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Bebauungsplan 693 - 2. Änderung - Begründung ... - Stadt Wuppertal

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<strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>693</strong> - Leibusch/ Thielestr. -<br />

5. Planungsrechtliche Grundlagen<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004, zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2<strong>2.</strong> Juli 2011 (BGBl. I S.<br />

1509) geändert<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 2<strong>2.</strong>04.1993.<br />

Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.1<strong>2.</strong>1990, zuletzt geändert durch Art.<br />

2 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und<br />

Gemeinden vom 2<strong>2.</strong> 7. 2011<br />

VI. Städtebauliche Kenndaten<br />

(Dichtewerte / Flächenbilanz)<br />

Verfahrensgebiet 4330 qm<br />

Gesamtgröße der Fläche für den Gemeinbedarf 2347 qm<br />

Öffentl. Erschließung 1607 qm<br />

Überbaubare Fläche (ohne Garagen und Carports)<br />

Besucherparkplätze 15<br />

1159 qm<br />

VII. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />

Eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig. Die<br />

vorgesehene Planung entwickelt sich aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan.<br />

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