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Tierzuchtrecht im Spannungsfeld: Gesellschaft – Wirtschaft – Tier

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Köllitscher Fachgespräch

Tierzuchtrecht - Quo Vadis!

12. Dezember 2013

Tierzuchtrecht im Spannungsfeld:

Gesellschaft Wirtschaft Tier

Hermann Schulte-Coerne


Tierzüchtung ist im Prinzip ein einfacher, kontinuierlicher biologischer

Prozess

Selektion der besseren Tiere zur Nutzung

Selektion der besten Tiere als Elterntiere

Folgegeneration

Anpaarung zur Erzeugung der

Wozu braucht man dabei ein Tierzuchtrecht?

Wo entsteht da ein Spannungsfeld?

2


Wozu Tierzuchtrecht?

Der Staat setzt im öffentlichen Interesse Regeln für den

Züchtungsprozess

und hat dabei Ziele

im öffentlichen Interesse („Gesellschaft“, „Tier“)

im Interessen der Beteiligten („Wirtschaft“)

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Spannungsfelder im Tierzuchtrecht

Beispiele:

• Ziele im öffentlichen Interesse



Widerstreit verschiedener öffentlicher Interessen

• z.B.: Einsatz Biotechnologie (Besamung, Klonen)

Verwendung staatlicher Mittel

Wandel gesellschaftlicher Interessen und Ziele

• von der „Erzeugungsschlacht“ zur Ressourcensicherung

• Abwägung öffentlicher und privater Interessen



direkte operative Beteiligung des Staates an der Züchtung

• notwendig und angemessen?

staatliche Regeln beeinflussen Organisation des Züchtungsprozesses

• Rolle und Einfluss privater Organisationen

• Verteilung von Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten

• Hemmnisse des Zuchtablaufs durch staatliche Vorschriften

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Tierzuchtrecht im Spannungsfeld:

Gesellschaft Wirtschaft Tier

Gliederung:

1. Entstehung Rolle des Staates im Wandel

2. Die Novellierung 2006 Auslöser und Ziele

3. Wie geht es weiter


Rückblick: der Staat mischt schon lange mit

Seit dem 19. Jahrhundert zwei Instrumente staatlicher Beteiligung:

Förderung der Tierzucht

Rechtsvorschriften

Beispiele

• staatliches Personal und Einrichtungen

• wertvolle Zuchttiere als Elterntiere

„Gemeindebullen“

• Subvention der Leistungsprüfungen

• Starthilfe für

Besamungszuchtprogramme und

Hybridzuchtprogramme

direkte Mitwirkung an der Züchtung

• Vorschrift staatlich gekörter Vatertiere

• Erteilung einer Deckerlaubnis

• Erteilung einer Besamungserlaubnis

• staatliche Durchführung von

Leistungsprüfungen und

Zuchtwertschätzung

• fachliche Regelungen

Zuchtbuchführung, Leistungsprüfungen,

Zuchtwertschätzung

• staatliche Anerkennung von

Zuchtorganisationen

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staatliche Förderung der Tierzüchtung

war und ist sinnvoll!

staatlicher Eigennutz:

Interesse an der Pferdezucht aus

militärischen Gründen

Sicherung der Versorgung mit tierischen

Produkten

besondere Nachhaltigkeit „biologischer Multiplikator“ Vermehrung

der Förderung:

verbesserter Tiere

erreichte Verbesserung bleibt ohne weitere

Förderung erhalten

dennoch ist staatliche Förderung nicht unproblematisch!

Mitnahme-Effekte

Gewöhnung an Förderung

weniger Eigeninteresse an Optimierung

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staatliche Mitwirkung bei der Tierzüchtung

hat in Deutschland Tradition

auch hier: historisch Interesse an der Pferdezucht aus

staatlicher Eigennutz militärischen Gründen

Sicherung der Versorgung mit tierischen

Produkten

historisch effektiv,

aber überholt:

Lenkung des Einsatzes

verbesserter Vatertiere

auch zukünftig notwendig

Erhaltung der

genetischen Vielfalt

Mitwirkung des Staates

in häufigem Wandel!

Körung

Deckerlaubnis

Besamungserlaubnis

Mitwirkung bei Zuchtprogrammen für

Tierarten und Zuchtrichtungen, die selbst

kein Zuchtprogramm erwirtschaften können

Anfänge meist mit privater Organisation

Schwankungen zwischen hoheitlicher

Tätigkeit und privater Beteiligung

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Anerkennung von Züchtervereinigungen -

Start ohne Staat!

ab 1893 ohne Staat !

Anerkennung und Überprüfung durch DLG

1936 Eingriff und Aufsicht des Staates (Reichsnährstand)

rassebezogene regionale Vereinheitlichung

1949 staatliche Anerkennung der ZO

(BRD) Vorprüfung und Überwachung durch DLG

1976 staatliche Anerkennung (ohne DLG-Mitwirkung)

bis heute

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Staatliche Durchführung der Leistungsprüfung eine späte Entwicklung

vor 1936

private Kontrollvereine

1936 Eingriff und Aufsicht des Staates (Reichsnährstand)

1949 private Kontrollverbände

(BRD) Grundregel und Überwachung durch DLG

staatliche Förderung

seit 1976

hoheitliche Durchführung

staatliche Förderung

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Warum zieht sich der Staat

aus der Tierzucht zurück?

Technischer Fortschritt der Tierzüchtung

• objektivere Methoden zur Zuchtwahl:

Zuchtwertschätzung statt äußerer Erscheinung -> Ende der Körung

• Hybridzucht: geschlossene Zuchtprogramme bei Zuchtunternehmen

->Geflügelzucht fällt aus der Tierzuchtgesetzgebung heraus

Politisch-gesellschaftlicher Wandel

• Abbau staatliche Bevormundung (Körung)

• Haushalts-Knappheit

• Rückzug auf staatliche Kernaufgaben

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Entstehung der EU beschleunigt den Rückzug des Staates in der

Tierzucht

EU-Vertrag:

• Verbot der Beschränkung von Dienstleistungs- und

Niederlassungsfreiheit sowie des Warenverkehrs

- Druck auf traditionell protektionistische nationale

Rechtsetzung

• Grundsätzliches Verbot staatlicher Beihilfen

- dennoch großzügiger Rahmen für Beihilfen in der Tierzucht

(insb. Leistungsprüfungen)

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Tierzuchtrecht der EU beschränkt staatlichen Einfluss in der Tierzucht

EG-Tierzuchtrecht:

Hauptziel:

Marktliberalisierung für Zuchttiere und Zuchtprodukte

dazu

−Harmonisierung der Tierzucht-Regelungen

- Anerkennung (und Tätigkeit) von Zuchtorganisationen

- Grundsätze Zuchtbuchführung, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

• ohne Freiraum für nationale Regelungen

- Verbot nationaler Beschränkung der Zulassung von Zuchttieren zu Zucht oder

Besamung

- keine quantitativen Mindestanforderungen z.B. für Besamungseinsatz

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Tierzuchtrecht der EU ohne tierzuchtfachlichen Impulse

• Neben marktwirksamen Regelungen fehlen wesentlichen Impulse

zur technisch-fachlichen Förderung der Zuchtprogramme

Beispiele:

− kein Reinzucht-Nachkomme darf vom Zuchtbuch ausgeschlossen werden

-> klassischer Selektionsansatz wird dem Ziel „Beseitigung von

Handelsschranken“ untergeordnet

− eher beiläufige, unpräzise Anforderungen an Zuchtprogramm und

Zuchtmethoden

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Tierzuchtrecht im Spannungsfeld:

Gesellschaft Wirtschaft Tier

Nächster Punkt der Gliederung:

1. Entstehung Rolle des Staates im Wandel

2.Die Novellierung 2006

Auslöser und Ziele

3. Wie geht es weiter


auch das Tierzuchtgesetz von 2006

entsteht auf Druck der EU

Vertragsverletzungsverfahren gegen D seit 1999:

Besamungsregelungen TierZG verstoßen gegen EU-Vertrag

(Freiheit Warenverkehr, Dienstleistungen, Niederlassung)

Erkenntnis und Schlussfolgerung für Deutschland:

• Unzulässig,

nationale Zulassung zu fordern,

wenn bereits entsprechende Zulassung

in einem anderen EU-MS erteilt worden ist.

• Gesetzesanpassung auch hinsichtlich

„grenzüberschreitender“ Tätigkeit von Zuchtorganisationen

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TierZG 2006 orientiert sich noch stärker an EU-Vertrag und EG-

Tierzuchtrecht

Änderung der direkt und indirekt angegriffenen Regelungen

• liberalisierte Besamungsregeln

• Grenzüberschreitende Tätigkeit von anerkannten Zuchtorganisationen

Wegfall von Regelungen, die über EG-Recht hinausgingen

• Besamungserlaubnis (sogar Konflikt zu EG-Recht)

• Stichprobentest Hybridschweine (nur bei deutschen Zuchtorganisationen

durchsetzbar, nicht bei Wettbewerbern)

Gesetz mit direktem Bezug auf EG-Rechtsakte

im alten Gesetz Umsetzung der EG-Richtlinien und Entscheidungen durch

eigene Formulierungen

im neuen Gesetz: Kernpunkte durch Verweise auf EG-Rechtsakte

geregelt

• nur wenige Punkte zusätzlich klargestellt, wenn im EG-Recht unscharf:

- grenzüberschreitende Tätigkeit von Zuchtorganisationen

- Aufzeichnungen und Kontrollen beim Abgeben von Samen

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Weiteres Änderungsziel bei der Novellierung 2006

Schwachpunkt im bisherigen Gesetz:

Fehlende Gesamtzuständigkeit für ein Zuchtprogramm

• rechtlich zugewiesene Zuständigkeiten im Zuchtprogramm zersplittert

auf mehrere Akteure

• niemand laut Gesetz umfassend verantwortlich für die fachliche

Gesamtkonzeption eines Zuchtprogramms:

- nur Zuchtbuchführung exklusiv bei Züchtervereinigungen

- Besamungszuchtprogramme faktisch durch Besamung gesteuert

- Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung nominell Aufgabe der Behörden,

häufig aber faktisch in privater Durchführung

• finanzieller Ausgleich zwischen Kosten und Erlösen eines

Zuchtprogramms funktioniert nicht

- gesetzliche Beteiligung der Besamung an Kosten der Zuchtprogramme

funktioniert nicht

- staatlich finanzierte Prüfeinrichtungen teilweise ineffizient in

Zuchtprogramme eingebunden

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TierZG 2006 soll Organisationsstruktur der Tierzucht verbessern

Lösungsansatz:

• Zuchtorganisation erhält Gesamtzuständigkeit für Zuchtprogramm

- verantwortlich für alle operativen Aufgaben im Zuchtprogramm

- erhält Zuständigkeit für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

- und auch für Besamungs-Prüfeinsatz

• Neuordnung zielt nicht auf Verdrängung von Besamung und

Leistungsprüfung, sondern auf verbessertes Zusammenwirken

- Besamung ist jetzt auf Zusammenarbeit mit Zuchtorganisationen

angewiesen

= Prüfeinsatz

= Zuchtwerte zur Vermarktung von Zuchtprodukten

= freiwillige Vereinbarungen Zucht Besamung können auch finanzielle Beteiligung am

Zuchtprogramm regeln

- Methoden und Umfang der Leistungsprüfungen orientieren sich

stärker an Bedarf und Möglichkeiten des Zuchtprogramms

= Zuchtorganisation ist Auftraggeber und nicht bloß Abnehmer von

Leistungsinformationen

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Privatisierung der Zuchtstruktur von 2006 ist bis heute umstritten

insbesondere:

Zuständigkeit Zuchtorganisationen für LP und ZWS

Neutralität als Argument für hoheitliche Durchführung

- Hintergrund eher: Sorge um staatliche Förderung

Kompromiss:

- Lange Übergangsfrist für staatliche Zuständigkeit bis 2013

- Möglichkeit für Länder, abweichend hoheitliche Durchführung zu

regeln

= unklare Organisationsstruktur für überregional tätige Zuchtorganisationen

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Kein vollständiger Rückzug des Staates

aus der Tierzucht !

Erhaltung genetischer Ressourcen wird neu ins Gesetz

aufgenommen

• Eine gesetzliche Verpflichtung der Zuchtorganisationen oder Tierhalter

zur Erhaltung von Rassen ist weder sinnvoll, noch durchsetzbar.

• Langzeitvorsorge für den Erhalt genetischer Vielfalt

ist eine staatliche Aufgabe

− Verpflichtung auch aus dem völkerrechtlichen Übereinkommen über die

Biologische Vielfalt von 1992 ableitbar

Gesetzliche Maßnahme vorerst nur:

• staatlich durchgeführtes Monitoring


Bestandszählung und Bewertung aller einheimischen Rassen

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Tierzuchtrecht im Spannungsfeld:

Gesellschaft Wirtschaft Tier

Letzter Punkt der Gliederung:

1. Entstehung Rolle des Staates im Wandel

2. Die Novellierung 2006 Auslöser und Ziele

3.Wie geht es weiter


Aktuell bekannte Begrenzungen und Schwächen des Tierzuchtrechts

Tierzuchtrecht betrifft immer weniger Tierarten

− Pferd, Rind, Schaf, Ziege

− Schweinezucht praktisch kaum noch beeinflusst

− Geflügel schon lange raus

• unverhältnismäßige Anwendungsprobleme

− Pferdezucht: durch Besonderheiten und Unklarheiten im EG-Recht

− dagegen kaum Probleme und wenig Aufwand für Schweinezucht

• Durchsetzung und Überwachung sehr uneinheitlich

− systemischer Anspruch: Anforderungen, die in einem Zuchtbuch

erfüllt wurden, müssen ohne erneute Prüfung von anderem

Zuchtbuch akzeptiert werden

aber

− fehlende EG-Normen und Stellen zur Überwachung

z.B. QS-Prinzip mit privaten Kontrollen und staatlichen Nachkontrollen

− fördernde Stellen gleichzeitig überwachende Stellen

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Ziel:

Neue Herausforderung

Erhaltung genetischer Ressourcen

• Sicherung ausreichender genetischer Variabilität

zwischen und innerhalb Rassen

angewandte Methode:

• Monitoring

− kann nur Handlungsbedarf feststellen

Neue Erhaltungs- und Förderungskonzepte sind

notwendig

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Herausforderung

Zugangsrechte für genetischen Ressourcen

Internationale Verträge zu Access und Benefit Sharing (ABS)

sollen

• Zugang zu genetischen Ressourcen regeln sowie

• Gewinne aus der Nutzung dieser Ressourcen auch mit

Ursprungsländern teilen

− Verträge sind im Grundsatz ratifiziert

− aber noch nicht für Nutztiere ausverhandelt

− mögliche Auswirkungen für internationalen Handel mit

Zuchtprodukten

dringend Rechtsetzungsbedarf auf EU-Ebene prüfen!

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Herausforderung

Eigentumsrechte an genetischen Ressourcen

Das bestehende (EG-)Tierzuchtrecht enthält wichtige Ansätze zur

Regelung von Eigentums- oder Verfügungsrechten an Tierrassen:

− Zuchtorganisationen der Reinzucht müssen körperschaftlich strukturiert sein

und ihre Mitglieder gleich behandeln (Modell Züchtervereinigung)

im deutschen Recht klargestellt: Anrecht auf Mitgliedschaft und Teilnahme am

Zuchtprogramm

− Recht auf Anerkennung unabhängiger, neuer Zuchtorganisationen für

vorhandene Rassen

− Recht auf Eintragung in andere Zuchtbücher der gleichen Rasse

− Pferdezucht: begrenztes Vorbehaltsrecht für Ursprungszuchtbücher

zur Definition der Zuchtziele und Grundsätze für andere Zuchtbücher der

Rasse

dadurch sehr bedeutsames Ergebnis, das kaum beachtet und gewürdigt wird

Reinzuchtrassen sind im Gemeinschaftseigentum

(„community owned“)

im Gegensatz zu Privatbesitz „privately owned“

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Herausforderung

Erhaltung genetischen Ressourcen

Wichtiges Prinzip zur Erhaltung von Rassen im EG-Tierzuchtrecht

in Hauptabteilung Zuchtbuch dürfen nur reinrassige Zuchttiere eingetragen werden

− reinrassig: Eltern und Großeltern in Hauptabteilung eines Zuchtbuchs der gleichen Rasse

im Vorbuch dagegen auch andere männliche und weibliche Zuchttiere

− unklarer Ursprung (Geburtsdatum fehlt) oder aus Kreuzungsprogramm

• Aufstiegsregelung begrenzt auf weibliche Tiere im Vorbuch

− deren Vater und alle Großväter müssen in der Hauptabteilung stehen

− garantiert maßvollen, begrenzten Fremdgenanteil

solange nicht auch männliche Tiere aufsteigen können

− Zuchtbücher müssen auch aufgestiegene T iere anderer ZO in Hauptabteilung übernehmen

unerwünschte Einkreuzung begrenzt durch derzeitige Aufstiegsregelung

• stärkere Einkreuzung nur durch formale Neugründung einer Rasse möglich

− allerdings notwendig: neuer, unverwechselbarer Name der Rasse

− gegenseitige Eintragung fällt weg

Aufstiegsregelung nicht antasten!!

• (abschreckendes!?) Beispiel Pferdezucht

• Lösung eher: flexiblere Regelung für Rasseneugründung

- z.B. Name kann bleiben, wenn alle Zuchtbücher der alten Rasse zustimmen

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Herausforderung

Fortbestand des „Modells Züchtervereinigung“

Das Gemeinschaftseigentum an Rassen funktioniert derzeit nur in

Verbindung mit dem Modell Züchtervereinigung

• Soll/kann man die Zulassung von Zuchtunternehmen weiterhin aufhalten?

- bereits global tätige Zuchtunternehmen auch für Reinzucht: z.B.: Genus/ABS

- wer wird mittelfristig die Kontrolle über Genomic Selection erlangen?

- verbreitete Kreuzungszucht bei Milchrindern würde Abschied von

Züchtervereinigungen bedeuten

- auch das „Modell Züchtervereinigung“ garantiert keinen verantwortlichen Umgang

mit der eigenen Ressource, insbesondere bei global verbreiteten Rassen

• Wer ist für Zuchtlinien aus Kreuzungsprogrammen verantwortlich?

- wesentliche globale Ressourcen der Geflügelgenetik sind nur noch als Linien, nicht

mehr als Rassen vorhanden

- wer ist für deren Erhalt verantwortlich, wenn die Unternehmen veräußert oder

aufgegeben werden?

• Weiterentwicklungen durchdenken

• Monitoring auch für Vorhandensein von Zuchtlinien

• Anbietungspflicht von Zuchtlinien bei Verkauf oder Aufgabe von Zuchtunternehmen

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Herausforderung Biopatente

Ist der konventionelle Züchtungsansatz

durch Biopatente gefährdet?

• Praxis der Patenterteilung derzeit sehr umstritten

• Befürchtung: Blockade patentierter Tiergruppen für konventionelle

Zuchtprogramme

• gewerbliches Sonderschutzrecht für Tierzüchtung

notwendig/sinnvoll?

Sorgfältige Abwägung notwendig

• Ziel muss sein:

• Züchtungserträge sollen der Finanzierung des Zuchtprogramms zufließen

• breiten Zugang zu genetischen Ressourcen für Züchtungszwecke erhalten

analog zum „Züchterprivileg“ im Sortenrecht für Pflanzen

• aber Zugang wird nicht allein durch Bio-Patente behindert:

• Technologie: DNA-Chips, Genomische Selektion Zugang zur Schätzformel

• Zuchtmethode: Linien in Kreuzungsprogrammen

• globale Konzentration der Züchtung: Bio-Kartellrecht?

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Zukunft des Tierzuchtrechts -

Abschaffung oder Reparatur?

Zwischenergebnis:

• bestehendes Tierzuchtrecht sollte weiter „entschlackt“

werden:

− gesetzliche Regelungen beschränken auf Kernpunkte

− Anerkennung Zuchtorganisationen und Anforderung

Zuchtprogramm

− Grundsätze Zuchtbuchführung und Eintragung

− Mandat für Definition fachlicher Grundsätze LP ZWS durch

private Dachorganisationen

− Grundsätze für rechtliche Eingriffe und Förderung

− dauerhafte Förderung auf notwendige Langzeitvorsorge

beschränken

− insbesondere Erhaltungszucht

− Anschubfinanzierung nur bei maßgeblicher Eigenbeteiligung

− rechtliche Regelungen so, dass möglichst sich selbst regelnde

und sich selbst tragende Strukturen entstehen

− Beispiel: Prüfprogramme

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Zukunft des Tierzuchtrechts -

Weiterentwicklung?

• Neue Herausforderungen verlangen zumindest Prüfung

auf gesetzlichen Handlungsbedarf

• genetische Ressourcen

− Erhaltung, Organisationsformen für nachhaltige Züchtung

− Zugangsrechte, Eigentumsrechte

• Biotechnologie, Tierschutz

− Klonierung erfordert auch Regelung von Eigentumsfragen

− tierschutzgerechte Zuchtziele können nicht allein von Züchtern

umgesetzt werden

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Zukunft des Tierzuchtrechts? -

Stagnation bei den Tierzuchtverwaltungen

• Fehlende Impulse aus Brüssel

• ursprüngliche handelspolitische Aufgabe weitgehend erfüllt

− Tätigwerden nur bei Handelsproblemen (Samendepots!) oder politischen

Problemen (Klonierung)

− aktuelle Novellierung wohl nur wegen EU-Vertrag und ohne inhaltliche

Neuerungen

• Ressortierung im Veterinärbereich verengt Handlungsbereich

auf „Zootechnik“

− kein Interesse an neuen Herausforderungen (genetische Ressourcen,

Eigentums- und Zugangsrechte)

• Schwindende Ressourcen der nationalen Tierzuchtverwaltungen

• Rückzug auf staatliche Kernaufgaben und hoheitliche Tätigkeiten

• Vollzugsprobleme durch unbefriedigende oder unklare Regelungen

• Anerkennung, grenzüberschreitende Tätigkeit, Pferdezucht

• Erhaltungszucht-Prämien

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Zukunft des Tierzuchtrechts? -

Ende oder Wende

dauerhafte Wende nur vorstellbar, wenn

• die bestehenden Regelungen entschlackt und präzisiert

werden

• neue Herausforderungen (gen. Ressourcen, Eigentumsund

Zugangsrechte)

• in das Tierzuchtrecht integriert werden

• nicht in andere Bereiche abwandern

• die bestehenden Tierzuchtorganisationen

• sich in die Diskussion um die neuen Herausforderungen einbringen

• organisatorisch eingebunden werden

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