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Amtsblatt - Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>,<br />

der Städte <strong>Saalfeld</strong>/Saale, <strong>Rudolstadt</strong> und Bad Blankenburg<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

07/13<br />

20. JAHRGANG<br />

12. Juni 2013<br />

Hochachtung vor<br />

den Helfern<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

ich ziehe meinen Hut vor den<br />

vielen Helfern mit oder ohne<br />

Uniform, die in den vergangenen<br />

Tagen dazu beigetragen<br />

haben, noch schlimmere Folgen<br />

des Hochwassers zu verhindern.<br />

Sie alle haben sich<br />

nicht geschont, und bis zur<br />

Erschöpfung Tag und Nacht<br />

Keller leer gepumpt, Sandsäcke<br />

gefüllt und zuletzt noch<br />

verendete Fische aus dem<br />

Stausee geholt.<br />

Ein ungewöhnlicher Anblick am Werk Hohenwarte I: Seit etwa 22 Uhr am 3. Juni laufen die<br />

Wehrklappen an der Sperrmauer des Hohenwartestausees über, weil das Fassungsvermögen der<br />

Talsperre mit 185 Millionen Kubikmeter Wasser erschöpft ist.<br />

Foto: pl<br />

Hochwasser hält den <strong>Landkreis</strong> in Atem<br />

Talsperrenmanagement verhindert noch schlimmere Überschwemmungen<br />

_<strong>Saalfeld</strong> (AB/pl). Es war schlimm,<br />

aber es hätte noch viel schlimmer<br />

kommen können - so könnte man<br />

die Auswirkungen des Hochwassers<br />

vom ersten Juniwochenende im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> zusammenfassen.<br />

Als der Katastrophenstab am Freitag<br />

zusammentrat, hatten viele Feuerwehrkameraden<br />

schon eine einsatzreiche<br />

Nacht hinter sich. Die Prognosen<br />

für das Wochenende waren<br />

dramatisch. Ein Pegelstand an der<br />

Saale in <strong>Rudolstadt</strong> von mindestens<br />

3,50 Meter war nicht ausgeschlossen.<br />

In <strong>Rudolstadt</strong> wurde die Bleichwiese<br />

geräumt, der gastierende Zirkus<br />

musste weiterziehen.<br />

Am Samstagmorgen zunächst keine<br />

Entwarnung - im Gegenteil. Der<br />

<strong>Landkreis</strong> orderte Sandsäcke nach,<br />

in den Städten und Gemeinden<br />

wurden sie mithilfe von Feuerwehren,<br />

Bauhöfen und vielen Freiwilligen<br />

gefüllt.<br />

Die neuen starken Regenfälle fielen<br />

- zum Glück für den <strong>Landkreis</strong> -<br />

überwiegend in anderen Regionen.<br />

So konnten die Helfer am Sonntagmorgen<br />

erstmal etwas durchatmen.<br />

THW und Feuerwehren aus<br />

dem <strong>Landkreis</strong> wurden ins Altenburger<br />

Land geschickt, um dort<br />

Hilfe zu leisten.<br />

Montag verschärfte sich die Lage<br />

dann noch einmal, da die beiden<br />

Talsperren Bleiloch und Hohenwarte<br />

randvoll waren und mehr Wasser<br />

abgelassen werden musste. Damit<br />

war klar, dass zumindest direkt unterhalb<br />

der Hohenwartetalsperre<br />

die Saale weiter Höchststände erreichen<br />

würde.<br />

Am Montagabend wurde schließlich<br />

in Hohenwarte die Hochwasserentlastung<br />

aktiviert - Wassermassen<br />

stürzten die Staumauer hinunter.<br />

Über Tage blieb der Pegel in Kaulsdorf<br />

und <strong>Saalfeld</strong> im roten Bereich,<br />

aber er blieb konstant. Bis Freitag<br />

bot die Talsperre ein spektakuläres<br />

Bild, Scharen von Besuchern pilgerten<br />

nach Hohenwarte. Der Sonnenschein<br />

ließ fast vergessen, wie<br />

dramatisch die Lage immer noch<br />

blieb.<br />

Die Fachleute vom Landesamt für<br />

Umwelt und Geologie rechnen noch<br />

lange mit einem sehr hohen Wasserstand<br />

der Saale. Das Aufräumen<br />

wird noch Wochen dauern.<br />

Der Freistaat hat Soforthilfen für<br />

Betroffene bereit gestellt. Die Anträge<br />

können über das Internet www.kreisslf.de<br />

> Soforthilfe herunter geladen<br />

werden und sind im Bürgerbüro<br />

erhältlich. Sie sind bei der Wohnsitzgemeinde<br />

abzugeben, dort erfolgt<br />

auch die Auszahlung.<br />

Wir sind für Sie da:<br />

Landratsamt<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Ämtersprechzeiten im<br />

Landratsamt<br />

Bürgerbüros<br />

<strong>Saalfeld</strong> und <strong>Rudolstadt</strong><br />

Schloßstraße 24<br />

Mo, Mi, Fr<br />

8 – 14 Uhr<br />

07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

Di 9 – 12 Uhr 13 – 16 Uhr Di, Do<br />

8 – 18 Uhr<br />

Tel. Zentrale 03671 823-0<br />

Do 9 – 12 Uhr 13 – 18 Uhr Bürgerbüro <strong>Saalfeld</strong> zusätzlich<br />

Tel. Bürgerbüro 03671 823-150 Fr 9 – 12 Uhr<br />

Samstag<br />

9 – 12 Uhr<br />

www.kreis-slf.de Das nächste <strong>Amtsblatt</strong> erscheint am 10. Juli 2013<br />

Die Professionalität und das<br />

Zusammenspiel auch über Gemeindegrenzen<br />

hinweg hat<br />

mich beeindruckt. Der Stab<br />

des <strong>Landkreis</strong>es war in ständigem<br />

Kontakt mit den Bürgermeistern<br />

und Feuerwehren<br />

der betroffenen Orte entlang<br />

der Saale. Und mit den Wasserexperten<br />

vom TLUG in<br />

Jena. Befindlichkeiten oder<br />

Rivalitäten habe ich nicht erlebt,<br />

statt dessen offenes, faires<br />

und konstruktives Zusammenarbeiten<br />

auf allen Ebenen.<br />

Vielleicht können wir uns diese<br />

positive Einstellung während<br />

der schweren Stunden auch<br />

für unser alltägliches Miteinander<br />

bewahren. Dann können<br />

wir viel für den <strong>Landkreis</strong><br />

erreichen.<br />

Ihr Landrat<br />

Berufsfachmesse 13./14.09.<br />

Stadthalle Bad Blankenburg<br />

1


07/13_12. Juni 2013<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Ehrenamtsgala am 30. August<br />

Vorschläge können bis Ende Juni eingereicht werden<br />

_<strong>Saalfeld</strong> (AB/mo). Am 30. August<br />

findet die Ehrenamtsgala 2013<br />

des <strong>Landkreis</strong>es auf Schloss Kochberg<br />

statt.<br />

Noch bis zum 30. Juni können<br />

Vorschläge für die Vergabe der<br />

Ehrenamtspreise sowie Vorschläge<br />

für die Teilnahme an der Gala<br />

eingereicht werden.<br />

In diesem Jahr werden die drei<br />

Preise an besonders engagierte<br />

Wegewarte verliehen. Vorschläge<br />

für die Preisverleihung oder Teilnahme<br />

für besonders engagierte<br />

Bürger können durch Vereine,<br />

Verbände, Organisationen oder<br />

Gemeinden beim Presse- und Kulturamt<br />

des Landratsamtes, Bärbel<br />

Samoila, Telefon: 0 36 71/ 8 23-2<br />

08, eingereicht werden.<br />

IG SARU - Monatstreffen im Juni<br />

Ehrenamtliche treffen sich am 25. Juni - Sommerpause<br />

_<strong>Saalfeld</strong> (AB/mo). Das nächste<br />

Treffen der Interessengemeinschaft<br />

von ehrenamtlich tätigen<br />

Bürgern im <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<br />

<strong>Rudolstadt</strong> SARU, findet am Dienstag,<br />

dem 25. Juni, um 14 Uhr, im<br />

Kleinen Sitzungssaal im Landratsamt<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>,<br />

Schloßstraße 24, in <strong>Saalfeld</strong>, statt.<br />

Alle Interessierten sind herzlich<br />

eingeladen. Eine Anmeldung ist<br />

nicht erforderlich - jeder ist willkommen.<br />

Neben dem regelmäßigen<br />

Austausch über das ehrenamtliche<br />

Engagement will die Interessengemeinschaft<br />

Mitbürgern,<br />

die sich ehrenamtlich engagieren<br />

wollen, Hilfe bei der Suche nach<br />

geeigneten Einsatzmöglichkeiten<br />

anbieten und ein Forum zum Erfahrungsaustausch<br />

sein.<br />

Das ist das letzte Treffen vor der<br />

Sommerpause bis zum Herbsttermin<br />

am 24. September.<br />

Wo <strong>Saalfeld</strong> noch schöner wird<br />

44. Ausstellung in der Galerie im Schloss<br />

_<strong>Saalfeld</strong> (AB/mo). Derzeit ist<br />

in der Galerie im <strong>Saalfeld</strong>er<br />

Schloss die neue farbenprächtige<br />

Ausstellung von Hartmut Schwager<br />

(im Bild li.) „Stadtansichten<br />

und Landschaften von <strong>Saalfeld</strong><br />

und Umgebung“ zu sehen. Der<br />

Künstler, der sich lieber als<br />

„Kunstlehrer im Ruhestand und<br />

mit schöpferischer Arbeit“ bezeichnet,<br />

hat einen sehr eigenen<br />

Stil, an dem zunächst einmal<br />

eines auffällt: Es gefällt!<br />

Die Region mit ihrer wunderschönen<br />

Landschaft wird auf den<br />

gefühlsintensiven Bildern des<br />

<strong>Saalfeld</strong>ers sogar fast noch schöner<br />

als in Wirklichkeit.<br />

Die Choreografie seiner Landschaften<br />

beginnt in <strong>Saalfeld</strong> und<br />

erkundet den Schlosspark, den<br />

Weidig, Graba, Reschwitz, das<br />

Saaletal bei Weißen – und vor allem<br />

Dächer, in <strong>Saalfeld</strong>, <strong>Rudolstadt</strong><br />

oder Paris.<br />

Die Ausstellung ist bis auf weiteres<br />

während der Arbeitszeiten in der<br />

Galerie im Schloss im Landratsamt<br />

in <strong>Saalfeld</strong>, Schloßstraße 24,<br />

montags bis freitags zu sehen.<br />

Die Gesichter unserer Verwaltung<br />

Im Bild Kämmerer Ulf Ryschka (Mitte) zusammen mit Kassenleiterin<br />

Heike Büttner und ihrem Stellvertreter Ronny Sell sowie Jana<br />

Gierschek und Maria Köhler von der Finanzverwaltung (v. li.)<br />

Neu an der Spitze der Kämmerei<br />

Ulf Ryschka ist der neue Kämmerer des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Ulf Ryschka ist seit 1. Juni der<br />

neue Kämmerer des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>. Er tritt damit<br />

die Nachfolge von Wilhelm Dietz<br />

an, der das Amt seit der Gründung<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

im Jahr 1994 inne hatte<br />

und zuletzt als 1. Beigeordneter<br />

mit geleitet hatte.<br />

Der neue Kämmerer ist 45 Jahre<br />

alt, verheiratet, Vater zweier<br />

Töchter und kommt aus Kahla.<br />

Der gebürtige Potsdamer verfügt<br />

nicht nur in der Finanzverwaltung<br />

über reichlich Berufserfahrung<br />

in der öffentlichen Hand.<br />

Zuletzt war der Diplom-Verwaltungswirt<br />

(FH) in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Hermsdorf<br />

als Abteilungsleiter für Finanzen,<br />

Wirtschaft und Recht zuständig.<br />

Zum Mitarbeiterstab von Ulf<br />

Impressum<br />

Ryschka in der Kämmerei zählen<br />

22 Frauen und Männer, die in<br />

Finanzverwaltung, Kreiskasse<br />

und Liegenschaften/Versicherung<br />

für das Finanzmanagement des<br />

<strong>Landkreis</strong>es zuständig sind.<br />

Der neue Kämmerer beginnt<br />

seine Tätigkeit zu einem günstigen<br />

Zeitpunkt, denn seit Ende<br />

Mai ist der Haushalt des <strong>Landkreis</strong>es<br />

für 2013 genehmigt und<br />

rechtskräftig. Mit aller Kraft<br />

können jetzt bereits die Vorbereitungen<br />

für den Haushalt 2014<br />

beginnen. „Unser finanzieller<br />

Spielraum wird immer enger,<br />

deshalb müssen wir uns immer<br />

wieder fragen, wie wir die begrenzten<br />

Mittel noch intelligenter<br />

einsetzen können“, blickt<br />

Ryschka dennoch optimistisch<br />

in die Zukunft.<br />

Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, vertreten durch Landrat Hartmut<br />

Holzhey, Schloßstraße 24, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

Stadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Frank Persike, Markt 1,<br />

07422 Bad Blankenburg<br />

Stadt <strong>Rudolstadt</strong>, vertreten durch Bürgermeister Jörg Reichl,<br />

Markt 7, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />

Stadt <strong>Saalfeld</strong>, vertreten durch Bürgermeister Matthias Graul,<br />

Markt 1, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden<br />

zeichnen diese selbst verantwortlich.<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint in der Regel einmal monatlich jeweils am 2. Mittwoch im Monat.<br />

Es wird an alle erreichbaren Haushalte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> kostenlos verteilt.<br />

Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei Verlag + Druck CMAC GmbH & Co Verlags KG,<br />

August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, www.diehallos.de, zum Einzelpreis von 3,50 EUR<br />

(inklusive Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden.<br />

Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des <strong>Amtsblatt</strong>es.<br />

Fur unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung.<br />

Rücksendung nur bei Rückporto.<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

CMAC GmbH & Co Verlags KG, August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, www.diehallos.de,<br />

Tel. 03 65 / 8 39 83 28, Fax 03 65 / 8 39 83 20, Wolfgang Grimm, grimm@diehallos.de<br />

Verantwortlich für die kostenlose Verteilung:<br />

INKO Werbung, August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, Jeanette Litzrodt,<br />

litzrodt@inkowerbung.de, Tel. 03 61 / 74 05 54 30<br />

Die nächste Ausgabe des <strong>Amtsblatt</strong>es erscheint voraussichtlich am 10. Juli 2013.<br />

2


<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

12.Juni 2013_07/13<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

Antrittsbesuch abgebrochen<br />

Vorzeitige Rückkehr aus Trier-Saarburg wegen<br />

Hochwassersituation im <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Die <strong>Saalfeld</strong>-Rudolstädter Delegation beim Treffen mit den Amtskollegen<br />

aus Trier-Saarburg<br />

_<strong>Saalfeld</strong> (AB/sp). Eigentlich<br />

wollten sich die Verantwortlichen<br />

aus Trier-Saarburg und dem <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> anlässlich<br />

des Antrittsbesuches von<br />

Landrat Hartmut Holzhey am<br />

ersten Juniwochenende im Partnerlandkreis<br />

Zeit für Gespräche<br />

über die Weiterentwicklung der<br />

seit 1990 bestehenden Kreispartnerschaft<br />

nehmen. Nach einem<br />

Anruf des Krisenstabes entschied<br />

sich Landrat Hartmut Holzhey<br />

jedoch bereits am Morgen des 1.<br />

Juni zur sofortigen Rückreise<br />

nach <strong>Saalfeld</strong>. „In dieser Stunde<br />

muss ich bei den Menschen vor<br />

Ort sein“, so Holzhey. Sein Amtskollege<br />

Landrat Günther Schartz<br />

bedauerte den vorzeitigen Reiseabbruch,<br />

zeigte aber Verständnis<br />

für die Situation.<br />

Bereits am Tag der Ankunft waren<br />

neue Kontakte und Arbeitsbesuche<br />

auf Fachebene verabredet<br />

worden. So will man sich zum<br />

Beispiel über neue Wohnformen<br />

im Alter und Handlungswege zur<br />

Gestaltung des demographischen<br />

Wandels austauschen. Außerdem<br />

wurden Formen des Jugendaustausches<br />

und der Jugendbegegnung<br />

im Rahmen der Kreispartnerschaft<br />

besprochen.<br />

Automat erkennt neuen 5-€-Schein<br />

Neue Software rechtzeitig installiert<br />

_<strong>Saalfeld</strong> (AB/mo). Seit Anfang<br />

Mai ist der neue Fünf-Euro-Schein<br />

im Handel – doch nicht überall<br />

wird er von Automaten angenommen.<br />

Im Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<br />

<strong>Rudolstadt</strong> braucht man sich darum<br />

keine Sorgen zu machen.<br />

Denn die Automaten der Kreiskasse<br />

im <strong>Saalfeld</strong>er Schloss und<br />

in der KfZ-Zulassung in Beulwitz<br />

sind bereits fit für den neuen<br />

Schein. Rechtzeitig hatten die<br />

Sachgebietsleiterin der Kreiskasse,<br />

Heike Büttner, und der Leiter der<br />

EDV, Frank Haun, den Auftrag<br />

an den Automatenhersteller zur<br />

Aufrüstung der Automaten erteilt.<br />

Seit 6. Mai läuft die neue Software.<br />

Auch wenn auf den Automaten<br />

die neueste Software läuft, ist es<br />

doch nie ausgeschlossen, dass die<br />

Automaten einen technischen Defekt<br />

haben. In solchen unvermeidbaren<br />

Fällen sorgen die Mitarbeiter<br />

der Kasse natürlich stets<br />

dafür, dass rechtzeitig ein Bargeldschalter<br />

an den Automatenstandorten<br />

in der Zulassung in<br />

Beulwitz oder in der Kreiskasse<br />

im <strong>Saalfeld</strong>er Schloss besetzt wird.<br />

InKontakt 2013 auf gutem Weg<br />

Berufsinfomarkt und Jobbörse in einem Angebot<br />

_Bad Blankenburg<br />

(AB/wifag). Die unter<br />

dem Namen „InKontakt“<br />

für den 13. und<br />

14. September 2013<br />

in der Stadthalle Bad<br />

Blankenburg geplante<br />

Fachkräftemesse<br />

wird bisher sehr gut<br />

nachgefragt. Für die<br />

offizielle Nachfolgeveranstaltung<br />

des<br />

<strong>Saalfeld</strong>er Berufsinfomarktes<br />

und der<br />

Rudolstädter Jobbörse,<br />

haben sich nur 4<br />

Wochen nach Öffnung<br />

des Anmeldeportals<br />

nahezu 50<br />

Unternehmen und Einrichtungen<br />

verbindlich für eine Präsentationsfläche<br />

beworben. Der Fokus<br />

der Messe wird dabei am ersten<br />

Tag hauptsächlich auf Inhalte des<br />

bisherigen „<strong>Saalfeld</strong>er Berufsinfomarktes“<br />

gelegt -<br />

also vor allem für<br />

Schüler bei der Berufswahl.<br />

Am zweiten<br />

Tag stehen die Themen<br />

Fachkräftesicherung/-gewinnung,<br />

mit<br />

dem Kompetenzpartner,<br />

der Thüringer<br />

Agentur für Fachkräftegewinnung<br />

(ThAFF),<br />

und die Unternehmensnachfolge<br />

im<br />

Vordergrund. Hauptsächlich<br />

für den Schülertransport<br />

am Freitag<br />

hat die Kombus<br />

GmbH (OVS) den<br />

Schulen sehr günstige<br />

Angebote unterbreitet.<br />

Das Anmeldeportal zur Messe<br />

oder auch aktuelle Informationen<br />

für Aussteller und Besucher findet<br />

man unter www.inkontakt-messe.de.<br />

ROCK MIT im Waldseebad<br />

Präventionsgruppe unterstützt Bandfestival des JuFö<br />

_ K ö n i g s e e<br />

(AB/mo). Im Rahmen<br />

der Aktionswoche<br />

Alkohol unterstützen<br />

die Mitglieder<br />

der Koordinierungsgruppe<br />

„Suchtprävention<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>“<br />

das Bandfestival<br />

„ROCK MIT“ im<br />

Waldbad Königsee<br />

am 29. Juni, das<br />

vom Jugendförderverein<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

e.V. veranstaltet wird.<br />

An dem gemeinsam erarbeiteten<br />

„Mitmach-Parcours“ kann man<br />

Sympathieträger für Naturpark<br />

Schreibwerkstatt im Juli ist Teil des Wettbewerbs<br />

_Leutenberg (AB/mo). Mit einem<br />

Wettbewerb, an dem sich jeder<br />

beteiligen kann, sucht der Naturpark<br />

Thüringer Schiefergebirge/Obere<br />

Saale Figuren und Geschichten,<br />

die als Sympathieträger<br />

verwendet werden können. Bis<br />

zum 15. September müssen die<br />

Vorschläge in Schriftform in der<br />

Naturparkverwaltung eingehen.<br />

Unterstützung bei der Ausformulierung<br />

eigener Ideen und Geschichten<br />

bietet eine Schreibwerkstatt,<br />

die am 13. und 14. Juli<br />

jeweils 9-17 Uhr im Naturparkhaus<br />

in Leutenberg stattfindet.<br />

Teilnehmen an der kostenlosen<br />

Veranstaltung kann jeder, der sich<br />

vorher anmeldet:<br />

Naturparkverwaltung, Wurzbacher<br />

Straße 16, 07338 Leutenberg,<br />

Fon 036734/23090, Fax 036734/<br />

23099, poststelle.schiefergebirge@br-np.thueringen.de<br />

Mehr: www.kreis-slf.de > Sympathieträger<br />

Naturpark<br />

sich aktiv mit den<br />

Themen Alkohol<br />

und Sucht auseinander<br />

setzen, sein<br />

Wissen überprüfen<br />

und erweitern. Der<br />

Mitmachparcours<br />

findet nachmittags<br />

zwischen 14:00<br />

und 17:30 unter<br />

dem Motto „vielfältig<br />

und bunt“ als<br />

Programm für die<br />

ganze Familie statt.<br />

In dieser Zeit ist<br />

der Eintritt kostenfrei.<br />

Mehr unter www.rock-mit.de oder<br />

www.jufö.net<br />

Dran denken:<br />

3


07/13_12. Juni 2013<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Amtliche<br />

Bekanntmachungen<br />

Bundestagswahl 2013<br />

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises<br />

196 Sonneberg - <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> - Saale-<br />

Orla-Kreis für die Wahl zum 18. Deutschen<br />

Bundestag am 22. September 2013<br />

Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Prüfung und<br />

Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge<br />

Am Freitag, den 26. Juli 2013, findet um 13.00 Uhr im großen Sitzungssaal<br />

des Landratsamtes <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Schloßstraße 24, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

die Sitzung des Kreiswahlausschusses über die Prüfung und Zulassung der<br />

eingereichten Wahlvorschläge zur Bundestagswahl statt.<br />

Die Sitzung ist öffentlich.<br />

Gegenstand der Sitzung ist gemäß § 26 Bundeswahlgesetz (BWG) i.V.m. §<br />

36 (3) Bundeswahlordnung (BWO) folgendes:<br />

Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge<br />

Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge<br />

<strong>Saalfeld</strong>/Saale, 27.05.2013<br />

Wilhelm Dietz<br />

Kreiswahlleiter<br />

Bekanntmachung<br />

Zweckverband ÖPNV Saale-Orla<br />

Die nächste Zweckverbandsversammlung des ZV ÖPNV Saale-Orla findet<br />

am Dienstag, den 25. Juni 2013 um 16:30 Uhr<br />

im Omnibusbetriebshof <strong>Saalfeld</strong>, Mittlerer Watzenbach 11 (OVS-Betriebsgelände),<br />

07318 <strong>Saalfeld</strong>, statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Bestätigung des Protokolls der Zweckverbandsversammlung vom 11.April<br />

2013<br />

2. Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2012 und Entlastung des<br />

Zweckverbandsvorsitzenden<br />

3. Beratung und Beschluss über die Durchführung einer Verkehrserhebung<br />

4. Informationen und Anfragen<br />

gez.<br />

Bernhard Schmidt<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Beschlüsse des Ausschusses<br />

für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und<br />

Landwirtschaft (AfBW)des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Mit Abschluss des Vertrages sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen,<br />

sodass die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen sind.<br />

39. Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe,<br />

Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft (AfBW)<br />

am 30.01.2013<br />

Beschluss AfB/W 113-39/13<br />

Ausbau der K 184 (ehemals L 2687) zwischen Reichmannsdorf und<br />

Großneundorf, 2013<br />

Planungsleistungen für das Bauvorhaben<br />

Der Ausschuss für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft<br />

beschließt, dem „Ingenieurbüro Zienert, Thierbach 6, 07368 Remptendorf“<br />

den Planungsauftrag zur Planung des Abschnittes „Ausbau der K 184 (ehemals<br />

L 2687), zwischen Reichmannsdorf und Großneundorf“ zu erteilen.<br />

40. Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe,<br />

Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft (AfBW)<br />

am 20.02.2013<br />

Beschluss AfB/W 114-40/13<br />

Wiedererrichtung „Brücke Linkenmühle“<br />

Der Ausschuss für Bau und Vergabe, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft beschließt<br />

die Stellung eines Förderantrages auf der Grundlage einer zuvor zu<br />

stellenden Fördervoranfrage für die Wiedererrichtung der Brücke zwischen Linkenmühle<br />

und Altenroth über den Stausee Hohenwarte. In diesem Zusammenhang<br />

befürwortet der Ausschuss die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung<br />

in Höhe von 500.000 EUR für 2014 in den Haushaltsplan 2013 zum<br />

Nachweis des 10%igen Eigenanteils. Der Landrat wird, vorbehaltlich der Rechtskraft<br />

der Haushaltsatzung 2013 ermächtigt, Erklärungen zur Durchfinanzierung<br />

auf der Grundlage dieser Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 abzugeben.<br />

Beschluss AfB/W 115-40/13<br />

Musikschule <strong>Rudolstadt</strong> – Neubau Konzertsaal<br />

Vergabe Planungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung<br />

(Wasser, Abwasser, Heizung)<br />

Der AfB/W beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme:<br />

Musikschule <strong>Rudolstadt</strong>, Breitscheidstraße 86, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />

Neubau eines Konzertsaales in 2012/2013<br />

für: - das Leistungsbild Technische Ausrüstung (Wasser, Abwasser, Heizung)<br />

an das<br />

Ingenieurbüro Kurzhauer<br />

Altsaalfelder Str. 14b<br />

07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

Beschluss AfB/W 116-40/13<br />

Staatliches Gymnasium „Fridericianum“ <strong>Rudolstadt</strong><br />

Neubau Zweifeldersporthalle<br />

Vergabe Planungsleistungen für Freianlagen<br />

Der AfB/W beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme:<br />

Staatl. Gymnasium „Fridericianum“ <strong>Rudolstadt</strong>, Weinbergstrasse 4, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />

Neubau einer Zweifeldersporthalle in 2011/2013<br />

für: - Planungsleistungen für F r e i a n l a g e n - an das<br />

Büro für Landschaftsarchitektur<br />

Regina Schmalz<br />

Cyriakstraße 15<br />

99094 Erfurt<br />

41. Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe,<br />

Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft (AfBW)<br />

am 24.04.2013<br />

Beschluss AfB/W 117-41/13<br />

Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Bau und<br />

Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Der Ausschuss für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft<br />

des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> wählt gemäß § 28<br />

4


<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

12. Juni 2013_07/13<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

Abs. 1 der Geschäftsordnung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, aus seiner<br />

Mitte<br />

Herrn Klaus Biedermann (Die Linke)<br />

zum Vorsitzenden des Ausschusses für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr,<br />

Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>.<br />

Damit ist der Beschluss Nr. 01-01/09 vom 26.08.2009 des AfB/W entsprechend<br />

geändert.<br />

Beschluss AfB/W 118-41/13<br />

Wahl eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin des Ausschussvorsitzenden<br />

des Ausschusses für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr,<br />

Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<br />

<strong>Rudolstadt</strong><br />

Der Ausschuss für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft<br />

des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> wählt gemäß § 28<br />

Abs. 1 der Geschäftsordnung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, aus seiner<br />

Mitte<br />

Herrn Volker Stein (CDU)<br />

zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Bau und Vergabe, Wirtschaft,<br />

Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>.<br />

Damit ist der Beschluss Nr. 02-01/09 vom 26.08.2009 des AfB/W entsprechend<br />

geändert.<br />

Beschluss AfB/W 119-41/13<br />

Vergabe von Planungsleistungen – Sanierung der Elektroversorgung<br />

Staatliche Förderschule für Lernbehinderte „Pestalozzi “, Jahnstraße<br />

2 in <strong>Saalfeld</strong><br />

Vergabe Planungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung<br />

(Elektroversorgung, Daten-, Sicherheits- und Fernmeldeanlagen)<br />

Der AfB/W beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme:<br />

Staatliche Förderschule für Lernbehinderte <strong>Saalfeld</strong>, Jahnstraße 2, 07318 <strong>Saalfeld</strong>,<br />

Sanierung der Elektro-, Sicherheits-, Daten- und Fernmeldeversorgung<br />

für das Leistungsgebiet Technische Ausrüstung an das<br />

WFS - Ingenieurbüro Frank Wohlfahrt<br />

Brucknerstraße 8, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

Beschluss AfB/W 120-41/13<br />

Vergabe von Planungsleistungen – Sanierung der Elektroversorgung<br />

Staatliches Gymnasium „ Erasmus Reinhold“, Am Lerchenbühl 16,<br />

07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

Vergabe Planungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung<br />

(Elektroversorgung, Daten-, Sicherheits- und Fernmeldeanlagen)<br />

Der AfB/W beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme:<br />

Staatliches Gymnasium „Erasmus Reinhold“, Am Lerchenbühl 16, 07318 <strong>Saalfeld</strong>,<br />

Sanierung der Elektro-, Sicherheits-, Daten- und Fernmeldeversorgung<br />

für das Leistungsgebiet Technische Ausrüstung an das<br />

Ingenieurbüro GETA<br />

Pößnecker Straße 28, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

Beschluss AfB/W 121-41/13<br />

Vergabe von Bauleistungen – Außenanlagen<br />

Staatliches Gymnasium „Fridericianum“ <strong>Rudolstadt</strong> – Neubau Zweifeldersporthalle<br />

Los 19 – Außenanlagen<br />

Der AfB/W beschließt die Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme<br />

Staatl. Gymnasium „Fridericianum“ <strong>Rudolstadt</strong>, Weinbergstrasse 4, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />

Neubau Zweifeldersporthalle in 2013<br />

für: Los 19 – Außenanlagen,<br />

an die Fa. Klemens Schramm, Langewiesener Straße 26, 98704 Wümbach<br />

Einladung zur öffentlichen Sitzung<br />

Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Kreisausschuss<br />

Die 23. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

findet<br />

am Montag, dem 17.06.2013, 17:00 Uhr<br />

im Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (Haus I)<br />

Schloßstraße 24<br />

07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

Großer Sitzungssaal<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Genehmigung der Niederschrift der 22. Sitzung des Kreisausschusses<br />

des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> vom 22.04.2013,<br />

öffentlicher Teil<br />

2. Informationen des Landrates<br />

3. Vergabe der Fördermittel nach der Richtlinie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<br />

<strong>Rudolstadt</strong> zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom<br />

15. November 2006<br />

Beschluss<br />

In Vorbereitung der Sitzung des Kreistages<br />

4. Antrag KTM Herr Dr. Werner Thomas (CDU)<br />

Hauptsatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

hier: Änderungen im § 12 Beigeordnete<br />

Beschlussempfehlung<br />

5. Bestätigung des Vorschlags der Tagesordnung der Sitzung des Kreistages<br />

am 09.07.2013, öffentlicher Teil<br />

6. Anfragen an den Landrat<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

gez.<br />

Hartmut Holzhey<br />

Vorsitzender des Kreisausschusses<br />

Theaterzweckverband<br />

Zweckverband Thüringer Landestheater<br />

<strong>Rudolstadt</strong> und<br />

Thüringer Symphoniker <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Der Vorsitzende<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Die nächste öffentliche Verbandsversammlung findet am Donnerstag, dem<br />

20. Juni 2013, um 9.00 Uhr im Schminkkasten des Thüringer Landestheaters<br />

<strong>Rudolstadt</strong> statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Bestätigung des Protokolls der Verbandsversammlung vom 15.11.2012<br />

3. Feststellung der Jahresrechung 2012 und Entlastung des Verbandsvorsitzenden<br />

4. Information und Beschlussfassung zur 3. Änderung der Verbandssatzung:<br />

§ 15 Veröffentlichungen<br />

5. Information und Beschlussfassung zur Abberufung von Kulturamtsleiter<br />

Herrn Peter Lahann und Berufung von Frau Carolin Dudkowiak als Mitglied<br />

des Aufsichtsrates<br />

6. Sonstiges<br />

gez. Hartmut Holzhey<br />

Verbandsvorsitzender<br />

5


07/13_12. Juni 2013<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Hortbenutzungssatzung<br />

Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen<br />

in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

(Hortbenutzungssatzung – HortBS)<br />

Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />

Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531, 532),<br />

des Thüringer Schulgesetzes -ThürSchG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003,<br />

mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 530),<br />

des § 2 Abs. 1 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes -ThürSchFG- in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 30. April 2003, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22),<br />

der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thür-<br />

HortkBVO) vom 12. März 2013 (GVBl. S. 91),<br />

hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> in der Sitzung am 7. Mai 2013 folgende Satzung<br />

über die Benutzung der Horte an Grundschulen beschlossen:<br />

§ 1<br />

Träger und Rechtsform<br />

Die Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte) werden vom <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> als öffentliche Einrichtungen unterhalten. Durch ihre Inanspruchnahme<br />

nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches<br />

Benutzungsverhältnis.<br />

§ 2<br />

Öffnungszeiten<br />

Die Öffnungszeiten der Schulhorte werden vom Schulleiter nach Anhörung der<br />

Schulelternvertretung mit Genehmigung des Schulamtes festgelegt. Die Öffnungszeiten<br />

liegen zwischen 6:00 Uhr und 17:00 Uhr. Örtliche Gegebenheiten<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

§ 3<br />

An- und Abmeldungen<br />

1. Der Besuch der Schulhorte ist freiwillig. Durch die Eltern, es gilt § 1 Abs. 3<br />

ThürSchFG, ist ein Hortplatz bei der zuständigen Grundschule schriftlich zu<br />

beantragen. Die regelmäßige Betreuungszeit der Kinder im Schulhort (bis<br />

zu 10 Stunden oder mehr als 10 Stunden) je Woche im monatlichen Durchschnitt<br />

ist auf dem Antrag anzugeben.<br />

• Die Anmeldung erfolgt in der Regel für den Zeitraum eines Schuljahres<br />

bis zum 31. Mai des Jahres für das darauf folgende Schuljahr. Davon<br />

kann in begründeten Fällen abgewichen werden.<br />

• Der Schulleiter bestätigt schriftlich die Aufnahme des Kindes in den<br />

Schulhort.<br />

• Eine Anmeldung kann durch die Eltern auch ausschließlich für die Zeit in<br />

den Ferien erfolgen. Die Betreuung in den Ferienzeiten wird in den vom<br />

Schulträger in der Ferienzeit geöffneten Horten gewährleistet. Die Aufnahme<br />

wird durch das Schulverwaltungsamt im Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

unter Angabe des aufnahmefähigen Horts schriftlich bestätigt.<br />

2. Abmeldungen sind nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. Sie sind<br />

zum 15. des laufenden Monats für den Folgemonat durch die Eltern der<br />

Grundschule schriftlich mitzuteilen. Tritt die schriftliche Abmeldung nicht<br />

bis zum 15. des laufenden Monats (Eingangsstempel) in der Grundschule<br />

ein, wird die Abmeldung erst ab 1. des übernächsten Monats wirksam.<br />

Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Abmeldung ist deren<br />

Eingang (Eingangsstempel) in der jeweiligen Grundschule.<br />

§ 4<br />

Hortausschluss<br />

1. Aus wichtigem Grund können Kinder vom Besuch des Hortes ganz oder<br />

vorübergehend ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn ein<br />

Kind eine wesentliche Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit der anderen<br />

Kinder darstellt, z.B. bei dem Verdacht oder dem Auftreten ansteckender<br />

Krankheiten laut Infektionsschutzgesetz.<br />

Die Entscheidung über den Hortausschluss trifft nach Anhörung der Eltern<br />

der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulverwaltungsamt des Landratsamtes<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>.<br />

2. Werden die Gebühren in drei aufeinander folgenden Monaten trotz Aufforderung<br />

nicht gezahlt, so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen<br />

Platz und das Kind kann aus dem Hort ausgeschlossen werden. Die Entscheidung<br />

über den Hortausschluss trifft das Schulverwaltungsamt des<br />

Landratsamtes <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> nach Anhörung der Eltern im Benehmen<br />

mit dem Schulleiter.<br />

3. Der Ausschluss gilt als Abmeldung.<br />

§ 5<br />

Benutzungsgebühren<br />

Für die Benutzung der Schulhorte wird von den Eltern eine im Voraus zu zahlende<br />

Benutzungsgebühr nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung zu<br />

dieser Satzung erhoben.<br />

§ 6<br />

Personenbezogene Daten<br />

1. Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in den Schulhort sowie die<br />

Festsetzung und Kassierung der Benutzungsgebühren werden folgende personenbezogene<br />

Daten erhoben und in automatisierten Dateien verarbeitet:<br />

a) Stammdaten:<br />

• Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des anzumeldenden<br />

Kindes<br />

• Name und Anschrift, Telefonnummer und Notfallerreichbarkeit der<br />

Eltern (Antragsteller),<br />

• Familienstand der Eltern<br />

b) Daten zur Berechnung der Benutzungsgebühr:<br />

• Höhe des monatlichen Einkommens der Familie<br />

• Einkommenssteuerbescheid des dem Schuljahr der Hortbetreuung<br />

vorangegangenen Kalenderjahres (insbesondere für Selbstständige),<br />

Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Nachweise<br />

zur Einkommensermittlung, insbesondere Gehalts-, Lohn oder Bezügebescheinigungen,<br />

für Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung<br />

und Verpachtung, Bescheinigungen über öffentliche Sozialleistungen,<br />

• Unterhaltsleistungen, Hinterbliebenenrenten für das der Hortanmeldung<br />

vorangegangene Kalenderjahr des anzumeldenden Kindes<br />

• Aufenthaltsdauer im Hort bis oder über 10 Stunden/Monat<br />

• Daten zum tageweisen Aufenthalt im Hort<br />

• Anzahl der Kinder mit Kindergeldberechtigung<br />

• Name und Name der Einrichtung, jedes weiteren Kindes einer Familie,<br />

das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder<br />

die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes<br />

besucht<br />

• Angaben zu eventuellen Partnern bzw. deren Kindern<br />

• Bankverbindung der Gebührenschuldner zur Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />

2. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt unverzüglich<br />

nach Abmeldung des Kindes durch die Antragsteller, dem nicht nur<br />

vorübergehenden Ausschluss des Kindes nach § 4, nach Ausscheiden nach<br />

Klasse 4 und der vollständigen Begleichung der Benutzergebühren.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über<br />

die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

vom 02. Juli 2001 außer Kraft.<br />

<strong>Saalfeld</strong>, den 29. Mai 2013<br />

Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

(Siegel)<br />

gez. Hartmut Holzhey<br />

Landrat<br />

Hortgebührensatzung<br />

Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an<br />

Grundschulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong><br />

– <strong>Rudolstadt</strong> (Hortgebührensatzung – HortGS)<br />

Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />

Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531, 532),<br />

der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes -ThürKAG- in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März<br />

2011 (GVBl. S. 61),<br />

des § 2 Abs. 1 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes -ThürSchFG- in der Fassung der Bekanntmachung<br />

6


<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

12. Juni 2013_07/13<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

vom 30. April 2003, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22),<br />

der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thür-<br />

HortkBVO) vom 12. März 2013 (GVBl. S. 91) sowie<br />

der gültigen Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (HortBS)<br />

hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> in der Sitzung am 7. Mai 2013 folgende Gebührensatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Satzung gilt für alle Horte an Grundschulen (im Folgenden Schulhorte genannt)<br />

in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>.<br />

§ 2<br />

Gebührenerhebung<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> erhebt für die Benutzung seiner Schulhorte<br />

Benutzungsgebühren nach Maßgabe des § 5 der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung<br />

(ThürHortkBVO).<br />

Durch diese Benutzungsgebühren werden die Gebührenpflichtigen in angemessener<br />

Weise an den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung gemäß § 5<br />

ThürHortkBVO beteiligt.<br />

§ 3<br />

Gebührenschuldner<br />

Schuldner der Betriebskostenbeteiligung sind die Eltern der Kinder in Schulhorten;<br />

es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG.<br />

(1) Die Eltern sind Gesamtschuldner.<br />

(2) Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt das<br />

Kind überwiegend lebt.<br />

(3) Bei zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern wohnende<br />

Kinder gelten die Abs. 1 und 2 entsprechend.<br />

§ 4<br />

Entstehen und Ende der Gebührenschuld<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind in<br />

den Schulhort aufgenommen wird. Bei Abmeldungen während des laufenden<br />

Schuljahres entsteht die Gebührenschuld auch für den Monat in voller<br />

Höhe, in dem die Abmeldung gemäß § 3 Abs. 2 HortBS wirksam wird.<br />

§ 5<br />

Fälligkeit und Zahlung<br />

(1) Die Gebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten.<br />

(2) Die Gebühren sind zum 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat<br />

fällig und vorzugsweise durch Lastschrifteinzug an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

(Kreiskasse) zu entrichten. Sie können jedoch auch auf<br />

das Konto des Landratsamtes <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> überwiesen werden.<br />

Der Gebührenbescheid kann einen davon abweichenden Fälligkeitszeitpunkt<br />

bestimmen.<br />

(3) Die Tagesgebühren sind in der Regel vor der Benutzung der Einrichtung bargeldlos<br />

an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (Kreiskasse) zu entrichten.<br />

§ 6<br />

Benutzungsgebühren<br />

(1) Die Gebühren für die Benutzung des Schulhortes sind auch zu entrichten,<br />

wenn die Einrichtung wegen Feiertagen geschlossen bleibt.<br />

(2) Wenn ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung oder medizinischer<br />

Rehabilitationsmaßnahmen bzw. eines vorübergehenden Ausschlusses<br />

nach § 4 Abs. 1 HortBS den Schulhort über einen Zeitraum von<br />

mehr als einem Monat zusammenhängend nicht besuchen kann, wird die<br />

Benutzungsgebühr für diesen Zeitraum erlassen. Voraussetzung dafür ist<br />

die zeitnahe Information durch die Eltern über die Nutzungsunterbrechung<br />

des Hortbesuchs.<br />

(3) Für den Kalendermonat Juli eines jeweiligen Schuljahres wird keine Benutzungsgebühr<br />

erhoben. Dies gilt nicht für Kinder, die den Hort nur in<br />

den Ferien besuchen.<br />

(4) Beträgt die Anzahl der Schultage in dem Monat, in dem der Unterricht im<br />

Schuljahr beginnt, elf Tage oder weniger, ermäßigt sich bei Schulanfängern<br />

die Monatsgebühr um die Hälfte; bei weniger als fünf Schultagen entfällt<br />

die Monatsgebühr.<br />

§ 7<br />

Höhe der Benutzungsgebühren<br />

(1) Die soziale Staffelung der Benutzungsgebühren erfolgt nach dem Einkommen<br />

und der Anzahl der Kinder einer Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld<br />

besteht.<br />

Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare, Lebenspartner oder<br />

Personen, die in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft<br />

im Sinne des § 20 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />

leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Ein zu gleichen Teilen<br />

in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern lebendes Kind wird als<br />

Kind in beiden Haushalten berücksichtigt.<br />

(2) Als kindergeldberechtigt werden jene Kinder berücksichtigt, für welche<br />

Kindergeld nach §§ 62 ff. Einkommenssteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz<br />

zusteht oder für die anstelle des Kindergeldes ein Kinderfreibetrag<br />

nach dem Einkommenssteuergesetz gewährt wird.<br />

(3) Wird das Kind nur für bis zu 10 Stunden je Woche im monatlichen Durchschnitt<br />

angemeldet, so verringert sich die nach Absatz 1 maßgebliche Gebühr<br />

um 40 vom Hundert. Bei der Berechnung der Betreuungszeiten<br />

bleiben Betreuungszeiten, die zwischen dem regelmäßigen Beginn und<br />

dem regelmäßigen Ende des Unterrichts sowie für die Überbrückung unvermeidbarer<br />

Wartezeiten im Rahmen der Schülerbeförderung anfallen,<br />

unberücksichtigt.<br />

(4) Die Höhe der sonstigen Betriebskostenbeteiligung ermäßigt sich auf Antrag<br />

für jedes den Schulhort besuchende Kind einer Familie um 25 vom Hundert<br />

je weiterem Kind der Familie, das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung<br />

oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und Abs.<br />

2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes besucht. Bei eheähnlichen<br />

oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit<br />

der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder und<br />

der gleichzeitige Besuch der Einrichtungen nach Satz 1 ist durch Vorlage<br />

geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Bei einer Änderung der Anzahl dieser<br />

Kinder gilt § 8 Abs. 7 Satz 3 und 4 entsprechend.<br />

(5) Für jedes Kind, das den Schulhort ausschließlich in den Ferien besucht, haben<br />

die Eltern eine Gebühr je Tag nach § 7 Abs. 6 und § 8 Abs. 6 zu entrichten.<br />

(6) Die Höhe der Benutzungsgebühr ergibt sich aus der als Anlage beigefügten<br />

Tabelle dieser Satzung. Diese Anlage ist Bestandteil der Satzung.<br />

(7) Werden innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Nachweise<br />

zur Einkommensermittlung nicht oder nicht vollständig vorgelegt oder erklären<br />

die Eltern, dass sie keine Nachweise zur Einkommensermittlung<br />

vorlegen werden, erfolgt die Einordnung zur Einkommensgruppe über<br />

2.500 Euro.<br />

§ 8<br />

Einkommensbegriff<br />

(1) Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören das Einkommen der<br />

Eltern und das Einkommen des Kindes, für das die Beteiligung an den<br />

sonstigen Betriebskosten gezahlt wird.<br />

Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von Satz 1 anstelle des<br />

Einkommens der Eltern das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt<br />

das Kind überwiegend lebt und das Einkommen eines mit dem Elternteil<br />

zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartners zu dem zu berücksichtigenden<br />

Einkommen.<br />

Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden<br />

Eltern, gilt Satz 1 entsprechend.<br />

Die Glaubhaftmachung der getrennten Lebensführung der Eltern sowie<br />

des Lebensmittelpunktes des Kindes, für das die Beteiligung an den sonstigen<br />

Betriebskosten gezahlt wird, obliegt dem Gebührenschuldner.<br />

(2) Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Liegen<br />

Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 nicht vor, ist Einkommen die<br />

Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7 und Abs.<br />

2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen Einkunftsarten,<br />

mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten oder mit Verlusten aus<br />

anderen Kalenderjahren ist nicht zulässig.<br />

Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon von Abs. 2 Satz 1 oder<br />

Satz 2 erfasst sind, Geldleistungen, die zur Deckung des Lebensbedarfs<br />

bestimmt sind, einschließlich der Erwerbsersatzeinkommen.<br />

Als Einkommen des Kindes gelten ausschließlich Unterhaltsleistungen und<br />

Hinterbliebenenrenten. Das Kindergeld, das Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld<br />

werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld<br />

bleibt in Höhe des Mindestbetrages sowie des Erhöhungsbetrages bei<br />

Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei.<br />

Vom Einkommen abzusetzen sind pauschal und nach Maßgabe des § 3<br />

7


07/13_12. Juni 2013<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Abs. 2 ThürHortkBVO die zu entrichtende Einkommenssteuer, Pflichtbeiträge<br />

zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,<br />

Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen oder<br />

privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge<br />

der Höhe nach angemessen sind sowie in tatsächlicher Höhe Unterhaltsleistungen.<br />

Zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte kann auf Antrag und bei Vorlage<br />

geeigneter Unterlagen abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2<br />

ThürHortkBVO die konkrete Höhe der Absetzungstatbestände nach § 3<br />

Abs. 1 S. 4 Nr. 1 bis 3 ThürHortkBVO in Abzug gebracht werden<br />

(3) Bei Selbständigen erfolgt die Einkommensermittlung auf der Grundlage<br />

des Einkommensteuerbescheides. Liegt dieser zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung<br />

noch nicht vor, gilt § 3 Abs. 4 Satz 4 - 6 ThürHortkBVO.<br />

(4) Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen<br />

des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahres.<br />

Die Berechnung erfolgt entsprechend § 3 Abs. 4 Satz 2 bis 4<br />

sowie § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürHortkBVO.<br />

(5) Abweichend von § 8 Abs. 4 dieser Satzung ist das laufende Monatseinkommen<br />

zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen<br />

um mindestens 20 vom Hundert höher oder niedriger ist als das durchschnittliche<br />

Bruttomonatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der<br />

Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs und seine voraussichtliche<br />

Erzielung für die Dauer des laufenden Kalenderjahres glaubhaft gemacht<br />

wird. Vermögenseinkommen und jährliche Sonderzuweisungen, die im laufenden<br />

Kalenderjahr anfallen, werden anteilig hinzugerechnet. Die Gebühren<br />

werden zunächst vorläufig festgesetzt; eine endgültige Festsetzung erfolgt<br />

nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs. Treten Änderungen im Sinne des<br />

Satz 1 nachträglich ein, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem Kalendermonat,<br />

zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt.<br />

(6) Wer im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von Leistungen<br />

1. zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II,<br />

2. zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und<br />

bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,<br />

3. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder<br />

4. nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes<br />

ist, wird auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen ab dem Kalendermonat<br />

der Antragstellung für die Dauer des Bezuges dieser Leistungen<br />

von einer Beteiligung an den sonstigen Betriebskosten befreit. Das Entfallen<br />

dieser Leistungen hat der Schuldner dem Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

(Schulträger) unaufgefordert, unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Die<br />

Gebühren für die sonstigen Betriebskosten werden ab dem Kalendermonat<br />

neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Leistungen nicht mehr vorliegen.<br />

Für ein Kind, für das Hilfe zur Erziehung nach § 34 Achtes Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB VIII) gewährt wird, wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen<br />

keine Beteiligung an den sonstigen Betriebskosten erhoben; dies gilt für<br />

Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entsprechend, sofern den Pflegeeltern<br />

nicht das Sorgerecht für das Pflegekind übertragen wurde.<br />

(7) Einkommenssteigerungen in dem in Absatz 5 Satz 1 bestimmten Umfang<br />

und eine Verringerung der Anzahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld<br />

besteht, sind unter Vorlage geeigneter Unterlagen dem Landratsamt<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (Schulträger) unaufgefordert, unverzüglich und schriftlich<br />

mitzuteilen. Die Höhe der Elternbeteiligung, bei Einkommensänderungen,<br />

an den sonstigen Betriebskosten wird zu Beginn des Kalendermonats<br />

neu festgesetzt, der auf den Eintritt der Änderung folgt.<br />

Bei Änderungen in der Anzahl der Kinder wird die Beteiligung an den<br />

sonstigen Betriebskosten ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen<br />

Beginn die Änderung vorliegt; bei einer Zunahme der Anzahl der Kinder<br />

frühestens ab dem Kalendermonat der Antragstellung.<br />

Bei Änderungen in der regelmäßigen Betreuungszeit wird die Beteiligung<br />

an den sonstigen Betriebskosten ab dem Kalendermonat neu festgesetzt,<br />

zu dessen Beginn die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt.<br />

(8) Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist berechtigt, die zu der Beteiligung<br />

an den sonstigen Betriebskosten zugrunde liegenden persönlichen und<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern zu überprüfen; im Falle falscher<br />

Angaben kann die Beteiligung an den sonstigen Betriebskosten rückwirkend<br />

neu festgesetzt werden.<br />

§ 9<br />

Festlegung der Gebühren, Auskunftspflichten<br />

(1) Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> erlässt einen Gebührenbescheid, aus<br />

dem die Höhe der Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.<br />

Liegen zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung die entsprechenden Unterlagen<br />

mit Ausnahme § 7 Abs. 7 noch nicht oder nicht vollständig vor,<br />

wird der Gebührenbescheid vorläufig erlassen.<br />

(2) Die Bescheide werden in der Regel jeweils für ein Schuljahr im Voraus erlassen.<br />

Die Fälligkeit der Gebühren nach § 5 bleibt unberührt.<br />

(3) Bei Einkommensänderungen nach § 8 Abs. 7 werden die Gebührenbescheide<br />

vorläufig erlassen werden.<br />

(4) Die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie und die Höhe<br />

des Einkommens sind durch Vorlage des Einkommenssteuerbescheides,<br />

der Jahresverdienstbescheinigung oder anderer geeigneter Unterlagen<br />

nachzuweisen.<br />

Bei Selbstständigen wird nur der Einkommenssteuerbescheid anerkannt.<br />

(5) Zur Erfassung personenbezogener Daten wird auf § 6 der gültigen Satzung<br />

über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (Hortbenutzungssatzung -HortBS-) verwiesen.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hortgebührensatzung<br />

-HortGS- des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> vom 19. Mai 2005 außer<br />

Kraft.<br />

<strong>Saalfeld</strong>, den 29. Mai 2013<br />

Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

(Siegel)<br />

gez. Hartmut Holzhey<br />

Landrat<br />

Anlage zur Satzung:<br />

8<br />

Betreuungszeit<br />

pro<br />

Woche<br />

Anzahl der Kinder<br />

über<br />

10 Stunden<br />

1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder<br />

bis<br />

10 Stunden<br />

zu berücksichtigendes Einkommen pro Monat<br />

über<br />

10 Stunden<br />

bis<br />

10 Stunden<br />

über<br />

10 Stunden<br />

bis<br />

10 Stunden<br />

über<br />

10 Stunden<br />

bis<br />

10 Stunden<br />

über und<br />

bis 10 Std.<br />

bis 1.060 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

über 1.060 €<br />

- 1.500 €<br />

über 1.500 €<br />

- 2.500 €<br />

Gebührentabelle<br />

20,00 € 12,00 € 15,00 € 9,00 € 10,00 € 6,00 € 5,00 € 3,00 € 0,00 €<br />

33,00 € 19,80 € 24,75 € 14,85 € 16,50 € 9,90 € 8,25 € 4,95 € 0,00 €<br />

über 2.500 € 45,00 € 27,00 € 33,75 € 20,25 € 22,50 € 13,50 € 11,25 € 6,75 € 0,00 €<br />

‰ Abschluss der Tabelle siehe nächste Seite.


<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

12. Juni 2013_07/13<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

Ausschließlich für die Ferienbetreuung (§ 7 Abs. 5):<br />

Gebührensatz pro Tag / Kind 4,00 €<br />

Bekanntmachung<br />

zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />

vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)<br />

Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte<br />

und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (ZWA), Remschützer Straße<br />

50, 07318 <strong>Saalfeld</strong>, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen<br />

einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für<br />

nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.<br />

Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:<br />

- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG<br />

- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:<br />

Anlagen zur Abwasserentsorgung<br />

Abwasserleitung in der Gemarkung Leutenberg<br />

Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite<br />

Schutzstreifen (m)<br />

Leutenberg 3 486/6 AWL 1075 angepasst<br />

Leutenberg 3 486/17 AWL 1037, 1038 4<br />

Leutenberg 3 486/3 AWL 1058 angepasst<br />

AWL = Abwasserleitung<br />

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.<br />

Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes <strong>Rudolstadt</strong>,<br />

Grundbuchamt <strong>Saalfeld</strong>.<br />

Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für<br />

die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.<br />

Auslegung:<br />

Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom<br />

Tag dieser Bekanntmachung an beim<br />

Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Haus III<br />

Schwarzburger Chaussee 12, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />

Umweltamt; Zimmer 213<br />

während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung<br />

eingesehen werden.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,<br />

Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift<br />

Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.<br />

Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:<br />

Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen<br />

Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort<br />

bekannt.<br />

Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn<br />

Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.<br />

Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände<br />

möglich sind.<br />

<strong>Saalfeld</strong>, den 30.04.2013<br />

Hartmut Holzhey<br />

Landrat des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Bekanntmachung<br />

zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />

vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)<br />

Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte<br />

und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (ZWA), Remschützer Straße<br />

50, 07318 <strong>Saalfeld</strong>, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen<br />

einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für<br />

nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.<br />

Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:<br />

- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG<br />

- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:<br />

Anlagen zur Abwasserentsorgung<br />

Abwasserleitung in der Gemarkung Cumbach<br />

Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite<br />

Schutzstreifen (m)<br />

Cumbach 3 749/14 AWL 133 angepasst<br />

AWL = Abwasserleitung<br />

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.<br />

Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes <strong>Rudolstadt</strong>,<br />

Grundbuchamt <strong>Rudolstadt</strong>.<br />

Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für<br />

die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.<br />

Auslegung:<br />

Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom<br />

Tag dieser Bekanntmachung an beim<br />

Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Haus III<br />

Schwarzburger Chaussee 12, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />

Umweltamt; Zimmer 213<br />

während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung<br />

eingesehen werden.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,<br />

Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift<br />

Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.<br />

Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:<br />

Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen<br />

Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort<br />

bekannt.<br />

Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn<br />

Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.<br />

Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände<br />

möglich sind.<br />

<strong>Saalfeld</strong>, den 30.04.2013<br />

Hartmut Holzhey<br />

Landrat des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Bekanntmachung<br />

zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />

vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)<br />

Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte<br />

und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (ZWA), Remschützer Straße<br />

9


07/13_12. Juni 2013<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

50, 07318 <strong>Saalfeld</strong>, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen<br />

einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für<br />

nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.<br />

Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:<br />

- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG<br />

- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:<br />

Anlagen zur Trinkwasserversorgung<br />

Trinkwasserleitung in der Gemarkung Schwarza<br />

Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite<br />

Schutzstreifen (m)<br />

Schwarza 5 557/13 TWL 1966 angepasst<br />

Schwarza 5 557/10 TWL 1966 angepasst<br />

TWL = Trinkwasserleitung<br />

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.<br />

Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes <strong>Rudolstadt</strong>,<br />

Grundbuchamt <strong>Rudolstadt</strong>.<br />

Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für<br />

die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.<br />

Auslegung:<br />

Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom<br />

Tag dieser Bekanntmachung an beim<br />

Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Haus III<br />

Schwarzburger Chaussee 12, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />

Umweltamt; Zimmer 213<br />

während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung<br />

eingesehen werden.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,<br />

Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift<br />

Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.<br />

Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:<br />

Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen<br />

Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort<br />

bekannt.<br />

Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn<br />

Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.<br />

Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände<br />

möglich sind.<br />

<strong>Saalfeld</strong>, den 28.05.2013<br />

Hartmut Holzhey<br />

Landrat des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Bekanntmachung<br />

zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />

vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)<br />

Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte<br />

und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (ZWA), Remschützer Straße<br />

50, 07318 <strong>Saalfeld</strong>, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen<br />

einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für<br />

nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.<br />

Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:<br />

- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG<br />

- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />

Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:<br />

Anlagen zur Trinkwasserversorgung<br />

Trinkwasserleitung in der Gemarkung Bad Blankenburg<br />

Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite<br />

Schutzstreifen (m)<br />

Bad Blankenburg 5 2385 TWL 33 angepasst<br />

Bad Blankenburg 5 2384/2 TWL 3113 4<br />

Bad Blankenburg 5 2371 TWL 1463 4<br />

Bad Blankenburg 5 2774/1700 TWL 2279 angepasst<br />

Bad Blankenburg 5 2763/1701 TWL 2722 4<br />

Bad Blankenburg 5 2764/1701 TWL 2070 4<br />

Bad Blankenburg 5 1702/5 TWL 1004 angepasst<br />

Bad Blankenburg 5 1703/1 TWL 178 4<br />

Bad Blankenburg 5 2833/1704 TWL 3200 4<br />

Bad Blankenburg 5 2834/1705 TWL 1669 angepasst<br />

Bad Blankenburg 5 1710/2 TWL 1618 angepasst<br />

TWL = Trinkwasserleitung<br />

Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.<br />

Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes <strong>Rudolstadt</strong>,<br />

Grundbuchamt <strong>Rudolstadt</strong>.<br />

Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für<br />

die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.<br />

Auslegung:<br />

Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom<br />

Tag dieser Bekanntmachung an beim<br />

Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Haus III<br />

Schwarzburger Chaussee 12, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />

Umweltamt; Zimmer 213<br />

während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung<br />

eingesehen werden.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,<br />

Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift<br />

Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.<br />

Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:<br />

Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen<br />

Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort<br />

bekannt.<br />

Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn<br />

Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.<br />

Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände<br />

möglich sind.<br />

<strong>Saalfeld</strong>, den 28.05.2013<br />

Hartmut Holzhey<br />

Landrat des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

PZV MH Unterwellenborn<br />

Bekanntmachungen des Planungszweckverbandes<br />

Maxhütte Unterwellenborn<br />

Beschlüsse der 72. öffentlichen Sitzung vom 4. April 2013<br />

PZV-MHU 452/01/13<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des PZV-MHU für 2013<br />

Der PZV MHU beschließt gemäß § 55 ff der Thüringer Kommunalordnung die<br />

10


<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

12. Juni 2013_07/13<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Festsetzungen und den Haushaltsplan<br />

für das Jahr 2013.<br />

Ja-Stimmen: 100 %<br />

PZV-MHU 453/01/13<br />

Finanz- und Investitionsplan des PZV-MHU für 2012 - 2016<br />

Der PZV MHU beschließt gemäß § 62 ff der Thüringer Kommunalordnung den<br />

Finanzplan des PZV-MHU mit dem dazugehörigen Investitionsplan für den Zeitraum<br />

2012 bis 2016.<br />

Ja-Stimmen: 100 %<br />

PZV-MHU 454/01/13<br />

1. Änderung zur Vereinbarung zwischen dem PZV-MHU und der Gemeinde<br />

Unterwellenborn vom Oktober 2009 zur Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

(HRB) für das Industrie- und Gewerbegebiet<br />

Maxhütte Unterwellenborn – Standort Unterwellenborn/Vogelschutz<br />

Der PZV-MHU beschließt die 1. Änderung zur Vereinbarung zwischen dem PZV-<br />

MHU und der Gemeinde Unterwellenborn vom Oktober 2009 zur Errichtung<br />

des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) für das Industrie- und Gewerbegebiet<br />

Maxhütte Unterwellenborn – Standort Unterwellenborn/Vogelschutz.<br />

Die 1. Änderung betrifft:<br />

- Der Standort Unterwellenborn/Vogelschutz entfällt.<br />

- Durch Vergrößerung des Fassungsvermögens des HRB „Röhrbach“ um<br />

ca. 15.000 m³ wird der Verlust des Fassungsvermögens des HRB „Vogelschutz“<br />

kompensiert.<br />

- Die Vergrößerung des Fassungsvermögens des HRB „Röhrbach“ wird<br />

als „HRB Röhrbach 2“ bezeichnet.<br />

- Die Gemeinde Unterwellenborn tritt in die Verträge, die durch den Planungszweckverband<br />

Maxhütte Unterwellenborn bereits für die Vergrößerung<br />

des Fassungsvermögens des HRB „Röhrbach 2“ abgeschlossen<br />

wurden, ein und übernimmt sie vollinhaltlich.<br />

Ja-Stimmen: 100 %<br />

Unterwellenborn, den 30. Mai 2013<br />

gez. Wende<br />

Vorsitzende des Planungszweckverbandes<br />

Maxhütte Unterwellenborn<br />

Haushaltssatzung<br />

Mitgliedsgemeinden<br />

Unterwellenborn<br />

<strong>Saalfeld</strong><br />

Kamsdorf<br />

des Planungszweckverbandes Maxhütte<br />

Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2013<br />

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung<br />

mit dem Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (Thür. KGG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVB. S. 290)<br />

erlässt der Planungszweckverband folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

hiermit festgesetzt.<br />

Er schließt im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

Ausgaben mit 5.650,00 €<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

Ausgaben mit 4.809.500,00 €<br />

§2<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§4<br />

Die allgemeine Umlage wird auf 5.650,00 € festgesetzt. Sie beträgt für die<br />

Mitgliedsgemeinden<br />

<strong>Saalfeld</strong> 2.260,00 €<br />

Kamsdorf 565,00 €<br />

Unterwellenborn 2.825,00 €<br />

§5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000,00 € festgesetzt. Kassenkredite zur<br />

echtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />

Als Anlage gilt der Stellenplan.<br />

§7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

§6<br />

Unterwellenborn, den 29. Mai 2013<br />

Planungszweckverband<br />

Wende<br />

Vorsitzend des Planungszweckverbandes<br />

Maxhütte Unterwellenborn<br />

Öffentliche Ausschreibungen nach VOB<br />

Vergabe Nr. 10/2013-HB: Gymnasium <strong>Saalfeld</strong> Elektro<br />

Staatliches Gymnasium „Erasmus Reinhold <strong>Saalfeld</strong>“<br />

Sanierung Elektroversorgung<br />

Los 1 – Elektroversorgung 1. BA<br />

Eröffnungstermin beim Auftraggeber am 20.06.2012 ab 13:30 Uhr<br />

Ausführungszeit: 22.07.2013 bis 19.09.2013<br />

Zuschlags- und Bindefrist gemäß VOB/A § 19: 30.07.2013<br />

Vergabe Nr.11/2013-HB:<br />

KZ-Gedenkstätte Laura Außenanlagen<br />

KZ Gedenkstätte Laura<br />

Los 1 – Außenanlagen<br />

Eröffnungstermin beim Auftraggeber am 24.06.2012 ab 13:30 Uhr<br />

Ausführungszeit: 22.07.2013 bis 02.10.2013<br />

Zuschlags- und Bindefrist gemäß VOB/A § 19: 30.07.2013<br />

Öffentliche Ausschreibungen nach VOL<br />

Vergabe Nr. 012/13 – Lieferung Auftausalz<br />

Lieferung von Auftausalz und Magnesiumchlorid-Lösung 20%<br />

Ablauf der Angebotsfrist:<br />

16. Juli 2013, 11:00 Uhr<br />

Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 13. September 2013<br />

Lieferung: 1. Teillieferung ab 16.09.2013, weitere 2013/2014 auf Abruf<br />

Diese Ausschreibungen finden Sie wie alle Ausschreibungen<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> komplett<br />

unter: www.kreis-slf.de > Landratsamt > Ausschreibungen<br />

und Vergabe > Ausschreibungen oder auf<br />

www.bund.de<br />

11


05/13_15. Mai 2013<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Arztstelle im Gesundheitsamt<br />

Im Gesundheitsamt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist eine<br />

Arztstelle<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />

von 40 Stunden neu zu besetzen.<br />

Ihre Aufgaben:<br />

• Untersuchungen und Begutachtungen nach Dienstrecht von Beamten,<br />

nach Beihilferecht und aufgrund anderer geltender Rechtsvorschriften,<br />

• ärztliche Untersuchungen aufgrund verschiedener Amtshilfeersuchen,<br />

• Beratung und Durchführung ärztlicher Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer<br />

Krankheiten (z.B. HIV-Test, Schutzimpfungen, Chemoprophylaxe),<br />

• Beratung und Hygieneüberwachung von medizinischen Einrichtungen<br />

entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken,<br />

Arztpraxen),<br />

• Beratung und Durchführung ärztlicher Maßnahmen bei Auftreten umweltbezogener<br />

medizinischer Probleme,<br />

• Teilnahme am ärztlichen Rufbereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes.<br />

Voraussetzungen/Anforderungen:<br />

• eine möglichst abgeschlossene Facharztausbildung oder Gebietsbezeichnung,<br />

• Kenntnisse entsprechend der Aufgabeninhalte,<br />

• Führungskompetenz, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Sozialkompetenz,<br />

• Pkw-Führerschein, Bereitschaft zur Nutzung des Privat-Pkw für dienstliche<br />

Zwecke,<br />

• PC-Kenntnisse,<br />

• zielorientiertes Handeln und eine selbstständige Arbeitsweise.<br />

Wir bieten:<br />

• ein Entgelt gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der<br />

Entgeltgruppe 15 mit Stufenanerkennung sowie alternativ bei Vorliegen<br />

der beamtenrechtlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Übernahme<br />

in das Beamtenverhältnis,<br />

• mögliche zusätzliche Vergütung in Form einer monatlichen Zulage i.<br />

H. v. bis zu 10 % der Stufe 2 der Entgeltgruppe 15 nach TVöD für nach<br />

dem 31. März 2012 neu eingestellte Fachärztinnen und Fachärzte aus<br />

dem Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes, gemäß Arbeitgeberrichtlinie<br />

der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) - bei Teilzeitbeschäftigung<br />

erfolgt eine anteilige Vergütung der Zulage,<br />

• eine Zusatzversorgung sowie die üblichen sozialen Leistungen des öffentlichen<br />

Dienstes,<br />

• weitere Vorteile des TVöD wie leistungsorientierte Bezahlung, Jahressonderzahlung,<br />

Urlaub etc.,<br />

• Nutzung von Dienst-Pkw's des Landratsamtes nach Verfügbarkeit,<br />

• ein freundliches Arbeitsklima und Kollegialität,<br />

• interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten,<br />

• gute Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, familienfreundliche Arbeitszeiten,<br />

• Hilfe und Unterstützung z.B. bei nötiger Wohnraumbeschaffung,<br />

• auf Wunsch ist auch Teilzeit möglich.<br />

Weitere fachliche Fragen zu dieser Stelle beantwortet Ihnen auch gern die<br />

Amtsärztin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. med. Böhm. Rufen Sie an oder<br />

vereinbaren Sie einen Termin zum Kennenlernen!<br />

Tel.-Nr.: 03671/823-674<br />

E-Mail:<br />

gesundheitsamt@kreis-slf.de<br />

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann richten Sie Ihre aussagekräftigen<br />

Unterlagen bis zum 15. Juli 2013 an:<br />

Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Personalamt, Schloßstraße 24,<br />

07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

Den ausführlicheren Text: www.kreis-slf.de > Landratsamt > Stellenausschreibungen.<br />

Öffentliche Ausschreibungen nach VOL<br />

Vergabe Nr. 013/13 – Hard-/Software für Schulen<br />

Lieferung und Installation von Hard- und Software sowie interaktiven<br />

Tafeln für verschiedene Schulen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<br />

<strong>Rudolstadt</strong><br />

Ablauf der Angebotsfrist:<br />

15. Juli 2013, 11:00 Uhr<br />

Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 13. September 2013<br />

Liefertermin: 43. Kalenderwoche 2013<br />

Öffentliche Ausschreibung – Immobilien<br />

Ehemalige Berufsschule Wüste Köditz<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> schreibt die ehemalige Berufsschule Wüste<br />

Köditz mit einer Größe von ca.15.000 m² meistbietend zum Verkauf aus.<br />

Das Grundstück liegt in 07318 <strong>Saalfeld</strong>, Wüste Köditz 3 und trägt die Liegenschaftsbezeichnung:<br />

• Gemarkung: <strong>Saalfeld</strong><br />

• Flur:<br />

• Flurstück: 3067/6 (15.157 m²) und 2940/12 (12 m²)<br />

Die Fläche ist bebaut mit einem dreigeschossigen Wohngebäude, drei- und<br />

viergeschossigen Schulgebäude und eingeschossigen Anbauten (Lagerhallen<br />

und Garagen). Die Gebäude befinden sich in einem stark sanierungsbedürftigen<br />

Zustand.<br />

Das Objekt befindet sich in der südlichen Randlage von <strong>Saalfeld</strong>, in der Nähe<br />

des Freibades und ist verkehrstechnisch über die Kelzstraße erschlossen.<br />

Für den Fall einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe besteht die Möglichkeit<br />

einer Terminvereinbarung über Tel.-Nr.: 0 36 71/8 23-3 34. Ansprechpartner<br />

ist Herr Lindenlaub.<br />

Ihr Kaufangebot richten Sie bitte in einem verschlossenen Briefumschlag<br />

mit der Aufschrift „Kaufangebot Wüste Köditz“ bis spätestens 28.06.2013<br />

an das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Kämmerer, Herrn Ryschka, Schloßstraße<br />

24, 07318 <strong>Saalfeld</strong>.<br />

Hartmut Holzhey<br />

Landrat<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Stadt Königsee-Rottenbach - Verpachtung Ratskeller Königsee<br />

Die Stadt Königsee-Rottenbach schreibt die Verpachtung der Gaststätte<br />

„Ratskeller“ im Erdgeschoss des Rathauses am Marktplatz aus. Der abgeschlossene<br />

Gaststättenbereich hat einen separaten Zugang an der Westseite<br />

des Rathauses.<br />

Thüringer Gastlichkeit sollte den Charakter der Gaststätte prägen. Der Gastraum<br />

mit ca. 45 Plätzen, Küchenbereich, Nebennutzfläche sowie Keller/Lagerräume<br />

umfassen 173 m². Die Auslösung der Ausstattung Küche und<br />

Gastraum vom Vorpächter kann durch die Stadt vermittelt werden.<br />

Bewerber richten ihre Angebote mit Befähigungsnachweis in einem verschlossenen<br />

Umschlag mit Aufschrift „Ratskeller“ bis zum 30.06.2013 an<br />

die<br />

Stadtverwaltung Königsee-Rottenbach<br />

Dezernat Finanzen<br />

Markt 1<br />

07426 Königsee-Rottenbach<br />

Weitere Informationen können auch telefonisch über 036738/49730, Dezernent<br />

Finanzen, Herrn Krebstekies, erfragt werden.<br />

12


<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

12. Juni 2013_07/13<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

Einladung zur öffentlichen Sitzung<br />

Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Ausschuss für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt<br />

und Landwirtschaft<br />

Die 43. Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr,<br />

Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

findet<br />

am Mittwoch, dem 19.06.2013, 17:00 Uhr<br />

im Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (Haus I)<br />

Schloßstraße 24<br />

07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

Großer Sitzungssaal<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Genehmigung der Niederschrift der 42. Sitzung des Ausschusses für Bau<br />

und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> vom 29.05.2013, öffentlicher<br />

Teil<br />

2. Informationen und Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

gez.<br />

Klaus Biedermann<br />

Ausschussvorsitzender<br />

Beschluss des Ausschusses<br />

für Haushalt und Finanzen des Kreistages<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />

Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen 23-25/13<br />

Bestellung Stellvertreter/in des Schriftführers<br />

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bestellt gem. § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung<br />

für den Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> aus seiner<br />

Mitte<br />

Termine, Tipps<br />

und Informationen<br />

Tag der Architektouren<br />

Am 29. und 30. Juni auch im <strong>Landkreis</strong><br />

Herrn Andreas Krauße (CDU)<br />

als Stellvertreter des Schriftführers.<br />

Damit ist der Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Nr. 03-<br />

01/09 vom 01.09.2009 entsprechend geändert.<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

_<strong>Saalfeld</strong> (AB/mo). Am 29. und<br />

30. Juni präsentiert die Thüringer<br />

Architektenkammer wieder 77 neue<br />

Bauwerke in Thüringen. Im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Saalfeld</strong> <strong>Rudolstadt</strong> sind diesmal<br />

das Schlutius-Gebäude in der<br />

Grünen Mitte , die Gestaltung Dorfbegrünung<br />

mit Stauden in der<br />

Kaulsdorfer Straße 5 in Kamsdorf<br />

sowie der Neubau eines Bürogebäudes<br />

mit Doppelgarage in Kaulsdorf,<br />

Am Wachhügel 26, dabei.<br />

Mehr wegen der genauen Termine:<br />

www.tag-der-architektouren.de<br />

Einladung<br />

der Jagdgenossenschaft<br />

Oberpreilipp- Unterpreilipp und Schloßkulm<br />

Die Jagdgenossenschaft Oberpreilipp- Unterpreilipp und Schloßkulm<br />

lädt ein zur<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Ort: Gasthaus „Zum Eichberg“<br />

Hauptstr. 45,<br />

07333 Langenschade<br />

am Freitag, dem 28.06.2013<br />

Beginn: 19.30 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Eröffnung<br />

2. Jahresbericht des Jagdvorstandes<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers<br />

6. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages für das<br />

Jagdjahr 2012/2013<br />

7. Wahl des Vorstandes<br />

8. Sonstiges<br />

Jeder Jagdgenosse kann sich durch seinen Ehegatten, durch einen<br />

volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem<br />

Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen<br />

bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen<br />

Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der<br />

Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich!<br />

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen<br />

vertreten.<br />

Für die Orte Unterpreilipp, Oberpreilipp und Schloßkulm steht ein<br />

Bus zur Verfügung wie im Aushang zu sehen ist.<br />

21. Juni Event am Erfurter Kreuz<br />

Firmen stellen sich an einem langen Abend vor<br />

Tag der offenen Gärten<br />

Einladung am 16. Juni ins Schwarzatal<br />

_Arnstadt (AB/ik). Die Initiative<br />

Erfurter Kreuz e.V. lädt am Freitag,<br />

21. Juni von 18 bis 24 Uhr zum<br />

„Industrieerleben – Ein Abend am<br />

Erfurter Kreuz“ ein. 17 Firmen<br />

öffnen ihre Tore und bieten exklusive<br />

Betriebsführungen an –<br />

weitere 50 Unternehmen stellen<br />

sich im zentralen Veranstaltungszelt<br />

im Industriegebiet Thörey vor.<br />

Mehr: www.kreis-slf.de > Industrieerleben<br />

_Bechstedt (AB/mo). Am kommenden<br />

Sonntag, 16. Juni, findet<br />

wieder der Tag der Offenen Gärten<br />

im Schwarzatal statt. Eingangsgärten<br />

sind der Schlossgarten Schwarzburg<br />

und der Klostergarten Paulinzella.<br />

Zum Programm zählt auch<br />

wieder die Kulturscheune Bechstedt<br />

mit Garten und Gewächshaus und<br />

herzhafter Versorgung.<br />

Mehr: www.kreis-slf.de > Offene<br />

Gärten<br />

15. Gipfeltreffen<br />

auf dem Schneekopf<br />

Wander- und Volksmusikereignis am 7. Juli<br />

_Arnstadt (AB/ik). Am 7. Juli<br />

findet auf dem Schneekopf im<br />

Ilm-Kreis mit dem 15. Gipfeltreffen<br />

wieder eines der größten Wander-<br />

und Volksmusikfeste in Thüringen<br />

statt. Musikalischer Höhepunkt<br />

ist der Auftritt von Linda<br />

Feller.<br />

Mehr: www.kreis-slf.de > Gipfeltreffen<br />

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