28.02.2014 Aufrufe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 56 (mit Vorhabenplan 56)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 56 (mit Vorhabenplan 56)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 56 (mit Vorhabenplan 56)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2<br />

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat<br />

in ihrer Sitzung am 13.06.2013 dazu wie folgt Stellung genommen:<br />

Es existieren bereits Baurechte aufgrund des bestehenden <strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />

Das geltende Planrecht ermöglicht eine höhere Flächenversiegelung<br />

und setzt keine Höhenbegrenzungen der Gebäude fest, wie es in der neuen<br />

Planung der Fall ist. Der vorhabenbezogene <strong>Bebauungsplan</strong> setzt die Bäume<br />

am Plangebietsrand zur Erhaltung fest. Zudem sind neue Bäume und<br />

Hecken zu pflanzen. Die Planung stellt so<strong>mit</strong> für die Nachbarin keine Verschlechterung<br />

dar.<br />

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat<br />

in ihrer Sitzung vom 13.06.2013 die Empfehlung abgegeben, die Planungen<br />

aus den genannten Gründen unverändert zu lassen. Die Verwaltung ist dieser<br />

Empfehlung gefolgt.<br />

1.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde<br />

gemäß § 4 in Verbindung <strong>mit</strong> § 4a Abs. 2 BauGB <strong>mit</strong> Schreiben vom<br />

18.06.2013 parallel zur öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

gegeben.<br />

1.4.1 Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben überwiegend<br />

schriftlich oder telefonisch <strong>mit</strong>geteilt, dass sie <strong>mit</strong> den künftigen Festsetzungen<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es übereinstimmen, oder sie haben durch<br />

Fristablauf zu erkennen gegeben, dass die von ihnen wahrzunehmenden öffentlichen<br />

Belange durch den <strong>Bebauungsplan</strong> nicht berührt werden.<br />

Der BUND hat folgende Stellungnahme abgegeben:<br />

Die Bebauungsart <strong>mit</strong> vier Häusern sei zu groß für das Grundstück. Der Erhalt<br />

des Baumbestandes sei bei der umfangreichen Bebauung nicht möglich.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Schädigung von Wurzeln nicht<br />

nur durch Abgraben des oberflächennahen Feinwurzelbereichs für die Tiefgarage<br />

geschieht, sondern auch durch Befahren und Aufschüttungen des<br />

anfallenden Erdaushubs. Der BUND fordert:<br />

- einen auch im Bauplan sichtbaren, deutlichen Schutz des Wurzelbereiches<br />

der Bäume und alten Sträucher<br />

- eine feste Abgrenzung während der gesamten Bautätigkeit der zu sichernden<br />

Wurzelbereiche, auch außerhalb der Baumkronen sowie keine<br />

Lagerung von Aushub und Baumaterial in diesem Bereich<br />

- einen mehr als 5 m weiten Abstand der Bebauung von den Baumkronen<br />

- einen den gesamten Bau begleitenden, vom Bauträger unabhängigen<br />

Baumsachverständigen<br />

- eine genau dokumentierte Grundwasserabsenkung während der Aushubarbeiten<br />

- den Schutz der Bäume vor Beginn der Bautätigkeiten zu klären und dies<br />

schriftlich festzuhalten<br />

- dass die gültigen Regelungen DIN 18920 und RAS LP-4 eingehalten<br />

werden<br />

VP <strong>56</strong> Depu und Bericht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!