Tierzuchtrecht im Spannungsfeld: Gesellschaft – Wirtschaft – Tier
Tierzuchtrecht im Spannungsfeld: Gesellschaft – Wirtschaft – Tier
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Köllitscher Fachgespräch
Tierzuchtrecht - Quo Vadis!
12. Dezember 2013
Tierzuchtrecht im Spannungsfeld:
Gesellschaft – Wirtschaft – Tier
Hermann Schulte-Coerne
Tierzüchtung ist im Prinzip ein einfacher, kontinuierlicher biologischer
Prozess
Selektion der besseren Tiere zur Nutzung
Selektion der besten Tiere als Elterntiere
Folgegeneration
Anpaarung zur Erzeugung der
Wozu braucht man dabei ein Tierzuchtrecht?
Wo entsteht da ein Spannungsfeld?
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Wozu Tierzuchtrecht?
Der Staat setzt im öffentlichen Interesse Regeln für den
Züchtungsprozess
und hat dabei Ziele
• im öffentlichen Interesse („Gesellschaft“, „Tier“)
• im Interessen der Beteiligten („Wirtschaft“)
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Spannungsfelder im Tierzuchtrecht
Beispiele:
• Ziele im öffentlichen Interesse
−
−
Widerstreit verschiedener öffentlicher Interessen
• z.B.: Einsatz Biotechnologie (Besamung, Klonen)
Verwendung staatlicher Mittel
Wandel gesellschaftlicher Interessen und Ziele
• von der „Erzeugungsschlacht“ zur Ressourcensicherung
• Abwägung öffentlicher und privater Interessen
−
−
direkte operative Beteiligung des Staates an der Züchtung
• notwendig und angemessen?
staatliche Regeln beeinflussen Organisation des Züchtungsprozesses
• Rolle und Einfluss privater Organisationen
• Verteilung von Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten
• Hemmnisse des Zuchtablaufs durch staatliche Vorschriften
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Tierzuchtrecht im Spannungsfeld:
Gesellschaft – Wirtschaft – Tier
Gliederung:
1. Entstehung – Rolle des Staates im Wandel
2. Die Novellierung 2006 – Auslöser und Ziele
3. Wie geht es weiter
Rückblick: der Staat mischt schon lange mit
Seit dem 19. Jahrhundert zwei Instrumente staatlicher Beteiligung:
Förderung der Tierzucht
Rechtsvorschriften
Beispiele
• staatliches Personal und Einrichtungen
• wertvolle Zuchttiere als Elterntiere
„Gemeindebullen“
• Subvention der Leistungsprüfungen
• Starthilfe für
Besamungszuchtprogramme und
Hybridzuchtprogramme
direkte Mitwirkung an der Züchtung
• Vorschrift staatlich gekörter Vatertiere
• Erteilung einer Deckerlaubnis
• Erteilung einer Besamungserlaubnis
• staatliche Durchführung von
Leistungsprüfungen und
Zuchtwertschätzung
• fachliche Regelungen
Zuchtbuchführung, Leistungsprüfungen,
Zuchtwertschätzung
• staatliche Anerkennung von
Zuchtorganisationen
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staatliche Förderung der Tierzüchtung
war und ist sinnvoll!
staatlicher Eigennutz:
Interesse an der Pferdezucht aus
militärischen Gründen
Sicherung der Versorgung mit tierischen
Produkten
besondere Nachhaltigkeit „biologischer Multiplikator“ – Vermehrung
der Förderung:
verbesserter Tiere
erreichte Verbesserung bleibt ohne weitere
Förderung erhalten
dennoch ist staatliche Förderung nicht unproblematisch!
Mitnahme-Effekte
Gewöhnung an Förderung
weniger Eigeninteresse an Optimierung
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staatliche Mitwirkung bei der Tierzüchtung
hat in Deutschland Tradition
auch hier: historisch Interesse an der Pferdezucht aus
staatlicher Eigennutz militärischen Gründen
Sicherung der Versorgung mit tierischen
Produkten
historisch effektiv,
aber überholt:
Lenkung des Einsatzes
verbesserter Vatertiere
auch zukünftig notwendig
Erhaltung der
genetischen Vielfalt
Mitwirkung des Staates
in häufigem Wandel!
Körung
Deckerlaubnis
Besamungserlaubnis
Mitwirkung bei Zuchtprogrammen für
Tierarten und Zuchtrichtungen, die selbst
kein Zuchtprogramm erwirtschaften können
Anfänge meist mit privater Organisation
Schwankungen zwischen hoheitlicher
Tätigkeit und privater Beteiligung
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Anerkennung von Züchtervereinigungen -
Start ohne Staat!
ab 1893 ohne Staat !
Anerkennung und Überprüfung durch DLG
1936 Eingriff und Aufsicht des Staates (Reichsnährstand)
rassebezogene regionale Vereinheitlichung
1949 staatliche Anerkennung der ZO
(BRD) Vorprüfung und Überwachung durch DLG
1976 staatliche Anerkennung (ohne DLG-Mitwirkung)
bis heute
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Staatliche Durchführung der Leistungsprüfung – eine späte Entwicklung
vor 1936
private Kontrollvereine
1936 Eingriff und Aufsicht des Staates (Reichsnährstand)
1949 private Kontrollverbände
(BRD) Grundregel und Überwachung durch DLG
staatliche Förderung
seit 1976
hoheitliche Durchführung
staatliche Förderung
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Warum zieht sich der Staat
aus der Tierzucht zurück?
Technischer Fortschritt der Tierzüchtung
• objektivere Methoden zur Zuchtwahl:
Zuchtwertschätzung statt äußerer Erscheinung -> Ende der Körung
• Hybridzucht: geschlossene Zuchtprogramme bei Zuchtunternehmen
->Geflügelzucht fällt aus der Tierzuchtgesetzgebung heraus
Politisch-gesellschaftlicher Wandel
• Abbau staatliche Bevormundung (Körung)
• Haushalts-Knappheit
• Rückzug auf staatliche Kernaufgaben
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Entstehung der EU beschleunigt den Rückzug des Staates in der
Tierzucht
EU-Vertrag:
• Verbot der Beschränkung von Dienstleistungs- und
Niederlassungsfreiheit sowie des Warenverkehrs
- Druck auf traditionell protektionistische nationale
Rechtsetzung
• Grundsätzliches Verbot staatlicher Beihilfen
- dennoch großzügiger Rahmen für Beihilfen in der Tierzucht
(insb. Leistungsprüfungen)
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Tierzuchtrecht der EU beschränkt staatlichen Einfluss in der Tierzucht
EG-Tierzuchtrecht:
Hauptziel:
Marktliberalisierung für Zuchttiere und Zuchtprodukte
dazu
−Harmonisierung der Tierzucht-Regelungen
- Anerkennung (und Tätigkeit) von Zuchtorganisationen
- Grundsätze Zuchtbuchführung, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
• ohne Freiraum für nationale Regelungen
- Verbot nationaler Beschränkung der Zulassung von Zuchttieren zu Zucht oder
Besamung
- keine quantitativen Mindestanforderungen z.B. für Besamungseinsatz
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Tierzuchtrecht der EU ohne tierzuchtfachlichen Impulse
• Neben marktwirksamen Regelungen fehlen wesentlichen Impulse
zur technisch-fachlichen Förderung der Zuchtprogramme
Beispiele:
− kein Reinzucht-Nachkomme darf vom Zuchtbuch ausgeschlossen werden
-> klassischer Selektionsansatz wird dem Ziel „Beseitigung von
Handelsschranken“ untergeordnet
− eher beiläufige, unpräzise Anforderungen an Zuchtprogramm und
Zuchtmethoden
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Tierzuchtrecht im Spannungsfeld:
Gesellschaft – Wirtschaft – Tier
Nächster Punkt der Gliederung:
1. Entstehung – Rolle des Staates im Wandel
2.Die Novellierung 2006 –
Auslöser und Ziele
3. Wie geht es weiter
auch das Tierzuchtgesetz von 2006
entsteht auf Druck der EU
Vertragsverletzungsverfahren gegen D seit 1999:
Besamungsregelungen TierZG verstoßen gegen EU-Vertrag
(Freiheit Warenverkehr, Dienstleistungen, Niederlassung)
Erkenntnis und Schlussfolgerung für Deutschland:
• Unzulässig,
nationale Zulassung zu fordern,
wenn bereits entsprechende Zulassung
in einem anderen EU-MS erteilt worden ist.
• Gesetzesanpassung auch hinsichtlich
„grenzüberschreitender“ Tätigkeit von Zuchtorganisationen
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TierZG 2006 orientiert sich noch stärker an EU-Vertrag und EG-
Tierzuchtrecht
Änderung der direkt und indirekt angegriffenen Regelungen
• liberalisierte Besamungsregeln
• Grenzüberschreitende Tätigkeit von anerkannten Zuchtorganisationen
Wegfall von Regelungen, die über EG-Recht hinausgingen
• Besamungserlaubnis (sogar Konflikt zu EG-Recht)
• Stichprobentest Hybridschweine (nur bei deutschen Zuchtorganisationen
durchsetzbar, nicht bei Wettbewerbern)
Gesetz mit direktem Bezug auf EG-Rechtsakte
• im alten Gesetz Umsetzung der EG-Richtlinien und Entscheidungen durch
eigene Formulierungen
• im neuen Gesetz: Kernpunkte durch Verweise auf EG-Rechtsakte
geregelt
• nur wenige Punkte zusätzlich klargestellt, wenn im EG-Recht unscharf:
- grenzüberschreitende Tätigkeit von Zuchtorganisationen
- Aufzeichnungen und Kontrollen beim Abgeben von Samen
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Weiteres Änderungsziel bei der Novellierung 2006
Schwachpunkt im bisherigen Gesetz:
Fehlende Gesamtzuständigkeit für ein Zuchtprogramm
• rechtlich zugewiesene Zuständigkeiten im Zuchtprogramm zersplittert
auf mehrere Akteure
• niemand laut Gesetz umfassend verantwortlich für die fachliche
Gesamtkonzeption eines Zuchtprogramms:
- nur Zuchtbuchführung exklusiv bei Züchtervereinigungen
- Besamungszuchtprogramme faktisch durch Besamung gesteuert
- Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung nominell Aufgabe der Behörden,
häufig aber faktisch in privater Durchführung
• finanzieller Ausgleich zwischen Kosten und Erlösen eines
Zuchtprogramms funktioniert nicht
- gesetzliche Beteiligung der Besamung an Kosten der Zuchtprogramme
funktioniert nicht
- staatlich finanzierte Prüfeinrichtungen teilweise ineffizient in
Zuchtprogramme eingebunden
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TierZG 2006 soll Organisationsstruktur der Tierzucht verbessern
Lösungsansatz:
• Zuchtorganisation erhält Gesamtzuständigkeit für Zuchtprogramm
- verantwortlich für alle operativen Aufgaben im Zuchtprogramm
- erhält Zuständigkeit für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- und auch für Besamungs-Prüfeinsatz
• Neuordnung zielt nicht auf Verdrängung von Besamung und
Leistungsprüfung, sondern auf verbessertes Zusammenwirken
- Besamung ist jetzt auf Zusammenarbeit mit Zuchtorganisationen
angewiesen
= Prüfeinsatz
= Zuchtwerte zur Vermarktung von Zuchtprodukten
= freiwillige Vereinbarungen Zucht – Besamung können auch finanzielle Beteiligung am
Zuchtprogramm regeln
- Methoden und Umfang der Leistungsprüfungen orientieren sich
stärker an Bedarf und Möglichkeiten des Zuchtprogramms
= Zuchtorganisation ist Auftraggeber und nicht bloß Abnehmer von
Leistungsinformationen
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Privatisierung der Zuchtstruktur von 2006 ist bis heute umstritten
insbesondere:
Zuständigkeit Zuchtorganisationen für LP und ZWS
Neutralität als Argument für hoheitliche Durchführung
- Hintergrund eher: Sorge um staatliche Förderung
Kompromiss:
- Lange Übergangsfrist für staatliche Zuständigkeit bis 2013
- Möglichkeit für Länder, abweichend hoheitliche Durchführung zu
regeln
= unklare Organisationsstruktur für überregional tätige Zuchtorganisationen
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Kein vollständiger Rückzug des Staates
aus der Tierzucht !
Erhaltung genetischer Ressourcen wird neu ins Gesetz
aufgenommen
• Eine gesetzliche Verpflichtung der Zuchtorganisationen oder Tierhalter
zur Erhaltung von Rassen ist weder sinnvoll, noch durchsetzbar.
• Langzeitvorsorge für den Erhalt genetischer Vielfalt
ist eine staatliche Aufgabe
− Verpflichtung auch aus dem völkerrechtlichen Übereinkommen über die
Biologische Vielfalt von 1992 ableitbar
Gesetzliche Maßnahme vorerst nur:
• staatlich durchgeführtes Monitoring
−
Bestandszählung und –Bewertung aller einheimischen Rassen
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Tierzuchtrecht im Spannungsfeld:
Gesellschaft – Wirtschaft – Tier
Letzter Punkt der Gliederung:
1. Entstehung – Rolle des Staates im Wandel
2. Die Novellierung 2006 – Auslöser und Ziele
3.Wie geht es weiter
Aktuell bekannte Begrenzungen und Schwächen des Tierzuchtrechts
• Tierzuchtrecht betrifft immer weniger Tierarten
− Pferd, Rind, Schaf, Ziege
− Schweinezucht praktisch kaum noch beeinflusst
− Geflügel schon lange raus
• unverhältnismäßige Anwendungsprobleme
− Pferdezucht: durch Besonderheiten und Unklarheiten im EG-Recht
− dagegen kaum Probleme und wenig Aufwand für Schweinezucht
• Durchsetzung und Überwachung sehr uneinheitlich
− systemischer Anspruch: Anforderungen, die in einem Zuchtbuch
erfüllt wurden, müssen ohne erneute Prüfung von anderem
Zuchtbuch akzeptiert werden
aber
− fehlende EG-Normen und –Stellen zur Überwachung
z.B. QS-Prinzip mit privaten Kontrollen und staatlichen Nachkontrollen
− fördernde Stellen gleichzeitig überwachende Stellen
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Ziel:
Neue Herausforderung
Erhaltung genetischer Ressourcen
• Sicherung ausreichender genetischer Variabilität
zwischen und innerhalb Rassen
angewandte Methode:
• Monitoring
− kann nur Handlungsbedarf feststellen
Neue Erhaltungs- und Förderungskonzepte sind
notwendig
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Herausforderung
Zugangsrechte für genetischen Ressourcen
Internationale Verträge zu Access und Benefit Sharing (ABS)
sollen
• Zugang zu genetischen Ressourcen regeln sowie
• Gewinne aus der Nutzung dieser Ressourcen auch mit
Ursprungsländern teilen
− Verträge sind im Grundsatz ratifiziert
− aber noch nicht für Nutztiere ausverhandelt
− mögliche Auswirkungen für internationalen Handel mit
Zuchtprodukten
dringend Rechtsetzungsbedarf auf EU-Ebene prüfen!
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Herausforderung
Eigentumsrechte an genetischen Ressourcen
Das bestehende (EG-)Tierzuchtrecht enthält wichtige Ansätze zur
Regelung von Eigentums- oder Verfügungsrechten an Tierrassen:
− Zuchtorganisationen der Reinzucht müssen körperschaftlich strukturiert sein
und ihre Mitglieder gleich behandeln (Modell Züchtervereinigung)
− im deutschen Recht klargestellt: Anrecht auf Mitgliedschaft und Teilnahme am
Zuchtprogramm
− Recht auf Anerkennung unabhängiger, neuer Zuchtorganisationen für
vorhandene Rassen
− Recht auf Eintragung in andere Zuchtbücher der gleichen Rasse
− Pferdezucht: begrenztes Vorbehaltsrecht für Ursprungszuchtbücher
zur Definition der Zuchtziele und Grundsätze für andere Zuchtbücher der
Rasse
dadurch sehr bedeutsames Ergebnis, das kaum beachtet und gewürdigt wird
Reinzuchtrassen sind im Gemeinschaftseigentum
(„community owned“)
im Gegensatz zu Privatbesitz „privately owned“
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Herausforderung
Erhaltung genetischen Ressourcen
Wichtiges Prinzip zur Erhaltung von Rassen im EG-Tierzuchtrecht
in Hauptabteilung Zuchtbuch dürfen nur reinrassige Zuchttiere eingetragen werden
− reinrassig: Eltern und Großeltern in Hauptabteilung eines Zuchtbuchs der gleichen Rasse
• im Vorbuch dagegen auch andere männliche und weibliche Zuchttiere
− unklarer Ursprung (Geburtsdatum fehlt) oder aus Kreuzungsprogramm
• Aufstiegsregelung begrenzt auf weibliche Tiere im Vorbuch
− deren Vater und alle Großväter müssen in der Hauptabteilung stehen
− garantiert maßvollen, begrenzten Fremdgenanteil
solange nicht auch männliche Tiere aufsteigen können
− Zuchtbücher müssen auch aufgestiegene T iere anderer ZO in Hauptabteilung übernehmen
unerwünschte Einkreuzung begrenzt durch derzeitige Aufstiegsregelung
• stärkere Einkreuzung nur durch formale Neugründung einer Rasse möglich
− allerdings notwendig: neuer, unverwechselbarer Name der Rasse
− gegenseitige Eintragung fällt weg
Aufstiegsregelung nicht antasten!!
• (abschreckendes!?) Beispiel Pferdezucht
• Lösung eher: flexiblere Regelung für Rasseneugründung
- z.B. Name kann bleiben, wenn alle Zuchtbücher der alten Rasse zustimmen
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Herausforderung
Fortbestand des „Modells Züchtervereinigung“
Das Gemeinschaftseigentum an Rassen funktioniert derzeit nur in
Verbindung mit dem Modell Züchtervereinigung
• Soll/kann man die Zulassung von Zuchtunternehmen weiterhin aufhalten?
- bereits global tätige Zuchtunternehmen auch für Reinzucht: z.B.: Genus/ABS
- wer wird mittelfristig die Kontrolle über Genomic Selection erlangen?
- verbreitete Kreuzungszucht bei Milchrindern würde Abschied von
Züchtervereinigungen bedeuten
- auch das „Modell Züchtervereinigung“ garantiert keinen verantwortlichen Umgang
mit der eigenen Ressource, insbesondere bei global verbreiteten Rassen
• Wer ist für Zuchtlinien aus Kreuzungsprogrammen verantwortlich?
- wesentliche globale Ressourcen der Geflügelgenetik sind nur noch als Linien, nicht
mehr als Rassen vorhanden
- wer ist für deren Erhalt verantwortlich, wenn die Unternehmen veräußert oder
aufgegeben werden?
• Weiterentwicklungen durchdenken
• Monitoring auch für Vorhandensein von Zuchtlinien
• Anbietungspflicht von Zuchtlinien bei Verkauf oder Aufgabe von Zuchtunternehmen
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Herausforderung Biopatente
Ist der konventionelle Züchtungsansatz
durch Biopatente gefährdet?
• Praxis der Patenterteilung derzeit sehr umstritten
• Befürchtung: Blockade patentierter Tiergruppen für konventionelle
Zuchtprogramme
• gewerbliches Sonderschutzrecht für Tierzüchtung
notwendig/sinnvoll?
Sorgfältige Abwägung notwendig
• Ziel muss sein:
• Züchtungserträge sollen der Finanzierung des Zuchtprogramms zufließen
• breiten Zugang zu genetischen Ressourcen für Züchtungszwecke erhalten
analog zum „Züchterprivileg“ im Sortenrecht für Pflanzen
• aber Zugang wird nicht allein durch Bio-Patente behindert:
• Technologie: DNA-Chips, Genomische Selektion – Zugang zur Schätzformel
• Zuchtmethode: Linien in Kreuzungsprogrammen
• globale Konzentration der Züchtung: Bio-Kartellrecht?
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Zukunft des Tierzuchtrechts -
Abschaffung oder Reparatur?
Zwischenergebnis:
• bestehendes Tierzuchtrecht sollte weiter „entschlackt“
werden:
− gesetzliche Regelungen beschränken auf Kernpunkte
− Anerkennung Zuchtorganisationen und Anforderung
Zuchtprogramm
− Grundsätze Zuchtbuchführung und –Eintragung
− Mandat für Definition fachlicher Grundsätze LP ZWS durch
private Dachorganisationen
− Grundsätze für rechtliche Eingriffe und Förderung
− dauerhafte Förderung auf notwendige Langzeitvorsorge
beschränken
− insbesondere Erhaltungszucht
− Anschubfinanzierung nur bei maßgeblicher Eigenbeteiligung
− rechtliche Regelungen so, dass möglichst sich selbst regelnde
und sich selbst tragende Strukturen entstehen
− Beispiel: Prüfprogramme
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Zukunft des Tierzuchtrechts -
Weiterentwicklung?
• Neue Herausforderungen verlangen zumindest Prüfung
auf gesetzlichen Handlungsbedarf
• genetische Ressourcen
− Erhaltung, Organisationsformen für nachhaltige Züchtung
− Zugangsrechte, Eigentumsrechte
• Biotechnologie, Tierschutz
− Klonierung erfordert auch Regelung von Eigentumsfragen
− tierschutzgerechte Zuchtziele können nicht allein von Züchtern
umgesetzt werden
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Zukunft des Tierzuchtrechts? -
Stagnation bei den Tierzuchtverwaltungen
• Fehlende Impulse aus Brüssel
• ursprüngliche handelspolitische Aufgabe weitgehend erfüllt
− Tätigwerden nur bei Handelsproblemen (Samendepots!) oder politischen
Problemen (Klonierung)
− aktuelle Novellierung wohl nur wegen EU-Vertrag und ohne inhaltliche
Neuerungen
• Ressortierung im Veterinärbereich verengt Handlungsbereich
auf „Zootechnik“
− kein Interesse an neuen Herausforderungen (genetische Ressourcen,
Eigentums- und Zugangsrechte)
• Schwindende Ressourcen der nationalen Tierzuchtverwaltungen
• Rückzug auf staatliche Kernaufgaben und hoheitliche Tätigkeiten
• Vollzugsprobleme durch unbefriedigende oder unklare Regelungen
• Anerkennung, grenzüberschreitende Tätigkeit, Pferdezucht
• Erhaltungszucht-Prämien
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Zukunft des Tierzuchtrechts? -
Ende oder Wende
dauerhafte Wende nur vorstellbar, wenn
• die bestehenden Regelungen entschlackt und präzisiert
werden
• neue Herausforderungen (gen. Ressourcen, Eigentumsund
Zugangsrechte)
• in das Tierzuchtrecht integriert werden
• nicht in andere Bereiche abwandern
• die bestehenden Tierzuchtorganisationen
• sich in die Diskussion um die neuen Herausforderungen einbringen
• organisatorisch eingebunden werden
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