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Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe von Reinigungsleistungen

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Stiftung Katholische Freie Schule<br />

der Diözese Rottenburg Stuttgart<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong><br />

Objekt:<br />

Katholisches Freies Gymnasium<br />

Abtsgmünd<br />

Dr.-Albert-Grimminger-Straße 1<br />

73453 Abtsgmünd<br />

Seite 1


Stiftung Katholische Freie Schule<br />

der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................... 2<br />

Vorbemerkung ............................................................................................................ 3<br />

Vorhaben.................................................................................................................... 4<br />

Ziele des Bischöflichen Stiftungsschulamts................................................................ 4<br />

Angebotsbedingungen/Verfahren ............................................................................... 5<br />

Unterhaltsreinigung/Preiszusammenstellung.............................................................. 9<br />

Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd ............................................................. 9<br />

Unterhaltsreinigung/Preiszusammenstellung............................................................ 10<br />

Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd ........................................................... 10<br />

Kalkulation der Stundenverrechnungssätze ............................................................. 11<br />

Gesamtpreisaufstellung............................................................................................ 12<br />

Glas- und Rahmenreinigung..................................................................................... 13<br />

Grundreinigung......................................................................................................... 14<br />

Anlage 1 Mustervertrag .............................................................................................. I<br />

Anlage 2 Verzeichnis der beizufügenden Anlagen zum Angebot ........................... XIII<br />

Anlage 3 Leistungsverzeichnis Schulen ..................................................................XV<br />

Anlage 4 Rhythmenschlüssel für Reinigungsdienste..............................................XVI<br />

Anlage 5 Leistungsverzeichnis für die Glas- und Rahmenreinigung......................XVII<br />

Anlage 6 Raumflächenverzeichnis .......................................................................XVIII<br />

Anlage 7 Glasflächenverzeichnis............................................................................XIX<br />

Anlage 8 Aufmaßnormen und Flächenermittlung ....................................................XX<br />

Anlage 9 Beschreibung der Reinigungsarten .........................................................XXI<br />

Anlage 10 Eigenerklärung .................................................................................. XXXII<br />

Anlage 11 Referenzliste .................................................................................... XXXIII<br />

Anlage 12 Bestätigung der Objektbesichtigung .................................................XXXIV<br />

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der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Vorbemerkung<br />

Die Stiftung Katholische Freie Schule ist Dachverband für über 80 katholische Schulen<br />

in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Sie nimmt im Auftrag des Bischofs insbesondere<br />

die Schulaufsicht wahr. Darüber hinaus ist sie selbst Träger bzw. Geschäftsführer<br />

<strong>von</strong> ca. 30 Schulen an 19 Standorten.<br />

Das Bischöfliche Stiftungsschulamt (BSSA) mit Sitz in Rottenburg am Neckar ist zum<br />

einen Geschäftsstelle für die Stiftung Katholische Freie Schule sowie das Freie Katholische<br />

Schulwerk e. V., zum anderen aber auch ein Dienstleistungszentrum für<br />

Schulverwaltung. In den Bereichen Personalverwaltung, Lohnbuchhaltung, Liegenschaftsverwaltung<br />

und Finanzbuchhaltung entlastet das BSSA die örtlichen Träger.<br />

Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg Stuttgart<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Abteilung II – Bauwesen / Liegenschaften<br />

Tobias Kugler<br />

Bischof-<strong>von</strong>-Keppler-Straße 5<br />

72108 Rottenburg am Neckar<br />

Telefon: 0 74 72 / 9878-881<br />

Telefax: 0 74 72 / 9878-888<br />

Email: TobKugler@stiftungsschulamt.drs.de<br />

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Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Vorhaben<br />

Wir beabsichtigen mit dieser Ausschreibung anfallende Reinigungsarbeiten an unserem<br />

Standort:<br />

Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd<br />

Dr.-Albert-Grimminger-Straße 1<br />

73453 Abtsgmünd<br />

Telefon: 0 73 66 / 92234 - 0<br />

erstmals an einen externen Dienstleister zu vergeben.<br />

Dies schließt nachfolgend aufgeführte <strong>Reinigungsleistungen</strong> ein:<br />

1. Unterhaltsreinigung<br />

2. Glas- und Rahmenreinigung<br />

3. Grundreinigungsarbeiten<br />

Wir stellen uns hier die <strong>Vergabe</strong> an einen innovativen und flexiblen Dienstleistungspartner<br />

vor.<br />

Ziele des Bischöflichen Stiftungsschulamts<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bildungseinrichtungen ganzheitlich zu betrachten, sie wirtschaftlich und mit<br />

höchstmöglichen Standards zu betreiben;<br />

Operatives Qualitätsmanagement;<br />

Bei der <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> Dienstleistungen allen Anforderungen und Bedürfnissen<br />

der Beteiligten gerecht zu werden;<br />

Liegenschaften entsprechend aller Gesichtspunkte, insbesondere hygienischer<br />

und ästhetischer Art zu pflegen;<br />

Flexible Personalorganisation und –disposition;<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Angebotsbedingungen/Verfahren<br />

Art des Verfahrens:<br />

Offenes Verfahren<br />

Besichtigungstermin:<br />

verbindlich,<br />

Donnerstag, 20. Juni 2013, 14.00 Uhr<br />

Angebote werden bis Freitag, 28. Juni 2013<br />

bei der<br />

Stiftung Katholische Freie Schule<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

Bischof-<strong>von</strong>-Keppler-Straße 5<br />

72108 Rottenburg am Neckar<br />

entgegengenommen.<br />

Alle Angebotspreise sind ohne Einbezug der gesetzlichen Mehrwertsteuer abzugeben.<br />

Die Mehrwertsteuer ist im Angebotsvordruck gesondert auszuweisen.<br />

Wird keine Mehrwertsteuer angegeben, gilt der Angebotspreis als Bruttopreis.<br />

Angebote <strong>von</strong> Arbeitsgemeinschaften und anderer gemeinschaftlichen Bietern (analog<br />

§ 21 Nr. 4 VOL/A) finden nur Berücksichtigung, wenn dem Angebot ein Verzeichnis<br />

der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters<br />

und eine <strong>von</strong> allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte<br />

Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber<br />

rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner<br />

haften.<br />

Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Anbieters Unklarheiten, die<br />

die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Anbieter das Bischöfliche Stiftungsschulamt<br />

vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Dies gilt auch,<br />

wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.<br />

Der Einsatz eines Nachunternehmers ist grundsätzlich nur im Bereich Glasreinigung<br />

möglich. Er bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Der Bieter hat insbesondere folgende Unterlagen auszufüllen bzw. mit seinem Angebot<br />

ein<strong>zur</strong>eichen (vgl. Anlage – „Verzeichnis der Anlagen zum Angebot“):<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Preisermittlung Unterhaltsreinigung;<br />

Preisermittlung Glas- und Rahmenreinigung<br />

Kalkulation der Stundenverrechnungssätze;<br />

Einen unterschriebenen Mustervertrag;<br />

Referenzen für vergleichbare Objekte;<br />

Firmeninformation (letzter Jahresbericht, Übersicht über Standorte);<br />

Ablauf- und Objektorganisation (Organisationsplan mit Objektleitungsstruktur<br />

und Verantwortungsrichtlinien);<br />

Personelle Besetzung mit Qualifikationen, insbesondere des Objektleiters;<br />

Dienstleistungsplanung und Qualitätssicherung;<br />

Start- und Ablaufplan;<br />

Beschäftigungspraktiken des eigenen Unternehmens, Führungs- und Managementgrundsätze,<br />

Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen;<br />

Aufteilung der Leistungen in Eigenleistung und Fremdvergabe; Auswahlverfahren<br />

für Unterlieferanten bzw. Subunternehmer und Qualitätskontrolle;<br />

Qualitätsstandards und Kontrolleinrichtungen im Objekt;<br />

Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO (nicht älter<br />

als drei Monate);<br />

Eine Eigenerklärung über lfd. Ermittlungsverfahren;<br />

Bestätigung der Objektbesichtung;<br />

Angebote werden nur gewertet, wenn alle genannten Unterlagen und Fragen vom<br />

Bieter vollständig ausgefüllt und beantwortet sind.<br />

Schadensersatzansprüche durch Ablehnung des Angebotes sind ausgeschlossen.<br />

Die Erstellung des vorliegenden Angebots wird nicht vergütet.<br />

Über die <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> hinausgehende Informationen erteilt der Ansprechpartner<br />

des Bischöflichen Stiftungsschulamts.<br />

Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und<br />

Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass<br />

er eine qualitätsgesicherte Reinigung durchführt;<br />

sein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist;<br />

er für seine Arbeitnehmerschaft mindestens Tariflöhne nach dem zwischen<br />

der Landesinnnung der Gebäudereiniger und der IG Bau, Agrar und Umwelt<br />

abgeschlossenen Lohntarifvertrag zahlt und den Verpflichtungen aus dem<br />

Rahmentarifvertrag nachkommen wird.<br />

Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebots ferner, dass<br />

dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit<br />

anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über<br />

die Gewährung <strong>von</strong> Vorteilen an Mitbewerber getroffen worden sind und auch<br />

nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden;<br />

die allgemeinen Preisvorschriften, insbesondere die VO PR 30/53 vom<br />

21.11.1953 sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom<br />

27.07.1957 (beide in der jeweils geltenden Fassung) beachtet worden sind.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Informationen zum Objekt<br />

Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd:<br />

Zum Schuljahr 2010/2011 hat das Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd mit<br />

49 Schülerinnen und Schülern in zwei Klassen 5 seinen Betrieb aufgenommen.<br />

Bis 2018 wird die Schule Jahr für Jahr wachsen. Im Endausbau ist das Katholische<br />

Freie Gymnasium für Mädchen und Jungen Ganztagsschule mit naturwissenschaftlich-technischem<br />

Schwerpunkt.<br />

Der Unterricht hat am 13. September 2010 in einem Interimsgebäude begonnen. Im<br />

Schuljahr 2012/13 besuchen 153 Schülerinnen und Schüler die Schule.<br />

Der Einzug in den Neubau, der in unmittelbarer Nähe des jetzigen Gebäudes entsteht,<br />

ist im Sommer 2013 geplant. (Quelle: http://www.gymnasium-abtsgmuend.de/)<br />

Erklärung<br />

Alle Preise sind als Festpreise zu kalkulieren (Unterhaltsreinigung). Für den Beginn<br />

der Reinigungsarbeiten ist der 09.09.2013 vorgesehen.<br />

Angebotssummen<br />

Unterhaltsreinigung:<br />

Regie-/Sonderarbeiten:<br />

siehe nachstehende Preisblätter<br />

siehe nachstehende Preisblätter<br />

Mit der Unterschrift auf diesem Titelblatt werden alle vorstehenden und nachfolgenden<br />

Angaben, Beschreibungen, Erklärungen und Bedingungen als Bestandteil des<br />

Angebots anerkannt.<br />

Rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters:<br />

………….………………..…………………………………..<br />

Datum / Unterschrift / Firmenstempel<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Unterhaltsreinigung/Preiszusammenstellung<br />

Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd<br />

Sommerrhythmus – 01.04. bis 31.10.<br />

Das Angebot der Unterhaltsreinigung beruht auf folgenden Grundlagen:<br />

für die Reinigung <strong>von</strong> Raumgruppe<br />

(siehe Leistungsverzeichnis/<br />

Reinigungshäufigkeit)<br />

Reinigungsfläche<br />

in 14 Tagen in m²<br />

Reinigungsleistung<br />

in m²/Std. und<br />

Arbeitskraft<br />

Stundenbedarf<br />

in 14 Tagen<br />

A : =<br />

B : =<br />

C : =<br />

D : =<br />

E : =<br />

F : =<br />

G : =<br />

I : =<br />

J : =<br />

K : =<br />

L : =<br />

N : =<br />

O : =<br />

S u m m e<br />

x 2,174 =<br />

Unternehmerstundenlohnsatz in<br />

€/Std. (Sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigte)<br />

Reinigungsfläche<br />

in m²/Monat<br />

Stundenbedarf/<br />

Monat<br />

Stundenbedarf/<br />

Monat<br />

monatlicher Gesamtpreis für die<br />

Unterhaltsreinigung<br />

x = € + MwSt.<br />

Stundenverrechnungssatz für Vertretungen der Reinigungskräfte<br />

des Nutzers und für Sonderarbeiten:<br />

€/Std. + MWSt.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Unterhaltsreinigung/Preiszusammenstellung<br />

Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd<br />

Winterrhythmus – 01.11. bis 31.03.<br />

Das Angebot der Unterhaltsreinigung beruht auf folgenden Grundlagen:<br />

für die Reinigung <strong>von</strong> Raumgruppe<br />

(siehe Leistungsverzeichnis/<br />

Reinigungshäufigkeit)<br />

Reinigungsfläche<br />

in 14 Tagen in m²<br />

Reinigungsleistung<br />

in m²/Std. und<br />

Arbeitskraft<br />

Stundenbedarf<br />

in 14 Tagen<br />

A : =<br />

B : =<br />

C : =<br />

D : =<br />

E : =<br />

F : =<br />

G : =<br />

I : =<br />

J : =<br />

K : =<br />

L : =<br />

N : =<br />

O : =<br />

S u m m e<br />

x 2,174 =<br />

Unternehmerstundenlohnsatz in<br />

€/Std. (Sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigte)<br />

Reinigungsfläche<br />

in m²/Monat<br />

Stundenbedarf/<br />

Monat<br />

Stundenbedarf/<br />

Monat<br />

monatlicher Gesamtpreis für die<br />

Unterhaltsreinigung<br />

x = € + MwSt.<br />

Stundenverrechnungssatz für Vertretungen der Reinigungskräfte<br />

des Nutzers und für Sonderarbeiten:<br />

€/Std. + MWSt.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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Kalkulation der Stundenverrechnungssätze<br />

Beiliegender Kalkulation liegen nachfolgend genannte Stundenverrechnungssätze<br />

zugrunde.<br />

Sozialversicherungspflichtige Kräfte<br />

Tariflohn/Ecklohn B % €<br />

A<br />

Lohnnebenkosten<br />

1 Rentenversicherung<br />

2 Krankenversicherung (Mittelwert)<br />

3 Arbeitslosenversicherung<br />

4 Pflegeversicherung<br />

5 Pausch. Lohnsteuer<br />

6 Solidaritätszuschlag<br />

7 Pausch. Kirchensteuer<br />

Zwischensumme<br />

8 Unfallvers. (BG)<br />

9 Haftpflichtvers.<br />

Summe Pos. A<br />

B<br />

Lohnfolgekosten<br />

1 Urlaubsentgelt<br />

2 Gesetzliche Feiertage<br />

3 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall<br />

4 Tarifl. Ausfallzeiten<br />

5 Jahressonderzahlung<br />

6 Zusätz. Urlaubsgeld<br />

7 AG-Anteile zu ges. LNK aus<br />

Pos. B1 bis B7<br />

8 Pauschalst. Auf Pos. B1 bis<br />

B7<br />

Summe Pos. B.<br />

Summe Pos. A+B<br />

C<br />

Löhne/Gehälter für Aufsichtskräfte<br />

und technische Mitarbeiter<br />

Summe Pos. A-C<br />

D<br />

Sonstige Kosten<br />

1 Reinig.-/Verbrauchsmaterial<br />

2 AFA<br />

Masch./Geräte/Betriebskosten<br />

3 Waschkosten f. Reinigungstextilien<br />

Sachkosten<br />

4 Sonst. Gemeinkosten<br />

Kostensatz aus A bis D<br />

E<br />

Gesamtkosten (Tariflohn +<br />

Pos. A bis D)<br />

Risiko und Gewinn bezogen<br />

auf Kostensatz<br />

Stundenverrechnungssatz<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Gesamtpreisaufstellung<br />

Gemäß des Leistungsverzeichnis und dem Raumflächenverzeichnis zu erbringenden<br />

Leistungen der Unterhaltsreinigung zu einem Gesamtpreis <strong>von</strong>:<br />

Sommerrhythmus mtl. Preis netto: €<br />

Winterrhythmus mtl. Preis netto: €<br />

Zwischensumme mtl. Preis netto: €<br />

zzgl. MwSt: €<br />

mtl. Gesamtpreis brutto: €<br />

X 8,4 Mon. 1 = Jahresgesamtpreis brutto: €<br />

Anzahl der im Objekt eingesetzten Personen:<br />

Stundenverrechnungssatz für Regiearbeiten: €<br />

1<br />

Grundlage 37 Schulwochen<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Glas- und Rahmenreinigung<br />

Objekt:<br />

Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd<br />

Dr.-Albert-Grimminger-Straße 1<br />

73453 Abtsgmünd<br />

1. Glasflächen<br />

1.1 Verbundfenster/Doppelfenster m 2<br />

1.2 Isolierglasfenster/Einfachfenster m²<br />

1.3 Glaswände m²<br />

1.4 Glasbausteine m²<br />

jeweils einseitig gemessen<br />

insgesamt: m²<br />

2. Reinigungspreise<br />

2.1 Glasreinigung ohne Rahmen (Herbst)<br />

a) Zweiseitig zu reinigen<br />

m 2 zu €/m 2 = €<br />

m² zu €/m² = €<br />

b) Einseitig zu reinigen<br />

m² zu €/m² = €<br />

Angebotspreis €<br />

+ MwSt. €<br />

ingesamt: €<br />

2.2 Glasreinigung mit Rahmen (Frühjahr)<br />

a) Zweiseitig zu reinigen<br />

m 2 zu €/m 2 = €<br />

m² zu €/m² = €<br />

b) Einseitig zu reinigen<br />

m² zu €/m² = €<br />

Angebotspreis €<br />

+ MwSt. €<br />

ingesamt: €<br />

Jahrespreis (Summe 2.1 und 2.2)<br />

€ brutto<br />

In diesem Angebotspreis sind sämtliche Kosten für Maschinen und Geräte<br />

(z. B. Hubsteiger usw.) <strong>von</strong> ………… € enthalten.<br />

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Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Grundreinigung<br />

Reinigungsflächen sind grundsätzlich oberflächenschonend zu bearbeiten. Parkettflächen<br />

sind daher, soweit Schmutz und Sand nicht per Haarbesen oder Staubsauger<br />

entfernt wird, grundsätzlich ausschließlich nebelfeucht zu moppen.<br />

Frisch versiegelte Holzfußböden sind erst nach 8-14 Tagen wieder voll beanspruchbar.<br />

In dieser Zeit sind diese Flächen ausschließlich trocken zu reinigen.<br />

Von Zeit zu Zeit können Parkettflächen mit einem weichen, nicht fusselnden Lappen<br />

gewachst werden.<br />

Weiterhin möchten wir die lfd. Reinigung mit einer bedarfsorientierten Grundreinigung<br />

und Einpflege <strong>von</strong> bis zu 1/3 der Parkett- und Linoleumfläche ergänzen. Hierfür<br />

gelten die Vertragsbedingungen des abzuschließenden Reinigungsvertrags.<br />

Grundreinigung und Einpflegen der Böden:<br />

Bodenbelag € / m²<br />

Parkett<br />

Kautschuk<br />

Teppich<br />

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Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Firmenstempel Absender<br />

Eingangsstempel BSSA<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> Abtsgmünd<br />

----------------------------------------------------------------------------------<br />

---------------------------------<br />

Bitte versehen Sie Ihren verschlossenen Umschlag<br />

mit den Angebotsunterlagen mit dieser Kennzeichnung!<br />

Seite 15


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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für die<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Anlage 1<br />

Mustervertrag<br />

Reinigungsvertrag<br />

zwischen der<br />

Stiftung Katholische Frei Schule<br />

der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

und<br />

Mustermann<br />

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Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Vertragspartner<br />

Reinigungsobjekt<br />

Zwischen - nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt –<br />

Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

Bischof-<strong>von</strong>-Keppler-Straße 5<br />

72108 Rottenburg am Neckar<br />

und – nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt-<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Mustermann<br />

Nachfolgende Bestimmungen gelten für alle Reinigungsverträge des<br />

Bischöflichen Stiftungsschulamtes über<br />

a) die Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung<br />

b) die Glas- und Rahmenreinigung<br />

c) Grundreinigung und Einpflege<br />

des Schulgebäudes und der dazugehörigen Sporthalle am Schulstandort:<br />

Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd<br />

Dr.-Albert-Grimminger-Straße 1<br />

73453 Abtsgmünd<br />

Telefon: 0 73 66 / 92234 - 0<br />

Seite II


Stiftung Katholische Freie Schule<br />

der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Vertragsbestandteile<br />

Bestandteile dieses Vertrages sind:<br />

1. Bestätigung der Objektbesichtigung<br />

2. Preisblätter „Unterhaltsreinigung“<br />

3. Leistungsverzeichnis / Unterhaltsreinigung<br />

4. Rhythmenschlüssel zum Leistungs-/ Raumflächenverzeichnis<br />

5. Preisblätter „Glasreinigung“<br />

6. Leistungsverzeichnis / Glas- und Rahmenreinigung<br />

7. Preisblatt „Grundreinigung“<br />

8. Aufmassnormen und Flächenermittlung<br />

9. Leistungsbeschreibung der Zwischen- und Teilflächenreinigung<br />

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (AN)<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen<br />

im Sinne einer qualitätsgesicherten Reinigung (z. B. Qualitätsmanagementsystem<br />

nach DIN EN ISO 9000ff, oder gleichwertiger Qualitätssicherungssysteme)<br />

durchzuführen.<br />

Beschreibung der Reinigungsarten<br />

Der AN hat sich vor Abgabe seines Angebotes über den Umfang der Arbeiten an Ort<br />

und Stelle der Objekte dem AG zu unterrichten.<br />

Die Übertragung <strong>von</strong> Reinigungsaufgaben aus diesem Auftrag an Nachunternehmer<br />

bedarf der vorherigen Zustimmung des AG. Nachunternehmer müssen grds. allen<br />

Vertragspflichten des Auftragnehmers nachkommen.<br />

Die im Leistungsverzeichnis festgelegten täglichen und turnusmäßigen Arbeiten sind<br />

verbindliche Arbeitsnorm, d.h. sie sind ständig und gleichbleibend zu erbringen. Der<br />

Auftraggeber behält sich vor, nach vorhergehender Absprache mit dem AN die Reinigungsprogramme<br />

zu ändern.<br />

Der AN hat vor Reinigungsbeginn der Verwaltung die Revierpläne mit Arbeitsanweisungen<br />

für sein Reinigungspersonal vorzulegen.<br />

Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft<br />

beachtet werden.<br />

Die ausgehändigten Schlüssel für das zu reinigende Objekt sind nach Vertragsablauf<br />

dem AG auszuhändigen.<br />

Seite III


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Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Allgemeines<br />

Die erforderlichen Abstellflächen für Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel werden<br />

vom AG unentgeltlich <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Der AG übernimmt keine Haftung für<br />

Schäden und Verluste an vom AN oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen.<br />

Das <strong>zur</strong> Auftragserfüllung erforderliche Wasser und die elektrische Energie werden<br />

unentgeltlich <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Auf einen sparsamen Verbrauch ist zu achten.<br />

Der Anschluss <strong>von</strong> Waschmaschinen und Trocknern des AN bedarf der Zustimmung<br />

der Verwaltung.<br />

Der AG behält sich vor, einzelne Bereiche oder Leistungen aus dem Auftragsumfang<br />

herauszunehmen und eigenem Personal oder Dritten zu übertragen.<br />

Art und Umfang der Leistung<br />

Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege <strong>von</strong> Decken und<br />

Wänden, nichttextilen und textilen Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen<br />

Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung.<br />

Für die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich die<br />

Gebäudeinnenreinigung in<br />

- Unterhaltsreinigung entsprechend dem Leistungsverzeichnis und Raumflächenverzeichnis<br />

- Glasreinigung entsprechend dem Leistungsverzeichnis und dem Raumflächenverzeichnis<br />

Grundlage für den Umfang der Leistungen für die Reinigungsarten<br />

a) ist die in der Anlage aufgeführte Beschreibung <strong>zur</strong> Ausführung, entsprechend den<br />

Reinigungsarten und der im Leistungsverzeichnis / Raumflächenverzeichnis angegebenen<br />

Tätigkeiten;<br />

b) sind die im Leistungsverzeichnis festgelegten Tätigkeiten, unter Berücksichtigung<br />

der entsprechenden Reinigungshäufigkeit;<br />

c) ist der im Rahmen <strong>von</strong> Sonder- / Regiearbeiten mit dem Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

vereinbarte Leistungsumfang auf der Basis des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes.<br />

Die Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich in der Zeit <strong>von</strong> Montag bis Freitag einer<br />

jeden Woche außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeiten auszuführen und müssen<br />

bis zum nächsten Unterrichtsbeginn ausgeführt sein.<br />

Der AN verpflichtet sich den Schließdienst des Objektes zu gewährleisten.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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Mehrarbeiten, die aufgrund stärkerer Verschmutzungen (z. B. infolge kleinerer baulicher<br />

Instandsetzungen oder im Winter) erforderlich werden, gehören <strong>zur</strong> Unterhaltsreinigung<br />

und werden nicht gesondert vergütet.<br />

Reinigungspersonal, Aufsichten<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Kontrollpersonen<br />

einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen.<br />

Der AG ist berechtigt, zwecks Überprüfung des Reinigungsgrades Kontrollen vorzunehmen.<br />

Diese Kontrollen können unangekündigt oder in Absprache mit der Objektleitung<br />

geschehen.<br />

Der AN verpflichtet sich, dass sein Personal vor Arbeitsbeginn sorgfältig geschult<br />

wird. Zur Einarbeitung muss während der ersten Tage pro Arbeitsbereich eine Fachkraft<br />

eingesetzt werden.<br />

Für den Einsatz <strong>von</strong> Reinigungskräften <strong>zur</strong> Reinigung im Objekt gilt gemäß<br />

§ 33 IfSG ff. folgende Forderung:<br />

Arbeitskräfte, die an einer Erkrankung nach § 34 I IfSG leiden oder deren verdächtig<br />

oder die verlaust sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen,<br />

bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes<br />

eine Weiterverbreitung der Krankheit oder Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten<br />

ist.<br />

Entsprechend § 34 II IfSG dürfen Ausscheider nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes<br />

und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die<br />

Räume betreten und die Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaft<br />

eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt dies entsprechend.<br />

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Personal die oben genannten<br />

Verpflichtungen einhält.<br />

Auf Wunsch des AG verpflichtet sich der AN auch ein polizeiliches Führungszeugnis<br />

vorzulegen.<br />

Der AN wird die ihm übertragenen Aufgaben nur durch geeignete Arbeitskräfte ausführen<br />

lassen und während der Arbeit beaufsichtigen. Zur Eignung der Arbeitskräfte<br />

gehören insbesondere auch hinreichende Deutschkenntnisse. Fähigkeit, sich Beanstandungen<br />

und Folgen aus einer Verletzung dieser Verpflichtung gehen zu Lasten<br />

des AN.<br />

Personen, die vom AN nicht mit der Reinigung des Gebäudes beauftragt sind, dürfen<br />

nicht in das Objekt genommen werden. In Schriftstücke, Akten und andere Unterlagen,<br />

die sich in den Räumen befinden, darf keine Einsicht genommen werden; unbefugtes<br />

Öffnen <strong>von</strong> Schränken, Schubladen und ähnliches ist nicht erlaubt. Die Verschwiegenheit<br />

über dienstliche Vorgänge und Einrichtungen ist arbeitsvertraglich<br />

festzuhalten und besteht auch nach Auflösung des Arbeitsvertrages weiter. Die Benutzung<br />

der nicht öffentlichen Fernsprechanlage ist nicht gestattet.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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Bei Zuwiderhandlungen kann der AG verlangen, dass die betreffende Reinigungskraft<br />

nicht mehr in dem Gebäude <strong>zur</strong> Reinigung eingesetzt wird.<br />

Werden die dienstlichen Interessen des AG durch den AN bzw. seiner Erfüllungsgehilfen<br />

beeinträchtigt oder stellt sich das Fehlen der fachlichen oder persönlichen Eignung<br />

des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen heraus, so ist der AG oder eine <strong>von</strong> ihm<br />

beauftragte Person berechtigt, die betreffende Person sofort des Hauses zu verweisen.<br />

Der AG kann dem AN darüber hinaus verbieten, die betreffende Person weiterhin<br />

im Haus des AG mit Arbeiten zu betrauen.<br />

Der AN hat auf seine Kosten sämtliche <strong>von</strong> ihm im Haus des AG eingesetzten Personen<br />

mit einem Ansteckausweis mit Name, Vorname und Lichtbild auszustatten.<br />

Der Ausweis ist gut sichtbar an der Kleidung anzubringen. Bei Ausscheiden des Personals<br />

hat der AN diesen Ausweis wieder einzuziehen.<br />

Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal beschäftigen. Die Beschäftigung<br />

erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des Lohn- und Rahmentarifvertrages<br />

des Gebäudereiniger-Handwerks. Die Anmeldung <strong>zur</strong> Sozialversicherung sind<br />

der Verwaltung auf Verlangen in Kopie vorzulegen.<br />

Arbeitserlaubnispflichtige ausländische Arbeitnehmer darf der AN <strong>zur</strong> Erfüllung seiner<br />

vertraglichen Leistungen nur einsetzen, wenn es sich um Beschäftigte des AN<br />

handelt. Der Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis dieser Arbeitnehmer ist<br />

ebenfalls Voraussetzung.<br />

Der AN hat dem AG eine Liste des in dem Gebäude eingesetzten Reinigungspersonals<br />

zu übergeben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer den<br />

vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sozialversicherungsnachweis für jede in dem<br />

Gebäude eingesetzte Reinigungskraft in Kopie vorzulegen.<br />

Als Kontrolle für die Anwesenheit des AN-Personals ist die Eintragung in Anwesenheitslisten<br />

o. ä. erforderlich.<br />

Mängel und Schäden bei Einrichtungsgegenständen sind der Verwaltung unverzüglich<br />

mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals<br />

darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten<br />

Beanstandungen ausgeführt werden.<br />

Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer<br />

für das Objekt eine/n verantwortliche/n Objektleiter/in zu benennen,<br />

der/die mit dem AG oder dessen Beauftragten eng zusammenarbeitet. Der/die Objektleiter/in<br />

(oder dessen/deren Vertreter/in) hat den Anweisungen und Wünschen<br />

des AG oder dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen,<br />

unverzüglich Folge zu leisten. Die Objektleitung muss während der Reinigungszeit<br />

im Objekt anwesend sein. 2 Bei Abwesenheit wird die Objektleitung durch<br />

eine(n) zu benennende/n Vorarbeiter/in verantwortlich vertreten.<br />

2 Die Objektleitung vertritt den Auftragnehmer während der Reinigungszeit vor Ort, sie ist für die Kundenbetreuung zuständig, hierzu gehört insbesondere das Entgegennehmen<br />

<strong>von</strong> Reklamationen und die Aufnahme <strong>von</strong> kleineren Sonderarbeiten.<br />

Die regelmäßige Wiederbeschaffung bzw. Bedarfsanmeldung des Reinigungsmaterials nach einer Bestandsaufnahme eines Anwendungstechnikers ist ebenso Aufgabe<br />

der Objektleitung.<br />

Weiterhin nimmt die Objektleitung einfache Arbeitgeberaufgaben wahr, hierzu gehört insbesondere die Erfassung und Überprüfung der geleisteten Arbeitszeit, sowie die<br />

Umsetzung allgemeiner Dienst- und Arbeitsschutzanweisungen. Die Ausübung eines einfachen Direktionsrechts obliegt der Objektleitung.<br />

Die Objektleitung ist ein Organ operativen Qualitätssicherung.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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Der AN stellt sicher, dass <strong>von</strong> seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen<br />

ins Objekt mitgebracht werden; hierbei sind auch die Kinder der Beschäftigten eingeschlossen.<br />

Weiterhin ist das Mitbringen <strong>von</strong> Tieren untersagt.<br />

Das Reinigungspersonal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten. Auf ein<br />

ordentliches Erscheinungsbild wird besonderer Wert gelegt. Diese Kleidung muss im<br />

Sinne der Vorschriften hygienisch einwandfrei sein (Vorschriften der Berufsgenossenschaft<br />

Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).<br />

In Bereichen besonderer hygienischer Vorsorge (z. B. Kindergärten/ Hort, Sanitärbereiche,<br />

Küchen, Speisesäle etc.) sind geschlossene Arbeitskittel zu tragen.<br />

Der AN sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in den<br />

zu reinigenden Gebäuden gefunden werden, sofort bei der Verwaltung abzuliefern.<br />

Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.<br />

Die besonderen Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Reinigungsobjektes/<br />

-bereiches sind zu beachten.<br />

Betriebsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen)<br />

Entsprechend den o. g. Grundsätzen hat der AN nachzuweisen, dass die <strong>zur</strong> Reinigung<br />

eingesetzten Betriebsmittel <strong>zur</strong> Erfüllung des Leistungsverzeichnisses und im<br />

Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet<br />

sind und fachkundig angewandt werden.<br />

Der AN ist verpflichtet, Betriebsmittel für die Reinigung und Pflege selbst zu stellen.<br />

Die eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen<br />

für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetzes und den VDE-Vorschriften entsprechen.<br />

Die <strong>zur</strong> Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände sind täglich zu<br />

säubern und ggf. zu desinfizieren.<br />

Die <strong>zur</strong> Reinigung verwendeten Tücher, Bezüge etc. müssen täglich desinfizierend<br />

gewaschen und getrocknet werden.<br />

Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel)<br />

Entsprechend den o. g. Grundsätzen hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass die<br />

<strong>zur</strong> Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel) <strong>zur</strong> Erfüllung des Leistungsverzeichnisses<br />

und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und<br />

Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden. Auf Verlangen<br />

des AG sind entsprechende Sicherheitsdatenblätter auszuhändigen.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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Kontrolle<br />

Die Arbeitsausführung wird durch den AN kontinuierlich überwacht und die Ergebnisse<br />

aufgezeichnet und ausgewertet. Von jeder durchgeführten Dienstleistung ist vom<br />

AN ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, worin dem Auftraggeber die ordnungsgemäße<br />

Ausführung der Arbeiten gemäß dem vereinbarten Leistungsverzeichnis bestätigt<br />

wird.<br />

Der AG hat das Recht, Kontrollen nach eigenem Ermessen durchzuführen oder<br />

durch einen <strong>von</strong> ihm Beauftragten durchführen zu lassen.<br />

Der AG bestätigt einmal monatlich die einwandfreie Reinigung auf einer Kontrollliste,<br />

die der AN aufstellt und vorlegt.<br />

Haftung / Versicherung<br />

Auf Verlangen des AG ist im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung mit höheren Deckungssummen<br />

abzuschließen.<br />

Bei den Reinigungsarbeiten beschädigte Gegenstände, zerbrochene Scheiben und<br />

dergleichen werden auf Veranlassung des AG erneuert. Die entstandenen Kosten<br />

hat der AN zu tragen. Der AN oder seine Arbeitskräfte haften insbesondere auch<br />

beim Verlust <strong>von</strong> anvertrauten Schlüsseln.<br />

Der AG haftet nicht für Entwendungen und Beschädigungen, der vom AN oder seinem<br />

Personal in das Gebäude eingebrachten Sachen.<br />

Der AG ist berechtigt, bei Entstehen <strong>von</strong> Forderungen aus den vorstehenden Sachverhalten<br />

durch einfache Erklärungen nach § 387 ff BGB gegen Forderungen des AN<br />

an<strong>zur</strong>echnen.<br />

Der AG haftet nicht für die Folgen <strong>von</strong> Unfällen, die der AN oder seine Erfüllungsgehilfen<br />

bei der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Ebenso haftet der AG nicht<br />

für Gesundheitsschäden (Unfall, Krankheit, Infektionen usw.), die sich der AN oder<br />

seine Gehilfen bei der Ausführung der Arbeiten zuziehen. Der AN verpflichtet sich,<br />

den AG <strong>von</strong> entsprechenden Entschädigungsansprüchen einschließlich <strong>von</strong> Regressansprüchen<br />

jeglicher Art (z. B. <strong>von</strong> Versicherungen) auszuschließen. Der Haftungsausschluss<br />

gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />

Der AN hat den AG <strong>von</strong> etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei der Ausführung<br />

der Arbeiten einen Schaden erleiden, freizuhalten.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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Der AN haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die nachweislich<br />

durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht<br />

werden. Ihm obliegt der Nachweis, dass er diese Schäden nicht zu vertreten<br />

hat. Eine ausreichende Versicherung in Höhe <strong>von</strong> mindestens<br />

1 Mio. € für Personenschäden pro Schadensfall<br />

500.000 € für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall<br />

50.000 € für Bearbeitungsschäden pro Schadensfall<br />

10.000 € für den Verlust <strong>von</strong> Schlüsseln pro Schadensfall<br />

ist dem Auftraggeber nachzuweisen; die Versicherungspolice ist Bestandteil dieses<br />

Vertrages. Änderungen und Ablauf der Versicherungspolice sind dem AG durch den<br />

Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Der AN hat eine Bestätigung seines Versicherers<br />

vorzulegen, dass dieser bei Erlöschen / Ändern der Versicherung des AN unmittelbar<br />

und unverzüglich den AG benachrichtigt. Diese Bestätigung des Versicherers<br />

ist ebenfalls Vertragsbestandteil.<br />

Aufmaß und Abrechnung<br />

Werden gegenüber der Leistungsbeschreibung und dem -verzeichnis der Reinigungsflächen<br />

Abweichungen <strong>von</strong> Art und Größe des Objektes festgestellt, so können<br />

sie nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 3 % des Aufmaßes des Gesamtobjektes<br />

betragen und spätestens 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme schriftlich geltend<br />

gemacht werden.<br />

Regiearbeiten<br />

Werden nach besonderer Vereinbarung vergütet.<br />

Regiearbeiten hat der AN sofort nach Ausführung sich auf Regiezetteln durch den<br />

AG bestätigen zu lassen. Die Regiezettel sind der Rechnung beizufügen.<br />

Abnahme und Rechnungsausstellung<br />

Für den Auftraggeber entscheidet die Verwaltung des zu reinigenden Gebäudes, ob<br />

die Reinigung fristgerecht erfolgte und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Beweislast<br />

für die vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis <strong>zur</strong> Abnahme beim AN.<br />

Die ordnungsgemäße Ausführung der geleisteten Arbeit ist vom AG bzw. dessen<br />

Beauftragten monatlich zu bescheinigen.<br />

Der Auftragnehmer hat monatlich nachträglich eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung<br />

über die ausgeführten Reinigungsarbeiten unter Zugrundelegung der vereinbarten<br />

Festpreise, zusammen mit der entsprechenden Bescheinigung ein<strong>zur</strong>eichen. Der<br />

AG kann verlangen, dass die Reinigungsarbeiten für bestimmte Gebäude oder Gebäudeteile<br />

separat in Rechnung gestellt werden.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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Bei Schlechterfüllung behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Rechnungsbetrag<br />

zu mindern. Dies gilt insbesondere, wenn die Ausführung nicht der vereinbarten<br />

Leistungsbeschreibung entspricht.<br />

Bei Nichterfüllung <strong>von</strong> Teilflächen oder einzelner Räume / Bereiche verliert der AN<br />

den auf diese Flächen / Bereiche entfallenden Vergütungsanspruch, wenn die Reinigung<br />

nicht nachgeholt werden kann. Nicht nachgeholt werden kann die Reinigung<br />

bei<br />

- täglicher oder jeden zweiten Tag vorzunehmender Reinigung<br />

- der Reinigung 1x pro Woche, wenn die Reinigung nicht innerhalb <strong>von</strong> einem Tag<br />

nachgeholt wird.<br />

- geringer Reinigungshäufigkeit, wenn sie nicht innerhalb <strong>von</strong> 2 Tagen nachgeholt<br />

wird.<br />

Bei Einwendungen mit Nachfristsetzung ist der AN verpflichtet, innerhalb der vom AG<br />

gesetzten Frist die vertragsgemäße Leistung zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist<br />

ist der AG berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auf Kosten und Gefahr des AN<br />

durch einen Dritten vorzunehmen (Ersatzvornahme).<br />

Soweit wegen nicht vertragsgemäßer Ausführung Einschränkungen des Hygienestandards<br />

und der Optik gemacht werden müssen (z. B. Aufbau <strong>von</strong> Kalkablagerungen,<br />

Schmutz- und Pflegemittelkrusten etc.), kann der Auftraggeber verlangen, dass<br />

durch eine nicht zu vergütende Sonderreinigung der ursprüngliche Zustand wieder<br />

hergestellt wird.<br />

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers nach BGB bleiben unberührt.<br />

Preisvereinbarung - Preisänderung<br />

Preisvereinbarung<br />

Der Preisvereinbarung liegt der derzeit gültige Lohn- und Rahmentarifvertrag für das<br />

Gebäudereiniger-Handwerk im Bundesland Baden-Württemberg zugrunde.<br />

Preis bei Vertragsabschluss<br />

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die nach diesem Vertrag zu erbringende<br />

Leistung der Unterhaltsreinigung, die in der Anlage lt. Preisblatt und Seite 11<br />

der <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> vom xx.xx.xxxx genannten Vergütung in Höhe <strong>von</strong><br />

xx.xxx,xx € brutto.<br />

Preisänderung<br />

a) Der Anteil der Lohn- und lohngebundenen Kosten (Lohnkostenanteil) beträgt bei<br />

Vertragsabschluß xx,xx % vom Preis.<br />

b) Im Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnänderungen kann jede Partei einen<br />

Antrag auf Preisänderung stellen.<br />

c) Der Antrag ist nur zulässig, wenn sich seit der letzten Vergütungsanpassung der<br />

Ecklohn B des Lohntarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerks im Land Baden-Württemberg<br />

um mindestens 5% geändert hat.<br />

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<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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d) Die geänderte Vergütung wird nach Antragstellung wirksam zum 1. des folgenden<br />

Monats.<br />

e) Kommt eine Einigung über den neuen Vertragspreis nicht zustande, so kann<br />

jeder Vertragspartner (wie vorstehend genannt) kündigen. Bis zum Ablauf des<br />

Vertrages gilt der zuletzt vereinbarte Preis weiter.<br />

f) In den ersten 12 Vertragsmonaten kann ein Antrag auf Änderung der Vergütung<br />

nicht gestellt werden.<br />

Vertragsdauer und Kündigung<br />

Dieser Vertrag, der am 09.09.2013 beginnt, wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Er kann mit einer Frist <strong>von</strong> 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.<br />

Die ersten 3 Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser<br />

Zeit kann der Vertrag <strong>von</strong> beiden Seiten mit einer Frist <strong>von</strong> 4 Wochen zum Monatsende<br />

gekündigt werden.<br />

Unabhängig da<strong>von</strong> ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu<br />

kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:<br />

a) nachhaltig vertragswidriges Verhalten und wenn der AN trotz eines schriftlichen<br />

Hinweises es unterlässt, die ihm mitgeteilten Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen<br />

unverzüglich und auf Dauer abzustellen,<br />

b) wenn der AN sich an wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 1 des Gesetzes<br />

gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beteiligt hat,<br />

c) wenn der AN Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung, dem Abschluss,<br />

der Durchführung oder der Kontrolle des Vertrages befasst sind, mit<br />

Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum AG Vorteile angeboten, versprochen oder<br />

gewährt hat,<br />

d) wenn über das Vermögen des AN Antrag auf die Eröffnung des Konkurs- oder<br />

Vergleichsverfahrens gestellt wird,<br />

e) wenn der AN, den für ihn gültigen Lohn- und Rahmentarifvertrag, sowie die Arbeitsschutzbestimmungen<br />

nicht anwendet und / oder gegen Bestimmungen des<br />

Ausländerrechts verstößt, sowie bei Nichterfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher<br />

Pflichten,<br />

f) wenn das Reinigungsobjekt durch den AG aufgegeben oder anderweitig genutzt<br />

wird (z. B. Verkauf, Beendigung der Anmietung),<br />

g) wenn der AN nicht bis spätestens <strong>zur</strong> Aufnahme der Reinigungsarbeiten die<br />

geforderten Versicherungsnachweise vorgelegt hat.<br />

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<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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Änderung des Vertrages<br />

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die etwaige<br />

Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.<br />

Forderungsabtretung / Rechtsübertragung<br />

Keine der Parteien wird Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der anderen<br />

Vertragsparteien übertragen.<br />

Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Rottenburg am Neckar.<br />

Auftraggeber<br />

Auftragnehmer<br />

___________________________<br />

Datum / Unterschrift / Stempel AG<br />

___________________________<br />

Datum / Unterschrift / Stempel AN<br />

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Anlage 2<br />

Verzeichnis der beizufügenden Anlagen zum Angebot<br />

Nr.<br />

Formblätter /<br />

sonstige Unterlagen<br />

Anzahl<br />

Anlagen<br />

Anzahl<br />

Seiten beigefügter<br />

Anlagen<br />

Gesamtzahl<br />

Seiten der<br />

Anlagen<br />

1. Stundenverrechnungssätze und<br />

Preisblätter<br />

2. Unterhaltsreinigung:<br />

Preis- und Flächenübersicht<br />

3. Glasreinigung:<br />

Preis- und Flächenübersicht<br />

4. Besichtigung:<br />

Bestätigung der Teilnahme an der<br />

Besichtigung der Schule<br />

5. Referenzübersicht<br />

6. Finanzamt:<br />

Bescheinigung des zuständigen<br />

Finanzamtes über die ordnungsgemäße<br />

Zahlung <strong>von</strong> Steuern und<br />

Abgaben<br />

7. Sozialversicherung<br />

Bescheinigung der für die Arbeitnehmer<br />

zuständigen Krankenkassen<br />

bzw. der Bundesknappschaft<br />

über die ordnungsgemäße Abführung<br />

<strong>von</strong> Beiträgen <strong>zur</strong> gesetzlichen<br />

Sozialversicherung<br />

8. Unfallversicherung<br />

Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft<br />

über die ordnungsgemäße<br />

Zahlung der Beiträge<br />

<strong>zur</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />

9. Auszug aus dem Handels- bzw.<br />

Vereinsregister<br />

10. Jahresabschluss<br />

für das Geschäftsjahr 2010<br />

11. Jahresabschluss<br />

für das Geschäftsjahr 2011<br />

12. Jahresabschluss<br />

für das Geschäftsjahr 2012<br />

13. Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung<br />

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<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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14. Erklärung über den Gesamtumsatz<br />

des Unternehmens sowie über den<br />

Umsatz der Leistungen im Bereich<br />

der Gebäudereinigung (Jahre 2010<br />

bis 2012)<br />

15. Bescheinigung über die berufliche<br />

Befähigung der für die Leistungen<br />

verantwortlichen Personen<br />

16. Erklärung der Bietergemeinschaft<br />

17. Benennung eines Unterauftragnehmers<br />

für die Glasreinigung/Erklärung<br />

des Unterauftragnehmers<br />

Weitere vom Bieter eingereichte Unterlagen<br />

1. Beschreibung des Unternehmens und Darstellung der Organisationsstruktur<br />

(Organisationsplan mit Objektleiterstruktur und<br />

Verantwortungsrichtlinien)<br />

2. Implementierungsplan<br />

3. Beschreibung der Maßnahmen <strong>zur</strong> Gewährleistung der Qualität<br />

4. Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Anzahl Seiten<br />

5. Eigenerklärung über lfd. Ermittlungsverfahren<br />

6. Unterschriebener Mustervertrag<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

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Anlage 3<br />

Leistungsverzeichnis Schulen<br />

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<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

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Anlage 4<br />

Rhythmenschlüssel für Reinigungsdienste<br />

Im Raumflächenverzeichnis werden die Reinigungsrhythmen folgendermaßen dargestellt:<br />

Schlüssel im<br />

Leistungsverzeichnis<br />

Schlüssel im<br />

Raumflächenverzeichnis<br />

1 X wöchentlich = 1 = 1<br />

2 X wöchentlich = 2 = 2<br />

2,5 X Wöchentlich = 2,5 = 2,5<br />

3 X wöchentlich = 3 = 3<br />

4 X wöchentlich = 4 = 4<br />

5 X wöchentlich = 5 = 5<br />

6 X wöchentlich = 6 = 6<br />

7 X wöchentlich = 7 = 7<br />

1 X Monat = 1M = 0,23095<br />

2 X Monat = 2M = 0,46189<br />

3 X Monat = 3M = 0,69284<br />

1 X Jahr = 1J = 0,0193<br />

2 X Jahr = 2J = 0,03849<br />

3 X Jahr = 3J = 0,05774<br />

4 X Jahr = 4J = 0,07698<br />

Gesonderter Auftrag = G<br />

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Anlage 5<br />

Leistungsverzeichnis für die Glas- und Rahmenreinigung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Die im Folgenden aufgeführten Glasflächen sind innerhalb eines Jahres wie folgt zu<br />

reinigen:<br />

1 x Glasreinigung mit Rahmen<br />

Bei vierseitig zu reinigenden Flächen sind alle vier Seiten zu reinigen. Dabei sind<br />

die außen und innenliegenden Rahmenseiten einschließlich der Wetterschenkel<br />

und Falzseiten sowie die innen- und außenliegenden Fensterbänke zu reinigen.<br />

1 x Glasreinigung ohne Rahmen<br />

Ausführung<br />

Schlecht verkittet oder gesprungene Fensterscheiben sind vor Beginn der Reinigung<br />

vom Unternehmer der Hausverwaltung zu melden und nur mit deren Zustimmung zu<br />

reinigen. Entsprechendes gilt für die Rahmenreinigung.<br />

Nach der Reinigung müssen die Glasflächen, Rahmen - einschließlich der Falze-,<br />

sauber, wolkenfrei, frei <strong>von</strong> Schmutz und Streifen sowie <strong>von</strong> überflüssiger Feuchtigkeit<br />

sein.<br />

Fensterbänke, Heizkörper und Einrichtungsgegenstände sind in geeigneter Weise<br />

vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.<br />

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Anlage 6<br />

Raumflächenverzeichnis<br />

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Anlage 7<br />

Glasflächenverzeichnis<br />

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Anlage 8<br />

Aufmaßnormen und Flächenermittlung<br />

<br />

<br />

Die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände werden durch das Aufmaß<br />

ermittelt.<br />

Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung<br />

diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist<br />

die Leistung aufzumessen. Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie<br />

nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind zugrunde zu legen:<br />

o<br />

o<br />

für Flächen mit begrenzenden Bauteilen, die zu bearbeitende Fläche bis zu<br />

den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen<br />

für Flächen ohne begrenzende Bauteile deren Abmessung;<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen (z. B. für Öffnungen),<br />

Pfeilervorlagen, Rohrdurchführungen und unverrückbare Einrichtungsgegenstände<br />

bis 1,0 m² Einzelgröße nicht abgezogen;<br />

Bei Abrechnung nach Längenmass wird die Länge <strong>von</strong> Bauteilen in der Mittelachse<br />

ermittelt;<br />

Zu bearbeitende Flächen der Fenster Türen und Trennwände werden nach den<br />

Konstruktionsmassen (lichte Rohbaumasse) einseitig ermittelt. Sie sind witterungsseitig<br />

und raumseitig zu reinigen, wenn in deren Leistungsbeschreibung<br />

nichts anderes vorgeschrieben ist. Rahmen, Pfosten, Kämpfer o. ä. werden<br />

nicht abgezogen. Glaswände werden <strong>von</strong> den Aussenkanten links bis rechts<br />

und oben bis unten (Kreuzverstrebungen, Sprossen und dergleichen eingeschlossen)<br />

und Glasdächer <strong>von</strong> Aussenkante <strong>zur</strong> gegenüberliegenden Aussenkante<br />

(Kreuzverstrebungen, Sprossen und dergleichen eingeschlossen) berechnet;<br />

Zu bearbeitende Fassadenflächen werden in der abgewickelten Länge und Höhe<br />

ermittelt. Vor- und Rücksprünge bis 0,25 m bleiben unberücksichtigt;<br />

Probeflächen werden nicht abgezogen;<br />

Zu reinigende Flächen <strong>von</strong> Fensterbehängen und Vorhängen werden mit tatsächlichen<br />

Abmessungen einschließlich Faltenwurf ermittelt;<br />

Boden-, Wand- und Deckenflächen nach Flächenmaß (m²);<br />

Fenster nach Flächenmaß (m²) getrennt nach Bauart und Abmessungen;<br />

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Anlage 9<br />

Beschreibung der Reinigungsarten<br />

Baufeinreinigung<br />

Definition:<br />

Die Baufeinreinigung ist identisch mit den in der Praxis geläufigen Begriffen "Bauschlussreinigung"<br />

sowie "Erstreinigung bzw. -pflege". Sie findet nach der Fertigstellung<br />

<strong>von</strong> Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberflächen sind frei <strong>von</strong> Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub<br />

etc.) sowie <strong>von</strong> Schutzfolien und Etiketten; außerdem sollten die Oberflächen<br />

staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei sein.<br />

Grundreinigung / Intensivreinigung<br />

Definition:<br />

Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere<br />

Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung<br />

wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberflächen sollen frei <strong>von</strong> haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen<br />

oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und<br />

fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Der Zeitpunkt wird vertraglich als Sonderreinigung festgelegt.<br />

Einpflege / Grundpflege<br />

Definition:<br />

Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die<br />

diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende<br />

Unterhaltsreinigung erleichtern.<br />

Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Baufeinreinigung oder Grundreinigung voraus.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik<br />

und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Die spätere Beseitigung <strong>von</strong> abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein.<br />

Unterhaltsreinigung<br />

Definition:<br />

Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten<br />

Zeitabständen.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden.<br />

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Zwischenreinigung<br />

Definition:<br />

Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der<br />

Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben, um die Optik zu verbessern.<br />

Ziel/Ergebnis<br />

Je nach Art der Zwischenreinigung ist das Ergebnis unterschiedlich.<br />

Teilflächenreinigung<br />

Definition:<br />

Sie beschränkt sich auf Fußbodenflächen, die aufgrund starker Frequentierung in der<br />

Optik negativ beeinflusst sind, ebenfalls mit dem Ziel, die Grundreinigung hinauszuzögern.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Je nach Art der Teilflächenreinigung ist das Ergebnis unterschiedlich.<br />

Sonderreinigung<br />

Definition:<br />

Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Je nach Art des Einzelauftrages und der Reinigungsarbeit unterschiedlich.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Werden als Einzelaufträge vergeben.<br />

Kehren<br />

Definition:<br />

Manuelle oder maschinelle, trockene, mechanische Entfernung <strong>von</strong> aufliegendem<br />

(leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen<br />

(Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberfläche ist frei <strong>von</strong> aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Papierknäuel, Zigarettenkippen<br />

etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu<br />

rechnen.<br />

Kehrsaugen<br />

Definition:<br />

Trockene, mechanische Entfernung <strong>von</strong> aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen<br />

und gleichzeitiger Absaugung <strong>von</strong> Staub sowie Aufnahme des<br />

Schmutzes in ein Behältnis.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberfläche ist frei <strong>von</strong> Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.).<br />

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Kehren mit Kehrspänen<br />

Definition:<br />

Aufbringen der Kehrspäne und Reinigen des Bodens durch anschließendes Kehren.<br />

Kehrgut fachgerecht entsorgen.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberfläche ist frei <strong>von</strong> Sand, Laub, Papierknäueln, Staub; ggf. befindet sich die<br />

Oberfläche in einem gepflegten Zustand.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Je nach Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende Substanzen<br />

aufgebracht.<br />

Polieren<br />

Definition:<br />

Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen<br />

oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel<br />

behandelten Fußbodenbelägen.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberflächen sind frei <strong>von</strong> Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die<br />

Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle<br />

Glanzerzeugung.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.<br />

Poliersaugen<br />

Definition:<br />

Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang;<br />

dazu werden Fußbodenreinigungsmaschinen mit einem Saugaggregat ausgerüstet.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Verkehrsspuren und teilweise haftende Verschmutzungen werden beseitigt; die O-<br />

berfläche ist staubfrei. Ergebnis wie beim Polieren.<br />

Cleanern (Spraymethode)<br />

Definition:<br />

Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung<br />

an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo<br />

hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend<br />

werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads<br />

poliert.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberflächen sind frei <strong>von</strong> hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen,<br />

Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen.<br />

Die Optik (Glanz) ist einheitlich.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Die Trittsicherheit darf nicht einschränkt werden.<br />

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Feuchtwischen<br />

Definition:<br />

Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten<br />

Reinigungstextilien <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>von</strong> lose aufliegendem Feinschmutz (Staub,<br />

Flaum) und in geringerem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel,<br />

Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes<br />

in ein Behältnis.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberfläche ist frei <strong>von</strong> Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum).<br />

Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können<br />

noch auf der Oberfläche vorhanden sein.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Voraussetzung <strong>zur</strong> Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge<br />

wie z. B. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte<br />

Holzböden, polierte Steinböden etc.<br />

Nasswischen<br />

Definition:<br />

Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>von</strong> haftenden Verschmutzungen<br />

(Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch<br />

unter Verwendung <strong>von</strong> geeigneten Mitteln <strong>zur</strong> desinfizierenden Fußbodenreinigung<br />

eingesetzt werden; unter Verwendung <strong>von</strong> Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig<br />

einen Pflegeeffekt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberflächen sollen frei sein <strong>von</strong> Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen<br />

(Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen.<br />

Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein.<br />

Bei Einsatz <strong>von</strong> Wischpflegemitteln sollen die <strong>zur</strong>ückbleibenden Pflegesubstanzen<br />

frei <strong>von</strong> Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende<br />

Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen.<br />

Beim Einsatz <strong>von</strong> Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung<br />

erzielt werden.<br />

Nasswischen einstufig<br />

Definition:<br />

Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien<br />

(Mop, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt.<br />

Die bei diesem Arbeitsgang <strong>zur</strong>ückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen.<br />

Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflege- oder Desinfektionsmittel<br />

zugegeben werden.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Vgl. Nasswischen.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen Verschmutzungsgrad<br />

haben oder die feuchtigkeitsempfindlich sind (Doppelböden in EDV-<br />

Räumen etc.).<br />

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Nasswischen zweistufig<br />

Definition:<br />

Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten<br />

Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge <strong>von</strong><br />

Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass<br />

haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden.<br />

In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit<br />

Reinigungstextilien aufgenommen.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Vgl. Nasswischen.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen; außerdem<br />

trocknet das Wischwasser schneller, so dass die Rutschgefahr verringert<br />

wird.<br />

Punktuelles Nasswischen<br />

Definition:<br />

Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche <strong>von</strong> der Gesamtfläche nass<br />

gewischt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Vgl. Nasswischen.<br />

Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis - bezogen auf die Gesamtfläche<br />

- eingeschränkt.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Häufig ist diese Methode in Schulen dort vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräumen<br />

eine kleine Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche nassgewischt<br />

wird.<br />

Ähnlich können Flecken oder Verschmutzungen im Bereich <strong>von</strong> Getränkeautomaten<br />

beseitigt werden.<br />

Nassscheuern<br />

Definition:<br />

Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads<br />

<strong>zur</strong> Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberflächen müssen frei sein <strong>von</strong> Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutzrückständen.<br />

Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein.<br />

Saugen<br />

Definition:<br />

Trockenes Absaugen <strong>von</strong> lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen<br />

mittels Staubsauger.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberfläche soll frei sein <strong>von</strong> Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen<br />

bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen<br />

bei textilen Belägen (z. B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der<br />

Oberfläche vorhanden sein.<br />

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Bemerkungen/Hinweise:<br />

Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten,<br />

wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden<br />

und die gesamte Fläche bearbeitet wird.<br />

Bürstsaugen<br />

Definition:<br />

Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen <strong>von</strong> lose aufliegenden<br />

oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberflächen soll frei sein <strong>von</strong> lose aufliegendem Grobschmutz sowie <strong>von</strong> Staub und<br />

Flaum, in den Teppichflor eingedrungene polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen<br />

(z. B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee etc.) können noch auf der Oberfläche<br />

sichtbar sein.<br />

Shampoonierung<br />

Definition:<br />

Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten<br />

Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum).<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberfläche soll frei sein <strong>von</strong> haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen,<br />

ebenso <strong>von</strong> aufliegendem Staub und Flaum.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung.<br />

Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern.<br />

Nassshampoonierung<br />

Definition:<br />

Im Gegensatz <strong>zur</strong> Trockenshampoonierung ist der nasse Schaum reinigungsaktiver.<br />

Die Methode kommt <strong>zur</strong> Grundreinigung <strong>von</strong> textilen Belägen zum Einsatz.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Vgl. Shampoonierung.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Vor der erneuten Benutzung muss der Belag nach der Nassshampoonierung völlig<br />

trocknen.<br />

Trockenshampoonierung<br />

Definition:<br />

Shampoonierung mit relativ trockenem Schaum, vgl. Shampoonierung.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Vgl. Shampoonierung.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz oder wenn der textile<br />

Belag aufgrund seiner Beschaffenheit oder Verlegeart feuchtigkeitsempfindlich ist.<br />

Der Reinigungserfolg ist nicht so groß wie vergleichsweise bei der Nassshampoonierung.<br />

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Sprühextraktion<br />

Definition:<br />

Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unterstützung<br />

durch Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberfläche, die frei <strong>von</strong> haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen<br />

ist, ebenso <strong>von</strong> Staub und Flaum.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode <strong>zur</strong> Grundreinigung geeignet.<br />

Kombination Shampoonierung / Sprühextraktion<br />

Definition:<br />

Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten<br />

Shampoolösung.<br />

Sprühextrahieren mit klarem Wasser.<br />

Textilbelag trocknen lassen, ggf. Nachdetachur.<br />

Hochflorteppiche aufbürsten.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion.<br />

Teppichreinigungspulver<br />

Definition:<br />

Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit<br />

Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des<br />

Pulvers wird dieses gründlich mit einem leistungsfähigen Trockensauger bzw. Bürstsaugmaschine<br />

abgesaugt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Begrenzter Reinigungserfolg, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die Oberfläche<br />

soll je nach dem Stand der Technik möglichst frei <strong>von</strong> in den Flor eingedrungenen,<br />

haftenden Verschmutzungen sowie <strong>von</strong> aufliegendem Staub und Flaum sein.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.<br />

Garnpad-/Faserpadreinigung<br />

Definition:<br />

Methode <strong>zur</strong> Zwischenreinigung <strong>von</strong> textilen Belägen. Nach dem Aufsprühen einer<br />

Reinigungschemikalie erfolgt eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads (Faserpads)<br />

unter Verwendung einer Einscheibenmaschine.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Vgl. Teppichreinigungspulver.<br />

Bemerkungen/Hinweise<br />

Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.<br />

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Fleckentfernung<br />

Soweit nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten<br />

Definition:<br />

Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckentfernungsmitteln beseitigen<br />

lassen.<br />

Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten.<br />

Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung<br />

durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen).<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberfläche frei <strong>von</strong> in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Eine Fleckentfernung ersetzt keine Grundreinigung in gewissen Zeitabständen. Die<br />

Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich mit dem<br />

entsprechenden Stundensatz abgerechnet.<br />

Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung<br />

Definition:<br />

Beseitigung <strong>von</strong> maximal 3 Flecken <strong>von</strong> einer Größe < 1 dm² pro 100 m² bezogen<br />

auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden<br />

Textilbelages.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Oberfläche frei <strong>von</strong> in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Es ist damit zu rechnen, dass noch Flecken vorhanden sind. Eine Wiederanschmutzung<br />

darf bei einer Begehung im trockenen Zustand nicht auftreten.<br />

Inhalt entleeren und entsorgen<br />

Definition:<br />

Der Inhalt <strong>von</strong> verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie<br />

anschließend fachgerecht entsorgt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Das Behältnis soll frei sein <strong>von</strong> jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden<br />

Papierschnipseln).<br />

Inhalt Wiederverwertung zuführen<br />

Definition:<br />

Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung<br />

zugeführt (z. B. Alu, Glas, Papier, etc.).<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Abfall wird fachmännisch getrennt (z. B. Papier, Glas, Alu).<br />

Bestücken<br />

Definition:<br />

Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien<br />

(z. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit<br />

Verbrauchsmaterial befüllt sein.<br />

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Bemerkungen/Hinweise:<br />

zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss vertraglich festgelegt werden, wer<br />

die zu bestückenden Verbrauchsmaterialien stellt.<br />

Auswechseln<br />

Definition:<br />

Ein Gegenstand wird gegen einen anderen ausgetauscht.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der Gegenstand muss entsprechend der Vereinbarung ausgewechselt werden.<br />

Entstauben / Spinnweben entfernen<br />

Definition:<br />

Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit<br />

Reinigungstextilien vom Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder<br />

Besen entfernt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der Gegenstand/Oberfläche muss <strong>von</strong> Staub und Spinnweben befreit sein.<br />

Feucht reinigen<br />

Definition:<br />

Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem<br />

nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom<br />

Gegenstand entfernt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein <strong>von</strong> Griffspuren, Staub sowie <strong>von</strong> Schlieren.<br />

Nass reinigen<br />

Definition:<br />

Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen)<br />

werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen<br />

Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein <strong>von</strong> haftenden Verschmutzungen, Griffspuren,<br />

Staub und Schlieren.<br />

Nassreinigen und nachtrocknen<br />

Definition:<br />

Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten<br />

Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.<br />

Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen,<br />

geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen.<br />

Ziel/Ergebnis<br />

Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein <strong>von</strong> haftenden Verschmutzungen, Griffspuren,<br />

Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.<br />

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Nassscheuern<br />

Definition:<br />

Fest haftende Verschmutzungen werden manuell nass mit einem abrasiv wirkenden<br />

Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Scheuermittel vom Gegenstand entfernt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein <strong>von</strong> fest haftenden Verschmutzungen,<br />

Griffspuren, Staub und Schlieren.<br />

Der Gegenstand/Oberfläche kann noch sehr feucht sein.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Jedes der eingesetzten Betriebsmittel muss auf die Oberfläche abgestimmt und geeignet<br />

sein.<br />

Griffspuren / Spritzer / Flecken entfernen<br />

Definition:<br />

Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder<br />

Nassreinigung - ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand<br />

entfernt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein <strong>von</strong> Griffspuren, Spritzern und Flecken.<br />

Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein<br />

Hochdruckreinigung<br />

Definition:<br />

Entfernung <strong>von</strong> haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein <strong>von</strong> haftenden Verschmutzungen.<br />

Der Gegenstand/Oberfläche kann noch sehr feucht sein.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Diese Methode kann im "Nassbereich" wie z. B. Toiletten, Waschräumen, Umkleidekabinen<br />

etc. zum Einsatz kommen.<br />

Polieren<br />

Definition:<br />

Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die<br />

Optik des Gegenstandes zu verbessern.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen<br />

keine Wischspuren vorhanden sein.<br />

Pflegend behandeln<br />

Definition:<br />

Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden.<br />

Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.<br />

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Stiftung Katholische Freie Schule<br />

der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Desinfizierend reinigen<br />

Definition:<br />

Der Gegenstand wird mit geeigneten Desinfektionsreinigern gleichzeitig durch Nassreinigung<br />

oder Nassscheuern gereinigt und desinfiziert.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein <strong>von</strong> fest haftenden Verschmutzungen,<br />

Griffspuren, Staub und Schlieren sowie sich in einem keimarmen Zustand befinden.<br />

Zwischenreinigung<br />

Definition:<br />

Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der<br />

Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben, um die Optik zu verbessern.<br />

Bei nichttextilen Belägen werden die durch Frequentierung abgenutzten Pflegefilme<br />

mittels einer Scheibenmaschine und einem geeigneten Pad trocken angeschliffen.<br />

Anschließend wird der Pflegefilm mittels einer Scheibenmaschine und einem geeigneten<br />

Pad trocken angeschliffen. Anschließend wird der Pflegefilm durch ein geeignetes<br />

Pflegeprodukt ergänzt und mittels geeigneter Maschine und Pad dem übrigen<br />

Pflegefilm egalisiert. Eine Zwischenreinigung <strong>von</strong> Textilbelägen kommt auch dann<br />

<strong>zur</strong> Anwendung, wenn der Belag aufgrund der Belagskonstruktion oder Verlegeart<br />

durch eine Nassreinigung (Sprühextraktion, Shampoonierung) nicht grundgereinigt<br />

werden kann.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Die Oberfläche soll in ihrer Optik verbessert werden. Stark frequentierte Bereiche<br />

sollen in ihrem Gesamterscheinungsbild der übrigen Fläche angeglichen sein.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Die Zwischenreinigung ersetzt üblicherweise die Grundreinigung nicht, sondern zögert<br />

diese lediglich hinaus. Mögliche Verfahren <strong>zur</strong> Zwischenreinigung sind z. B. Pulverreinigung,<br />

Garnpadreinigung oder Trockenshampoonierung.<br />

Teilflächenreinigung<br />

Definition:<br />

Die Teilflächenreinigung beschränkt sich auf Fußbodenflächen, die aufgrund starker<br />

Frequentierung in der Optik stark negativ beeinflusst sind, ebenfalls mit dem Ziel, die<br />

Grundreinigung hinauszuzögern.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Vgl. Zwischenreinigung.<br />

Bemerkungen/Hinweise:<br />

Die Methoden bei textilen und nichttextilen Belägen sind der Zwischenreinigung vergleichbar.<br />

Sonderreinigung<br />

Definition:<br />

Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen.<br />

Ziel/Ergebnis:<br />

Je nach Auftrag und Arbeiten unterschiedlich.<br />

Bemerkungen/Hinweise<br />

Sie werden als Einzelaufträge vergeben.<br />

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Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Anlage 10<br />

Eigenerklärung<br />

Wir erklären, dass<br />

(zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

<br />

<br />

wir unsere Verpflichtungen <strong>zur</strong> Zahlung <strong>von</strong> Steuern und Abgaben sowie<br />

<strong>zur</strong> gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.<br />

gegen uns derzeit kein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das<br />

Gesetz <strong>zur</strong> Bekämpfung der Schwarzbeit und illegalen Beschäftigung, das<br />

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

anhängig ist.<br />

Uns ist bekannt, dass im Falle unzutreffender Erklärungen die bestehende Geschäftsbeziehung<br />

gefährdet ist.<br />

______________________________<br />

Datum, Firmenstempel, Unterschrift<br />

Seite XXXII


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der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Anlage 11<br />

Referenzliste<br />

Hinweis: Mindestens 5 Eintragungen sind erforderlich!<br />

Objekt Auftragsbeginn Ansprechpartner Telefon<br />

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der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Anlage 12<br />

Bestätigung der Objektbesichtigung<br />

Das Gebäude am Standort<br />

Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd<br />

Schulgebäude<br />

Dr.-Albert-Grimminger-Straße 1<br />

73453 Abtsgmünd<br />

wurde am<br />

<strong>von</strong> einem Vertreter der Firma:<br />

im Rahmen der Ausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung besichtigt.<br />

Bitte lassen Sie diese Bestätigung bei der Besichtigung des Reinigungsobjektes abzeichnen<br />

und legen sie diese Ihrem Angebot bei.<br />

Abtsgmünd, ___________________<br />

Datum<br />

_____________________________<br />

Unterschrift/Stempel<br />

Kath. Freies Gymnasium Abtsgmünd<br />

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