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Auslobung (pdf, 98KB) - architekturwettbewerb

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HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />

Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

ENTWURF<br />

Ausloberin<br />

PROJEKT: WOHNBEBAUUNG Saalachstraße/Rottweg<br />

WETTBEWERBSAUSSCHREIBUNG<br />

für einen geladenen Architekturwettbewerb<br />

Achtung! Die Wettbewerbsunterlagen (Punkt 1.8)<br />

sind ab ......... 2013 unter www.hoe.at (siehe Anleitung) zum Download bereit!<br />

Salzburg, am 02.04.2013


HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />

Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

INHALTSANGABE<br />

1 ALLGEMEINE WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN<br />

1.1 Einleitung<br />

1.2 Bauherr und Auslober<br />

1.3 Termine<br />

1.4 Verfahrenshinweise<br />

1.5 Teilnehmer am Wettbewerb<br />

1.6 Preisgericht<br />

1.7 Preisgelder<br />

1.8 Wettbewerbsunterlagen<br />

1.9 Wettbewerbsleistung<br />

1.10 Verwendungs- und Verwertungsrechte<br />

1.11 Rückstellung von Unterlagen<br />

1.12 Absichtserklärung<br />

2 WETTBEWERBSAUFGABE<br />

2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen<br />

Verfasser: Magistrat Abt. 5/03 – Amt für Stadtplanung und Verkehr<br />

2.2 Wettbewerbsziele des Auslobers<br />

2.3 Nutzungsübersicht<br />

2.4 Bewertungskriterien<br />

© HEIMAT ÖSTERREICH<br />

02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 2 von 22


HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />

Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

1 ALLGEMEINE WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN<br />

1.1 Einleitung<br />

Die Heimat Österreich plant eine Wohnbebauung auf den einer Teilfläche der<br />

Liegenschaft 1036/7 der KG Liefering II zu errichten.<br />

Das Planungsgebiet umfasst ca. 16.945m² und ist derzeit als Grünland – „Sonstige<br />

Flächen“ bzw. ein kleiner Teil als Bauland – „Erweitertes Wohngebiet“ gewidmet. Diese<br />

Baulandreserve, welche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, soll nun als Wohngebiet<br />

mit der gänzlichen Nutzung als geförderte Mietwohnungen einer Bebauung zugeführt<br />

werden. Nach Abzug der erforderlichen Abtretungsflächen umfasst der Bauplatz eine<br />

Fläche von max. ca. 15.390m², während der Teilbereich des Grünflächenabzuges mind.<br />

ca. 1.500m² beträgt.<br />

Im Einvernehmen mit der Stadt Salzburg und der Kammer der Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg, wird ein geladener<br />

Architekturwettbewerb durchgeführt.<br />

Anlass und Zweck des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwurfskonzepten für<br />

eine Wohnbebauung, welche den Richtlinien der Salzburger Wohnbauförderung<br />

entspricht und zu 100% mit Mittel der Salzburger Wohnbauförderung errichtet werden<br />

kann.<br />

1.2 Bauherr und Auslober<br />

HEIMAT ÖSTERREICH<br />

gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H.<br />

Plainstraße 55<br />

A-5020 Salzburg<br />

Tel.: 0662/43 75 21-0, Fax: 0662/43 75 21-39<br />

Internet: www.hoe.at<br />

Auskünfte über das Wettbewerbsverfahren:<br />

Die Heimat Österreich führt als Auslober den Wettbewerb und die Vorprüfung durch.<br />

Auskünfte über den Wettbewerb, sowie Informationsübermittlungsadresse:<br />

Ansprechpartner:<br />

Bmst. DI (FH) Thomas Gruber<br />

thomas.gruber@hoe.at<br />

Tel.: 0662/43 75 21-472<br />

Anfragen und Korrespondenz betreffend dieser Ausschreibung können nur an das<br />

Ausschreibungsbüro gerichtet werden.<br />

© HEIMAT ÖSTERREICH<br />

02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 3 von 22


HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />

Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

1.3 Termine<br />

22.04.2013 Bekanntgabe der Ausschreibung an die geladenen Architekten<br />

und Bereitstellung der Wettbewerbsunterlagen<br />

06.05.2013<br />

(genauer Termin wird<br />

noch fixiert)<br />

Juni 2013<br />

Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes<br />

Beginn: 13:00 Uhr, Ort: Heimat Österreich – Konferenzraum 3.OG<br />

Kolloquium<br />

Beginn: 15:00 Uhr, Ort: Heimat Österreich – Konferenzraum 3.OG<br />

Abgabe der Wettbewerbsarbeit<br />

bis 12:00 Uhr, Heimat Österreich, Empfang<br />

genauer Termin wird beim Kolloquium bekannt gegeben<br />

Abgabe Baumassenmodell<br />

bis 12:00 Uhr, Heimat Österreich, Empfang<br />

genauer Termin wird beim Kolloquium bekannt gegeben<br />

Vorprüfung<br />

Juli 2013<br />

Sitzung des Preisgerichts<br />

Beginn: 08:30 Uhr, Ort: Heimat Österreich – Konferenzraum 3.OG<br />

genauer Termin wird beim Kolloquium bekannt gegeben<br />

anschließend<br />

Vertragsverhandlung mit Wettbewerbssieger<br />

© HEIMAT ÖSTERREICH<br />

02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 4 von 22


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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

1.4 Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren<br />

Der Wettbewerb ist als geladener Architektenwettbewerb ausgeschrieben. Es werden 9<br />

Gutachter geladen, wobei 3 vom Gestaltungsbeirat der Stadt Salzburg, 3 von der<br />

Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg und<br />

3 von der Heimat Österreich genannt werden.<br />

Nachfolgende Teilnehmer werden als Zuladungen genannt:<br />

- BUS architektur, Wien (Zuladung Gestaltungsbeirat)<br />

- Architekten Flöckner und Schnöll, Salzburg (Zuladung Gestaltungsbeirat)<br />

- architektur.oberholzer, Salzburg (Zuladung Gestaltungsbeirat)<br />

- ………… (Zulosung Architektenkammer)<br />

- ………… (Zulosung Architektenkammer)<br />

- ………… (Zulosung Architektenkammer)<br />

- Architekten de vylder vinck taillieu bvba, Belgien (Zuladung Heimat Österreich)<br />

- kofler architects, Salzburg (Zuladung Heimat Österreich)<br />

- Arch. Dipl.-Ing. Tina Zimmer, Salzburg (Zuladung Heimat Österreich)<br />

Die Teilnehmer verpflichten sich mit der Abgabe von Wettbewerbsprojekten, dass Sie<br />

sämtliche Wettbewerbsbedingungen dieser Wettbewerbsauslobung erfüllen.<br />

© HEIMAT ÖSTERREICH<br />

02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 5 von 22


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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

1.5 Verfahrenshinweise<br />

Als Grundlage gilt die WOA 2010, es sei denn, diese Wettbewerbsausschreibung legt<br />

etwas anderes fest.<br />

Mit der Einreichung eines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Wettbewerbsteilnehmer<br />

sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.<br />

Varianten zur Wettbewerbsausschreibung sind nicht zugelassen.<br />

Der Wettbewerb wird als anonymes Verfahren durchgeführt. Jede eingereichte<br />

Wettbewerbsunterlage ist mit einer sechsstelligen Kennzahl zu bezeichnen. In einem<br />

verschlossenen Briefumschlag, der außen die Kennzahl und die Aufschrift<br />

„Verfasserbrief“ trägt, ist der Verfasserbrief abzugeben. Die Anonymität aller Verfasser<br />

wird bis zum Vorliegen aller für das Ergebnis notwendigen Entscheidung des<br />

Preisgerichtes gewahrt und wird erst anschließend durch das Öffnen der<br />

Verfasserbriefe aufgehoben. Im Verfasserbrief ist auch der mitwirkende Freiraumplaner<br />

anzuführen.<br />

Kann der Wohnbau - aus welchen Gründen immer - nicht realisiert werden, sind<br />

sämtliche Ansprüche der Wettbewerbsteilnehmer mit den ausbezahlten Aufwandsentschädigungen<br />

bzw. Preisgeldern abgegolten. Eine Anwendung des § 1168 ABGB<br />

wird zur Gänze ausgeschlossen.<br />

Als Planungsgrundlage gelten die Salzburger Baugesetze und die Richtlinien/<br />

Verordnungen der Salzburger Landesregierung für den geförderten Mietwohnbau und<br />

sowie die damit verbundenen Obergrenzen der reinen Baukosten (= Baukosten lt. ÖN B<br />

1801-1) sowie die ÖNORMEN jeweils in der gültigen Fassung.<br />

Die Wettbewerbsteilnehmer gewährleisten bereits zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer<br />

Wettbewerbsbeiträge dafür, dass oben angeführte Planungsgrundlagen im Falle einer<br />

späteren Beauftragung eingehalten werden können.<br />

Eine spätere Einrede – nach Auftragsvergabe - des Unwissens über diese Planungsgrundlagen<br />

und ev. Nachtragsforderungen auf Grund von erforderlichen Umplanungen<br />

etc. können aus diesem Titel nicht geltend gemacht werden.<br />

Weiters werden nachfolgende verbindliche Obergrenzen der reinen Baukosten (auch als<br />

Honorarbasis) anerkannt:<br />

Wohnbau:<br />

netto EUR ……………...,-<br />

© HEIMAT ÖSTERREICH<br />

02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 6 von 22


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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

1.6 Preisgericht<br />

Das Preisgericht setzt sich voraussichtlich aus folgenden Preisrichtern zusammen:<br />

Fachpreisrichter<br />

Arch. Univ.prof. Walter Angonese<br />

und Dipl.-Ing. Susanne Burger<br />

(Stv. Mag.arch. Marie-Therese Harnoncourt)<br />

Arch. Dipl.-Ing. Wolfgang Novak<br />

und Arch. Dipl.-Ing Christine Konrad<br />

(Stv. Arch. Dipl.-Ing Karin Grabner-Trummer)<br />

Mag.Arch. Hubertus Mayr<br />

und Arch. Dipl.-Ing. Franz Petz<br />

(Stv. Arch. Dipl.-Ing. Alexander Rettenbacher)<br />

Sachpreisrichter<br />

SR Dipl.-Ing. Dr. techn. Andreas Schmidbaur<br />

(Stv. Dipl.-Ing. Veronika Hirner)<br />

Dir. Ing. Stephan Gröger<br />

(Stv. Ing. Gerald Schlemmer)<br />

nominiert vom Gestaltungsbeirat<br />

nominiert von der Kammer<br />

nominiert von der Heimat Österreich<br />

Stadt Salzburg<br />

Heimat Österreich<br />

Berater ohne Stimmrecht<br />

HR Mag. Johann Vilsecker<br />

Bmst. DI(FH) Thomas Gruber<br />

Land Salzburg Abt. 10 Wohnbauförderung<br />

Vorprüfung - Heimat Österreich<br />

Das Preisgericht entscheidet in allen Fach- und Ermessensfragen unabhängig,<br />

unanfechtbar und endgültig. Das Preisgericht und dessen einzelne Mitglieder sind<br />

weisungsfrei. Vom Preisgericht können Experten ohne Stimmrecht beigezogen werden.<br />

Geheimhaltungspflicht:<br />

Die Sitzungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des<br />

Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie<br />

sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig,<br />

anwesend sind bzw. anwesend waren (z.B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller<br />

Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb<br />

verpflichtet.<br />

Beschlussfähigkeit des Preisgerichtes:<br />

Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn 3 Fachpreisrichter und 2 Sachpreisrichter<br />

anwesend sind.<br />

© HEIMAT ÖSTERREICH<br />

02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 7 von 22


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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

1.7 Preisgelder<br />

Es ist beabsichtigt folgende Preisgelder in EUR netto zur Auszahlung zu bringen:<br />

Es wird an alle Teilnehmer eine fixe Aufwandsentschädigung von je Netto EUR 5.000,-<br />

ausbezahlt. Das sind in Summe netto EUR 45.000,- .<br />

Es werden insgesamt 6 Wettbewerbsbeiträge prämiert, wobei eine Unterteilung in den<br />

1. bis 3. Platz und drei Anerkennungen erfolgt. Die o.a. Aufwandsentschädigung gilt für<br />

jeden Wettbewerbsteilnehmer unabhängig der Prämierung als pauschal fixiert.<br />

Die Aufwandsentschädigung wird im Auftragsfall zu 50 % auf das Vorentwurfshonorar<br />

angerechnet. Bei einer Beauftragung mehrerer Preisträger gemäß 1.12<br />

Absichtserklärung wird die Hälfte einer Aufwandsentschädigung anteilig im Verhältnis<br />

der Vorentwurfshonorare für die beiden Projekte auf das Honorar der beiden<br />

Auftragnehmer angerechnet.<br />

1.8 Wettbewerbsunterlagen<br />

Übersichtsplan Planungsgebiet in digitaler Form (Vermessung Schartner.Zopp ZT<br />

GmbH<br />

Lage- und Höhenplan in digitaler Form (Vermessung Schartner.Zopp ZT GmbH)<br />

Grundlage Schwarzplan in digitaler Form (Vermessung Schartner.Zopp ZT GmbH<br />

Bauhöhenplan Hochspannungsleitung (Salzburg Netz)<br />

Luftbilder / Bilder vom Umgebungsmodell<br />

Verkehrsgutachten<br />

Bodengutachten<br />

Lärmschutzgutachten<br />

Richtlinien der Salzburger Wohnbauförderung<br />

Liste Wirtschaftlichkeitskennzahlen<br />

Formblatt Projekterfassung<br />

ACHTUNG:<br />

Die o.a. Unterlagen sowie sämtliche Protokolle und offiziellen Fragebeantwortungen<br />

sind zum gegebenen Zeitpunkt unter dem Link http://www.hoe.at/index.php?id=291 mit<br />

dem Benutzername: ………… und Passwort: ………………. zum Download verfügbar.<br />

© HEIMAT ÖSTERREICH<br />

02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 8 von 22


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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

1.9 Wettbewerbsleistung<br />

Aufgrund der unter Punkt 1.8 (Wettbewerbsunterlagen) enthaltenen Arbeitsunterlagen<br />

(sind unter www.hoe.at zum Downloaden) sind folgende Ergebnisunterlagen<br />

auszuarbeiten:<br />

a) Schwarzplan M 1:2500<br />

Zur Darstellung der Gebäude in das städtebauliche Umgebungsbild.<br />

Die Grundlage für den Schwarzplan wird vom Auslober beigestellt.<br />

b) Lageplan M 1:500<br />

mit Darstellung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen. Im Lageplan sind<br />

die für die Lage im Bauplatz (§ 25/(3). Bebauungsgrundlagengesetz) maßgeblichen<br />

Höhen über dem gewachsenen Gelände genau anzuführen. Weiters sind die<br />

Abstände von den Grundgrenzen exakt zu kotieren.<br />

c) Grundrisse /Wohnungstypen M 1:200<br />

Im Erdgeschoßplan sind die Freiraumplanung und die Grundrisse jeglicher Gebäude<br />

mit Raumbezeichnung, Raumflächen und Hauptmaßen darzustellen.<br />

Für die weiteren Geschoße sind die Grundrisse lediglich als Schemata mit entsprechenden<br />

Flächenschraffuren für die einzelnen Wohnungstypen, Stiegenhausund<br />

Gangbereiche sowie den Lift darzustellen und zu beschriften. Sollten sich in den<br />

Obergeschoßen im Vergleich zum Erdgeschoß neue Wohnungstypen befinden, so<br />

sind diese einmal gesondert planlich im M 1:200 auszuarbeiten.<br />

Im Grundriss Kellergeschoß/Tiefgarage ist eine grobe Raumaufteilung, die PKW-<br />

Abstellplätze, das statische System und die darüber befindlichen Gebäude<br />

darzustellen. Alle Grundrisse sind einzunorden.<br />

d) Schnitte M 1:200<br />

mit Angabe der Geschosshöhen, Gebäudehöhen, absoluten Höhenkoten und<br />

Darstellung des Geländeverlaufes (Bestand und Planung).<br />

e) Ansichten M 1:200<br />

Diese sind in solcher Weise darzustellen, dass es dem Preisgericht möglich ist, die<br />

Gestaltungsabsicht einwandfrei beurteilen zu können.<br />

f) Erläuterungsbericht<br />

mit Darstellung und Beschreibung der konzeptiven, funktionellen, gestalterischen und<br />

konstruktiven Überlegungen (max. 2 DIN A4 Seiten).<br />

g) Berechnungen der Flächen und Rauminhalte, bestehend aus einem Rechnungsplan<br />

M 1:200 und der schriftlichen Berechnung. Alle in der Berechnung aufscheinenden<br />

Maße (inkl. Fenstergrößen) müssen im Rechnungsplan eingetragen<br />

sein. Berechnungsgrundlage: ÖNORM B 1800. Die Ergebnisse der Berechnungen<br />

sind in das beiliegende Formblatt Projekterfassung zu übertragen.<br />

h) Baumassenmodell M 1:500 als Einsatzmodell für das vom Auslober beigestellte<br />

Umgebungsmodell.<br />

© HEIMAT ÖSTERREICH<br />

02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 9 von 22


HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />

Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

i) Schaubilder<br />

Adressbildung und Stimmung sind für den Wohnbau mit max. zwei Schaubildern<br />

/Images darzustellen.<br />

j) Präsentationsfläche<br />

Jedem Wettbewerbsteilnehmer stehen max. zwei Ausstellungstafeln mit je ca. 100<br />

cm x 120 cm zur Verfügung.<br />

k) Freiraumgestaltung<br />

Ist in ausführlicher Darstellung im Pkt. b) und c) einzuarbeiten.<br />

Es ist hierzu ein Freiraumplaner miteinzubeziehen, welcher im Verfasserbrief anzuführen<br />

ist.<br />

l) Verkehrs- und Parkplatzkonzept<br />

Ist in ausführlicher Darstellung im Pkt. b) und c) einzuarbeiten<br />

m)Kostenschätzung<br />

Für die in Punkt 1.5 angegebenen Obergrenzen der reinen Baukosten ist eine<br />

entsprechende Kostenaufgliederung lt. ÖN B 1801 für den Wohnbau zu erstellen.<br />

n) Wirtschaftlichkeitskennzahlen<br />

Die in 2.4. Bewertungskriterien angegebenen Kennzahlen sind nachweislich zu<br />

berechnen und im Formblatt Projekterfassung zu übertragen.<br />

Wettbewerbsarbeiten, die im Umfang über das festgelegte Ausmaß hinausgehen,<br />

werden zur Beurteilung nur im vorgegebenen Ausmaß herangezogen.<br />

Es wird erwartet, dass die einzureichenden Arbeiten so ausgearbeitet sind, dass der<br />

grundsätzliche Lösungsansatz mit hinreichender Deutlichkeit ablesbar ist.<br />

Formalia:<br />

Alle Hinweise, die die Identität des Verfassers des Wettbewerbsprojektes<br />

erkennen lassen, sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Projektes.<br />

Alle eingereichten Unterlagen sind mit einer 6-stelligen Kennzahl von 1 cm<br />

Höhe und max. 6 cm Länge zu versehen, die aus 6 Ziffern besteht und zwar<br />

- auf allen Planunterlagen im rechten oberen Eck<br />

- auf allen sonstigen Unterlagen im rechten oberen Eck<br />

- auf Formblätter an der angegebenen Stelle<br />

Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben die Aufschrift<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“ zu tragen.<br />

© HEIMAT ÖSTERREICH<br />

02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 10 von 22


HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />

Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

1.10 Verwendungs- und Verwertungsrechte<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Der Auftraggeber erwirbt das sachliche Eigentumsrecht der prämierten<br />

Wettbewerbsprojekte.<br />

Das Recht des geistigen Eigentums bleibt dem Projektverfasser gewahrt.<br />

Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern nach der<br />

Entscheidung des Preisgerichtes bekannt gegeben.<br />

Beide Seiten haben das Recht, jede der Wettbewerbsarbeiten in einer ihnen<br />

geeignet erscheinenden Form zu veröffentlichen, wobei die Namen der anderen<br />

Seite zu nennen sind.<br />

Die Wettbewerbsunterlagen dürfen nur für die Wettbewerbsbearbeitung verwendet<br />

und nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />

1.11 Rückstellung von Unterlagen<br />

Die Heimat Österreich behält sich die Entscheidung vor, ob Wettbewerbsunterlagen an<br />

die Verfasser retourniert werden.<br />

Die Siegerprojekte verbleiben jedenfalls bei der Heimat Österreich.<br />

1.12 Absichtserklärung<br />

Die Heimat Österreich beabsichtigt, bei Realisierung des Projektes unter<br />

Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes und nach Abschluss des<br />

Verhandlungsverfahrens den 1. Preisträger und allenfalls den 2. Preisträger mit mind.<br />

80,5 % der Planungsleistungen nach HOA 2004 §11 zu beauftragen. Es sind das<br />

folgende Leistungen:<br />

Vorentwurf 13 %<br />

Entwurf 17 %<br />

Einreichung 10 %<br />

Ausführungsplanung 33 %<br />

Künstlerische Oberleitung 5 %<br />

Technische Oberleitung 2,5 %<br />

Vom vereinbarten Honorar wird ein Nachlass von mind. 7,5 % für Bauvorhaben mit<br />

Förderungsmittel des Landes in Abzug gebracht.<br />

Sollte das Projekt nicht realisiert werden, besteht kein Rechtsanspruch auf eine<br />

Auftragserteilung. Sollte das Projekt in Etappen realisiert werden, besteht kein<br />

Rechtsanspruch auf eine Auftragserteilung aller Bauetappen.<br />

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02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 11 von 22


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Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

2 WETTBEWERBSAUFGABE<br />

2.1 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />

BEHANDELT IN DER SITZUNG DES GESTALTUNGSBEIRATES: 28./29.01.2013<br />

BEHANDELT IN DER SITZUNG DES PLANUNGSAUSSCHUSSES: 28.02.2013<br />

1 Städtebauliche Situation<br />

Die HÖ (Heimat Österreich gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H.)<br />

beabsichtigt die Durchführung eines Wettbewerbes zur Errichtung von Wohnbauten auf der<br />

Liegenschaft 1036/7 der KG Liefering II.<br />

Das Planungsgebiet umfasst ca. 16.945 m² und ist derzeit überwiegend als Grünland –<br />

„Sonstige Flächen“ gewidmet. Eine Umwidmung in Bauland – „Erweitertes Wohngebiet“ ist<br />

beabsichtigt.<br />

Die Liegenschaft befindet sich im Nordwesten von Salzburg und liegt in einem<br />

nutzungsmäßig heterogenen Gebiet.<br />

Nördlich und westlich schließen Siedlungsbereiche mit überwiegender Wohnnutzung an. Im<br />

Westen überwiegt eine kleinteilige Einfamilienhausstruktur - die unmittelbar westlich<br />

angrenzende Liegenschaft 1039/1 (derzeit noch unbebaut) wird in absehbarer Zeit ebenfalls<br />

einer Wohnnutzung zugeführt - Richtung Norden weist die Bebauungsstruktur einen<br />

mittleren Maßstab auf.<br />

An der nördlich verlaufenden Münchner Bundesstraße überwiegen gewerblichen Nutzungen<br />

mittleren bis großen Maßstabs. Östlich und südlich grenzt das Planungsgebiet an den<br />

Gewerbeschwerpunkt „Nord-West“ mit seinen überwiegend 2- bis 3-geschossigen,<br />

großflächigen Hallenbauten an.<br />

Die Nahversorgungseinrichtungen für den täglichen Bedarf sind in angemessener<br />

Entfernung an der Münchner Bundesstraße erreichbar.<br />

Das Planungsgebiet ist durch die Saalachstraße im Norden und den Rottweg im Süden an<br />

das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Eine gute fußläufige Erreichbarkeit des<br />

öffentlichen Nahverkehrs ist mit den Buslinien 4, 24 und 34 gegeben.<br />

Hinsichtlich der Lärm- und Luftbelastung durch den Kfz-, Bahn- und Flugverkehr sowie<br />

durch das östlich angrenzende Gewerbegebiet sind die entsprechenden Gutachten im<br />

Wettbewerb zu berücksichtigen.<br />

Im südlichen Drittel des Planungsgebiets quert eine 110kV-Leitung von Südwest in Richtung<br />

Nordost. Im Rahmen der Planung sind die Vorgaben der Salzburg AG (siehe<br />

Stellungnahme) hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsabstände zwingend einzuhalten.<br />

© HEIMAT ÖSTERREICH<br />

02.04.2013/Bmst. DI.(FH) Gruber/GT<br />

„Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg“, Wettbewerbsausschreibung, Entwurf, Stand 02.04.2013 Seite 12 von 22


HEIMAT ÖSTERREICH Entwurf - Rev. 3<br />

Wettbewerb „Wohnbebauung Saalachstraße/Rottweg - Salzburg“ Stand 02.04.2013<br />

2 Ziele des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK)<br />

Das Räumliche Entwicklungskonzept 2007 (REK 2007) trifft folgende Aussagen:<br />

2.1 Siedlungs- und Ortsbildkonzept:<br />

Im Entwicklungsplan „Funktionelle Stadtgliederung“ (Plan-Nr. 3.02):<br />

- Dieser Teil des Stadtteiles Liefering ist hinsichtlich der Stadtgliederung zur „Äußeren<br />

Stadt“ zu rechnen<br />

- Die Münchner Bundesstraße stellt eine „Entwicklungsachse 2. Ordnung“ dar.<br />

- Das nächste lokale Zentrum ist ca. 900 m südöstlich an der Lieferinger Hauptstraße;<br />

u.a. sind hier eine Kirche, Lebensmittelgeschäfte, Gastronomie zu finden<br />

- Das nächste übergeordnete Zentrum stellt das Stadtteilzentrum „Taxham-Europark“<br />

dar.<br />

Im Entwicklungsplan „Bebauungsstruktur“ (Plan-Nr. 3.03) wird<br />

- als Leithöhe eine Bebauungshöhe von 2-3 Geschossen festgelegt<br />

- und für die Bebauungsstruktur wird generell eine „feine Körnung“ als Ziel definiert.<br />

2.2 Freiraumkonzept:<br />

Im Entwicklungsplan „Grünes Netz“ (Plan-Nr. 2.21) wird<br />

- als Ziel bzw. Maßnahme formuliert: „Bestehende Grünverbindung aufwerten“ –<br />

gemeint ist der Bereich entlang des Rottwegs, der eine wichtige Verbindungsachse<br />

zu den Erholungsgebieten entlang der Saalach darstellt.<br />

Entsprechend dem Entwicklungsplan „Versorgungsbedarf für Spielflächen und<br />

Naherholung“ (Plan-Nr. 2.04)<br />

- besteht im umgebenden Bereich des Planungsgebiets einen Versorgungsbedarf an<br />

Spielflächen für unter 12-jährige.<br />

3 Städtebauliche Ziele<br />

3.1 Nutzung und Flächenwidmung<br />

Flächenwidmung:<br />

Der überwiegende Anteil des Planungsgebiets ist gemäß rechtswirksamen<br />

Flächenwidmungsplan 1997 (FWP 1997) als Grünland „Sonstige Flächen“ ausgewiesen, im<br />

Nordosten des Planungsgebiets – im Bereich des angrenzenden Gewerbegebiets – liegt<br />

eine als Grünland „Immissionsschutzstreifen“ gewidmete Fläche.<br />

Eine Teilfläche im Nordwesten des Planungsgebiets ist bereits als Bauland „Erweitertes<br />

Wohngebiet“ ausgewiesen.<br />

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Beabsichtigt ist die Umwidmung aller Grünlandflächen des Planungsgebiets in Bauland<br />

„Erweitertes Wohngebiet“.<br />

Aufgrund der schwierigen Ausgangslage zur Bebauung des Planungsgebiets – querende<br />

Hochspannungsleitung, ungünstiger Zuschnitt des Planungsgebiets – wird der gemäß REK<br />

2007 festzulegende Grünflächenabzug auf mindestens 10 % der Baulandneuausweisung<br />

beschränkt.<br />

Der Grünflächenabzug soll als Grünland „Erholungsgebiete“ gewidmet werden und ist als<br />

öffentlicher Grünraum nutzbar zu gestalten. Im Rahmen des Wettbewerbs ist eine<br />

Präzisierung der Grünflächenabgrenzung zulässig, jedoch sind dabei die planungsfachlichen<br />

Vorgaben gemäß Punkt 3.3 zu berücksichtigen.<br />

Bei einer potentiellen Baulandneuausweisung von ca. 14.950 m² beträgt der<br />

Grünflächenabzug somit mindestens 1.500 m². Teilflächen dieses öffentlichen Freiraums<br />

dürfen nur im untergeordneten Ausmaß im Bereich der 110 kV-Leitung (12 m Korridor<br />

beiderseits der Leitungsachse) liegen und soll an die bestehende öffentliche Freifläche im<br />

Westen anbinden.<br />

Beabsichtigte Nutzung:<br />

Im Planungsgebiet ist geförderter Mietwohnbau im Ausmaß von 100% der maximal<br />

erzielbaren Bruttogeschoßfläche (BGF) umzusetzen.<br />

3.2 Bebauung<br />

3.2.1 Bauliche Ausnutzbarkeit:<br />

Unter Berücksichtigung der umliegenden Siedlungsstrukturen und zur Umsetzung der<br />

Planungsziele der Stadt gemäß REK 2007 (u.a. sparsamer Umgang mit Grund und Boden)<br />

wird die maximale bauliche Ausnutzbarkeit mit GFZ 0,8 festgelegt.<br />

Nach Abzug der erforderlichen Abtretungsflächen für öffentliche Verkehrsflächen<br />

(Gemeindestraßen) beträgt die potentielle maximale Bauplatzfläche ca. 15.390 m². Dadurch<br />

ergibt sich eine potentielle maximale BGF von ca. 12.315 m². Das entspricht ca. 130<br />

Wohneinheiten (bei einer angenommenen durchschnittlichen Wohnungsgröße von brutto<br />

90 m²) bis 170 Wohneinheiten (bei einer angenommenen durchschnittlichen<br />

Wohnungsgröße von brutto 70 m²).<br />

Für Gemeinschaftsräume wird ein Dichtebonus in der Höhe der tatsächlich dafür realisierten<br />

und dauerhaft genutzten Flächen gewährt.<br />

3.2.2 Geschossanzahl:<br />

Aufgrund der bestehenden Umgebungsstruktur und auf Basis der Festlegungen des<br />

REK 2007 (s. Pkt.2) ist als Leithöhe von 3 Geschossen auszugehen. Bei entsprechender<br />

städtebaulicher Begründung und zur Vermeidung der zurückgesetzten Dachgeschosse ist<br />

eine untergeordnete, punktuelle Erhöhung auf 4 Geschosse vorstellbar.<br />

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3.2.3 Bebauungsstruktur:<br />

Entsprechend dem REK 2007 ist für die Bebauungsstruktur eine „feine Körnung“ als Ziel<br />

definiert (vgl. Pkt. 2.1).<br />

Dazu: „feine Körnung umfasst alle Gebäude, die eine überbaute Grundfläche bis 500 m2<br />

besitzen und deren Straßenfront nicht länger als 25 m ist (z. B. kleinteilige EFH-Bebauung).“<br />

(REK 2007, Strukturuntersuchung und Problemanalyse, S. 148).<br />

Aufgrund der vorherrschenden schwierigen Bebauungsbedingungen im Planungsgebiet –<br />

querende Hochspannungsleitung, Flächenkonfiguration, Grünflächenabzug und siedlungsstruktureller<br />

Übergangsbereich zwischen kleinteiliger Wohnbebauung und großmaßstäblichen<br />

Gewerbenutzungen – kann sich die Bebauungsstruktur, insbesondere im Übergangsbereich<br />

zur Gewerbenutzung, in Richtung einer mittleren Körnung entwickeln.<br />

Dazu: „mittlere Körnung umfasst alle Gebäude, die eine überbaute Grundfläche zwischen<br />

500 m2 und 3.000 m2 besitzen und/oder deren Straßenfront zwischen 25 m und 70 m lang<br />

und/ oder die Gebäudetiefe zwischen 25 m und 70 m groß ist (z.B. Zeilenbauten,<br />

Blockrandbebauung und Gewerbehallen mittlerer Größe).“<br />

Durch die Art der Bebauung soll ein Lärmschutz (auch der privaten Freibereiche) gegenüber<br />

den östlich angrenzenden Gewerbenutzungen sowie der Saalachstraße und dem Rottweg<br />

erreicht werden.<br />

3.2.4 Baufluchtlinien und Nachbarschaftsabstände:<br />

Gemäß den angrenzenden rechtswirksamen Bebauungsplänen wird auch im Planungsgebiet<br />

eine Baufluchtlinie mit einem Abstand von 5,0m zur Saalachstraße sowie zum Rottweg<br />

vorgegeben. Allfällige erforderliche Baufluchtlinien und Baugrenzlinien werden<br />

projektbezogen festgelegt.<br />

Zu den Planungsgebietsgrenzen ist der gesetzliche Nachbarabstand einzuhalten.<br />

Innerhalb des Bauplatzes können die Nachbarschaftsabstände unter der Voraussetzung<br />

einer entsprechenden städtebaulichen Begründung projektbezogen unterschritten werden.<br />

3.3 Freiraumgestaltung<br />

Entsprechend den beschlossenen Zielen und Maßnahmen des REK 2007 werden folgende<br />

Rahmenbedingungen für den Freiraum festgelegt:<br />

Ein detailliertes Freiraumkonzept ist zu erstellen. Dabei ist ein/e LandschaftsarchitektIn<br />

zwingend in das Bearbeitungsteam einzubeziehen.<br />

Das Freiraumkonzept soll folgende Aussagen enthalten:<br />

• private Freiflächen:<br />

- Lage, Gestaltung und ggf. Trennungselemente, Boxen zur Aufbewahrung von<br />

Gartenutensilien<br />

- Sicht- und Lärmschutzmaßnahmen<br />

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• halböffentliche Freiflächen:<br />

- Gestaltung der von den Bewohnern gemeinschaftlich zu nutzenden internen<br />

Freiflächen unter Berücksichtigung der angestrebten Bevölkerungs- und<br />

Altersstruktur.<br />

- Im Bereich von Gemeinschaftsräumen: Schaffung von Terrassen und Freiflächen<br />

als Treffpunkt.<br />

• öffentliche Freiflächen:<br />

- Schaffung und Gestaltung einer zusammenhängenden, öffentlichen Freifläche im<br />

Ausmaße von mind. 1.600 m² - besser 2.000 m² (siehe Stellungnahme MA 7/02),<br />

davon wird eine Fläche im Ausmaß von mind. 1.500 m² dezidiert als Grünland –<br />

„Erholungsgebiete“ (Grünflächenabzug) ausgewiesen.<br />

- Einbindung dieser neu zu schaffenden öffentlichen Grünfläche unter Einbindung<br />

der westlich angrenzenden öffentliche Grünfläche<br />

- Kurzwegige Anbindung der o.a. öffentlichen Freifläche sowie der westlich<br />

angrenzenden öffentlichen Freifläche durch einen Fuß- und Radweg an die<br />

Saalachstraße und den Rottweg<br />

• Kleinkinderspielflächen: Lage und Gestaltung; Entwicklung innovativer Lösungen, die<br />

sich von dem üblichen Mindeststandard abheben und u.a. auch den Bedürfnissen der<br />

älteren Bewohner gerecht werden.<br />

• diverse Nebenanlagen und befestigte Flächen wie z.B. überdachte Fahrradabstellplätze,<br />

Tiefgaragen-Entlüftung, private Abstellräume für Gartengeräte etc.<br />

• Besucherparkplätze: Lage und Gestaltung<br />

• Bepflanzungsvorschläge wie z.B. Bäume und Hecken, Fassaden- und Dachbegrünungen<br />

etc.<br />

• Die Berücksichtigung von Retentionsflächen sowie ein möglichst geringer Versiegelungsgrad<br />

soll angestrebt werden<br />

3.4 Soziales<br />

Es wird eine senioren- und behindertengerechte Ausstattung im Innen- wie im<br />

Außenbereich (jedenfalls in Form der WBF-Vorgaben) gefordert.<br />

Errichtung eines Gemeinschaftsraums für die künftigen Bewohner des Planungsgebiets mit<br />

einer Nettonutzfläche von 50-80 m² und Einrichtung mit einer Grundausstattung samt<br />

Küche, 2 WCs und 1 Büro (10-12 m²).<br />

Die Situierung des Gemeinschaftsraums ist keinesfalls in Kellerräumen oder unterirdischen<br />

Bauteilen akzeptabel.<br />

Zur Verbesserung der Funktionalität ist der Gemeinschaftsraum angrenzend an den zu<br />

schaffenden öffentlichen Grünraum zu situieren. Entsprechende dem Gemeinschaftsraum<br />

funktional zugeordnete Freiflächen sind vorzusehen.<br />

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3.5 Verkehr<br />

Generell soll die gesamte Liegenschaft Kfz-frei gestaltet werden.<br />

Erschließungsmöglichkeiten für den Kfz-Verkehr haben sich auf Anlieferungsmöglichkeiten<br />

und die Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge zu beschränken.<br />

3.5.1 Zufahrt:<br />

Die Zu- und Abfahrt zum Planungsgebiet und zu den Tiefgaragen soll ausschließlich über<br />

zwei Zufahrten erfolgen: Im Norden über die Saalachstraße im Bereich des bestehenden<br />

Weges und im Süden vom Rottweg (jeweils entlang dem östlich angrenzenden<br />

Gewerbegebiet).<br />

Die Erschließung der Besucherstellplätze soll ebenfalls über die gleichen Zufahrten<br />

erfolgen.<br />

Bei den Zufahrten ist – insbesondere im Bereich der Saalachstraße - auf die Einhaltung des<br />

erforderlichen Sichtfeldes (Anfahrsicht) zu achten. Im Rottweg ist die Bushaltestelle der<br />

Linie 34 außerhalb des Einmündungsbereiches der Zufahrt zu versetzen.<br />

In der Saalachstraße ist die Errichtung eines Gehsteiges entlang des geplanten Projektes<br />

erforderlich. Die Breite hat mind. 2,00 m zu betragen. Im Rottweg muss der an das<br />

Planungsgebiet angrenzende Gehsteig um ca. 0,5 m auf eine Breite von 2,0 m verbreitert<br />

werden. Die erforderlichen Abtretungsflächen für Gehsteigerrichtung/-verbreiterung sind bei<br />

der Bauplatzabgrenzung zu berücksichtigen (siehe auch Gutachten Komobile).<br />

3.5.2 Stellplätze / Tiefgarage:<br />

Um eine entsprechende Freiraumgestaltung auf der ungünstig zugeschnittenen<br />

Liegenschaft zu ermöglichen, sind die nach der Stellplatzverordnung erforderlichen KFZ-<br />

Abstellflächen für alle Bauten möglichst zur Gänze in einer Tiefgarage vorzusehen.<br />

Jedenfalls ist ein Stellplatzschlüssel von 1:1 in Tiefgaragen sicherzustellen.<br />

Oberirdisch sollen nach Möglichkeit lediglich Stellplätze für Behinderte und Anliefermöglichkeiten<br />

angeboten werden (im Nahbereich der Zufahrten).<br />

Es wird die Ausarbeitung eines Mobilitätskonzepts empfohlen, auf Basis dessen kann eine<br />

Änderung des Stellplatzschlüssels ermöglicht werden.<br />

Zur Förderung des Umweltverbundes sind überdachte Radabstellplätze (Stellplatzschlüssel<br />

1:3) vorzusehen (siehe auch Leitfaden „Mobilitätsmanagement“ der Stadt Salzburg sowie<br />

Broschüre „Bau aufs Rad“ des BMFIT).<br />

3.5.3 Fuß- und Radwege:<br />

Es ist eine Durchwegung des Planungsgebiets für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr<br />

(4,0 m Regelquerschnitt) zwischen Saalachstraße und Rottweg unter Anbindung der o.a.<br />

öffentlichen Freifläche zu schaffen (Servitutsregelung). Kosten der Errichtung und die<br />

Instandhaltung sollen vom Bauträger übernommen werden. Der Fuß- und Radweg ist an<br />

den neu zu errichtenden Fuß- und Radweg auf der Liegenschaft 1039/1, KG Liefering II,<br />

anzuschließen.<br />

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3.6 Ökologie und Nachhaltigkeit<br />

Aus ökologischen Gründen und um die Freiraumgestaltung nicht zu beschränken, sollte die<br />

Tiefgarage weitestgehend unter den Gebäuden vorgesehen werden.<br />

Unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Planung sind ökologische Planungsgrundsätze<br />

zu berücksichtigen, insb. hinsichtlich energiesparender Bauweisen und der Integration von<br />

Solarenergie in das architektonische Konzept.<br />

Empfohlen wird, sich dazu auch an der „Checkliste zur Nachhaltigkeitsbewertung Wohnbau<br />

Stadt Salzburg“ zu orientieren (vergl.: www.stadt-salzburg.at/nachhaltigkeit).<br />

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2.2 Wettbewerbsziele des Auslobers<br />

Im Städtischen Wohnbau sind wir in der heutigen Zeit immer öfters mit der Aufgabe<br />

konfrontiert, verschiedene städtebauliche Ausprägungen zu verbinden. Meist sind es die<br />

Randgebiete einer Stadt, bei denen die Dichte auf die Peripherie trifft. Im spezifischen<br />

Fall der Saalachstraße/Rottweg treffen zwei periphere städtebauliche Situationen, die<br />

Einfamilienhaussiedlung und ein kleines Gewerbegebiet, aufeinander.<br />

Die klassische Frage, welche der beiden städtebaulichen Situationen nun mehr<br />

Gewichtung hat und welcher Ansatz weiterverfolgt wird, ist hier nicht zielführend, da<br />

beide städtebaulichen Muster nicht den Absichten der Raumplanung in punkto<br />

Nachverdichtung, noch jenen des Auslobers im Sinne einer vernünftigen Nutzung des<br />

Areals entsprechen. Die Hochspannungsleitung, die das Areal zusätzlich überspannt,<br />

vereinfacht die Diskussion nicht.<br />

Daher könnte man auch an andere Wohntypologien denken, die nicht nur den<br />

klassischen Mustern eines familiengerechten Wohnens entsprechen, sondern<br />

gleichfalls gerade durch die gegebenen Sachzwänge und die besondere Identität des<br />

Ortes, andere, abgewandelte, zeitgenössischere Wohnformen (im Rahmen der<br />

Wohnbauförderungsrichtlinien) zulassen. Einen durchaus experimentelleren Wohnbau,<br />

auch in Hinblick neuer, mehr hybrider Wohnformen, die innen und Außenraum über<br />

klassische Sichtbeziehungen hinweg zu nutzen vermögen. Angedacht werden könnten<br />

auch später zusammenschließbare Startup- Einheiten (im Rahmen der Wohnbauförderungsrichtlinien),<br />

jedenfalls Wohntypologien die sei es dem Auslober, als auch den<br />

späteren Nutzern, größtmögliche Flexibilität - im Rahmen der vorgegeben Dichte -<br />

gewährleisten.<br />

Aber auch Mischformen und traditionellere Einheiten, die durch ihr reflektiertes<br />

Einfügen, auch tradiertes Wohnen zulassen und doch der ganzen Siedlung eine<br />

eigenständige, zeitgenössische und identitätsstiftende Form geben, durchaus ihrer<br />

peripheren Lage bewusst ist und doch durch ihren Charakter Urbanität und<br />

gemeinschaftliches, der Jetztzeit entsprechendes Wohnen manifestiert.<br />

Die Wohnungen sind funktional lt. den Förderrichtlinien des Amtes der Salzburger<br />

Landesregierung Abt. 10 Wohnbauförderung zu konzipieren und vor allem die Vorgaben<br />

hinsichtlich Barrierefreiheit einzuhalten.<br />

Die einzelnen Gebäude sollten nördlich der Hochspannungsleitung eine mind. WNFL<br />

von 1.750 m² bzw. ca. 25 WE und südl. davon eine mind. WNFL von 1.400 m² bzw. ca.<br />

20 WE aufweisen. Je Gebäude max. ein Stiegenhaus, ausgenommen bei Gebäuden bei<br />

denen die Fluchtweglängen ansonsten nicht eingehalten werden können. Auf jeden Fall<br />

nur eine Aufzugsanlage je Gebäude.<br />

Durch die Bauverbotszone unter der Hochspannungsleitung und den beiden Zufahrten<br />

von Nord und Süd könnte sich die Bebauung in zwei Planungsbereiche aufteilen.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass die Funktionalität jedes Teilbereiches bzgl. Tiefgarage,<br />

Zufahrt und Stellplatzanzahl erhalten bleibt.<br />

Mit der Situierung und Anordnung der Gebäude ist vor allem auf die Schallimmissionen<br />

lt. beiliegenden Lärmschutzgutachten und auf die Abstände bzw. den Bebauungshöhen<br />

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zur Hochspannungsleitung lt. beiliegender Stellungnahme der Salzburg AG zu<br />

reagieren.<br />

Sämtliche Fenster von Wohnungen sowie Verglasungen von Allgemeinräumen und<br />

Stiegenhäuser/Gängen in den Obergeschoßen sind mit einem Parapet von mind.<br />

100cm zu planen. Ausgenommen davon sind Fenster und Türen zu Balkon- und<br />

Terrassenflächen. Balkone sind mit einer Tiefe vom 2m vorzusehen und sollten je<br />

Wohnung max. 8m² betragen. Loggien sind zu vermeiden.<br />

Die Außenhülle von beheizten Gebäudeteilen ist möglichst kompakt für eine Niedrigstenergiebauweise<br />

(LEK T


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2.3 Nutzungsübersicht<br />

Das Planungsgebiet beinhaltet die im Lageplan dargestellten Bauland- und<br />

Grünlandflächen und umfasst ca. 16.945m² Die gesamt Liegenschaft umfasst ca.<br />

21.120m². Nach Abzug der erforderlichen Abtretungsflächen umfasst der Bauplatz eine<br />

Fläche von max. ca. 15.390m², während der Teilbereich des Grünflächenabzuges mind.<br />

ca. 1.500m² beträgt.<br />

Es wird, unter dem Aspekt eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden, von einer<br />

Dichte von 0,8 GFZ ausgegangen. Daraus ergibt sich bei einer Bezugsfläche für die<br />

Bebauungsdichte von 15.390m² eine maximal mögliche Bruttogeschossfläche BGF von<br />

ca. 12.315m².<br />

Aus der o.a. BGF ergibt sich eine mind. Wohnnutzfläche WNFL von ca. 9.236m². Diese<br />

WNFL ist zzgl. den Flächen für den Gemeinschaftsraum und den dazugehörigen<br />

Nebenräumen..<br />

Die oben vorgegebene WNFL ist eine Mindestanforderung für den Wohnbau, d.h.<br />

sämtliche dichterelevanten Nebenflächen (u.a. VKF, VSF, NUF, NDF und TGF lt. ÖN<br />

B1800) dürfen max. die Differenz zu den oben angeführten Bruttogeschossflächen<br />

betragen.<br />

Zur einheitlichen Ermittlung der WNFL NFL sind in der Planung nachfolgende Wandstärken<br />

zu verwenden: Außenwand beheizter Raum 40cm<br />

Wohnungstrennwände 30cm<br />

Tragende Zwischenwände 25cm<br />

Nichttragende Zwischenwände 10cm<br />

Die Größe der Wohneinheiten im Wohnbau sollte sich nach folgendem Schlüssel<br />

aufteilen:<br />

1,5 ZI Wohnung bis 45m² 20% ca. 29 WE<br />

2 ZI Wohnung 50 - 55m² 30 % ca. 43 WE<br />

3 ZI Wohnung klein 65 - 69m² 20 % ca. 29 WE<br />

3 ZI Wohnung 70 - 80m² 20 % ca. 30 WE<br />

4 ZI Wohnung bis 90m² 10 % ca. 14 WE<br />

Das ergibt zusammen ca. 145 Wohneinheiten.<br />

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2.4 Bewertungskriterien:<br />

Die Bewertung der vorgelegten Wettbewerbsarbeiten erfolgt durch das Preisgericht<br />

anhand der angeführten Kriterien, sowie unter Berücksichtigung der Berichte aus der<br />

wohnbauspezifischen bzw. pflegespezifischen, der ökonomischen und ökologischen<br />

Vorprüfung.<br />

Ortsbauliche und architektonische Lösung:<br />

Verkehrslösung, Erschließung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume,<br />

Beziehung der Baumassen zueinander, Räumliche Gestaltung, Gestaltung und Qualität<br />

der Innenräume, Gestaltung der Freibereiche;<br />

Ökonomie - reine Baukosten:<br />

Die maximalen reinen Baukosten lt. Salzburger Wohnbauförderung dürfen für das<br />

Bauvorhaben inkl. Gestaltung der Freiraumflächen mit Geh- und Radweg nicht<br />

überschritten werden.<br />

Dieser Maximalpreis sollte wenn möglich unterboten werden.<br />

Eine Nichtumsetzbarkeit dieses Baukostenrahmens kann zum Ausscheiden führen.<br />

Ökonomie - Wirtschaftlichkeitskennzahlen:<br />

Eine Unterschreitung der zu erzielenden Kennzahlen sowie falsche Zahlenangaben<br />

können zum Ausscheiden des Bewerbers führen.<br />

Siehe hierzu die beiliegende Liste „Wirtschaftlichkeitskennzahlen“, die Punkte A, B und<br />

D.<br />

Ökologie – energetische Qualitäten:<br />

- Gebäude- Energiekennzahl LEK T < 18<br />

- Gebäude- Ökologiekennzahl OI3 I c < 45<br />

Ergänzend dazu siehe die beiliegende Liste „Wirtschaftlichkeitskennzahlen“, den Pkt. C<br />

Diese Kennzahlen werden vom Auslober im Zuge der Vorprüfung durch erstellte<br />

Energieausweise kontrolliert.<br />

Wirtschaftlichkeit, funktionelle Lösung und Erfüllung des Raum- und<br />

Funktionsprogramms:<br />

Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, Zuordnung der Funktionsbereiche,<br />

Orientierbarkeit, Flexibilität.<br />

Pflegerische Qualitäten:<br />

Pflegerische Qualitäten der funktionellen Planung in der Gestaltung und<br />

Materialisierung, sowie für den Betrieb werden durch die pflegespezifische Vorprüfung<br />

eingeschätzt und der Jury für jedes Projekt berichtet.<br />

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