Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
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Gefährdungsbeurteilung
Betrieb:
Gasversorgung
Abteilung:
Ersteller:
Erste Beurteilung
vom:
Datum, Unterschrift
Wiederholte Beurteilung
vom:
Datum, Unterschrift
vom:
Datum, Unterschrift
vom:
Datum, Unterschrift
vom:
Datum, Unterschrift
Ersteller: Datum: 17.06.2013
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Büro/ Verwaltung
Büroarbeit und Bildschirmarbeit
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume
Gefährdungen:
Unzureichende Abmessungen
Unzuträgliches Klima
Psychosoziale Belastungen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Bei den Abmessungen der Arbeitsräume ist die
ArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) beachtet.
Empfehlung:
Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens
2,50 m; mit Staffelung:
Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;
Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;
Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25
m.
Für die Anordnung von Fenstern, Oberlichter und
Lüftungsvorrichtungen ist die ArbStättV Anhang Nr.
1.6, für Fenster und Oberlichter sind die
ASR 7/ 1 beachtet.
Zur Beleuchtung der Arbeitsräume sind die ArbstättV
Anhang Nr. 3.4 sowie die BGR 131 Teil 1 und Teil 2
beachtet.
Bei den Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen ist die
ArbStättV Anhang Nr. 3.1 beachtet.
Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5
m², Breite mindestens 1 m.
Bei den Lufträumen an Arbeitsplätzen ist die ArbStättV
Anhang Nr. 1.2 (3) beachtet.
Empfehlung für den Mindestluftraum:
je ständig anwesendem Beschäftigten
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,
- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³;
je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend
dort aufhält, 10 m³
(z. B. durchschittliche Anzahl der Kunden).
Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnun
g sind die ASR A 1.3 beachtet.
Zur Sicherheitsbeleuchtung und zu optischen
Sicherheitsleitsystemen sind die ASR A3.4/3
beachtet.
Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbstätttV
ASR 5 und ASR A3.5 beachtet; zum Klima siehe auch
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -1-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Büro/ Verwaltung
Büroarbeit und Bildschirmarbeit
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
5 beachtet; zum Klima siehe auch BGI 7003.
Zu Sitzgelegenheiten sind die ASR 25/1
beachtet.
Ergonomisch günstige Stühle nach Prüfliste
sind zur Vefügung gestellt.
Die Funktionen der Stühle wurde den Mitarbeitern
erklärt.
Bei Sozialräumen sind die ArbStättV § 6
Abs. 2 bis 6 und der Anhang Nr. 4.1 beachtet.
Außerdem sind bei Waschräumen die
ASR 35/1-4, bei Toilettenräumen die ASR 37/1
beachtet.
Außerdem sind bei Pausenräumen die
ASR 29/1-4, bei Umkleideräumen die ASR 34/1-5
beachtet.
Beleuchtung und Sicherheitssysteme werden von
beauftragten Personen (Sachkundigen) geprüft.
Empfehlung für Prüffristen:
Beleuchtung 3 Jahre, Sicherheitssysteme 2 Jahre,
Sicherheitsbeleuchtung 1 Jahr.
Quellen:
Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel
BGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel
ASR A3.4: Beleuchtung, Titelseite
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -2-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Büro/ Verwaltung
Büroarbeit und Bildschirmarbeit
Arbeitsplätze: Bildschirm/Büro
Gefährdungen:
Einseitige Körperhaltung bei sitzender Tätigkeit, Rückenprobleme, Verspannungen, Kopfschmerz,
psychische Belastungen, Informationsüberlastung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Bei der Einrichtung von Büroarbeitplätzen sind die BGI
650 Nr. 7.3 beachtet.
Schränke sind standsicher aufgestellt, kippen auch bei
geöffneten Auszügen oder Schubläden nicht.
Schubläden und Auszüge sind gegen Herausfallen
gesichert.
Zu Stühlen sind die BGR 650 Nr. 7.3.2 beachtet; siehe
auch Prüfliste.
Stuhlrollen sind den Bodenbelägen angepasst.
Zur Arbeitsumgebung ist BGI 650 Nr. 7.4
beachtet.
Bildschirmarbeitsplätze:
Zu Auswahl und Anordnung von Bildschirm, Tastatur
usw. sind die BGI 650 Nr. 7.2 beachtet.
Der Wechsel von Arbeitshaltungen (dynamisches
Sitzen) und Ausgleichsgymnastik wird empfohlen.
Für Pausen oder wechselnde Tätigkeiten ist gesorgt.
Mitarbeitern an Bildschirmarbeitsplätzen werden
Vorsorgeuntersuchungen nach der ArbMedVV
Anhang Teil 4 angeboten.
Die Untersuchungsanlässe und -fristen nach der
Handlungsanleitung BGI/GUV-I 504-37
sind berücksichtigt.
Quellen:
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel
BGI/GUV-I 504-37: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
'Bildschirmarbeitsplätze', Titel
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel
BGI 7004: Klima im Büro, Titel
ASR 25/1: Sitzgelegenheiten
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -3-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasanlagen
Filterreinigung in Gasanlagen
Gefährdungen:
Brand- und Explosionsgefahr, unter Druck stehende Gasleitungen, Lärm, Heben und Tragen
schwerer Lasten, Filterschutz, Erdgas-Kondensat, höher gelegene Arbeitsplätze
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Durchführung der Arbeiten von zwei Personen,
davon einer sachkundige
- Entspannen und Spülen des Filters und Gasleitung
- Steckscheiben setzen oder Sperrstrecke aufbauen
- Entspannungsvorgang unter sachkundiger Aufsicht
- Spülen des Filters mit Stickstoff
- Gaskonzentrationsmessgeräte bereitstellen
- Flammhemmende Schutzkleidung bereitstellen
- ableitfähiges Schuhwerk bereitstellen
- Gehörschutz bereitstellen
- Verbesserung der natürlichen Lüftung im Raum
durch Öffnen der Türen
- Überbrückungskabel beim Trennen der Gasleitung
anschließen lassen
- nur ex-geschützte elektrische Betriebsmittel
verwenden
- Transportmittel und Hubeinrichtungen bereitstellen
- Schutzmaßnahmen für Umgang mit Gefahrstoffen
festlegen (Staub, Kondensat)
- vor Inbetriebnahme Dichtheitsprüfung
- sachgerechte Entsorgung von Staub, Kondensat
- ggf. Atemschutz/spezielle Schutzkleidung
bereitstellen
Quellen:
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
BGV A1: Inhalt (BGETF): Grundsätze der Prävention
TRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel
TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt
TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt
TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der
Explosionsgefährdung, Inhalt
TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -4-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasanlagen
Kontrolle und Wartung von EG-Vorwärmanlagen
Gefährdungen:
Explosionsgefahr, Überdruck, Filterstaub, Brandgefahr, Verbrennung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Arbeitsbühnen bereitstellen
- Gerüste bereitstellen
- Gaswarngeräte bereitstellen
- Zündquellen vermeiden
- Leitungssystem entspannen
- Bei Entspannung freigesetztes Gas gefahrlos
abführen
- geeignete PSA bereitstellen
- Unterweisung der Mitarbeiter
- offenes Feuer und Licht vermeiden
- elektrisch leitende Überbrückung herstellen
- Unterweisung des Personals
Quellen:
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
BGV A1: Inhalt (BGETF): Grundsätze der Prävention
TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt
TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der
Explosionsgefährdung, Inhalt
TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre, Inhalt
TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -5-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasanlagen
Kontrolle und Wartung von GDRM-Anlagen
Gefährdungen:
Explosionsgefahr, Überdruck in der Gasleitung, Filterstaub, Brandgefahr, Lärm
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Wartung oder Instandhaltung mindestens von 2
Personen durchführen lassen, davon muss einer
sachkundig sein
- Gaswarngerät bereitstellen
- Erstellen einer Betriebsanweisung
- Unterweisung des Personals
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung (z. B. zwei Stück
PG 12 Feuerlöscher) vorsehen
- Bereitstellen und tragen von ableitfähigem
Schuhwerk
- Bereitstellen und tragen von Gehörschutz
- Vermeidung von Zündquellen
- Durchlüftung des Aufstellungsraumes
- Maßnahmen des Explosionsschutzes durchführen
lassen
- elektrisch leitende Überbrückung herstellen
- Leitungssystem entspannen
Quellen:
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
BGV A1: Inhalt (BGETF): Grundsätze der Prävention
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt
TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der
Explosionsgefährdung, Inhalt
TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre, Inhalt
TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -6-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasanlagen
Kontrolle und Wartung von Kondensatentwässerungen an Gasleitungen
und Behältern
Gefährdungen:
Vergiftung, Explosionsgefahr, Brandgefahr, enger Raum
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Zündquellen vermeiden
- keine Benutzung von Feuer und offnem Licht
- Gaswarngerät bereitstellen
- PSA (Schutzbrille, Handschutz) bereitstellen
- Mitarbeiter unterweisen
- sachgerechte Entsorgung der Gefahrstoffe
Quellen:
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
BGV A1: Inhalt (BGETF): Grundsätze der Prävention
TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt
TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der
Explosionsgefährdung, Inhalt
TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -7-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasanlagen
Odorierung/ Odorieranlagen/ Wartung/ Umfüllen
Gefährdungen:
Explosionsgefahr, Einatmen von Odoriermitteldämpfen, Heben des Odoriergebindes
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Tür öffnen und feststellen
- Zündquellen fernhalten
- ex-geschützte Betriebsmittel bereitstellen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung vorsehen (z. B.
PG 12 Feuerlöscher)
- Hebe- und Umfüllvorrichtung für Gebindewechsel
bereitstellen
- für Potenzialausgleich zwischen Anlage und Gebinde
sorgen
- abtropfendes Odoriermittel auffangen
- Betreitstellen geeignter PSA (Augenschutz,
Handschutz, ableitfähiges Schuhwerk, schwer
entflammbarer Schutzanzug)
- Bei der Freisetzung von Odoriermittel Atemschutz
tragen
Quellen:
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
BGV A1: Inhalt (BGETF): Grundsätze der Prävention
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt
TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der
Explosionsgefährdung, Inhalt
TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre, Inhalt
TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -8-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasanlagen
Wartung und Instandhaltung von Gasanlagen
Gefährdungen:
Brand- und Explosionsgefahr, unter Druck stehende Gasleitungen, Lärm, Heben und Tragen
schwerer Lasten, Gefahrstoffe
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Durchführung der Arbeiten von zwei Personen,
davon einer sachkundig
- Gaskonzentrationsmessgeräte bereitstellen
- Flammenhemmende Schutzkleidung bereitstellen
- ableitfähiges Schuhwerk zur Verfügung stellen
- Gehörschutz bereitstellen
- Entspannungsvorgang unter sachkundiger Aufsicht
- Verbesserung der natürlichen Belüftung durch Öffnen
der Türen
- Gasleitung entspannen
- Überbrückungskabel beim Trennen der Gasleitungen
anschließen lassen
- nur ex-geschützte elektrische Betriebsmittel
einsetzen
- Transporthilfsmittel und Hebeeinrichtungen
bereitstellen
- Schutzmaßnahmen für Umgang mit Gefahrstoffen
festlegen
- Zündquellen vermeiden
- vor Inbetriebnahme Dichtheitsprüfung der
Gasleitungen veranlassen
Quellen:
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.39: Anlagen für Gase der öffentlichen
Gasversorgung, Titel
BGV A1: Inhalt (BGETF): Grundsätze der Prävention
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
TRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel
TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt
TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der
Explosionsgefährdung, Inhalt
TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre, Inhalt
TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -9-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasleitungen
Arbeiten an Gasversorgungsleitungen
Gefährdungen:
Gasaustritt, Brand- und Explosionsgefahr, Absturz, expandierendes Gas, Einsturz, Straßenverkehr,
Lärm, Heben und Tragen schwerer Lasten, elektrische Gefährdung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Gaskonzentration im Arbeitsbereich Messen
- Zündquellen vermeiden
- Arbeitsbereich vor Zutritt Unbefugter absperren
lassen
- Aufsicht benennen
- Unterweisung der Mitarbeiter
- nicht gegen Blase schweißen lassen (
Betriebsanweisung)
- Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung zum
Anbohren, Sperren und Trennen der Leitungen
anwenden
- Vor dem Trennen Leitungsabschnitt entspannen
- Feuerlöscher bereitstellen
- Fluchtwege vorsehen
- Leiter in Baugrube vorsehen mit 1 m Überstand
- Baugrube sichern
- regelmäßige Prüfung der elektrischen Betriebsmittel
veranlassen
- Sichtkontrolle der elektrischen Betriebsmittel vor
Arbeitsbeginn durchführen lassen
- Gehörschutz bereitstellen
- Transportmittel und Hebezeuge einsetzen
- Arbeitsstelle im Straßenbereich sichern
- Warnkleidung tragen
- Schutzkleidung tragen (schwer entflammbar)
- Dichtheitsprüfung der Leitung vor Inbetriebnahme
- freigesetztes Gas gefahrlos abführen
- Vor dem Trennen einer Stahlleitung Überbrückungsk
abel setzen
Quellen:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
BGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
BGV A1: Inhalt (BGETF): Grundsätze der Prävention
BGV C22: Bauarbeiten, § 15, Verkehrsgefahren
TRBS 1203: Befähigte Personen, 3 Zusätzliche Anforderungen an befähigte Personen zur
Prüfung bestimmter Gefährdungen
BGV C22: Bauarbeiten, Inhaltsverzeichnis
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -10-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasleitungen
Quellen:
TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, Inhalt
TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt
TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der
Explosionsgefährdung, Inhalt
TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -11-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasleitungen
Erstellung einer Gas-Hausanschlussleitung
Gefährdungen:
Gasaustritt, Brand- und Explosionsgefahr, Einsturz, Straßenverkehr, Lärm
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Baugrube sichern
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Aufsicht benennen
- nur Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung zum
Anbohren, Sperren, und Trennen der Leitungen
zulassen
- im Bereich der Baugrube für das Feststellen der
Gasfreiheit Gasmessgeräte bereitstellen
- Feuerlöscher bereitstellen
- Leiter in der Baugrube vorsehen
- Zündquellen vermeiden
- Arbeitsstelle im Straßenbereich sichern
- elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen
- Sichtkontrolle der elektrischen Betriebsmittel vor
Arbeitsbeginn
- Gehörschutz bereitstellen
- Warnkleidung bereitstellen
- Schutzkleidung (schwer entflammbar) bereitstellen
- Dichtheitsprüfung der Leitung vor Inbetriebnahme
- beim Begasen freigesetztes Gas-Luft-Gemisch über
einen Schlauch gefahrlos ins Freie abführen lassen
Quellen:
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
BGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
BGV A1: Inhalt (BGETF): Grundsätze der Prävention
BGV C22: Bauarbeiten, § 15, Verkehrsgefahren
BGV C22: Bauarbeiten, Inhaltsverzeichnis
TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt
TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der
Explosionsgefährdung, Inhalt
TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre, Inhalt
TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -12-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasleitungen
Erstsicherung von Gasstörungen an Gasversorgungsleitungen
Gefährdungen:
Brand- und Explosionsgefahr, Brand, unkontrollierte Gasausströmung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Einsatzleiter Polizei oder Feuerwehr informieren
- Unterweisung des Personals
- Gefahrenbereich feststellen
(Gaskonzentrationsmessgerät)
- Gefahrenbereich gegen Zutritt Unbefugter absperren
- im Gefahrenbereich befindliche Zündquellen
unwirksam machen lassen, sofern dies gefahrlos
möglich ist
- Gas-Fachtrupp anfordern
Quellen:
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -13-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasleitungen
In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen
Gefährdungen:
Gasaustritt, Explosionsgefahr, Brandgefahr
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Gefährdeten Bereich absperren
- Anlieger informieren
- freigesetztes Gas gefahrlos abführen
- Zündquellen vermeiden
- keine Benutzung von Feuer und offenem Licht
zulassen
- Entspannen nur unter sachkundiger Aufsicht
- Messen der Gaskonzentration
- Bereitstellen von Feuerlöschern
- Verwendung von ex-geschützten Betriebsmitteln
Quellen:
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
BGV A1: Inhalt (BGETF): Grundsätze der Prävention
TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der
Explosionsgefährdung, Inhalt
TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt
TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -14-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Gasversorgung
Arbeiten an Gasleitungen
Kontrolle von Erdgasleitungen
Gefährdungen:
Gasaustritt an Flanschen und Armaturen, Rutschen, Stürze, Anstoßen, Enge
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
- Gaswarngerät bereitstellen
- PSA bereitstellen (Schutzschuhe, Helm, schwer
entflammbarer Schutzanzug)
- Unterweisung des Personals
- Gaswarngeräte prüfen
Quellen:
BGI 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt
BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
BGV A1: Inhalt (BGETF): Grundsätze der Prävention
TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt
TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der
Explosionsgefährdung, Inhalt
TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -15-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Lager
Lager- und Transportarbeiten
Flurförderzeuge, handbetrieben
Gefährdungen:
Unfälle durch An- und Überfahren
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist
beachtet.
Mitarbeiter werden unterwiesen;
Sicherheitshinweis "Flurförderzeug, handbetrieben";
Unterweisung wird dokumentiert.
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person findet
statt.
Quellen:
MB 013: Transport im Betrieb, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -16-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Lager
Lager- und Transportarbeiten
Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)
Gefährdungen:
Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäße
Benutzung, Absturz, Umkippen, Dieselmotoremissionen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist
beachtet.
Technische Anforderungen nach BGI 603, Kapitel 3 - 8
sind erfüllt.
Bei Einsatz von Dieselstaplern: Objekt
"Fahrzeuge in geschlossenen Räumen;
Dieselmotoremissionen" ist beachtet.
Schriftliche Beauftragung ist erfolgt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung
unterwiesen;
Unterweisungshilfe: BGI 603 "Leitfaden für den
Umgang mit Gabelstaplern";
Unterweisung wird dokumentiert.
Tägliche Einsatzprüfung gemäß Prüfliste
findet statt.
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person findet
statt.
Quellen:
BGV D27: Flurförderzeuge, Titelseite
BGG 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und
Fahrerstand, Titel
PL 010: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Bau und Ausrüstung)
PL 011: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Betrieb)
BGI 603: Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -17-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Lager
Lager- und Transportarbeiten
Krane
Gefährdungen:
Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,
Lastabsturz
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Hebezeuge sind nach Transportaufgabe und
bestimmungsbemäßer Verwendung ausgewählt.
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist
beachtet.
Technische Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2
sind erfüllt.
Checkliste "Krane" ist beachtet.
Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter
oder Steckvorrichtung ist vorhanden.
Kranführer haben Befähigung nachgewiesen.
Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlich
beauftragt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung
unterwiesen;
Unterweisungshilfe BGI 555 "Kranführer"
Unterweisung wird dokumentiert.
Jährliche Prüfung durch Sachkundige wird
durchgeführt;
Prüfbuch wird geführt.
Quellen:
BGV D6: Titelseite: Krane
BGI 556: Anschläger, Titel
BGI 555: Kranführer, Titel
MB 013: Transport im Betrieb, Titel
BGG 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern,
Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -18-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Lager
Lager- und Transportarbeiten
Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen
Gefährdungen:
Gefährdungen durch Quetsch- und Scherstellen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Sicherung der Quetsch- und Scherstellen an bewegten
Teilen durch:
- Schaltleisten oder Lichtschranken,
- Seilzugsicherungen in einer Höhe von 0,9 m
- Freigabeschalter
- Kopplung von Auszügen
Notbefehlseinrichtung
Jährliche Prüfung durch Sachkundige
Quellen:
BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte, Titel
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -19-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Rohrleitungsbauarbeiten
Verlegung von Gasleitungen
Gasleitungsbauarbeiten
Gefährdungen:
Gefährdungen durch organisatorische Mängel
Mechanische Gefährdungen
Elektrische Gefährdungen
Gefährdungen durch Stoffe
Brand- und Explosionsgefährdungen
Physikalisch Gefährdungen
Gefährdungen in der Arbeitsumgebung
Gefährdungen durch physische Belastungen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Leitung und Aufsicht benennen
Mitarbeiter unterweisen
ggf. Arbeiten koordinieren
Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung
(PSA) (z. B. Gehörschutz,
Schutzschuhe, Schutzhelm)
Maßnahmen der Ersten Hilfe und Rettung organisieren
Auswahl geeigneter Arbeitsmittel
Für den Transport von schweren Lasten geeignete
Lastaufnahmemittel und
Anschlagmittel bereit stellen
Stapel von Rohren gegen auseinander rollen sichern
Bei aufgehaspelten Rohren Umschnürung erst lösen,
wenn keine Personen
gefährdet werden können
Beim Einbringen von Rohren in Gräben
Quetschgefahren vermeiden
Geeignete Auswahl elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel
Beim Bearbeiten von Asbestzement- Rohren sind die
zugelassenen Arbeitsverfahren anzuwenden
Erstellen einer Betriebsanweisung
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -20-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Rohrleitungsbauarbeiten
Verlegung von Gasleitungen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Flüssiggasbehälter und Schlauchleitungen vor der
Inbetriebnahme auf Dichtigkeit
prüfen
Vor Aufnahme der Tiefbauarbeiten Fremdleitungen
erkunden
Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenverkehr sichern
Lärm und Vibrationen durch technische oder
organisatorische Maßnahmen minimieren
Baugruben und Gräben gegen Einsturz sichern (
BGV C22)
An Baugruben Schutzstreifen vorsehen
Für die Befahrung von Baugruben und Gräben
geeignete Leitern vorsehen
ggf. Arbeitsraumbreiten in Baugruben und Gräben
vorsehen
Beim unvermutetem Antreffen erdverlegter Leitungen
und Kabel sind mit dem Betreiber die weiteren Erdund
Bauarbeiten abzustimmen
Bei Druck- und Dichtheitsprüfungen von Gasleitungen
Schutzmaßnahmen vorsehen
Quellen:
BGI/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und
Montagestellen, Titel
BGV D34: Verwendung von Flüssiggas, § 22: Flüssiggasanlagen für Bauarbeiten
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -21-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)
Gefährdungen:
Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist
beachtet.
Technische Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.7
sind erfüllt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung
unterwiesen;
Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf.
Haarnetz) ist bereitgestellt.
Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Quellen:
BGI 547: Handwerker, Titel
AB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -22-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Druckgase, Flüssiggas
Gefährdungen:
Brand- und Explosionsgefährdung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Aussschließlich gekennzeichnete und geprüfte
Druckgasbehälter (Herstelleranfrage) werden
eingesetzt.
Nur bauartzugelassene Druckminderer
(Kennzeichnung) werden eingesetzt.
Nur für Brenngase zugelassene Schläuche werden
eingesetzt (Herstelleranfrage).
Schläuche sind gegen Abgleiten gesichert (mit
Schlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).
Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und
Flammendurchschlag sind vorgesehen
(Gebrauchsstellenvorlage bzw.
Einzelflaschensicherung).
Die Lagerung von Gasflaschen erfolgt nur an eigens
dafür hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit
brennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen
zusammen, abgetrennt von anderen Gasflaschen,
gegen Zutritt Unbefugter gesichert). Das Lagern am
Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, unter Erdgleiche,
Durchgängen und Durchfahrten, Garagen etc. ist
verboten.
Gasflaschen sind möglichst außerhalb der
Arbeitsräume, im Arbeitsraum ggf. in einem speziellen
Gasflaschenschrank (siehe TRG 280 und
TRGS 510) aufgestellt. Die Zahl der Gasflaschen in
Arbeitsräumen ist möglichst klein.
Gasflaschen sind gegen Umfallen gesichert
(Sicherungsmöglichkeiten mit Ketten, Schellen etc.
schaffen) und vor Erhitzen geschützt (nicht in der
Nähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä., Entfernung
zu Heizkörpern mind. 0,5 m aufstellen).
Eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung
ist erstellt.
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -23-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:
TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,
Titel
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel
BGI 554: Gasschweißer, Titel
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte
Verfahren, Titel
BGV D34: Verwendung von Flüssiggas, Titelseite
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -24-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein
Gefährdungen:
Gefährliche Körperströme,
Lichtbogen,
Brände
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische
Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.
Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter
Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und
der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen
und Betriebsmittel" (BGV A3) nur durch eine
Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft.
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel organisieren.
Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a
aus der BGV A3 §5.
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.
Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den
jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein.
Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen
Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten
werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein.
Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen
Stromes und die sichere Handhabung elektrischer
Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen
(Prüfliste).
In leitfähigen engen Räumen sind besondere
Maßnahmen nach BGI 594 erforderlich.
Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel
verwenden, die den Anforderungen (BGI 608)
entsprechen.
Quellen:
BGI/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach
Einsatzbedingungen, Titel
BGI/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und
Montagestellen, Titel
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -25-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Quellen:
BGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel
BGV A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
BGI 548: Elektrofachkräfte, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -26-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung
Gefährdungen:
Gefährliche Körperströme,
Lichtbogen,
Brände
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten
Inbetriebnahme und nach Änderungen und
Instandsetzungen von einer Elektrofachkraft oder unter
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen
lassen.
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel organisieren, z. B. elektrische Anlagen
und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre - ggf. auch
private Geräte (z. B. Kaffeemaschine) einbeziehen.
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt ein Richtwert
von 6 Monaten - je nach Einsatzort und Fehlerquote
können sich kürzere oder längere Prüffristen ergeben.
Quellen:
BGV A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -27-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)
Gefährdungen:
Gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Produkte mit möglichst geringem
Gefährdungspotential (lösemittelfrei, nicht brennbar,
ohne gefährliche Pigmente etc., Anfrage beim
Hersteller, Sicherheitsdatenblatt) werden eingesetzt.
Die Absaugung ggf. frei werdender Dämpfe erfolgt an
der Entstehungsstelle.
Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen
entsprechend Menge. Flammpunkt,
Verarbeitungstemperatur etc. (siehe BGR 104, VDE
0165) sind getroffen.
Die Aufbewahrung bzw. das Umfüllen in
Lebensmittelbehältnisse ist verboten.
Produkte werden am Arbeitsplatz in einem
abschließbaren Schrank aus Metall (ggf. bei
brennbaren Flüssigkeiten, gemeinsam mit Reinigungsund
Lösemitteln in einem zugelassenen
Sicherheitsschrank entsprechend TRbF 20
) aufbewahrt.
Das Objekt Hautschutz ist beachtet.
Die erforderliche PSA (lösemittelbeständige
Handschuhe, Schutzbrille mit Seitenschutz) steht zur
Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung
ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:
BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Titel
BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel
BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel
BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -28-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Quellen:
BGV A1: Titel (BGETF): Grundsätze der Prävention
TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel
TRbF 20: Läger, Titel
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -29-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Fräsmaschine, Metallbearbeitung
Gefährdungen:
Verletzungen durch Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist
beachtet.
Technische Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.3
sind erfüllt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung
unterwiesen;
Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf.
Haarnetz) ist bereitgestellt.
Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Quellen:
BGI 547: Handwerker, Titel
AB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -30-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Handbohrmaschine, Bohrhammer
Gefährdungen:
Verletzungen durch unbeabsichtigtes Herumdrehen der Maschine, Erfasstwerden durch Bohren mit
Handschuhen, Anbohren von Leitungen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG
(siehe Maschinen, allgemein)
Bohrhämmer und Bohrmaschinen mit Rutschkupplung
beschaffen
Mitarbeiter unterweisen (sichere Handhabung, keine
Handschuhe tragen etc.)
Pläne über Verlauf von Leitungen einsehen,
Leitungssuchgerät einsetzen
Einwirkung durch Vibrationen begrenzen (z. B. tägliche
Einsatzzeiten festlegen)
PSA: Schutzbrille, Gehörschutz zur Verfügung stellen
Quellen:
BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich
BGR/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -31-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Handschleifmaschine
Gefährdungen:
Augenverletzungen, Handverletzungen, Brand- und Explosionsgefahr, Schleifscheibenbruch,
Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Schleifscheibenauswahl nach Arbeitsaufgabe
(Schruppen oder Trennen)
Maximale Umfangsgeschwindigkeit beachten
Aufspannen nur mit Orginalspannflanschen
Klangprobe und Probelauf von mindestens 1 Minute
Dauer durchführen
Werkstück möglichst fixieren
Nur Schleifmaschinen mit Schutzhaube verwenden
Mitarbeiter in der Handhabung (z. B. Ansetzwinkel,
etc.) unterweisen
Funkenflug zu brennbaren oder explosionsfähigen
Stoffen verhindern, evtl. von anderen Arbeitsplätzen
räumlich trennen, bei Bedarf weitere Brandschutzmaß
nahmen treffen
Schutzbrille und ggf. Gehörschutz zur Verfügung
stellen (Persönliche Schutzausrüstung)
Maschine sicher ablegen, Nachlauf berücksichtigen
Quellen:
BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich
BGR/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und
Bürstwerkzeugen, Titel
BGI 543: Schleifer, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -32-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Handwerkzeuge
Gefährdungen:
Schadhafte oder ungeeignete Werkzeuge
Unsachgemäße Aufbewahrung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Für die Art der Arbeiten geeignete Werkzeuge werden
zur Verfügung gestellt.
Bei der Beschaffung werden ergonomische
Gesichtspunkte (z. B. bezüglich Gewicht, Griff)
berücksichtigt. Soweit möglich, werden Werkzeuge mit
GS-Prüfzeichen beschafft.
Werkzeuge können geordnet und sicher
aufbewahrt und transportiert werden.
Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zur
Verfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel
befestigt werden können.
Die Werkzeuge werden regelmäßig kontrolliert,
gepflegt und gewartet.
Beschädigte Werkzeuge werden eingezogen und
fachgerecht repariert.
Zum Abisolieren sind geeignete Werkzeuge
vorhanden, insbesondere Kabelmesser mit verdeckter
Schneide und Griffen mit umlaufenderm Wulst gegen
das Abgleiten in Richtung Klinge.
Beim Einsatz von Messern mit feststehender Klinge
werden Schnittschutzhandschuhe zur Verfügung
gestellt.
Die Mitarbeiter werden unterwiesen, siehe Testbogen
Nr. 9 oder Merkblatt AB 001.
Weitere Themen sind:
Werkzeuge
- geordnet aufbewahren und transportieren,
- nicht lose in der Kleidung tragen (gilt besonders für
spitze oder scharfe Werkzeuge),
- vor und nach jeder Benutzung auf augenscheinliche
Mängel prüfen,
- nur bestimmungsgemäß einsetzen,
- nicht in Gefahrenbereichen ablegen, z. B. nicht in der
Nähe rotierender Teile oder unter Spannung stehender
elektrischer Anlagen.
- schonend behandeln und regelmäßig pflegen.
Werkzeuge für das Arbeiten unter Spannung getrennt
von anderem Werkzeug aufbewahren,
Scharfe Kanten oder Spitzen (z. B. an
Schraubendrehern oder Messern) mit Schutzkappen
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -33-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
sichern,
Messer nicht mit offener Klinge in der Werkzeugtasche
aufbewahren
Schadhafte Werkzeuge unverzüglich austauschen/zur
Reparatur geben.
Quellen:
AB 001: Werkzeug, Titel
ABL 009: Werkzeug, Titel
BGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -34-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Krane
Gefährdungen:
Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,
Lastabsturz
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Hebezeuge sind nach Transportaufgabe und
bestimmungsbemäßer Verwendung ausgewählt.
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist
beachtet.
Technische Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2
sind erfüllt.
Checkliste "Krane" ist beachtet.
Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter
oder Steckvorrichtung ist vorhanden.
Kranführer haben Befähigung nachgewiesen.
Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlich
beauftragt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung
unterwiesen;
Unterweisungshilfe BGI 555 "Kranführer"
Unterweisung wird dokumentiert.
Jährliche Prüfung durch Sachkundige wird
durchgeführt;
Prüfbuch wird geführt.
Quellen:
BGV D6: Titelseite: Krane
BGI 556: Anschläger, Titel
BGI 555: Kranführer, Titel
MB 013: Transport im Betrieb, Titel
BGG 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern,
Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -35-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Reinigungs- und Lösemittel (Kleinmengen)
Gefährdungen:
Gefährdungen durch Stoffe; gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Produkte mit möglichst geringem
Gefährdungspotential (ohne gefährliche Inhaltsstoffe,
Anfrage beim Hersteller, Sicherheitsdatenblatt) werden
eingesetzt.
Beständige, gekennzeichnete und verschließbare
Behältnisse werden zur Aufbewahrung verwendet. Das
Aufbewahren in Lebensmittelbehältnissen ist verboten.
Für die Aufbewahrung am Arbeitsplatz wird ein
abschließbarer Schrank aus Metall verwendet (ggf. bei
brennbaren Flüssigkeiten, gemeinsam mit Farben und
Lacken in einem zugelassenen Sicherheitsschrank).
Die erforderliche PSA (Lösemittel beständige
Handschuhe, Schutzbrille) steht zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung
ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:
BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Titel
BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite
BGR 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -36-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Schleifbock
Gefährdungen:
Augenverletzungen, Handverletzungen, Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist
beachtet.
Technische Anforderungen nach BGR 500, Kapitel
2.19, Abschnitt 2 sind erfüllt.
Auswahl und Verwendung der Schleifscheiben nach
BGR 500, Kapitel 2.25, Abschnitt 3 ist gewährleistet.
Falls erforderlich werden geprüfte Absauganlagen
oder Industriestaubsauger eingesetzt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung
unterwiesen;
Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Augenschutz
, ggf. Gehörschutz) steht zur Verfügung.
Objekt "Lärm" ist beachtet.
Falls Aluminium bearbeitet wird, sind die
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz
beachtet.
Quellen:
BGR 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, Titel
BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel
BGI 543: Schleifer, Titel
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und
Bürstwerkzeugen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -37-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Schweißen und Schneiden
Gefährdungen:
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Geräte und Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn auf
ordnungsgemäßen Zustand prüfen.
Wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes, ggf.
Atemschutz oder Arbeitsplatzabsaugung.
Abschirmung des Schweißplatzes gegenüber
Arbeitsraum.
Gasflaschen gegen Umfallen sichern; defekte
Gasschläuche austauschen.
Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,
-brille oder -schild benutzen.
Arbeitskleidung nicht mit Sauerstoff abblasen,
Selbstanzündung möglich.
bei Lichtbogenschweißen auf Schutz gegen
Körperdurchstömung achten.
Evtl. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
(G39).
Quellen:
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte
Verfahren, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -38-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Schweißen, autogen (Gasschweißen)
Gefährdungen:
Gefährdungen durch Schweißrauche, Brand- und Explosionsgefährdung, Verbrennungen,
Gefährdung durch optische Strahlung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die zutreffenden Anforderungen der TRGS 528
sind erfüllt.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte ( TRGS 900
) von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind eingehalten.
Nur zugelassene, geprüfte Arbeitsplatzabsaugungen
mit Reinluftrückführung sind im Einsatz. Das
Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle liegt vor.
Die notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betreiben
der Schweißeinrichtungen gemäß BGR 500, Kap. 2.26
, sowie der BGI 554 sind erfüllt.
Nur geprüfte, für den Einsatz zugelassene und
ordnungsgemäß gekennzeichnete Druckgasflaschen,
Schläuche, Druckminderer, Brenner sind im Einsatz.
Die erforderlichen Maßnahmen gemäß
BGR 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.8 und BGI 563
zur Vermeidung einer Brand- und Explosionsgefährd
ung bei schweißtechnischen Arbeiten außerhalb dafür
eingerichteter Werkstätten sind erfüllt.
Ein Schweißerlaubnisschein liegt für diese Tätigkeiten
vor.
Die Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (
OStrV) sind eingehalten.
Die nach OStrV notwendigen Maßnahmen zum Schutz
des Schweißers (geeignete Arbeitskleidung,
persönliche Schutzausrüstung) und von Dritten (z. B.
Raumabgrenzungen, Abschirmungen, geeignete
Sichtfenster; siehe BGR 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.3
) sind erfüllt.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)
steht zur Verfügung (Schweißerschutzbrille, -visier,
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -39-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Lederschürze).
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung
(Checkliste) ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel
BGI 554: Gasschweißer, Titel
BGI 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel
BGI 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in
Einzelflaschenanlagen, Titel
BGI 743: Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel
BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)
BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte
Verfahren, Titel
TRAC 204: Acetylenleitungen, Titel
TRAC 208: Acetyleneinzelflaschenanlagen, Titel
TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,
Titel
BGI/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, Titel
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Titelseite
TRGS 528 - Schweißtechnische Arbeiten, Titel
BGHW Kompakt 19: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -40-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG)
Gefährdungen:
Gefährdungen durch Schweißrauche, Gefährdungen durch elektrischen Strom, Brand- und
Explosionsgefährdung, Verbrennungen, Gefährdung durch optische Strahlung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die zutreffenden Anforderungen der TRGS 528
sind erfüllt.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte ( TRGS 900
) von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind eingehalten.
Nur zugelassene, geprüfte Arbeitsplatzabsaugungen
mit Reinluftrückführung sind im Einsatz. Das
Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle liegt vor.
Die notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betreiben
der Schweißeinrichtungen gemäß BGR 500, Kap. 2.26
, sowie der BGI 553, insbesondere zur elektrischen
Gefährdung und zu Arbeiten in engen Räumen, sind
erfüllt.
Schweißstromquellen entsprechen den einschlägigen
DIN VDE Bestimmungen; Herstellerbescheinigung,
Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung liegen vor.
Die erforderlichen Maßnahmen gemäß
BGR 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.8 und BGI 563
zur Vermeidung einer Brand- und Explosionsgefährdu
ng bei schweißtechnischen Arbeiten außerhalb dafür
eingerichteter Werkstätten sind erfüllt.
Ein Schweißerlaubnisschein liegt für diese Tätigkeiten
vor.
Die Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (
OStrV) sind eingehalten.
Die nach OStrV notwendigen Maßnahmen zum Schutz
des Schweißers (geeignete Arbeitskleidung,
persönliche Schutzausrüstung) und von Dritten (z. B.
Raumabgrenzungen, Abschirmungen, Vorhänge,
geeignete Sichtfenster; siehe BGR 500, Kap. 2.26,
Pkt. 3.3 und BGI 553, Pkt. 6) sind erfüllt.
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -41-
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Werkstatt
Mechanische Arbeiten
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt
Ja,
wirksam
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)
steht zur Verfügung (Schweißerschutzbrille, -visier,
Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Lederschürze).
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung
ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:
BGI 553: Lichtbogenschweißer, Titel
BGI 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel
BGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel
BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel
BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel
BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel
BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte
Verfahren, Titel
BGI/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, Titel
BGHW Kompakt 19: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
TRGS 528 - Schweißtechnische Arbeiten, Titel
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Titelseite
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -42-
Inhaltsverzeichnis
Öffentliche Gasversorgung 1
Büro/ Verwaltung 1
Büroarbeit und Bildschirmarbeit 1
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume 1
Arbeitsplätze: Bildschirm/Büro 3
Gasversorgung 4
Arbeiten an Gasanlagen 4
Filterreinigung in Gasanlagen 4
Kontrolle und Wartung von EG-Vorwärmanlagen 5
Kontrolle und Wartung von GDRM-Anlagen 6
Kontrolle und Wartung von Kondensatentwässerungen an Gasleitungen
und Behältern 7
Odorierung/ Odorieranlagen/ Wartung/ Umfüllen 8
Wartung und Instandhaltung von Gasanlagen 9
Arbeiten an Gasleitungen 10
Arbeiten an Gasversorgungsleitungen 10
Erstellung einer Gas-Hausanschlussleitung 12
Erstsicherung von Gasstörungen an Gasversorgungsleitungen 13
In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen 14
Kontrolle von Erdgasleitungen 15
Lager 16
Lager- und Transportarbeiten 16
Flurförderzeuge, handbetrieben 16
Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler) 17
Krane 18
Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen 19
Rohrleitungsbauarbeiten 20
Verlegung von Gasleitungen 20
Gasleitungsbauarbeiten 20
Werkstatt 22
Mechanische Arbeiten 22
Seite -I-
Inhaltsverzeichnis
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank) 22
Druckgase, Flüssiggas 23
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 25
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung 27
Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen) 28
Fräsmaschine, Metallbearbeitung 30
Handbohrmaschine, Bohrhammer 31
Handschleifmaschine 32
Handwerkzeuge 33
Krane 35
Reinigungs- und Lösemittel (Kleinmengen) 36
Schleifbock 37
Schweißen und Schneiden 38
Schweißen, autogen (Gasschweißen) 39
Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG) 41
Seite -II-