Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
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A – Ausbildungsvertrag<br />
Ausbildungszuschuss – A<br />
Zusätzliche<br />
Unterstützung<br />
Inhalt des<br />
Ausbildungsvertrages<br />
Es ist auch möglich, die Berufsausbildung in einer > außerbetrieblichen<br />
Einrichtung zu beginnen und im Betrieb fortzusetzen.<br />
Für die Suche und gezielte Vermittlung geeigneter Ausbildungsplätze<br />
können die Reha-Teams auch Dritte, zum Beispiel > Integrationsfachdienste,<br />
beauftragen. Sie unterstützen insbesondere<br />
schwerbehinderte und behinderte Menschen, die bei der Eingliederung<br />
in <strong>den</strong> allgemeinen Ausbildungsmarkt einen besonderen<br />
Bedarf an Betreuung benötigen. Finanzielle Leistungen der Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit und des Integrationsamtes an Arbeitgeber können<br />
die Vermittlung in eine Ausbildung unterstützen (siehe > Ausbildungszuschuss).<br />
Ausbildungsvertrag<br />
Vor Beginn einer > betrieblichen Berufsausbildung wird ein schriftlicher<br />
Ausbildungsvertrag geschlossen. Was dieser Vertrag enthalten<br />
muss, ist gesetzlich festgelegt.<br />
Im Ausbildungsvertrag steht …<br />
> die genaue Berufsbezeichnung,<br />
> die Dauer der Ausbildung,<br />
> der Ausbildungsort,<br />
> die Dauer der Probezeit,<br />
> die zuständige Person <strong>für</strong> die Ausbildung im Betrieb, zum Beispiel<br />
eine Meisterin oder ein Ausbilder,<br />
> die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung – sie ist tariflich<br />
geregelt,<br />
> die tägliche Arbeitszeit und<br />
> die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr.<br />
Der Ausbildungsvertrag wird vom Betrieb und dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
unterschrieben. Wenn der Auszubil<strong>den</strong>de noch keine 18 Jahre<br />
alt ist, müssen zusätzlich die Eltern unterschreiben. Auch bei einer<br />
Ausbildung in einer > außerbetrieblichen Einrichtung oder in einer<br />
> Einrichtung der beruflichen Rehabilitation wird ein Vertrag abgeschlossen.<br />
Ein Ausbildungsvertrag ist mit Rechten und Pflichten verbun<strong>den</strong>:<br />
Der Ausbildungsbetrieb oder die Einrichtung muss <strong>für</strong> eine qualifizierte<br />
Ausbildung nach der > Ausbildungsordnung sorgen. Der<br />
Auszubil<strong>den</strong>de muss aktiv an der Ausbildung mitwirken und die<br />
gestellten Aufgaben gewissenhaft erledigen.<br />
Ausbildungszuschuss<br />
Arbeitgeber, die einen behinderten Menschen ausbil<strong>den</strong>, können<br />
vom > Integrationsamt und von der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit finanziell<br />
gefördert wer<strong>den</strong>.<br />
Leistungen der Agentur <strong>für</strong> Arbeit:<br />
> Zuschüsse zur > Ausbildungsvergütung<br />
Leistungen des Integrationsamtes:<br />
> Zuschüsse zu <strong>den</strong> Gebühren bei der Berufsausbildung besonders<br />
betroffener schwerbehinderter junger Menschen (z.B.<br />
Prüfungsgebühren). Als „besonders betroffen“ gelten unter<br />
anderem Auszubil<strong>den</strong>de mit einer geistigen oder seelischen<br />
Behinderung.<br />
> Prämien und Zuschüsse zu <strong>den</strong> Kosten der Berufsausbildung<br />
behinderter junger Menschen, die während der Ausbildung<br />
schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (> Gleichstellung)<br />
sind. Zu <strong>den</strong> Kosten zählen zum Beispiel Personalkosten der<br />
Ausbilder, Kosten <strong>für</strong> Lernmaterial, Berufskleidung und <strong>für</strong> externe<br />
Lehrgänge.<br />
> Zuschüsse <strong>für</strong> die Schaffung neuer Ausbildungsplätze <strong>für</strong><br />
schwer behinderte Menschen (Investitionskosten).<br />
Rechte und Pflichten<br />
28 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
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