Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...
Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...
Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VERLEIHUNGSBESTIMMUNGEN<br />
Die <strong>Ehrenzeichen</strong> des Steirischen Blasmusikverbandes<br />
Der Landesvorstand des Steirischen Blasmusikverbandes<br />
hat in seiner Sitzung am 10. September 2013 die folgenden<br />
Bestimmungen über die Verleihung von <strong>Ehrenzeichen</strong><br />
beschlossen.<br />
Diese treten für alle Verleihungen, die ab dem 1. 1. 2014<br />
stattfinden in Kraft.<br />
Damit werden ältere Bestimmungen außer Kraft gesetzt.<br />
Soweit in diesen <strong>Verleihungsbestimmungen</strong> personenbezogene<br />
Bezeichnungen in geschlechtsspezifischer Form<br />
verwendet werden, beziehen sie sich auf Frauen und Männer<br />
in gleicher Weise.<br />
Impressum: <strong>Steirischer</strong> Blasmusikverband,<br />
Entenplatz 1b, 8020 Graz<br />
Zusammenstellung/Gestaltung: E. Riegler, G. Hauswirth<br />
3