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Entwurf zur Stellungnahme Stand 01.08.2013 - DB Netz AG

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Seite 3 von 27<br />

Zu 408.0103 Abkürzungen<br />

Die Abkürzungen der Betriebsstellen nach Ril 100 sind für Zugpersonale in der Übersichtskarte<br />

<strong>zur</strong> „Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen<br />

Besonderheiten“ und im Buchfahrplan Teil Geschwindigkeitsheft enthalten.<br />

Zu 408.0202 Aufträge oder Meldungen und<br />

481.0202, 481.0301 Gespräche über analogen Zugfunk/ Rangierfunk führen<br />

Bezeichnung der Bahnsteiggleise<br />

Bei allen Aufträgen und Meldungen in denen die Gleisbezeichnung von Bahnsteiggleisen<br />

enthalten ist und an denen Triebfahrzeugführer beteiligt sind,<br />

(z. B. bei Zugabfertigung, Rangieren, Meldung über Vorkommnisse) wird die am Bahnsteiggleis<br />

sichtbare Gleisbezeichnung verwendet.<br />

1. Grundlagen des Funksystems<br />

Für die Funkkommunikation wird das Funkkommunikationssystem Bündelfunk<br />

(FKS BüFu) verwendet. Es umfasst den<br />

Abfertigungsfunk – AF<br />

Betriebsfunk – BF und<br />

Rangierfunk – RF<br />

Zur Wahrung der Sprechdisziplin bei der Gesprächsabwicklung muss beachtet<br />

werden:<br />

- deutsche Sprache verwenden,<br />

- langsam, deutlich, in normaler Lautstärke und dialektfrei sprechen.<br />

- warten, bis die Funkverbindung aufgebaut ist, dann erst sprechen<br />

- Gespräche, die nicht vorgeschriebene Wortlaute enthalten, kurz fassen.<br />

2. Abfertigungsfunk<br />

Der Abfertigungsfunk dient der Übermittlung folgender Aufträge über Funk:<br />

- Nothaltauftrag durch die örtliche Aufsicht,<br />

Nothaltaufträge sind stets zweimal abzugeben<br />

- Türschließauftrag und<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

<strong>Stand</strong> <strong>01.08.2013</strong><br />

- Abfahrauftrag<br />

Beim Türschließ- und Abfahrauftrag muss der Zug mit der im Umlaufplan, in der Fahrplananordnung<br />

oder durch den Zugdisponenten festgelegten Funkbezeichnung und mit<br />

seinem Zielbahnhof ansprechen, z. B. „Zug Berta nach Erkner... “.<br />

Ändert sich außerplanmäßig der Zielbahnhof oder die Umlaufbezeichnung eines Zuges,<br />

muss der Zugdisponent festlegen, von wo ab beim Funk die geänderten Inhalte anzuwenden<br />

und wer für die Verständigung der Beteiligten verantwortlich ist.<br />

Sonderbestimmungen für den Betrieb der S-Bahn Berlin – Teil 1 -<br />

Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und Zugpersonal (ÖRil MaB und ÖRil Zp) –<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 01.07.2013

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