2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />
3. Schutzziele der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> bei Einsätzen der Feuerwehr <strong>Weimar</strong><br />
In welcher Qualität soll die Feuerwehr die Aufgaben sicherstellen? Hierzu werden für die<br />
Feuerwehr Schutzzieldefinitionen, als strategische Ziele festgelegt. Hieraus werden die qualitativen<br />
und quantitativen Merkmale zur Leistungserbringung der Feuerwehr gebildet.<br />
3.1 Allgemeine Schutzzieldefinition<br />
Schutzziele bilden das politisch definierte Niveau der Gefahrenabwehr. Sie beschreiben, was<br />
die Gefahrenabwehrorganisation leisten soll und legen damit auch fest, welche Aufgaben vor<br />
dem Hintergrund begrenzter Ressourcen nicht geleistet werden können. Eine Verringerung<br />
des Sicherheitsniveaus durch Absenkung der Schutzzielstandards erhöht die Wahrscheinlichkeit<br />
für Personenschäden und größere Sachschäden. Die Entscheidung, wie viel Sicherheit<br />
sich das Gemeinwesen leisten will, ist deshalb politisch zu treffen. Dabei ist darauf zu<br />
achten, dass die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden.<br />
Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet<br />
werden soll. Dabei sind festzulegen:<br />
Die Zeit, in der Kräfte zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen oder<br />
tätig werden (Hilfsfrist)<br />
In welcher Stärke und Qualität Kräfte benötigt werden (Funktionsstärke)<br />
In welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad) 39<br />
Die Schutzzielfestlegung muss anhand typischer Schadensszenarien erfolgen, die regelmäßig<br />
wiederkehren und ein erhebliches Gefährdungspotenzial beinhalten.<br />
Dementsprechend sind bei der Schutzzielfestlegung für die Feuerwehr grundsätzlich die Ziele<br />
des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies:<br />
<br />
<br />
<br />
Menschen retten<br />
Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen<br />
Ausbreitung des Schadens verhindern<br />
Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der<br />
Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in<br />
jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung der weiteren Ziele<br />
bzw. zur Beherrschung des Schadenereignisses wird gegebenenfalls zusätzliches Personal<br />
benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung der bereits genannten<br />
Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen.<br />
Die Schutzziele müssen außerdem in Einklang mit allen relevanten gesetzlichen Grundlagen<br />
stehen und einsatztaktischen Grundsätzen genügen.<br />
39 AGBF-Empfehlung vom 16.09.1998<br />
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