Entwurf zur Stellungnahme Stand 01.08.2013 - DB Netz AG
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Zu 408.0103 Abkürzungen<br />
Die Abkürzungen der Betriebsstellen nach Ril 100 sind für Zugpersonale in der Übersichtskarte<br />
<strong>zur</strong> „Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen<br />
Besonderheiten“ und im Buchfahrplan Teil Geschwindigkeitsheft enthalten.<br />
Zu 408.0202 Aufträge oder Meldungen und<br />
481.0202, 481.0301 Gespräche über analogen Zugfunk/ Rangierfunk führen<br />
Bezeichnung der Bahnsteiggleise<br />
Bei allen Aufträgen und Meldungen in denen die Gleisbezeichnung von Bahnsteiggleisen<br />
enthalten ist und an denen Triebfahrzeugführer beteiligt sind,<br />
(z. B. bei Zugabfertigung, Rangieren, Meldung über Vorkommnisse) wird die am Bahnsteiggleis<br />
sichtbare Gleisbezeichnung verwendet.<br />
1. Grundlagen des Funksystems<br />
Für die Funkkommunikation wird das Funkkommunikationssystem Bündelfunk<br />
(FKS BüFu) verwendet. Es umfasst den<br />
Abfertigungsfunk – AF<br />
Betriebsfunk – BF und<br />
Rangierfunk – RF<br />
Zur Wahrung der Sprechdisziplin bei der Gesprächsabwicklung muss beachtet<br />
werden:<br />
- deutsche Sprache verwenden,<br />
- langsam, deutlich, in normaler Lautstärke und dialektfrei sprechen.<br />
- warten, bis die Funkverbindung aufgebaut ist, dann erst sprechen<br />
- Gespräche, die nicht vorgeschriebene Wortlaute enthalten, kurz fassen.<br />
2. Abfertigungsfunk<br />
Der Abfertigungsfunk dient der Übermittlung folgender Aufträge über Funk:<br />
- Nothaltauftrag durch die örtliche Aufsicht,<br />
Nothaltaufträge sind stets zweimal abzugeben<br />
- Türschließauftrag und<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
<strong>Stand</strong> <strong>01.08.2013</strong><br />
- Abfahrauftrag<br />
Beim Türschließ- und Abfahrauftrag muss der Zug mit der im Umlaufplan, in der Fahrplananordnung<br />
oder durch den Zugdisponenten festgelegten Funkbezeichnung und mit<br />
seinem Zielbahnhof ansprechen, z. B. „Zug Berta nach Erkner... “.<br />
Ändert sich außerplanmäßig der Zielbahnhof oder die Umlaufbezeichnung eines Zuges,<br />
muss der Zugdisponent festlegen, von wo ab beim Funk die geänderten Inhalte anzuwenden<br />
und wer für die Verständigung der Beteiligten verantwortlich ist.<br />
Sonderbestimmungen für den Betrieb der S-Bahn Berlin – Teil 1 -<br />
Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und Zugpersonal (ÖRil MaB und ÖRil Zp) –<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 01.07.2013