Amtsblatt - Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Amtsblatt - Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Amtsblatt - Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>,<br />
der Städte <strong>Saalfeld</strong>/Saale, <strong>Rudolstadt</strong> und Bad Blankenburg<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
07/13<br />
20. JAHRGANG<br />
12. Juni 2013<br />
Hochachtung vor<br />
den Helfern<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
ich ziehe meinen Hut vor den<br />
vielen Helfern mit oder ohne<br />
Uniform, die in den vergangenen<br />
Tagen dazu beigetragen<br />
haben, noch schlimmere Folgen<br />
des Hochwassers zu verhindern.<br />
Sie alle haben sich<br />
nicht geschont, und bis zur<br />
Erschöpfung Tag und Nacht<br />
Keller leer gepumpt, Sandsäcke<br />
gefüllt und zuletzt noch<br />
verendete Fische aus dem<br />
Stausee geholt.<br />
Ein ungewöhnlicher Anblick am Werk Hohenwarte I: Seit etwa 22 Uhr am 3. Juni laufen die<br />
Wehrklappen an der Sperrmauer des Hohenwartestausees über, weil das Fassungsvermögen der<br />
Talsperre mit 185 Millionen Kubikmeter Wasser erschöpft ist.<br />
Foto: pl<br />
Hochwasser hält den <strong>Landkreis</strong> in Atem<br />
Talsperrenmanagement verhindert noch schlimmere Überschwemmungen<br />
_<strong>Saalfeld</strong> (AB/pl). Es war schlimm,<br />
aber es hätte noch viel schlimmer<br />
kommen können - so könnte man<br />
die Auswirkungen des Hochwassers<br />
vom ersten Juniwochenende im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> zusammenfassen.<br />
Als der Katastrophenstab am Freitag<br />
zusammentrat, hatten viele Feuerwehrkameraden<br />
schon eine einsatzreiche<br />
Nacht hinter sich. Die Prognosen<br />
für das Wochenende waren<br />
dramatisch. Ein Pegelstand an der<br />
Saale in <strong>Rudolstadt</strong> von mindestens<br />
3,50 Meter war nicht ausgeschlossen.<br />
In <strong>Rudolstadt</strong> wurde die Bleichwiese<br />
geräumt, der gastierende Zirkus<br />
musste weiterziehen.<br />
Am Samstagmorgen zunächst keine<br />
Entwarnung - im Gegenteil. Der<br />
<strong>Landkreis</strong> orderte Sandsäcke nach,<br />
in den Städten und Gemeinden<br />
wurden sie mithilfe von Feuerwehren,<br />
Bauhöfen und vielen Freiwilligen<br />
gefüllt.<br />
Die neuen starken Regenfälle fielen<br />
- zum Glück für den <strong>Landkreis</strong> -<br />
überwiegend in anderen Regionen.<br />
So konnten die Helfer am Sonntagmorgen<br />
erstmal etwas durchatmen.<br />
THW und Feuerwehren aus<br />
dem <strong>Landkreis</strong> wurden ins Altenburger<br />
Land geschickt, um dort<br />
Hilfe zu leisten.<br />
Montag verschärfte sich die Lage<br />
dann noch einmal, da die beiden<br />
Talsperren Bleiloch und Hohenwarte<br />
randvoll waren und mehr Wasser<br />
abgelassen werden musste. Damit<br />
war klar, dass zumindest direkt unterhalb<br />
der Hohenwartetalsperre<br />
die Saale weiter Höchststände erreichen<br />
würde.<br />
Am Montagabend wurde schließlich<br />
in Hohenwarte die Hochwasserentlastung<br />
aktiviert - Wassermassen<br />
stürzten die Staumauer hinunter.<br />
Über Tage blieb der Pegel in Kaulsdorf<br />
und <strong>Saalfeld</strong> im roten Bereich,<br />
aber er blieb konstant. Bis Freitag<br />
bot die Talsperre ein spektakuläres<br />
Bild, Scharen von Besuchern pilgerten<br />
nach Hohenwarte. Der Sonnenschein<br />
ließ fast vergessen, wie<br />
dramatisch die Lage immer noch<br />
blieb.<br />
Die Fachleute vom Landesamt für<br />
Umwelt und Geologie rechnen noch<br />
lange mit einem sehr hohen Wasserstand<br />
der Saale. Das Aufräumen<br />
wird noch Wochen dauern.<br />
Der Freistaat hat Soforthilfen für<br />
Betroffene bereit gestellt. Die Anträge<br />
können über das Internet www.kreisslf.de<br />
> Soforthilfe herunter geladen<br />
werden und sind im Bürgerbüro<br />
erhältlich. Sie sind bei der Wohnsitzgemeinde<br />
abzugeben, dort erfolgt<br />
auch die Auszahlung.<br />
Wir sind für Sie da:<br />
Landratsamt<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Ämtersprechzeiten im<br />
Landratsamt<br />
Bürgerbüros<br />
<strong>Saalfeld</strong> und <strong>Rudolstadt</strong><br />
Schloßstraße 24<br />
Mo, Mi, Fr<br />
8 – 14 Uhr<br />
07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
Di 9 – 12 Uhr 13 – 16 Uhr Di, Do<br />
8 – 18 Uhr<br />
Tel. Zentrale 03671 823-0<br />
Do 9 – 12 Uhr 13 – 18 Uhr Bürgerbüro <strong>Saalfeld</strong> zusätzlich<br />
Tel. Bürgerbüro 03671 823-150 Fr 9 – 12 Uhr<br />
Samstag<br />
9 – 12 Uhr<br />
www.kreis-slf.de Das nächste <strong>Amtsblatt</strong> erscheint am 10. Juli 2013<br />
Die Professionalität und das<br />
Zusammenspiel auch über Gemeindegrenzen<br />
hinweg hat<br />
mich beeindruckt. Der Stab<br />
des <strong>Landkreis</strong>es war in ständigem<br />
Kontakt mit den Bürgermeistern<br />
und Feuerwehren<br />
der betroffenen Orte entlang<br />
der Saale. Und mit den Wasserexperten<br />
vom TLUG in<br />
Jena. Befindlichkeiten oder<br />
Rivalitäten habe ich nicht erlebt,<br />
statt dessen offenes, faires<br />
und konstruktives Zusammenarbeiten<br />
auf allen Ebenen.<br />
Vielleicht können wir uns diese<br />
positive Einstellung während<br />
der schweren Stunden auch<br />
für unser alltägliches Miteinander<br />
bewahren. Dann können<br />
wir viel für den <strong>Landkreis</strong><br />
erreichen.<br />
Ihr Landrat<br />
Berufsfachmesse 13./14.09.<br />
Stadthalle Bad Blankenburg<br />
1
07/13_12. Juni 2013<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Ehrenamtsgala am 30. August<br />
Vorschläge können bis Ende Juni eingereicht werden<br />
_<strong>Saalfeld</strong> (AB/mo). Am 30. August<br />
findet die Ehrenamtsgala 2013<br />
des <strong>Landkreis</strong>es auf Schloss Kochberg<br />
statt.<br />
Noch bis zum 30. Juni können<br />
Vorschläge für die Vergabe der<br />
Ehrenamtspreise sowie Vorschläge<br />
für die Teilnahme an der Gala<br />
eingereicht werden.<br />
In diesem Jahr werden die drei<br />
Preise an besonders engagierte<br />
Wegewarte verliehen. Vorschläge<br />
für die Preisverleihung oder Teilnahme<br />
für besonders engagierte<br />
Bürger können durch Vereine,<br />
Verbände, Organisationen oder<br />
Gemeinden beim Presse- und Kulturamt<br />
des Landratsamtes, Bärbel<br />
Samoila, Telefon: 0 36 71/ 8 23-2<br />
08, eingereicht werden.<br />
IG SARU - Monatstreffen im Juni<br />
Ehrenamtliche treffen sich am 25. Juni - Sommerpause<br />
_<strong>Saalfeld</strong> (AB/mo). Das nächste<br />
Treffen der Interessengemeinschaft<br />
von ehrenamtlich tätigen<br />
Bürgern im <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<br />
<strong>Rudolstadt</strong> SARU, findet am Dienstag,<br />
dem 25. Juni, um 14 Uhr, im<br />
Kleinen Sitzungssaal im Landratsamt<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>,<br />
Schloßstraße 24, in <strong>Saalfeld</strong>, statt.<br />
Alle Interessierten sind herzlich<br />
eingeladen. Eine Anmeldung ist<br />
nicht erforderlich - jeder ist willkommen.<br />
Neben dem regelmäßigen<br />
Austausch über das ehrenamtliche<br />
Engagement will die Interessengemeinschaft<br />
Mitbürgern,<br />
die sich ehrenamtlich engagieren<br />
wollen, Hilfe bei der Suche nach<br />
geeigneten Einsatzmöglichkeiten<br />
anbieten und ein Forum zum Erfahrungsaustausch<br />
sein.<br />
Das ist das letzte Treffen vor der<br />
Sommerpause bis zum Herbsttermin<br />
am 24. September.<br />
Wo <strong>Saalfeld</strong> noch schöner wird<br />
44. Ausstellung in der Galerie im Schloss<br />
_<strong>Saalfeld</strong> (AB/mo). Derzeit ist<br />
in der Galerie im <strong>Saalfeld</strong>er<br />
Schloss die neue farbenprächtige<br />
Ausstellung von Hartmut Schwager<br />
(im Bild li.) „Stadtansichten<br />
und Landschaften von <strong>Saalfeld</strong><br />
und Umgebung“ zu sehen. Der<br />
Künstler, der sich lieber als<br />
„Kunstlehrer im Ruhestand und<br />
mit schöpferischer Arbeit“ bezeichnet,<br />
hat einen sehr eigenen<br />
Stil, an dem zunächst einmal<br />
eines auffällt: Es gefällt!<br />
Die Region mit ihrer wunderschönen<br />
Landschaft wird auf den<br />
gefühlsintensiven Bildern des<br />
<strong>Saalfeld</strong>ers sogar fast noch schöner<br />
als in Wirklichkeit.<br />
Die Choreografie seiner Landschaften<br />
beginnt in <strong>Saalfeld</strong> und<br />
erkundet den Schlosspark, den<br />
Weidig, Graba, Reschwitz, das<br />
Saaletal bei Weißen – und vor allem<br />
Dächer, in <strong>Saalfeld</strong>, <strong>Rudolstadt</strong><br />
oder Paris.<br />
Die Ausstellung ist bis auf weiteres<br />
während der Arbeitszeiten in der<br />
Galerie im Schloss im Landratsamt<br />
in <strong>Saalfeld</strong>, Schloßstraße 24,<br />
montags bis freitags zu sehen.<br />
Die Gesichter unserer Verwaltung<br />
Im Bild Kämmerer Ulf Ryschka (Mitte) zusammen mit Kassenleiterin<br />
Heike Büttner und ihrem Stellvertreter Ronny Sell sowie Jana<br />
Gierschek und Maria Köhler von der Finanzverwaltung (v. li.)<br />
Neu an der Spitze der Kämmerei<br />
Ulf Ryschka ist der neue Kämmerer des <strong>Landkreis</strong>es<br />
Ulf Ryschka ist seit 1. Juni der<br />
neue Kämmerer des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>. Er tritt damit<br />
die Nachfolge von Wilhelm Dietz<br />
an, der das Amt seit der Gründung<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
im Jahr 1994 inne hatte<br />
und zuletzt als 1. Beigeordneter<br />
mit geleitet hatte.<br />
Der neue Kämmerer ist 45 Jahre<br />
alt, verheiratet, Vater zweier<br />
Töchter und kommt aus Kahla.<br />
Der gebürtige Potsdamer verfügt<br />
nicht nur in der Finanzverwaltung<br />
über reichlich Berufserfahrung<br />
in der öffentlichen Hand.<br />
Zuletzt war der Diplom-Verwaltungswirt<br />
(FH) in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Hermsdorf<br />
als Abteilungsleiter für Finanzen,<br />
Wirtschaft und Recht zuständig.<br />
Zum Mitarbeiterstab von Ulf<br />
Impressum<br />
Ryschka in der Kämmerei zählen<br />
22 Frauen und Männer, die in<br />
Finanzverwaltung, Kreiskasse<br />
und Liegenschaften/Versicherung<br />
für das Finanzmanagement des<br />
<strong>Landkreis</strong>es zuständig sind.<br />
Der neue Kämmerer beginnt<br />
seine Tätigkeit zu einem günstigen<br />
Zeitpunkt, denn seit Ende<br />
Mai ist der Haushalt des <strong>Landkreis</strong>es<br />
für 2013 genehmigt und<br />
rechtskräftig. Mit aller Kraft<br />
können jetzt bereits die Vorbereitungen<br />
für den Haushalt 2014<br />
beginnen. „Unser finanzieller<br />
Spielraum wird immer enger,<br />
deshalb müssen wir uns immer<br />
wieder fragen, wie wir die begrenzten<br />
Mittel noch intelligenter<br />
einsetzen können“, blickt<br />
Ryschka dennoch optimistisch<br />
in die Zukunft.<br />
Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, vertreten durch Landrat Hartmut<br />
Holzhey, Schloßstraße 24, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
Stadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Frank Persike, Markt 1,<br />
07422 Bad Blankenburg<br />
Stadt <strong>Rudolstadt</strong>, vertreten durch Bürgermeister Jörg Reichl,<br />
Markt 7, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />
Stadt <strong>Saalfeld</strong>, vertreten durch Bürgermeister Matthias Graul,<br />
Markt 1, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden<br />
zeichnen diese selbst verantwortlich.<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint in der Regel einmal monatlich jeweils am 2. Mittwoch im Monat.<br />
Es wird an alle erreichbaren Haushalte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> kostenlos verteilt.<br />
Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei Verlag + Druck CMAC GmbH & Co Verlags KG,<br />
August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, www.diehallos.de, zum Einzelpreis von 3,50 EUR<br />
(inklusive Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden.<br />
Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des <strong>Amtsblatt</strong>es.<br />
Fur unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung.<br />
Rücksendung nur bei Rückporto.<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
CMAC GmbH & Co Verlags KG, August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, www.diehallos.de,<br />
Tel. 03 65 / 8 39 83 28, Fax 03 65 / 8 39 83 20, Wolfgang Grimm, grimm@diehallos.de<br />
Verantwortlich für die kostenlose Verteilung:<br />
INKO Werbung, August-Röbling-Str. 28, 99091 Erfurt, Jeanette Litzrodt,<br />
litzrodt@inkowerbung.de, Tel. 03 61 / 74 05 54 30<br />
Die nächste Ausgabe des <strong>Amtsblatt</strong>es erscheint voraussichtlich am 10. Juli 2013.<br />
2
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
12.Juni 2013_07/13<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
Antrittsbesuch abgebrochen<br />
Vorzeitige Rückkehr aus Trier-Saarburg wegen<br />
Hochwassersituation im <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Die <strong>Saalfeld</strong>-Rudolstädter Delegation beim Treffen mit den Amtskollegen<br />
aus Trier-Saarburg<br />
_<strong>Saalfeld</strong> (AB/sp). Eigentlich<br />
wollten sich die Verantwortlichen<br />
aus Trier-Saarburg und dem <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> anlässlich<br />
des Antrittsbesuches von<br />
Landrat Hartmut Holzhey am<br />
ersten Juniwochenende im Partnerlandkreis<br />
Zeit für Gespräche<br />
über die Weiterentwicklung der<br />
seit 1990 bestehenden Kreispartnerschaft<br />
nehmen. Nach einem<br />
Anruf des Krisenstabes entschied<br />
sich Landrat Hartmut Holzhey<br />
jedoch bereits am Morgen des 1.<br />
Juni zur sofortigen Rückreise<br />
nach <strong>Saalfeld</strong>. „In dieser Stunde<br />
muss ich bei den Menschen vor<br />
Ort sein“, so Holzhey. Sein Amtskollege<br />
Landrat Günther Schartz<br />
bedauerte den vorzeitigen Reiseabbruch,<br />
zeigte aber Verständnis<br />
für die Situation.<br />
Bereits am Tag der Ankunft waren<br />
neue Kontakte und Arbeitsbesuche<br />
auf Fachebene verabredet<br />
worden. So will man sich zum<br />
Beispiel über neue Wohnformen<br />
im Alter und Handlungswege zur<br />
Gestaltung des demographischen<br />
Wandels austauschen. Außerdem<br />
wurden Formen des Jugendaustausches<br />
und der Jugendbegegnung<br />
im Rahmen der Kreispartnerschaft<br />
besprochen.<br />
Automat erkennt neuen 5-€-Schein<br />
Neue Software rechtzeitig installiert<br />
_<strong>Saalfeld</strong> (AB/mo). Seit Anfang<br />
Mai ist der neue Fünf-Euro-Schein<br />
im Handel – doch nicht überall<br />
wird er von Automaten angenommen.<br />
Im Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<br />
<strong>Rudolstadt</strong> braucht man sich darum<br />
keine Sorgen zu machen.<br />
Denn die Automaten der Kreiskasse<br />
im <strong>Saalfeld</strong>er Schloss und<br />
in der KfZ-Zulassung in Beulwitz<br />
sind bereits fit für den neuen<br />
Schein. Rechtzeitig hatten die<br />
Sachgebietsleiterin der Kreiskasse,<br />
Heike Büttner, und der Leiter der<br />
EDV, Frank Haun, den Auftrag<br />
an den Automatenhersteller zur<br />
Aufrüstung der Automaten erteilt.<br />
Seit 6. Mai läuft die neue Software.<br />
Auch wenn auf den Automaten<br />
die neueste Software läuft, ist es<br />
doch nie ausgeschlossen, dass die<br />
Automaten einen technischen Defekt<br />
haben. In solchen unvermeidbaren<br />
Fällen sorgen die Mitarbeiter<br />
der Kasse natürlich stets<br />
dafür, dass rechtzeitig ein Bargeldschalter<br />
an den Automatenstandorten<br />
in der Zulassung in<br />
Beulwitz oder in der Kreiskasse<br />
im <strong>Saalfeld</strong>er Schloss besetzt wird.<br />
InKontakt 2013 auf gutem Weg<br />
Berufsinfomarkt und Jobbörse in einem Angebot<br />
_Bad Blankenburg<br />
(AB/wifag). Die unter<br />
dem Namen „InKontakt“<br />
für den 13. und<br />
14. September 2013<br />
in der Stadthalle Bad<br />
Blankenburg geplante<br />
Fachkräftemesse<br />
wird bisher sehr gut<br />
nachgefragt. Für die<br />
offizielle Nachfolgeveranstaltung<br />
des<br />
<strong>Saalfeld</strong>er Berufsinfomarktes<br />
und der<br />
Rudolstädter Jobbörse,<br />
haben sich nur 4<br />
Wochen nach Öffnung<br />
des Anmeldeportals<br />
nahezu 50<br />
Unternehmen und Einrichtungen<br />
verbindlich für eine Präsentationsfläche<br />
beworben. Der Fokus<br />
der Messe wird dabei am ersten<br />
Tag hauptsächlich auf Inhalte des<br />
bisherigen „<strong>Saalfeld</strong>er Berufsinfomarktes“<br />
gelegt -<br />
also vor allem für<br />
Schüler bei der Berufswahl.<br />
Am zweiten<br />
Tag stehen die Themen<br />
Fachkräftesicherung/-gewinnung,<br />
mit<br />
dem Kompetenzpartner,<br />
der Thüringer<br />
Agentur für Fachkräftegewinnung<br />
(ThAFF),<br />
und die Unternehmensnachfolge<br />
im<br />
Vordergrund. Hauptsächlich<br />
für den Schülertransport<br />
am Freitag<br />
hat die Kombus<br />
GmbH (OVS) den<br />
Schulen sehr günstige<br />
Angebote unterbreitet.<br />
Das Anmeldeportal zur Messe<br />
oder auch aktuelle Informationen<br />
für Aussteller und Besucher findet<br />
man unter www.inkontakt-messe.de.<br />
ROCK MIT im Waldseebad<br />
Präventionsgruppe unterstützt Bandfestival des JuFö<br />
_ K ö n i g s e e<br />
(AB/mo). Im Rahmen<br />
der Aktionswoche<br />
Alkohol unterstützen<br />
die Mitglieder<br />
der Koordinierungsgruppe<br />
„Suchtprävention<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>“<br />
das Bandfestival<br />
„ROCK MIT“ im<br />
Waldbad Königsee<br />
am 29. Juni, das<br />
vom Jugendförderverein<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
e.V. veranstaltet wird.<br />
An dem gemeinsam erarbeiteten<br />
„Mitmach-Parcours“ kann man<br />
Sympathieträger für Naturpark<br />
Schreibwerkstatt im Juli ist Teil des Wettbewerbs<br />
_Leutenberg (AB/mo). Mit einem<br />
Wettbewerb, an dem sich jeder<br />
beteiligen kann, sucht der Naturpark<br />
Thüringer Schiefergebirge/Obere<br />
Saale Figuren und Geschichten,<br />
die als Sympathieträger<br />
verwendet werden können. Bis<br />
zum 15. September müssen die<br />
Vorschläge in Schriftform in der<br />
Naturparkverwaltung eingehen.<br />
Unterstützung bei der Ausformulierung<br />
eigener Ideen und Geschichten<br />
bietet eine Schreibwerkstatt,<br />
die am 13. und 14. Juli<br />
jeweils 9-17 Uhr im Naturparkhaus<br />
in Leutenberg stattfindet.<br />
Teilnehmen an der kostenlosen<br />
Veranstaltung kann jeder, der sich<br />
vorher anmeldet:<br />
Naturparkverwaltung, Wurzbacher<br />
Straße 16, 07338 Leutenberg,<br />
Fon 036734/23090, Fax 036734/<br />
23099, poststelle.schiefergebirge@br-np.thueringen.de<br />
Mehr: www.kreis-slf.de > Sympathieträger<br />
Naturpark<br />
sich aktiv mit den<br />
Themen Alkohol<br />
und Sucht auseinander<br />
setzen, sein<br />
Wissen überprüfen<br />
und erweitern. Der<br />
Mitmachparcours<br />
findet nachmittags<br />
zwischen 14:00<br />
und 17:30 unter<br />
dem Motto „vielfältig<br />
und bunt“ als<br />
Programm für die<br />
ganze Familie statt.<br />
In dieser Zeit ist<br />
der Eintritt kostenfrei.<br />
Mehr unter www.rock-mit.de oder<br />
www.jufö.net<br />
Dran denken:<br />
3
07/13_12. Juni 2013<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Amtliche<br />
Bekanntmachungen<br />
Bundestagswahl 2013<br />
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises<br />
196 Sonneberg - <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> - Saale-<br />
Orla-Kreis für die Wahl zum 18. Deutschen<br />
Bundestag am 22. September 2013<br />
Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Prüfung und<br />
Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge<br />
Am Freitag, den 26. Juli 2013, findet um 13.00 Uhr im großen Sitzungssaal<br />
des Landratsamtes <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Schloßstraße 24, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
die Sitzung des Kreiswahlausschusses über die Prüfung und Zulassung der<br />
eingereichten Wahlvorschläge zur Bundestagswahl statt.<br />
Die Sitzung ist öffentlich.<br />
Gegenstand der Sitzung ist gemäß § 26 Bundeswahlgesetz (BWG) i.V.m. §<br />
36 (3) Bundeswahlordnung (BWO) folgendes:<br />
Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge<br />
Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge<br />
<strong>Saalfeld</strong>/Saale, 27.05.2013<br />
Wilhelm Dietz<br />
Kreiswahlleiter<br />
Bekanntmachung<br />
Zweckverband ÖPNV Saale-Orla<br />
Die nächste Zweckverbandsversammlung des ZV ÖPNV Saale-Orla findet<br />
am Dienstag, den 25. Juni 2013 um 16:30 Uhr<br />
im Omnibusbetriebshof <strong>Saalfeld</strong>, Mittlerer Watzenbach 11 (OVS-Betriebsgelände),<br />
07318 <strong>Saalfeld</strong>, statt.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Bestätigung des Protokolls der Zweckverbandsversammlung vom 11.April<br />
2013<br />
2. Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2012 und Entlastung des<br />
Zweckverbandsvorsitzenden<br />
3. Beratung und Beschluss über die Durchführung einer Verkehrserhebung<br />
4. Informationen und Anfragen<br />
gez.<br />
Bernhard Schmidt<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Beschlüsse des Ausschusses<br />
für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und<br />
Landwirtschaft (AfBW)des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Mit Abschluss des Vertrages sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen,<br />
sodass die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen sind.<br />
39. Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe,<br />
Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft (AfBW)<br />
am 30.01.2013<br />
Beschluss AfB/W 113-39/13<br />
Ausbau der K 184 (ehemals L 2687) zwischen Reichmannsdorf und<br />
Großneundorf, 2013<br />
Planungsleistungen für das Bauvorhaben<br />
Der Ausschuss für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft<br />
beschließt, dem „Ingenieurbüro Zienert, Thierbach 6, 07368 Remptendorf“<br />
den Planungsauftrag zur Planung des Abschnittes „Ausbau der K 184 (ehemals<br />
L 2687), zwischen Reichmannsdorf und Großneundorf“ zu erteilen.<br />
40. Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe,<br />
Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft (AfBW)<br />
am 20.02.2013<br />
Beschluss AfB/W 114-40/13<br />
Wiedererrichtung „Brücke Linkenmühle“<br />
Der Ausschuss für Bau und Vergabe, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft beschließt<br />
die Stellung eines Förderantrages auf der Grundlage einer zuvor zu<br />
stellenden Fördervoranfrage für die Wiedererrichtung der Brücke zwischen Linkenmühle<br />
und Altenroth über den Stausee Hohenwarte. In diesem Zusammenhang<br />
befürwortet der Ausschuss die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung<br />
in Höhe von 500.000 EUR für 2014 in den Haushaltsplan 2013 zum<br />
Nachweis des 10%igen Eigenanteils. Der Landrat wird, vorbehaltlich der Rechtskraft<br />
der Haushaltsatzung 2013 ermächtigt, Erklärungen zur Durchfinanzierung<br />
auf der Grundlage dieser Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 abzugeben.<br />
Beschluss AfB/W 115-40/13<br />
Musikschule <strong>Rudolstadt</strong> – Neubau Konzertsaal<br />
Vergabe Planungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung<br />
(Wasser, Abwasser, Heizung)<br />
Der AfB/W beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme:<br />
Musikschule <strong>Rudolstadt</strong>, Breitscheidstraße 86, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />
Neubau eines Konzertsaales in 2012/2013<br />
für: - das Leistungsbild Technische Ausrüstung (Wasser, Abwasser, Heizung)<br />
an das<br />
Ingenieurbüro Kurzhauer<br />
Altsaalfelder Str. 14b<br />
07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
Beschluss AfB/W 116-40/13<br />
Staatliches Gymnasium „Fridericianum“ <strong>Rudolstadt</strong><br />
Neubau Zweifeldersporthalle<br />
Vergabe Planungsleistungen für Freianlagen<br />
Der AfB/W beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme:<br />
Staatl. Gymnasium „Fridericianum“ <strong>Rudolstadt</strong>, Weinbergstrasse 4, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />
Neubau einer Zweifeldersporthalle in 2011/2013<br />
für: - Planungsleistungen für F r e i a n l a g e n - an das<br />
Büro für Landschaftsarchitektur<br />
Regina Schmalz<br />
Cyriakstraße 15<br />
99094 Erfurt<br />
41. Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe,<br />
Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft (AfBW)<br />
am 24.04.2013<br />
Beschluss AfB/W 117-41/13<br />
Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Bau und<br />
Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Der Ausschuss für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft<br />
des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> wählt gemäß § 28<br />
4
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
12. Juni 2013_07/13<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
Abs. 1 der Geschäftsordnung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, aus seiner<br />
Mitte<br />
Herrn Klaus Biedermann (Die Linke)<br />
zum Vorsitzenden des Ausschusses für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr,<br />
Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>.<br />
Damit ist der Beschluss Nr. 01-01/09 vom 26.08.2009 des AfB/W entsprechend<br />
geändert.<br />
Beschluss AfB/W 118-41/13<br />
Wahl eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin des Ausschussvorsitzenden<br />
des Ausschusses für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr,<br />
Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<br />
<strong>Rudolstadt</strong><br />
Der Ausschuss für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft<br />
des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> wählt gemäß § 28<br />
Abs. 1 der Geschäftsordnung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, aus seiner<br />
Mitte<br />
Herrn Volker Stein (CDU)<br />
zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Bau und Vergabe, Wirtschaft,<br />
Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>.<br />
Damit ist der Beschluss Nr. 02-01/09 vom 26.08.2009 des AfB/W entsprechend<br />
geändert.<br />
Beschluss AfB/W 119-41/13<br />
Vergabe von Planungsleistungen – Sanierung der Elektroversorgung<br />
Staatliche Förderschule für Lernbehinderte „Pestalozzi “, Jahnstraße<br />
2 in <strong>Saalfeld</strong><br />
Vergabe Planungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung<br />
(Elektroversorgung, Daten-, Sicherheits- und Fernmeldeanlagen)<br />
Der AfB/W beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme:<br />
Staatliche Förderschule für Lernbehinderte <strong>Saalfeld</strong>, Jahnstraße 2, 07318 <strong>Saalfeld</strong>,<br />
Sanierung der Elektro-, Sicherheits-, Daten- und Fernmeldeversorgung<br />
für das Leistungsgebiet Technische Ausrüstung an das<br />
WFS - Ingenieurbüro Frank Wohlfahrt<br />
Brucknerstraße 8, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
Beschluss AfB/W 120-41/13<br />
Vergabe von Planungsleistungen – Sanierung der Elektroversorgung<br />
Staatliches Gymnasium „ Erasmus Reinhold“, Am Lerchenbühl 16,<br />
07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
Vergabe Planungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung<br />
(Elektroversorgung, Daten-, Sicherheits- und Fernmeldeanlagen)<br />
Der AfB/W beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme:<br />
Staatliches Gymnasium „Erasmus Reinhold“, Am Lerchenbühl 16, 07318 <strong>Saalfeld</strong>,<br />
Sanierung der Elektro-, Sicherheits-, Daten- und Fernmeldeversorgung<br />
für das Leistungsgebiet Technische Ausrüstung an das<br />
Ingenieurbüro GETA<br />
Pößnecker Straße 28, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
Beschluss AfB/W 121-41/13<br />
Vergabe von Bauleistungen – Außenanlagen<br />
Staatliches Gymnasium „Fridericianum“ <strong>Rudolstadt</strong> – Neubau Zweifeldersporthalle<br />
Los 19 – Außenanlagen<br />
Der AfB/W beschließt die Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme<br />
Staatl. Gymnasium „Fridericianum“ <strong>Rudolstadt</strong>, Weinbergstrasse 4, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />
Neubau Zweifeldersporthalle in 2013<br />
für: Los 19 – Außenanlagen,<br />
an die Fa. Klemens Schramm, Langewiesener Straße 26, 98704 Wümbach<br />
Einladung zur öffentlichen Sitzung<br />
Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Kreisausschuss<br />
Die 23. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
findet<br />
am Montag, dem 17.06.2013, 17:00 Uhr<br />
im Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (Haus I)<br />
Schloßstraße 24<br />
07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
Großer Sitzungssaal<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Genehmigung der Niederschrift der 22. Sitzung des Kreisausschusses<br />
des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> vom 22.04.2013,<br />
öffentlicher Teil<br />
2. Informationen des Landrates<br />
3. Vergabe der Fördermittel nach der Richtlinie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<br />
<strong>Rudolstadt</strong> zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom<br />
15. November 2006<br />
Beschluss<br />
In Vorbereitung der Sitzung des Kreistages<br />
4. Antrag KTM Herr Dr. Werner Thomas (CDU)<br />
Hauptsatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
hier: Änderungen im § 12 Beigeordnete<br />
Beschlussempfehlung<br />
5. Bestätigung des Vorschlags der Tagesordnung der Sitzung des Kreistages<br />
am 09.07.2013, öffentlicher Teil<br />
6. Anfragen an den Landrat<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
gez.<br />
Hartmut Holzhey<br />
Vorsitzender des Kreisausschusses<br />
Theaterzweckverband<br />
Zweckverband Thüringer Landestheater<br />
<strong>Rudolstadt</strong> und<br />
Thüringer Symphoniker <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Der Vorsitzende<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Die nächste öffentliche Verbandsversammlung findet am Donnerstag, dem<br />
20. Juni 2013, um 9.00 Uhr im Schminkkasten des Thüringer Landestheaters<br />
<strong>Rudolstadt</strong> statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Bestätigung des Protokolls der Verbandsversammlung vom 15.11.2012<br />
3. Feststellung der Jahresrechung 2012 und Entlastung des Verbandsvorsitzenden<br />
4. Information und Beschlussfassung zur 3. Änderung der Verbandssatzung:<br />
§ 15 Veröffentlichungen<br />
5. Information und Beschlussfassung zur Abberufung von Kulturamtsleiter<br />
Herrn Peter Lahann und Berufung von Frau Carolin Dudkowiak als Mitglied<br />
des Aufsichtsrates<br />
6. Sonstiges<br />
gez. Hartmut Holzhey<br />
Verbandsvorsitzender<br />
5
07/13_12. Juni 2013<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Hortbenutzungssatzung<br />
Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen<br />
in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
(Hortbenutzungssatzung – HortBS)<br />
Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />
Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531, 532),<br />
des Thüringer Schulgesetzes -ThürSchG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003,<br />
mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 530),<br />
des § 2 Abs. 1 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes -ThürSchFG- in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 30. April 2003, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22),<br />
der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thür-<br />
HortkBVO) vom 12. März 2013 (GVBl. S. 91),<br />
hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> in der Sitzung am 7. Mai 2013 folgende Satzung<br />
über die Benutzung der Horte an Grundschulen beschlossen:<br />
§ 1<br />
Träger und Rechtsform<br />
Die Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte) werden vom <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> als öffentliche Einrichtungen unterhalten. Durch ihre Inanspruchnahme<br />
nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches<br />
Benutzungsverhältnis.<br />
§ 2<br />
Öffnungszeiten<br />
Die Öffnungszeiten der Schulhorte werden vom Schulleiter nach Anhörung der<br />
Schulelternvertretung mit Genehmigung des Schulamtes festgelegt. Die Öffnungszeiten<br />
liegen zwischen 6:00 Uhr und 17:00 Uhr. Örtliche Gegebenheiten<br />
sind zu berücksichtigen.<br />
§ 3<br />
An- und Abmeldungen<br />
1. Der Besuch der Schulhorte ist freiwillig. Durch die Eltern, es gilt § 1 Abs. 3<br />
ThürSchFG, ist ein Hortplatz bei der zuständigen Grundschule schriftlich zu<br />
beantragen. Die regelmäßige Betreuungszeit der Kinder im Schulhort (bis<br />
zu 10 Stunden oder mehr als 10 Stunden) je Woche im monatlichen Durchschnitt<br />
ist auf dem Antrag anzugeben.<br />
• Die Anmeldung erfolgt in der Regel für den Zeitraum eines Schuljahres<br />
bis zum 31. Mai des Jahres für das darauf folgende Schuljahr. Davon<br />
kann in begründeten Fällen abgewichen werden.<br />
• Der Schulleiter bestätigt schriftlich die Aufnahme des Kindes in den<br />
Schulhort.<br />
• Eine Anmeldung kann durch die Eltern auch ausschließlich für die Zeit in<br />
den Ferien erfolgen. Die Betreuung in den Ferienzeiten wird in den vom<br />
Schulträger in der Ferienzeit geöffneten Horten gewährleistet. Die Aufnahme<br />
wird durch das Schulverwaltungsamt im Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
unter Angabe des aufnahmefähigen Horts schriftlich bestätigt.<br />
2. Abmeldungen sind nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. Sie sind<br />
zum 15. des laufenden Monats für den Folgemonat durch die Eltern der<br />
Grundschule schriftlich mitzuteilen. Tritt die schriftliche Abmeldung nicht<br />
bis zum 15. des laufenden Monats (Eingangsstempel) in der Grundschule<br />
ein, wird die Abmeldung erst ab 1. des übernächsten Monats wirksam.<br />
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Abmeldung ist deren<br />
Eingang (Eingangsstempel) in der jeweiligen Grundschule.<br />
§ 4<br />
Hortausschluss<br />
1. Aus wichtigem Grund können Kinder vom Besuch des Hortes ganz oder<br />
vorübergehend ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn ein<br />
Kind eine wesentliche Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit der anderen<br />
Kinder darstellt, z.B. bei dem Verdacht oder dem Auftreten ansteckender<br />
Krankheiten laut Infektionsschutzgesetz.<br />
Die Entscheidung über den Hortausschluss trifft nach Anhörung der Eltern<br />
der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulverwaltungsamt des Landratsamtes<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>.<br />
2. Werden die Gebühren in drei aufeinander folgenden Monaten trotz Aufforderung<br />
nicht gezahlt, so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen<br />
Platz und das Kind kann aus dem Hort ausgeschlossen werden. Die Entscheidung<br />
über den Hortausschluss trifft das Schulverwaltungsamt des<br />
Landratsamtes <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> nach Anhörung der Eltern im Benehmen<br />
mit dem Schulleiter.<br />
3. Der Ausschluss gilt als Abmeldung.<br />
§ 5<br />
Benutzungsgebühren<br />
Für die Benutzung der Schulhorte wird von den Eltern eine im Voraus zu zahlende<br />
Benutzungsgebühr nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung zu<br />
dieser Satzung erhoben.<br />
§ 6<br />
Personenbezogene Daten<br />
1. Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in den Schulhort sowie die<br />
Festsetzung und Kassierung der Benutzungsgebühren werden folgende personenbezogene<br />
Daten erhoben und in automatisierten Dateien verarbeitet:<br />
a) Stammdaten:<br />
• Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des anzumeldenden<br />
Kindes<br />
• Name und Anschrift, Telefonnummer und Notfallerreichbarkeit der<br />
Eltern (Antragsteller),<br />
• Familienstand der Eltern<br />
b) Daten zur Berechnung der Benutzungsgebühr:<br />
• Höhe des monatlichen Einkommens der Familie<br />
• Einkommenssteuerbescheid des dem Schuljahr der Hortbetreuung<br />
vorangegangenen Kalenderjahres (insbesondere für Selbstständige),<br />
Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Nachweise<br />
zur Einkommensermittlung, insbesondere Gehalts-, Lohn oder Bezügebescheinigungen,<br />
für Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung<br />
und Verpachtung, Bescheinigungen über öffentliche Sozialleistungen,<br />
• Unterhaltsleistungen, Hinterbliebenenrenten für das der Hortanmeldung<br />
vorangegangene Kalenderjahr des anzumeldenden Kindes<br />
• Aufenthaltsdauer im Hort bis oder über 10 Stunden/Monat<br />
• Daten zum tageweisen Aufenthalt im Hort<br />
• Anzahl der Kinder mit Kindergeldberechtigung<br />
• Name und Name der Einrichtung, jedes weiteren Kindes einer Familie,<br />
das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder<br />
die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes<br />
besucht<br />
• Angaben zu eventuellen Partnern bzw. deren Kindern<br />
• Bankverbindung der Gebührenschuldner zur Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />
2. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt unverzüglich<br />
nach Abmeldung des Kindes durch die Antragsteller, dem nicht nur<br />
vorübergehenden Ausschluss des Kindes nach § 4, nach Ausscheiden nach<br />
Klasse 4 und der vollständigen Begleichung der Benutzergebühren.<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über<br />
die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
vom 02. Juli 2001 außer Kraft.<br />
<strong>Saalfeld</strong>, den 29. Mai 2013<br />
Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
(Siegel)<br />
gez. Hartmut Holzhey<br />
Landrat<br />
Hortgebührensatzung<br />
Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an<br />
Grundschulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong><br />
– <strong>Rudolstadt</strong> (Hortgebührensatzung – HortGS)<br />
Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />
Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531, 532),<br />
der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes -ThürKAG- in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März<br />
2011 (GVBl. S. 61),<br />
des § 2 Abs. 1 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes -ThürSchFG- in der Fassung der Bekanntmachung<br />
6
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
12. Juni 2013_07/13<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
vom 30. April 2003, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22),<br />
der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thür-<br />
HortkBVO) vom 12. März 2013 (GVBl. S. 91) sowie<br />
der gültigen Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (HortBS)<br />
hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> in der Sitzung am 7. Mai 2013 folgende Gebührensatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Satzung gilt für alle Horte an Grundschulen (im Folgenden Schulhorte genannt)<br />
in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>.<br />
§ 2<br />
Gebührenerhebung<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> erhebt für die Benutzung seiner Schulhorte<br />
Benutzungsgebühren nach Maßgabe des § 5 der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung<br />
(ThürHortkBVO).<br />
Durch diese Benutzungsgebühren werden die Gebührenpflichtigen in angemessener<br />
Weise an den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung gemäß § 5<br />
ThürHortkBVO beteiligt.<br />
§ 3<br />
Gebührenschuldner<br />
Schuldner der Betriebskostenbeteiligung sind die Eltern der Kinder in Schulhorten;<br />
es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG.<br />
(1) Die Eltern sind Gesamtschuldner.<br />
(2) Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt das<br />
Kind überwiegend lebt.<br />
(3) Bei zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern wohnende<br />
Kinder gelten die Abs. 1 und 2 entsprechend.<br />
§ 4<br />
Entstehen und Ende der Gebührenschuld<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind in<br />
den Schulhort aufgenommen wird. Bei Abmeldungen während des laufenden<br />
Schuljahres entsteht die Gebührenschuld auch für den Monat in voller<br />
Höhe, in dem die Abmeldung gemäß § 3 Abs. 2 HortBS wirksam wird.<br />
§ 5<br />
Fälligkeit und Zahlung<br />
(1) Die Gebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten.<br />
(2) Die Gebühren sind zum 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat<br />
fällig und vorzugsweise durch Lastschrifteinzug an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
(Kreiskasse) zu entrichten. Sie können jedoch auch auf<br />
das Konto des Landratsamtes <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> überwiesen werden.<br />
Der Gebührenbescheid kann einen davon abweichenden Fälligkeitszeitpunkt<br />
bestimmen.<br />
(3) Die Tagesgebühren sind in der Regel vor der Benutzung der Einrichtung bargeldlos<br />
an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (Kreiskasse) zu entrichten.<br />
§ 6<br />
Benutzungsgebühren<br />
(1) Die Gebühren für die Benutzung des Schulhortes sind auch zu entrichten,<br />
wenn die Einrichtung wegen Feiertagen geschlossen bleibt.<br />
(2) Wenn ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung oder medizinischer<br />
Rehabilitationsmaßnahmen bzw. eines vorübergehenden Ausschlusses<br />
nach § 4 Abs. 1 HortBS den Schulhort über einen Zeitraum von<br />
mehr als einem Monat zusammenhängend nicht besuchen kann, wird die<br />
Benutzungsgebühr für diesen Zeitraum erlassen. Voraussetzung dafür ist<br />
die zeitnahe Information durch die Eltern über die Nutzungsunterbrechung<br />
des Hortbesuchs.<br />
(3) Für den Kalendermonat Juli eines jeweiligen Schuljahres wird keine Benutzungsgebühr<br />
erhoben. Dies gilt nicht für Kinder, die den Hort nur in<br />
den Ferien besuchen.<br />
(4) Beträgt die Anzahl der Schultage in dem Monat, in dem der Unterricht im<br />
Schuljahr beginnt, elf Tage oder weniger, ermäßigt sich bei Schulanfängern<br />
die Monatsgebühr um die Hälfte; bei weniger als fünf Schultagen entfällt<br />
die Monatsgebühr.<br />
§ 7<br />
Höhe der Benutzungsgebühren<br />
(1) Die soziale Staffelung der Benutzungsgebühren erfolgt nach dem Einkommen<br />
und der Anzahl der Kinder einer Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld<br />
besteht.<br />
Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare, Lebenspartner oder<br />
Personen, die in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft<br />
im Sinne des § 20 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />
leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Ein zu gleichen Teilen<br />
in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern lebendes Kind wird als<br />
Kind in beiden Haushalten berücksichtigt.<br />
(2) Als kindergeldberechtigt werden jene Kinder berücksichtigt, für welche<br />
Kindergeld nach §§ 62 ff. Einkommenssteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz<br />
zusteht oder für die anstelle des Kindergeldes ein Kinderfreibetrag<br />
nach dem Einkommenssteuergesetz gewährt wird.<br />
(3) Wird das Kind nur für bis zu 10 Stunden je Woche im monatlichen Durchschnitt<br />
angemeldet, so verringert sich die nach Absatz 1 maßgebliche Gebühr<br />
um 40 vom Hundert. Bei der Berechnung der Betreuungszeiten<br />
bleiben Betreuungszeiten, die zwischen dem regelmäßigen Beginn und<br />
dem regelmäßigen Ende des Unterrichts sowie für die Überbrückung unvermeidbarer<br />
Wartezeiten im Rahmen der Schülerbeförderung anfallen,<br />
unberücksichtigt.<br />
(4) Die Höhe der sonstigen Betriebskostenbeteiligung ermäßigt sich auf Antrag<br />
für jedes den Schulhort besuchende Kind einer Familie um 25 vom Hundert<br />
je weiterem Kind der Familie, das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung<br />
oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und Abs.<br />
2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes besucht. Bei eheähnlichen<br />
oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit<br />
der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder und<br />
der gleichzeitige Besuch der Einrichtungen nach Satz 1 ist durch Vorlage<br />
geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Bei einer Änderung der Anzahl dieser<br />
Kinder gilt § 8 Abs. 7 Satz 3 und 4 entsprechend.<br />
(5) Für jedes Kind, das den Schulhort ausschließlich in den Ferien besucht, haben<br />
die Eltern eine Gebühr je Tag nach § 7 Abs. 6 und § 8 Abs. 6 zu entrichten.<br />
(6) Die Höhe der Benutzungsgebühr ergibt sich aus der als Anlage beigefügten<br />
Tabelle dieser Satzung. Diese Anlage ist Bestandteil der Satzung.<br />
(7) Werden innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Nachweise<br />
zur Einkommensermittlung nicht oder nicht vollständig vorgelegt oder erklären<br />
die Eltern, dass sie keine Nachweise zur Einkommensermittlung<br />
vorlegen werden, erfolgt die Einordnung zur Einkommensgruppe über<br />
2.500 Euro.<br />
§ 8<br />
Einkommensbegriff<br />
(1) Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören das Einkommen der<br />
Eltern und das Einkommen des Kindes, für das die Beteiligung an den<br />
sonstigen Betriebskosten gezahlt wird.<br />
Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von Satz 1 anstelle des<br />
Einkommens der Eltern das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt<br />
das Kind überwiegend lebt und das Einkommen eines mit dem Elternteil<br />
zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartners zu dem zu berücksichtigenden<br />
Einkommen.<br />
Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden<br />
Eltern, gilt Satz 1 entsprechend.<br />
Die Glaubhaftmachung der getrennten Lebensführung der Eltern sowie<br />
des Lebensmittelpunktes des Kindes, für das die Beteiligung an den sonstigen<br />
Betriebskosten gezahlt wird, obliegt dem Gebührenschuldner.<br />
(2) Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Liegen<br />
Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 nicht vor, ist Einkommen die<br />
Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7 und Abs.<br />
2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen Einkunftsarten,<br />
mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten oder mit Verlusten aus<br />
anderen Kalenderjahren ist nicht zulässig.<br />
Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon von Abs. 2 Satz 1 oder<br />
Satz 2 erfasst sind, Geldleistungen, die zur Deckung des Lebensbedarfs<br />
bestimmt sind, einschließlich der Erwerbsersatzeinkommen.<br />
Als Einkommen des Kindes gelten ausschließlich Unterhaltsleistungen und<br />
Hinterbliebenenrenten. Das Kindergeld, das Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld<br />
werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld<br />
bleibt in Höhe des Mindestbetrages sowie des Erhöhungsbetrages bei<br />
Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei.<br />
Vom Einkommen abzusetzen sind pauschal und nach Maßgabe des § 3<br />
7
07/13_12. Juni 2013<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Abs. 2 ThürHortkBVO die zu entrichtende Einkommenssteuer, Pflichtbeiträge<br />
zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,<br />
Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen oder<br />
privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge<br />
der Höhe nach angemessen sind sowie in tatsächlicher Höhe Unterhaltsleistungen.<br />
Zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte kann auf Antrag und bei Vorlage<br />
geeigneter Unterlagen abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2<br />
ThürHortkBVO die konkrete Höhe der Absetzungstatbestände nach § 3<br />
Abs. 1 S. 4 Nr. 1 bis 3 ThürHortkBVO in Abzug gebracht werden<br />
(3) Bei Selbständigen erfolgt die Einkommensermittlung auf der Grundlage<br />
des Einkommensteuerbescheides. Liegt dieser zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung<br />
noch nicht vor, gilt § 3 Abs. 4 Satz 4 - 6 ThürHortkBVO.<br />
(4) Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen<br />
des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahres.<br />
Die Berechnung erfolgt entsprechend § 3 Abs. 4 Satz 2 bis 4<br />
sowie § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürHortkBVO.<br />
(5) Abweichend von § 8 Abs. 4 dieser Satzung ist das laufende Monatseinkommen<br />
zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen<br />
um mindestens 20 vom Hundert höher oder niedriger ist als das durchschnittliche<br />
Bruttomonatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der<br />
Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs und seine voraussichtliche<br />
Erzielung für die Dauer des laufenden Kalenderjahres glaubhaft gemacht<br />
wird. Vermögenseinkommen und jährliche Sonderzuweisungen, die im laufenden<br />
Kalenderjahr anfallen, werden anteilig hinzugerechnet. Die Gebühren<br />
werden zunächst vorläufig festgesetzt; eine endgültige Festsetzung erfolgt<br />
nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs. Treten Änderungen im Sinne des<br />
Satz 1 nachträglich ein, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem Kalendermonat,<br />
zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt.<br />
(6) Wer im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von Leistungen<br />
1. zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II,<br />
2. zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und<br />
bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,<br />
3. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder<br />
4. nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes<br />
ist, wird auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen ab dem Kalendermonat<br />
der Antragstellung für die Dauer des Bezuges dieser Leistungen<br />
von einer Beteiligung an den sonstigen Betriebskosten befreit. Das Entfallen<br />
dieser Leistungen hat der Schuldner dem Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
(Schulträger) unaufgefordert, unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Die<br />
Gebühren für die sonstigen Betriebskosten werden ab dem Kalendermonat<br />
neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Leistungen nicht mehr vorliegen.<br />
Für ein Kind, für das Hilfe zur Erziehung nach § 34 Achtes Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB VIII) gewährt wird, wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen<br />
keine Beteiligung an den sonstigen Betriebskosten erhoben; dies gilt für<br />
Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entsprechend, sofern den Pflegeeltern<br />
nicht das Sorgerecht für das Pflegekind übertragen wurde.<br />
(7) Einkommenssteigerungen in dem in Absatz 5 Satz 1 bestimmten Umfang<br />
und eine Verringerung der Anzahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld<br />
besteht, sind unter Vorlage geeigneter Unterlagen dem Landratsamt<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (Schulträger) unaufgefordert, unverzüglich und schriftlich<br />
mitzuteilen. Die Höhe der Elternbeteiligung, bei Einkommensänderungen,<br />
an den sonstigen Betriebskosten wird zu Beginn des Kalendermonats<br />
neu festgesetzt, der auf den Eintritt der Änderung folgt.<br />
Bei Änderungen in der Anzahl der Kinder wird die Beteiligung an den<br />
sonstigen Betriebskosten ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen<br />
Beginn die Änderung vorliegt; bei einer Zunahme der Anzahl der Kinder<br />
frühestens ab dem Kalendermonat der Antragstellung.<br />
Bei Änderungen in der regelmäßigen Betreuungszeit wird die Beteiligung<br />
an den sonstigen Betriebskosten ab dem Kalendermonat neu festgesetzt,<br />
zu dessen Beginn die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt.<br />
(8) Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist berechtigt, die zu der Beteiligung<br />
an den sonstigen Betriebskosten zugrunde liegenden persönlichen und<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern zu überprüfen; im Falle falscher<br />
Angaben kann die Beteiligung an den sonstigen Betriebskosten rückwirkend<br />
neu festgesetzt werden.<br />
§ 9<br />
Festlegung der Gebühren, Auskunftspflichten<br />
(1) Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> erlässt einen Gebührenbescheid, aus<br />
dem die Höhe der Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.<br />
Liegen zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung die entsprechenden Unterlagen<br />
mit Ausnahme § 7 Abs. 7 noch nicht oder nicht vollständig vor,<br />
wird der Gebührenbescheid vorläufig erlassen.<br />
(2) Die Bescheide werden in der Regel jeweils für ein Schuljahr im Voraus erlassen.<br />
Die Fälligkeit der Gebühren nach § 5 bleibt unberührt.<br />
(3) Bei Einkommensänderungen nach § 8 Abs. 7 werden die Gebührenbescheide<br />
vorläufig erlassen werden.<br />
(4) Die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie und die Höhe<br />
des Einkommens sind durch Vorlage des Einkommenssteuerbescheides,<br />
der Jahresverdienstbescheinigung oder anderer geeigneter Unterlagen<br />
nachzuweisen.<br />
Bei Selbstständigen wird nur der Einkommenssteuerbescheid anerkannt.<br />
(5) Zur Erfassung personenbezogener Daten wird auf § 6 der gültigen Satzung<br />
über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (Hortbenutzungssatzung -HortBS-) verwiesen.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hortgebührensatzung<br />
-HortGS- des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> vom 19. Mai 2005 außer<br />
Kraft.<br />
<strong>Saalfeld</strong>, den 29. Mai 2013<br />
Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
(Siegel)<br />
gez. Hartmut Holzhey<br />
Landrat<br />
Anlage zur Satzung:<br />
8<br />
Betreuungszeit<br />
pro<br />
Woche<br />
Anzahl der Kinder<br />
über<br />
10 Stunden<br />
1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder<br />
bis<br />
10 Stunden<br />
zu berücksichtigendes Einkommen pro Monat<br />
über<br />
10 Stunden<br />
bis<br />
10 Stunden<br />
über<br />
10 Stunden<br />
bis<br />
10 Stunden<br />
über<br />
10 Stunden<br />
bis<br />
10 Stunden<br />
über und<br />
bis 10 Std.<br />
bis 1.060 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
über 1.060 €<br />
- 1.500 €<br />
über 1.500 €<br />
- 2.500 €<br />
Gebührentabelle<br />
20,00 € 12,00 € 15,00 € 9,00 € 10,00 € 6,00 € 5,00 € 3,00 € 0,00 €<br />
33,00 € 19,80 € 24,75 € 14,85 € 16,50 € 9,90 € 8,25 € 4,95 € 0,00 €<br />
über 2.500 € 45,00 € 27,00 € 33,75 € 20,25 € 22,50 € 13,50 € 11,25 € 6,75 € 0,00 €<br />
‰ Abschluss der Tabelle siehe nächste Seite.
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
12. Juni 2013_07/13<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
Ausschließlich für die Ferienbetreuung (§ 7 Abs. 5):<br />
Gebührensatz pro Tag / Kind 4,00 €<br />
Bekanntmachung<br />
zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />
vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)<br />
Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte<br />
und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (ZWA), Remschützer Straße<br />
50, 07318 <strong>Saalfeld</strong>, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen<br />
einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für<br />
nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.<br />
Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:<br />
- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG<br />
- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />
Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:<br />
Anlagen zur Abwasserentsorgung<br />
Abwasserleitung in der Gemarkung Leutenberg<br />
Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite<br />
Schutzstreifen (m)<br />
Leutenberg 3 486/6 AWL 1075 angepasst<br />
Leutenberg 3 486/17 AWL 1037, 1038 4<br />
Leutenberg 3 486/3 AWL 1058 angepasst<br />
AWL = Abwasserleitung<br />
Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.<br />
Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes <strong>Rudolstadt</strong>,<br />
Grundbuchamt <strong>Saalfeld</strong>.<br />
Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für<br />
die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.<br />
Auslegung:<br />
Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom<br />
Tag dieser Bekanntmachung an beim<br />
Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Haus III<br />
Schwarzburger Chaussee 12, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />
Umweltamt; Zimmer 213<br />
während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung<br />
eingesehen werden.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,<br />
Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift<br />
Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.<br />
Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:<br />
Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen<br />
Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort<br />
bekannt.<br />
Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn<br />
Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.<br />
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände<br />
möglich sind.<br />
<strong>Saalfeld</strong>, den 30.04.2013<br />
Hartmut Holzhey<br />
Landrat des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Bekanntmachung<br />
zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />
vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)<br />
Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte<br />
und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (ZWA), Remschützer Straße<br />
50, 07318 <strong>Saalfeld</strong>, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen<br />
einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für<br />
nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.<br />
Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:<br />
- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG<br />
- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />
Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:<br />
Anlagen zur Abwasserentsorgung<br />
Abwasserleitung in der Gemarkung Cumbach<br />
Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite<br />
Schutzstreifen (m)<br />
Cumbach 3 749/14 AWL 133 angepasst<br />
AWL = Abwasserleitung<br />
Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.<br />
Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes <strong>Rudolstadt</strong>,<br />
Grundbuchamt <strong>Rudolstadt</strong>.<br />
Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für<br />
die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.<br />
Auslegung:<br />
Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom<br />
Tag dieser Bekanntmachung an beim<br />
Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Haus III<br />
Schwarzburger Chaussee 12, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />
Umweltamt; Zimmer 213<br />
während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung<br />
eingesehen werden.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,<br />
Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift<br />
Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.<br />
Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:<br />
Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen<br />
Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort<br />
bekannt.<br />
Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn<br />
Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.<br />
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände<br />
möglich sind.<br />
<strong>Saalfeld</strong>, den 30.04.2013<br />
Hartmut Holzhey<br />
Landrat des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Bekanntmachung<br />
zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />
vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)<br />
Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte<br />
und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (ZWA), Remschützer Straße<br />
9
07/13_12. Juni 2013<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
50, 07318 <strong>Saalfeld</strong>, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen<br />
einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für<br />
nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.<br />
Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:<br />
- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG<br />
- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />
Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:<br />
Anlagen zur Trinkwasserversorgung<br />
Trinkwasserleitung in der Gemarkung Schwarza<br />
Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite<br />
Schutzstreifen (m)<br />
Schwarza 5 557/13 TWL 1966 angepasst<br />
Schwarza 5 557/10 TWL 1966 angepasst<br />
TWL = Trinkwasserleitung<br />
Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.<br />
Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes <strong>Rudolstadt</strong>,<br />
Grundbuchamt <strong>Rudolstadt</strong>.<br />
Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für<br />
die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.<br />
Auslegung:<br />
Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom<br />
Tag dieser Bekanntmachung an beim<br />
Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Haus III<br />
Schwarzburger Chaussee 12, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />
Umweltamt; Zimmer 213<br />
während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung<br />
eingesehen werden.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,<br />
Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift<br />
Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.<br />
Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:<br />
Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen<br />
Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort<br />
bekannt.<br />
Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn<br />
Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.<br />
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände<br />
möglich sind.<br />
<strong>Saalfeld</strong>, den 28.05.2013<br />
Hartmut Holzhey<br />
Landrat des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Bekanntmachung<br />
zum Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />
vom 20. Dez. 1993 (BGBl. I S. 2192)<br />
Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte<br />
und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (ZWA), Remschützer Straße<br />
50, 07318 <strong>Saalfeld</strong>, beantragt, zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen<br />
einer Dienstbarkeit zugunsten des antragstellenden Unternehmens für<br />
nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlagen zu bescheinigen.<br />
Grundlagen sind folgende Gesetzlichkeiten:<br />
- GBBerG/§ 9 Abs. 9 i.V.m. § 1 Verordnung zur Durchführung des GBBerG<br />
- Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />
Betroffene wasserwirtschaftliche Anlagen:<br />
Anlagen zur Trinkwasserversorgung<br />
Trinkwasserleitung in der Gemarkung Bad Blankenburg<br />
Gemarkung Flur Flurstück Dienstbarkeit GB Blatt Breite<br />
Schutzstreifen (m)<br />
Bad Blankenburg 5 2385 TWL 33 angepasst<br />
Bad Blankenburg 5 2384/2 TWL 3113 4<br />
Bad Blankenburg 5 2371 TWL 1463 4<br />
Bad Blankenburg 5 2774/1700 TWL 2279 angepasst<br />
Bad Blankenburg 5 2763/1701 TWL 2722 4<br />
Bad Blankenburg 5 2764/1701 TWL 2070 4<br />
Bad Blankenburg 5 1702/5 TWL 1004 angepasst<br />
Bad Blankenburg 5 1703/1 TWL 178 4<br />
Bad Blankenburg 5 2833/1704 TWL 3200 4<br />
Bad Blankenburg 5 2834/1705 TWL 1669 angepasst<br />
Bad Blankenburg 5 1710/2 TWL 1618 angepasst<br />
TWL = Trinkwasserleitung<br />
Der Schutzstreifen liegt mittig über der Leitungsachse.<br />
Alle aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes <strong>Rudolstadt</strong>,<br />
Grundbuchamt <strong>Rudolstadt</strong>.<br />
Das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für<br />
die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens.<br />
Auslegung:<br />
Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom<br />
Tag dieser Bekanntmachung an beim<br />
Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Haus III<br />
Schwarzburger Chaussee 12, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />
Umweltamt; Zimmer 213<br />
während der allgemeinen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung<br />
eingesehen werden.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können betroffene Grundstückseigentümer,<br />
Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer schriftlich oder zur Niederschrift<br />
Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen.<br />
Hinweise zur Einlegung von Einwendungen:<br />
Bitte beachten Sie, dass nur Einwände möglich sind, wenn auf dem betroffenen<br />
Grundstück keine Leitung liegt oder diese anders eingezeichnet ist, als vor Ort<br />
bekannt.<br />
Grundsätzlich ist die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden, auch wenn<br />
Sie kein Einverständnis bis dato erklärt haben.<br />
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur in begründeten Fällen Einwände<br />
möglich sind.<br />
<strong>Saalfeld</strong>, den 28.05.2013<br />
Hartmut Holzhey<br />
Landrat des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
PZV MH Unterwellenborn<br />
Bekanntmachungen des Planungszweckverbandes<br />
Maxhütte Unterwellenborn<br />
Beschlüsse der 72. öffentlichen Sitzung vom 4. April 2013<br />
PZV-MHU 452/01/13<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des PZV-MHU für 2013<br />
Der PZV MHU beschließt gemäß § 55 ff der Thüringer Kommunalordnung die<br />
10
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
12. Juni 2013_07/13<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Festsetzungen und den Haushaltsplan<br />
für das Jahr 2013.<br />
Ja-Stimmen: 100 %<br />
PZV-MHU 453/01/13<br />
Finanz- und Investitionsplan des PZV-MHU für 2012 - 2016<br />
Der PZV MHU beschließt gemäß § 62 ff der Thüringer Kommunalordnung den<br />
Finanzplan des PZV-MHU mit dem dazugehörigen Investitionsplan für den Zeitraum<br />
2012 bis 2016.<br />
Ja-Stimmen: 100 %<br />
PZV-MHU 454/01/13<br />
1. Änderung zur Vereinbarung zwischen dem PZV-MHU und der Gemeinde<br />
Unterwellenborn vom Oktober 2009 zur Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens<br />
(HRB) für das Industrie- und Gewerbegebiet<br />
Maxhütte Unterwellenborn – Standort Unterwellenborn/Vogelschutz<br />
Der PZV-MHU beschließt die 1. Änderung zur Vereinbarung zwischen dem PZV-<br />
MHU und der Gemeinde Unterwellenborn vom Oktober 2009 zur Errichtung<br />
des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) für das Industrie- und Gewerbegebiet<br />
Maxhütte Unterwellenborn – Standort Unterwellenborn/Vogelschutz.<br />
Die 1. Änderung betrifft:<br />
- Der Standort Unterwellenborn/Vogelschutz entfällt.<br />
- Durch Vergrößerung des Fassungsvermögens des HRB „Röhrbach“ um<br />
ca. 15.000 m³ wird der Verlust des Fassungsvermögens des HRB „Vogelschutz“<br />
kompensiert.<br />
- Die Vergrößerung des Fassungsvermögens des HRB „Röhrbach“ wird<br />
als „HRB Röhrbach 2“ bezeichnet.<br />
- Die Gemeinde Unterwellenborn tritt in die Verträge, die durch den Planungszweckverband<br />
Maxhütte Unterwellenborn bereits für die Vergrößerung<br />
des Fassungsvermögens des HRB „Röhrbach 2“ abgeschlossen<br />
wurden, ein und übernimmt sie vollinhaltlich.<br />
Ja-Stimmen: 100 %<br />
Unterwellenborn, den 30. Mai 2013<br />
gez. Wende<br />
Vorsitzende des Planungszweckverbandes<br />
Maxhütte Unterwellenborn<br />
Haushaltssatzung<br />
Mitgliedsgemeinden<br />
Unterwellenborn<br />
<strong>Saalfeld</strong><br />
Kamsdorf<br />
des Planungszweckverbandes Maxhütte<br />
Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2013<br />
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung<br />
mit dem Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (Thür. KGG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVB. S. 290)<br />
erlässt der Planungszweckverband folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
hiermit festgesetzt.<br />
Er schließt im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und<br />
Ausgaben mit 5.650,00 €<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und<br />
Ausgaben mit 4.809.500,00 €<br />
§2<br />
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§4<br />
Die allgemeine Umlage wird auf 5.650,00 € festgesetzt. Sie beträgt für die<br />
Mitgliedsgemeinden<br />
<strong>Saalfeld</strong> 2.260,00 €<br />
Kamsdorf 565,00 €<br />
Unterwellenborn 2.825,00 €<br />
§5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000,00 € festgesetzt. Kassenkredite zur<br />
echtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />
Als Anlage gilt der Stellenplan.<br />
§7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
§6<br />
Unterwellenborn, den 29. Mai 2013<br />
Planungszweckverband<br />
Wende<br />
Vorsitzend des Planungszweckverbandes<br />
Maxhütte Unterwellenborn<br />
Öffentliche Ausschreibungen nach VOB<br />
Vergabe Nr. 10/2013-HB: Gymnasium <strong>Saalfeld</strong> Elektro<br />
Staatliches Gymnasium „Erasmus Reinhold <strong>Saalfeld</strong>“<br />
Sanierung Elektroversorgung<br />
Los 1 – Elektroversorgung 1. BA<br />
Eröffnungstermin beim Auftraggeber am 20.06.2012 ab 13:30 Uhr<br />
Ausführungszeit: 22.07.2013 bis 19.09.2013<br />
Zuschlags- und Bindefrist gemäß VOB/A § 19: 30.07.2013<br />
Vergabe Nr.11/2013-HB:<br />
KZ-Gedenkstätte Laura Außenanlagen<br />
KZ Gedenkstätte Laura<br />
Los 1 – Außenanlagen<br />
Eröffnungstermin beim Auftraggeber am 24.06.2012 ab 13:30 Uhr<br />
Ausführungszeit: 22.07.2013 bis 02.10.2013<br />
Zuschlags- und Bindefrist gemäß VOB/A § 19: 30.07.2013<br />
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL<br />
Vergabe Nr. 012/13 – Lieferung Auftausalz<br />
Lieferung von Auftausalz und Magnesiumchlorid-Lösung 20%<br />
Ablauf der Angebotsfrist:<br />
16. Juli 2013, 11:00 Uhr<br />
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 13. September 2013<br />
Lieferung: 1. Teillieferung ab 16.09.2013, weitere 2013/2014 auf Abruf<br />
Diese Ausschreibungen finden Sie wie alle Ausschreibungen<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> komplett<br />
unter: www.kreis-slf.de > Landratsamt > Ausschreibungen<br />
und Vergabe > Ausschreibungen oder auf<br />
www.bund.de<br />
11
05/13_15. Mai 2013<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Arztstelle im Gesundheitsamt<br />
Im Gesundheitsamt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> ist eine<br />
Arztstelle<br />
zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />
von 40 Stunden neu zu besetzen.<br />
Ihre Aufgaben:<br />
• Untersuchungen und Begutachtungen nach Dienstrecht von Beamten,<br />
nach Beihilferecht und aufgrund anderer geltender Rechtsvorschriften,<br />
• ärztliche Untersuchungen aufgrund verschiedener Amtshilfeersuchen,<br />
• Beratung und Durchführung ärztlicher Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer<br />
Krankheiten (z.B. HIV-Test, Schutzimpfungen, Chemoprophylaxe),<br />
• Beratung und Hygieneüberwachung von medizinischen Einrichtungen<br />
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken,<br />
Arztpraxen),<br />
• Beratung und Durchführung ärztlicher Maßnahmen bei Auftreten umweltbezogener<br />
medizinischer Probleme,<br />
• Teilnahme am ärztlichen Rufbereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes.<br />
Voraussetzungen/Anforderungen:<br />
• eine möglichst abgeschlossene Facharztausbildung oder Gebietsbezeichnung,<br />
• Kenntnisse entsprechend der Aufgabeninhalte,<br />
• Führungskompetenz, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Sozialkompetenz,<br />
• Pkw-Führerschein, Bereitschaft zur Nutzung des Privat-Pkw für dienstliche<br />
Zwecke,<br />
• PC-Kenntnisse,<br />
• zielorientiertes Handeln und eine selbstständige Arbeitsweise.<br />
Wir bieten:<br />
• ein Entgelt gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der<br />
Entgeltgruppe 15 mit Stufenanerkennung sowie alternativ bei Vorliegen<br />
der beamtenrechtlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Übernahme<br />
in das Beamtenverhältnis,<br />
• mögliche zusätzliche Vergütung in Form einer monatlichen Zulage i.<br />
H. v. bis zu 10 % der Stufe 2 der Entgeltgruppe 15 nach TVöD für nach<br />
dem 31. März 2012 neu eingestellte Fachärztinnen und Fachärzte aus<br />
dem Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes, gemäß Arbeitgeberrichtlinie<br />
der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) - bei Teilzeitbeschäftigung<br />
erfolgt eine anteilige Vergütung der Zulage,<br />
• eine Zusatzversorgung sowie die üblichen sozialen Leistungen des öffentlichen<br />
Dienstes,<br />
• weitere Vorteile des TVöD wie leistungsorientierte Bezahlung, Jahressonderzahlung,<br />
Urlaub etc.,<br />
• Nutzung von Dienst-Pkw's des Landratsamtes nach Verfügbarkeit,<br />
• ein freundliches Arbeitsklima und Kollegialität,<br />
• interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten,<br />
• gute Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, familienfreundliche Arbeitszeiten,<br />
• Hilfe und Unterstützung z.B. bei nötiger Wohnraumbeschaffung,<br />
• auf Wunsch ist auch Teilzeit möglich.<br />
Weitere fachliche Fragen zu dieser Stelle beantwortet Ihnen auch gern die<br />
Amtsärztin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. med. Böhm. Rufen Sie an oder<br />
vereinbaren Sie einen Termin zum Kennenlernen!<br />
Tel.-Nr.: 03671/823-674<br />
E-Mail:<br />
gesundheitsamt@kreis-slf.de<br />
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann richten Sie Ihre aussagekräftigen<br />
Unterlagen bis zum 15. Juli 2013 an:<br />
Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Personalamt, Schloßstraße 24,<br />
07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
Den ausführlicheren Text: www.kreis-slf.de > Landratsamt > Stellenausschreibungen.<br />
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL<br />
Vergabe Nr. 013/13 – Hard-/Software für Schulen<br />
Lieferung und Installation von Hard- und Software sowie interaktiven<br />
Tafeln für verschiedene Schulen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<br />
<strong>Rudolstadt</strong><br />
Ablauf der Angebotsfrist:<br />
15. Juli 2013, 11:00 Uhr<br />
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 13. September 2013<br />
Liefertermin: 43. Kalenderwoche 2013<br />
Öffentliche Ausschreibung – Immobilien<br />
Ehemalige Berufsschule Wüste Köditz<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> schreibt die ehemalige Berufsschule Wüste<br />
Köditz mit einer Größe von ca.15.000 m² meistbietend zum Verkauf aus.<br />
Das Grundstück liegt in 07318 <strong>Saalfeld</strong>, Wüste Köditz 3 und trägt die Liegenschaftsbezeichnung:<br />
• Gemarkung: <strong>Saalfeld</strong><br />
• Flur:<br />
• Flurstück: 3067/6 (15.157 m²) und 2940/12 (12 m²)<br />
Die Fläche ist bebaut mit einem dreigeschossigen Wohngebäude, drei- und<br />
viergeschossigen Schulgebäude und eingeschossigen Anbauten (Lagerhallen<br />
und Garagen). Die Gebäude befinden sich in einem stark sanierungsbedürftigen<br />
Zustand.<br />
Das Objekt befindet sich in der südlichen Randlage von <strong>Saalfeld</strong>, in der Nähe<br />
des Freibades und ist verkehrstechnisch über die Kelzstraße erschlossen.<br />
Für den Fall einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe besteht die Möglichkeit<br />
einer Terminvereinbarung über Tel.-Nr.: 0 36 71/8 23-3 34. Ansprechpartner<br />
ist Herr Lindenlaub.<br />
Ihr Kaufangebot richten Sie bitte in einem verschlossenen Briefumschlag<br />
mit der Aufschrift „Kaufangebot Wüste Köditz“ bis spätestens 28.06.2013<br />
an das Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong>, Kämmerer, Herrn Ryschka, Schloßstraße<br />
24, 07318 <strong>Saalfeld</strong>.<br />
Hartmut Holzhey<br />
Landrat<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Stadt Königsee-Rottenbach - Verpachtung Ratskeller Königsee<br />
Die Stadt Königsee-Rottenbach schreibt die Verpachtung der Gaststätte<br />
„Ratskeller“ im Erdgeschoss des Rathauses am Marktplatz aus. Der abgeschlossene<br />
Gaststättenbereich hat einen separaten Zugang an der Westseite<br />
des Rathauses.<br />
Thüringer Gastlichkeit sollte den Charakter der Gaststätte prägen. Der Gastraum<br />
mit ca. 45 Plätzen, Küchenbereich, Nebennutzfläche sowie Keller/Lagerräume<br />
umfassen 173 m². Die Auslösung der Ausstattung Küche und<br />
Gastraum vom Vorpächter kann durch die Stadt vermittelt werden.<br />
Bewerber richten ihre Angebote mit Befähigungsnachweis in einem verschlossenen<br />
Umschlag mit Aufschrift „Ratskeller“ bis zum 30.06.2013 an<br />
die<br />
Stadtverwaltung Königsee-Rottenbach<br />
Dezernat Finanzen<br />
Markt 1<br />
07426 Königsee-Rottenbach<br />
Weitere Informationen können auch telefonisch über 036738/49730, Dezernent<br />
Finanzen, Herrn Krebstekies, erfragt werden.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
12. Juni 2013_07/13<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
Einladung zur öffentlichen Sitzung<br />
Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Ausschuss für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt<br />
und Landwirtschaft<br />
Die 43. Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr,<br />
Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
findet<br />
am Mittwoch, dem 19.06.2013, 17:00 Uhr<br />
im Landratsamt <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> (Haus I)<br />
Schloßstraße 24<br />
07318 <strong>Saalfeld</strong><br />
Großer Sitzungssaal<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Genehmigung der Niederschrift der 42. Sitzung des Ausschusses für Bau<br />
und Vergabe, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft des Kreistages<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> vom 29.05.2013, öffentlicher<br />
Teil<br />
2. Informationen und Anfragen<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
gez.<br />
Klaus Biedermann<br />
Ausschussvorsitzender<br />
Beschluss des Ausschusses<br />
für Haushalt und Finanzen des Kreistages<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong><br />
Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen 23-25/13<br />
Bestellung Stellvertreter/in des Schriftführers<br />
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bestellt gem. § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung<br />
für den Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Saalfeld</strong>-<strong>Rudolstadt</strong> aus seiner<br />
Mitte<br />
Termine, Tipps<br />
und Informationen<br />
Tag der Architektouren<br />
Am 29. und 30. Juni auch im <strong>Landkreis</strong><br />
Herrn Andreas Krauße (CDU)<br />
als Stellvertreter des Schriftführers.<br />
Damit ist der Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Nr. 03-<br />
01/09 vom 01.09.2009 entsprechend geändert.<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
_<strong>Saalfeld</strong> (AB/mo). Am 29. und<br />
30. Juni präsentiert die Thüringer<br />
Architektenkammer wieder 77 neue<br />
Bauwerke in Thüringen. Im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Saalfeld</strong> <strong>Rudolstadt</strong> sind diesmal<br />
das Schlutius-Gebäude in der<br />
Grünen Mitte , die Gestaltung Dorfbegrünung<br />
mit Stauden in der<br />
Kaulsdorfer Straße 5 in Kamsdorf<br />
sowie der Neubau eines Bürogebäudes<br />
mit Doppelgarage in Kaulsdorf,<br />
Am Wachhügel 26, dabei.<br />
Mehr wegen der genauen Termine:<br />
www.tag-der-architektouren.de<br />
Einladung<br />
der Jagdgenossenschaft<br />
Oberpreilipp- Unterpreilipp und Schloßkulm<br />
Die Jagdgenossenschaft Oberpreilipp- Unterpreilipp und Schloßkulm<br />
lädt ein zur<br />
Jahreshauptversammlung<br />
Ort: Gasthaus „Zum Eichberg“<br />
Hauptstr. 45,<br />
07333 Langenschade<br />
am Freitag, dem 28.06.2013<br />
Beginn: 19.30 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung und Eröffnung<br />
2. Jahresbericht des Jagdvorstandes<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers<br />
6. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages für das<br />
Jagdjahr 2012/2013<br />
7. Wahl des Vorstandes<br />
8. Sonstiges<br />
Jeder Jagdgenosse kann sich durch seinen Ehegatten, durch einen<br />
volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem<br />
Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen<br />
bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen<br />
Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der<br />
Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich!<br />
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen<br />
vertreten.<br />
Für die Orte Unterpreilipp, Oberpreilipp und Schloßkulm steht ein<br />
Bus zur Verfügung wie im Aushang zu sehen ist.<br />
21. Juni Event am Erfurter Kreuz<br />
Firmen stellen sich an einem langen Abend vor<br />
Tag der offenen Gärten<br />
Einladung am 16. Juni ins Schwarzatal<br />
_Arnstadt (AB/ik). Die Initiative<br />
Erfurter Kreuz e.V. lädt am Freitag,<br />
21. Juni von 18 bis 24 Uhr zum<br />
„Industrieerleben – Ein Abend am<br />
Erfurter Kreuz“ ein. 17 Firmen<br />
öffnen ihre Tore und bieten exklusive<br />
Betriebsführungen an –<br />
weitere 50 Unternehmen stellen<br />
sich im zentralen Veranstaltungszelt<br />
im Industriegebiet Thörey vor.<br />
Mehr: www.kreis-slf.de > Industrieerleben<br />
_Bechstedt (AB/mo). Am kommenden<br />
Sonntag, 16. Juni, findet<br />
wieder der Tag der Offenen Gärten<br />
im Schwarzatal statt. Eingangsgärten<br />
sind der Schlossgarten Schwarzburg<br />
und der Klostergarten Paulinzella.<br />
Zum Programm zählt auch<br />
wieder die Kulturscheune Bechstedt<br />
mit Garten und Gewächshaus und<br />
herzhafter Versorgung.<br />
Mehr: www.kreis-slf.de > Offene<br />
Gärten<br />
15. Gipfeltreffen<br />
auf dem Schneekopf<br />
Wander- und Volksmusikereignis am 7. Juli<br />
_Arnstadt (AB/ik). Am 7. Juli<br />
findet auf dem Schneekopf im<br />
Ilm-Kreis mit dem 15. Gipfeltreffen<br />
wieder eines der größten Wander-<br />
und Volksmusikfeste in Thüringen<br />
statt. Musikalischer Höhepunkt<br />
ist der Auftritt von Linda<br />
Feller.<br />
Mehr: www.kreis-slf.de > Gipfeltreffen<br />
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