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Wegleitung zur Jägerprüfung (PDF, 16 Seiten, 183 kB) - Amt für ...

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<strong>Jägerprüfung</strong>en im Kanton Zürich<br />

<strong>Wegleitung</strong> <strong>für</strong> Interessenten <strong>zur</strong> Absolvierung der <strong>Jägerprüfung</strong> im Kanton Zürich<br />

Wo immer <strong>für</strong> Personen die männliche Form verwendet wird,<br />

sind auch alle entsprechenden weiblichen Personen gemeint.<br />

<strong>Wegleitung</strong> <strong>Jägerprüfung</strong> 201307.docx


Seite 2<br />

1. Einleitung ............................................................................................................. 3<br />

2. Die Jagd im Kanton Zürich .................................................................................. 5<br />

3. Wie wird man im Kanton Zürich Jäger ................................................................ 5<br />

3.1 Allgemeines .................................................................................................. 5<br />

3.2 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................... 6<br />

3.2.1. Bundesgesetz und Bundesverordnung .................................................... 6<br />

3.2.2. Zürcherische Gesetzgebung und Verordnung ......................................... 6<br />

3.2.3. Vorschriften über die <strong>Jägerprüfung</strong> ........................................................ 7<br />

3.2.4. Jagdausschlussgründe ............................................................................. 7<br />

3.3 System der Ausbildung ................................................................................ 7<br />

3.4 Anwärterprüfung ......................................................................................... 8<br />

3.4.1. Ausbildungsunterlagen ........................................................................... 8<br />

3.4.2. Theoretische Ausbildungskurse .............................................................. 8<br />

3.4.3. Waffenhandhabung ................................................................................ 9<br />

3.4.4. Bedingungsschiessen / Schiesskurse ..................................................... 10<br />

3.5 <strong>Jägerprüfung</strong> .............................................................................................. 11<br />

4. Jagdaufseher ...................................................................................................... 11<br />

4.1 Allgemeines ................................................................................................ 11<br />

4.2 Jagdaufseherprüfung ................................................................................. 11<br />

5. Aktueller Zeitplan .............................................................................................. 11<br />

Praktische Veranstaltungen <strong>zur</strong> Jägerinnen- /Jägerausbildung ........................ 13<br />

6. JagdZürich „Wer sind wir?“ .............................................................................. 14<br />

Ziele von JagdZürich ............................................................................................ 14<br />

7. Allgemeine Empfehlungen ................................................................................. 14<br />

8. Übersicht der benötigten Unterlagen und Formulare ........................................ 15


Seite 3<br />

1. Einleitung<br />

Sehr geehrte Interessentin an der Zürcher <strong>Jägerprüfung</strong><br />

Sehr geehrter Interessent<br />

Früher galt die Jagd als erholsame und exklusive Freizeitbeschäftigung, heute beinhaltet sie<br />

einen umfassenden Leistungsauftrag der Öffentlichkeit. Ökologische und wirtschaftliche<br />

Aspekte aus Landwirtschaft und Forst gehören ebenso dazu wie der gesetzliche Auftrag,<br />

sich nachhaltig <strong>für</strong> Lebensräume, Artenvielfalt und Schadensverhütung einzusetzen.<br />

Das natürliche Umfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verändert. Die<br />

Eingriffe des Menschen in die Natur haben ihre Spuren hinterlassen. Für unsere Wildtiere<br />

steht immer weniger Lebensraum <strong>zur</strong> Verfügung, die Zerstückelung der verbleibenden<br />

Biotope geht rasend schnell vorwärts. Die Natur wird von immer mehr Menschen und<br />

immer stärker divergierenden Interessensgruppen genutzt.<br />

Gerade in diesem schwierigen Umfeld kommt dem Leistungsauftrag der Jäger eine zentrale<br />

Bedeutung zu. Die Jäger haben und werden auch künftig dazu beitragen, dass das, was an<br />

Natürlichkeit noch vorhanden ist, nachhaltig erhalten, oder dort wo möglich, gemeinsam<br />

mit den Vollzugsbehörden wieder hergestellt werden kann.<br />

Wildtiere und Menschen sind, um langfristig überleben zu können, darauf angewiesen,<br />

funktionierende Ökosysteme <strong>zur</strong> Verfügung zu haben. Funktionierende Ökosysteme<br />

basieren auf natürlichen Lebensräumen <strong>für</strong> Flora, Fauna, Menschen und auf der<br />

Artenvielfalt. Das Überleben vieler Wildtierarten hängt von der Artenvielfalt ab. Geht der<br />

Artenverlust so weiter wie in den vergangenen Jahrzehnten, so werden die <strong>für</strong> uns<br />

existenziell wichtigen Systeme der Natur ins Wanken geraten. Der Verlust einer einzigen<br />

Art kann in einem geschwächten System kaskadenartig eine grosse Katastrophe auslösen.<br />

Damit ist indirekt auch der Mensch von diesen Entwicklungen betroffen.<br />

Auch der Mensch profitiert enorm von funktionierenden Ökosystemen. Nahrung, Energie<br />

oder Medikamente sind nur einige der Produkte der Natur, welche dem Menschen sehr<br />

konkreten Nutzen generieren.<br />

Intakte Systeme sind biodiverse Systeme und in ihrer Existenz weit sicherer als instabile<br />

Formen. Stabilität im Lebensraum des Menschen (Ökosystem, Biotop) erzeugt eher<br />

Sicherheit und Zufriedenheit und damit auch Motivation <strong>zur</strong> weiteren nachhaltigen<br />

Entwicklung. Wildtiere sind zentrale Indikatoren eines intakten Lebensraumes.<br />

Die strategischen Zielsetzungen der Jagd sind denn auch genau in diesem Bereich angesetzt<br />

(siehe Bundesgesetz). Die Artenvielfalt und Lebensräume unserer wildlebenden Säugetiere,<br />

Vögel und Fische sind zu erhalten, bedrohte Tierarten müssen geschützt werden, Schäden<br />

an der Umwelt, verursacht durch Ungleichgewichte in den Wildtierbeständen, sind zu<br />

vermeiden.<br />

Es freut uns, dass Sie Interesse an der <strong>Jägerprüfung</strong> des Kantons Zürich zeigen. Denn jagen<br />

heisst nicht nur Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Kreatur zu tragen,<br />

sondern unsere Natur im Verbund von Landschaft, Jahreszeit, Witterung und wildlebenden<br />

Tieren besonders intensiv zu erleben.


Seite 4<br />

Die vor Ihnen liegende Unterlage soll Ihnen einerseits aufzeigen, worum es bei der Jagd im<br />

Kanton Zürich geht; andererseits soll sie Ihnen aber auch darstellen, wie Sie vorgehen<br />

müssen, wenn Sie sich entschlossen haben, die entsprechenden Prüfungen zu absolvieren.<br />

ALN <strong>Amt</strong> <strong>für</strong><br />

Landschaft und Natur<br />

Fischerei- und Jagdverwaltung


Seite 5<br />

2. Die Jagd im Kanton Zürich<br />

Im Kanton Zürich wird nach dem Reviersystem gejagt. Die insgesamt 171<br />

Pachtgesellschaften bestehen teilweise seit vielen Jahren. In der Regel entsprechen die<br />

Jagdreviere den Gemeindegebieten, in welchen von den politischen Gemeinden das<br />

Jagdrecht über einen Zeitraum von acht Jahren an eine Jagdgesellschaft verpachtet wird.<br />

Jäger, welche im Rahmen der im Kanton Zürich üblichen Versteigerung den Zuschlag <strong>für</strong><br />

ein Revier erhalten, sind berechtigt, gegen Entrichtung eines marktgerechten Pachtzinses an<br />

den Kanton, im betreffenden Gebiet zu jagen. Die Pächter verpflichten sich aber durch die<br />

Übernahme einer Pacht auch zu enormen Leistungen gegenüber der Öffentlichkeit.<br />

Die Jagd im dicht besiedelten Kanton Zürich erfordert heute seitens der Jägerschaft<br />

besondere Eigenschaften. Der Jäger muss damit umgehen können, dass die Forderungen<br />

und Ansprüche aller anderen, naturnutzenden Interessensgruppen ständig wachsen. Er muss<br />

bereit sein, neben all den jagdlichen Problemen die es zu lösen gilt, sich auch mit<br />

ökologischen- und Kommunikationsfragen auseinander zu setzen. Die Jäger tragen zudem<br />

die Hauptverantwortung <strong>für</strong> Verhütung und Vergütung von Wildschäden. Und gerade diese<br />

Problematik hat im Zusammenhang mit dem Schwarzwild in den vergangenen Jahren <strong>für</strong><br />

Spannungen und Zündstoff zwischen Jagd und Landwirtschaft geführt.<br />

Die Zeiten der isolierten, individuellen und teilweise verherrlichten Jagd sind in unserer<br />

Region wohl endgültig vorbei. Die Jagd und damit viele der Jäger stehen unter grossem<br />

öffentlichem Druck. Das Image der Jagd hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nur<br />

unwesentlich verändert – hat aber heute, im Gegensatz zu früher, <strong>für</strong> das Weiterbestehen<br />

der bei uns noch praktizierten, freiheitlichen Jagdausübung existenzielle Bedeutung. Ein<br />

Jäger braucht demnach neben der Fähigkeit, einen sicheren Schuss auf ein Wildtier<br />

anbringen zu können, auch die Gabe, die Jagd so auszuüben, dass ein vernünftiges<br />

Nebeneinander aller legitimen Nutzungsansprüche des Lebensraumes der Wildtiere<br />

möglich ist bzw. bleibt. Ein Jäger benötigt auch Zeit, um all diese Aufgaben erfolgreich<br />

erfüllen zu können, viel Zeit! Sind Sie sich bewusst, dass diese Zeit irgendwo anders<br />

abgeht!<br />

3. Wie wird man im Kanton Zürich Jäger<br />

3.1 Allgemeines<br />

Im Jahre 2003 wurde im Kanton Zürich von der Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV) in<br />

Zusammenarbeit mit der kantonalen Jagdkommission die neue <strong>Jägerprüfung</strong> entwickelt und<br />

eingeführt. Ziel der neuen <strong>Jägerprüfung</strong> war und ist es nach wie vor, potenziellen<br />

Interessenten den Einstieg in die Jagd mit vernünftigem zeitlichem Aufwand zu<br />

ermöglichen.<br />

Obwohl es heute im Kanton Zürich möglich ist, die Anwärterprüfung (theoretischer Teil)<br />

ohne jeden Kontakt zu praktizierenden Jägern oder einer Pachtgesellschaft erfolgreich zu<br />

absolvieren, raten wir Ihnen dringend, eben diesen Kontakt lange vor den ersten Prüfungen<br />

zu suchen. Nur Praktiker können Ihnen ein realistisches Bild der heutigen Jagd vermitteln.<br />

Dieses Bild muss Ihnen als Grundlage <strong>für</strong> Ihren wegweisenden Entscheid dienen, Jäger<br />

werden zu wollen. Jagd ist Anwendung, nicht Lehrbuchtheorie. Diese Anwendung müssen<br />

Sie selbst erleben.


Seite 6<br />

3.2 Gesetzliche Grundlagen<br />

3.2.1. Bundesgesetz und Bundesverordnung<br />

Gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere<br />

und Vögel vom 20. Juni 1986 [Jagdgesetz, JSG, siehe Anhang 1] bestimmen die Kantone die<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die Jagdberechtigung, sie legen das Jagdsystem und die Jagdgebiete<br />

fest und sorgen <strong>für</strong> eine wirkungsvolle Aufsicht.<br />

Art. 4 JSG legt fest, dass wer jagen will eine kantonale Jagdberechtigung benötigt und dass<br />

die Jagdberechtigung jenen erteilt wird, die in einer vom Kanton festgelegten Prüfung<br />

nachgewiesen haben, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.<br />

Die Verordnung über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel<br />

[Jagdverordnung, JSV, siehe Anhang 2] vom 29. Februar 1988 weist in Art. 15 den Vollzug des<br />

Gesetzes den Kantonen zu. Die Kantone haben also entsprechende<br />

Ausführungsbestimmungen zu erlassen.<br />

3.2.2. Zürcherische Gesetzgebung und Verordnung<br />

Im § 11 des Gesetzes über die Jagd und Vogelschutz [Jagdgesetz, JG, siehe Anhang 3] vom<br />

12. Mai 1929 wird geregelt, wer im Kanton Zürich davon ausgeschlossen ist einen Jagdpass<br />

zu erwerben. In diesem Artikel unter Punkt g) wird denn auch indirekt festgehalten, dass<br />

man sich über die erforderlichen jagdlichen Fähigkeiten auszuweisen hat, andernfalls man<br />

keinen Pass erwerben kann.<br />

§ 14 bis schreibt vor, dass der Ausweis über die erforderlichen jagdlichen Fähigkeiten<br />

gemäss vorher erwähntem § 11 lit. g durch das Bestehen einer <strong>Jägerprüfung</strong> erbracht<br />

werden muss. Diese Prüfung hat neben umfangreichen theoretischen Kenntnissen auch die<br />

praktische Seite der Jagd zu berücksichtigen.<br />

Ebenfalls in § 14 bis ist erwähnt, dass der Regierungsrat die Prüfungsvorschriften zu<br />

erlassen hat und eine Prüfungskommission bestellt.<br />

Personen, welche bereits in einem anderen Kanton eine Jagdprüfung absolviert haben,<br />

können von den heute bestehenden Gegenrechtserklärungen (AG, BE, BL, GL, LU, SG,<br />

SH, SO, SZ, TG, ZG) profitieren. Die Prüfungen dieser Kantone und von Baden-<br />

Württemberg sind im Kanton Zürich anerkannt, es muss daher keine Prüfung im Kanton<br />

Zürich absolviert werden, um hier jagen zu können. Dabei gilt bei der gegenseitigen<br />

Anerkennung von <strong>Jägerprüfung</strong>en das Wohnortsprinzip. <strong>Jägerprüfung</strong>en, die unter<br />

Umgehung des Wohnortsprinzips erworben worden sind, werden nicht anerkannt. Wenn<br />

eine im Kanton Zürich wohnhafte Person die <strong>Jägerprüfung</strong> in einem Gegenrechtskanton<br />

oder im Ausland absolvieren will, muss sie vor der Prüfung von der FJV eine<br />

entsprechende Zustimmung einholen. Eine solche Zustimmung kann nur erteilt werden,<br />

wenn wichtige Gründe geltend gemacht werden können, die eine Abweichung vom<br />

Wohnortsprinzip zu begründen vermögen.<br />

Die Vollziehungsverordnung zum Gesetz über Jagd und Vogelschutz [Jagdverordnung, JV,<br />

siehe Anhang 4] vom 5. November 1975 schreibt in § 1, dass nur Inhaber eines staatlichen<br />

Jagdpasses überhaupt jagdberechtigt seien. Mehrere gesetzliche und vertragliche<br />

Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit von den Behörden ein derartiger Pass<br />

ausgehändigt werden kann.<br />

• Schriftliche Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäss § 11 JG vorliegen<br />

• Versicherungsnachweis<br />

• Bestandene <strong>Jägerprüfung</strong> (oder <strong>Jägerprüfung</strong> aus Gegenrechtskanton)


Seite 7<br />

• Nachweis der periodischen Schiessprüfung<br />

3.2.3. Vorschriften über die <strong>Jägerprüfung</strong><br />

Gemäss § 14 bis hat der Regierungsrat die Prüfungsvorschriften zu erlassen und eine<br />

Prüfungskommission zu bestellen. In der Verordnung über die <strong>Jägerprüfung</strong> vom 10.<br />

September 2003 [Verordnung über die <strong>Jägerprüfung</strong>, siehe Anhang 5] und dem [Reglement über<br />

die Jagdprüfungen vom 11. März 2013,] siehe Anhang 5.1] sind alle Vorschriften rund um die<br />

Prüfung zusammengefasst<br />

3.2.4. Jagdausschlussgründe<br />

Gemäss § 11 des [JG, siehe Anhang 3] sind von der Pacht eines Jagdreviers und vom Besitz<br />

eines Jagdpasses ausgeschlossen:<br />

• Minderjährige und Verbeiständete;<br />

• Personen, die <strong>für</strong> sich oder ihre Angehörigen öffentliche Unterstützung beziehen<br />

oder eine solche nicht <strong>zur</strong>ückerstattet haben;<br />

• Personen, auf welche infolge Konkurses oder fruchtloser Pfändung Verlustscheine<br />

bestehen, sofern sie nicht den Nachweis erbringen, dass diese durch Zahlung,<br />

Nachlass oder Verzicht der Gläubiger hinfällig geworden sind, sowie Personen,<br />

gegen die der Konkurs mangels Aktiven eingestellt worden ist;<br />

• Personen, die mit der Bezahlung von Steuern im Verzug sind;<br />

• Personen, die durch rechtskräftiges Urteil von der Jagdberechtigung ausgeschlossen<br />

sind;<br />

• Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung im Sinne von § 19<br />

nachweisen;<br />

• Personen, die sich nicht über die erforderlichen jagdlichen Fähigkeiten ausweisen<br />

können;<br />

• Personen, die durch ihr Verhalten bewiesen haben, dass sie die Schusswaffe<br />

unvorsichtig führen;<br />

• Personen, die einmal wegen schwerer oder mehrmals wegen leichter Verletzung der<br />

Jagd- und Fischereivorschriften oder wegen Missachtung von jagdlichen<br />

Vorschriften im Zusammenhang mit seuchenpolizeilichen Massnahmen bestraft<br />

worden sind;<br />

• Personen, die wegen eines Verbrechens oder wegen eines vorsätzlich begangenen<br />

Vergehens* zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind; (*z.B. Fahren in<br />

angetrunkenem Zustand (FiaZ))<br />

Der Prüfungsanmeldung sind ein Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister [Gesuch um<br />

Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister, siehe Anhang 6] und ein Zeugnis der<br />

Wohnortsgemeinde <strong>für</strong> die Zulassung <strong>zur</strong> theoretischen Anwärterprüfung. [Zeugnis, siehe<br />

Anhang 7] beizulegen.<br />

3.3 System der Ausbildung<br />

Die <strong>Jägerprüfung</strong> ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:<br />

Im ersten Abschnitt befasst sich der Kandidat vor allem mit den jagdtheoretischen<br />

Grundlagen und der Schiessfertigkeit. In der Regel werden begleitend zum Selbststudium<br />

des Lehrmittels <strong>für</strong> die Zürcher <strong>Jägerprüfung</strong> der Ausbildungskurs der Jagdschutzverbände<br />

des Kantons Zürich oder Kurse von privaten Anbietern besucht. Nach dieser ca. sechs<br />

Monate dauernden Lernphase und dem erfolgreichen Absolvieren der Anwärterprüfung ist


Seite 8<br />

der Kandidat berechtigt, während maximal sechs Jahren als Jahresgast im Kanton Zürich zu<br />

jagen (= Anwärterstatus).<br />

Der zweite Abschnitt der Ausbildung basiert auf den auf die Anwärterprüfung folgenden<br />

zwei bis sechs Jahren. Während dieser Zeit soll sich der Kandidat die <strong>für</strong> einen Jagdpächter<br />

notwendigen jagdpraktischen Erfahrungen aneignen. Diese Ausbildung wird mit der<br />

eigentlichen <strong>Jägerprüfung</strong>, welche frühestens zwei Jahre nach dem Bestehen der<br />

Anwärterprüfung absolviert werden kann, anlässlich einer vor allem praktischen Prüfung in<br />

einem Zürcher Jagdrevier abgeschlossen. Wenn diese praktische Prüfung nicht innerhalb<br />

von sechs Jahren nach der Anwärterprüfung abgelegt wird, verfallen der Anwärterstatus<br />

und damit die entsprechende Jagdberechtigung.<br />

3.4 Anwärterprüfung<br />

Die Anwärterprüfung besteht aus einer Theorieprüfung, in welcher die Fragen grösstenteils<br />

nach dem Multiple-Choice-Verfahren schriftlich zu beantworten sind, sowie einer<br />

Schiessprüfung. Zur Theorieprüfung wird zugelassen, wer nachweist, dass keine<br />

Ausschlussgründe gemäss § 11 JSG vorliegen. Stark gewichtet wird an der Schiessprüfung<br />

der Umgang mit der Waffe, die Waffenhandhabung. Verlangt ist die sichere Handhabung<br />

der verwendeten Kugel-, Schrot- und Faustfeuerwaffe, einschliesslich Zielvorrichtungen.<br />

An der Schiessprüfung selbst muss der Kandidat sein Können im Schrotschiessen und<br />

Kugelschiessen unter Beweis stellen.<br />

Der theoretische Teil der Anwärterprüfung wird einmal im Jahr (im Frühling) durchgeführt,<br />

die Schiessprüfung zweimal im Jahr (Frühling und Herbst).<br />

Formular<br />

Anmeldeformular Anwärterprüfung [Anmeldung zu Anwärterprüfung, siehe Anhang 8],<br />

[Formular „Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister“ siehe Anhang 6]<br />

3.4.1. Ausbildungsunterlagen<br />

Das Lehrmittel „Jagen in der Schweiz – auf dem Weg <strong>zur</strong> <strong>Jägerprüfung</strong>“ enthält den<br />

gesamten prüfungsrelevanten Stoff des theoretischen Teils der Anwärterprüfung des<br />

Kantons Zürich.<br />

Mit Hilfe dieser Unterlage sollte es Ihnen grundsätzlich möglich sein, sich das theoretische<br />

Prüfungswissen im Selbststudium anzueignen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen aber einen<br />

der angebotenen, begleitenden Kurse <strong>zur</strong> Theorie zu besuchen. (siehe Seite 8).<br />

Das Werk „Jagen in der Schweiz – auf dem Weg <strong>zur</strong> <strong>Jägerprüfung</strong>“, welches auch <strong>für</strong><br />

anderweitige Naturfreunde interessant ist, kann zum Preis von Fr. 86.- bei der FJV bezogen<br />

werden Bestellformular [Bestellformular "Jagen in der Schweiz – auf dem Weg <strong>zur</strong> <strong>Jägerprüfung</strong>",<br />

siehe Anhang 9].<br />

3.4.2. Theoretische Ausbildungskurse<br />

Die Kurse vermitteln den prüfungsrelevanten Stoff in Form von professionellen<br />

Vorlesungen diverser, erfahrener Dozenten. Sie haben im Rahmen der Kurse auch die<br />

Möglichkeit, an einer Testprüfung teilzunehmen.<br />

Ebenfalls wichtig sind die Kontakte, welche an diesen Veranstaltungen geknüpft werden<br />

können und natürlich die jederzeit aktuellen Informationen.


Seite 9<br />

Zurzeit existieren folgende Angebote:<br />

JagdZürich<br />

Der Theoriekurs wird einmal jährlich durchgeführt. Er beginnt jeweils im November und<br />

dauert bis in den März, bis kurz vor der theoretischen Prüfung.<br />

Kosten: CHF 300.- (inkl. 5 praktischen Demonstrationen CHF 450.-)<br />

Nächster Kurs: Strickhofkurs <strong>für</strong> Anwärter <strong>Jägerprüfung</strong> 2013/2014<br />

Beginn: 28. November 2013<br />

[Anmeldung Ausbildungskurs 2013/2014, siehe Anhang 10]<br />

Private<br />

• Robert Füllemann, Oberschneit, 8523 Hagenbuch, Telefon 052 364 13 50,<br />

Mobile 079 673 10 84, Mail habicht59@bluewin.ch<br />

Kurse dieser Jagdschule werden nach Vereinbarung durchgeführt.<br />

3.4.3. Waffenhandhabung<br />

Das Fach Waffenhandhabung wird vorgängig <strong>zur</strong> Schiessausbildung instruiert.<br />

Anlässlich der Schiessprüfung wird vorab die Waffenhandhabung gleichwertig wie das<br />

eigentliche Schiessprogramm geprüft. Das Bestehen der Prüfung Waffenhandhabung ist<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Zulassung <strong>zur</strong> Schiessprüfung.<br />

Der Besuch des von JagdZürich angebotenen Kurses ist zwar nicht obligatorische<br />

Voraussetzung der Zulassung <strong>zur</strong> Prüfung, er wird aber dringend empfohlen.<br />

In der Kursgebühr Waffenhandhabung ist der Besuch der Übungsschiessen (Termine<br />

siehe Seite 10) inbegriffen.<br />

Nächste Kurse<br />

15. März 2014 07.00 – 10.00 Uhr Jagdschiessanlage Embrach<br />

5. Juli 2014 07.00 – 10.00 Uhr Jagdschiessanlage Embrach<br />

Anmeldung Kurs Waffenhandhabung März 2014<br />

Anmeldung Kurs Waffenhandhabung Juli 2014


Seite 10<br />

Wichtige zusätzliche Unterlagen<br />

• Sicherheitsvorschriften beim Schrot- und Kugelschiessen im Stand<br />

[Sicherheitsverhalten]<br />

• Jungjäger: Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen. [Waffenhandhabung und<br />

Schiessen, siehe Anhang 13]<br />

• Leitfaden Waffenhandhabung im Rahmen der Anwärterprüfung<br />

• [Leitfaden Waffenhandhabung, siehe Anhang 14]<br />

3.4.4. Bedingungsschiessen / Schiesskurse<br />

Als Vorbereitung auf die Schiessprüfung werden praktische Schiessübungen und<br />

Ausbildungskurse angeboten. Diese werden in den drei Zürcher Jagdschiessständen<br />

(Embrach, Meilen, Pfäffikon), mit Schwerpunkt am jeweiligen Ort der Schiessprüfung,<br />

durchgeführt.<br />

Anlässlich dieser Schiessübungen wird jeder teilnehmende Schütze durch die anwesenden<br />

Instruktoren bezüglich Standsicherheit/Waffenhandhabung überprüft, dies wird auf dem<br />

offiziellen, persönlichen Standblatt bestätigt. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass alle<br />

Schützen, welche mit einer Waffe den Schiessstand betreten, über die<br />

Sicherheitsvorschriften und das richtige Verhalten im Schiessstand informiert sind.<br />

Diese Übungstage dienen Ihnen auch dazu, das <strong>zur</strong> Prüfungszulassung obligatorische<br />

Bedingungsschiessen rechtzeitig zu absolvieren. Das Bedingungsschiessen kann als<br />

Testprüfung betrachtet werden: Sie schiessen das Prüfungsprogramm unter<br />

prüfungsähnlichen Bedingungen, bzw. belegen im praktischen Test, dass Sie fähig sind die<br />

Schiessprüfung auch zu bestehen.<br />

Nächste Daten Übungs- und Bedingungsschiessen<br />

22. März 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

29. März 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

05. April 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

12. April 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

10. Mai 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

17. Mai 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

12. Juli 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

23. August 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

30. August 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

06. September 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

13. September 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

20. September 2014 08.00 – 10.00 Uhr Embrach (begleitetes Schiessen)<br />

Das Bedingungsschiessen kann nur an diesen Daten absolviert werden!<br />

In der Kursgebühr Waffenhandhabung ist der Besuch der Übungsschiessen<br />

inbegriffen.<br />

Beginnen Sie mit dem Schiessen so früh wie möglich. Auch wenn Sie erst im Frühling <strong>zur</strong><br />

Theorie- und Schiessprüfung antreten, steht Ihnen der Waffenhandhabungskurs vom Juli<br />

mit den begleiteten Schiessen <strong>zur</strong> Verfügung. Nutzen Sie diese Gelegenheit!


Seite 11<br />

Formular:<br />

Standblatt <strong>für</strong> das obligatorische Übungsschiessen und die<br />

Waffenhandhabung [Standblatt Übungsschiessen, siehe Anhang 15]<br />

Weitere Informationen <strong>zur</strong> Waffenhandhabung und der Schiessausbildung erhalten Sie bei<br />

der FJV.<br />

3.5 <strong>Jägerprüfung</strong><br />

Mindestens zwei und maximal sechs Jahre nach der Anwärterprüfung kann der Kandidat<br />

<strong>zur</strong> eigentlichen <strong>Jägerprüfung</strong> antreten, welche ihn - nach erfolgreichem Abschluss mit<br />

dem Fähigkeitsausweis - schlussendlich zum Pachten von Jagdrevieren befähigt. Diese<br />

Prüfung wird in einem Zürcher Jagdrevier durchgeführt, wobei sich der Kandidat über eine<br />

solide Jagdpraxis ausweisen muss. Der Prüfungsstoff umfasst sämtliche praktischen<br />

Aspekte der Jagdausübung als Jagdpächter und Jagdgast.<br />

Kenntnisse des Prüfungsstoffes der Anwärterprüfung werden dabei vorausgesetzt. Der<br />

Kandidat wird innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung in Abhängigkeit der<br />

Jahreszeit und den entsprechenden jagdlichen Möglichkeiten <strong>zur</strong> Prüfung aufgeboten.<br />

Allein mit theoretischen Vorbereitungen ist die Chance auf ein erfolgreiches Bestehen der<br />

<strong>Jägerprüfung</strong> minimal – jagdpraktische Erfahrungen als Gast in einem zürcherischen Revier<br />

sind also unerlässlich. Engagieren Sie sich unbedingt aktiv um den Anschluss an eines der<br />

zürcherischen Jagdreviere [Anmeldung <strong>zur</strong> <strong>Jägerprüfung</strong>, siehe Anhang <strong>16</strong>].<br />

4. Jagdaufseher<br />

4.1 Allgemeines<br />

Der Jagdaufseher übt neben seinen jagdpolizeilichen Aufgaben in der Regel viele<br />

zusätzliche Funktionen im Revier aus. Grundsätzlich kann ein Jagdpächter in seinem<br />

Revier auch ohne die Jagdaufseherprüfung die Funktion des Aufsehers ausüben.<br />

Die Revierpächter sind aber berechtigt, einen externen Jagdaufseher anzustellen. Dazu<br />

benötigt dieser einen amtlichen Ausweis, welcher durch die Jagdaufseherprüfung erworben<br />

werden kann sowie die Zustimmung des <strong>für</strong> das Revier zuständigen Gemeinderates.<br />

4.2 Jagdaufseherprüfung<br />

Zur Jagdaufseherprüfung wird zugelassen, wer die <strong>Jägerprüfung</strong> vor mindestens 2 Jahren<br />

bestanden hat.<br />

Personen mit einem Jagdfähigkeitsausweis eines Gegenrechtskantons werden zugelassen,<br />

wenn sie vorgängig eine Prüfung im Fach Jagdrecht bestanden haben.<br />

Kandidaten <strong>für</strong> die Jagdaufseherprüfung müssen sich neben dem Stoff der Anwärter- und<br />

<strong>Jägerprüfung</strong> über zusätzliche Fachkenntnisse ausweisen. [Anmeldung <strong>zur</strong> Aufseherprüfung,<br />

siehe Anhang 17].<br />

5. Aktueller Zeitplan<br />

Theoriekurs Verbände 2013/14<br />

Strickhof Lindau,<br />

Einführung / Öffentlichkeitsarbeit<br />

Jagdrecht<br />

Jagdhunde<br />

28. November 2013<br />

05. Dezember 2013<br />

12. Dezember 2013


Seite 12<br />

19.00 – 21.00 Uhr Wildkunde 1<br />

Wildkunde 2<br />

Wildkunde 3<br />

Wildkunde 4<br />

Wald<br />

Waffenkunde<br />

Lebensraum Feld / Wildschaden<br />

Jagdkunde 1<br />

Jagdkunde 2<br />

09. Januar 2014<br />

<strong>16</strong>. Januar 2014<br />

23. Januar 2014<br />

30. Januar 2014<br />

06. Februar 2014<br />

13. Februar 2014<br />

20. Februar 2014<br />

27. Februar 2014<br />

06. März 2014<br />

Testprüfung Testprüfung 2014 13. März 2014<br />

Ausbildung Waffenhandhabung<br />

Waffenhandhabung I / 2014<br />

Waffenhandhabung II / 2014<br />

15. März 2014 (Embrach)<br />

05. Juli 2014 (Embrach)<br />

Anmeldeschluss Kurs I / 2014<br />

Anmeldeschluss Kurs II / 2014<br />

14. Februar 2014<br />

04. Juni 2014<br />

Betreute Schiessen/<br />

Bedingungsschiessen<br />

Embrach<br />

(08.00 - 10.00 Uhr)<br />

Embrach<br />

(8.00-10.00 Uhr)<br />

22. März 2014<br />

29. März 2014<br />

05. April 2014<br />

12. April 2014<br />

10. Mai 2014<br />

17. Mai 2014<br />

12. Juli 2014<br />

23. August 2014<br />

30. August 2014<br />

06. September 2014<br />

13. September 2014<br />

20. September 2014<br />

Theorieprüfung (Anwärter) Theorieprüfung 2014<br />

Anmeldeschluss:<br />

10. April 2014<br />

1 Monat vor Prüfung!<br />

Schiessprüfung und Prüfung<br />

Waffenhandhabung (Anwärter)<br />

Schiessprüfung II / 2013<br />

Schiessprüfung I / 2014<br />

Schiessprüfung II / 2014<br />

Anmeldeschluss:<br />

28. September 2013 (Embrach)<br />

24. Mai 2014 (Embrach)<br />

27. September 2014 (Embrach)<br />

1 Monat vor Prüfung!<br />

<strong>Jägerprüfung</strong> <strong>Jägerprüfung</strong>en 2014 11./12. September 2014<br />

Achtung: Anmeldeschluss <strong>Jägerprüfung</strong>en 2014 01. Juli 2014<br />

Jagdaufseherprüfung Jagdaufseherprüfung 2013<br />

Jagdaufseherprüfung 2014<br />

Achtung: Anmeldeschluss Jagdaufseherprüfung 2013<br />

Jagdaufseherprüfung 2014<br />

3./4. Oktober 2013<br />

2./3. Oktober 2014<br />

30. Juni 2013<br />

30. Juni 2014


Seite 13<br />

Praktische Veranstaltungen <strong>zur</strong> Jägerinnen- /Jägerausbildung<br />

Als Unterstützung <strong>zur</strong> Ausbildung der Jungjäger und als Vorbereitung auf die <strong>Jägerprüfung</strong><br />

bietet JagdZürich praktische Demonstrationen und Kurse an. Wir empfehlen Ihnen<br />

dringend, diese zu besuchen. Alle Demonstrationen und Kurse werden im<br />

Veranstaltungsprogramm von JagdZürich ausgeschrieben. Sie kosten pauschal CHF 150.-<br />

und können auch einzeln gebucht werden (CHF 30.-).<br />

Wenn Sie sich entscheiden, <strong>für</strong> gesamthaft CHF 450.- sowohl den Theoriekurs als auch alle<br />

Demonstrationen zu besuchen, erhalten Sie im ersten Jahr die Mitgliedschaft bei<br />

JagdZürich.<br />

Anmeldung (sofern nicht anders vermerkt) an: winand.brinkmann@jagdzuerich.ch<br />

So, 15. Juni 2014<br />

Vor- und Nachmittag<br />

So, 6. Juli 2014<br />

Vormittag<br />

So, 6. Juli 2014<br />

Nachmittag<br />

Sa, <strong>16</strong>. August 2014<br />

Vormittag<br />

Sa, <strong>16</strong>. August 2014<br />

Nachmittag<br />

Sa, 6. September 2014<br />

Ganzer Tag<br />

So, 21. September 2014<br />

Vormittag<br />

Demo Jagdlehrpfad, Werkgebäude Brotchorb, Kyburg<br />

Viele Anschauungsobjekte von Jagdtrophäen über Funde aus dem Wald, Waffen,<br />

Optik, Artikel <strong>zur</strong> Hundeausbildung, Bäume und Sträucher, kleine<br />

"Festwirtschaft"<br />

Demo Reviergang/Jagdjahr, Revier Buch am Irchel<br />

Bauliche Massnahmen, Kirrungen und Ablenkfütterungen. Anlegen von<br />

Salzlecken, günstige Plätze <strong>für</strong> Kastenfallen, einfacher Aser inklusive<br />

(kann nur zusammen mit Demo Waldkunde gebucht werden. Siehe folgende<br />

Demo)<br />

Demo Waldkunde/Wildschaden, Revier Buch am Irchel<br />

Waldgang mit Förstern und Jägern, Formen des Waldbaus, Wildschaden-<br />

Verhütungsmassnahmen<br />

(kann nur zusammen mit Demo Reviergang gebucht werden. Siehe vorherige<br />

Demo)<br />

Demo Wildverwertung, Revier Hittnau<br />

Schalenwild sauber aufbrechen und grob zerwirken, Abbalgen und Ausweiden<br />

des Kaninchens, Verwertung der Ente. Einfacher Aser kann gekauft werden<br />

Demo Jagdhundeführung/Rassenkunde, Revier Hittnau<br />

Gängigste Hunderassen nach FCI-Gruppen, Arbeit ausgebildeter Schweiss-,<br />

Apportier- und Vorstehhunde<br />

Kurs Gemeinschaftsjagd, Werkhof Brotchorb, Kyburg<br />

Vorbereitungen, Ablauf, Gefahren, Sicherheitsmassnahmen, eigenes Verhalten,<br />

Recht, Wildbrethygiene.<br />

Anmeldung: Andreas Rippmann, E-Mail: andreas.rippmann@jagdzuerich.ch<br />

Kurs Abbalgen in der Praxis, Revier Hittnau<br />

Abbalgen eines Fuchses oder anderen Säugetieres, Aufspannen des Balges,<br />

Verwertung Flugwild, Thema Falle<br />

Grafische Darstellung der Prüfungstermine und Kursblöcke [Prüfungstermine und Kursblöcke,<br />

siehe Anhang 18]


Seite 14<br />

6. JagdZürich „Wer sind wir?“<br />

• Verein im Sinn des Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches<br />

• Gegründet 1883, als Verein zum Schutze des Wildes und der Jäger insbesondere<br />

gegen die Wilddieberei (die Zeiten haben sich geändert!).<br />

• Namensänderung 2008 zum 125. Jubiläum (von Zürcher Jagdschutzverein zu<br />

JagdZürich)<br />

• Heute der grösste der drei Jägervereine im Kanton Zürich mit rund 750 Mitgliedern,<br />

neben dem Jagdschutzverein Winterthur (JSVW), dem Verein der Zürcher<br />

Jagdaufseher und dem Zürcher Jagdclub.<br />

• Enge personelle und sachliche Zusammenarbeit mit der Kant. Verwaltung und<br />

anderen Organisationen im Bereich.<br />

• Herausgeber von Drucksachen wie "Informationen <strong>für</strong> Zürcher Jäger", Handbuch<br />

der Gemeinschaftsjagd, etc.<br />

Ziele von JagdZürich<br />

• Wir wollen die Zukunft der Jagd selber gestalten und mitbestimmen<br />

• Wir wollen die Schlagkraft und den Einfluss aller, die im Kanton Zürich die Jagd<br />

ausüben, auf der politischen Bühne und bei der kantonalen Verwaltung erhöhen. Die<br />

zunehmend verstädterten Stimmbürger müssen unsere Jagd verstehen und besser <strong>zur</strong><br />

Kenntnis nehmen.<br />

• Wir wollen die Aktivitäten an der Basis ausbauen und, wo nötig, unterstützen.<br />

• Wir wollen die Arbeit im Vorstand rationalisieren und zentrale Aufgaben mit<br />

wenigen Spezialisten effizient und transparent erledigen, d.h. unsere personellen<br />

und finanziellen Mittel bündeln und gezielt einsetzen.<br />

• JagdZürich berät und unterstützt angehende Jäger und Jägerinnen auf ihrem Weg<br />

zum jagdlichen Fähigkeitsausweis. Wir betreiben zudem Fort- und Weiterbildung<br />

<strong>für</strong> die bestandenen Jäger und engagieren uns zusammen mit unseren Mitgliedern<br />

stark in der Öffentlichkeitsarbeit. Vom Jahresbeitrag von Fr. 100.00 ist die Hälfte<br />

zweckgebunden <strong>für</strong> die Öffentlichkeitsarbeit bestimmt. [Beitrittserklärung JagdZürich,<br />

siehe Anhang 19]<br />

7. Allgemeine Empfehlungen<br />

Im Folgenden listen wir Ihnen einige Empfehlungen auf. Diese basieren auf den in den<br />

letzten beiden Jahren am häufigsten gemachten Fehler derjenigen, welche sich <strong>für</strong> die Jagd<br />

interessieren bzw. entschieden, die Ausbildung anzugehen.<br />

• Lesen Sie die von den Verbänden und der FJV veröffentlichten Dokumentationen<br />

und Rundschreiben genau – sie enthalten viele wertvolle Informationen <strong>zur</strong> und<br />

rund um die Jagd.<br />

• Werden Sie Mitglied mindestens in einem der Verbände. Sie können viele<br />

interessante Kontakte knüpfen und vom riesigen Erfahrungsschatz der Jagenden<br />

profitieren.<br />

• Nehmen Sie möglichst früh an den Veranstaltungen der Verbände teil<br />

• Beginnen Sie mit dem Schiessen möglichst bald nach Ihrem Entscheid, dass Sie die<br />

Anwärterprüfung absolvieren wollen. Einige Wochen vor der Prüfung mit dem<br />

Training zu beginnen reicht keinesfalls – beginnen Sie noch heute!<br />

• Beachten Sie die diversen Anmeldefristen genau – Sie verlieren sonst viel Zeit.<br />

• Suchen Sie so schnell wie möglich den Kontakt zu den Pachtgesellschaften in Ihrer<br />

Umgebung.


Seite 15<br />

• Nehmen Sie jede Gelegenheit wahr, mit den örtlichen Jägern zu sprechen.<br />

Offerieren Sie Ihre Mithilfe bei Revierarbeiten oder als Treiber auf der<br />

Gesellschaftsjagd.<br />

• Lassen Sie sich gut beraten bezüglich der jagdlichen Ausrüstung, welche bereits vor<br />

der Anwärterprüfung benötigt wird. Es macht absolut keinen Sinn, sich vor der<br />

Prüfung bereits mit diversen teuren Jagdwaffen auszustatten. Eine durchschnittliche<br />

Doppel- oder Bockdoppelflinte genügt <strong>für</strong> das Schrotschiessen.<br />

• Versuchen Sie, die Waffen zu mieten oder zu entlehnen. Welche Waffe <strong>für</strong> die<br />

Kandidaten die richtige ist, kann häufig erst entschieden werden, wenn klar ist in<br />

welchem Gebiet dann schlussendlich auch gejagt wird.<br />

• Das Schiessen mit der Kugel sollte von Anfang an mit einem jagdlichen Kaliber<br />

geübt werden.<br />

• Kombinierte Waffen sind <strong>für</strong> die Ausbildung und das Prüfungsschiessen nicht zu<br />

empfehlen<br />

8. Übersicht der benötigten Unterlagen und Formulare<br />

Anhang 1<br />

Anhang 2<br />

Beschreibung Bestellung Hardcopy /<br />

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender<br />

Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 [Jagdgesetz, JSG]<br />

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender<br />

Säugetiere und Vögel vom 29. Februar 1988 [Jagdverordnung,<br />

JSV]<br />

Kontakt<br />

http://www.fjv.zh.ch/<br />

http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 3 Gesetzes über die Jagd und Vogelschutz vom 12. Mai 1929 http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 4<br />

Vollziehungsverordnung zum Gesetz über Jagd und<br />

Vogelschutz (Jagdverordnung) vom 5. November 1975<br />

[Jagdverordnung]<br />

http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 5 Verordnung über die <strong>Jägerprüfung</strong> (Ausgabe 2003) http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 5.1 Reglement über die Jagdprüfungen 2013 http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 6 Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 7<br />

Zeugnis <strong>für</strong> den Erwerb von Jagdfähigkeitsausweisen sowie<br />

von auswärtigen Jagdpässen<br />

http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 8 Anmeldung <strong>zur</strong> Anwärterprüfung http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 9 Bestellformular „Jagen in der Schweiz“ http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 10 Anmeldung Ausbildungskurs Anwärterprüfung 2013/2014<br />

http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 11 Anmeldung Kurs Waffenhandhabung II / 2013 http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 11a<br />

Anhang 11b<br />

Anhang 12<br />

Anmeldung Kurs Waffenhandhabung I / 2014<br />

Anmeldung Kurs Waffenhandhabung II/ 2014<br />

Sicherheitsverhalten beim Schrot- und Kugelschiessen im<br />

Stand<br />

http://www.fjv.zh.ch/<br />

http://www.fjv.zh.ch/<br />

http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 13 Jungjäger: Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 14 Leitfaden Waffenhandhabung im Rahmen der Anwärterprüfung http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 15<br />

Standblatt <strong>für</strong> das obligatorische Übungsschiessen und die<br />

Waffenhandhabung<br />

http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang <strong>16</strong> Anmeldeformular <strong>für</strong> die <strong>Jägerprüfung</strong> http://www.fjv.zh.ch/


Seite <strong>16</strong><br />

Anhang 17 Anmeldeformular <strong>für</strong> die Jagdaufseherprüfung<br />

http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 18 Prüfungstermine und Kursblöcke<br />

Anhang 18a Erläuterungen zu Prüfungsterminen und Kursblöcken http://www.fjv.zh.ch/<br />

Anhang 19 Beitrittsformular JagdZürich http://www.jagdzuerich.ch/<br />

Die gesamte Dokumentation kann <strong>für</strong> CHF 20.- auf CD und <strong>für</strong> CHF 50.- in gedruckter<br />

Form bestellt werden. Alle Dokumente finden Sie unter den entsprechenden Links im<br />

Internet.<br />

Baudirektion Kanton Zürich<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landschaft und Natur<br />

Fischerei- und Jagdverwaltung<br />

Postfach<br />

8090 Zürich<br />

Tel. + 41 52 397 70 70<br />

Fax. +41 52 397 70 80 Lindau, Februar 2014<br />

fjv@bd.zh.ch<br />

http://www.fjv.zh.ch/

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