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Das unangebrachte Schweigen der Grünen - WikiMANNia

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kommen müssen, dass jene Männer Sexualkontakte zu den Min<strong>der</strong>jährigen hatten, mit<br />

denen sie die Podien enterten. […] Tatsächlich scheint sich niemand von den <strong>Grünen</strong>-<br />

Funktionären für die Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong>, im strafrechtlichen Sinne, für jene Männer<br />

interessiert zu haben. Von <strong>der</strong> Einschaltung <strong>der</strong> Jugendämter o<strong>der</strong> von Anzeigen ist<br />

nichts bekannt.“ 5<br />

2. Bundesprogramm <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> 1980<br />

Gruppierungen wie die „Stadtindianer“ wurden von den <strong>Grünen</strong> seinerzeit keineswegs als<br />

Randphänomene erachtet. Ihre For<strong>der</strong>ungen stießen bei den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei auf<br />

Akzeptanz und fanden auf Parteitagen und in programmatischen Schriften einen positiven<br />

Wi<strong>der</strong>hall. Der selbst mit pädophilen Äußerungen an die Öffentlichkeit getretene <strong>Grünen</strong>-<br />

Politiker Daniel Cohn-Bendit 6 bezeichnete diese Bestrebungen zur Legalisierung von Sex<br />

mit Kin<strong>der</strong>n rückblickend als „Mainstream“ innerhalb <strong>der</strong> grünen Partei. 7 Dies wird auch an<br />

den Beratungen zum Bundesprogramm <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> im Jahr 1980 deutlich. Dem<br />

Programmparteitag <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> vom 21. bis 23. März 1980 in Saarbrücken wurde dabei ein<br />

Beschlusstext zu den Paragraphen 174 und 176 StGB vorgelegt, <strong>der</strong> die Straffreiheit<br />

einvernehmlicher sexueller Handlungen mit Kin<strong>der</strong>n for<strong>der</strong>te. Als rechtliches Instrument<br />

sollte dabei eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schutzbestimmungen zum sexuellen Missbrauch von<br />

Schutzbefohlenen und zum sexuellen Missbrauch von Kin<strong>der</strong>n dienen. Folglich heißt es in<br />

<strong>der</strong> Beschlussvorlage:<br />

„Die §§ 174 und 176 StGB sind so zu fassen, daß nur Anwendung o<strong>der</strong> Androhung von<br />

Gewalt o<strong>der</strong> Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses bei sexuellen Handlungen<br />

unter Strafe zu stellen sind.“ 8<br />

Der § 174 StGB stellt den sexuellen Mißbrauch von Schutzbefohlenen unter Strafe. In <strong>der</strong><br />

zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung vom 1. Januar 1977, die seither lediglich<br />

am 1. April 2004 durch eine Erhöhung des Mindeststrafmaßes leicht modifiziert wurde,<br />

heißt es in Absatz 1:<br />

5 „Die <strong>Grünen</strong>, wie ein Honigtopf für Pä<strong>der</strong>asten“, in:<br />

http://www.welt.de/politik/deutschland/article116394740/Die-Gruenen-wie-ein-Honigtopf-fuer-<br />

Pae<strong>der</strong>asten.html (abgerufen am 14. Juni 2013).<br />

6 Vgl. Kapitel III.2 <strong>der</strong> vorliegenden Dokumentation.<br />

7 „Grüne finanzierten in achtziger Jahren Pädophilen-Ausschuss, in:<br />

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gruene-finanzierten-in-achtziger-jahren-paedophilen-ausschuss-a-<br />

899289.html (abgerufen am 17. Mai 2013).<br />

8 Die <strong>Grünen</strong>: <strong>Das</strong> Bundesprogramm (1980), S. 39.<br />

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