Bakterielle Tomatenwelke - Landwirtschaft in Sachsen
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Quarantäneerkrankung<br />
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Rechtsgrundlage: Pflanzenbeschauverordnung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den<br />
Anhängen der EU-Richtl<strong>in</strong>ie 2000/29/EG<br />
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lt. Anhang II ist Cmm als Quarantäneschadorganismus für Tomatenpflanzen<br />
gelistet,<br />
Cmm ist meldepflichtig<br />
E<strong>in</strong>schleppen und Ausbreitung <strong>in</strong> die bzw. <strong>in</strong> den Mitgliedstaaten bei Befall<br />
bestimmter Pflanzen (befallene Tomatenpflanzen) oder Pflanzenerzeugnisse<br />
ist verboten (Anhang II AII, Teil A)<br />
Anforderungen an das Saatgut (Anhang IV, Teil A, Kapitel I):<br />
Saatgutproduzenten müssen registriert und kontrolliert werden. Saatgut darf<br />
nur mit e<strong>in</strong>em Pflanzenpass <strong>in</strong>nerhalb der EU verbracht werden. Importe von<br />
Saatgut benötigen Pflanzengesundheitszeugnis.<br />
4 | 10. Juni 2013 | Dr. Gerald Lattauschke