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Bundestags- wahlkampf - Zahnärztekammer Niedersachsen

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Kündigung des Rahmenvertrages mit der Firma Streit<br />

KEINE AUSWIRKUNGEN AUF DIE EINZELVERTRÄGE MIT DEN ZAHNARZTPRAXEN<br />

In dem seit 1996 geltendem Arbeitsschutzgesetz ist die Verantwortung des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter<br />

beschrieben. Sobald der Praxisinhaber nur einen Arbeitnehmer beschäftigt, ist er für dessen Arbeitsschutz verantwortlich,<br />

d. h. er muss eine Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftigten erstellen.<br />

Um eine Gefährdungsbeurteilung<br />

in<br />

Kleinbetrieben<br />

flächendeckend<br />

zu erreichen, hat die Berufsgenossenschaft<br />

für<br />

Gesundheit und Wohlfahrtspflege<br />

(BGW) die Unfallverhütungsvorschrift<br />

Dr. Jürgen<br />

BGV A2 »Betriebsärzte und<br />

Reinstrom<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit«<br />

erlassen. Zur Unterstützung<br />

und Betreuung ihrer Mitglieder<br />

schloss die <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

einen Rahmenvertrag mit<br />

der Firma Streit, Bensheim, der am<br />

1.6.1998 in Kraft trat. Die Firma Streit<br />

ist ein Dienstleistungsunternehmen<br />

in den Bereichen Arbeitsmedizin und<br />

Arbeitssicherheit. Eine Vielzahl von<br />

Zahnarztpraxen in <strong>Niedersachsen</strong> trat<br />

diesem Rahmenvertrag bei, und sie<br />

sind vielfach auch heute noch Partner<br />

der Firma Streit.<br />

Im Jahr 2004 schloss die ZKN einen<br />

Vertrag mit der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Westfalen-Lippe zur Einführung<br />

des Präventionskonzeptes der<br />

Bundeszahnärztekammer, das sogenannte<br />

»Kleine Kammermodell«. Hier<br />

wird der Arbeitgeber zum Sicherheitsverantwortlichen<br />

geschult, kennt er<br />

doch am besten seine Praxisstruktur<br />

und die Praxisabläufe. Fachliche Beratung<br />

zu etwaigen auftretenden Fragen<br />

erfährt er durch die BuS-Dienst Stelle<br />

in Münster. Somit bietet die ZKN seit<br />

2004 ihren Mitgliedern zwei Modelle,<br />

um den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes<br />

Rechnung zu tragen.<br />

FOTO: ZKN-ARCHIV<br />

Am 1.1.2011 löste die DGUV Vorschrift<br />

2, die Unfallverhütungsvorschrift »Betriebsärzte<br />

und Fachkräfte für Arbeitssicherheit«,<br />

die BGV A2 ab. Damit wurde<br />

eine gemeinsame Vorschrift für alle Berufsgenossenschaften<br />

und Unfallversicherungsträger<br />

geschaffen zur Konkretisierung<br />

des Arbeitssicherheitsgesetzes<br />

(ASIG). Insbesondere seit der Veröffentlichung<br />

der DGUV Vorschrift 2 war<br />

die Zusammenarbeit der ZKN mit der<br />

Firma Streit nicht zufriedenstellend.<br />

Die <strong>Zahnärztekammer</strong> konnte ihre<br />

Mitglieder über den Rahmenvertrag<br />

nicht mehr ausreichend betreuen. Dieses<br />

führte dazu, dass der Vertrag der<br />

ZKN mit der Firma Streit zum 7.5.2013<br />

gekündigt wurde.<br />

Was bedeutet das für die Teilnehmer<br />

am Rahmenvertrag mit der Firma<br />

Streit? Der Einzelvertrag, den der<br />

Praxisinhaber mit der Firma Streit geschlossen<br />

hat, gilt mit einer im Dienstleistungsvertrag<br />

vereinbarten Kündigungsfrist<br />

weiter. Die Firma Streit hat<br />

zugesichert, die bisherigen Einzelverträge<br />

mit den Zahnarztpraxen wie bisher<br />

weiter zu führen. Sollten von Ihrer<br />

Seite trotzdem Fragen zu Ihrem Vertrag<br />

vorhanden sein, können sie uns gern<br />

kontaktieren (Frau Balke, Tel. (05 11) 8 33<br />

91-109, E-Mail cbalke@zkn.de).<br />

Abschließend möchten wir Sie darauf<br />

aufmerksam machen, dass anlässlich<br />

des 7. Zahnärztetages am 14. September<br />

2013 in Bremen die <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Westfalen-Lippe gemeinsam<br />

mit der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten<br />

der betriebsärztlichen<br />

und sicherheitstechnischen Betreuung<br />

in der Zahnarztpraxis informieren<br />

wird.<br />

_DR. JÜRGEN REINSTROM<br />

MITGLIED DES VORSTANDES<br />

BuS-Dienst<br />

Kleines Kammermodell<br />

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung<br />

Es sind noch Plätze frei<br />

Nächste Schulung am Mittwoch,<br />

4. September 2013,<br />

14:30 bis 19:00 Uhr<br />

Anmeldung unter (0511) 8 33 91-109 oder cbalke@zkn.de<br />

430 · ZKN MITTEILUNGEN 8 | 2013

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