01.03.2014 Aufrufe

Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...

Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...

Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VERLEIHUNGSBESTIMMUNGEN<br />

Die <strong>Ehrenzeichen</strong> des Steirischen Blasmusikverbandes<br />

Der Landesvorstand des Steirischen Blasmusikverbandes<br />

hat in seiner Sitzung am 10. September 2013 die folgenden<br />

Bestimmungen über die Verleihung von <strong>Ehrenzeichen</strong><br />

beschlossen.<br />

Diese treten für alle Verleihungen, die ab dem 1. 1. 2014<br />

stattfinden in Kraft.<br />

Damit werden ältere Bestimmungen außer Kraft gesetzt.<br />

Soweit in diesen <strong>Verleihungsbestimmungen</strong> personenbezogene<br />

Bezeichnungen in geschlechtsspezifischer Form<br />

verwendet werden, beziehen sie sich auf Frauen und Männer<br />

in gleicher Weise.<br />

Impressum: <strong>Steirischer</strong> Blasmusikverband,<br />

Entenplatz 1b, 8020 Graz<br />

Zusammenstellung/Gestaltung: E. Riegler, G. Hauswirth<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!