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Bakterielle Tomatenwelke - Landwirtschaft in Sachsen

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Quarantäneerkrankung<br />

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Rechtsgrundlage: Pflanzenbeschauverordnung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den<br />

Anhängen der EU-Richtl<strong>in</strong>ie 2000/29/EG<br />

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lt. Anhang II ist Cmm als Quarantäneschadorganismus für Tomatenpflanzen<br />

gelistet,<br />

Cmm ist meldepflichtig<br />

E<strong>in</strong>schleppen und Ausbreitung <strong>in</strong> die bzw. <strong>in</strong> den Mitgliedstaaten bei Befall<br />

bestimmter Pflanzen (befallene Tomatenpflanzen) oder Pflanzenerzeugnisse<br />

ist verboten (Anhang II AII, Teil A)<br />

Anforderungen an das Saatgut (Anhang IV, Teil A, Kapitel I):<br />

Saatgutproduzenten müssen registriert und kontrolliert werden. Saatgut darf<br />

nur mit e<strong>in</strong>em Pflanzenpass <strong>in</strong>nerhalb der EU verbracht werden. Importe von<br />

Saatgut benötigen Pflanzengesundheitszeugnis.<br />

4 | 10. Juni 2013 | Dr. Gerald Lattauschke

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