2013_172 - Feuerwehrbedarfsplan 2013 - Stadt Weimar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
<strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong><br />
4.6.2 Fahrzeuge der Feuerwehr <strong>Weimar</strong> nach der ThürKatSVO<br />
Nach der Thüringer Katastrophenschutzverordnung hat die kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> einen<br />
Führungstrupp, einen Führungsunterstützungstrupp, zwei Einsatzzüge, einen Gefahrgutzug<br />
sowie einen Sanitäts- und Betreuungszug aufzustellen. Hierbei können gleichwertige Fahrzeuge<br />
der Stufen 2 und 3 nach der ThürFwOrgVO angerechnet werden. Jedoch muss sichergestellt<br />
sein, dass im Falle eines Einsatzes der Katastrophenschutzeinheiten die Aufgabenerfüllung<br />
im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe weiter gewährleistet bleibt.<br />
Abbildung 27: Einheiten des Katastrophenschutzes<br />
Gemäß der Regelung der ThürKatSVO hat jede untere Katastrophenschutzbehörde die vollständige<br />
Aufstellung der vorgesehenen Basiseinheiten bis 2016 umzusetzen. Zuzüglich hat<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> eine Wasserrettungsstaffel (Spezialeinheit), 1 GW-Wasserrettung mit Rettungstransportboot<br />
(Organisationseigener Fahrzeugbestand der DLRG-<strong>Weimar</strong> e.V.) für den<br />
Katastrophenschutz vorzuhalten. Zur Besetzung der Einheiten sind ca. 90 Funktionen im<br />
Brandschutz (Feuerwehr <strong>Weimar</strong>) und 49 Funktionen im „weißen“ Bereich durch ehrenamtliche<br />
Kräfte der Hilfsorganisationen sicherzustellen. Eine Vorgabe hinsichtlich der Anforderungen<br />
entsprechender Ausbildung für die einzelnen Funktionen wird derzeit vom Land Thüringen<br />
erarbeitet.<br />
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