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Bewertung der Bundes SGK - SPD

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für Arbeitsuchende vereinfachen und effektiver ausgestalten. Hierzu sollen insbeson<strong>der</strong>e die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> 2013 gegründeten Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch<br />

Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt werden.“ (S. 66)<br />

„Wir wollen die weitgehende Sanktionierungsregelung und -praxis im SGB II für unter 25-Jährige auf<br />

ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf hin überprüfen und Lücken zwischen <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />

und an<strong>der</strong>en Hilfesystemen weiter reduzieren.“ (S. 101)<br />

„Die Schnittstellen <strong>der</strong> verschiedenen Sozialgesetzbücher zueinan<strong>der</strong> sowie diejenigen zum <strong>Bundes</strong>ausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

wollen wir systematisch aufarbeiten und besser miteinan<strong>der</strong> verzahnen.<br />

Sicherungs- und För<strong>der</strong>lücken sollen vermied.“ (S. 74f.)<br />

Die Tariftreue im Vergaberecht wird verstärkt und auch auf <strong>Bundes</strong>ebene nachvollzogen:<br />

„Auf Län<strong>der</strong>ebene bestehen bereits Vergabegesetze, die die Vergabe öffentlicher Aufträge von <strong>der</strong><br />

Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge abhängig machen. Wir werden eine europarechtskonforme<br />

Einführung vergleichbarer Regelungen auch auf <strong>Bundes</strong>ebene prüfen. Im Ergebnis dürfen<br />

damit keine bürokratischen Hürden aufgebaut werden.“ (S. 69)<br />

Die Rolle <strong>der</strong> Kommunen in <strong>der</strong> Pflege wird gestärkt und die sozialräumliche Ausrichtung<br />

verbessert:<br />

„Im Sinne einer sozialräumlichen Pflege, werden wir die Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde<br />

Maßnahmen o<strong>der</strong> die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen ausbauen.“ (S. 84)<br />

„Wir werden in einer Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe unter Leitung des <strong>Bundes</strong>ministeriums für Gesundheit<br />

klären, wie die Rolle <strong>der</strong> Kommunen bei <strong>der</strong> Pflege noch weiter gestärkt und ausgebaut werden<br />

kann. Insbeson<strong>der</strong>e soll geklärt werden, wie die Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale<br />

Pflegestruktur gestärkt werden kann. Im Zusammenwirken mit städteplanerischen Instrumenten<br />

sollen Sozialräume so entwickelt werden, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem<br />

gewohnten Umfeld verbleiben können. Außerdem sollen Kommunen stärker in die Strukturen<br />

<strong>der</strong> Pflege verantwortlich eingebunden werden. Hierfür kommen auf Grund ihres hohen sozialräumlichen<br />

Bezuges aufsuchende und begleitende Pflegeberatung insbeson<strong>der</strong>e in Pflegestützpunkten,<br />

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Engagierte, die laufende Beratung <strong>der</strong> Empfänger von<br />

Pflegegeld sowie die Beteiligung bei <strong>der</strong> Leistungsgewährung für Infrastruktur för<strong>der</strong>nde Maßnahmen<br />

in Betracht.“ (S. 85f.)<br />

Die Inklusionsziele <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention werden konsequent verfolgt und<br />

auch im Einklang damit die Einglie<strong>der</strong>ungshilfe für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung inhaltlich zu<br />

einem mo<strong>der</strong>nen Teilhaberecht weiterentwickelt. Die Einführung eines auch von den Kommunen<br />

gefor<strong>der</strong>ten <strong>Bundes</strong>teilhabegeldes wird im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Schaffung eines <strong>Bundes</strong>teilhabegsetzes<br />

geprüft:<br />

„Leitidee <strong>der</strong> Politik <strong>der</strong> neuen <strong>Bundes</strong>regierung für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen ist die inklusive<br />

Gesellschaft. (…) Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

<strong>Bundes</strong>-<strong>SGK</strong> · Stresemannstraße 30 · 10963 Berlin · Tel.: (0 30) 2 59 93-9 60 · Fax: (0 30) 2 59 93-9 70 · E-Mail: info@bundes-sgk.de<br />

Verantwortlich: Dr. Alexan<strong>der</strong> Götz, Geschäftsführer<br />

www.bundes-sgk.de

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