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SOFTWARE<br />
TRENDS<br />
INTERVIEW<br />
Interview mit Malte Magold<br />
<strong>PC</strong>M: Sind die Billig-Angebote MP3Million,<br />
melodi-shop etc. illegal?<br />
Magold: Diese Frage kann nicht pauschal<br />
beantwortet werden – zum einen, weil das<br />
immer auch eine Frage des jeweiligen nationalen<br />
(Urheber-)Rechts der Länder ist; zum<br />
anderen, weil aus dem Webauftritt heraus<br />
nicht rechtssicher gefolgert werden kann, ob<br />
die hinterlegten rechtlichen Angaben auch<br />
zutreffen. Was jedoch gesagt werden kann,<br />
ist, dass die Seiten einen durchaus legalen<br />
Anschein erwecken.<br />
<strong>PC</strong>M: Ist es Aufgabe des K<strong>und</strong>en, die Rechtmäßigkeit<br />
festzustellen?<br />
Magold: Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht Aufgabe<br />
des K<strong>und</strong>en, die Rechtmäßigkeit eines<br />
solchen Portals zu prüfen. Dieser Gr<strong>und</strong>satz<br />
findet seine Grenzen allerdings dort, wo der<br />
K<strong>und</strong>e einen Download auf einem Portal<br />
startet, welches „offensichtlich rechtswidrig<br />
„Es handelt sich<br />
bei den günstigen<br />
MP3-Shops aus<br />
Russland <strong>und</strong> der<br />
Ukraine zwar um<br />
eine rechtliche<br />
Grauzone, aber<br />
um eine sehr<br />
hellgraue.“<br />
Malte Magold, Rechtsanwalt<br />
<strong>und</strong> Medienrechtsexperte,<br />
www.kanzlei-mwh.de<br />
hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage(n) verwendet“<br />
(§ 53 Abs. 1 UrhG). Von offensichtlich rechtswidriger Herstellung der<br />
Vorlage ist dann auszugehen, wenn ein Kopierschutz überw<strong>und</strong>en werden<br />
muss oder ein Werk schon vor seiner offiziellen Veröffentlichung<br />
online zugänglich gemacht wird. Offensichtlich rechtswidrige öffentliche<br />
Zugänglichmachung liegt insbesondere dann vor, wenn der Download im<br />
Rahmen einer Online-Tauschbörse („peer-to-peer-Netzwerk“) erfolgt.<br />
<strong>PC</strong>M: Muss ein Käufer in Deutschland rechtliche Folgen <strong>für</strong>chten, z.B. Abmahnungen?<br />
Magold: Es erscheint unwahrscheinlich, dass dem Käufer dieser Shops<br />
in Deutschland rechtlich etwas zustößt – auch wenn es hier, in Ermangelung<br />
gerichtlicher Präzedenzfälle, keine letzte Sicherheit gibt. Diesen<br />
Portalen ist nämlich gemein, dass sie<br />
1 einen seriösen Eindruck machen <strong>und</strong> die rechtliche Zulässigkeit auch<br />
noch ausdrücklich behauptet wird,<br />
2 einen – wenn auch günstigen – entgeltlichen Datei-Download ohne<br />
jeglichen Tauschmechanismus vorsehen <strong>und</strong><br />
3 von namhaften Kreditkartenunternehmen (AmEx, VISA; Mastercard)<br />
unterstützt werden.<br />
Angesichts dieser Umstände kann nach meiner persönlichen rechtlichen<br />
Überzeugung kaum davon ausgegangen werden, dass es sich hier um<br />
Portale handelt, die <strong>für</strong> jedermann erkennbar rechtswidrig agieren.<br />
Genau diese „offensichtliche Rechtswidrigkeit“ aber wäre nach § 53 UrhG<br />
Voraussetzung da<strong>für</strong>, dass hier eine Abmahnung oder ein anderweitiges<br />
Vorgehen gegen den privat agierenden Käufer Erfolg haben könnte.<br />
Fazit: Es handelt sich hier zwar um eine rechtliche Grauzone, allerdings<br />
um eine „sehr hellgraue“.<br />
nem ganzen Album suchen. Fast alle Seiten<br />
bieten außerdem die aktuellen Charts aus<br />
USA, Deutschland oder England als Suche<br />
an. Dann heißt es nur noch, die gewünschten<br />
Songs oder das Album auswählen <strong>und</strong> herunterladen.<br />
In den meisten Fällen wird neben<br />
den Songs auch gleich noch das CD-Cover<br />
mitgeliefert. Die Musikdateien befinden sich<br />
dann auf der heimischen Festplatte <strong>und</strong> können<br />
in iTunes, Media Player oder im Heimnetzwerk<br />
abgespielt werden.<br />
Legal oder illegal?<br />
Alle Webseiten verweisen darauf, dass sie<br />
dem ukrainischen Urheberrecht unterliegen<br />
<strong>und</strong> die Regelungen einhalten. Besitzen sie<br />
damit auch das Recht, ihre Songs deutschen<br />
K<strong>und</strong>en anzubieten? Über diese Frage wird<br />
heftig gestritten, die Musikindustrie verneint<br />
das. Es gibt jedoch derzeit keine Rechtsprechung,<br />
die die Angebote als verboten erklärt.<br />
Es ist auch nicht Ihre Aufgabe als K<strong>und</strong>e, über<br />
die Rechtmäßigkeit der Seite zu befinden.<br />
Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz<br />
darf ein Nutzer eine Mediendatei zum privaten<br />
Gebrauch vervielfältigen – also auch herunterladen<br />
–, sofern die Datei nicht aus einer<br />
offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt.<br />
Offensichtlich rechtswidrig sind die Angebote<br />
der Billiganbieter nach Auffassung vieler<br />
Juristen nicht, zumal der Käufer <strong>für</strong> die Songs<br />
ja bezahlt. Wäre das Angebot nur in der Ukraine<br />
oder Russland erlaubt, wäre es zudem ein<br />
Leichtes, den Zugang von Deutschland aus zu<br />
verhindern. Auf YouTube erleben das die Nutzer<br />
ständig, wenn statt des gewünschten Musikvideos<br />
nur der Text erscheint „Das Angebot<br />
ist in Ihrem Land nicht verfügbar“. Außerdem<br />
ist bei den Webseiten im Gegensatz zu Allofmp3<br />
die Bezahlung mit Kreditkarten möglich<br />
– ein weiteres Indiz, dass es sich nicht um ein<br />
illegales Angebot handelt.<br />
Wenn aus Grau Schwarz wird<br />
Selbst wenn die Shops sich im Graubereich<br />
der derzeitgen Rechtsprechung bewegen,<br />
verboten sind sie derzeit in Deutschland<br />
nicht. Nach unseren Recherchen <strong>und</strong> Gesprächen<br />
mit versierten Juristen droht dem Käufer<br />
rechtlich keine Gefahr – die neuen Discount-<br />
Portale <strong>für</strong> Musik sind also eine echte legale<br />
Alternative. Und natürlich nicht zu verwechseln<br />
mit den zahlreichen osteuropäischen<br />
Gratis-Musikportalen, denn bei letzteren wird<br />
aus der Grau- ganz schnell eine verbotene<br />
Zone <strong>und</strong> Sie könnten straf- <strong>und</strong> zivilrechtlich<br />
belangt werden. Außerdem stecken diese<br />
Angebote voll mit Schad-Software, was Ihnen<br />
nach unseren Erfahrungen bei den derzeit legalen<br />
Angeboten kaum passieren kann. pw<br />
<strong>PC</strong> <strong>Magazin</strong> 11/2012 www.pc-magazin.de