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Gemeinde Sünching Niederschrift

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sünching</strong><br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

Über die 65. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sünching</strong><br />

Sitzungsbeginn 20.00 Uhr<br />

Sitzungstag 20. August 2013<br />

Sitzungsort Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Sünching</strong> E<br />

Vorsitzender<br />

Schriftführer<br />

Erwin Rist, 1. Bürgermeister<br />

Christian Stern<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte:<br />

Bauer Timo<br />

Bergmüller Thomas<br />

Blümel Josef<br />

Brauneiser Albert jun.<br />

Firlbeck Gerhard<br />

Gabler Reiner<br />

Gerl Hermann<br />

Grundner Bernhard<br />

Hartmann Florian<br />

Regensburger Günter<br />

Schreiber Marianne<br />

Spindler Robert<br />

Entschuldigt abwesend waren: Regensburger Günter<br />

Grundner Bernhard<br />

Brauneiser Adalbert jun.<br />

Außerdem waren anwesend:<br />

Handl Hans-Jürgen, Wasserwart<br />

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates war anwesend und stimmberechtigt; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 791<br />

Tagesordnung:<br />

A) Öffentlicher Teil:<br />

1. Baupläne<br />

2. Vergabe von Straßennamen im geplanten Baugebiet „Höhäcker III“<br />

3. Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 983/5,<br />

Gemarkung <strong>Sünching</strong><br />

4. Antrag Montessori-Fördergemeinschaft <strong>Sünching</strong> u.U. e.V. auf Befestigung mit<br />

Rasengittersteinen<br />

5. Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012<br />

6. Sonstiges<br />

B) Nichtöffentlicher Teil:<br />

1. Grundstücksangelegenheiten<br />

2. Wasserwerk <strong>Sünching</strong><br />

a) Ankauf eines Schieberdrehgerätes<br />

b) Einbau eines Durchflussmessgerätes<br />

3. Erneuerung der Fassade beim Feuerwehrgerätehaus <strong>Sünching</strong><br />

4. Vergabe der Ing. Leistungen zur Erschließung des Baugebietes „Höhäcker III“<br />

-----------------------------------------<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Marianne Schreiber stellt klar, dass sie unter Pkt. 4 Digitalfunk für Feuerwehren<br />

gegen die Beschaffung der Funkgeräte gestimmt hat, aber in einem vorherigen Wortbeitrag<br />

klargestellt hat, dass sie grundsätzlich nicht gegen die Ausstattung der Feuerwehren mit den<br />

Funkgeräten ist, sondern gegen eine Ausstattung des Unimogs, der privat von der FF <strong>Sünching</strong><br />

angeschafft wurde.<br />

Sitzungsniederschrift vom 16. Juli 2013<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Die Sitzungsniederschrift vom 16.07.2013 wird genehmigt.<br />

A) Öffentlicher Teil:<br />

1. (602) Baupläne<br />

a) Bauantrag Paulus Eva, Am Hardt<br />

Eva Paulus, Am Hardt, hat aufgrund der Erstellung einer Photovoltaikanlage das Vordach<br />

der bestehenden Scheune, Am Hardt 25, ohne baurechtliche Genehmigung verlängert. Das<br />

Landratsamt hat die Bauherrin aufgefordert, eine Baugenehmigung einzuholen.


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 792<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Zum Bauantrag von Eva Paulus, Am Hardt 25, 93104 <strong>Sünching</strong> (Vergrößerung des<br />

Vordaches einer Scheune in <strong>Sünching</strong>, Am Hardt 25) wird das gemeindliche Einvernehmen<br />

erteilt.<br />

b) Bauantrag Südstärke GmbH, Schrobenhausen<br />

Die Südstärke GmbH, Schrobenhausen, beantragt die Genehmigung für die Erweiterung der<br />

Förderung beim Silo in <strong>Sünching</strong>, Fabrikstr. 17 – 21. Der Anbau hat eine Höhe von knapp<br />

35 m, welcher jedoch aufgrund des höheren Silos untergeordnet wirkt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Zum Bauantrag der Südstärke GmbH, Königslachener Str. 2a, 86529 Schrobenhausen<br />

(Neubau Förderung Silo, Fabrikstr. 17-21, Fl.Nr. 1589, Gmkg. <strong>Sünching</strong>) wird das<br />

gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Sünching</strong> ist in ausrüstungstechnischer und personeller Hinsicht<br />

nur teilweise zur Sicherstellung des Brandschutzes geeignet. Die brandschutzrechtlichen<br />

Vorgaben sind eigenverantwortlich einzuhalten.<br />

Die Sicherstellung des Löschwassers erfolgt über die Wasserversorgungsanlage der Südstärke<br />

GmbH. Hierzu soll mit der Feuerwehr eine Übung stattfinden. Ein Feuerwehreinsatzplan<br />

ist in Zusammenarbeit mit den Führungskräften der Feuerwehr mit der Südstärke<br />

GmbH zu ergänzen.<br />

c) Bauantrag Krottenthaler Franz-Xaver, <strong>Sünching</strong><br />

Franz-Xaver Krottenthaler, <strong>Sünching</strong>, beantragt die Genehmigung für den Neubau einer<br />

Eingangsüberdachung mit Carport an das bestehende Einfamilienhaus.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Zum Bauantrag von Franz-Xaver Krottenthaler, Krankenhausstr. 65, 93104 <strong>Sünching</strong><br />

(Neubau einer Eingangsüberdachung mit Carport an das bestehende Einfamilienhaus,<br />

Krankenhausstr. 65) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

d) Bauantrag Lehner Gabriel, <strong>Sünching</strong><br />

Gabriel Lehner, <strong>Sünching</strong>, beantragt die Genehmigung für den Neubau eines<br />

Einfamilienhauses mit Garage in <strong>Sünching</strong>, Mühlstr. 10. Das Bauvorhaben liegt im<br />

Außenbereich und ist bereits grundsätzlich durch Vorbescheid vom 10.12.2012 genehmigt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Zum Bauantrag von Gabriel Lehner, Mühlstr. 10, 93104 <strong>Sünching</strong> (Neubau eines<br />

Einfamilienhauses mit Garage, Mühlstr. 10) wird das gemeindliche Einvernehmen unter<br />

folgenden Voraussetzungen erteilt:<br />

1. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Eine Privilegierung ist nachzuweisen. Eine<br />

Genehmigung als sonstiges Vorhaben ist möglich, weil auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />

209, Gmkg. <strong>Sünching</strong>, ebenfalls ein genehmigter Vorbescheid zur Errichtung eines<br />

Wohnhauses vorliegt.<br />

2. Der Zufahrtsweg wurde zwar im Juli 2013 asphaltiert, entspricht jedoch nicht den<br />

Merkmalen einer erstmalig hergestellten Erschließungsstraße. Die <strong>Gemeinde</strong> ist an<br />

einem Ausbau nicht interessiert. Sollte ein Ausbau nach den


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 793<br />

erschließungsrechtlichen Merkmalen seitens des Antragstellers gewünscht werden,<br />

ist eine Fahrbahnbreite von mind. 4,50 m (inkl. Bankett) erforderlich. Diesen<br />

fehlenden Grund hat der Antragsteller sodann kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />

3. Die Anschlüsse an das Kanal- und Wasserleitungsnetz können erfolgen. Hierzu<br />

wurde bereits eine Sondervereinbarung abgeschlossen mit dem Inhalt, dass der<br />

Bauherr neben den Herstellungsbeiträgen auch die tatsächlichen<br />

Hausanschlusskosten auf öffentlichen Grund zu übernehmen hat.<br />

Abwasserkontrollschächte (soweit noch nicht vorhanden) sind zu entrichten.<br />

4. Es wird darauf hingewiesen, dass das neue Wohnhaus eine neue Hausnummer<br />

erhalten kann und die Mülltonne an der Mühlstraße bereitgestellt werden muss.<br />

5. Der Betrieb und Bestand des angrenzenden Gewerbebetriebs (Getränkevertrieb Rist)<br />

darf durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden.<br />

e) Bauantrag Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidhof<br />

Der Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidhof, beantragt die Genehmigung<br />

für die Anbringung und Errichtung von Werbeanlagen in <strong>Sünching</strong>, Bahnhofstr. 21. Die drei<br />

Werbeanlagen wurden im Jahre 2013 ohne Baugenehmigung aufgestellt. Am 16.09.2009<br />

wurden seitens der Verwaltung und dem Städtebaulichen Berater bereits mit<br />

Grundstückseigentümer und Bauherrn Verhandlungen der Um- und Neugestaltung der<br />

Werbeanlagen und des Zufahrtsbereiches im Rahmen der Städtebauförderung geführt. Diese<br />

sind leider an der ablehnenden Haltung des Bauherrn gescheitert.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Zum Bauantrag der Netto Marken Discount AG & Co.KG, Industriepark Ponholz 1, 93139<br />

Maxhütte-Haidhof (Anbringung und Errichtung von Werbeanlagen, Bahnhofstr. 21) wird<br />

das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.<br />

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich einer Sanierungssatzung nach § 142 BauGB.<br />

Am 16.09.2009 fand zusammen mit Herrn Weich (Nettomarkt) und Herrn Ruttingsdorfer<br />

(Grundstückseigentümer) eine kostenlose Bauberatung mit dem Städtebaulichen Berater H.<br />

Drexl und der <strong>Gemeinde</strong> statt. Hierbei ging es um die Verkleinerung der (alten)<br />

Werbeanlage und Umgestaltung des Zufahrtsbereichs. Hierfür hätte die <strong>Gemeinde</strong> bis zu<br />

3.000 Euro Zuschuss nach dem Kommunalen Förderprogramm bezahlt. Leider wurden diese<br />

Vorschläge seitens des Nettomarktes nicht akzeptiert.<br />

Die jetzige Neugestaltung und wesentliche Vergrößerung der Werbeanlagen ohne vorherige<br />

Baugenehmigung überrascht daher umso mehr. Es widerspricht klar den Zielen der<br />

Sanierungssatzung. Am 22.07.2013 fand eine Besprechung mit Herrn Reinwald als<br />

Bauherrnvertreter statt. Dieser hat in Aussicht gestellt, dass die Werbeanlage 1 (Eingang)<br />

verkleinert, bei der Anlage 2 (Zufahrt) das Schild „Wurst- und Fleischwaren“ abgenommen<br />

und das Werbeschild 3 gänzlich abgenommen wird.<br />

Aufgrund der enormen Vergrößerung der Werbeanlage 2 (Zufahrt) und die dadurch<br />

nachteiligen Auswirkungen auf das Ortsbild, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht<br />

erteilt.<br />

Das Einvernehmen wird jedoch erteilt, wenn<br />

1. die Werbeanlage 1 (Eingang) verkleinert wird,<br />

2. bei Werbeanlage 2 (Zufahrt) das Schild „Wurst- und Fleischwaren“ abgenommen wird,


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 794<br />

3. die Werbeanlage 3 (Fassade) abgenommen wird,<br />

4. eine Anpassung der Pflanzinselform an die Einfahrt (die Ecke wird bisher überfahren) und<br />

Pflasterung des Einfahrtsbereichs und des Abstellplatzes für die Fahrräder gemäß<br />

Gestaltungsvorschlag des Städtebaulichen Beraters vorgenommen wird. Im Gegenzug kann<br />

von einer Pflanzung eines Laubbaumes abgesehen werden, damit die Wirksamkeit des<br />

Werbeschildes 2 nicht beeinträchtigt wird.<br />

2. (631) Vergabe von Straßennamen im geplanten Baugebiet „Höhäcker III“<br />

Für das geplante Baugebiet „Höhäcker III“ sind neue Straßennamen erforderlich. Für die<br />

Bauabschnitte I bis II wurden bereits verschiedene Vorschläge für Straßennamen diskutiert.<br />

Unter anderem sind dies Asamstraße, Feichtmayer-Straße, Ignaz-Günther-Straße, Zum Scharing<br />

und Am Anger.<br />

Die Vergabe der Straßennamen soll bereits so frühzeitig erfolgen, weil derzeit neue Ortspläne<br />

erstellt werden. In diesen soll das Baugebiet „Höhäcker III“ bereits aufgenommen werden.<br />

Neben den genannten Vorschlägen wurde auch die Vergabe von Blumen- oder Vogelnamen oder<br />

dergleichen diskutiert. Abschließend einigte sich der <strong>Gemeinde</strong>rat darauf, dass bei den<br />

nördlicheren Straßen die Flurbezeichnungen fortgesetzt und im südlicheren Bereich mit<br />

künftigen weiteren Bauabschnitten, Künstler, die in <strong>Sünching</strong> (z.B. Pfarrkirche oder Schloss)<br />

tätig waren, verewigt werden sollen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Die Erschließungsstraßen im Baugebiet „Höhäcker III“ erhalten folgende Bezeichnungen:<br />

Straße A: Asamstraße<br />

Straße B: Am Anger<br />

Straße C: Zum Scharing<br />

3. (610) Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 983/5,<br />

Gemarkung <strong>Sünching</strong><br />

Dr. Hermann Franz Fertig und Dr. Christina Fertig-Bronold haben am 13.05.2013 einen Antrag<br />

auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Mehrfachgaragen an der<br />

Regensburger Straße (Fl.Nr. 983/5, Gmkg. <strong>Sünching</strong>) eingereicht. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am<br />

21.05.2013 sein gemeindliches Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Regensburg hat nun den<br />

Bauherrn mit Schreiben vom 11.07.2013 mitgeteilt, dass die Voranfrage nicht<br />

genehmigungsfähig ist, weil das Baugrundstück im Außenbereich liegt, dem<br />

Flächennutzungsplan widerspricht, nicht ortsangebunden ist und dem gewachsenen Ortsrand<br />

vorgelagert wird. Das Landrastsamt vertritt zudem die Auffassung, dass die <strong>Gemeinde</strong> mit dem<br />

Erlass der Einbeziehungssatzung „Dorfäckerstraße“ zum Ausdruck gebracht hat, dass eine<br />

Entwicklung auf dem besagten Grundstück nicht angestrebt wird.<br />

Mit Schreiben vom 12.08.2013 beantragen Dr. Franz Fertig (Grundstückseigentümer) und Dr.<br />

Hermann Franz Fertig und Dr. Christina Fertig-Bronold (Bauherrn) den Erlass einer<br />

Einbeziehungssatzung, um dadurch eine Grundlage für die angestrebte Baugenehmigung<br />

schaffen zu können.


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 795<br />

Hierzu hat das Sachgebiet Bauleitplanung im Landratsamt bereits am 19.03.2013 die<br />

telefonische Aussage getroffen, dass diese Satzung nach dessen Auffassung nicht rechtens ist,<br />

weil zum einen die <strong>Gemeinde</strong> dieses Grundstück als Bauerwartungsland bei der Fortschreibung<br />

des Flächennutzungsplanes im Jahre 2009 (mit Zustimmung des Eigentümers) entnommen hat<br />

und sich für die Erschließung des Baugebietes Höhäcker entschieden hat. Die Bebauung des<br />

Grundstücks ist demnach nicht konform mit der Flächennutzungsplanung. Es ist daher mit<br />

negativen Stellungnahmen zu rechnen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Für das Grundstück Fl.Nr. 983/5, Gmkg. <strong>Sünching</strong> soll aufgrund des Antrags der Dres. Fertig<br />

vom 12.08.2013 eine Einbeziehungssatzung erlassen werden, weil das Grundstück bereits<br />

erschlossen ist (Nachhaltigkeit).<br />

Alle damit verbundenen Kosten (Planung, ökol. Ausgleich inkl. Bereitstellung und Umsetzung<br />

Ausgleichsgrundstück bis hin zu den Erschließungskosten – sh. Beschluss vom 21.05.2013) sind<br />

von den Antragstellern zu übernehmen.<br />

4. (631) Antrag Montessori Fördergemeinschaft <strong>Sünching</strong> u.U. e.V. auf Befestigung mit Rasengittersteinen<br />

Die Montessori Fördergemeinschaft hat im Dachgeschoss des ehemaligen Netto Marktes unter<br />

anderem die Buden für den Weihnachtsmarkt gelagert. Diese werden mit einem Gabelstapler an<br />

der Rückseite des Gebäudes hochgehoben. Beim Rangieren mit dem Stapler wird die<br />

angrenzende gemeindliche Grünfläche geringfügig tangiert. Die vorhandene Schotterfläche der<br />

Montessori Schule soll deswegen mit Rasengitter befestigt werden und auch ein ca. 1 m breiter<br />

Streifen der gemeindlichen Grünanlage (max. 10 m²). Die Kosten trägt der Montessoriverein.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Dem Antrag der Montessori Fördergemeinschaft <strong>Sünching</strong> und Umgebung e.V. vom 05.08.2013<br />

zur geringfügigen Befestigung der öffentlichen Grünfläche mit Rasengittersteinen hinter dem<br />

neuen Schulgebäude (ehemaligen Netto Markt) wird zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass durch die Verlegung der Gittersteine die Unterhaltungsarbeiten an der Grünfläche (z.B.<br />

Mähen) nicht beeinträchtigt werden dürfen.<br />

5. (952) Prüfbericht Jahresrechnung 2012<br />

Die Jahresrechnung 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 24.07.2013 örtlich<br />

geprüft.<br />

Teilgenommen hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Gerhard Firlbeck, 2. Bürgermeister<br />

Robert Spindler und <strong>Gemeinde</strong>rat Josef Blümel. <strong>Gemeinde</strong>rat Hermann Gerl war entschuldigt.<br />

Prüfungsunterlagen waren die Jahresrechnung 2012, die Belege 2012, Haushaltsplan und<br />

Haushaltssatzung 2012, die Kontoauszüge, das Beschlussbuch sowie die Miet- und Pachtlisten.<br />

Bei der Überprüfung der Haushaltsplanansätze konnten einige Überschreitungen festgestellt<br />

werden. Die Kostenüberschreitungen sind aber durch <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse, Tarifvertrag oder<br />

sonstiger Gebührenerhöhung gerechtfertigt und nachvollziehbar.<br />

Bei den Einnahmen konnte grundsätzlich ein rechtzeitiger Eingang festgestellt werden.<br />

Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>rats wurden richtig ausgeführt. Die Buchungen sind ausreichend belegt<br />

und ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit wird bestätigt.


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 796<br />

Die Ausgaben waren unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, insbesondere<br />

hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit als notwendig und angemessen<br />

anzusehen. Auf eine Überprüfung der Vermögensgegenstände vor Ort wurde verzichtet. Der<br />

Personaleinsatz und der Sachaufwand sind entsprechend der Aufgaben notwenig und<br />

wirtschaftlich. Mit geringerem Personal- und Sachaufwand können die Aufgaben nicht<br />

wirksamer erfüllt werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Die im Haushaltsjahr 2012 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

werden hiermit, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen erfolgt ist, gemäß Art. 66, Abs. 1 GO genehmigt. Die Jahresrechnung<br />

für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit gemäß Art. 102, Abs. 3 GO festgestellt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 9 : 0 Stimmen (Bürgermeister Rist wegen persönlicher<br />

Beteiligung ausgeschlossen):<br />

Aufgrund der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung wird dem Bürgermeister als Leiter der<br />

Verwaltung die Entlastung erteilt.<br />

6. Sonstiges<br />

a) (610) Städtebauförderungsprogramm<br />

Am 24.07.2013 fand eine Besprechung in der Regierung der Oberpfalz bezüglich der Umsetzung<br />

der Neugestaltung von Dorf- und Viehmarktplatz statt. Hierbei waren auch Herr Drexl (Städtebaulicher<br />

Berater) und Herr Karl (IB Ferstl) anwesend. Hierbei wurde bekanntgegeben, dass<br />

100.000 Euro Fördergelder für <strong>Sünching</strong> bereitstehen.<br />

Gemeinsam ist man überein gekommen, dass der Bauumfang des Viehmarktplatzes, der derzeit<br />

unmittelbar nach der Einmündung Laberau (Zufahrtsstraße Sportgelände) endet, bis zum Beginn<br />

der Zufahrt zum VG-Hof erweitert werden soll. Bei der Regierung der Oberpfalz können evtl.<br />

noch zusätzliche Fördergelder bereitgestellt werden, was für eine Erweiterung des Bauumfangs<br />

spricht. Die bautechnische Abwicklung (inkl. Erneuerung der Wasserleitung) spricht auch für die<br />

Bauumfangserweiterung, damit das Baufenster über die Drossel- und Regenüberlaufbauwerke<br />

hinausreicht und die Einmündung Laberau entsprechend ausgebildet werden kann. Ein<br />

Baubeginn 2013 wäre seitens der Regierung wünschenswert, spätestens im Frühjahr 2014<br />

notwendig, damit die bereitgestellten Fördergelder abgerufen werden können.<br />

Für den Bauabschnitt II (Neugestaltung Viehmarktplatz) soll heuer noch ein Zuwendungsantrag<br />

bei der Regierung eingereicht werden, damit entsprechende Fördergelder für <strong>Sünching</strong> gebunden<br />

werden können.<br />

Damit nicht nur die öffentlichen Bereiche saniert und neu gestaltet werden, soll Architekt Drexl<br />

Voruntersuchungen im Bereich der anliegenden Grundstücke durchführen, damit den Anliegern<br />

entsprechende Umgestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden können. Eine Anliegerversammlung<br />

wird empfohlen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Bei der Regierung der Oberpfalz ist ein Antrag auf Bauumfangserweiterung vorzulegen mit dem<br />

Inhalt, dass die Neugestaltung der Schulstraße zwischen Laberau und VG-Hof dem ersten<br />

Bauabschnitt (Dorfplatz) zugeschlagen wird.


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 797<br />

Für die Neugestaltung des Viehmarktplatzes (BA II) ist heuer noch ein Zuwendungsantrag zu<br />

stellen.<br />

Für die Anliegergrundstücke des Bereichs Dorf- und Viehmarktplatz sind Voruntersuchungen<br />

durchzuführen. Hierzu sind Zuwendungen bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen. Eine<br />

Anliegerversammlung zur Vorstellung der Ergebnisse soll abgehalten werden.<br />

b) (636) Untersuchung an einer Altlastenverdachtsfläche<br />

Das Landratsamt Regensburg teilt mit, dass bei der Altlastenverdachtsfläche auf Fl.Nr. 2080,<br />

Gmkg. <strong>Sünching</strong> (ehemalige Hausmüll- Sperrmüll- und Bauschuttdeponie), eine orientierende<br />

Untersuchung stattfinden soll und bittet um Zustimmung. Die Kosten werden aus Staatsmitteln<br />

bezahlt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 10 : 0 Stimmen:<br />

Auf der gemeindlichen Altlastenverdachtsfläche Fl.Nr. 2080, Gemarkung <strong>Sünching</strong>, kann durch<br />

den Landkreis Regensburg eine orientierende Untersuchung durchgeführt werden.<br />

c) (423) Kindergarten Pusteblume<br />

Bürgermeister Rist gibt den Bescheid des Landratsamtes Regensburg v. 26.07.2013 für die<br />

Betriebserlaubnis des Kindergartens Pusteblume bekannt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> wird die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung mit 112 Plätzen<br />

erteilt. Die Plätze teilen sich in 100 Kindergartenplätze und 12 Krippenplätze auf.<br />

d) (842/645) Helferfest<br />

Das Landratsamt Regensburg lädt am Mittwoch, den 04.09.2013, die Helfer zur Bewältigung des<br />

diesjährigen Hochwassers ins Festzelt beim <strong>Sünching</strong>er Markt ein. Die Helfer werden persönlich<br />

vom Landratsamt eingeladen. Die Veranstaltung ist lt. Aussage des Landratsamtes nicht<br />

öffentlich.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> fallen hierbei keine Kosten an bzw. werden an den Landkreis verrechnet.<br />

e) (912) <strong>Gemeinde</strong>haus Regensburger Str. 14<br />

Beim <strong>Gemeinde</strong>haus in der Regensburger Str. 14 sind die Fensterläden und die Fassade<br />

schadhaft. Die Fensterläden bedürfen eines neuen Anstriches. Diesen könnte Josef Thomann<br />

vom Bauhof übernehmen. Bevor jedoch Arbeiten an Fassade und Fenster vorgenommen werden,<br />

ist ein Sanierungsvorschlag von einem Architekten einzuholen.<br />

f) (200) Schulverband Mittelschule Alteglofsheim<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt zur Kenntnis, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sünching</strong> an den Schulverband<br />

Mittelschule Alteglofsheim eine Verwaltungs- und Investitionsumlage in Höhe von rd. 2.677 €<br />

pro Schüler zu leisten hat. Die Umlage an den Mittelschulverbund Geiselhöring beträgt rd. 800 €<br />

pro Schüler. Dies bestätigt, dass die eingereichte Klage sinnvoll und richtig ist, weil neben der<br />

viermal längeren Schülerbeförderung auch wesentlich mehr Kosten für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sünching</strong><br />

anfallen werden.<br />

g) (024) Kommunalwahl 2014<br />

Bei der letzten Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes wurde die Einwohnerzahl der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sünching</strong> - mit Erstwohnsitzen - auf 2002 beziffert. Dies hätte zur Folge, dass künftig<br />

14 <strong>Gemeinde</strong>räte (anstatt 12) gewählt werden müssen. Maßgebend für die Sitze im <strong>Gemeinde</strong>rat


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20. August 2013 798<br />

ist jedoch die erst zu veröffentlichende Einwohnerstatistik, welche rund ein halbes Jahr vor der<br />

Kommunalwahl veröffentlicht wird.<br />

h) (631) Bahnhofstraße<br />

Die Senken beim Bürgersteig auf Höhe Bahnhofstraße 1 – 3 (Bäckerei Firlbeck, Dr. Arzberger)<br />

sind erfasst und werden bei der Gewährleitungsabnahme im Oktober 2014 dem Bauunternehmen<br />

bekannt gegeben. Akute Gefahrenstellen sind jedoch nicht vorhanden, so dass eine vorzeitige<br />

Reparatur nicht erforderlich ist.<br />

i) Lärmschutzverordnung<br />

Im Mitteilungsblatt wurde bekannt gegeben, dass die <strong>Gemeinde</strong> keine Lärmschutzverordnung<br />

hat und demnach auch Rasenmähen und andere lärmende Arbeiten in der Mittagszeit nach den<br />

gesetzlichen Vorgaben zugelassen sind. Frau Schreiber erklärt, dass seit der Veröffentlichung im<br />

Mitteilungsblatt die lärmenden Arbeiten in der Mittagszeit zugenommen haben und stellt<br />

nochmals den Erlass einer entsprechenden Verordnung zur Diskussion.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist der Meinung, dass diese Thematik im neuen <strong>Gemeinde</strong>rat behandelt werden<br />

soll. Grundsätzlich muss jedoch nicht alles reglementiert werden. Vielmehr ist eine gegenseitige<br />

Rücksichtnahme unter Nachbarn wünschenswert.<br />

Ende der öffentlichen Sitzung: 21.20 Uhr.

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