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2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar

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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />

3. Schutzziele der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> bei Einsätzen der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />

In welcher Qualität soll die Feuerwehr die Aufgaben sicherstellen? Hierzu werden für die<br />

Feuerwehr Schutzzieldefinitionen, als strategische Ziele festgelegt. Hieraus werden die qualitativen<br />

und quantitativen Merkmale zur Leistungserbringung der Feuerwehr gebildet.<br />

3.1 Allgemeine Schutzzieldefinition<br />

Schutzziele bilden das politisch definierte Niveau der Gefahrenabwehr. Sie beschreiben, was<br />

die Gefahrenabwehrorganisation leisten soll und legen damit auch fest, welche Aufgaben vor<br />

dem Hintergrund begrenzter Ressourcen nicht geleistet werden können. Eine Verringerung<br />

des Sicherheitsniveaus durch Absenkung der Schutzzielstandards erhöht die Wahrscheinlichkeit<br />

für Personenschäden und größere Sachschäden. Die Entscheidung, wie viel Sicherheit<br />

sich das Gemeinwesen leisten will, ist deshalb politisch zu treffen. Dabei ist darauf zu<br />

achten, dass die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden.<br />

Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet<br />

werden soll. Dabei sind festzulegen:<br />

Die Zeit, in der Kräfte zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen oder<br />

tätig werden (Hilfsfrist)<br />

In welcher Stärke und Qualität Kräfte benötigt werden (Funktionsstärke)<br />

In welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad) 39<br />

Die Schutzzielfestlegung muss anhand typischer Schadensszenarien erfolgen, die regelmäßig<br />

wiederkehren und ein erhebliches Gefährdungspotenzial beinhalten.<br />

Dementsprechend sind bei der Schutzzielfestlegung für die Feuerwehr grundsätzlich die Ziele<br />

des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies:<br />

<br />

<br />

<br />

Menschen retten<br />

Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen<br />

Ausbreitung des Schadens verhindern<br />

Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der<br />

Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in<br />

jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung der weiteren Ziele<br />

bzw. zur Beherrschung des Schadenereignisses wird gegebenenfalls zusätzliches Personal<br />

benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung der bereits genannten<br />

Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen.<br />

Die Schutzziele müssen außerdem in Einklang mit allen relevanten gesetzlichen Grundlagen<br />

stehen und einsatztaktischen Grundsätzen genügen.<br />

39 AGBF-Empfehlung vom 16.09.1998<br />

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