann der > Berufswahlpass eingesetzt wer<strong>den</strong>. Zur<br />

Betreuung während des Praktikums besuchen Lehrer die Jugendlichen<br />

in <strong>den</strong> Betrieben. Die Schülerinnen und Schüler sollen das<br />

Praktikum in strukturierter Form dokumentieren, zum Beispiel mit<br />

einem Praktikumstagebuch. Am Ende des Praktikums erhalten sie<br />

vom Betrieb eine Praktikumsbescheinigung.<br />

Schülerfirmen<br />

Der Begriff „Schülerfirma“ bezeichnet ein Schulprojekt mit pädagogischer<br />

Zielsetzung. Es gibt verschie<strong>den</strong>e Konzepte <strong>für</strong> Schülerfirmen.<br />

Allen gemeinsam ist: Schülerinnen und Schüler planen, produzieren<br />

und verkaufen Produkte und/oder bieten Dienstleistungen<br />

an. Dabei erzeugen sie reale Waren- und Geldströme, die leicht verstan<strong>den</strong><br />

und nachvollzogen wer<strong>den</strong> können. Sie orientieren sich dabei<br />

zwar auch an realen Unternehmensformen wie der GmbH oder<br />

Aktiengesellschaft. Allerdings sind sie <strong>den</strong> Gesetzen des Marktes<br />

nicht in dem Maße wie „richtige“ Unternehmen unterworfen. Es<br />

handelt sich vielmehr um Übungsfirmen, bei <strong>den</strong>en es um geringe<br />

Kapitalsummen und einen überschaubaren Markt geht.<br />

Während der Mitarbeit in Schülerfirmen können die Jugendlichen …<br />

> Orientierung in der Berufs- und Arbeitswelt erlangen.<br />

> eigene Erfahrungen mit betrieblichen und wirtschaftlichen<br />

Abläufen machen.<br />

> Grundwissen über (markt-)wirtschaftliche Zusammenhänge<br />

er werben.<br />

> gezielt Kompetenzen hinsichtlich der eigenen Ausbildungsfähigkeit<br />

weiterentwickeln (z.B. > Schlüsselqualifikationen, wie<br />

Selbstständigkeit und Teamfähigkeit).<br />

> Schule in neuer Form erleben und Motivation <strong>für</strong> das Lernen<br />

gewinnen.<br />

Schülerfirmen bieten somit eine Möglichkeit, das Konzept der<br />

> Berufsvorbereitung an Schulen sinnvoll zu ergänzen. Inzwischen<br />

gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote <strong>für</strong> die Gründung<br />

und <strong>den</strong> Ausbau einer Schülerfirma, zum Beispiel das Programm<br />

„Schülergenossenschaften“ der > Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW.<br />

SCHULEWIRTSCHAFT (Initiative)<br />

Seit vielen Jahren wird durch die Initiative SCHULEWIRTSCHAFT<br />

der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Schulen<br />

und Lehrern auf der einen Seite und der Wirtschaft und Unternehmensvertretern<br />

auf der anderen Seite gefördert.<br />

Es gibt Publikationen, Lehrerseminare mit Betriebserkundungen,<br />

Lehrer- und Schülerbetriebspraktika, Vermittlung von Referenten<br />

aus der Wirtschaft <strong>für</strong> die schulinterne Fortbildung sowie die Angebote<br />

der Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT, die am Nachmittag<br />

<strong>für</strong> interessierte Lehrkräfte Erkundungen organisieren.<br />

Die Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT ist der Zusammenschluss<br />

der Landesarbeitsgemeinschaften mit ihren regionalen<br />

Arbeitskreisen. Sie wird getragen von der Bundesvereinigung<br />

der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Institut<br />

der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.<br />

Angebot<br />

Partner<br />

180 181


s –<br />

Schulische Berufsausbildung<br />

Schulpflicht<br />

–<br />

s<br />

Mehr Informationen<br />

spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte ><br />

Betriebspraktika vertieft wird.<br />

Zweijährige Berufsfachschule<br />

Dreijährige Höhere<br />

Berufsfachschule<br />

www.schule-wirtschaft.de<br />

Schulische Berufsausbildung<br />

Neben der > betrieblichen Berufsausbildung gibt es in Deutschland<br />

die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung zu absolvieren. Dies<br />

betrifft zum Beispiel Pflege- und Erzieherberufe, therapeutische<br />

sowie Assistentenberufe. In Nordrhein-Westfalen bieten staatliche<br />

Schulen (> Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule) und<br />

Privatschulen schulische Berufsausbildungen an.<br />

An der Berufsfachschule kann man mit einem zweijährigen Bildungsgang<br />

einen Berufsabschluss nach Landesrecht (staatlich anerkannt)<br />

als Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialhelferin/Sozialhelfer<br />

oder Heilerziehungshelferin/Heilerziehungshelfer erwerben.<br />

Voraussetzung: mindestens Hauptschulabschluss (nach Klasse 9).<br />

Zur Ausbildung gehören > Betriebspraktika im Umfang von vier bis<br />

16 Wochen.<br />

Mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss hat man <strong>den</strong> mittleren<br />

Schulabschluss (Fachoberschulreife) erreicht und die Aufnahmevoraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die Ausbildung als Erzieher/Erzieherin in der<br />

Fachschule erfüllt.<br />

An der Höheren Berufsfachschule kann man mit einem dreijährigen<br />

Bildungsgang einen Berufsabschluss nach Landesrecht (staatlich<br />

anerkannt) erwerben. Es handelt sich dabei überwiegend<br />

um technische, chemische, medizinische und kaufmännische Assistentenberufe.<br />

Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch<br />

eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort<br />

unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und<br />

Mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss hat man die Fachhochschulreife<br />

erreicht. Schüler, die bereits über die Fachhochschulreife<br />

verfügen, können die genannten Berufsabschlüsse auch mit einem<br />

zweijährigen Bildungsgang erwerben.<br />

Auszubil<strong>den</strong>de in der schulischen Berufsausbildung erhalten keine<br />

> Ausbildungsvergütung. Für die Ausbildung an privaten Schulen<br />

muss Schulgeld bezahlt wer<strong>den</strong>. Eventuell kann man finanzielle<br />

Unterstützung nach dem > Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) erhalten. Die Ämter <strong>für</strong> Ausbildungsförderung findet man<br />

bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Vor Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung an einer Berufsfachschule<br />

ist zu klären, ob die Schule über eine behinderungsgerechte<br />

Ausstattung verfügt und eine geeignete Förderung anbieten<br />

kann. Wenn das nicht der Fall ist, kann in > Einrichtungen der<br />

beruflichen Rehabilitation in einem schulischen Ausbildungsgang<br />

ausgebildet wer<strong>den</strong>.<br />

Für Menschen mit Behinderungen sind im Einzelfall die Fördermöglichkeiten<br />

zu prüfen. Ansprechpartner ist das > Reha-Team der<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Die Berater können in schulische Berufsausbildungen<br />

vermitteln und helfen, die behinderungsbedingt erforderlichen<br />

Rahmenbedingungen zu klären.<br />

Schulpflicht<br />

Die Schulpflicht untergliedert sich in …<br />

> Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Primarstufe<br />

und Sekundarstufe I) und<br />

> anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (z.B. die<br />

gymnasiale Oberstufe und die berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen).<br />

Vergütung<br />

Reha-Einrichtungen<br />

Vermittlung und<br />

Förderung<br />

182 183


s –<br />

Schwerbehindertenausweis<br />

Seelische Behinderungen<br />

–<br />

s<br />

Vollzeitschulpflicht<br />

Anschließende<br />

Schulpflicht<br />

Die Vollzeitschulpflicht wird durch <strong>den</strong> Besuch der Grundschule<br />

und einer weiterführen<strong>den</strong> allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule (Hauptschule,<br />

Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium bis Klasse 10)<br />

erfüllt.<br />

Die anschließende Schulpflicht wird bei einer betrieblichen Ausbildung<br />

durch <strong>den</strong> Besuch der > Berufsschule erfüllt. Für Jugendliche<br />

ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum<br />

18. Lebensjahr. Auszubil<strong>den</strong>de sind in der Regel bis zum Ende ihrer<br />

Berufsausbildung schulpflichtig.<br />

Schwerbehindertenausweis<br />

Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der > Grad<br />

der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Der Ausweis dient<br />

dazu, die Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber Behör<strong>den</strong>,<br />

Sozialleistungsträgern und Arbeitgebern nachzuweisen. Außerdem<br />

können schwerbehinderte Menschen damit Nachteilsausgleiche<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Für die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und die<br />

Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sind in Nordrhein-Westfalen<br />

die kreisfreien Städten und Kreise zuständig.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Eine Liste mit Adressen der zuständigen Behör<strong>den</strong><br />

gibt es als PDF-Dokument im Internet:<br />

www.integrationsamt.lvr.de > Informationen <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen > Fördervoraussetzungen<br />

Schwerbehindertenvertretung<br />

Sie ist die betriebliche Interessenvertretung aller schwerbehinderten<br />

Beschäftigten. Nach dem > Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann in<br />

Betrieben und Dienststellen, in <strong>den</strong>en mindestens fünf schwerbehinderte<br />

Arbeitnehmer beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung<br />

gewählt wer<strong>den</strong>.<br />

Schwerbehinderung<br />

Schwerbehindert ist, wer einen > Grad der Behinderung (GdB) von<br />

mindestens 50 aufweist. Für die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft<br />

und die Ausstellung eines > Schwerbehindertenausweises<br />

sind in Nordrhein-Westfalen die kreisfreien Städte<br />

und Kreise zuständig.<br />

Seelische Behinderungen<br />

Gegenüber anderen Behinderungsarten sind seelische Behinderungen<br />

schwerer zu definieren. Sie betreffen nicht messbare Dimensionen<br />

wie Fühlen, Handeln, Wahrnehmung oder Orientierung.<br />

Es handelt sich um subjektive Phänomene, <strong>für</strong> die es keine<br />

genau definierte Norm gibt. Von vielen seelischen Krankheiten<br />

sind zudem die Ursachen nicht bekannt.<br />

Deshalb orientieren sich die Diagnosen im klinischen Bereich<br />

vielfach an der Beschreibung des Zustandes und des Verlaufs der<br />

Erkrankung. Seelische Erkrankungen treten in verschie<strong>den</strong>en Formen<br />

auf. Die Übergänge sind fließend. Im Wesentlichen wer<strong>den</strong><br />

jedoch zwei grundlegende Krankheitsbilder unterschie<strong>den</strong>: Neurosen<br />

und Psychosen.<br />

Neurose ist ein Sammelbegriff <strong>für</strong> sehr unterschiedliche psychische<br />

Auffälligkeiten und Erkrankungen. Eine entschei<strong>den</strong>de Rolle bei<br />

Neurose<br />

184 185


s –<br />

Seelische Behinderungen<br />

Sonderpädagogischer Förderbedarf<br />

–<br />

s<br />

Psychose<br />

Neurosen spielt die Angst. Neurotische Verhaltensweisen dienen<br />

dazu, Ängste zu bewältigen und zu kontrollieren. In Belastungssituationen<br />

geht das seelische Gleichgewicht verloren, indem der<br />

Betroffene psychisch zusammenbricht oder ungewöhnliche Verhaltensweisen<br />

entwickelt.<br />

Neurotische Entwicklungen können sich zu einer Vielzahl von seelischen<br />

Krankheitsbildern verfestigen, die sich auch überlagern.<br />

Abhängigkeit, Sucht, zwanghafte Verhaltensweisen, Phobien und<br />

psychosomatische Erkrankungen gehören dazu. Neurotische Muster<br />

fin<strong>den</strong> sich in der einen oder anderen Form und in unterschiedlicher<br />

Ausprägung bei jedem Menschen. Problematisch wer<strong>den</strong> sie<br />

erst dann, wenn sie sich zu einem Krankheitsbild verfestigen.<br />

Psychose ist die schwerste Form einer psychischen Erkrankung. Sie<br />

ist der Oberbegriff <strong>für</strong> eine Reihe von Erkrankungen: Schizophrenien,<br />

endogene und exogene Depressionen, Manien, aber auch organisch<br />

bedingte seelische Erkrankungen, zum Beispiel als Folgen<br />

eines Unfalls. Ein wesentliches Kennzeichen ist ihr Verlauf in Phasen.<br />

Relativ gesunde Lebensabschnitte können abrupt oder schleichend<br />

durch Phasen akuter Krankheit unterbrochen wer<strong>den</strong> oder<br />

in Phasen eingeschränkter Belastbarkeit übergehen.<br />

versäumt oder abgelehnt. Dies kann zu Nachteilen führen, wenn<br />

Leistungen oder > Nachteilsausgleiche dadurch nicht in Anspruch<br />

genommen wer<strong>den</strong> können.<br />

Darauf sollte im Arbeitsleben geachtet wer<strong>den</strong>:<br />

> Unerklärliche Verhaltensänderungen eines Mitarbeiters oder<br />

eines Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> ansprechen, um das veränderte Verhalten<br />

zu verstehen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.<br />

> Es sollte eine zentrale Bezugsperson im Betrieb geben, mit der<br />

die betroffene Person ihre betrieblichen Angelegenheiten besprechen<br />

kann.<br />

> Arbeitsabläufe und Aufgaben strukturiert und transparent gestalten.<br />

> Über- wie auch Unterforderung vermei<strong>den</strong>.<br />

> Eindeutigkeit im Umgang hilft, Verunsicherungen abzubauen.<br />

> Medikamente können Nebenwirkungen haben, die sich auf die<br />

Leistungsfähigkeit auswirken.<br />

Die Betreuung seelisch behinderter Arbeitnehmer und die Beratung<br />

von Arbeitgebern, Vorgesetzten und Kollegen bei Problemen<br />

im psychosozialen Bereich ist eine Aufgabe der > Integrationsfachdienste,<br />

die im Auftrag des > Integrationsamtes tätig wer<strong>den</strong>.<br />

Tipps <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Arbeitsplatz<br />

Beratung<br />

Im akuten Stadium der Erkrankung sind die psychischen Funktionen<br />

wie Denken, Fühlen, Handeln, Wahrnehmung und Orientierung<br />

erheblich beeinträchtigt. Das bedeutet, es tritt ein totaler<br />

oder weitgehender Realitätsverlust auf. Dies kann dazu führen,<br />

dass der Kontakt zur Umwelt zunehmend eingeschränkter wird.<br />

Der Betroffene kapselt sich ab und es wird immer schwerer, ihn in<br />

die Realität zurückzuholen.<br />

Sonderberufsschule<br />

> Berufsschule<br />

Sonderpädagogischer Förderbedarf<br />

Problem der Akzeptanz<br />

Viele seelisch erkrankte Menschen haben Schwierigkeiten, sich zu<br />

ihrer Behinderung zu bekennen. Sie haben Angst davor, stigmatisiert<br />

zu wer<strong>den</strong>. Oft sind sie auch nicht in der Lage, ihre Situation<br />

richtig einzuschätzen. Die Anerkennung einer > Schwerbehinderung<br />

bei der zuständigen Behörde wird von <strong>den</strong> Betroffenen oft<br />

Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer körperlichen, seelischen<br />

oder geistigen Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten<br />

Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen<br />

Schule teilnehmen können, wer<strong>den</strong> nach ihrem individuellen Bedarf<br />

sonderpädagogisch gefördert.<br />

186 187


s –<br />

Sonderschule<br />

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />

–<br />

s<br />

Verfahren<br />

SGB III (Arbeitsförderung)<br />

Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Antrag der Eltern<br />

oder der Schule über sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte<br />

und Förderort. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches<br />

Gutachten sowie ein medizinisches Gutachten ein. Außerdem<br />

müssen die Eltern beteiligt wer<strong>den</strong>.<br />

Die sonderpädagogische Förderung ist in der > Ausbildungsordnung<br />

Sonderpädagogische Förderung (AO-SF) rechtlich geregelt.<br />

Sonderschule<br />

> Förderschule<br />

Soziale Kompetenz<br />

> Schlüsselqualifikationen<br />

Sozialgesetzbuch<br />

Durch das Sozialgesetzbuch (SGB) ist das Sozialrecht in einem<br />

einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst. Es sind mehrere<br />

eigenständige Bücher des Sozialgesetzbuches in Kraft. Für die Ausbildung<br />

und Beschäftigung behinderter Menschen sind insbesondere<br />

das Dritte Buch (SGB III) und das Neunte Buch (SGB IX) von<br />

Bedeutung.<br />

Inhalt des SGB III ist das Recht der Arbeitsförderung. Es umfasst vor<br />

allem die leistungsrechtlichen Grundlagen <strong>für</strong> die Förderung der<br />

Arbeitsvermittlung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung<br />

und die Entgeltersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld I<br />

(Arbeitslosenversicherung). Auch die Förderung der beruflichen Eingliederung<br />

behinderter Menschen ist Teil des Gesetzes. Das SGB III<br />

bildet die Grundlage <strong>für</strong> die Arbeit der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Das SGB IX umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur > Rehabilitation<br />

und > Teilhabe behinderter Menschen. Als sozialpolitisches<br />

Ziel aller Teilhabeleistungen nennt § 1 des SGB IX die Selbstbestimmung<br />

behinderter Menschen und ihre umfassende Teilhabe am<br />

Leben in der Gesellschaft. Das SGB IX definiert in § 2 die Begriffe<br />

> Behinderung und > Schwerbehinderung. Es beschreibt, was die<br />

verschie<strong>den</strong>en Leistungen zur Teilhabe jeweils konkret bewirken<br />

sollen, welche Leistungsinhalte sie haben und wer der da<strong>für</strong> zuständige<br />

Träger ist. Das Schwerbehindertenrecht wurde als Teil 2<br />

in das SGB IX integriert. Es umfasst die „besonderen Regelungen<br />

zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen”.<br />

Sozialpädiatrisches Zentrum<br />

Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ist eine interdisziplinär arbeitende<br />

Einrichtung zur ambulanten Versorgung von Kindern<br />

und Jugendlichen, die von Entwicklungsstörungen bzw. von einer<br />

Behinderung betroffen oder bedroht sind. Es nimmt schwierige<br />

Aufgaben in Diagnostik und Therapie wahr, die die Möglichkeiten<br />

anderer diagnostisch und therapeutisch tätiger Stellen in der Regel<br />

übersteigen. Anders als in Frühförderstellen wer<strong>den</strong> hier Kinder<br />

und Jugendliche je<strong>den</strong> Alters behandelt. Sozialpädiatrische<br />

Zentren stehen fachlich und medizinisch unter ständiger ärztlicher<br />

Aufsicht.<br />

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />

Unter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung versteht<br />

man, vereinfacht ausgedrückt, eine Beschäftigung als Arbeitnehmer.<br />

Der Arbeitnehmer muss Beiträge an die Sozialversicherungen<br />

zahlen (Krankheit, Pflege, Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit). Zu <strong>den</strong><br />

versicherungspflichtigen Personen gehören auch Auszubil<strong>den</strong>de<br />

und zum Teil Praktikanten.<br />

SGB IX (Rehabilitation<br />

und Teilhabe behinderter<br />

Menschen)<br />

188 189


s –<br />

Sprachbehinderung<br />

STARTKLAR! (Projekt)<br />

–<br />

s<br />

Keine Sozialversicherungspflicht besteht zum Beispiel <strong>für</strong> Selbstständige,<br />

Beamte und geringfügig Beschäftigte („Minijobber“).<br />

Sprachbehinderung<br />

Bei Sprachbehinderungen ist der Gebrauch der Laut- und/oder der<br />

Schriftsprache nachhaltig gestört und die Kommunikation deutlich<br />

beeinträchtigt. Zu <strong>den</strong> Ursachen zählen unter anderen allgemeine<br />

Entwicklungsstörungen im Kindesalter, Erkrankungen oder<br />

Verletzungen des Gehirns, Hörstörungen oder andere Behinderungen.<br />

Man unterscheidet generell zwischen Sprach-, Sprech- und<br />

Stimmstörungen.<br />

Sprachstörungen<br />

Sprechstörungen<br />

Sprachstörungen bei Kindern sind die Folge eines gestörten<br />

Spracherwerbs. Sie können alle Bereiche der Sprache betreffen:<br />

Aussprache, Wortschatz, Grammatik und allgemein die Kommunikationsfähigkeit.<br />

Die Störungen zeigen sich also sowohl beim<br />

Verstehen und Sprechen als auch in kommunikativen Situationen<br />

und/oder beim Erwerb der Schriftsprache.<br />

Sprechstörungen bei Kindern treten häufig bei Entwicklungsverzögerungen<br />

auf. Es handelt sich hierbei um motorische Störungen<br />

der ausführen<strong>den</strong> Sprechorgane. Die Aussprache kann gekennzeichnet<br />

sein durch falsch gebildete Laute, Artikulationsstörungen<br />

oder Störungen im Sprechablauf (Stottern, Poltern).<br />

STARTKLAR! (Projekt)<br />

„STARTKLAR! Mit Praxis fit <strong>für</strong> die Ausbildung in NRW“ ist ein Angebot<br />

<strong>für</strong> Haupt-, Gesamt- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen.<br />

Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen<br />

8 bis 10, die <strong>den</strong> direkten Übergang in eine Ausbildung<br />

anstreben und zusätzliche Unterstützung benötigen.<br />

Eine Potenzialanalyse<br />

zeigt die persönlichen<br />

Stärken und Fähigkeiten<br />

Stimmstörungen<br />

Stimmstörungen äußern sich im Stimmklang, in der Stimmmelodie,<br />

der Belastbarkeit der Stimme und in Missempfindungen<br />

bis hin zu Schmerzen. Die Lautsprache ist hier <strong>für</strong> die Umwelt oft<br />

schwer verständlich.<br />

Betroffene Kinder mit > sonderpädagogischem Förderbedarf in<br />

Nordrhein-Westfalen können eine > Förderschule mit dem Förderschwerpunkt<br />

Sprache besuchen, wo sie gezielt gefördert wer<strong>den</strong>.<br />

Das Projekt fasst verschie<strong>den</strong>e Bausteine und Modelle der schulischen<br />

Berufsorientierung zu einem integrierten und frühzeitig<br />

beginnen<strong>den</strong> Angebot zusammen. Dazu gehören Lerneinheiten in<br />

der Schule und an außerschulischen Lernorten:<br />

> Jahrgangsstufe 8 – Kompetenzen feststellen und sich orientieren:<br />

Eine umfangreiche Potenzialanalyse ermittelt die Stärken und<br />

Fähigkeiten der Schüler. In überbetrieblichen oder vergleichbaren<br />

Berufsbildungsstätten lernen die Jugendlichen praktisches Arbeiten<br />

kennen und erproben sich in mindestens drei Berufsfeldern.<br />

Bausteine<br />

190 191


s –<br />

STARTKLAR!plus (Projekt)<br />

Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW<br />

–<br />

s<br />

> Jahrgangsstufe 9 – Praxisbezogen lernen und sich qualifizieren:<br />

Im Mittelpunkt stehen Kurse in selbst gewählten Berufsfeldern<br />

und Kurse zur Stärkung der Fach- und Sozialkompetenz.<br />

> Jahrgangsstufe 10 – Berufswahl konkretisieren und in Ausbildung<br />

begleiten: Die Jugendlichen wer<strong>den</strong> auf <strong>den</strong> Übergang in<br />

eine Berufsausbildung gezielt vorbereitet.<br />

Projekt<br />

STARTKLAR!plus ist ein gemeinsames Projekt<br />

der Landschaftsverbände <strong>Rheinland</strong> und<br />

Westfalen-Lippe sowie der Regionaldirektion<br />

Nordrhein-Westfalen und der Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit.<br />

Projekt<br />

Module<br />

STARTKLAR! wird umgesetzt von der > Stiftung<br />

Partner <strong>für</strong> Schule NRW, der Landes-Gewerbeförderungsstelle<br />

des nordrhein-westfälischen<br />

Handwerks e.V. und dem Bundesinstitut <strong>für</strong><br />

Berufsbildung. Mehr Informationen unter<br />

www.partner-fuer-schule.nrw.de > Projekte ><br />

Startklar<br />

STARTKLAR!plus (Projekt)<br />

„STARTKLAR!plus – vertiefte Berufsorientierung <strong>für</strong> (schwer-)behinderte<br />

Schülerinnen und Schüler“ unterstützt die berufliche<br />

Orien tierung ab Klasse 8.<br />

Das Programm besteht aus vier Modulen, die speziell <strong>für</strong> Jugendliche<br />

mit > sonderpädagogischem Förderbedarf entwickelt wur<strong>den</strong>:<br />

> > Kompetenzfeststellung<br />

> Vertiefte berufsfeldbezogene > Berufsorientierung zur Vorbereitung<br />

einer behinderungsgerechten Berufswahl und Entscheidungsfindung<br />

> > Betriebspraktikum<br />

> > Elternarbeit<br />

Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW<br />

Die Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW wurde gegründet, um die<br />

dauerhafte und systematische Zusammenarbeit von Schule und<br />

Wirtschaft zu fördern. Sie versteht sich dabei als Partner <strong>für</strong> die<br />

Schulen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.<br />

Die Schulen können mit der Unterstützung von Betrieben gemeinsame<br />

Projekte zusätzlich zum normalen Lehrbetrieb der Schule<br />

realisieren. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit,<br />

gesellschaftliche Verantwortung durch konkretes Engagement an<br />

Schulen des Landes zu übernehmen und dies in der Öffentlichkeit<br />

bekannt zu machen.<br />

Die Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW wurde im Juni 2003 durch<br />

das Land Nordrhein-Westfalen und neun Wirtschaftsunternehmen<br />

gegründet. Bis Ende 2009 hat sich die Zahl der Stifter auf 34<br />

erhöht, die gemeinsam Projekte umsetzen.<br />

Mehr Informationen<br />

www.partner-fuer-schule.nrw.de<br />

Projekte mit<br />

Unternehmen<br />

192 193


s –<br />

Studien- und Berufswahlkoordinator<br />

Studien- und Berufswahlkoordinator<br />

T<br />

Nach dem > Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in NRW<br />

sind die Schulen aufgefordert, eine Koordinatorin oder einen Koordinator<br />

<strong>für</strong> die Studien- und Berufsorientierung (StuBO-Koordinator/-<br />

Koordinatorin) zu benennen.<br />

Ansprechpartner<br />

Aufgaben<br />

Die StuBO-Koordinatoren sind innerhalb und außerhalb der Schule<br />

Ansprechpartner <strong>für</strong> das Themenfeld Berufs orientierung sowie Initiatoren<br />

<strong>für</strong> schulische Aktivitäten in diesem Bereich.<br />

Zu <strong>den</strong> Aufgaben der StuBO-Koordinatoren gehört:<br />

> die Einbindung der Berufsorientierung in die Schulprogrammarbeit,<br />

> Organisations- und Teamentwicklung,<br />

> die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Agentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit,<br />

> die Koordination von Schülerbetriebspraktika,<br />

> die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und<br />

> die Organisation von Informationsveranstaltungen.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Die > Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW hat ein<br />

eigenes Informationsportal <strong>für</strong> StuBO-Koordinatoren<br />

eingerichtet. Dort findet man auch Materialien<br />

zur „Qualifizierung der Koordinatorinnen und<br />

Koordinatoren <strong>für</strong> Berufs- und Studienorientierung“,<br />

die in dem gleichnamigen Projekt im Jahr<br />

2008 eingesetzt wur<strong>den</strong>:<br />

www.partner-fuer-schule.nrw.de > Projekte<br />

> StuBO<br />

Technische Arbeitshilfen<br />

Technische Arbeitshilfen <strong>für</strong> behinderte Menschen sollen vorhan<strong>den</strong>e<br />

Fähigkeiten fördern und ausgefallene Fähigkeiten zumindest<br />

teilweise ersetzen, um eine Arbeitstätigkeit zu erleichtern oder<br />

überhaupt erst zu ermöglichen.<br />

Technische Arbeitshilfen können als Einzelmaßnahme eingesetzt<br />

wer<strong>den</strong>, zum Beispiel die Anschaffung eines orthopädischen Bürostuhls.<br />

Meistens sind sie aber Bestandteil einer umfassen<strong>den</strong><br />

ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes.<br />

Eine entsprechende Beratung bieten die > Technischen<br />

Beratungsdienste der Integrationsämter an. Im Rahmen der > Begleiten<strong>den</strong><br />

Hilfe im Arbeitsleben kann die Anschaffung von technischen<br />

Arbeitshilfen finanziell gefördert wer<strong>den</strong>.<br />

Technischer Beratungsdienst<br />

Der Technische Beratungsdienst des > Integrationsamtes berät<br />

und unterstützt in allen Fragen rund um die Einrichtung und Ausstattung<br />

von Arbeitsplätzen <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen.<br />

Die beraten<strong>den</strong> Ingenieure kennen die neuesten Entwicklungen<br />

der technischen Arbeitshilfen <strong>für</strong> behinderte Menschen. Sie halten<br />

Kontakt mit <strong>den</strong> Betrieben, sind mit <strong>den</strong> Problemen vor Ort<br />

vertraut und entwickeln Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit<br />

mit allen Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, ggf. > Integrationsteam).<br />

Technische Beratungsdienste gibt es auch bei <strong>den</strong> ><br />

Agenturen <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Behinderungsgerechter<br />

Arbeitsplatz<br />

194<br />

195


T –<br />

Teilhabe (behinderter Menschen)<br />

Trainingswohnung<br />

–<br />

T<br />

Keine bundeseinheitlichen<br />

Regelungen<br />

Teilhabe (behinderter Menschen)<br />

Teilhabe ist ein Begriff aus dem > Sozialgesetzbuch IX, der <strong>den</strong> veralteten<br />

Begriff der Eingliederung abgelöst hat. Behinderte oder von<br />

> Behinderung bedrohte Menschen können Leistungen nach dem<br />

Sozialgesetzbuch IX und <strong>den</strong> rechtlichen Vorschriften der > Rehabilitationsträger<br />

erhalten. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und<br />

gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern<br />

und Benachteiligungen zu vermei<strong>den</strong>. Die betroffenen Menschen<br />

sollen nicht mehr wie früher als Adressat oder Objekt öffentlicher<br />

Versorgung und Fürsorge verstan<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Teilqualifizierungen<br />

Teilqualifizierungen haben das Ziel, berufsspezifische (auf einen<br />

Ausbildungsberuf bezogene) Ausbildungsinhalte und Qualifikationen<br />

zu vermitteln. Zielgruppe sind Jugendliche, die nicht in der Lage<br />

sind, eine reguläre > Berufsausbildung („Vollausbildung“) zu absolvieren.<br />

Angestrebt wird die Vermittlung in Arbeit. Die fachtheoretischen<br />

und fachpraktischen Inhalte sollen sich an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />

> Ausbildungsrahmenplänen orientieren.<br />

Teilqualifizierungen können beispielsweise in einem > Berufsbildungswerk<br />

oder in anderen > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Einrichtungen<br />

erworben wer<strong>den</strong>. Die Träger der Maßnahmen vergeben in der Regel<br />

ein Zertifikat, aus dem hervorgeht, welche konkreten Inhalte<br />

vermittelt wor<strong>den</strong> sind. Das Konzept der Teilqualifizierung unterliegt<br />

keiner bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung. Begrifflich<br />

sind Teilqualifizierungen vom Konzept der Ausbildungsbausteine<br />

und der > Qualifizierungsbausteine abzugrenzen. Für letztere gibt<br />

es einen konkreten rechtlichen Rahmen.<br />

Theoriereduzierte Ausbildung<br />

> Werkerausbildung<br />

Trainingswohnung<br />

In <strong>den</strong> > Berufspraxisstufen der Förderschulen spielt das Thema<br />

Wohnen eine zunehmend wichtige Rolle. Die Schüler lernen bereits<br />

hier unterschiedliche Wohnformen kennen (Wohngruppen<br />

im Heim, > Ambulant Betreutes Wohnen usw.) und können über<br />

ihre individuellen Wünsche zum Thema Wohnen diskutieren. Es<br />

wird ihnen beigebracht, welche Fähigkeiten <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />

Wohnformen nötig sind und welche Tätigkeiten auf sie zukommen,<br />

wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.<br />

Die Schüler sollen ein möglichst großes Maß an Selbstständigkeit<br />

in allen Lebensbereichen erlernen, damit sie nach der Schule mit<br />

dem Betreuten Wohnen eine Alternative zur Wohnheimunterbringung<br />

haben. Zu diesem Zweck bieten manche Schulen ihren<br />

Schülerinnen und Schülern der Berufspraxisstufe die Möglichkeit,<br />

regelmäßig Trainings- oder Probewohnungen zu nutzen, wo sie<br />

mit Betreuung unter realistischen Bedingungen das Wohnen und<br />

Zusammenleben in einer kleinen Gruppe erproben können.<br />

Angebot der Schule<br />

196 197


U<br />

Unterstützte Beschäftigung<br />

danke ist die Forderung nach > Inklusion und einem umfassen<strong>den</strong><br />

Diskriminierungsschutz <strong>für</strong> behinderte Menschen.<br />

In diesem Plan hat die Bundesregierung konkrete Ziele und Maßnahmen<br />

zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

festgelegt.<br />

Nationaler<br />

Aktionsplan<br />

–<br />

U<br />

Leistungen an<br />

Arbeitgeber<br />

Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn (Modell)<br />

Das Angebot des <strong>Landschaftsverband</strong>s <strong>Rheinland</strong> (LVR) richtet sich<br />

an Beschäftigte in einer > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen sowie<br />

an wesentlich behinderte Schulabgänger mit > sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf. Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

Betriebe, die Betroffene einstellen oder ausbil<strong>den</strong>, können Lohnkostenzuschüsse<br />

in Höhe von 70 Prozent des Arbeitnehmerbruttolohns<br />

erhalten. Fachliche Beratung und Begleitung durch einen<br />

> Integrationsfachdienst ergänzen die finanzielle Förderung.<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Über die UN-Behindertenrechtskonvention informiert<br />

der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung,<br />

bei dem auch die staatliche Koordinierungsstelle<br />

zur Umsetzung der Konvention<br />

angesiedelt ist:<br />

www.behindertenbeauftragter.de > Themen ><br />

Internationale und EU-Politik > Vereinte Nationen<br />

Leistungen an schwerbehinderte<br />

Menschen<br />

Zu <strong>den</strong> Leistungen an schwerbehinderte Menschen gehören Vorbereitung,<br />

Training und Vermittlung eines geeigneten Ausbildungs-<br />

oder Arbeitsplatzes sowie intensive fachliche Begleitung<br />

durch <strong>den</strong> Integrationsfachdienst bzw. ein > betriebliches Arbeitstraining.<br />

UN-Behindertenrechtskonvention<br />

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte<br />

von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)<br />

ist der erste Völkerrechtsvertrag, der <strong>den</strong> anerkannten<br />

Katalog der Menschenrechte auf die Situation behinderter Menschen<br />

zuschneidet. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am<br />

26.03.2009 in Deutschland in Kraft getreten. Zentraler Leitge-<br />

Unterricht, zielgleich/zieldifferent<br />

> Gemeinsamer Unterricht<br />

Unterstützte Beschäftigung<br />

Unterstützte Beschäftigung (UB) ist die individuelle betriebliche<br />

Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen<br />

mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes und damit eine Alternative zur Arbeit in<br />

einer > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM).<br />

Die Unterstützte Beschäftigung richtet sich vor allem an Schulabgänger<br />

aus > Förderschulen sowie an behinderte Menschen, die<br />

Zielgruppe<br />

198 199


U –<br />

Unterstützte Beschäftigung<br />

Unterstützte Kommunikation<br />

–<br />

U<br />

Ablauf<br />

ohne diese Maßnahme in einer Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

beschäftigt wären.<br />

Die Unterstützte Beschäftigung gliedert sich in zwei Abschnitte:<br />

> Qualifizierung: Zunächst erfolgt die individuelle betriebliche<br />

Qualifizierung, zum Beispiel durch einen > Integrationsfachdienst.<br />

Zuständiger Rehabilitationsträger ist in der Regel die ><br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Die Qualifizierung dauert bis zu zwei Jahre,<br />

in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre.<br />

> Berufsbegleitung: Wenn danach ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Arbeitsverhältnis zustande kommt, aber noch weitergehende<br />

Unterstützung benötigt wird, kann das > Integrationsamt<br />

eine Berufsbegleitung fördern. Hier<strong>für</strong> gibt es keine<br />

zeitliche Beschränkung.<br />

Unterstützte Kommunikation<br />

Unterstützte Kommunikation (UK) ist ein Ansatz zur Förderung<br />

der Kommunikation von nicht oder wenig sprechen<strong>den</strong> Kindern,<br />

Jugendlichen und Erwachsenen, der alle zur Verfügung stehen<strong>den</strong><br />

Äußerungs- und Mitteilungsmöglichkeiten des behinderten<br />

Menschen einbezieht. Der Begriff umfasst pädagogische und<br />

therapeutische Maßnahmen, die eine Erweiterung der kommunikativen<br />

Möglichkeiten von Betroffenen bezwecken. Beispiele <strong>für</strong><br />

Metho<strong>den</strong> der Unterstützen Kommunikation sind die > gestützte<br />

Kommunikation oder die Gebär<strong>den</strong>-unterstützte Kommunikation.<br />

Mehr Informationen<br />

ß<br />

Hinweis<br />

Die Unterstützte Beschäftigung ist kein Ersatz <strong>für</strong><br />

eine > Berufsausbildung oder <strong>für</strong> > berufsvorbereitende<br />

Bildungsmaßnahmen (Berufsvorbereitung). Sie ist<br />

diesen Alternativen gegenüber immer nachrangig.<br />

www.isaac-online.de<br />

Ein Weg auf <strong>den</strong><br />

allgemeinen Arbeitsmarkt:<br />

die Unterstützte<br />

Beschäftigung<br />

200 201


V<br />

Vorteile<br />

Vertrauenslehrer<br />

An einen Vertrauenslehrer (auch Beratungslehrer genannt) können<br />

sich Schülerinnen und Schüler wen<strong>den</strong>, wenn sie persönliche<br />

oder schulische Probleme haben. Dies kann zum Beispiel eine als<br />

ungerecht empfun<strong>den</strong>e Behandlung oder Benotung durch andere<br />

Lehrer sein, aber auch alle anderen Belange können mit einem<br />

Vertrauenslehrer besprochen wer<strong>den</strong>. Vertrauenslehrer kann es an<br />

jeder Schulform geben. Sie wer<strong>den</strong> vom Schülerrat oder der Klassensprecherversammlung<br />

auf ein Jahr gewählt und können in der<br />

Regel unbegrenzt wieder gewählt wer<strong>den</strong>. Häufig wer<strong>den</strong> zwei<br />

Vertrauenspersonen gewählt, um geschlechterspezifische Belange<br />

vertreten zu können. Die Wahl der Vertrauenslehrer wird durch<br />

das Schulgesetz <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Vertrauenslehrer<br />

haben das Recht, an <strong>den</strong> Sitzungen des Schülerrates<br />

teilzunehmen und beraten diesen bei seinen Entscheidungen.<br />

Verzahnte Ausbildung<br />

Bei einer verzahnten Ausbildung absolvieren Jugendliche, die<br />

in einer > Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation ausgebildet<br />

wer<strong>den</strong>, Teile ihrer praktischen Ausbildung in einem Betrieb. Viele<br />

> Berufsbildungswerke in Deutschland bieten heute eine verzahnte<br />

Ausbildung an: Die betriebliche Phase dauert mindestens sechs<br />

Monate und wird individuell angepasst.<br />

Die behinderten jungen Menschen können wertvolle berufliche<br />

Erfahrungen sammeln, Betriebspraxis kennen lernen und dadurch<br />

Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (Projekt)<br />

ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die<br />

Betriebe ihrerseits lernen die behinderten Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> „ohne<br />

Risiko“ über einen längeren Zeitraum kennen. Denn die Fachkräfte<br />

des Berufsbildungswerkes (Ausbilder, Sozialpädagogen usw.) begleiten<br />

die betriebliche Phase und unterstützen bei allen Fragen<br />

und Schwierigkeiten.<br />

Die > Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken wurde von<br />

2004 bis 2009 in Modellprojekten (VAMB und VAmB) erfolgreich<br />

erprobt. Mittlerweile haben 45 der bundesweit 52 Berufsbildungswerke<br />

diese Ausbildungsform in ihr Regelangebot aufgenommen.<br />

Mehr Informationen<br />

www.bagbbw.de > Angebote <strong>für</strong> junge Menschen ><br />

Unterstützungsangebote > Ausbildung > Verzahnte<br />

Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB)<br />

Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken<br />

(Projekt)<br />

Die > verzahnte Ausbildung bietet behinderten jungen Menschen<br />

an Berufsbildungswerken die Möglichkeit, Teile ihrer Ausbildung<br />

in Betrieben der Wirtschaft zu absolvieren. Im Rahmen des Projektes<br />

„Verzahnte Ausbildung Metro Group mit Berufsbildungswerken“<br />

(VAMB) wurde diese Ausbildungsform von 2005 bis 2007 mit<br />

lernbehinderten Jugendlichen erfolgreich erprobt. Akteure des<br />

Modellversuchs waren damals die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Berufsbildungswerke und der Handelskonzern METRO Group<br />

in Düsseldorf.<br />

Regelangebot<br />

–<br />

V<br />

202 203


V –<br />

Vollausbildung<br />

Folgeprojekt<br />

In dem zweijährigen Folgeprojekt „Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken“<br />

(VAmB) wurde das Konzept erweitert. Dieses<br />

Mal waren mehrere Großunternehmen und viele kleine und mittlere<br />

Betriebe als Kooperationspartner beteiligt. Inzwischen ist die<br />

verzahnte Ausbildung als Leistungsangebot im Programm vieler<br />

Berufsbildungswerke verankert.<br />

W<br />

Werker<br />

Projekt<br />

Vollausbildung<br />

> Regelausbildung<br />

Ausführliche Informationen zur Durchführung<br />

und zu <strong>den</strong> Ergebnissen der bei<strong>den</strong> Modell -<br />

projekte unter<br />

www.vamb-projekt.de<br />

Vorstellungsgespräch<br />

> Bewerbung<br />

> Fachpraktiker<br />

> Werkerausbildung<br />

Werkerausbildung<br />

Die Werkerausbildung ist eine Berufsausbildung nach > besonderen<br />

Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen. Die neuere<br />

Berufsbezeichnung <strong>für</strong> „Werker“ lautet „Fachpraktiker/Fachpraktikerin<br />

<strong>für</strong> …“. Derzeit bestehen jedoch noch verschie<strong>den</strong>e Bezeichnungen<br />

nebeneinander.<br />

Die Werkerausbildung umfasst in der Regel einen Zeitraum von<br />

drei bis dreieinhalb Jahren. Wie bei allen dualen Ausbildungen<br />

wer<strong>den</strong> die Ausbildungsinhalte im Betrieb, ggf. überbetrieblich,<br />

und in der > Berufsschule vermittelt. Die Abschlussprüfung wird<br />

vor der zuständigen > Kammer abgelegt. Die Ausbildungsinhalte<br />

orientieren sich an vergleichbaren Ausbildungen <strong>für</strong> Menschen<br />

ohne Behinderung.<br />

Ausbildungsinhalte<br />

Ein Jugendlicher kann nur dann eine Werkerausbildung beginnen,<br />

wenn die zuständige > Agentur <strong>für</strong> Arbeit nach Beratung bzw. Begutachtung<br />

(> Berufspsychologischer Service) <strong>den</strong> gesetzlichen<br />

Anspruch festgestellt hat. Für eine Förderung durch die Agentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit muss zusätzlich die notwendige > Ausbildungsreife vorliegen<br />

oder im Rahmen einer berufsvorbereiten<strong>den</strong> Maßnahme<br />

(> Berufsvorbereitung) erlangt wer<strong>den</strong>.<br />

Voraussetzungen<br />

204<br />

205


w – Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

Werkstattjahr<br />

–<br />

w<br />

Berufe<br />

Eingangsverfahren<br />

Die Datenbank der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit > BerufeNet listet<br />

derzeit 58 Ausbildungsberufe <strong>für</strong> behinderte Menschen auf. Die<br />

Zahl der tatsächlich bestehen<strong>den</strong> Werkerausbildungen ist um ein<br />

Vielfaches höher. Hier wird eine Vereinheitlichung angestrebt.<br />

Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

Die Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung<br />

zur beruflichen > Teilhabe behinderter Menschen und zur<br />

Eingliederung in das Arbeitsleben. Menschen, die wegen ihrer Behinderung<br />

nicht auf dem allgemeinen > Arbeitsmarkt tätig sein<br />

können, erhalten hier eine angemessene berufliche Bildung und<br />

eine Beschäftigung. Die Werkstatt als berufliche Rehabilitationseinrichtung<br />

ermöglicht es ihnen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln<br />

oder wiederzugewinnen und ein Arbeitsentgelt zu erzielen.<br />

Im Eingangsverfahren der WfbM wird ermittelt, <strong>für</strong> welche Tätigkeiten<br />

der behinderte Mensch geeignet ist bzw. ob er dort tätig<br />

sein kann.<br />

Werkstattjahr<br />

Das Werkstattjahr ist eine Maßnahme im Bereich der > Berufsvorbereitung.<br />

Sie richtet sich speziell an Jugendliche, die voraussichtlich<br />

eine > berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Agentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit nicht erfolgreich absolvieren können.<br />

Ziel des Werkstattjahres ist die Entwicklung konkreter persönlicher<br />

Perspektiven <strong>für</strong> <strong>den</strong> Übergang ins reguläre Ausbildungs- und<br />

Beschäftigungssystem, aber auch in weitergehende berufsvorbereitende<br />

Maßnahmen. Die Teilnehmer können reale betriebliche<br />

Arbeitssituationen kennen lernen und sich darin bewähren. Mit<br />

dem Werkstattjahr soll insgesamt die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit<br />

der Jugendlichen verbessert wer<strong>den</strong>.<br />

An zwei Tagen in der Woche besuchen die Jugendlichen die<br />

> Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />

(KSoB) des Berufskollegs. An <strong>den</strong> restlichen drei Tagen wer<strong>den</strong><br />

sie bei einem Bildungsträger qualifiziert. Außerdem ist ein<br />

mindestens sechswöchiges > Betriebspraktikum vorgesehen.<br />

Ziel<br />

Ablauf<br />

Berufsbildungsbereich<br />

Arbeitsbereich<br />

Hier soll der behinderte Mensch in seiner Leistungsfähigkeit und<br />

Persönlichkeitsentwicklung so weit gefördert wer<strong>den</strong>, dass eine<br />

geeignete Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM oder auch<br />

auf dem allgemeinen > Arbeitsmarkt möglich ist.<br />

Die WfbM soll über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen<br />

zur Ausübung geeigneter Tätigkeiten verfügen. Die Beschäftigten<br />

erledigen im Arbeitsbereich Produktionsaufträge und erbringen<br />

Dienstleistungen. Die Arbeitsplätze müssen einerseits<br />

<strong>den</strong> Erfordernissen der Arbeitswelt, andererseits aber auch <strong>den</strong><br />

besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen Rechnung<br />

tragen. Sind die Voraussetzungen gegeben, wird ein Übergang auf<br />

<strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt (z. B. durch > Außenarbeitsplätze<br />

in Betrieben, > Integrationsprojekte und > Probebeschäftigungen).<br />

Die Förderung soll sich am individuellen Qualifizierungsbedarf der<br />

Jugendlichen orientieren. Sie umfasst:<br />

> Kompetenzanalyse (> Kompetenzfeststellung)<br />

> Aufbau von > Schlüsselkompetenzen<br />

> Berufliche Orientierung<br />

> Erwerb fachlicher Kompetenzen in einem ausgewählten Berufsfeld<br />

(Bescheinigung anhand von > Qualifizierungsbausteinen)<br />

> Erstellung einer Förderempfehlung (Entwicklung von Anschlussperspektiven)<br />

Die Teilnehmer am Werkstattjahr wer<strong>den</strong> von der > Berufsberatung<br />

der Agentur <strong>für</strong> Arbeit ausgewählt.<br />

Module<br />

Auswahl<br />

206 207


w – Werkstufe<br />

Werkstufe<br />

Z<br />

> Berufspraxisstufe<br />

Wohnortnahe berufliche Rehabilitation<br />

Einrichtungen<br />

Die wohnortnahe berufliche Rehabilitation ermöglicht jungen<br />

Menschen, die aufgrund ihrer > Behinderung besondere Unterstützung<br />

benötigen, eine > betriebliche Berufsausbildung am Heimatort<br />

– als Alternative zur überbetrieblichen Ausbildung, beispielsweise<br />

in einem weiter entfernten > Berufsbildungswerk.<br />

Wohnortnahe Angebote erweitern die Wahlmöglichkeiten von<br />

Menschen mit Behinderungen. Sie realisieren Qualifizierung und<br />

Integration im vertrauten sozialen Umfeld. Einrichtungen der wohnortnahen<br />

beruflichen Rehabilitation nutzen regionale Netzwerke,<br />

um die > Berufsvorbereitung und die Berufsausbildung entweder<br />

direkt in Betrieben oder betriebsnah entsprechend dem individuellen<br />

Förderbedarf zu gestalten. Gleichzeitig können sie <strong>den</strong> Übergang<br />

in eine betriebliche Beschäftigung erleichtern.<br />

Zukunft fördern (Projekt)<br />

Das Projekt „Zukunft fördern – vertiefte Berufsorientierung gestalten“<br />

wurde 2008 gestartet, um die Berufs- und Studienorientierung<br />

aller allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong>, weiterführen<strong>den</strong> Schulen<br />

Nordrhein-Westfalens zu unterstützen. Sie bietet <strong>den</strong> Schulen die<br />

Möglichkeit, durch gezielte Maßnahmen die Berufs- und Studienorientierung<br />

vor Ort auszubauen und zu vertiefen.<br />

Im Rahmen von „Zukunft fördern“ wur<strong>den</strong> schulform-spezifische<br />

Module entwickelt, die in Schulen eingesetzt und finanziell gefördert<br />

wer<strong>den</strong> können, zum Beispiel die Module:<br />

> > Berufsorientierungsbüro,<br />

> > Berufsorientierungscamp,<br />

> > Kompetenzfeststellung und<br />

> > Berufsorientierung an Förderschulen.<br />

Module<br />

Projekt<br />

Das Projekt wird von der > Stiftung Partner <strong>für</strong><br />

Schule NRW und der Landes-Gewerbeförderungsstelle<br />

des nordrhein-westfälischen Handwerks<br />

e.V. umgesetzt. Mehr Informationen unter<br />

www.partner-fuer-schule.nrw.de > Projekte ><br />

Zukunft fördern<br />

208<br />

209


Literatur<br />

Anhang<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT (Hrsg.): Die<br />

Betriebserkundung – Einblicke in die Wirtschaft. (ohne Datum)<br />

Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung (Hrsg.): Kompetenzfeststellung.<br />

Verfahren zur Kompetenzfeststellung junger Menschen (Expertise<br />

inklusive eines Handlungsleitfa<strong>den</strong>s). Bonn 2005<br />

Literatur<br />

Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.): Übergänge mit System. Länderstudie<br />

Nordrhein-Westfalen. Prof. Dr. Dieter Euler, Dr. Monika<br />

Reemtsma-Theis. Institut <strong>für</strong> Wirtschaftspädagogik Universität<br />

St. Gallen 2010<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (Hrsg.):<br />

> Werde fit <strong>für</strong> deine Ausbildung. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />

(BvB). Information <strong>für</strong> Jugendliche.<br />

> Berufsausbildung <strong>für</strong> Menschen mit besonderem Förderbedarf.<br />

Information <strong>für</strong> Jugendliche.<br />

> Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE).<br />

Information <strong>für</strong> Jugendliche.<br />

> Angebote der Berufsberatung. Dienste und Leistungen <strong>für</strong><br />

Jugend liche und junge Erwachsene. (Merkblatt 11)<br />

> Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben. Für Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer. Dienste und Leistungen der Agentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit (Merkblatt 12)<br />

> So schaffst du deine Ausbildung. Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />

(abH). Information <strong>für</strong> Jugendliche.<br />

> Berufswahltest (BWT). <strong>Fit</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Sprung ins Berufsleben? Info r-<br />

mationen <strong>für</strong> Jugendliche.<br />

> Ratgeber Ausbildung. Informationen <strong>für</strong> Arbeitgeber.<br />

> Vertiefte Berufsorientierung. Handbuch. Nürnberg 2010<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Bildung und Forschung (Hrsg.): Berufsbildungsbericht.<br />

Berlin 2012<br />

Ministerium <strong>für</strong> Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen (Hrsg.): Schule in Nordrhein-Westfalen, Bildungsbericht<br />

2009. Düsseldorf 2009<br />

Studienkreis Schule Wirtschaft Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Lernortkooperationen<br />

– Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen.<br />

Sonderreihe Heft 26 (Lernpartnerschaft). Düsseldorf 2004<br />

Barbara Koch, Johannes Kortenbusch (Hrsg.): Individuell fördern in<br />

der Berufs- und Studienorientierung. Eine Handreichung <strong>für</strong> Lehrerinnen<br />

und Lehrer in Nordrhein-Westfalen. Bielefeld 2009<br />

Heft 1: Berufs- und Studienorientierung in Nordrhein-Westfalen.<br />

Ein Überblick.<br />

Heft 2: Der Berufswahlpass (BWP) als Instrument individueller Förderung<br />

in der Sekundarstufe I<br />

Heft 4: Berufsberatung der Agentur <strong>für</strong> Arbeit und Schule.<br />

Heft 5: Förderplanung zur beruflichen Integration.<br />

Heft 6: Begleitende Beratung in der Berufs- und Studienorientierung.<br />

Heft 7: Lernort Betrieb.<br />

Heft 8: Anschlussorientierte Kompetenzfeststellung und -förderung.<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Haupt<strong>für</strong>sorgestellen<br />

(Hrsg.): ABC Behinderung & Beruf. Handbuch <strong>für</strong> die<br />

betriebliche Praxis. 2011<br />

210 211


Internet<br />

Internet<br />

Internet<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Berufsbildungswerke<br />

www.bagbbw.de<br />

Beauftragter der Bundesregierung<br />

<strong>für</strong> die Belange<br />

behinderter Menschen<br />

www.behindertenbeauftragter.de<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Integration s-<br />

ämter und Haupt<strong>für</strong>sorgestellen<br />

(BIH)<br />

www.integrationsaemter.de<br />

Online-Fachlexikon „ABC<br />

Behinderung & Beruf“:<br />

www.integrationsaemter.<br />

de/fachlexikon<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

SCHULEWIRTSCHAFT<br />

www.schulewirtschaft.de<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Wohnortnahe<br />

berufliche Rehabilitationseinrichtungen<br />

www.bag-wbr.de<br />

Bundesinstitut <strong>für</strong><br />

Berufsbildung<br />

www.bibb.de<br />

Bundesministerium <strong>für</strong><br />

Bildung und Forschung<br />

www.bmbf.de<br />

Bundesministerium <strong>für</strong><br />

Arbeit und Soziales<br />

www.bmas.de<br />

Das Kölner Bildungsportal<br />

www.bildung.koeln.de<br />

einfach teilhaben<br />

Informationsportal <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderungen,<br />

ihre Angehörigen,<br />

Verwaltungen und<br />

Unternehmen:<br />

www.einfach-teilhaben.de<br />

Gesellschaft <strong>für</strong> innovative<br />

Beschäftigung mbH (G.I.B)<br />

Informationen über Projekte<br />

und Förderprogramme<br />

u.a. aus dem Bereich<br />

„Jugend und Beruf“:<br />

www.gib.nrw.de<br />

Good Pracice Center<br />

Informationen über „Gute<br />

Praxis“ in der Förderung<br />

von Benachteiligten:<br />

www.good-practice.de<br />

Integration/Inklusion Köln<br />

Informationsportal zum<br />

Themenschwerpunkt integrative/inklusive<br />

Bildung:<br />

www.inkoe.de<br />

Kooperationsverbund<br />

Jugendsozialarbeit<br />

www.jugendsozialarbeit.de<br />

Kultusministerkonferenz<br />

www.kmk.org<br />

Landeskoordinierungsstelle<br />

der Kommunalen<br />

Integra tionszentren NRW<br />

www.kommunale-integrationszentren-nrw.de<br />

Landesrecht NRW<br />

Schulgesetz <strong>für</strong> das Land<br />

Nordrhein-Westfalen u.a.:<br />

https://recht.nrw.de<br />

<strong>Landschaftsverband</strong><br />

<strong>Rheinland</strong><br />

www.lvr.de<br />

<strong>Landschaftsverband</strong><br />

Westfalen Lippe<br />

www.lwl.org<br />

Ministerium <strong>für</strong> Arbeit,<br />

Integration und Soziales<br />

des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

www.mais.nrw.de<br />

Arbeitspolitik in NRW:<br />

www.arbeit.nrw.de<br />

Ministerium <strong>für</strong> Schule und<br />

Weiterbildung des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Das Bildungsportal:<br />

www.schulministerium.<br />

nrw.de<br />

Berufs- und Studienorientierung<br />

sowie Übergangsangebote<br />

in NRW:<br />

www.berufsorientierungnrw.de<br />

Berufsbildung:<br />

www.berufsbildung.nrw.de<br />

Sicherung der Bildungsstandards:<br />

www.standardsicherung.<br />

schulministerium.nrw.de<br />

Zukunftsschulen NRW –<br />

Netzwerk Lernkultur<br />

Individuelle Förderung:<br />

www.zukunftsschulennrw.de<br />

Planet-beruf.de<br />

Informationen der Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit zu<br />

Berufswahl, Bewerbung<br />

und Ausbildung:<br />

www.planet-beruf.de<br />

Regionale Arbeitsstellen<br />

zur Förderung von Kindern<br />

und Jugendlichen aus<br />

Zuwandererfamilien<br />

www.raa.de<br />

REHADAT<br />

Informationssystem zur<br />

beruflichen Rehabilitation:<br />

www.rehadat.de<br />

REHADAT-talentplus<br />

Informationen zu Arbeitsleben<br />

und Behinderung:<br />

www.talentplus.de<br />

REHADAT-Bildungsportal<br />

Informationen zu Berufsfindung,<br />

Qualifizierung und<br />

Ausbildung <strong>für</strong> junge Menschen<br />

mit Förderbedarf:<br />

www.rehadat-bildung.de<br />

Stiftung Partner <strong>für</strong><br />

Schule NRW<br />

www.partner-fuer-schule.<br />

nrw.de<br />

StuBO-Portal NRW<br />

Informationen und<br />

Mate rialien zur Berufsund<br />

Studienorientierung.<br />

Das Portal richtet sich<br />

vor allem an die Koordinatorinnen<br />

und Koordinatoren<br />

<strong>für</strong> Berufs- und Studienorientierung<br />

(StuBO):<br />

www.partner-fuer-schule.<br />

nrw.de > Für Schulen ><br />

Projekte > StuBo<br />

ZB online<br />

Internetarchiv der<br />

ZB Zeitschrift: Behinderte<br />

Menschen im Beruf:<br />

www.zb-net.de<br />

ZB <strong>Rheinland</strong><br />

Internetarchiv der Regionalausgabe<br />

der ZB Zeitschrift:<br />

Behinderte Menschen<br />

im Beruf, Nachrichten des<br />

Integrationsamtes beim<br />

<strong>Landschaftsverband</strong><br />

<strong>Rheinland</strong>:<br />

www.integrationsamt.<br />

lvr.de > Informationen <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen ><br />

Informationsschriften<br />

212 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

213


✔ BEiSPiELE AUS<br />

DEr PrAXiS:<br />

So gelingt der<br />

Sprung!<br />

✔ intErViEWS:<br />

Darauf kommt<br />

es an!<br />

✔ MEHr FÖrDErUnG:<br />

Projekt „Übergang<br />

500 plus – mit dem<br />

LVr-Kombilohn“<br />

www.lvr.de<br />

www.integrationsaemter.de<br />

Behinderungsarten und ihre Auswirkungen<br />

Qualität <strong>für</strong> Menschen<br />

Publikationen + Adressen<br />

Abkürzungen<br />

Publikationen<br />

Abkürzungen<br />

<strong>Rheinland</strong><br />

E✗trA<br />

500<br />

plus+<br />

Was heißt hier behindert?<br />

Aktiv <strong>für</strong> Inklusion<br />

SPEZIAL<br />

Beispiele<br />

Tipps<br />

Rat<br />

Wissen<br />

Den Sprung schaffen …<br />

… von der Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

auf <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

ZB <strong>Rheinland</strong> extra:<br />

Den Sprung schaffen ...<br />

... von der Werkstatt <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen<br />

auf <strong>den</strong> allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt<br />

20 Seiten, LVR 2011<br />

ZB Spezial:<br />

Was heißt hier behindert?<br />

Behinderungsarten und<br />

ihre Auswirkungen am<br />

Arbeitsplatz.<br />

Mit authentischen<br />

Fallbei spielen.<br />

60 Seiten, BIH 2012<br />

ZB info:<br />

Leistungen im Überblick:<br />

Behinderte Menschen im Beruf<br />

Finanzielle Leistungen sowie<br />

Beratung und Informationen<br />

an Arbeitgeber und<br />

schwer behinderte Menschen<br />

12 Seiten, BIH 2012<br />

Schwerbehinderte Menschen<br />

im Beruf<br />

Rechte, Pflichten, Förder möglichkeiten<br />

Schwerpunkt: Kleine und<br />

mittlere Betriebe<br />

24 Seiten, LVR 2008<br />

Alle Broschüren sind beim<br />

LVR-Integrationsamt in Köln<br />

erhältlich. Adresse siehe unten.<br />

Kostenloser Download unter<br />

www.integrationsamt.lvr.de<br />

> Informationen <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen > Informationsschriften<br />

Adressen<br />

<strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong><br />

LVR-Integrationsamt<br />

Deutzer Freiheit 77-79<br />

50679 Köln<br />

Telefon: 02 21 / 8 09-0<br />

Fax: 02 21 / 8 09-44 02<br />

E-Mail: integrationsamt@lvr.de<br />

Homepage:<br />

www.integrationsamt.lvr.de<br />

Integrationsfachdienste<br />

in NRW<br />

www.integrationsaemter.de<br />

> Kontakt > Integrationsfachdienste<br />

> Nordrhein-Westfalen<br />

Zuständige Arbeitsagentur<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

> Partner vor Ort<br />

abH<br />

Abs.<br />

AGG<br />

AO-SF<br />

AST<br />

BAB<br />

BaE<br />

BAföG<br />

BAG BBW<br />

BASS<br />

BAVBVO<br />

BBiG<br />

BBW<br />

BDA<br />

bEO<br />

BerEb<br />

BFW<br />

BGG<br />

BGJ<br />

BIBB<br />

ausbildungsbegleitende<br />

Hilfen<br />

Absatz<br />

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

Ausbildungsordnung Sonderpädagogische<br />

Förderung<br />

Abschlussstufen<br />

Berufsausbildungsbeihilfe<br />

Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />

Einrichtungen<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Berufsbildungswerke<br />

Bereinigte Amtliche Sammlung<br />

der Schul vorschriften<br />

Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung<br />

Berufsbildungsgesetz<br />

Berufsbildungswerk<br />

Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Berufliche Erfahrung und<br />

Orientierung (Projekt)<br />

Berufseinstiegsbegleitung<br />

Berufsförderungswerk<br />

Behindertengleichstellungsgesetz<br />

Berufsgrundschuljahr<br />

Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung<br />

BiZ Berufsinformationszentrum<br />

BMAS Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit<br />

und Soziales<br />

BOB Berufsorientierungsbüro<br />

BOJ Berufsorientierungsjahr<br />

BQF Berufliche Qualifizierung <strong>für</strong><br />

Zielgruppen mit besonderem<br />

Förderbedarf (Programm)<br />

BTZ Berufliches Trainingszentrum<br />

BUS Betrieb und Schule (Projekt)<br />

BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />

BWT Berufswahltest<br />

BZgA Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche<br />

Aufklärung<br />

bzw. beziehungsweise<br />

DGS Deutsche Gebär<strong>den</strong>sprache<br />

DIA-AM Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit<br />

besonders<br />

betroffener behinderter<br />

Menschen<br />

DIA-TRAIN Diagnose und Training<br />

EQ Einstiegsqualifizierung<br />

FC Facilitated Communication<br />

(gestützte Kommunikation)<br />

GdB Grad der Behinderung<br />

GSK Gruppentraining sozialer<br />

Kompetenzen<br />

hamet Handwerklich-motorischer<br />

Eignungstest<br />

HwO Handwerksordnung<br />

Ida Instrumentarium zur Diagnostik<br />

von Arbeitsfähigkeiten<br />

IHP Individueller Hilfeplan<br />

214 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

215


Abkürzungen<br />

Mitwirkende<br />

ILJA<br />

IZK<br />

KME<br />

KAOA<br />

KoKoBe<br />

KSoB<br />

Kukuk<br />

KURS<br />

LBG<br />

LVR<br />

LWL<br />

MAIS<br />

MELBA<br />

RAA<br />

SGB<br />

Integration lernbehinderter<br />

Jugendlicher in Ausbildung<br />

(Projekt)<br />

Individuelle Zukunftskonferenz<br />

Körperliche und motorische<br />

Entwicklung<br />

Kein Abschluss ohne<br />

Anschluss – Übergang Schule-<br />

Beruf in NRW (Programm)<br />

Koordinierungs-, Kontakt- und<br />

Beratungsstellen<br />

Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und<br />

Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />

Kommunikation – Konfliktbewältigung<br />

– Kooperation<br />

(Programm)<br />

Kooperationsnetz Unternehmen<br />

der Region und Schulen<br />

(Initiative)<br />

Lautsprachenbegleitende<br />

Gebär<strong>den</strong><br />

<strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong><br />

<strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-<br />

Lippe<br />

Ministerium <strong>für</strong> Arbeit,<br />

Inte gration und Soziales des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Merkmalprofile zur Eingliederung<br />

Leistungsgewandelter<br />

und Behinderter in Arbeit<br />

Regionale Arbeitsstellen zur<br />

Förderung von Kindern und<br />

Jugendlichen aus Zuwandererfamilien<br />

Sozialgesetzbuch<br />

SPZ<br />

STAR<br />

StuBo<br />

UB<br />

UK<br />

VAmB/ <br />

VAMB<br />

vgl.<br />

WfbM<br />

z.B.<br />

ZERA<br />

Sozialpädiatrisches Zentrum<br />

Schule trifft Arbeitswelt<br />

(Projekt)<br />

Studien- und Berufswahlkoordinator<br />

Unterstützte Beschäftigung<br />

Unterstützte Kommunikation<br />

Verzahnte Ausbildung mit<br />

Berufsbildungswerken (Projekt)<br />

vergleiche<br />

Werkstatt <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen<br />

zum Beispiel<br />

Zusammenhang zwischen<br />

Erkrankung, Rehabilitation<br />

und Arbeit (Gruppentrainingsprogramm)<br />

Mitwirkende<br />

Autoren<br />

Rüdiger Bach Der Sonderpädagoge beschäftigt sich an der Universität<br />

zu Köln schwerpunktmäßig mit dem Übergang Schule-Beruf<br />

bei Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten.<br />

Elly Lämmlen Die stellvertretende Bereichsleiterin „Behinderung<br />

& Beruf“ bei der Universum Verlag GmbH in Wiesba<strong>den</strong> betreut<br />

Medien zu <strong>den</strong> Themen Berufswahl und Berufsorientierung.<br />

Projektverantwortung/Fachberatung im LVR-Fachbereich Integrationsamt<br />

und Soziales Entschädigungsrecht:<br />

Klaus-Peter Rohde leitet die Abteilung „Integrationsbegleitung,<br />

Integrationsunternehmen, Arbeitsmarktprogramme“.<br />

Hermann Kiesow ist Teamleiter im Bereich Integrationsbegleitung<br />

und Arbeitsmarktprogramme.<br />

Dr. Gerrit Grünes ist Projektkoordinator des Bundesprogramms<br />

„Initiative Inklusion“.<br />

Caren Rohlf-Grimm ist Projektkoordinatorin von STAR („Schule<br />

trifft Arbeitswelt“) und führt die STAR-Koordinierungsstelle.<br />

Dr. Dieter Schartmann war als früherer Abteilungsleiter<br />

„Integrationsbegleitung, Integrationsunternehmen, Arbeitsmarktprogramme“<br />

beteiligt.<br />

Norbert Wosnitzka war als früherer STAR-Projektkoordinator<br />

beteiligt.<br />

Dr. Helga Seel hat als ehemalige Leiterin des LVR-Fachbereiches<br />

Integrationsamt das Buchprojekt initiiert.<br />

216 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

217


Index<br />

Index<br />

Index<br />

A<br />

Abklärung der beruflichen Eignung 8<br />

> Maßnahme zur Abklärung der<br />

beruflichen Eignung<br />

> Arbeitserprobung<br />

> Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit<br />

besonders betroffener behinderter<br />

Menschen<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit 8<br />

Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze<br />

9<br />

aktion5 10<br />

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 11<br />

Ambulant Betreutes Wohnen 12<br />

Anerkannte Ausbildungsberufe 13<br />

Anforderungsprofil 14<br />

> Profilmethode<br />

Anlerntätigkeit 14<br />

> Helfertätigkeit<br />

Arbeitsassistenz 14<br />

Arbeitserprobung 15<br />

Arbeitshilfen 16<br />

> Technische Arbeitshilfen<br />

Arbeitslehre 16<br />

Arbeitsmarkt 17<br />

Arbeitstraining 18<br />

> Betriebliches Arbeitstraining<br />

Ärztlicher Dienst 18<br />

Ausbilder 18<br />

Ausbildung <strong>für</strong> behinderte Menschen 19<br />

> Besondere Ausbildungsregelungen<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

> Werkerausbildung<br />

> Fachpraktiker<br />

Ausbildungsbegleitende Hilfen 19<br />

Ausbildungsberater der Kammern 20<br />

Ausbildungserleichterungen 21<br />

Ausbildungsgeld 21<br />

Ausbildungskonsens NRW 22<br />

Ausbildungsmarkt 23<br />

Ausbildungsmesse 24<br />

> Berufsbildungsmesse<br />

Ausbildungsordnung 24<br />

Ausbildungsordnung Sonder -<br />

päda gogische Förderung 25<br />

Ausbildungsplan 26<br />

Ausbildungsrahmenplan 26<br />

Ausbildungsreife 26<br />

Ausbildungsvergütung 27<br />

Ausbildungsvermittlung 27<br />

Ausbildungsvertrag 28<br />

Ausbildungszuschuss 29<br />

Ausgleichsabgabe 30<br />

Außenarbeitsplätze 30<br />

> Betriebsintegrierte Arbeitsplätze<br />

Außerbetriebliche Einrichtung 31<br />

Autismus 31<br />

B<br />

BAföG 34<br />

> Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

Barrierefreiheit 34<br />

BBW-unterstützte Ausbildung 34<br />

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 35<br />

Behindertengleichstellungsgesetz 37<br />

Behinderung 37<br />

Behinderungsarten 38<br />

> Autismus<br />

> Blindheit und Sehbehinderung<br />

> Geistige Behinderung<br />

> Hörschädigungen<br />

> Körperbehinderungen<br />

> Lernbehinderung<br />

> Seelische Behinderungen<br />

> Sprachbehinderung<br />

Behinderungsbedingt erforderliche<br />

Grundausbildung 39<br />

> Grundausbildung, behinderungsbedingt<br />

erforderliche<br />

Behindertenrechtskonvention der UN 39<br />

> UN-Behindertenrechtskonvention<br />

Beirat Schule und Beruf 39<br />

Beratende Ingenieure 39<br />

> Technischer Beratungsdienst<br />

Beratungslehrer 39<br />

> Vertrauenslehrer<br />

BerufeNet 40<br />

Berufliche Eignung 40<br />

> Eignung<br />

> Kompetenzfeststellung<br />

Berufliche Erfahrung und Orientierung<br />

(Projekt) 40<br />

Berufliche Ersteingliederung 42<br />

Berufliche Handlungsfähigkeit 42<br />

Berufliche Schulen 42<br />

Berufsabschluss, nachträglicher 43<br />

Berufsausbildung 45<br />

Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />

Einrichtungen 45<br />

Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />

Einrichtungen NRW 3. Weg 47<br />

Berufsausbildungsbeihilfe 48<br />

Berufsausbildungsvorbereitung 49<br />

> Berufsvorbereitung<br />

Berufsberatung 49<br />

Berufsbildungsgesetz 50<br />

Berufsbildungsmessen 51<br />

Berufsbildungswerke 51<br />

Berufseinstiegsbegleiter 52<br />

Berufseinstiegsbegleitung 53<br />

Berufsfachschule 54<br />

Berufsfelderkundung 54<br />

Berufsförderungswerke 55<br />

Berufsgrundschuljahr 55<br />

Berufsinformationszentrum 56<br />

Berufskolleg 57<br />

> Berufliche Schulen<br />

Berufsorientierung 57<br />

Berufsorientierungsbüro 58<br />

Berufsorientierungscamp 59<br />

Berufsorientierungsjahr 60<br />

Berufspraxisstufe 61<br />

Berufspsychologischer Service 61<br />

Berufsschule 62<br />

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />

63<br />

Berufsvorbereitende Einrichtung 65<br />

Berufsvorbereitung 65<br />

Berufsvorbereitungsjahr 66<br />

> Berufsorientierungsjahr<br />

Berufswahl 66<br />

Berufswahlkoordinator 68<br />

> Studien- und Berufswahlkoordina toren<br />

Berufswahlpass 68<br />

Berufswahltest 68<br />

Berufswahlunterricht 69<br />

Berufswegekonferenz 70<br />

Berufswegeplanung 71<br />

Beschäftigung von besonders<br />

betroffenen jugendlichen Schwerbehinderten<br />

beim <strong>Landschaftsverband</strong><br />

<strong>Rheinland</strong> 71<br />

218 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

219


Index<br />

Index<br />

Beschäftigungspflicht 72<br />

> Ausgleichsabgabe<br />

Besondere Ausbildungsregelungen<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen 72<br />

Besonders betroffene schwerbehinderte<br />

Menschen 73<br />

Betreutes Wohnen 74<br />

> Ambulant Betreutes Wohnen<br />

Betreuung am Ausbildungs- und<br />

Arbeitsplatz 74<br />

> Integrationsfachdienst<br />

Betrieb und Schule (Projekt) 74<br />

Betriebliche Berufsausbildung 75<br />

Betriebliche Einstiegsqualifizierung 77<br />

> Einstiegsqualifizierung<br />

Betriebliches Arbeitstraining 77<br />

Betriebserkundung 78<br />

Betriebsintegrierte Arbeitsplätze 79<br />

Betriebspraktikum 79<br />

Bewerbung 80<br />

Bildungsbegleitung 81<br />

Bildungsbüro 82<br />

Blindheit und Sehbehinderungen 82<br />

Boys’Day 84<br />

Budget <strong>für</strong> Arbeit 85<br />

> LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit 85<br />

> Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetz 85<br />

C<br />

CAP-Märkte 86<br />

D<br />

Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit<br />

besonders betroffener Behinderter<br />

Menschen 87<br />

DIA-TRAIN 87<br />

Duale Ausbildung 88<br />

E<br />

Eignung 90<br />

Eignungsabklärung 91<br />

> Eignung<br />

Eingliederungshilfe 91<br />

Eingliederungsplan 92<br />

Eingliederungszuschüsse 93<br />

Einrichtungen der beruflichen<br />

Rehabilitation 93<br />

Einstiegsqualifizierung 94<br />

Ein-Topf (Projekt) 95<br />

Einzelfallhilfe 96<br />

Elternarbeit 97<br />

F<br />

Fachausschuss der WfbM 98<br />

Fachberater (<strong>für</strong> Integration) der<br />

Kammer 98<br />

Fachpraktiker 99<br />

Fachschulen 100<br />

Fachstelle <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

im Beruf 101<br />

> Fürsorgestelle<br />

Fähigkeitsdiagnostik 101<br />

> Kompetenzfeststellung<br />

Fahrtraining 101<br />

> Mobilitätstraining<br />

Förderplanung berufliche Integration 101<br />

Förderrecht 102<br />

Förderschulen 103<br />

Förderung der Ausbildung 105<br />

> Ausbildungszuschuss<br />

Füngeling Router 105<br />

Fürsorgestellen 105<br />

G<br />

Gebär<strong>den</strong>sprache 106<br />

Geistige Behinderung 106<br />

Gemeinsamer Unterricht 109<br />

Gender Mainstreaming 110<br />

Gerätepool des LVR-Sozialamtes 110<br />

> Inklusionspauschale<br />

Gestützte Kommunikation 110<br />

Girls’Day 111<br />

Gleichstellung 112<br />

Grad der Behinderung 112<br />

Grundausbildung, behinderungsbedingt<br />

erforderliche 112<br />

H<br />

hamet 2 113<br />

hamet e 114<br />

> hamet 2<br />

Handwerkskammer 114<br />

> Kammern<br />

Handwerksordnung 114<br />

Helfertätigkeit 114<br />

Hilfsmittelverleih 114<br />

Hörschädigungen 115<br />

I<br />

Ida 120<br />

Individueller Hilfeplan 120<br />

Industrie- und Handelskammer 121<br />

> Kammern<br />

Initiative Inklusion 121<br />

Inklusion 121<br />

Inklusionskoordinatoren 122<br />

Inklusionspauschale 122<br />

Integration lernbehinderter Jugend -<br />

licher in Ausbildung (Projekt) 123<br />

Integration unternehmen!“<br />

(Programm) 124<br />

Integrationsamt 125<br />

Integrationsfachdienst 126<br />

Integrationsfirmen 126<br />

> Integrationsprojekte<br />

Integrationshelfer 126<br />

Integrationsprojekte 127<br />

Integrationsteam 127<br />

Integrative Beschulung 127<br />

Integrative Lerngruppe 128<br />

> Integrative Beschulung<br />

Interessen- und Fähigkeitsprofil 128<br />

> Potenzialanalyse<br />

J<br />

Jahrgangsstufenkonferenz 129<br />

> Klassenkonferenz<br />

<strong>Job</strong>börse 129<br />

<strong>Job</strong>coach 129<br />

> Betriebliches Arbeitstraining<br />

<strong>Job</strong>coaching 130<br />

> Betriebliches Arbeitstraining<br />

<strong>Job</strong>mappe NRW 130<br />

Jugendberufshilfe 131<br />

Jugendsozialarbeit 131<br />

Jugendwerkstatt 132<br />

K<br />

Kammern 133<br />

Kein Abschluss ohne Anschluss –<br />

Übergang Schule-Beruf in NRW<br />

(Programm) 133<br />

220 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

221


Index<br />

Index<br />

Klasse <strong>für</strong> Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />

135<br />

Klassenkonferenz 135<br />

Komm auf Tour (Projekt) 136<br />

Komm mit! (Projekt) 137<br />

Kommunale Integrationszentren 137<br />

Kompetenzcheck 138<br />

Kompetenzfeststellung 138<br />

Kompetenzfeststellungsverfahren 139<br />

Kompetenzzentrum 139<br />

Kooperationsklassen Hauptschule-<br />

Berufsorientierungsjahr 140<br />

Kooperationsnetz Unternehmen<br />

der Region und Schulen (Initiative) 141<br />

Koordinierungs-, Kontakt- und<br />

Beratungsstelle 142<br />

Körperbehinderungen 143<br />

Kündigungsschutz 144<br />

L<br />

Langzeitpraktikum 145<br />

Lehrerbetriebspraktikum 146<br />

Lehrerfortbildung LVR 146<br />

Leistungen zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben 147<br />

Lernbehinderung 149<br />

Lernpartnerschaft 150<br />

LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit 151<br />

M<br />

Maßnahme zur Abklärung der<br />

beruflichen Eignung 152<br />

Mehrfachanrechnung 152<br />

MELBA 153<br />

Methodische Arbeitshilfen der<br />

Berufsorientierung 153<br />

Ministerium <strong>für</strong> Arbeit, Integration<br />

und Soziales 155<br />

Ministerium <strong>für</strong> Schule und<br />

Weiterbildung 156<br />

Mobilitätstraining 156<br />

N<br />

Nachschulische Fördermöglichkeiten 158<br />

Nachteilsausgleiche 159<br />

Nachträglicher Berufsabschluss 159<br />

> Berufsabschluss, nachträglicher<br />

Nationaler Aktionsplan 159<br />

> UN-Behindertenrechtskonvention<br />

Netzwerkarbeit 159<br />

Netzwerkkonferenz 160<br />

> Netzwerkarbeit<br />

Neue Förderstruktur (Entwicklungsinitiative)<br />

160<br />

Nischenarbeitsplätze 161<br />

P<br />

Patenschaft 162<br />

Persönliches Budget 162<br />

Portfolio 163<br />

> Berufswahlpass<br />

Potenzialanalyse 163<br />

Praktikum 164<br />

> Betriebspraktikum<br />

Praxisstufe 164<br />

> Berufspraxisstufe<br />

Probebeschäftigung 164<br />

Probewohnen 164<br />

>Trainingswohnung<br />

Profilmethode 165<br />

Prüfungsgebührenzuschuss 165<br />

Prüfungsmodifikationen 165<br />

Psychologischer Eignungstest 167<br />

Psychologischer Dienst 167<br />

> Berufspsychologischer Service<br />

Q<br />

Qualifizierungsbausteine 168<br />

R<br />

Rahmenlehrplan 170<br />

> Duale Ausbildung<br />

Rahmenvereinbarung Schule-Berufsberatung<br />

170<br />

Rahmenzielvereinbarung WfbM 171<br />

Regelausbildung 171<br />

Regionale Arbeitsstellen zur Förderung<br />

von Kindern und Jugendlichen aus<br />

Zuwandererfamilien 172<br />

Regionale Bildungsnetzwerke 173<br />

Regionales Übergangsmanagement 173<br />

> Kein Abschluss ohne Anschluss –<br />

Übergang Schule-Beruf in NRW<br />

Reha-Berater 173<br />

> Reha-Team<br />

Rehabilitation 173<br />

Rehabilitationsträger 173<br />

Reha-Team 174<br />

Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung<br />

in NRW 174<br />

S<br />

Schlüsselqualifikationen 176<br />

Schulabschlüsse an Haupt- und<br />

Förderschulen 176<br />

Schulbegleiter 177<br />

> Integrationshelfer<br />

Schulbehörde 177<br />

> Schulorganisation<br />

Schule <strong>für</strong> Kranke 177<br />

Schule trifft Arbeitswelt – zur<br />

Integration schwerbehinderter<br />

Jugendlicher (Projekt) 178<br />

Schülerbetriebspraktikum 179<br />

Schülerfirmen 180<br />

SCHULEWIRTSCHAFT (Initiative) 181<br />

Schulische Berufsausbildung 182<br />

Schulpflicht 183<br />

Schwerbehindertenausweis 184<br />

Schwerbehindertenvertretung 185<br />

Schwerbehinderung 185<br />

Seelische Behinderungen 185<br />

Sonderberufsschule 187<br />

> Berufsschule<br />

Sonderpädagogischer Förderbedarf 187<br />

Sonderschule 188<br />

> Förderschule<br />

Soziale Kompetenz 188<br />

> Schlüsselqualifikationen<br />

Sozialgesetzbuch 188<br />

Sozialpädiatrisches Zentrum 189<br />

Sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung 189<br />

Sprachbehinderung 190<br />

STARTKLAR! (Projekt) 191<br />

STARTKLAR!plus (Projekt) 192<br />

Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW 193<br />

Studien- und Berufswahlkoordinator 194<br />

T<br />

Technische Arbeitshilfen 195<br />

Technischer Beratungsdienst 195<br />

Teilhabe (behinderter Menschen) 196<br />

Teilqualifizierungen 196<br />

222 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

223


Index<br />

Theoriereduzierte Ausbildung 197<br />

> Werkerausbildung<br />

Trainingswohnung 197<br />

Z<br />

Zukunft fördern (Projekt) 209<br />

U<br />

Übergang 500 plus – mit dem<br />

LVR-Kombilohn (Modell) 198<br />

UN-Behindertenrechtskonvention 198<br />

Unterricht, zielgleich/zieldifferent 199<br />

> Gemeinsamer Unterricht<br />

Unterstützte Beschäftigung 199<br />

Unterstützte Kommunikation 201<br />

V<br />

Vertrauenslehrer 202<br />

Verzahnte Ausbildung 202<br />

Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken<br />

(Projekt) 203<br />

Vollausbildung 204<br />

> Regelausbildung<br />

Vorstellungsgespräch 204<br />

> Bewerbung<br />

W<br />

Werker 205<br />

> Fachpraktiker<br />

> Werkerausbildung<br />

Werkerausbildung 205<br />

Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen 206<br />

Werkstattjahr 207<br />

Werkstufe 208<br />

> Berufspraxisstufe<br />

Wohnortnahe berufliche<br />

Rehabilitation 208<br />

224 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

225

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