Gemeinde Sünching Niederschrift
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sünching</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong><br />
Über die 65. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sünching</strong><br />
Sitzungsbeginn 20.00 Uhr<br />
Sitzungstag 20. August 2013<br />
Sitzungsort Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Sünching</strong> E<br />
Vorsitzender<br />
Schriftführer<br />
Erwin Rist, 1. Bürgermeister<br />
Christian Stern<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte:<br />
Bauer Timo<br />
Bergmüller Thomas<br />
Blümel Josef<br />
Brauneiser Albert jun.<br />
Firlbeck Gerhard<br />
Gabler Reiner<br />
Gerl Hermann<br />
Grundner Bernhard<br />
Hartmann Florian<br />
Regensburger Günter<br />
Schreiber Marianne<br />
Spindler Robert<br />
Entschuldigt abwesend waren: Regensburger Günter<br />
Grundner Bernhard<br />
Brauneiser Adalbert jun.<br />
Außerdem waren anwesend:<br />
Handl Hans-Jürgen, Wasserwart<br />
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates war anwesend und stimmberechtigt; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 791<br />
Tagesordnung:<br />
A) Öffentlicher Teil:<br />
1. Baupläne<br />
2. Vergabe von Straßennamen im geplanten Baugebiet „Höhäcker III“<br />
3. Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 983/5,<br />
Gemarkung <strong>Sünching</strong><br />
4. Antrag Montessori-Fördergemeinschaft <strong>Sünching</strong> u.U. e.V. auf Befestigung mit<br />
Rasengittersteinen<br />
5. Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012<br />
6. Sonstiges<br />
B) Nichtöffentlicher Teil:<br />
1. Grundstücksangelegenheiten<br />
2. Wasserwerk <strong>Sünching</strong><br />
a) Ankauf eines Schieberdrehgerätes<br />
b) Einbau eines Durchflussmessgerätes<br />
3. Erneuerung der Fassade beim Feuerwehrgerätehaus <strong>Sünching</strong><br />
4. Vergabe der Ing. Leistungen zur Erschließung des Baugebietes „Höhäcker III“<br />
-----------------------------------------<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Marianne Schreiber stellt klar, dass sie unter Pkt. 4 Digitalfunk für Feuerwehren<br />
gegen die Beschaffung der Funkgeräte gestimmt hat, aber in einem vorherigen Wortbeitrag<br />
klargestellt hat, dass sie grundsätzlich nicht gegen die Ausstattung der Feuerwehren mit den<br />
Funkgeräten ist, sondern gegen eine Ausstattung des Unimogs, der privat von der FF <strong>Sünching</strong><br />
angeschafft wurde.<br />
Sitzungsniederschrift vom 16. Juli 2013<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Die Sitzungsniederschrift vom 16.07.2013 wird genehmigt.<br />
A) Öffentlicher Teil:<br />
1. (602) Baupläne<br />
a) Bauantrag Paulus Eva, Am Hardt<br />
Eva Paulus, Am Hardt, hat aufgrund der Erstellung einer Photovoltaikanlage das Vordach<br />
der bestehenden Scheune, Am Hardt 25, ohne baurechtliche Genehmigung verlängert. Das<br />
Landratsamt hat die Bauherrin aufgefordert, eine Baugenehmigung einzuholen.
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 792<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Zum Bauantrag von Eva Paulus, Am Hardt 25, 93104 <strong>Sünching</strong> (Vergrößerung des<br />
Vordaches einer Scheune in <strong>Sünching</strong>, Am Hardt 25) wird das gemeindliche Einvernehmen<br />
erteilt.<br />
b) Bauantrag Südstärke GmbH, Schrobenhausen<br />
Die Südstärke GmbH, Schrobenhausen, beantragt die Genehmigung für die Erweiterung der<br />
Förderung beim Silo in <strong>Sünching</strong>, Fabrikstr. 17 – 21. Der Anbau hat eine Höhe von knapp<br />
35 m, welcher jedoch aufgrund des höheren Silos untergeordnet wirkt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Zum Bauantrag der Südstärke GmbH, Königslachener Str. 2a, 86529 Schrobenhausen<br />
(Neubau Förderung Silo, Fabrikstr. 17-21, Fl.Nr. 1589, Gmkg. <strong>Sünching</strong>) wird das<br />
gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Sünching</strong> ist in ausrüstungstechnischer und personeller Hinsicht<br />
nur teilweise zur Sicherstellung des Brandschutzes geeignet. Die brandschutzrechtlichen<br />
Vorgaben sind eigenverantwortlich einzuhalten.<br />
Die Sicherstellung des Löschwassers erfolgt über die Wasserversorgungsanlage der Südstärke<br />
GmbH. Hierzu soll mit der Feuerwehr eine Übung stattfinden. Ein Feuerwehreinsatzplan<br />
ist in Zusammenarbeit mit den Führungskräften der Feuerwehr mit der Südstärke<br />
GmbH zu ergänzen.<br />
c) Bauantrag Krottenthaler Franz-Xaver, <strong>Sünching</strong><br />
Franz-Xaver Krottenthaler, <strong>Sünching</strong>, beantragt die Genehmigung für den Neubau einer<br />
Eingangsüberdachung mit Carport an das bestehende Einfamilienhaus.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Zum Bauantrag von Franz-Xaver Krottenthaler, Krankenhausstr. 65, 93104 <strong>Sünching</strong><br />
(Neubau einer Eingangsüberdachung mit Carport an das bestehende Einfamilienhaus,<br />
Krankenhausstr. 65) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
d) Bauantrag Lehner Gabriel, <strong>Sünching</strong><br />
Gabriel Lehner, <strong>Sünching</strong>, beantragt die Genehmigung für den Neubau eines<br />
Einfamilienhauses mit Garage in <strong>Sünching</strong>, Mühlstr. 10. Das Bauvorhaben liegt im<br />
Außenbereich und ist bereits grundsätzlich durch Vorbescheid vom 10.12.2012 genehmigt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Zum Bauantrag von Gabriel Lehner, Mühlstr. 10, 93104 <strong>Sünching</strong> (Neubau eines<br />
Einfamilienhauses mit Garage, Mühlstr. 10) wird das gemeindliche Einvernehmen unter<br />
folgenden Voraussetzungen erteilt:<br />
1. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Eine Privilegierung ist nachzuweisen. Eine<br />
Genehmigung als sonstiges Vorhaben ist möglich, weil auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />
209, Gmkg. <strong>Sünching</strong>, ebenfalls ein genehmigter Vorbescheid zur Errichtung eines<br />
Wohnhauses vorliegt.<br />
2. Der Zufahrtsweg wurde zwar im Juli 2013 asphaltiert, entspricht jedoch nicht den<br />
Merkmalen einer erstmalig hergestellten Erschließungsstraße. Die <strong>Gemeinde</strong> ist an<br />
einem Ausbau nicht interessiert. Sollte ein Ausbau nach den
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 793<br />
erschließungsrechtlichen Merkmalen seitens des Antragstellers gewünscht werden,<br />
ist eine Fahrbahnbreite von mind. 4,50 m (inkl. Bankett) erforderlich. Diesen<br />
fehlenden Grund hat der Antragsteller sodann kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />
3. Die Anschlüsse an das Kanal- und Wasserleitungsnetz können erfolgen. Hierzu<br />
wurde bereits eine Sondervereinbarung abgeschlossen mit dem Inhalt, dass der<br />
Bauherr neben den Herstellungsbeiträgen auch die tatsächlichen<br />
Hausanschlusskosten auf öffentlichen Grund zu übernehmen hat.<br />
Abwasserkontrollschächte (soweit noch nicht vorhanden) sind zu entrichten.<br />
4. Es wird darauf hingewiesen, dass das neue Wohnhaus eine neue Hausnummer<br />
erhalten kann und die Mülltonne an der Mühlstraße bereitgestellt werden muss.<br />
5. Der Betrieb und Bestand des angrenzenden Gewerbebetriebs (Getränkevertrieb Rist)<br />
darf durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden.<br />
e) Bauantrag Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidhof<br />
Der Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidhof, beantragt die Genehmigung<br />
für die Anbringung und Errichtung von Werbeanlagen in <strong>Sünching</strong>, Bahnhofstr. 21. Die drei<br />
Werbeanlagen wurden im Jahre 2013 ohne Baugenehmigung aufgestellt. Am 16.09.2009<br />
wurden seitens der Verwaltung und dem Städtebaulichen Berater bereits mit<br />
Grundstückseigentümer und Bauherrn Verhandlungen der Um- und Neugestaltung der<br />
Werbeanlagen und des Zufahrtsbereiches im Rahmen der Städtebauförderung geführt. Diese<br />
sind leider an der ablehnenden Haltung des Bauherrn gescheitert.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Zum Bauantrag der Netto Marken Discount AG & Co.KG, Industriepark Ponholz 1, 93139<br />
Maxhütte-Haidhof (Anbringung und Errichtung von Werbeanlagen, Bahnhofstr. 21) wird<br />
das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.<br />
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich einer Sanierungssatzung nach § 142 BauGB.<br />
Am 16.09.2009 fand zusammen mit Herrn Weich (Nettomarkt) und Herrn Ruttingsdorfer<br />
(Grundstückseigentümer) eine kostenlose Bauberatung mit dem Städtebaulichen Berater H.<br />
Drexl und der <strong>Gemeinde</strong> statt. Hierbei ging es um die Verkleinerung der (alten)<br />
Werbeanlage und Umgestaltung des Zufahrtsbereichs. Hierfür hätte die <strong>Gemeinde</strong> bis zu<br />
3.000 Euro Zuschuss nach dem Kommunalen Förderprogramm bezahlt. Leider wurden diese<br />
Vorschläge seitens des Nettomarktes nicht akzeptiert.<br />
Die jetzige Neugestaltung und wesentliche Vergrößerung der Werbeanlagen ohne vorherige<br />
Baugenehmigung überrascht daher umso mehr. Es widerspricht klar den Zielen der<br />
Sanierungssatzung. Am 22.07.2013 fand eine Besprechung mit Herrn Reinwald als<br />
Bauherrnvertreter statt. Dieser hat in Aussicht gestellt, dass die Werbeanlage 1 (Eingang)<br />
verkleinert, bei der Anlage 2 (Zufahrt) das Schild „Wurst- und Fleischwaren“ abgenommen<br />
und das Werbeschild 3 gänzlich abgenommen wird.<br />
Aufgrund der enormen Vergrößerung der Werbeanlage 2 (Zufahrt) und die dadurch<br />
nachteiligen Auswirkungen auf das Ortsbild, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht<br />
erteilt.<br />
Das Einvernehmen wird jedoch erteilt, wenn<br />
1. die Werbeanlage 1 (Eingang) verkleinert wird,<br />
2. bei Werbeanlage 2 (Zufahrt) das Schild „Wurst- und Fleischwaren“ abgenommen wird,
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 794<br />
3. die Werbeanlage 3 (Fassade) abgenommen wird,<br />
4. eine Anpassung der Pflanzinselform an die Einfahrt (die Ecke wird bisher überfahren) und<br />
Pflasterung des Einfahrtsbereichs und des Abstellplatzes für die Fahrräder gemäß<br />
Gestaltungsvorschlag des Städtebaulichen Beraters vorgenommen wird. Im Gegenzug kann<br />
von einer Pflanzung eines Laubbaumes abgesehen werden, damit die Wirksamkeit des<br />
Werbeschildes 2 nicht beeinträchtigt wird.<br />
2. (631) Vergabe von Straßennamen im geplanten Baugebiet „Höhäcker III“<br />
Für das geplante Baugebiet „Höhäcker III“ sind neue Straßennamen erforderlich. Für die<br />
Bauabschnitte I bis II wurden bereits verschiedene Vorschläge für Straßennamen diskutiert.<br />
Unter anderem sind dies Asamstraße, Feichtmayer-Straße, Ignaz-Günther-Straße, Zum Scharing<br />
und Am Anger.<br />
Die Vergabe der Straßennamen soll bereits so frühzeitig erfolgen, weil derzeit neue Ortspläne<br />
erstellt werden. In diesen soll das Baugebiet „Höhäcker III“ bereits aufgenommen werden.<br />
Neben den genannten Vorschlägen wurde auch die Vergabe von Blumen- oder Vogelnamen oder<br />
dergleichen diskutiert. Abschließend einigte sich der <strong>Gemeinde</strong>rat darauf, dass bei den<br />
nördlicheren Straßen die Flurbezeichnungen fortgesetzt und im südlicheren Bereich mit<br />
künftigen weiteren Bauabschnitten, Künstler, die in <strong>Sünching</strong> (z.B. Pfarrkirche oder Schloss)<br />
tätig waren, verewigt werden sollen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Die Erschließungsstraßen im Baugebiet „Höhäcker III“ erhalten folgende Bezeichnungen:<br />
Straße A: Asamstraße<br />
Straße B: Am Anger<br />
Straße C: Zum Scharing<br />
3. (610) Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 983/5,<br />
Gemarkung <strong>Sünching</strong><br />
Dr. Hermann Franz Fertig und Dr. Christina Fertig-Bronold haben am 13.05.2013 einen Antrag<br />
auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Mehrfachgaragen an der<br />
Regensburger Straße (Fl.Nr. 983/5, Gmkg. <strong>Sünching</strong>) eingereicht. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am<br />
21.05.2013 sein gemeindliches Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Regensburg hat nun den<br />
Bauherrn mit Schreiben vom 11.07.2013 mitgeteilt, dass die Voranfrage nicht<br />
genehmigungsfähig ist, weil das Baugrundstück im Außenbereich liegt, dem<br />
Flächennutzungsplan widerspricht, nicht ortsangebunden ist und dem gewachsenen Ortsrand<br />
vorgelagert wird. Das Landrastsamt vertritt zudem die Auffassung, dass die <strong>Gemeinde</strong> mit dem<br />
Erlass der Einbeziehungssatzung „Dorfäckerstraße“ zum Ausdruck gebracht hat, dass eine<br />
Entwicklung auf dem besagten Grundstück nicht angestrebt wird.<br />
Mit Schreiben vom 12.08.2013 beantragen Dr. Franz Fertig (Grundstückseigentümer) und Dr.<br />
Hermann Franz Fertig und Dr. Christina Fertig-Bronold (Bauherrn) den Erlass einer<br />
Einbeziehungssatzung, um dadurch eine Grundlage für die angestrebte Baugenehmigung<br />
schaffen zu können.
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 795<br />
Hierzu hat das Sachgebiet Bauleitplanung im Landratsamt bereits am 19.03.2013 die<br />
telefonische Aussage getroffen, dass diese Satzung nach dessen Auffassung nicht rechtens ist,<br />
weil zum einen die <strong>Gemeinde</strong> dieses Grundstück als Bauerwartungsland bei der Fortschreibung<br />
des Flächennutzungsplanes im Jahre 2009 (mit Zustimmung des Eigentümers) entnommen hat<br />
und sich für die Erschließung des Baugebietes Höhäcker entschieden hat. Die Bebauung des<br />
Grundstücks ist demnach nicht konform mit der Flächennutzungsplanung. Es ist daher mit<br />
negativen Stellungnahmen zu rechnen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Für das Grundstück Fl.Nr. 983/5, Gmkg. <strong>Sünching</strong> soll aufgrund des Antrags der Dres. Fertig<br />
vom 12.08.2013 eine Einbeziehungssatzung erlassen werden, weil das Grundstück bereits<br />
erschlossen ist (Nachhaltigkeit).<br />
Alle damit verbundenen Kosten (Planung, ökol. Ausgleich inkl. Bereitstellung und Umsetzung<br />
Ausgleichsgrundstück bis hin zu den Erschließungskosten – sh. Beschluss vom 21.05.2013) sind<br />
von den Antragstellern zu übernehmen.<br />
4. (631) Antrag Montessori Fördergemeinschaft <strong>Sünching</strong> u.U. e.V. auf Befestigung mit Rasengittersteinen<br />
Die Montessori Fördergemeinschaft hat im Dachgeschoss des ehemaligen Netto Marktes unter<br />
anderem die Buden für den Weihnachtsmarkt gelagert. Diese werden mit einem Gabelstapler an<br />
der Rückseite des Gebäudes hochgehoben. Beim Rangieren mit dem Stapler wird die<br />
angrenzende gemeindliche Grünfläche geringfügig tangiert. Die vorhandene Schotterfläche der<br />
Montessori Schule soll deswegen mit Rasengitter befestigt werden und auch ein ca. 1 m breiter<br />
Streifen der gemeindlichen Grünanlage (max. 10 m²). Die Kosten trägt der Montessoriverein.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Dem Antrag der Montessori Fördergemeinschaft <strong>Sünching</strong> und Umgebung e.V. vom 05.08.2013<br />
zur geringfügigen Befestigung der öffentlichen Grünfläche mit Rasengittersteinen hinter dem<br />
neuen Schulgebäude (ehemaligen Netto Markt) wird zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass durch die Verlegung der Gittersteine die Unterhaltungsarbeiten an der Grünfläche (z.B.<br />
Mähen) nicht beeinträchtigt werden dürfen.<br />
5. (952) Prüfbericht Jahresrechnung 2012<br />
Die Jahresrechnung 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 24.07.2013 örtlich<br />
geprüft.<br />
Teilgenommen hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Gerhard Firlbeck, 2. Bürgermeister<br />
Robert Spindler und <strong>Gemeinde</strong>rat Josef Blümel. <strong>Gemeinde</strong>rat Hermann Gerl war entschuldigt.<br />
Prüfungsunterlagen waren die Jahresrechnung 2012, die Belege 2012, Haushaltsplan und<br />
Haushaltssatzung 2012, die Kontoauszüge, das Beschlussbuch sowie die Miet- und Pachtlisten.<br />
Bei der Überprüfung der Haushaltsplanansätze konnten einige Überschreitungen festgestellt<br />
werden. Die Kostenüberschreitungen sind aber durch <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse, Tarifvertrag oder<br />
sonstiger Gebührenerhöhung gerechtfertigt und nachvollziehbar.<br />
Bei den Einnahmen konnte grundsätzlich ein rechtzeitiger Eingang festgestellt werden.<br />
Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>rats wurden richtig ausgeführt. Die Buchungen sind ausreichend belegt<br />
und ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit wird bestätigt.
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 796<br />
Die Ausgaben waren unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, insbesondere<br />
hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit als notwendig und angemessen<br />
anzusehen. Auf eine Überprüfung der Vermögensgegenstände vor Ort wurde verzichtet. Der<br />
Personaleinsatz und der Sachaufwand sind entsprechend der Aufgaben notwenig und<br />
wirtschaftlich. Mit geringerem Personal- und Sachaufwand können die Aufgaben nicht<br />
wirksamer erfüllt werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Die im Haushaltsjahr 2012 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
werden hiermit, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen erfolgt ist, gemäß Art. 66, Abs. 1 GO genehmigt. Die Jahresrechnung<br />
für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit gemäß Art. 102, Abs. 3 GO festgestellt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 9 : 0 Stimmen (Bürgermeister Rist wegen persönlicher<br />
Beteiligung ausgeschlossen):<br />
Aufgrund der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung wird dem Bürgermeister als Leiter der<br />
Verwaltung die Entlastung erteilt.<br />
6. Sonstiges<br />
a) (610) Städtebauförderungsprogramm<br />
Am 24.07.2013 fand eine Besprechung in der Regierung der Oberpfalz bezüglich der Umsetzung<br />
der Neugestaltung von Dorf- und Viehmarktplatz statt. Hierbei waren auch Herr Drexl (Städtebaulicher<br />
Berater) und Herr Karl (IB Ferstl) anwesend. Hierbei wurde bekanntgegeben, dass<br />
100.000 Euro Fördergelder für <strong>Sünching</strong> bereitstehen.<br />
Gemeinsam ist man überein gekommen, dass der Bauumfang des Viehmarktplatzes, der derzeit<br />
unmittelbar nach der Einmündung Laberau (Zufahrtsstraße Sportgelände) endet, bis zum Beginn<br />
der Zufahrt zum VG-Hof erweitert werden soll. Bei der Regierung der Oberpfalz können evtl.<br />
noch zusätzliche Fördergelder bereitgestellt werden, was für eine Erweiterung des Bauumfangs<br />
spricht. Die bautechnische Abwicklung (inkl. Erneuerung der Wasserleitung) spricht auch für die<br />
Bauumfangserweiterung, damit das Baufenster über die Drossel- und Regenüberlaufbauwerke<br />
hinausreicht und die Einmündung Laberau entsprechend ausgebildet werden kann. Ein<br />
Baubeginn 2013 wäre seitens der Regierung wünschenswert, spätestens im Frühjahr 2014<br />
notwendig, damit die bereitgestellten Fördergelder abgerufen werden können.<br />
Für den Bauabschnitt II (Neugestaltung Viehmarktplatz) soll heuer noch ein Zuwendungsantrag<br />
bei der Regierung eingereicht werden, damit entsprechende Fördergelder für <strong>Sünching</strong> gebunden<br />
werden können.<br />
Damit nicht nur die öffentlichen Bereiche saniert und neu gestaltet werden, soll Architekt Drexl<br />
Voruntersuchungen im Bereich der anliegenden Grundstücke durchführen, damit den Anliegern<br />
entsprechende Umgestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden können. Eine Anliegerversammlung<br />
wird empfohlen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Bei der Regierung der Oberpfalz ist ein Antrag auf Bauumfangserweiterung vorzulegen mit dem<br />
Inhalt, dass die Neugestaltung der Schulstraße zwischen Laberau und VG-Hof dem ersten<br />
Bauabschnitt (Dorfplatz) zugeschlagen wird.
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 797<br />
Für die Neugestaltung des Viehmarktplatzes (BA II) ist heuer noch ein Zuwendungsantrag zu<br />
stellen.<br />
Für die Anliegergrundstücke des Bereichs Dorf- und Viehmarktplatz sind Voruntersuchungen<br />
durchzuführen. Hierzu sind Zuwendungen bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen. Eine<br />
Anliegerversammlung zur Vorstellung der Ergebnisse soll abgehalten werden.<br />
b) (636) Untersuchung an einer Altlastenverdachtsfläche<br />
Das Landratsamt Regensburg teilt mit, dass bei der Altlastenverdachtsfläche auf Fl.Nr. 2080,<br />
Gmkg. <strong>Sünching</strong> (ehemalige Hausmüll- Sperrmüll- und Bauschuttdeponie), eine orientierende<br />
Untersuchung stattfinden soll und bittet um Zustimmung. Die Kosten werden aus Staatsmitteln<br />
bezahlt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />
Auf der gemeindlichen Altlastenverdachtsfläche Fl.Nr. 2080, Gemarkung <strong>Sünching</strong>, kann durch<br />
den Landkreis Regensburg eine orientierende Untersuchung durchgeführt werden.<br />
c) (423) Kindergarten Pusteblume<br />
Bürgermeister Rist gibt den Bescheid des Landratsamtes Regensburg v. 26.07.2013 für die<br />
Betriebserlaubnis des Kindergartens Pusteblume bekannt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong> wird die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung mit 112 Plätzen<br />
erteilt. Die Plätze teilen sich in 100 Kindergartenplätze und 12 Krippenplätze auf.<br />
d) (842/645) Helferfest<br />
Das Landratsamt Regensburg lädt am Mittwoch, den 04.09.2013, die Helfer zur Bewältigung des<br />
diesjährigen Hochwassers ins Festzelt beim <strong>Sünching</strong>er Markt ein. Die Helfer werden persönlich<br />
vom Landratsamt eingeladen. Die Veranstaltung ist lt. Aussage des Landratsamtes nicht<br />
öffentlich.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> fallen hierbei keine Kosten an bzw. werden an den Landkreis verrechnet.<br />
e) (912) <strong>Gemeinde</strong>haus Regensburger Str. 14<br />
Beim <strong>Gemeinde</strong>haus in der Regensburger Str. 14 sind die Fensterläden und die Fassade<br />
schadhaft. Die Fensterläden bedürfen eines neuen Anstriches. Diesen könnte Josef Thomann<br />
vom Bauhof übernehmen. Bevor jedoch Arbeiten an Fassade und Fenster vorgenommen werden,<br />
ist ein Sanierungsvorschlag von einem Architekten einzuholen.<br />
f) (200) Schulverband Mittelschule Alteglofsheim<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt zur Kenntnis, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sünching</strong> an den Schulverband<br />
Mittelschule Alteglofsheim eine Verwaltungs- und Investitionsumlage in Höhe von rd. 2.677 €<br />
pro Schüler zu leisten hat. Die Umlage an den Mittelschulverbund Geiselhöring beträgt rd. 800 €<br />
pro Schüler. Dies bestätigt, dass die eingereichte Klage sinnvoll und richtig ist, weil neben der<br />
viermal längeren Schülerbeförderung auch wesentlich mehr Kosten für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sünching</strong><br />
anfallen werden.<br />
g) (024) Kommunalwahl 2014<br />
Bei der letzten Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes wurde die Einwohnerzahl der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sünching</strong> - mit Erstwohnsitzen - auf 2002 beziffert. Dies hätte zur Folge, dass künftig<br />
14 <strong>Gemeinde</strong>räte (anstatt 12) gewählt werden müssen. Maßgebend für die Sitze im <strong>Gemeinde</strong>rat
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 798<br />
ist jedoch die erst zu veröffentlichende Einwohnerstatistik, welche rund ein halbes Jahr vor der<br />
Kommunalwahl veröffentlicht wird.<br />
h) (631) Bahnhofstraße<br />
Die Senken beim Bürgersteig auf Höhe Bahnhofstraße 1 – 3 (Bäckerei Firlbeck, Dr. Arzberger)<br />
sind erfasst und werden bei der Gewährleitungsabnahme im Oktober 2014 dem Bauunternehmen<br />
bekannt gegeben. Akute Gefahrenstellen sind jedoch nicht vorhanden, so dass eine vorzeitige<br />
Reparatur nicht erforderlich ist.<br />
i) Lärmschutzverordnung<br />
Im Mitteilungsblatt wurde bekannt gegeben, dass die <strong>Gemeinde</strong> keine Lärmschutzverordnung<br />
hat und demnach auch Rasenmähen und andere lärmende Arbeiten in der Mittagszeit nach den<br />
gesetzlichen Vorgaben zugelassen sind. Frau Schreiber erklärt, dass seit der Veröffentlichung im<br />
Mitteilungsblatt die lärmenden Arbeiten in der Mittagszeit zugenommen haben und stellt<br />
nochmals den Erlass einer entsprechenden Verordnung zur Diskussion.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist der Meinung, dass diese Thematik im neuen <strong>Gemeinde</strong>rat behandelt werden<br />
soll. Grundsätzlich muss jedoch nicht alles reglementiert werden. Vielmehr ist eine gegenseitige<br />
Rücksichtnahme unter Nachbarn wünschenswert.<br />
Ende der öffentlichen Sitzung: 21.20 Uhr.