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SOFTWARE<br />

TRENDS<br />

INTERVIEW<br />

Interview mit Malte Magold<br />

<strong>PC</strong>M: Sind die Billig-Angebote MP3Million,<br />

melodi-shop etc. illegal?<br />

Magold: Diese Frage kann nicht pauschal<br />

beantwortet werden – zum einen, weil das<br />

immer auch eine Frage des jeweiligen nationalen<br />

(Urheber-)Rechts der Länder ist; zum<br />

anderen, weil aus dem Webauftritt heraus<br />

nicht rechtssicher gefolgert werden kann, ob<br />

die hinterlegten rechtlichen Angaben auch<br />

zutreffen. Was jedoch gesagt werden kann,<br />

ist, dass die Seiten einen durchaus legalen<br />

Anschein erwecken.<br />

<strong>PC</strong>M: Ist es Aufgabe des K<strong>und</strong>en, die Rechtmäßigkeit<br />

festzustellen?<br />

Magold: Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht Aufgabe<br />

des K<strong>und</strong>en, die Rechtmäßigkeit eines<br />

solchen Portals zu prüfen. Dieser Gr<strong>und</strong>satz<br />

findet seine Grenzen allerdings dort, wo der<br />

K<strong>und</strong>e einen Download auf einem Portal<br />

startet, welches „offensichtlich rechtswidrig<br />

„Es handelt sich<br />

bei den günstigen<br />

MP3-Shops aus<br />

Russland <strong>und</strong> der<br />

Ukraine zwar um<br />

eine rechtliche<br />

Grauzone, aber<br />

um eine sehr<br />

hellgraue.“<br />

Malte Magold, Rechtsanwalt<br />

<strong>und</strong> Medienrechtsexperte,<br />

www.kanzlei-mwh.de<br />

hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage(n) verwendet“<br />

(§ 53 Abs. 1 UrhG). Von offensichtlich rechtswidriger Herstellung der<br />

Vorlage ist dann auszugehen, wenn ein Kopierschutz überw<strong>und</strong>en werden<br />

muss oder ein Werk schon vor seiner offiziellen Veröffentlichung<br />

online zugänglich gemacht wird. Offensichtlich rechtswidrige öffentliche<br />

Zugänglichmachung liegt insbesondere dann vor, wenn der Download im<br />

Rahmen einer Online-Tauschbörse („peer-to-peer-Netzwerk“) erfolgt.<br />

<strong>PC</strong>M: Muss ein Käufer in Deutschland rechtliche Folgen <strong>für</strong>chten, z.B. Abmahnungen?<br />

Magold: Es erscheint unwahrscheinlich, dass dem Käufer dieser Shops<br />

in Deutschland rechtlich etwas zustößt – auch wenn es hier, in Ermangelung<br />

gerichtlicher Präzedenzfälle, keine letzte Sicherheit gibt. Diesen<br />

Portalen ist nämlich gemein, dass sie<br />

1 einen seriösen Eindruck machen <strong>und</strong> die rechtliche Zulässigkeit auch<br />

noch ausdrücklich behauptet wird,<br />

2 einen – wenn auch günstigen – entgeltlichen Datei-Download ohne<br />

jeglichen Tauschmechanismus vorsehen <strong>und</strong><br />

3 von namhaften Kreditkartenunternehmen (AmEx, VISA; Mastercard)<br />

unterstützt werden.<br />

Angesichts dieser Umstände kann nach meiner persönlichen rechtlichen<br />

Überzeugung kaum davon ausgegangen werden, dass es sich hier um<br />

Portale handelt, die <strong>für</strong> jedermann erkennbar rechtswidrig agieren.<br />

Genau diese „offensichtliche Rechtswidrigkeit“ aber wäre nach § 53 UrhG<br />

Voraussetzung da<strong>für</strong>, dass hier eine Abmahnung oder ein anderweitiges<br />

Vorgehen gegen den privat agierenden Käufer Erfolg haben könnte.<br />

Fazit: Es handelt sich hier zwar um eine rechtliche Grauzone, allerdings<br />

um eine „sehr hellgraue“.<br />

nem ganzen Album suchen. Fast alle Seiten<br />

bieten außerdem die aktuellen Charts aus<br />

USA, Deutschland oder England als Suche<br />

an. Dann heißt es nur noch, die gewünschten<br />

Songs oder das Album auswählen <strong>und</strong> herunterladen.<br />

In den meisten Fällen wird neben<br />

den Songs auch gleich noch das CD-Cover<br />

mitgeliefert. Die Musikdateien befinden sich<br />

dann auf der heimischen Festplatte <strong>und</strong> können<br />

in iTunes, Media Player oder im Heimnetzwerk<br />

abgespielt werden.<br />

Legal oder illegal?<br />

Alle Webseiten verweisen darauf, dass sie<br />

dem ukrainischen Urheberrecht unterliegen<br />

<strong>und</strong> die Regelungen einhalten. Besitzen sie<br />

damit auch das Recht, ihre Songs deutschen<br />

K<strong>und</strong>en anzubieten? Über diese Frage wird<br />

heftig gestritten, die Musikindustrie verneint<br />

das. Es gibt jedoch derzeit keine Rechtsprechung,<br />

die die Angebote als verboten erklärt.<br />

Es ist auch nicht Ihre Aufgabe als K<strong>und</strong>e, über<br />

die Rechtmäßigkeit der Seite zu befinden.<br />

Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz<br />

darf ein Nutzer eine Mediendatei zum privaten<br />

Gebrauch vervielfältigen – also auch herunterladen<br />

–, sofern die Datei nicht aus einer<br />

offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt.<br />

Offensichtlich rechtswidrig sind die Angebote<br />

der Billiganbieter nach Auffassung vieler<br />

Juristen nicht, zumal der Käufer <strong>für</strong> die Songs<br />

ja bezahlt. Wäre das Angebot nur in der Ukraine<br />

oder Russland erlaubt, wäre es zudem ein<br />

Leichtes, den Zugang von Deutschland aus zu<br />

verhindern. Auf YouTube erleben das die Nutzer<br />

ständig, wenn statt des gewünschten Musikvideos<br />

nur der Text erscheint „Das Angebot<br />

ist in Ihrem Land nicht verfügbar“. Außerdem<br />

ist bei den Webseiten im Gegensatz zu Allofmp3<br />

die Bezahlung mit Kreditkarten möglich<br />

– ein weiteres Indiz, dass es sich nicht um ein<br />

illegales Angebot handelt.<br />

Wenn aus Grau Schwarz wird<br />

Selbst wenn die Shops sich im Graubereich<br />

der derzeitgen Rechtsprechung bewegen,<br />

verboten sind sie derzeit in Deutschland<br />

nicht. Nach unseren Recherchen <strong>und</strong> Gesprächen<br />

mit versierten Juristen droht dem Käufer<br />

rechtlich keine Gefahr – die neuen Discount-<br />

Portale <strong>für</strong> Musik sind also eine echte legale<br />

Alternative. Und natürlich nicht zu verwechseln<br />

mit den zahlreichen osteuropäischen<br />

Gratis-Musikportalen, denn bei letzteren wird<br />

aus der Grau- ganz schnell eine verbotene<br />

Zone <strong>und</strong> Sie könnten straf- <strong>und</strong> zivilrechtlich<br />

belangt werden. Außerdem stecken diese<br />

Angebote voll mit Schad-Software, was Ihnen<br />

nach unseren Erfahrungen bei den derzeit legalen<br />

Angeboten kaum passieren kann. pw<br />

<strong>PC</strong> <strong>Magazin</strong> 11/2012 www.pc-magazin.de

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