Auslobung (pdf, 98KB) - architekturwettbewerb
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HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />
Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
ENTWURF<br />
Ausloberin<br />
PROJEKT: WOHNBEBAUUNG Saalachstraße/Rottweg<br />
WETTBEWERBSAUSSCHREIBUNG<br />
für einen geladenen Architekturwettbewerb<br />
Achtung! Die Wettbewerbsunterlagen (Punkt 1.8)<br />
sind ab ......... 2013 unter www.hoe.at (siehe Anleitung) zum Download bereit!<br />
Salzburg, am 02.04.2013
HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />
Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
INHALTSANGABE<br />
1 ALLGEMEINE WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN<br />
1.1 Einleitung<br />
1.2 Bauherr und Auslober<br />
1.3 Termine<br />
1.4 Verfahrenshinweise<br />
1.5 Teilnehmer am Wettbewerb<br />
1.6 Preisgericht<br />
1.7 Preisgelder<br />
1.8 Wettbewerbsunterlagen<br />
1.9 Wettbewerbsleistung<br />
1.10 Verwendungs- und Verwertungsrechte<br />
1.11 Rückstellung von Unterlagen<br />
1.12 Absichtserklärung<br />
2 WETTBEWERBSAUFGABE<br />
2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen<br />
Verfasser: Magistrat Abt. 5/03 – Amt für Stadtplanung und Verkehr<br />
2.2 Wettbewerbsziele des Auslobers<br />
2.3 Nutzungsübersicht<br />
2.4 Bewertungskriterien<br />
© HEIMAT ÖSTERREICH<br />
02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />
„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 2 von 22
HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />
Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
1 ALLGEMEINE WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN<br />
1.1 Einleitung<br />
Die Heimat Österreich plant eine Wohnbebauung auf den einer Teilfläche der<br />
Liegenschaft 1036/7 der KG Liefering II zu errichten.<br />
Das Planungsgebiet umfasst ca. 16.945m² und ist derzeit als Grünland – „Sonstige<br />
Flächen“ bzw. ein kleiner Teil als Bauland – „Erweitertes Wohngebiet“ gewidmet. Diese<br />
Baulandreserve, welche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, soll nun als Wohngebiet<br />
mit der gänzlichen Nutzung als geförderte Mietwohnungen einer Bebauung zugeführt<br />
werden. Nach Abzug der erforderlichen Abtretungsflächen umfasst der Bauplatz eine<br />
Fläche von max. ca. 15.390m², während der Teilbereich des Grünflächenabzuges mind.<br />
ca. 1.500m² beträgt.<br />
Im Einvernehmen mit der Stadt Salzburg und der Kammer der Architekten und<br />
Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg, wird ein geladener<br />
Architekturwettbewerb durchgeführt.<br />
Anlass und Zweck des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwurfskonzepten für<br />
eine Wohnbebauung, welche den Richtlinien der Salzburger Wohnbauförderung<br />
entspricht und zu 100% mit Mittel der Salzburger Wohnbauförderung errichtet werden<br />
kann.<br />
1.2 Bauherr und Auslober<br />
HEIMAT ÖSTERREICH<br />
gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H.<br />
Plainstraße 55<br />
A-5020 Salzburg<br />
Tel.: 0662/43 75 21-0, Fax: 0662/43 75 21-39<br />
Internet: www.hoe.at<br />
Auskünfte über das Wettbewerbsverfahren:<br />
Die Heimat Österreich führt als Auslober den Wettbewerb und die Vorprüfung durch.<br />
Auskünfte über den Wettbewerb, sowie Informationsübermittlungsadresse:<br />
Ansprechpartner:<br />
Bmst. DI (FH) Thomas Gruber<br />
thomas.gruber@hoe.at<br />
Tel.: 0662/43 75 21-472<br />
Anfragen und Korrespondenz betreffend dieser Ausschreibung können nur an das<br />
Ausschreibungsbüro gerichtet werden.<br />
© HEIMAT ÖSTERREICH<br />
02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />
„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 3 von 22
HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />
Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
1.3 Termine<br />
22.04.2013 Bekanntgabe der Ausschreibung an die geladenen Architekten<br />
und Bereitstellung der Wettbewerbsunterlagen<br />
06.05.2013<br />
(genauer Termin wird<br />
noch fixiert)<br />
Juni 2013<br />
Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes<br />
Beginn: 13:00 Uhr, Ort: Heimat Österreich – Konferenzraum 3.OG<br />
Kolloquium<br />
Beginn: 15:00 Uhr, Ort: Heimat Österreich – Konferenzraum 3.OG<br />
Abgabe der Wettbewerbsarbeit<br />
bis 12:00 Uhr, Heimat Österreich, Empfang<br />
genauer Termin wird beim Kolloquium bekannt gegeben<br />
Abgabe Baumassenmodell<br />
bis 12:00 Uhr, Heimat Österreich, Empfang<br />
genauer Termin wird beim Kolloquium bekannt gegeben<br />
Vorprüfung<br />
Juli 2013<br />
Sitzung des Preisgerichts<br />
Beginn: 08:30 Uhr, Ort: Heimat Österreich – Konferenzraum 3.OG<br />
genauer Termin wird beim Kolloquium bekannt gegeben<br />
anschließend<br />
Vertragsverhandlung mit Wettbewerbssieger<br />
© HEIMAT ÖSTERREICH<br />
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„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 4 von 22
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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
1.4 Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren<br />
Der Wettbewerb ist als geladener Architektenwettbewerb ausgeschrieben. Es werden 9<br />
Gutachter geladen, wobei 3 vom Gestaltungsbeirat der Stadt Salzburg, 3 von der<br />
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg und<br />
3 von der Heimat Österreich genannt werden.<br />
Nachfolgende Teilnehmer werden als Zuladungen genannt:<br />
- BUS architektur, Wien (Zuladung Gestaltungsbeirat)<br />
- Architekten Flöckner und Schnöll, Salzburg (Zuladung Gestaltungsbeirat)<br />
- architektur.oberholzer, Salzburg (Zuladung Gestaltungsbeirat)<br />
- ………… (Zulosung Architektenkammer)<br />
- ………… (Zulosung Architektenkammer)<br />
- ………… (Zulosung Architektenkammer)<br />
- Architekten de vylder vinck taillieu bvba, Belgien (Zuladung Heimat Österreich)<br />
- kofler architects, Salzburg (Zuladung Heimat Österreich)<br />
- Arch. Dipl.-Ing. Tina Zimmer, Salzburg (Zuladung Heimat Österreich)<br />
Die Teilnehmer verpflichten sich mit der Abgabe von Wettbewerbsprojekten, dass Sie<br />
sämtliche Wettbewerbsbedingungen dieser Wettbewerbsauslobung erfüllen.<br />
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„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 5 von 22
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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
1.5 Verfahrenshinweise<br />
Als Grundlage gilt die WOA 2010, es sei denn, diese Wettbewerbsausschreibung legt<br />
etwas anderes fest.<br />
Mit der Einreichung eines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Wettbewerbsteilnehmer<br />
sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.<br />
Varianten zur Wettbewerbsausschreibung sind nicht zugelassen.<br />
Der Wettbewerb wird als anonymes Verfahren durchgeführt. Jede eingereichte<br />
Wettbewerbsunterlage ist mit einer sechsstelligen Kennzahl zu bezeichnen. In einem<br />
verschlossenen Briefumschlag, der außen die Kennzahl und die Aufschrift<br />
„Verfasserbrief“ trägt, ist der Verfasserbrief abzugeben. Die Anonymität aller Verfasser<br />
wird bis zum Vorliegen aller für das Ergebnis notwendigen Entscheidung des<br />
Preisgerichtes gewahrt und wird erst anschließend durch das Öffnen der<br />
Verfasserbriefe aufgehoben. Im Verfasserbrief ist auch der mitwirkende Freiraumplaner<br />
anzuführen.<br />
Kann der Wohnbau - aus welchen Gründen immer - nicht realisiert werden, sind<br />
sämtliche Ansprüche der Wettbewerbsteilnehmer mit den ausbezahlten Aufwandsentschädigungen<br />
bzw. Preisgeldern abgegolten. Eine Anwendung des § 1168 ABGB<br />
wird zur Gänze ausgeschlossen.<br />
Als Planungsgrundlage gelten die Salzburger Baugesetze und die Richtlinien/<br />
Verordnungen der Salzburger Landesregierung für den geförderten Mietwohnbau und<br />
sowie die damit verbundenen Obergrenzen der reinen Baukosten (= Baukosten lt. ÖN B<br />
1801-1) sowie die ÖNORMEN jeweils in der gültigen Fassung.<br />
Die Wettbewerbsteilnehmer gewährleisten bereits zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer<br />
Wettbewerbsbeiträge dafür, dass oben angeführte Planungsgrundlagen im Falle einer<br />
späteren Beauftragung eingehalten werden können.<br />
Eine spätere Einrede – nach Auftragsvergabe - des Unwissens über diese Planungsgrundlagen<br />
und ev. Nachtragsforderungen auf Grund von erforderlichen Umplanungen<br />
etc. können aus diesem Titel nicht geltend gemacht werden.<br />
Weiters werden nachfolgende verbindliche Obergrenzen der reinen Baukosten (auch als<br />
Honorarbasis) anerkannt:<br />
Wohnbau:<br />
netto EUR ……………...,-<br />
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02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />
„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 6 von 22
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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
1.6 Preisgericht<br />
Das Preisgericht setzt sich voraussichtlich aus folgenden Preisrichtern zusammen:<br />
Fachpreisrichter<br />
Arch. Univ.prof. Walter Angonese<br />
und Dipl.-Ing. Susanne Burger<br />
(Stv. Mag.arch. Marie-Therese Harnoncourt)<br />
Arch. Dipl.-Ing. Wolfgang Novak<br />
und Arch. Dipl.-Ing Christine Konrad<br />
(Stv. Arch. Dipl.-Ing Karin Grabner-Trummer)<br />
Mag.Arch. Hubertus Mayr<br />
und Arch. Dipl.-Ing. Franz Petz<br />
(Stv. Arch. Dipl.-Ing. Alexander Rettenbacher)<br />
Sachpreisrichter<br />
SR Dipl.-Ing. Dr. techn. Andreas Schmidbaur<br />
(Stv. Dipl.-Ing. Veronika Hirner)<br />
Dir. Ing. Stephan Gröger<br />
(Stv. Ing. Gerald Schlemmer)<br />
nominiert vom Gestaltungsbeirat<br />
nominiert von der Kammer<br />
nominiert von der Heimat Österreich<br />
Stadt Salzburg<br />
Heimat Österreich<br />
Berater ohne Stimmrecht<br />
HR Mag. Johann Vilsecker<br />
Bmst. DI(FH) Thomas Gruber<br />
Land Salzburg Abt. 10 Wohnbauförderung<br />
Vorprüfung - Heimat Österreich<br />
Das Preisgericht entscheidet in allen Fach- und Ermessensfragen unabhängig,<br />
unanfechtbar und endgültig. Das Preisgericht und dessen einzelne Mitglieder sind<br />
weisungsfrei. Vom Preisgericht können Experten ohne Stimmrecht beigezogen werden.<br />
Geheimhaltungspflicht:<br />
Die Sitzungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des<br />
Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie<br />
sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig,<br />
anwesend sind bzw. anwesend waren (z.B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller<br />
Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb<br />
verpflichtet.<br />
Beschlussfähigkeit des Preisgerichtes:<br />
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn 3 Fachpreisrichter und 2 Sachpreisrichter<br />
anwesend sind.<br />
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02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />
„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 7 von 22
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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
1.7 Preisgelder<br />
Es ist beabsichtigt folgende Preisgelder in EUR netto zur Auszahlung zu bringen:<br />
Es wird an alle Teilnehmer eine fixe Aufwandsentschädigung von je Netto EUR 5.000,-<br />
ausbezahlt. Das sind in Summe netto EUR 45.000,- .<br />
Es werden insgesamt 6 Wettbewerbsbeiträge prämiert, wobei eine Unterteilung in den<br />
1. bis 3. Platz und drei Anerkennungen erfolgt. Die o.a. Aufwandsentschädigung gilt für<br />
jeden Wettbewerbsteilnehmer unabhängig der Prämierung als pauschal fixiert.<br />
Die Aufwandsentschädigung wird im Auftragsfall zu 50 % auf das Vorentwurfshonorar<br />
angerechnet. Bei einer Beauftragung mehrerer Preisträger gemäß 1.12<br />
Absichtserklärung wird die Hälfte einer Aufwandsentschädigung anteilig im Verhältnis<br />
der Vorentwurfshonorare für die beiden Projekte auf das Honorar der beiden<br />
Auftragnehmer angerechnet.<br />
1.8 Wettbewerbsunterlagen<br />
Übersichtsplan Planungsgebiet in digitaler Form (Vermessung Schartner.Zopp ZT<br />
GmbH<br />
Lage- und Höhenplan in digitaler Form (Vermessung Schartner.Zopp ZT GmbH)<br />
Grundlage Schwarzplan in digitaler Form (Vermessung Schartner.Zopp ZT GmbH<br />
Bauhöhenplan Hochspannungsleitung (Salzburg Netz)<br />
Luftbilder / Bilder vom Umgebungsmodell<br />
Verkehrsgutachten<br />
Bodengutachten<br />
Lärmschutzgutachten<br />
Richtlinien der Salzburger Wohnbauförderung<br />
Liste Wirtschaftlichkeitskennzahlen<br />
Formblatt Projekterfassung<br />
ACHTUNG:<br />
Die o.a. Unterlagen sowie sämtliche Protokolle und offiziellen Fragebeantwortungen<br />
sind zum gegebenen Zeitpunkt unter dem Link http://www.hoe.at/index.php?id=291 mit<br />
dem Benutzername: ………… und Passwort: ………………. zum Download verfügbar.<br />
© HEIMAT ÖSTERREICH<br />
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„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 8 von 22
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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
1.9 Wettbewerbsleistung<br />
Aufgrund der unter Punkt 1.8 (Wettbewerbsunterlagen) enthaltenen Arbeitsunterlagen<br />
(sind unter www.hoe.at zum Downloaden) sind folgende Ergebnisunterlagen<br />
auszuarbeiten:<br />
a) Schwarzplan M 1:2500<br />
Zur Darstellung der Gebäude in das städtebauliche Umgebungsbild.<br />
Die Grundlage für den Schwarzplan wird vom Auslober beigestellt.<br />
b) Lageplan M 1:500<br />
mit Darstellung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen. Im Lageplan sind<br />
die für die Lage im Bauplatz (§ 25/(3). Bebauungsgrundlagengesetz) maßgeblichen<br />
Höhen über dem gewachsenen Gelände genau anzuführen. Weiters sind die<br />
Abstände von den Grundgrenzen exakt zu kotieren.<br />
c) Grundrisse /Wohnungstypen M 1:200<br />
Im Erdgeschoßplan sind die Freiraumplanung und die Grundrisse jeglicher Gebäude<br />
mit Raumbezeichnung, Raumflächen und Hauptmaßen darzustellen.<br />
Für die weiteren Geschoße sind die Grundrisse lediglich als Schemata mit entsprechenden<br />
Flächenschraffuren für die einzelnen Wohnungstypen, Stiegenhausund<br />
Gangbereiche sowie den Lift darzustellen und zu beschriften. Sollten sich in den<br />
Obergeschoßen im Vergleich zum Erdgeschoß neue Wohnungstypen befinden, so<br />
sind diese einmal gesondert planlich im M 1:200 auszuarbeiten.<br />
Im Grundriss Kellergeschoß/Tiefgarage ist eine grobe Raumaufteilung, die PKW-<br />
Abstellplätze, das statische System und die darüber befindlichen Gebäude<br />
darzustellen. Alle Grundrisse sind einzunorden.<br />
d) Schnitte M 1:200<br />
mit Angabe der Geschosshöhen, Gebäudehöhen, absoluten Höhenkoten und<br />
Darstellung des Geländeverlaufes (Bestand und Planung).<br />
e) Ansichten M 1:200<br />
Diese sind in solcher Weise darzustellen, dass es dem Preisgericht möglich ist, die<br />
Gestaltungsabsicht einwandfrei beurteilen zu können.<br />
f) Erläuterungsbericht<br />
mit Darstellung und Beschreibung der konzeptiven, funktionellen, gestalterischen und<br />
konstruktiven Überlegungen (max. 2 DIN A4 Seiten).<br />
g) Berechnungen der Flächen und Rauminhalte, bestehend aus einem Rechnungsplan<br />
M 1:200 und der schriftlichen Berechnung. Alle in der Berechnung aufscheinenden<br />
Maße (inkl. Fenstergrößen) müssen im Rechnungsplan eingetragen<br />
sein. Berechnungsgrundlage: ÖNORM B 1800. Die Ergebnisse der Berechnungen<br />
sind in das beiliegende Formblatt Projekterfassung zu übertragen.<br />
h) Baumassenmodell M 1:500 als Einsatzmodell für das vom Auslober beigestellte<br />
Umgebungsmodell.<br />
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02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />
„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 9 von 22
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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
i) Schaubilder<br />
Adressbildung und Stimmung sind für den Wohnbau mit max. zwei Schaubildern<br />
/Images darzustellen.<br />
j) Präsentationsfläche<br />
Jedem Wettbewerbsteilnehmer stehen max. zwei Ausstellungstafeln mit je ca. 100<br />
cm x 120 cm zur Verfügung.<br />
k) Freiraumgestaltung<br />
Ist in ausführlicher Darstellung im Pkt. b) und c) einzuarbeiten.<br />
Es ist hierzu ein Freiraumplaner miteinzubeziehen, welcher im Verfasserbrief anzuführen<br />
ist.<br />
l) Verkehrs- und Parkplatzkonzept<br />
Ist in ausführlicher Darstellung im Pkt. b) und c) einzuarbeiten<br />
m)Kostenschätzung<br />
Für die in Punkt 1.5 angegebenen Obergrenzen der reinen Baukosten ist eine<br />
entsprechende Kostenaufgliederung lt. ÖN B 1801 für den Wohnbau zu erstellen.<br />
n) Wirtschaftlichkeitskennzahlen<br />
Die in 2.4. Bewertungskriterien angegebenen Kennzahlen sind nachweislich zu<br />
berechnen und im Formblatt Projekterfassung zu übertragen.<br />
Wettbewerbsarbeiten, die im Umfang über das festgelegte Ausmaß hinausgehen,<br />
werden zur Beurteilung nur im vorgegebenen Ausmaß herangezogen.<br />
Es wird erwartet, dass die einzureichenden Arbeiten so ausgearbeitet sind, dass der<br />
grundsätzliche Lösungsansatz mit hinreichender Deutlichkeit ablesbar ist.<br />
Formalia:<br />
Alle Hinweise, die die Identität des Verfassers des Wettbewerbsprojektes<br />
erkennen lassen, sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Projektes.<br />
Alle eingereichten Unterlagen sind mit einer 6-stelligen Kennzahl von 1 cm<br />
Höhe und max. 6 cm Länge zu versehen, die aus 6 Ziffern besteht und zwar<br />
- auf allen Planunterlagen im rechten oberen Eck<br />
- auf allen sonstigen Unterlagen im rechten oberen Eck<br />
- auf Formblätter an der angegebenen Stelle<br />
Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben die Aufschrift<br />
„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“ zu tragen.<br />
© HEIMAT ÖSTERREICH<br />
02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />
„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 10 von 22
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1.10 Verwendungs- und Verwertungsrechte<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Der Auftraggeber erwirbt das sachliche Eigentumsrecht der prämierten<br />
Wettbewerbsprojekte.<br />
Das Recht des geistigen Eigentums bleibt dem Projektverfasser gewahrt.<br />
Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern nach der<br />
Entscheidung des Preisgerichtes bekannt gegeben.<br />
Beide Seiten haben das Recht, jede der Wettbewerbsarbeiten in einer ihnen<br />
geeignet erscheinenden Form zu veröffentlichen, wobei die Namen der anderen<br />
Seite zu nennen sind.<br />
Die Wettbewerbsunterlagen dürfen nur für die Wettbewerbsbearbeitung verwendet<br />
und nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />
1.11 Rückstellung von Unterlagen<br />
Die Heimat Österreich behält sich die Entscheidung vor, ob Wettbewerbsunterlagen an<br />
die Verfasser retourniert werden.<br />
Die Siegerprojekte verbleiben jedenfalls bei der Heimat Österreich.<br />
1.12 Absichtserklärung<br />
Die Heimat Österreich beabsichtigt, bei Realisierung des Projektes unter<br />
Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes und nach Abschluss des<br />
Verhandlungsverfahrens den 1. Preisträger und allenfalls den 2. Preisträger mit mind.<br />
80,5 % der Planungsleistungen nach HOA 2004 §11 zu beauftragen. Es sind das<br />
folgende Leistungen:<br />
Vorentwurf 13 %<br />
Entwurf 17 %<br />
Einreichung 10 %<br />
Ausführungsplanung 33 %<br />
Künstlerische Oberleitung 5 %<br />
Technische Oberleitung 2,5 %<br />
Vom vereinbarten Honorar wird ein Nachlass von mind. 7,5 % für Bauvorhaben mit<br />
Förderungsmittel des Landes in Abzug gebracht.<br />
Sollte das Projekt nicht realisiert werden, besteht kein Rechtsanspruch auf eine<br />
Auftragserteilung. Sollte das Projekt in Etappen realisiert werden, besteht kein<br />
Rechtsanspruch auf eine Auftragserteilung aller Bauetappen.<br />
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02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />
„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 11 von 22
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2 WETTBEWERBSAUFGABE<br />
2.1 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />
BEHANDELT IN DER SITZUNG DES GESTALTUNGSBEIRATES: 28./29.01.2013<br />
BEHANDELT IN DER SITZUNG DES PLANUNGSAUSSCHUSSES: 28.02.2013<br />
1 Städtebauliche Situation<br />
Die HÖ (Heimat Österreich gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H.)<br />
beabsichtigt die Durchführung eines Wettbewerbes zur Errichtung von Wohnbauten auf der<br />
Liegenschaft 1036/7 der KG Liefering II.<br />
Das Planungsgebiet umfasst ca. 16.945 m² und ist derzeit überwiegend als Grünland –<br />
„Sonstige Flächen“ gewidmet. Eine Umwidmung in Bauland – „Erweitertes Wohngebiet“ ist<br />
beabsichtigt.<br />
Die Liegenschaft befindet sich im Nordwesten von Salzburg und liegt in einem<br />
nutzungsmäßig heterogenen Gebiet.<br />
Nördlich und westlich schließen Siedlungsbereiche mit überwiegender Wohnnutzung an. Im<br />
Westen überwiegt eine kleinteilige Einfamilienhausstruktur - die unmittelbar westlich<br />
angrenzende Liegenschaft 1039/1 (derzeit noch unbebaut) wird in absehbarer Zeit ebenfalls<br />
einer Wohnnutzung zugeführt - Richtung Norden weist die Bebauungsstruktur einen<br />
mittleren Maßstab auf.<br />
An der nördlich verlaufenden Münchner Bundesstraße überwiegen gewerblichen Nutzungen<br />
mittleren bis großen Maßstabs. Östlich und südlich grenzt das Planungsgebiet an den<br />
Gewerbeschwerpunkt „Nord-West“ mit seinen überwiegend 2- bis 3-geschossigen,<br />
großflächigen Hallenbauten an.<br />
Die Nahversorgungseinrichtungen für den täglichen Bedarf sind in angemessener<br />
Entfernung an der Münchner Bundesstraße erreichbar.<br />
Das Planungsgebiet ist durch die Saalachstraße im Norden und den Rottweg im Süden an<br />
das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Eine gute fußläufige Erreichbarkeit des<br />
öffentlichen Nahverkehrs ist mit den Buslinien 4, 24 und 34 gegeben.<br />
Hinsichtlich der Lärm- und Luftbelastung durch den Kfz-, Bahn- und Flugverkehr sowie<br />
durch das östlich angrenzende Gewerbegebiet sind die entsprechenden Gutachten im<br />
Wettbewerb zu berücksichtigen.<br />
Im südlichen Drittel des Planungsgebiets quert eine 110kV-Leitung von Südwest in Richtung<br />
Nordost. Im Rahmen der Planung sind die Vorgaben der Salzburg AG (siehe<br />
Stellungnahme) hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsabstände zwingend einzuhalten.<br />
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02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />
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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />
2 Ziele des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK)<br />
Das Räumliche Entwicklungskonzept 2007 (REK 2007) trifft folgende Aussagen:<br />
2.1 Siedlungs- und Ortsbildkonzept:<br />
Im Entwicklungsplan „Funktionelle Stadtgliederung“ (Plan-Nr. 3.02):<br />
- Dieser Teil des Stadtteiles Liefering ist hinsichtlich der Stadtgliederung zur „Äußeren<br />
Stadt“ zu rechnen<br />
- Die Münchner Bundesstraße stellt eine „Entwicklungsachse 2. Ordnung“ dar.<br />
- Das nächste lokale Zentrum ist ca. 900 m südöstlich an der Lieferinger Hauptstraße;<br />
u.a. sind hier eine Kirche, Lebensmittelgeschäfte, Gastronomie zu finden<br />
- Das nächste übergeordnete Zentrum stellt das Stadtteilzentrum „Taxham-Europark“<br />
dar.<br />
Im Entwicklungsplan „Bebauungsstruktur“ (Plan-Nr. 3.03) wird<br />
- als Leithöhe eine Bebauungshöhe von 2-3 Geschossen festgelegt<br />
- und für die Bebauungsstruktur wird generell eine „feine Körnung“ als Ziel definiert.<br />
2.2 Freiraumkonzept:<br />
Im Entwicklungsplan „Grünes Netz“ (Plan-Nr. 2.21) wird<br />
- als Ziel bzw. Maßnahme formuliert: „Bestehende Grünverbindung aufwerten“ –<br />
gemeint ist der Bereich entlang des Rottwegs, der eine wichtige Verbindungsachse<br />
zu den Erholungsgebieten entlang der Saalach darstellt.<br />
Entsprechend dem Entwicklungsplan „Versorgungsbedarf für Spielflächen und<br />
Naherholung“ (Plan-Nr. 2.04)<br />
- besteht im umgebenden Bereich des Planungsgebiets einen Versorgungsbedarf an<br />
Spielflächen für unter 12-jährige.<br />
3 Städtebauliche Ziele<br />
3.1 Nutzung und Flächenwidmung<br />
Flächenwidmung:<br />
Der überwiegende Anteil des Planungsgebiets ist gemäß rechtswirksamen<br />
Flächenwidmungsplan 1997 (FWP 1997) als Grünland „Sonstige Flächen“ ausgewiesen, im<br />
Nordosten des Planungsgebiets – im Bereich des angrenzenden Gewerbegebiets – liegt<br />
eine als Grünland „Immissionsschutzstreifen“ gewidmete Fläche.<br />
Eine Teilfläche im Nordwesten des Planungsgebiets ist bereits als Bauland „Erweitertes<br />
Wohngebiet“ ausgewiesen.<br />
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Beabsichtigt ist die Umwidmung aller Grünlandflächen des Planungsgebiets in Bauland<br />
„Erweitertes Wohngebiet“.<br />
Aufgrund der schwierigen Ausgangslage zur Bebauung des Planungsgebiets – querende<br />
Hochspannungsleitung, ungünstiger Zuschnitt des Planungsgebiets – wird der gemäß REK<br />
2007 festzulegende Grünflächenabzug auf mindestens 10 % der Baulandneuausweisung<br />
beschränkt.<br />
Der Grünflächenabzug soll als Grünland „Erholungsgebiete“ gewidmet werden und ist als<br />
öffentlicher Grünraum nutzbar zu gestalten. Im Rahmen des Wettbewerbs ist eine<br />
Präzisierung der Grünflächenabgrenzung zulässig, jedoch sind dabei die planungsfachlichen<br />
Vorgaben gemäß Punkt 3.3 zu berücksichtigen.<br />
Bei einer potentiellen Baulandneuausweisung von ca. 14.950 m² beträgt der<br />
Grünflächenabzug somit mindestens 1.500 m². Teilflächen dieses öffentlichen Freiraums<br />
dürfen nur im untergeordneten Ausmaß im Bereich der 110 kV-Leitung (12 m Korridor<br />
beiderseits der Leitungsachse) liegen und soll an die bestehende öffentliche Freifläche im<br />
Westen anbinden.<br />
Beabsichtigte Nutzung:<br />
Im Planungsgebiet ist geförderter Mietwohnbau im Ausmaß von 100% der maximal<br />
erzielbaren Bruttogeschoßfläche (BGF) umzusetzen.<br />
3.2 Bebauung<br />
3.2.1 Bauliche Ausnutzbarkeit:<br />
Unter Berücksichtigung der umliegenden Siedlungsstrukturen und zur Umsetzung der<br />
Planungsziele der Stadt gemäß REK 2007 (u.a. sparsamer Umgang mit Grund und Boden)<br />
wird die maximale bauliche Ausnutzbarkeit mit GFZ 0,8 festgelegt.<br />
Nach Abzug der erforderlichen Abtretungsflächen für öffentliche Verkehrsflächen<br />
(Gemeindestraßen) beträgt die potentielle maximale Bauplatzfläche ca. 15.390 m². Dadurch<br />
ergibt sich eine potentielle maximale BGF von ca. 12.315 m². Das entspricht ca. 130<br />
Wohneinheiten (bei einer angenommenen durchschnittlichen Wohnungsgröße von brutto<br />
90 m²) bis 170 Wohneinheiten (bei einer angenommenen durchschnittlichen<br />
Wohnungsgröße von brutto 70 m²).<br />
Für Gemeinschaftsräume wird ein Dichtebonus in der Höhe der tatsächlich dafür realisierten<br />
und dauerhaft genutzten Flächen gewährt.<br />
3.2.2 Geschossanzahl:<br />
Aufgrund der bestehenden Umgebungsstruktur und auf Basis der Festlegungen des<br />
REK 2007 (s. Pkt.2) ist als Leithöhe von 3 Geschossen auszugehen. Bei entsprechender<br />
städtebaulicher Begründung und zur Vermeidung der zurückgesetzten Dachgeschosse ist<br />
eine untergeordnete, punktuelle Erhöhung auf 4 Geschosse vorstellbar.<br />
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3.2.3 Bebauungsstruktur:<br />
Entsprechend dem REK 2007 ist für die Bebauungsstruktur eine „feine Körnung“ als Ziel<br />
definiert (vgl. Pkt. 2.1).<br />
Dazu: „feine Körnung umfasst alle Gebäude, die eine überbaute Grundfläche bis 500 m2<br />
besitzen und deren Straßenfront nicht länger als 25 m ist (z. B. kleinteilige EFH-Bebauung).“<br />
(REK 2007, Strukturuntersuchung und Problemanalyse, S. 148).<br />
Aufgrund der vorherrschenden schwierigen Bebauungsbedingungen im Planungsgebiet –<br />
querende Hochspannungsleitung, Flächenkonfiguration, Grünflächenabzug und siedlungsstruktureller<br />
Übergangsbereich zwischen kleinteiliger Wohnbebauung und großmaßstäblichen<br />
Gewerbenutzungen – kann sich die Bebauungsstruktur, insbesondere im Übergangsbereich<br />
zur Gewerbenutzung, in Richtung einer mittleren Körnung entwickeln.<br />
Dazu: „mittlere Körnung umfasst alle Gebäude, die eine überbaute Grundfläche zwischen<br />
500 m2 und 3.000 m2 besitzen und/oder deren Straßenfront zwischen 25 m und 70 m lang<br />
und/ oder die Gebäudetiefe zwischen 25 m und 70 m groß ist (z.B. Zeilenbauten,<br />
Blockrandbebauung und Gewerbehallen mittlerer Größe).“<br />
Durch die Art der Bebauung soll ein Lärmschutz (auch der privaten Freibereiche) gegenüber<br />
den östlich angrenzenden Gewerbenutzungen sowie der Saalachstraße und dem Rottweg<br />
erreicht werden.<br />
3.2.4 Baufluchtlinien und Nachbarschaftsabstände:<br />
Gemäß den angrenzenden rechtswirksamen Bebauungsplänen wird auch im Planungsgebiet<br />
eine Baufluchtlinie mit einem Abstand von 5,0m zur Saalachstraße sowie zum Rottweg<br />
vorgegeben. Allfällige erforderliche Baufluchtlinien und Baugrenzlinien werden<br />
projektbezogen festgelegt.<br />
Zu den Planungsgebietsgrenzen ist der gesetzliche Nachbarabstand einzuhalten.<br />
Innerhalb des Bauplatzes können die Nachbarschaftsabstände unter der Voraussetzung<br />
einer entsprechenden städtebaulichen Begründung projektbezogen unterschritten werden.<br />
3.3 Freiraumgestaltung<br />
Entsprechend den beschlossenen Zielen und Maßnahmen des REK 2007 werden folgende<br />
Rahmenbedingungen für den Freiraum festgelegt:<br />
Ein detailliertes Freiraumkonzept ist zu erstellen. Dabei ist ein/e LandschaftsarchitektIn<br />
zwingend in das Bearbeitungsteam einzubeziehen.<br />
Das Freiraumkonzept soll folgende Aussagen enthalten:<br />
• private Freiflächen:<br />
- Lage, Gestaltung und ggf. Trennungselemente, Boxen zur Aufbewahrung von<br />
Gartenutensilien<br />
- Sicht- und Lärmschutzmaßnahmen<br />
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• halböffentliche Freiflächen:<br />
- Gestaltung der von den Bewohnern gemeinschaftlich zu nutzenden internen<br />
Freiflächen unter Berücksichtigung der angestrebten Bevölkerungs- und<br />
Altersstruktur.<br />
- Im Bereich von Gemeinschaftsräumen: Schaffung von Terrassen und Freiflächen<br />
als Treffpunkt.<br />
• öffentliche Freiflächen:<br />
- Schaffung und Gestaltung einer zusammenhängenden, öffentlichen Freifläche im<br />
Ausmaße von mind. 1.600 m² - besser 2.000 m² (siehe Stellungnahme MA 7/02),<br />
davon wird eine Fläche im Ausmaß von mind. 1.500 m² dezidiert als Grünland –<br />
„Erholungsgebiete“ (Grünflächenabzug) ausgewiesen.<br />
- Einbindung dieser neu zu schaffenden öffentlichen Grünfläche unter Einbindung<br />
der westlich angrenzenden öffentliche Grünfläche<br />
- Kurzwegige Anbindung der o.a. öffentlichen Freifläche sowie der westlich<br />
angrenzenden öffentlichen Freifläche durch einen Fuß- und Radweg an die<br />
Saalachstraße und den Rottweg<br />
• Kleinkinderspielflächen: Lage und Gestaltung; Entwicklung innovativer Lösungen, die<br />
sich von dem üblichen Mindeststandard abheben und u.a. auch den Bedürfnissen der<br />
älteren Bewohner gerecht werden.<br />
• diverse Nebenanlagen und befestigte Flächen wie z.B. überdachte Fahrradabstellplätze,<br />
Tiefgaragen-Entlüftung, private Abstellräume für Gartengeräte etc.<br />
• Besucherparkplätze: Lage und Gestaltung<br />
• Bepflanzungsvorschläge wie z.B. Bäume und Hecken, Fassaden- und Dachbegrünungen<br />
etc.<br />
• Die Berücksichtigung von Retentionsflächen sowie ein möglichst geringer Versiegelungsgrad<br />
soll angestrebt werden<br />
3.4 Soziales<br />
Es wird eine senioren- und behindertengerechte Ausstattung im Innen- wie im<br />
Außenbereich (jedenfalls in Form der WBF-Vorgaben) gefordert.<br />
Errichtung eines Gemeinschaftsraums für die künftigen Bewohner des Planungsgebiets mit<br />
einer Nettonutzfläche von 50-80 m² und Einrichtung mit einer Grundausstattung samt<br />
Küche, 2 WCs und 1 Büro (10-12 m²).<br />
Die Situierung des Gemeinschaftsraums ist keinesfalls in Kellerräumen oder unterirdischen<br />
Bauteilen akzeptabel.<br />
Zur Verbesserung der Funktionalität ist der Gemeinschaftsraum angrenzend an den zu<br />
schaffenden öffentlichen Grünraum zu situieren. Entsprechende dem Gemeinschaftsraum<br />
funktional zugeordnete Freiflächen sind vorzusehen.<br />
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3.5 Verkehr<br />
Generell soll die gesamte Liegenschaft Kfz-frei gestaltet werden.<br />
Erschließungsmöglichkeiten für den Kfz-Verkehr haben sich auf Anlieferungsmöglichkeiten<br />
und die Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge zu beschränken.<br />
3.5.1 Zufahrt:<br />
Die Zu- und Abfahrt zum Planungsgebiet und zu den Tiefgaragen soll ausschließlich über<br />
zwei Zufahrten erfolgen: Im Norden über die Saalachstraße im Bereich des bestehenden<br />
Weges und im Süden vom Rottweg (jeweils entlang dem östlich angrenzenden<br />
Gewerbegebiet).<br />
Die Erschließung der Besucherstellplätze soll ebenfalls über die gleichen Zufahrten<br />
erfolgen.<br />
Bei den Zufahrten ist – insbesondere im Bereich der Saalachstraße - auf die Einhaltung des<br />
erforderlichen Sichtfeldes (Anfahrsicht) zu achten. Im Rottweg ist die Bushaltestelle der<br />
Linie 34 außerhalb des Einmündungsbereiches der Zufahrt zu versetzen.<br />
In der Saalachstraße ist die Errichtung eines Gehsteiges entlang des geplanten Projektes<br />
erforderlich. Die Breite hat mind. 2,00 m zu betragen. Im Rottweg muss der an das<br />
Planungsgebiet angrenzende Gehsteig um ca. 0,5 m auf eine Breite von 2,0 m verbreitert<br />
werden. Die erforderlichen Abtretungsflächen für Gehsteigerrichtung/-verbreiterung sind bei<br />
der Bauplatzabgrenzung zu berücksichtigen (siehe auch Gutachten Komobile).<br />
3.5.2 Stellplätze / Tiefgarage:<br />
Um eine entsprechende Freiraumgestaltung auf der ungünstig zugeschnittenen<br />
Liegenschaft zu ermöglichen, sind die nach der Stellplatzverordnung erforderlichen KFZ-<br />
Abstellflächen für alle Bauten möglichst zur Gänze in einer Tiefgarage vorzusehen.<br />
Jedenfalls ist ein Stellplatzschlüssel von 1:1 in Tiefgaragen sicherzustellen.<br />
Oberirdisch sollen nach Möglichkeit lediglich Stellplätze für Behinderte und Anliefermöglichkeiten<br />
angeboten werden (im Nahbereich der Zufahrten).<br />
Es wird die Ausarbeitung eines Mobilitätskonzepts empfohlen, auf Basis dessen kann eine<br />
Änderung des Stellplatzschlüssels ermöglicht werden.<br />
Zur Förderung des Umweltverbundes sind überdachte Radabstellplätze (Stellplatzschlüssel<br />
1:3) vorzusehen (siehe auch Leitfaden „Mobilitätsmanagement“ der Stadt Salzburg sowie<br />
Broschüre „Bau aufs Rad“ des BMFIT).<br />
3.5.3 Fuß- und Radwege:<br />
Es ist eine Durchwegung des Planungsgebiets für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr<br />
(4,0 m Regelquerschnitt) zwischen Saalachstraße und Rottweg unter Anbindung der o.a.<br />
öffentlichen Freifläche zu schaffen (Servitutsregelung). Kosten der Errichtung und die<br />
Instandhaltung sollen vom Bauträger übernommen werden. Der Fuß- und Radweg ist an<br />
den neu zu errichtenden Fuß- und Radweg auf der Liegenschaft 1039/1, KG Liefering II,<br />
anzuschließen.<br />
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3.6 Ökologie und Nachhaltigkeit<br />
Aus ökologischen Gründen und um die Freiraumgestaltung nicht zu beschränken, sollte die<br />
Tiefgarage weitestgehend unter den Gebäuden vorgesehen werden.<br />
Unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Planung sind ökologische Planungsgrundsätze<br />
zu berücksichtigen, insb. hinsichtlich energiesparender Bauweisen und der Integration von<br />
Solarenergie in das architektonische Konzept.<br />
Empfohlen wird, sich dazu auch an der „Checkliste zur Nachhaltigkeitsbewertung Wohnbau<br />
Stadt Salzburg“ zu orientieren (vergl.: www.stadt-salzburg.at/nachhaltigkeit).<br />
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2.2 Wettbewerbsziele des Auslobers<br />
Im Städtischen Wohnbau sind wir in der heutigen Zeit immer öfters mit der Aufgabe<br />
konfrontiert, verschiedene städtebauliche Ausprägungen zu verbinden. Meist sind es die<br />
Randgebiete einer Stadt, bei denen die Dichte auf die Peripherie trifft. Im spezifischen<br />
Fall der Saalachstraße/Rottweg treffen zwei periphere städtebauliche Situationen, die<br />
Einfamilienhaussiedlung und ein kleines Gewerbegebiet, aufeinander.<br />
Die klassische Frage, welche der beiden städtebaulichen Situationen nun mehr<br />
Gewichtung hat und welcher Ansatz weiterverfolgt wird, ist hier nicht zielführend, da<br />
beide städtebaulichen Muster nicht den Absichten der Raumplanung in punkto<br />
Nachverdichtung, noch jenen des Auslobers im Sinne einer vernünftigen Nutzung des<br />
Areals entsprechen. Die Hochspannungsleitung, die das Areal zusätzlich überspannt,<br />
vereinfacht die Diskussion nicht.<br />
Daher könnte man auch an andere Wohntypologien denken, die nicht nur den<br />
klassischen Mustern eines familiengerechten Wohnens entsprechen, sondern<br />
gleichfalls gerade durch die gegebenen Sachzwänge und die besondere Identität des<br />
Ortes, andere, abgewandelte, zeitgenössischere Wohnformen (im Rahmen der<br />
Wohnbauförderungsrichtlinien) zulassen. Einen durchaus experimentelleren Wohnbau,<br />
auch in Hinblick neuer, mehr hybrider Wohnformen, die innen und Außenraum über<br />
klassische Sichtbeziehungen hinweg zu nutzen vermögen. Angedacht werden könnten<br />
auch später zusammenschließbare Startup- Einheiten (im Rahmen der Wohnbauförderungsrichtlinien),<br />
jedenfalls Wohntypologien die sei es dem Auslober, als auch den<br />
späteren Nutzern, größtmögliche Flexibilität - im Rahmen der vorgegeben Dichte -<br />
gewährleisten.<br />
Aber auch Mischformen und traditionellere Einheiten, die durch ihr reflektiertes<br />
Einfügen, auch tradiertes Wohnen zulassen und doch der ganzen Siedlung eine<br />
eigenständige, zeitgenössische und identitätsstiftende Form geben, durchaus ihrer<br />
peripheren Lage bewusst ist und doch durch ihren Charakter Urbanität und<br />
gemeinschaftliches, der Jetztzeit entsprechendes Wohnen manifestiert.<br />
Die Wohnungen sind funktional lt. den Förderrichtlinien des Amtes der Salzburger<br />
Landesregierung Abt. 10 Wohnbauförderung zu konzipieren und vor allem die Vorgaben<br />
hinsichtlich Barrierefreiheit einzuhalten.<br />
Die einzelnen Gebäude sollten nördlich der Hochspannungsleitung eine mind. WNFL<br />
von 1.750 m² bzw. ca. 25 WE und südl. davon eine mind. WNFL von 1.400 m² bzw. ca.<br />
20 WE aufweisen. Je Gebäude max. ein Stiegenhaus, ausgenommen bei Gebäuden bei<br />
denen die Fluchtweglängen ansonsten nicht eingehalten werden können. Auf jeden Fall<br />
nur eine Aufzugsanlage je Gebäude.<br />
Durch die Bauverbotszone unter der Hochspannungsleitung und den beiden Zufahrten<br />
von Nord und Süd könnte sich die Bebauung in zwei Planungsbereiche aufteilen.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass die Funktionalität jedes Teilbereiches bzgl. Tiefgarage,<br />
Zufahrt und Stellplatzanzahl erhalten bleibt.<br />
Mit der Situierung und Anordnung der Gebäude ist vor allem auf die Schallimmissionen<br />
lt. beiliegenden Lärmschutzgutachten und auf die Abstände bzw. den Bebauungshöhen<br />
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zur Hochspannungsleitung lt. beiliegender Stellungnahme der Salzburg AG zu<br />
reagieren.<br />
Sämtliche Fenster von Wohnungen sowie Verglasungen von Allgemeinräumen und<br />
Stiegenhäuser/Gängen in den Obergeschoßen sind mit einem Parapet von mind.<br />
100cm zu planen. Ausgenommen davon sind Fenster und Türen zu Balkon- und<br />
Terrassenflächen. Balkone sind mit einer Tiefe vom 2m vorzusehen und sollten je<br />
Wohnung max. 8m² betragen. Loggien sind zu vermeiden.<br />
Die Außenhülle von beheizten Gebäudeteilen ist möglichst kompakt für eine Niedrigstenergiebauweise<br />
(LEK T
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2.3 Nutzungsübersicht<br />
Das Planungsgebiet beinhaltet die im Lageplan dargestellten Bauland- und<br />
Grünlandflächen und umfasst ca. 16.945m² Die gesamt Liegenschaft umfasst ca.<br />
21.120m². Nach Abzug der erforderlichen Abtretungsflächen umfasst der Bauplatz eine<br />
Fläche von max. ca. 15.390m², während der Teilbereich des Grünflächenabzuges mind.<br />
ca. 1.500m² beträgt.<br />
Es wird, unter dem Aspekt eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden, von einer<br />
Dichte von 0,8 GFZ ausgegangen. Daraus ergibt sich bei einer Bezugsfläche für die<br />
Bebauungsdichte von 15.390m² eine maximal mögliche Bruttogeschossfläche BGF von<br />
ca. 12.315m².<br />
Aus der o.a. BGF ergibt sich eine mind. Wohnnutzfläche WNFL von ca. 9.236m². Diese<br />
WNFL ist zzgl. den Flächen für den Gemeinschaftsraum und den dazugehörigen<br />
Nebenräumen..<br />
Die oben vorgegebene WNFL ist eine Mindestanforderung für den Wohnbau, d.h.<br />
sämtliche dichterelevanten Nebenflächen (u.a. VKF, VSF, NUF, NDF und TGF lt. ÖN<br />
B1800) dürfen max. die Differenz zu den oben angeführten Bruttogeschossflächen<br />
betragen.<br />
Zur einheitlichen Ermittlung der WNFL NFL sind in der Planung nachfolgende Wandstärken<br />
zu verwenden: Außenwand beheizter Raum 40cm<br />
Wohnungstrennwände 30cm<br />
Tragende Zwischenwände 25cm<br />
Nichttragende Zwischenwände 10cm<br />
Die Größe der Wohneinheiten im Wohnbau sollte sich nach folgendem Schlüssel<br />
aufteilen:<br />
1,5 ZI Wohnung bis 45m² 20% ca. 29 WE<br />
2 ZI Wohnung 50 - 55m² 30 % ca. 43 WE<br />
3 ZI Wohnung klein 65 - 69m² 20 % ca. 29 WE<br />
3 ZI Wohnung 70 - 80m² 20 % ca. 30 WE<br />
4 ZI Wohnung bis 90m² 10 % ca. 14 WE<br />
Das ergibt zusammen ca. 145 Wohneinheiten.<br />
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2.4 Bewertungskriterien:<br />
Die Bewertung der vorgelegten Wettbewerbsarbeiten erfolgt durch das Preisgericht<br />
anhand der angeführten Kriterien, sowie unter Berücksichtigung der Berichte aus der<br />
wohnbauspezifischen bzw. pflegespezifischen, der ökonomischen und ökologischen<br />
Vorprüfung.<br />
Ortsbauliche und architektonische Lösung:<br />
Verkehrslösung, Erschließung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume,<br />
Beziehung der Baumassen zueinander, Räumliche Gestaltung, Gestaltung und Qualität<br />
der Innenräume, Gestaltung der Freibereiche;<br />
Ökonomie - reine Baukosten:<br />
Die maximalen reinen Baukosten lt. Salzburger Wohnbauförderung dürfen für das<br />
Bauvorhaben inkl. Gestaltung der Freiraumflächen mit Geh- und Radweg nicht<br />
überschritten werden.<br />
Dieser Maximalpreis sollte wenn möglich unterboten werden.<br />
Eine Nichtumsetzbarkeit dieses Baukostenrahmens kann zum Ausscheiden führen.<br />
Ökonomie - Wirtschaftlichkeitskennzahlen:<br />
Eine Unterschreitung der zu erzielenden Kennzahlen sowie falsche Zahlenangaben<br />
können zum Ausscheiden des Bewerbers führen.<br />
Siehe hierzu die beiliegende Liste „Wirtschaftlichkeitskennzahlen“, die Punkte A, B und<br />
D.<br />
Ökologie – energetische Qualitäten:<br />
- Gebäude- Energiekennzahl LEK T < 18<br />
- Gebäude- Ökologiekennzahl OI3 I c < 45<br />
Ergänzend dazu siehe die beiliegende Liste „Wirtschaftlichkeitskennzahlen“, den Pkt. C<br />
Diese Kennzahlen werden vom Auslober im Zuge der Vorprüfung durch erstellte<br />
Energieausweise kontrolliert.<br />
Wirtschaftlichkeit, funktionelle Lösung und Erfüllung des Raum- und<br />
Funktionsprogramms:<br />
Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, Zuordnung der Funktionsbereiche,<br />
Orientierbarkeit, Flexibilität.<br />
Pflegerische Qualitäten:<br />
Pflegerische Qualitäten der funktionellen Planung in der Gestaltung und<br />
Materialisierung, sowie für den Betrieb werden durch die pflegespezifische Vorprüfung<br />
eingeschätzt und der Jury für jedes Projekt berichtet.<br />
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