Bundestags- wahlkampf - Zahnärztekammer Niedersachsen
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Kündigung des Rahmenvertrages mit der Firma Streit<br />
KEINE AUSWIRKUNGEN AUF DIE EINZELVERTRÄGE MIT DEN ZAHNARZTPRAXEN<br />
In dem seit 1996 geltendem Arbeitsschutzgesetz ist die Verantwortung des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter<br />
beschrieben. Sobald der Praxisinhaber nur einen Arbeitnehmer beschäftigt, ist er für dessen Arbeitsschutz verantwortlich,<br />
d. h. er muss eine Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftigten erstellen.<br />
Um eine Gefährdungsbeurteilung<br />
in<br />
Kleinbetrieben<br />
flächendeckend<br />
zu erreichen, hat die Berufsgenossenschaft<br />
für<br />
Gesundheit und Wohlfahrtspflege<br />
(BGW) die Unfallverhütungsvorschrift<br />
Dr. Jürgen<br />
BGV A2 »Betriebsärzte und<br />
Reinstrom<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit«<br />
erlassen. Zur Unterstützung<br />
und Betreuung ihrer Mitglieder<br />
schloss die <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
einen Rahmenvertrag mit<br />
der Firma Streit, Bensheim, der am<br />
1.6.1998 in Kraft trat. Die Firma Streit<br />
ist ein Dienstleistungsunternehmen<br />
in den Bereichen Arbeitsmedizin und<br />
Arbeitssicherheit. Eine Vielzahl von<br />
Zahnarztpraxen in <strong>Niedersachsen</strong> trat<br />
diesem Rahmenvertrag bei, und sie<br />
sind vielfach auch heute noch Partner<br />
der Firma Streit.<br />
Im Jahr 2004 schloss die ZKN einen<br />
Vertrag mit der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Westfalen-Lippe zur Einführung<br />
des Präventionskonzeptes der<br />
Bundeszahnärztekammer, das sogenannte<br />
»Kleine Kammermodell«. Hier<br />
wird der Arbeitgeber zum Sicherheitsverantwortlichen<br />
geschult, kennt er<br />
doch am besten seine Praxisstruktur<br />
und die Praxisabläufe. Fachliche Beratung<br />
zu etwaigen auftretenden Fragen<br />
erfährt er durch die BuS-Dienst Stelle<br />
in Münster. Somit bietet die ZKN seit<br />
2004 ihren Mitgliedern zwei Modelle,<br />
um den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes<br />
Rechnung zu tragen.<br />
FOTO: ZKN-ARCHIV<br />
Am 1.1.2011 löste die DGUV Vorschrift<br />
2, die Unfallverhütungsvorschrift »Betriebsärzte<br />
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit«,<br />
die BGV A2 ab. Damit wurde<br />
eine gemeinsame Vorschrift für alle Berufsgenossenschaften<br />
und Unfallversicherungsträger<br />
geschaffen zur Konkretisierung<br />
des Arbeitssicherheitsgesetzes<br />
(ASIG). Insbesondere seit der Veröffentlichung<br />
der DGUV Vorschrift 2 war<br />
die Zusammenarbeit der ZKN mit der<br />
Firma Streit nicht zufriedenstellend.<br />
Die <strong>Zahnärztekammer</strong> konnte ihre<br />
Mitglieder über den Rahmenvertrag<br />
nicht mehr ausreichend betreuen. Dieses<br />
führte dazu, dass der Vertrag der<br />
ZKN mit der Firma Streit zum 7.5.2013<br />
gekündigt wurde.<br />
Was bedeutet das für die Teilnehmer<br />
am Rahmenvertrag mit der Firma<br />
Streit? Der Einzelvertrag, den der<br />
Praxisinhaber mit der Firma Streit geschlossen<br />
hat, gilt mit einer im Dienstleistungsvertrag<br />
vereinbarten Kündigungsfrist<br />
weiter. Die Firma Streit hat<br />
zugesichert, die bisherigen Einzelverträge<br />
mit den Zahnarztpraxen wie bisher<br />
weiter zu führen. Sollten von Ihrer<br />
Seite trotzdem Fragen zu Ihrem Vertrag<br />
vorhanden sein, können sie uns gern<br />
kontaktieren (Frau Balke, Tel. (05 11) 8 33<br />
91-109, E-Mail cbalke@zkn.de).<br />
Abschließend möchten wir Sie darauf<br />
aufmerksam machen, dass anlässlich<br />
des 7. Zahnärztetages am 14. September<br />
2013 in Bremen die <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Westfalen-Lippe gemeinsam<br />
mit der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten<br />
der betriebsärztlichen<br />
und sicherheitstechnischen Betreuung<br />
in der Zahnarztpraxis informieren<br />
wird.<br />
_DR. JÜRGEN REINSTROM<br />
MITGLIED DES VORSTANDES<br />
BuS-Dienst<br />
Kleines Kammermodell<br />
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />
Betreuung<br />
Es sind noch Plätze frei<br />
Nächste Schulung am Mittwoch,<br />
4. September 2013,<br />
14:30 bis 19:00 Uhr<br />
Anmeldung unter (0511) 8 33 91-109 oder cbalke@zkn.de<br />
430 · ZKN MITTEILUNGEN 8 | 2013