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TOP 2 - Althengstett

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Vorlage Nr. 97/2013 / Az. 022.31 855.013 16.09.2013<br />

An den<br />

zur öffentlichen<br />

Information<br />

am<br />

Beratung<br />

am<br />

zur nichtöffentlichen<br />

Beschlussfassung<br />

am<br />

OR<br />

TA<br />

GemR 18.09.2013<br />

Finanzielle Auswirkung €<br />

Finanzierung Haushalt außer-/überplanmäßig<br />

Deckungsvorschlag<br />

Bebauungsplan Gewerbegebiet I, 1. Erweiterung<br />

Antrag auf Änderung des Ausgleichskonzeptes zur Waldumwandlungsgenehmigung<br />

vom 16.12.2009<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die Gemeinde <strong>Althengstett</strong> beantragt die Änderung des Ausgleichskonzeptes zur<br />

Waldumwandlungsgenehmigung vom 16.12.2009.<br />

I.<br />

Das von der Körperschaftsforstdirektion Freiburg genehmigte Ausgleichskonzept<br />

vom 09.11.2009 zum Zwecke der Bebauung soll, da es vom Forstbezirk Calw hinsichtlich<br />

einzelner Waldumbaumaßnahmen als nicht Ziel führend erachtet wird, wie<br />

folgt abgeändert werden:<br />

a) Anstelle der im Ausgleichskonzept auf einer Fläche von 6,83 ha vorgesehenen<br />

Waldumbaumaßnahmen „Positionen 7.1, 7.2, 7.3, 7.8, und 7.9“ soll die<br />

Förderung des Altholzanteils (Buchenaltholz) auf der bisherigen Planfläche im<br />

Gewann „Hube“ um 1,7 ha von 0,69 ha auf 2,39 ha deutlich ausgeweitet werden<br />

(wertgleicher Ausgleich).<br />

b) Es erfolgt ein dauerhafter Nutzungsverzicht im Altbuchenbestand im Gewann<br />

„Hube“ auf einer Fläche von 2,39 ha unter Zulassung von Pflegemaßnahmen<br />

in der aufwachsenden Verjüngung (Naturwaldzelle).<br />

Dr. Clemens Götz<br />

Bürgermeister<br />

____________________<br />

Amtsleiter / Sachbearbeiter


II.<br />

Der Änderungsantrag der Gemeinde wird über das Landratsamt - Abteilung 23 -<br />

an die Körperschaftsforstdirektion Freiburg zur Genehmigung eingereicht.<br />

Erläuterungen<br />

Die Körperschaftsforstdirektion Freiburg (höhere Forstbehörde) genehmigte mit Entscheidung<br />

vom 16.12.2009 gemäß § 9 Landeswaldgesetz (LWaldG) die Umwandlung<br />

von ca. 9,5 ha Wald zum Zwecke der Bebauung im Gewerbegebiet I, 1. Erweiterung<br />

– Unteres Ried. Der in der Waldumwandlungsgenehmigung festgelegte forstrechtliche<br />

Ausgleich wurde bis zum 31.12.2014 befristet. Die Umwandlungsgenehmigung<br />

erlischt, wenn mit der Umwandlung nicht bis zu diesem Zeitpunkt begonnen<br />

wurde.<br />

Das genehmigte Ausgleichskonzept (forstrechtlicher Ausgleich) beinhaltet verschiedene<br />

Ausgleichsmaßnahmearten (z.B. Anlegen eines Wanderweges und eines<br />

Baumlehrpfades, Neuanlage eines Feuchtbiotop, Aufforstungen, Waldrandgestaltung,<br />

naturnaher Bestandsumbau usw.). Der Wert dieses Ausgleichskonzeptes beträgt<br />

insgesamt 248.740,00 €.<br />

Die im Ausgleichskonzept vorgesehenen Maßnahmen sind weitestgehend vollzogen.<br />

Als schwer umsetzbar haben sich jedoch die genannten Waldumbaumaßnahmen<br />

(Positionen 7.1, 7.2, 7.3, 7.8 und 7.9) erwiesen, die bei einem unterstellten Satz von<br />

7.500 € je ha bei 6,83 ha Fläche mit einem Wert von 51.225 € veranschlagt sind.<br />

Diese Positionen sollen daher durch andere vom Forstbezirk Calw vorgeschlagene,<br />

bessere Maßnahmen ersetzt werden.<br />

Unter Berücksichtigung zusätzlicher Ersatzaufforstungen, die auf einer Fläche von<br />

1,16 ha realisiert wurden (Gewann Oberholz, Mulden, Hube und Altweg) – diese entsprechen<br />

einer Summe von 17.400 € bei einem seither unterstellten Wert von 15.000<br />

€ je ha - sind Ersatzmaßnahmenarten im Wert von 33.825 € zu erbringen (Restausgleich).<br />

Als Ersatzmaßnahmeart schlägt der Forstbezirk Calw vor, die im Ausgleichskonzept<br />

unter Position 6.1 enthaltene Maßnahmeart „Förderung Buchenaltholzanteil“ von<br />

0,69 ha auf 2,39 ha zu erweitern. Bei den 0,69 ha Fläche handelt es sich um ein<br />

Quartier mit Altbuchen im Gewann Hube, die als Höhlenbäume von der Hohltaube<br />

und anderen Höhlenbrütern besiedelt werden. Diese Fläche kann auf die angrenzenden<br />

Bereiche ausgeweitet werden. Auf der gesamten Fläche befinden sich zahlreiche<br />

Laubbäume mit Habitatbaumstrukturen. Diese haben einen hohen Biotopwert,<br />

vor allem in der Zerfallsphase des ursprünglichen Altholzes.<br />

Da davon auszugehen ist, dass die jetzt schon vorhandene Buchenverjüngung mit<br />

Höhen von 3 bis 7 m demnächst die Stämme einwachsen wird und die Buchen des<br />

Nachbarbestandes als Brennholz gesucht sind und teilweise in Kürze eingeschlagen<br />

würden, ist neben zielgerichteter Pflegemaßnahmen in der Naturverjüngung ein dauerhafter<br />

Nutzungsverzicht des Altbuchenbestandes notwendig. Zielsetzung ist es,<br />

a) die Altbuchen als Habitatbäume für Höhlenbrüter und Fledermäuse zu erhalten<br />

und<br />

b) einwachsende Verjüngung zurückzudrängen, damit Räubern wie z.B. Mardern<br />

der Zugang zu Höhlen erschwert wird.


Nach dem angewandten Bewertungsansatz in Position 6.1 des genehmigten Ausgleichskonzeptes<br />

für die Förderung des Buchenaltholzanteils ergeben die 1,7 ha Erweiterungsfläche<br />

bei 20.000 € je ha einen Wertansatz von 34.000 €.<br />

Damit wäre der noch auszugleichende Betrag von 33.825 € erreicht.<br />

Nach Ansicht des Forstbezirks Calw kann durch die Umsetzung dieser Fördermaßnahme<br />

auf der erweiterten Fläche von 2,39 ha die fehlende Lücke im forstrechtlichen<br />

Ausgleich dauerhaft, ökologisch und forstrechtlich sinnvoll geschlossen werden.<br />

Der BUND <strong>Althengstett</strong> wurde vom Forstbezirk Calw eingebunden und befürwortet<br />

das abgeänderte Konzept.<br />

Aus den bisherigen Erfahrungen des Flächenerwerbs und den Problemen bei den<br />

Aufforstungsgenehmigungen lässt sich folgern, dass eine Suche nach weiteren Aufforstungsflächen<br />

bis zum Stichtag wenig erfolgreich sein dürfte.<br />

Es ist zu prüfen, ob ein noch zu erstellendes Pflegekonzept für die Naturverjüngung<br />

auch als forstrechtlicher Ausgleich angerechnet werden kann. Eine Bezifferung des<br />

Pflegeplanes steht noch aus.<br />

Herr Stierle, Abteilungsleiter Forst und Jagd, Stellv. Abteilungsleiter Waldwirtschaft<br />

LRA Calw und Herr Grüntjens, LRA Calw (bzw. Revierförster Martinek) werden die<br />

vorgesehene Änderung des Ausgleichskonzeptes in der Sitzung vorstellen.<br />

Anlage<br />

Übersichtslageplan

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